Berlin brief 84

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Ausgabe 4—2015_Nr.84 Klausurtagung des erweiterten Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt in Schierke Anfang März kam der erweiterte Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt zu seiner traditionellen Klausurta- gung in Schierke zusammen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wurde einstimmig als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2016 vorgeschlagen. Mit Dr. Reiner Haseloff als Ministerpräsidenten ist es uns gelungen, im Land eine Arbeitslosenquote von weniger als 10 % zu erreichen. Die CDU Sachsen-Anhalt hat sich auch für die kommende Legislaturperiode viel vorgenommen: So wollen wir die ärztliche Versorgung zukunftsfest gestalten und flächendeckend gewährleisten. Gemeinsam mit den Schulen, Hochschulen, Kammern und Verbänden gilt es, die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu meistern. Wir werden das Schulsystem zukunftsfest ge- stalten. Weitere Themen, die es weiterzuführen gilt, sind der Breitbandausbau, der Hochwasserschutz, die inne- re Sicherheit sowie der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur u.v.m.

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Ein neuer Brief aus Berlin und dem Wahlkreis Harz ist erschienen.

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Ausgabe 4—2015_Nr.84

Klausurtagung des erweiterten Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt in Schierke

Anfang März kam der erweiterte Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt zu seiner traditionellen Klausurta-

gung in Schierke zusammen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wurde einstimmig als Spitzenkandidat für

die Landtagswahl 2016 vorgeschlagen. Mit Dr. Reiner Haseloff als Ministerpräsidenten ist es uns gelungen, im

Land eine Arbeitslosenquote von weniger als 10 % zu erreichen. Die CDU Sachsen-Anhalt hat sich auch für die

kommende Legislaturperiode viel vorgenommen: So wollen wir die ärztliche Versorgung zukunftsfest gestalten

und flächendeckend gewährleisten. Gemeinsam mit den Schulen, Hochschulen, Kammern und Verbänden gilt

es, die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu meistern. Wir werden das Schulsystem zukunftsfest ge-

stalten. Weitere Themen, die es weiterzuführen gilt, sind der Breitbandausbau, der Hochwasserschutz, die inne-

re Sicherheit sowie der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur u.v.m.

Die politische Lage in Deutschland

Der 18. März 1990 – Meilenstein auf dem Weg zur Einheit in Freiheit.

Vor 25 Jahren konnten die Menschen der DDR zum ersten und einzigen Mal ihre Volkskammerabgeordneten frei

wählen. Und sie haben von dieser selbst erstrittenen Möglichkeit in beeindruckender Weise Gebrauch gemacht:

Mit einer Wahlbeteiligung von mehr als 93 Prozent und einem Stimmanteil von 48 Prozent für das unionsge-

führte Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“ war diese Wahl eine klare Richtungsbestimmung für Demokratie

und für die Einheit in Freiheit - dem Ziel, das CDU und CSU seit der Kanzlerschaft Konrad Adenauers im Gegen-

satz zu vielen anderen nie aufgegeben hatten.

Es gibt kaum einen besseren Ort als das Plenum des Deutschen Bundestags, um die freie Volkskammerwahl vor

25 Jahren zu würdigen. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, im Rahmen einer vereinbarten Debatte am

vergangenen Mittwoch an diesen Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR zu erinnern. Unsere beson-

dere Verbindung zu diesem Thema machten wir mit einer eigenen Fraktionsveranstaltung am Nachmittag deut-

lich, zu der wir auch Zeitzeugen eingeladen haben.

1989/90 waren Jahre, die geprägt waren von dem wachsenden Selbstbewusstsein der Menschen in der DDR, die

sich nicht länger durch die Staatspartei SED gängeln, bevormunden und beherrschen lassen wollten. Neben der

Klarstellung „Wir sind das Volk“ wollte dieses Volk auch keine Zweifel mehr über die Gestaltung seiner Zukunft

aufkommen lassen und stimmte mit großer Mehrheit für den Grundsatz „Nie wieder Sozialismus“. Der Wunsch

der Menschen, eine Wiedervereinigung rasch zu erreichen, brach sich Bahn. Im Herbst des denkwürdigen Jahres

1990 erfüllte sich mit der Wiedervereinigung die Hoffnung der Deutschen in Ost und West.

Bundeskanzler Helmut Kohl verstand, dass die Einlösung der Hoffnungen und Wünsche der Deutschen nicht

auf die lange Bank geschoben werden konnte – und dass es zugleich darum gehen musste, Nachbarn, Freunden

und Partnern in Europa und der Welt Angst vor dieser Entwicklung zu nehmen. Während andere, wie der SPD-

Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine, von „nationaler Besoffenheit“ faselten, arbeitete Helmut Kohl zielstrebig und

umsichtig daran, die einzigartige Gelegenheit zu nutzen. Wir freuen uns schon jetzt, im Herbst das 25. Jubiläum

der Wiederherstellung der staatlichen Einheit feiern zu können.

Sicherheit kritischer Infrastrukturen verbessern.

Während die CeBIT in Hannover stattfand, brachten wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz einen wesentlichen Be-

standteil zur Umsetzung der Digitalen Agenda auf den Weg. Nicht nur Bürger und Verwaltungen in unserem

Land sind zunehmend vernetzt, auch das Wirtschaftsleben ist immer stärker digital geprägt. Daher ist es ent-

scheidend, so genannte kritische Infrastrukturen zu schützen. Das Gesetz, das wir in erster Lesung beraten, be-

nennt daher Mindestniveaus für IT-Sicherheit derjenigen Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler

Bedeutung sind. Die effektive Überwachung der Sicherheit dieser Infrastruktur durch das Bundesamt für Sicher-

heit in der Informationstechnik (BSI), entsprechende Meldepflichten und Informationsleistungen werden gere-

gelt.

Der direkte Schutz der Bürger soll über die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Verwendung ei-

ner IT-Sicherheit nach Stand der Technik verbessert werden. Auch hier ist eine Meldepflicht bei IT-

Sicherheitsfällen vorgesehen. Ferner soll der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Tele-

kommunikationsnetzbetreiber ausgebaut werden. Auch soll das Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich Cyberkri-

minalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundes-

weite kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden.

Die politische Lage in Deutschland

Deutschland auf Kurs halten.

Dass die Zukunft immer wieder neu gewonnen werden will, zeigte uns auch das parlamentarische Programm

dieser Woche. Es hilft, wenn man dabei einen guten Kompass hat. Die Bürger unseres Landes dürfen von uns

verlangen, dass wir nun weiter mit Augenmaß an die Gestaltung der guten Ausgangslage unseres Landes gehen.

Bisher haben alle Kabinettsmitglieder unter der Leitung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel dabei gut zu-

sammengearbeitet. Dass es dabei immer wieder Diskussionen um einzelne Themen gibt, kann angesichts der

unterschiedlichen Grundüberzeugungen der Partner nicht überraschen. Während die SPD auf mehr Staat baut,

vertrauen wir auf den Einzelnen.

Wir sollten uns in Deutschland nicht mit parteipolitischem Klein-Klein aufhalten. Die Koalition hat noch nicht

einmal Halbzeit und ist als gestaltende Kraft gefragt. Wir müssen die Zeit der guten Konjunktur dazu nutzen, das

Land zukunftsfest zu machen – mit einer Stärkung von Infrastruktur, Forschung und Wissenschaft. So wie es

Wolfgang Schäuble für den Bundeshaushalt 2015 vorgemacht hat und gerade in dieser Woche mit den Eckwer-

ten für den Bundeshaushalt 2016 wieder vorlegte, so müssen nun insbesondere auch die SPD-geführten Länder

für ausgeglichene Haushalte und ein Ende der Kreditaufnahmen sorgen. Sonst geht ihnen die notwendige Kraft

für die Gestaltung des ureigensten Länderthemas, der Kultushoheit, verloren. Statt also immer neue Pläne zu

machen, wie das Schulsystem ideologisch umgestaltet werden soll, ist Solidität gefragt. Die Länder müssen die

Schulen auf Vordermann bringen.

