Berliner Fußball-Verband e. V. · 66011886 FC Polonia Berlin e.V. gez. Daniel Schlomach (Referat...

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Die Partner des Berliner Fußball-Verbandes e. V.: Inhalt Der BFV 2 Spielbetrieb 3 Aus- und Weiterbildung 12 Soziales 14 Veranstaltungen 15 DFBnet 15 Service 15 Partner & Förderer 15 Impressum Herausgeber Berliner Fußball-Verband e. V. Geschäftsstelle: Humboldtstraße 8 A, 14193 Berlin (Grunewald) Postfach 33 03 62, 14173 Berlin Tel.: (030) 89 69 94 0, Fax: (030) 89 69 94 22 Öffnungszeiten: Montag 8:00 16:30 Uhr, Dienstag 8:00 16:30 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8:00 16:30, Freitag 8:00 19:00 Uhr, Mittagspause 12:30 13:00 Uhr Internet: www.berliner-fussball.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Commerzbank AG, BLZ: 100 800 00, Konto-Nr.: 57 2010 200, IBAN: DE73 1008 0000 0572 0102 00, BIC: DRESDEFF100 Geschäftsführer (ha.): Kevin Langner Verantwortlich für den Inhalt: Kathrin Nicklas Amtliche Mitteilungen Berliner Fußball-Verband e. V. Gegründet 1897 Mitglied im Deutschen Fußball-Bund e.V. Saison 2016/2017 | Nr. 50 | 29. Juni 2017

Transcript of Berliner Fußball-Verband e. V. · 66011886 FC Polonia Berlin e.V. gez. Daniel Schlomach (Referat...

Die Partner des Berliner Fußball-Verbandes e. V.:

Inhalt

Der BFV 2

Spielbetrieb 3

Aus- und Weiterbildung 12

Soziales 14

Veranstaltungen 15

DFBnet 15

Service 15

Partner & Förderer 15

Impressum

Herausgeber

Berliner Fußball-Verband e. V.

Geschäftsstelle: Humboldtstraße 8 A, 14193 Berlin (Grunewald)

Postfach 33 03 62, 14173 Berlin

Tel.: (030) 89 69 94 – 0, Fax: (030) 89 69 94 – 22

Öffnungszeiten: Montag 8:00 – 16:30 Uhr, Dienstag 8:00 – 16:30 Uhr, Mittwoch geschlossen,

Donnerstag 8:00 – 16:30, Freitag 8:00 – 19:00 Uhr, Mittagspause 12:30 – 13:00 Uhr

Internet: www.berliner-fussball.de

E-Mail: [email protected]

Bankverbindung: Commerzbank AG, BLZ: 100 800 00, Konto-Nr.: 57 2010 200, IBAN: DE73 1008 0000

0572 0102 00, BIC: DRESDEFF100

Geschäftsführer (ha.): Kevin Langner

Verantwortlich für den Inhalt: Kathrin Nicklas

Amtliche Mitteilungen Berliner Fußball-Verband e. V. Gegründet 1897

Mitglied im Deutschen Fußball-Bund e.V.

Saison 2016/2017 | Nr. 50 | 29. Juni 2017

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 2

DER BFV

Einberufung zum Verbandstag 2017 Gemäß § 13 der Satzung des BFV beruft das Präsidium den ordentlichen Verbandstag für Sonn-

abend, den 18. November 2017 um 9.30 Uhr in das Gemeindezentrum der Evangelisch-

Freikirchlichen Gemeinde Schöneberg ein. Der Veranstaltungsort befindet sich in der Hauptstraße 125

in 10827 Berlin.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totenehrung

3. Grußworte

4. Ehrungen

5. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten

6. Rechenschaftsberichte des Präsidiums und der Ausschüsse

7. Aussprache zu den Berichten

8. Genehmigung der Verwaltungsanordnungen

9. Anträge

10. Jahresabrechnung 2016

11. Haushaltsplan 2018

12. Bericht der Revisoren

13. Entlastung des Präsidiums

14. Wahlen und Bestätigungen

15. Verschiedenes

Eine Mittagspause mit kostenlosem Imbiss ist vorgesehen.

Gemäß § 14 der Satzung des BFV können Anträge zum Verbandstag von den ordentlichen und au-

ßerordentlichen Mitgliedern, den Organen des BFV und den Revisoren eingebracht werden. Sie müs-

sen spätestens 6 Wochen vor dem Verbandstag (bis 7. Oktober 2017, 24:00 Uhr) schriftlich einge-

reicht werden. Später eingehende Anträge können, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge

zu einem vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Sie bedürfen zu

ihrer Zulassung der 2/3-Mehrheit der auf dem Verbandstag abgegebenen Stimmen.

Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist nur über BFV-Mail an die Adresse ver-

[email protected] möglich. In diesem Fall benötigen wir kein separates Anschreiben

und keinen Vereinsstempel.

Alle anderen Anträge müssen in schriftlicher Form, gesammelt mit einem Anschreiben des Vereins,

das die Anträge inhaltlich nennt und unterschrieben ist, beim BFV eingehen. Diese Anschreiben wer-

den durch den BFV zum Zwecke des Nachweises und der Dokumentation aufbewahrt. Bei schriftli-

chen Anträgen bitten wir Sie allerdings zur effektiven und schnellen Bearbeitung um eine zusätzliche

Übersendung als Word-Datei an die E-Mail-Adresse [email protected].

Das Muster-Antragsformular und die entsprechende Hinweise zur Verwendung des Antragsfor-

mulars finden Sie auf der BFV-Internetseite unter „Der BFV“ / „Verbandstag“ (https://berliner-

fussball.de/der-bfv/gremien/verbandstag).

gez. Bernd Schultz (Präsident)

gez. Jürgen Pufahl (Vizepräsident Recht)

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 3

Geburtstage Verbandsmitarbeiter im Monat Juli 01.07.1939 Jürgen Koch

04.07.1939 Rainer Gartenbach

05.07.1961 Christine Lehmann

08.07.1966 Alexander Molzahn

08.07.1987 Sebastian Soika

10.07.1959 Thomas Pust

10.07.1966 Sascha Lietzke

14.07.1949 Hartmut Gräber

14.07.1970 Thorsten Lange

14.07.1997 Jana Heyde

18.07.1975 Dennis Dietel

25.07.1948 Edmund Will

26.07.1969 Hans Kalupa

30.07.1926 Otto Höhne

30.07.1998 Jessica Graßmann

Verbandsdialog Im Vorfeld des Verbandstages 2017 veranstaltet der Berliner Fußball-Verband im Juli einen Ver-

bandsdialog, um sich mit den Berliner Vereinen auszutauschen.

Am 18. November 2017 findet der nächste Verbandstag des Berliner Fußball-Verbandes statt. Diesem

Verbandsorgan gehören alle ordentlichen Vereine des BFV an, die sich somit maßgeblich an den

Veränderungsprozessen im Berliner Fußball-Verband beteiligen können. Im Hinblick auf den Ver-

bandstag lädt der BFV aus jedem ordentlichen Mitgliedsverein einen Vereinsvertreter ein, um mit dem

Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes ins Gespräch zu kommen. Der Verbandsdialog findet statt

am

Samstag, 8. Juli 2017, 9.30 Uhr

Landesleistungszentrum Richard Genthe (Sporthalle).

Am Kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin.

Das Präsidium des BFV wird beim Verbandsdialog über die geplanten Veränderungen informieren.

Des Weiteren wird der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch an der Veranstaltung teilnehmen, um

über Themen aus dem DFB zu informieren. Zudem möchte der BFV mit allen Vereinen in einer Ar-

beitsphase weitere Themen und Fragestellungen diskutieren, um mehrheitsfähige Themen möglichst

gemeinsam in den Verbandstag 2017 einzubringen.

Jeder Verein wird gebeten einen Teilnehmer zum Verbandsdialog zu entsenden. Der BFV bittet zu-

gleich um Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen leider nur ein Vereinsvertreter pro Verein teil-

nehmen kann. Der BFV wird mit dem Präsidium, dem Beirat und Vertretern aus den BFV-Gremien

beim Verbandsdialog vertreten sein.

Für die Arbeitsphase sind mehrere Workshops geplant, die mit der Methode „Open Space“ durchge-

führt werden sollen, so dass jeder Teilnehmer an mehreren Workshops teilnehmen kann. Der BFV ist

offen für weitere Themenvorschläge.

Jeder Verein wurde bereits per BFV-Mail informiert. Aus organisatorischen Gründen bittet der BFV bis

zum 30. Juni 2017 um verbindliche Rückmeldung (Zu- oder Absage).

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 4

Spielbetrieb

Herren / Frauen

Allgemeine Informationen

Klassentagungen für die Saison 2017/2018 Der Spielausschuss lädt gem. § 7a Ziffer 3a Spielordnung zu den Klassentagungen der Saison

2017/2018 recht herzlich ein.

Regionalliga / Oberliga

Montagtag, 31. Juli 2017

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Landesliga

Dienstag, 1. August 2017 (Änderung beachten)

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Berlin-Liga

Donnerstag, 3. August 2017 (Änderung beachten)

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Bezirksliga + Kreisliga B

Montag, 7. August 2017

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Kreisliga A + Kreisliga C

Dienstag, 8. August 2017

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Frauen

Mittwoch, 16. August 2017

18.30 Uhr, „Haus des Fußballs“, ,Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin, Sitzungsraum D 01

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Ausführungen des Präsidiums

3. Ausführungen des Spielausschusses

4. Ausführungen der Staffelleiter/innen

5. Ausführungen des Schiedsrichterausschusses

6. Ausführungen der Klassensprecher

7. Wahl des Wahlleiters

8. Bericht der Kassenprüfer

9. Entlastung der Klassensprecher

10. Wahl der Klassensprecher

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 5

11. Wahl der Kassenprüfer

12. Verschiedenes und Aussprache

gez. Joachim Gaertner (Präsidialmitglied Spielbetrieb)

Punktspielbetrieb

Mannschaftsmeldung für die Saison 2017/18 Inzwischen ist der DFBnet-Meldebogen für die Saison 2017/18 geoffnet. Dieser schließt am Freitag,

30. Juni 2017 um 23:59 Uhr. Bitte beachten Sie, dass an der anschließenden Erstellung des ersten

Spielplanes nur vollstandige Mannschafts-Meldungen teilnehmen. Für eine vollstandige Meldung ist

u.a. die Angabe eines Sportplatzes mit „Saisonbeginn“ oder „01.07.2017“ notwendig. Darüber hinaus

darf im Freitextfeld „Zusatzliche Hinweise“ beim Bereich „Ansetzungswünsche“ ausschließlich eine „1“,

„2“ eingetragen oder das Feld leergelassen werden. ALLE anderen Eintragungen in diesem Feld

führen dazu, dass die automatisierte Auswertung dieses Feld nicht richtig liest, was in der Regel zur

Folge hat, dass die Wunschzeit nicht realisiert werden kann.

Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um die Beachtung des „So wird s gemacht Nr. 25“, das Sie

auf unserer Homepage „www.berliner-fussball.de“ im Bereich „Service“, „Downloads“ finden. Dieses

bezieht sich zwar auf die Saison 2016/17, gilt aber auch für die diesjährige Mannschaftsmeldung.

gez. Carsten Voss (Referatsleiter Spielbetrieb & EDV)

Folgende Vereine haben für die kommende Saison noch KEINE Mannschaften gemeldet und nehmen

daher Stand 29. Juni 2017, 10:00 Uhr NICHT am Spielbetrieb der Saison 2017/2018 teil. Der Melde-

bogen im DFBnet schließt am 30. Juni 2017, 23:59 Uhr. Bis dahin muss die Meldung erfolgt sein.

