Berufsbegleitendes Studium · Bachelor-Abschlusses (B.A.) vorbereitet. Die berufsbegleitend...

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Beruflich weiterkommen! ...mit einem akademischen Abschluss www.ifw-neubrandenburg.de Berufsbegleitendes Studium Soziale Arbeit (B.A.) 2019 © Antonioguillem, Adobe Stock

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Beruflich weiterkommen! ...mit einem akademischen Abschluss

www.ifw-neubrandenburg.de

Berufsbegleitendes Studium Soziale Arbeit (B.A.) 2019

© Antonioguillem, Adobe Stock

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Das Institut für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg (IfW) bietet in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung (SBE) bereits zum siebzehnten Mal ein berufs-begleitendes Studium Soziale Arbeit an, das die Studierenden auf den Erwerb des international anerkannten akademischen Bachelor-Abschlusses (B.A.) vorbereitet.Die berufsbegleitend Studierenden profi-tieren von dem bereits eingeführten und akkreditierten Präsenzstudiengang der Hochschule: Ihnen werden in einem attrak-tiven Zeitrahmen dem Präsenzstudiengang entsprechende Inhalte vermittelt, so dass

ein vollwertiges Studium neben der Berufs-tätigkeit erfolgreich zu bewältigen ist.

Über 400 IfW-Absolventinnen und -Absol-venten, die erfolgreich und mit sehr respektablen Ergebnissen ihr Studium abgeschlossen haben, sprechen für sich. Mehr als 90 Personen studieren derzeit berufsbegleitend am IfW. Viele der ehema-ligen Studierenden konnten sich bereits während des Studiums oder kurz danach beruflich verändern und bekleiden heute z.T. exponierte Positionen z.B. als Bereichs- und Heimleiter oder als Amtsleiterin in einer Kommune.

Liebe Studieninteressierte

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• JUGENDAMT, SOZIALAMT

• JOBCENTER

• KINDER- UND JUGENDHILFE

• EINRICHTUNGEN FÜR MEN-SCHEN MIT BEHINDERUNGEN

• JUGENDBERUFSHILFE

• SUCHTKRANKENARBEIT

• STRASSENSOZIALARBEIT

• KITA UND HORT

• SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

Interessant für Beschäf-tigte z.B. aus folgenden Arbeitsbereichen

• SENIORENARBEIT

• KRANKENHAUSSOZIALDIENST

• ALTENPFLEGEEINRICHTUNGEN

• BERUFSBETREUUNG

• MIGRATIONS- UND FLÜCHTLINGSARBEIT

• EINGLIEDERUNGSHILFE

• SOZIALPSYCHIATRIE

• BILDUNGSTRÄGER

• SCHULSOZIALARBEIT

• SCHULDNERBERATUNG

• U.A.M.

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Komme ich für das Studium infrage:

Zulassungs- voraussetzungen

Um zu diesem berufsbegleitenden Studium zuge-lassen zu werden, müssen Sie eine der formalen Kriterien erfüllen:

Wer durch Abitur bzw. anderweitig die Fach-hochschulreife erworben hat und zudem eine einschlägige Berufsausbildung für den sozialen Bereich nachweisen kann und in einem sozialen Arbeitsfeld tätig ist, (z.B. als Erzieherin, Fachkran-kenschwester/-pfleger etc.) braucht keine Anzahl an bestimmten Berufsjahren nachzuweisen.

Wer durch Abitur bzw. anderweitig die Fachhoch-schulreife erworben hat, aber keine einschlä-gige Berufsausbildung für den sozialen Bereich belegen kann, benötigt den Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in einem sozialen Arbeitsfeld (z.B. im Erziehungsdienst, der Behindertenhilfe oder Arbeitslosenberatung). Diese Regelung gilt auch für Meisterabschlüsse.

Wer weder Abitur noch anderweitig die Fachhoch-schulreife erworben hat, kann sich zur sog. „Hoch-schulzugangsprüfung“ beim Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule anmelden. Die derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind: Eine mindestens zweijährige Berufsausbil-dung und eine dreijährige berufliche Tätigkeit, die in unmittelbarem Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang Soziale Arbeit stehen. Kindererziehungszeiten können angerechnet werden. Nach Bestehen dieser Hochschulzu-gangsprüfung sind die formalen Hürden für eine Studienzulassung genommen.