Europa stark und selbstbewusst.

Anlässlich der Sitzung des Europäischen Rates halten wir fest, dass Europa gerade angesichts der Herausforde-

rungen von außen und innen gefestigt und selbstbewusst zusammensteht. Die Staaten der Europäischen Union

arbeiten zusammen – der aktuelle Europäische Rat wird insbesondere die Möglichkeiten, die sich aus einer eu-

ropäischen Energieunion ergeben, intensiv beraten. Angesichts der Politik des russischen Präsidenten sind ge-

zielte Schritte zur Reduzierung der Energieimporte von hoher Bedeutung. Dabei darf unser Blick aber nicht zu

eng gefasst sein – Deutschland steht für die Berücksichtigung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerba-

rer Energien. Auch werden in der Union mit dem Investitionsfonds, der auf die Initiative des neuen EU-

Kommissionspräsidenten zurückgeht, neue Chancen für Entwicklungen entstehen.

Ohne Frage wird die EU durch Freunde und Partner, die zunehmend nationalistisch auftreten, belastet. Auf die-

se überkommenen Ansätze reagiert die Bundesregierung besonnen mit klaren Signalen, die sowohl deeskalieren

als auch eine deutliche Grenze setzen. Wir rufen unsere Partner innerhalb und außerhalb der EU auf, zu einem

wahrhaftigen und respektvollen Umgang zurückzukehren. Dazu gehört, eingegangene Verpflichtungen einzu-

halten – dann ist Zusammenarbeit möglich. Solidarität gibt es nur auf der Grundlage von Solidität. Die Europäi-

sche Union ist eine Rechts- und Wertegemeinschaft. Europa kann nur gelingen, wenn alle die eingegangenen

Regeln und Verpflichtungen einhalten und – bei allen möglichen Differenzen in der Sache – einen partner-

schaftlichen Umgang pflegen. Die unnötige Schärfe, die von Griechenland in die Diskussion gebracht wird, wird

die griechischen Probleme nicht lösen.

Angesichts der steigenden Zahl der Flüchtlinge überall auf der Welt müssen die reichen Länder der Nordhalbku-

gel viel mehr zusammenarbeiten, um die Ursachen der Flucht zu beseitigen. Die Gewalt etwa im Nahen Osten

zerstört die traditionelle Vielfalt der Religionen und Kulturen in dieser Region. Gerade die religiösen Minderhei-

ten leiden zunehmend unter Vertreibung und gezielter Gewalt. Uns kann das Schicksal der vielen Vertriebenen

nicht kalt lassen – dabei müssen wir nüchtern abwägen, wie unsere Hilfe am wirkungsvollsten erfolgen kann.

Eine Lösung kann nicht sein, die Vertreibung durch eine Aussiedlung der Fliehenden zu bestätigen. Vielmehr

müssen wir uns bemühen, ihr Recht auf ihre Heimat zu wahren. So oder so wird uns in der Integration der vie-

len Flüchtlinge eine Herausforderung erwachsen, die sich nicht mit Punkten oder Quoten wird bewältigen las-

sen.

Die politische Lage in Deutschland

Krawalle in Frankfurt nicht zu rechtfertigen.

In der vergangenen Woche haben mit ungehemmter Brutalität vorgehende Gewalttäter die Menschen in Frank-

furt am Main in Angst und Schrecken versetzt. Die Bilder von brennenden Polizeifahrzeugen, eingeschlagenen

Schaufenstern, brennenden Straßenbarrikaden, Schäden an zahlreichen Privatautos und vor allem die hohe Zahl

der verletzten Polizisten haben in ganz Deutschland Entsetzen und Unverständnis hervorgerufen.

Bundesinnenminister de Maizière hat die Menschenverachtung dieser linken Gewalttäter auf den Punkt ge-

bracht: „Wenn Sie ein Auto anzünden, in dem zwei Polizisten sitzen, da reden wir jetzt nicht über Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte und Wutbürger. Das ist möglicherweise versuchter Totschlag, wo man den Tod von Polizisten

billigend in Kauf nimmt.“

Ganz offenbar haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen gewusst, dass dabei Gewalt angewen-

det werden sollte. Sie sind daher für die Ausschreitungen mitverantwortlich. Es ist eine Schande und spricht für

sich, dass die Organisatoren einräumen, lediglich mit dem Ausmaß der Gewalt habe man nicht gerechnet. Wer

so handelt, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Aktionsbündnisse, Medien, Parteien, Abgeordnete – nie-

mand darf diese Gewalt relativieren, rechtfertigen oder auch nur Verständnis dafür haben. Eine demokratische

Gesellschaft kann solche Gewaltausbrüche nicht hinnehmen. Sie sind kein legitimes Mittel der politischen Aus-

einandersetzung. Da sollten alle mit uns einig sein: Keine Toleranz für Gewalttoleranz!

Um das zu unterstützen, haben wir im Bundeshaushalt die Mittel für Programme wie „Demokratie leben!“ aufge-

stockt. Angesichts der Krawalle ist es gut, dass unser 1. Parlamentarischer Geschäftsführer bei der zuständigen

Bundesfamilienministerin nachfragt, wie hoch hier der tatsächliche und prozentuale Anteil der Projekte ist, die

sich explizit der Verhinderung bzw. Bekämpfung linksradikaler Gewalt widmen.

Deutsches Institut für Menschenrechte gesetzlich abgesichert.

Nach intensiven Verhandlungen können wir nun die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Deutsche Institut

für Menschenrechte (DIMR) die mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte sichere Grundlage nach den sogenannten

Pariser Prinzipien erhält. Ein erster Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-

schutz (BMJV) erfüllte unsere Anforderungen nicht, so dass wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine Lösung

suchen mussten. Dies ist uns gelungen, so dass wir jetzt den entsprechenden Gesetzentwurf einbringen konn-

ten, der wesentliche Punkte nach unseren Vorschlägen regelt.

Das DIMR bleibt ein eingetragener Verein. Dessen Finanzierung stellen wir aber auf eine solide und transparente

Grundlage. Statt aus vier verschiedenen Haushalten wird es künftig zentral über den Etat des Deutschen Bundes-

tages finanziert. Positiv ist weiterhin, dass das Institut ab jetzt dem Bundestag, auf dessen Beschluss hin es 2001

gegründet wurde, alljährlich zu seiner Arbeit und der Menschenrechtsentwicklung in Deutschland berichtet. In

geeigneten Fällen wird es dabei eine vergleichende Perspektive zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland

einnehmen. Das DIMR soll als unabhängige Institution zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der

Menschenrechte im In- und Ausland beitragen. Wie der Verein aufgestellt sein muss, um eine Finanzierung aus

öffentlichen Kassen zu erhalten, ist künftig per Gesetz definiert. So wird garantiert, dass die Pariser Prinzipien,

nach denen die Unabhängigkeit der nationalen Menschenrechtsinstitutionen bewertet wird, auch eingehalten

werden. Entscheidend hierfür ist neben dem Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage die Pluralität der Gremien,

die wir ebenfalls verbessern, so dass sie die Breite der gesellschaftlichen Debatte abbilden. Es ist sehr zu begrü-

ßen, dass mit der gesetzlichen Grundlage ein solider und geregelter Zustand erreicht wird, der dauerhaft eine

professionelle und unabhängige Arbeit des Instituts, dessen Mandat klar umrissen wird, ermöglicht.