66011013 Fußball-Club Brandenburg 03

66011016 Berlin Türkspor

66011031 SpVgg Hellas-Nordwest 04 e.V.

66011042 RFC Liberta 1914

66011049 1. Fußball-Club Neukölln 1895 e.V.

66011052 SV Nord Wedding 1893 e.V.

66011054 Fußball-Club Internationale Berlin 1980 e.V.

66011088 Sport-Club Union 06 Berlin e.V.

66011093 SC Union Südost 1924 e.V.

66011107 DJK Roland-Borsigwalde

66011116 1.FC Wilmersdorf 1911 e.V.

66011138 Club Italia 80 e.V.

66011142 1. Fußball-Club Marzahn 1994 e.V.

66011172 DJK Frauenfußball Club Britz 09 e.V.

66011184 Sport Klub Rapide Berlin e.V.

66011314 SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 e.V.

66011316 Sportgemeinschaft Blankenburg e.V.

66011323 FC Nordost Berlin e.V.

66011331 Sportverein Treptow 46 e.V. Berlin

66011359 Grünauer Ballspiel-Club 1917

66011518 SC International Berlin e.V.

66011539 1. FC Berlin 06

66011540 Sportfreunde Berlin 06

66011586 1. FC Afrisko

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 6

Bei folgenden Vereinen sind im DFBnet-Vereinsmeldebogen falsche oder fehlende Angaben vorhan-den. Dies betrifft die Anstoßzeit, die Spielstätte und/oder den Spieltagswunsch (hier ist nur die Einga-be von „1“ oder „2“ zulassig). Bitte überprüfen oder erganzen Sie Ihre Eingaben bis zum 30. Juni 2017.

66011002 SC Alemannia 06 Haselhorst

66011017 Sport-Club Charlottenburg

66011024 Frohnauer Sport Club 1946

66011028 FSV Hansa 07

66011029 Nordberliner Sport-Club 1919 e.V.

66011036 Türkiyemspor Berlin 1978 e.V.

66011038 Sportfreunde Kladow e.V.

66011041 Sport-Club Lankwitz

66011044 Karame e.V.

66011045 Sportverein Adler Berlin 1950 e.V.

66011047 BFC Meteor 06

66011053 Sportverein Norden-Nordwest 98 e.V

66011055 MSV Normannia 08

66011059 NFC Rot-Weiß Berlin 1932

66011061 Fußball-Club Spandau 06 e.V.

66011071 Sport-Club Staaken 1919

66011073 Steglitzer FC Stern 1900

66011076 Tennis Borussia Berlin e. V.

66011081 1.FC Wacker 1921 Lankwitz

66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V.

66011098 Neuköllner SC Marathon 02

66011104 VfB Einheit zu Pankow 1893 e.V.

66011126 FCK Frohnau 1975

66011129 Anadoluspor Berlin 1970 e. V.

66011131 SV Hürriyet Burgund

66011139 Tur Abdin Berlin

66011141 SFC Berlin-Friedrichshain e.V.

66011143 SG Empor Hohenschönhausen

66011144 Türkspor Futbol Kulübü e.V.

66011149 F.C. Liria e.V.

66011151 Rixdorfer Sport Verein e.V.

66011156 Sportverein Pfefferwerk e.V.

66011160 Frauenfußball-Club Berlin 2004 e.V.

66011166 F.C. Arminia Tegel 77 e.V.

66011168 Sport Verein FC Kreuzberg e.V.

66011176 Moabiter FSV

66011178 FC Friedrichshagener Wölfe e.V.

66011179 Fußball und Begegnung e.V.

66011181 Kickerinhas e.V.

66011264 FSV Weißensee

66011302 Berliner Sportverein Akademie der Wissenschaften e.V.

66011304 Volkssportgemeinschaft Altglienicke e.V.

66011309 BFC Dynamo e.V.

66011320 SG Blau-Weiss Hohenschönhausen e.V.

66011322 Friedrichshagener SV 1912

66011326 Sportverein Kickers Hirschgarten

66011329 FC Concordia Wilhelmsruh 1895 e.V.

66011332 Weißenseer Fußball-Club

66011338 Berliner SG Fernsehelektronik e.V.

66011340 FSV Fortuna Pankow 46

66011343 SG Prenzlauer Berg 1990

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 7

66011364 Berliner Sport Verein Oranke

66011365 Köpenicker SC e.V.

66011441 Berlin Kickerz e.V.

66011443 Turn- und Sportgemeinschaft Oberschöneweide e.V.

66011444 FC Kickers Pufendorfer Berlin e.V.

66011445 1. FC PV Nord e.V.

66011446 Atletico-Berlin e.V.

66011507 FC Britische Löwen e.V.

66011542 WELT Verein e. V.

66011544 SC Kristall Berlin e.V.

66011664 Titan e.V.

66011684 FC PP Inter Mitte e.V.

66011692 Eishockeyclub u. Betriebssportgemeinschaft Galabau Berlin e.V. von 1989

66011886 FC Polonia Berlin e.V.

gez. Daniel Schlomach (Referat Spielbetrieb / EDV)

Anmeldungen Futsal Rückrunde Meldungen für die Rückrunde 2017 können bis zum 1. August 2017 erfolgen.

Neuanmeldungen sind nur für die unterste Spielklasse möglich und müssen rechtzeitig bei Manuel

Ziebarth (E-Mail: [email protected]) beantragt werden.

Mannschaften, die in der Vorsaison bereits am Spielbetrieb teilgenommen haben, müssen ebenfalls

bei Manuel Ziebarth (0173) 233 35 30 bis zum Meldeschluss rückmelden.

Sportplatzsanierung Der Kunstrasenplatz Teterower Ring 71, 12619 Berlin, wird demnächst saniert. Die Sanierung soll

während der Sommerferien beginnen, wann die Fertigstellung sein soll, ist momentan nicht bekannt.

Es ist davon auszugehen, dass der Kunstrasenplatz voraussichtlich bis zum Oktober nicht zur Verfü-

gung stehen wird.

Vorsorglich wurde für alle Heimspiele (Hinrunde) des Vereins der Rasenplatz im Stadion Wuhletal,

Teterower Ring 69, bei der Mannschaftsmeldung für die kommende Saison angegeben.

gez. Roland Nicke (Geschäftsführer/2.Vorsitzender, FV Rot-Weiß´90 Hellersdorf e.V.)

§ 21 Spielwertung in besonderen Fällen Saison 2016/17 Nicht Angetreten zu den vier letzten Pflichtspielen einer Spielzeit

Mannschaften die an einem oder mehreren Spielen in den letzten vier Pflichtspielen einer Spielzeit

nicht antraten, werden mit einer Wertung gemäß § 21 Ziffer 4 c SpO belegt. Darüber hinaus werden

dieser Mannschaft durch die spielleitende Stelle zu Beginn des Folgejahres jeweils drei Punkte pro

nicht angetretenes Spiel abgezogen.

Diese Regelung gilt nicht für den Juniorenspielbetrieb.

Datum Spielklasse St. Heim Gast nicht angetreten

Herren

18.6.17 Bezirksliga 1 Tennis Borussia II SV Stern Britz Tennis Borussia II

28.5.17 Kreisliga B 6 FV Bl.-W. Spandau II VFB Berlin 1911 II VFB Berlin 1911 II

11.6.17 Kreisliga B 4

SG Rotation Prenzl. Berg II WFC Corso Vineta WFC Corso Vineta

11.6.17 Kreisliga B 2 RW 90 Hellersdorf SV Süden 09 II SV Süden 09 II

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 8

11.6.17 Kreisliga B 2 FCK Frohnau FC Hellas FC Hellas

20.5.17 Kreisliga C

4 BW Hohenschönhau-sen

FC Kreuzberg FC Kreuzberg II

21.5.17 Kreisliga C 3 Polar Pinguin II Steglitz GB II Steglitz GB II

28.5.17 Kreisliga C 3

SV Norden-Nordwest II Steglitz GB II Steglitz GB II

11.6.17 Kreisliga C 2

SSV Köpenick-Oberspree SG Empor HSH SG Empor HSH

18.6.17 Kreisliga C 3

SV Deportivo-Latino SV Norden-Nordwest II SV Norden-Nordwest II

7.5.17 7er Kreiliga C 1 SV Schmöckwitz BFC Preußen BFC Preußen 7er

14.5.17 7er Kreiliga C 1 Spandauer Kickers Borussia F'felde Borussia F'felde 7er

14.5.17 7er Kreiliga C 2 1.FC Schöneberg SV Tasmania 1.FC Schöneberg 7er

21.5.17 7er Kreiliga C 1 BFC Alemannia Union-Südost Union-Südost o.W. 7 er

11.6.17 7er Kreiliga C 2 FV Wannsee SV Tasmania SV Tasmania 7er

11.6.17 7er Kreiliga C 2 Anadoluspor II SF Charl.-Wilmersdorf Anadoluspor II 7er

18.6.17 7er Kreiliga C 2 SG Nordring Anadoluspor II Anadoluspor II 7er

17.6.17 Kreisklasse B 2 SFC Friedrichshain V FC Kreuzberg III FC Kreuzberg III

18.6.17 Kreisklasse C

FV Bl.-W. Spandau III 1.FC Schöneberg IV 1.FC Schöneberg IV

18.6.17 Kreisklasse C

BSV Eintracht Mahlsdorf III

Wittenauer SC Conc. III Wittenauer SC Conc. III

Ü 32

14.5.17 Landesliga 1 Wartenberger SV TSV Lichtenberg TSV Lichtenberg

14.5.17 Landesliga 1

Wittenauer SC Con-cordia

VfB Einheit zu Pan-kow VfB Einheit zu Pankow

18.6.17 Bezirksliga 3 Anadolu-Umutspor Knallrot Wilmersdorf II Knallrot Wilmersdorf II

7er 32

16.6.17 Bezirksliga

BSC Eintracht Mahls-dorf

VFB Fortuna Biesdorf VFB Fortuna Biesdorf

18.6.17 Bezirksliga SG Blankenburg BFC Dynamo BFC Dynamo

Ü 40

10.6.17 Landesliga 2 SV Deportivo Latino DJK SW Nwukölln DJK SW Neukölln

11.6.17 Bezirksliga 1 TSV Mariendorf II FC Hertha 03 II FC Hertha 03 II

7er Ü 40

14.5.17 Bezirksliga 2 Anadolu-Umutspor WFC Corso/Vineta I WFC Corso/Vineta I

21.5.17 Kreisliga A 1 Berliner Amateure SC Lankwitz SC Lankwitz

21.5.17 Bezirksliga 3 Cimbria Trabzonspor BSC Rehberge BSC Rehberge

20.5.17 Kreisliga A 3 KSV Johannisthal

ESV Lok. Schönewei-de ESV Lok. Schöneweide

9.6.17 Kreisliga A

1 BSV Al-Dersimspor III

VFB Sperber Neu-kölln III

VFB Sperber Neukölln III

11.6.17 Bezirksliga 1 Tübiks e.V. Club Italia Club Italia

17.6.17 Kreisliga A 3 BSV Al-Dersimspor II SG Stern Kaulsdorf SG Stern Kaulsdorf

18.6.17 Bezirksliga

3 SC Miverva 93

SV Sparta Lichten-berg SV Sparta Lichtenberg

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 9

18.6.17 Bezirksliga 1 CFC Hertha 06 SV Empor Berlin II SV Empor Berlin II

18.6.17 Kreisliga A 2 Hertha BSC Borussia Pankow Borussia Pankow

Ü 50

12.5.17 Kreisliga 2 VFB Sperber Neu-

kölln SC Borsigwalde II SC Borsigwalde II

12.5.17 Landesliga 2 NSF Gropiusstadt III SV B.W. Berolina

Mitte SV B.W. Berolina Mitte

16.5.17 Kreisliga 3 SG Eichkamp-

Rubenhorn FC Grunewald SG Eichkamp-

Rubenhorn

16.6.17 Kreisliga 1 SC Capri SG Stern Kaulsdorf SG Stern Kaulsdorf

10.5.17 Bezirksliga 3 SC Westend 1901 II FC Nordost Berlin FC Nordost Berlin

Ü 60

11.5.17 Landesliga 1 DJK S W Neukölln

BSC Eintracht Mahls-dorf

BSC Eintracht Mahls-dorf

17.5.17 Bezirksliga 3 FC Viktoria 89 Berlin SFC Stern 1900 FC Viktoria 89 Berlin

9.6.17 Verbandsliga 1 Hertha BSC Weißenseer FC Weißenseer FC

Frauen

7.5.17 Bezirksliga 2 SFC Stern III SV Deportivo II SV Deportivo II

6.5.17 Landesliga 1 VFB Hermsdorf Spvg BW Berlin Spvg BW Berlin

13.5.17 Bezirksliga 2 Franziskaner SFC Stern III SFC Stern III

27.5.17 Bezirksliga 1 DFC Kreuzberg III SC Alemannia DFC Kreuzberg III

6.5.17 Bezirksliga 1 BSV GW Neukölln II 1.FFV Spandau BSV GW Neukölln II

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 10

Jugend

Allgemeine Informationen

Punktspielbetrieb

Mannschaftsmeldung für die Saison 2017/18 Inzwischen ist der DFBnet-Meldebogen für die Saison 2017/18 geoffnet. Dieser schließt am Freitag,