Zusammengefasst:Grundsätzlich kommen für das berufsbeglei-tende Studium Soziale Arbeit Menschen mit einer Hochschulzugangsberechtigung und einem ein-schlägigen Grundberuf (als weiterbildende Maß-nahme) und Menschen ohne einen einschlägigen Grundberuf infrage, die allerdings bereits seit mindestens 3 Jahren in einem sozialen Arbeits-feld beschäftigt sind (zusätzliche Qualifizierung).

Für die Hochschulzugangsprüfung muss bis zum 1. März oder bis zum 1. September eines jeden Jahres beim Prüfungsamt der Hochschule Neu-brandenburg ein Antrag auf Zulassung zur sog. “Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige“ gestellt werden (Formular auf der Website der Hochschule: https://www.ifw-neubrandenburg.de/hochschul-zugangspruefungDie Prüfung besteht aus zwei je vierstündigen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.

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Marcus Virgils

Justizvollzugsbeamter, Neubrandenburg

Warum ich studiere? Ich hatte nach einigen Jahren keinen beruflichen Spaß mehr und war unmotiviert in meinem konkreten Tätigkeitsfeld, obwohl mir der Beruf gefiel. Um diese Situation zu ändern, habe ich mich dazu entschieden mir Fachwissen anzueignen. Gleichzeitig hatte ich dadurch die Möglichkeit neue Einsatzgebiete zu erschließen, eine echte Win-win-Situation. Warum IfW? Es war für mich wichtig weiter volles Geld zu verdienen um all meine Kosten zu decken. So passte das Modell am Wochenende zu studieren aus organisatori-schen Gründen am besten. Außerdem überzeugte mich die professionelle Begleitung durch das IfW. Warum Neubrandenburg? Die Stadt hat einen gewissen Charme und es ist zugleich meine Heimat. Anonymität und Schnelligkeit steht hier an der Hochschule nicht im Vordergrund. Dieses entschleunigte  Gefühl, gekoppelt mit der Mischung aus Natur, Kultur und Freunden, war für mich genau richtig. Das Studium hier lohnt sich!

Das IfW bietet ein spezielles „Prüfungstraining“ als fakultatives Angebot an.

Es ist auch möglich, im Bildungsministerium (Frau Olejko, Telefon 0385 588-7217) in Schwerin fest-stellen zu lassen, ob in der DDR abgelegte Prüfun-gen bzw. erreichte Abschlüsse lt. Einigungsvertrag zu einem Studium berechtigen. Hierüber wird eine kostenpflichtige Bescheinigung ausgestellt, aus der sich dann auch die Studienberechtigung ergibt.

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Ihr Studiengangsbegleiter Prof. Ulf Groth

„Sie studieren und ich halte Ihnen den Rücken frei. So schaffen Sie Ihr Ziel: Den Bachelor-Abschluss und ha-ben danach gute berufliche Aufstiegschancen, auch in Leitungspositionen. Denn gut ausgebildete Fachkräf-te werden in allen Bereichen der Sozialarbeit dringend gesucht. “

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Dauer und Ablauf des StudiumsDas Studium (Beginn: 16. September 2019) dauert 42 Monate und umfasst ca. 85 Prä-senztage. Pro Jahr finden rd. 25 Studien-tage (ganztags) statt, die sich auf 10 bis 11 Wochenenden (Freitag/Samstag) und eine komplette Studienwoche (Montag–Freitag) verteilen. Darüber hinaus ist ein intensives häusliches Selbststudium (Workload) erfor-derlich, das durch die Arbeit in regionalen, selbstorganisierten Studienzirkeln ergänzt wird. Diese festen Lerngruppen tragen sehr zum Erfolg des Studiums bei. Das gesamte Studium wird von einem festen Studiengangsbegleiter, der für die Studie- renden als fester Ansprechpartner, Coach, Motivator aber auch als Prüfer fungiert, begleitet. Sie werden auch gelegentlich in den Studienzirkeln besucht und unter-stützt. Dadurch fühlen sich die IfW-Studie-renden rundum gut betreut, werden von vielen Formalien entlastet (etwa Prüfungs-anmeldungen etc.) und können sich so voll auf die Studieninhalte konzentrieren.