Die politische Lage in Deutschland

Die Maut kommt.

Alle, die auf Deutschlands Fernstraßen unterwegs sind, müssen künftig dafür zahlen. Halter von Fahrzeugen,

die im Ausland zugelassen sind, können im Internet oder an Tankstellen zwischen einer Vignette für zehn Tage,

zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie gilt die Abgabe nur auf Autobahnen. Inländische Autobesitzer hin-

gegen erhalten automatisch eine Jahresvignette, deren Kosten vom Kraftfahrt-Bundesamt abgebucht werden.

Diese Jahresvignette gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen. Die Höhe der Abgabe beträgt maximal 130 Euro

und richtet sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit.

Für Halter von Pkw und Wohnmobilen, die in Deutschland zugelassen sind, entstehen jedoch keine Mehrbelas-

tungen, da die entsprechende Summe über die Kfz-Steuer wieder zurückfließt. Statt einer Gebührenmarke aus

Papier, die auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wird, ist eine elektronische Vignette geplant. Das bedeutet,

dass alle Mautzahler an ihrem Kennzeichen zu erkennen sind, das bei Zahlung der Abgabe registriert wird. Die

Überwachung der Lkw-Maut funktioniert bereits ähnlich.

Die Pkw-Maut ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur und bezieht nun endlich alle

Nutzer der deutschen Autobahnen in deren Finanzierung mit ein.

Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt.

Die Bundesregierung unterrichtete das Plenum in dieser Woche über die zentrale Bedeutung der Informations-

technologie für das Deutschland von morgen. Sie berichtete, wie sie die Herausforderungen der Sicherung von

IT-Systemen und des Schutzes der Daten als zentrale Forschungsthemen aufgreift. Mit dem Forschungsrahmen-

programm „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ investiert die Bundesregierung in die vorausschauen-

de Gestaltung technischer Systeme und die Rahmenbedingungen ihrer Nutzung, um vor Cyber-Angriffen zu

schützen und das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Das Programm richtet

sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an Unternehmen und Anwender und bündelt die

Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zur IT-Sicherheit.

Digitale Technologien zur IT-Sicherheit sind ein dynamisches Innovationsfeld mit einem enormen Wertschöp-

fungspotenzial. Mit dem Forschungsrahmenprogramm „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ eröffnet

sich die Chance, Deutschland zu einem Leitanbieter für IT-Sicherheitslösungen zu machen. Die Voraussetzun-

gen hierfür sind sehr gut. Deutschland ist international führend im Datenschutzrecht und kann mit seiner her-

vorragenden Forschungslandschaft deutliche Akzente setzen. Da die Datenflüsse, insbesondere im Internet,

nicht an Staatsgrenzen Halt machen, treibt die Bundesregierung auch den Entwicklungsprozess auf europäi-

scher Ebene voran. Insbesondere werden hierbei vier Themenfelder aufgegriffen: Die Erforschung neuer High-

tech-Werkzeuge und ‑Verfahren, die Sicherung komplexer IT-Systeme mit ihren vielfältigen Abhängigkeiten

und Wechselwirkungen, die Sicherheit großer Anwendungsbereiche wie etwa Produktion oder Medizin, aber

auch Privatheit und Datenschutz.

Unser Antrag griff diese Themen auf und fordert die Bundesregierung auf, bei der Entwicklung und Umsetzung

der Strategie „Digitales Lernen“ Schwerpunkte zu setzen. Dabei ist uns unter anderem wichtig, dass auch und ge-

rade in Einrichtungen der beruflichen Bildung in öffentlicher Hand eine geeignete technische Infrastruktur be-

reitgestellt wird und dass die Wissenschaftskompetenz durch die gezielte Förderung von Programmen und

Wettbewerben zu sogenannten MINT-Fächern gestärkt wird. Nicht zuletzt bekräftigen wir unser Anliegen, ein

bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit zu schaffen.

Die Sitzungswochen im Parlament

Vereinbarte Debatte anlässlich der ersten freien Volkskammer-

wahl in der ehemaligen DDR am 18. März 1990. Nach einer ver-

einbarten Debatte im vergangenen Jahr zur Fälschung der letzten

Kommunalwahl der DDR im Mai 1989 und dem daraus entstande-

nen Bürgerprotest würdigten wir einen weiteren Schritt hin zur Ein-

heit in Freiheit: Der Wahl vom 18. März 1990 kommt eine große Be-

deutung auf dem Weg zur Einheit zu, was wir nicht nur durch die besondere Debatte am vergangenen Mittwoch

im Plenum würdigten, sondern auch durch eine sich an die Debatte anschließende Veranstaltung in unserem

Fraktionssitzungssaal, zu der wir Zeitzeugen eingeladen hatten.

Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19./20. März

2015 in Brüssel. Im Mittelpunkt des Europäischen Rates stand die geplante Energieunion. Neben Fragen der

Versorgungssicherheit sollten hierbei auch Aspekte wie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien ange-

sprochen werden. Zudem sollten aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund

der ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen standen darüber hinaus auch die

Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland auf der Tagesordnung. Ebenso sollte ein Ausblick auf den

Gipfel zur Östlichen Partnerschaft, der am 22. Mai 2015 in Riga stattfindet, gegeben werden.

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In erster

Lesung berieten wir die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die einen wichtigen Baustein zur Umsetzung

der Digitalen Agenda darstellt. Sie enthält Anforderungen an die IT-Sicherheit von Betreibern sogenannter

„kritischer Infrastrukturen“, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Diese

sollen künftig Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, das

die Einrichtungen im Gegenzug nach Auswertung der Daten bei der Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastruk-

turen unterstützt. Ebenfalls sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, entsprechende Sicher-

heitsvorkehrungen zu gewährleisten, Sicherheitsvorfälle an das BSI zu melden und betroffene Nutzer zu infor-

mieren. Darüber hinaus soll das Bundeskriminalamt im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden

Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite kritische Infrastrukturen in seinen

Rechten gestärkt werden.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Im Zent-

rum des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in erster Lesung beraten haben, steht die Stärkung der

Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kindertagesstätte, Schule, Betrieb oder stationäre

Pflegeeinrichtungen. Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern sowie den in den Ländern ver-

antwortlichen Akteuren sollen mehr Möglichkeiten eröffnet werden, gemeinsam eine gesundheitsförderliche

Gestaltung von Lebensbedingungen zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie soll die

Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der Gesundheitsförderung und Prä-

vention verbessert werden. Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Stärkung der betrieblichen Ge-

sundheitsförderung und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei

Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundesta-

ges. Wir beschlossen die Umsetzung unserer Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in

zweiter und dritter Lesung. Insbesondere geht es um die Möglichkeit des Generalbundesanwaltes, der Ermitt-

lungen in Zukunft einfacher an sich ziehen können soll. Auch wird sichergestellt, dass der Generalbundesan-

walt bei entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher in die Ermittlungen einbezogen wird.

Schließlich sind menschenverachtende Beweggründe und Ziele, etwa solche fremdenfeindlicher Natur, bei der

Strafzumessung zu berücksichtigen.

