Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth ......2014/11/28  · Bericht zur Urner...

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AMT FÜR KULTUR UND SPORT 28. Juli 2016 Amt für Kultur und Sport Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015) Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Weiterführung (28.11.14-V2)ab 2016 Stand 28.11.2014-V4, Zusammenfassung und Kap. 5 Empfehlungen ergänzt im März 2016) Y:\BKD\Kultur\KULTURFOERD-JUGEND-SHB\3-KULTUR\Danioth Stiftung\AG Statut-Stiftung\Bericht-Statutenevaluation-Danioth-Stiftung\16 BERICHT Statutenevaluation 28.11.14-V4, ergänzt März 2016.docx

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AMT FÜR KULTUR UND SPORT

28. Juli 2016 Amt für Kultur und Sport

Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich

Danioth (1981-2015)

Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Weiterführung (28.11.14-V2)ab 2016

Stand 28.11.2014-V4, Zusammenfassung und Kap. 5 Empfehlungen ergänzt im März 2016)

Y:\BKD\Kultur\KULTURFOERD-JUGEND-SHB\3-KULTUR\Danioth Stiftung\AG Statut-Stiftung\Bericht-Statutenevaluation-Danioth-Stiftung\16 BERICHT Statutenevaluation 28.11.14-V4, ergänzt März

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung ................................................................................................................................. 4

1 Ausgangslage und Vorgehen ......................................................................................................... 6

1.1 Weiterführung der unselbständigen Danioth-Stiftung ............................................................................ 6

1.2 Auftrag, Ziele und Chancen der Überprüfung .......................................................................................... 6

2 Bestandsaufnahme ....................................................................................................................... 9

2.1 Stiftungszweck: Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien ....................................................................... 9

2.2 Bisherige Anpassungen der Stiftungsgrundlagen .................................................................................. 11

2.3 Bisherige Unterstützungstätigkeit .......................................................................................................... 11

2.4 Bisherige Besetzung und Tätigkeiten der Stiftungsorgane .................................................................... 14

2.4.1 Kuratorium als Vollzugsorgan ................................................................................................................ 14

2.4.2 Geschäftsstelle: Umsetzung operativer Aufgaben ................................................................................. 15

2.5 Bisher geförderte oder gewürdigte Personen ....................................................................................... 15

2.5.1 Bestandsaufnahme der Finanzen ........................................................................................................... 18

2.6 Blick auf andere Zentralschweizer Kantone ........................................................................................... 20

2.7 Abgrenzung: Kantonale Kulturförderung vs. Stiftungstätigkeit ............................................................. 21

3 Vernehmlassungsfragen zur Ausrichtung der Stiftungstätigkeit .................................................... 23

3.1 Grundsätzliche Fragen zur Stiftung ........................................................................................................ 23

3.2 Zulassungskriterien und Förderungssparten.......................................................................................... 24

3.3 Beitragsarten - Neu das Atelierstipendium ............................................................................................ 26

3.4 Goldener Uristier .................................................................................................................................... 28

3.5 Kunstankauf............................................................................................................................................ 28

3.6 Organisation der Stiftung: Kuratorium und Geschäftsstelle .................................................................. 29

3.7 Weiterführung des Fonds, finanzielle Fragen ........................................................................................ 30

3.8 Weitere Fragen ....................................................................................................................................... 30

4 Stärken - Schwächen - Herausforderungen der Stiftung ............................................................... 33

4.1 Fazit der Arbeitsgruppe .......................................................................................................................... 33

4.2 Grundsätze für die Weiterentwicklung .................................................................................................. 35

5 Empfehlungen (ergänzt 2016) ..................................................................................................... 36

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Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

Tabelle 1 Übersicht Präsidien und Vizepräsidien 1981 - 2013 ............................................................... 14

Tabelle 2 Übersicht Unterstützung 1982 bis 2013 ................................................................................. 16

Tabelle 3 Kultursparten 1982 bis 2015 ................................................................................................... 17

Tabelle 4 Bilanz 2012 .............................................................................................................................. 18

Tabelle 5 Ertrag 2012 ............................................................................................................................. 18

Tabelle 6 Verwaltungskosten 2012 ........................................................................................................ 19

Tabelle 7 Entwicklung der Verwaltungskosten seit 2005 ....................................................................... 19

Tabelle 8 Stärken, Schwächen und Herausforderungen ........................................................................ 33

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Zusammenfassung

Die Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth wurde 1981 auf Initiative des damali-

gen Danioth-Ring und heutigen Kunstverein Uri mit dem Regierungsrat des Kantons

Uri als Stiftungsträger gegründet und bezweckt die Förderung der Urner Kunst- und

Kulturschaffenden durch finanzielle Unterstützung der Werke, Projekte und künstle-

rischen Tätigkeiten in allen Kunstsparten (bildende und angewandte Kunst, neue

Medien, Fotografie, Film, Musik, Literatur, Theater, Tanz, Architektur usw.). Der Re-

gierungsrat (RR) muss im Jahr 2015 über die Weiterführung beschliessen. Der Bericht

legt erstmals seit der Gründung eine Bestandsaufnahme der Stiftungstätigkeit vor.

Die Mittel erbrachten die Stiftungspartner (vereinzelt Private). Der RR unterstützte

die Stiftung mit 30‘000 CHF, davon wurden jährlich ca. 24'000 CHF an Werk-

jahr/Anerkennungspreise den Kunstschaffende zugesprochen. Mit rund 6‘000 CHF

wurde der Stiftungsfonds geäufnet. Separat leistete der RR rund 17‘000 bis 20‘000

CHF an die Auslandateliers, ferner an Werkankäufe. An die Verwaltungskosten leit-

stete er rund 22‘000 CHF (Ausstellungs-, Jurierungs- und Übergabefeiern). Der Kunst-

verein trug rund 10 Prozent der Aufwendungen.

Bewerben konnten sich bisher in Uri wohnhafte, hier aufgewachsene, aber bisher

auch heimatberechtigte Künstlerinnen und Künstler aus allen Kultursparten: für ein

Urner Werkjahr oder einen Förderungs- oder Projektbeitrag, für einen Werkankauf/-

auftrag oder für ein Auslandsatelier (Berlin, New York). Das neunköpfige Kuratorium

wurde vom Kunstverein Uri (5) und vom RR (4) gewählt und deckte die wichtigsten

Fachgebiete ab. Wo dies notwendig war, wurden Experten beigezogen.

145 Beiträge in der Höhe von 897‘000 CHF sicherte die Urner Kunst- und Kultur-

stiftung Heinrich Danioth seit 1982 Urner Kulturschaffenden zu: fünf New York-, sie-

ben Berlin-Ateliers, 18 Werkjahre und zahlreiche Förderungs- und Projektbeiträge.

Damit hat die Stiftung in den 33 Jahren ihres Bestehens das Urner Kunstschaffen

umfassend gefördert. Die alljährlich rund zwanzig bis dreissig eingereichten Förde-

rungsgesuche wurden ausgestellt und an einer öffentlichen Übergabefeier gewürdigt.

Der Bericht gibt Rechenschaft über bisher erreichte Ziele und ausgeübte Tätigkeiten.

Er zeigt auf, welche Ziele die Stiftung (Anpassung des Statuts) im Rahmen einer künf-

tigen kantonalen Kulturförderung verfolgt und mit welchen Massnahmen der Stif-

tungszweck gestärkt und die Fördertätigkeit weiterentwickelt werden können.

Die Projektgruppe (PG) Statuten Danioth-Stiftung empfiehlt folgendes: Vereinbarung,

Regulativ und Richtlinien sollen vereinfacht, präzisiert und der heutigen Praxis ange-

passt werden. Die Form der unselbständige Stiftung ist flexibel. D. h. eine Vereinba-

rung kann jederzeit - auf Antrag eines Trägers - geändert werden.

Deshalb soll in der Vereinbarung der gemeinsame Zweck, die Förderung der Urner

Kunst- und Kulturschaffenden festhalten werden, ferner Trägerschaft, Mittel, Fonds,

Kuratorium, Geschäftsleitung, Bewerbung, Förderarten und die Richtlinien. Die Ver-

Kunst- und Kulturstif-

tung Heinrich Danioth

Finanzielle Mittel

Jährliche Jurierung

Bisher Erreichtes

Ziel des Berichts

Künftigen Ausrichtung

der Stiftung

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einbarung wird durch den Regierungsrat und die Generalsversammlung des

Kunstvereins Uri verabschiedet

Die internen Richtlinien regeln die Arbeit des Kuratoriums (Zusammensetzung, Wahl,

Funktionen und Zuständigkeiten, Förderungstätigkeit etc.). Ein Regulativ erübrigt

sich.

Ferner schlägt die AG eine Namensänderung in Kunst- und Kulturstiftung Uri vor,

analog der Namensänderung des Kunstvereins Uri. Die Danioth-Stiftung wird oft als

finanzielle Förderstiftung verstanden, die Gesuche entgegennimmt.

Eine weitere Änderung betrifft die Äufnung-Regelung des Fonds. Der Fonds soll in der

bisherigen Höhe erhalten werden, soll aber im Hinblick auf die tiefen Zinsen nicht

weiter geäufnet werden (bisher jährlich 6‘000 CHF). Mit diesem Betrag soll das Urner

Werkjahr von heute 14‘000 CHF auf 20‘000 CHF erhöht werden.

Das Kuratorium soll paritätisch zusammengesetzt sein, d. h. der RR soll wie der

Kunstverein vier Mitglieder wählen. Grund: Der Amtsvorsteher Kultur ist seit 1998

nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied, lediglich beratend (Sekretär). Ferner können

einzelne Sparten (Musik, Literatur, Tanz…) im Kuratorium besser zum Zuge kommen.

Das Kriterium «Heimatberechtigt in Uri» fällt als Beitragsberechtigtes Kriterium weg.

Dies entspricht der Praxis fast aller Kantone. Es führt dazu, dass Personen mit mehre-

ren Heimatberechtigungen besser Chancen haben.

Ergänzend zur ergänzten Vereinbarung sollen die Richtlinien die Tätigkeit des Kurato-

riums regeln. Die Richtlinien wurden ausdifferenziert. Sie enthalten aber nach wie vor

viel Spielraum für Entscheide des Kuratoriums.

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1 Ausgangslage und Vorgehen

1.1 Weiterführung der unselbständigen Danioth-Stiftung

Im Jahre 1981 gründeten der damalige Danioth-Ring, Kunst- und Kulturverein Uri und

der Regierungsrat des Kantons Uri durch Unterzeichnung der «Vereinbarung» und

des «Regulativs» die «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» (vgl. RRB vom

30. März 1981). Die Vereinbarung wurde 1985, 1989, 1993, 1997, 2001, 2005 und

2008 jeweils um weitere vier Jahre durch den Regierungsrat verlängert. Der Kunst-

und Kulturverein beschloss an der Generalversammlung 1989 die unbeschränkte

Weiterführung der Stiftung, vorbehältlich der jeweiligen Beschlüsse des Regierungs-

rats des Kantons Uri bezüglich Weiterführung und Finanzierung.

Der bestehende Weiterführungsbeschluss 2010 bis 2013 lief auf Ende 2013 aus (RRB

vom 9. September 2008 betreffend Verpflichtungskredit auf Grundlage der Vereinba-

rung vom 15. September 1989). Die Bildungs- und Kulturdirektion und der Kunst- und

Kulturverein Uri als Stiftungsträger ersuchen den Regierungsrat um einen Verpflich-

tungskredit für die Vierjahresperiode 2014 bis 2018. Im Weiteren ersuchen sie um

die Umsetzung der in diesem Bericht dargestellten Anträge.

1.2 Auftrag, Ziele und Chancen der Überprüfung

Der Vorstand des Kunstvereins regte am 24. September 2009 an, die Stiftungs-

statuten zu überprüfen. Die Stiftungsgrundlagen wurden seit 1981 nicht mehr über-

arbeitet. Sie sollen nach 33-jährigem Bestehen den heutigen Erfordernissen ange-

passt werden1. Aussprachen mit der Bildungs- und Kulturdirektion fanden Ende 2009

und 2011 statt. Die Tätigkeit der Stiftung soll in einer Bestandsaufnahme dargestellt

und überprüft werden. Sie soll weitergeführt und in einem Kulturförderungsgesetz

rechtlich abgestützt werden (Legislaturplanung des Regierungsrats).

Die Geschäftsleitung der BKD verabschiedete am 1. Oktober 2012 einen Projektauf-

trag. Er definierte Ziele, Projektorganisation, Meilensteine und Rahmenbedingungen.

1 Während die Stiftung 1981 wichtigste Kulturförderungsinstanz in Uri war, sind heute mehrere Stellen in

der Kulturförderung involviert, u. a. die kantonale Kulturförderung (staatliche und Swisslos Zuwendun-

gen), die Gemeinden, die Stiftungen (u. a. Dätwyler, Otto Gamma), Private und die privatrechtliche Kul-

turinstitutionen. Die Leistungsverträge mit den Kulturorganisationen beinhalten auch die Künstlerförde-

rung. Aufgaben und Auftrag der privatrechtlichen Kunst- und Kultur-Stiftung muss in Beziehung stehen

mit der Förderung durch Kulturorganisationen und die öffentliche Hand (Kanton, Gemeinden).

Gründung 1981 –

Verlängerung der

Stiftung

Weiterführung der

Vereinbarung 2014 bis

2018

Antrag Vorstand

Kunstverein Uri

Projektauftrag der

Geschäftsleitung BKD

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Zusätzlich zum regierungsrätlichen Weiterführungsbeschluss sind gemäss BKD die

Stiftungsgrundlagen (Statut, Regulativ, Richtlinien) und die organisatorischen Aus-

schreibungsgrundlagen anzupassen. Der kantonale Rechtsdienst ist beizuziehen.2

Der Bericht hat das Ziel, aufzuzeigen:

was, wer und wie die Stiftung bisher unterstützte;

wie die Stiftung im Vergleich mit andern Kantonen ihre Ziele wahrnimmt;

welche Ziele und Tätigkeiten die künftige Ausrichtung der Stiftung bestimmen;

mit welchen Mitteln, Förderungsformen und nach welchen Kriterien;

wie die Stiftungsgrundlagen formal und inhaltlich vereinfacht werden können

(Statut etc.) und wie die Kommunikation verstärkt werden soll.

Das duale Kulturförderungssystem in Uri - mit der privatrechtlichen Kunst- und Kul-

turstiftung und der staatlichen Kulturförderung (analog Pro Helvetia oder Aargauer

Kuratorium) - hat sich bewährt. Die Stiftung wahrt die Kunstfreiheit und soll mit we-

nigen Anpassungen weitergeführt werden. Zusammen mit den Urner Kulturorganisa-

tionen trägt die Stiftung zu einem attraktiven Kulturstandort Uri bei.

Die Schaffung rechtlicher Grundlagen nahm der Regierungsrat ins Legislaturproramm

2012 bis 2016 auf, sie erfolgen in den Jahren 2016 bis 2018. Der Bericht soll einen

Beitrag zur kulturpolitischen Standortbestimmung erbringen.

Arbeitsgruppe: Valentin Bomatter, Präsident Kunstverein Uri, Leitung; Josef Schuler,

Geschäftsstelle Kunst- und Kulturstiftung, Sekretariat; Elisabeth Fähndrich, Präsiden-

tin Kunst- und Kulturstiftung; Peter Horat, Direktionssekretär BKD; Rolf Aebersold,

Verwalter Kunst- und Kulturstiftung; Heinz Keller, Leiter theater(uri) als Vertretung

der Kulturorganisationen und Andreas Wegmann, als Vertretung der Kunstschaffen-

den. Der Bericht der AG wird vom Vorstand Kunstverein Uri und vom Regierungsrat

des Kantons Uri verbschiedet.

Die Arbeitsgruppe traf sich zu zwei Sitzungen.

Oktober 2012 GL BKD diskutiert Projektauftrag, Verabschiedung Mandat

Januar 2013 Abklärung rechtliche Grundlagen, formale Vereinfachung Statuten

März 2013 1. Sitzung AG Statutenevaluation, Auslegeordnung / Bestandsauf-

nahme, Vorschläge

September 2014 2. Sitzung Erster Berichtsentwurf mit Schlussfolgerungen, Ver-

nehmlassung RR

2 Gemäss Projektauftrag beinhaltet der Bericht: Bestandsanalyse: Der Bericht zeigt auf, wen und wie die

Stiftung bisher unterstützte. - Vergleich: Der Bericht vergleicht die Stiftung mit andern Zentralschweizer

Kantonen. - Aufgabenteilung: Was fördert die Kunst- und Kulturstiftung, was die kantonale Kulturförde-

rung? Welches ist der Stellenwert der Stiftung in der kantonalen Kulturförderung? - Kuratorium: Welche

Rolle hat das Gremium - nebst der Jurierung? - Formale Anpassung: Wo sind Vereinfachungen, formale

Anpassungen beim Regelwerk der Stiftung angebracht (Statut, Regulativ, Richtlinien)? - Organisation:

Müssen Organisation und Abläufe vereinfacht werden?

Stiftungsgrundlagen

erneuern

Ziele des Berichts

Chancen der privaten

Kunst- und Kulturstif-

tung

Rechtliche Grundlagen

im Legislaturproramm

Projektorganisation

und Arbeitsgruppe

Vorgehensplan, Termi-

ne und Information

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Geplant war eine 3. Sitzung im Oktober 2014 für die Schlussredaktion des Berichts.

Das Projekt wurde - als Folge von andern Prioritäten - erst im Februar 2016 weiterge-

führt (siehe Sitzungsprotokoll der Projektgruppe vom 1.April 2016).