Studienbegleitend abzulegende PrüfungenWie im Bachelorpräsenzstudium sind für alle belegten Module Prüfungen abzulegen. Insgesamt fallen über die gesamte Studien-dauer 13 Prüfungen an, die aufgrund einer von der Hochschule erlassenen Einstu-fungsprüfungsordnung an der Hochschule oder auch in den Studienzirkeln abzulegen sind.

Prüfungsleistungen sind z.B.: Klausuren, mündliche Prüfungen, (Gruppen-) Präsen-tationen, schriftliche Hausarbeiten.

Der Studienablauf ist so organisiert, dass Sie die einzelnen Prüfungen gut vorbereitet ablegen können und es nicht zu kumulier-ten Prüfungsphasen kommt. Für besonders kompakte Prüfungen sind zeitlich vorge-schaltete Probeklausuren eingeplant, die Ihnen die nötige Sicherheit vermitteln.

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Wissenschaftliche Studiengangsleitung:Prof. Dr. Werner Freigang, IfW - Direktor

„Mit dem berufsbegleitenden IfW-Studium Soziale Arbeit werden Ihnen in adaptierter Form dieselben Studieninhalte vermittelt, wie den Präsenzstudierenden an der Hochschule Neubrandenburg. Ihr Studium unterscheidet sich davon qualitativ nicht. Es ist nur so organisiert, dass es gut neben der Berufstätigkeit zu schaffen ist und zeichnet sich durch einen lebendigen Praxisbezug aus, den Sie in die Lehrveranstaltungen einbringen.“

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AbschlussBachelorstudiengänge sind so organisiert, dass eine bestimmte Anzahl von Credit Points (CP) nach dem ECTS-System (European Credit Transfer System) nachzu-weisen sind. Diese Credit Points werden für die bis dahin belegten und ordnungsgemäß absolvierten Module und das Erreichen modulbezogener Teilziele vergeben.

Für das gesamte B.A.-Studium Soziale Arbeit an der Hochschule Neubrandenburg müssen 180 CP nachge-wiesen werden. Im Rahmen des berufsbegleitenden Studiums Soziale Arbeit am IfW erarbeiten Sie 170 CP. Haben Sie gleichzeitig die geforderten 13 Prüfungen abgelegt, so erwerben Sie die Berechtigung zur Imma-trikulation in das 6. Semester an der Hochschule Neu-brandenburg.

Dort legen Sie noch eine mündliche Schwerpunktprüfung ab und schreiben Ihre Bachelor Thesis, die Abschlussar-beit. Hierfür erhalten Sie dann die fehlenden 10 CP. Das berufsbegleitende Studium am IfW schließt mit einem Zertifikat und einer Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Studium ab, welche zur Immatrikulation ins 6. Semester an der Hochschule vorzulegen ist.

Die Immatrikulation und der Übergang in das Schluss-semester an der Hochschule wird durch das IfW gut vorbereitet. Am Ende Ihres gesamten Studiums halten Sie die gleiche Urkunde in den Händen, wie die Prä-senzstudierenden: Ihr Diploma Suplement!

Anja Meyer

Leiterin einer Tagesgruppe in Jarmen

„Teilzuhaben am Wissensschatz der Professoren war für mich einzigartig. Diesen dann gleich im beruflichen Alltag zu reflek-tieren, kam nicht nur meinen Klienten zu Gute, sondern auch den Kollegen. Möglich machte mir das alles die sehr gute Betreuung durch die Mitarbeiter des IfW.

Vielen Dank für die schöne Zeit!”

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KostenEin Studienplatz kostet zurzeit 235 EUR pro Monat. Hinzu kommt einmalig eine Ein- schreibe- und Servicegebühr von 186 EUR, z.B. für den Bibliotheks- und Internet-zugang in der Hochschule und insbeson-dere die kompletten Unterbringungs- und Vollverpflegungskosten für das auswärts mit Übernachtung durchgeführte wichtige 3-tägige Startmodul der Studiengruppe. Außerdem fällt einmalig eine Prüfungsge-bühr für die Einstufungsprüfung an, die derzeit 345 EUR beträgt und unmittelbar an die Hochschule Neubrandenburg nach Rechnungstellung zu zahlen ist (Stand 17.07.2018).

Darüber hinaus entstehen Ihnen Fahrtkos-ten für die Präsenzzeiten, Studienzirkelt-reffen, Prüfungstermine. Einmal jährlich wird eine Lernmittelgebühr i.H.v. 85 EUR erhoben, die für gedruckte Seminarskripte und Kopien etc. fällig wird.