30. Juni 2017 um 23:59 Uhr. Bitte beachten Sie, dass an der anschließenden Erstellung des ersten

Spielplanes nur vollstandige Mannschafts-Meldungen teilnehmen. Für eine vollstandige Meldung ist

u.a. die Angabe eines Sportplatzes mit „Saisonbeginn“ oder „01.07.2017“ notwendig. Darüber hinaus

darf im Freitextfeld „Zusatzliche Hinweise“ beim Bereich „Ansetzungswünsche“ ausschließlich eine „1“,

„2“ eingetragen oder das Feld leergelassen werden. ALLE anderen Eintragungen in diesem Feld

führen dazu, dass die automatisierte Auswertung dieses Feld nicht richtig liest, was in der Regel zur

Folge hat, dass die Wunschzeit nicht realisiert werden kann.

Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um die Beachtung des „So wird s gemacht Nr. 25“, das Sie

auf unserer Homepage „www.berliner-fussball.de“ im Bereich „Service“, „Downloads“ finden. Dieses

bezieht sich zwar auf die Saison 2016/17, gilt aber auch für die diesjährige Mannschaftsmeldung.

gez. Carsten Voss (Referatsleiter Spielbetrieb & EDV)

Folgende Vereine haben für die kommende Saison noch KEINE Mannschaften gemeldet und nehmen

daher Stand 29. Juni 2017, 10:00 Uhr NICHT am Spielbetrieb der Saison 2017/2018 teil. Der Melde-

bogen im DFBnet schließt am 30. Juni 2017, 23:59 Uhr. Bis dahin muss die Meldung erfolgt sein.

66011013 Fußball-Club Brandenburg 03

66011016 Berlin Türkspor

66011031 SpVgg Hellas-Nordwest 04 e.V.

66011042 RFC Liberta 1914

66011049 1.Fußball-Club Neukölln 1895 e.V.

66011052 SV Nord Wedding 1893 e.V.

66011054 Fußball-Club Internationale Berlin 1980 e.V.

66011088 Sport-Club Union 06 Berlin e.V.

66011093 SC Union Südost 1924 e.V.

66011107 DJK Roland-Borsigwalde

66011116 1.FC Wilmersdorf 1911 e.V.

66011138 Club Italia 80 e.V.

66011142 1.Fußball-Club Marzahn 1994 e.V.

66011172 DJK Frauenfußball Club Britz 09 e.V.

66011184 Sport Klub Rapide Berlin e.V.

66011314 SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 e.V.

66011316 Sportgemeinschaft Blankenburg e.V.

66011323 FC Nordost Berlin e.V.

66011331 Sportverein Treptow 46 e.V. Berlin

66011359 Grünauer Ballspiel-Club 1917

66011518 SC International Berlin e.V.

66011539 1. FC Berlin 06

66011540 Sportfreunde Berlin 06

66011586 1. FC Afrisko

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 11

Bei folgenden Vereinen sind im DFBnet-Vereinsmeldebogen falsche oder fehlende Angaben vorhan-

den. Dies betrifft die Anstoßzeit, die Spielstätte und/oder den Spieltagwunsch (hier ist nur die Eingabe

von „1“ oder „2“ zulassig). Bitte überprüfen oder erganzen Sie Ihre Eingaben bis zum 30. Juni 2017.

66011002 SC Alemannia 06 Haselhorst

66011017 Sport-Club Charlottenburg

66011024 Frohnauer Sport Club 1946

66011028 FSV Hansa 07

66011029 Nordberliner Sport-Club 1919 e.V.

66011036 Türkiyemspor Berlin 1978 e.V.

66011038 Sportfreunde Kladow e.V.

66011041 Sport-Club Lankwitz

66011044 Karame e.V.

66011045 Sportverein Adler Berlin 1950 e.V.

66011047 BFC Meteor 06

66011053 Sportverein Norden-Nordwest 98 e.V

66011055 MSV Normannia 08

66011059 NFC Rot-Weiß Berlin 1932

66011061 Fußball-Club Spandau 06 e.V.

66011071 Sport-Club Staaken 1919

66011073 Steglitzer FC Stern 1900

66011076 Tennis Borussia Berlin e. V.

66011081 1.FC Wacker 1921 Lankwitz

66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V.

66011098 Neuköllner SC Marathon 02

66011104 VfB Einheit zu Pankow 1893 e.V.

66011126 FCK Frohnau 1975

66011129 Anadoluspor Berlin 1970 e. V.

66011131 SV Hürriyet Burgund

66011139 Tur Abdin Berlin

66011141 SFC Berlin-Friedrichshain e.V.

66011143 SG Empor Hohenschönhausen

66011144 Türkspor Futbol Kulübü e.V.

66011149 F.C. Liria e.V.

66011151 Rixdorfer Sport Verein e.V.

66011156 Sportverein Pfefferwerk e.V.

66011160 Frauenfußball-Club Berlin 2004 e.V.

66011166 F.C. Arminia Tegel 77 e.V.

66011168 Sport Verein FC Kreuzberg e.V.

66011176 Moabiter FSV

66011178 FC Friedrichshagener Wölfe e.V.

66011179 Fußball und Begegnung e.V.

66011181 Kickerinhas e.V.

66011264 FSV Weißensee

66011302 Berliner Sportverein Akademie der Wissenschaften e.V.

66011304 Volkssportgemeinschaft Altglienicke e.V.

66011309 BFC Dynamo e.V.

66011320 SG Blau-Weiss Hohenschönhausen e.V.

66011322 Friedrichshagener SV 1912

66011326 Sportverein Kickers Hirschgarten

66011329 FC Concordia Wilhelmsruh 1895 e.V.

66011332 Weißenseer Fußball-Club

66011338 Berliner SG Fernsehelektronik e.V.

66011340 FSV Fortuna Pankow 46

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 12

66011343 SG Prenzlauer Berg 1990

66011364 Berliner Sport Verein Oranke

66011365 Köpenicker SC e.V.

66011441 Berlin Kickerz e.V.

66011443 Turn- und Sportgemeinschaft Oberschöneweide e.V.

66011444 FC Kickers Pufendorfer Berlin e.V.

66011445 1. FC PV Nord e.V.

66011446 Atletico-Berlin e.V.

66011507 FC Britische Löwen e.V.

66011542 WELT Verein e. V.

66011544 SC Kristall Berlin e.V.

66011664 Titan e.V.

66011684 FC PP Inter Mitte e.V.

66011692 Eishockeyclub u. Betriebssportgemeinschaft Galabau Berlin e.V. von 1989

66011886 FC Polonia Berlin e.V.

gez. Daniel Schlomach (Referat Spielbetrieb / EDV)

Bitte Änderungen beachten! Bitte auch die Ansetzungen im DFBnet beachten!

Relegationsspiele A-Junioren Gemäß den vor der Saison erlassenen Durchführungsbestimmungen sind folgende Relegationsspiele notwendig:

Landesliga

Steigt jedoch der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die beiden auf Platz 3 platzierten

Mannschaften in einem Entscheidungsspiel einen weiteren Aufsteiger in die Verbandsliga aus.

Spielpaarung: Platz 3 SV Empor Berlin II - Stern Marienfelde

Spieltag:: Sonntag 2. Juli 2017, Zeit: 11:30 Uhr

Spielort: 13439 Berlin Sportplatz Königshorster Straße

Bezirksliga:

Steig jedoch der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die auf Platz 2 platzierten Mann-

schaften in Entscheidungsspiele einen weiteren Aufsteiger in die Landesliga aus.

Spiel 4: Sieger JFC Berlin – SC Westend

Spieltag: Sonntag 2.Juli 2017, Zeit: 11:30 Uhr

Spielort: 13439 Berlin, Sportplatz Königshorster Straße

Spiel 5: Sieger Spiel 4 – Berlin Hilalspor

Spieltag: Donnerstag, 6.Juli 2017, Zeit: 18:30 Uhr

Spielort: 13439 Berlin, Sportplatz Königshorster Str.

Sieger aus Spiel 5 steigt dann in die Landesliga auf.

Steigen Berliner Vertreter aus der Regionalliga ab, erhöht sich die Zahl der Absteiger

aus der Landesliga entsprechend.

Spiel: Anadolu/Umutspor - 1. FC Lübars

Spieltag: Sonntag, 2. Juli 2017, 9.00 Uhr, Volkspark Mariendorf, Prühßstraße 90

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 13

Schiedsrichtergebühren tragen die Vereine zu je 24,50 € pro Spiel. Zusätzlich mit zubringen sind: ein

Satz Ausweichtrikots, 2 Spielbälle

Relegationsspiele B-Junioren Gemäß den vor der Saison erlassenen Durchführungsbestimmungen sind folgende Relegationsspiele

notwendig:

Landesliga

Steigt der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die beiden auf Platz 3 platzierten Mann-

schaften in einem Entscheidungsspiel einen weiteren Aufsteiger in die Verbandsliga aus.

Spielpaarung: TSV Rudow - Concordia Wilhelmsruh

Spieltag: Sonntag 2.Juli 2017, Zeit: 11:30 Uhr

Spielort: 12109 Berlin, Volkspark Mariendorf Prühßstr.90

Kunstrasen

Bezirksliga:

Steigt der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die auf Platz 3 platzierten Mannschaften

in Entscheidungsspiele einen weiteren Aufsteiger in die Landesliga aus.

Spiel 1:

B.W. Hohen Neuendorf - BSV GW Neukölln

Spieltag: Donnerstag 29. Juni 2017, , Zeit: 18:30 Uhr

Spielort: 12103 Berlin, Friedrich-Ebert Stadion, Bosestraße 21

Kunstrasen

Spiel 2:

TSV Mariendorf 1897 – BW Mahlsdorf Waldesruh

Spieltag: Donnerstag 29. Juni 2017, Zeit: 18:30 Uhr

Spielort: 12103 Berlin, Friedrich-Ebert Stadion, Bosestraße 21

Kunstrasen

Spiel 3:

TSV Mariendorf 1897/ BW Mahlsdorf Waldesruh – B.W. Hohen Neuendorf / BSV GW Neukölln

Spieltag: Sonntag 02.Juli 2017, Zeit: 14:00 Uhr

Spielort: 12109 Berlin, Volkspark Mariendorf Prühßstraße90, Kunstrasen

Kreisliga

Steigt der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die auf Platz 5 platzierten Mannschaften

in Entscheidungsspiele einen weiteren Aufsteiger in die Bezirksliga aus.