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2 Bestandsaufnahme

2.1 Stiftungszweck: Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien

Vereinbarung, Regulativ und die Richtlinien regeln seit 1981 die Stiftungstätigkeit der

Kunst- und Kulturstiftung. Sie wurden mit RRB vom 30. März 1981 vom Regierungsrat

und darauf vom Kunst- und Kulturverein Uri genehmigt, 1989 letztmals angepasst.

Die Vereinbarung der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth legt die Gründung,

den Zweck und die Führung der Stiftung fest. Die strategische Führung obliegt den

Stiftungsträgern, welche über Vereinbarungsänderungen oder die Auflösung be-

stimmen können. Die acht Artikel behandeln: Zweck, Mittel, Kuratorium, Träger-

schaft, Regulativ, Kosten der Administration/Verwaltung, Inkrafttreten und Revision

und Aufhebung. Artikel 1 der Vereinbarung umschreibt den Zweck: die Förderung

Urner Kunst- und Kulturschaffender, die hier wohnen und mit Uri verbunden sind.

Das Kuratorium anerkannte Bewerber und Bewerberinnen, die in Uri aufgewachsen,

hier wohnhaft aber auch heimatberechtigt sind und schloss alle Kunstbereiche wie

bildende und angewandte Kunst, neue Medien, Fotografie, Film, Musik, Literatur,

Theater, Tanz, Architektur usw. mit ein.

Die Mittel werden von beiden Stiftungspartnern - in erster Linie vom Kanton Uri -

aber auch von privaten Gönnern zur Verfügung gestellt. Sie dürfen dem Zweck nicht

entfremdet werden3. Man ging bei der Gründung davon aus, dass neben Kunstverein

Uri und dem Kanton Uri auch Private das zweckgebundene Stiftungsvermögen äuf-

nen würden. Die Vermögensverwaltung obliegt dem Kunstverein Uri.4

Die Stifter strebten eine einfache Lösung und eine enge Anbindung an den privat-

rechtlichen Danioth-Ring an.5 Die unselbständige Stiftungsrechtsform garantierte die

Gemeinnützigkeit und Staatsunabhängigkeit und erleichterte unbürokratische Anpas-

sungen (z. B. Satzungsänderungen oder die Auflösung). Bisher wurde der Stiftungs-

zweck nicht geändert. Seit 1981 bestätigten Regierungsrat und Kunstverein wieder-

holt die Weiterführung der Stiftung. Der Kunstverein beschloss 1998 jeweils die au-

tomatische Verlängerung um ein weiteres Jahr.6

Das Regulativ umschreibt den Vollzug der Stiftungstätigkeit. Die 13 Artikel regeln:

Zusammensetzung und Wahl des Kuratoriums; Zuerkennung von Förderungspreisen;

3 Vereinbarung Art. 2, siehe insbesondere auch Abs.3 «Alle Mittel sind nach Art einer unselbständigen

Stiftung an den Zweck gemäss Art. 1 gebunden und dürfen ihm nicht entfremdet werden».

4 Diese Aufgabe nimmt seit Beginn der Stiftung der ehemalige Staatsarchivar Rolf Aebersold wahr.

5 Die unselbständige Stiftung ist charakterisiert durch Dauerhaftigkeit des Zwecks und durch eine klare,

einfach definierte Vermögenswidmung. Die unselbständige Stiftung hatte den Vorteil, dass man mit

kleinem Anfangskapital starten konnte, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt war und dass Satzungsän-

derungen (oder die Auflösung) einfacher blieb.

6 Der RR bewilligte die Weiterführung der Stiftung 2010 bis 2013 (RRB 09.09.2008) mit jährlich 30'000

CHF. Der RR bewilligte die Weiterführung der Atelier-Stipendien für 2012-2014 (RRB 16.08.2011) mit

34‘000 CHF.

Stiftungstätigkeit seit

1981

Vereinbarung

Finanzielle Mittel

Warum eine unselb-

ständige Stiftung?

Regulativ

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Beizug von Experten; Alleinentscheidungsrecht des Kuratoriums; Förderungsmittel,

Vermögens-Fondsäufnung (Prozentanteile) und die Zuwendung Dritter; ferner die

Kreditbewilligung der Mittel. Das Regulativ bestimmt, dass das Kuratorium Richtlinien

erlässt und dass dieses als Beratungsorgan für Regierung und Kunstverein tätig sein

soll. Weitere Bestimmungen betreffen die Rechnungsrevision, die Kontrolle der Ver-

mögensverwaltung, der Eintrag im «Goldenen Buch der Danioth-Stiftung», die Ge-

nehmigung, Revision und Inkrafttreten des Regulativs.

Die internen Richtlinien umschreiben die Tätigkeiten des Kuratoriums in acht Arti-

keln: Organisation, Förderungstätigkeit, Unterstützungsformen, Ausschreibung und

Gesamtfördersumme, Beurteilungskriterien und Jurierungsmodus, Öffentliche Ver-

leihung, Auflagen der Preisträger, Schlussbestimmungen. Das Kuratorium besteht aus

neun Personen.7

Der Stiftung stehen jährlich rund 30‘000 CHF Fördermittel aus dem Lotteriefonds zur

Verfügung. Rund 24‘000 CHF (80%) werden als Förderbeiträge vergeben. Rund 6‘000

CHF gehen in die Äufnung des Stiftungsvermögens. Der Kunstverein Uri leistet rund

3‘000 CHF. Die Kosten der Ateliers werden mit separaten Regierungsratsbeschlüssen

(aus dem Lotteriefonds) zugesichert. Die Dätwyler Stiftung unterstützte die Ateliers

seit der Einführung / von Beginn weg.

Die zusätzlichen Administrations- und Verwaltungskosten von gut 20‘000 CHF für

Ausschreibung, Werbung, Jurierung, Ausstellungstätigkeit, Feier und Administration

werden mit separaten Beschlüssen verfügt. Der Kunstverein Uri leistet anteilmässig

10 Prozent. Die Kassierin des Kunstvereins Uri erstellt die Abrechnung. Die Revision

obliegt der Finanzverwaltung Uri.8

7 Kuratorium Stand Sept. 2015

** Elisabeth Fähndrich, Präsidentin, Altdorf

* Beat Jörg, Vizepräsident, Regierungsrat, Gurtnellen

* Urs Bugmann, Kulturjournalist NLZ und Kunstvermittler, Kriens

** Esther Maria Jungo, Kunsthistorikerin, Fribourg

** Maria Zgraggen, Künstlerin, Bürglen

** Marie-Catherine Lienert, Künstlerin, Dozentin Kunsthochschule Zürich, Thalwil

* Fabian Müller, Komponist und Musiker, Zürich

* Franz-Xaver Nager, Theater- und Musikwissenschaftler, Altdorf

** Barbara Zürcher, Kuratorin Haus für Kunst Uri, Kunsthistorikerin, Zürich

* vom Regierungsrat des Kantons Uri ernannt / ** vom Vorstand des Kunstvereins Uri ernannt

Geschäftsstelle: Amt für Kultur und Sport, Josef Schuler und Daniela Epp

8 Vereinbarung Art. 6 «Die Kosten der Verwaltung werden von den Vertragsparteien durch separate

Beiträge gemäss Absprache gemeinsam und ausreichend bereitgestellt.» Gemäss Praxis werden sie

analog zu den Förderbeiträgen zu 90 Prozent durch den Kanton (Lotteriefonds) und zu 10 Prozent vom

Kunstverein finanziert. Die Revision des Rechnungswesens und der Vermögensverwaltung obliegt der

Finanzkontrolle Uri (Art. 9, Regulativ).

Richtlinien

Finanzielle Vorgaben

Administrations- und

Verwaltungskosten

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2.2 Bisherige Anpassungen der Stiftungsgrundlagen

Im Jahr 1989 erfolgte erstmals auf Antrag des Danioth-Rings (RRB 04.09.1989) eine

Anpassung. Man erhöhte den Kantonsbeitrag auf 24‘000 CHF. Ferner sicherte der

Regierungsrat der Stiftung 25 Stunden Verwaltungsressourcen zu (Entlastung Präsi-

dent und Verwaltung).9 Im Jahre 1994 wurde der Kantonsbeitrag letztmals auf 30‘000

CHF erhöht.

Eine halbtägige Evaluation nahm das Kuratorium am 9. September 1999 im Hinblick

auf das 20-jährige Bestehen der Stiftung vor. Das Fazit war positiv:

Die Personen- und Talentförderung als Hauptzweck wird erreicht.

Die bildenden Kunst ist seit Beginn dominant. Andere Bereiche sollen stärker

gefördert werden.

Kontakte der Kunstschaffenden untereinander und zur Stiftung sind gut. Kritik

wächst an der dominanten Förderung auswärtswohnender Heimatberechtigter.

Publikumsinteresse und Berichterstattung in öffentliche Medien steigerte sich

mit den Ausstellungen im Foyer Tellspielhaus (die ersten Übergabefeiern fanden

in den Heimatgemeinden der Geförderten statt). Zum Publikumsinteresse trug

die gute Pressearbeit (Nikolaus Oberholzer, Urs Bugmann) und die gleichzeitige

Übergabefeier nach der GV des Kunst- und Kulturvereins Uri bei.

Kritik verstärkte sich nach 1994. Publikum ist engagierter, kritischer als früher.

Positiv ist die Kontinuität der Ausschreibung, die Partnerschaft zwischen Kunst-

verein und Kanton, die Unabhängigkeit des Kuratoriums.

Weitere Stichworte: Positiv wirkt sich die Schaffung des Amts für Kultur und

Sport mit mehr Geschäftsstellenressourcen aus. Die Verbesserung der Kultur-

raum-Infrastruktur trägt zu mehr Auftrittsmöglichkeiten bei. Die überregionale

Ausstrahlung der Grossprojekte wie Tellspiele und Alpentöne fördern die Leis-

tungen der Laien.

Die grösste Lücke besteht aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen.

2.3 Bisherige Unterstützungstätigkeit

Rund 174 Beiträge in der Höhe von 897‘000 CHF sicherte die Urner Kunst- und Kul-

turstiftung seit 1982 zu: fünf New York-, sechs Berlin-Ateliers, 15 Werkjahre und rund

120 Förder- und Projektbeiträge (siehe Anhang). Durchschnittlich wurden zwei bis

9 Art. 6 der Vereinbarung wurde ergänzt «Die Administration der Stiftung und die Organisation der

Veranstaltungen ist Sache beider Stiftungspartner……» Und im Regulativ wurde Art. 1, Abs.2 ergänzt

«Der Präsident und der Verwalter des Kuratoriums sind Mitglieder des Danioth-Ring-Vorstandes. Sie

werden von diesem ernannt.» - Rolf Aebersold hat die Funktion des Fondsverwalters bis heute inne - im

Auftrag des Kunstvereins auch nach dem Rücktritt aus dem Kuratorium.

1989: Anpassung der

Vereinbarung und des

Regulativs

1999: Überprüfung der

Stiftungsgrundlagen

Überblick der bisheri-

gen Unterstützung

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sechs Preise an die jährlich 20 bis 35 Bewerbenden vergeben. Seit 2011 erhielten fünf

Persönlichkeiten die kantonalen Anerkennung «Goldener Uristier».10

In den Richtlinien11 für die Tätigkeit des Kuratoriums der «Kunst- und Kulturstiftung

Heinrich Danioth» werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten aufgeführt:

Werkjahr, Förderbeitrag, Projektbeitrag und Werkankauf. Im Einzelnen:

Werkjahr (14'000 CHF): Beitragsleistung zur Auszeichnung aussergewöhnlicher

Leistungen. Entlastung vom Verdienstdruck. Unterstützung künstlerischer Pläne.

Förderungsbeitrag (2'000 bis 10'000 CHF): Basisförderung durch Anerkennungs-

beitrag an begabte Kunstschaffende, welche sich über eine ernsthafte Auseinan-

dersetzung in einem künstlerischen oder kulturellen Tätigkeitsbereich ausweisen.

Projektbeitrag (2'000 bis 10'000 CHF): Konkrete finanzielle Unterstützung künst-

lerischer oder kultureller Projekte.

Werkankauf: Finanzielle Unterstützung des künstlerischen und kulturellen Schaf-

fens durch Werkankauf.

In der Vergangenheit erhöhte die Stiftung die jährlichen Fördermittel, erweiterte die

Unterstützungsformen und verstärkte die Öffentlichkeitsarbeit. Die wichtigsten Mas-

snahmen zur Aufwertung der Stiftung jedoch waren:

Zentralschweizer Atelier-Stipendium Berlin und New York: Seit 2005. Höhe des

Betrags: 17'000 bis 24'000 CHF. Dauer: 4-monatiger Aufenthalt. Seit 2013 verge-

ben alle Zentralschweizer Kantone das Berlin-Atelier jährlich.

Einführung des Goldenen Uristiers als kantonaler Kulturpreis für jahrelanges kul-

turelles Engagement. Die Auszeichnungsurkunde wird vom Landammann und

vom Bildungs- und Kulturdirektor unterzeichnet. Verleihung und Würdigung er-

folgen in der Zeitspanne der Jahresausstellung durch die Bildungs- und Kulturdi-

rektion Uri.

Aufwertung des Werk- und Kunstankaufs. Das Kuratorium unterbreitete zuhan-

den des Staatsarchivs Uri als kantonale Kunstankaufsinstanz Empfehlungen für

den Kunstankauf (Lotteriefonds). Werkaufträge/-ankäufe in den weiteren Kunst-

sparten entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der Abteilung Kulturförderung

und Jugendarbeit.

Sonderausstellung Preisträger: Die jeweiligen Berlin- und New-York-Stipendiaten

sind seit 2008 eingeladen, im Vorraum des Danioth-Pavillons auszustellen.

10

Mit dem kantonalen Kulturpreis werden Persönlichkeiten für ein vermittelndes Lebenswerk und

langjährige Verdienste für das geistige und kulturelle Leben in Uri ausgezeichnet.

11 Richtlinien für die Tätigkeit des Kuratoriums der «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» Art. 3.

Genehmigt gemäss RRB vom 25.01.1982 und vom Kunst- und Kulturverein am 19.01.1982. Die Richtli-

nien stützen sich auf die Vereinbarung und Regulativ, RRB 30.03.1981.

Förderungsformen der

Stiftung

Erweiterte Stiftungstä-

tigkeit

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Personenzentrierte Ausstellung: Seit 2013 findet im Danioth-Pavillon während

der Jahresausstellung erstmals eine Sonderausstellung mit einer ausgewiesenen

Kunstschaffenden statt (2013: Marietta Merz; 2014: Marianne Kuster). 12

Einführung des Publikumspreises. Dieser wurde 2013 auf Initiative des Kuratori-

umspräsidenten im Rahmen des Konzerts mit Roger Scheiber am 3. Januar 2014

an die Urner Künstlerin Bantli Gail vergeben.

Rahmenanlässe als Bereicherung: Kunstführungen (Lotti Etter), Finissagen/Apéro,

Buchvernissage (Aldo Walker), Latinkonzert (Preisträger Roger Scheiber), Verga-

be Publikumspreis, Verleihung Goldener Uristier. Die Rahmenanlässe erhöhen die

Besucherzahl, die Medienpräsenz und die öffentliche Wahrnehmung der Kunst.

Alle Bewerberinnen und Bewerber erklären sich mit der Eingabe einverstanden,

Werke und Dokumentationen an der öffentlichen Übergabefeier im Haus für Kunst

Uri zu präsentieren. Erst 2004 professionalisierte man die Ausstellungen im Haus für

Kunst Uri und schaffte mehr öffentliche Präsenz. Kulturschaffende sind verpflichtet,

über die Verwendung der zugesprochenen Mittel Rechenschaft abzulegen.

Eine Bewerbung wird auf die Einhaltung formaler und inhaltlicher Bewertungskrite-

rien geprüft. Zu den formale Kriterien gehören vollständige Gesuchunterlagen:

Personalien: Wohn-, Bürgerortsnachweis, Adresse, Bank- und Postcheckkonto,

Lebenslauf mit Angaben über die künstlerische Tätigkeit, Ausbildung usw.,

Werknachweis, Unterlagen zur bisherigen künstlerischen, kulturellen Arbeit,

Dokumentation des künstlerischen Projekts, das gefördert werden soll,

Angabe über die gewünschte Unterstützungsart und die Beitragshöhe,

Angaben über die geplante Ausstellung im Rahmen der Jahresausstellung.

Die inhaltliche Beurteilung der Bewerbungen orientiert sich nach folgenden Kriterien:

Beherrschung der Mittel, eigenschöpferische Arbeit, Intensität des Ausdrucks, und

beim Werkjahr zudem Professionalität, Tragfähigkeit der Arbeit und die bisherige

künstlerische Entwicklung.13 In der jahrelangen Praxis differenzierte das Kuratorium

diese Anforderungskriterien:

Motivation und Realisierbarkeit: Die Motivation ist glaubwürdig, das zu unter-

stützende Projekt realistisch (Idee, Umsetzung, Budget, Eigenleistung, Drittbei-

träge).

Qualität: Die unterstützte Personen zeigt in der bisherigen Arbeit hohe Qualität

(mindestens kantonale Ausstrahlung).

12

Die Personenzentrierte Ausstellung ging aus Gesprächen zwischen Kuratorium und dem damaligen

Künstlerverein Arturi hervor. Die Dätwyler-Stiftung stellte den Danioth-Pavillon zur Verfügung. Mit der

Sonderausstellung im Anbau soll verdienten Urner Künstlern auf Einladung des Kuratoriums eine Platt-

form geboten werden (Erstmals posthum 2013 an die in Flüelen wohnhaften Künstlerin Mariette Mariet-

ta Merz, 1925-2013, kurz vor der Ausstellung (Malerei in Aquarell, Öl, Acryl und Naturmotive) verstor-

ben).

