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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 3

3. Fortschreibung des „Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023“ der Stadt Gera Überblick/Kurzfassung: Im Vergleich zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK 3.0) ist eine

positive Tendenz im Ergebnis- und Finanzplan festzustellen.

Der Anteil der freiwilligen Leistungen hat sich im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung ggü. der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013-2023 (HSK 2.0) von 6,94 v.H. auf 6,49 v. H. reduziert.

Der Schwerpunkt des HSK 3.0 liegt auf der Umsetzung der bestehenden Haushaltssicherungsmaßnahmen bzw. -ansätze. Zudem wurden einzelne Maßnahmen bzw. konsolidierungsrelevante Prüfaufträge neu aufgenommen, um auch für die Folgejahre Konsolidierungspotentiale erschließen zu können.

In Bezug auf die mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des HSK 2.0 verbundenen Auflage ist festzustellen, dass der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen in Gera dem Thüringer Durchschnitt entspricht.

Die Personalkosten als wesentlicher Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung wurden für die Jahre 2016 und 2017 ermittelt. Dabei erfolgte eine Hochrechnung bis 2023 unter Berücksichtigung von Tariferhöhungen (2016 ff. 2,0 % p.a.). Für die Planung ab 2017 bleiben die bisherigen Planansätze zuzüglich eines Mehrbedarfes als Zielstellung für die Verwaltung bestehen. Zur Umsetzung ist bis 30.09.2016 eine fundierte und aussagekräftige Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes zu erstellen, welches Anreizmodelle für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses vorsieht. Hierzu wurden für die Jahre 2016-2018 insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro für eine entsprechende Umsetzung zweckgebunden eingestellt.

Es wird weiterhin von einer kommunalen Entlastung im Zuge eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung, entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Bundestages sowie eines gebührenfreies „Kita-Jahr“ entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen den Parteien DIE LINKE., SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages, ausgegangen.

Beim Mehrbelastungsausgleich ist mit Blick auf die postulierten Stärkung der zentralen Orte sowie dem im ThürFAG verankerten allgemeinen Steigerungsindex eine jährliche Erhöhung um 1 Euro/Einwohner prognostiziert. Bei der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Bevölkerungsentwicklung wurde im Rahmen eines Minimalansatzes eine vorsichtige Einwohnerentwicklung angenommen.

Analog zur Haushaltssatzung 2016 sieht das HSK 3.0 eine Kreditaufnahme zum Ankauf betriebsnotwendigen Anlagevermögens - im Rahmen eines „Assetdeals“ - aus der Insolvenzmaße der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH i.IN. zur Erstausstattung des neuen ÖPNV-Unternehmens vor. Der neben den Zins- und Tilgungsleistungen vorgesehene Verlustausgleich basiert auf der Prognose der ausgleichsfähigen Aufwendungen einerseits sowie der Umsatzerlöse des neuen Verkehrsunternehmens andererseits. Nach wie vor kalkuliert die Stadt Gera damit, dass Einnahmen aus Beteiligungen die Kosten für den ÖPNV ab 2020 decken.

Die kumuliert vorgesehenen Bedarfszuweisungen i.H.v. 29,4 Mio. Euro entsprechen bis 2023, den in der genehmigten 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushaltsausgleich angenommenen Landeszuweisungen.

Dem Haushaltssicherungskonzept liegt nunmehr eine - jährlich fortzuschreibende - Investitionsplanung zu Grunde. Hier sind im notwendigen Umfang unverzichtbare bzw. als rentierlich einzustufende Maßnahmen, die die Konsolidierungsziele unterstützen bzw. diese nicht gefährden, berücksichtigt. Investitionsschwerpunkte stellen hierbei Schulbaumaßnahmen und der Brand-/Katastrophenschutz dar.

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 4

3. Fortschreibung des „Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023“ der Stadt Gera Sachdarstellung: 1. Problem und Regelungsbedürfnis

In Folge des vom Geraer Stadtrat am 04.07.2013 beschlossenen „Eckwertekonzeptes zur Haushaltssicherung“4 wurde am 14.11.2013 neben der Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Jahr das "Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023"5 (HSK) beschlossen. Auszug:

Mit Beschluss vom 16.04.2014 bzw. 25.06.2015 erfolgte eine 1. bzw. 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 (HSK 1.0/HSK 2.0). Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden alle Beschlüsse rechtsaufsichtlich genehmigt.6 Die Genehmigung des HSK 2.0 wurde mit nachstehender Auflage genehmigt: „Entsprechend der in der genehmigten 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes eingestellten Maßnahme M 3651-0.01 ist im Rahmen der nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG abzuschließenden Trägervereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken, dass ein Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurch-schittes sichergestellt wird.“ Auf Grundlage der rechtsaufsichtlichen Genehmigung sowie der § 53 a Abs. 3 ThürKO7 bzw. § 4 Abs. 4 ThürKDG8 ist das (aktuell gültige) HSK 2.0 fortzuschreiben. Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung9 verdeutlicht, dass - insbesondere durch Kostensteigerungen, nicht bzw. nicht fristgerecht umgesetzte Maßnahmen sowie Fehlbeträge vorausgegangener Haushaltsjahre - eine „Nachjustierung“ des HSK 2.0 erforderlich ist. Entsprechend des Rundschreibens des Thüringer Innenministeriums10 zur Umsetzung der VV-Haushaltssicherung vom 10.11.201411 ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes an formelle Anforderungen gebunden.

4 Vgl. Anlage Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung. 5 Vgl. Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung. 6 Vgl. Bescheide des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) vom 10.12.2013, 14.05.2014 und 28.08.2015. 7 Thüringer Kommunalordnung. 8 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik. 9 Vgl. Drucksachen-Nr. 16/2016. 10 Jetzt Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK). 11 Siehe Internetseite des TMIK: http://www.thueringen.de/th3/tmik/kommunales/finanzwesen/

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2. Lösung Die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 (HSK 3.0) sah zunächst eine Prüfung der mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des HSK 2.0 vom 28.08.2015 verbundenen Auflage, wonach - entsprechend der Maßnahme M 3651-0.01 im Rahmen der nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG12 abzuschließenden Trägervereinbarungen - zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken ist, dass ein Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes sichergestellt wird13, vor. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen in Gera eben jenem Thüringer Durchschnitt entspricht. Das statistisch (verzerrte) Bild basiert auf dem Geraer Modell der „Kita-Gebühren“ – demnach werden abzüglich der Fachpersonalkosten sowie des „Eigenanteils“ die Kosten der Träger auf die Eltern über Elterngebühren umgelegt. Dies führt zu einem einheitlichen Gebührenbeitrag beim jeweiligen Träger. Da keine Staffelung nach Einkommen erfolgt, führt dies zu vergleichsweise niedrigen Elterngebühren für alle Eltern (auch der mit höheren/hohen Einkommen) und zu hohen Gebührenübernahmen. Bei einer Einkommensstaffelung würden im Vergleich Familien mit niedrigen Einkommen niedrige Gebühren zahlen und Familien mit hohem Einkommen Beiträge für die Unterbringung ihres Kindes, teilweise deutlich über der durchschnittlichen Gebühr in Gera. Konkret ist die Behauptung einer unterdurchschnittlichen Elternbeteiligung in Gera an der offiziellen Statistik zu den Personal- und Sachkosten in Kindertageseinrichtungen sowie Elternbeiträgen 2014 zu widerlegen:

Den ausgewiesenen Werten ist ein 38 %iger Anteil an SGB VIII-Gebührenübernahmen zu entnehmen.14 Der Thüringer Durchschnitt liegt bei 15 %.15 Geht man von einem entsprechenden Wert bei einkommensabhängigen Gebühren für Kindertageseinrichtungen aus, würde sich die SGB VIII-Erstattungssumme auf ca. 863 TEUR reduzieren und sich der Anteil der „reinen Elternbeiträge“ erhöhen. Rein rechnerisch ist darlegbar, dass der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen in Gera zumindest dem Thüringer Durchschnitt entspricht. Auf dieser Grundlage, aber auch mit Blick auf die steigende Zahl anhängiger Klagen gegen die Praxis der Festlegung einkommensgestaffelter Elternbeiträge, wurde mit Schreiben vom 03.12.2015 entsprechend gegenüber der Rechtsaufsicht darum gebeten, von der Auflage abzusehen. Dies vor dem Hintergrund des Grundsatzes, dass Kommunen Gebühren grundsätzlich dazu nutzen, um auf die sich ihnen bietenden Möglichkeiten zu reagieren und um die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen zu steuern. Die Gestaltung des Elternbeitrags für Kindertageseinrichtungen bietet der Stadt Gera in diesem Kontext die Möglichkeit, sozial- und bildungspolitische Akzente auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen zu setzen.

12

Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz. 13

Vgl. Verwaltungsvorschrift (VV) zur Haushaltssicherung. 14

Verhältnis der Erstattungen i.H.v. 2.161.287 Euro zu den Gesamtelternbeiträge einschließlich Erstattungen - 5.751.010 Euro. 15

Verhältnis der Erstattungen i.H.v. 17.250.827 Euro zu den Gesamtelternbeiträge einschließlich Erstattungen - 114.924.192 Euro.

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 6

Angaben in EUR

HSK 2.0 HSK 3.0 HSK 2.0 HSK 3.0

1 2 3 4 5

2012 -34.291.998 -34.291.998 -7.415.672 -7.415.6722013 -42.843.318 -42.843.318 -20.858.019 -20.858.0192014 -40.238.370 -40.238.370 -58.681.020 -57.015.7392015 -40.238.370 -36.831.295 -39.146.350 -36.788.2002016 -40.238.370 -41.097.825 -45.715.770 -44.264.5502017 -39.734.000 -38.762.395 -53.009.410 -45.488.5902018 -36.443.210 -39.546.655 -51.628.210 -44.497.1602019 -26.658.950 -32.573.065 -47.488.440 -41.607.3302020 -8.716.750 -17.514.575 -38.909.240 -34.595.2602021 11.845.600 -963.215 -28.188.440 -25.509.8102022 35.012.690 17.922.575 -14.981.110 -13.784.4402023 60.020.140 39.029.565 0 0

Fehlbeträge kumuliert Haushaltssicherung

KK-Linie gegenü. Banken

ErgebnisplanFinanzplan

Im Weiteren wurden mit dem HSK 3.0 erneut Ansatzkorrekturen vorgenommen sowie Haushaltssicherungsmaßnahmen des HSK 2.0 abgerechnet bzw. konkretisiert. Aufgrund der nebenstehend aufgezeigten positiven Entwicklung liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der bestehenden Haushaltssicherungsmaßnahmen bzw. -ansätze. Daneben wurden einzelne Maßnahmen bzw. konsolidierungsrele-vante Prüfauf-träge (in der detaillierten Maßnahmenübersicht entsprechend ge-kennzeichnet) neu aufgenommen. Neben einer grundsätzlichen Auf-gabenkritik sind die Leitlinien des Haus-haltssicherungskon-zeptes nach wie vor einerseits die Weiterentwicklung der jeweiligen Aufgabenerledigung und andererseits - entsprechend der Grundsätze der Einnahmebeschaffung sowie der Kostendeckung16 - die Kalkulation mit kontinuierlichen Entgelt-, Gebühren- und Beitragsanpassungen. Bei den freiwilligen Leistungen hat in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Entgelte in Richtung Kostendeckung Priorität vor einer jeweiligen Infragestellung. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wies im Rahmen seiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung des HSK 2.0 wie folgt hin: „Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushalt der Stadt Gera wurde mit 6,94 v.H. angegeben. Nach Ziff. 1.2.2.1 der VV Haushaltssicherung wäre ein Anteil von 2 v.H. grundsätzlich als auskömmlich anzusehen. Selbst unter Berücksichtigung des Aufgabenumfangs kreisfreier Städte erscheint ein Anteil von ca. 7 v.H. vergleichsweise sehr hoch. Daher ist mit der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes auf eine weitere Reduzierung hinzuwirken…“ In Bezug auf diesen Hinweis zeigt auch die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit Blick auf die höheren Anforderungen an ein Oberzentrum - konzeptionell auf, wie bis 2023 - mit Unterstützung des Freistaates Thüringen ohne einen nachhaltigen „Eingriff“ in das prägende kulturelle und soziale Leben der Stadt in einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierungen in allen Bereichen - eine geordnete Haushaltswirtschaft (mit dem vollständigen Abbau aufgelaufener Defizite im Ergebnisplan) wieder erreicht werden kann. Der Anteil der freiwilligen Leistungen hat sich im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung ggü. dem HSK 2.0 von 6,94 v.H. auf 6,49 v. H. reduziert.17 Folgende wesentliche Eckpunkte bzw. Annahmen des HSK 3.0 werden nachstehend explizit aufgezeigt:

16 Vgl. § 54 ThürKO sowie Regelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). 17 Die Reduzierung ergibt sich aus der Differenz von 19.096.250 Euro HSK 2.0 (S. 71/241, Anlage III. Aufwendungen der Freiwilligen

Leistungen) zu im Vergleich zu 18.059.130 Euro in der aktuellen Fortschreibung - HSK 3.0.

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 7

a) Personalkosten Die Personalkosten wurden als „Soll-Planung“ auf Basis der Ist-Daten ermittelt. Dabei erfolgte eine Hochrechnung bis 2023 unter Berücksichtigung von Tariferhöhungen (2016 ff. 2,0 % p.a.) auf Basis der tatsächlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/innen. Bis auf feststehendem Personalbedarf wurden hierbei i.d.R. Wiederbesetzungen nicht geplant. Auszug detaillierte Maßnahmenübersicht des HSK 3.0: 18

Angaben in Euro

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018

ohne Konsolidierung -59.278.377 -61.313.510 -62.539.780 -63.790.576 -65.066.387

Ansätze gem. Nachtrag 2013 -60.267.620 -58.757.620 -56.891.880 -56.190.540 -56.190.540

HSK 2.0 -59.298.721 -61.405.310 -60.298.850 -59.981.710 -60.084.230

HSK 3.0 -59.832.88719 -59.840.43018 -60.832.380 -61.550.330 -60.136.260

Jahr 2019 2020 2021 2022 2023

ohne Konsolidierung -66.367.715 -67.695.069 -69.048.971 -70.429.950 -71.838.549

Ansätze gem. Nachtrag 2013 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540

HSK 2.0 -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900

HSK 3.0 -60.051.120 -60.122.470 -58.808.090 -57.366.370 -55.749.900

Das Jahr 2015 ist demnach bezogen auf das Haushaltssicherungskonzept hinsichtlich der Personalkosten sowie der Entwicklung der Beschäftigtenanzahl wie folgt auszuwerten:

HSK-Maßnahme

Maßnahmen-bezeichnung

Produkt Ziel

2015 vorl. Ergebnis 31.12.2015

Abweichung

M 1131-0.01 Stellenbemessung Stadtverwaltung

1131 Organisation

-61.405.310 € -59.840.430 € -1.564.880 €

Für den Zeitraum 2016 - 2023 ergibt sich derzeit eine kumulierte Gesamtabweichung in Höhe von -3.282.290 Euro, die hauptsächlich auf den Anstieg der Asylbewerberzahlen sowie vermehrten Ausbildungsbedarf aufgrund der „Rente mit 63“ zurückzuführen ist. Für die Planung ab 2017 bleiben die bisherigen Planansätze zuzüglich eines Mehrbedarfes aufgrund vorstehenden Mehraufwandes als Zielstellung für die Verwaltung bestehen.20 Mit Blick auf das Dilemma zwischen Aufgabenerfüllung und Kostensenkung werden im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts – im Sinne der Haushaltskonsolidierung – Maßnahmen aufgezeigt, um negativen Entwicklungen unter Gewährleistung der Aufgabenerfüllung gegenzusteuern21, zum Beispiel durch:

Optimierung von Prozessen und Abläufen sowie Einführung von Personalkostenbudgets für die einzelnen Bereiche - Aufzeigen von

Finanzzielen, Ableiten von Personalmaßnahmen.

18 Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen. 19 Differenz zu bisherigen Angaben basiert auf nachträglichen Buchungen nicht zuordenbarer Ein- und Auszahlungen aus „Verwahr-/

Vorschusskonten“. 20 Derzeit wird angenommen, dass ein Drittel der neu geschaffenen Stellen (befristete Arbeitsverträge) in Zusammenhang mit „Asyl“

über das Jahr 2017 hinaus bestehen bleiben. Dies entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von jährlich circa 300.000 Euro. Sobald hier neuere Erkenntnisse vorliegen, werden diese entsprechend berücksichtigt.

21 Vgl. Maßnahme-Nr. M 1172-3.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen).

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In diesem Zusammenhang wurden für die Jahre 2016-2018 insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro22 für die Umsetzung eines ursprünglichen Gedankens des Haushaltssicherungskonzeptes separiert - bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes ist ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeiter/innen, deren Aufgaben im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wegfallen, entwickelt. Ziel ist die vorzeitige Realisierung einer verschlankten und prozessoptimierten Stadtverwaltung Gera. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu verdeutlichen, dass die Konsolidierung der Personalkosten durch die natürliche Fluktuation unterstützt wird und deshalb keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen müssen. Die separierten Mittel sind zweckgebunden und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes im Jahr 2016.

b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen23

Die kommunale Entlastung im Zuge eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung gehört zu den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Bundestages vorgesehenen „prioritären Maßnahmen“. Die Entlastung der Kommunen ist nach aktuellem Kenntnisstand im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. Legt man den Königsteiner-Schlüssel zugrunde, ist ab 2018 mit einer Entlastung des Geraer Haushaltes i.H.v. 6,75 Mio. Euro p.a. zu rechnen.24

(2) Gebührenfreies „Kita-Jahr“ Gemäß Punkt 5.1 des Koalitionsvertrages zwischen den Parteien DIE LINKE., SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages „sind sich die Partner einig, das erste Kita-Jahr unter Beachtung der Wahlfreiheit der Eltern beitragsfrei zu stellen“.25 Mit Blick auf den Landes-Doppelhaushalt 2016/17 sowie dem Festhalten der Landesregierung an dem Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag kalkuliert die Stadt Gera hierbei nunmehr ab dem Jahr 2018 mit einem kumulierten Konsolidierungspotential von ca. 2,3 Mio. Euro26.

(3) Kommunaler Finanzausgleich / bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen27 Mit Beschluss des Thüringer Gesetzes zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs wurde eine Änderung des ThürFAG28, welches zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, beschlossen. Wesentliche Änderungen im neuen ThürFAG sind der Faktor für den Kinderansatz (von 4,5 auf 6,7) und der Faktor für die Soziallasten (von 8 auf 14).

22 2016: 521.230 Euro, 2017: 497.800 Euro, 2018: 497.800 Euro (vgl. M 1172-3.01). 23 Vgl. Maßnahme-Nr. M 3113-2.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen). 24 Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen und ist Grundlage zahlreicher

Abkommen - 5 Mrd. Euro * 0,0217 (Thüringer Anteil) * 0,05 (Geraer Anteil). 25 U.a. unter http://www.die-linke.de/fileadmin/download/thueringen2014/koalitionsvertrag/141205_thueringen_koalitionsvertrag.pdf 26 Vgl. Maßnahme-Nr. M 3611-2.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen). 27 Vgl. Presseartikel und Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. (http://www.gstb-thueringen.de). 28 Thüringer Finanzausgleichgesetzes.

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Für den Mehrbelastungsausgleich wurde der gesetzlich pauschale Grundbetrag von 119 Euro je Einwohner zu Grunde gelegt. Für die Folgejahre wurde - mit Blick auf die postulierten Stärkung der zentralen Orte sowie dem im ThürFAG verankerten allgemeinen Steigerungsindex - eine jährliche Erhöhung um 1 Euro/Einwohner prognostiziert. Bei der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Bevölkerungsentwicklung wurde im Rahmen eines Minimalansatzes eine vorsichtige Einwohnerentwicklung angenommen:

Angaben in EUR

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Einwohnerzahl 94.492 96.500 96.000 95.500 95.000 94.500 93.750 93.250

Grundbetrag 119 120 121 122 123 124 125 126

Ansatz 11.244.550 11.580.000 11.616.000 11.651.000 11.685.000 11.718.000 11.718.750 11.749.500

Auch bei der Prognose der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen wurde im Sinne der Haushaltssicherung vorsichtig mit konstanten Schlüsselzuweisungen für die Folgejahre kalkuliert.

c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Die Stadt Gera hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/2015 4. Ergänzung (Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs ab 01.10.2016; Erste Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Stadt Gera) bzw. der gleichlautenden Herleitung bzw. Begründung im Rahmen des Haushalts 2016, mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Erteilung bzw. Versagung einer Kreditgenehmigung29, wonach eine rechtsaufsichtliche Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen ist, wenn sie mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang steht, dargestellt, dass: lediglich die Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art. 5 (2) VO (EG)

1370/2007 möglich ist, die ÖPNV-Leistungserbringung über ein kommunales Unternehmen keine höheren

Kosten in der späteren Betriebsdurchführung erzeugt als durch einen Dritten30, die Werthaltigkeit des Anlagevermögens unter Heranziehung von Buch- bzw.

Verkehrswerten der einzelnen Vermögensgegenstände gemessen an dem Verkaufsangebot des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH (GVB) i.IN. in Höhe von 29,5 Mio. Euro gegeben ist,

der voraussichtliche Zins- und Tilgungsaufwand in der Finanzplanung der Stadt Gera vorgesehen war,

gegenüber der Kreditfinanzierung durch die Stadt Gera andere Optionen zur Finanzierung ausgeschlossen oder nicht sinnvoll sind,

sich die Unabweisbarkeit auch aus den Auswirkungen bzw. Folgekosten im Falle einer Nicht-Genehmigung der Kreditaufnahme, u.a. in Bezug auf die Erfüllung des ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe sowie auf eine sich ergebende Pflicht zur Rückzahlung gewährter Fördermittel, ergibt und

das Verkehrsangebot des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes der Stadt Gera und des Landkreises Greiz entsprechend der Teilfortschreibung 2015-2018 für das Stadtgebiet Gera31 einem Mindestmaß an „Daseinsvorsorge“ entspricht und dieses hinsichtlich der Höhe des Verlustausgleichs gemessen an den finanziellen Rahmenbedingungen bzw. Möglichkeiten der Stadt Gera das Günstigste ist.

29 § 14 Abs. 2 ThürKDG i. V. m. der Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise. 30 Nachweis über Wirtschaftlichkeitsanalyse nach 4. „Altmark-Trans“-Kriterium. 31 Vgl. Beschluss-Vorlage Drucksachen-Nr. 26/2015 (Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Stadt Gera und des Landkreises Greiz) bzw.

Maßnahme-Nr. M 5471-0.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen).

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Insofern ist beabsichtigt, betriebsnotwendiges Anlagevermögen hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Vorgaben des gemeinsamen Nahverkehrsplanes der Stadt Gera und des Landkreises Greiz 2015 – 2018, im Rahmen eines „Assetdeals“ aus der Insolvenzmaße der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH i.IN. zur Erstausstattung des neuen ÖPNV-Unternehmens zu erwerben. Die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Gera sieht eine entsprechende - rechtsaufsichtlich zu genehmigende - Kreditermächtigung vor. Die aktuellen Ansätze

Auszug detaillierte Maßnahmenübersicht des HSK 3.0 Angaben in Euro

Jahr 201632 2017 2018 2019

nach Konsolidierung -2.229.950 -494.550 -694.720 -982.890

basieren auf der Prognose der ausgleichsfähigen Aufwendungen einerseits sowie der Umsatzerlöse des neuen Verkehrsunternehmens andererseits auf der Grundlage der Teilfortschreibung 2015-2018 des Nahverkehrsplanes und stellen demnach den Verlustausgleich an das künftige ÖPNV-Unternehmen abzüglich Zins- und Tilgungsleistungen (676.050 Euro im Jahr 2016, 2.673.450 Euro im Jahr 2017; Produkt 61210000, Sachkonto 57500000) für die geplante Kreditfinanzierung dar. Nach wie vor kalkuliert die Stadt Gera, dass Einnahmen aus Beteiligungen die Kosten für den ÖPNV ab 2020 decken.33

d) Bedarfszuweisungen Im Ergebnis der Fortschreibung bisheriger sowie der Kalkulation neuer Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich (einschließlich des Abbaus aufgelaufener Defizite) bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes lediglich im Finanzplan, jedoch nicht im Ergebnisplan nachgewiesen werden. Nach wie vor sind als Gründe hierfür im Wesentlichen Kostensteigerungen, nicht bzw. nicht fristgerecht umgesetzte Maßnahmen, Fehlbeträge vorangegangener Haushaltsjahre sowie gestiegene, den Ergebnisplan belastende, zahlungsunwirksame Positionen zu nennen. Auch im Hinblick auf die Rolle eines Oberzentrums und die damit verbundenen Anforderungen zeigt dies, dass die Stadt Gera auch weiterhin auf Unterstützung des Freistaates Thüringen angewiesen ist. Die Stadt Gera wird entsprechend Bedarfszuweisungen beantragen und einplanen. Die kumuliert vorgesehenen Bedarfszuweisungen i.H.v. 29,4 Mio. Euro entsprechen bis 2023 den im HSK 2.0 zum Haushaltsausgleich angenommenen Landeszuweisungen.34 Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Ergebnisplanes mit und ohne die Einplanung von Bedarfszuweisungen auf.

32 Der Ansatz 2016 beinhaltet sowohl Zahlungen an das künftige ÖPNV-Unternehmen als auch Aufwendungsvorfinanzierungen an die

GVB GmbH i.IN. im Rahmen der Aufwendungsübernahme- und Interimsvereinbarung zwischen der Stadt Gera und der Insolvenzschuldnerin.

33 Vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 42/2015 - vorbehaltlich eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses sowie einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

34 Vgl. S. 5/7, Pkt. 5 der Genehmigung des HSK 2.0 vom 28.08.2015 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 11

Investitionsvolumen Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

Schulbaumaßnahmen 40.157.980,00 € 690.960,00 € 39.467.020,00 €darunter: Campus 18.232.420,00 € 269.420,00 € 17.963.000,00 €

Karl-Theodor-Liebe 4.700.000,00 € 0,00 € 4.700.000,00 €

Ostschule 11.838.000,00 € 0,00 € 11.838.000,00 €

Zabelgymnasium 1.169.150,00 € 60.150,00 € 1.109.000,00 €

SBBS Gesundheit 547.700,00 € 54.700,00 € 493.000,00 €

Grundschule 14 2.500.300,00 € 37.080,00 € 2.287.920,00 €

Goethegymnasium (Nikolaiberg) 300.000,00 € 0,00 € 300.000,00 €

Schulplatzerweiterung 350.000,00 € 0,00 € 350.000,00 €

IGS 299.610,00 € 269.610,00 € 30.000,00 €

Ordnung 6.798.640,00 € 250.000,00 € 6.548.640,00 €darunter: Fahrzeuge Brandschutz 5.033.000,00 € 0,00 € 5.033.000,00 €

Fahrzeuge Brandschutz Eigenmittel 250.000,00 € 250.000,00 € 0,00 €

Fahrzeuge Rettungsdienst 311.800,00 € 0,00 € 311.800,00 €

Fachtechnische Geräte Brand- und Katastrophenschutz

379.250,00 € 0,00 € 379.250,00 €

Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Leitstelle

174.000,00 € 0,00 € 174.000,00 €

Angaben in Euro

Jahres- ergebnis

Fehlbeträge kumuliert

Entnahme allgemeine Rücklage **

Fehlbeträge kumuliert

Haushalts- sicherung

geplante Bedarfs-

zuweisung

Jahres- ergebnis

Fehlbeträge kumuliert

Entnahme allgemeine Rücklage **

Fehlbeträge kumuliert

Haushalts- sicherung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672

2013 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.019 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.0192014 (vorl.) * -36.157.720 -57.015.739 -57.015.739 -36.157.720 -57.015.739 -57.015.7392015 (Prog.) -7.250.000 -64.265.739 20.227.539 -44.038.200 7.250.000 0 -57.015.739 20.227.539 -36.788.200

2016 -14.726.350 -78.992.089 -58.764.550 7.250.000 -7.476.350 -64.492.089 -44.264.5502017 -8.474.040 -87.466.129 -67.238.590 7.250.000 -1.224.040 -65.716.129 -45.488.5902018 -573.560 -88.039.689 -67.812.150 1.564.990 991.430 -64.724.699 -44.497.1602019 1.664.080 -86.375.609 -66.148.070 1.225.750 2.889.830 -61.834.869 -41.607.3302020 5.786.320 -80.589.289 -60.361.750 1.225.750 7.012.070 -54.822.799 -34.595.2602021 7.859.700 -72.729.589 -52.502.050 1.225.750 9.085.450 -45.737.349 -25.509.810

2022 10.499.620 -62.229.969 -42.002.430 1.225.750 11.725.370 -34.011.979 -13.784.440

2023 12.558.640 -49.671.329 -29.443.790 1.225.800 13.784.440 -20.227.539 0

HSK 3.0 mit BedarfszuweisungHSK 3.0 ohne BedarfszuweisungErgebnisplan Ergebnisplan

* Vorläufiges Ergebnis 2014 per 9. Februar 2016. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher kann

es noch zu Veränderungen kommen. Darin enthalten ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 20.227.538,78 EUR.

** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit beabsichtigt, außerplanmäßige Abschreibungen die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG bzw. die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stehen, direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 20.227.538,78 EUR umzubuchen.

e) Investitionsplanung 2016 – 2023 (vgl. Anhang XIV. Investitionsquote)

Entsprechend der llgemeinen Grundsätze der VV Haushalts-sicherung35 liegt dem Haus-haltssicherungskonzept nun-mehr eine – jährlich fortzu-schreibende – Investitionspla-nung zu Grunde. Bei diesem „Zweiklang aus Haushaltskon-solidierung und Investitionen“ sind hier im notwendigen Um-fang unverzichtbare bzw. als rentierlich einzustufende Maß-nahmen, die die Konsolidie-rungsziele unterstützen bzw. diese nicht gefährden, berück-sichtigt.36 Investitionsschwer-punkte stellen hierbei Schul-baumaßnahmen und der Brand-/Katastrophenschutz dar. Aufgrund (noch) fehlender konkreter Planungsgrundlagen hinsichtlich einer sachgerechten finanziellen Untersetzung sind Investitionen in Verwaltungsstandorte hierbei noch nicht berücksichtigt.37 Die vorgesehenen Schulinvestitionen sollen mit Blick auf die gesetzlichen Aufgaben als Schulträger, bauliche bzw. sicherheitstechnischer Mängel sowie notwendige Schulplatzer-weiterungen in hohem Maße über Förderprogramme bzw. mit Drittmitteln realisiert werden.

35 Vgl. Abschnitt A, Absatz 3. 36 Eine konkrete Untersetzung muss gesondert, außerhalb des konzeptionellen Ansatzes der Haushaltskonsolidierung erfolgen. 37 Vgl. HSK-Maßnahme M 1142-0.01 (alt M 1141-0.01.).

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 12

Bau-/Anschaffungszeiten 2016 2017 2019 2020 2021 2022 2023Schulbaumaßnahmendarunter: Campus

Karl-Theodor-Liebe BauzeitOstschule

Zabelgymnasium BauzeitSBBS Gesundheit Bauzeit

Grundschule 14Goethegymnasium (Nikolaiberg)

Schulplatzerweiterung AusstattungIGS Rest)-Ausstattung

BauzeitBauzeit

Bauzeit

2018

BauzeitBauzeit

Angaben in EUR

Finanzmittel- überschuss

ordentliche Tilgung

Kassenüber- schuss/-fehl

1 2 3 4

20122013201420152016 -26.592.180 22.325.650 -4.266.5302017 10.942.740 -8.607.310 2.335.4302018 13.987.920 -8.409.720 5.578.2002019 18.011.010 -10.300.130 7.710.8802020 22.400.100 -7.341.610 15.058.4902021 23.100.750 -6.549.390 16.551.3602022 25.056.790 -6.171.000 18.885.7902023 27.153.900 -6.046.910 21.106.990

Finanzplan

HSK 3.0

Neben der Erzielung von vorgesehenen Eigenmittel der Stadt Gera ist eine Realisierungs-voraussetzung neuer Schulbauprojekte die Zweckbindung eines etwaigen Verkaufserlöses für das ehemalige Geraer Bergarbeiterkrankenhaus. Entsprechend des Stadtratsbe-

schlusses 81/2015 1. Ergänzung ist dieser vollumfänglich zur Durchführung von Investitio-nen als Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes, konkret in Schulinvestitionen, zu verwenden.

Ohne Zweckbindung sind die Auszahlungen für Investitionen aufgrund des Kassen-wirksamkeitsprinzips in den Jahren zu ver-anschlagen, in den sie

zu leisten sind, während Einzahlungen im Jahr des Eingangs veranschlagt werden müssen. Eine Ausnahme besteht nur für Einzahlungen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zweckgebunden sind. Diese stehen für Auszahlungsermächtigungen bis zum Zeitpunkt der Zweckerfüllung und Fälligkeit der letzten Zahlung zur Verfügung.38 Die Notwendigkeit eines Zweckbindungsvermerkes ergibt sich zudem aus dem rechtlichen Rahmen für doppisch buchende Gemeinden. Diese haben - auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Sinne der Generationengerechtigkeit - auf den Substanzerhalt des gemeindlichen Vermögens zu achten. Dies ist mit Blick auf die notwendigen Großprojekte nur möglich, wenn der Verkaufserlös für das ehemalige Bergarbeiterkrankenhaus als „investive Einzahlung“ für investive Maßnahmen mit einer Zweckbindung versehen wird.

Sämtliche Maßnahmen sind von-einander abgrenzbar. Eine ver-bindlichere Maßnahmenunterset-zung muss nach Entscheidung der jeweils geplanten Fördermit-telgeber erfolgen. Das bisher aus-gewiesene „Investitionsdefizit“ könnte - neben ggf. höheren För-derquoten bzw. zusätzlichen För-dermöglichkeiten - entsprechend der Regelungen des Dritten Ab-schnittes der ThürGemHV-Doppik39 durch den voraussicht-lichen Kassenüberschuss der Folgejahre gedeckt werden.

Die Schwerpunktsetzung im Brand-/Katastrophenschutz erfolge mit Blick auf den Brand-schutzbedarfsplan sowie nach Auswertung sog. Kostennachweise für Fahrzeuge, wonach die Reparaturkosten aufgrund des Fahrzeugalters regelmäßig ansteigen und für einen Teil der Fahrzeuge die Ersatzteilbeschaffung nicht oder kaum noch möglich ist.

38 Vgl. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 09.11.2015. 39 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik; Deckungsgrundsätze, Haushaltsausgleich.

Schulbaumaßnahme Eigenmittel

TEUR Zweckbindung

TEUR

Goethegymnasium – Campus Rutheneum 3.440 1.800 Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium 1.489 522 Ostschule 2.625 2.028 Grundschule 14 – Bieblacher Hang 1.140 650 Gesamt 8.694 5.000

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 13

3. Alternativen Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gera ist mit seinen vielfältigen Belastungen weitge-hend ausgeglichen gestaltet. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt eine andere (Konsolidierungs-) Schwerpunktsetzung grundsätzlich in Betracht, wobei Reduzie-rungen durch andere Maßnahmen oder entsprechende Erhöhung anderer Konsolidierungsbe-träge zu decken sind. Der aktuelle Konsolidierungsgedanke, welcher auf einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierungen in allen Bereichen basiert, müsste entsprechend angepasst werden. Deutliche Eingriffe, vor allem in den Bereich der frei-willigen Leistungen, die Veräußerung von Vermögen, aber auch die Aktivierung bereits abge-lehnter Maßnahmen kämen hierfür beispielweise in Betracht.

4. Finanzielle Auswirkungen / Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 2013 –

2023 der Stadt Gera 4.1. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum anzugeben, in dem der Haushaltsausgleich (im Ergebnis- sowie im Finanzplan) wieder erreicht wird oder die Überschuldung beseitigt wird (§ 4 Abs. ThürKDG). Das Hauptziel eines Haushaltssicherungskonzeptes sollte sein, die Liqui-dität der Gemeinde sicherzustellen. Hierbei bildet der Finanzplan den Schwerpunkt der Konso-lidierungsbestrebungen. Doppisch buchende Gemeinden haben darüber hinaus auf den Substanzerhalt des gemeindli-chen Vermögens zu achten. Dies zielt auf den Ergebnishaushalt bzw. auf Fehlbeträge aus vo-rangegangenen Haushaltsjahren ab. Es gilt eine Überschuldung zu vermeiden. Die Gemeinde ist überschuldet, wenn das Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres aufgebraucht sein wird (§ 3 Abs. ThürKDG). Das Eigenkapital der Stadt Gera beträgt voraussichtlich per 31.12.2016 gemäß Haushaltssatzung ca. 310.132.000 Euro40, somit besteht gegenwärtig und perspekti-visch kein Risiko der Überschuldung. 4.1.1 Finanzplan

Angaben in Euro

Finanzmittel- überschuss *

ordentliche Tilgung **

Kassenüber- schuss/-fehl

Rückzahlungs- verpflichung

KK-Linie gegenü. Banken

1 2 3 4 5 6 7 8

2012 -34.291.9982013 -42.843.3182014 -40.238.370 -7.099.750 -47.338.1202015 -36.831.295 -7.099.750 -43.931.0452016 -26.592.180 22.325.650 -4.266.530 0 -41.097.825 -7.099.750 -48.197.5752017 10.942.740 -8.607.310 2.335.430 0 -38.762.395 -7.099.750 -45.862.1452018 13.987.920 -8.409.720 5.578.200 -6.362.460 -39.546.655 -737.290 -40.283.9452019 18.011.010 -10.300.130 7.710.880 -737.290 -32.573.065 0 -32.573.0652020 22.400.100 -7.341.610 15.058.490 0 -17.514.575 0 -17.514.5752021 23.100.750 -6.549.390 16.551.360 0 -963.215 0 -963.2152022 25.056.790 -6.171.000 18.885.790 0 17.922.575 0 17.922.5752023 27.153.900 -6.046.910 21.106.990 0 39.029.565 0 39.029.565

HSK 3.0Finanzplan

Ver- bindlichkeiten gegenü. Land

Verbindlichkeiten zur Liquiditäts-

sicherung gesamt ***

* Der Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung Zeile 15) setzt sich zusammen aus dem Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Finanzrechnung Zeile 11) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Finanzrechnung Zeile 14).

** Im Jahr 2016 beinhaltet die Spalte 3 eine Kreditaufnahme von 29,5 Mio. EUR. *** Mit Bescheid vom 28. November 2014 erhielt die Stadt Gera eine Liquiditätshilfe in Höhe von 7.099.742 EUR. Die

Liquiditätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15. Juli 2018 bzw. 15. Juli 2019 zurückzuzahlen. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gesamt kann sich durch den tatsächlichen Mittelabfluss für Investitionen noch verändern.

Nachrichtlich wird den Anforderungen nach Punkt 2.1.2. VV-Haushaltssicherung Rechnung ge-tragen. Im letzten Jahr der Verwaltungsbuchführung wurden die Fehlbeträge nach § 23 Thür-

40 Vgl. § 8 der Haushaltssatzung 2016.

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Angaben in EUR

nachrichtlich

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliert

Entnahme allgemeine Rücklage **

Fehlbeträge kumuliert

Haushalts- sicherung

geplante Bedarfs-

zuweisung

1 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.6722013 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.019

2014 (vorl.) *** -36.157.720 -57.015.739 -57.015.7392015 (Prognose) 0 -57.015.739 20.227.539 -36.788.200 7.250.000

2016 -7.476.350 -64.492.089 -44.264.550 7.250.0002017 -1.224.040 -65.716.129 -45.488.590 7.250.0002018 991.430 -64.724.699 -44.497.160 1.564.9902019 2.889.830 -61.834.869 -41.607.330 1.225.7502020 7.012.070 -54.822.799 -34.595.260 1.225.7502021 9.085.450 -45.737.349 -25.509.810 1.225.7502022 11.725.370 -34.011.979 -13.784.440 1.225.7502023 13.784.440 -20.227.539 0 1.225.800

HSK 3.0Ergebnisplan Ergebnisplan

GemHV nicht vollständig abgebaut. Sie beliefen sich auf 13.296.025,08 Euro und sind in das fortzuführende HSK 3.0 zu übernehmen:

Angaben in Euro

VortragSaldo ordentliche und außerordentliche Ein- und Auszahlungen *

ordentliche Tilgung ** Vortrag neu

1 2 3 4 5

2012 -13.296.025 1.262.587 -4.216.764 -16.250.2022013 -16.250.202 3.275.581 -4.631.330 -17.605.951

2014 (vorl.) -17.605.951 1.573.474 -4.666.308 -20.698.7852015 (Prognose) -20.698.785 6.663.255 -6.519.715 -20.555.246

2016 -20.555.246 5.276.070 22.325.650 7.046.4742017 7.046.474 12.961.780 -8.607.310 11.400.9442018 11.400.944 15.245.930 -8.409.720 18.237.1542019 18.237.154 17.661.850 -10.300.130 25.598.8742020 25.598.874 21.784.330 -7.341.610 40.041.5942021 40.041.594 23.457.940 -6.549.390 56.950.1442022 56.950.144 25.763.980 -6.171.000 76.543.1242023 76.543.124 27.758.090 -6.046.910 98.254.304

HSK 3.0Finanzplan

* Das Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen für 2015 ist ein Prognosewert, da noch nicht alle

Buchungen vollzogen sind. ** Im Jahr 2016 beinhaltet die Spalte 4 eine Kreditaufnahme von 29,5 Mio. EUR. 4.1.2 Ergebnisplan Bei der Umsetzung des für die einzelnen Jahre vorgeschlagenen Konsolidierungsvolumens al-ler Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung von Bedarfszuweisungen wird die Stadt Gera im Jahr 2017 mit dem Abbau der bis dahin aufgelaufenen Kassenkredite beginnen und ab

2018 neben dem Ausgleich des Ergebnisplanes die ordentliche Tilgung erwirtschaften und bis 2022 die Kassenkredite und

2023 die aufge-laufenen Fehlbe-träge im Ergebnis-plan vollständig abbauen.

* Dies ist das vorläufige Ergebnis 2014 per 9. Februar 2016. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher kann es noch zu Veränderungen kommen. Darin enthalten ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 20.227.538,78 EUR.

** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant die außerplanmäßigen Abschreibungen die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG bzw. die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stehen direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 20.227.538,78 EUR umzubuchen.

4.2. Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2023 der Stadt Gera

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 15

ja (Anm.: Falls ja, sind diese in Abstimmung mit dem Ref. Haushaltssicherung/-konsolidierung darzulegen.)

nein 4.2.1 Finanzplan Im Vergleich HSK 2.0 zum HSK 3.0 stellt sich die Entwicklung der Kassenkreditlinie (KK-Linie) gegenüber den Banken wie folgt dar:

Angaben in Euro HSK 2.0 *

FinanzplanKK-Linie gegenü. Banken

Finanzmittel- überschuss **

ordentliche Tilgung ***

Kassenüber- schuss/-fehl

Rückzahlungs- verpflichung

KK-Linie gegenü. Banken

1 2 3 4 5 6 7 8 9

2012 -34.291.998 -34.291.9982013 -42.843.318 -42.843.3182014 -40.238.370 -40.238.370 -7.099.750 -47.338.1202015 -40.238.370 -36.831.295 -7.099.750 -43.931.0452016 -40.238.370 -26.592.180 22.325.650 -4.266.530 0 -41.097.825 -7.099.750 -48.197.5752017 -39.734.000 10.942.740 -8.607.310 2.335.430 0 -38.762.395 -7.099.750 -45.862.1452018 -36.443.210 13.987.920 -8.409.720 5.578.200 -6.362.460 -39.546.655 -737.290 -40.283.9452019 -26.658.950 18.011.010 -10.300.130 7.710.880 -737.290 -32.573.065 0 -32.573.0652020 -8.716.750 22.400.100 -7.341.610 15.058.490 0 -17.514.575 0 -17.514.5752021 11.845.600 23.100.750 -6.549.390 16.551.360 0 -963.215 0 -963.2152022 35.012.690 25.056.790 -6.171.000 18.885.790 0 17.922.575 0 17.922.5752023 60.020.140 27.153.900 -6.046.910 21.106.990 0 39.029.565 0 39.029.565

HSK 3.0Finanzplan

Ver- bindlichkeiten gegenü. Land

Verbindlichkeiten zur Liquiditäts-

sicherung gesamt ****

* Vgl. Schreiben an das TLVwA vom 15.07.2015 ** Der Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung Zeile 15) setzt sich zusammen aus dem Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Finanzrechnung Zeile 11) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Finanzrechnung Zeile 14).

*** Im Jahr 2016 beinhaltet die Spalte 3 eine Kreditaufnahme von 29,5 Mio. EUR. **** Mit Bescheid vom 28. November 2014 erhielt die Stadt Gera eine Liquiditätshilfe in Höhe von 7.099.742 EUR. Die

Liquiditätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15. Juli 2018 bzw. 15. Juli 2019 zurückzuzahlen. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gesamt kann sich durch den tatsächlichen Mittelabfluss für Investitionen noch verändern.

4.2.2 Ergebnisplan Wie bereits oben aufgezeigt, stellt sich die Entwicklung des Ergebnisplanes bzw. der kumulierten Fehlbeträge im Vergleich HSK 2.0 zum HSK 3.0 wie folgt dar:

Angaben in Euro HSK 2.0 *

Ergebnisplan nachrichtlich

Fehlbeträge kumuliert

Haushalts- sicherung

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliert

Entnahme allgemeine Rücklage **

Fehlbeträge kumuliert

Haushalts- sicherung

geplante Bedarfs-

zuweisung

1 2 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.6722013 -20.858.019 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.019

2014 (vorl.) *** -58.681.020 -36.157.720 -57.015.739 -57.015.7392015 (Prognose) -39.146.350 0 -57.015.739 20.227.539 -36.788.200 7.250.000

2016 -45.715.770 -7.476.350 -64.492.089 -44.264.550 7.250.0002017 -53.009.410 -1.224.040 -65.716.129 -45.488.590 7.250.0002018 -51.628.210 991.430 -64.724.699 -44.497.160 1.564.9902019 -47.488.440 2.889.830 -61.834.869 -41.607.330 1.225.7502020 -38.909.240 7.012.070 -54.822.799 -34.595.260 1.225.7502021 -28.188.440 9.085.450 -45.737.349 -25.509.810 1.225.7502022 -14.981.110 11.725.370 -34.011.979 -13.784.440 1.225.7502023 0 13.784.440 -20.227.539 0 1.225.800

HSK 3.0Ergebnisplan Ergebnisplan

* Den Angaben liegt die Beschlussfassung der DS-Nummer 43/2015 zu Grunde. kommen. Darin enthalten ist

eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 20.227.538,78 EUR. ** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant die außerplanmäßigen Abschreibungen

die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG bzw. die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stehen direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 20.227.538,78 EUR umzubuchen.