Eine Kostenanpassung aus wichtigem Grund, die rechtzeitig vorher bekannt gege-ben würde, behält sich das IfW ausdrück-lich vor.

Tipp:Viele Arbeitgeber fördern heute die Weiterqualifi-zierung ihrer Mitarbeiter/innen durch Freistellung und insbesondere auch finanzielle Unterstützung oder gar die gesamte Übernahme der Studienge-bühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten darauf an und versuchen Sie individuelle Vereinbarungen für Ihre Studienförderung zu beiderseitigem Vor-teil abzuschließen.

Das IfW ist stets bemüht durch Kontakte mit der Politik und Ministerien andere Fördermöglichkei-ten für berufsbegleitend Studierende zu erschlie-ßen. Hierüber wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.

Das berufsbegleitende Studienangebot ist so konzipiert, dass es neben Familie und Beruf gut leistbar ist. Alle mit dem Studium zusammenhän-genden individuell getragenen Kosten (z.B. auch die Fahrtaufwendungen, Bücher und Materialien) können in der Regel, je nach Ihren persönlichen Verhältnissen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt diesbezüglich beraten.

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Bewerbungs- verfahrenDer Zulassungsantrag ist mittels des IfW- Studienbewerbungsbogen ( siehe Box rechts) mit vollständiger Anschrift und (pri-vater sowie dienstlicher) Telefonnummer sowie der privaten und/oder dienstlichen E-Mail-Adresse per E-Mail zu senden.

Parallel dazu sind per Post einzureichen (in einem einfachen Aktendeckel, ohne Hef-tung und Sichthüllen) mit einem Ausdruck des IfW- Studienbewerbungsbogens:

1. ein tabellarischer Lebenslauf;2. ein Motivationsschreiben mit einer re-

flektierten Darstellung des eigenen Ar-beitsbereiches, sowie insbesondere der beruflichen und persönlichen Gründe für die Bewerbung und der Erwartungen an das berufsbegleitende Studium im Umfang von drei bis vier Seiten;

3. die relevanten Zeugnisse der Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse in be-glaubigter Kopie;

4. einem Nachweis über die Dauer der Be-rufstätigkeit (insbesondere die mind. 3-jährige Tätigkeit im sozialen Bereich; siehe Zugangsvorausetzungen);

5. eine Auflistung der bisher absolvierten Fort- und Weiterbildungen (mit Nach-weisen);

6. ein Passbild (bitte auf IfW-Studienbe-werbungsbogen aufkleben, oder elek-tronisches Bild zusammen mit dem gemailten Studienbewerbungsbogen einreichen;

Tipp:

Hier finden Sie eine Auswahl an Studien-Förderprogrammen, deren mögliche Nutzung individuell abgeklärt werden müsste:

www.weiterbildung-mv.de/begabtenfoerderung.phpwww.bmbf.de/de/das-deutschlandstipendium-881.htmlwww.mystipendium.de

Institut für Weiterbildungan der Hochschule NeubrandenburgPostfach 11 01 2117041 Neubrandenburg

IfW-Studienbewerbungsbogen:

zum PDF hier klicken ifw-neubrandenburg.de/studienbewerbung

Zum Ausfüllen des Formulars nutzen Sie am besten den Adobe Reader in der neues-ten Version. Das kostenlose Programm wird im Internet zum Download angeboten:

https://get.adobe.com/reader/?loc=de

ACHTUNG: Das Formular ist nur beschreibbar, wenn Sie es im Internet Explorer öffnen oder zuvor abspeichern!

den ausgefüllten Bewerbungsbogen senden Sie bitte an: [email protected]

Postanschrift für die Bewerbungsunterlagen:

7. ein selbstadressierter, ausreichend großer und entsprechend frankierter Rückumschlag (Wertzeichen: Deutsche Post) für die Rück-sendung von Unterlagen (fehlt dieser, werden eingereichte Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens vernichtet).

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BewerbungsfristDie Bewerbungszeit für das berufsbegleitende Studium Soziale Arbeit beginnt am1. April 2019 und endet am 3. Juni 2019.