13 Richtlinien, Art. 5.

Jahresausstellung als

öffentliche Plattform

Förderungskriterien

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Professionalität: Im Gesuch sind fundierte Ausbildung, Praxis- und Leistungsaus-

weis der bisherigen Arbeit und die Eigenständigkeit der Bewerbenden ersichtlich.

Künstlerische Relevanz und Resonanz: Das künstlerische Werk ist wichtig für den

Kanton Uri, es hat eine künstlerische und kulturelle Ausstrahlung.

Innovation und Stimmigkeit: Das Werk wirkt kohärent, glaubwürdig und enga-

giert. Es regt neue Wahrnehmungs- und Sichtweisen an, enthält neue inhaltliche,

dramaturgische oder interdisziplinäre Impulse oder Kooperationen.

2.4 Bisherige Besetzung und Tätigkeiten der Stiftungsorgane

2.4.1 Kuratorium als Vollzugsorgan

Als Vollzugsorgan amtet seit Beginn ein aus den Vertragsparteien paritätisch zusam-

mengesetztes Stiftungskuratorium. Es besteht aus Präsidium (Kunstverein), Vizeprä-

sidium (Bildungs- und Kulturdirektor), Verwaltung (Kunstverein) und sechs Mitglie-

dern zusammengesetzt aus kantonalen und ausserkantonalen Fach- und Verwal-

tungspersönlichkeiten (Kunst, Musik, Literatur/Theater/Tanz, Film/neue Medien

etc.). Das Kuratorium ist für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (Art. 1 Regula-

tiv). Hauptaufgabe ist die Jurierung der Bewerbungen (Art. 2). Es kann externe Exper-

ten beiziehen (Art. 3). Über den Mitteleinsatz entscheidet es alleine und definitiv

(Art. 4). Es legt den Stiftern interne Richtlinien vor (Art.7). Es steht - zusammen mit

weiteren Experten - dem Kunstverein und dem Regierungsrat als beratendes Organ

zur Verfügung (Art.8). In der Regel finden ein bis zwei Tagungssitzungen im Jahr statt.

Seit 1981 wirkten 27 Kuratoriumsmitglieder in der Jury mit, lediglich sechs Frauen

(Tabelle im Anhang). Das Präsidium wurde vom Kunstvereinsvorstand, das Vizepräsi-

dium durch den jeweiligen Regierungsrat und Bildungs- und Kulturdirektor besetzt.

Der erste Präsident war Dr. Karl Baumann, dann folgten die vier Schattdorfer Urs

Dittli, Heinz Keller, Marianne Kuster und Cornel Betschart. 2014 übernahm Elisabeth

Fähndrich die Kuratoriumsleitung.

Tabelle 1 Übersicht Präsidien und Vizepräsidien 1981 - 2013

Präsidien Amtsdauer Vizepräsidien Amtsdauer

Dr. med. Karl Baumann, Alt-dorf

1981-1989 Hans Danioth, alt RR, alt SR, Altdorf 1981-1988

Urs Dittli, Schattdorf 1989-1998 Dr. Hansruedi Stadler, alt RR, alt SR, Altdorf

1988-2000

Heinz Keller, Schattdorf 1998-2001 Josef Arnold, alt RR, Seedorf 2000-2012

Marianne Kuster, Schattdorf 2002-2010 Beat Jörg, Regierungsrat, Gurtnellen Ab 2012

Cornel Betschart, Schattdorf 2010-2014

Elisabeth Fähndrich, Altdorf Ab 2014

Aufgabe des Kuratori-

ums

Präsidien & Vizepräsi-

dien 1981 - 2013

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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2.4.2 Geschäftsstelle: Umsetzung operativer Aufgaben

Operative Aufgaben wurden in der Anfangszeit ausschliesslich von Mitgliedern des

Kuratoriums wahrgenommen. Mit dem Regierungsratsbeschluss von 1989 nahm Dr.

Rolf Aebersold operative Aufgaben wie Ausschreibung, Protokollführung und Verwal-

tung der Kunst- und Kulturstiftung sowohl als Mitglied als auch im Rahmen des Amts-

auftrags wahr. Seit 1995 leitet Josef Schuler, Abteilung Kulturförderung und Jugend-

arbeit, die Geschäftsstelle und wirkt beratend im Kuratorium mit. Die Bildungs- und

Kulturdirektion ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Kulturschaffenden und verant-

wortlich für Administration, Ausschreibung, Vorbereitung der Übergabefeier, Öffent-

lichkeitsarbeit, Anträge und die Berichterstattung an die Stiftungspartner.14 In den

Stiftungsgrundlagen fehlt die Aufzählung der Aufgaben und Pflichten.

Das Präsidium des Kuratoriums (ein Mitglied des Kunstvereinsvorstandes) übernimmt

kuratorisch-operative Aufgaben, insbesondere die Ausstellungseinrichtung und den

Abbau, die Betreuung der Kunstschaffenden beim Aufbau, die Technikberatung, die

Organisation des Ausstellungsbetriebs und die Aufsicht im Haus für Kunst Uri (HfKU).

Operative Arbeiten übernehmen auch einzelne Kuratoriumsmitglieder; als Laudato-

ren an den Feiern, als Berichterstatter, in der Vermittlung oder bei Führungen und

Atelierbesuchen. Dank dieser ehrenamtlichen Engagements können die Kosten der

Stiftungstätigkeit zugunsten der Künstlerförderung tief gehalten werden.

2.5 Bisher geförderte oder gewürdigte Personen

Die Kunst- und Kulturstiftung vergab seit 1982 174 Beiträge in einem Gesamtvolumen

von 890‘000 CHF; u. a. 15 Werkjahre, fünf New York- und sechs Berlin-Ateliers und

rund 120 Förder- und Projektbeiträge. Durchschnittlich wurden zwei bis sechs Preise

an die 20 bis 35 Bewerbenden vergeben. Seit 2011 verlieh der Regierungsrat fünf

Persönlichkeiten die kantonale Anerkennung «Goldener Uristier».

Mit der innerkantonalen Frühtalentförderung trug die Stiftung zur Bekanntmachung

der künstlerischen Leistungen auf überregionaler Ebene bei. Viele Kunstschaffende

erhielten später ausserkantonale und mehrmals auch nationale Preise.

Insgesamt vergab das Kuratorium 11 Atelier-Stipendien, fünf New York und sechs

Berlin-Stipendien. Erstmals wurde das New York Atelier 2001 (für einen Aufenthalt

im Jahr 2002) vergeben. Seit 2003 unterhalten die Zentralschweizer Kantone gemein-

sam zwei Atelierwohnungen in Berlin-Mitte, ferner seit März 2000 ein Wohnatelier in

New York. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende mit

14

Ein detaillierter Ablauf- und Prozessbeschrieb liegt vor. Über die Aufgaben der Geschäftsstelle ist jedoch

weder in der Vereinbarung, noch im Regulativ oder in den Richtlinien etwas erwähnt.

Geschäftsstelle

Präsidium des

Kuratoriums

Operative Aufgaben

des Kuratorium

Geförderte und

Gewürdigte

Atelierstipendien

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überzeugendem Leistungsauswaus aus den Zentralschweizer Kantonen Schwyz,

Nidwalden, Obwalden, Uri und Luzern. Diese müssen seit mindestens drei Jahre im

Kanton wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton

Wohnsitz gehabt haben. Die Atelierstipendien beinhalten die unentgeltliche Nutzung

der Atelierwohnung sowie einen monatlichen Lebenskostenzuschuss. Seit 2013

vergibt der Kanton Uri jährlich ein Berlin-Atelier und alle drei Jahre ein New-York-

Atelier.

Das Werkjahr will hervorragende Urner Kunst- und Kulturschaffende für eine be-

stimmte Zeit vom Verdienstdruck entlasten.

Folgende Tabelle zeigt die bisher Geförderten nach Namen und Förderungsformen:

Tabelle 2 Übersicht Unterstützung 1982 bis 2013

Förderungsart Total 1982-2013 Geförderte Personen (Jahr-zugesprochen)

Urner Werkjahr Bisher wurden 17 Ur-ner Werkjahre verge-ben. (je 14‘000 CHF, seit 20 Jahren)

1982 Stadler Martin, Schattdorf, Literatur 1884 Walker Aldo, Luzern/Silenen, BK 1986 Zgraggen Maria, Bürglen, BK 1992 Achermann Lea, Luzern/Altdorf, BK 1993 Haas Gabriela, Luzern/Altdorf, BK 1995 Baumann Daniel/Lang Sabina, Burgdorf, BK 1997 Muheim Andrea, Zürich/Flüelen, BK 1998 Fäh Claudio, Zürich/Altdorf, Film 1998 Regli Peter, Zürich/Andermatt, BK 2000 Nager Franz-Xaver, Altdorf, Theater 2001 Gamma Carlo, Altdorf, Musik 2001 Stadler Adriana, Bern/Altdorf, BK 2005 Püntener Vanessa, Zürich/Erstfeld, BK 2010 Flückiger Adrian, Schattdorf, Film 2012 Muheim Benno, Zürich/Altdorf, Musik/Theater 2015 Bissig Nathalie, Zürich/Spiringen, BK

Atelierstipendium Berlin und New York

Bisher wurden 14 Ate-lier-Stipendien verge-ben, 7 New York 7 Berlin Urner Kulturschaffende erhielten Ateliers von Stiftungen oder andern Kantonen.15

2001 Maria Zgraggen, Bürglen, NY, BK 2003 Andreas Wegmann, Erstfeld, Berlin, BK 2004 Lea Achermann, Luzern/Altdorf, NY, BK 2006 Beatrice Maritz, Untersch./Erstfeld, Berlin, BK 2007 Franziska Furrer, Altdorf/Isenthal, NY, BK 2008 Daniel Wicky, Altdorf, Berlin, BK 2009 Dave Gisler, Altdorf, NY, Musik 2010 André Schuler, Luzern, Schattdorf, Berlin, BK 2012 Rolf Sommer, Zürich/Altdorf, NY, Musical 2013 Marie Anne Imhof, Altdorf, Berlin, BK 2013 Pascal Murer, von Altdorf, Berlin, BK 2014 Thomy Truttmann, Seelisberg/L, Berlin, Theater 2015 Müller Lina & Luca Schneardi, Altdorf, NY, BK

15

Insbesondere das Visarte-Atelier in Cité Internationales des Arts in Paris oder die Ateliers in London und

Budapest der Landis & Gyr STIFTUNG. Kanton Urileiste daran Lebenskostenzuschüsse für Urner Kunst-

schaffende. Weitere Auszeichnungen mit dem Innerschweizer Kulturpreis 2013 an die Künstlerin Maria

Zgraggen oder 2005 an den Schriftsteller Martin Stadler. Viele Urner waren und sind auch an der Zentral-

schweizer Jahresausstellung im Kunstmuseum Luzern präsent.

Urner Werkjahr

Unterstützung

1982 bis 2013

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Förderungsbeitrag 121 121 Förderungs- und Projektbeiträge

Werkankauf 2 Erst zwei Mal kaufte das Kuratorium ein Werk an. Es gab Empfehlungen ab z.H. Kunstsammlung Uri.

Verschiedene Kantone vergeben schon länger den kantonalen Kulturpreis (z. B. OW,

NW, SZ, LU, ZG). Seit 2011 zeichnet auch der Urner Regierungsrat verdiente, vorab

ältere Persönlichkeiten des Urner Kulturlebens mit dem «Goldenen Uristier» aus.16

Die Würdigung beinhaltet eine Ehrenurkunde, eine goldene Stecknadel, die Feier mit

Laudatio durch den Regierungsrat, aber kein Preisgeld. Der Uristierkopf (nummeriert)

wurde von Fredi Burkhart gestaltet.

Die bisher gewürdigten Urner Persönlichkeiten sind:

2011 Peter Baumann, Altdorf, Kurt Zurfluh, Altdorf; Franz Pfister, Luzern/Altdorf

2012 Dr. Max Dätwyler, Altdorf

2013 Josef Herger-Kaufmann, Altdorf

2014 Hans Danioth, Altdorf und Kari Danioth, Andermatt

2015 Dr. Hans Stadler, Attinghausen

Tabelle 3 Kultursparten 1982 bis 2015

BK Kunst

M Musik

L Lit

T Tanz/ T

F Film

Wei-tere

Total Preise

Personen (w)

Personen (m)

Urner Werkjahr 10 1 1 2 3 - 17 9** 1995

Baumann Da-niel/ Lang Sabina

8

Ausland-Atelier 10 2 - 2 - 14 8 6

Berlin 7 - - 1 - - (8) 4 4

New York 4 2 - - - - (6) 4 (Schenardi-

Müller) 2 (Schenardi-

Müller)

Förderungs- & Projektbeiträge

83 19 4 15 12 1* Drapo-ling Amsteg

134 59 (-14)*** 70 (-20)***

Werkankauf 4 4 3 1

Total 168

Goldener Uristier 5 5

Das Kuratorium legt grossen Wert auf die Öffentlichkeitsarbeit. Art. 6 der Richtlinien

verlangt die öffentliche Verleihung der Werkjahre und Förderungsbeiträge. Die Bei-

tragsempfänger sind verpflichtet, ihre Werke zu präsentieren und dem Kuratorium

16

Die Würdigung des Regierungsrats im Rahmen der Urner Jahresausstellung erfolgte erstmals am

10. Dezember 2011 anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kunst- und Kulturstiftung. Grundlage ist das

Reglement des Lotteriefonds und ein Beschluss des Regierungsrats (RRB) vom 16. August 2011 zu «30

Jahre Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth; Beitrag an das Jubiläum».

Würdigung mit dem

Goldenen Uristier

Verstärkte Öffentlich-

keitsarbeit

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über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Bis 2004 fand die Präsentation (Jah-

resausstellung) im Foyer theater(uri) statt, danach im Haus für Kunst Uri. Die Ausstel-

lung vermittelte ein repräsentatives Bild über das hiesige Kunst- und Kulturschaffen.

Dabei wird die Öffentlichkeit sensibilisiert und zeigt sich durchaus sehr interessiert

(2013 gut 900 Eintritte).

2.5.1 Bestandsaufnahme der Finanzen

Kassaführung und die Vermögensverwaltung der Stiftung sind gemäss Regulativ Auf-

gaben des Kunstvereins Uri.17 Für das Jahr 2012 präsentiert sich die Bilanz wie folgt:

Tabelle 4 Bilanz 2012

Aktiven

Bankkonten (UKB) 40‘047

Wertschriften (Kassaobligationen, Swisscanto-Fonds) 301‘963

Passiven

Kapital am 31.12.2012 343‘434

Die Stiftung hat zurzeit ein Fondsvermögen von über 340‘000 CHF.

Die Rechnung 2012 schliesst bei einem Aufwand von 35‘205.70 CHF und einem Ertrag

von 55‘585.15 CHF mit einem Einnahmenüberschuss von 20‘379.45 CHF ab. Im Jahr

2012 wurden Atelierkosten in der Höhe von 16‘000 CHF und Förderungsbeiträge von

insgesamt 19‘000 CHF ausbezahlt. Der Ertrag kann jährlich variieren, je nach Verbu-

chung der Erträge oder der Vergabe unregelmässiger Preise, z. B. der Ateliers.

Tabelle 5 Ertrag 2012

Kantonsbeitrag 2012 44‘000

Beitrag Kunstverein Uri 2‘500

Beitrag Dätwyler Stiftung 5‘000

Wertschriftenertrag 4‘085

Total Ertrag 55‘585

Gemäss Bericht 2012 des Verwalters liegen die beiden Anlagefonds im positiven Be-

reich. Die stillen Reserven ergeben sich aus einem Legat Studer (17‘000 CHF aus einer

Künstlererbschaft zu Gunsten der Stiftung), aus Minder-Preisvergaben (9‘000 CHF)

sowie einem Beitrag von 3‘000 CHF von der Dätwyler-Stiftung für das NY-Atelier 2014

und einem Zinsüberschuss.

17

Verwaltung der Stiftung durch Dr. Rolf Aebersold, mandatiert durch den Kunstverein Uri. Elda Saurer ist

als Rechnungsführerin und Vorstandsmitglied des Kunstvereins für die laufende Rechnung verantwort-

lich.

Bilanz 2012

Stiftungsvermögen

Verwaltungsrechnung

2012

Rechnungsrevision

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Die Rechnungsrevision obliegt der Finanzkontrolle Uri - gestützt auf Art. 49 Verord-

nung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri, 14. Dezember 1994 und Artikel 9

Regulativ der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth vom 15. September 1989.

Gemäss Artikel 6 der Vereinbarung werden die Kosten der Verwaltung (Ausschrei-

bung, Jurierung, Feier und Ausstellung) von den Vertragspartnern separat aufgelistet.