*** Dies ist das vorläufige Ergebnis 2014 per 9. Februar 2016. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher kann es noch zu Veränderungen

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Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 16

5. Zuständigkeit des Beschlussgremiums Die rechtliche Zuständigkeit des Stadtrates ergibt sich aus zweierlei Hinsicht: Ein Haushaltssicherungskonzept bzw. dessen Fortschreibung ist gemäß § 4 Abs. 3 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen und bedarf einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Darüber hinaus ergeben sich aus dem HSK 3.0 Veränderungen der Konsolidierungsmaßnahmen. Diese sind gemäß § 4 Abs. 4 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen. Anlage 3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2023, bestehend aus: Formblätter I. bis XVII. Investitionsplanung 2016 – 2023 (Anhang XIV. Investitionsquote) Detaillierte Maßnahmenübersicht (Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

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3. FortschreibungHaushaltssicherungskonzept

2013 - 2023

Drucksachen-Nr. 15/2016

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Gliederung Titel

I. Allg. Aufgaben Einzelaufstellung

II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen

(Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen

die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

3. Summe Personalaufwendungen Nr. 1 und 2

4. Personalaufwendungen für den Bereich der

Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger)

ausgegliedert wurde

III. Freiwillige Leistungen

IV. Transferaufwendungen

V. Soziale Leistungen

VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

VII. Umlagen

VIII. Verbindlichkeiten

IX. Kassenkredite

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Sonstige Steuern und Verwaltungsgebühren

Gebührenhaushalte

Entwicklung der Gewerbesteuer

Prüfung der Abgaben

XI. Forderungen

XII. Schlüsselzuweisungen

XIII. Erträge aus Beteiligungen

XIV. Investitionen

Anhang - Investitionsplanung 2016-2023

XV. Entwicklung des Eigenkapitals

XVI. Demografische Entwicklung

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

Anhang - Detaillierte Maßnahmenübersicht

von der Gemeinde auszufüllen:Inhaltsverzeichnisbeigefügt

1 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 201611 Innere Verwaltung 13,02 % 14,30 % 14,22 % 270 14.044.810 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zur Erhaltung der

Arbeitsfähigkeit und ordnungsgemäßer Geschäftsführung des Verwaltungsbetriebes i. S. § 33 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch erhöhte Bedarfe der Zielgruppen, sowohl intern als auch extern, bestimmt

12 Sicherheit und Ordnung 6,64 % 5,97 % 6,34 % 240 13.978.500 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK (Ordnungsbehördenaufgaben)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten (Ausländerrecht/Staatsangehörigkeiten)

20 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung

21 Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen

2,89 % 2,52 % 2,46 % 27 1.227.440 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger, Hortbetreuung im üWK

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 2 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

22 Schulträgeraufgaben Förderschulen

0,22 % 0,20 % 0,18 % 3 104.180 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

23 Schulträgeraufgaben berufliche Schulen

1,24 % 1,09 % 1,01 % 12 521.730 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges

0,72 % 0,71 % 0,76 % 7 258.850 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

1,34 % 1,14 % 1,12 % 41 2.057.480 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO, mit Ausnahme Produkt "Stadtarchiv" = Vollzug des ThürArchivG

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 3 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

2,41 % 2,10 % 2,14 % 19 1.242.220 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes und bestehender Verträge

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

27 Volkshochschulen, Büchereien, u.a.

0,89 % 0,76 % 0,77 % 28 1.623.650 Ob: notwendige Pflichtaufgabe für Produkt "Volkshochschule" (Vollzug Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz), Produkt "Bibliothek" keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Bildungsaufgabe entsprechend dem Erwachsenenbildungsgesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > lebenslanges Lernen, Förderung der Integration, weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 4 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

28 Heimat und sonstige Kulturpflege 1,08 % 1,04 % 1,15 % 23 974.440 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften

0,05 % 0,06 % 0,06 % 1 34.550 Ob: keine Pflichtaufgabe i.S. § 2 Abs. 3 ThürKO, steht nur in Verbindung mit Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

Umfang: bedarfs- und fördermittelgeberabhängig

Aufgabe notwendig zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Fördermittelbereitstellung an Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 5 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

31 Soziale Hilfen nach SGB und AsylbLG

26,74 % 28,80 % 29,52 % 108 5.797.850 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

33 Förderung der Wohlfahrtspflege 0,06 % 0,06 % 0,06 % 1 71.270 Ob: notwendige Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben durch Dritte

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig;34 Weitere soziale Bereiche 1,35 % 1,19 % 1,07 % 22 1.143.940 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in

Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig;

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 6 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

35 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

0,10 % 0,08 % 0,08 % 3 160.640 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK; Ausnahme Produkt "Ehrenamtszentrale" = keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

MigrationsbeauftragteWichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern (weiter zunehmende Bedeutung im Bezug auf wachsende Flüchtlingsproblematik)

EhrenamtszentraleIst die Einzige in kommunaler Hand als wichtige Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Aktivitäten im Bereich Förderung von Selbsthilfegruppen, Seniorenbeirat, Altenhilfe und Psychiartriekoordination. Außerdem Förderung des Ehrenamts unter Rekrutierung von Fördergeldern und Zuwendungen von Ehrenamtsstiftung (Land), Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenkassen. Schaffung von Synergien und Multiplikatoreffekten, um bürgerschaftliches Potential zu aktivieren und zu bündeln.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 7 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und deren Einrichtungen

17,99 % 17,71 % 18,47 % 76 4.782.870 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK, Ausnahme Produkt 3663 "öffentliche Spielplätze" = freiwillig

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens eingetreten

Produktbeschreibung "Spielplätze":Bereitstellung und Unterhaltung von Spielplätzen und -anlagen einschl. regelmäßiger technischer Kontrollen, Reinigung, Reparaturen und Beauftragung von TÜV-Prüfungen auf allen kommunalen, öffentlichen Spielplätzen; Verkehrssicherungspflicht; Planung von Spielanlagen, Einkauf bzw. Bau von Spielgeräten sowie Bau von Spielanlagen. Keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs.3 ThürKO, aber im Rahmen Eigentümerfunktion bei bestehenden Anlagen Pflichtaufgabe nach § 823 BGB i.V.m. versch. DIN-Vorschriften (Verkehrssicherheit)

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 8 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

41 Gesundheitsdienste 1,14 % 1,05 % 1,09 % 26 1.580.060 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

42 Sportförderung 2,33 % 3,12 % 1,86 % 4 238.890 Ob: Vollzug § 2 Abs. 1 ThürSportFG

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes; besondere Erschwernis infolge erheblicher Hochwasserschäden

51 Räumliche Planung und Entwicklung

1,81 % 1,65 % 1,76 % 38 2.490.670 Ob: notwendige Pflichtaufgaben nach dem BauGB und Nebengesetze (eWK) und Thür. Geodateninfrastrukturgesetz (üWK)

Umfang: abhängig von Planungserfordernissen

52 Bauen und Wohnen 0,73 % 0,71 % 0,75 % 29 1.915.860 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK (Bauordnungsbehördenaufgaben);

Umfang: bedarfsabhängig derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 9 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

53 Ver- und Entsorgung 0,09 % 0,96 % 0,09 % 4 187.160 Ob: notwendige finanzielle Transferleistungen an Ver- und Entsorgungsbetriebe (eWK) und notwendige Pflichtaufgaben als Abfallbehörde (üWK);

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

11,36 % 10,23 % 10,20 % 67 3.632.420 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Straßenbaulastträger (eWK) und als Verkehrsbehörde (üWK) mit Ausnahme Produkt Flugplatz (freiwillig) und Produkt Anschlussbahn IG Langenberg (freiwillig, aber bis 2023 wegen Fördermitteleinsatz notwendig)

Umfang: fehlende Investitionsmittel führen zu erhöhten Unterhalt

Produkte "Flugplatz" und "Anschlussbahn":Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 10 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofs- und Bestattungswesen

2,13 % 2,04 % 2,10 % 68 3.480.440 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK (Produkt: Friedhöfe und Bestattungen, Produkt: Kommunalwald) und Aufgaben zum Gewässerschutz, zum Bodenschutz, zum Naturschutz und zum Immissionsschutzaufgaben (üWK). Ausnahmen: Produkt Grün und Parkanlagen (freiwillig) Produkt BgA Krematorium (freiwillig)

Umfang: derzeitiger Umfang bei den Pflichtaufgaben notwendig

56 Umweltschutz 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1 9.500 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zum Vollzug Chemikalienrecht (üWK)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 11 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3248.248.264 286.385.850 274.431.470

* Grundlage bildet der Stellenplan 2016** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2015 *** 2016 2017 2016 2016

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

57 Wirtschaft und Tourismus 0,43 % 0,34 % 0,36 % 8 488.980 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur Sicherung der Entwicklung von Hotel- und Gastgewerbe, unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune, wesentlicher Einfluss auf alle Branchen der Wirtschaft (Studie vorhanden).

Das Produkt "Stadtmöblierung" teilt sich in einen pflichtigen und einen freiwilligen Teil. Pflichtleistung = Verkehrssicherungspflicht von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast; freiwillige Leistung = Fahrgastunterstände und Großwerbeanlagen (im Rahmen eines Außenwerbevertrags). Der durch die freiwillige Leistung beschriebene Teil soll künftig an das in der Stadt Gera tätige ÖPNV-Unternehmen abgegeben werden.

61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3,08 % 2,08 % 2,27 % 0 062 Beteiligungen, Sondervermögen

(soweit diese nicht einem anderen Produkt direkt zugeordnet werden können)

0,16 % 0,10 % 0,11 % 0 0

1128 62.048.400

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 12 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt 95.384 94.977 94.492

Personalaufwendungen Personalaufwendungen Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2014 */**** 2015 **/**** 2016 ***

Stadt Gera 626,81 626,50 656,65

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbarbeteiligt ist (Stimmrechte mehr als 50 %)

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2014 */**** 2015 **/**** 2016 ***

EB Kultur und Veranstaltungs- management Gera 11,69 Auflösung zum 01.01.2014 Auflösung zum 01.01.2014

Stadtwerke Gera k. A. (Insolvenz) k. A. (Insolvenz) k. A. (Insolvenz)

Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH 152,55 156,74 165,42

Gera Kultur GmbH 0,77 1,38 1,61

"Elstertal"-Infraprojekt GmbH, Gera 47,37 46,77 50,91

Technologie und Gründerzentrum 0,69 0,70 0,79

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH 39,32 19,08 18,41

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH 158,05 159,63 169,38

Summe 410,44 384,30 406,54

13 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

II. Personalaufwendungen

3. Summe Personalaufwendungen Kernverwaltung und öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen

in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2014 */**** 2015 **/**** 2016 ***

gesamt (1. und 2.) 1.037,25 1.010,80 1.063,19

4. Personalaufwendungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger) ausgegliedert wurde

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2014 */**** 2015 **/**** 2016***

Fachpersonalkosten in Kindertagesstätten 221,28 230,90 234,94

* Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 95.384 Einwohnern.

** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 94.977 Einwohnern.

*** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 94.492 Einwohnern.

**** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 und 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 und 2015 vorliegt.

14 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

11 1.543.770 0,54 % Aus- und FortbildungNein, Nachwuchsgewinnung und Fortbildung ist zentraler Schlüssel für die Umsetzung des PEK:Annahme Aus- und Fortbildung = freiwillige Aufgabe/Leistung nicht ganz zutreffend, mit Abschluss Ausbildungsvertrag sind Aufgabenstellungen gem. Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungs- gesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes zu erfüllenNachwuchsgewinnung für Kommunalverwaltungen daher in Eigeninitiative notwendig; da Pflicht zur Anstellung von fachlich geeigneten Personal (§ 33 ThürKO)Fortbildung = Erhalten und Erweitern von Kompetenzen und Fähigkeiten des fachlich geeigneten Personals (lebenslanges Lernen)Umsetzen tarifrechtlicher Vorgaben zum Thema Qualifizierung, § 5 TVöD, strikte Unterlassung an Fortbildungsangeboten durch Arbeitsgeber kommt Pflichtverletzung gleich

FuhrparkAuf Basis eines Fuhrparkkonzeptes wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein "zentrales Fuhrparkmanagement" einschließlich einer gesonderten Produktabbildung eingeführt (vgl. HSK-Maßnahme M 1147-0.01).

VersicherungenNein, nur unabdingbare Versicherungsleistungen um Schaden von der Stadt abzuwenden

Aus- und FortbildungAusbildungsangebote richten sich strikt an geprüften Bedarfsvorgaben aus PEKNutzung kostengünstiger Fortbildungsangebotestrikte Einhaltung der jeweiligen Fortbildungsbudgets

FuhrparkDurch ein "zentrales Fuhrparkmanagement" ergibt sich für die Stadt Gera ein Konsolidierungspotential.

Versicherungensiehe u. a. Prüfauftrag P 1148-2.01

Angaben (Sp. 2) in EUR 15 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

25 2.819.340 0,98 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen (Museen der Stadt Gera und Tierpark) der kulturellen Daseinsvorsorge dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2521-0.01 (Museumsstandort Ferbersches Haus)M 2521-0.02 (Verkürzung Öffnungszeiten der Museen)M 2521-0.03 (Erhöhung Eintrittspreise der Museen)P 2521-2.01 (Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen)M 2531-0.01 (Erhöhung Eintrittspreise des Tierparks)

26 5.905.490 2,06 % Nein, da Bereiche der kulturellen Daseinsvorsorge (Theater und Musikschule) dienen und Bildungseinrichtungen sind; unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

P 2612-0.01 (Erarbeitung inhaltlicher Prämissen als Basis für das Konzept zur Weiterentwicklung ab 2017)M 2631-0.01 (Gebührenerhöhung der Musikschule)P 2631-1.01 (Personalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften)

27 1.497.900 0,52 % Nein, da es Bildungseinrichtungen (Bibliotheken) sind und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2711-0.02 (Gebührenerhöhung der Volkshochschule)M 2721-2.01 (Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung)M 2721-2.02 (Gebührenanpassung der Bibliothek)

Angaben (Sp. 2) in EUR 16 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

28 2.918.010 1,02 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge (Kommunales Kulturmanagement und BgA Veranstaltungen KuK) dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2812-0.02 (Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung)M 2812-2.01 (Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH)P 2813-2.01 (Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur)M 2813-2.02 (Anpassung Mieten und Pachten)M 2813-2.03 (Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum)M 2813-2.04 (Anpassung Gastronomieentgelte)

29 176.550 0,06 % Nein, es handelt sich um Ausgaben für begonnene Maßnahmen im Zusammenhang mit Zweckbindung verbindlich bewilligter Fördermittel (Anteil Eigenmittel zur Maßnahme in Höhe von 33,33 %).

Nein, keine Einschränkung, da zugehörige Maßnahme bereits begonnen ist.

35 66.480 0,02 % Migrationsbeauftragte, wichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern.

Kürzung der Geschäftsaufwendungen auf ein Minimum, hauptsächlich Rekrutierung von Sponsoren

Angaben (Sp. 2) in EUR 17 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

36 647.950 0,23 % Bei bestehenden Anlagen nach § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht sowie Durchführung von Kontrollen nach DIN 1176 und 1177:wöchentliche Sichtkontrollequartalsweise technische Kontrollejährliche Hauptuntersuchung

Nach vorläufiger Spielplatzsatzung der Stadt Gera - Beschluss zur Vorhaltung von 1 qm Spielfläche/Einwohner.

Das Spielplatzentwicklungskonzept (Drs.-Nr. 6/2015) ist am 21.01.2016 durch den Stadtrat mit Änderungen mehrheitlich beschlossen worden.Vor Rückbau von Spielplätzen ist demnach erneute die Arbeitsgruppe "Spielplätze" unter Beteiligung der direkt betroffenen Ortsteile einzuberufen.Weiterhin ist die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Ablaufplan zum Rückbau vorzulegen.Versuch einzelne Anlagen in andere Trägerschaft zu überführenAkquise von SponsorenSeit 2015 Durchführung der Hauptuntersuchung durch eigenes Personal, dadurch Einsparung bei Ausgaben Fremdleistungen

54 116.680 0,04 % Flugplatz:Produkt dient der Erschließung der Stadt - auf dem Luftwege zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten und hat lokalpolitische Bedeutung. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Anschlussbahn:Produkt ist für die bauliche Betreuung und Betreibung durch die Stadt Gera vorgesehen

Flugplatz und Anschlussbahn:Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Damit handelt es sich im Grunde um eine Pflichtaufgabe. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Angaben (Sp. 2) in EUR 18 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

GrünpflegeNach § 823 BGB Eigentümerpflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für bestehende Anlagen (Bäume; Grün und Parkanlagen); Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie/Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Grünpflege2012 - Wirtschaftlichkeitsprüfung der Grünpflege (durch externe Dritte) mit folgendem Ergebnis: Pflege von großen Rasenflächen über Fremdfirmen und gärtnerisch hochwertigere Aufgaben (wie Gehölzschnitt) verbleiben in der Eigenpflege (einschl. Anpassung in der Vergabe). Anm.: der bestehende Fuhrpark und die vorhandene Grünpflegetechnik ist für eine reduzierte Pflege (z.B. Mulchmahd) nicht vollumfänglich ausgelegt. Weitere Maßnahmen:Reduzierung der Pflegegänge in der Grünpflege aufs Minimum (entspricht nicht der „guten fachlichen Praxis“ = wissenschaftliche Erkenntnisse + praktische Erfahrungen + allgemein anerkannte Standards)Brunnenbetreibung ausschließlich über SponsoringMulchmahd für Flächen über 3.000 m² bei max. 3 Pflegegängen statt regulär 5 Pflegegängegrößere Flächen ohne Nutzung werden nur am Rand (1 - 2 m) aus Gründen der Verkehrssicherheit gemähtVerwertung Holzhackschnitzel und Laub430 qm Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerbepflanzung) wurden zu Daueranlagen mit Stauden umgewandeltGewinnung von Grünpaten und Sponsoren

Unterhaltung kommunaler BaumbestandBaumschutzsatzung im Mai 2014 neu beschlossen - Regelungen zum Baumersatz (Anm.: die Ersatzpflanzungen werden auf Grund Finanzlage derzeit nicht vollumfänglich umgesetzt). Baumpflege wird - sofern möglich - über die eigene Baumpflegetruppe realisiert - Problem: fehlende Investmittel für Ersatzbeschaffung.

55 1.941.090 0,68 %

Angaben (Sp. 2) in EUR 19 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und stellt keine Pflichtaufgabe nach der ThürKO dar.

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wurde 1999 in Betrieb genommen. Für den Neubau inkl. Verwaltungsanbau und Feierhalle wurden Kredite i.H.v. rund 6 Mio. Euro aufgenommen (32,7 % Krematorium; 67,3 % Friedhof als hoheitliche Aufgabe). Bis 2019 soll die Rückzahlung abgeschlossen sein. Die positive Entwicklung der Einäscherungszahlen (2012: 1.725; 2013: 2.006; 2014: 2.029; 2015: 1.946) wird durch die Alterspyramide der Stadt Gera unterstützt. Danach ist mit einer höheren Sterbezahl in den nächsten Jahren zu rechnen ("Nachkriegskinder"). Dieser Trend zeigt sich auch in anderen Städten wie Erfurt und Jena, wo die Sterbezahlen im Schnitt um 30 % gestiegen sind. Damit kann die wirtschaftliche Betreibung des Krematoriums weiter gesteigert werden. Zudem wird das Leistungsangebot stetig geprüft und ggf. erweitert. Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Führungen) spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Es ist vorgesehen eine Anpassung der Entgelte für die Einäscherungsleistungen zum 1.7.2016 vorzunehmen. Die Entgelte sollen von bisher 220,59 EUR (brutto) auf 230,59 EUR (brutto) angepasst werden. Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan bildet eine Einäscherungszahl von 1.950 Einäscherungen mit einem Nettobetrag von ca. 194 EUR.

Angaben (Sp. 2) in EUR 20 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

57 950.280 0,33 % WirtschaftsförderungNein, da Erfüllung der Aufgabe zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmensansiedlungen und Investitionen von Bestandsunternehmen unabdingbar ist. Wirtschaftsförderung von Kommunen leistet als Impulsgeber des Wirtschaftswachstums einen positiven Beitrag zum Steueraufkommen der gewerblichen Wirtschaft.

BgA MarktNein, Aufgabe umfasst die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen, mit denen Einnahmen generiert werden und die zur Imagebildung einer Stadt unverzichtbar sind.

StadtmöblierungÜbertragung der Leistung an das künftige Verkehrsunternehmen ist geplant (Leistungen liegen mit Ausnahme der Instandhaltung von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast (Verkehrssicherungspflicht = Pflichtaufgabe).

WirtschaftsförderungEinschränkungen in erheblichem Umfang sind im Rahmen der Neustrukturierung des Fachbereiches bereits nachhaltig erfolgt; weitere Einschränkungen verbieten sich aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage in der Stadt.

BgA MarktJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (vgl. Maßnahmen-Nr. M 5732-2.01 und M 5732-2.02 der detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.).

StadtmöblierungJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (Kostenneutralität - sh. Produkt 5731).

Summe: 18.583.540 6,49 %

Mit der Einführung der Doppik wurde jedem Produkt die „Art der Aufgabe“ (Freiwillig, Pflichtaufgabe, übertragene Aufgabe) zugeordnet. Diese Festlegung zu der Art der Aufgabe dient als Grundlage für diese Übersicht (ohne Produkt 1192).

Angaben (Sp. 2) in EUR 21 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

4.536.020 nein ja 1. Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Finanzierungspartnern Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburger Land; 2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mitfinanzierung des Betriebs der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen den kommunalen Finanzierungspartnern Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburger Land

Festbetragsfinanzierung bis 2016 als Zuschuss für den laufenden Betrieb des Theaters zur Gewährleistung des Mehrspartenangebotes (Schauspiel, Musiktheater, Puppentheater, Ballett, Konzert) an den beiden Standorten Gera und Altenburg. Siehe Prüfauftrag P 2612-0.01.

Gera Kultur GmbH 492.500 nein ja Ehemals Bundesgartenschau Gera und Ronneburg GmbH, Förderzweckbindung, Vertrag zur Betreibung des Hofwiesenparks und des Küchengartens in Gera mit Wirkung vom 01.01.2010 bis 31.12.2017

Fiktives Eintrittsentgelt 267.500 Euro und Zuschuss lt. Wirtschaftsplan 225.000 Euro zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

450.000 ja ja Förderprogramm Verschiedene Fördermaßnahmen/Zweckbindung an Fördermittel:Anteil 450.000 Euro Förderung Stadtumbau Ost (Fördersatz 100 %)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Angaben (Sp. 2) in Euro 22 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

60.000 ja ja Förderprogramm Fördermaßnahme Stadtteilbüro Bieblach Ost Zweckbindung an Fördermittel (Fördersatz 66,67 %)

Energieversorgung Gera GmbH 2.495.000 nein ja Förderprogramm Weiterleitung Fördermittel Hochwasser (Fördersatz 100 %)

Gera Verkehrsbetrieb GmbH 4.509.950 ja ja § 3 (2) ThürÖPNVG Als Dauerverlustgeschäft ist die Erbringung von ÖPNV-Leistungen an die Zahlung von Ausgleichsleistungen durch den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger gebunden. Dabei umfassen diese Ausgleichszahlungen sowohl die Weiterleitung der Zuwendungen des Freistaats Thüringen für eine bedarfsgerechte ÖPNV-Bedienung (vgl. § 8 (2) ThürÖPNVG) in Höhe von 2,280 Mio. EUR als auch die Deckung des verbleibenden Verlusts durch die Stadt Gera.

Der Ansatz für das Jahr 2016 berücksichtigt hierbei sowohl die Aufwendungsvorfinanzierungen an die GVB GmbH i.IN. im Rahmen der Aufwendungsübernahme- und Interimsvereinbarung zwischen der Stadt Gera und der Insolvenzschuldnerin (bis 30.09.2016) als auch die Ausgleichszahlungen an das neu zu gründende, kommunale Verkehrsunternehmen (ab 01.10.2016).

Angaben (Sp. 2) in Euro 23 von 220

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IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

10.000 nein ja § 16 d, e SGB II - Personal- und Sachkostenzuschüsse

Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Straßenbegleitgrün

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

20.000 nein ja § 16 d SGB II - Sachkostenzuschüsse Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Park- und Grünanlagen

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

3.450 nein ja § 16 d SGB II - Sachkostenzuschüsse Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Naturschutz und Landschaftspflege

Stiftung Goldener Spatz 15.000 nein ja Satzung Stiftungsbeitrag Goldener Spatzverschiedene Wohnungsunterunternehmen

500.000 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel Stadtumbau Ost - Zweckbindung an Fördermittel (Förderung 100 %)

Angaben (Sp. 2) in Euro 24 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Verkehrsverbund Mittelthüringen GmbH

82.300 ja ja VMT-Tariffortschreibungs- und Finanzierungsvertrag vom 02.11.2010

Die Finanzierung der Ausgleichsleistungen, welche die Verkehrsunternehmen, welche den VMT-Tarif anerkennen, für verbund- bedingte Einnahmeverluste (insbesondere Harmonisierungs- und Durchtarifierungs- verluste) erhalten, erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. des VMT-Tariffortschreibungs- und Finanzierungsvertrages durch die Aufgabenträger im VMT Tarifgebiet; der Anteil der Stadt Gera beläuft sich gegenwärtig auf 82.282 EUR/a. Auf Grundlage einer verbundweiten Verkehrserhebung sollten bereits im Jahr 2013/14 die Ausgleichsbeträge an die Verkehrsunternehmen neu berechnet werden; Verzögerungen bei den Erhebungen haben dazu geführt, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung erst Mitte 2016 vorliegen werden und daraufhin eine Neufestsetzung der Ausgleichsbeträge – und in der Folge ggf. auch eine Anpassung der durch die Aufgabenträger zu leistenden Beiträge – voraussichtlich erst im Jahr 2017 erfolgen wird. Die Finanzierung der Beiträge der Stadt Gera an der Finanzierung der VMT-Ausgleichsleistungen erfolgt zumindest bis 30.09.2016 zumindest anteilig aus der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Anbringung von Werbeaushängen des Verkehrsunternehmens an den

Angaben (Sp. 2) in Euro 25 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Staatliches Schulamt Ostthüringen

2.700 ja ja Zuwendungsbescheide entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums "Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen"

Weiterleitung Fördermittel "Jugend trainiert für Olympia" an das mit der Durchführung beauftragte staatliche Schulamt (z. Hd. Schulsportkoordinator)

Ortsteilbürgermeister 38.110 ja ja § 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO OrtspauschaleFörderverein Goethe-Gymnasium

6.000 nein ja Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) § 7 (3)

Zahlung als Zuschuss zu Fahrten der Chöre des Goethe-Gymnasiums in Chorlager, zu Wettbewerben etc. Zahlung wird über Förderverein abgewickelt, da dieser die Gesamtkosten trägt, wovon nur ein Anteil übernommen wird. Diese Ausgaben werden im Rahmen der Erstattung des Schulaufwands für die Spezialklassen refinanziert. Es erfolgt jährliche Voranfrage beim TMBJS, welche Ausgaben erstattet werden - nur diese werden an den Förderverein weitergereicht.

Geraer Höhler e.V. 2.500 nein ja Stadtratsbeschluss(Überarbeitung voraussichtlich II. Quartal 2016; Drs. 96/2015)

Der Verein zur Erhaltung der Geraer Höhler e.V. ist Veranstalter der Höhler Biennale. Die Stadt Gera unterstützt die Veranstaltung durch organisatorische, personelle und finanzielle Leistungen.

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Gera

142.000 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel an Kirchen (Fördersatz 66,67 %) - bewilligte/begonnene Maßnahme

freie Träger der Kindertagesstätten

646.830 ja ja ThürKitaG > Stadtratsbeschluss Weiterleitung Infrastrukturpausche an freie Träger der Kindertagesstätten

Angaben (Sp. 2) in Euro 26 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung

(bspw. GmbH, AG, Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung

des Zuschusses(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen ** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

freie Träger der Kindertagesstätten

82.400 ja ja Förderrichtlinie Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018 > Stadtratsbeschluss

Weiterleitung an freie Träger der Kindertagesstätten

Reitverein Gera 43.680 nein ja Förderprogramm Weiterleitung Fördermittel Hochwasser (Fördersatz 100 %)

verschiedene Sportvereine 70.000 nein ja Sportförderrichtlinie der Stadt Gera in Verbindung mit der Maßnahme M 4211-0.01 (detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

SportförderungÜberleitungszuschüsse für ehrenamtliche Arbeit im Sport

Träger Stadtteilbüro 60.000 ja ja Förderprogramm Fördermaßnahme Stadtteilbüro Lusan Sportvereine und Schulen 832.890 ja ja Thüringer Schulgesetz und Thüringer

SportfördergesetzNutzung Pandorfhalle und Hofwiesenbad durch Schulen und Sportvereine (unentgeltliche Sportstättennutzung)

nachrichtlichSumme VII Umlagen 2.793.940Ehrenpatenschaft 500Weiterleitung PK-Anteil Hort 424.400Jagd- und Fischereiabgabe 15.000Landesamt für Vermessung 10.000

Summe:*** 18.345.170

Angaben (Sp. 2) in Euro 27 von 220

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V. Entwicklung der Aufwendungen für Soziale Leistungen

5 4 3 2 1

2011 2012 2013 2014 ** 2015 **

Aufw. der sozialen Sicherung*

91.452.123 94.860.781 96.729.827 102.201.060

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Aufw. der sozialen Sicherung*

120.285.630 118.186.550 117.896.760 118.462.590 118.561.230 119.109.230 119.210.640 119.770.420

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 und 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 und 2015 vorliegt.

* aus der Kontogruppe 55 bzw. Zeile 2 g) Aufwendungen der Sozialen Sicherung

Planhöhe im Haushaltsjahr

Der Aufwuchs der Kosten ergibt sich insbesondere aus dem enormen Anstieg an Leistungsberechtigen im Bereich Asyl. Weiterhin sollte die Entwicklung des Preisindex sowie den Tarifsteigerungen bei den freien und öffentlichen Leistungsträgern-, erbringern berücksichtigt werden. Gründe sind insbesondere:- steigende Zahlen Anspruchsberechtigte in allen Hilfearten- jährliche Regelsatzerhöhungen SGB XII analog SGB II (jährlich um ca. 2 %)- Erhöhung der Kosten bei den Leistungserbringern durch tarifliche Erhöhung- Einführung/Erhöhung Mindestlohn mit Auswirkung vertragsgebundener Unternehmen (Bewachung, Kassenautomat usw.)- geringere Einkommen zur Anrechnung auf die Hilfen- erhöhte Selbstbehalte bei Unterhaltspflichtigen, ab 01.01.2016 sind neue Unterhaltsleitlinien zu beachten- fehlende Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen- längerer Leistungsbezug aufgrund höherer Lebenserwartung- stetiger Anstieg der Leistungserbringung im Bereich der Frühförderung (Vorschulalter)- Kostensteigerungen durch zunehmend multiple Bedarfslagen- Zunahme Integrationshilfe an Schulen (Eingliederungshilfe)- Umsetzung Bundesauftragsverwaltung im Rahmen der Grundsicherung SGB XII- zunehmend Rechtsprechung zu Ungunsten der Sozialhilfeträger- enormer Aufwuchs Asyl-Leistungen nicht auskömmlich vom Land refinanziert, damit verbundener erhöhter Personalaufwand; es müssen Dienstleistungen eingekauft werden- gestiegene Inanspruchnahme von Bildung und Teilhabeleistungen- in Verbindung mit der Anzahl Asylbewerber auch parallele Steigerungen bei den Kosten der Unterkunft zu erwarten Einflussfaktoren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind:- konstante Tarifsteigerung der Träger im Bereich des Fachpersonals Kita und der Hilfen zur Erziehung- deutliche Steigerung der Bedarfe Hilfen zur Erziehung durch unbegleitete Minderjährige Asylbewerber

28 von 220

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VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

Ziffer aus I.

Beschreibung der AufgabeWird die Aufgabe in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt?

Falls ja: In welcher Form?Falls nein: Warum nicht? Woran ist die Zusammenarbeit gescheitert?

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 1 des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren i. V. m. § 69 des SGB IX

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben für die Stadt Weimar.

Vertretung der Amtstierärzte Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Blindengeld nach § 8 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz und Blindenhilfe nach § 12 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz i.V.m. § 72 SGB XII

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben auch für die Stadt Weimar.

Gemeinsamer Bereitschaftsdienst Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Zweckvereinbarung mit Stadtverw. Bad Köstritz Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 6 und § 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Brahmenau Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Schwaara Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Übertragungsvertrag mit Landratsamt Greiz Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten

sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Greiz.Übertragungsvertrag mit Landratsamt Altenburger Land Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten

sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Altenburger Land.Vertrag mit Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen in Weimar

Absicherung der Einsatzdisposition in den gültigen Notdienstzeiten durch Dispatcherdienst durch die Zentralen Leitstelle.

20 Schlachttier und Fleischuntersuchung (ambulant) Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.25 Kommunalarchiv, § 4 Thüringer Archivgesetz Ja - Arbeitsgemeinschaft Kommunalarchive.54 Planung des ÖPNV gemäß § 3 (2) ThürÖPNVG Gemeinsame Beauftragung, Abstimmung und Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

auf Basis einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (vgl. § 4 ThürKGG).

Zu nennen sind mindestens die Aufgaben, die in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf die Möglichkeit zur Kommunalen Zusammenarbeit hin geprüft wurden

11

12

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VII. Umlagen

Art der Umlage (bspw. Kreis-, Schul-, Zweckverbandsumlage)

Höhe der Umlageim Planjahr in Euro

Krankenhausumlage 966.660

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen (Umlage) 1.000

Rettungsdienst Zweckverband Ostthüringen (Umlage) 30.000

Gewerbesteuerumlage 1.796.280

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VIII. Übersicht über die Verbindlichkeiten (ohne Liquiditätskredit) 94.977Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8

Art der VerbindlichkeitenStand zu Beginn des Vorjahres in

Euro

Stand zu Beginn des Planjahres in

Euro

voraussichtliche Zugänge in Euro

voraussichtliche Abgänge in Euro

voraussichtlicher Stand am Ende

des Planjahres in Euro

Stand zum 31.12.2014 in Euro/EW

(94.492)

Stand vergleichbarer

Gemeindegrößen-klasse zum

31.12.2014 in Euro/EW *

Vergleich der in Sp. 6 und 7

ausgewiesenen Werte

in % (Sp. 7 = 100)

1. Kreditmarktschulden 79.858.133 75.142.680 29.500.000 5.458.157 99.184.523 845 - - davon Darlehen von

1.1 Banken, Sparkassen u. sonstigen Kreditinstituten 79.814.744 75.106.289 29.500.000 5.451.159 99.155.130 845 - - 1.2 inländischen Bausparkassen 0 0 0 0 0 0 - - 1.3 inländischen Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0 - - 1.4 der Bundesagentur für Arbeit 43.389 36.391 0 6.998 29.393 0 - - 1.5 öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.6 sonstigen Sozialversicherungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.7 sonstigen inländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - - 1.8 ausländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - -

2. Schulden bei öffentlichen Haushalten 0 0 0 0 0 0 - - davon Schulden

2.1 beim Bund 0 0 0 0 0 0 - - 2.2 beim Land 0 0 0 0 0 0 - 2.3 bei Gemeinden/Gemeindeverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.4 bei Zweckverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.5 sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0 0 - -

3. Schulden ggü. Eigengesellschaften oder sonstigen Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 - -

4. kreditähnliche Rechtsgeschäfte 11.336.833 9.622.521 0 1.716.167 7.906.354 120 - - davon

4.1 Hypotheken, Grund und Rentenschulden 0 0 0 0 0 0 - - 4.2 Restkaufgelder 0 0 0 0 0 0 - - 4.3 Leasingverträge, Mietkauf, Gewährverträge etc. 11.336.833 9.622.521 0 1.716.167 7.906.354 120 - -

5. Innere Darlehen 0 0 0 0 0 0 - -

6.Haftungssumme aus Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen **

73.628.387 65.174.899 0 3.588.595 61.586.304 779 - -

7. Summe 164.823.353 149.940.100 29.500.000 10.762.919 168.677.181 1.745 0 -

* keine Angabe möglich** Mithaftung der Stadt für Altschulden Wohnungsbau, Patronatserklärungen HBG und SWG (für Vorjahreswert)

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IX. Ausgaben der Kassenkredite

Planhöhe im Haushaltsjahr4 3 2 1 0 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2012 2013 2014 2015 2016 * 2017 * 2018 * 2019 * 2020 2021 2022 2023 2024 202541.097.825 38.762.395 33.184.195 25.473.315 10.414.825 -6.136.535 -25.022.325 -46.129.315

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr4 3 2 1

2012 2013 2014 * 2015 *34.291.998 42.843.318 40.238.370 36.831.295

* Zusätzlich besteht ein Liquiditätskredit gegenüber dem Land Thüringen in Höhe von 7.099.742 EUR auf Grund des Bescheides vom 28. November 2014. Die Liquiditätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15. Juli 2018 und 15. Juli 2019zurückzuzahlen.

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

01.01.2015 01.02.2015 01.03.2015 01.04.2015 01.05.2015 01.06.2015 01.07.2015 01.08.2015 01.09.2015 01.10.2015 01.11.2015 01.12.2015 01.01.2016 01.02.2016

Inan

spru

chn

ahm

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red

it in

EU

R

Inanspruchnahme Liquiditätskredit 

Liquiditätskredit Höchstbetrag

32 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IX. Ausgaben der Kassenkredite

1. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2015 (ohne Liquiditätshilfe)

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen- oder Liquiditätskredits: EUR

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 40.238.370 1 38.819.624 1 42.096.317 1 46.762.515 1 41.888.233 1 43.033.8882 43.099.635 2 38.902.374 2 42.971.521 2 47.927.016 2 41.888.233 2 42.695.9343 43.099.635 3 38.868.863 3 43.345.151 3 47.927.016 3 41.888.233 3 43.730.2144 43.099.635 4 38.874.643 4 43.112.460 4 47.927.016 4 44.596.718 4 43.533.8605 43.700.710 5 39.596.560 5 42.532.447 5 47.927.016 5 45.052.506 5 43.266.2836 43.282.765 6 39.885.324 6 42.742.431 6 47.927.016 6 45.080.900 6 43.266.2837 44.225.604 7 39.885.324 7 42.742.431 7 48.209.383 7 45.350.294 7 43.266.2838 46.581.189 8 39.885.324 8 42.742.431 8 48.411.746 8 45.332.367 8 43.744.7259 46.594.458 9 40.279.830 9 44.191.445 9 48.943.366 9 45.332.367 9 43.210.10010 46.594.458 10 40.520.502 10 42.979.944 10 48.891.409 10 45.332.367 10 43.213.88711 46.594.458 11 40.557.375 11 43.009.834 11 48.891.409 11 44.703.320 11 43.548.19312 47.302.290 12 39.936.032 12 42.900.921 12 48.891.409 12 44.195.505 12 43.411.24913 47.785.553 13 37.407.378 13 43.039.738 13 48.769.179 13 41.084.061 13 43.411.24914 48.369.978 14 37.407.378 14 43.039.738 14 48.927.131 14 41.084.061 14 43.411.24915 39.417.589 15 37.407.378 15 43.039.738 15 38.411.088 15 40.822.804 15 43.440.77516 27.753.660 16 33.063.886 16 43.621.568 16 40.902.300 16 40.822.804 16 42.471.68017 27.753.660 17 32.808.423 17 42.022.095 17 41.081.556 17 40.822.804 17 43.119.97018 27.753.660 18 32.964.463 18 43.193.549 18 41.081.556 18 36.822.804 18 43.080.01719 28.302.073 19 33.429.593 19 42.009.600 19 41.081.556 19 36.822.804 19 43.648.43720 27.276.806 20 33.552.954 20 42.895.141 20 39.863.253 20 37.900.205 20 43.648.43721 29.189.166 21 33.552.954 21 42.895.141 21 40.249.509 21 37.764.271 21 43.648.43722 29.131.864 22 33.552.954 22 42.895.141 22 40.782.583 22 38.909.465 22 43.557.03423 29.123.334 23 34.977.614 23 43.012.692 23 41.254.964 23 38.909.465 23 43.657.50924 29.123.334 24 35.386.103 24 43.474.576 24 42.115.233 24 38.909.465 24 44.578.93925 29.123.334 25 36.596.827 25 44.551.121 25 42.115.233 25 38.909.465 25 43.902.18026 31.889.668 26 39.168.020 26 44.800.586 26 42.115.233 26 39.169.419 26 39.237.46227 31.944.806 27 42.096.317 27 44.976.733 27 42.609.405 27 40.150.873 27 39.237.46228 32.297.813 28 42.096.317 28 44.976.733 28 43.221.022 28 42.613.097 28 39.237.46229 34.204.530 29 44.976.733 29 45.505.965 29 42.234.258 29 41.069.18930 38.819.624 30 44.981.710 30 41.888.233 30 42.234.258 30 46.017.20931 38.819.624 31 48.673.627 31 42.234.258

SummeZinsen in

EUR 13.704 27.881 16.629 8.237 36.467 5.356

49.500.000

33 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IX. Ausgaben der Kassenkredite

Juli Inanspruchnahme des August Inanspruchnahme des September Inanspruchnahme des Oktober Inanspruchnahme des November Inanspruchnahme des Dezember Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 45.036.215 1 36.939.203 1 38.150.448 1 42.552.908 1 35.000.000 1 35.000.0002 46.510.818 2 36.939.203 2 38.520.183 2 42.567.904 2 35.018.197 2 35.000.0003 46.380.354 3 37.472.745 3 38.531.829 3 42.567.904 3 35.000.000 3 35.000.0004 46.380.354 4 38.468.656 4 37.997.308 4 42.567.904 4 35.000.000 4 35.245.1785 46.380.354 5 38.465.695 5 37.997.308 5 42.478.834 5 35.000.000 5 35.245.1786 46.643.241 6 38.274.866 6 37.997.308 6 42.902.936 6 35.000.000 6 35.245.1787 46.746.582 7 38.448.103 7 38.699.800 7 43.226.914 7 35.000.000 7 35.253.2408 47.198.589 8 38.448.103 8 38.723.621 8 43.715.530 8 35.000.000 8 35.000.0009 47.561.703 9 38.448.103 9 39.529.491 9 36.800.723 9 35.000.000 9 35.000.00010 46.841.201 10 38.509.916 10 39.389.709 10 36.800.723 10 35.000.000 10 35.000.00011 46.841.201 11 37.972.899 11 40.190.228 11 36.800.723 11 30.768.294 11 35.000.00012 46.841.201 12 37.938.159 12 40.190.228 12 38.083.297 12 30.000.000 12 35.000.00013 47.368.286 13 35.202.819 13 40.190.228 13 38.210.267 13 30.013.450 13 35.000.00014 37.660.317 14 35.000.000 14 40.014.634 14 35.407.788 14 30.013.450 14 35.000.00015 35.000.210 15 35.000.000 15 40.234.199 15 35.411.288 15 30.013.450 15 35.038.39516 35.000.210 16 35.000.000 16 40.054.437 16 35.021.213 16 30.104.657 16 30.038.39517 35.000.857 17 35.000.000 17 40.183.774 17 35.021.213 17 30.000.000 17 30.056.91618 35.000.857 18 35.000.000 18 40.987.642 18 35.021.213 18 30.000.000 18 30.086.56719 35.000.857 19 35.000.000 19 40.987.642 19 35.000.000 19 30.000.000 19 30.086.56720 35.003.196 20 35.000.000 20 40.987.642 20 35.000.000 20 30.000.000 20 30.086.56721 35.170.467 21 35.000.000 21 40.822.002 21 35.000.000 21 30.000.000 21 30.441.87622 35.925.104 22 35.000.000 22 40.799.857 22 35.000.000 22 30.000.000 22 30.456.73423 35.571.392 23 35.000.000 23 40.788.138 23 35.035.344 23 30.031.197 23 30.468.89824 36.196.078 24 35.012.529 24 41.885.227 24 35.035.344 24 30.031.197 24 30.468.89825 36.196.078 25 35.000.000 25 35.497.090 25 35.035.344 25 30.000.000 25 30.468.89826 36.196.078 26 35.000.000 26 35.497.090 26 35.038.254 26 35.000.000 26 30.468.89827 37.813.880 27 35.000.000 27 35.497.090 27 35.058.668 27 35.000.000 27 30.468.89828 38.109.362 28 36.295.850 28 36.686.682 28 35.062.824 28 35.000.000 28 30.776.44629 38.791.328 29 36.295.850 29 38.964.105 29 35.000.000 29 35.000.000 29 33.531.08230 40.767.524 30 36.295.850 30 43.168.377 30 35.000.000 30 35.003.330 30 36.832.28131 36.939.203 31 37.789.064 31 35.000.000 31 36.831.295

SummeZinsen in

EUR 9.548 9.482 5.358 9.421 8.925 4.972

34 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

IX. Ausgaben der Kassenkredite

2. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2016 (ohne Liquiditätshilfe)

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen- oder Liquiditätskredits: EUR

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 36.831.295 1 32.792.890 1 37.055.539 1 1 12 36.831.295 2 32.695.591 2 36.862.946 2 2 23 36.831.295 3 33.302.660 3 38.651.502 3 3 34 39.149.529 4 33.215.022 4 4 4 45 39.648.168 5 34.982.541 5 5 5 56 39.676.295 6 34.982.541 6 6 6 67 41.193.303 7 34.982.541 7 7 7 78 41.274.580 8 35.328.416 8 8 8 89 41.274.580 9 35.721.790 9 9 9 910 41.274.580 10 35.651.112 10 10 10 1011 41.758.183 11 36.582.460 11 11 11 1112 41.695.916 12 35.203.041 12 12 12 1213 41.845.820 13 35.203.041 13 13 13 1314 30.999.025 14 35.203.041 14 14 14 1415 30.000.000 15 30.357.699 15 15 15 1516 30.000.000 16 30.357.699 16 16 16 1617 30.000.000 17 30.000.000 17 17 17 1718 30.000.000 18 30.000.000 18 18 18 1819 30.000.000 19 30.000.000 19 19 19 1920 30.000.000 20 30.000.000 20 20 20 2021 30.000.000 21 30.000.000 21 21 21 2122 30.000.000 22 30.033.640 22 22 22 2223 30.000.000 23 30.251.697 23 23 23 2324 30.000.000 24 30.523.953 24 24 24 2425 30.000.000 25 31.186.215 25 25 25 2526 30.000.000 26 34.047.900 26 26 26 2627 30.000.000 27 34.047.900 27 27 27 2728 30.000.000 28 34.047.900 28 28 28 2829 31.794.302 29 36.873.925 29 29 29 2930 31.794.302 30 30 30 3031 31.794.302 31 31

SummeZinsen in

EUR

49.500.000

35 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

95.384 94.977 94.492

Hebesatz desPlanjahres in %

vorauss. Aufkommen des

Planjahres in Euro/EW

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr

2014 2015 2014 2015 2014² 2015 2014² 2015 2016 2016

Grundsteuer A 320 320 1,29 1,23 311 1,11 320 1,29

Grundsteuer B 600 600 146,45 146,13 455 106,96 600 151,56

Gewerbesteuer 470 470 253,61 279,46 429 244,59 470 268,71

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr

2014 2015 2014 2015

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer 3,48 3,54 3,40

Hundesteuer 4,02 3,96 3,98

Jagdsteuer 0,00 0,00 0,00

Zweitwohnungssteuer 0,00 0,00 0,00

sonstige Steuern 0,01 1,20 0,53

Verwaltungsgebühren 37,51 32,54 29,18

¹ soweit statistisch verfügbar² Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich in Thüringen 2014, ab Seite 18 lfd. Nr. 2 Gemeindegrößenklasse von 50.000 bis unter 100.000 Einwohner, Bericht Realsteuervergleich in Thüringen 2015liegt noch nicht vor

2016

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

Hebesatz des Vor und Vorvorjahres in %

Aufkommen des Vor und Vorvorjahres in Euro/EW

gewichteter Durchschnitt des Hebesatzes bei vergleichbaren

Gemeindegrößenklassen bezogen auf das Vor-¹ und/oder

Vorvorjahr

Aufkommen des Vor- und Vorvorjahres in Euro/EW

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

vorauss. Aufkommen des Planjahres in Euro/EW

36 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Gebührenhaushalt

Vorvorjahr Vorjahr

2014 5 2015 5

Kindertagesbetreuung³ 21,12 k. A.

Trinkwasserversorgung⁴ k. A. k. A.

Abwasserentsorgung⁴ k. A. k. A.

Müllentsorgung⁴ k. A. k. A.

Bestattungswesen 85,25 80,51

Musikschule 47,37 54,58

Volkshochschule 78,70 77,48

Badeanstalten k. A. k. A.

Straßenreinigung 53,20 54,84

Bücherei 22,50 20,55

Theater k. A. k. A.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg. 21,64 49,41

k. A.

55,24

16,05

k. A.

27,19

71,35

Kostendeckungsgrad² des Vor- und Vorvorjahres in

%

vorauss. Kostendeckungsgrad² des

Planjahres in %

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

86,47

45,53

2016

Aufgabe wird durch "Elstertal"-Infraprojekt GmbH erfüllt.

Produkt 5451

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird zu 100% durch freie Träger erfüllt.