Foto: Thomas Imo/photothek.net

Die Sitzungswochen im Parlament

Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Die Bundesregierung legte ihren

Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zur Fachkräftesicherung im Jahr 2014 vor, den wir gleichzeitig mit

dem Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung berieten. Die Arbeit der unions-

geführten Koalitionen der vergangenen Jahre trägt demnach Früchte: Fortschritte zeigen sich in der Zunahme

der Erwerbsbeteiligung - auch und gerade von Frauen und Älteren. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit

von Familie und Beruf bewirken bereits Erfolge, denn Mütter sind immer stärker am Arbeitsmarkt beteiligt. Im

Bildungsbereich nahm die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss ab, während der Anteil tertiärer Abschlüsse

wuchs. Die Netto-Zuwanderung nahm im letzten Jahr deutlich zu und auch die Erwerbstätigenquote von Perso-

nen mit Migrationshintergrund stieg leicht an. Dennoch sind ausländische Mitbürger, insbesondere Frauen,

nach wie vor deutlich häufiger arbeitslos. Die Langzeitarbeitslosigkeit reduzierte sich in den letzten fünf Jahren

deutlich, bewegt sich aber trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa einer Million Langzeiterwerbs-

losen auf hohem Niveau. Hier wollen wir weiter gezielte und noch intensivere Anstrengungen unternehmen

und die Potenziale bereits in Deutschland lebender Menschen voll ausschöpfen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und

Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schrei-

ben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union

vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158

(2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. EUTM Somalia leistet einen wesentlichen Beitrag zur

Ausbildung der somalischen Streitkräfte und dient so dem Aufbau funktionierender Sicherheitsstrukturen in

diesem Land. Dieser Beitrag wird als grundlegend für eine Stabilisierung des Landes und damit für den Erfolg

des strategischen Rahmens der EU für die ganze Region bewertet. Eine Unterstützung oder Begleitung der soma-

lischen Streitkräfte bei Kampfhandlungen findet nicht statt. Der Antrag der Bundesregierung, den wir in erster

Lesung beraten haben, sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31.3.2016 bei einer unveränderten perso-

nellen Obergrenze von 20 Soldaten vor.

Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Mit dem zur ersten Lesung vorgelegten

Gesetzentwurf soll ermöglicht werden, dass künftig private Stellen in das Zulassungsverfahren von Teilsyste-

men des Eisenbahnwesens eingebunden werden können. Diese können Prüfaufgaben vom Eisenbahn-

Bundesamt übernehmen, das aber weiterhin für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung

zuständig bleibt und in Zukunft die privaten Stellen anerkennt und überwacht. Durch diese Neugestaltung be-

schleunigen und optimieren wir den Zulassungsprozess und bieten so Verzögerungen ‑ insbesondere bei der

Zulassung von Schienenfahrzeugen ‑ Einhalt.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Der Gesetzentwurf, der in erster Lesung ein-

gebracht wurde, konzentriert den Rechtsschutz für zwei wichtige Infrastrukturprojekte ‑ den Ersatzbau der

Rheinbrücke im Zuge der A 1 bei Leverkusen und der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge

der A 7 ‑ am Bundesverwaltungsgericht als erster und letzter Instanz. Damit stellen wir sicher, dass diese drin-

gend benötigten Bauvorhaben zügig durchgeführt werden können. So tragen wir dazu bei, auch zukünftig eine

leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.

Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und zur Änderung des Be-

täubungsmittelgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, setzen wir die im

Zuge der Reform der Europäischen Agrarpolitik geänderten Veröffentlichungspflichten der Empfänger von Mit-

teln aus dem Agrar- und Fischereifonds der EU um und stellen dabei sicher, dass Transparenz und Akzeptanz für

die Verwendung europäischer Mittel mit Augenmaß gestärkt werden.

Die Sitzungswochen im Parlament

Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europä-

ischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der

Ukraine andererseits. Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäi-

schen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgi-

en andererseits. Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen

Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik

Moldau andererseits.

Ziel der Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf der einen und der Ukraine, Georgien und der Repub-

lik Moldau auf der jeweils anderen Seite ist eine politische Assoziation und Vertiefung der wirtschaftlichen In-

tegration im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik. Vorgesehen ist dazu neben einer engeren Zusam-

menarbeit in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfrei-

heiten die Einrichtung einer umfassenden Freihandelszone. Wir berieten und beschlossen die Ratifikation der

Abkommen in zweiter Lesung.

Durch Stärkung der digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden. Der

Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbrachten, unterstützt die Umsetzung der Strate-

gie „Digitales Lernen“ durch die Bundesregierung.

Dazu berieten wir das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Selbstbe-

stimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020. Das Programm fokussiert sich ressortübergreifend auf

vier Themenfelder: Die Erforschung neuer Hightech-Werkzeuge und -Verfahren, die Sicherung komplexer IKT-

Systeme, die Sicherheit großer Anwendungsbereiche wie Produktion, Verkehr, Medizin und kritische Infrastruk-

tur, sowie Privatheit und Datenschutz.

Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung

von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG). Wir beschlossen in zweiter und dritter Le-

sung die Einführung einer Abgabe für alle Nutzer der deutschen Bundesfernstraßen und setzen damit einen wei-

teren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um.

Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit dem Ge-

setzentwurf soll das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die nach den Pariser Prinzipien erforderliche

gesetzliche Grundlage erhalten. Nach nicht konsensfähigen Vorarbeiten des BMJV haben die Koalitionsfraktio-

nen den Entwurf abgestimmt und legen ihn jetzt zur ersten Lesung vor.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und

Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schrei-

ben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union

vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158

(2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir unterstützen den Antrag der Bundesregierung auf

Verlängerung der Ausbildungs- und Beratungsmission der Bundeswehr in Somalia bis zum 31. März 2016. Die

personelle Obergrenze von 20 Soldatinnen und Soldaten soll beibehalten werden. Ziel der EU-geführten Mission

ist weiterhin, die fragile Staatlichkeit in Somalia zu stabilisieren und eine funktionierende, staatlich kontrollier-

te Sicherheitsarchitektur aufzubauen. Mit ihrer Tätigkeit leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur Be-

fähigung des somalischen Militärs, Stabilität und Sicherheit in Somalia selbst zu gewährleisten.

Impressum Heike Brehmer, MdB Telefon: 030 / 227 72960 [email protected]

Platz der Republik 1 Fax-Nr. 030 / 227 76960

11011 Berlin

Die Sitzungswochen im Parlament

Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Uni-

on. In zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen wir das Ratifikationsgesetz zum Eigenmittelbe-

schluss des Rats der Europäischen Union vom 26. Mai 2014. Der Eigenmittelbeschluss ist die rechtliche Grund-

lage für die Berechnung der nationalen Abführungen an den EU-Haushalt, welche im Zeitraum von 2014 bis

2020 von 31,71 auf 35,77 Milliarden Euro im Jahr ansteigen. Die Prognosen über die Höhe der Abführungen sind

von der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens in den EU-Mitgliedstaaten abhängig, sie werden halbjähr-

lich im Rahmen der Steuerschätzungen aktualisiert. Der Eigenmittelbeschluss soll nach Abschluss des Ratifizie-

rungsverfahrens rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 angewandt werden.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

April 2014 über Einlagensicherungs­systeme (DGSD-Umsetzungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung ha-

ben wir die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in deutsches Recht überführt. Wir aktualisierten hierzu die be-

stehenden Regeln zur Einlagensicherung, wobei die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung

erhalten bleiben sollen. Die Regelungen zum Anlegerschutz, die bisher zusammen mit der Einlagensicherung in

einem Gesetz zusammengefasst waren, werden inhaltlich unverändert in einem eigenen Gesetz fortgeführt. Da-

für erfolgt eine Anpassung und Umbenennung des bisherigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-

gesetz in Anlegerentschädigungsgesetz.