Sie werden vom Kunstverein bevorschusst und getrennt von den Fördermitteln abge-

rechnet (Ausschreibung, Jurierung, Feier, Ausstellung, Werbung). Die Bildungs- und

Kulturdirektion legt jährlich dem RR Abrechnung und Verwaltungskosten vor. Für das

Jahr 2012 setzen sich diese wie folgt zusammen:

Tabelle 6 Verwaltungskosten 2012

Ausgaben CHF

Stiftungsfonds-Verwaltungskosten 2012 500.00

Karten-/Plakatgestaltung, Druck, ferner Inserate und Werbekosten 3‘104.95

Spesen Kuratorium (10 Pers.), Kosten für Ausstellungseinrichtung; Führungen

3‘763.00

Sonder-Ausstellungseinrichtung (Mariette Merz, Flüelen) 989.85

Mittagessen Jury, Kosten Finissage, Musik und Blumenschmuck für Feier

1‘229.90

Raummiete und Aufsicht (vier Wochen), ferner Apéro im Haus für Kunst Uri

14‘634.30

Total 24‘222.00

Anteil Kunstverein Uri (10 Prozent, ohne Räume und Strom) 2‘080.50

Anteil Kanton Uri (90 Prozent) 22‘141.50

Die Administrationskosten stiegen in den vergangenen Jahren. Mehrleistungen wie

Atelier-Stipendien, der Goldene Uristier, die Charte blanche und die Sonderausstel-

lung im Danioth-Pavillon trugen dazu bei, aber auch die höhere Zahl an Bewerbenden

und Mehransprüche an Übergabefeiern, Ausstellungform und -dauer. Das Kuratori-

um verlängerte die Öffnungsdauer, intensivierte die Medienarbeit und Werbung

(Plakate, Einladungen). Zudem wurden Rahmenanlässe und Schulführungen18 durch-

geführt.

Tabelle 7 Entwicklung der Verwaltungskosten seit 2005

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013****

Kosten Kanton - in CHF

8’491* 8'219 10'190 12'447** 12'688 13‘115 14‘460*** 16‘590 22‘141

18

Rahmenanlässe waren: Führungen mit Lotti Etter, Latin-Jazz-Konzert mit Publikumspreisverleihung,

Jubiläumsfeier, Buchvernissage Aldo Walker, Schulführungen.

Separate Abrechnung

der Verwaltungskosten

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90% Aufwand

* Erstmals Ausstellung im HfKU, deshalb Kostensteigerung gegenüber früher im Foyer thea-

ter(uri) (a) mehr Ausstellungsfläche, b) längere Ausstellungsdauer und c) längere Öffnungs-

zeiten/mit Aufsichtspersonal)

** Seit 2008 neu: Kabinettausstellung Berlin- und New-York-Stipendiaten Pavillon. Neue Pla-

kate & Einladungskarten

*** 30-jähriges Bestehen: Erstmalige Verleihung des «Goldenen Uristiers» an drei Persönlich-

keiten. Folglich Mehrkosten für die Jubiläums-Ausstellung und für die Sonderausstellung 30

Jahre Plakate Kunst- und Kulturstiftung.

**** 2013 neu «personenzentrierte Ausstellung» Marietta Merz im Pavillon, zugleich Ausstel-

lungsdauer über Weihnacht-Neujahr verlängert. Erstmals 2013 ein privat gesponserter Publi-

kumspreis (ClimaNova AG).

Das Kuratorium hielt an der letzten Jurierungssitzung 2013 fest, dass seit 1981 die

Stiftungstätigkeit erheblich ausgebaut und professionalisiert wurde. Dies führte zu

erhöhten Verwaltungs- und Durchführungskosten. Sowohl die Förderungsarten und

-bereiche, als auch die Zahl der Bewerbenden nahm zu. Die Ausstellungsdauer und

der Standard der öffentlichen Feiern wurde ausgebaut. Mehrkosten verursachten

Werbemittel und Öffentlichkeitsarbeit. Dies - und auch der Aufwand für die Sonder-

ausstellung und die Atelier-Werkausstellungen - erklärt die Mehrkosten. Nach wie

vor erbringen Kuratorium und der Kunstverein qualitätsvolle, ehrenamtliche Arbeit.

Für die Sonderausstellung muss künftig ein Budget bereitgestellt werden.

2.6 Blick auf andere Zentralschweizer Kantone

Die Umfrage in den Zentralschweizer Kantonen (siehe Beilage Anhang) zeigt, dass die

rechtlichen Grundlagen für Anerkennungs-, Werk- und Förderungsbeiträge stark vari-

ieren. Dies betrifft sowohl die Höhe der Beiträge, als auch die Form und den zeitli-

chen Rhythmus. Auch die Art der Übergabefeiern variiert. Schlussfolgerungen sind

deshalb nur beschränkt möglich.

Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl steht der Kanton Uri nicht schlecht da. Nichtsdes-

totrotz ist Uri aber der einzige Kanton mit fehlenden rechtlichen Grundlagen (LU, ZG,

NW, OW haben Gesetze, SZ hat eine Verordnung). Der jährliche Kantonsbeitrag be-

schliesst der Regierungsrat aus Mitteln des Lotteriefonds. Die unselbständige Dani-

oth-Stiftung stützt sich wie die Kulturförderung lediglich auf die Kantonsverfassung

(Art. 42).19

Uri ist der einzige Zentralschweizer Kanton, der die Werk- und Anerkennungspreise

an eine Stiftung auslagert. Auch der einzige Kanton, der jährlich jeweils alle Kunst-

und Kultursparten ausschreibt und die Bewerbungen durch ein Mehrsparten-

Kuratorium beurteilen lässt. Die meisten Kantone beschränken sich pro Jahr auf we-

nige Kunstsparten. Die grösseren Kantone haben Sparten- und Fachausschüsse.

19 KV Art. 42 Kulturpflege: «Der Kanton und die Gemeinden pflegen das heimatliche Kulturgut und fördern

künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten.»

Fehlendes Budget für

Sonderausstellungen

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Die Höchstbeiträge (für Werkjahr, Anerkennungsbeiträge) wurden in Uri seit langem

nicht mehr erhöht. Die meisten Kantone vergeben höhere Einzelpreise. LU: max.

30‘000 CHF; ZG: max. 50‘000 CHF; SZ: max. 30‘000 CHF; OW/NW, wechselnd juriert

und nichtjurierte, max. 20‘000 CHF; UR: 14‘000 CHF für das Urner Werkjahr. Die Ber-

lin- und NY-Ateliers führen alle sechs Kantone gemeinsam.

Bei den Administrationskosten zeigen sich erhebliche kantonale Unterschiede. Die

Verwaltungskosten der Stiftung von jährlich rund 22‘000 CHF für die eintägige Jurie-

rungssitzung (9 Personen) und der Ausstellungsfeier und -organisation darf als ange-

messen und vertretbar bezeichnet werden.20

2.7 Abgrenzung: Kantonale Kulturförderung vs. Stiftungstätigkeit

Mit der Umsetzung des Kulturförderungsberichts 199421 erhielt die staatliche Kultur-

förderung ein stärkeres Gewicht. Die Anträge des Kulturförderungsberichts 1994 sind

grösstenteils bereits umgesetzt, bis auf die Rechtsgrundlagen (im Legislaturproramm-

gramm) und das Einsetzen einer Kulturkommission.

Während die Kunst- und Kulturstiftung gemäss Stiftungszweck die professionell und

künstlerisch Schaffenden fördert, unterstützt die kantonale Kulturförderung vorab

die kulturelle Betriebsunterstützung. So auch den Kunst- und Kulturverein Uri, auf

dessen Initiative das Haus für Kunst Uri zurückgeht.22 Die kantonale Kulturförderung

übernahm auch die Initiative zur Koordination der Museumslandschaft Uri, insbeson-

dere die Geschäftsleitung der seit 1999 bestehenden Urner Museumskonferenz.23

Auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion leistete der Regierungsrat aus dem Lot-

teriefonds regelmässig subsidiäre Beiträge an Institutionen und Kulturprojekte.

Wie im Kulturförderungsbericht 1994 festgestellt, weist Uri ein aktives Kulturleben

auf. Die kulturellen Rahmenbedingungen wurden seither merklich verbessert, u. a.:

Verwaltungsreform: Die Umsetzung der Verwaltungsreform mit dem Amt für

Kultur (Kulturförderung, Kulturpflege, Staatsarchiv), später dem Amt für Kultur

und Sport.

20

Inbegriffen sind: eine einmonatige Ausstellung (inkl. Miete, Personal), die würdige Übergabefeier mit

musikalischer Umrahmung, Spesen der Laudatoren (Jurierung, Sonderausstellung und Goldener Uristier)

und schliesslich die Spezialführung und Finissage. Nicht einberechnet sind die Verwaltungskosten der

BKD.

21 Kulturförderung. Bericht der regierungsrätlichen Kommission. Hrsg. Regierungsrat Uri, Altdorf, März

1994, Kapitel 5.7: Museen, Ausstellungs- und Kulturräume, Sammlungen u. a...

22 Kunsthaus Uri. Bericht zur Schaffung permanenter Ausstellungsmöglichkeiten, Altdorf, Mai 1994. Hrsg.

Ausschuss Kunsthaus. Ferner: Der Landratsbeschluss vom 9. April 1997 mit Bericht und Antrag für einen

Kantonsbeitrag an das Haus für Kunst Uri.

23 Siehe Museumsplattform: www.museen-uri.ch; Museumslandschaft Uri. Ferner der Bericht und Antrag

des Ausschusses «Museen Uri». Hrsg. Bildungs- und Kulturdirektion Uri, Mai 2000. Zudem: Diplomarbeit

«Urner Museen und Marketing», mit einer Bestandsaufnahme und Vorschlägen für Marketing und Öf-

fentlichkeitsarbeit.

Kulturförderungsbe-

richt umgesetzt

Kantonale Kulturförde-

rungstätigkeit

Verbesserte kulturelle

Rahmenbedingungen

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Infrastrukturen: Regierungsrat und Landrat bewilligten zahlreiche Kulturinvestiti-

onskredite. Erwähnt seien Neu-, Um- und Anbauten beim Tellspielhaus Altdorf

theater(uri), Haus für Kunst Uri, Historischen Museum Uri, Kellertheater Altdorf,

Kino Leuzinger, Haus der Volksmusik Altdorf, Dörflimuseum Spiringen, Talmuse-

um Ursern, Kirchenschatzmuseum Altdorf, Sasso San Gotthardo etc.

Leistungsvereinbarungen mit externen Kulturinstitutionen wurden abgeschlos-

sen, die im öffentlichen Interesse Leistungen erbringen. Erwähnt sei das Thea-

ter(uri), das mit jährlich rund 35‘000 Eintritten der grösste Betrieb ist, das Kino

Leuzinger mit rund 25‘000 Tickets oder die Gründung der Urner Museumskonfe-

renz.

Musiklandschaft Uri: Rechtliche Abstützung der Musikschule Uri, des Kulturpro-

gramms Musikakademie Uri, Unterstützung kantonaler Blasmusikverband, Kir-

chenmusikverband Uri, Unterstützung Internationales Musikfestival Alpentöne,

Volksmusikfestival Altdorf u. a. mit dem Haus der Volksmusik wurde Altdorf ein

wichtiger Träger für die Erneuerung der Volksmusik in der Schweiz.

Breite Projektförderung (breiter Kulturbegriff): Beiträge aus dem Lotteriefonds

fördern kantonsinterne und externe Projekte, auch die kulturelle Teilhabe und

Mitwirkung. Uri wird als aktiver Kulturkanton wahrgenommen. Ausstrahlung

entwickelten die Grossprojekte wie die Kulturschweiz 2004 (Tellsommer), die

Tellspiele Altdorf, das Freilichttheater in Andermatt, die Produktionen von F.X.

Nager, das internationale Musikfestival Alpentöne, aber auch die Danioth-

Stiftung.

Kulturgüterinventarisation, Denkmalpflege und Kulturlandschaft: Denkmalpflege

und Inventarisierung der Kulturdenkmäler wurden zielstrebig weitergeführt.

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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3 Vernehmlassungsfragen zur Ausrichtung der Stiftungstätigkeit

Die Arbeitsgruppe beriet an der Sitzung vom 18. September 2014 verschiedene Fra-

gen zur zukünftigen Ausrichtung der Stiftung.

Die Vorschläge werden dem Regierungsrat des Kantons Uri und dem Vorstand des

Kunstvereins Uri zur internen Vernehmlassung vorgelegt. Gestützt auf die Auswer-

tungsergebnisse werden Statut, Regulativ und Richtlinien angepasst und die Weiter-

führung der Stiftungstätigkeit beantragt.

3.1 Grundsätzliche Fragen zur Stiftung

Soll die Stiftung weitergeführt werden? Soll die Werk- und Anerkennungsförderung

weiterhin durch die Stiftung oder durch den Kanton erfolgen?

Arbeitsgruppe und Kuratorium befürworten die Weiterführung der Kunst- und Kultur-

stiftung.

Die Stiftung hat in hohem Mass den Stiftungszweck erfüllt. Sie hat mit Werk- und

Förderbeiträge zur personalen, kontinuierlichen Urner Kunst- und Kulturförderung

beigetragen. Dank ihrer Unabhängigkeit förderte sie die Kunstfreiheit. Sie stiess zahl-

reiche Projekte und Werke an. Sie förderte die öffentliche Wahrnehmung und damit -

auch national - die künstlerische Weiterentwicklung der Kulturschaffenden.

Die staatliche Unabhängigkeit der Stiftung wurde in der Kunstwelt positiv aufge-

nommen - auch dank den anerkannten Kuratoriumsmitgliedern aus verschiedenen

Kulturfachbereichen. Würden die Anerkennungspreise kantonal organisiert, ergäben

sich administrative Vereinfachungen. Doch die Professionalität und Spartenfach-

kenntnis und damit die Akzeptanz bei Kulturschaffenden wäre bedeutend kleiner.

Soll die Stiftung alljährlich - wie bisher - alle Sparten ausschreiben? Oder sich pro

Jahr auf zwei bis vier Sparten beschränken?

Die jährliche Ausschreibung aller Sparten hat sich bewährt.

Grundsätzlich sollen weiterhin alle Kunst- und Kultursparten ausgeschrieben werden

(jährlich bewerben sich 25-30 TN). Das Einzugsgebiet und die Zahl der Bewerbenden

in einzelnen Sparten ist in Uri zu klein für Spartenausschreibungen (mit Ausnahme

der Kunst). Zwar ist die Jurierung mit gleichzeitig allen Sparten für eine Jury an-

spruchsvoller. Auch Spartenquervergleiche sind nicht einfach. Anderseits ist aber die

Kontinuität besser gewährleistet. Die Stiftung wird dem Anspruch gerecht, frühzeitig

talentierte Bewerbungen aufzuspüren und öffentliche Resonanz zu schaffen.

Kuratorium für die

Weiterführung der

Stiftung

Kultursparten-

Ausschreibung

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Soll der Stiftungsname beibehalten werden?

Die Arbeitsgruppe schlägt als neue Bezeichnung vor: Urner Kunst- und Kulturstiftung

(analog zu andern Kantonen) oder Kunst- und Kulturstiftung Uri.

Zwar hat der Name «Danioth-Stiftung» Tradition und ist eine bekannte «Marke».

Doch der Name impliziert, dass Danioth Stiftungsgründer sei. Oder dass bildende

Kunst im Vordergrund sei. Oder dass man sich gar an Danioth messen müsse. Der

Name «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» ist auf den Gründungsprozess

zurückzuführen. Damals nannte sich der Verein Danioth-Ring, heute Kunstverein Uri.

Die Namensänderung hatte auch mit dem erweiterten Vereinszweck zu tun.

Müssen die Stiftungsgrundlagen (Vereinbarung, Regulativ) angepasst werden?

Ja. Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien sollen nach der Vernehmlassung formal

überprüft, vereinfacht und inhaltlich angepasst werden.

Die Stiftungsgrundlagen (inkl. Zweckartikel und Träger) wurden seit 1989 nicht ver-

ändert. Neue Leistungen sind z. T. nicht abgestützt (Ateliers). Die Bereitstellung der

finanziellen Mittel hat sich bewährt, muss aber auch abgestützt werden (Feedback

Rechtsdienst). Auch die Aufgaben der Geschäftsstelle ist rechtlich abzustützen.

Anderseits ist man in der Arbeitsgruppe und im Kuratorium der Meinung, dass sich

die Grundlagen bewährt haben. Man will auch keine weiteren lokalen Stiftungs-

partner (z. B. theater(uri) oder Dätwyler-Stiftung) anfragen. Mit der Wahl gut abge-

stützter Jury-Fachpersonen (auch einheimische Fachleute und Kulturförderer) ist die

Abstützung und die fachliche Präsenz der Hauptkultursparten sichergestellt. Zudem

sollen - wo sinnvoll - Experten beigezogen werden. Ebenso soll das Kuratorium - wie

bisher - weiterhin Kunstverein und Regierung in kulturstrategischen Fragen beraten

können. Bei der formalen Anpassung der Grundlagen ist der Rechtsdienst beizuzie-

hen.

3.2 Zulassungskriterien und Förderungssparten

Wer darf sich bewerben (Kriterien)? Auch heimatberechtigte Urner/Urnerinnen?

Das Kriterium Heimatberechtigung wird fallen gelassen. Kriterien sind: In Uri wohn-

haft, mind. 9 Jahre hier aufgewachsen. Ernsthaftigkeit, Motivations- und Leistungs-

nachweis.

Das Kriterium Heimatberechtigung wurde inzwischen fast in allen Kantonen aufgege-

ben. In Uri betrifft dies ein Viertel der Bewerbenden. Wer mehrere Heimatscheine

besitzt, soll nicht bevorzugt werden. Die Kontakte zu heimatberechtigten, ausserkan-

tonalen Kulturschaffenden soll auf andern Wegen gepflegt werden. So bietet das

Haus für Kunst Uri, das theater(uri), das Kellertheater, das Haus der Volksmusik vie-

len auswärtigen Kulturschaffenden gute Begegnungs- und Auftrittsmöglichkeiten.

Stiftungsname

Stiftungsgrundlagen

Wer darf sich bewer-

ben?