2013 wurde die Aufgabe noch durch den Eigenbetrieb Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe erfüllt. Ab 2014 Produkt 5531.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Bemerkungen

Produkt 2631

Produkt 2711

2 Kostendeckungsgrad = Gebühreneinnahme x 100 / Gesamtkosten (einschließlich kalkulatorische Kosten, innere Verrechnungen)

5 Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 und 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 und 2015 vorliegt.

4 Erläuterung im HSK erforderlich, wenn ein Kostendeckungsgrad unter 100 % ausgewiesen wird

3 bei der Kostenermittlung ist der Meldebogen des TMBWK nach §§ 18 Abs. 10, 23 ThürKitaG zugrunde zu legen; bei der Ermittlung des Deckungsgrades sind neben den Elternbeiträgen auch mögliche Erstattungsleistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII zu berücksichtigen (auf Doppelerfassung achten und diese vermeiden!)

Produkt 2721

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

Produkt 2521

37 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Erläuterungen zur Fußnote 4 (aus Tabelle 3: Kostendeckungsgrad unter 100 % bei Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung)

k.A. (siehe oben)

38 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Entwicklung der Gewerbesteuer

5 4 3 2 12010 2012 2013 2014 ** 2015 **

Gewerbe- steuerein- nahmen*

23.211.642 23.761.705 24.190.766 26.542.461

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Gewerbe- steuerein- nahmen*

25.391.000 25.872.400 26.362.900 26.862.750 27.372.100 27.891.120 28.420.000 28.958.940

* aus dem Konto 4013** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 und 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 und 2015 vorliegt.

Planhöhe im Haushaltsjahr

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Grundlage für die Entwicklung bzw. die Veranschlagung der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2016 sind die Erfahrungswerte der Vorjahre. Zum Ansatz für die Folgejahre kam eine maximale Stegerungsrate von ca. 1,9 % zum Vorjahr.

39 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Grundsteuer A Hebesätze 30.06.2014 (Quelle: Statistisches Bundesamt)Erfurt 300 v. H.Gera 320 v. H.Jena 300 v. H.Suhl 332 v. H.Weimar 296 v. H.Eisenach 332 v. H.Eine Erhöhung der Hebesätze auf das Niveau von Suhl und Eisenach würden Mehreinnahmen in Höhe von 4.600 Euro bedeuten, die Erhöhung verursacht Kosten. Kosten zu Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander

keine Erhöhung derzeit geplant

Grundsteuer B Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 490 v. H. auf 600 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Gewerbesteuer Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 450 v. H. auf 470 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer

Neue Satzung wurde mit der DS-Nummer 141/2007, 2. Erg. am 17. Dezember 2015 im Stadtrat beschlossen und ist in Kraft getreten. Die Besteuerung der Automaten erfolgt nicht mehr nach Stückzahl sondern nach Einspielergebnis. Ob und in welcher Höhe Mehreinnahmen erwirtschaftet werden, kann nicht eingeschätzt werden. Erfahrungswerte zu Einspielergebnissen liegen nicht vor.

z. Z. keine Angaben möglich.

Hundesteuer Mit der DS-Nummer 75/2015 wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung am 17. Dezember 2015 beschlossen. Mit dieser Neufassung fallen Steuerermäßigung für Züchter weg, weiterhin werden mehrere von einer Gemeinschaft (z. B. Eheleute) gehaltene Hunde nicht mehr als Ersthund beim Mann und der Frau besteuert, sondern als Erst- und Zweithund. Finanzielle Auswirkungen können nicht benannt werden.

z. Z. keine Angaben möglich.

Jagdsteuer Es wird eingeschätzt dass die Jagdsteuer für Gera keine Bedeutung hat. Durch die Stadt Gera sind 4 oder 5 Jagdrechte an Pächter vergeben. Recherchen beim TLS (2013) haben ergeben, dass in Thüringen 17 Gemeinden Jagdsteuer erheben mit Einnahmen in 2013 in Höhe von 17.600 Euro. Die Einnahmen lagen dabei zwischen 3.400 Euro (Heilbad Heiligenstadt) und 77 Euro (Südeichsfeld). Die Erhebung einer Jagdsteuer für die Pächter der durch die Stadt vergebenen Jagdrechte, würde eine Ungleichbehandlung zu den Pächtern, welche von anderen Grundstückseigentümern (z.B. Jagdgenossenschaften) das Jagdrecht pachten, bedeuten.

Einführung nicht geplant

Angaben (Sp. 2) in Euro 40 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Zweitwohnungs-steuer

In Thüringen erheben 6 Städte Zweitwohnungssteuer. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war dies auch schon mal untersucht und als Einnahmequelle verworfen worden. Städte welche Zweitwohnungssteuer erheben (Quelle TLS):Erfurt 267.000 EuroWeimar 76.000 EuroEisenach 23.000 EuroNordhausen 35.000 EuroBad Frankenhausen 2.400 EuroSchmalkalden 16.800 EuroIn Gera sind zum 31.12.2015 96.954 Bürger mit Hauptwohnsitz (Vorjahr: 95.116) gemeldet und 4.954 mit Nebenwohnsitz (Vorjahr: 5.098). Der Anteil der Nebenwohnungen beträgt hier 5,11 v. H. (Vorjahr: 5,36 v. H). Zum Vergleich in Erfurt 207.079 Hauptwohnungen und 2.007 Nebenwohnungen, dies entspricht 0,97 v. H für das Jahr 2014. Somit müsste die Meldedatei zunächst bereinigt werden um eine Aussage treffen zu können. Weiterhin ist dies eine politische Entscheidung.

Einführung nicht geplant

sonstige Steuern Siehe Maßnahmennummer M 6111-0.02Es wird angestrebt die Beschlussfassung zur Übernachtungssteuersatzung im Mai 2016 nun endgültig zu vollziehen.

z. Z. keine Angaben möglich.

Verwaltungs-gebühren

Die letzte Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera erfolgte im Mai 2011 (DS-Nummer 110/2005 2. Ergänzung). Derzeit ist keine Änderung bzw. Erhöhung der Gebühren für die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera vorgesehen.

keine Erhöhung derzeit geplant

Kindertages-betreuung

Prüfung der rechtsaufsichtlichen Auflage im Rahmen der Genehmigung des HSK 2.0, wonach zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken ist, dass ein Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes sichergestellt wird. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen in Gera eben jenem Thüringer Durchschnitt entspricht (vgl. Ausführungen im Rahmen der Beschlussvorlage zum HSK 3.0 bzw. im Schreiben an das Thüringer Landesverwaltungsamt vom 03.12.2015).

z. Z. keine Angaben möglich.

Trinkwasser-versorgung

Die Aufgaben der Trinkwasserversorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Abwasserentsorgung Die Aufgaben der Abwasserentsorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Angaben (Sp. 2) in Euro 41 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Müllentsorgung Die Aufgaben der Müllentsorgung wurde an den Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen, Gera übertragen. Bestattungswesen Die Überprüfung der Gebührenkalkulation ist erfolgt. Die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.07.2016

in Kraft treten.Mehreinnahme 50 %

Musikschule Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %Volkshochschule Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %Badeanstalten Mit der DS-Nummer 96/2005 2. Ergänzung wurde die Anpassung der Entgeltordnung Benutzung kommunale Bäder

am 21. Januar 2016 beschlossen. Sie trat zum 1. Februar 2016 in Kraft. HSK Maßnahme M 4243-0.01 (alt M 4241-0.01) siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

40 %

Straßenreinigung Im Ergebnis einer Anfrage vom 18. Mai 2015 zum beabsichtigten Abbruch der Kalkulationsperiode und Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2016/2017 teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt am 4. Juni 2015 mit, dass die bisher entstandenen Kostenüberdeckungen keine Veranlassung geben, den Kalkulationszeitraum vorfristig zu beenden.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde daraufhin im Jahr 2015 nicht überarbeitet.

Eine Neukalkulation der Gebühren findet somit erst im Jahr des Ablaufes der Kalkulationsperiode 2017 statt.

z. Z. keine Angaben möglich.

Bibliothek Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10 %Theater Die Änderung des Preis- und Rabattsystems bedarf der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die letzte Erhöhung erfolgte mit Beschlussfassung des Aufsichtsrates am 02.05.2012 für die Spielzeit 2012/2013. Die Erhöhung der Kartenpreise wird im Rahmen der Konzeptionen für den Zeitraum 2017-2020 geprüft.

z. Z. keine Angaben möglich.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg.

Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Struktur, Personalreduzierung. 10 %

Sonstige Besondere Entgelte

Beispielsweise Parkgebührenordnung, die Sondernutzungsgebührensatzung, die Gebührensatzung der Feuerwehr, Marktgebührensatzung, die Entgeltordnung für das Tierheim, die Eintrittspreise Tierpark.

Es wird mit kontinuierlichen Entgelt-, Gebühren- und Beitragsanpassungen

kalkuliert(sh. HSK-Maßnahmen)

Angaben (Sp. 2) in Euro 42 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XI. Forderungsübersicht

bis zu einem Jahr

von über einem bis zu fünf Jahren

von mehr als fünf Jahren

Nominalwertzum

31.12.2014

Wert- berichtigung

zum 31.12.2014

zum 31.12.2014

zum 31.12.2013

Forderungen und sonstige VermögensgegenständeÖffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 2.470.045,55 123.878,74 516.243,29 3.110.167,58 0,00 0,00 3.110.167,58 2.618.381,95

Privatrechtliche Forderungen aus Lieferung und Leistung 580.167,83 55.343,11 0,00 635.510,94 0,00 0,00 635.510,94 213.009,28

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.675.912,99 0,00 0,00 1.675.912,99 0,00 0,00 1.675.912,99 1.397.475,30

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.338,62 0,00 0,00 4.338,62 0,00 0,00 4.338,62 70,36

Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen

112.636,29 0,00 0,00 112.636,29 0,00 0,00 112.636,29 417.752,94

Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 2.534.577,47 0,00 6.784,20 2.541.361,67 0,00 0,00 2.541.361,67 1.348.166,31

Sonstige Vermögensgegenstände 272.533,55 495,27 0,00 273.028,82 0,00 0,00 273.028,82 609.092,24

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.650.212,30 179.717,12 523.027,49 8.352.956,91 0,00 0,00 8.352.956,91 6.603.948,38

nachrichtlichHöhe der Niederschlagungen zum 31.12. (Nominalwert in Euro): k. A.

Anmerkungen:Eine Forderungsübersicht zum Planungsjahr kann nicht erfolgen. Die beigefügte Übersicht ist auf Basis des vorläufigen Jahresergbenisses 2014 erstellt.

Forderungs- wert

Forderungs- wert

in EUR

Forderungen zum 31.12.2014davon mit einer Restlaufzeit

kumulierte Abzinsung

kumulierte sonstige

43 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XII. Entwicklung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen

5 4 3 2 12011 2012 2013 2014 2015

Schlüssel- zuweisung vom Land*

43.043.197 70.680.452 70.782.433 70.180.288

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Schlüssel- zuweisung vom Land*

73.077.670 73.077.670 73.077.670 73.077.670 73.077.670 73.077.670 73.077.670 73.077.670

* aus dem Konto 411

Planhöhe im Haushaltsjahr

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Mit dem Beschluss des Thüringer Gesetzes zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs wurde eine Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG), welches zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist beschlossen.Wesentliche Änderungen im neuen ThürFAG sind u. a. das der Faktor für den Kinderansatz von 4,5 auf 6,7 und der Faktor für die Soziallasten von 8 auf 14 erhöht wurde.

Die Schlüsselzuweisung teilt sich in eine Schlüsselzuweisung für gemeindliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie ein Kinderansatz für Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren) und eine Schlüsselzuweisung für kreisliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie einem Sozialansatz für die Bedarfsgemeinschaften und die Hilfeempfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).

Zudem orientiert sich die Berechnung der Schlüsselzuweisung an der Steuerkraft der Gemeinde (Durchschnitt des Istaufkommens der Grund- und Gewerbesteuer unter Anwendung von fiktiven Hebesätzen abzüglich Gewerbesteuerumlage sowie dem Istaufkommen am Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer).

Der einheitliche Grundbetrag 2016 zur Berechnung der Bedarfsmesszahl der Schlüsselmasse für gemeindliche Aufgaben beträgt 571,57 Euro und für kreisliche Aufgaben beträgt er 369,06 Euro. Dieser Grundbetrag ist durch die Stadt Gera nicht beeinflussbar.Daraus ist ersichtlich, dass die Ausreichung der Schlüsselzuweisung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Im Rahmen der Haushaltssicherung wird jedoch gegenwärtig für die Folgejahre eine konstante Schlüsselzuweisung angenommen.

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XIII. Erträge aus Beteiligungen

Ziffer aus I.

Beschreibung der Beteiligung*

Höhe der Erträge

Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Erträge(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

61 Geraer Heimbetriebs- gesellschaft mbH100 %

84.310 Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Bürgschaftsprovision gemäß Vereinbarung vom 10.05./25.05.2011 zur Patronatserklärung der Stadt Gera vom 12.10.2005 für die Kreditaufnahme bei der Sparkasse Gera-Greiz zum Kauf des Pflegezentrums am Hofwiesenpark mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2035 und einer Zinsbindung bis zum 30.10.2015. Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Stadtrates zur DS-Nummer 40/2015 vom 17.09.2015 erfolgte ab 01.11.2015 eine Zinsprolongation bei der Sparkasse Gera-Greiz unter Beibehaltung der Patronatserklärung und mit einer Zinsbindungsfrist bis zum Laufzeitende 30.11.2032. Infolge des gesunkenen Zinssatzes verringert sich die Höhe der Bürgschaftsprovision.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Ziffer aus I.

Beschreibung der Beteiligung*

Höhe der Erträge

Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Erträge(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

62 Verschiedene:

Sparkasse Gera-GreizVerwaltungsrat (VR): 16 Mitglieder, davon 5 der Stadt Gera, 6 des Landkreises Grz und 5 aus den Beschäftigten

TAG Wohnungsgesell-schaft Thüringen mbH6 %

Kommunalen Energie Beteiligungsgesell-schaft Thüringen AG0,3 %

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbau- gesellschaft mbH25,1 %

1.794.580 Sparkasse Gera-Greiz Über die Ergebnisverwendung beschließt der Verwaltungsrat der SpK (§ 21 ThürSpkG), der an Aufträge und Weisungen etwa durch Beschlüsse des SR nicht gebunden ist (§ 8 Absatz 2 ThürSpkG). Der Verwaltungsrat entscheidet über die Höhe der Zuführung zu den Rücklagen (gesetzliche Mindestzuführung von 25 % gemäß § 21 ThürSpkG), die den Auszahlungsbetrag reguliert.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung in ihrer Fassung vom 11.10.2004 aus• dem Vorsitzenden und seinem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,• neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und• fünf Beschäftigten der Sparkasse Gera-Greiz.

Neben der Oberbürgermeisterin der Stadt Gera und der Landrätin des Landkreises Greiz, die dem Verwaltungsrat jeweils kraft Amtes als geborenen Mitglieder angehören, sind von der Stadt Gera weitere 4 Mitglieder und vom Landkreis Greiz weitere 5 Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.In der Summe hat die Stadt Gera im Verwaltungsrat (VR) mit 5 M VR gegen 6 M VR des LK Grz und 5 M VR aus den Beschäftigten keinen Einfluss, ihr diesbezügliches Interesse durchzusetzen.

Es wird auf § 21 ThürSpkG verwiesen, der die Verwendung der Gewinnausschüttung durch die Träger für gemeinnützige Zwecke vorschreibt. Der SR beschließt in Sachen JA nur über die Entlastung des Verwaltungsrates (§ 20 Absatz 5 ThürSpkG).

TAG Immobilien AG Garantiedividende der TAG i.H.v.. 68.936,17 Euro

Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG Aufgrund anteiligem Verkauf von Aktien in 2013 hält die Stadt derzeit noch 6.412 Stück. Planansatz auf Basis angenommene Dividende der KEBT AG von 4 Euro pro Stückaktie.

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbHDurch den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung soll eine Mindestdividende von 100.000 Euro erzielt werden.

* es ist mindestens die Rechtsform zu nennen und anzugeben, wie hoch das Stimmrecht der Gemeinde ist

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XIV. Investitionsquote

Angaben in Prozent4 3 2 1

2012 2013 2014 2015

Investitionsquote* 7,92 9,68 3,55 2,10

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Investitionsquote* 15,90 8,83 8,25 3,10 1,19 0,89 1,23 0,93

Planhöhe im Haushaltsjahr

Die Position § 3 Abs. 1 Nr. 20 ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung ist softwarebedingt nicht verwendbar. Daher entfällt diese Position bei der Berechnung der Investitionsquote.

Anmerkungen:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

* errechnet sich aus den Einzelwerten des Finanzplanes nach folgender Formel:

§3Abs. 1Nr. 13g ThürGemHV Doppik§3Abs. 1Nr. 2g Nr. 5 Nr. 9

Nr. 13g Nr. 17a Nr. 17b Nr. 20ThürGemHV Doppik

100

47 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XIV. Investitionsquote

Angaben in Euro

nachrichtlich: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023§ 3 Abs. 1 Nr. 2 g ThürGemHVDoppik Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

-199.624.095 -209.327.477 -208.264.521 -210.285.642 -245.109.350 -233.952.310 -231.219.180 -230.851.480 -229.934.990 -229.393.120 -228.266.850 -227.495.260

§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürGemHVDoppik Zins und sonstige Finanzauszahlungen -4.867.257 -8.587.442 -5.389.502 -9.506.499 -3.969.920 -4.204.060 -3.862.420 -3.545.470 -3.243.510 -2.923.300 -2.570.240 -2.283.810

§ 3 Abs. 1 Nr. 9 ThürGemHVDoppik außerordentliche Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

§ 3 Abs. 1 Nr. 13 g ThürGemHVDoppik Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-18.382.598 -23.861.160 -8.141.077 -5.068.919 -49.043.700 -24.144.120 -21.913.340 -7.908.650 -3.014.130 -2.205.530 -2.998.170 -2.271.690

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 a) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

-9.213.480 -4.631.330 -7.821.501 -16.513.139 -10.419.350 -11.139.790 -8.550.300 -12.981.820 -16.570.050 -14.499.700 -8.980.220 -11.708.150

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 b) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Der nachfolgende Anhang (jährlich fortzuschreibende Investionsplanung 2016-2023) ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Gera.

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Stand: 18.03.2016Legende: beauftragt bzw. in Umsetzung

umgesetzt

Investpauschalen 3.102.290,00 € 3.102.290,00 € 0,00 € 3.102.290,00 €KInvG 4.690.740,00 € 469.080,00 € 4.221.660,00 € 4.690.740,00 €Schulinvestitionspauschale 5.040.000,00 € 560.000,00 € 4.480.000,00 € 5.040.000,00 €sonstige Förderprogramme und sanierungsbedingte Einzahlungen 31.656.280,00 € 0,00 € 31.656.280,00 € 31.656.280,00 €

Bundesförderprogramm "ZIP" 2.700.000,00 € 2.700.000,00 € 2.700.000,00 €Städtebauförderung 1.607.630,00 € 1.607.630,00 € 1.607.630,00 €Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR) 13.671.090,00 € 13.671.090,00 € 13.671.090,00 €sanierungsbedingte Einnahmen 1.900.000,00 € 1.900.000,00 € 1.900.000,00 € GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 11.777.560,00 € 11.777.560,00 € 11.777.560,00 €

sonstige Einzahlungen (bspw. Kulturlastenausgleich, Brandschutz, Infrastrukturpauschale) 11.277.400,00 € 0,00 € 11.277.400,00 € 11.277.400,00 €Einzahlungen Hochwasser 8.033.490,00 € 8.033.490,00 € 8.033.490,00 €Einzahlungen in den Haushalt 17.836.260,00 € 0,00 € 17.836.260,00 € 5.000.000,00 € 12.836.260,00 €

Verkaufserlöse 16.486.260,00 € 16.486.260,00 € 5.000.000,00 € 11.486.260,00 €Straßenausbaubeiträge 1.350.000,00 € 0,00 € 1.350.000,00 € 1.350.000,00 €

81.636.460,00 € 4.131.370,00 € 77.505.090,00 € 3.102.290,00 € 4.690.740,00 € 5.040.000,00 € 31.656.280,00 € 11.277.400,00 € 8.033.490,00 € 5.000.000,00 € 12.836.260,00 €

I2020-0001 ÖPNV Stammkapital und Sicherungseinlage Prüfung Bürgschaft/Grundstücke 244.000,00 € 244.000,00 € 244.000,00 €I2200-0003 Erwerb Geschäftsanteile 14.400,00 € 14.400,00 € 14.400,00 €L2100-0005 Büroausstattung Verwaltung 260.000,00 € 260.000,00 € 260.000,00 €L2400-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Ordnungsangelegenheiten 46.690,00 € 46.690,00 € 46.690,00 €I2600-0001 Fahrzeuge Brandschutz 5.033.000,00 € 5.033.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 973.000,00 € 4.060.000,00 €I2600-0001 Eigenmittel 2. LGF 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 0,00 €I2600-0003 Feuerwache Berliner Straße 153 0,00 € 0,00 € 0,00 €I2600-0004 Fahrzeuge Rettungsdienst 311.800,00 € 311.800,00 € 311.800,00 €I2600-0005 Errichtung Sirenenwarnsystem 80.000,00 € 80.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 66.000,00 € 14.000,00 €

Klärung: Mit der Zuwendungsverordnung ist nicht vor Mai oder Juni zu rechnen. Somit können noch keine Aussagen zur Höhe der Fördermittel getroffen werden. Es wird von einer 90 prozentigen Förderung ausgegangen.

Eigenmittel 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 €Fördermittel ab 2016 Annahme 90 %-Förderung 45.000,00 € 45.000,00 € 66.000,00 € 0,00 €

L2600-0001 Fachtechnische Geräte Brand- und Katastrophenschutz (Budget) 379.250,00 € 379.250,00 € 379.250,00 €L2600-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung Brand- und Katastrophenschutz 5.500,00 € 5.500,00 € 5.500,00 €L2600-0003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Leitstelle (Budget) 174.000,00 € 174.000,00 € 174.000,00 €

6.798.640,00 € 250.000,00 € 6.548.640,00 € 250.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.039.000,00 € 0,00 € 0,00 € 5.509.640,00 €

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

Invest-pauschalen*

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenKInvFG** Schulinvest-pauschale***

Einzahlungen Hochwasser

Einzahlungen Hochwasser

SonstigeFörder-

programmeZweckbindung Verkaufserlös

Schulinvest-pauschale***

gesamt Einzahlungen

Maßn.-Nr.

Maßn.-Nr.

Investive Einzahlungenzur Deckung der Eigenmittel der Stadt Gera

KInvFG** Sonstige

Einzahlungen

Gesamt-einnahmen

davon bereitsvereinnahmt

davonnoch offen

gesamt

Invest-pauschalen*

Dezernat Ordnung

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 49 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

gesamt Goethegymna. - Campus Rutheneum (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 15-20 18.232.420,00 € 269.420,00 € 17.963.000,00 € 209.810,00 € 0,00 € 2.028.270,00 € 12.606.830,00 € 0,00 € 0,00 € 1.800.000,00 € 1.587.510,00 €

Erwerb Reichsstraße 1a/b 2016 1.100.000,00 € 0,00 € 0 0,00 €Rückbau Reichsstraße 1a/b sowie Freizug laufender Aufwand (u. a. Städtebauförderung)

2016 526.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 526.000,00 € 0,00 €

Leistungsphasen 1-3 (Teilprojekte 1 bis 4) 2016 1.100.000,00 €Fördermittel Bundesprogramm "ZIP" 1.100.000,00 €

I3300-0033 Sicherung Reußisches Regierungsgebäude 15-18 3.000.000,00 € 209.810,00 € 90.190,00 € 2.700.000,00 €

2015 183.110,00 € 0,00 €2015 26.700,00 € 0,00 €

Fördermittel Bundesprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 90 %)

16-18 2.700.000,00 € 0,00 € 2.700.000,00 € 0,00 €

I3300-0004 Kosten Projektsteuerung IP 2015 269.420,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 269.420,00 €

Reußisches Regierungsgebäude 15-18 2.880.000,00 € 0,00 € 0,00 € 560.000,00 € 2.257.000,00 € 0,00 € 0,00 € 63.000,00 € 0,00 €

Sanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Landeszentralbank) 16-18 1.900.000,00 € 0,00 € 1.900.000,00 € 0Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 15 %) 16-18 63.000,00 € 0,00 € 63.000,00 € 0,00 €

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 85 %)

16-18 357.000,00 € 0,00 € 357.000,00 € 0,00 €

Ausstattung 2018 560.000,00 € 560.000,00 € 0,00 €2. Variante: Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 20 %)

348.000,00 € 348.000,00 € 348.000,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 80 % erhöhter energ. Anteil) 1.972.000,00 € 0,00 € 1.972.000,00 € 0,00 €

Neubau Schulgebäude 16-18 8.275.000,00 € 0,00 € 0,00 € 1.364.080,00 € 5.128.560,00 € 0,00 € 0,00 € 1.102.640,00 € 679.720,00 €

Baunebenkosten gesamt 1.650.000,00 €Baukosten 6.039.000,00 €Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %) 16-18 2.560.440,00 € 804.080,00 € 1.102.640,00 € 653.720,00 €

Fördermittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 66,7 %) 16-18 5.128.560,00 € 0,00 € 5.128.560,00 € 0,00 €

Ausstattung 2019 586.000,00 € 560.000,00 € 26.000,00 €Neubau Schulturnhalle 18/19 1.933.000,00 € 0,00 € 0,00 € 14.000,00 € 1.270.640,00 € 0,00 € 0,00 € 634.360,00 € 14.000,00 €

Baunebenkosten gesamt 380.000,00 €Baukosten 1.525.000,00 €Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %) 18/19 634.360,00 € 0,00 € 634.360,00 € 0,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %) 18/19 1.270.640,00 € 0,00 € 1.270.640,00 € 0,00 €

2. Variante: Eigenmittel Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 40 %)

762.000,00 € 762.000,00 €

Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 60 %) 1.143.000,00 € 0,00 € 1.143.000,00 € 0,00 €

3. Variante: sanierungsbedingte Einnahmen 1.905.000,00 € 1.905.000,00 € 1.905.000,00 €

Ausstattung 2020 28.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 €Freiflächen 17-19 1.875.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.250.630,00 € 0,00 € 0,00 € 624.370,00 €

Baunebenkosten 335.000,00 €Baukosten 1.540.000,00 €Sanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Villa Jahr/Tschaikowskistr.) 500.000,00 € 500.000,00 €

Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten - 33,3 %) 17-19 624.370,00 € 0,00 € 624.370,00 €

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten - 66,7 %)

17-19 1.250.630,00 € 0,00 € 1.250.630,00 € 0,00 €

Eigenmittel Bundesförderprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 10 %)

davonnoch offen

90.190,00 €300.000,00 €

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)Einzahlungen Hochwasser

Zweckbindung VerkaufserlösKInvFG**

SonstigeEinzahlungen

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeInvest-

pauschalen*

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

Jahr

FlächentauschFlächentausch

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 50 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0013 Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 15-22 4.700.000,00 € 4.700.000,00 € 101.500,00 € 1.900.000,00 € 500.000,00 € 1.209.600,00 € 0,00 € 0,00 € 522.000,00 € 466.900,00 €

nachrichtlich: Energetische Sanierung ca. 55 % 1.900.000,00 € restliche Baukosten ca. 45 % 1.515.000,00 € Freifläche 400.000,00 € Ausstattung 385.000,00 € Altbau 500.000,00 €

Baunebenkosten gesamt (inkl. Anteil energetische Sanierung) 15-17 815.000,00 € 101.500,00 € 470.000,00 € 0,00 € 162.410,00 € 81.090,00 €

Leistungsphasen 1-3 15/16 203.000,00 € 101.500,00 € 101.500,00 €Leistungsphasen 4-9 ACHTUNG Prüfung Doppelförderung 15-17 612.000,00 € 368.500,00 € 162.410,00 € 81.090,00 €Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

15-17 81.090,00 € 81.090,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

15-17 162.410,00 € 0,00 € 162.410,00 € 0,00 €

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 15-17 368.500,00 € 368.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Baukosten Anteil Energetische Sanierung Erweiterungsbau/Anbau 17/18 1.430.000,00 € 1.430.000,00 € 0,00 € 0,00 €

Baukosten Sonstiges Erweiterungsbau/Anbau 17/18 1.170.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 780.390,00 € 388.800,00 € 810,00 €

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

17/18 389.610,00 € 0,00 € 388.800,00 € 810,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

17/18 780.390,00 € 0,00 € 780.390,00 € 0,00 €

Freiflächen 17/18 400.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 266.800,00 € 133.200,00 € 0,00 €

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

17/18 133.200,00 € 0,00 € 133.200,00 € 0,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

17/18 266.800,00 € 0,00 € 266.800,00 € 0,00 €

Ausstattung 2018 385.000,00 € 0,00 € 385.000,00 €

Altbau 2022 500.000,00 € 500.000,00 € 0,00 €

I3300-0008 Ostschule (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 16-20 11.838.000,00 € 0,00 € 11.838.000,00 € 300.000,00 € 0,00 € 814.000,00 € 6.062.290,00 € 0,00 € 0,00 € 2.028.000,00 € 2.633.710,00 €

nachrichtlich: Energetische Sanierung 1.565.000,00 € restliche Baukosten 5.810.000,00 € Freifläche 1.296.000,00 € Schulturnhalle 2.261.000,00 € Ausstattung 906.000,00 €

Baunebenkosten gesamt 16/19 2.275.000,00 € 300.000,00 € 0,00 € 268.000,00 € 1.138.500,00 € 568.500,00 € 0,00 €

Leistungsphasen 1-3 15/16 568.000,00 € 300.000,00 € 268.000,00 €Leistungsphasen 4-9 ab 18 1.707.000,00 € 0,00 € 1.138.500,00 € 568.500,00 € 0,00 €Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

ab 18 568.500,00 € 0,00 € 568.500,00 € 0,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

ab 18 1.138.500,00 € 0,00 € 1.138.500,00 € 0,00 €

Baukosten Anteil Energetische Sanierung Gebäude ab 18 1.275.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.275.000,00 € 0,00 €

Baukosten Gebäude ab 18 3.825.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.551.270,00 € 0,00 € 0,00 € 184.500,00 € 1.089.230,00 €

Eigenmittel Schulbauförderichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

ab 18 1.273.730,00 € 0,00 € 184.500,00 € 1.089.230,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

ab 18 2.551.270,00 € 0,00 € 2.551.270,00 € 0,00 €

Ausstattung Gebäude ab 20 850.000,00 € 546.000,00 € 304.000,00 €

Freiflächen ab 19 1.296.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 864.430,00 € 431.570,00 €

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

ab 19 431.570,00 € 0,00 € 431.570,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

ab 19 864.430,00 € 0,00 € 864.430,00 € 0,00 €

Schulturnhalle (Zweifachhalle) 18/19 2.261.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.508.090,00 € 0,00 € 0,00 € 752.910,00 €

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

18/19 752.910,00 € 0,00 € 752.910,00 €

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

18/19 1.508.090,00 € 0,00 € 1.508.090,00 € 0,00 €

Ausstattung Turnhalle ab 20 56.000,00 € 0,00 € 56.000,00 €

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

Jahr

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

Invest-pauschalen* KInvFG**

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenEinzahlungen Hochwasser

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 51 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0005 Zabelgymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 15-16 1.169.150,00 € 60.150,00 € 1.109.000,00 € 670.710,00 € 0,00 € 398.440,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100.000,00 €

Haus 2 (Leistungsphase 1-6) 2015 60.150,00 € 60.150,00 € 0,00 € 0,00 €Biounterrichtsraum 2015 40.000,00 € 0,00 € 40.000,00 €Dachsanierung (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung) 2016 550.000,00 € 550.000,00 € 0,00 € 0,00 €Brandschutz (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung) 2016 519.000,00 € 60.560,00 € 398.440,00 € 60.000,00 €

I3300-0015 Brandschutz SBBS Gesundheit (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 15-16 547.700,00 € 54.700,00 € 493.000,00 € 547.700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Brandschutz, Objektplanung, Elektro, Heizung etc. 2015 54.700,00 € 54.700,00 € 0,00 € 0,00 €Baukosten 2016 493.000,00 € 493.000,00 € 0,00 € 0,00 €

I3300-0012 Grundschule 14 - Bieblacher Hang (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage) 15-17 2.500.300,00 € 37.080,00 € 2.463.220,00 € 37.080,00 € 1.100.000,00 € 47.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 650.000,00 € 665.300,00 €

Objektplanung Gebäude und Fachplanung Elektro 2015 37.080,00 € 47.920,00 € 37.080,00 € 47.920,00 € 0,00 €Brandschutz, Elektro, Heizung (Baukosten) Eigenmittel 16/17 1.140.000,00 € 650.000,00 € 490.000,00 €energetische Sanierung anteil. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 16/17 1.275.300,00 € 1.100.000,00 € 175.300,00 €

I3300-0006 Integrierte Gesamtschule (IGS) 2015 299.610,00 € 269.610,00 € 30.000,00 € 0,00 € 0,00 € 62.670,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 236.940,00 €

Ausstattung 2015 261.860,00 € 30.000,00 € 62.670,00 € 229.190,00 €(Rest-)Sanierung 2015 7.750,00 € 0,00 € 7.750,00 €

I3300-0014 Goethegymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)(Haus 2/Nikolaiberg; Brandschutztechnische Maßnahmen gemäß Baugenehmigung bei Nutzung über 2016 hinaus)

16-18 300.000,00 € 0,00 € 300.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300.000,00 €

Alternativvariante Nachnutzung für Ostschule 12.127.200,00 € 12.127.200,00 €I3300-0020 Brandschutzmaßnahmen Schulen 1.180.000,00 € 0,00 € 1.180.000,00 € 0,00 € 0,00 € 1.180.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

I3300-0024 Schulplatzerweiterung Ausstattung 350.000,00 € 0,00 € 350.000,00 € 350.000,00 €

41.117.180,00 € 690.960,00 € 40.426.220,00 € 1.866.800,00 € 3.000.000,00 € 5.031.300,00 € 19.878.720,00 € 0,00 € 0,00 € 5.000.000,00 € 6.340.360,00 €

L3300-0001 Förderprojekte Schulen 31.000,00 € 31.000,00 € 31.000,00 €L3300-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung/GwG Schulen 746.700,00 € 746.700,00 € 746.700,00 €L3300-0004 Unterrichtsmittel Spezialklassen 144.000,00 € 144.000,00 € 144.000,00 € 0,00 €L3300-0005 Schulleiterlimite 352.710,00 € 352.710,00 € 352.710,00 €L3400-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Kinder- und Jugendhilfe 2.010,00 € 2.010,00 € 2.010,00 €L3500-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesundheit 1.140,00 € 1.140,00 € 1.140,00 €L3500-0002 Fachtechnische Geräte Gesundheit 7.360,00 € 7.360,00 € 7.360,00 €I3400-0010 Kindertagesstätten - Zuwendungen aus der Infrastrukturpauschale 2.117.000,00 € 2.117.000,00 € 2.117.000,00 €I3400-0011 Kindertagesstätten - Zuwendungen aus der Kinderbetreuungsfinanz. 326.640,00 € 326.640,00 € 326.640,00 €I3600-0006 Orangerie 935.830,00 € 935.830,00 € 693.410,00 € 242.420,00 €I3600-0007 Kultur- und Kongresszentrum 370.000,00 € 370.000,00 € 370.000,00 € 0,00 €I1100-0001 Otto-Dix-Haus 35.000,00 € 35.000,00 € 0,00 € 35.000,00 €L3100-0003 Dahrlehen Soziale Sicherung 1.839.200,00 € 1.839.200,00 € 1.839.200,00 € 0,00 €L3600-0003 Instrumente Musikschule "Heinrich Schütz" 16.070,00 € 16.070,00 € 2.570,00 € 13.500,00 €L3600-0002 BgA Kultur 11.400,00 € 11.400,00 € 11.400,00 € 0,00 €

6.936.060,00 € 0,00 € 6.936.060,00 € 11.400,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.492.820,00 € 0,00 € 0,00 € 1.431.840,00 €gesamt

Einzahlungen Hochwasser

Maßn.-Nr.

SozialesSonstiges

Gesamt-kosten

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)davon

beauftragtdavon

noch offenInvest-

pauschalen* KInvFG** Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

Einzahlungen

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenEinzahlungen Hochwasser

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

gesamt

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen II

Jahr

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

Invest-pauschalen* KInvFG**

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 52 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I4100-0001 Fahrzeuge Bauhof einschl. Zusatzgeräte 442.000,00 € 442.000,00 € 442.000,00 €I4100-0003 Industriegebiet Cretzschwitz 13.086.180,00 € 13.086.180,00 € 11.777.560,00 € 1.308.620,00 €I4100-0004 Gewerbegebiet Leumnitz 2.358.720,00 € 2.358.720,00 € 2.358.720,00 €I4100-0010 Fuß-/Radweg Brütetal 11.000,00 € 11.000,00 € 11.000,00 €I4100-0011 Radweg B2 (zwischen Ortsteil Weißig und Stadt Gera) 337.920,00 € 337.920,00 € 337.920,00 €I4100-0016 Fliederweg 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €I4100-0018 Umsetzung Luftreinehalteplan 254.000,00 € 254.000,00 € 254.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

LSA Straße des Friedens und Theaterstraße 204.000,00 € 204.000,00 € 204.000,00 €Veränderung Fahrbahnaufteilung Straße des Friedens 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €

I4100-0017 Grundhafter Ausbau Plauensche Straße (R.- Koch- Straße bis Liebe Straße) 720.000,00 € 720.000,00 € 720.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €Klärung Fördermöglichkeiten durch Landesmittel für den kommunalen Straßenbau steht noch aus - Verlägerung des Baufeldes

I4100-0021 10 barrierefreie Bushaltestellen 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 0,00 €I4100-0007 Fußgängerrampe Südstraße 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €I4100-0022 Ausbau Fahrbahn Gagarinstraße (Brücke Bieblacher Bach bis Str. des Bergmanns) 600.000,00 € 600.000,00 € 600.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Klärung Fördermöglichkeiten durch Landesmittel für den kommunalen Straßenbau steht noch aus - Verlägerung des Baufeldes für das Vorhaben Plauensche Straße

I4100-0023 Koaleszenzabscheider Hofer Straße 64.260,00 € 64.260,00 € 64.260,00 €I4700-0021 Eigenmittel Brücke Wipse 80.000,00 € 80.000,00 € 80.000,00 € 0,00 €L4100-0001 Lichtsignalanlagen 665.000,00 € 665.000,00 € 665.000,00 €L4100-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung Verkehr und Tiefbau 1.200,00 € 1.200,00 € 1.200,00 €L4100-0005 Stadtnetz (Kabelwege) 197.200,00 € 197.200,00 € 197.200,00 €I4200-0002 Ausbau "Schossbach" 290.000,00 € 290.000,00 € 203.000,00 € 87.000,00 €I4500-0001 Rathaus 0,00 € 0,00 € 0,00 €I5100-0001 Erwerb bebaute und unbebaute Grundstücke 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €I4500-0007 Verwaltungsgebäude "Gagarinstraße 99-101" 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €I4500-0009 Verwaltungsgebäude "Amthorstraße" 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 €I4500-0012 Rudolf-Diener Str. (Brandschutz und Nutzungsänderung) 182.000,00 € 182.000,00 € 182.000,00 €I2100-0004 Kassenautomat "Hofwiesenbad" 92.440,00 € 92.440,00 € 19.030,00 € 73.410,00 €I4700-0026 Grunderwerb Flugplatz 57.390,00 € 57.390,00 € 57.390,00 €L4500-0001 Planungsleistungen 90.000,00 € 90.000,00 € 90.000,00 €L5100-0001 Rückstellung im Zusammenhang Grundstücksbewertung ZGGW 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 €L2100-0006 Ersatzbeschaffung Sportgeräte BgA 58.000,00 € 58.000,00 € 28.000,00 € 30.000,00 €I4700-0001 Gewerbegebiet Heizkraftwerk Nord 40.670,00 € 40.670,00 € 0,00 € 40.670,00 €I4700-0004 Wohngebiet Bieblach 370.000,00 € 370.000,00 € 370.000,00 €I4700-0013 Gewerbegebiet "Zoche" 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €I4700-0015 Gewerbegebiet "Beerweinschänke" 21.700,00 € 21.700,00 € 21.700,00 €I4800-0001 Friedhof - Urnenreihenanlage 65.000,00 € 65.000,00 € 35.000,00 € 30.000,00 €I4800-0003 Feierhalle Südfriedhof 200.000,00 € 200.000,00 € 0,00 € 150.000,00 € 50.000,00 €L4800-0001 Großspielgeräte 161.250,00 € 161.250,00 € 161.250,00 €L4800-0003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stadtgrün 151.820,00 € 151.820,00 € 151.820,00 €

21.172.750,00 € 80.000,00 € 21.092.750,00 € 219.420,00 € 1.684.000,00 € 0,00 € 11.777.560,00 € 4.571.180,00 € 0,00 € 0,00 € 2.920.590,00 €gesamt

Maßn.-Nr.

Bau und Umwelt

Gesamt-kosten

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenEinzahlungen Hochwasser

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)KInvFG** davon

beauftragtdavon

noch offenInvest-

pauschalen*

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 53 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I1003-0003 Pilotprojekt "Freifunk in Thüringen" 59.400,00 € 59.400,00 € 59.400,00 € 0,00 €L1003-0001 Hard- und Software / Telekommunikation Verwaltung 3.959.600,00 € 3.959.600,00 € 115.000,00 € 3.844.600,00 €L1100-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Presse-/Stadtmarketing 200,00 € 200,00 € 200,00 €

E Rückzahlung Erlös - sanierungsbedingte Einnahmen 152.000,00 € 152.000,00 € 0,00 € 152.000,00 €E Reserve KInvFG 6.740,00 € 6.740,00 € 6.740,00 €E Ersatz Garantiefonds - Einnahmenreduzierung 254.670,00 € 254.670,00 € 254.670,00 € 0,00 €E Ersatz Eigenmittelplanung HH - Einnahmenreduzierung 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 0,00 €

4.932.610,00 € 754.870,00 € 4.177.740,00 € 754.670,00 € 6.740,00 € 0,00 € 0,00 € 174.400,00 € 0,00 € 0,00 € 3.996.800,00 €

HW13-016-I Tierheim investiv 2.397.900,00 € 2.397.900,00 € 2.397.900,00 € 0,00 €HW13-020-I Ersatz Sportkomplex Vollersdorfer Str. investiv 438.410,00 € 438.410,00 € 438.410,00 € 0,00 €HW13-022-I Stadion am Steg investiv 1.537.180,00 € 1.537.180,00 € 1.537.180,00 € 0,00 €HW13-094-I Stützmauer entlang Salzstraße 1.548.000,00 € 1.548.000,00 € 1.548.000,00 € 0,00 €HW13-115-I Brücke "Am Schänkenberg" / Stützmauern am Röppischbach 1.527.000,00 € 1.527.000,00 € 1.527.000,00 €HW13-180-I Katzenbrücke Reichenbach 265.000,00 € 265.000,00 € 265.000,00 €HW13-181-I Brücke Kleinaga 320.000,00 € 320.000,00 € 320.000,00 € 0,00 €

8.033.490,00 € 0,00 € 8.033.490,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.033.490,00 € 0,00 € 0,00 €

88.990.730,00 € 1.775.830,00 € 87.214.900,00 € 3.102.290,00 € 4.690.740,00 € 5.031.300,00 € 31.656.280,00 € 11.277.400,00 € 8.033.490,00 € 5.000.000,00 € 20.199.230,00 €

0,00 € 0,00 € 8.700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -7.362.970,00 €

* Die Darstellung der einzelnen Jahresscheiben entspricht nicht der Veranschlagung im Haushaltsplan, da u. a. Vorgriffe auf Zuwendungen in dieser Übersicht nicht dargestellt werden können.

I2020-0001 Kreditaufnahme ÖPNV 29.500.000,00 € 29.500.000,00 € 0,00 € 0,00 €

gesamt

gesamt Auszahlungen

Differenz Einnahme ./. Ausgaben * -7.354.270,00 €

gesamt

Maßn.-Nr.

Hochwasser

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

Invest-pauschalen* KInvFG**

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenEinzahlungen Hochwasser

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

Maßn.-Nr.

Sonstiges

Gesamt-kosten

davonbeauftragt

davonnoch offen

Invest-pauschalen* KInvFG**

Schulinvest-pauschale***

SonstigeFörder-

programmeSonstige

EinzahlungenEinzahlungen Hochwasser

Zweckbindung Verkaufserlös

Einzahlungen HH

(inv. E. vorausgesetzt)

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 54 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

gesamt Goethegymna. - Campus Rutheneum (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Erwerb Reichsstraße 1a/bRückbau Reichsstraße 1a/b sowie Freizug laufender Aufwand (u. a. Städtebauförderung)Leistungsphasen 1-3 (Teilprojekte 1 bis 4)Fördermittel Bundesprogramm "ZIP"

I3300-0033 Sicherung Reußisches Regierungsgebäude

Fördermittel Bundesprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 90 %)

I3300-0004 Kosten Projektsteuerung IP

Reußisches Regierungsgebäude

Sanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Landeszentralbank)

Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 15 %)

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 85 %)Ausstattung2. Variante: Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 20 %)

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 80 % erhöhter energ. Anteil)

Neubau Schulgebäude

Baunebenkosten gesamtBaukostenEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

Fördermittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 66,7 %)

AusstattungNeubau Schulturnhalle

Baunebenkosten gesamtBaukostenEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

2. Variante: Eigenmittel Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 40 %)

Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 60 %)

3. Variante: sanierungsbedingte EinnahmenAusstattungFreiflächen

BaunebenkostenBaukostenSanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Villa Jahr/Tschaikowskistr.)Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten - 33,3 %)

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten - 66,7 %)

Eigenmittel Bundesförderprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 10 %)

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20220,00 € 90.190,00 € 244.080,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0

0,00 €

90.190,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 560.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

560.000,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 244.080,00 € 560.000,00 € 0,00 € 560.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

244.080,00 € 560.000,00 €

560.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 14.000,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

private DritteSchulinvestitionspauschale des Landes

90.190,00 €

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 55 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0013 Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

nachrichtlich: Energetische Sanierung ca. 55 % restliche Baukosten ca. 45 % Freifläche Ausstattung Altbau

Baunebenkosten gesamt (inkl. Anteil energetische Sanierung)

Leistungsphasen 1-3Leistungsphasen 4-9 ACHTUNG Prüfung DoppelförderungEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)KommunalinvestitionsförderungsgesetzBaukosten Anteil Energetische Sanierung Erweiterungsbau/Anbau

Baukosten Sonstiges Erweiterungsbau/Anbau

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Freiflächen

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Ausstattung

Altbau

I3300-0008 Ostschule (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

nachrichtlich: Energetische Sanierung restliche Baukosten Freifläche Schulturnhalle Ausstattung

Baunebenkosten gesamt

Leistungsphasen 1-3Leistungsphasen 4-9Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Baukosten Anteil Energetische Sanierung Gebäude

Baukosten Gebäude

Eigenmittel Schulbauförderichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Ausstattung Gebäude

Freiflächen

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Schulturnhalle (Zweifachhalle)

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

Ausstattung Turnhalle

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20220,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

500.000,00 €

0,00 € 0,00 € 268.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 546.000,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 268.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

268.000,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 546.000,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

private DritteSchulinvestitionspauschale des Landes

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 56 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0005 Zabelgymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Haus 2 (Leistungsphase 1-6)

BiounterrichtsraumDachsanierung (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung)

Brandschutz (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung)

I3300-0015 Brandschutz SBBS Gesundheit (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Brandschutz, Objektplanung, Elektro, Heizung etc.Baukosten

I3300-0012 Grundschule 14 - Bieblacher Hang (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Objektplanung Gebäude und Fachplanung ElektroBrandschutz, Elektro, Heizung (Baukosten) Eigenmittelenergetische Sanierung anteil. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

I3300-0006 Integrierte Gesamtschule (IGS)

Ausstattung(Rest-)Sanierung

I3300-0014 Goethegymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)(Haus 2/Nikolaiberg; Brandschutztechnische Maßnahmen gemäß Baugenehmigung bei Nutzung über 2016 hinaus)Alternativvariante Nachnutzung für Ostschule

I3300-0020 Brandschutzmaßnahmen SchulenI3300-0024 Schulplatzerweiterung Ausstattung

gesamt

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen II

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20220,00 € 350.520,00 € 47.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

350.520,00 € 47.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 47.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

47.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € 62.670,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

62.670,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 560.000,00 € 60.000,00 €

0,00 € 551.300,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 €

private DritteSchulinvestitionspauschale des Landes

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 57 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

InvestpauschalenKInvGSchulinvestitionspauschalesonstige Förderprogramme und sanierungsbedingte Einzahlungen

Bundesförderprogramm "ZIP"StädtebauförderungSchulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)sanierungsbedingte Einnahmen GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

sonstige Einzahlungen (bspw. Kulturlastenausgleich, Brandschutz, Infrastrukturpauschale)

Einzahlungen HochwasserEinzahlungen in den Haushalt

VerkaufserlöseStraßenausbaubeiträge

I2020-0001 ÖPNV Stammkapital und Sicherungseinlage Prüfung Bürgschaft/GrundstückeI2200-0003 Erwerb GeschäftsanteileL2100-0005 Büroausstattung VerwaltungL2400-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung OrdnungsangelegenheitenI2600-0001 Fahrzeuge BrandschutzI2600-0001 Eigenmittel 2. LGFI2600-0003 Feuerwache Berliner Straße 153I2600-0004 Fahrzeuge RettungsdienstI2600-0005 Errichtung Sirenenwarnsystem

Klärung: Mit der Zuwendungsverordnung ist nicht vor Mai oder Juni zu rechnen. Somit können noch keine Aussagen zur Höhe der Fördermittel getroffen werden. Es wird von einer 90 prozentigen Förderung ausgegangen.