Auslaufen der Milchquote – Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhalter sichern. Unser Antrag begrüßt den

Ausstieg aus dem europäischen Milchquotensystem als konsequente Fortsetzung einer Politik hin zu einer am

Markt ausgerichteten selbstverantwortlichen und wettbewerbsfähigen Milchwirtschaft. Diese Politik ermöglicht

unternehmerische Entscheidungsfreiheit und bietet durch die weltweit steigende Nachfrage nach Milchproduk-

ten große Chancen für die qualitativ hochwertigen Produkte der deutschen Milchwirtschaft. Gleichzeitig sehen

wir die damit einhergehende Herausforderung stark schwankender Milchpreise für einzelne Milchviehhalter.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Halter mit geeigneten Maßnahmen bei der Anpassung an die

neuen Marktbedingungen zu unterstützen.

Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen

brachten wir die Urbanisierung als einen der globalen sogenannten Megatrends auf die Tagesordnung. Unser

Antrag legte dar, wie nachhaltig gestaltete Urbanisierung Wirtschaftsentwicklung, Armutsreduzierung, Umwelt-

schutz, sozialen Wandel und politische Stabilität positiv beeinflussen kann. Zudem erheben wir urbanisie-

rungspolitische Forderungen an die Bundesregierung in Hinsicht auf die nächste VN-Habitat-Konferenz im Ok-

tober 2016, auf die europäische Stadtpolitik und die Entwicklungszusammenarbeit.

Europas Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit durch Forschung und Innovation stärken. Im Antrag, den

wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbrachten, stellen wir die Bedeutung von Forschung und Inno-

vation als Schlüssel für die langfristige Sicherung und Stärkung von Europas Wettbewerbs- und Zukunftsfähig-

keit heraus. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, die Weiterentwicklung des Europäischen For-

schungsraums weiterhin konsequent unter voller Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, jedoch in enger

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Wissenschaftsorganisationen voranzutreiben.

Damit einhergehen muss eine intelligente Vernetzung nationaler, bilateraler und europäischer Forschungs- und

Innovationspolitik. Wir wollen darüber hinaus eine regelmäßige Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber

dem Bundestag zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt auf

Europa etablieren.

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Mit dem Abschluss in zweiter und drit-

ter Lesung stellten wir die notwendige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und die umweltpolitische Len-

kungswirkung der Lkw-Maut sicher. Hierzu wird die Mautpflicht zum 1. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer

vierstreifiger Bundesstraßen ausgedehnt und die Mautpflichtgrenze zum 1. Oktober 2015 von 12 auf 7,5 Tonnen

zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt.

Die Sitzungswochen im Parlament

Wir fordern von der Bundesregierung die konsequente Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zum

Europäischen Forschungsraum - Leitlinien und nationale Roadmap, deren Ziel es ist, die im europäischen

und internationalen Vergleich gute Position Deutschlands im Bereich Wissenschaft, Forschung und Innovation

abzusichern. Im Zusammenwirken der verschiedenen Akteure, insbesondere von KMU und Hochschulen, soll

die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums aktiv vorangetrieben werden. Dazu gehören etwa

effektivere nationale Forschungssysteme, die Verbesserung transnationaler Forschungsinfrastrukturen, eine

Öffnung des Arbeitsmarktes für Forscherinnen und Forscher und ein besserer Zugang zu wissenschaftlichen

Erkenntnissen. Als Koalitionsfraktionen unterstützen wir die Bundesregierung darin, die Forschungszusam-

menarbeit insbesondere bei großen gesamtgesellschaftlichen Fragen weiter auszubauen und plädieren dafür,

sowohl den geplanten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie das Programm Horizont

2020 gemeinsam zu einer Erfolgsgeschichte für Forschung, Innovation und Wachstum zu machen, wie wir es

im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in erster Le-

sung beraten haben, sollen im Wesentlichen verschiedene internationale Rechtsinstrumente im Bereich der

Korruption im deutschen Strafrecht umgesetzt werden. Unter anderem sollen die Strafvorschriften zur Beste-

chung und Bestechlichkeit sowie der Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands erweitert werden.

Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in

erster Lesung beraten haben, soll die aktienrechtliche Praxis in verschiedenen Punkten erleichtert werden. Zur

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen die Beteiligungsverhältnisse transparenter gestaltet

werden, indem die Ausgabe von Inhaberaktien bei nicht börsennotierten Gesellschaften an den Ausschluss des

Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und die Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammel-

bank verpflichtend vorgeschrieben wird. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis sollen Gesellschaften in Zukunft

Wandelschuldverschreibungen ausgeben, bei denen nicht nur die Gläubiger, sondern sie selbst ein eigenes Um-

tauschrecht erhalten. Ebenso soll es Aktiengesellschaften ermöglicht werden, Vorzugsaktien ohne zwingenden

Nachzahlungsanspruch auszugeben, damit das eingezahlte Kapital als regulatorisches Kernkapital angesehen

werden kann. Darüber hinaus diskutierten wir weitere Änderungen wie die Einführung eines Nachweisstichtags

für Namensaktien zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung, den Fälligkeitstag für Dividenden-

zahlungen sowie Berichtspflichten für Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung.

Erwerbstätige arbeiteten 2014 mehr als 58 Milliarden Stunden. Im Jahr 2014 arbeiteten die Erwerbstätigen

in Deutschland insgesamt 58,5 Milliarden Stunden. Das entspricht einem Plus von 1,5 Prozent gegenüber dem

Vorjahr. Mehr gearbeitet wurde zuletzt 1992 mit 59,9 Milliarden Stunden. Das Wachstum ist sowohl auf die Zu-

nahme bei den Erwerbstätigen als auch auf den Anstieg bei der Arbeitszeit zurückzuführen. Die Erwerbstätigkeit

nahm im Jahr 2014 um 0,9 Prozent zu und hat mit 42,7 Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Die durch-

schnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen stieg 2014 um 0,6 Prozent und lag bei 1.371 Stunden. Selbstän-

dige und mithelfende Familienangehörige arbeiteten 2014 durchschnittlich 1.973 Stunden, beschäftigte Arbeit-

nehmer 1.302 Stunden. Einer der Gründe für die angestiegene Arbeitszeit sind die von beschäftigten Arbeitneh-

mern geleisteten Überstunden: Sie machten 2014 im Durchschnitt 21,1 bezahlte Überstunden und damit

1,1 Stunden mehr als im Vorjahr. Die unbezahlten Überstunden lagen 2014 bei 27,8 Stunden, es waren damit

0,6 Stunden mehr als 2013.

(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Daten und Fakten

Daten und Fakten

Zahl der Asylanträge stark gestiegen. Im Februar 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlin-

ge (BAMF) insgesamt 26.083 Asylanträge gestellt. Das sind 132,5 Prozent mehr als im Februar 2014 und

4,2 Prozent mehr als im Vormonat Januar. Die mit Abstand meisten Asylbewerber kamen aus dem Kosovo

(7.728), gefolgt von Syrien (4.237) und Serbien (2.849). Von den Anträgen wurden 22.775 als Erstanträge und

3.308 als Folgeanträge gestellt. Im Februar 2015 hat das BAMF über die Anträge von 17.580 Personen

(Vorjahresmonat: 11.908, Vormonat: 17.835) entschieden. 6.465 Personen (36,7 Prozent) wurde die Rechtsstel-

lung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. 203 weitere Personen (1,2 Prozent)

erhielten subsidiären Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder unterlagen einem Abschiebungsverbot. Abge-

lehnt wurden die Anträge von 5.552 Personen (31,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Dublin-Verfahren

oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.360 Personen

(30,5 Prozent). (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Weniger Insolvenzen. Im Jahr 2014 meldeten die deutschen Amtsgerichte 24.085 Unternehmensinsolvenzen.