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Arbeitsgruppe und Kuratorium schlagen folgende Zulassungskriterien vor:

Wer seit zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Uri wohnt und hier die Schriften

hinterlegt hat (Nachweis zivilrechtlicher Wohnsitz).

Wer mindestens neun Jahre in Uri gelebt hat und zudem durch Werk, Tätigkeit

oder in anderer Weise mit dem künstlerischen Leben in Uri verbunden ist (Moti-

vations- und Leistungsnachweis).

Wer als Künstlergruppen den Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens

zwei Jahren vorrangig im Kanton Uri hat (Nachweis).

Wer die formalen Zulassungskriterien und die Ausschreibungsbedingungen des

jurierten Wettbewerbs akzeptiert. Die unjurierte Förderung ist nicht Gegenstand

der Kunst- und Kulturstiftung. Für die formale Zulassung sind erforderlich: Voll-

ständiges Bewerbungsdossier (persönliche Angaben, Lebenslauf, gewünschte Un-

terstützungsart, Angaben Motivation, Verwendungszweck des Beitrags, Bereit-

schaft zur Ausstellungsteilnahme und Kurzbeschrieb Präsentation).

Das Atelierstipendium und Urner Werkjahr werden in der Regel nur einmal pro Per-

son gewährt, die Förder- oder Produktionsbeiträge maximal drei Mal. Die Kunst- und

Werkankäufe (in allen Bereichen) sind unbeschränkt möglich. Auch ältere Bewerben-

de werden nie ausgeschlossen, sofern sie sich für einen Ankauf bewerben. Es gibt

keine Altersteilnahmebeschränkung. Formal ausgeschlossen sind Personen in der

Grundausbildung, auch zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen.

Welche künstlerischen Sparten werden gefördert?

Wie bisher sollen alle Kunstbereiche gefördert werden, insbesondere Bildende Kunst,

Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto, Neue Medien. Die bisherigen Richtlinien

werden diesbezüglich nicht geändert.

Rund die Hälfte der Bewerbenden kommen aus dem Bereich bildende, angewandte

Kunst. Die Sparte war seit 1982, der ersten Jurierung, dominierend. Urner Künstler/-

innen haben im allgemeinen wenig öffentliche Ausstellungsmöglichkeiten. Das Haus

für Kunst Uri wäre eine ideale Öffentlichkeit, doch die Direktion positioniert das Haus

überwiegend mit nationalen zeitgenössischen Kunstschaffenden. Im Bereich Musik

und Bühnenkunst hat die einheimische Urner Szene gute Aufführungsplattformen z.

B. im theater(uri), die Zufriedenheit ist dort grösser.

Das Kuratorium bewertet vorrangig das eigenkreatives Schaffen. Dies steht in der

Kunst im Zentrum, während in der Musik die rezeptive Arbeit im Vordergrund steht.

In den letzten Jahren achtete das Kuratorium aber bewusst auf Spartenvielfalt und

spartenübergreifende Förderung. Es diskutierte immer auch gesellschaftlichen Ver-

änderungen, z. B. die Rolle und Förderungswürdigkeit im Bereich angewandte Kunst,

Architektur, Digitalkunst, Tanz oder Volksmusik etc. Wichtig ist, dass die Stiftungs-

grundlagen Spielräume zulassen, sie dürfen die Förderung neuer Sparten nicht ver-

hindern.

Zulassungskriterien

Förderungssparten

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3.3 Beitragsarten - Neu das Atelierstipendium

Welche Förderungsarten sind in den Stiftungsgrundlagen neu zu erwähnen?

Folgende Beitragsarten sollten in den Richtlinien aufgeführt werden:

Neu: Atelier-Stipendium: Das viermonatiges Atelier-Stipendium (18'000 CHF bis

26'000 CHF) soll für alle Sparten weitergeführt werden. Ausschreibungsunterla-

gen gemäss Kulturbeauftragtenkonferenz und der Zentralschweizer Geschäfts-

stelle der KBKZ.

Im weiteren sind wie bisher folgende Beitragsarten aufzuführen:

Urner Werkjahr: Es ist die höchste Auszeichnung für aussergewöhnliche Leis-

tungen (bisher 14‘000 CHF, Antrag auf Erhöhung siehe unten).

Förderungsbeiträge (4'000 CHF bis 10'000 CHF): Als Anerkennung und Förde-

rung der bisherigen Arbeit.

Projektbeiträge (2'000 CHF bis 6'000 CHF): Projektbezogener Förderungsbei-

trag wie bisher.

Werkankauf: Als Anerkennung des repräsentativen, künstlerischen Schaffens.

Weitere Förderungsarten erfolgen informell auf Empfehlung des Kuratoriums:

Sonderausstellung: Die Jury wählt Künstlerin/Künstler aus, lädt ein.

Werkpräsentationen Auslandatelier/Urner Werkjahr: Die Jury lädt ein.

Goldener Uristier: Die Jury macht Empfehlung gegenüber dem Regierungsrat.

Für die Auszeichnung ist der Regierungsrat zuständig.

Kunst- und Werkankauf: Die Jury hat beratende, empfehlende Rolle gegen-

über der regierungsrätlichen Ankaufskommission. Diese ist durch den RR zu

beschliessen und sammelt für die Kantonale Kunstsammlung Uri.

Soll die Stiftungstätigkeitstätigkeit begrenzt oder erweitert werden?

Sie soll gestärkt werden durch die Möglichkeit der Sonderausstellung, durch Werk-

ausstellungen der Atelierstipendiaten, durch Stärkung des Werkankaufs und die Erhö-

hung des Beitrags ans Urner Werkjahr.

In den Gesprächen zwischen Arturi, Kunstverein, Geschäftsstelle wurde diskutiert,

wie man arrivierten Kunstschaffenden bessere Plattformen - ohne Wettbewerbe -

bieten kann. Fazit: Neu findet eine kuratierte Ausstellung mit dem Werk eines oder

zwei arrivierter (älterer) Urner Kunstschaffender im Danioth-Pavillon statt. Diese

erhalten eine Carte blanche. Die Einladung erfolgt durch die Jury, ohne Bewerbungs-

verfahren. Die Dätwyler Stiftung stellt den Danioth-Pavillon verdankenswerter Weise

zur Verfügung.

Die Möglichkeit, sich für einen Werkankauf zu bewerben, soll aufgewertet werden.

Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Ankaufskommission. Damit bietet man

bestandenen Kunstschaffenden (die evtl. schon die meisten Preise erhalten haben)

Beitragsarten

Aufwertung der

Stiftungstätigkeit

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die Chance, sich weiterhin zu bewerben. Die zuständige Verwaltungsstelle (Staatsar-

chiv Uri) ist bereit, stellt einen Anteil des Kunstankaufkredits auf Empfehlung des

Kuratoriums für den Werkankauf sicher (siehe auch RRB für den Kunstankaufskredit

von 5‘000 CHF in der Ausschreibung 2011 und 2012).

Soll das Urner Werkjahr aufgewertet werden?

Ja. Der Beitrag ist auf 20‘000 CHF zu erhöhen. Werkjahr und Förderungsbeiträge bil-

den die Hauptförderungsarten. Wichtig für die frühe Talentförderung sind - wie bisher

- Projektunterstützung, Werkaufträge und -ankäufe.

Bei allen Förderungsraten bilden Professionalität und Qualität der künstlerischen

Arbeit und Dokumentation die wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Jury.

Bemerkungen im Einzelnen:

Das Urner Werkjahr (mit nur 14'000 CHF) wird seinem Anspruch nicht gerecht.

Der Beitrag muss neu auf 20‘000 CHF erhöht werden. Er soll aber - wie bisher -

dann zugesprochen werden, wenn eine herausragende Leistung diese Aus-

zeichnung legitimiert. Der Begriff wird beibehalten, bis ein besserer gefunden

wird.

Die Beitragsart zur finanziellen Unterstützung künstlerischer oder kultureller

Projekte ist zu belassen (2'000 bis 10'000 CHF). Für Projektgesuche während des

Jahres stellt die kantonale Kulturförderung dem Regierungsrat Antrag (Lotterie).

Die Beitragsart Kunst- und Werkankauf (alle Sparten) ist wichtig. Das Kuratorium

empfiehlt z. H. der ausführenden Organe (StaUR). Dieses budgetiert den Ankauf.

Die Zentralschweizer Atelier-Stipendien Berlin und New York haben sich als För-

derart seit 2005 sehr bewährt. Es ist zu klären, ob die Finanzierung über das

Budget oder den Weiterführungsbeschluss (Lotteriefonds) eingeholt wird (kein

separater RRB mehr).

Werkpräsentation der Stipendiaten: Die jeweiligen Berlin- und New-York-

Stipendiaten wurden seit 2008 eingeladen, im Vorraum des Danioth-Pavillons

auszustellen. Dies hat sich bewährt, soll weitergeführt werden.

Für die «personenzentrierte Ausstellung im Danioth-Pavillion» soll ein Merkblatt

erarbeitet werden (evtl. ein Gesuch an Dätwyler-Stiftung). Sie findet 2014 zum

zweiten Mal statt (2013: Marietta Merz; 2014: Marianne Kuster, 2015 Müller Li-

na, Schenardi Luca).

Rahmenanlässe während der Ausstellung sind sinnvoll (z. B. die Kunstführungen

mit Lotti Etter), Finissagen, Vernissagen (z. B. Aldo Walker), Konzerte (z. B. Preis-

träger Roger Scheiber), Vergabe Publikumspreis. Die Rahmenanlässe sollen die

Besucherzahl, die Medienpräsenz und die öffentliche Wahrnehmung der Kunst

erhöhen. Sie werden in den Stiftungsgrundlagen nicht erwähnt.

Der Publikumspreis wurde 2013 auf Initiative des Kuratoriumspräsidenten im

Rahmen eines Konzerts vergeben. Er ist nicht Bestandteil der Richtlinien.

Urner Werkjahr -

Erhöhung auf

20‘000 CHF

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3.4 Goldener Uristier

Welche Funktion hat der «Goldene Uristier»? Wer verleiht diese Anerkennung?

Die kantonale Auszeichnung «Goldener Uristier» ist eine Auszeichnung für jahrelan-

ges gesellschaftlich-kulturelles Engagement an ältere, verdiente Persönlichkeiten des

Kantons Uri. Die Würdigung wird durch den zuständigen Regierungsrat (BKD) und den

Landammann beschlossen, welche die Auszeichnungs-Urkunde im Namen des Regie-

rungsrats unterzeichnen.

Mit RRB vom 16. August 2011 beschloss der Regierungsrat im Zusammenhang mit

dem 30-jährigen Jubiläum der Stiftung die Herstellung des «Goldenen Uristiers» (100

Stück, Silber, Oberfläche vergoldet, Präge- und Stanzverfahren, 6‘523 CHF). Die

Stecknadel wurde von Fredy Burkart gestaltet und realisiert. Sie wurde bisher an

sieben Persönlichkeiten verliehen, die sich für das Urner Kulturleben ausseror-

dentlich verdient gemacht haben. Verbunden mit der Laudatio, der Ehrenurkunde

wird ihnen der «Goldene Uristier» überreicht. Auszeichnungen oder Kulturpreise

kennen auch andere Kantone. In den Nachbarkantonen (u. a. OW, SZ, ZG) haben kan-

tonale Kulturkommissionen empfehlend, beratende Funktionen. Im Sinne kultureller

Abstützung hat das Kuratorium in Uri diese beratende Funktion und unterbreitet

dem Regierungsrat Vorschläge. Feier und Würdigung erfolgt in der Regel durch die

Bildungs- und Kulturdirektion Uri (derzeit im Rahmen der Jahresausstellung im Haus

für Kunst Uri). Der Anlass wird von der Verwaltung (Amt für Kultur und Sport) organi-

siert.

3.5 Kunstankauf

Wer soll die Kantonale Kunstsammlung ankaufen und pflegen?

Der kantonale Kunstankauf soll neu durch eine regierungsrätlich gewählte kantonalen

Kunstankaufskommission unter Leitung der zuständigen Verwaltungsstelle erfolgen

(Staatsarchiv). Dies bedarf eines separaten Regierungsratsbeschlusses. Um Koordina-

tion und Synergien sicherzustellen, sind ein bis zwei Mitglieder des Kuratoriums in der

Kommission vertreten.

Über Projekt- und Werkaufträge/-ankäufe in andern Kultursparten entscheidet der

Regierungsrat auf Antrag der Abteilung Kulturförderung. Das Kuratorium nimmt ge-

genüber der kantonalen, regierungsrätlichen Kulturförderung beratende Funktion ein.

Kunstschaffende und das Kuratorium wünschen die Abstützung der kantonalen

Kunstankaufspraxis durch eine kantonale Kunstankaufskommission. Eine Dreier-oder

Viererkommission wird für eine Amtszeit von vier Jahren durch den Regierungsrat

gewählt. Die Leitung obliegt der zuständigen kantonalen Amtsstelle (Staatsarchiv

Uri). Die Kunstankaufkommission übernimmt Aufgaben des Kunstankaufs gemäss

Regierungsratsbeschluss. Ein kantonales Sammlungskonzept klärt Fragen wie: Samm-

Würdigung ausseror-

dentlicher kultureller

Leistungen

Kantonale Kunstan-

kauf-kommission

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lungsaufbau, Inventarisierung, Dokumentierung, Archivierung, Restaurierung etc.).

Das Kuratoriums nimmt beratende und empfehlende Funktionen wahr.

3.6 Organisation der Stiftung: Kuratorium und Geschäftsstelle

Was sind Aufgaben des Kuratoriums und der Geschäftsstelle? Was muss präzisiert

werden?

Die Aufgaben des Kuratoriums sind in den Richtlinien aufgeführt, jene der Geschäfts-

stelle (beratend, Verwaltung) wird definiert. Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12

Jahre beschränkt. Die Funktion des Kuratoriums soll später im Kontext der Schaffung

neuer Rechtsgrundlagen Kulturförderung definiert werden.

Die Organisation der Stiftung und die Aufgaben des Kuratoriums sind in der Verein-

barung, dem Regulativ und insbesondere in den Richtlinien geregelt. Die Grundsätze

haben sich bewährt.

Grundsätzlich ist am Wettbewerbscharakter festzuhalten, auch an der jährlichen

Ausschreibung aller Sparten mit Jurierung durch das Kuratorium.

Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12 Jahre beschränkt. Erneuerung und Konti-

nuität sind wichtig, d. h. durchschnittlich mindestens ein neues Mitglied jährlich.

Präsident und Geschäftsstelle koordinieren die Wahlvorschläge Kanton - Kunst-

verein (alle Bereiche müssen vertreten sein).

Das Kuratorium soll - im Rahmen des Stiftungszwecks - schnell auf neue Bedürf-

nisse und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren können, d. h. es soll alterna-

tive Formen der Förderung beschliessen können (wie dies bei der Atelier-

Förderung geschah). Es soll - wie bisher - spartenübergreifende Projekte oder

auch Gruppen von Kunstschaffenden fördern. Es soll neue Entwicklungen wie

neue Medien, Kunstkritik, Architektur, Design etc. einbeziehen.

Im Kontext der Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen für die kantonale Kultur-

förderung (Legislaturziel RR) soll geprüft werden, ob Rolle des Kuratoriums auf-

gewertet werden soll (z. B. als Funktionen einer kantonale Kulturkommission).

Eine Aussprache des Vereins- und Kuratoriumspräsidenten am 31. Mai 2011 mit dem

damaligen RR Josef Arnold und der Geschäftsstelle ergab:

Wer ist Stiftungspräsident? Antwort: Der Kuratoriums- und nicht der Vereinsprä-

sident (die ersten acht Jahre war der Vereins- eben auch Stiftungspräsident).

Geschäftsstelle: Im Regulativ fehlen Angaben zur Funktion und Aufgabe der Ge-

schäftsstelle, der Fondsverwaltung und des Kuratoriumspräsidiums. Diese Funk-

tionen wurden später erweitert. Sie müssen klarer geregelt werden.

Aufgaben und Funkti-

onen des Kuratoriums

Weitere Fragen ge-

mäss Aussprache

31.05.2011

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Kuratoriumspräsidium und Vizepräsidium sollen wie bisher durch ihre Träger

gewählt werden, Präsident ist ein Vorstandsmitglied des Kunstvereins Uri, Vize-

präsident der jeweilige Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri.

3.7 Weiterführung des Fonds, finanzielle Fragen

Soll der Fonds weitergeführt und geäufnet werden? Soll bei den Trägern eine Erhö-

hung der jährlichen Stiftungsmittel beantragt werden?

Der Fonds soll in der Substanz erhalten, die Äufnung im Hinblick auf die tiefen Zinsen

ausgesetzt werden. Der Anteil der bisherigen Äufnung (6‘000 CHF) soll für die Erhö-

hung des Urner Werkjahrs von 14‘000 auf 20‘000 CHF eingesetzt werden.

Der Kunstvereins stellte 2011 die Frage, ob im Hinblick auf die tiefen Zinsen die Äuf-

nung des Fonds angemessen sei. Bei einem Fondsvermögen von 375‘000 CHF (2011)

und der jährlichen Einlage von 6‘000 CHF, welche zu drei Prozent verzinst würde,

ginge es 60 Jahre, bis ein Fonds von 800‘000 CHF geäufnet wäre. Auch dann wäre die

Stiftung nicht zwingend finanziell unabhängig, da der Betrag von 24‘000 CHF Förder-

mitteln (bei Zinsverzehr) wohl längerfristig kaum ausreichen würde. Der Kunstver-

einsvorstand beantragte deshalb, weitere Optionen und Varianten zur Weiterführung

des Stiftungsfonds zu prüfen.