EigenmittelFördermittel ab 2016 Annahme 90 %-Förderung

L2600-0001 Fachtechnische Geräte Brand- und Katastrophenschutz (Budget)L2600-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung Brand- und KatastrophenschutzL2600-0003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Leitstelle (Budget)

gesamt Einzahlungen

Maßn.-Nr.

Maßn.-Nr.

Investive Einzahlungenzur Deckung der Eigenmittel der Stadt Gera

gesamt

Dezernat Ordnung

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-233.102.290,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

469.070,00 € 767.240,00 € 2.810.930,00 € 643.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.221.670,00 €560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 560.000,00 € 4.480.000,00 €

0,00 € 1.200.000,00 € 11.497.580,00 € 15.236.180,00 € 3.722.520,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.048.650,00 €250.000,00 € 700.000,00 € 1.750.000,00 € 2.700.000,00 €

178.500,00 € 803.820,00 € 625.310,00 €3.169.080,00 € 7.404.800,00 € 3.097.210,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 13.671.090,00 €

950.000,00 € 950.000,00 € 0,00 € 1.900.000,00 €6.500.000,00 € 5.277.560,00 € 11.777.560,00 €

349.710,00 € 2.065.210,00 € 2.740.270,00 € 2.898.330,00 € 869.120,00 € 612.940,00 € 593.340,00 € 580.980,00 € 567.500,00 € 10.927.690,00 €6.802.990,00 € 1.230.500,00 € 8.033.490,00 €

1.230.000,00 € 900.830,00 € 2.368.470,00 € 1.550.000,00 € 2.780.000,00 € 2.306.960,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 400.000,00 € 11.606.260,00 €1.080.000,00 € 750.830,00 € 2.218.470,00 € 1.400.000,00 € 2.630.000,00 € 2.156.960,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 250.000,00 € 15.254.260,00 €

150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 1.200.000,00 €560.000,00 € 5.711.070,00 € 12.296.270,00 € 21.207.750,00 € 20.888.010,00 € 7.931.640,00 € 3.479.900,00 € 1.803.340,00 € 1.790.980,00 € 1.527.500,00 € 69.317.760,00 €

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 244.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 244.000,00 €

14.400,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €30.000,00 € 40.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 10.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 230.000,00 €30.510,00 € 8.750,00 € 7.430,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.180,00 €

250.000,00 € 304.000,00 € 1.186.000,00 € 420.000,00 € 205.000,00 € 435.000,00 € 405.000,00 € 495.000,00 € 360.000,00 € 3.810.000,00 €0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €134.000,00 € 12.800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 165.000,00 € 0,00 € 177.800,00 €

9.000,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.000,00 €

9.000,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

69.250,00 € 170.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 310.000,00 €5.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €9.000,00 € 95.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 165.000,00 €

0,00 € 551.660,00 € 877.050,00 € 1.255.930,00 € 480.000,00 € 245.000,00 € 495.000,00 € 465.000,00 € 720.000,00 € 420.000,00 € 4.957.980,00 €

Einnahmen Haushalt auf Haushaltsjahre

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 58 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

gesamt Goethegymna. - Campus Rutheneum (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Erwerb Reichsstraße 1a/bRückbau Reichsstraße 1a/b sowie Freizug laufender Aufwand (u. a. Städtebauförderung)Leistungsphasen 1-3 (Teilprojekte 1 bis 4)Fördermittel Bundesprogramm "ZIP"

I3300-0033 Sicherung Reußisches Regierungsgebäude

Fördermittel Bundesprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 90 %)

I3300-0004 Kosten Projektsteuerung IP

Reußisches Regierungsgebäude

Sanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Landeszentralbank)

Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 15 %)

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten ./. Ausstattung ./. San. E. - 85 %)Ausstattung2. Variante: Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 20 %)

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Ausstattung - 80 % erhöhter energ. Anteil)

Neubau Schulgebäude

Baunebenkosten gesamtBaukostenEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

Fördermittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 66,7 %)

AusstattungNeubau Schulturnhalle

Baunebenkosten gesamtBaukostenEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)

Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

2. Variante: Eigenmittel Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 40 %)

Sportstättenförderung(Kosten ./. Ausstattung - 60 %)

3. Variante: sanierungsbedingte EinnahmenAusstattungFreiflächen

BaunebenkostenBaukostenSanierungsbedingte Einnahmen(Verkauf Villa Jahr/Tschaikowskistr.)Eigenmittel Städtebauförderung(Kosten - 33,3 %)

Fördermittel Städtebauförderung(Kosten - 66,7 %)

Eigenmittel Bundesförderprogramm "ZIP"(Kosten ./. Ausstattung - 10 %)

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 269.420,00 € 0,00 € 0,00 € 965.900,00 € 338.190,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.318.090,00 €

0 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 €0,00 €0,00 €

0,00 €

269.420,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 653.720,00 € 26.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 679.720,00 €

0,00 €0,00 €

0,00 € 653.720,00 € 653.720,00 €

0,00 €

26.000,00 € 26.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.000,00 €

0,00 €0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 €

14.000,00 € 14.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 312.180,00 € 312.190,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 624.370,00 €

0,00 €0,00 €

0,00 € 312.180,00 € 312.190,00 € 0,00 € 0,00 € 624.370,00 €

0,00 €

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 59 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0013 Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

nachrichtlich: Energetische Sanierung ca. 55 % restliche Baukosten ca. 45 % Freifläche Ausstattung Altbau

Baunebenkosten gesamt (inkl. Anteil energetische Sanierung)

Leistungsphasen 1-3Leistungsphasen 4-9 ACHTUNG Prüfung DoppelförderungEigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)KommunalinvestitionsförderungsgesetzBaukosten Anteil Energetische Sanierung Erweiterungsbau/Anbau

Baukosten Sonstiges Erweiterungsbau/Anbau

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Freiflächen

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Ausstattung

Altbau

I3300-0008 Ostschule (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

nachrichtlich: Energetische Sanierung restliche Baukosten Freifläche Schulturnhalle Ausstattung

Baunebenkosten gesamt

Leistungsphasen 1-3Leistungsphasen 4-9Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Baukosten Anteil Energetische Sanierung Gebäude

Baukosten Gebäude

Eigenmittel Schulbauförderichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Ausstattung Gebäude

Freiflächen

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)Schulturnhalle (Zweifachhalle)

Eigenmittel Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Einnahmen ./. Ausstattung - 33,3 %)Schulbauförderrichtlinie(Kosten ./. Auftrag ./. Energ. Sanierung - 66,7 %)

Ausstattung Turnhalle

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen I

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 0,00 € 81.900,00 € 0,00 € 385.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 466.900,00 €

81.090,00 € 0,00 € 0,00 € 81.090,00 €

0,00 €81.090,00 € 0,00 € 0,00 € 81.090,00 €81.090,00 € 0,00 € 81.090,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 €

810,00 € 0,00 € 0,00 € 810,00 €

810,00 € 0,00 € 810,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 385.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 385.000,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.136.850,00 € 1.136.860,00 € 360.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.633.710,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 544.610,00 € 544.620,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.089.230,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 544.610,00 € 544.620,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.089.230,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 304.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 304.000,00 €

0,00 € 0,00 € 215.780,00 € 215.790,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 431.570,00 €

0,00 € 215.780,00 € 215.790,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 431.570,00 €

0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 376.460,00 € 376.450,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 752.910,00 €

0,00 € 0,00 € 376.460,00 € 376.450,00 € 0,00 € 0,00 € 752.910,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 56.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 56.000,00 €

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* *

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 60 von 220

Page 78: Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 3 - gera.de. Fortschreibung des... · Zur Umsetzung ist bis 30.09.2016 eine fundierte und aussagekräftige Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I3300-0005 Zabelgymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Haus 2 (Leistungsphase 1-6)

BiounterrichtsraumDachsanierung (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung)

Brandschutz (Leistungsphasen 7+8 und Bauausführung)

I3300-0015 Brandschutz SBBS Gesundheit (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Brandschutz, Objektplanung, Elektro, Heizung etc.Baukosten

I3300-0012 Grundschule 14 - Bieblacher Hang (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)

Objektplanung Gebäude und Fachplanung ElektroBrandschutz, Elektro, Heizung (Baukosten) Eigenmittelenergetische Sanierung anteil. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

I3300-0006 Integrierte Gesamtschule (IGS)

Ausstattung(Rest-)Sanierung

I3300-0014 Goethegymnasium (Grobschätzung ohne Planungsgrundlage)(Haus 2/Nikolaiberg; Brandschutztechnische Maßnahmen gemäß Baugenehmigung bei Nutzung über 2016 hinaus)Alternativvariante Nachnutzung für Ostschule

I3300-0020 Brandschutzmaßnahmen SchulenI3300-0024 Schulplatzerweiterung Ausstattung

L3300-0001 Förderprojekte SchulenL3300-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung/GwG SchulenL3300-0004 Unterrichtsmittel SpezialklassenL3300-0005 SchulleiterlimiteL3400-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Kinder- und JugendhilfeL3500-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung GesundheitL3500-0002 Fachtechnische Geräte GesundheitI3400-0010 Kindertagesstätten - Zuwendungen aus der InfrastrukturpauschaleI3400-0011 Kindertagesstätten - Zuwendungen aus der Kinderbetreuungsfinanz.I3600-0006 OrangerieI3600-0007 Kultur- und KongresszentrumI1100-0001 Otto-Dix-HausL3100-0003 Dahrlehen Soziale SicherungL3600-0003 Instrumente Musikschule "Heinrich Schütz"L3600-0002 BgA Kultur

gesamt

Maßn.-Nr.

SozialesSonstiges

gesamt

Maßn.-Nr.

SozialesSchulbaumaßnahmen II

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 40.000,00 € 60.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 60.000,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 40.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 60.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 60.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 490.000,00 € 175.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 665.300,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €490.000,00 € 0,00 € 490.000,00 €

175.300,00 € 175.300,00 €0,00 € 206.940,00 € 30.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.000,00 €

0,00 € 199.190,00 € 30.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.000,00 €0,00 € 7.750,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300.000,00 €

560.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 350.000,00 € 350.000,00 €

560.000,00 € 516.360,00 € 761.900,00 € 625.300,00 € 2.587.750,00 € 1.475.050,00 € 374.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.824.000,00 €

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-2331.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €74.700,00 € 147.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 672.000,00 €

0,00 €39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 39.190,00 € 313.520,00 €

0,00 € 2.010,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.010,00 €140,00 € 1.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.000,00 €

7.360,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 €0,00 €

129.420,00 € 113.000,00 € 242.420,00 €0,00 €

35.000,00 € 35.000,00 €0,00 €

1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 12.000,00 €0,00 €

0,00 € 153.890,00 € 355.120,00 € 228.690,00 € 115.690,00 € 115.690,00 € 115.690,00 € 115.690,00 € 115.690,00 € 115.690,00 € 1.277.950,00 €

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 61 von 220

Page 79: Beschluss Drucksachen-Nr. 15/2016 Seite - 3 - gera.de. Fortschreibung des... · Zur Umsetzung ist bis 30.09.2016 eine fundierte und aussagekräftige Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I4100-0001 Fahrzeuge Bauhof einschl. ZusatzgeräteI4100-0003 Industriegebiet CretzschwitzI4100-0004 Gewerbegebiet LeumnitzI4100-0010 Fuß-/Radweg BrütetalI4100-0011 Radweg B2 (zwischen Ortsteil Weißig und Stadt Gera)I4100-0016 FliederwegI4100-0018 Umsetzung Luftreinehalteplan

LSA Straße des Friedens und TheaterstraßeVeränderung Fahrbahnaufteilung Straße des Friedens

I4100-0017 Grundhafter Ausbau Plauensche Straße (R.- Koch- Straße bis Liebe Straße)Klärung Fördermöglichkeiten durch Landesmittel für den kommunalen Straßenbau steht noch aus - Verlägerung des Baufeldes

I4100-0021 10 barrierefreie BushaltestellenI4100-0007 Fußgängerrampe SüdstraßeI4100-0022 Ausbau Fahrbahn Gagarinstraße (Brücke Bieblacher Bach bis Str. des Bergmanns)

Klärung Fördermöglichkeiten durch Landesmittel für den kommunalen Straßenbau steht noch aus - Verlägerung des Baufeldes für das Vorhaben Plauensche Straße

I4100-0023 Koaleszenzabscheider Hofer StraßeI4700-0021 Eigenmittel Brücke WipseL4100-0001 LichtsignalanlagenL4100-0002 Betriebs- und Geschäftsausstattung Verkehr und TiefbauL4100-0005 Stadtnetz (Kabelwege)I4200-0002 Ausbau "Schossbach"I4500-0001 RathausI5100-0001 Erwerb bebaute und unbebaute GrundstückeI4500-0007 Verwaltungsgebäude "Gagarinstraße 99-101"I4500-0009 Verwaltungsgebäude "Amthorstraße"I4500-0012 Rudolf-Diener Str. (Brandschutz und Nutzungsänderung)I2100-0004 Kassenautomat "Hofwiesenbad"I4700-0026 Grunderwerb FlugplatzL4500-0001 PlanungsleistungenL5100-0001 Rückstellung im Zusammenhang Grundstücksbewertung ZGGWL2100-0006 Ersatzbeschaffung Sportgeräte BgAI4700-0001 Gewerbegebiet Heizkraftwerk NordI4700-0004 Wohngebiet BieblachI4700-0013 Gewerbegebiet "Zoche"I4700-0015 Gewerbegebiet "Beerweinschänke"I4800-0001 Friedhof - UrnenreihenanlageI4800-0003 Feierhalle SüdfriedhofL4800-0001 GroßspielgeräteL4800-0003 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stadtgrün

gesamt

Maßn.-Nr.

Bau und Umwelt

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-2370.000,00 € 70.000,00 € 70.000,00 € 70.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 90.000,00 € 72.000,00 € 372.000,00 €

0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

20.000,00 € 30.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

0,00 €0,00 €0,00 €

0,00 € 64.260,00 € 64.260,00 €0,00 €

0,00 € 65.000,00 € 85.000,00 € 165.000,00 € 85.000,00 € 90.000,00 € 60.000,00 € 70.000,00 € 45.000,00 € 665.000,00 €1.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

40.600,00 € 32.000,00 € 21.370,00 € 18.230,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 156.600,00 €0,00 € 0,00 € 21.000,00 € 66.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 87.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

20.000,00 € 90.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 230.000,00 €0,00 € 15.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.000,00 €0,00 € 125.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 125.000,00 €

182.000,00 € 182.000,00 €0,00 € 73.410,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 73.410,00 €

0,00 €10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 80.000,00 €10.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € 0,00 € 30.000,00 €

50.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 320.000,00 €15.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €21.700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

15.000,00 € 15.000,00 € 30.000,00 €50.000,00 € 0,00 € 0,00 € 50.000,00 €

0,00 €31.820,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 120.000,00 €

0,00 € 290.320,00 € 877.410,00 € 406.630,00 € 489.230,00 € 150.000,00 € 165.000,00 € 135.000,00 € 230.000,00 € 177.000,00 € 2.630.270,00 €

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 62 von 220

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XIV. InvestitionsquoteAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

Investitionsplanung 2016-2023

Legende: beauftragt bzw. in Umsetzungumgesetzt

I1003-0003 Pilotprojekt "Freifunk in Thüringen"L1003-0001 Hard- und Software / Telekommunikation VerwaltungL1100-0001 Betriebs- und Geschäftsausstattung Presse-/Stadtmarketing

E Rückzahlung Erlös - sanierungsbedingte EinnahmenE Reserve KInvFGE Ersatz Garantiefonds - EinnahmenreduzierungE Ersatz Eigenmittelplanung HH - Einnahmenreduzierung

HW13-016-I Tierheim investivHW13-020-I Ersatz Sportkomplex Vollersdorfer Str. investivHW13-022-I Stadion am Steg investivHW13-094-I Stützmauer entlang SalzstraßeHW13-115-I Brücke "Am Schänkenberg" / Stützmauern am RöppischbachHW13-180-I Katzenbrücke ReichenbachHW13-181-I Brücke Kleinaga

* Die Darstellung der einzelnen Jahresscheiben entspricht nicht der Veranschlagung im Haushaltsplan, da u. a. Vorgriffe auf Zuwendungen in dieser Übersicht nicht dargestellt werden können.

I2020-0001 Kreditaufnahme ÖPNV

gesamt

gesamt Auszahlungen

Differenz Einnahme ./. Ausgaben *

gesamt

Maßn.-Nr.

Hochwasser

Maßn.-Nr.

Sonstiges

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

731.600,00 € 572.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 541.500,00 € 541.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 3.113.000,00 €200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 € 152.000,00 € 152.000,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €0,00 €

0,00 € 731.800,00 € 724.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 541.500,00 € 541.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 291.500,00 € 3.265.000,00 €

2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt 16-230,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

560.000,00 € 2.244.030,00 € 3.595.980,00 € 2.808.050,00 € 3.964.170,00 € 2.527.240,00 € 1.691.190,00 € 1.007.190,00 € 1.357.190,00 € 1.004.190,00 € 17.955.200,00 €

0,00 € -1.014.030,00 € -2.695.150,00 € -439.580,00 € -2.414.170,00 € 252.760,00 € 615.770,00 € -357.190,00 € -707.190,00 € -604.190,00 € -6.348.940,00 €

29.500.000,00 € 29.500.000,00 €

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

Eigenmittel Haushalt auf Haushaltsjahre

* Thür. Haushaltssicherungsprogrammgesetz (Drs. 44/15 1. Erg.); TLVwA-Bescheid (20.05.15).** Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 100/15); TLVwA-Bescheid (01.10.15).*** § 22 ThürFAG. Seite 63 von 220

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XV. Entwicklung des Eigenkapitals

4 3 2 12012 2013 2014 * 2015 */** Ende des Konsolidierungszeitraums (Angabe des Jahres): 2023

Eigenkapital 352.649.552 339.182.215 310.262.331 310.262.331

davon Allgemeine Rücklage 357.275.185 357.275.185 364.544.106 344.316.567

Zweckgebundene Kapitalrücklage 0 0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage 2.790.039 2.765.050 2.733.967 2.733.967

Ergebnisvortrag 0 -7.415.672 -20.858.019 -36.788.203

Jahresfehlbetrag/-überschuss -7.415.672 -13.442.347 -36.157.723 0

Jahresergebnis des Ergebnisplans

Planhöhe im Haushaltsjahr0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Eigenkapital 310.231.331 302.718.981 301.318.941 302.279.371 305.138.201 312.119.271 321.173.721 332.868.091

davon Allgemeine Rücklage 344.316.567 344.316.567 344.316.567 344.316.567 344.316.567 344.316.567 344.316.567 344.316.567

Zweckgebundene Kapitalrücklage 0 0 0 0 0 0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage 2.702.967 2.666.967 2.490.967 2.459.967 2.428.967 2.397.967 2.366.967 2.335.967

Ergebnisvortrag -36.788.203 -44.264.553 -45.488.593 -44.497.163 -41.607.333 -34.595.263 -25.509.813 -13.784.443

Jahresfehlbetrag/-überschussJahresergebnis des Ergebnisplans -7.476.350 -1.224.040 991.430 2.889.830 7.012.070 9.085.450 11.725.370 13.784.440

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Das Konsolidierungskonzept wurde mit Beschluss DS-Nummer43/2015 vom Stadtrat am 25.06.2015 beschlossen.

* Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 und 2015 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 und 2015 vorliegt. Bei der Allgemeinen Rücklage erfolgten 2014 verschiedene Korrekturen der Eröffnungsbilanz. Der Jahresfehlbetrag für 2015 ist als Prognosewert zu sehen.** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant die außerplanmäßigen Abschreibungen die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG bzw. die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stehen direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 20.227.538,78 EUR umzubuchen. Die Darstellung erfolgte im Haushaltsjahr 2015. Dies kann sich jedoch im zeitlichen Rahmen nach hinten verschieben, da eine Umbuchung erst möglich ist, wenn der Jahresabschluss 2014 abgewickelt ist.

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XVI. Demografische Entwicklung

-5 -4 -3 -2 -1 0 +5 +102011 2012 2013 2014 2015 2016 2021 2026

Grundlage für 2013

Grundlage für 2014

Grundlage für 2015

Grundlage für 2016

Grundlage für 2017

Grundlage für 2018

Grundlage für 2023

Grundlage für 2028

98.762 95.384 94.977 94.492 96.500 96.000 93.250 ca. 89.000Einwohneranzahl im Haushaltsjahr

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XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates(M 1113-0.01)Drs. Nr. 14/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse.

Reduzierung Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstellen(M 1113-0.02)Drs. Nr. 13/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Hauptsatzung der Stadt Gera“.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung(M 1131-0.01)laufende Aufgabenkritik (Prüfung von Stellenwiederbesetzungen und sich hieraus ggf. ergebenen Bedarf interner/externer Organisationsuntersuchungen)

AusschreibungOrg.-Verfügung

Verwaltung laufend laufend

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Abriss Gebäude Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf(M 1141-0.04)Abriss von 3 Objekten und anschließender Verkauf der Grundstücke.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.07.2016/17

1.8.2016/17

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes(M1142-0.01)Der Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, ist zu reduzieren. Grundlagen ist ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept.

Arbeitsauftrag Verwaltung laufend laufend

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz(M 1142-0.02)Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"(M 1142-0.03)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

Verwaltung

Anpassung Mietkostenvoraussetzungen an die Infraprojekt "Elstertal"(M 1142-0.05)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

VerwaltungArbeitsauftrag 30.06.2015 01.01.2016

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XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek(M 1142-0.06)Erstellung eines Anforderungsprofils von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2016 31.12.2016

Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.(M 1142-0.07)In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Wegfall Mietkosten (Theater) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1(M 1142-2.01)Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2017 01.11.2018

Reduzierung Fremdleistungen(M 1144-0.01)Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" - Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten.

Ausschreibung Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Reduzierung Drucker-/ Leasingkosten(M 1145-2.02)Es soll eine Neuvergabe der Leistungen erfolgen.

Ausschreibung Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

Reduzierung Geschäftsaufwand(M 1145-2.03)Umsetzung der Planansätze.

Org.-Verfügung Verwaltunglaufend

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-1.01)Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs mittels stationärer und zusätzlicher mobiler Verkehrstechnik.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2016 01.01.2017

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-2.01)In einem ersten Schritt herabsetzen der Toleranzgrenze in 30igerZonen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2015 01.10.2015

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)(M 1225-2.01)Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebühren-anpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2016 01.01.2017

12

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung(M 1261-0.01)Erhöhung auf 9.500 Euro ist zum Lehrgangsbeginn 01.04.15 erfolgt. Weitere Preisanpassungen sind aller 3 Jahre vorgesehen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 28.02.2015/17/20/23

01.04.2015/17/20/23

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz(M 1261-2.01)Zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Stadt Gera wird eine Zweckvereinbarung zur Beteiligung der Stadt Bad Köstritz an den Kosten der Bereitschaft der Stadt Gera abgeschlossen.

Zweck-vereinbarung

Verwaltung 30.09.2015 IV. Quartal 2015

Reduzierung Erhaltungs-/ Unterhaltungsaufwand(M 1261-2.04)Unter Voraussetzung der Neubeschaffung von FW-Fahrzeugen ist von einer Reduzierung der Unterhaltskosten Kfz auszugehen

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 30.09.

jeweils 01.12.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erhöhung der Erträge von Gemeinden(M 1271-0.01)Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden(M 1271-0.02)Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen(M 1272-0.01)Vorgesehen war eine Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen, was nicht realisiert werden konnte.

AusschreibungVertrag

Verwaltung 30.06.2014 01.07.2014

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung(M 1272-0.02)Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

Vertrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Umlage Grundlohnsummensteigerung(M 1272-2.01)Abschluss Vertrag mit Kostenträgern des Rettungsdienstes mit Wirksamkeit zum 01.06.2015.

Arbeitsauftrag Verwaltung jährlich I. Quartal

jährlich zum 01.06.

Überarbeitung der Satzung zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten(M 2111-0.01)Festschreibung von Pauschalen zur finanziellen Ausstattung von staatlichen Schulen mit dem Ziel der Kostensenkung.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2016 01.08.2016 Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin (…) die Vorgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel und Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände gemäß Sachdarstellung (Anlage 1) bei der Haushaltsplanung und dem Haushaltsvollzug zu berücksichtigen.

Hortgebührensatzung(M 2111-1.01)

StR-Beschluss Stadtrat 17.04.2014 01.09.2014 Der Stadtrat beschließt nachfolgende Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Gera

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

23Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung(M 2411-2.01)Erarbeitung von Kostensenkungsstrategien.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2016 01.01.2017

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht(M 2411-2.02)Durch den Wegfall von zwei Monaten Schwimmunterricht soll eine Reduktion der Fahrtkosten erreicht werden.

Vereinbarung Verwaltung 31.12.2017 2018 ff.

Schülerbeförderung Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11(M 2411-2.03)Erhöhung des Beteiligungssatzes durch Eltern mit dem Ziel der Kostenverringerung für die Stadt.

StR-Beschluss Stadtrat 30.04.2016 01.08.2016

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Museumsstandort Ferbersches Haus(M 2521-0.01)Aufgabe eines (städtisch geführten) Museumsstandortes. Erarbeitung und Entscheidung zu verschiedenen Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2016 01.01.2017

Verkürzung Öffnungszeiten der Museen(M 2521-0.02)Verkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag

StR-Beschluss Stadtrat 31.01.2014 01.02.2014 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Öffnungszeiten der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

Erhöhung Eintrittspreise der Museen(M 2521-0.03)Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erhöhung Eintrittspreise Tierpark(M 2531-0.01)Aller drei Jahre ist eine weitere Eintrittsgeldanpassung vorgesehen (bis zu 25 %).

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017 01.01.2018 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise des Tierparks der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

26 Gebührenerhöhung Musikschule(M 2631-0.01)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Musikschule "Heinrich-Schütz" gemäß Anlage.

Gebührenerhöhung Volkshochschule(M 2711-0.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Volkshochschule „Aenne Biermann“ gemäß Anlage.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung(M 2721-2.01)Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschrift erfolgen und damit zur Einnahmenverbesserung beitragen.

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.12.2016 01.01.2017

Gebührenanpassung Bibliothek(M 2721-2.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Bibliothek gemäß Anlage.

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK(M 2812-0.01)Vgl. Drs. 25/2014

StR-Beschluss Stadtrat 30.03.2014 01.01.2015 Das Kultur- und Kongresszentrum Gera wird auch nach dem 31. Dezember 2014 weiterhin als Kultur- und Veranstaltungshaus genutzt. (…)

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung(M 2812-0.02)Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2013 01.01.2014 Der Stadtrat beschließt eine Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR. (…)

Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark Zuschussreduzierung Gera Kultur GmbH(M 2812-2.01)Reduktion Zuschuss an Gera Kultur GmbH durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes auf Vertrauensbasis.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2017 01.01.2018 Der Stadtrat beschließt eine Erhebung eines Eintrittsgeltes auf Vertrauensbasis.

Anpassung Mieten und Pachten(M 2813-2.02)Überarbeitung Mietverträge mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verträge Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Anpassung Eintrittsgelder Kultur und Kongresszentrum(M 2813-2.03)Erhöhung der Eintrittsgelder mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

Anpassung Gastronomieentgelte(M 2813-2.04)Erhöhung der Gastronomieentgelte mit dem Ziel der Einnahmeverbesserung

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

29Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen(M 3113-0.01)Entwicklung Kostensenkungsstrategien, vor allem in der Eingliederungshilfe

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.201531

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018(M 3113-2.01)Es besteht die Zusage lt. Koalitionsvertrag ab 2018 die Kommunen um 5 Milliarden zu entlasten.

Gesetz***

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der Unterkunft(M 3121-1.01)Konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich).

Arbeitsauftrag Verwaltung laufend laufend

Umsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie(M 3121-2.01)Durch eine gemeinsame kommunale Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) sollen mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse generiert werden.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung laufend laufend

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar(M 3141-2.01)Die Stadt Weimar soll die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten übernehmen.

Zweckver-einbarung

Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

32333435

Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag(M 3611-2.01)Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz durch den Freistaat Thüringen für ein "kostenfreies" Kita-Jahr.

Koalitions-vertrag Landes-

regierung

Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen(M 3633-0.01)Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen durch Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen

Arbeitsauftrag Verwaltung 01.01.2014 laufend

36

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung(M3651-0.01)Die Zuschussbelastung der Stadt Gera sollte um rund 10 % vom Jahr 2015 an reduziert werden.

StR-Beschluss Stadtrat 01.01.2014 01.01.2015 Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssicherungsmaßnahmen in den Produkten 3611 und 3651 nicht umzusetzen.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014-2016(M 3663-0.01)Drs.-Nr. 6/2015

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.10.2014/

15/16

01.01.2015/16/17

Der Stadtrat beschließt:a) Das Spielplatzentwicklungskonzept 2030 gemäß Anlage 1 zzgl. Abbildungen als Handlungsgrundlage für die Verwaltung.b) die 1. Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzeptes 2030 im Jahr 2018 und danach im Zyklus von 5 Jahren.c) die Vorhaltung von mindestens 1 qm Spielplatzfläche/EW (= wohnberechtigte Bevölkerung) je Planungsbereich als Bedarfsbemessungsgrenze.die Fortführung der Arbeit der seit September 2015 bestehenden Spielplatzkommission in Form einer Arbeitsgruppe (AG Spielplatz). Hierbei sind die jeweils betroffenen Ortsteilräte einzubeziehen.e) die Erarbeitung einer Aufhebungssatzung zur Aufhebung der vorläufigen Spielplatzsatzung, 1. Änderungssatzung vom 30.07.1996.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Schließung Internatstandort(M 3671-0.01)Beendigung Mietvertrag und Schließung Standort "Hilde-Coppi-Straße 6-8"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.08.2014 01.01.2015

41Zuschüsse Sportvereine(M 4211-0.01)Die Höhe der Zuschüsse werden in Höhe von 70.000 Euro "eingefroren".

UmsetzungStR-Beschluss

Verwaltung laufend laufend42

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad(M 4243-0.01)Drs.-Nr. 96/2005 2. Ergänzung

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Bäder der Stadt Gera“.2. Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin bis zum 30.06.2016 ein (Marketing-) Konzept zur Erhöhung der Auslastung des Hofwiesenbades zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere sollen die Aspekte der Benutzerfreundlichkeit (u.a. Cafeteria), Verminderung von Schließzeiten und Optimierung des Belegungsplanes sowie die Möglichkeit von Kombiangeboten mit anderen städtischen Dienstleistungen betrachtet werden. ...

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Änderung Sportstättenrichtlinie(M 4242-0.02)Drs.-Nr. 257/2004

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 4. Änderung der Sportförderrichtlinie vom 19.11.2004 in der Fassung der 3. Änderung vom 24.03.2010/veröffentlicht am 01.04.2010 (gemäß Anlage).2. Die Festlegungen für die Sportstättenbenutzung im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Wettkampfveranstaltungen werden erstmalig nach in Kraft treten der 4. Änderung der Sportförderrichtlinie vom 19.11.2004 angewendet.

Änderung Entgeltordnung Sportstätten(M 4242-0.03)Drs.-Nr. 404/2001 2. Ergänzung

StR-Beschluss Stadtrat 1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten der Stadt Gera.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Gebührenanpassung gemäß BauGVO(M 5211-2.01)Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung wird mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 angepasst.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2018/22

01.01.2019/23

Bußgeldverfahren im Rahmen der Bauordnung(M 5211-2.02)Durch konsequente Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Baubereich werden die Einnahmen erhöht.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung laufend laufend

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Änderung Sondernutzungsgebührensatzung(M 5412-0.01)Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkung zum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H.v. 15 TEUR veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

StR-Beschluss Stadtrat 31.10.2017/21

01.01.2018/22

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Prüfung Reduzierung Straßenbeleuchtung(M 5413-0.01)In Abstimmung zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion werden nach erarbeiteten Kriterien Straßen/Lichtpunkte benannt, an denen Einsparung im Rahmen der Konsolidierung "Lichtpunkte eingespart" werden.

Arbeitsauftrag Stadtrat 31.05.2014 laufend

Kontinuität Gesamtflächen gewidmeter Straßen/Flächen (im Hinblick auf Entwässerungsgebühren)(M 5413-1.01)Bsp. R.-Hundt-Straße: B84

StR-Beschluss Stadtrat (BUVLA)

laufend laufend Beispiel:Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) wird der südwestliche Bereich der Rudolf-Hundt-Straße, Grundstück der Gemarkung Lusan, Flur 3, Teilfläche des Flurstückes 1282 in der Länge von ca. 190 Metern - vom westlichen Rand des Fußweges in Richtung Nürnberger Straße bis zum westlichen Ende der Wendeanlage - eingezogen.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen Straßenbegleitgrün(M 5414-2.01)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

Erarbeitung Winterdienstkonzept(M 5452-0.01)Teilweise(r) Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen auf Basis eines "Winterdienstkonzeptes"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.05.2014 laufend

Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze(M 5461-0.01)Abhängig von dem Ergebnis der kommunalpolitischen Diskussion zum Parkraumkonzept Innenstadt.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2015 01.03.2016

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera(M 5471-0.01)

StR-Beschluss Stadtrat 25.06.2015 01.10.2015 Der Stadtrat beschließt die […] Teilfortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz für das Stadtgebiet Gera mit dem Planungshorizont 2015-2018.

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)(M 5511-2.01)Die Gebührensatzung ist kontinuierlich anzupassen.

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.09.2017/

20

01.01.2018/2021

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung für die Grünflächen der Stadt Gera.

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des Ehrenamts(M 5511-2.02)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

55

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überarbeitung Friedhofsgebührensatzung(M 5531-0.01)Gebührenanpassung zur Steigerung des Kostendeckungsgrades.

StR-Beschluss Verwaltung 31.05.2016 01.07.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gera.

Entgeltanpassung Krematorium(M 5532-3.01)Entgeltanpassung zur Steigerung des Kostendeckungsgrades.

Verwaltung Verwaltung 30.04.2016 01.07.2016

56Durchführung Märkte durch Dritte(M 5732.2.01)Kostensenkung im Rahmen Durchführung der Wochenmärkte durch einen Dritten ab 2017.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2016/19

01.01.2017/20

Anpassung Marktgebühren(M 5732-2.02)Anpassung der Marktgebühren für 2018 sowie 2021 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017/20

01.01.2018/21

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Marktgebührensatzung der Stadt Gera.

57

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.(M 5751-1.01)Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur GmbH.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2014 01.01.2015 1. Die Gera Kultur GmbH sichert zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und des Wirtschaftsplanes die Betreibung eines touristischen Ansprechpunktes für Bürger und Gäste der Stadt Gera. Diese Aufgaben sind Teil des Stadtmarketings der Stadt Gera. Über die Umsetzung ist bis 31. Dezember 2015 dem Stadtrat zu berichten.

(...)

3. Der Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. 267/1998 (Mitbegründung und Beitritt der Stadt Gera zum GAST e.V.) wird aufgehoben.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Hebesatzsatzung(M 6111-0.01)Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H., Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 600 v.H. und Erhöhung der Gewerbesteuer auf 470 v. H.Drs.-Nr. 134/2013

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2014 01.01.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Hebesatzsatzung der Stadt Gera.

1. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer A wird auf 320 v.H. festgesetzt.2. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer B wird auf 600 v.H. festgesetzt.3. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 470 v.H. festgesetzt.

Stabilisierung Übernachtungssteuer(M 6111-0.02)Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung der Satzung zur Übernachtungssteuer.

StR-Beschluss Stadtrat 30.04.2016 01.07.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Übernachtungssteuer der Stadt Gera.

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3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)Drucksachen-Nr. 15/2016

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"(M 6251-0.01)Die Stadt strebt eine angemessene Eigenkapitalverzinsung entsprechend der Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns (ThürEBV) an.

Beschluss Verbands-

versammlung

Stadtrat 30.09.2014

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz(M 6251-0.02)Ergebnisverwendung entsprechend der Haushaltsplanung.

Beschluss Verwaltungsrat

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbH(M 6251-3.01)Mindestdividende in Höhe von 100.000 EUR

Gesellschafts-vertrag

Gesellschafter-versammlung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tung

Sta

dtra

t

P 1111-0.01 P 1111-0.02 P 1112-2.02 M 1113-0.01 709.456 € -353.612 € 355.844 € M 1113-0.02 1.047.070 € -186.970 € 860.100 € P 1113-0.03 M 1131-0.01 -23.225.809 € -1.813.528 € -25.039.337 € M 1141-0.04 880.000 € 1.579.880 € 880.000 €P 1141-2.02 M 1142-0.01M 1142-0.02M 1142-0.03M 1142-0.05M 1142-0.06M 1142-0.07M 1142-2.01P 1142-0.08P 1142-0.09M 1144-0.01 106.500 € 603.456 € 709.956 € M 1145-2.02 137.100 € -78.319 € 58.781 € M 1145-2.03 1.631.670 € -802.135 € 829.535 € P 1145-2.04 P 1147-2.01 P 1172-3.01 P 1172-3.02 M 1222-1.01M 1222-2.01M 1225-2.01 649.000 € 601.556 € 1.250.556 €P 1225-2.03 M 1261-0.01M 1261-2.01M 1261-2.04 160.000 € 95.318 € 255.318 € M 1271-0.01 100.000 € 209.300 € 309.300 € M 1271-0.02 2.410.000 € -482.281 € 1.927.719 € M 1272-2.01 406.080 € 9.454 € 415.535 € M 2111-0.01 852.340 € 185.388 € 1.037.728 € M 2111-1.01 M 2411-2.01M 2411-2.02

Dokumentenmanagementensystem

Umlage Grundlohnsummensteigerung

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht

Reduzierung Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand

Überarbeitung Stadtratsbeschluss zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten

Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung 1.121.400 €

1.394.200 €

-1.018.887 €

-21.496 €

-525.711 €

36.217.440 €

4.588.613 €

Reduzierung GeschäftsaufwandEinführung E-Post

Reduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion MilbitzÄnderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal"

34.823.240 €Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1Konzept Reduzierung BetriebskostenOrganisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung

5.607.500 €Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Reduzierung Fremdleistungen

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung 2.432.350 €Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz 2.410.854 €

595.689 €

Erhöhung der Erträge von Gemeinden

Hortgebührensatzung

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Reduzierung Drucker-Leasingkosten

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek

Maßnahme

Prüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"Prüfung eines zentralen Fördermittelmanagements

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesReduzierung Ausstattung der FraktionsgeschäftsstellenWeitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/Ortsteilarbeit

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)

Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme

Auswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)

Fahrdienstleistung über einen Dienstleister

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes i . V. m. Schaffung von Anreizprogrammen

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tung

Sta

dtra

t

M 2521-0.01M 2521-0.02M 2521-0.03 547.967 € -88.094 € 459.873 € P 2521-2.01 M 2531-0.01 1.369.360 € 341.636 € 1.710.996 € P 2612-0.01 M 2631-0.01 709.000 € -37.915 € 671.085 € P 2631-1.01 M 2711-0.02 488.400 € 41.375 € 529.775 € M 2721-2.01 M 2721-2.02 M 2812-0.02M 2812-2.01M 2813-2.02 782.220 € -1.143.718 € -361.498 € M 2813-2.03 165.840 € 203.648 € 369.488 € M 2813-2.04 235.830 € 41.499 € 277.329 € M 3113-0.01 875.821 € -395.792 € 480.028 € M 3121-1.01 M 3121-2.01 2.565.943 € -2.077.407 € 488.536 € M 3141-2.01 681.980 € 121.399 € 803.379 € M 3633-0.01 13.047.360 € -10.647.062 € 2.400.298 € P 3633-0.02 M 3663-0.01 481.000 € -229.742 € 251.258 € M 3671-0.01 138.000 € -25.301 € 112.699 € M 4211-0.01 375.000 € -96.722 € 278.278 € M 4243-0.01M 4242-0.02M 4242-0.03M 5211-2.01 300.000 € 408.684 € 708.684 € M 5211-2.02 45.000 € 10.258 € 55.258 € M 5412-0.01 311.700 € 11.158 € 322.858 € M 5413-0.01 M 5413-1.01 1.400.000 € -9.916.832 € -8.516.832 € P 5414-0.01 M 5414-2.01 585.000 € 214.025 € 799.025 € M 5452-0.01 1.500.000 € -400.725 € 1.099.275 € M 5461-0.01 720.000 € 360.036 € 1.080.036 € M 5471-0.01

Maßnahme

Prüfung Reduzierung StraßenbeleuchtungVermeidung eines Anstieges der Entwässerungsgebühren bei öffentlich gewidmeten Straßen/Flächen

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenBeteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen

Bußgeldverfahren im Rahmen der BauordnungÄnderung Sondernutzungsgebührensatzung

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - Straßenbegleitgrün

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016

-225.154 €

-11.453 €

162.800 €

-2.174.794 €

148.547 €

Änderung SportförderrichtlinieÄnderung Entgeltordnung SportstättenGebührenanpassung gemäß BauGVO

Gebührenerhöhung der Volkshochschule

809.800 €

2.683.206 €

1.579.346 €

160.000 €Gebührenanpassung der Bibliothek

Erarbeitung WinterdienstkonzeptSchaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des Flächenkatasters

Zuschüsse Sportvereine

Museumsstandort Ferbersches Haus

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera

Erhöhung Eintrittspreise des Tierparks

1.804.500 €

647.000 €

Schließung Internatsstandort

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Gebührenerhöhung der MusikschulePersonalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften

Verkürzung ÖffnungszeitenErhöhung Eintrittspreise der Museen

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar

Anpassung GastronomieentgelteEinführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in ThüringenAngemessenheitsprüfung bei den Kosten der UnterkunftUmsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich AufgabenerweiterungErhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbHAnpassung Mieten und PachtenAnpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad4.858.000 €

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tung

Sta

dtra

t

M 5511-0.01M 5511-0.02M 5511-0.03M 5511-0.04M 5511-2.01 90.000 € -309 € 89.691 € M 5511-2.02 825.850 € 675.584 € 1.501.434 € M 5531-0.01 2.250.000 € -622.189 € 1.627.811 € P 5532-1.01 M 5532-3.01 M 5732-2.01 305.000 € 58.329 € 363.329 € M 5732-2.02 449.130 € -322.292 € 126.838 € M 5751-1.01 1.091.100 € 60.844 € 1.151.944 € M 6111-0.01 50.389.966 € -25.540.252 € 24.849.714 € M 6111-0.02 M 6251-3.01 800.000 € 0 € 800.000 €

-11.503.227 €

Entgeltanpassung Krematorium

Maßnahme

Reduzierung der Pflegestandards -2.503.227 €9.000.000 €

Durchführung Märkte durch DritteAnpassung MarktgebührenReduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.HebesatzsatzungStabilisierung Übernachtungssteuer

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des EhrenamtsÜberarbeitung Friedhofsgebührensatzung

Konzept Ortsteilpflege ab 2015

Vermarktung nachwachsender RohstoffeÜberarbeitung Sondernutzungsatzung für Grünflächen

Betreibung Krematorium

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbH

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Auf Grund des Schreibens des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 9. Juni 2015 sind alle Maßnahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 - 2023 aufzuführen. Nachrichtlich werden daher die Maßnahmen ausgewiesen die keMaßnahme im Sinne der Haushaltskonsolidierung (vgl. rechtsaufsichtliche Würdigung zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023) sind, abgeschlossene Prüfaufträge und nicht umgesetzte Maßnahmen.

Nr.kumuliertes

Konsolidierungs-potential

Konsolidierungs-abweichung

Konsolidierungs- ergebnis

Ver

wal

tung

Sta

dtra

t

P 1122-0.01 P 1143-0.01 P 1147-0.01 P 1148-2.01 P 1161-0.01 P 1171-0.01 P 1225-0.01 P 1241-2.01 P 1243-0.01 P 1243-0.02 P 1261-2.02 P 1261-2.03 M 1272-0.01 2.234.390 € 0 € 0 € M 1272-0.02 1.422.000 € -3.198.000 € -1.776.000 € P 1281-2.01 M 2411-2.03 78.300 € -74.675 € 3.625 € P 2431-0.01 P 2522-0.01 P 2711-0.01 M 2812-0.01 11.045.600 € -5.392.050 € 5.653.550 € P 2813-2.01 P 3111-0.01 M 3113-2.01 40.500.000 € 496.174 € 40.996.174 €P 3512-0.01 P 3611-1.01 M 3611-2.01 2.646.000 € -276.069 € 2.369.931 €P 3621-0.01 P 3632-0.01 M 3651-0.01 6.694.670 € -34.243.480 € -27.548.810 € P 4211-2.01 P 5531-2.01 P 5541-2.01 P 5541-2.02 M 6251-0.01 4.500.000 € -9.500.000 € -5.000.000 € M 6251-0.02 1.676.700 € -4.241.757 € -2.565.057 €

Reduzierung Versicherungsprämien

Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten

Schülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)

Fördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad KöstritzKostenerstattung Tierrettung

Maßnahme

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"

Prüfung Betreibung Schullandheim

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat Thüringen

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)

Konzept Verwaltungsarchiv

Tierfriedhof der Stadt GeraPrüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Prüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische ImmobilieKündigung Dienstleistungsvertrag VSGebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der LeistungsvereinbarungenKennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen Aufgabe

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

Räumliche Zusammenlegung von OrganisationsbereichenInterkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und LebensmittelüberwachungTierkörperbeseitigung über die Feuerwehr

Zentrales Fuhrparkmanagement

Veröffentlichung GrundsteuerbescheideReduzierung der Mietkosten

Anreizmodell für Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenÜberprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und Tierpark

Prüfung Zusammenlegung Musik- und Volkshochschule

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Produkt 1111 VerwaltungssteuerungVerwaltungPrüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"

Oberbürgermeisterin

Maßnahmenbeschreibung P 1111-0.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis:

Entsprechend des Beschlusspunktes 9 der Drucksachen-Nr. 100/2012, 2. Ergänzung hat die Verwaltung bis zum 31.12.2014 die Effekte der Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur" zu untersuchen und dem Stadtrat darüber Bericht zu erstatten.

Etwaige Maßnahmen sind bei der nächsten Forstschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu berücksichtigen.Vgl. Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 13.11.2014 an die Fraktion des Stadtrates.

Produktverantwortlich

laufend Umsetzung ab: laufend

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Prüfauftrag, der finanziell nicht untersetzt wurde. Nach einer internen Ausschreibung wird eine Stelle zur Bearbeitung aller Fördermittelprogramme für Fördermaßnahmen des Haushaltes der Stadt Gera zur Gewährung einer optimalen Fördermittelbereitstellung und Sicherung der Finanzierung bei der Umsetzung von Förderprojekten besetzt.