Spiel 1:

FC Nordost – SW Neukölln

Spieltag: Sonntag 02. Juli 2017, Zeit: 14:00 Uhr

Spielort: 12109 Berlin, Volkspark Mariendorf Prühßstraße 90

Kunstrasen

Spiel 2:

SSC Südwest II - FC Nordost/SW Neukölln

Spieltag: Donnerstag 6. Juli 2017, Zeit: 18:30 Uhr

Spielort: An der Dorfkirche 9, 12277 Berlin

Sieger aus Spiel 2 steigt auf in die Bezirksliga und Aufsteiger SD Croatia ebenfalls.

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 14

Schiedsrichtergebühren tragen die Vereine zu je 24,50 € pro Spiel. Zusätzlich mit zubringen sind: 1

Satz Ausweichtrikots, 2 Spielbälle

Relegationsspiele C-Junioren Gemäß den vor der Saison erlassenen Durchführungsbestimmungen sind folgende Relegationsspiele

notwendig:

Landesliga

Steigt der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die beiden auf Platz 3 platzierten Mann-

schaften in einem Entscheidungsspiel einen weiteren Aufsteiger in die Verbandsliga aus.

Spielpaarung: Wartenberger SV – SSC Südwest

Spieltag: Sonntag 2.Juli 2017, Zeit: 09:00 Uhr

Spielort: 12109 Berlin, Volkspark Mariendorf Prühßstraße 90

Bezirksliga:

Steigt der Berliner Vertreter in die Regionalliga auf, spielen die auf Platz 3 platzierten Mannschaften

in Entscheidungsspiele einen weiteren Aufsteiger in die Landesliga aus.

Spiel 1: VSG Altglienicke – FV Wannsee

Spieltag: Sonntag 02.Juli 2017, Zeit: 09:00 Uhr

Spielort: 13439 Berlin, Sportplatz Königshorster Straße

Spiel 2: SW Spandau – SC Siemensstadt

Spieltag: Sonntag 02.Juli 2017, Zeit: 09:00 Uhr

Spielort: 13439 Berlin, Sportplatz Königshorster Straße

Spiel 3:

SW Spandau/SC Siemensstadt – VSG Altglienicke/FV Wannsee

Spieltag: Donnerstag, 6.Juli 2017, Zeit: 18:30 Uhr

Spielort: 13439 Berlin, Sportplatz Königshorster Straße

Schiedsrichtergebühren tragen die Vereine zu je 24,50 € pro Spiel. Zusatzlich mit zubringen sind: 1

Satz Ausweichtrikots, 2 Spielbälle

Sportplatzsanierung Der Kunstrasenplatz Teterower Ring 71, 12619 Berlin, wird demnächst saniert. Die Sanierung soll

während der Sommerferien beginnen, wann die Fertigstellung sein soll, ist momentan nicht bekannt.

Es ist davon auszugehen, dass der Kunstrasenplatz voraussichtlich bis zum Oktober nicht zur Verfü-

gung stehen wird.

Vorsorglich wurde für alle Heimspiele (Hinrunde) des Vereins der Rasenplatz im Stadion Wuhletal,

Teterower Ring 69, bei der Mannschaftsmeldung für die kommende Saison angegeben.

gez. Roland Nicke (Geschäftsführer/2.Vorsitzender, FV Rot-Weiß´90 Hellersdorf e.V.)

Berliner Meisterschaft der 1. D-Junioren 2016/2017 Halbfinale – Spieltag Samstag, 1. Juli 2017

Sportplatz: An der Windmühle NR, Buckower Damm 150, 12349 Berlin

Spiel 1 Spielbeginn 10 Uhr: SC Staaken – 2. Platz VL St. 2

Spiel 2 Spielbeginn 12 Uhr: 1. Platz VL St. 2 – 2. Platz VL St. 1

Spesen für SR-Gespann tragen die Vereine zu je 50%. Für den Platzaufbau sind die Vereine des

1.Spieles zuständig. Den Abbau übernehmen die Vereine des zweiten Spieles.

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 15

Endspiel - Spieltag, Samstag, 8. Juli 2017, Beginn 11:oo Uhr

Sportplatz: Stadion Rehberge NR, Otawistraße, 13351Berlin

Spiel 3: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2

Spesen für SR-Gespann tragen die Vereine zu je 50%. Für alle Spiele gilt: beide Vereine stellen je 1

Spielball. Ausweichkleidung ist mitzubringen.

gez. Detlev Mannigel (Staffelleiter)

Sonderstaffeln der 1. E-Junioren und 2. E-Junioren Saison 2017/2018 Meldungen für die Sonderstaffeln sind ab sofort möglich. Diese bitte ausschließlich per Mail an det-

[email protected] (elektronisches Postfachsystem des DFBnet. Meldeschluss

ist Freitag, 30. Juni 2017 – später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Unab-

hängig von dieser Mitteilung müssen die Mannschaften im Vereinsmeldebogen angegeben werden.

gez. Detlev Mannigel (Kleinfeldkoordinator)

Berliner Meisterschaft Halbfinalspiele Am Samstag, den 1. Juli 2017 finden auf dem Sportplatz Buckower Damm 150 - 12349 Berlin (An der

Windmühle) die beiden Halbfinalspiele zur Berliner Meisterschaft der D-Juniorinnen statt.

Spiel 1: 14: 00 Uhr

Sieger Verbandsliga Staffel 1 - Zweiter Verbandsliga Staffel 2

Spiel 2: 16:00 Uhr

Sieger Verbandsliga Staffel 2 - Zweiter Verbandsliga Staffel 1

D-Junioren Bezirksliga Spielpaarungen Zweitplazierten

Gemäß Ziffer 3 der Durchführungsbestimmungen spielen die jeweiligen Zweitplatzierten der Staffeln

der Bezirksliga auf neutralen Plätzen vier weitere Aufsteiger aus.

Alle vier Spiele werden am Samstag, dem 1. Juli 2017 im Werner-Seelenbinder-Sportpark, Oderstraße

182, Berlin-Neukölln (Kunstrasen) ausgetragen, und zwar an folgenden Terminen:

um 12:00 Uhr

1. Spielpaarung: Zweiter Staffel 5 – Zweiter Staffel 3

2. Spielpaarung: Zweiter Staffel 1– Zweiter Staffel 4

um 14:00 Uhr

3. Spielpaarung: Zweiter Staffel 6– Zweiter Staffel 7

4. Spielpaarung: Zweiter Staffel 8 – Zweiter Staffel 2.

Jede Mannschaft bringt bitte Leibchen und einen Spielball mit.

Die Spesen für die Schiedsrichtergespanne sind anteilig von den Vereinen zu entrichten. Bitte die

Verantwortlichen der Mannschaften darauf hinweisen.

Eventuell erforderlich werdende Entscheidungsspiele werden am 28. Juni 2017, ab 18:30 Uhr, eben-

falls im Werner-Seelenbinder-Sportpark, durchgeführt.

Berliner Meisterschaft der 1. D-Junioren 2016/2017 Halbfinale – Spieltag: Samstag, 1. Juli 2017

Sportplatz: An der Windmühle NR, Buckower Damm. 150, 12349 Berlin

Spiel 1 Spielbeginn 10 Uhr: SC Staaken – 2. Platz VL St. 2

Spiel 2 Spielbeginn 12 Uhr: 1. Platz VL St. 2 – 2. Platz VL St. 1

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 16

Spesen für SR-Gespann tragen die Vereine zu je 50%. Für den Platzaufbau sind die Vereine des

1.Spieles zuständig. Den Abbau übernehmen die Vereine des 2.Spieles.

Endspiel - Spieltag, Samstag, 8. Juli 2017, Beginn 11:oo Uhr

Sportplatz: Stadion Rehberge NR, Otawistraße, 13351Berlin

Spiel 3: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2

Spesen für SR-Gespann tragen die Vereine zu je 50%. Für alle 3 Spiele gilt: beide Vereine stellen je 1

Spielball. Ausweichkleidung ist mitzubringen.

gez. Detlev Mannigel (Staffelleiter)

Berliner Meisterschaft der 1. D-Juniorinnen 2016/2017 Halbfinale – Spieltag Samstag, 1. Juli 2017

Sportplatz: An der Windmühle NR, Buckower Damm 150, 12349 Berlin

Spiel 1: 14: 00 Uhr Sieger Verbandsliga Staffel 1 - Zweiter Verbandsliga Staffel 2

Spiel 2: 16:00 Uhr Sieger Verbandsliga Staffel 2 - Zweiter Verbandsliga Staffel 1

Endspiel - Spieltag, Samstag, 8. Juli 2017 Beginn 13:00 Uhr

Sportplatz: Stadion Rehberge NR, Otawistraße, 13351Berlin

Spiel 3: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2

Spesen für SR-Gespann tragen die Vereine zu je 50%. Für alle 3 Spiele gilt: beide Vereine stellen je 1

Spielball. Ausweichkleidung ist mitzubringen.

gez. Thorsten Dickow (Staffelleiter)

D-Junioren Bezirksliga Spielpaarungen Zweitplazierten Gemäß Ziffer 3 der Durchführungsbestimmungen spielen die jeweiligen Zweitplatzierten der Staffeln

der Bezirksliga auf neutralen Plätzen vier weitere Aufsteiger aus.

Alle vier Spiele werden am Samstag, dem 1. Juli 2017 im Werner-Seelenbinder-Sportpark, Oderstraße

182, Berlin-Neukölln (Kunstrasen) ausgetragen, und zwar an folgenden Terminen:

um 12:00 Uhr: 1. Spielpaarung: SV Chemie Adlershof - FSV Fortuna Pankow

2. Spielpaarung: FSV Hansa 07 – SV Karow 96

um 14:00 Uhr: 3. Spielpaarung: SF Kladow - MSV Normannia

4. Spielpaarung: SV Lichtenberg - BSC Kickers.

Jede Mannschaft bringt bitte Leibchen und einen Spielball mit.

Die Spesen für die Schiedsrichtergespanne sind anteilig von den Vereinen zu entrichten. Bitte die

Verantwortlichen der Mannschaften darauf hinweisen.

Eventuell erforderlich werdende Entscheidungsspiele werden am 28.06.2017, ab 18:30 Uhr, ebenfalls

im Werner-Seelenbinder-Sportpark, durchgeführt.