Wichtig:

Über Berufsausbildungen (z.B. eine Erzieher/innenausbildung) erlangte Studienberechti-gungen sind bundesweit uneinheitlich geregelt. Daher ist es in diesen Fällen obligatorisch eine Bescheinigung über die Berechtigung zu einem Studium beizufügen. Diese Bescheinigung wird vom Bildungsministerium in Schwerin (Frau Ole-jko, Telefon 0385 588-7217; Postanschrift: Ministe-rium für Bildung, Wissenschaft, Kultur Mecklen-burg-Vorpommern, 19048 Schwerin) auf Antrag kostenpflichtig ausgestellt.

ZusageNach einer positiven Entscheidung der Auswahl-kommission wird den Bewerber/innen ein Wei-terbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, einschließlich einer Klausel über die Zustim-mung des Arbeitgebers zu der erforderlichen Freistellung für das Studium, zugesandt. Nach der Retournierung des unterschriebenen Vertra-ges und der Überweisung der ersten Monatsrate der Studiengebühren sowie der Einschreibe- und Servicegebühr sind die Bewerberinnen und Bewerber endgültig zugelassen.

AuswahlverfahrenEs findet am Freitag/Samstag, den 21./22. Juni 2019 ein qualitatives Auswahlverfahren statt: Die Auswahlkommission trifft eine Vorauswahl aus den eingegangenen Bewerbungen (insbe-sondere aufgrund des Motivationsschreibens). Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Studium wird nach einem einstündigen Gruppenauswahlgespräch getroffen, zu dem die ausgewählten Bewerber*innen gesondert ein-geladen werden. Bitte diesen Termin unbedingt vormerken (Urlaubszeit berücksichtigen).

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Beratung und weitere AuskünfteEs wird ein allgemeiner Informationstermin für Studieninteressierte angeboten. Dieser findet am Freitag, den 10. Mai 2019 um 14.30 Uhr in der Hochschule Neubrandenburg statt. Der Raum wird durch einen Aushang im IfW-Schaukasten (zu finden im Haus 1 der Hochschule Neubrandenburg; Parkplatzseite) und durch Aufsteller im Gebäude, bekanntgegeben. An diesem Termin werden durch das IfW-Team gern Ihre Fragen persönlich beantwortet, die das Studium und das Bewerbungsverfahren betreffen.

B96 Stralsund

B96 Berlin

B104 Prenzlau

B104 Rostock

B192 Waren

Stadtplan Neubrandenburg

Tollensesee

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Rostocker Straße

Brodaer Straße

Haus 1

Mensa

Haus 2

Haus 3

Campusplan der Hochschule Neubrandenburg

Anreise- und Orientierungsplan

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• Geschichte der Sozialen Arbeit• Zentrale Begriffe und ausgewählte the-

oretische Perspektiven Sozialer Arbeit • Hilfeplanung und Intervention • Case Management I Fallarbeit • Case Management II Versorgungsysteme • Normalitätskonstruktionen und -dekon-

struktionen im pädagogischen Alltag • Machttheorien und Gesellschaftliche

Konstruktion der Wirklichkeit• Altersarmut • Organisationspsychologie • Sozialpsychologie• Persönlichkeitspsychologie • Sozialisation im Kindes- und Jugendalter

• Begriffe und Konzepte der Pädagogik• Einführung ins Recht / Sozialrecht I• Einführung ins Zivilrecht, ins-

besondere Familienrecht• Einführung ins Sozialrecht II• Recht der Sozialleistungen (SGB II, III, XII) • Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) • Einführung ins öffentliche Recht

insbesondere Verwaltungsrecht• Verwaltungsrecht II• Grundlagen der Gesprächsführung • Beratung I/II /Theorie der Interaktion• Gespräche mit Kindern• Paarberatung• Sozialanwaltliche Sozialarbeit

Studieninhalteberufsbegleitendes Studium Soziale Arbeit

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Fettdruck = Studienwochen Änderungen vorbehalten!