Durch den Fachdienst Stadtentwicklung wurde der Verwaltungsspitze eine „Entscheidungshilfe zur Idee eines zentralen Fördermittelmanagements“ vorgelegt, unter deren Einbeziehung im dritten Quartal 2015 über die weiteren Schritte zu entscheiden ist.

Produktverantwortlich Oberbürgermeisterin

Maßnahmenbeschreibung P 1111-0.02Vorbereitung bis: 31.03.2014 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Prüfung eines zentralen FördermittelmanagementsVerwaltung

Produkt 1111 Verwaltungssteuerung

Bis zum 30.06.2014 sind im Rahmen von Eckwerten Modelle (unterschiedliche Ausprägungen Akquise und/oder Bewirtschaftung) eines zentralen Fördermittelmanagements zu entwickeln, um im Sinne der Haushaltskonsolidierung höhere Einnahmen erzielen zu können.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme (alt) P 1225-2.02 (neu) P 1112-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

VerwaltungProdukt 1112 - Öffentlichkeitsarbeit

1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und SportProduktverantwortlich

Maßnahmenbeschreibung (neu) P 1112-2.02Vorbereitung bis: 30.11.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Dem Bevölkerungsrückgang im Oberzentrum Ostthüringens muss entgegengewirkt werden. In einem ersten Schritt ist eine Rahmenkonzeption zur Wohnsitznahme in Gera zu erstellen. Erste Stichworte: Begrüßungspaket für Familien, Neubürger, „Umzugslotsen“, Anreize für Studenten, Marketing-/Werbekonzeption (öffentlichkeitswirksame Kampagne). Nach Vorliegen der Konzeption erfolgt eine konkrete Untersetzung sowie die Festlegung von Zuständigkeiten zur Umsetzung.Aufgrund des nicht absehbaren Verwaltungsaufwandes aufgrund der gestiegenen Asylzahlen war eine termingerechte Umsetzung des Prüfungsauftrages nicht möglich.

Aufgrund der Komplexität der Thematik sollte die Thematik bei dem zu erstellenden Stadtmarketingkonzept berücksichtigt werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 50100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-320.660 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -3.296.636 €-281.030 € -281.030 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -2.587.180 €

39.630 € 49.634 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 709.456 €-289.672 € -292.640 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -294.810 € -2.940.792 €

-8.642 € -11.610 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -41.670 € -353.612 €30.988 € 38.024 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 35.854 € 355.844 €

HSK

HSK 1.0

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesStadtrat

Produkt 1113 Stadtrat / Ortsteilräte

Umsetzung ab: 01.06.2014Änderung der Hauptsatzung zum 1. Juli 2014 gemäß Berechnung des Fachdienstes: - Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Stadträte, Fraktions- und Ausschussvorsitzende sowie den Stadtratsvorsitzenden,- Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder und- Reduzierung der Anzahl der Fachausschüsse: Zusammenlegung von Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung und Sport

Maßnahme vollzogen durch Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. - 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 20 Hauptsatzung)- 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 21 Hauptsatzung)- 14/2014 vom 16. April 2014 (§ 26 Geschäftsordnung)

Mit Stadtratsbeschluss DS-Nr. 13/2014 vom 16.04.2014 (Hauptsatzung) wurden 2 neue Ortsteile gegründet, ein bestehender Ortsteil erweitert.

Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt bereits am 01.06.2014. In der ersten Februarwoche findet eine Abstimmung der Oberbürgermeisterin mit den Fraktionsvorsitzenden und denDezernenten zum Entwurf der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates mit Gültigkeit ab 01.06.2014 statt. Eine Stadtratsbeschlussvorlage ist für den 17.04.2014 vorgesehen.

Im Haushaltssicherungskonzept und demnach im aktuellen Verwaltungsentwurf sind vorgesehen:

- eine Aufwandsentschädigung ohne zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von monatlich 230 Euro,- eine 10 %ige Kürzung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister,- eine künftige Aufwandsentschädigung für stellv. Orteilbürgermeisterin in Höhe von 35 Euro/Monat- ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro (ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung) für Ortsteilratsmitglieder und- eine Reduzierung auf 7 Ausschüsse ("Hauptausschuss"; "Haushalts- und Finanzausschuss"; "Rechnungsprüfungs- und Vergabeausschuss"; "Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur"; "Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss" (einschließlich der Liegenschafts- und Sportbelange); "Jugendhilfeausschuss" und "Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung").

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1113-0.01Vorbereitung bis: 15.04.2014 Entscheidung bis: 15.04.2014

Produktverantwortlich 1400 FD Stadtrat/Ortsteilräte

Auszahlungen für ehrenamtlich Tätige (Bürgermeister, Landrat, Beigeordnete, Gemeinderats und Ausschussmitglieder, Kreistagsmitglieder, Sonstige (u.a. ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr)

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 56910000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -2.926.800 €-233.000 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -1.879.730 €

59.680 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 1.047.070 €-249.003 € -196.258 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -202.680 € -2.066.700 €-16.003 € -13.288 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -19.710 € -186.970 €43.677 € 96.422 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 860.100 €

HSK

HSK 1.0

Produkt 1113 - Stadtrat / OrtsteilräteProduktverantwortlich 1400 - FD Stadtrat/Ortsteilräte

Sonstige laufende Auszahlungen der VerwaltungstätigkeitZuwendungen an Fraktionen

Jahr

Reduzierung Ausstattung der FraktionsgeschäftsstellenStadtrat

Die Fraktionen verfügen gegenwärtig über insgesamt 5,75 Stellen. Seitens des Gesetzgebers bestehen keine Vorgaben, in welchem Umfang die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtratsmitglieder durch zusätzliches hauptamtliches Personal zu Lasten des städtischen Haushaltes unterstützt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der den Fraktionen zu Verfügung gestellten Stellen vollständig disponibel ist, bestehen auch an dieser Stelle Konsolidierungsmöglichkeiten. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass angesichts der heterogenen Problemlagen der Stadt Gera im Haushalts- und Beteiligungsbereich die ehrenamtlichen Stadträte in hohem Maße belastet sind. Für den Beteiligungsbereich ist allerdings zu beachten, dass dort zunächst die aus dem Stadtrat entsendeten Aufsichtsratsmitglieder gefordert sind, die auch auf Zuarbeiten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft zurückgreifen können.

Nach der Kommunalwahl 2014 sollte die Stellenausstattung zu Gunsten der Fraktionen noch stärker als bisher an deren Größe ausgerichtet und auf maximal eine Stelle (für die großen) Fraktionen begrenzt werden. Folgende Differenzierung ist möglich:

- bei mindestens zehn Mitglieder einer Fraktion = 1,00 Stellen- bei mehr als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,75 Stellen- bei weniger als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,50 Stellen

Ausgehend von den gegenwärtigen Sitzverhältnissen bedeutete die vorstehende Differenzierung eine Reduzierung um 2,00 Stellen.

Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt am 01.06.2014. Unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses erfolgt zeitnah, nach vorheriger Abstimmung mit den (dann neuen) Fraktionen, eine entsprechende Hauptausschussvorlage.

Maßnahme vollzogen mit Hauptausschussbeschluss DS-Nr. 66/2014 vom 23.06.2014: Anzahl der 5,75 Stellen wurde um 2,0 auf 3,75 Stellen reduziert, wirksam ab 01.09.2014.

Maßnahmenbeschreibung M 1113-0.02Vorbereitung bis: 15.04.2014 Entscheidung bis: 15.04.2014 Umsetzung ab: 01.06.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung (HSK 1.0)

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1113-0.03verantwortliches Organ

HSK

Weitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/OrtsteilarbeitVerwaltung

Produkt 1113 - Stadtrat / OrtsteilräteProduktverantwortlich 1400 - FD Stadtrat/Ortsteilräte

Maßnahmenbeschreibung P 1113-0.03Vorbereitung bis: 30.10.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Der FD 1400 betreut den Stadtrat und die Ortsteilräte. Der Betreuungsstandard wird zukünftig abgesenkt, so dass Stellenreduzierungen möglich sind. Leistungseinschränkungen ergeben sich insbesondere durch:

- nur noch eingeschränkte Betreuung von Ortsteilen gemäß noch zu untersetzender Vorschläge des Fachdienstes- Wegfall von Verlaufsprotokollen, die rechtlich nicht vorgesehen sind (ggf. Tonbandaufzeichnungen); stattdessen werden - wie auch in anderen Städten mittlerweile vollkommen gängige Praxis - nur noch Festlegungsprotokolle erstellt- elektronische Bereitstellung aller Sitzungsunterlagen mit Ausnahme von Einladungen; die Stadtratsmitglieder erhalten dazu die erforderliche technische Ausstattung, die im Investitionsprogramm für die Jahre 2014 ff. abzubilden ist

Von den bisher im Stellenplan vorhandenen 10,00 Stellen werden 4,00 Stellen dem Stellenpool zugewiesen. Die fachliche und wirtschaftlich angemessene Stellenausstattung ist bis zum 1. Quartal 2014 durch eine analytische Stellenbemessung zu untersetzen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1131-0.01verantwortliches Organ

Sachkonten(alle Produkte)

502100005022000050310000503200005042000050620000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-59.278.377 € -61.313.510 € -62.539.780 € -63.790.576 € -65.066.387 € -66.367.715 € -67.695.069 € -69.048.971 € -70.429.950 € -71.838.549 € -657.368.885 €-60.267.620 € -58.757.620 € -56.891.880 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -569.250.900 €-59.829.659 € -61.405.310 € -60.298.850 € -59.981.710 € -60.084.230 € -60.030.120 € -59.822.470 € -58.508.090 € -57.066.370 € -55.449.900 € -592.476.709 €

437.961 € -2.647.690 € -3.406.970 € -3.791.170 € -3.893.690 € -3.839.580 € -3.631.930 € -2.317.550 € -875.830 € 740.640 € -23.225.809 €-59.832.887 € -59.840.430 € -60.832.380 € -61.550.330 € -60.136.260 € -60.051.120 € -60.122.470 € -58.808.090 € -57.366.370 € -55.749.900 € -594.290.237 €

-3.228 € 1.564.880 € -533.530 € -1.568.620 € -52.030 € -21.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -1.813.528 €434.733 € -1.082.810 € -3.940.500 € -5.359.790 € -3.945.720 € -3.860.580 € -3.931.930 € -2.617.550 € -1.175.830 € 440.640 € -25.039.337 €

HSK

HSK 1.0

Umsetzung ab:

ohne Konsolidierung

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte StadtverwaltungVerwaltung

Beschäftigte der Stadtverwaltung Gera (Vergütungen der Arbeitnehmer, Leistungszulagen) etc.

Jahr

Entscheidung bis: laufend

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Produkt 1131 - OrganisationProduktverantwortlich 1300 - FD Personal und Organisation

laufendDer neu eingerichtete "Stellenpool" dient als Instrument, um im Konsolidierungszeitraum eine zentrale Bewirtschaftung der künftig wegfallenden Stellen zu ermöglichen. Soweit in den Haushalts- und Konsolidierungsgesprächen bereits vorläufige Stellenreduzierungen identifiziert wurden, sind diese in den jeweiligen Produktblättern berücksichtigt. Insgesamt aber bedarf eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung. Erst danach können sämtliche zukünftig entfallenden Stellen abschließend bestimmt werden.

Der Stellenpool fasst zunächst alle nach den Verhandlungsgesprächen aus den Produkten herausgenommenen Personalaufwendungen zusammen und soll entsprechend der natürlichen Fluktuation über den Konsolidierungszeitraum hinweg jährlich abgeschmolzen werden. Darüber hinaus hat der für den Stellenpool zuständige Fachdienst weitere Strategien zu entwickeln, um gegebenenfalls eine frühere Entlastung des städtischen Haushaltes zu bewirken. Als Maßnahmen kommen insbesondere Vereinbarungen zur freiwilligen Arbeitszeitverkürzung mit entsprechendem Lohnverzicht oder individuelle/kollektiveAbfindungsregelungen in Betracht.

Die dargestellten Ansätze basieren auf den Verhandlungsgesprächen zum Nachtragshaushalt 2013 und dem Haushaltssicherungskonzept vom 14.11.2013, wobei hier nur vorläufige Stellenreduzierungen (in den Produkten) identifiziert wurden.

Es ist angedacht, mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (ab 2015) im "Stellenpool" alle Stellen von Mitarbeiter/innen auszuweisen, die entsprechend der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie dem aktuellen Kenntnisstand im Konsolidierungszeitraum bis 2023 altersbedingt ausscheiden werden. Dies betrifft bis 2023 ca. 380 Stelleninhaber. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind davon ca. 200 Stellen nicht wieder zu besetzen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Stadt Gera bis zum 30.09.2014 jeweils fachdienstbezogen ein Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (VbE) aufgabenkritisch durchführen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit der Verwaltung, dem Kommunalen Arbeitsgeberverband und ggf. einem (weiteren) externen Dritten.

Im Jahr 2014 gilt grundsätzlich eine Stellenbesetzungssperre, frei werdende oder freie Stellen können nur intern besetzt werden. Die Besetzung mit einem Auszubildenden oder Studenten gilt hierbei als interne Besetzung.

Ansätze gem. Nachtrag 2013nach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Maßnahmenbeschreibung M 1131-0.01Vorbereitung bis: laufend

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0

HSK 3.0 Die Maßnahme sieht entsprechend eines Grundsatzes der Haushaltskonsolidierung - der grundsätzlichen Aufgabenkritik bis hin zu einer Weiterentwicklung der jeweiligen Aufgabenerledigung - im Wesentlichen vor, dass jeweils fachdienstbezogen eine (analytische) Stellenbemessung aufgabenkritisch durchgeführt wird. Die laufende Aufgabenkritik erfolgt vor allem im Rahmen der Prüfung von Stellenwiederbesetzungen und sich hieraus ggf. ergebenen Bedarf interner/externer Organisationsuntersuchungen.

Resultierend aus der Organisationsuntersuchung durch die REFA Consulting GmbH erfolgt derzeit die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges sowie dessen schrittweise Umsetzung zur Optimierung der Verwaltungsarbeit in den Fachdienste Finanzen, Ordnungsangelegenheiten und Stadtgrün. Im Ergebnis der Auswertung der REFA-Untersuchung erfolgt derzeit eine separate Untersuchung der Schnittstelle Fachgebiet Zentrale Bußgeldstelle und Fachdienst Finanzen/Buchhaltungsteam. Ziel ist aufgaben- und ablaufkritische Betrachtung gleichgelagerter Handlungen/Tätigkeiten (s. g. Buchungsvorgänge u. ä.) um Prozessoptimierung zu erreichen. Die Untersuchung ist voraussichtlich Ende 1. Quartal 2016 abgeschlossen.

Die Untersuchung des Fachdienstes Bauvorhaben ist abgeschlossen. Der Fachdienst als Träger von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises lässt in seiner stellenkritischen Betrachtung durch den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) keine Einsparungen erkennen. Die Untersuchung des Fachdienstes Umwelt durch den KAV ist abgeschlossen. Dieser Fachdienst ist gleichfalls Träger von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Auch hier sieht die stellenkritische Betrachtung ebenfalls keine möglichen Einsparungen vor.

Vorstehende Haushaltsansätze stellen ein Personalkostenzielbudget für die gesamte Verwaltung dar. Dieses muss mit einem Personalentwicklungskonzeptes (vgl. M 1172-3.01) konkret untersetzt werden.Die Abweichung zu bisherigen Annahmen der Höhe des Personalkostenbudget basiert hauptsächlich auf den Anstieg der Asylbewerberzahlen und den in diesem Zusammenhang stehenden Personalaufwand zurückzuführen ist. Für die Planung ab 2017 bleiben die bisherigen Planansätze zuzüglich eines entsprechenden (kleinen) Mehrbedarfes, als Zielstellung für die Verwaltung - bestehen.

Externe Gutachtertätigkeit:1. externes Untersuchungsergebnis im Dezember 2014 für FD 2200, 2400 und 4800 (REFA - Untersuchung) zeigten vordergründig Optimierungspotenziale auf, deren Umsetzung mit finanziellem Aufwand verbunden sind, um die Einsparungseffekte (an Personal) langfristig bzw. überhaupt erschließen zu können. 2. externe Untersuchung für die FD 4400, 3600 und R 1200 befindet sich im Vergabeverfahren (Leistungswettbewerb, Angebotsabfrage, StR-Beschluss zur Beauftragung); bisher noch keine abgeschlossene Angebotsabfrage; geplanter Untersuchungszeitraum 01.07.2015 - 31.12.2015

Interne Gutachtertätigkeit (Aufgabestellung der zentralen Organisationsstelle):- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik (alle Fachdienste der Stadtverwaltung) sind prägende Bestandteile der PEK-Abstimmungen (siehe P 1121-0.01) in den Fachdiensten- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik fließen in die Beratertätigkeit ein, dienen der Schwerpunktsetzung der Organisationsarbeit- Ermitteln von Grundlagen der Stellenbemessung (bspw. Aufstellen von mBz/Richtwerte - Katalogen) sowie deren Fortschreibung (bspw. Stellenbemessung Schul - SB, Stellenbemessung StadtService H35, Stellenbemessung Stadtarchiv)

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.04verantwortliches Organ

Sachkonto 523100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -4.000.000 €-880.000 € -640.000 € -760.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -3.120.000 €-480.000 € -240.000 € -360.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 880.000 €-26.662 € -324.898 € -268.570 € -268.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -1.540.120 €853.338 € 315.102 € 491.430 € -148.570 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 1.579.880 €373.338 € 75.102 € 131.430 € 131.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 2.459.880 €

HSKHSK 1.0HSK 3.0

4500 - FD Hochbau

Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, DenkmälerJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein GrundstücksverkaufVerwaltung

Produkt 1141 - HochbauProduktverantwortlich

Umsetzung ab: 01.08.2016/17Abriss von 3 Objekten (Karl-Matthes-Straße, B.-Schäfer-Straße, Geschw.-Scholl-Straße) komplett in 2014 um die Objektsicherungskosten in den Folgejahre zu vermeiden.Die Maßnahme(n) werden ab dem 4. Quartal 2014 umgesetzt - entsprechende Korrektur der Ansätze 2014/2015.Grundsätzlich ist Folgendes festzustellen:

Aus § 4 Abs. 3 Satz 3 ThürKDG ist abzuleiten, dass sich der Haushalt in der Planung auf rechtlich verpflichtende und unaufschiebbare Aufwendungen und Auszahlungen i.S.v. § 10 ThürKDG sowie solche zu finanzierenden Aufgaben oder Maßnahmen zu beschränken hat, aufgrund derer ein Konsolidierungseffekt erzielt werden soll . Solche Maßnahmen sollten auch Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein. In Umsetzung vorstehender Regelungen könnte sich einerseits ergeben, dass sich aus der Konsolidierung selbst eine Unaufschiebbarkeit nach § 10 ThürKDG ableiten lässt. Auf die Maßnahme-Nr. „M 1141-0.04“ (Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf) projiziert, würde es sich bei dieser Auslegung - sofern die Rentierlichkeit der Maßnahme konkret nachgewiesen ist - bei dem Abriss der Gebäude um eine unaufschiebbare Maßnahme i.S.d. § 10 ThürKDG handeln, da diese Maßnahme zur Konsolidierung beiträgt.

Andererseits könnte vorstehende Maßnahme Beispiel für die Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 3 ThürKDG sein, wonach die Rechtsaufsichtsbehörde auf Grundlage eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes einen unausgeglichenen Haushalt genehmigen kann. Demnach wird der Kommune (erst) mit Genehmigung des (unausgeglichen) Haushalts ermöglicht, zusätzlich zu den in der vorläufigen Haushaltsführung ohnehin zulässigen Aufwendungen und Auszahlungen auch Maßnahmen umzusetzen, die zu einer weiteren Konsolidierung beitragen, jedoch ohne wirksame Haushaltssatzung nicht zulässig wären.

Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamt ist letztere Auslegung/Auffassung anzuwenden. Entsprechend steht diese Haushaltssicherungsmaßnahme unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung. Demnach kann diese HSK-Maßnahme gegenwärtig nicht umgesetzt werden.

Die Maßnahmen sind bei der Planung laufender Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt Gera berücksichtigt (vgl. Anlage 2 Beratungsvorlage 7/2016).

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1141-0.04Vorbereitung bis: 31.05.2016/17 Entscheidung bis: 30.07.2016/17

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1141-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0 Das Thema "zentrale Liegenschafts- und Flächenregister (Geografisches Informationssystem - GIS)", auch in Verbindung mit den Stichworten "effektiven Grünflächenmanagement" bzw. "Grünflächenkataster", ist hinsichtlich einer wirtschaftliche Betrachtung zur Flächennutzung und - bewirtschaftung wesentlich.Hierzu werden bis zu o.g. Termin im Rahmen eines Projektes unter Federführung des Baudezernates Vorschläge zur konkreten Umsetzung aufgezeigt.

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Das zentrale Liegenschafts- und Flächenregister (Geografisches Informationssystem - GIS) ist weiter zu aktualisieren, um eine wirtschaftliche Betrachtung zur Flächennutzung und - bewirtschaftung zu gewährleisten.

In einem zweiten Schritt sind städtischen Fläche (u.a. Stadtwald, Grünflächen, an Straßen angrenzende Flächen) aktiv zu vermarkten, um Verkäufe zu realisieren. Hierdurch kann einerseits (verwaltungsweit) Bewirtschaftungsaufwand reduziert werden, andererseits Investitionseinzahlungen zur Umsetzung von Investitionen zur Unterstützung der Konsolidierung generiert werden.

P 1141-2.02Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

VerwaltungProdukt alleProduktverantwortlich 4000 - Dezernat Bau und Umwelt

Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes (alt) M 1141-0.01 (neu) M 1142-0.01Maßnahme umgesetzt Reduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion Milbitz (alt) M 1141-0.02 (neu) M 1142-0.02Maßnahme in Umsetzung Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal" (alt) M 1141-0.03 (neu) M 1142-0.03Maßnahme in Umsetzung Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal" (alt) M 1141-0.05 (neu) M 1142-0.05Maßnahme in Umsetzung Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek (alt) M 1141-0.06 (neu) M 1142-0.06Maßnahme in Umsetzung Sportstättenverwaltung durch Vereine etc. (alt) M 1141-0.07 (neu) M 1142-0.07Maßnahme NEU Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1 (alt) M 1141-2.01 (neu) M 1142-2.01Prüfauftrag in Umsetzung Konzept Reduzierung Betriebskosten (alt) P 1141-0.08 (neu) P 1142-0.08Prüfauftrag umgesetzt Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung (alt) P 1141-0.09 (neu) P 1142-0.09verantwortliches Organ

Sachkonto 4411100044191000

alte SK 45101000 Bestandsveränderungen (an unfertigen Erzeugnissen, an fertigen Erzeugnissen, an unfertigen Leistungen, an fertigen Leistungen, an Waren) GBV ggü. Dritten44110000 46911000 Andere sonstige ordentliche Erträge - periodenfremde Erträge GBV52320000 52321000 Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen GBV52920000 56211000 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Mieten, Pachten und Erbbauzinsen GBV56210000 56811000 Sonstige Steueraufwendungen sofern die Gemeinde selbst Steuerschuldner ist Grundsteuer GBV

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-12.573.150 € -13.340.650 € -13.940.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -141.114.000 €-12.547.490 € -11.445.330 € -11.011.410 € -10.460.270 € -10.143.430 € -9.810.450 € -9.970.280 € -10.133.300 € -10.299.590 € -10.469.210 € -106.290.760 €

25.660 € 1.895.320 € 2.929.240 € 4.005.380 € 4.322.220 € 4.655.200 € 4.495.370 € 4.332.350 € 4.166.060 € 3.996.440 € 34.823.240 €-11.539.020 € -12.202.000 € -12.202.000 € -10.087.970 € -9.703.850 € -9.581.180 € -9.705.510 € -9.831.090 € -9.957.920 € -10.086.020 € -104.896.560 €

1.008.470 € -756.670 € -1.190.590 € 372.300 € 439.580 € 229.270 € 264.770 € 302.210 € 341.670 € 383.190 € 1.394.200 €1.034.130 € 1.138.650 € 1.738.650 € 4.377.680 € 4.761.800 € 4.884.470 € 4.760.140 € 4.634.560 € 4.507.730 € 4.379.630 € 36.217.440 €

HSK

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Mieten und Pachten GBVPrivatrechtliche Leistungsentgelte - Sonstige Erträge GBV

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

laufendReduzierung des Gesamtflächenbedarfs der städtischen Objekte. Die Betriebskosten (ohne Eigenbetriebe) verteilen sich hauptsächlich auf folgende Bereiche: Schulen (56%), Verwaltung (13%), Sportstätten (10%), Kultur (5%).

Die Verwaltung hat durch ein fachdienstübergreifendes Konzept von 2016 an, über vier Jahre den gegenwärtigen Flächenbedarf um jeweils 5% abzusenken damit die erheblichen Steigerungen (insb. bei den Betriebskosten) erwirtschaftet werden können. In diesem Zusammenhang sind zunächst alle Möglichkeiten zu nutzen um Fremdanmietungen einzuschränken und eine Unterbringung der Bedarfsträger in stadteigenen Immobilien zu gewährleisten (Verwaltung, Sportstätten, Kultur).

Die danach auf die Schulen entfallenden Flächenreduzierungen müssen durch eine entsprechende Anpassung der Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der mittelfristig prognostizierten Schülerzahlen und der ggf. möglichen Konzentration von Schulstandorten durch den verantwortlichen Fachdienst untersetzt werden. Für die Schulen werden Flächenreduzierungen aufgrund der absehbaren Schülerzahlenentwicklungen allenfalls in sehr geringem Umfang realisiert werden können (Berufsschulen). Der Fachdienst "Bildung und Sport" hat das Konsolidierungsanliegen bei der anstehenden Neuaufstellung der Schulnetzplanung allerdings zu berücksichtigen. Konkrete Auswirkungen sind für die Haushaltsplanung der Jahre 2016 ff. zu berechnen.

Kündigung Fremdanmietung Reichsstraße zum 01.01.2015 durch Umzug FD Stadterneuerung und Personalrat in Amthorstraße, Voraussetzung Investitionsvorhaben Amthorstraße (350 T€).

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-0.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:

VerwaltungProdukt 1142 - LiegenschaftenProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK

HSKHSK 1.0

HSK 2.0HSK 3.0

HSK

HSK 1.0

laufendKurzfristige Verhandlung mit der Elstertal Infraprojekt um die Verwaltervergütung gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag für die Jahre 2014 - 2016 jeweils um 10% abzusenken.

laufendDie Überzahlungen bei den sogenannten "Mieten" an die Infraprojekt GmbH mit einer monatlich überhöhten Vorauszahlung und an dem jeweiligen Quartalsende anteiligen unverzinsten Rückführung im Sinne der Mietauskehr mit ab 2014 aufgegeben. Zunächst erhält die Infraprojekt monatlich nur noch die tatsächlichen veranschlagten Kosten für die Unterhaltung. Die Gesamtauszahlungen werden um die bislang verlorengegangenen Zinsen gekürzt (2%).Zwischen der Verwaltung und der "Elstertal" Infraprojekt wird bis 20.02.2014 die Größenordnung der Mietkostenvorauszahlung unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze abgestimmt.

Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, durch konsequente Nutzung von in städtischem Eigentum befindlichen Objekten, der Zurückdrängung fremder angemieteter Objekte sowie Reduzierung des städtischen Leerstandes mit dem Ziel, ab 2016 eine jährliche Absenkung des Flächenbedarfs um jeweils 5 % für 4 Jahre zur Kompensierung der Steigerung bei den Betriebskosten zu erreichen (vgl. Maßnahme Nr. 10)

Grundlagen für ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sind die Fachkonzepte bzw. Be-/Fortschreibung der immobilienwirtschaftlichen Anforderungen aller Bereichen (z. B. Kultur, Schulen und Verwaltung) sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept (in Bezug auf die Ausführungen im Produkt "Stellenpool") der Stadtverwaltung Gera.

Maßnahmenbeschreibung

Als Grundlage für die Reduzierung des Gesamtbedarfes liegen derzeit der Schulentwicklungsplan, die Zielkonzeption für die durch die Verwaltung genutzten Objekte, das Personalentwicklungskonzept sowie eine Präzisierung des Raumbedarfes für die städtische Bibliothek (vgl. Maßnahme 1141-0.06) vor. Insbesondere bei der Reduzierung von Verwaltungsstandorten sind Investitionen in verbleibende Standorte unabweisbar.

Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert. Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-0.03Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Umsetzung ab:

31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013

Mit der Neuorganisation 2016 hat eine Aufgabenzuordnung zum Fachdienst 2100 stattgefunden. Fachkonzeptionen (bspw. Kindertagesstättenkonzeption, Schul- und Sportstättenentwicklungsplan) sind Voraussetzungen für eine Gesamtkonzeption des Raumbedarfes aller städtischen Liegenschaften im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Betrachtung. Gleichzeitig hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 82/2015 vom 17.12.2015 ein Konzept zur Unternehmensentwicklung der Infraprojekt beauftragt, welches wiederum ein immobilienwirtschaftliches Konzept der Stadt Gera voraussetzt.

Die Vorlage ist geplant für 03/2016.

Die aktuelle Investitionsplanung 2016 - 2023 beinhaltet keine konkrete Untersetzung von notwendigen Investitionen in die künftigen Verwaltungsstandorte als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes. Sobald konkrete Planungsgrundlage hinsichtlich einer sachgerechten finanziellen Untersetzung vorliegend, ist eine entsprechende Aufnahme zu prüfen.

Umsetzung ab: 01.01.2014(neu) M 1142-0.02

Vorbereitung bis:

Durch die Verwaltungsspitze ist bis 31.03.2014 eine Vertragsänderung bzw. -ergänzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der Verwaltertätigkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze sowie möglicher Konsequenzen im Rahmen der Liegenschaftsbewirtschaftung anzustreben. Ziel ist eine jährliche Festsetzung der Verwaltertätigkeit im Rahmenmietvertrag.

Die Verwaltung wird grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-0.05Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis:

30.09.2015 Umsetzung ab:

laufend

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 82/2015 vom 17.12.2015 ein Konzept zur Unternehmensentwicklung der Infraprojekt beauftragt, welches wiederum ein immobilienwirtschaftliches Konzept der Stadt Gera voraussetzt.

Die Vorlage ist geplant für 03/2016.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 2.0

HSK

Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 30.09.2016

30.09.2017

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-0.06

Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Beitreibung vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Diesführt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Diese Maßnahme vermindert das Auszahlungsvolumen im Produkt 1141 Liegenschaftenmanagement.

Umsetzung ab: 31.12.2016Kündigung Fremdanmietung Puschkinplatz (Stadtbibliothek); 250.000 Euro ab 2017:

Die Hauptstelle der Stadtbibliothek wird im Laufe des Jahres 2015 vom Standort Puschkinplatz in das KuK oder in ein anderes städtisches Gebäude verlagert. Der auslaufende Mietvertrag für den alten Standort wird fristgerecht gekündigt. Mit dem Vermieter (Puschkinplatz) ist zu klären, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, käme ggf. andere städtische Zwischennutzungsoptionen in Betracht. Spätestens vom Haushalt 2017 an reduzieren sich die Auszahlungen um die Miete für den alten Standort. Erstellung eines Anforderungsprofils für einen alternativen Bibliotheksstandorten bis 31.12.2014:

Bis 31.12.2014 wird ein Anforderungsprofil von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung erarbeitet. Dies soll die Grundlage für die Identifizierung eines geeigneten Alternativstandortes sowie von Folgekosten sein.Der Mietvertrag zum Bibliotheksstandort am Puschkinplatz läuft zum 30.09.2019 aus. Der Vertrag gibt die Option einer Verlängerung für weitere 10 Jahre. Die Inanspruchnahme der Option muss spätestens zum 30.09.2018 schriftlich beim Vermieter vorliegen.

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, den Mietpreis zu reduzieren. Entweder durch einen alternativen Standort für die Stadtbibliothek oder eine Anpassung bzw. Nachverhandlung des bestehenden Mietvertrages.

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-0.07

Redaktionelle Änderung: Auslaufende Verträge mit Sportvereinen bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert bzw. nur ohne Zuschuss verlängert.

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis:

Mit Blick auf den laufenden Prozess sind die terminlichen Vorgaben anzupassen.

Die durchschnittlichen Betriebskosten für Mietwohnungen in Gera liegen gemäß aktuellem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes bei monatliche 2,05 Euro pro Quadratmeter. In diesem Wert sind0,12 Euro für anteilige Grundsteuer enthalten. Die durchschnittlichen Betriebskosten für städtische Liegenschaften betragen gegenwärtig mehr als 3,00 Euro je Quadratmeter und Monat. Eine wesentliche Konsolidierungsaufgabe des zukünftig wieder zentralisierten städtischen Liegenschaftsmanagements wird es - trotz aller Unterschiede zu Wohnimmobilien - sein, die Betriebskosten wirksam abzusenken.

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 1142-2.01Vorbereitung bis:

Maßnahmenbeschreibung (neu) P 1142-0.08Vorbereitung bis: 30.11.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Entscheidung bis: 30.09.2017 Umsetzung ab: 01.11.2018

31.12.2014 Umsetzung ab: laufend

Redaktionelle Änderung:Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Dies führt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Im 1. Quartal 2014 finden diesbezüglich Abstimmungen mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung statt.In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet. Der Abschluss eines (Folge-) Mietvertrages ist durch die TPT GmbH zu verhandeln.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0 Die Ergebnisse einer internen Untersuchung sind in die Neuorganisation 2016 sowie die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Sicherstellung des ÖPNV ab 01.10.2016 eingeflossen.

Maßnahmenbeschreibung

Zwischen den FD 4500 und der Elstertal Infraprojekt bestehen erhebliche Schnittstellen, zudem auch offensichtliche Doppelstrukturen. Der Vergütungsaufwand für die Leistungen der Infraprojekt im Bereich der Immobilienverwaltung, der zunächst auf jährlich 1.3 Mio. Euro abgesenkt wird, entspricht im Hinblick auf die dort eingesetzten Funktionen einer Größenordnung von ca. 30 Stellen. Die Stadtverwaltung wird prüfen ob eine aufwandreduzierende Rückführung der Aufgabenbereiche in die eigene Zuständigkeit möglich ist. Für diesen Fall entfielen diese Aufgaben bei der Infraprojekt vollständig. Die Infraprojekt GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der GWB "Elstertal" GmbH, deren Anteile wiederum je hälftig die Stadt Gera und die Stadtwerke Gera AG halten. Von daher ist durch entsprechende vertragsändernde Beschlüsse auch eine kurzfristige Rückübertragung der Zuständigkeiten für die städtischen Immobilien möglich.

In diesem Zusammenhang (Maßnahme 5) sollte auch die gegenwärtige Konstruktion vertraglicher Mietzahlungen des Eigentümers an eine privatwirtschaftlich organisierte Drittgesellschaft auf ihre Rechtkonformität hin geprüft werden (§ 535 ff. BGB, Wirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages, steuerliche Fragen, Inhousefähigkeit).

Der Vertrag zwischen der Stadt Gera und der Infraprojekt "Elstertal" läuft bis 2019. Im Rahmen einer stadtinternen Arbeitsgruppe Kommunales Immobilienmanagement (KIM) ist im Jahr 2015 ein entsprechendes Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse zu entwickeln.

Eine konkretere zeitliche Untersetzung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

Zur etwaigen zukünftigen Neustrukturierung der Erbringung der immobilienwirtschaftlichen Leistungen der Stadt Gera wird bis spätestens 30.06.2015 eine Entscheidungsvorlage zur Aufbau- und Ablauforganisation vorbereitet. Eine mögliche Änderung der Zweckbestimmung der "Elstertal"-Infraprojekt GmbH wird hierbei berücksichtigt.

(neu) P 1142-0.09Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 31.08.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1144-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto562400005625000056300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-589.700 € -591.200 € -598.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -6.001.500 €-589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -5.895.000 €

200 € 1.700 € 8.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 106.500 €-463.773 € -457.652 € -558.450 € -551.310 € -551.310 € -544.810 € -544.810 € -539.810 € -539.810 € -539.810 € -5.291.544 €125.727 € 131.848 € 31.050 € 38.190 € 38.190 € 44.690 € 44.690 € 49.690 € 49.690 € 49.690 € 603.456 €125.927 € 133.548 € 39.750 € 51.890 € 51.890 € 58.390 € 58.390 € 63.390 € 63.390 € 63.390 € 709.956 €

HSK

Produkt 1144 - EDV-Technik

Umsetzung ab: 01.01.2014Der Fachdienst schlägt die Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" vor und damit die Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten (sogenanntes Hosting, z. B. Internet und Intranet zurzeit in Jena). Außerdem wird eine Reduzierung der Kosten für Fremddienstleistungen gesehen. Das Konsolidierungspotential beträgt 35.950 Euro.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1144-0.01Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013

Verwaltung

Produktverantwortlich 1003 - FD Steuerungsunterstützung/IT

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - DatenverarbeitungAuszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche AuszahlungenGeschäftsauszahlungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Reduzierung Fremdleistungen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1145-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 562100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-80.630 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -890.630 €-80.630 € -80.900 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -753.530 €

0 € 9.100 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 137.100 €-80.630 € -71.219 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -85.000 € -831.849 €

0 € 9.681 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -11.000 € -78.319 €0 € 18.781 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 58.781 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Produkt alleProduktverantwortlich 1003 - FD Steuerungsunterstützung/IT

Reduzierung Drucker-Leasingkosten

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten: Mieten, Pachten und Erbbauzinsen (Deckungszähler 99990.40042 Kopierer)

Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Verwaltung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Jahr

Prognose/Jahresergebnis

Mit Wirkung ab 01.02.2016 wurde ein neuer Vertrag mit günstigeren Konditionen (Laufzeit 5 Jahre) im Zusammenhang mit Drucker-Leasingkosten abgeschlossen.

Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Dies soll u. a. durch Digitalisierung eines Teils der Postwege mit dem Ziel der Aufwandsreduzierung (Sach- und Personalkosten) erreicht werden.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1145-2.02Vorbereitung bis: 30.06.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1145-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 56300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-459.694 € -670.450 € -671.550 € -690.500 € -668.160 € -667.360 € -661.060 € -660.260 € -661.060 € -660.260 € -6.470.354 €-459.694 € -490.650 € -489.800 € -509.040 € -486.400 € -485.900 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -4.838.684 €

0 € 179.800 € 181.750 € 181.460 € 181.760 € 181.460 € 181.760 € 180.960 € 181.760 € 180.960 € 1.631.670 €-459.694 € -639.195 € -606.780 € -589.310 € -557.890 € -557.390 € -557.890 € -557.890 € -557.890 € -556.890 € -5.640.819 €

0 € -148.545 € -116.980 € -80.270 € -71.490 € -71.490 € -78.590 € -78.590 € -78.590 € -77.590 € -802.135 €0 € 31.255 € 64.770 € 101.190 € 110.270 € 109.970 € 103.170 € 102.370 € 103.170 € 103.370 € 829.535 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Geschäftsauszahlungen: dazu gehören: Büromaterial; EDV-Material; Fachliteratur; Zeitschriften; Bücher; Zeitungen; Gesetz-, Verordnungs-, Amtsblätter; Landkarten; Porto und Versandkosten; Telefon und Datenübertragungskosten (auch Miete, Leasing, Wartung) - ohne Deckungszähler 99990.40019 (Postgebühren)

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem stabil niedrigem Niveau gehalten werden. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass zum einen mehr Digitalisierung genutzt wird und zum anderen ein weiterer Abbau von Druckern an Einzelplätzen erfolgen soll. Der Deckungszähler „Druck- und Kopierleistungen“ könnte sich im Ergebnis der Neuausschreibung der Leistung sowie durch ein geändertes Druck- und Kopierverhalten in der Stadtverwaltung reduzieren.

Anmerkung: Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen für Wahlen berücksichtigt.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1145-2.03Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Vgl. auch Maßnahme M 1145-2.03.

Die aktuellen (produktübergreifenden) Haushaltsansätze sind i. S. d. Haushaltskonsolidierung nach wie vor hochambitioniert. Voraussetzung für eine Realisierung ist u. a. eine weitgehende Digitalisierung der Verwaltung (z.B. "E-Akte").

Reduzierung GeschäftsaufwandVerwaltung

Produkt alleProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1145-2.04verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Maßnahmenbeschreibung P 1145-2.04Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Einführung E-PostVerwaltung

Produkt 1145 - Sonstige Zentrale DienstleistungenProduktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Durch die verwaltungsweite Einführung und Anwendung des E-Post-Verfahrens können weitere Sachkosten als auch zusätzliche personelle Ressourcen freigesetzt werden. Insbesondere bei hohen Stückzahlen, bspw. Steuerbescheide, Mahnungen oder Bußgelder, ist das Verfahren zwingend anzuwenden.Ein abschließendes Ergebnis des Prüfauftrages bedarf einer - noch ausstehenden - rechtlichen Bewertung, insbesondere mit Blick auf Datenschutzbestimmungen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1147-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Prüfauftrag NEU Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes i . V. m. Schaffung von Anreizprogrammen (alt) P 1121-0.01 (neu) P 1172-3.01verantwortliches Organ

Sachkonten(alle Produkte)

50620001

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt521.230 € 497.800 € 497.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.516.830 €

HSK(neu) P 1172-3.01

HSK 2.0

VerwaltungProdukt 1172 - VerwaltungsmanagementProduktverantwortlich 5400 - FD Verwaltungsmanagement und Controlling

Aufbauend auf die analytische Stellenbemessung (vgl. Produkt 1131) wird bis spätestens 30.11.2014 ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt.Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab: laufend

Maßnahmenbeschreibung (alt) P 1121-0.01Vorbereitung bis: 30.11.2014 Entscheidung bis: 30.11.2014 Umsetzung ab: laufend

Fortschreibung des seit 09.02.2015 dem Stadtrat vorliegenden Personalentwicklungskonzeptes (PEK)

1. Inhaltliche Konzeptschwerpunkte: 1.1 Analyse der Entwicklung von Stellen, Personalkosten, Mitarbeitern und Aufgaben unter den Bedingungen der Konsolidierung (1. Stichtag: 31.03.2015; Folgejahre zum 30.06.)1.2 Berücksichtigung der Vorgaben des HSK 2.0 (Deckelung der Personalkosten, Festlegung von Personalkostenbudgets für die Fachdienste, Realisierung der kw-Vermerke durch natürliche Fluktuation)1.3 Darstellung der Auswirkungen auf Personalbestand und Leistungserbringung der Stadtverwaltung (einschließlich der "Rente mit 63")1.4 Darstellung des Ersatzbedarfs nach Qualifikationen und Kosten1.5 Beschreibung notwendiger Optimierungsmaßnahmen und deren Kosten1.6 langfristige Planung von Umfang und Kosten der Aus- und Fortbildung entsprechend der Zieldefinitionen im Rahmen der Kosten-/Leistungsrechnung1.7 Darstellung der Kosten von Stellenerhöhung durch zusätzliche Aufgaben

2. Umsetzungsmethodik / Vorgehen2.1 Abstimmung der Stellenreduzierung mit allen Fachdiensten und Dezernaten2.2 Einbeziehen externer und interner Untersuchungen und deren Ergebnisse2.3 Skizzieren des fachdienstbezogenen PEK 2.4 Zusammenfassung für die gesamte Stadtverwaltung2.5 Fortschreibung PEK zum Stichtag 31.12.2015 (sowie der Folgejahre) zur erneuten Vorlage im STR im 1. Quartal 2016 (sowie der Folgejahre)2.6 Bestätigung durch den Stadtrat

Fahrdienstleistung über einen DienstleisterVerwaltung

Produkt 1147 - Zentraler Fuhrpark

Die Kraftfahrerstellen (Fahrdienstleistung) sind mit einem kw-Vermerk versehen. Es ist angedacht, die Aufgabe auszuschreiben. Die Kosten sind durch Einsparungen im Rahmen des zentralen Fuhrparkmanagements zu decken.

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Maßnahmenbeschreibung P 1147-2.01Vorbereitung bis: 31.03.2016 Entscheidung bis: 30.04.2016 Umsetzung ab: 30.06.2016

Das Prüfergebnis wird derzeit in Vorbereitung einer Entscheidung zum weiteren Verfahren abschließend bewertet.

Personalnebenaufwendungen für Arbeitnehmer

Jahrnachrichtlich: Haushaltsansätze

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0

Prüfauftrag NEU Dokumentenmanagementensystem P 1172-3.02verantwortliches Organ

HSK 3.0

Maßnahme in Umsetzung M 1222-1.01

Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016 Umsetzung ab: laufendBei einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) handelt es sich um eine IT-Anwendung, welche den gesamten Lebenszyklus von Dokumenten - von der Erstellung, Ablage, Recherche bis hin zur Archivierung - unterstützt und somit einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Verwaltungsarbeit im zunehmend elektronischen Geschäftsverkehr leistet. Eine moderne Verwaltung versucht diesen Spagat durch die Optimierung ihrer Prozesse zu meistern und sieht in der Digitalisierung ihrer Prozesse und dem Einsatz eines so genannten Dokumentenmanagementsystems einen Schlüssel zum Erfolg.

Mithilfe eines DMS kann die Verwaltungsarbeit effektiver gestaltet werden - mit der Folge, dass Aufgaben neu verteilt und u.a. auch Personalressourcen eingespart werden können. Durch die optimale Nutzung der vorhandenen elektronischen Daten und der damit verbundenen Verkürzung der Bearbeitungszeit kann auch das strategische Ziel der Verbesserung des Bürgerservice bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung verfolgt werden.

Folgende Effizienzvorteile können durch den Einsatz eines DMS erreicht werden:

- Sachmittelersparnis: geringere Lagerkapazitäten für Akten, geringere Raum- und Bürosystemkosten, weniger Büromaterial- Zeitersparnis: kürzere Durchlaufzeiten, kürzere Transport- und Wegezeiten für Dokumente, effizientere Such- und Recherchemöglichkeiten- Mitarbeitermotivation: Wegfall von Routinearbeiten und Fokussierung auf Sachgebietsaufgaben- Vermeidung von Personalaufstockungen: Vereinfachung des Dokumentenmanagements- Integration: Anbindung bestehender Fachverfahren und Anbindung digitale Langzeitarchivierung- Bessere Arbeitsorganisation: parallele Sachbearbeitung durch mehrere, auch örtlich getrennte Anwender- Erhöhung der Rechtssicherheit: Erhöhung der Revisionssicherheit in Bezug auf die Aktenablage- Verbesserung des Datenschutzes: Vereinheitlichung des Datensicherheitskonzeptes- Erhöhung der Bürger- und Unternehmenszufriedenheit: bessere Auskunftsfähigkeit, Verkürzung der Reaktionszeit

Vor der Einführung eines DMS ist vor allem zu prüfen, welche Ausgaben/Investitionen notwendig sind, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen, ein Pilotbereich auszuwählen sowie notwendige Verfahrensschritte zur Einführung festzulegen.

VerwaltungProdukt 1172 - VerwaltungsmanagementProduktverantwortlich 5400 - FD Verwaltungsmanagement und Controlling

Maßnahmenbeschreibung

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Mit Blick auf das Dilemma zwischen Aufgabenerfüllung und Kostensenkung werden im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzept vom 09.02.2015 – im Sinne der Haushaltskonsolidierung – Maßnahmen zur Realisierung des in der Maßnahme M 1131-0.01 aufgezeigten Personalbudgets für die Verwaltung, unter Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, abgeleitet. Grundlage hierfür muss eine fundierte und aussagekräftige Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sein, die zum 30.09.2016 vorzulegen ist.

Das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2013 sah in diesem Zusammenhang ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis von Mitarbeiter/innen, deren Aufgaben im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wegfallen vor.

Hinsichtlich einer Realisierbarkeit vorstehender Entwicklung des Personalkostenbudgets (vgl. M 1131-0.01) wurden in diesem Zusammenhang für die Jahre 2016-2018 insgesamt ca. 1,5 Mio. Euro für die Umsetzung eben jenes ursprünglichen Gedankens des Haushaltssicherungskonzeptes separiert. Bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sind etwaige Modelle zu entwickeln. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist laufend zum Stand der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes, erstmals zum 23.05.2016 einzubeziehen.