Spielwertungen Folgendes Spiel der D-Junioren wird nach § 17 Spielordnung (Nichtantreten) mit 3 Punkten und 6:0

Toren als gewonnen gewertet:

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 17

1. D-Junioren, Bezirksliga

SSC Südwest 1947 - Besiktas JK Berlin, Staffel 1, vom 24. Juni 2017

zugunsten SSC Südwest 1947

SV Karow 96 - SV Deportivo Latino, Staffel 4, vom 25. Juni 2017, zugunsten SV Karow 96

SV Chemie Adlershof - SG Stern Kaulsdorf, Staffel 5, vom 25. Juni 2017

zugunsten SC Gatow

SF Kladow - SC Kickers Berlin 08, Staffel 6, vom 24. Juni 2017, zugunsten SF Kladow

SC Borussia Friedrichsfelde - Wartenberger SV, Staffel 6, vom 24. Juni 2017, zugunsten SC Borussia

Friedrichsfelde

SG Blau-Weiß Buch - SV Treptow 46, vom, 24. Juni 2017, zugunsten SG Blau-Weiß Buch

2. D-Junioren, Landesklasse

BFC Dynamo - 1.FC Lübars, Staffel 1, vom 24. Juni 2017 zugunsten BFC Dynamo

2. D-Junioren, Bezirksklasse

FV Wannsee - Nordberliner SC, Staffel 1, vom 24. Juni 2017, zugunsten FV Wannsee

Gegen die Wertungen ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

gez. Michaela Walczak (Staffelleiterin)

Spielwertungen B-Junioren, Kreisliga St. 2, Köpenicker SC II – Stern Britz 89 am, 25. Juni 2017 wird nach

§ 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein Köpenicker SC II mit 3 Punkten und 6:0 Toren als gewonnen

gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

B-Junioren, Bezirksliga St. 4, BSC Rehberge – TSV Rudow II am 24. Juni 2017 wird nach

§ 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein BSC Rehberge mit 3 Punkten und 6:0 Toren als gewonnen

gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

B-Junioren, Kreisliga St. 1, SD Croatia – SG Gosen Rahnsdorf am 24. Juni 2017 wird nach

§ 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein SD Croatia mit 3 Punkten und 6:0 Toren als gewonnen

gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

B-Junioren, Kreisliga St. 3, SF Charlottenburg-Wilmersdorf – SG Blankenburg am 25. Juni 2017 wird

nach § 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein SF Charlottenburg-Wilmersdorf mit 3 Punkten und 6:0

Toren als gewonnen gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

B-Junioren, Kreisliga St. 4, Füchse Berlin III – Viktoria Friedrichshain II am 25.06.2017 wird nach

§ 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein Füchse Berlin III mit 3 Punkten und 6:0 Toren als gewonnen

gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

B-Junioren, Landesliga St. 1, SC Charlottenburg – 1.FC Wilmersdorf am 25. Juni 2017 wird nach

§ 17 SpO (Nichtantreten) dem Verein 1.FC Wilmersdorf mit 3 Punkten und 6:0 Toren als gewonnen

gewertet. Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich.

gez. Frank Schröder (Staffelleiter)

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 18

Freizeitfußball

Allgemeine Informationen

Kein Relegationsspiel im Großfeld, Aufstieg in die VL

Der FC Polonia wird in der Saison 2017/2018 im ordentlichen Spielbetrieb des BFV spielen. Somit sind für die Saison 2017/2018 vier Plätze in der VL frei, somit steigen jeweils die beiden ersten der LL1 und LL2 sportlich auf.

DFB Meldebogen geöffnet Der DFB Meldebogen wurde am 15. Mai 2017 geöffnet. Alle Verein haben die Möglichkeit bis zum 30.

Juni 2017 die Mannschaftsmeldung für die Saison 2017/2018 durchzuführen. Für Fragen steht Manuel

Ziebarth unter (0173) 233 35 30 zur Verfügung.

Information zur Spielordnung

Anlage 2 Ziffer 6 zur Spielordnung: Tritt eine Mannschaft an den letzten 4 effektiv stattfindenden Spiel-

tagen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantreten pro nicht angetretenem

Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus: die Mannschaft

startet mit entsprechender Minuspunktzahl.

Pokalauslosung Saison 2017/2018

Die Pokalauslosung der Saison 2017/2018 für den Freizeitbereich findet am 20.07.2017, um 18.30

Uhr im Haus des Fußballs, Humboldtstraße 8 A, 14193 Berlin statt. Räumlichkeit siehe Aushang

Meldebogen der Freizeitvereine

Wir bitten alle Vereine im Groß- und Kleinfeld der BFV/VFF-Freizeitliga im Vorfeld der neuen Saison

2017/2018 ihren jeweiligen Meldebogen gründlich zu überarbeiten, indem sie falsche Einträge korri-

gieren oder nicht mehr zuständige Sportkameraden aus Ihrem Verein im Meldebogen löschen und

den jeweils neuen zuständigen Sportkameraden dafür aufnehmen. Die Daten aus dem Meldebogen

dienen später als Grundlage der Veröffentlichung Ihrer Vereinsdaten in der jährlich erscheinenden

Broschüre „Fußball in Berlin“. Sollte ein Verein die erforderliche Berechtigung für den Meldebogen

nicht mehr haben ist eine Beantragung baldmöglichst zu veranlassen. Die Mitarbeiter des Freizeitfuß-

balls in Berlin stehen allen Vereinen für eine eventuelle Hilfe gern zur Verfügung.

Schließzeit

In der Zeit vom 21. Juli bis 23. August 2017 ist der Bereich Freizeit-Fußball nur am Freitag von 15.00

bis 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle zu erreichen.

Verwaltungsanordnungen

Der Vorstand des VFF erlässt folgende Verwaltungsanordnungen:

Nr.: 01/2017

Betroffene Ordnung/Satzung § 23 (2a) SpO

Text alt

(2a) Im Kleinfeldspielbetrieb werden SR-Spesen nur an vom VFF angesetzte Schiedsrichter bezahlt. Erfolgt eine SR-Ansetzung durch den VFF, ohne dass ein Verein einen grundsätzlichen Anspruch auf SR-Stellung nach SpO § 15 (1) SpO besitzt, aufgrund der Anforderung eines Vereins, so hat dieser die SR-Spesen zu tragen, egal ob er Heim- oder Aus-wärtsteam ist. Sofern sich beide Vereine vor dem Spiel darauf

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 19

einigen können die SR-Spesen in diesem Fall auch von bei-den Vereinen zu Hälfte getragen werden.

Text neu ----------------

Besonderheiten/Begründung Entfällt, da in allen Bereichen grundsätzlich SR angesetzt

werden.

Inkrafttreten Beginn der Saison 2017/2018

Nr.: 02/ 2017-2018

Betroffene Ordnung/Satzung § 3 (4) SpO

Text alt Neu gefasst

Text neu (4) Spielen Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Staf-fel ist der wechselseitige Einsatz von Spielern aus den Teams in der gleichen Staffel nicht möglich.

Besonderheiten/Begründung

Inkrafttreten Mit Beginn der Saison 2017/2018

Nr.: 03/ 2017-2018

Betroffene Ordnung/Satzung § 19 SpO erhält einen zusätzlichen Satz

Text alt Neu gefasst

Text neu Die Hinrunde für eine Mannschaft endet, wenn sie gegen jeden Gegner einmal gespielt hat bzw. ein Spiel für oder ge-gen sie gewertet wurde,

Besonderheiten/Begründung

Inkrafttreten Mit Beginn der Saison 2017/2018

Nr.: 04/ 2017-2018

Betroffene Ordnung/Satzung Punkt 10 der Anlage 2 zur SpO

Text alt

Liegt der angemahnte Spielbericht, ein Ersatzspielbericht

oder eine schriftliche Erklärung nicht bis zum angegebenen

Datum vor, wird das Spiel mit 0:6 Toren und 0 Punkten der

Heimmannschaft als verloren und der Gastmannschaft mit

6:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet.

Text neu Ersatzlos gestrichen

Besonderheiten/Begründung Ist für alle Staffeln identisch geregelt.

Inkrafttreten Mit Beginn der Saison 2017/2018

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 20

Fehlende Spielberichte BFV (auf § 12 Ziff. 4 FZO wird hingewiesen)

Fehlende Spielberichte VFF (auf § 17 Ziff. 7 SpO VFF wird hingewiesen)

St. Spiel-Nr.

Heim Gast Spieltag Einsenden bis

GF

LL 2 149 SV Real Reinickendorf SG Laterne e.V. 10.06.2017 07.07.2017

BL 2 150 FC Polonia Berlin II FF Friedenau 02 11.06.2017 07.07.2017

153 1.FC Schöneberg SC Bosna Berlin 11.06.2017 07.07.2017

KF

LL 1 151 FFC Grün-Weiß Reinick-endorf 76

Seven Bears 11.06.2017 06.07.2017

LL 2 151 BSG Bayer Berlin FC Iron Devils United 07.06.2017 06.07.2017

Ü30 LL3

113 Spandauer FC Veritas BSC Comet 11.06.2017 06.07.2017

Spielwertungen St. Spiel-

Nr. Spieldatum Spielpaarung 3 Punkte/6:0 Tore

für Begründung

KF

KL A1

168 25.06.2017 GSZ Berlin / Schmargen-dorf - FF Friedenau 02 II

GSZ Berlin / Schmargendorf

§ 18 SpO

Ü30 VL

162 19.06.2017 BSG BA Neukölln - Hajduk Berlin

BSG BA Neukölln § 18 SpO

163 23.06.2017 SG Südwest / Deutsche Bank - SG Raddatz

SG Raddatz § 18 SpO

Mannschaftsrückziehung Verein: Staffel Begründung FC Südsee International KF LL 2 Verein hat die Mannschaft zurückgezogen Alle Spiele der Rückrunde werden mit 6:0 gegen FC Südsee International gewertet.

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 21

Schiedsrichterausschuss

Lehrabend der LG Treptow (Änderung)

LG Treptow macht den August - Lehrabend ausnahmsweise einmalig geändert am Dienstag, 29. Au-

gust. Zeit und Ort bleibt wie gehabt.

Amtliche Mitteilung Nr. 50 • 2016/2017 • 29. Juni 2017 22

Aus- und Weiterbildung

Keine aktuellen Informationen.

Soziales

SAVE THE DATE - Info-Veranstaltung am 30. August 2017 „Inklusion durch Sport“ im Roten Rathaus

Liebe Engagierte in den Berliner Fußball- und Leichtathletikvereinen, liebe Interessent/-innen der Kampagne „Inklusion durch Sport“, am Mittwoch, den 30. August 2017, findet die kostenfreie Info-Veranstaltung „ Inklusion durch Sport“

für alle interessierten Berliner Fußball- und Leichtathletikvereine im Roten Rathaus statt. Bitte reser-

vieren Sie sich an diesem Tag den Nachmittag für diese Veranstaltung!

Denn auch Ihr Verein kann durch Ihre Teilnahme einen Fördermittelantrag für ein inklusives Projekt

mit einem Volumen von bis 5.000 € bei der Aktion Mensch stellen. Sie brauchen hierzu KEINE konkre-

ten Voraussetzungen, außer dem Wunsch ein inklusives Sportprojekt anbieten zu wollen. Sie erhalten

individuelle Beratung zur Gestaltung einer Projektidee und/ oder zum Schreiben eines Aktion Mensch-

Antrages.

Dabei werden Stefan Schenck, Vizepräsident des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes

Berlin e.V., und Erol Celik, Leiter der Mikroförderung bei der Aktion Mensch, das kostenfreie Fundrai-

sing-Beratungsangebot vorstellen und die Möglichkeiten der Antragsstellung bei der Aktion Mensch

erläutern.

Die entsprechende Einladung werden wir Ihnen in Kürze zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.V.