• Ökonomie und Sozialpolitik und Ökonomie sowie Manage-ment Sozialer Einrichtungen

• Wahlmodul: Studienfahrt nach Lahti (Finnland) zur Partnerhochschule (begrenzte Teilnehmerzahl)

• Erziehungs- und Familienhil-fen I: Hilfen zur Erziehung

• Erziehungs- und Familienhilfen II: Fami-lienarbeit in verschiedenen Hilfeformen

• Beratung für ältere Menschen und ihre Angehörigen

• Einführung in Inklusion• Ökonomie und Sozialpolitik

und Ökonomie sowie Manage-ment Sozialer Einrichtungen

• Ansätze systemischer Psychiatrie

• Grundlagen der Sozialen Arbeit mit Migranten

• Einführung in die Schuldnerberatung • Arbeitslosigkeit, Arbeit mit Arbeits-

losen, Benachteiligtenförderung • Grundlagen der Suchtkran-

kenhilfe und Prävention • Soziale Probleme im

sozialräumlichen Kontext • Abschlusskolloquium, Praxis-

reflexion, Vorbereitung B.A. Thesis

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Ihr berufsbegleitendes Studium auf einen Blick :

Bewerbungszeitraum: 1. April - 3. Juni 2019

Infotermin beim IfW: 10. Mai 2019, 14.30 Uhr

Auswahlgespräche: 21./22. Juni 2019

Studienbeginn: 16. September 2019

Studiendauer: September 2019 – Februar 2023

Zeitlicher Rahmen: jährlich ca. 10 Wochenenden (Fr./Sa.) und eine Studienwoche

Zulassungsvoraussetzung: allgemeine oder fachge-bundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und sozialer Grundberuf oder andere Berufsausbildung und dreijährige Sozialberufserfahrung oder Meisterabschluss. Alternativ Hochschulzugangsprüfung mit einschlägigen Berufserfahrungen

Abschluss: international anerkannter Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)

Kosten: 235 EUR/mtl. Studiengebühren zzgl. einmal jährlich 85 EUR Lernmittelpauschale. Einmalig: 186 EUR Einschreibe- u. Servicegebühr; 345 EUR Einstufungsprü-fungsgebühr für HS NB

Besonderheit: feste Studiengruppe, regionale Studien-zirkel und über die ganze Studiendauer eine persönliche Studiengangsbegleitung

Telefon: Telefax: E-Mail: Website:

0395 5693-87000395 [email protected]

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• ICH BEWERBE MICH !

• Ich bin motiviert

• Ich möchte gern beruf-lich weiterkommen

• Ich brauche den Abschluss

• Die räumliche Nähe

• Ich möchte mich persön-lich weiterentwickeln

• Ich habe viel Gutes über

das Studium gehört

Will ich mich jetzt bewerben….?

Studieren Sie das Original

des berufsbegleitenden

Studiums Soziale Arbeit

in Mecklenburg-Vorpommern

© Fotolia_116305287

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Kristina Koebe

Projektkoordinatorin beim Caritasverband, Rostock

„Sich Jahre nach dem Abschluss einer Ausbildung noch einmal an ein Studium zu wagen, hat durch-aus Überwindung gekostet. Rückblickend kann ich sagen: es hat sich wirklich gelohnt. Zum einen ist da natürlich der Bachelor-Abschluss, der viele neue Wege und die Wahl zwischen ganz unterschiedlichen Arbeitsorten eröffnet.

Aber die Zeit am IfW war für mich auch eine persön-liche Bereicherung. So bot sie die Gelegenheit, sich intensiver mit unterschiedlichen hochinteressanten Themen zu beschäftigen – das Spektrum reicht von der Betreuung dementer Angehöriger, über die Planung von Beratungsgesprächen bis hin zu ver-schiedenen Facetten der deutschen Sozialgesetzge-bung. Das Studium ist so organisiert, dass es sich mit einem normalen Arbeitsalltag vereinbaren lässt - eine zusätzliche Belastung, die aber gut zu bewäl-tigen ist. Und allemal die Mühe wert ist!”

Was sagen Studierende zu diesem speziellen Studienangebot?

Und wie denken diejenigen, die es bereits absolviert haben?

Schauen Sie auf unseren informativen YouTube Kanal.

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Unser Service für Sie

Auswärtigen Teilnehmer/innen sind wir gern bei der Vermittlung einer günstigen (Hotel-) Unterbringung behilflich.

Herausgeber:

Institut für Weiterbildung (IfW)an der Hochschule Neubrandenburg e. V. Postfach 11 01 2117041 Neubrandenburg

Telefon: 0395 5693-8700Telefax: 0395 5693-78706E-Mail: [email protected]: ifw-neubrandenburg.de

Satz & Layout: Marks | Design, Stralsund

Trau dich, es lohnt sich!

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20 Festen Boden unter

den Füssen finden

Soziale Arbeit

berufsbegleitend studieren