P 1172-3.02

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1222-2.01verantwortliches OrganProdukt 1222 - Bußgeldverfahren

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 7.075.000 €770.000 € 1.122.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.682.500 €62.500 € 415.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.607.500 €

676.424 € 647.189 € 767.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 11.663.613 €-93.576 € -475.311 € -450.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -1.018.887 €-31.076 € -60.311 € 60.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 4.588.613 €

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden VerkehrsVerwaltung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1222-1.01Vorbereitung bis: 31.05.2016 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Es ist angedacht, ab 01.09.2014 zunächst vier stationären Blitzanlagen an, mit der Polizei abgestimmten und ausgewiesenen, Mess-/Gefahrenstellen, d. h. zwei Standtorte mit je zwei Blitzern, zu installieren. Diese, auf die Sicherheit der Geraer Straße zielende, Maßnahme ist beim Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.

Pro Jahr ist mit ca. 20.000 Verkehrsverstößen in diesem Zusammenhang zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 20 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet. Für das Jahr 2014 erfolgt eine anteilige Veranschlagung der Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der zeitversetzten Einnahmeerzielung. Notwendige Umbaumaßnahmen im Objekt "Wiesestraße 125" werden über den Fachdienst "Liegenschaften" realisiert.

Es ist angedacht, in einem ersten Schritt 2 Blitzer in 4 zur Verfügung stehenden Säulen über eine Fallpauschale zu beschaffen. In einem zweiten Schritt soll ein dazugehöriges Fahrzeug beschafft werden, welches die oben genannte Blitztechnik aufnehmen kann und zur Straßenverkehrssicherheit der Stadt Gera an wechselnden Stellen - in Ergänzung eines bereits vorhandenen mobilen Blitzfahrzeuges - eingesetzt werden kann.

Durch das 2. Fahrzeug sollen einerseits die Verkehrssicherheit der Stadt Gera deutlich erhöht und durch Erschließen zusätzlicher Messstellen Bürgerhinweisen flexibler entgegen gekommen werden.

Pro Jahr ist durch das oben beschriebene "teilmobile Blitzen" (24 Stunden/Tag und wechselnde Standorte) mit ca. 24.000 Verkehrsverstößen zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 25 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet.

Unter Voraussetzung der Einführung "elektronische Post" und Freisetzung personeller Ressourcen, u.a. über die Einführung von Handerfassungsgeräten im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (vgl. Ergebnisse der "REFA-Untersuchung"), werden für diese Maßnahme im Rahmen "interner Stellenbesetzungen" 2 Stellen in der Bußgeldstelle benötigt.

Maßnahmenbeschreibung M 1222-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015

Produktverantwortlich 2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Umsetzung ab: 01.10.2015Zusätzlich zu Maßnahme Nr. 1222-1.01 ist angedacht, in einem ersten Schritt die Toleranzgrenze in 30iger-Zonen deutlich herabzusetzen. Basierend auf den Erfahrungen wird eine Anpassung auch in anderen Geschwindigkeitsbereichen geprüft.

Es ist zunächst von 4.000 zusätzlichen Verkehrsverstößen zu je 15 Euro auszugehen. Zur Bearbeitung dieser Verfahren ist 1 Stelle in der Bußgeldstelle "intern" zu besetzen.Die Senkung der Toleranzgrenze wurde zum 01.10.2015 umgesetzt. Allerdings konnte dies nur für ausgewählte - von der Polizei bestätigte 30iger-Zonen - Messstellen erfolgen.

Kommunales Blitzen ist eine ordnungspolitische Maßnahme. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich aufgrund noch ausstehender verwaltungsinterner Abstimmungen. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Blitzen werden im Produkt 12350000 dargestellt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1225-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt896.281 € 800.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 6.737.181 €896.281 € 800.100 € 630.100 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 762.420 € 762.420 € 762.420 € 7.386.181 €

0 € 0 € 0 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 132.320 € 132.320 € 132.320 € 649.000 €897.001 € 1.053.776 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 762.320 € 762.320 € 762.320 € 7.987.737 €

720 € 253.676 € 119.900 € 56.890 € 56.890 € 56.890 € 56.890 € -100 € -100 € -100 € 601.556 €720 € 253.676 € 119.900 € 119.900 € 119.900 € 119.900 € 119.900 € 132.220 € 132.220 € 132.220 € 1.250.556 €

HSK 2.0

HSK 3.0

M 1225-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 30.09.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)Bundestag/Thüringer Landtag

Produkt 1225 - EinwohnerwesenProduktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebührenanpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein. Kalkuliert wird mit einer 10%igen Gebührenanpassung ab 2017 und 2021.

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteVerwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Ablehnung, Untersagung; Gebühren für die Bauüberwachung; Gebühren für Erlaubnis

Jahr

Aufgrund aktueller Prognosen sind die Ansätze der Jahre 2016-2020 anzupassen. Im Hinblick auf einen 10-jährigen Tauschzyklus ab 1994 stellen die Jahre 2014/2015 einen Sondereffekt dar.

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1225-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Produktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

VerwaltungProdukt 1225 - Einwohnerwesen

Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft (vgl. Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens). In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Auswirkungen zu prüfen und darzulegen. Ebenso ist im Hinblick auf den Forderungsbestand des Stadt Gera die praktische Umsetzung einer "Vorkasse" für gebührenpflichtige Auskünfte zu überprüfen.

Maßnahmenbeschreibung P 1225-2.03Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.11.2015

Auswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)

Bereits jetzt ist, beispielsweise mit Blick auf Feststellungen des Gemeinde- und Städtebundes, festzustellen, dass die Umsetzung des neuen Bundesmeldegesetzes höhere Personal- und Sachkosten verursacht, die derzeit noch nicht konkret bezifferbar sind. Eine Berücksichtigung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1261-0.01Maßnahme umgesetzt M 1261-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €582.000 € 693.150 € 693.150 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.432.350 €82.000 € 193.150 € 193.150 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.432.350 €

554.499 € 697.305 € 695.000 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.410.854 €-27.501 € 4.155 € 1.850 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -21.496 €54.499 € 197.305 € 195.000 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.410.854 €

HSKHSK 1.0

M 1261-0.01HSK 2.0

HSK 2.0HSK 3.0

30.09.2015 Umsetzung ab:

Einnahmeerhöhung GrundlehrgangsausbildungZweckvereinbarung mit der Stadt Bad KöstritzVerwaltung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Maßnahmenbeschreibung

Die im Haushaltssicherungskonzept anvisierte Einnahmeerhöhung konnte bereits ab Oktober 2013 realisiert werden. Ab April ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 8.000 Euro für Kommunen sowie 7.500 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder geplant.

Vorbereitung bis: 31.12.2014/16/19/22 Entscheidung bis:

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahr

M 1261-0.01Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 28.02.2014 Umsetzung ab: 01.04.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

IV. Quartal 2015

Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung von 6.000 Euro auf 6.500 Euro für Kommunen sowie 6.500 Euro auf 7.000 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder.

Umsetzung ab: 01.04.2015/17/20/23Ab April 2015 ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 9.500 Euro für jeden Teilnehmer vorgesehen (Kommunen/Werksfeuerwehrmitglieder). Es wird mit 65 externen Teilnehmern kalkuliert.

Weitere Preisanpassungen erfolgen aller 3 Jahre (2017 - 10.000 Euro, 2020 - 11.000 Euro, 2023 - 12.000 Euro). Maßnahmenbeschreibung M 1261-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Im Rahmen einer Zweckvereinbarung soll die Stadt Bad Köstritz an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Drehleiter und den Gerätewagen (GW) "Logistik" beteiligt werden.

28.02.2015/17/20/23

Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz vom 11.11.2015/30.11.2015 ist rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die jährlichen Einnahmen betragen 4.659,92 Euro. Der Vorhalteanteil für die jährlichen Personalkosten soll unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1261-2.04verantwortliches Organ

1272 - Rettungsdienst1281 - Katastrophenschutz

Sachkonto 523500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-218.727 € -252.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -2.451.227 €-218.727 € -252.500 € -242.500 € -237.500 € -227.500 € -227.500 € -217.500 € -217.500 € -222.500 € -227.500 € -2.291.227 €

0 € 0 € 5.000 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 30.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 160.000 €-218.727 € -214.182 € -240.500 € -215.500 € -215.500 € -215.500 € -215.500 € -215.500 € -219.500 € -225.500 € -2.195.909 €

38.318 € 2.000 € 22.000 € 12.000 € 12.000 € 2.000 € 2.000 € 3.000 € 2.000 € 95.318 €0 € 38.318 € 7.000 € 32.000 € 32.000 € 32.000 € 32.000 € 32.000 € 28.000 € 22.000 € 255.318 €

HSK 2.0HSK 3.0

VerwaltungProdukt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)

Produktverantwortlich

jeweils 01.12.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1261-2.04Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 30.09. Umsetzung ab:

Reduzierung Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Unterhaltung der FahrzeugeJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die Stadt Gera beabsichtigt, durch die geplanten Ersatzbeschaffungen von 2 HLF (2015/2016) und 2 DLK (2017/2019) den Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.Mit der Beschaffung von 3 HLF und der beabsichtigten Beschaffung von 2 DLK in jetzt 2016 ist die Maßnahme in Umsetzung. Durch eine frühere Beschaffung sind die Ansätze der Jahre 2017 ff. zu reduzieren. Der Mehrbedarf im Jahr 2016 begründet sich vornehmlich mit dem hohen Unterhaltungsaufwand der beiden noch nicht ersetzten DLK.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44243000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 2.000.000 €210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 2.100.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

239.010 € 230.290 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 2.309.300 €29.010 € 20.290 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 209.300 €39.010 € 30.290 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 309.300 €

HSK

HSK 3.0

Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz. Hieraus ergibt sich ein Konsolidierungspotential von 10.000 Euro.

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Produkt 1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Erhöhung der Erträge von GemeindenVerwaltung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1271-0.01Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014 Umsetzung ab: 01.01.2014

Die Ansätze der Jahre 2016 ff. sind auf Grundlage der Ergebnisse 2014/2015 entsprechend anzupassen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 44244000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.700.000 €990.000 € 990.000 € 1.005.000 € 1.005.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 10.110.000 €220.000 € 220.000 € 235.000 € 235.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 2.410.000 €959.144 € 988.574 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 960.000 € 9.627.719 €-30.856 € -1.426 € -45.000 € -45.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -482.281 €189.144 € 218.574 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 190.000 € 1.927.719 €

HSK

HSK 3.0

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Erhöhung der Erträge von ZweckverbändenVerwaltung

Produkt

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1271-0.02Umsetzung ab: 01.01.2014

Die Ansätze der Jahre 2016 ff. sind auf Grundlage der Ergebnisse 2014/2015 entsprechend anzupassen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1272-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44244000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt595.378 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 5.437.378 €595.378 € 538.000 € 548.760 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.843.458 €

0 € 0 € 10.760 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 406.080 €595.378 € 547.455 € 548.760 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.852.912 €

0 € 9.455 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 9.454 €0 € 9.455 € 10.760 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 415.535 €

HSK 2.0

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Umlage GrundlohnsummensteigerungVerwaltung

Produkt 1272 - Rettungsdienst

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Jahr

Die Stadt Gera setzt sich im Rahmen des Rettungsdienstzweckverbandes dafür ein, die Grundlohnsummensteigerungen (ca. 2 % jährlich) an die Leistungserbringer des bodengebundenen Rettungsdienstes weiter zu leiten.

Maßnahmenbeschreibung M 1272-2.01Vorbereitung bis: jährlich zum 31.12. Entscheidung bis: jährlich I. Quartal Umsetzung ab: jährlich zum 01.06.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 524500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -2.688.000 €-218.200 € -177.460 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -1.835.660 €

50.600 € 91.340 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 852.340 €-90.829 € -87.443 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -184.000 € -1.650.272 €127.371 € 90.017 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € -4.000 € 185.388 €177.971 € 181.357 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 84.800 € 1.037.728 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im 4. Quartal 2014 eingebracht.

Die Haushaltssicherungsmaßnahme im Bereich der Schulhorte wird weitergeführt im Produkt "Grundschulen" (Produkt 2111, neue Maßnahme lfd. Nr. 3).

In der nächsten HSK-Fortschreibung werden die finanziellen Auswirkungen produktbezogen konkret dargestellt bzw. die bisherigen Ansätze angepasst.

Die Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im Jahr 2016 eingebracht. Die Zielstellung ist eine kontinuierliche Kostenersparnis.In den Jahren 2014 und 2015 wurden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im Vergleich zu den Konsolidierungszielen Ausgaben vermieden, indem vorhandene Bestände genutzt und Lehrplaninhalte temporär verschoben wurden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur zeitlich befristet möglich. Die Planansätze 2016 ff. beruhen auf dem tatsächlichen Bedarf unter Berücksichtigung höherer Schülerzahlen.

Der Stadtratsbeschluss 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) ist aufgrund veränderter Bedingungen und der finanziellen Situation der Stadt Gera im Konsolidierungszeitraum nicht umsetzbar. Im Rahmen der Überprüfung der anstehenden Überarbeitung des Stadtratsbeschlusses ist man jedenfalls zu dem Schluss gekommen, dass eine Überarbeitung den Zielen der Haushaltskonsolidierung widersprechen würde.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2111-0.01Vorbereitung bis: Entscheidung bis: Umsetzung ab:

Die "Schulleiterlimits" sind um die Sachaufwände im Hortbereich sowie bei den Lehr- und Unterrichtsmaterialien, mit Ausnahme des Grundschulbereiches, reduziert worden. Sachaufwände im Hortbereich sind durch entsprechende Erhöhung der Hortgebühren zu refinanzieren. Für diesen Fall berechtigen Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehrausgaben. Die Verteilung der Lehr- und Unterrichtsmaterialien auf die einzelnen Schularten ist durch den Stadtrat jeweils zu beschließen. In diesem Zusammenhang ist eine Beteiligung der Eltern oder der Ausbildungsbetriebe (Berufsbildende Schule) zu berücksichtigen.

Überarbeitung Stadtratsbeschluss zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und GerätenStadtrat

Produkt 2111 ff. - SchulprodukteProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Weitere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen - Verbrauchsmittel an Schulen: Lehr- und Unterrichtsmittel

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2111-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

441600005254200054142000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 4.300.000 €397.900 € 360.000 € 363.600 € 367.240 € 370.910 € 374.620 € 378.370 € 382.150 € 385.970 € 389.830 € 3.770.590 €-32.100 € -70.000 € -66.400 € -62.760 € -59.090 € -55.380 € -51.630 € -47.850 € -44.030 € -40.170 € -529.410 €368.869 € 409.714 € 383.600 € 387.240 € 390.910 € 394.620 € 398.370 € 402.150 € 405.970 € 409.830 € 3.951.273 €-29.031 € 49.714 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 180.683 €-61.131 € -20.286 € -46.400 € -42.760 € -39.090 € -35.380 € -31.630 € -27.850 € -24.030 € -20.170 € -348.727 €

HSK 1.0

HSK 3.0

HortgebührensatzungStadtrat

Die Beschlussvorlage zur Hortgebührensatzung verbunden mit einer Gebührenerhöhung wurde entsprechend der seit 01.08.2013 geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2013 bereits erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage wird erneut in der Stadtratssitzung am 17.04.2014 spätestens einzubringen sein, damit ab dem Schuljahr 2014/2015 nunmehr die entsprechenden Gebühren erhoben werden können.Bezogen auf das vorläufige IST 2015 werden die Ansätze 2016 ff. geringfügig angepasst (+20 TEUR jährlich).

Maßnahmenbeschreibung M 2111-1.01Vorbereitung bis: 17.04.2014 Entscheidung bis: 17.04.2014 Umsetzung ab: 01.09.2014

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 2111 - GrundschuleProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Beteiligung SchülerbetreuungKostenerstattungen an das LandZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an das Land

Jahr

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2411-2.01Maßnahme in Umsetzung M 2411-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 52410000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.591.350 € -1.639.090 € -1.688.260 € -1.738.910 € -1.791.080 € -1.844.810 € -1.900.150 € -16.372.425 €-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -15.251.025 €

0 € 0 € 0 € 9.600 € 57.340 € 106.510 € 157.160 € 209.330 € 263.060 € 318.400 € 1.121.400 €-1.133.775 € -1.506.961 € -1.600.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -1.648.000 € -15.776.736 €

0 € -6.961 € -55.000 € -66.250 € -66.250 € -66.250 € -66.250 € -66.250 € -66.250 € -66.250 € -525.711 €0 € -6.961 € -55.000 € -56.650 € -8.910 € 40.260 € 90.910 € 143.080 € 196.810 € 252.150 € 595.689 €

HSK 2.0HSK 3.0

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Weitere Verwaltungs- und BetriebsauszahlungenSchülerbeförderungskosten

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2411-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016

Festschreibung Kosten für die SchülerbeförderungReduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum SchwimmunterrichtVerwaltung

Produkt 2411 - Schülerbeförderung

Umsetzung ab: 2018 ff.Unter Voraussetzung des Einvernehmens mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen sollen die Fahrtkosten zum Schwimmunterricht ab 2017 durch den Wegfall von 2 Monaten Schwimmunterricht gesenkt werden (9.600 Euro Kostenreduzierung).

Umsetzung ab: 01.01.2017Die Entwicklung von Kostensenkungsstrategien (diverse Einzelmaßnahmen) soll dazu beitragen, weitere Kostensteigerungsraten ab 2018 zu vermeiden.Die - vom HSK abweichenden - Haushaltsansätze 2016 ff. beruhen auf den prognostizierten Schülerzahlen und den erhöhten Fallzahlen im "freigestellten Schülerverkehr".

Maßnahmenbeschreibung M 2411-2.02Vorbereitung bis: 30.06.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.01Maßnahme umgesetzt M 2521-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto52920000 (alt)

524800002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -3.400.000 €-250.000 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -1.595.500 €

90.000 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 1.804.500 €-162.869 € -142.785 € -220.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -1.820.654 €

87.131 € 6.715 € -70.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -225.154 €177.131 € 197.215 € 120.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 1.579.346 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Verkürzung Öffnungszeiten

Aufhebung Standort Museum für angewandte Kunst und Weiterführung entsprechender künstlerischer Ausstellung in der Orangerie. Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Aufhebung Standort "Ferbersches Haus". Verlagerung Museum für angewandte Kunst in die Kunstsammlung. Die Kündigung soll spätestens zum 31.12.2014 wirksam werden.

Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool). In diesem Zusammenhang ist eine Klärung der künftigen Unterbringung des Museumsgutes (Depot) erforderlich. Erste Abstimmung sind diesbezüglich bereits erfolgt.

Die Einbringung eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses ist für die Sitzung am 17.04.2014 einschließlich konkreter Aussagen zur Umsetzung geplant. Im Übrigen ist auf die Maßnahme Nr. 7 zu verweisen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V. prüft die Weiterbetreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft. Dazu wird unter Leitung des Vereins eine Arbeitsgruppe gebildet. Durch den Fachdienst Kultur werden dieser Arbeitsgruppe alle notwendigen wirtschaftlichen Daten zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis der Arbeitsgruppe legt der Förderverein bis zum 30.06.2014 sein Konzept einschließlich Finanzplan zur Weiterführung des Hauses vor. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung bis zum 30.09.2014 weiterführende Entscheidungen treffen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V." hat ein Konzept zur Betreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung bereitet im Jahr 2015 eine Stadtratsvorlage vor, welche verschiedene Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses darstellt: a) Betreibung durch Fördervereinb) Schließung des Ferberschen Hauses zum 31.12.2015 und Verlagerung Museumsdepot an anderen Standortc) Erhalt musealer Nutzung des Ferberschen Hauses unter Optimierung der Depotflächen (Ziel: Aufgabe eines anderen Museumsdepot)

Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Museumsdepot werden in 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgehalten, welche nur bei entsprechender Umsetzung verfügt werden.

M 2521-0.01Vorbereitung bis:

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Museumsstandort Ferbersches Haus

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung30.05.2016 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

StadtratProdukt 2521 - MuseenProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Sonstige Auszahlungen für DienstleistungenSonstige bezogene Leistungen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0

HSK

HSK 1.0HSK 2.0

Die Maßnahme bzw. in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen werden mit Blick auf Baumaßnahmen sowie entsprechende Schließzeiten in der Orangerie und im Otto-Dix-Haus bis 2017 zurückgestellt.

Im Jahr 2016 sind mit dem Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V." weitere Verhandlungen zu einer Betreibung in Vereinsträgerschaft zu führen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, obdurch Verringerung der Depotflächen am Standort Greizer-Straße weitere Einsparungen zu erzielen sind.

Ursprünglich waren im HSK Kosten für den Umzug von Museumsstandorte berücksichtigt. Das voraussichtliche IST 2015 liegt deutlich unter dem HH-Ansatz (300 TEUR). Ein Teil notwendiger Kosten ist im Jahr 2016 zu berücksichtigen.

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab: 01.02.2014

Verkürzung der Öffnungszeiten (Freitag bis Sonntag) und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften (94,15 x pro Tag und MA); 3 Tage x 52 Wochen = 156 Tage, 2 Arbeitskräfte und 4 Standorte = 117.500 EUR notwendigVerkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften ab Februar 2014 bereits umgesetzt.Verkürzung der Öffnungszeiten von Mittwoch bis Sonntag wurde in 2014 umgesetzt. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets wird kontinuierlich geprüft, inwieweit durch Erweiterung der Öffnungszeiten Einnahmenerhöhungen erzielt werden können.

M 2521-0.02Vorbereitung bis: 31.01.2014 Entscheidung bis: 31.01.2014

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.03verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 1.000.000 €100.967 € 127.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.547.967 €

967 € 27.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 547.967 €100.967 € 68.906 € 110.000 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.459.873 €

0 € -58.094 € -30.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -88.094 €967 € -31.094 € 10.000 € 40.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 459.873 €

HSK

HSK 1.0

M 2521-0.03HSK 2.0

HSK 3.0

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

StadtratProdukt 2521 - MuseenProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Erhöhung Eintrittspreise der Museen

Erhöhung Eintrittspreise wurde in 2014 vollzogen. In 2015 geringere Einnahmen aufgrund Baumaßnahmen, u.a. Orangerie.

Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Der Kalkulation liegt die Annahme zu Grunde, dass die Besucherzahl der Museen der Stadt Gera trotz der demografischen Entwicklung stabil bleibt. Die ursprünglichen HSK-Prognosen für die Jahre 2015 und 2016 konnten durch Auswirkungen der Orangerieschließung, Erhöhung Eintrittspreise sowie der Reduzierung von Sachausgaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Attraktivität von Ausstellungen nicht realisiert werden. Im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Orangerie 2017 (mit einer Sonderausstellung zum Thema Otto Dix) sowie das Jubiläum 100 Jahre Bauhaus im Jahr 2019 (einschließlich Sonderausstellungen in der angewandten und bildenden Kunst) wird an die HSK-Zielen der Jahre 2017 ff. festgehalten.

Bei Schließung des MAK verbleiben, ausgehend von der bisherigen Gesamtmenge, noch 28.000 zahlende Besucher. Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.Redaktionelle Änderung: Die Eintrittspreise für die Museen sind so zu gestalten, dass jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entstehen. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.

Die entsprechende Stadtratsvorlage ist in Erarbeitung und wird zur Sitzung am 17.04.2014 eingebracht.Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2521-0.03Vorbereitung bis: 28.02.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014 Umsetzung ab: 01.05.2014

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2521-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer MuseenVerwaltung

Produkt 2521 - Museen

Die Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen sind mit Blick auf folgende Konsolidierungsziele zu prüfen und anzupassen:

- Konzentration auf Sammlungsschwerpunkte- Reduzierung von Depotflächen- Abgabe von Museumsgut zur Aufwertung der künftigen Sammlungsschwerpunkte

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Maßnahmenbeschreibung P 2521-2.01Vorbereitung bis: 31.12.2016 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 2.400.000 €270.000 € 369.360 € 350.000 € 350.000 € 390.000 € 390.000 € 390.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 3.769.360 €30.000 € 129.360 € 110.000 € 110.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.369.360 €

361.399 € 379.597 € 380.000 € 380.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 450.000 € 450.000 € 450.000 € 4.110.996 €91.399 € 10.237 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 341.636 €

121.399 € 139.597 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 1.710.996 €

HSK

HSK 1.0M 2531-0.01

HSK 2.0HSK 3.0

Produktverantwortlich 4200 - FD Umwelt

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2531-0.01Vorbereitung bis: 28.02.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014

Erhöhung Eintrittspreise des TierparksStadtrat

Produkt 2531 - Tierpark

Aller 3 Jahre ist eine weitere (Eintrittsgeld-) Anpassung vorgesehen.Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen IST 2015 sind die Planwerte für die Folgejahre entsprechend anzupassen (+20.000 Euro). Ebenso wirkt sich die Durchführung der "Tierparksafari" positiv aus (+10.000 Euro zu ursprünglichen HSK-Ziele).

Umsetzung ab: 01.05.2014Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 180.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler. Für das Jahr 2014 ist die Hälfte der angestrebten Mehreinnahme vorgesehen.

Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage für den Stadtrat am 17.04.2014 vor, welche eine 25 %ige Steigerung der Eintrittsentgelte vorsieht.Vorbereitung bis: 30.06.2017 Entscheidung bis: 30.09.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2612-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Verwaltung

Produkt 2612 - Theater

Der Theaterbetrieb wird bis zum Jahr 2016 auf Basis der zwischen den drei kommunalen Gesellschaftern (Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburg) und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Vereinbarung zu 59,1 % durch Landeszuschüsse und zu 40,9 % durch kommunale Zuschüsse finanziert. Von den kommunalen Zuschüssen entfallen 60 % auf die Stadt Gera. Die Zuschüsse sind dynamisch gestaltet und steigen für die Stadt Gera von 2014 an auf einen Jahresbetrag in Höhe von 4,48 Mio. Euro an. Eine Reduzierung des städtischen Zuschusses wirkte sich nach den bisherigen Finanzierungsstrukturen mit einem Faktor von 4,5 auf die TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) aus. Die im Eckwertekonzept vom 04.07.2013 eingerechnete Zuschussminderung in Höhe von 2,00 Mio. Euro führte zu einer tatsächlichen Minderung der Einnahmen der TPT in Höhe von rd. 9,00 Mio. Euro jährlich. Eine Einnahmenreduzierung in dieser Größenordnung würde die bislang zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Gesellschaftern vereinbarte Struktur des Fünf-Sparten-Theaters grundlegend in Frage stellen. Der Eckwert beruhte zunächst auf einem einwohnerbezogenen Vergleich mit den Theaterzuschüssen in den finanzschwachen Flächenländern West und kann in Anbetracht der für das TPT geltenden Zuschussantagonismen in dieser Form nicht ohne Weiteres umgesetzt werden.

Angesichts der akuten Haushaltsnotlage der Stadt Gera sind im Rahmen der Neuverhandlungen zur Finanzierung des TPT allerdings auch nachhaltig wirksame Strukturveränderungen zu untersuchen, deren Auswirkungen zu berechnen und in Abstimmung mit den beiden übrigen kommunalen Gesellschaftern sowie dem Freistaat Thüringen einer Lösung zuzuführen. In Betracht kämen u.a. auch folgende Szenarien:

- Verbesserung der Erlöse durch Optimierung der Auslastung und zusätzlichen "Einkauf" profitabler Produktionen nach Schließung des KuK- Auslaufen der Haustarifverträge (TVK, NT Bühne, TVöD), Rückkehr zu den Flächentarifverträgen vom Jahr 2017 an und sukzessiver Stellenabbau insbesondere in der Orchestersparte (rd. 4,90 Mio. Euro jährliche Personalkosten)- Fusion der Orchestersparte mit dem Klangkörper in Jena- Konzentration des TPT auf das Sprechtheater (Schauspiel) an beiden Standorten und Verzicht auf die Sparten Orchester sowie Musiktheater bzw. vollständige Übernahme der Aufwendungen durch den Freistaat Thüringen als "Staatsorchester" bzw. "Staatsmusiktheater" analog zum städtischen "Staatsballett"- Anpassung der Zuschüsse der vorhandenen kommunalen Gesellschafter an die Anteile der anteiligen Einwohnerzahlen mit der Folge einer Absenkung des städtischen Zuschusses von 60 % auf 43,5 % des kommunalen Finanzierungsanteils- Ausweitung der kommunalen Gesellschafter um den durch die TPT gleichfalls begünstigten Landkreis Greiz

Diese und ggf. weitere Szenarien sind im Jahr 2014 gemeinsam mit der TPT für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen, insbesondere auch mit dem Freistaat Thüringen, aufzubereiten.

Mit den Mitgesellschaftern der TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) ist bis 30.09.2014 ein Gesamtbudget zur Weiterführung des Theaters ab 2017 zu vereinbaren. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist daraufhin die Geschäftsführung der TPT zu beauftragen, bis 30.06.2015 ein Konzept zur Weiterführung des Theaters im Rahmen des Budgets (unter Berücksichtigung der Landes-Co-Finanzierung) vorzulegen.

Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen würden im Rahmen der nächsten Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

Produktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Maßnahmenbeschreibung P 2612-0.01Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Das Finanzierungskonzept wird gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen und den Mitgesellschaftern derzeit erarbeitet bzw. verhandelt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2631-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 4.421.000 €475.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.130.000 €32.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 709.000 €

451.883 € 475.202 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.092.085 €-23.117 € -14.798 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -37.915 €

9.783 € 33.102 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 671.085 €

HSKHSK 1.0

M 2631-0.01HSK 2.0

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Gebührenerhöhung der MusikschuleStadtrat

Produkt 2631 - Musikschule

Umsetzung ab: 01.08.2014Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.Die entsprechende Beschlussvorlage wird gegenwärtig erarbeitet und in die Stadtratssitzung am 17.04.2014 eingebracht. Bereits im Jahr 2014 sind Mehreinnahmen einzuplanen.

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2631-0.01Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 15.05.2014

Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2631-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

HSK 3.0

Mit dem Ausscheiden von hauptamtlichen Lehrkräften soll die Notwendigkeit des Angebotes geprüft. Bei einem erforderlicher Fachkräftebedarf soll der Einsatz von Honorarkräften priorisiert werden.

Im Bereich Musikschule erfolgt im Konsolidierungszeitraum keine Neueinstellung. Personalbedarf wird entsprechend des Prüfauftrages durch Honorarkräfte gedeckt (vgl. Personalkosten im Produkt).

Maßnahmenbeschreibung P 2631-1.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Personalkostenreduzierung durch Einsatz von HonorarkräftenVerwaltung

Produkt 2631 - MusikschuleProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2711-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 2.624.000 €262.400 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.112.400 €

0 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 488.400 €293.848 € 309.927 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.153.775 €31.448 € 9.927 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 41.375 €31.448 € 47.527 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 529.775 €

HSKHSK 1.0

M 2711-0.02HSK 2.0

Produktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

M 2711-0.02Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 15.05.2014

Gebührenerhöhung der VolkshochschuleStadtrat

Produkt 2711 - Volkshochschule

Umsetzung ab: 01.08.2014Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.Eine entsprechende Beschlussvorlage ist gegenwärtig in Erarbeitung und soll zum Frühjahrssemester 2015 in Kraft treten. Die Beschlussvorlage wird im Herbst 2014 eingebracht.

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2721-2.01verantwortliches OrganMaßnahme in Umsetzung M 2721-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt64.882 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 631.882 €64.882 € 63.000 € 78.000 € 78.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 791.882 €

0 € 0 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 160.000 €64.882 € 59.547 € 70.000 € 78.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 780.429 €

0 € -3.453 € -8.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -11.453 €0 € -3.453 € 7.000 € 15.000 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 148.547 €

HSK 2.0HSK 3.0

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer AbbuchungVerwaltungGebührenanpassung der BibliothekStadtrat

Produkt 2721 - Bibliothek

Umsetzung ab: 01.01.2017Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschriftverkehr erfolgen.Im I. Quartal 2016 wird eine neue Bibliothekssoftware eingeführt, mit der Abläufe vereinfacht und damit Kosten reduziert werden können. In diesem Zusammenhang soll auch die automatische Abbuchung für Dauernutzungsmitgliedschaften umgesetzt werden. Dazu ist ein entsprechendes Verfahren im HKR sicherzustellen.

Maßnahmenbeschreibung M 2721-2.02Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis: 30.09.2018

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2721-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016

Umsetzung ab: 01.01.2019Im Jahr 2019 wird eine ca. 10 %ige Gebührenanpassung einkalkuliert.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2812-0.02Maßnahme in Umsetzung M 2812-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 54110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -5.175.000 €-497.500 € -492.500 € -492.500 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.528.000 €

20.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 647.000 €-384.396 € -442.804 € -492.500 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.365.200 €113.104 € 49.696 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 162.800 €133.104 € 74.696 € 25.000 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 809.800 €

HSKM 2812-0.02

HSK 2.0

M 2812-2.01HSK 2.0

01.06.2015

Konsolidierungsabweichung

StadtratProdukt 2812 - Kommunales KulturmanagementProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.Vorbereitung bis: 31.05.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab: 01.01.2014

Jahr

Entscheidung bis: 31.05.2015 Umsetzung ab:

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich AufgabenerweiterungErhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2812-0.02

Die Gera Kultur gGmbH übernimmt im Jahr 2015 zusätzliche Leistungen (insbesondere Tourismus/Stadtmarketing). Durch Maßnahmen der Gesellschaft (u.a. zusätzliche Einnahmen, perspektivische Anpassung Pflege Hofwiesenpark) kann der Zuschuss der Stadt Gera in bisheriger Höhe festgeschrieben werden (Konsolidierungserfolg in Maßnahme-Nr. M 5751-1.01 abgebildet).

Vorbereitung bis: 31.10.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab: 01.01.2018Durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes (auf Vertrauensbasis um investive Kosten und Personalkosten so gering wie möglich zu halten) soll der Zuschuss an die Gera Kultur gGmbH zunächst i.H.v. 67.000 Euro (25 % des bisherigen "fiktiven" Eintrittsgeldes) reduziert werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 7.569.900 €841.100 € 841.100 € 841.100 € 925.210 € 925.210 € 925.210 € 1.017.730 € 1.017.730 € 1.017.730 € 8.352.120 €

0 € 0 € 0 € 84.110 € 84.110 € 84.110 € 176.630 € 176.630 € 176.630 € 782.220 €763.612 € 721.700 € 721.700 € 793.870 € 793.870 € 793.870 € 873.260 € 873.260 € 873.260 € 7.208.402 €-77.488 € -119.400 € -119.400 € -131.340 € -131.340 € -131.340 € -144.470 € -144.470 € -144.470 € -1.143.718 €-77.488 € -119.400 € -119.400 € -47.230 € -47.230 € -47.230 € 32.160 € 32.160 € 32.160 € -361.498 €

M 2813-2.02HSK 2.0

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

30.09.2017/20

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Jahrohne Konsolidierung

Anpassung Mieten und PachtenVerwaltung

Produkt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Prognose/Jahresergebnis

30.06.2017/20 Entscheidung bis: Umsetzung ab: 01.01.2018/21Die Mietverträge des Kultur- und Kongresszentrums enthalten eines "Preisgleitklausel". Unter Berücksichtigung einer erwarteten Steigerung des Verbraucherpreisindexes sind kontinuierlich Miet- und Pachtanpassungen eingeplant und entsprechende Einnahmeerhöhungen in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis:

144 von 220

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 1.604.790 €178.310 € 178.310 € 178.310 € 196.140 € 196.140 € 196.140 € 215.760 € 215.760 € 215.760 € 1.770.630 €

0 € 0 € 0 € 17.830 € 17.830 € 17.830 € 37.450 € 37.450 € 37.450 € 165.840 €114.088 € 208.310 € 208.310 € 229.140 € 229.140 € 229.140 € 252.050 € 252.050 € 252.050 € 1.974.278 €-64.222 € 30.000 € 30.000 € 33.000 € 33.000 € 33.000 € 36.290 € 36.290 € 36.290 € 203.648 €-64.222 € 30.000 € 30.000 € 50.830 € 50.830 € 50.830 € 73.740 € 73.740 € 73.740 € 369.488 €

M 2813-2.03HSK 2.0

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und KongresszentrumVerwaltung

Produkt 2813 - BgA Veranstaltung

Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21Die Eintrittspreise des Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20

145 von 220

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2813-2.04verantwortliches Organ

Sachkonto 44180000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 2.282.040 €253.560 € 253.560 € 253.560 € 278.920 € 278.920 € 278.920 € 306.810 € 306.810 € 306.810 € 2.517.870 €

0 € 0 € 0 € 25.360 € 25.360 € 25.360 € 53.250 € 53.250 € 53.250 € 235.830 €148.269 € 270.000 € 270.000 € 297.000 € 297.000 € 297.000 € 326.700 € 326.700 € 326.700 € 2.559.369 €

-105.291 € 16.440 € 16.440 € 18.080 € 18.080 € 18.080 € 19.890 € 19.890 € 19.890 € 41.499 €-105.291 € 16.440 € 16.440 € 43.440 € 43.440 € 43.440 € 73.140 € 73.140 € 73.140 € 277.329 €

M 2813-2.04HSK 2.0

VerwaltungProdukt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich

01.01.2018/21Die Gastronomiepreise im Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Privatrechtliche LeistungsentgelteGastronomiebetrieb

Anpassung Gastronomieentgelte

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20 Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab:

146 von 220

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 55320000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-16.271.540 € -17.072.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -172.420.490 €-16.271.540 € -16.650.000 € -17.072.550 € -17.243.280 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -171.544.670 €

0 € 422.550 € 312.000 € 141.271 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 875.821 €-16.271.540 € -17.244.922 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -17.303.000 € -171.940.462 €

0 € -594.922 € -230.450 € -59.721 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € -395.792 €0 € -172.372 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 81.550 € 480.028 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Leistungen nach SGB XIILeistungen innerhalb von Einrichtungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in ThüringenVerwaltung

Produkt 3113 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (mehrere Produkte)

Umsetzung ab: 01.01.2015Der Fachdienst wird ab 2014 die Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen auch in Gera einführen. Dadurch wird eine bessere Steuerung bzw. Untersetzung der Leistungen, also eine bessere Steuerung des individuellen Leistungsanspruches erwartet.Der (Einführungs-)Prozess der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen wurde in Gera im Jahr 2014 gestartet. Eine gemeinsame Umsetzung mit den Trägern ist im Jahr 2015 vorgesehen.Mit Einführung der Integrierten Teilhabeplanung (ITP), beginnend ab 2015, soll basieren auf dem Konzept "Kostensenkungsstrategien im Fachdienst Soziales" vor allem in der Eingliederungshilfe innerhalb vonEinrichtungen schrittweise eine Kostensenkung durch bedarfsgerechte Hilfeleistungen erzielt werden - weitere Kostensteigerungsraten 2019 können dadurch vermieden werden.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3113-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014

147 von 220

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3121-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

55221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -255.006.000 €-25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -256.776.000 €

-177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -1.770.000 €-23.839.871 € -22.920.623 € -23.750.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -240.470.494 €

1.837.729 € 2.756.977 € 1.927.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 1.397.600 € 16.305.506 €1.660.729 € 2.579.977 € 1.750.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 1.220.600 € 14.535.506 €

HSK 1.0

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der UnterkunftVerwaltung

Produkt 3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Es findet eine konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und die Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich) statt.

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Umsetzung ab: laufend

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3121-1.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend

148 von 220

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3121-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

4261000055221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt6.889.825 € 8.568.000 € 8.568.000 € 8.568.000 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 78.623.365 €

-22.103.374 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -242.423.374 €6.889.825 € 8.201.767 € 8.312.500 € 8.498.000 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 77.499.932 €

-22.103.374 € -22.920.623 € -23.750.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -238.733.997 €0 € 1.193.143 € 474.500 € 130.000 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 2.565.943 €

-16.950.046 € -14.718.857 € -15.596.250 € -15.038.000 € -16.834.720 € -16.834.720 € -16.834.720 € -16.834.720 € -16.834.720 € -16.834.720 € -163.311.473 €-1.736.497 € 0 € -158.750 € 744.000 € -154.360 € -154.360 € -154.360 € -154.360 € -154.360 € -154.360 € -2.077.407 €-1.736.497 € 1.193.143 € 315.750 € 874.000 € -26.310 € -26.310 € -26.310 € -26.310 € -26.310 € -26.310 € 488.536 €

HSK 2.0

HSK 3.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahrohne Konsolidierung (4261)

Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters sind kommunale Arbeitsmarktstrategien definiert, die sich in einer kontinuierlichen Umsetzung befinden. So konnte u.a. durch eine intensive Vermittlung sowie durch neuaufgelegte Bundesprogramme für Langzeitarbeitslose die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringert werden.

Die kommunalen Arbeitsmarktstrategien werden kontinuierlich weiterentwickelt, um alle Möglichkeiten zu nutzen, Ausgabensteigerungen entgegen zu wirken.

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufendDurch die Umsetzung der bis 31.10.2015 erarbeiteten kommunalen Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) soll es gelingen, mehr Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse) zu generieren. Dies durch die Aktivierung regionaler und überregionaler Arbeitsplätze. Damit sollen sowohl Einspareffekte in den Kosten "für Unterkunft und Heizung" (KdU) erzielt werden sowie weiteren zu erwartenden Kostensteigerungen pro Bedarfsgemeinschaft entgegen gewirkt werden.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3121-2.01

Umsetzung kommunale ArbeitsmarktstrategieVerwaltung

Produkt 3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

ohne Konsolidierung (55221)

Umsetzung ab: laufend

nach Konsolidierung (4261)nach Konsolidierung (55221)

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3141-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44243000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 2.565.900 €285.100 € 345.100 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.247.880 €

0 € 60.000 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 681.980 €406.499 € 345.100 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.369.279 €121.399 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 121.399 €121.399 € 60.000 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 803.379 €

HSK 2.0

HSK 3.0

30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

Jahr

Zweckvereinbarung mit der Stadt WeimarVerwaltung

Produkt 3141 - SchwerbehindertenfeststellungsverfahrenProduktverantwortlich 3500 - FD Gesundheit

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3141-2.01Vorbereitung bis:

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar soll fortgeführt werden. Es laufen Vertragsverhandlungen dahingehend, dass die Stadt Weimar die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten (einschließlich Tarifsteigerungen) übernimmt.Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Weimar und der Stadt Gera basiert auf einer Zweckvereinbarung, die seit 2008 (zuletzt im Rahmen der Drs. 57/2008 1. Ergänzung im Jahr 2009 geändert wurde) besteht.Bis 2012 wurden die Kosten für die Erledigung dieser kommunalisierten Aufgabe durch das Land Thüringen im Rahmen einer Spitzabrechnung (2010 bis 2012 zunächst nur Abschlagszahlungen) erstattet. Ab 2013 (Finanzierung über Mehrbelastungsausgleich) erfolgte die Finanzierung dieser kommunalisierten Aufgaben in direkter Erstattung der Kosten zwischen Weimar und Gera, d.h. für das laufende Jahr sind ebenfalls Abschlagszahlungen vereinbart, die Spitzabrechnung erfolgt dann nach dem Jahresabschluss.Für die beiden Jahre 2013 und 2014 entstanden so Nachforderungen gegenüber Weimar, was bis hin zu einer Kündigung der Zweckvereinbarung hätte führen können.

Nach einem Gespräch zwischen den Dezernenten für Soziales der Städte Weimar und Gera erfolgte eine Übereinkunft dahingehend, dass die Zusammenarbeit im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren fortgeführt wird und die Nachzahlungen veranlasst werden.Insofern ist i.S. der HSK-Maßnahme gewährleistet, dass alle direkt und indirekt zuordenbaren Kosten der Stadt Gera erstattet werden. Die Höhe der Erstattungskosten hängt hierbei von der Zahl der Antragsteller sowie den tatsächlich verausgabten Zweckausgaben ab.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3633-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

42442000 (alt)

42742000 (neu)

555200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-7.197.360 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -83.697.360 €-7.560.000 € -7.560.000 € -7.395.000 € -7.230.000 € -7.065.000 € -6.900.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -70.650.000 €

-362.640 € 940.000 € 1.105.000 € 1.270.000 € 1.435.000 € 1.600.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 13.047.360 €-8.075.184 € -7.941.879 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -8.160.000 € -81.297.062 €

-515.184 € -381.879 € -765.000 € -930.000 € -1.095.000 € -1.260.000 € -1.425.000 € -1.425.000 € -1.425.000 € -1.425.000 € -10.647.062 €-877.824 € 558.121 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 2.400.298 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe vom Land (überörtlicher Träger)Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung vom Land (überörtlicher Träger) - örtliche Jugendförderung Zuweisungen nach § 6 ThürAGSGB XIILeistungen nach SGB VIII - Leistungen innerhalb von Einrichtungen (in voll- und teilstationären Einrichtungen)

Produkt 3633 - Hilfen zur Erziehung

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenVerwaltung

Maßnahmenbeschreibung M 3633-0.01

Jahr

Reduzierung der Verweildauer in stationärer Hilfe durch Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit der Hilfen in Einrichtungen im Besonderen und sonstiger Leistungen der Hilfen zur Erziehung, Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenAusbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen wie Nachmittagsgestaltung Reduzierung im SK 5552 um 165.000 pro JahrDie HSK-Maßnahme sieht zur Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen den Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen vor. Die vorgesehene Stellenbesetzung (und dadurch Kostenreduzierungen) wurde nicht umgesetzt.Ist 2014 Aufwand 8.075.183 EUR; Konsolidierungspotenzial kann nicht erreicht werden, siehe Maßnahmen HSK, HSK 1.0 – der Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen bedarf der Investition in Personal- und Sachkosten, was nicht in Aussicht gestellt wird; damit bleibt lediglich die Anstrengung darauf zu richten, dass ggf. die nicht zu vermeidenden Kostensteigerungen durch Tarif-, und Sachkostensteigerungenbeim öffentlichen Träger und den freien Trägern möglichst zu kompensieren. Fallentwicklung und Kostensteigerungen sind durch den Fachdienst marginal beeinflussbar. Für frühzeitige niedrigschwellige Hilfen muss aktuell auf Grund unzureichender Kapazitäten mit Wartelisten für Hilfen agiert werden; damit einhergehend Verstetigung und Verstärkung des Hilfebedarfs im Einzelfall.

Die ursprüngliche HSK-Maßnahme sah zur Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen den Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen vor. Die zwischenzeitlich nicht realisierte Stellenbesetzung wurde nunmehr im IV. Quartal 2015 umgesetzt. Konkrete Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept sind noch nicht absehbar. Entsprechende Auswirkungen würden sich in der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes widerspiegeln.

Hinweis: Der Ansatz im Sachkonto beträgt konkret 11.810.000 Euro. Davon 3.650.000 Euro für Asylleistungen, welche zu 100 % refinanziert werden.

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014 Umsetzung ab:

ohne Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 3633-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Produkt 3633 - Hilfen zur ErziehungProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmenbeschreibung P 3633-0.02Vorbereitung bis: 31.10.2015 Entscheidung bis: 31.10.2015

Beteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"Verwaltung

Umsetzung ab: 01.01.2016Bei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu sind die einzelnen Hilfearbeiten zu untersuchen, insbesondere:

- Heimerziehung, betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)- Eingliederung Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)- Auswirkungen der "Inklusion" auf die Hilfeleistungen nach § 35a SGB VIII- Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)- Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Die Reihenfolge der vorstehenden Hilfearten entspricht weitgehend dem damit jeweils verbundenen Ausgabeanteil für die Hilfe zur Erziehung. Im Wesentlichen sind das Zusammenwirken zwischen dem "Jugendamt" und den Leistungserbringern (Freie Träger) zu untersuchen, die Leistungsentgelte auf wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen und mit den Hilfeplanbearbeitern fachlich zu bestimmen, auf welche Weise kostenintensive Hilfearten durch weniger ausgabeträchtige Optionen substituiert werden können.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.07.2014 vorliegen.

Auch die Stadt Gera wird sich im Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen" beteiligen. Die jährlichen Kosten betragen 2.380 Euro.