Das waren 7,3 Prozent weniger als im Jahr 2013. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erreichte damit den

niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt war im Krisenjahr 2009 ein An-

stieg der Unternehmensinsolvenzen verzeichnet worden (plus 11,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2008). Die vo-

raussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsge-

richte für das Jahr 2014 auf rund 25,2 Milliarden Euro. Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr

2014 mit 86.298 Fällen um 5,4 Prozent niedriger als im Jahr 2013. Damit wurden zum vierten Mal in Folge weni-

ger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr. Die Gesamtzahl aller Insolvenzen ein-

schließlich der Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der Insolvenzen von natürlichen Perso-

nen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2014

auf 134.871 Fälle (minus 4,6 Prozent gegenüber 2013). (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Deutsche Wirtschaft auf Wachstumskurs. Die deutsche Wirtschaft wird im Jahr 2015 um 2,2 Prozent wach-

sen, für 2016 werden 1,9 Prozent prognostiziert. Nach einem kräftigen ersten Halbjahr 2015 werden die Unter-

nehmen demzufolge ihre Produktionskapazitäten nahezu auslasten und dann mit Raten zulegen, die ihrem Po-

tenzialwachstum entsprechen. Getragen wird das Wachstum in erster Linie vom privaten Konsum, vor allem

gestützt durch den anhaltenden Beschäftigungsaufbau. Für 2015 wird mit rund 300.000 und für das kommende

Jahr mit rund 200.000 zusätzlichen Jobs gerechnet. Anzeichen für eine Überhitzung der Konjunktur werden

nicht gesehen: Wichtige Absatzmärkte wie der Euroraum und die chinesische Wirtschaft entwickeln sich nur

schwach und auch die Investitionen nehmen nur verhalten zu. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsfor-

schung)

Vor allem große Unternehmen nutzen Soziale Netzwerke. 2014 nutzten insgesamt 22 Prozent der Unterneh-

men mit Internetzugang digitale Netzwerke wie Facebook, Xing oder LinkedIn, um mit Kunden zu kommunizie-

ren oder ihr Unternehmensprofil zu präsentieren. Große Unternehmen ab 250 Beschäftigte waren dabei häufi-

ger in solchen Netzwerken aktiv (51 Prozent) als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten

(21 Prozent). Multimedia-Portale wurden allgemein deutlich seltener als digitale Netzwerke genutzt (6 Prozent),

Weblogs oder Mikroblogging-Dienste verwendeten sogar nur 3 Prozent der Unternehmen mit Internetzugang.

Unternehmen nutzen Social-Media-Plattformen aber auch, um Werbeanzeigen zu platzieren: 14 Prozent aller

Unternehmen mit Internetzugang schalteten 2014 Online-Werbung über Suchmaschinen, Social-Media-

Plattformen oder andere Webseiten. In großen Unternehmen war diese Form der Werbung deutlich stärker ver-

breitet (27 Prozent) als in Kleinstunternehmen (14 Prozent). (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Informationen aus und für den Wahlkreis

Bund bringt zusätzliche Millionen auf den Weg - Unterstützung für finanzschwache Kommunen

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich über die Verteilung der Mittel aus dem nationalen Inves-

titionsprogramm verständigt. Wesentlicher Bestandteil ist die Unterstützung der Kommunen bei der Bewälti-

gung des Investitions-Nachholbedarfs in den kommenden Jahren. Demnach wird der Bund in den Jahren 2016

bis 2018 insgesamt 7 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, für

Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, in die digitale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die

Städtebauförderung einsetzen. Weiterhin wird der Bund im gleichen Zeitraum weitere rund 3 Milliarden Euro

auf den Weg bringen, indem allen Fachressorts zusätzliche Mittel in Höhe ihrer bisherigen Anteile zur Gegenfi-

nanzierung des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt werden. Auch diese Mittel werden für zukunftsorien-

tierte Ausgaben verwendet werden. Über die 10 Milliarden Euro Investitionsmittel hinaus, wollen wir die Kom-

munen mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur vorzunehmen.

Deshalb wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um

ihnen zusätzliche Spielräume zu eröffnen. Damit wollen wir gezielt diejenigen Kommunen unterstützen, die

bisher wenig zu der Investitionsentwicklung beitragen konnten. Weiterhin soll ein Sondervermögen in Höhe

von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände eingerichtet wer-

den. Mit diesen Maßnahmen setzt der Bund seine kommunalfreundliche Politik fort und sichert auch in Zu-

kunft die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen.

Erfolgreiche Betriebsräte gesucht

Der Deutsche Betriebsräte-Preis geht im Jahr 2015 in eine neue Runde. Unter der Schirmherrschaft des Bundes-

ministeriums für Arbeit und Soziales werden auch in diesem Jahr erfolgreiche Beispiele aus der Praxis der Be-

triebsrätearbeit aus den Jahren 2013 bis 2015 gesucht. Der Betriebsrätepreis zeichnet erfolgreiche Projekte in der

Arbeit deutscher Betriebsräte von 2013 bis 2015 aus und rückt damit die wichtige Tätigkeit der betrieblichen

Mitbestimmung in den Fokus der Öffentlichkeit. Mitmachen lohnt sich, denn wer sich bewirbt, erhält zusätzlich

die Möglichkeit, sein Projekt im Oktober 2015 auf dem Deutschen Betriebsrätetag in einem Vortrag vorzustellen.

Außerdem erhalten alle teilnehmenden Betriebsräte die Möglichkeit ihr Projekt in der Projektausstellung im Fo-

yer des Plenarsaals während des Deutschen Betriebsräte Tags vorzustellen. Ich würde mich freuen, wenn die vie-

len engagierten Betriebsräte im Harz und Salzlandkreis der Ausschreibung folgen und sich mit ihren Projekten

bewerben! Interessierte können ihre Projekte bis zum 30. April 2015 im Internet unter www.betriebsraetetag.de/

betriebsraete-preis einreichen. Bei Fragen rund um das Preisausschreiben steht der Bund-Verlag unter der

E-Mail Adresse: [email protected] gern zur Verfügung.

„Kultur erleben - Horizonte erweitern“. Deutscher Bürgerpreis 2015 ausgerufen.

„Kultur leben – Horizonte erweitern” – so lautet das Motto des diesjährigen Deutschen Bürgerpreises 2015, der

von der Initiative „für mich. für uns. für alle.“ bereits zum 13. Mal ausgeschrieben wird. Gewürdigt werden Per-

sonen, Organisationen und Unternehmer, die durch ihr persönliches Engagement dazu beitragen, kulturelle

Werte zu fördern und Menschen unter einem kulturellen Leitstern zusammenzubringen. Der Deutsche Bürger-

preis zeichnet in diesem Jahr ehrenamtlich Engagierte aus, die sich mit ihrer Tätigkeit für die bunte Kulturland-

schaft in Deutschland einsetzen. Egal ob Musik, Tanz, Kunst, Literatur, Museum, Theater oder Filmclub – das

freiwillige Engagement im kulturellen Sektor bereichert unsere gesamte Gesellschaft. Unsere Region hat in die-

ser Hinsicht viel zu bieten! Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn sich viele Interessierte aus dem Harz-

und Salzlandkreis mit ihren Beiträgen am Deutschen Bürgerpreis 2015 beteiligen! Die Bewerbung kann online

unter www.deutscher-buergerpreis.de eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2015. Den Gewin-

nern winken Geld- und Sachpreise im Wert von insgesamt 400.000 Euro zur Unterstützung der ehrenamtlichen

Projekte.