Veranstaltungen

Keine aktuellen Informationen

DFBnet Keine aktuellen Informationen

Service

Keine aktuellen Informationen

Partner & Förderer Keine aktuellen Informationen

Neue Telefonnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Fußball-Verbandes

Zentrale Einwahl: 030 / 89 69 94 - XXX

Durchwahl Bereich Teilnehmer/in

Geschäftsstelle

0 Zentrale

101 Fax

103 Hausmeister Helmut Gabler

104 Casino

Referat Spielbetrieb und EDV

129 Referatsleitung Carsten Voss

110 Pass- & Meldewesen Ilona Mittelstädt

110 Pass- & Meldewesen Beatrice Schwinger

115 Spielbetrieb Daniel Schlomach

120 Schiedsrichter Heike Hintze

125 EDV Mario Löchelt

Referat Finanzen und Verwaltung (-130)

139 Referatsleitung Jens Herrguth

131 Finanzen & Verwaltung Daniel Karau

132 Finanzen & Verwaltung Florian Praetzel

133 Finanzen & Verwaltung Christian Grochowski

134 Finanzen & Verwaltung Sabrina Moch

Referat Events & Soziales (-140 / -150)

149 Referatsleitung Norman Wiechert

141 Events Kathrin Nicklas

142 Events Melanie Braun

151 Projektleitung „Fußball Grenzenlos“ Karlos El-Khatib

152 BFD „Fußball Grenzenlos“ Ansgar Sonnen

154 Projektleitung: „Mädchenfußball in Berlin - Alle Kicken mit!“

Martin Meyer

155 FSJ Mädchenfußball Jana Heyde

157 Inklusion Fabian Rohde-Awayes

Geschäftsführung (-160)

161 Geschäftsführer Kevin Langner

162 Präsident Bernd Schultz

161 Referentin des Geschäftsführers Ulla Scharfenberg

162 Assistent der Geschäftsführung Sebastian Soika

Kommunikation / Marketing (-170)

171 Pressesprecherin Vera Krings

172 Aushilfe Kommunikation Norman Streubel-Raidt

173 Praktikant Kommunikation

176 Marketing & Sponsoring Sascha Rentmeister

Landesleistungszentrum (LLZ)

300 Zentrale

301 Fax

Gästeservice & Verwaltung (-310)

319 Bereichsleitung Julia Lemke

Housekeeping (-320)

329 Bereichsleitung Abdel-Bassit Abba

Gastronomie (-330)

339 Bereichsleitung Mariana Tucic-Poerschke

Talentförderung / Sport (340)

340 Talentförderung weiblich Ailien Poese

340 Talentförderung männlich Henry Rehnisch

Qualifizierung (-350)

359 Bereichsleitung Jan Scharlowsky

Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2017

Verwaltungsanordnungen 2013 / 2017

Verwaltungsanordnungen 2013 / 2017, Nr. 116 - 122

In seiner Sitzung am 12. Juni 2017 hat der BFV-Beirat die folgenden Verwaltungsan-ordnungen beschlossen (Neufassung oder Änderungen in Fettschrift):

Nr. 116 - 2013 / 2017

§ 13 Jugendordnung

27. Im Sonderfall kann der Jugendaus-schuss auf Antrag des Vereins einzel-nen Juniorinnen auch die Spielberechti-gung für eine Junioren-Mannschaft der nächst niedrigeren Altersklasse erteilen, wenn folgende schriftliche Nachweise dem Antrag beiliegen.

Der gesetzliche Vertreter der Spie-

lerin stimmt dieser Sondergeneh-

migung zu und

der/die für weibliche Talentförde-

rung zuständige Verbandstrai-

ner/in erteilt sein/ihr positives Vo-

tum.

Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 117 – 2013 / 2017

§ 1 Jugendordnung Struktur

Träger der fußballsportlichen Jugendarbeit sind die Jugendabteilungen der Vereine. Die Gestaltung und Durchführung obliegt dem Jugendausschuss. Der Jugendbeirat un-terstützt und berät bei der Gestaltung und Durchführung den Jugendauss-chuss. Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 118 – 2013 / 2017

§ 2 Zusammensetzung des

Jugendausschusses

Der Jugendausschuss (JA) besteht aus dem geschäftsführenden Jugendausschuss, dem Jugend-Spielausschuss und den beraten-den Mitgliedern. 1. Der geschäftsführende Jugendaus-

schuss wird von den Jugendleitern oder sonstigen Vereinsvertretern auf dem Jugend-Verbandstag gewählt. Er be-steht aus: a. Präsidialmitglied Jugend (Vorsitzen-

den) b. Vorsitzenden des Jugend-Spielaus-

schusses c. Referent für Jugendqualifizierung d. Referent für Talentförderung e. Referent für Mädchenfußball f. Referent für Schulfußball g. Referent für Öffentlichkeitsarbeit und

Sonderveranstaltungen Aus diesem Kreis sind zwei gleichbe-rechtigte Stellvertreter des Vorsitzenden zu wählen.

Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 119 – 2013 / 2017

§ 4

Jugend-Verbandstag

4. In den Jahren ohne ordentlichen Jugend-Verbandstag kann mit einfacher Mehr-heit seitens des geschäftsführenden JA oder über die Jugendfußball-AGs und den Jugendbeirat beim JA ein au-ßerordentlicher Jugend-Verbandstag be-antragt werden. Der JA hat einen au-ßerordentlichen Jugend-Verbandstag einzuberufen, wenn dies eine bezirkli-che Jugendfußball-AG beantragt und der Jugendbeirat mehrheitlich zu-stimmt. Antragsteller haben ein Anhö-rungsrecht. Für den außerordentlichen Jugend-Verbandstag gelten die Rege-lungen der Ziffer 1-3 entsprechend.

Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2017

Verwaltungsanordnungen 2013 / 2017

Verwaltungsanordnungen 2013 / 2017, Nr. 116 - 122

Ebenfalls gelten die Regelungen der Sat-zung (außerordentlicher Verbandstag).

Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 120 – 2013 / 2017

§ 13 Allgemeiner Spielbetrieb

1. Den Jugendspielbetrieb regelt der JA. Zur Austragung gelangen Meisterschafts-, Po-kal-, Freundschafts- und Auswahlspiele so-wie Jugendturniere einschließlich Hallen-spiele. Bei der Staffeleinteilung der G-, F-, und E-Junioren/innen, sowie aller unteren Mannschaften und Spielklassen (Bezirks- und Kreisligen/-klassen ist die regionale Ein-teilung vorrangig zu berücksichtigen sollte die regionale Einteilung berücksichtigt werden. Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 121 – 2013 / 2017

§ 13 Allgemeiner Spielbetrieb

5. Für Mannschaften, die nach dem ersten

Pflichtspieltag (Pokal) der jeweiligen Al-tersklasse abgemeldet oder vom JA ge-strichen werden, wird eine Verwaltungs-gebühr fällig (siehe D. Gebührenliste Punkt d). Zusätzlich wird nach Abmel-dung oder Streichung der betreffenden Mannschaft eine Ausfallentschädigung von 10 € für jede andere Mannschaft, ge-gen die noch auswärts zu spielen wäre, fällig; längstens jedoch bis zum Ende der Spielzeit dieser Staffel. Die Entschädigung wird vom JA sofort nach einer Streichung oder Abmeldung erhoben. Sie wird den Heimvereinen auf das jeweilige Vereinskonto gutgeschrie-ben. Der Verursacherverein erhält gleichzeitig eine Belastung der gleichen Summe. Sollte durch Verhalten eines anderen

Vereins die betroffene Mannschaft nicht mehr spielfähig sein, behält sich der JA vor, auf Antrag die Ausfallentschädigung auszusetzen und eventuell dem Verur-sacher (Beweismittel sind vorzulegen) aufzuerlegen.

Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

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Nr. 122 – 2013 / 2017

BFV-Schiedsrichterordnung

Die neue Schiedsrichterordnung ist im An-

hang beigefügt.

Die Verwaltungsanordnung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Schiedsrichter-Ordnung (SRO) (Stand 31.05.2017) I N H A L T Präambel § 1 Der Schiedsrichter, seine Rechte und Pflichten

1. Der Schiedsrichter (SR) 2. Rechte 3. Pflichten 4. Einteilung der Schiedsrichter

§ 2 Organe des Schiedsrichterwesens

1. SR-Vollversammlung 2. Schiedsrichter-Ausschuss (SRA) a. Zusammensetzung b. Aufgaben 3. SR-Lehrstab 4. SR-Lehrgemeinschaft (LG) 5. SR-Beirat 6. SR-Disziplinar-Kommission (SR-DK) 7. Ausscheiden von Mitgliedern

§ 3 Besetzung der Spiele mit SR § 4 Rechtsprechung über SR § 5 Ordnungsmaßnahmen § 6 Ehrungen § 7 Spesensätze § 8 Inkrafttreten

Präambel 1. Die SRO ist eine der Ordnungen des Berliner Fußball-Verbandes (BFV). Sie regelt die

speziellen Belange der Schiedsrichter (SR), soweit nicht die Satzung oder andere Ordnungen des BFV vorrangig oder ergänzend sind (z.B. Spielordnung (SpO), Rechts- und Verfahrensordnung (RVO)).

2. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter aller Bereiche werden einheitlich mit SR bezeichnet. SR lehnen jegliche Form von Diskriminierung, Gewalt und Rassismus ab und fühlen sich in besonderer Weise dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet. Sie sind bei all ihren Handlungen neutral und fair.

3. Der SR hat zu jeder Zeit das Ansehen des Schiedsrichterwesens zu wahren. Für die Ausübung seines Amtes hat er sich das notwendige körperliche und geistige Leistungsvermögen anzueignen und zu erhalten.

§ 1 Der Schiedsrichter, seine Rechte und Pflichten

1. Der Schiedsrichter (SR)

a. Schiedsrichter (SR) im Sinne der Schiedsrichterordnung sind alle vom Schiedsrichter-Ausschuss (SRA) anerkannten SR.

b. SR kann werden, wer Mitglied in einem von ihm zu benennenden Verein des BFV ist, und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen ab 12 Jahren möglich), an einem Schiedsrichter-Ausbildungslehrgang erfolgreich teilgenommen und die Schiedsrichterprüfung bestanden hat.

c. SR, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Spiele im Bereich der Junioren/innen leiten wollen, sind zusätzlich zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet.

d. Die Anerkennung als SR durch den SRA erfolgt durch die Veröffentlichung des Namens in den Amtlichen Bekanntmachungen des BFV. Mit Anerkennung als SR erkennt der SR alle Ordnungen und die Satzung des BFV in der jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an.

e. Ein SR, der sich aus persönlichen Gründen abgemeldet hat, ohne dass gegen ihn eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme verhängt wurde, kann durch Beschluss des SRA wieder auf die SR-Liste gesetzt werden.

2. Rechte

a. Jeder SR hat das Recht, zur Leitung von Spielen oder als Assistent entsprechend seiner Qualifikation angesetzt zu werden (nur Postulat).

b. Dem SR steht das Recht zu, sich jeder Zeit über Angelegenheiten im Schiedsrichter-Wesen schriftlich beim SRA zu informieren, Anträge zu stellen, sich zu beschweren und in ihn betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. Das Recht zur Anrufung der SR-Disziplinarkommission (SR-DK) bzw. der Rechtsorgane bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

c. Der vom SRA anerkannte SR soll eine Erstausstattung der Schiedsrichter-Ausrüstung unter Berücksichtigung der Finanzordnung des BFV erhalten.

d. Der SR soll in seinem Verein beitragsfrei sein. e. Dem neuen SR wird der DFB-Schiedsrichterausweis – Berliner FV – ausgehändigt. Der

Ausweis bleibt Eigentum des BFV. Der SR darf den Ausweis nicht missbräuchlich benutzen und hat ihn beim Ausscheiden als SR an den BFV zurückzugeben. Der Ausweis gilt nur für das Spieljahr und wird jährlich verlängert, wenn der SR die vom SRA festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

f. Der SR darf mit 18 Jahren Herrenspiele leiten; unter 18 Jahren nur, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich zustimmen.

g. Bei den ersten Spielen soll der neue SR durch einen Schiedsrichter-Paten betreut werden. h. Die SR eines Vereins können mit Zustimmung ihres Vereins einen Vereins-SR-Obmann

wählen, der als SR anerkannt ist.