Die Arbeitsgruppe und das Kuratorium befürworten insbesondere eine Erhöhung des

Urner Werkjahrs auf 20‘000 CHF. Die bisherigen Äufnung (6‘000 CHF) soll für die Er-

höhung des Urner Werkjahrs von 14‘000 auf 20‘000 CHF eingesetzt werden. Damit ist

eine kostenneutrale Lösung möglich und die Auflösung (Verzehr) des Fonds wird

vermieden. Die Option für eine spätere Äufnung des Fonds - auch im Hinblick auf

Erbschaften etc. - bleibt erhalten.

3.8 Weitere Fragen

In verschiedenen Sitzungen mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe, des Kunstverein-

Vorstands, Kuratoriums und Kunstschaffender von Arturi (2012 aufgelöst) ging es um

weitere Fragen, die im Bericht angesprochen, aber nicht erörtert werden:

Name «Jahresausstellung»: Der Name impliziert eine unjurierte Ausstellung. Wä-

re nicht «Urner Kunst- und Kulturstiftung: Ausstellung der Werk- und Förde-

rungsbei-träge» oder «Werkausstellung der Kunst- und Kulturstiftung» richtig?

Anderseits hat sich Jahresausstellung - siehe auch Kunstmuseum Luzern - einge-

bürgert.

Diskutiert wurde die Aufwertung der Stiftungstätigkeit in Abgrenzung zur kanto-

nalen Kulturförderung (Andreas Wegmann, Daniel Wicky, Koni Abegg, Urs Sibler).

Die Idee einer fünften Ausstellung (im Januar) im HfKU musste aus Kosten- und

Ressourcengründen verworfen werden.

Zukunft des Fonds

Weitere Fragestellun-

gen

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Welche Leistungen erbringt das HfKU für Urner Kunstschaffende? Diese möchten

Präsenz. Mit der Einführung der «personenzentrierten Ausstellung» auf Einla-

dung des Kuratoriums wurde das Anliegen aufgenommen. Eine in Uri lebende

Künstlerpersönlichkeit stellt ihr Werk umfassend aus (Förderungsgedanke, kura-

tiert. 2013: Marietta Merz, 2014: Marianne Kuster). Die Dätwyler-Stiftung stellt

den Danioth-Pavillon zur Verfügung. Auch die Charte blanche-Ausstellung der

Stipendiaten und Werkjahrpreisträger im Pavillon schafft wirksame Öffentlich-

keit.

Verlängerung Jahresausstellung: Mit der Verlängerung über Neujahr wird die

Arbeit der Kulturschaffenden aufgewertet und die Eintrittszahlen erhöht.

Einbezug Urner Kulturschaffender in die Jury und Neukonzeption der Jahresaus-

stellung. In der Jury sind Urner Kulturschaffende adäquat vertreten.

Einbezug der Urner Kulturbetriebe ins Urner Kunst- und Kulturfördersystem: die

Initiative liegt bei den Kulturbetrieben und Gesuchstellern, gute Beispiele sind:

«Atelier-Besuche»; EWA-Galerie Niedervolta, Galerie Zeitpunkt, Zeughaus, thea-

ter(uri) und Dezembertage, Kantonsbibliothek Uri, Musikschule Uri , Kinos.

Bekanntmachung weiterer Zentralschweizer Ausschreibungen: Die Geschäftsstel-

le informiert per Mail: z. B. Kunstforum Luzern, Jahresausstellung Kunstmuseum

Luzern, Angebote Visarte, u.a. Mitgliedschaft und Visarte-Atelier Paris, Atelier

Landis & Gyr in London und Budapest.

Kunst am Bau: Die Geschäftsstelle fragt bei öffentliche Bauherren nach bezüglich

Kunst am Bau, informiert über die Wettbewerbskommission Visarte ZCH.

Was geschieht künftig mit Urner Künstler-Nachlässen? Dieses Thema ist pendent.

Der Urner Künstler Konrad Abegg verfasste eine mehrseitiges Papier als Kritik und

Veränderungsanregung. Er gelangte ans Kuratorium und verschiedene Regierungsrä-

te. Diskutiert wurde (Koni Abegg, Urs Sibler, Andreas Wegmann, Cornel Betschart

und Josef Schuler):

Verhindert der Wettbewerbscharakter die Künstlermotivation (Prangersignal bei

mehrmaliger Ablehnung)? Wären andere Förderformen nicht humaner?

Sollen «Heimatberechtige» zugelassen werden? Genügt die Preissumme noch?

Warum nicht ein Dreijahresrhythmus wie in NW/OW? 1. Jahr nicht juriert, 2. Jahr

juriert, 3. Jahr Ausstellung mit Preisträgern? Wo gibt’s in Uri Platz für nichtjurier-

te Ausstellungen? Welche Trägerschaften könnten diese Arbeit bewältigen?

Vernachlässigt die Danioth-Stiftung wichtige Sparten (z. B. Design, Architektur,

Autoren, Bühnenkünstler, Rockmusik etc.)? Begünstigt die Ausstellung im HfKU

nicht zu stark die bildende Kunst? Gelten gleiche Spiesse in allen Kunstsparten?

Verträgt sich der Wettbewerbsgedanke mit der «Urner Jahresausstellung»?

2014: Aussprache mit

Koni Abegg & Urs

Sibler

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Weckt der Name nicht falsche Erwartungen, da nicht alle «präsentieren» kön-

nen?

Müssen persönliche Angaben im Dossier entfernt werden (Lebenslauf wegen

Persönlichkeitsschutz. Für die Jury wichtig, für die Öffentlichkeit nein)?

Wie fördert man Kunstschaffende, die alle Fördermöglichkeiten «abgeholt» ha-

ben?

Anliegen von Konrad Abegg: Jahresausstellung und Wettbewerb trennen; Gleich-

berechtigung für alle Sparten; Bildende Urner Künstler erhalten mehr Ausstel-

lungsmöglichkeit; Ankaufsgremium für kantonale Kunstsammlung schaffen; ei-

nen regelmässigen Urner Kunstpreis schaffen.

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4 Stärken - Schwächen - Herausforderungen der Stiftung

4.1 Fazit der Arbeitsgruppe

Aus Sicht der Arbeitsgruppe (Juni 2014) hat sich die Stiftung bewährt.

Stiftungspartner (d. h. Kunstverein Uri und Kanton) konnten sich auf Zweck, För-

derformen, Finanzierung etc. einigen.

Konflikte hielten sich in Grenzen. Es gab vereinzelte Kritiken zwischen abgewie-

senen Bewerber/innen und Kuratoriumsmitgliedern. Dies ist aber unvermeidbar.

Die Aufgabenteilung zwischen kantonaler Kulturförderung und der Kunst- und

Kulturstiftung bereitete keine Schwierigkeiten. Die Koordination ist gewährleis-

tet.

Die Bedürfnisse der Kunstschaffenden und die personellen und finanziellen Res-

sourcen klaffen auseinander. Deshalb sind klare Eckwerte wichtig.

Die Stiftung war 1981 die wichtigste Kulturförderungsinstanz. Heute engagieren

sich verschiedene Kulturinstitutionen (z. B. theater(uri)) und vermehrt die Ge-

meinden, die kantonale Kulturförderung und Private (z. B. UKB, Dätwyler- und

Otto Gamma Stiftung). Die Stiftung ist nicht mehr einzige Förderinstanz. Die Auf-

wertung der Stiftung ist aber wichtig. Sie die wichtigste Werk- und Anerken-

nungsplattform und muss ihre Fördermittel erhöhen?

Die fehlenden rechtlichen Grundlagen stellen ein Hauptproblem dar. Die Stiftung

ist von Erträgen der Lotterie abhängig. Der Regierungsrat hat im Legislaturpro-

ramm 2013 bis 2016 die Schaffung rechtlicher Grundlagen aufgenommen. Darin

soll die Rolle der Stiftung, des Kuratoriums aber auch der Kulturförderung defi-

niert werden.

Tabelle 8 Stärken, Schwächen und Herausforderungen

Stärken der Stiftung Schwächen der Stiftung Herausforderungen (Schlussfolgerungen Josef Schuler)

Statut-Zweck hat sich grundsätzlich bewährt. Es wurden Talente ent-deckt, die interkantonal reüssier-ten (Aldo Walker, Peter Regli, Ma-ria Zgraggen, Rolf Sommer etc.). Stiftung als Sprungbrett für natio-nale Szene.

Statut kann nicht alle neue Förder-formen (Atelier, Werkankauf) in-tegrieren. Vieles ist ungeschrieben, z. B. nur einmal ein Urner Werkjahr oder Atelier, drei Mal Förderpreise.

Statut, Regulativ, Richtlinien vom Rechtsdienst prüfen lassen. Neue, auch nichtjurierte Förderformen durch Statut ermöglichen. Arbeit des Kuratoriums in Richtlinien präziser fassen.

Breite Berechtigung zur Teilnahme, alle Sparten, auch begabte Laien.

Genauer präzisieren, wer teilneh-men kann. Was heisst «mit Uri verbunden». Heimatberechtigung als Kriterium genügt nicht.

Statut etc. überarbeiten. Heimatberechtigung als Kriterium weglassen. Kulturschaffende aus Uri mehr bevorzugen. Werkankauf und Personenzentriere Ausstellung ermög-licht, das künstlerisches Werk umfas-sender zu zeigen.

Fazit der

Arbeitsgruppe

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Das Stiftungskonstrukt vermittelt Sicherheit, Konstanz, Unabhängig-keit und Fachlichkeit in der öffent-lichen Wahrnehmung. Rechtliche Stellung der Stiftung ist gut. Kura-torium entscheidet abschliessend.

Ohne kulturelle Rechtsgrundlagen hängt die Stiftung rechtlich und finanziell in der Luft. Das ist ein Hauptproblem.

Ausgehend vom KV-Artikel 42 müssen Rechtsgrundlagen später auch die Stiftung abstützen. Variante Vergabekommission des RR? Braucht es überhaupt eine unselb-ständige Stiftung? Sollte heute die Trägerschaft auf andere Kulturorgani-sationen erweitert werden?

Fonds mit 340‘000 CHF gibt Si-cherheit und Polster. Bei hohen Zinsen würde Vermögen oder Ausschüttung erhöht. Fonds eignet sich auch, um neue Legate anzuziehen.

Nur 340‘000 CHF. Es geht 40 Jahre bis Stiftung zins-selbsttragend ist und kantonsunabhängig wäre. Stimmt die Äufnung noch? Zins-entwicklung spielt einen Streich.

Fondsäufnung prüfen. Überprüfen, ob man in «Niedrig-Zinszeiten» die Äuf-nung aussetzen soll. Überprüfen, wie man Legate akquirie-ren könnte.

Geschäftsleitung (Amt für Kultur und Sport) belastet Stiftungs-budget nicht.

Finanzierung über Lotteriefonds bedingt jährlich 2 bis 4 RRB, die Administration ist aufwändig.

Entlastung Administration und auch des Lotteriefonds durch Budgetierung im Staatsvoranschlag.

Alle Sparten werden wahrgenom-men und gefördert. Breit aufge-stellte Förderung. Private Stiftung signalisiert weniger staatlichen Einfluss auf Kultur. Koordination kantonale Kulturförderung zur Stiftung ist gewährleistet.

Verwaltungseinfluss trotzdem hoch (Steuerung). Gewaltentrennung nur beschränkt möglich. Im Vergleich zu den kantonalen Mitteln (Lotteriefonds) hat die Stiftung wenig Mittel.

Sensibilität betreff Machtmissbrauch ist in der Kulturförderung immer wich-tig. Akzeptanz und Mittel der Stiftung angemessen erhöhen. Profil der Stiftung kommunikativ stär-ken (Website, Ausschreibung).

Akzeptanz ist vorhanden. Bei Stif-tern, bei (jungen) Kulturschaffen-den und der Bevölkerung (= Stei-gende Besucherzahl, hohes Medi-eninteresse).Transparenz durch Dossiereinsicht. Publikum kann sich selber ein Bild machen.

Kulturschaffende müssen sich als Bittsteller erleben, das schreckt auch ab. Förderung ist zu ausstel-lungs- und wettbewerbslastig. Ältere Kulturschaffende bewerben sich nicht mehr, wenn es «nicht klappt».

Auch nichtjurierte Förderformen im Statut möglich machen. Neue Förder-beteiligungen ausbauen (u. a. Werk-ankauf, personenzentrierte Ausstel-lung, Rahmenprogrammauftritte an Jahresausstellung). Katalog der För-dermassnahmen muss definiert wer-den.

Kunst- und Werkankauf (oder –Werkauftrag) war seit Beginn Be-standteil des Stiftungszwecks. Die Besitzerverhältnisse des Kan-tons bei einem Kunstankauf sind klar geregelt. (Diese kommen in die kantonale Sammlung.)

Eine Empfehlung der Jury zum Kunstankauf durch den Kanton hatte unverbindlichen Charakter. Da die Jury wenig Mittel hatte, wurden selten Werke angekauft. Alleinankauf durch StaUR über lange Zeit gibt Legitimationsprob-leme bei Kunstschaffenden. Kunst-am-Bau ist nirgends integriert. Bauherrenberatung wichtig!

Siehe BEILAGE Mail von rae: Von den insgesamt 50‘000 CHF Kunstkredit im Lotterie-Budget (StaUR) neu 20‘000 CHF zur Empfehlung durch Kuratorium öffnen. Zwei-/ Dreier-Ankaufs-gremium setzt Empfehlung operativ um (StaUR von Amtes wegen dabei). Wer nimmt bei Kunst-am-Bau Einfluss auf Bauherren (Jury)?

Konstante Bewerbungszahl (durch-schnittlich 25 TN). Beteiligung ist rege, auch Qualität hat mit Fach-hochschulen zugenommen.

Früher viel kunstlastiger, später wurde Literatur mitgefördert, heu-te alle Sparten.

Braindrain, viele leben ausserkanto-nal. Die Motivation, sich zu bewerben, muss erhalten werden. Die Kommuni-kation ausserkantonal ist wichtig.

Kuratorium kompetent zusam-mengesetzt. Professionelle Bera-tungskompetenz vorhanden. Mit neun Fachleuten sind alle Sparten abgedeckt. Hohe Konstanz. Dies ermöglicht es, die Entwicklung

Lange Amtszeiten (8+ Jahre) kann bei «gebrannten» Kulturschaffen-den das weitere Mitmachen hem-men und erschweren. «Gefühl der Ungerechtigkeit oder der fehlen-den Unabhängigkeit» möglichst

Amtszeitbeschränkung einführen (zwei x 4 Jahre). Wahlvorschläge zwi-schen Kanton und Kunstverein genau absprechen (Kriterien Sparten, Fach-lichkeit etc.). Rolle des Kuratoriums stärken.

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über lange Zeit zu begleiten. vorbeugen. Vorwurf der Zürich-lastigkeit, stimmt aber nicht.

Die Aufgabe des Kuratoriums in-nerhalb der Stiftung ist klar.

Die beratende Funktion des Kura-toriums gegenüber RR wird nicht wahrgenommen (trotz ausdrückli-cher Aufgabe im Regulativ). Der strategische Einfluss des Kuratori-ums ist beschränkt, da es sich nur 1 x pro Jahr trifft.

Rolle Kuratorium (und Stiftung) stär-ken, z. B. Kuratorium vom RR mehr beratend beiziehen (als Ersatz für Kulturkomm). Der Fachhintergrund des Kuratoriums soll veröffentlicht werden.

4.2 Grundsätze für die Weiterentwicklung

Mögliche Grundsätze:

1. Die Stiftung wird gestärkt. Im Rahmen der später zu schaffenden Rechtsgrundla-

gen wird ihre Rolle von der kantonalen Kulturförderung definiert.

2. Der Stiftungszweck orientiert sich an den beschränkten personellen und finanzi-

ellen Ressourcen. Die Stiftung ergänzt die Kantonale Kulturförderung und die Tä-

tigkeit der Kulturbetriebe (und deren Leistungsvereinbarungen).

3. Die Grundlagen sind formal und inhaltlich mit der gegenwärtig Tätigkeitspraxis

übereinstimmt, mit den Satzungen kongruent.

4. Das Urner Werkjahr ist aufgewertet und erhöht.

5. Die Kunstankaufskommission für den Kunstankaufskredit ist eingeführt

6. Das Bewerbungskriterium «Heimatberechtigung» ist gestrichen.

7. Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12 Jahre beschränkt. Die beratende Rolle

gegenüber den Trägern ist aufgewertet (beratende Kulturkommission für Regie-

rung und Kunstverein, analog Nachbarkantone).

8. Die Kunst- und Kulturstiftung verpflichtet sich der qualitativen, anerkennenden

Personen- und Talentförderung (keine Institutionenförderung).

9. Der künstlerische Ausdruck und die Kunstfreiheit werden in allen Sparten gleich-

wertig gefördert.

10. Aufgabenteilung zwischen kantonaler Kulturförderung und Stiftung ist transpa-

rent und nach aussen sichtbar.

11. Der Stiftungszweck ist mit dem Kulturleitbild des Kantons Uri (2007)24 abge-

stimmt.

12. Die Fondsäufnung wird vorerst sistiert, z. G. der Erhöhung des Urner Werkjahrs.

24

Kulturleitbild des Kantons Uri, 2007:

Kulturelle Identität erneuern

Qualität & künstlerische Vielfalt fördern

Synergien zur Kultur nutzen

Innovation & Talente fördern

Resonanz & Öffentlichkeit schaffen

Zielorientierung & Effizienz fördern

Strukturen & Rahmenbedingungen optimieren

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5 Empfehlungen (ergänzt 2016)

Die PG Statuten Danioth-Stiftung empfiehlt folgendes: Vereinbarung, Regulativ und

Richtlinien sollen vereinfacht, präzisiert und der heutigen Praxis angepasst werden.