Informationen aus und für den Wahlkreis

„Sterne des Sports“ geht in die nächste Runde

Der Wettbewerb „Sterne des Sports” geht in die nächste Runde. Die Auszeichnung des Deutschen Olympischen

Sportbundes richtet sich an Vereine, die sich über den reinen Sportbetrieb hinaus ehrenamtlich engagieren und

sich in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitsförderung, Integration oder Kinder- und Jugendarbeit gesell-

schaftlich stark machen. Egal ob Trainer, Übungsleiter oder Vereinsvorstand – sie alle sind Helden des Alltags

und leisten oft im Verborgenen einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, der nun öffentlich gewürdigt

werden soll. Mit einer Teilnahme an den „Sternen des Sports“ können Vereine auf sich aufmerksam machen,

ihre Attraktivität steigern und haben die Chance auf Preisgelder von insgesamt bis zu 14.000 Euro. Ich würde

mich sehr freuen, wenn der Wettbewerb das Interesse der vielen engagierten Sportvereine im Harz- und Salz-

landkreis weckt und diese zum Mitmachen anregt. Allen Teilnehmern wünsche ich viel Erfolg! Die Bewerbungs-

unterlagen gibt es ab März 2015 deutschlandweit in allen teilnehmenden Volks- und Raiffeisenbanken oder auf

deren Internetseite. Weitere Informationen zu Bewerbungskriterien und zum Wettbewerbszeitplan gibt es unter

der „Sterne des Sports“-Hotline, Tel.: 030 3920 9214, per E-Mail unter [email protected] oder im

Internet unter www.sterne-des-sports.de.

2014 mehr als 72 Millionen Euro KfW-Förderung im Harzkreis

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr deutschlandweit Förderzusagen in Höhe von

rund 47 Milliarden Euro erteilt und damit das Niveau der Vorjahre gehalten. Dabei bildeten die Förderung des

Mittelstandes, von Gründern und innovativen Unternehmen sowie die Förderung von Energieeffizienz und er-

neuerbaren Energien die Schwerpunkte. Davon konnte auch der Harzkreis profitieren. So wurden hier im Jahr

2014 KfW-Förderzusagen von rund 72 Millionen Euro erteilt. Den Großteil der Förderungen gab es für Unterneh-

mensgründungen und –finanzierung (30 Mio. €), energieeffizientes Bauen und Sanieren (18 Mio. €) sowie kom-

munale Infrastruktur (5 Mio €). Darüber hinaus wurden Umweltprogramme und Studienkredite gefördert. Die

KfW gehört zu den größten Mittelstandsfinanzierern in Deutschland. Hiervon profitieren insbesondere kleine

und mittelgroße Unternehmen. Auch Städte und Gemeinden erhalten neue finanzielle Spielräume, beispiels-

weise für Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten. Die KfW ist eine Förderbank des Bundes und die

größte in Deutschland. Das 1948 gegründete Unternehmen führt in staatlichem Auftrag Fördermaßnahmen und

Finanzierungen durch, besonders in den Bereichen Mittelstand, Wohnungswirtschaft und Existenzgründung.

Stiftung sucht das vorbildlichste öffentliche Bauprojekt

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ruft alle Städte und Kommunen auf, sich für den Stiftungspreis „Das vorbildlichs-

te öffentliche Bauprojekt: Bedarfsgerecht – gut geplant – transparent“ zu bewerben. Preiswürdig sind öffentliche

Bauprojekte, die den Bedürfnissen ihrer Nutzer entsprechen, budget- und termingerecht realisiert wurden und

zugleich wirtschaftlich im Betrieb sind sowie einen transparenten Planung- und Entwicklungsprozess nachwei-

sen können, an dem die Bürgerinnen und Bürger umfänglich beteiligt worden sind. Einfallsreichen und zu-

gleich wirtschaftlichen Lösungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Öffentliche Bauprojekte sind wichtige

Elemente der städtischen und kommunalen Entwicklung und können zu einem Zentrum kommunaler Identität

werden. Viele Projekte zeigen in vorbildlicher Weise, wie wirtschaftliches Bauen und umfassende Bürgerbeteili-

gung kombiniert werden können. Gesucht werden Konzepte, die bereits realisiert worden sind und Vorbild für

andere Kommunen sein können. Die eingereichten Projekte werden durch eine Jury aus fachkundigen und un-

abhängigen Experten bewertet. Einsendeschluss des mit 15.000 Euro dotierten Preises ist der 15. April 2015.

Weitere Informationen zu der Stiftung „Lebendige Stadt“ sowie Teilnahmebedingungen und einzureichenden

Unterlagen sind unter www.lebendige-stadt.de abrufbar.

Informationen aus und für den Wahlkreis

Wohngeldreform auf dem Weg

Die Wohngeldreform ist auf dem Weg. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Na-

turschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist das Inkrafttreten der Reform, die eine Wohngelderhöhung beinhaltet,

zum 1. Januar 2016 vorgesehen. In unserem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Menschen mit ge-

ringem Einkommen helfen und gutes Wohnen ermöglichen wollen, indem wir die Leistungen des Wohngeldes

verbessern. Im aktuellen Referentenentwurf ist vorgesehen, das Wohngeld an die Entwicklung der Bestandsmie-

ten, Einkommen und Verbraucherpreise anzupassen. Seit der letzten Reform 2008/2009 sind die Warmmieten

im Durschnitt um neun Prozent gestiegen. Hieraus ergibt sich für die aktuelle Wohngeldreform eine Anpassung

bzw. Erhöhung der Tabellenwerte um insgesamt durchschnittlich 39 Prozent. Von der Wohngelderhöhung wer-

den voraussichtlich fast 900.000 Haushalte profitieren, davon würden rund 363.000 Haushalte durch die Re-

form überhaupt erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Insbesondere Familien und Rentnern

werden diese Leistungsverbesserungen zugutekommen.

Die geplante Wohngeldreform wurde Ende März 2015 im Kabinett behandelt, die erste Lesung im Deutschen

Bundestag ist für Mai 2015 vorgesehen, bevor die Reform schließlich im Januar 2016 Inkrafttreten soll. Weitere

Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter

www.bmub.bund.de.

„Kein junger Mensch soll zurück bleiben!“ - Förderinstrumente der Assistierten Ausbildung

Die Koalitionsfraktionen haben den Weg für das neue Instrument der Assistierten Ausbildung und eine Auswei-

tung der ausbildungsbegleitenden Hilfen frei gemacht. Kein junger Mensch soll zurück bleiben! Mit dieser Ziel-

setzung schafft die Koalition unter Führung der Union jetzt für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte

Jugendliche ein neues Förderinstrument: die Assistierte Ausbildung. Damit wollen wir jungen Menschen die

Chance bieten, in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes in einen Beruf einzusteigen: Die Jugendlichen werden

von sozialpädagogisch geschulten Assistenten unterstützt und in die Betriebe begleitet. Die Assistenten stehen

bei Bedarf auch den Arbeitgebern zur Seite.