Mit ersten Vergleichszahlen ist Anfang 2015 zu rechnen. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt. Hieraus resultierende Maßnahmen werden bei einer Fortschreibung des HSK berücksichtigt.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung war eine Umsetzung des Projektes noch nicht umsetzbar. Alternativ wird auch hier zwischen den kreisfreien Städten ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten aufgebaut.

Die Gesamtfinanzierung des Vergleichsrings "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen" ist noch nicht geklärt (insbesondere eine Positionierung des Freistaates Thüringen zur Kofinanzierung steht noch aus). Die weitere Entwicklung wird in der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufgezeigt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3663-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -661.000 €-66.100 € -53.100 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -180.000 €

0 € 13.000 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 481.000 €-76.845 € -82.497 € -75.000 € -65.000 € -50.000 € -30.000 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -409.742 €-10.745 € -29.397 € -67.400 € -57.400 € -42.400 € -22.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € -229.742 €-10.745 € -16.397 € -8.900 € 1.100 € 16.100 € 36.100 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 251.258 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3663-0.01Vorbereitung bis: jeweils 30.10.2014/15/16 Entscheidung bis: jeweils 30.10.2014/15/16

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und GebäudeeinrichtungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016Stadtrat

Produkt

In den Jahren 2014 - 2016 sind unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Gera bedarfsgerecht jeweils 5 Spielplätze rückzubauen. Die zurück zu bauenden Standorte werden auf Grundlage eineZustandsanalyse ermittelt. Der Jugendhilfeausschuss (Spielplatzkommission) und der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss sind zu beteiligen.Die Stadt Gera verfügt über 91 kommunale und ca. 100 private (z. B. Wohnungsgesellschaften) Spiel- und Freizeitanlagen. Grundlage für deren Bewirtschaftung bildet die vorläufige Spielplatzsatzung der Stadt Gera vom 13.11.1993, 1. Änderungssatzung vom 10.08.1996. Ziele und Maßnahmen der Planung sind in einem Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) darzustellen, welches Versorgungsbereiche festlegt und vorgesehene Maßnahmen aufzeigt.

Im Ergebnis des angearbeiteten Konzeptes 2030 - Zustandsanalyse Spielplätze Gera, Stand 26.09.2013, ist festzustellen, dass eine Überversorgung vorliegt. Um die Forderungen des HSK ab 2014 umzusetzen, ist zwingend der sofortige Rückbau bzw. Trägerwechsel von 12 Standorten erforderlich.

(geplante Rückbaustandorte 2014: ö007 Spielpunkt Puppenbühne (Innenstadt), - ö012 Spielplatz Schloß Osterstein; angestrebter Trägerwechsel, - ö022 Sport- und Freizeitanlage Plauensche Straße (Innenstadt), - ö103 Spielplatz Schwarzburgstraße (Bieblach-Ost); Teilrückbau, - ö105 Spielplatz Robert-Havemann-Straße/Brunnen (Bieblach-Ost),- ö201 Sport- und Freizeitanlage Schützenstraße (Langenberg), - ö401 Spielplatz Am Mühlgraben (Zwötzen),- ö503 Spielpunkt Weidenstraße oben (Lusan), - ö504 Spielpunkt Rudolstädter Straße (Lusan), - ö505 Spielpunkt Saalfelder Straße (Lusan), - ö512 Spielplatz Jenaer Straße Labyrinth (Lusan), - ö812 Spielplatz Wacholderbaum (Grundstückseigentümerwechsel)

Diese Standorte wurden nach fachlichen Gesichtspunkten (Nutzerfrequenz; baulicher Zustand) unter Bezugnahme der Zustandsanalyse ermittelt. Die Aufstandsflächen gehen mit verringerter Pflegeintensität in das Grünflächenkataster über und werden als Bedarfsflächen vorgehalten.

Parallel dazu erfolgt bis Jahresende 2014 die Erstellung des SPEK 2030 (Sitzungstermin für 2. Hälfte 2014 liegen noch nicht vor; geplant ist Oktober 2014 JHA und BUVA, vorher Dezernatsumlauf) in dem Bedarf und Defizite eingeschätzt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen.

Die Mehrkosten beim Rückbau in 2014 i.H.v. ca. 38 TEUR werden über das Produkt 5511 (Grün- und Parkanlagen) getragen. Das jährliche Einsparpotential liegt ab 2015 bei 13 TEUR für die o. g. Maßnahmen. Weitere Einsparungen sollen auf der Grundlage des SPEK 2030 gesichert werden. Da der Rückbau Kosten verursacht, können die Einsparungen erst zeitversetzt ab 2016 in Höhe von 52.000 EUR realisiert werden.

Diskussion zum Rückbau von 10 kommunalen Spielplätzen (2015) in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Wiederbelebung der Spielplatzkommission der Stadt Gera (Beschlussgremium Jugendhilfeausschuss). Grundlage soll das Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) 2030 sein. Im Rahmen des (neuen) Beschlussgremiums wird über weitere Rückbauten in den Jahren 2016 ff. entschieden. Eine Orientierung bietet die Stadt Jena mit ca. 60 kommunalen Spielplätzen.

Mit Stadtratsbeschluss Drucksachen Nr. 23/2014 wurde der Rückbau der im HSK benannten Spielplätze abgelehnt. Ein Verwaltungsentwurf zu einer überarbeiteten Spielplatzentwicklungskonzeption (SPEK) wird zeitnah in den Geschäftsgang des Stadtrates eingebracht.

01.01.2015/16/17

3663 - Spielplätze

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0 Das Spielplatzentwicklungskonzept (Drs.-Nr. 6/2015) ist am 21.01.2016 durch den Stadtrat mit Änderungen mehrheitlich beschlossen worden. Vor Rückbau von Spielplätzen ist demnach erneute die Arbeitsgruppe "Spielplätze" unter Beteiligung der direkt betroffenen Ortsteile einzuberufen. Weiterhin ist die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Ablaufplan zum Rückbau vorzulegen.

Durch die eingetretene zeitliche Verzögerung sind die Planansätze 2016 ff. entsprechend anzupassen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3671-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 56210000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -164.500 €-22.450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -26.500 €-6.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 138.000 €

-46.350 € -651 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -600 € -51.801 €-23.900 € -201 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -150 € -25.301 €-29.900 € 15.799 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 15.850 € 112.699 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Schließung InternatsstandortVerwaltung

Entscheidung bis: 31.08.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt

Maßnahmenbeschreibung M 3671-0.01Vorbereitung bis: 31.08.2014

3671 - InternateProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und DienstenMieten, Pachten und Erbbauzinsen

Jahr

Das Internat in der Hilde-Coppi-Straße wird aufgrund mangelnder Belegung geschlossen. Die GWB "Elstertal" mbH hat schriftlich mitgeteilt, dass abweichend zu den vertraglichen Bedingungen, das Internat zum Schuljahresende 2014 geschlossen und das Mietverhältnis beendet werden kann.Der Rahmenmietvertrag mit der GWB "Elstertal" mbH für das Gebäude Hilde-Coppi-Straße 6-8 soll zum 31.08.2014 einvernehmlich aufgehoben werden. Der erforderliche Beschluss des Hauptausschusses ist für den 10.02.2014 vorgesehen. Bei entsprechender Beschlussfassung wird zum 01.09.2014 dieser Teil des Internates an diesem Standort durch die Stadt nicht mehr betrieben. Der im Rahmenmietvertrag finanziell zu leistende Ausgleichsbetrag fällt ab diesem Zeitpunkt weg. Aufgrund der gebührenfreien Sommermonate ist für 2014 noch einmalig eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ab 2015 tritt der vorgesehene Konsolidierungsbetrag ein.Hinweis: In diesem Sachkonto werden Kosten für ein Multifunktionskopierer abgebildet. Die zu berücksichtigenden höheren Kosten werden entsprechend abgebildet.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 4211-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto4144290054190000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -935.000 €-70.000 € 70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -560.000 €23.500 € 163.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 375.000 €

-49.730 € -46.992 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -656.722 €20.270 € -116.992 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -96.722 €43.770 € 46.508 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 278.278 €

HSKUmsetzung ab: 01.01.2014Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

Produktverantwortlich

Die Höhe der Zuschüsse an Sportvereine wird für die Jahre 2014 ff. auf den Wert zum Nachtragshaushalt 2013 eingefroren (70.000 Euro). Damit werden die Zuschüsse für Übungsleiter und sonstige vereinssportliche Aktivitäten als Ausdruck der Wertschätzung des ehrenamtlichen Sport gesichert. Zugleich wird damit den Intentionen des Thüringer Sportfördergesetzes entsprochen, die ansonsten - zumindest teilweise - mit städtischem Mehraufwand erfüllt werden müssten.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land für Hochwasser WiederaufbauZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Sonstige

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung M 4211-0.01

Zuschüsse SportvereineStadtrat

Produkt 4211 - Sportförderung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad (alt) M 4241-0.01 (neu) M 4243-0.01Maßnahme umgesetzt Änderung Sportförderrichtlinie (alt) M 4241-0.02 (neu) M 4242-0.02Maßnahme umgesetzt Änderung Entgeltordnung Sportstätten (alt) M 4241-0.03 (neu) M 4242-0.03

ProduktProduktverantwortlich

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 7.500.000 €

1.000.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 12.358.000 €250.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 4.858.000 €673.289 € 623.917 € 962.000 € 962.000 € 962.000 € 1.132.000 € 1.132.000 € 1.132.000 € 1.302.000 € 1.302.000 € 10.183.206 €

-326.711 € -638.083 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -130.000 € -130.000 € -130.000 € 40.000 € 40.000 € -2.174.794 €-76.711 € -126.083 € 212.000 € 212.000 € 212.000 € 382.000 € 382.000 € 382.000 € 552.000 € 552.000 € 2.683.206 €

* Die Haushaltsdaten für die Jahre 2019 werden entsprechend der HSK-Vorgaben mit dem Haushalt 2017 angepasst.

HSK

HSK 2.0

HSK 3.0

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 4243-0.01Vorbereitung bis: 28.02.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab: 22.08.2015

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis*

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

verantwortliches Organ Stadtrat4243 - Liegenschaftsverwaltung BgA Bäder (alt 4241 - Sportstätten und Bäder)2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

Jahr

Die Eintrittsentgelte für das Hofwiesenbad (Badebetrieb und Sauna) sind im interkommunalen Vergleich deutlich zu gering, führen zu einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad und müssen angesichts des kommunalen Angebots deutlich erhöht werden. Die Verwaltung hat durch eine Neufassung der Entgeltordnung für Bäder sicherzustellen, dass jährliche Mehreinnahmen von rd. 462.000 Euro erzielt werden.

Dies bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung für den Bäderbereich um 2,00 Euro je Zahler. Dieser Durchschnittswert ist nach einem sinnvollen Maßstab auf die verschiedenen Kartenarten zu verteilen. In diesem Zusammenhang sind die Preisaufschläge für bisher schon ermäßigte Karten nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Saunabereich ist der Kartenpreis um 5,00 Euro je Zahler anzuheben (Ist-Preis für eine Drei Stunden Karte: 7 50 Euro)Die überarbeitete Entgeltordnung für das Hofwiesenbad (Eintrittsentgelte Badebetrieb und Sauna-Vorlagen Drucksachen-Nr. 96/2005 2. Ergänzung) wird im II. Quartal 2015 in die Beratungsfolge des Stadtrates eingebracht. Die neuen Eintrittsgelder sollen ab 22.08.2015 (1. Schultag) gelten. Weitere Gebührenanpassung um durchschnittlich 1 Euro pro Besuchung sind mit Inkrafttreten in den Jahren 2019 und 2022 vorgesehen.

Mit Blick auf erhöhte Besucherzahlen soll darüber hinaus die Attraktivität des Geraer Hofwiesenbades deutlich gesteigert werden. Im Saunabereich wird mit 5.000 Besuchungen mehr kalkuliert. Dies erfordert neben (verstärkter) Marketingmaßnahmen eine Angebotserweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für den öffentlichen Badebetrieb.

Die Auslastung des Hofwiesenbades ist durch Anpassung der Öffnungszeiten zu erhöhen. Ab dem neuen Sport- und Schuljahr kann im Sportbad dem Geraer Schwimmsport nur noch 80 % der bisherigen Nutzungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen durch zahlende Besucher i.H.v. 20.000 EuroDie Entgeltordnung für kommunale Bäder (Drs.-Nr. 96/2005 2. Ergänzung) wurde am 21.01.2016 durch den Stadtrat beschlossen. Aufgrund einer geänderten Beschlussfassung im Vergleich zu den Annahmendes Haushaltssicherungskonzeptes sind die Einnahmeprognosen 2016 ff. anzupassen. Hintergrund ist insbesondere die Aufnahme eines 1 Stundentickets „über die gesamte Öffnungszeit“. In 2014 gab es für das durchgängige Angebot 1 Stunde folgende Fallzahlen

26.777 Fälle Erwachsene7.933 Fälle ermäßigtgesamt ca. 34.500 Fälle

Es ist davon auszugehen, dass die Nutzer dieses Ticket wieder so annehmen. Da das 1 Stundenticket 3,50 Euro kostet und die 2 Stunden bei 5 Euro liegt, ist die Differenz 1,50 Euro, was bei 34.500 neuen Fällen einen Einnahmeverlust: ca. 50.000 Euro erzeugt. Darüber hinaus werden voraussichtlich viele Nutzer des bisherigen Tarifs 1,5 Stunden auch das 1 Stundenticket nutzen, was weitere Einnahmeverluste zur Ursprungsannahme bedeutet.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 3.0

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Die städtische Sportförderrichtlinie in Verbindung mit der Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Wettkampfveranstaltungen zu ändern. Der bisherige Anteil von 25% der Betriebskosten ist auf 50% zu erhöhen (voraussichtliche Mehreinnahmen ab 2015 = 15.000 Euro). Gemäß § 14 Thüringer Sportfördergesetz sind der Übungs- und Trainingsbetrieb der städtischen Sportvereine unentgeltlich zu gestalten.

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 4242-0.03Vorbereitung bis:

Die Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Fremdnutzungen außerhalb der Geraer Sportvereine zu überarbeiten. Die bisherigen Einnahmen fließen der Elstertal Infraprojekt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu. Im Rahmen der beabsichtigten Übernahme der Zuständigkeit für sämtliche städtischen Immobilien durch den Fachdienst Liegenschaften fallen zunächst die bisherigen Einnahmen dem städtischen Haushalt zu sowie die geplanten Erhöhungsbeträge. Zudem hat der Fachdienst Liegenschaften zukünftig die Aufgabe, die vorhandenen Sportimmobilien (aber auch alleanderen Immobilien) offensiv und wirtschaftlich zu vermarkten. Auf Grundlage der gegenwärtigen Ist-Einnahmen bei der Elstertal Infraprojekt werden für die Sportimmobilien vom Haushalt 2015 an Mehreinnahmen von mindestens 35.000 Euro erwartet.

Die überarbeitete Entgeltordnung für Sportstätten hat eine Regelung zu treffen, in welcher Höhe zukünftig Gebühren für Werbemaßnahmen (Aushänge, Aufsteller usw.) erhoben werden. Es werden Mehreinnahmen von ca. 20.000 Euro erwartet.

Die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera wurde mit Beschluss des Stadtrates zur Drs. 257/2004 4. Ergänzung am 21.01.2016 beschlossen.

Die Einnahmen aus Gebühren für Werbemaßnahmen (20.000 Euro) sind im Rahmen der Abrechnung zum Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Infraprojekt "Elstertal" entsprechend zu berücksichtigen. Die weitere Darstellung erfolgt daher im Produkt 1141. D.h., die Infraprojekt "Elstertal" soll aufgefordert werden, entsprechende Einnahmen in Höhe von 20.000 Euro im Einnahmen-/Ausgabenplan entsprechend zu berücksichtigen.

Grundvoraussetzung hierfür ist die vorgesehene Beschlussfassung zur Entgeltordnung "Sportstätten" im Dez. 2014.

31.03.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab: 22.08.2015

Maßnahmenbeschreibung (neu) M 4242-0.02Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Die Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten der Stadt Gera wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17.12.2015 zur Drs.-Nr. 404/2001 2. Ergänzung beschlossen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5211-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt341.004 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 3.221.004 €341.004 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 380.000 € 3.521.004 €

0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 60.000 € 300.000 €341.004 € 448.684 € 380.000 € 380.000 € 380.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 400.000 € 3.929.688 €

0 € 108.684 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 20.000 € 408.684 €0 € 128.684 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 708.684 €

HSK 2.0

HSK 3.0

Gebührenanpassung gemäß BauGVOVerwaltung

Produkt 5211 - Bauvorhaben

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Ablehnung, Untersagung; Gebühren für die Bauüberwachung; Gebühren für Erlaubnis

Jahrohne Konsolidierung

Produktverantwortlich 4900 - FD Bauvorhaben und Stadtentwicklung

Die BauGVO gibt einen Gebührenrahmen für die Gebühren in Bausachen vor. Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung ist mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 anzupassen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5211-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2018/22 Entscheidung bis: 30.09.2018/22 Umsetzung ab: 01.01.2019/23

Die Einnahmeprognose 2016 ff. ist mit Blick auf die erfolgte Gebührenerhöhung geringfügig anzupassen. Die Einnahmen des Jahres 2015 beinhaltet Sondereffekte durch Großprojekte.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5211-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

10.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 55.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 45.000 €10.000 € 20.258 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 110.258 €

0 € 10.258 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 10.258 €0 € 15.258 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 55.258 €

HSK 2.0

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Bußgeldverfahren im Rahmen der BauordnungVerwaltung

Produkt 5211 - BauvorhabenProduktverantwortlich 4900 - FD Bauvorhaben und Stadtentwicklung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5211-2.02Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierung

Die Stadt Gera wird konsequent Ordnungswidrigkeiten im Baubereich verfolgen und ahnden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5412-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 3.223.000 €335.800 € 342.100 € 342.100 € 342.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.534.700 €13.500 € 19.800 € 19.800 € 19.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 311.700 €

343.541 € 345.517 € 342.100 € 342.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.545.858 €7.741 € 3.417 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 11.158 €

21.241 € 23.217 € 19.800 € 19.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 322.858 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5412-0.01Vorbereitung bis: 31.01.2014 Entscheidung bis: 31.01.2014 Umsetzung ab: 01.04.2014

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Änderung SondernutzungsgebührensatzungStadtrat

Produkt 5412 - Allgemeine StraßenverwaltungProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Eine erneute Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung ist für die Jahre 2018 und 2022 vorgesehen.

Die Sondernutzungsgebührensatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gera ist anzupassen - der Fachdienst sieht für 2014 gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 13.500 Euro.

Eine Beschlussfassung des Stadtrates ist für den 30.01.2014 vorgesehen. Die Satzung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2014 nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt durch Veröffentlichung in Kraft treten.

Für das Jahr 2014 sind Mehreinnahmen in Höhe von 13.700 Euro und ab 2015 in Höhe von 20.000 Euro zu prognostizieren. Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkungzum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H. von 15 Euro veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

Maßnahmenbeschreibung M 5412-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2017/21 Entscheidung bis: 31.10.2017/21 Umsetzung ab: 01.01.2018/22

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5413-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto52333000 (alt)

52333100 (neu)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.070.000 € -2.150.000 € -2.230.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -22.620.000 €-2.070.000 € -2.100.000 € -2.180.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.500.000 € -2.546.160 € -2.555.570 € -2.635.570 € -23.607.300 €

0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -190.000 € -236.160 € -245.570 € -325.570 € -987.300 €-2.205.983 € -2.011.961 € -2.180.000 € -2.260.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.466.160 € -2.475.570 € -2.555.570 € -23.175.243 €

-135.983 € 88.039 € 0 € 0 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 432.057 €-135.983 € 138.039 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -156.160 € -165.570 € -245.570 € -555.243 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Maßnahme in Umsetzung M 5413-1.01verantwortliches Organ

Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßenbeleuchtung und SonstigesUnterhaltung des Infrastrukturvermögens - Straßenbeleuchtung und Sonstiges Festwert Straßenbeleuchtung

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Prüfung Reduzierung StraßenbeleuchtungStadtrat

Produkt 5413 - Bau/Unterhalt StraßenProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

5413 - Bau/Unterhalt StraßenProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Die Stadt Gera hat für den Zeitraum von 2010 bis 2025 mit der Bietergemeinschaft OTWA/GUD einen Vertrag zum Betrieb der Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Hierzu wird eine Vergütung je Lichtpunkt und Jahr gezahlt. Bei Außerbetriebnahme eines Lichtpunktes sind weiterhin 53 % der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Der Vertrag sieht ausschließlich eine komplette Außerbetriebsetzung vor. Bei einer nur stundenweisen Abschaltung, beispielsweise in der Nacht, müsste mit der Bietergemeinschaft eine Vertragsänderung vereinbart werden.

Gegenwärtig befinden sich 11.102 Lichtpunkte im Betrieb, die je Lichtpunkt mit 155,01 Euro vergütet werden (Gesamtaufwand: 1.721.068 Euro jährlich). Unter Berücksichtigung der Vergütung für abgeschaltete Lichtpunkte wäre bei einer Halbierung der Lichtpunkte eine Einsparung von 404.451 Euro möglich.

Die Verwaltung hat durch entsprechende Abstimmung mit der Bietergemeinschaft sowie den Ordnungsbehörden (Polizei, Verkehrsbehörde) festzulegen, auf welche Lichtpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht zukünftig verzichtet werden kann. Spätestens vom Haushaltsjahr 2015 an ist der heutige Gesamtaufwand haushaltswirksam um 150.000 Euro jährlich zu reduzieren.

Derzeit laufen Abstimmungen zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion. Im Rahmen dessen sollen Kriterien zur Reduzierung der Beleuchtung definiert werden. Im Ergebnis dessen werden Straßen/Lichtpunkte konzeptionell benannt, an denen Einsparung möglich wären.

Über die Ergebnisse wird im Rahmen des Bau, Umwelt und Verkehrsausschusses im 3. Quartal 2014 berichtet.

Im Jahr 2014 wurden 456 Lichtpunkte abgeschaltet, damit wird eine Einsparung von 13 TEUR erreicht. Dieses Einsparpotential wird in 2015 genutzt, um Lichtpunkte abzubauen, ohne zusätzliche Aufwendungen aus dem laufenden Haushalt. Gleiches erfolgt in den Folgejahren. Ab 2021 kann trotz Abbau von restlichen 56 Lichtpunkten noch ein Betrag von 33.838 Euro eingespart werden, ab 2022 dann jährlich 104.427 Euro.

Vermeidung eines Anstieges der Entwässerungsgebühren bei öffentlich gewidmeten Straßen/FlächenStadtrat

Produkt 5114 - Verkehrsplanung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5413-0.01Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.10.2014 Umsetzung ab: laufend

Im Jahr 2015 wurden aus den Einsparungen abgeschalteter Lichtpunkte erste Lichtpunkte abgebaut und somit erste Effekte für die Haushaltskonsolidierung erzielt. Dies soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgesetzt. Weitere Effekte sind wie dargestellt ab den Jahren 2018 ff. zu erwarten.

Darüber hinaus gehende Konsolidierungseffekte würden im Rahmen weiterer Fortschreibungen berücksichtigt werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Sachkonto 522000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -20.854.900 €-2.035.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -19.454.900 €

50.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.400.000 €-2.237.380 € -3.224.351 € -2.820.000 € -3.270.000 € -3.270.000 € -3.270.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -2.820.000 € -29.371.732 €

-201.890 € -1.288.861 € -884.510 € -1.334.510 € -1.334.510 € -1.334.510 € -884.510 € -884.510 € -884.510 € -884.510 € -9.916.832 €-151.890 € -1.138.861 € -734.510 € -1.184.510 € -1.184.510 € -1.184.510 € -734.510 € -734.510 € -734.510 € -734.510 € -8.516.832 €

HSK 1.0

Auszahlungen für Energie / Wasser / Abwasser / AbfallJahr

ohne Konsolidierung

Gesamtfläche der gewidmeten Straßen/Flächen in Baulastträgerschaft der Stadt Gera soll auf dem Niveau 2013 gehalten werden. Neuwidmungen sollen "Einziehungen" entgegen stehen. Finanzielle Auswirkungen sind im Produkt 5413 (keine höheren Entwässerungsgebühren) ausgewiesen.

Die Widmung neuer Verkehrsflächen (aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des ThürStrG) soll durch Einziehungen in mindestens gleicher Größenordnung an anderen Stellen (über-) kompensiert werden. Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. die Reduzierung des Gebührensatzes für die Oberflächenentwässerung (soweit vorhanden) von Relevanz (diese reduziert sich für nichtöffentliche Verkehrsflächen von 1,07 EUR/m² auf 0,35 EUR/m²)

Ausgangspunkt für die Erfolgskontrolle dieser HSK-Maßnahme bildet die Summe gewidmeter Verkehrsflächen, für welche die Stadt Entwässerungsgebühren an den ZV Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ entrichtet, zum 31.12.2013 von 2,4 Mio. Euro. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen (jeweils als Saldo an Widmungen/Einziehungen für das jeweilige Jahr):

2014: - 873 m² (= - 716 EUR/p.a.)2015: - 32.230 m² (= - 26.429 EUR/p.a. zzgl. Ergebnis aus 2014)2016 ff.: + 100 m² (= + 82 EUR/p.a. zzgl. der Ergebnisse aus 2014 und 2015)

M 5413-1.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab: laufend

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (allgemein):--------------------------------------------------------------

Für die doppische Vermögenserfassung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erfolgte im Jahr 2010 eine Befahrung des Straßennetzes und damit eine quadratmetergenaue Erfassung. Nach Vorlage dieser Daten musste jede Straße, die zum Großteil aus mehreren Abschnitten besteht, u.a. im Hinblick des straßenrechtlichen Status intern geprüft werden. Die sich daraus ergebende befestigte öffentliche Gesamtverkehrsfläche ist die Grundlage für die Berechnung der gebührenrelevanten Fläche bzw. für die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME), wobei hier die Flächen jedes Straßenabschnittes zum Abzug kamen, wo eine Kostenbeteiligung i.S. des Thüringer Straßengesetzes stattfand. Diese vorgenannten Kontrollen bzw. Berechnungen waren sehr zeitaufwendig. Aus diesem Grund konnte erst Mitte des Jahres2014 die bis dato erfolgte Flächenmeldung an den ZVME, die auf einem historischen Wert basierte, welcher lediglich fortgeschrieben wurde, aktualisiert werden. Dennoch sprechen wir zum jetzigen Zeitpunkt immer noch von einer vorläufigen gebührenrelevanten Fläche, da bei einigen Flächenangaben noch kein Konsens zwischen dem ZVME und der Stadt Gera besteht (z.B. Einbezug der WG/GG-Flächen trotz kostenfreier Übergabe der Anlagen an den ZVME oder notwendige Bestandsprüfung, inwieweit Oberflächenentwässerung in die Anlage des ZVME eingeleitet wird). Zudem müssen noch Korrekturen sowohl inder Erfassung als auch in der Bewertung der Straßen vorgenommen werden, die im Moment noch andauern.

Entwicklung der Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (für öffentlich gewidmete Verkehrsflächen):

ab 01.01.2005: 0,90 Euro/m²ab 01.01.2007: 1,05 Euro/m²ab 01.01.2009: 1,07 Euro/m²ab Febr. 2015: 1,24 Euro/m²

In Anbetracht der oben dargestellten Gebührenanhebung sowie der Tatsache, dass aufgrund der Vermögenserfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein wesentlich größerer Umfang öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (infolge einer genaueren Aufmessung) festgestellt wurde und nunmehr als Berechnungsgrundlage dient, ergibt sich zunächst eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren. Zudem erhielt die Stadt Gera am 5. Januar 2015 einen Bescheid über die Nacherhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 22. Dezember 2014 für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 447.266,83 Euro. Gegen diesen Bescheid legte die Stadt Gera fristgerecht Widerspruch ein. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, wurde die Zahlung des geforderten Betrages entsprechend veranlasst. Eine Entscheidung zum Widerspruch liegt bis dato der Stadt Gera nicht vor. Es wurde im beidseitigem Einvernehmen festgelegt, den Widerspruch bis zur Vorlage einer endgültigen gebührenrelevanten Fläche ruhen zu lassen. Dies betrifft auch den Widerspruch zum Nacherhebungsbescheid für das Jahr 2014.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0

HSK 3.0

Allerdings ausgehend davon, dass der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal auch Nachforderungen für die Jahre 2011 bis 2014 stellen wird, wurden Rücklagen gebildet, die auf der Basis der vom ZVME für das Jahr 2010 angesetzte gebührenrelevante Fläche wie folgt eingeschätzt werden: 2011 – 400.000 Euro, 2012 – 396.000 Euro, 2013 – 470.000 Euro und 2014 – 467.000 Euro. Da jedoch noch viele Unbekannte bestehen, sind keine exakten Angaben möglich. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die geschätzten Nachforderungsbeträge sich noch minimieren. Allerdings bedarf dies u.a. der Durchsetzung des Änderungsantrages zu den Wohn- und Gewerbegebieten (Vorlage 59/2014 aus November 2014).

Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des HSK 2013-2023:------------------------------------------------------

Um trotz der im Febr. 2015 erfolgten Gebührenanhebung - die ohnehin zu einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt Gera geführt hätte - eine Reduzierung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu erreichen, wird die Notwendigkeit der Vorhaltung öffentlicher Verkehrsflächen systematisch untersucht bzw. - beispielsweise bei Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau von Großwohnblöcken funktionslos geworden sind - kritisch hinterfragt und bei Vorliegen der entsprechenden straßenrechtlichen Voraussetzungen eingezogen. Erforderlichen "Neuwidmungen" sollen Einziehungen und damit die Reduktion der zu leistenden Entwässerungsgebühren in mindestens gleicher Größenordnung gegenüberstehen. Wenngleich aufgrund der o.g. Gebührenerhöhung im Jahr 2015 im Endergebnis keine Reduzierung der Gesamtsumme zu verzeichnen sein wird, reduziert sich durch die entsprechenden Einziehungen aber die Höhe der Gebührensteigerung; in den Folgejahren wird dann - gegenüber dem Ansatz von 2015 - auch eine Reduzierung sichtbar werden (vorausgesetzt, dass keine erneuten Gebührenanhebungen stattfinden).

Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. der reduzierte Gebührensatz für nicht-gewidmete Verkehrsflächen (0,35 Euro/m² anstatt 1,24 Euro/m²) von Relevanz. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen(jeweils Saldo an Widmungen und Einziehungen in dem jeweiligen Jahr):

2014: - 873 m² (= - 776,97 Euro/p.a.)2015: - 32.230 m² (= -28.684,70 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparung aus 2014)2016: + 100 m² (= + 89,00 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparungen aus 2014 und 2015)

im Zusammenhang mit einem reduzierten Gebührensatz für die Oberflächenentwässerung privater Straßen (0,35 EUR/m2) gegenüber im Sinne des § 2 (1) ThürStrG öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen (1,07 EUR/m2) sah das Haushaltssicherungskonzept vor, unter Berücksichtigung der straßenrechtlichen Vorgaben eine weitere Erhöhung des Gesamtumfangs gewidmeter Verkehrsflächen zu vermeiden, bestenfalls sogar zu reduzieren und damit die Gesamtkosten für die Entwässerungsgebühren zu verringern. Erforderlichen Neuwidmungen sollten Einziehungen in mindestens gleichem Flächenumfang an anderer Stelle gegenüber gestellt werden.

Zwischenzeitlich ist jedoch infolge einer Satzungsänderung des Zweckverbands Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ für private Verkehrsflächen jährlich eine Anschlussgebühr zu entrichten, welche in der überwiegenden Anzahl der Fälle die oben dargestellte Reduzierung der Entwässerungsgebühren wieder (über-)kompensiert.

Insofern ist vorliegende Maßnahme auf einen neuen Zweck auszurichten; die straßenrechtliche Einziehung von Verkehrsflächen ist unter dem Gesichtspunkt einer Reduzierung der Entwässerungsgebühren in der Regel nur dann als sinnvoll anzusehen, wenn in der Folge auch ein Verkauf der entsprechenden Grundstücke an Dritte erfolgen kann. Eine Einzelfallprüfung bleibt hiervon vorbehalten.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5414-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des FlächenkatastersVerwaltung

Produkt 5414 - Straßenbegleitgrün

Mit der Rückführung des Eigenbetriebes "Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe" ist ab 01.01.2014 die Produktverantwortung für die Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrünes inkl. Bankette in die Verantwortung des Fachdienstes Stadtgrün übergegangen. Finanzielle Reserven ergeben sich aus einem effektiven Grünflächenmanagement (z. B. Rodung pflegeintensiver Bepflanzungen). Voraussetzung ist eine vollständige Erfassung aller Flächen und deren Digitalisierung im Grünflächenkataster. In der nächsten Fortschreibung können dazu weitere Aussagen getroffen werden.

Im Rahmen der Zentralisierung der Grünflächenbewirtschaftung im Fachdienst Stadtgrün (Bewirtschaftung aller Grünflächen - vom Straßenbegleitgrün bis Gewässerbegleitgrün) wird das Grünflächenkataster weiterentwickelt. Das Thema "effektiven Grünflächenmanagement" bzw. "Grünflächenkataster" ist Bestandteil der analytischen Stellenbemessung im Fachdienst Stadtgrün (durch die REFA Consulting GmbH)Ergebnisse sind für 12/2014 vorgesehen und werden entsprechend finanziell berücksichtigt.Vgl. Prüfauftrag 1141-2.02

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Maßnahmenbeschreibung P 5414-0.01Vorbereitung bis: Entscheidung bis: Umsetzung ab:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5414-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523340002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-194.075 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -2.894.075 €-194.075 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -2.309.075 €

0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 585.000 €-194.075 € -220.975 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -210.000 € -2.095.050 €

0 € 14.025 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 214.025 €0 € 79.025 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 799.025 €

HSK 2.0

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenbegleitgrünVerwaltung

Produkt 5414 - Straßenbegleitgrün

Umsetzung ab: jeweils 01.01.Für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögen (Straßenbegleitgrün) wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 ein Budget festgelegt.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5414-2.01Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 31.12.

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenbegleitgrünJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5452-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -7.500.000 €-600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -6.000.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.500.000 €

-509.411 € -611.314 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -660.000 € -6.400.725 €90.589 € -11.314 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -60.000 € -400.725 €

240.589 € 138.686 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 1.099.275 €

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Erarbeitung WinterdienstkonzeptVerwaltung

Maßnahmenbeschreibung M 5452-0.01Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.05.2014 Umsetzung ab: laufend

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Produkt 5452 - WinterdienstProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenJahr

Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen im Bereich der C-Straßen; entsprechende Beschilderung zum "eingeschränkten/kein Winterdienst" sind erforderlich Einsparung ca. 150.000 EURDerzeit wird durch den Fachdienst Tiefbau und Verkehr ein Konzept zum Winterdienst erarbeitet. Dieses wird im 2. Quartal 2014 dem Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss vorgestellt.

Die vorgesehenen (durchschnittlichen) Konsolidierungseffekte basieren auf dem durchschnittlichen Aufwand der letzten Jahre.

Die noch im Winter 2013/ 2014 ausgeführten 10 Hauptstreustrecken wurden in der Vergabe für den Winter 2014/ 2015 auf 8 Streustrecken verringert. Nach Auswertung des Winterdienstes 2014/2015 erfolgt unter Einbeziehung des Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss die Erarbeitung des Winterdienstkonzeptes.Beginnende mit der Haushaltsplanung 2016 wurden die Leistungen für den Winterdienst der Fachdienste Tierbau und Verkehr, Fachdienst Stadtgrün und Fachdienst Hochbau im Produkt 54520000 - Winterdienst zusammengefasst. Oben genannte Ansätze spiegeln die Ausgaben der Stadt Gera für den Winterdienst wider.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5461-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 6.900.000 €690.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.620.000 €

0 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 720.000 €770.120 € 809.915 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € 7.980.036 €80.120 € 39.915 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 360.036 €80.120 € 119.915 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 1.080.036 €

HSKHSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5461-0.01Vorbereitung bis: 31.05.2014 Entscheidung bis: 31.05.2014

Produktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Schaffung weiterer kostenpflichtiger ParkplätzeVerwaltung

Produkt 5461 - Parkeinrichtungen

Umsetzung ab: 01.03.2016Durch private Parkplätze mit geringeren Gebühren (bspw. Stadtgraben, Breitscheidstraße) sind die Gebühreneinnahmen grundsätzlich als rückläufig zu bewerten. Am Parkplatz Ecke F.-Mehring-Straße/ Zabelstraße wird eine Bewirtschaftung geprüft. Dafür sind Grünschnitt-, Instandsetzungs- und Markierungsarbeiten notwendig. Die Realisierung könnte im 2. Quartal 2015 angeschlossen werden. Die Ausweisung von Gebührenparkplätzen in der westlichen Küchengartenallee wird aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in Untermhaus als nicht sinnvoll betrachtet. Weiter soll durch verstärkte Präsenzvon Ordnungskräften das Konsolidierungsziel, welches auf dem vorläufigen Jahresergebnis 2014 festgeschrieben wird, gesichert werden.

Umsetzung ab: 01.11.2014Verzicht auf die "Brötchentaste", da diese zu Mindereinnahmen von ca. 30.000 EUR geführt hätte.An der "Brötchentaste" wird festgehalten.

Das Konsolidierungsergebnis wird durch Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkstellflächen gesichert. Die entsprechend geänderte Parkraumverordnung wird im 3. Quartal 2014 in die Beratungsfolge des Stadtrates eingebracht. Entsprechende finanzielle Mittel für die Beschaffung von Parkscheinautomaten sind in den Haushaltsplan 2015 zu berücksichtigen.

Zusätzlichen gebührenpflichtigen Parkstellflächen in der Amthorstraße, Zabelstraße und Schloßstraße sind realisiert. Im November 2014 wird die neue Verkehrsorganisation in der Zschochernstraße in Betrieb gehen.

Maßnahmenbeschreibung M 5461-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015

Die Einnahmeprognose 2016 ff. ist mit Blick auf einen zusätzlichen gebührenpflichtigen Parkplatz am Klinikum entsprechend anzupassen.

Das Grundstück "F.-Mehring-Straße/Zabelstraße" ist als Verkaufserlös bei der Investitionsplanung 2016-2023 berücksichtigt. Dies schließt aktuell eine Bewirtschaftung als Parkplatz aus.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5471-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto (Saldo)

4144200054110000 (alt)

54121000 (neu)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €-1.067.223 € -628.440 € -2.229.950 € -494.550 € -694.720 € -982.890 € 0 € 0 € 0 € 0 € -6.097.773 €1.432.777 € 1.871.560 € 270.050 € 2.005.450 € -694.720 € -982.890 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.902.227 €1.432.777 € 1.871.560 € 270.050 € 2.005.450 € -694.720 € -982.890 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.902.227 €

HSKHSK 1.0

Produktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom LandZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene UnternehmenZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet GeraStadtrat

Produkt 5471 - Öfftl. Personennahverkehr

Umsetzung ab: 01.10.2015Einstellung der Verlustausgleichzahlungen ÖPNVDer geplante anteilige ÖPNV-Verlustausgleich der Stadt Gera für die Jahre 2014 ff. in Höhe von jährlich 2,5 Mio. Euro wurde im Haushalt berücksichtigt. Der "Einspareffekt" im Vergleich zum Jahr 2013 (Nachtrag) in Höhe von 1,0 Mio. Euro wird nicht beim "Konsolidierungserfolg" berücksichtigt (grau untersetzt).

Am 06.03.2014 wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 in den Stadtrat eingebracht. Dieser Rahmenplan für die Fortentwicklung des Geraer ÖPNV wird konkrete Maßnahme zur Verringerung des finanziellen Aufwandes für den ÖPNV darstellen, damit dieser sich gemäß des Thüringer ÖPNV-Gesetzes stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der städtischen Beteiligungsunternehmen und der Stadt Gera orientiert.

Entsprechend des Schreibens des Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) vom 16.12.2013 ist bis März durch die Stadt Gera eine Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 zu sichern. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung der Finanzhilfe (3.015.720 Euro) an den Aufgabenträger Stadt Gera und entsprechende Weiterleitung an den Geraer Verkehrsbetrieb GmbH im April 2014.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5471-0.01Vorbereitung bis: 30.04.2015 Entscheidung bis: 30.06.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Auszug Beschluss-Vorlage Drucksachen-Nr. 26/2015 (Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Stadt Gera und des Landkreises Greiz; Teilfortschreibung 2015 – 2018 für das Stadtgebiet Gera):

Der Nahverkehrsplan soll gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürÖPNVG die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele des ÖPNV innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Aufgabenträgers darstellen. Grundlage hierfür ist die bestehende Fortschreibung des Gemeinsamen Nahverkehrs-plans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz, welche nunmehr aktualisiert bzw. angepasst werden soll. Darüber hinaus bauen verkehrspolitischen Ziele der Stadt Gera auf folgenden Planwerken auf: - Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2025 des Freistaats Thüringen,- Fortschreibung 2013 – 2017 des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat Thüringen,- Rahmenplan der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT; vgl. Beschluss-Nr. 47/2013 vom 04.07.2013),- wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Gera 2020 (vgl. Beschluss-Nr. 101/2009, 1. Ergänzung vom 02.12.2010) und- Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Gera – Fortschreibung 2010 (vgl. Beschluss-Nr. 36/2011 vom 06.10.2013).

Kernpunkt des Angebotskonzepts ist eine Differenzierung des Verkehrsnetzes nach Linien, welche einerseits innerhalb dicht bebauter Stadtbereiche verkehren und eine hohe Fahrgastnachfrage bzw. ein hohes Fahrgastpotential erschließen, und andererseits die ländlich geprägten und eher dünn besiedelten Ortsteile bedienen. Dementsprechend kommen den verschiedenen Linientypen unterschiedliche Aufgaben zu. Während letztere der Sicherstellung der Daseinsvorsorge (insbesondere die Schülerbeförderung) dienen, soll das Angebot auf stark nachgefragten Achsen in Kombination mit den übrigen Verkehrsträgern des Umweltverbunds als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden. Die Bedienungshäufigkeiten wurden diesen Festlegungen folgend mit 7,5, 15, 30 oder 60 Minuten definiert; der Stundentakt bildet dabei das Grundangebot auch in ländlich geprägten Bereichen. Insbesondere die Heterogenität der Schulstandorte sowie deren Unterrichtszeiten haben in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht, dass ein 120-Minuten-Takt im Tagesverkehr (montags – freitags) als nicht ausreichend angesehen werden kann.

Darüber hinaus sind zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des StPNV – insbesondere im Betriebs-zweig „Stadtbusverkehr“ – Maßnahmen zur Verringerung der Kosten der Leistungserstellung bei möglichst geringer Betroffenheit der Fahrgäste vorgesehen, beispielsweise durch den Abbau von Parallelverkehren oder Überangeboten. Stellvertretend seien hier Anpassungen auf den Korridoren der Linien 10/11 (Reußpark – Heinrichstraße – Hammelburg/Weißig), 12/25 (Heinrichstraße – Zschippern/Bf. Zwötzen) oder 19/26 (Heinrichstraße – Naulitz/Bieblach-Ost Kaufpark) erwähnt. Bedarfsorientierte Bedienformen ergänzen konventionelle, linien- und fahrplangebundene Angebotsformen des ÖPNV und sichern somit auch zu nachfrageschwachen Zeiten die Erreichbarkeit abseits der Hauptachsen gelegener Bereiche begleichzeitig verringerten Kosten.

Durch Vorschläge zur Anpassung von Linienläufen (z.B. auf den Achsen Stadtzentrum – Reuß-park, Lusan – Zwötzen, Stadtzentrum – Ferberturm oder Reußpark – Untermhaus) sollen bestehende Angebotsdefizite abgebaut werden. Dabei werden folgende Zielstellungen verfolgt, die einerseits zur Erhöhung der Attraktivität des StPNV, andererseits aber auch zum Abbau von Zugangsbarrieren gerade fürältere und/oder mobilitätseingeschränkte Personen beitragen sollen:- Verringerung der Umwegigkeit von Fahrten, so dass sich in der Folge auf einigen Relationen (insbesondere Tangentialverbindungen) spürbare Fahrtzeitverkürzungen ergeben,- Verkürzung der Zugangszeiten zum StPNV und Abbau von Erschließungsdefiziten durch die Anlage neuer Haltestellen oder- Reduktion der Umsteigehäufigkeiten.Das Angebotskonzept umfasst ein Leistungsvolumen von ca. 3,25 Mio. Fpl.-km/Jahr, von denen dem Betriebszweig „Straßenbahn“ 1,2 Mio. Fpl.-km/Jahr und dem „Stadtbus“ 2,05 Mio. Fpl.-km/Jahr zugeordnet werden können. Darüber hinaus sind Anpassungen im Zusammenhang mit derzeit nicht absehbaren strukturellen Entwicklungen möglich; dies gilt gleichermaßen für Angebotsanpassungen infolge von Nachfragerückgängen.Neben den vorgesehenen Angebotsanpassungen sind in der Fortschreibung des Nahverkehrs-plans für den Zeitraum bis 2018/19 folgende investive Vorhaben mit höchster Priorität vorgesehen:- Umgestaltung der Wiesestraße, verbunden mit der Sanierung der Gleis- und Bahnstrom-anlagen,- Neuanschaffung von sechs Straßenbahnfahrzeugen mit einer ausreichenden Kapazität für den bevorzugten Einsatz auf der Linie 3 (Lusan/Zeulsdorf – Stadtzentrum – Bieblach-Ost),- regelmäßige Ersatzbeschaffungen im Bereich der Busflotte sowie- Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen außerhalb des Stadtbahn-programms Stufe II, d.h. insbesondere auf nachfragestarken Buslinien.

Neben der Sicherung der dauerhaften Verfügbarkeit der Infrastruktur im Straßenbahnnetz sowie einer Verringerung von Aufwendungen der sehr wartungs- und instandhaltungsintensiven Tatra-Straßenbahnfahrzeuge wird darüber hinaus die Zielstellung verfolgt, der in § 8 (3) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verankerten Verpflichtung zur Schaffung eines vollständig barrierefreien ÖPNV bis zum Jahr 2022 nachzukommen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 3.0 Die aktuellen Ansätze stellen den Verlustausgleich an das künftige ÖPNV-Unternehmen abzüglich Zins- und Tilgungsleistungen (676.050 Euro im Jahr 2016, 2.673.450 Euro im Jahr 2017; Produkt 6121, SK 57500000) für die geplante Kreditfinanzierung zum Erwerb des betriebsnotwendigen Anlagevermögens aus der Insolvenzmasse der GVB GmbH i.IN. zur Erstausstattung des neuen ÖPNV-Unternehmens dar.

Der Ansatz 2016 beinhaltet sowohl Zahlungen an das künftige ÖPNV-Unternehmen als auch Aufwendungsvorfinanzierungen an die GVB GmbH i.IN. im Rahmen der Aufwendungsübernahme- und Interimsvereinbarung zwischen der Stadt Gera und der Insolvenzschuldnerin.

Die Ansätze 2017 ff. basieren auf der Prognose der ausgleichsfähigen Aufwendungen einerseits sowie der Umsatzerlöse des neuen Verkehrsunternehmens andererseits auf der Grundlage der Teilfortschreibung 2015-2018 des Nahverkehrsplanes (vgl. Drs. 124/2013 1. Ergänzung vom 25.06.2015).