Die Form der unselbständige Stiftung ist flexibel. D. h. eine Vereinbarung kann jeder-

zeit - auf Antrag eines Trägers - geändert werden.

Deshalb soll in der Vereinbarung der gemeinsame Zweck, die Förderung der Urner

Kunst- und Kulturschaffenden festhalten werden, ferner Trägerschaft, Mittel, Fonds,

Kuratorium, Geschäftsleitung, Bewerbung, Förderarten und die Richtlinien. Die Ver-

einbarung wird durch den Regierungsrat und die Generalsversammlung des

Kunstvereins Uri verabschiedet

Die internen Richtlinien regeln die Arbeit des Kuratoriums (Zusammensetzung, Wahl,

Funktionen und Zuständigkeiten, Förderungstätigkeit etc.). Ein Regulativ erübrigt

sich.

Ferner schlägt die PG eine Namensänderung in Kunst- und Kulturstiftung Uri vor,

analog der Namensänderung des Kunstvereins Uri. Die Danioth-Stiftung wird oft als

finanzielle Förderstiftung verstanden, die Gesuche entgegennimmt.

Eine weitere Änderung betrifft die Äufnung-Regelung des Fonds. Der Fonds soll in der

bisherigen Höhe erhalten werden, soll aber im Hinblick auf die tiefen Zinsen nicht

weiter geäufnet werden (bisher jährlich 6‘000 CHF).

Mit diesem Betrag soll das Urner Werkjahr von heute 14‘000 CHF auf 20‘000 CHF

erhöht werden.

Das Kuratorium soll paritätisch zusammengesetzt sein, d. h. der RR soll wie der

Kunstverein auch vier Mitglieder wählen (ergänzende zum Präsidium und Vizepräsi-

dium). Grund: Der Amtsvorsteher Kultur und Sport ist seit 1998 nicht mehr stimmbe-

rechtigtes Mitglied, lediglich beratend (als Sekretär). Ferner könnten mit einem zu-

sätzlichen Mitglied einzelne Sparten (Musik, Literatur, Tanz…) im Kuratorium besser

zum Zuge kommen.

Das Kriterium «Heimatberechtigt in Uri» fällt als beitragsberechtigtes Kriterium weg.

Dies entspricht der Praxis fast aller Kantone. Es führt dazu, dass Personen mit mehre-

ren Heimatberechtigungen besser Chancen haben.

Ergänzend zur ergänzten Vereinbarung sollen die Richtlinien die Tätigkeit des Kurato-

riums regeln. Die Richtlinien wurden ausdifferenziert. Sie enthalten aber nach wie vor

viel Spielraum für Entscheide.

Die beratende Tätigkeit des Kuratoriums wird gestärkt. So soll das Kuratoriums - selb-

ständig oder auf Anfrage - Stellung nehmen zu kulturpolitischen Fragen (z. B. zu ei-

nem Entwurf für rechtliche Grundlagen). Sie soll Empfehlungen abgeben können, z.

B. für kantonale Auszeichnungen (Innerschweizer Kulturpreis, Goldener Uristier),

Vereinbarung und

Richtlinien - Regulativ

weglassen

Vereinbarung

Richtlinien

Namensänderung in

Kunst- und Kulturstif-

tung Uri

Äufnung des Fonds

Erhöhung des Urner

Werkjahrs

Anpassung Kuratorium

Kriterium «Heimatbe-

rechtigt in Uri»

Richtlinien für die

Tätigkeit des Kuratori-

ums

Beratende Tätigkeit für

die Stiftungspartner

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Einsitz in Kommissionen (z. B. Kunstankaufskommission) oder für Werkankäufe und

spezielle Anlässe (Sonderausstellung Danioth-Pavillion) etc.

Die Geschäftsstelle bereitet die entsprechenden Anträge vor.

Ablauf: 16. 04.2016: GV Kunstverein Uri; 12.04.2016: Antrag im RR; 01.04.2016: PG-

Sitzung Statut Danioth Stiftung; 23.03.2016 Vorstandssitzung Kunstverein Uri.

Weiteres Vorgehen

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BEILAGEN

Beilage 1

Chronologie Kulturförderung seit 1994 (Kulturförderungsbericht)

1994 - die letzte kultu-relle Standortbestim-mung

Die letzte kulturpolitische Standortbestimmung des Kantons Uri erfolgte 1994 mit dem Bericht «Kulturförderung - Bericht der re-gierungsrätlichen Kommission», März 1994. Er enthielt eine Standortbestimmung und verschiedene Anträge. Seit der Ver-nehmlassung sind 20 Jahre vergangen. Die GL-BKD beauftragte das Amt für Kultur und Sport mit der Erarbeitung des vorliegenden Projektauftrags.

Nicht erreichte Ziele Zwei Ziele sind noch nicht umgesetzt.

Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Kulturförderung (diese wurden in frühere Legislaturplanungen einbezogen, aber nicht umgesetzt).

Einsetzen einer Kulturkommission.

Umgesetzte Ziele Umgesetzt wurden seit 1994 jedoch die meisten anderen Anliegen des Berichts:

Umsetzung der Verwaltungsreform mit Amt für Kultur, später Amt für Kultur und Sport

Ausbau der Kulturbetriebe (Infrastrukturoffensive mit Theater Uri, Kellertheater, Kino, Haus der Musik, Haus der Volksmusik, Historisches Museum, Haus für Kunst Uri (Museen im Schächen-tal, Seedorf, Erstfeld, Andermatt, Gotthard)

Betriebsunterstützung mit Leistungsvereinbarungen (UMK-Museumskonferenz, Haus für Kunst, Historisches Museum, Tal-museum, Haus der Volksmusik, Theater Uri, MSU und KBU)

Verstärkte Projektunterstützung (subsidiäres Gesuchswesen: an Institutionen, Private, Gemeinden als Ergänzung des kulturellen Basisangebots im Kanton Uri)

Kulturelle Grossanlässe (Tellspiele, Gotthardfreilichtspiele, Al-pentöne, Volksmusikfestival etc.)

Verstärkung der kulturellen Mitbeteiligung (viele Kulturtätige, Freiwillige, ehrenamtliche Vorstände)

Verstärkung ausserkantonales Fundraising, erhöhter Geldmittel-zufluss von Stiftungen/Sponsoren

Verbesserung der Innenwahrnehmung (Identifikation) und der Aussensicht (Standortattraktivität)

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten

Zusätzlich wurden zahlreiche kommunale Mehrzweckanlagen in den Gemeinden realisiert (Archive, Mehrzweckhallen, Bibliothe-ken, Bühnen etc.). Drei Gemeinden haben Kulturkommissionen.

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Kulturpolitische Bau-stellen

Neben dem bisher erreichten sind folgende Baustellen/Lücken in den nächsten Jahren anzugehen:

Erarbeitung einer Standortbestimmung und eines Standortbe-richts Kulturförderung Uri

Erarbeitung einer Botschaft Rechtsgrundlagen Kulturförderung (Uri = letzter Kanton ohne VO)

Positionierung der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (Statut, Aufgabenabgrenzung…)

(Der Projektbeschrieb ist durch die GL/Kunstvereinsvorstand verabschiedet, die AG gewählt)

Erarbeitung eines Urner Museumsberichts 2015. Der letzte Mu-seumsbericht datiert aus dem Jahr 2000, muss nun evaluiert und neu erarbeitet werden. Mandat, Umfrage, Bedürfniserhebung, Weiterführung der Leistungsvereinbarungen, der Infrastruktur-planung und finanziellen Unterstützung)

Kulturvermittlungsbericht «Schule und Kultur» erarbeiten. An-gebotsanalyse, Schulumfrage und Ausbau www.schukuUR.ch.

Kultur-Veranstaltungswebsite aufbauen und IG Kultur Uri grün-den (Zusammenarbeit mit Standeskanzlei, Kulturkommission Altdorf, Kulturinstitutionen, Lokalzeitungen, Uri Tourismus)

Verstärkte Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Kulturlasten-ausgleich, Innerschweizer Anerkennungspreise, Filmförderung etc.). Unterstützung von zentralschweizerischen Projekten.

Erarbeitung eines kantonalen Inventars „Lebendige Traditionen“ (Website, Publikation)

Grossprojekte unterstützen wie: 200 Jahre Gastfreundschaft ZCH (2015); Lobbying Haus der Volksmusik/Volksmusikfestival etc.

Leitziele 2007 Im Jahre 2007 wurden Leitziele für die Kulturförderung des Kan-tons Uri erarbeitet.

Kulturelle Identität erneuern,

Qualität & künstlerische Vielfalt fördern,

Synergien zur Kultur nutzen,

Innovation & Talente fördern,

Resonanz & Öffentlichkeit schaffen,

Zielorientierung & Effizienz in Zusammenarbeit fördern,

Strukturen & politische Rahmenbedingungen optimieren Gestützt auf ein kulturelles Leitbild soll ab 2016 ein zweiter Kultur-förderungsbericht mit einem konkreten Ziel-Massnahmenplan für die Urner Kulturförderung erarbeitet werden.

Kulturpolitische Kon-zepte

Bestehende und geplante kulturpolitische Berichte sind: Bestehende:

Urner Museumskonzept 2000

Museums-Vermittlungskonzept 2004

Bericht zur Verwendung der Mittel des Lotteriefonds – Vorschlag einer Strategie.

Kulturpolitische Auslegeordnung 2011 In Arbeit:

Urner Museumsbericht 2015

Bericht zur Weiterführung der Kunst- und Kulturstiftung Danioth 2014 bis 2017

Rechtliche Grundlagen

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Beilage 2 Auszeichnung mit dem Urner Werkjahr (14‘000 CHF) seit 1982 bis 2013

Beilage 3 Vergabe des Atelier Berlin und New York (4 Monate) seit 2005 bis 2014

Name Atelier Jahr Sparte

Zgraggen Maria, Bürglen, von Schattdorf NY 2002 Bild. Kunst

Wegmann Andreas, Erstfeld Berlin 2004 Bild. Kunst

Achermann Lea, Luzern, von Altdorf NY 2005 Bild. Kunst

Maritz Beatrice, Unterschächen Berlin 2007 Bild. Kunst

Furrer Franziska, Altdorf, von Isenthal NY 2008 Bild. Kunst

Wicky Daniel, Altdorf Berlin 2009 Bild. Kunst

Gisler Dave, Altdorf NY 2010 Musik

Schuler André, Luzern, von Schattdorf Berlin 2012 Bild. Kunst

Sommer Rolf, Zürich, von Altdorf NY 2014 Musical

Murer Pascal, Locarno, von Altdorf Berlin 2015 Bild. Kunst

Imhof Mary Anne Berlin 2015 Bild. Kunst

Beilage 4 Auszeichnung mit dem Goldenen Uristier Mit dem «Goldenen Uristier» (Stecknadeln von Fredi Burkhart gestaltet und von 1 bis

100 nummeriert) wurden seit 2011 folgende verdiente Persönlichkeiten des Urner

Kulturlebens ausgezeichnet (RRB vom 16.08.2011, Nr. 2011-472 «30 Jahre Kunst- und

Kulturstiftung Heinrich Danioth; Beitrag an das Jubiläum»).

Nr. Jahr Name Würdigung

1 2011 Peter Baumann, Altdorf RR Josef Arnold

2 2011 Kurt Zurfluh, Altdorf RR Josef Arnold

3 2011 Franz Pfister, Luzern. Altdorf RR Josef Arnold

4 2012 Dr. Max Dätwyler, Altdorf RR Beat Jörg

5 2013 Josef Herger-Kaufmann RR Beat Jörg

Name Jahr Sparte

Stadler Martin, Schattdorf 1982 Literatur

Walker Aldo, Luzern/Silenen 1884 Bild. Kunst

Zgraggen Maria, Bürglen 1986 Bild. Kunst

Achermann Lea, Luzern/Altdorf 1992 Bild. Kunst

Haas Gabriela, Luzern/Altdorf 1993 Bild. Kunst

Baumann Daniel /Lang Sabina, Burgdorf 1995 Bild. Kunst

Muheim Andrea, Zürich/Flüelen 1997 Bild. Kunst

Fäh Claudio, Zürich/Altdorf 1998 Film

Regli Peter, Zürich/Andermatt 1999 Bild. Kunst

Nager Franz-Xaver, Altdorf 2000 Theater

Gamma Carlo, Altdorf 2001 Musik

Stadler Adriana, Bern/Altdorf 2002 Bild. Kunst

Püntener Vanessa, Zürich/Erstfeld 2005 Bild. Kunst

Flückiger Adrian, Schattdorf 2010 Film

Muheim Benno, Zürich/Altdorf 2012 Musik/Theater

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Beilage 5 Werkjahr und Förderungsbeiträge 1982 – 2013

Abegg Konrad, Bildende Kunst, Kriens 1984 FB 4‘000

Achermann Lea, Bildende Kunst, Luzern 1991 FB 4‘000

1992 WJ 14‘000

2004 N.Y-AtelierUR 20’000

Albert Judith, Bildende Kunst/Video, Zürich 1999 FB 5‘000

2006 FB 4’000

2009 FB 10‘000

Arnold Heidi, Bildende Kunst, Altdorf 1988 FB 4‘000

1990 FB 4‘000

2004 FB 5‘000

Aschwanden Edi, Sonceboz 1985 FB 3‘000

Baumann Barbara, Bildende Kunst, Luzern 2003 FB 6‘000

Baumann Daniel / Lang Sabina, Bildende Kunst, Bern 1995 WJ 14‘000

Baumann Iris Beatrice, Bildende Kunst, Bürglen 1999 FB 4‘000

Baumann Selina, Bildende Kunst, Hamburg 2013 FB 10‘000

Benninger Jürg, Bildende Kunst, Luzern 1991 FB 3‘000

1996 FB 7‘000

2004 FB 5‘000

2005 BerlinAtelierLU

16’000

Berlinger Uriel, Bildende Kunst, Altdorf 1982 FB 2‘000

Bissig Andreas, Bildende Kunst, 1987 FB 5‘000

1988 FB 4‘000

1989 FB 4‘000

Bissig Nathalie, Bildende Kunst/Foto, Luzern 2003 FB 6‘000

2007 FB 6‘000

2010 FB 5‘000

Bonneti Gabriela, Bildende Kunst, Altdorf 1997 FB 5‘000

Brand Peter Clemens, Bildende Kunst, Bern 2008 FB 4‘000

Chord Jester (Prandi Bruno), Musik 1994 FB 2‘000

Colosso Buffo, Musik 1989 PB 3‘000

Della Pietra Georg, Musik 1989 PB 4‘000

Dittli Felix, Bildende Kunst 1990 FB 3‘000

Dittli Thomas, Bildende Kunst, Altdorf 1986 FB 2‘000

1987 FB 3‘000

1996 FB 5‘000

Elber Irène, Fotografin, Zürich 1985 PB 3‘000

Enderli Lisa, Bildende Kunst, Zürich 1995 FB 7‘000

F + S Film-Company (Fäh, Claudio), Filmer, Altdorf/USA 1992 PB 1‘000

1994 FB 5‘000

1996 FB 5‘000

Fäh Claudio (bis 1996 F+S Film-Company), Altdorf/USA

1998 WJ 14‘000

Flückiger Adrian, Film, Schattdorf 2010 WJ 14‘000

Furrer Franziska, Bildende Kunst, Altdorf 2007 N.Y.AtelierUR 20‘000

2009 Atelier Paris, Visarte

10‘000

Gamma Carlo, Musiker Saxophon, Altdorf 1990 FB 4‘000

2001 WJ 14‘000

Gehrig Maria, Musik, Violine, Andermatt 2013 PB 3‘000

Gisler Dave, Musiker, Gitarre, Altdorf 2007 FB 4‘000

2009 N.Y.AtelierUR 20‘000

Gisler Felix, Musiker Gitarre, Altdorf 1991 PB 4‘000

Gisler Pia, Bildende Kunst, Basel 1986 FB 3000

1991 FB 7‘000

1994 WJ 14‘000

Gisler René, Bildende Kunst, Luzern 1996 FB 6‘000

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2002 FB 8‘000

2003 BerlinAtelier LU

16‘000

Gnos Livia Salome, Bildende Kunst, Genf 2003 FB 6‘000

2013 FB 5‘000

Haas Gabriela, Bildende Kunst, Luzern 1990 FB 6‘000

1991 FB 5‘000

1993 WJ 14‘000

Hauck Peter, 1984 FB 2‘000

Hirtler Christof, Fotograf, Altdorf 1987 PB 3‘000

1988 PB 2‘000

Hirzel Fiona, Tänzerin, Zürich/Göschenen 2005 FB 5‘000

Hirzel Nicolas, Musiker, Zürich/Göschenen 2004 PB 2‘000

2008 FB 6‘000

Hofmann Simone, Bildende Kunst 2007 FB 2‘000

Huber Werner Caspar, Bildende Kunst, Altdorf 1984 PB 4‘000

Imhof Mary Anne, Bildende Kunst, Altdorf 2013 BerlinAtelierUR

17‘000

Jugendtheater Altdorf (Josef Grossrieder) 1987 PB 4‘000

1988 PB 4‘000

Katzenmusik Amsteg (Drapoling) 1983 PB 2‘000

Kempf Esther, Bildende Kunst, Zürich 2012 FB 5‘000

Lauener Christoph, Tanz, Nidau 2011 FB 5‘000

Maritz Beatrice, Bildende Kunst, Unterschächen 2002 FB 8'000

2005 FB 5'000

2006 BerlinAtelierUR

16’000

Marty Irene, a pros Film AG, Filmerin, Altdorf/Zürich 1982 FB 2’000

1987 FB 3’000

Momänt & Co. (Theatergruppe), Altdorf 1992 PB 4’000

Muheim Andrea, Bildende Kunst, Zürich 1997 WJ 14’000

2011 WA 5‘000

Muheim Benno, Theater/Musik, Altdorf/Zürich 2006 FB 4’000

2012 WJ 14’000

Müller Emanuel./Gamma Reto./Regli N, Literatur, Uri 1984 PB 3’000

Müller Lina, Bildende Kunst, Altdorf 2011 FB 3‘000

Murer Pascal, Bildende Kunst, Minusio/Altdorf 1993 FB 4’000

2004 FB 5’000

2013 BerlinAtelierUR

17’000

Nussbaumer Edmund, Bildende Kunst, Luzern 1985 FB 2’000

Nager F.X. (Franz-Xaver), Theaterschaffender, Altdorf 2000 WJ 14’000

1992 FB 4’000

2008 FB 4‘000

Oechslin Annemarie, Bildende Kunst, Altdorf 2007 FB 10'000

2011 FB 6‘000

Oderbolz Tobias, Musik, Zürich 2013 PB 3‘000

Odermatt Jean, Bildende Kunst, Fotograf, Eglisau 1985 PB 4’000

Posaunenquartett TrombURI (Urs Zenoni, Seedorf), Musik

2000 PB 2’000

Prvulovic Schuler Mirjana, Bildende Kunst, Altdorf 2004 PB 3’000

Püntener Vanessa, Bildende Kunst, Zürich/Erstfeld 2003 FB 6’000

2005 WJ 14’000

Regli Anita, Bildende Kunst, Altdorf 2011 FB 2‘000

Regli Peter, Bildende Kunst, Zürich 1995 FB 6’000

1997 FB 7’000

1998 WJ 14’000

Sanchez Angel, Bildende Kunst, Fotografie 2006 FB 4’000

Savic Milos, Foto, Altdorf 2011 FB 6‘000

Scheiber Reto, Bildende Kunst, Schattdorf 2013 FB 5‘000

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Schenardi Luca, Bildende Kunst, Altdorf 2004 PB 3'000