3. Pflichten

a. Der SR ist verpflichtet, vom SRA angesetzte Spiele, Spielbeobachtungen sowie ihm zugeteilte Patenschaften wahrzunehmen.

b. Der SR gibt dem SRA seine jeweils aktuelle Email-Adresse sowie seine benötigten persönlichen Daten bekannt, damit seine Ansetzungen über das DFBnet erfolgen können. Jede Ansetzung hat der SR unverzüglich im DFBnet zu bestätigen.

c. Wünscht der SR ansetzungsfrei zu sein, so hat er dies mindestens 25 Tage vorher dem Schiedsrichter-Ansetzer zu melden und als Freitermin im DFB-net einzutragen.

d. SR müssen mindestens fünfmal innerhalb einer Saison (von Juni bis Mai des Folgejahres) eine Lehrgemeinschaft besuchen. Der SRA kann für bestimmte SR andere Leistungs-Anforderungen bestimmen. Im Übrigen hat der SR die Qualifikationsrichtlinien des SRA zu erfüllen.

e. Jeder SR hat jährlich einen schriftlichen Regeltest abzulegen. Legt ein SR einen erforderlichen Regeltest nicht ab, ist ihm grundsätzlich vom SRA die Anerkennung als Schiedsrichter zu entziehen.

f. SR bestimmter Spielklassen und Mitglieder der Fördergruppen müssen darüber hinaus eine sportliche Jahresprüfung bis zum 30.Juni der laufenden Saison absolvieren. Alles Weitere regeln die Qualifikationsrichtlinien.

g. Der SR ist verpflichtet, Vorladungen und Beschlüsse der Organe des BFV (§ 12 der BFV-Satzung) sowie der SR-DK Folge zu leisten und auf Anforderung auch schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

4. Einteilung der Schiedsrichter Die SR sind in die nachfolgenden vier Bereiche eingeteilt: a. Leistungs-SR:

Die SR der Bezirksliga, Landesliga und Berlinliga, sowie die SR der Fördergruppen und die überregional zum Einsatz kommenden SR sind dem Leistungsbereich zugeordnet.

b. Breiten-SR:

Breiten-SR sind diejenigen SR, die nicht zum Leistungsbereich oder zum Senioren- bzw. Freizeitbereich gehören. Sie werden in vier Regionen nach dem Wohnortprinzip für alle Spielklassen des Herren-, Junioren und Frauen-Spielbetriebs angesetzt.

c. Senioren-SR:

SR, die im Bereich der Senioren/Altliga und anderer Altersmannschaften (z.B. Ü 50, Ü 60) amtieren, sind Senioren-SR.

d. Freizeit-SR:

Als Freizeit-SR werden die SR bezeichnet, die keinem festen Ansetzer zugeordnet sind und die sich nach ihren Wünschen Spiele aus einem vom BFV/SRA zur Verfügung gestellten SR-Portal auswählen.

§ 2 Organe des Schiedsrichterwesens 1. Schiedsrichter-Vollversammlung a. An der SR-Vollversammlung können mit Stimmrecht nur vom SRA anerkannte SR

teilnehmen. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht möglich. b. Die SR-Vollversammlung findet in der Regel vor einem Verbandstag des BFV statt und ist

durch den SRA einzuberufen. Hierbei ist die Satzung des BFV zu beachten. c. Anträge zur SR-Vollversammlung können vom SRA, den Leitungen der

Lehrgemeinschaften und von den Organen des BFV gestellt werden. d. Die Leitung der Vollversammlung obliegt dem SRA, der auch einen Versammlungsleiter

bestimmen kann. Der Vorsitzende des SRA hat zu jeder Zeit Rederecht. e. Die einberufene Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden

stimmberechtigten SR beschlussfähig. f. Wählbar sind die anerkannten SR, die mindestens 18 Jahre alt sind. g. Die Vollversammlung wählt:

sechs Mitglieder des SRA gemäß Ziffer 2.a. (bb)

sechs Mitglieder der SR-DK gemäß Ziffer 6.b.

bis zu fünf SR als Beisitzer für das Sport- und Verbandsgericht. Sie dürfen keinem anderen BFV-Organ angehören.

h. Die Wahlen und Änderungen der SRO bedürfen der Bestätigung durch den Verbandstag, hilfsweise des Beirates des BFV. Alle übrigen Beschlüsse, die nur SR betreffen, treten sofort in Kraft, sofern keine abweichende Regelung getroffen ist und sofern sonstige Bestimmungen des BFV nicht entgegenstehen.

i. Der SRA kann eine außerordentliche Vollversammlung einberufen, sofern eine dringende Angelegenheit eine sofortige Erledigung und Entscheidung durch die Vollversammlung erfordert.

2. Schiedsrichter-Ausschuss (SRA) a. Zusammensetzung (aa.) Der SRA setzt sich zusammen aus den Mitgliedern mit Stimmrecht (bb.) sowie

beratenden Mitgliedern (cc.). (bb.) Folgende Mitglieder des SRA werden von der SR-Vollversammlung einzeln gewählt und

haben Stimmrecht: (1) Präsidialmitglied Schiedsrichter (Vorsitzender), (2) Referent für die Geschäftsführung, (3) Referent für die Öffentlichkeitsarbeit und DFB-Projekte, (4) Referent für Aus-, Fort- und Weiterbildung (Landeslehrwart, LLW), (5) Referent für Leistungsschiedsrichter,

(6) Referent für Breiten- und Freizeit-Schiedsrichter.

(cc.) Der SRA hat folgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

(1) Ein von den Lehrgemeinschaftsleitungen gewählter Beisitzer (2) Ein Vertreter des Spiel-Ausschusses und/oder des Jugend-Ausschusses

und/oder anderer Ausschüsse, die bei Bedarf hinzu zu ziehen sind. (3) Ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Referates Spielbetrieb

(dd.) Grundsätzlich sollen keine aktiven SR des Leistungsbereiches sowie keine Mitglieder der SR-Lehrgemeinschaftsleitungen (LG) in den SRA gewählt werden.

(ee.) Die Amtszeit des SRA beginnt mit dessen Wahl und endet mit dessen Neuwahl. Die Geschäftsübergabe an den neuen SRA hat unverzüglich und ordnungsgemäß zu erfolgen.

(ff.) Der SRA wählt auf seiner konstituierenden Sitzung den stellvertretenden Vorsitzenden.

b. Aufgaben

(aa.) Für die Erfüllung der mit dem Schiedsrichterwesen zusammenhängenden Aufgaben

unter Berücksichtigung der vorliegenden Ordnung sowie der Satzung ist grundsätzlich der SRA zuständig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Aufgabenzuordnung geregelt ist.

(bb.) SRA beruft die SR-Ansetzer und die ihm von den Referenten vorgeschlagenen SR als Mitglieder der Arbeitsgruppen der Referate sowie die Mitglieder des SR-Lehrstabs und

schlägt sie dem Präsidium zur Bestätigung vor. In jedem Referat kann ein Stellvertreter gewählt werden, der den Referenten bei dessen Abwesenheit in einer Sitzung des SRA mit Stimmrecht vertritt.

(cc.) Der SRA legt die Zuständigkeiten und die Arbeitsverteilung für die Mitglieder des SRA sowie für die von ihm berufenen SR fest und ist gegenüber diesen weisungsbefugt. Richtlinien der Referate bedürfen der Zustimmung des SRA.

(dd.) Der SRA ist berechtigt, für die Behandlung bestimmter innerer SR-Angelegenheiten in Anlehnung an die Geschäftsordnung des BFV Richtlinien aufzustellen. Die Qualifikations-Richtlinien des SRA bedürfen der Zustimmung des SR-Beirats.

3. SR-Lehrstab a. Dem SR-Lehrstab, der vom Referenten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung (LLW) geleitet

wird, gehören SR an, die auf Vorschlag des Referenten vom SRA zu berufen sind. b. Der SR-Lehrstab ist für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der SR zuständig. c. Er kann sich für die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben Richtlinien geben, die

vom SRA zu bestätigen sind. 4. SR-Lehrgemeinschaften (LG) a. Die vom SRA eingerichteten regionalen SR-Lehrgemeinschaften führen Maßnahmen der

Fort- und Weiterbildung in der Regelkunde durch und pflegen die Schiedsrichterkameradschaft. Ihnen können durch den SRA weitere Aufgaben übertragen werden.

b. Mitglied einer LG kann nur ein vom SRA anerkannter SR sein. c. Die Lehrgemeinschaftsleitung besteht aus dem Leiter und bis zu drei gleichberechtigten

Stellvertretern. Die LG-Leitung wird von ihren Mitgliedern jeweils im Folgejahr einer SR-Vollversammlung gewählt, die vom SRA zu bestätigen sind. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der LG, die im Wahljahr in keiner anderen Lehrgemeinschaft gewählt haben. Wählbar sind als LG-Leiter die Mitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind, und als Mitglieder der LG-Leitung die Mitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.

d. Ein Mitglied der LG-Leitung ist dem SRA als Ansprechpartner für Patenschaften zu benennen.

e. Mindestens einmal jährlich findet auf Einladung des SRA eine Versammlung der LG-Leitungen statt, in der jede LG eine Stimme hat.

f. Aus ihrer Mitte wählen die LG-Leitungen jährlich einen Beisitzer, der an den Sitzungen des SRA beratend teilnimmt. Eine Wiederwahl ist möglich.

5. SR-Beirat a. Der SR-Beirat berät Themen des Schiedsrichterwesens, erarbeitet Vorschläge zur

Umsetzung von strukturellen Neuerungen oder Veränderungen und unterstützt den SRA bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

b. Der SRA wird den SR-Beirat umfassend – gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender Unterlagen – über aktuelle Ereignisse des Schiedsrichterwesens informieren.

c. Der SR-Beirat setzt sich zusammen aus: - den stimmberechtigten Mitgliedern des SRA, - den Leitungen der Lehrgemeinschaften, - den SR-Ansetzern in den Arbeitskreisen, - der / die Leiter der Fördergruppen, - vier SR-Obleuten (je ein Vertreter pro Region), - einem Mitglied der SR-DK, - einem SR-Vertreter des Verbandes für Betriebsfußball Berlin, - einem Vertreter des SRA für den Freizeitfußball.

d. Themenbezogen kann der SRA weitere Teilnehmer beratend ohne Stimmrecht zulassen. e. Der SRA kann dem SR-Beirat weitere Aufgaben übertragen.

f. Die Amtszeit des SR-Beirats entspricht der Amtsperiode des SRA. g. Der SR-Beirat ist berechtigt, für die Behandlung bestimmter innerer Angelegenheiten In

Anlehnung an die Geschäftsordnung des BFV eigene Richtlinien aufzustellen. 6. SR-Disziplinarkommission (SR-DK) a. Die SR-DK ist zuständig für die Ordnungsmaßnahmen gemäß § bei Verstößen von SR

gegen die SRO, eine andere Ordnung oder die Satzung des BFV oder wegen unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens, soweit nicht die Rechtsorgane des BFV zuständig sind.

b. Die SR-DK besteht aus sechs Mitgliedern, die der SRA vorschlägt und die von der SR-Vollversammlung zu wählen sind.

c. Mitglieder können nur unbescholtene und vom SRA anerkannte SR im Sinne von § 3 Nr. 10 SpO oder passive SR sein, die gemäß § 6 geehrt wurden. Die Mitglieder der SR-DK sollen das 40. Lebensjahr vollendet haben und kein weiteres offizielles Amt im SR-Wesen bekleiden.

d. Der Vorsitzende sollte eine juristische Ausbildung haben und im Umgang mit Rechtsangelegenheiten erfahren sein.

e. Die Amtszeit der Mitglieder der SR-DK beginnt mit der Wahl der Mitglieder der SR-DK durch die SR-Vollversammlung und endet mit deren Neuwahl. Eine Wiederwahl der Mitglieder ist möglich.

f. Bei der Ausübung ihres Amtes sind die Mitglieder der SR-DK frei und unabhängig von Weisungen, jedoch an Recht, Gesetz sowie Ordnungen und Satzung des BFV und des DFB gebunden.

g. Weitere Einzelheiten sind in der Verfahrensordnung der SR-DK geregelt, die vom SR-Beirat zu beschließen und vom Präsidium zu bestätigen ist.