Die bereits in einigen Bundesländern erfolgreich erprobte „Assistierte Ausbildung“ wurde von der Union erwei-

tert. Damit können neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen künftig auch dieje-

nigen gefördert werden, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine betriebliche Ausbildung nicht begin-

nen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können. Bund und Länder bzw. Kommunen oder die Wirtschaft

finanzieren in diesen Fällen das Instrument je hälftig und stimmen die Förderkonzepte passgenau aufeinander

ab. In der Kofinanzierung liegt die große Chance, regionalen Besonderheiten und Erfahrungen sowie der ge-

meinsamen Verantwortung für die jungen Menschen Rechnung zu tragen und die Zielgruppe zu vergrößern.

Diese Chance sollten wir nutzen! Mit der Assistierten Ausbildung setzt die Koalition ein wichtiges Signal für die

Ausbildungsgarantie und geht auch einen weiteren Schritt in Richtung Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention. Sie kann mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen und den Berufseinstiegsbegleitern

vernetzt werden.

Darüber hinaus stärkt die Koalition das bewährte Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen: Künftig er-

halten alle jungen Menschen Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung bis hin zum erfolgrei-

chen Abschluss, sofern sie diese benötigen.

Die neuen Regelungen zur Assistierten Ausbildung und den ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen am 1. Mai

2015 in Kraft treten, um bereits im kommenden Ausbildungsjahr 2015/2016 greifen zu können.

Impressionen von der Internationalen Tourismusbörse 2015 in Berlin

Gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses für Tourismus im Deutschen Bundestag am Messestand der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT). Foto: DZT.

Im Rahmen der ITB Frau Petra Hedorfer (2.v.l.), Vorstands-vorsitzende der Deutschen Zentrale für Tourismus mit dem Ehrenpreis des Ausschusses für Tourismus des Deut-schen Bundestages ausgezeichnet. Den Preis, der Frau He-dorfers großes Engagement für die Entwicklung des Tou-rismus in Deutschland würdigt, überreichte ich gemein-sam mit Klaus Brähmig MdB (links, stellv. Vorsitzender des Tourismusausschusses) und Daniela Ludwig MdB (rechts, tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion). Foto: DZT.

Meinen ITB-Rundgang als Vorsitzende des Tourismusausschus-ses habe ich anlässlich des Jubiläums „25 Jahre Reisefreiheit“ bewusst am Stand der Republik Ungarn begonnen. Die Grenz-öffnung Ungarns gegen den Druck der damaligen DDR Regie-rung war ein mutiger Schritt und ein historischer Meilenstein auf dem Weg zum Fall des Eisernen Vorhangs in Deutschland und Europa. Damit hat Ungarn einen wichtigen Beitrag zur deutschen Einheit und vor allem zur lang ersehnten Reisefrei-heit geleistet! Deshalb: „Danke Ungarn!“

Aktuelle Bilder

Am Stand der Stadt Osterwieck in der Sachsen-Anhalt-Halle auf der Internationalen Tourismusbörse 2015. Mit Dr. Klaus Thiele (links), Ingeborg Wagenführ (2.v.l., Bür-germeisterin der Stadt Osterwieck) und „Martin Luther“.

Einen Preis für herausragende Initiativen im Barrierefreien Tourismus verlieh der Touris-musausschuss des Deutschen Bundestages an die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Rei-seziele in Deutschland. Frau Carmen Hilde-brandt (vorn links) und ihrem Team gratulie-re ich recht herzlich und bedanke mich für ihr großes Engagement auf diesem Gebiet! Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende gesellschaftliche Teil-habe – das gilt auch fürs Reisen. Den Preis überreichte ich gemeinsam mit Daniela Lud-wig MdB (rechts, tourismuspolitische Spre-cherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Verena Bentele (2.v.r., Behindertenbeauftrag-te der Bundesregierung), Gabriele Hiller-Ohm MdB (3.v.l.), Markus Tressel MdB (1.v.l.) und Thomas Lutze MdB (Foto: Deutscher Bundes-tag/Achim Mende). Fachgespräch zum bedarfsgerech-ten Ausbau von multifunktiona-len ländlichen Wegen in der Ge-schäftsstelle des Verbands der Teilnehmergesellschaften Sach-sen-Anhalt (VTG) in Schönebeck. Ausbau und Erhaltung eines nach-haltig ausgerichteten multifunkti-onalen Wegenetzes ist eine wich-tige Voraussetzung zur effektiven Bewirtschaftung landwirtschaftli-cher Flächen.

Besuch der Mitglieder des Ausschusses für Tou-rismus des Deutschen Bundestages in der Bau-hausStadt Dessau-Roßlau und der Stiftung Bau-haus Dessau. Gemeinsam mit Stephan Dorger-loh (mitte, Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt) und Dr. Claudia Perren (links, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) informierten wir uns über die Planungen und Vorhaben „BauhausStadt“ und „Sachsen-Anhalt - Land der Moderne“ durch die Investitions- und Marke-tinggesellschaft Sachsen-Anhalt sowie weitere Projekte der Stadt Dessau-Roßlau und der Stif-tung Bauhaus Dessau.

Am Rande der Veranstaltungen zum 25-jährigen Jubiläum der Volkskammerwahl 1990 empfing die CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt die früheren Volkskammerabgeordneten Monika Brudlewsky (3.v.l.) und Heinz Rother (4.v.l.). Beide wurden am 18. März 1990 in die Volks-kammer der DDR gewählt, der sie bis zu deren Auflösung am 2. Oktober 1990 angehörten. An-schließend wurden beide Mitglied des Deut-schen Bundestages.

Auszeichnung der Kreisverbände mit dem größ-ten Mitgliederzuwachs am Rande der Klausurta-gung des erweiterten Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt in Schierke.

Aktuelle Bilder

Bundesregierung beschließt Bürokratiebremse

Abbau von Vorschriften stärkt den Standort Deutschland

Wir bauen Bürokratie weiter ab. Dazu hat die CDU-geführte Bundesregierung neue spürbare

Vereinfachungen beschlossen. Diese entlasten besonders kleine und mittlere Unternehmen

um rund 744 Millionen Euro pro Jahr. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Selbstverpflichtung „one in, one out“: Für jede neue Regelung soll künftig eine Vorschrift

wegfallen. So will die CDU den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen dauerhaft

begrenzen.

Erleichterung im Steuerrecht: Das steuerliche Faktorverfahren für Ehepaare und eingetragene

Lebenspartnerschaften wird vereinfacht. Damit wird es künftig leichter, eine gerechtere Ver-

teilung der Lohnsteuer zu erreichen, wenn beide Partner arbeiten.

Erleichterungen für den Mittelstand: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach

dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung werden gelockert. Künftig entfallen diese

Pflichten für Unternehmen mit einem Umsatz bis 600.000 Euro beziehungsweise einem

Gewinn bis 60.000 Euro. 140 000 Unternehmen in Deutschland werden alleine dadurch um

rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr entlastet.

Erleichterungen für Existenzgründer: Junge Unternehmen sind künftig bis 800.000 Euro

Jahresumsatz von verschiedenen Meldepflichten befreit. Existenzgründer sollen sich auf ihr

Geschäft konzentrieren können.

Die CDU setzt weniger Bürokratie durch. Denn der Abbau von Bürokratie wirkt wie ein kos-

tenloses Konjunkturprogramm. Damit beweist die CDU einmal mehr, dass sie mit Augenmaß

und Sachverstand Deutschland voran bringt.

V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt | Stand: 26. März 2015