2010 FB 5‘000

Schnider T. Kristin, Schriftstellerin, Wassen 1999 FB 5'000

Schuler André, Bildende Kunst, Luzern 1990 FB 3'000

1994 FB 6'000

1995 FB 3'000

2002 FB 8'000

2010 BerlinAtelierUR

24‘000

2012 WA 5‘000

Sommer Rolf, Theater, Schlieren 2012 New York-Atelier

23‘000

Spillmann Peter & Schär Susanne, Foto, Basel 2008 FB 10‘000

Sqeeze Squawk, Musikgruppe, Altdorf 1996 FB 3'000

Stadler Adriana, Bildende Kunst, Bern/Altdorf 1993 FB 6'000

2001 WJ 14'000

2007 WA 2'500

Stadler Franca, Bildende Kunst, Altdorf 1991 FB 5'000

Stadler Martin, Literatur, Schriftsteller, Schattdorf 1982 WJ 12'000

Stadler Thomas, Bildende Kunst, Thurgau 1983 FB 3'000

1989 FB 3'000

Steinemann Erwin, Angewandte Kunst Töper, Altdorf 1989 FB 4'000

Theater Zeigfinger, Erstfeld 1983 PB 1'000

1984 PB 3'000

1985 PB 2'000

Tonklinik 1988 PB 3'000

Tresch Jost "Fulvio" 1986 PB 3'000

1988 PB 2'000

Truniger Michel, kammerART, Musiker 2009 PB 2'000

Verein Musikszene Uri (Rafael Brand, Altdorf/Flüelen) 2000 PB 4'000

Walker Aldo (gestorben März 2000), Bildende Kunst 1984 WJ 12'000

Walker Markus, Bildende Kunst, Luzern 1985 FB 4'000

Walker Toni, Bildende Kunst Holzschnitzer, Flüelen 1985 FB 2'000

Walker Schöb Evelyne Maria, Bildende Kunst, Luzern 2011 FB 2'000

Wegmann Andreas, Bildende Kunst, Erstfeld 2003 BerlinAtelierUR

16'000

Wicky Daniel, Bildende Kunst, Altdorf 2007 BerlinAtelierUR

17'000

Zgraggen Maria, Bildende Kunst Malerin, Bürglen 1982 FB 4'000

1983 FB 4'000

1986 WJ 12'000

2001/02

N.Y.AtelierUR 20'000

Zgraggen M. Magdalena, Bildende Künstlerin, Basel 1999 FB 4'000

2000 FB 6'000

2009 FB 10'000

Zgraggen Simone, Konzertviolonistin, Flüelen 1999 FB 5'000

2006 FB 10’000

Ziegler Denise, Bildende Kunst, Basel 1995 FB 3'000

1999 FB 4'000

FB Förderungsbeitrag PB Projektbeitrag WJ Werkjahr AA Ausland-Atelier (New York oder Berlin) WA Werkankauf

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Beilage 6 Zentralschweiz: Anerkennungs- und Förderungsbeiträge Die Umfrage im Jahr 2013 der Abteilung Kulturförderung Uri bei den Zentral-

schweizer Kulturbeauftragten betreffend kantonalen Aufwendungen für

Anerkennungs-, Werk- und Förderungsbeiträgen (plus Kosten für Jurierung und

Durchführung von Übergabefeiern) ergibt folgendes Bild.

UR LU ZG SZ OW & NW Link www.ur.ch/kultur www.kultur.lu.ch

www.werkbeitraege.ch

www.zug.ch/kultur www.sz.ch/kultur www.ow.ch

Rechtsgrund-lagen

Stiftungsvereinba-rung, Regulativ http://www.ur.ch/de/bkd/afk/kunstund-kulturstiftung-heinrich-danioth-m1717/

Kulturförderungs-gesetz: http://www.kultur.lu.ch/kulturfoerderungsgesetz.pd VO Beiträge des Kantons LU und der Stadt LU an KünstlerInnen www.werkbeitraege.ch

Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens http://www.zug.ch/behoer-den/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-kul-tur/Grundlagen%2C%20Kulturgesetz

Reglement über den Fonds zur Förderung der Kultur http://www.sz.ch/xml_1/inter-net/de/application/d999/d998/d25479/d25489/d835/p836.cfm

Kulturverordnung OW: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/451110.pdf/ Kulturgesetz NW: http://www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=270

Total CHF Werk- &Förderungsbeiträge

Werk-Förderbeitrag CHF 30'000 Auslandatelier Fr 18'000 Jurierungs- & Ausstellungskosten: CHF 20'000.-

Total CHF 200’000 (mind. CHF 15'000 max. Fr- 30'000 pro Beitrag) Verwaltungskos-ten CHF 50‘000

Förderpreise & Zuger Werkjahr Total: CHF 170'000 Jurykosten & Ver-waltungskosten: CHF 35‘000 (Jury, Inserate, Mieten, Apéro, Laudatio u. a.)

Anerkennungsbeitrag CHF 30'000 ab 2010 CHF 50'000

Werkbeiträge alle 3 Jahre CHF 15‘000 Unterwaldner Preis Bildende Kunst(NOW) alle 3 Jahre CHF 20‘000

Total Bewerbungen pro Jahr (TN=Teilnehmende)

Förderbeiträge 25 bis 30 TN

100 TN Förderbeiträge: 36 TN Werkjahr: 10 TN

21 TN Übersichtsausstel-lung TN 120 Auswahlausstellung TN 25 (abwechselnd/Jahr)

Anerkennungs- oder Kultur-preis

Goldener Uristier (ohne Preisgeld, Feier ca. CHF 5‘000 (inkl. Nachtessen, Apéro)

Gastpreis im Rahmen der Werkbeiträge

Anerkennungspreis: CHF 15'000.- Feierkosten CHF17'590.

Förderpreis CHF 5'000.- Anerkennungspreis CHF 10'000.- Kulturpreis CHF 15'000.-

OW Kant. Kultur-preis CHF 5‘000 NW: kein kantonaler Preis

Total Fr/Jahr für Berlin-/New York u. weitere Auslandateli-ers

18'000 CHF 55'000 in 3 Jahren, Lebenskosten an Visarte Paris

Chicago: 20’000 Berlin: 18'000 /Künstler Lebenskosten Visarte Paris

New York: 30'000 Berlin: 50'000 Lebenskosten Visarte Paris

New York 30'000.- Berlin-Atelier 18'000.- Lebenskosten Visarte Paris

Je OW/NW CHF 18'000 CHF 55'000 in 3 Jahren Lebenskosten Visarte Paris

Total Bewer-bungen/pro Atelier ca.

Berlin 5 New York 7

Berlin: 35 Chicago: 30

New York: Berlin:

Berlin: 10 New York: 10

NW/OW: je ca. 8

Total Kosten für Jurierung & Feier Stand 22.02.2013

CHF 22‘000.- CHF 38'000.- Kostendach 53'000.- 15'000 Für NOW und Ateliers keine Feier. Jurierung NOW CHF 5‘000 Obwaldner Kultur-preis (ohne Jury) CHF 12‘000

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Beilage 7 Vergleich Vergabe der Kulturpreise Zentral- und Ostschweiz

Kanton Preisart CHF - Höhe Preisgeld

Häufigkeit/Bemerkungen

Appenzell Ausserrhoden

Kulturpreis 20 - 30'000 alle 3 Jahre

Graubünden Kulturpreis 30'000

Förderpreis 20'000

Anerkennungspreis 20'000

Nidwalden und Obwalden

Werkbeiträge je zur Hälfte NW / OW

10'000 alle 3 Jahre

Unterwaldner Preis f. Bildende Kunst je zur Hälfte NW / OW

20'000 alle 3 Jahre

Obwalden Obwaldner Kulturpreis 5'000 alle 3 - 4 Jahre

Schaffhausen nur Werk- und Projektbeiträge

Schwyz Kulturpreis 20'000 alle 2 - 3 Jahre

Anerkennungspreis 10'000

Förderpreis 5'000

St. Gallen Kulturpreis 30'000

Förderpreis 10 - 15'000

Anerkennungspreis 15 - 25'000

Thurgau Kulturpreis 20'000 jährlich

6x Förderpreis 25'000 jährlich

UR, SZ, NW, OW, ZG,LU

Innerschweizer Kulturpreis davon OW/UR = 1'555; NW 1'713

25'000 jährlich

UR, SZ, NW, OW, ZG, LU

Zentralschweizer Literaturförderungswettbewerb

60'000 alle 2 Jahre

davon LU 26'000

SZ 15'000

ZG 11'000

OW/UR/NW je 6'000

UR, SZ,NW, OW, ZG, LU

Zentralschweizer Theatertextförderung verteilt: 6 Kantone à je 3'500

12'000 - 15'000

alle 4 Jahre

UR, SZ, NW, OW, ZG, LU

Zentralschweizer Jahresausstellung Kunst im Kunstmuseum Luzern

12'000 jährlich

Plus Kunstankauf (Herkunftskanton)

3000 Herkunftskanton

davon LU 3'000

SZ 2'500

ZG 2'000

OW/NW/UR je 1'500

Zug Anerkennungspreis 15'000 alle 3 - 5 Jahre

Zürich Kulturpreis 40 - 50'000 jährlich

Literaturpreis 10'000

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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Beilage 8 Lotteriemittel Uri im Zentralschweizer Vergleich

Uri: Bis anhin wurden die Mittel für die Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth aus dem Swisslos-Fonds (Lotteriefonds) entnommen. Die Bildungs- und Kulturdirekti-on untersuchte im Auftrag des RR die Verwendung der Mittel des Lotteriefonds im Kanton Uri.25 Die Verwendung der Swisslos Gelder: Vergleich CH - Uri im Jahr 2007 ergibt folgendes Bild:

Bereiche 2007 CH Uri

a) Kulturförderung 39% 32%

b) Sport 25% 24%

c) Denkmalpflege, Museen, 12% 26%

d) Umwelt-, Entwicklungshilfe 11% 4%

e) Bildung und Forschung 4% 0%

f) Soziales 3% 0%

g) Kind, Jugend, Erziehung 3% 1%

h) Übrige 3% 12%

Total 100% 100% Der Regierungsrat beschloss auf der Grundlage dieses Berichts, die bisherige inhaltli-che Ausrichtung der Beiträge aus dem Lotteriefonds beizubehalten. Die Gelder sollen wie bis anhin vor allem für die Kultur- und Sportförderung, den Bereich Natur- und Heimatschutz und Denkmalpflege, die Entwicklungshilfe und die Bereiche Soziales und Jugend eingesetzt werden, soweit sie nicht gesetzliche Aufgaben betreffen. Für das Budget 2011 beschloss er folgende Änderungen: Der Verwaltungsaufwand für den Lotteriefonds wird auf 50'000 CHF fixiert (BKD 30'000 CHF, Landammannamt 10'000 CHF, Amt für Finanzen 10'000 CHF. Für Sport und Natur- und Heimatschutz keine Verrechnung). Später entschied der RR eine Erhöhung zugunsten des Sport-fonds auf 28 Prozent der Swisslos-Mittel. Die Neuordnung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Zudem entschied der RR, noch keine Rechtsgrundlagen im Kulturbereich zu erarbeiten (nun aber im Legislaturproramm). Zentralschweiz: Eine kurze Umfrage betreffend der Lotteriefondsmittel in den Zent-ralschweizer Kantonen ergibt folgendes Bild:

Kt. Sport Kultur Ankaufskredit Kantonsbiblio-thek über Kul-turfonds

Einsatz Lotteriemittel für Beiträge Denkmal-pflege

LU 4 Mio 7.1 Mio Museen Sonderpro-jekt

nein Ausnahmefälle, nur für Vermittlungsprojekte

OW situativ, RR ent-scheidet

situativ, RR-Entscheid

Ja 100‘000 CHF für be-sondere Projekte

25

Bildungs- und Kulturdirektion Uri: „Auslegeordnung über die Verwendung der Mittel des Lotteriefonds

und Vorschlag für eine zukünftige Strategie“. Bericht der Arbeitsgruppe an den RR, 10.06.2010.

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Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)

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UR 28% 40% ohne thea-ter(uri) (200‘000 CHF), Kultur nicht speziell abgegrenzt.

Nein. Für besondere Projekte mög-lich.

Kunstdenkmälerinven-tarisierung und für besondere Projekte

ZG 25% 75%, soziale Projek-te sind aber inte-griert, Kulturfonds wird nicht speziell abgegrenzt

Nein Nein

NW 20% 40% inkl. Museen Ja 25%

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Beilage 9

Rechtsform: Was bedeutet die unselbständige Stiftung?

Stellungnahme Dr. Peter Huber, Rechtsdienst, 30. April 2013

Unselbständige Stiftung

Eine Stiftung wird als unselbstständig bezeichnet, wenn sie keine eigene Rechtsper-

sönlichkeit aufweist. Im Rechtssinn ist sie gar keine Stiftung. Unselbstständige Stif-

tungen werden häufig in Form einer Zustiftung errichtet, meist wenn das zur Verfü-

gung stehende Vermögen zu klein ist, um eine eigene Stiftung zu gründen. Das Ver-

mögen ist an einen bestimmten, vom «Stifter» festgelegten Zweck gebunden. Dieser

sollte im Einklang mit dem Zweck der Stiftung stehen, bei der die unselbstständige

Stiftung eingerichtet wird (Kunstverein). Vor allem Dachstiftungen bieten den Rah-

men zur Errichtung von unselbstständigen Stiftungen.

Abgrenzung zur unselbständigen Stiftung

Obwohl vom Gesetz nicht vorgesehen, gibt es in der Praxis Gebilde, welche einer

selbständigen privatrechtlichen Stiftung nahekommen, aber keine eigene Rechtsper-

sönlichkeit erlangen. Ähnlich sind die unselbständigen Stiftungen den selbständigen

Stiftungen insbesondere hinsichtlich der dauerhaften Bindung eines Vermögens zu

einem besonderen Zweck. Da die unselbständigen Stiftungen keine eigene Rechts-

persönlichkeit haben, sind sie oft an eine juristische Person angegliedert (z. B. dem

Bund, Kantonen, Gemeinden oder Hochschulen, vgl. dazu vorne Ziff. 1.10).

Unselbständige Stiftungen werden durch Schenkungen mit Auflage herbeigeführt.

Beispiele: Schenkung an die Eidgenossenschaft, mit der Auflage, aus den Erträgen die

Anschaffung von bildender Kunst zu finanzieren. Schenkung einer Statue an eine

Gemeinde mit der Auflage, das Kunstwerk auf einem öffentlichen Platz aufzustellen.

Heute bestehende Grundlagen

Die heute bestehenden rechtlichen Grundlagen sind:

1. Vereinbarung zwischen Kanton Uri und Kunst- und Kulturverein Uri

2. Regulativ (braucht auch die Zustimmung beider Parteien) und stützt sich auf Arti-

kel 5 der Vereinbarung ab.

3. Richtlinien erlassen vom Kuratorium (stützt sich auf Artikel 7 des Regulativs).

Änderung der Grundlagen

Die Änderung der Grundlagen ist relativ einfach möglich, da grundsätzlich die Verein-

barung aus dem Jahr 1989 angepasst oder eine neue Vereinbarung abgeschlossen

wird.

Altdorf, 30. April 2013

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BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION

AMT FÜR KULTUR UND SPORT