7. Ausscheiden von Mitgliedern

a. Scheidet ein von der SR-Vollversammlung gewähltes Mitglied während der Legislaturperiode aus seinem Amt aus, so beruft das Präsidium auf Vorschlag des SRA und mit Zustimmung des SR-Beirats ein neues Mitglied, das bis zur Neuwahl dieses Amtes diese Funktion ausübt.

b. Scheidet ein sonstiges Mitglied während der Legislaturperiode aus seinem Amt aus, kann der SRA ein neues Mitglied kommissarisch bis zur Neuwahl berufen.

c. Scheidet ein Mitglied einer LG-Leitung während der Legislaturperiode aus seinem Amt aus, so kann die LG einen Nachfolger wählen, der mit Zustimmung des SRA bis zur Neuwahl im Amt bleibt.

§ 3 Besetzung der Spiele mit SR

1. Zu den Spielen im Bereich des BFV sollen unter Beachtung der SpO des BFV von den SR-Ansetzern die SR nach folgenden Grundsätzen angesetzt werden:

a. Berlinliga und Landesligen für 1. Herrenmannschaften = SR und Assistenten. b. Bezirksligen und Kreisligen für 1. Herrenmannschaften, für Frauenmannschaften

der Berlinliga, der Senioren-Verbandsliga und für 1. A bis C-Juniorenmannschaften der Berlinligen = SR und soweit möglich Assistenten.

c. Alle übrigen Spiele bis einschließlich E-Junioren = SR. 2. Fehlt zum Beginn des Spiels der SR oder ein Assistent oder fällt er während des Spiels

aus, ist nach der Spielordnung zu verfahren. 3. Es ist dem SR untersagt, ohne Zustimmung seines SR-Ansetzers Pflicht- oder

Freundschaftsspiele zu leiten, es sein denn, er soll kurzfristig als Ersatzschiedsrichter tätig werden.

§ 4 Rechtsprechung über SR

1. Die SR unterstehen grundsätzlich der Rechtsprechung der Rechtsorgane des BFV.

Ordnungsmaßnahmen gemäß § 5 bleiben hiervon unberührt. 2. Begeht der SR Verstöße, die neben der Streichung von der Schiedsrichterliste auch

eine Bestrafung als Vereinsmitglied nach der RVO zur Folge haben könnte, so ist für die Verhandlung in erster Instanz zwingend das Sportgericht zuständig.

3. Einer Ordnungsmaßnahme nach § 5 steht eine Bestrafung nach der RVO seitens der Rechtsorgane nicht entgegen.

4. SR, die in anderer Funktion durch die Rechtsorgane des BFV oder des DFB mit Sperren belegt worden sind oder die befristet innerhalb dieser Verbände kein Amt ausüben dürfen, bleiben während der Dauer dieser Sperre vom Schiedsrichteramt ausgeschlossen.

5. Nach einem rechtskräftigen Urteil eines Rechtsorgans, das eine Empfehlung zur Streichung von der Schiedsrichterliste enthält, hat der Betroffene kein Recht auf erneute Anhörung durch den SRA.

§ 5 Ordnungsmaßnahmen 1. Verstößt ein SR gegen die SRO, eine andere Ordnung oder die Satzung des BFV oder

verhält er sich bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten unsportlich oder unkameradschaftlich, so kann dies geahndet werden.

2. Für die Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen sowie die Ausübung der Disziplinargewalt über Schiedsrichter ist die SR-DK zuständig, soweit nicht der SRA bzw. die SR-Ansetzer zuständig sind.

3. Die SR-DK wird nur auf Grund eines Antrags (in Schriftform oder entsprechend § 6 RVO) tätig. Antragsberechtigt sind: das Präsidium, der SRA, die jeweilige LG-Leitung oder ein anerkannter SR. Wird in einem Verfahren vor den Rechtsorganen ein Verstoß eines SR festgestellt, für den lediglich eine Ordnungsmaßnahme in Betracht kommt, so ist eine Verweisung insoweit seitens des Rechtsorganes an die SR-DK möglich.

4. Die zuständigen SR-Ansetzer sind berechtigt, Verstöße eines SR mit einer Abmahnung, mit Ansetzungen in der nächst niedrigen Klasse oder mit Nichtansetzung bis zu einer Dauer von 4 Wochen zu ahnden.

5. Der SRA kann SR von der SR-Liste streichen, sofern ein SR innerhalb von sechs Monaten dreimal unentschuldigt nicht antritt. Vor der Ordnungsmaßnahme ist der SR zu hören. Von der Streichung ist sein Heimverein zu informieren.

6. Ist der SR mit einer Ordnungsmaßnahme gemäß Ziffer 4 bzw. 5 nicht einverstanden, kann er die SR-DK anrufen, die in den Fällen der Ziffer 4 endgültig entscheidet.

7. Die SR-DK ist gemäß Ziffer 2 sowie in den Fällen gemäß Ziffer 6 befugt, nach vorheriger Anhörung folgende Ordnungsmaßnahmen zu verhängen: Verweis, Abmahnungen, Zurückstufungen in eine niedrigere Spielklasse sowie Nicht-Ansetzungen bis zu 12 Monate, Abberufung als Beobachter, Abberufung aus einem Amt im Schiedsrichterwesen sowie Streichungen von der Schiedsrichterliste.

8. Ordnungsmaßnahmen werden erst wirksam, wenn ein Rechtsmittel nicht mehr gegeben ist.

9. Bei Ordnungsmaßnahmen nach Ziffer 7. kann ein sofortiger Vollzug der Maßnahmen angeordnet werden.

10. Gegen Ordnungsmaßnahmen der SR-DK ist grundsätzlich ein Einspruch zum zuständigen Rechtsorgan gemäß § 10 RVO möglich, sofern nicht ausdrücklich die Entscheidung gemäß Ziffer 6 endgültig ist.

§ 6 Ehrungen

1. Entsprechend der BFV-Ehrenordnung können für besondere Verdienste und außerordentliches Engagement eines SR folgende Ehrungen vom SRA beim Präsidium beantragt werden:

a. Die Verbandsehrennadel in Bronze; für SR, die mindestens 10 Jahre in Schiedsrichterfunktionen aktiv waren oder sind.

b. Die Verbandsehrennadel in Silber; für SR, die mindestens 20 Jahre in Schiedsrichterfunktionen aktiv waren oder sind.

c. Die Verleihung des Ehrenschildes; für SR, die mindestens 40 Jahre in Schiedsrichterfunktionen aktiv waren oder sind.

d. Die Verbandsehrennadel in Gold; für SR, die mindestens 50 Jahre in Schiedsrichterfunktionen aktiv waren oder sind.

2. Auf Vorschlag des SRA kann das Präsidium jährlich die Sonderehrung „Goldene Pfeife des Berliner Schiedsrichterwesens“ an Personen, Vereinigungen, Lehrgemeinschaften oder Institutionen vergeben, die sich in besonderer und außergewöhnlicher Weise um das Berliner Schiedsrichterwesen verdient gemacht haben.

3. Weitere, andere oder besondere Ehrungen bleiben von den Ehrungen nach Ziffer 1 a / b unberührt.

4. Um den Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, müssen die für die Ehrung geltenden Bestimmungen von den betreffenden Personen erfüllt sein. Diese Personen müssen auch in charakterlicher Hinsicht einer solchen Ehrung würdig sein.

5. Ehrungen und Auszeichnungen können nach den Regelungen der BFV-Ehrenordnung wieder entzogen werden, wenn der Betroffene sich seiner Ehrung als unwürdig erwiesen hat.

§ 7 Spesensätze

1. Vom SRA angesetzte SR erhalten Spesen für ihre Tätigkeit als Schiedsrichter /

Schiedsrichter-Assistent bei Pflicht- oder Freundschaftsspielen gemäß der als Anlage beigefügten Spesenordnung.

2. Bei nicht angesetzten, aber mit Einverständnis der Spielpartner tatsächlich fungierenden

SR soll eine vergleichbare Spesenvergütung erfolgen.

§ 8 Inkrafttreten Die Schiedsrichterordnung in der vorliegenden Fassung wurde von der SR-Vollversammlung am 19. Mai 2017 beschlossen und tritt – vorbehaltlich der Bestätigung des Verbandstages vom 18. November 2017 - mit Wirkung zum 01. Juli 2017 in Kraft.

Berliner Fußball-Verband e. V.

Ordentlicher Verbandstag – 18. November 2017

Hinweise zur Verwendung des Muster-Antragsformulars:

1. Bitte lassen Sie die „Antragsnummer“ frei. Die Nummerierung der Anträge erfolgt

durch die Antragskommission, damit eine sachliche Ordnung der Anträge möglich ist.

2. Im Feld „Betrifft“ geben Sie bitte genau den Paragraphen, die Ziffer bzw. den Absatz in der Ordnung/Satzung an, den Sie verändern möchten.

3. Beim „Antragsteller“ bitten wir Sie, den Namen Ihres Vereins oder des jeweiligen BFV-Organs einzutragen.

4. Bei der Formulierung Ihres Antrages bitten wir Sie recht herzlich, auf folgende Punkte zu achten, die die Bearbeitung und Beschlussfassung erleichtern:

a. Bitte geben Sie den genauen alten Text des Paragraphen wieder. b. Passagen, die zukünftig nicht mehr erscheinen sollen, bitten wir dann im

Originaltext (mithilfe der Word-Funktion) einfach durchzustreichen. c. Neue Worte bzw. Sätze, die Sie einfügen wollen, bitten wir in Fettdruck zu

schreiben. d. Möchten Sie einen Absatz völlig neu einfügen, dann schreiben Sie bitte den

gesamten Absatz inkl. der neuen Nummerierung in Fettdruck und vermerken oberhalb, dass dieser Absatz neu eingefügt werden soll.

e. Sollten Sie einen Absatz zwischen die bisherigen Ordnungsnummern einfügen, bitten wir darum, dies ebenfalls aufzuführen.

f. Bitte verwenden Sie als Schrift „Arial“ in der Schriftgröße „11“.

5. Im Feld „Begründung“ können Sie Ihren Antrag erläutern und begründen und im Feld „Inkrafttreten“ bitten wir Sie, das Datum des Inkrafttretens einzutragen.

Hinweis zum Inkrafttreten: Satzungsänderungen treten mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt wird, Ordnungsänderungen in der Regel am auf den Verbandstag folgenden Werktag, in diesem Fall am 20. November 2017 bzw. zur neuen Saison.

6. Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist nur über BFV-Mail an die Adresse [email protected] möglich. In diesem Fall benötigen wir kein separates Anschreiben und keinen Vereinsstempel. Alle anderen Anträge müssen in schriftlicher Form, gesammelt mit einem Anschreiben des Vereins, das die Anträge inhaltlich nennt und unterschrieben ist, beim BFV eingehen. Diese Anschreiben werden durch den BFV zum Zwecke des Nachweises und der Dokumentation aufbewahrt. Bei schriftlichen Anträgen bitten wir Sie allerdings zur effektiven und schnellen Bearbeitung um eine zusätzliche Übersendung als Word-Datei an die E-Mail-Adresse [email protected].

7. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen in der BFV-Geschäftsstelle Sebastian Soika unter der Telefonnummer (030) 89 69 94 33 gerne zur Verfügung.

Berliner Fußball-Verband e. V. 26. Juni 2017