Derzeit kalkuliert die Stadt Gera, dass Einnahmen aus Beteiligungen die Kosten für den ÖPNV ab 2020 decken. Im Rahmen der nächsten Fortschreibung werden mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung die Ansätze in den Produkten entsprechend darzustellen sein.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5511-0.01umgesetzt M 5511-0.02umgesetzt M 5511-0.03umgesetzt M 5511-0.04

verantwortliches Organ

5414 - Straßenbegleitgrün

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -20.316.700 €-2.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -11.316.700 €

0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.000.000 €-2.157.456 € -2.164.241 € -2.288.730 € -2.346.820 € -2.316.960 € -2.356.500 € -2.358.540 € -2.317.780 € -2.278.520 € -2.234.380 € -22.819.927 €

-125.786 € -1.132.571 € -1.257.060 € -1.315.150 € -1.285.290 € -1.324.830 € -1.326.870 € -1.286.110 € -1.246.850 € -1.202.710 € -11.503.227 €-125.786 € -132.571 € -257.060 € -315.150 € -285.290 € -324.830 € -326.870 € -286.110 € -246.850 € -202.710 € -2.503.227 €

HSK

Konzept Ortsteilpflege ab 2015Reduzierung der PflegestandardsVermarktung nachwachsender RohstoffeÜberarbeitung Sondernutzungsatzung für GrünflächenVerwaltung

Produkt 5511 - Grün- und Parkanlagen

Umsetzung ab: 01.01.2015Nr. 69Reduzierung Grünpflege - keine zusätzliche Pflegestützpunkte in Ortsteilen. Das von der Verwaltung erarbeitete Stützpunktkonzept wird ab 2015 umgesetzt.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5511-0.01-04Vorbereitung bis: 30.04.2014 Entscheidung bis: 30.04.2014

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0

HSK 2.0

Nr. 69"Die bisherigen Pflege in den Ortsteilen (Grün, Wanderwege, Bachläufe, Bankettreinigung, etc.) erfolgte über ABM-Kräfte in 13 Stützpunkten der Eingemeindungen. Die Finanzierung wurde bis 2013 über unterschiedliche Produkte (5413/Fachdienst 4100; 1141/Fachdienst 4500; 5374 und 5541/Fachdienst 4200) im Haushalt veranschlagt. Ab 2014 erfolgt ausschließlich eine Veranschlagung im Produkt 5511.Das geplante Stützpunktkonzept ist vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Gera nicht umsetzbar. Zur Sicherstellung der Ortsbildpflege ab 2015 ist die voraussichtliche Kostenentwicklung der ABM-Kräfte ab 2015 (Personal- und Sachkosten und förderfähige Leistungen) der alternativen Fremdvergabe der Leistungen der Ortsbildpflege gegenüber zu stellen. Dieses wird im Rahmen einer Beratung der Ortsteilbürgermeister vorgestellt, um bis zum Ende des 2. Quartals 2014 eine Entscheidung zur Ortsbildpflege ab 2015 treffen zu können.

Nr. 70Ab 2014 werden alle Rasenflächen über 3.000 qm Flächengröße nur noch 3 x jährlich ausschließlich gemulcht, d.h. keine Grasaufnahme, kein Transport, keine Entsorgung (Projekt "Mulchmahd"). Dabei liegt das Pflegeniveau unter der guten fachlichen Praxis ( 5 x jährlich Pflegegänge mit Grasaufnahme). Zu erwarten sind eingeschränkte Nutzungen der Flächen durch verbleibendes Material, einhergehende Geruchsbelästigung und optische Beeinträchtigungen (eingeschränkter Erholungswert). Es ergibt sich ein jährliches Einsparpotential in Höhe von 60.000 Euro. Die Jahresausschreibung ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen.Darüber hinaus soll ab 2015 die Mulchmahd auch in der Eigenbewirtschaftung angewandt werden. Dadurch ergibt sich ein zusätzliches Konsolidierungspotential in Höhe von 15.000 Euro.Im Rahmen von Nachverhandlungen zum bestehenden Vertrag (Reduzierung Papierkorbentleerung und Hundetoiletten; geringere Pflege auf zugewiesenen städtischen (Zusatz-) Flächen mit der Lebenshilfe Werkstätten Gera GmbH haben sich Einspareffekte für den Haushalt (2014 in Höhe von 5.000 Euro und ab 2015 in Höhe von 10.000 Euro) ergeben. Der Vertragsabschluss ist für Ende Januar vorgesehen.Ab dem Jahr 2014 werden die Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerblumen) zu extensiven Dauerbepflanzungen (Stauden, Gräser, Gehölze) umgewandelt. Bzw. findet ein Rückbau von Flächen und Einstellung von Sonderprojekten (z.B. Entente Florale, 30 Pflanztürme, 16 Blumenampeln Sorge, Pflanzschalen Heinrichstraße) statt. Es ergibt sich ein Konsolidierungspotential ab 2014 in Höhe von jährlich 12.000 Euro (10.000 Euro im Sachkonto 52440000 und 2.000 Euro im Sachkonto 52320000).Insbesondere für repräsentative städtische Flächen sind Sponsoren für o. g. Sonderprojekte zu akquirieren.

Nr. 71Ab 2014 ist eine Vermarktung nachwachsender Rohstoffe wie Laub, Gras sowie Holzhackschnitzel aus der Baumpflege vorgesehen. Im Ergebnis dessen werden durch den Verkauf von Landschaftspflegematerial (LPM - Hackschnitzel aus der Baumpflege) jährliche Erträge in Höhe 3.500 Euro erzielt. Außerdem können Entsorgungskosten durch Verwertung von Grasschnitt in der Biogasanlage Aga (abzüglich Transportkosten) in Höhe von 7.500 Euro reduziert werden. Letztendlich sind im Rahmen dieses Pilotprojektes Einsparungen bei der Laubentsorgung in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.

Nr. 72Die Sondernutzungssatzung für Grünanlagen wird gegenwärtig überarbeitet. In Folge dessen werden Mehrerträge für das Jahr 2014 in Höhe von 500 Euro und ab dem Jahr 2015 in Höhe von jährlich 3.000 Euro. Die Beschlussvorlage wird im 3. Quartal 2014 in den Stadtrat eingebracht.

Nr. 70Das ursprünglich prognostizierte Einsparpotential ist auf 30.000 Euro zu reduzieren.

Nr. 71Das Pilotprojekt hat sich nicht bewährt.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5511-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt28.500 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 253.500 €28.500 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 343.500 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 90.000 €28.500 € 29.691 € 30.000 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 343.191 €

0 € -309 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -309 €0 € 4.691 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 89.691 €

HSK 2.0

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5511-2.01Vorbereitung bis: jeweils 30.06.2017/20 Entscheidung bis: jeweils 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

StadtratProdukt 5511 - Grün- und ParkanlagenProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Die Sondernutzungsgebührensatzung für Grünflächen ist aller 3 Jahre anzupassen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5511-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-224.907 € -380.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -3.484.907 €-224.907 € -274.150 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -2.659.057 €

0 € 105.850 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 825.850 €-224.907 € -179.566 € -188.000 € -188.000 € -188.000 € -203.000 € -203.000 € -203.000 € -203.000 € -203.000 € -1.983.473 €

0 € 94.584 € 82.000 € 82.000 € 82.000 € 67.000 € 67.000 € 67.000 € 67.000 € 67.000 € 675.584 €0 € 200.434 € 172.000 € 172.000 € 172.000 € 157.000 € 157.000 € 157.000 € 157.000 € 157.000 € 1.501.434 €

HSK 2.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5511-2.02Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 31.12. Umsetzung ab: jeweils 01.01.

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und GebäudeeinrichtungenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des EhrenamtsVerwaltung

Produkt 5511 - Grün- und ParkanlagenProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 zzgl. des Unterhalts von öffentlichen Grün an Gewässern 2. Ordnung ein Budget festgelegt. In diesem Rahmen ist das Ehrenamt (weiter) einzubeziehen (Bürgerinitiativen, Vereine, Baumpatenschaften, Müllsammelaktionen) und (u.a. durch die AG Bürgerhaushalt) weiter auszubauen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 2.900.000 €440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 5.150.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 2.250.000 €217.051 € 265.760 € 365.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 4.527.811 €

-222.949 € -174.240 € -75.000 € 0 € 0 € -150.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € -622.189 €-72.949 € -24.240 € 75.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 1.627.811 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Überarbeitung FriedhofsgebührensatzungVerwaltung

Produkt 5531 - Friedhöfe und Bestattungen

Umsetzung ab: 01.07.2016Anpassung der Gebührensatzung für Friedhof um das Jahresergebnis lediglich in Höhe von 230.200 Euro auszuweisen, welches dem Anteil am öffentlichen Grün auf Friedhöfen entspricht.

Die Gebührensatzung wird derzeit überarbeitet. Eine notwenige Änderung der Friedhofssatzung wird parallel dazu vorbereitet. Die Einbringung der Vorlagen ist für das 4. Quartal 2014 vorgesehen. Ab 2015 sind danach Mehreinnahmen (Gebührenanpassungen für Beisetzungen, Benutzung Feierhalle, Umbettungen, Grabberäumungen, Exhumierungen, Überführungen) in Höhe von jährlich 150.000 Euro zu prognostizieren.Die Gebührensatzung wird bis spätestens 05/2015 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Eine weitere Gebührenanpassung ist in 2018 mit Wirkung für das Jahr 2019 vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind weitere 150.000 Euro Mehreinnahmen zu prognostizieren. Alternativ ist eine entsprechende Kostenreduzierung vorzusehen.Die Ergebnisse 2014/15 sind auf die veränderten Nachfragen zurückzuführen.

Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung liegt derzeit zur Vorabstimmung beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.07.2016 in Kraft treten. Die Einnahmeprognose 2016 ist entsprechend anzupassen. In der Prognose wird eine weitere Gebührenanpassung im Jahr 2020 gesehen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5531-0.01Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 31.05.2016

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5532-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

Betreibung KrematoriumVerwaltung

Produkt 5532 - KrematoriumProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Das Krematorium ist in städtischer Trägerschaft nicht kostendeckend zu betreiben. Der gegenwärtige Zuschussbedarf umfasst bis zum Jahr 2021 noch im erheblichen Umfang einen degressiven Kapitaldienst. Die Verwaltung sollte unverzüglich Verhandlungen mit regionalnahen Mitbewerbern oder anderen Interessenten führen, um das Krematorium zu veräußern, ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zu bewirken und damit den städtischen Haushalt wirksam zu entlasten.

Die derzeitige Kreditbelastung (Sparkassenkredit + KfW-Kredit) liegt noch bei 1.757.560,34 EUR (jährl. Tilgung 281.213,26 EUR). Bei gleichbleibenden Tilgungsraten läuft der Kredit noch bis 2019. Eine vorzeitige Auflösung würde Vorfälligkeitszinsen bedingen. Die Höhe kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

P 5532-1.01

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5532-3.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44130000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 2.880.000 €369.150 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 3.017.250 €

9.150 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 137.250 €369.150 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 378.300 € 3.017.250 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €9.150 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 18.300 € 137.250 €

HSK 3.0

M 5532-3.01Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 31.05.2016 Umsetzung ab: 01.07.2016

Es ist vorgesehen eine Anpassung der Entgelte für die Einäscherungsleistungen zum 1.7.2016 vorzunehmen. Die Entgelte sollen von bisher 220,59 EUR (brutto) auf 230,59 EUR (brutto) angepasst werden. Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan bildet eine Einäscherungszahl von 1.950 Einäscherungen mit einem Nettobetrag von ca. 194 EUR.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Entgeltanpassung KrematoriumVerwaltung

Produkt 5532 - KrematoriumProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Privatrechtliche LeistungsentgelteBestattungswesen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5732-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 153.900 €17.100 € 17.100 € 57.100 € 57.100 € 57.100 € 62.100 € 62.100 € 62.100 € 67.100 € 458.900 €

0 € 0 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 50.000 € 305.000 €47.529 € 45.000 € 57.100 € 57.100 € 57.100 € 62.100 € 62.100 € 62.100 € 67.100 € 517.229 €30.429 € 27.900 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 58.329 €30.429 € 27.900 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 50.000 € 363.329 €

HSK 2.0

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

M 5732-2.01Vorbereitung bis: 31.12.2015/18 Entscheidung bis: 30.06.2016/19 Umsetzung ab: 01.01.2017/20

Durchführung Märkte durch DritteVerwaltung

Produkt 5732 - BgA MarktProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Die Stadt Gera wird die Durchführung der Wochenmärkte an einen Dritten ab 2017 für jeweils 3 Jahre vergeben.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5732-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto4415000043200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 4.331.340 €481.260 € 481.260 € 481.260 € 529.390 € 529.390 € 529.390 € 582.840 € 582.840 € 582.840 € 4.780.470 €

0 € 0 € 0 € 48.130 € 48.130 € 48.130 € 101.580 € 101.580 € 101.580 € 449.130 €439.678 € 450.000 € 450.000 € 495.000 € 495.000 € 495.000 € 544.500 € 544.500 € 544.500 € 4.458.178 €-41.582 € -31.260 € -31.260 € -34.390 € -34.390 € -34.390 € -38.340 € -38.340 € -38.340 € -322.292 €-41.582 € -31.260 € -31.260 € 13.740 € 13.740 € 13.740 € 63.240 € 63.240 € 63.240 € 126.838 €

HSK 2.0

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen)Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Anpassung MarktgebührenStadtrat

Produkt 5732 - BgA MarktProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Die Marktentgelte sind regelmäßig anzupassen. Eine entsprechende Änderung der Marktgebührensatzung, einschließlich einer entsprechenden Erhöhungen der Standgebühren für Großveranstaltungen, ist mit Wirkung ab 01.01.2018 ff. sowie 01.01.2021 ff. vorgesehen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5732-2.02Vorbereitung bis: 30.06.2017/20 Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5751-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto 54190000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -1.279.000 €-127.900 € -60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -187.900 €

0 € 67.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.091.100 €-127.056 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -127.056 €

844 € 60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 60.844 €844 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.151.944 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Sonstige

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.Stadtrat

Produkt 5751 - Förderung des TourismusProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Die Tourismusförderung ist zwar eine freiwillige Aufgabe, soll aber die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt voran bringen. Die Aufgabe ist bereits ausgelagert und wird durch einen Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. finanziert. Die Stadt deckt diese Aufwendungen zukünftig im Rahmen der Mehreinnahmen durch die deutliche Erhöhung der Grundsteuer B.In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens zum Kultur- und Kongresszentrum (vgl. Ausführungen im Produkt 2812) können Mitarbeiter/innen für Aufgaben der Tourismusförderung zur Verfügung stehen. Der Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. soll in diesem Zusammenhang ab dem Jahr 2015 auf 60.000 Euro reduziert werden.Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur gGmbH (Produkt 2812).

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 5751-1.01Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 6111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto401100004012000040130000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt36.954.895 € 37.778.700 € 38.546.500 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 388.529.895 €40.874.410 € 41.602.660 € 42.269.830 € 42.948.840 € 43.639.900 € 43.639.900 € 44.343.240 € 45.787.690 € 46.529.280 € 47.284.110 € 438.919.861 €3.919.515 € 3.823.960 € 3.723.330 € 3.627.440 € 4.318.500 € 4.318.500 € 5.021.840 € 6.466.290 € 7.207.880 € 7.962.710 € 50.389.966 €

36.119.198 € 39.902.002 € 39.833.950 € 40.510.100 € 41.129.800 € 41.824.450 € 42.500.000 € 43.169.070 € 43.849.510 € 44.541.530 € 413.379.609 €-4.755.213 € -1.700.658 € -2.435.880 € -2.438.740 € -2.510.100 € -1.815.450 € -1.843.240 € -2.618.620 € -2.679.770 € -2.742.580 € -25.540.252 €

-835.698 € 2.123.302 € 1.287.450 € 1.188.700 € 1.808.400 € 2.503.050 € 3.178.600 € 3.847.670 € 4.528.110 € 5.220.130 € 24.849.714 €

HSK

HSK 2.0

HebesatzsatzungStadtrat

Produkt 6111 - Steuern

Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H.

Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 650 v.H. unter Beachtung der Steigerungsraten lt. Steuerschätzung Mai 2013 (2015=1,42%, 2016=0,93%, 2017=0,93%). Diese Anhebung beteiligt alle Bürger gleichmäßig an den Kosten und Risiken der städtischen Aufgabenerfüllung. Die gegenwärtige Belastung mit der Grundsteuer B beträgt bei Mietwohnungen monatlich ca. 0,12 Euro/qm (Quellen: "Betriebskostenspiegel" des Deutschen Mieterbundes, Datenabfrage bei der GWB "Elstertal" mbH). Diese Belastung steigt bei einer vorschlagsgemäßen Anhebung der Grundsteuer B um monatlich 0,04 Euro/qm. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich danach eine Mehrbelastung von 48,00 Euro jährlich.

Stabilisierung der Gewerbesteuer in einem Umfang von 450 v. H., unter Beachtung einer noch unter der Steuerschätzung von Mai 2013 dargestellten Steigerungsrate von 2 % pro Jahr

Ab dem Jahr 2019 wird für die Grundsteuer B eine Steigerungsrate von 0,8 % und bei der Gewerbesteuer eine Steigerungsrate von 1 % angenommen.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 6111-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014

Produktverantwortlich 5300 - FG Steuern

Grundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Umsetzung ab: 01.01.2014

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6111-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 403900002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €3.906 € 113.632 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 517.538 €

-46.094 € 63.632 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 17.538 €-46.094 € 63.632 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 17.538 €

HSK

HSK 2.0

HSK 3.0

Stabilisierung ÜbernachtungssteuerStadtrat

Bis Mai 2016 soll die Beschlussfassung zur überarbeiteten Satzung erfolgen. Das Jahr 2015 stellt durch Nachveranlagung für Vorjahre einen "Einmaleffekt" dar.

Produkt 6111 - SteuernProduktverantwortlich 5300 - FG Steuern

Maßnahmenbeschreibung M 6111-0.02Vorbereitung bis: 30.04.2016 Entscheidung bis: 31.05.2016 Umsetzung ab: 01.07.2016

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Stadtratsvorlage 31/2011 1. Ergänzung wurde am 10.10.2013 durch den Stadtrat beschlossen. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) wurde mit Schreiben vom 07.11.2013 noch rechtsaufsichtliche Hinweise zur Änderung der Satzung erteilt. Für die Stadtratssitzung am 06.03.2014 wird erneut die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer nach Vorabsprache mit dem TLVwA eingebracht.

Stabilisierung der Erträge für die Übernachtungssteuer, Anpassung der Satzung mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2013 erfolgt.Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt.Bis 30. Juni 2015 soll die Beschlussfassung zur überarbeiteten Satzung erfolgen.

SonstigeJahr

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 6251-3.01verantwortliches Organ

Sachkonto 475000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €

0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 800.000 €

HSK 3.0

Maßnahmenbeschreibung M 6251-3.01Vorbereitung bis: 30.06.2016 Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab:

Mit Beschluss Drs.-Nr. 97/2015 vom 17.12.2015 hat der Stadtrat die Oberbürgermeisterin ermächtigt, dem künftigen Mit- bzw. Mehrheitsgesellschafter der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung anzubieten. Die relevante Gesellschaftervereinbarung sieht die Zahlung einer Mindestdividende zu Gunsten der Stadt Gera von 100 TEUR pro Jahr vor, die nach der Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt abzuführen wäre, erstmals für das Geschäftsjahr 2015, also abzuführen ab dem Jahr 2016, jedoch nur so lange, wie die Stadt Gera mit 25,1 % an der GWB beteiligt ist.

Mindestausschüttung GWB "Elstertal" mbHStadtrat

Produkt 6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche UnternehmenProduktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzerträge aus Beteiligungen an assoziierten UnternehmenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1122-0.01verantwortliches Organ

HSK

Anreizmodell für Beendigung von ArbeitsverhältnissenVerwaltung

Produkt 1122 - Personal

Maßnahmenbeschreibung P 1122-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

Bis 31.12.2014 ist ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die

Produktverantwortlich 1300 - FD Personal und Organisation

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1143-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

Produktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

Maßnahmenbeschreibung P 1143-0.01Vorbereitung bis: 01.07.2014 Entscheidung bis: 01.07.2014 Umsetzung ab: 01.07.2014

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)Verwaltung

Produkt 1143 - Stadt Service H35

Die Dienstleistungen des StadtService "H35" werden gegenwärtig in 68 Wochenstunden vorgehalten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsnotlage ist ein entsprechendes Dienstleistungsangebot nicht mehr möglich. Die Öffnungszeiten sind an die der Fachdienste anzupassen (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17 Uhr; Mittwoch Schließtag). Zusätzlich soll der Stadt Service Samstags, von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten des StadtService reduzieren sich damit auf insgesamt 36 Wochenstunden.

In Folge dessen ist die Stellenanpassung anzupassen (von Soll 24 Stellen auf 12 Stellen - vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Die Umsetzung der vorgeschlagenen Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr; Mittwoch Schließtag), oder bei gleicher Wochenstundenzahl abweichend, ist zum 01.07.2014 vorgesehen. Hierbei ist einerseits die statistische Auswertung des H35, andererseits ein "Behördentag" für Pendler etc. zu berücksichtigen.

Zu beachten ist: Die Zahl der Bürgerkontakte bzw. der zu bearbeitenden Anliegen (68.127 bzw. 90.239 im Jahr 2013), wird in Quantität nicht abnehmen. Im Gegenteil werden diese unter anderem aufgrund des Ablaufs vieler (Ausweis-) Dokumente in deren Gültigkeit 2014 und 2015 noch ansteigen. Mit der Halbierung der Öffnungszeit wird sich die Anzahl der Bürgerkontakte und zu bearbeitenden Anliegen auf einen wesentlich geringeren (Öffnungs-)Zeitraum und damit einhergehend weniger Personal konzentrieren. Daraus resultieren zwangsläufig längere Wartezeiten für den Bürger. Letztlich wird es auch dazu führen, dass die Fachdienste selbst wieder stärker frequentiert werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1147-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 3.0

Produkt 1147 - Zentraler Fuhrpark

Zentrales FuhrparkmanagementVerwaltung

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

In der Stadtverwaltung Gera wurde ein zentrales Fuhrparkmanagement eingeführt. Die entsprechenden Synergieeffekte spiegeln sich in dem - nunmehr zentralen - Produkt 1147 im Vergleich zu den Vorjahren wieder.

Maßnahmenbeschreibung P 1147-0.01

Im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses sind durch die Verwaltung Einspareffekte durch ein zentrales Fuhrparkmanagement zu prüfen. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis zum 31.07.2014 vorliegen.Derzeit wird durch den Fachdienst "Zentrale Dienste" ein Fuhrparkkonzept erarbeitet. Hierbei ist der Einsatz von Fahrrädern zu berücksichtigen. Eine Untersetzung der fiskalischen Auswirkungen kann frühestens im 3. Quartal 2014, also zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanung 2015, vorgelegt werden.

Vorbereitung bis: 31.07.2014 Entscheidung bis: 31.07.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen Reduzierung Versicherungsprämien (alt) P 1145-2.01 (neu) P 1148-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0 Der Prüfauftrag zur Haushaltssicherungsmaßnahme ist abgeschlossen. Die Höhe der gesamten Versicherungsprämie für die Gebäude- und Inhaltsversicherung hängt von der allgemeinen Schadensquote der Stadt Gera in diesem Bereich ab. Diese Schadensquote wird auch von zufälligen Schadensereignissen beeinflusst. Die Anbringung von mechanischen Sicherungsmaßnahmen an einzelnen Objekten erfordert finanzielle Vorleistungen. Eine Senkung der Versicherungsprämie kann dadurch jedoch nicht gewährleistet werden, da andere Schadensfälle die maßgebliche allgemeine Schadensquote weiterhin beeinflussen.

Maßnahmenbeschreibung (neu) P 1148-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.10.2015 Umsetzung ab: 01.01.2018

VerwaltungProdukt 1148 - Versicherungen

Die Versicherungsprämien bemessen sich speziell im Schulbereich nach den Sicherheitsstandards. Es ist zu prüfen, ob entsprechende Investitionen bei sinkenden Versicherungsprämien rentierlich sind.

Produktverantwortlich 1700 - FD Recht

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1161-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 3.0

Veröffentlichung GrundsteuerbescheideVerwaltung

Produkt 1161 - Finanzen und Controlling (alt)Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen (alt)

Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2015. Mit den Steuer- bzw. Änderungsbescheiden für das Jahr 2014 wird den Steuerpflichtigen die öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer ab dem Folgejahr angekündigt. Änderungsbescheide bedürfen (ab 2015) weiterhin der Schriftform.Die Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2016. Mit den Jahresbescheiden 2015 und Änderungsbescheiden, welche in 2015 ergehen, wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass der ergangene Bescheid gilt, bis ein neuer Bescheid zugeht. Damit die Bescheide in 2016 und Folgejahre Rechtskraft entfalten, erfolgt jährlich die öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbescheide innerhalb des Jahres bedürfen weiterhin der Schriftform.Ab dem Jahr 2016 werden bis auf gesetzlich notwendige Änderungsbescheide keine Grundsteuerbescheide mehr versandt. Die entsprechenden Einsparungen sind bei den Geschäftsaufwendungen berücksichtigt

Maßnahmenbeschreibung P 1161-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Es ist zu prüfen, ob ab 2015 die Grundsteuerbescheide mittels Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Damit würden sich die Druck- und Versandkosten bei Grundsteuerbescheiden reduzieren.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1171-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 2.0

Reduzierung der MietkostenVerwaltung

Produkt 1171 - Steuerung und Controlling (alt)

Der vollständige Leerzug des Verwaltungsobjektes "Mühlengasse" erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2015. Die Veräußerung des Objektes soll zur Konsolidierung und damit zur Ermöglichung investiver Maßnahmen beitragen.

Reduzierung der Mietkosten durch Umzug in ein städtisches Objekt.

Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen (alt)

Maßnahmenbeschreibung P 1171-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1225-0.01verantwortliches Organ

HSK

Produkt 1225 - EinwohnerwesenProduktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

Maßnahmenbeschreibung P 1225-0.01Vorbereitung bis: 31.03.2014 Entscheidung bis: 31.03.2014 Umsetzung ab: 01.04.2014

Räumliche Zusammenlegung von OrganisationsbereichenVerwaltung

In Abstimmung mit dem Fachdienst wird ein Konsolidierungspotential durch die Bündelung von Aufgaben des Pass- und Meldewesen (BackOffice) in das H35 bei räumlicher Zusammenlegung in der Heinrichstraße (Räume ISEK und Bauservice) gesehen. Die erfolgte Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool) steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der Realisierbarkeit.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1241-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Die Verwaltung prüft auch mit Blick auf die Förderung des Landes zur interkommunalen Zusammenarbeit Kooperationen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Maßnahmenbeschreibung P 1241-2.01Vorbereitung bis: 31.12.2015 Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und LebensmittelüberwachungVerwaltung

Produkt 1241 - Veterinär- und LebensmittelüberwachungProduktverantwortlich 2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit konnten nicht generiert werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1243-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Tierkörperbeseitigung über die Feuerwehr

Umsetzung ab: 01.03.2015

Redaktionelle Änderung: Die Aufnahmekapazität des Tierheimes beträgt 120 Plätze zuzügliche 50 Quarantäneplätze.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (siehe Ausführungen zum Produkt Stellenpool) ist die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bzw. dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (wie in anderen Städten) erneut zu prüfen.

Für das Tierheim sind gegenwärtig 8,00 Stellen bei einer Aufnahmekapazität von 80 Tieren eingerichtet. Der Personalaufwand ist deutlich zu reduzieren. Durch die Verwaltung ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Tierkörperbeseitigung durch Andere umgesetzt werden kann.

31.12.2014

Seit dem 01.03.2015 erfolgt die Tierrettung bzw. Tierkörperbeseitigung von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr durch den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz. Eine entsprechende Stellenanpassung erfolgt.

VerwaltungProdukt 1243 - TierheimProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Maßnahmenbeschreibung P 1243-0.01Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1243-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014 Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess, ob die Aufwendungen für das Tierheim (ordnungsbehördliche Funktion) ggf. durch Übergabe an einen Dritten (z. B. Tierschutzverein) weiter reduziert werden können. Alternativ ist die Anbindung des Tierheims an den Tierpark zu untersuchen und ggf. kurzfristig zu realisieren. Die dadurch zusätzlich entstehenden Einsparungseffekte sind in den Haushalten der Folgejahre zu berücksichtigen.Bis 30.06.2014 ist durch das Tierheim ein Anforderungsprofil einschließlich notwendiger Kosten sowie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Eingliederung in den Geraer Tierpark zu erarbeiten.

Im Ergebnis einer verwaltungsintern gebildeten "AG Tierheim" ist eine Zusammenlegung, insbesondere aus seuchenrechtlicher Sicht, nicht möglich bzw. zu empfehlen.

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und TierparkVerwaltung

Produkt 1243 - Tierheim

Maßnahmenbeschreibung P 1243-0.02

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1261-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0 Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit konnten für diese Zweckvereinbarung nicht generiert werden.

Fördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad KöstritzVerwaltung

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Im Rahmen der anvisierten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz (vgl. vorstehende Maßnahme) könnten Fördermittel generiert werden.Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Maßnahmenbeschreibung P 1261-2.02Vorbereitung bis: 30.09.2015

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1261-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Die Erhebung von Gebühren bzw. die Erstattung von Kosten für die Tierrettung wird durch die Verwaltung geprüft.

Kostenerstattung Tierrettung

Maßnahmenbeschreibung P 1261-2.03Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.10.2015

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Verwaltung

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Eine Gebührenerhebung auf Grundlage der aktuellen Feuerwehrgebührensatzung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Tierrettung (ca. 95 % aller Fälle; vorwiegend Fundtiere und Kadaverbeseitigung) ist die Stadt Gera Kostenträger. Der Verwaltungsaufwand (u.a. Ermittlung Eigentümer) zur Erhebung von Gebühren in den übrigen Fällen wäre nicht verhältnismäßig ggü. den voraussichtlichen Einnahmen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 442440002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 6.560.000 €656.000 € 870.790 € 892.130 € 892.130 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 8.794.390 €

0 € 214.790 € 236.130 € 236.130 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 2.234.390 €

HSK

HSK 1.0 Es ist festzustellen, dass der Rettungsdienst in Thüringen nicht gebühren- sondern entgeltfinanziert ist. Die Benutzungsentgelte sind gemäß § 20 Abs. 2 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz so zu bemessen, dass sie auf Grundlage einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung (auch unter Berücksichtigung von Fehleinsätzen) die Kosten des Rettungsdienstes decken.

Diesem Grundsatz folgend wurde mit dem HSK-Ansatz vom 14.11.2013 die Einnahmen entsprechend erhöht. Jedoch erfolgte eine falsche Sachkontenzuordnung - dies wird mit der HSK-Fortschreibung korrigiert. Daneben wurde ein Formelfehler (Sachkonten 50711000 und 50712000) korrigiert.

Derzeit sind für den Rettungsdienst 23 Stellen ausgewiesen, im Rahmen der Benutzungsentgelte werden jedoch nur 18 Stellen abgerechnet. Diesbezüglich hat eine entsprechende Überprüfung stattzufinden.

Produkt 1272 - RettungsdienstProduktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Kostenerstattungen, KostenumlagenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 1272-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014 Umsetzung ab:

siehe Maßnahme M 1272-2.01

Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen. Es ergibt sich gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 36.000 Euro für 2014, ab 2015 beträgt das Konsolidierungspotential 50.000 Euro.

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenVerwaltung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 442490002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 1.920.000 €192.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 3.342.000 €

0 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 1.422.000 €144.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 144.000 €-48.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -3.198.000 €-48.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -1.776.000 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Kostenerstattungen, KostenumlagenJahr

ohne Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche VereinigungVerwaltung

Produkt 1272 - RettungsdienstProduktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

Bei dem Rettungsdienst handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung zu deren Leistung kostendeckende Gebühren zu erheben sind. Insoweit sind dauerhafte Unterdeckungen ausgeschlossen. Der Fachdienst hat seine Leistungen dem Grundsatz entsprechend anzupassen und von den Leistungsempfängern entweder kostendeckende Gebühren zu erheben oder "Sonderleistungen" einzustellen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der regelmäßige Fahrdienst für die hausärztlichen Besuche zu Gunsten der KVT zu überprüfen und der entsprechende Vertrag anzupassen. Dementsprechend verbessert sich das Haushaltsergebnis von 2014 um jährlich mindestens 424.000 Euro. Dieser Haushaltseffekt ist in der oben stehenden Tabelle in einer "fiktiven" Mehreinnahme im SK 44249000 dargestellt.

Aktuell besteht ein Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen für den Kassenärztlichen Notdienst. Diese Leistung ist grundsätzlich kostendeckend zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen ist entsprechend so zu gestalten, dass die Differenz zwischen Aufwendungen und Einnahmen auf das geringst mögliche Maß reduziert wird.

Es besteht eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Die Vertragsverhandlungen für die Zeit ab 01.01.2015 sind bis zum 30.09.2014 abzuschließen.

M 1272-0.02Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab:Maßnahmenbeschreibung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 1281-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0

Produkt 1281 - Katastrophenschutz

Es ist zu prüfen, ob die Kostenerstattung des Freistaates Thüringen für die "Tauchergruppe" erhöht werden kann.Umsetzung ab: 01.01.2016

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Maßnahmenbeschreibung P 1281-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat ThüringenVerwaltung

Nach Prüfung ist die Sachkostenausstattung für die "Tauchergruppe" auskömmlich. Eine zusätzliche materielle Unterstützung konnte für das Jahr 2016 i.H.v. ca. 55.000 Euro für neue Tauchgeräte ggü. dem Freistaat Thüringen erwirkt werden.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 2411-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 442590002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

45.746 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 470.546 €45.746 € 50.300 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 548.846 €

0 € 3.100 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 78.300 €45.746 € 48.425 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 47.500 € 474.170 €

0 € -1.875 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -9.100 € -74.675 €0 € 1.225 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 3.625 €

HSK 2.0HSK 3.0

Schülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11Stadtrat

Produkt

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 2411-2.03Vorbereitung bis: 28.02.2015 Entscheidung bis: 30.04.2015

Konsolidierungspotential

2411 - Schülerbeförderung

Umsetzung ab: 01.08.2015Die Schüler ab der Klassenstufe 11 sollen ab dem Schuljahr 2015/16 um 10 Prozentpunkte höher an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden (vgl. Vorlage-Drucksachen-Nr. 144/2014).Die Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Gera wurde am 21.05.2015 beschlossen (Vorlage-Drucksachen-Nr. 18/2015). Eine Erhöhung der (Kosten-) Beteiligung ab der Klassenstufe 11 wurde auf Grundlage einer Vorabstimmung mit den Ortsteilräten verwaltungsseitig nicht in den Stadtrat eingebracht.

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Produktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Kostenerstattungen, Kostenumlagen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 2431-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

Umsetzung ab: 01.07.2015Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Verwaltung

30.06.2015Die Verwaltung hat im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen, ob ein Umzug des Schullandheimes Junge Touristen in ein städtisches Gebäude möglich ist.Die Betreibung des Schullandheimes in einem Teil des Gebäudes der Lobensteiner Straße 49 erfolgt durch die OTEGAU. Es finden aktuelle Prüfungen statt, inwieweit der bestehende Vertrag zur Betreibung des Schullandheimes weiter optimiert werden kann. Finanzielle Belastungen entstehen für diese Aufgabe in der Stadt nicht, da die Betriebskosten über die OTEGAU übernommen werden. Das Gebäude der Lobensteiner Straße ist aus dem Rahmenmietvertrag mit der "Elstertal" Infraprojekt aus diesem Grund herauszunehmen.

Prüfung Betreibung Schullandheim

Produkt 2431 - Sonstige schulische AufgabenProduktverantwortlich 3300 - FD Bildung

Maßnahmenbeschreibung P 2431-0.01

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 2522-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

HSK 3.0 Auf Grundlage der Empfehlungen zu o. g. Organisationsuntersuchung vom 4. Quartal 2014 ist eine anlassbezogen Nachuntersuchung beabsichtigt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufzuzeigen.

Konzept VerwaltungsarchivVerwaltung

Produkt 2522 - StadtarchivProduktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Maßnahmenbeschreibung P 2522-0.01Vorbereitung bis: 31.07.2014 Entscheidung bis: 31.07.2014 Umsetzung ab: 01.08.2014

Einschränkung Leistungsangebot und Aufbereitung von Stadtarchivakten - Aufgabenverdichtung durch Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Die Verwaltung hat eine "Entrümpelung" des Verwaltungsarchives zur Reduzierung von Gebäudekapazitäten im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen.

Es gibt ein Konzept zur Verwaltungsarchivierung, welches derzeit im Rahmen einer Organisationsuntersuchung im Stellenbedarf untersetzt wird. Mit Ergebnissen ist im 2. Quartal 2014 zu rechnen.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 2711-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Prüfung Zusammenlegung Musik- und VolkshochschuleVerwaltung

Produkt 2711 - VolkshochschuleProduktverantwortlich 3010 - FD Kulturelle Bildung/Migration und Integration

Maßnahmenbeschreibung P 2711-0.01Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014

Vom Jahr 2015 an soll eine Zusammenführung von der Volkhochschule und Musikschule begonnen werden. Im Bereich der Leitung und Verwaltung ergeben sich dann Synergieeffekte, darüber hinaus wird dieGebäudeauslastung verbessert.Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Ein möglicher Umsetzungsvorschlag wird bis zum 31.12.2014 erarbeitet.

Ein erster Schritt wurde mit der Organisationsverfügung vom 11.11.2013 zur Zuordnung der Volkshochschule zum Fachdienst Kultur vollzogen.Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Der derzeitige finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Gera lässt eine dazu erforderliche Investition nicht zu.

Umsetzung ab:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 2812-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -12.402.000 €-1.178.200 € -178.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -1.356.400 €

62.000 € 1.062.000 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 11.045.600 €-1.149.179 € -1.502.331 € -781.060 € -820.420 € -485.990 € -490.900 € -497.860 € -357.370 € -341.140 € -322.200 € -6.748.450 €

29.021 € -1.324.131 € -781.060 € -820.420 € -485.990 € -490.900 € -497.860 € -357.370 € -341.140 € -322.200 € -5.392.050 €91.021 € -262.131 € 459.140 € 419.780 € 754.210 € 749.300 € 742.340 € 882.830 € 899.060 € 918.000 € 5.653.550 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

M 2812-0.01Vorbereitung bis: 30.03.2014 Entscheidung bis: 30.03.2014 Umsetzung ab:

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK

2813 - Veranstaltungsmanagement

Verwaltung

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Produkt 2812 - Kommunales Kulturmanagement

Die gegenwärtige Nutzung des Kultur- und Kongresszentrums als städtisches Veranstaltungshaus ist ab 2015 aufzugeben. In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass ca. 20 Stellen (= 1.000.000 EUR) eingespart werden können. Es wird geprüft, inwieweit Veranstaltungen ab 2015 in andere Veranstaltungsorte verlegt werden können.

Hinsichtlich der Gebäudenutzung sind kreativ unterschiedlichste Nachnutzungsoptionen durch die Verwaltung zu prüfen.Um einen externen Betreiber bzw. Investor für das Kultur- und Kongresszentrum zu gewinnen, wird ein ergebniskonkretes Interessensbekundungsverfahren im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt. In Abhängigkeit von diesem Ergebnis wird eine Stadtratsvorlage im zweiten Halbjahr 2014 erarbeitet.

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes überprüft und dargestellt.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens können Mitarbeiter/innen in anderen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Tourismusförderung, Gastronomie Tierpark).

Das Interessensbekundungsverfahren zur Betreibung des Kultur- und Kongresszentraum wurde abgeschlossen. Das Konsolidierungsziel lt. HSK konnte mit den vorliegenden Angeboten nicht erfüllt werden.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss 25/2014 zur Weiterführung des Kultur- und Kongresszentrums als Veranstaltungshaus wird das KuK ab dem 01.01.2015 weiterhin durch die Stadt Gera betrieben. Die Verwaltung wird weiterhin an der Optimierung des Betriebes arbeiten, die Zuschüsse reduzieren und/oder ggf. einen anderen Betreiber/Investor zu finden.

Zur dauerhaften Sicherstellung des KuK als Veranstaltungshaus ist zwingend der Erhaltungs- und Investitionsstau zu beheben.

Jahrohne Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 2813-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Maßnahmenbeschreibung P 2813-2.01Vorbereitung bis: 31.10.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Durch eine Organisationsuntersuchung soll folgendes Ziel erreicht werden: Handlungsempfehlung hinsichtlich personeller und sächlicher Ressourcen bzw. Vorschläge zu Kostensenkungen und Einnahmeverbesserungen, Strukturveränderungen, Prüfung Kooperationen mit Dritten.

VerwaltungProdukt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

Mit der Organisationsänderung zum 01.01.2016 wurden die Aufgaben des Fachdienstes Kultur neu geordnet.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 3111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

Maßnahmenbeschreibung P 3111-0.01Vorbereitung bis: 31.10.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

VerwaltungProdukt 3111 - Hilfe zum Lebensunterhalten ff. (mehrere Produkte)

Nach den zum 15.10.2013 festgestellten Ist-Ausgaben im laufenden Jahr sollen die Aufwendungen für diesen Produktbereich in den Folgejahren weiterhin steigen. Da es sich um gesetzliche Aufgaben handelt, ist es wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

- Anzahl der Fälle nach Kategorien- Entwicklung der Fallzahlen im Zeitraum 2009 bis 2013- Aufwendungen je Fall- Entwicklung der Aufwendungen je Fall im Zeitraum 2009 bis 2013- Schwerpunkte der Kostenbelastung je Fall

Unabhängig vom interkommunalen Vergleichsergebnis hat die Stadt Gera eine eigene Kostensenkungsstrategie zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt.

Aus diesem Projekt sollen (extern begleitet) Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben für ganz Thüringen entwickelt werden (vgl. Anhang zu Produkt 3111).

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt - Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2015 veröffentlicht.

Die (Projekt-) Ergebnisse liegen vor. Diese ergeben mit Ausnahme der "Eingliederungshilfe" keine signifikanten Einsparpotentiale. Der Fachdienst Soziales hat hierauf aufbauend Kostensenkungsstrategien entwickelt, um zukünftigen Kostensteigerungen entgegen zu wirken.

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3113-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 422300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

1.708.379 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 16.958.379 €1.708.379 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 57.458.379 €

0 € 0 € 0 € 0 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 40.500.000 €1.708.379 € 1.846.174 € 1.850.000 € 1.850.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 57.954.553 €

0 € 196.174 € 150.000 € 150.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 496.174 €0 € 196.174 € 150.000 € 150.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 40.996.174 €

M 3113-2.01HSK 2.0

Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Bundesregierung/BundestagProdukt 3113 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung"Gemäß des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 sowie dem Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung ab 2018 eine vollständige Entlastung der Kommunen ihrer Aufwendungen in der "Eingliederungshilfe" vor. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren initiiert wird. Legt man der Königsteiner Schlüssel zugrunde, erhält das Land Thüringen einen Anteil i.H.v. 2,7 % der angekündigten 5 Milliarden Euro. Der Anteil der Stadt Gera am Thüringer Anteil wird mit 5,0 % kalkuliert.

Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 3512-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

01.01.2015

Prüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische ImmobilieVerwaltung

Produkt 3512 - Ehrenamtszentrale

Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab:Im Hinblick auf die städtische Finanzsituation sind die Mietkosten für die Ehrenamtszentrale deutlich zu hoch. Die Mietkosten sind durch Umzug in eine städtisches Objekt schnellstmöglich zu reduzieren.

Durch Nachverhandlungen der Mietkonditionen wurde die Miete auf jährlich 15.380 Euro reduziert.

Produktverantwortlich 3000 - Dezernat Soziales

Maßnahmenbeschreibung P 3512-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2014

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 3611-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0 Kündigung des Vertrages mit der VS Gera e.V. zur Auswahl und Anerkennung von ergänzenden Tagespflegepersonen. Aufgabe wird durch die Verwaltung wahr genommen.

Das Konsolidierungspotential beträgt ab 2015 insgesamt 12.000 Euro. Die Maßnahme wurde im Sachkonto bereits finanziell berücksichtigt, so dass sich für die Fortschreibung keine Änderung ergibt.

01.01.2015

Kündigung Dienstleistungsvertrag VSVerwaltung

Produkt 3611 - Kinder in TageseinrichtungenProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmenbeschreibung P 3611-1.01Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3611-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 555100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -19.801.080 €-2.200.120 € -2.200.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -17.155.080 €

0 € 0 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 2.646.000 €-2.098.189 € -2.200.120 € -2.200.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -17.431.149 €

101.931 € 0 € -378.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -276.069 €101.931 € 0 € 0 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 2.369.931 €

M 3611-2.01HSK 2.0

HSK 3.0

Leistungen nach SGB VIIIJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Mit Blick auf den Landes-Doppelhaushalt 2016/17 sowie dem Festhalten der Landesregierung an dem Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag sind die entsprechenden Ansätze ab 2018 zu berücksichtigen.

Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag Freistaat Thüringen

Produkt 3611 - Kinder in TageseinrichtungenProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungDie Regierungskoalition (DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen) haben im Koalitionsvertrag ein "gebührenfreies Kita-Jahr" vereinbart. Die Stadt Gera setzt sich grundsätzlich für ein "kostenfreies Kita-Jahr"in Form der Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten (ThürKitaG) pro Platz durch den Freistaat Thüringen ein. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sich die Stadt Gera dahingehend positionieren und geht entsprechend davon aus, dass es sich hierbei um das letzte "Kita-Jahr" handelt und dies ab dem Jahr 2017 den Haushalt entsprechend entlasten wird. Hierbei wird kalkuliert:

Durchschnittlich 500 Schulanfänger, davon 45 % Kinder mit Gebührenübernahme (SGB VIII) * durchschnittlich 140 Euro Gebühren/Monat

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 3621-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der LeistungsvereinbarungenVerwaltung

Umsetzung ab: 01.11.2014Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote. Nach der Diskussion in der Klausur der Fachdienstleiter am 18.09.2013 können durch Zusammenfassung und eine stärker klientenzentrierte Neuordnung der Angebote ggf. weitere Konsolidierungspotentiale erwirtschaftet werden.

Produkt 3621 - Offene Kinder- und JugendarbeitProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmenbeschreibung P 3621-0.01Vorbereitung bis: 15.10.2014 Entscheidung bis: 15.10.2014

Die Evaluation der Angebote und Leistungen ist im 3. Quartal 2013 erfolgt. Die daraus resultierenden inhaltlichen Veränderungen in den Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern wurden in der Sitzung des Jugendhilfe-Unterausschusses am 27.11.2013 bestätigt. Die Vereinbarungen für das Jahr 2014, mit Anlagen zur Beschreibung des Leistungsauftrages, wurden 12/2013 geschlossen. Die Evaluation erfolgjährlich im 3. Quartal/ Ergebnis 4. Quartal. Im Ergebnis der Qualitätsentwicklung ist ein zusätzliches Konsolidierungspotenzial in Höhe von 123.030 Euro im Produkt 3621 entstanden. Allerdings muss aus diesem Konsolidierungspotenzial der Fehlbedarf im Produkt 3661 in Höhe von 51.010 Euro (Neuverträge Volkssolidarität e.V. Jugendtreff "Comma" und Freie evangelische Kirchgemeinde , hier Kompensation zu 50 % von Personalabbau von 1,0 VbE FD 3400 im JC "C-One") gedeckt werden. Damit verbleibt im Produkt 3621 ein Konsolidierungsbetrag in Höhe von 72.020 Euro.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 3651-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto55510000 (3611)55991000 (3651)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -21.947.000 €

-19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -199.650.000 €-2.220.000 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -28.377.330 €

-20.637.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -186.525.000 €-697.300 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 6.694.670 €

-23.592.603 € -23.859.487 € -24.400.120 € -25.080.690 € -24.702.690 € -25.141.870 € -25.141.870 € -25.589.850 € -25.589.850 € -26.046.780 € -249.145.810 €-735.603 € -2.521.117 € -3.061.750 € -3.742.320 € -3.364.320 € -3.803.500 € -3.803.500 € -4.251.480 € -4.251.480 € -4.708.410 € -34.243.480 €

-1.432.903 € -1.699.787 € -2.240.420 € -2.920.990 € -2.542.990 € -2.982.170 € -2.982.170 € -3.430.150 € -3.430.150 € -3.887.080 € -27.548.810 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0HSK 3.0

Umsetzung ab:

3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige ZuschussreduzierungStadtrat

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 3651-0.01Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke des Bereichs soziale Sicherung an SonstigeJahr

ohne Konsolidierung (3611)ohne Konsolidierung (3651)nach Konsolidierung (3611)nach Konsolidierung (3651)

Die durchschnittlichen Elternbeiträge für Krippen- und Kindergartenbeiträge in der Stadt Gera sind mit 132 Euro bzw. 128 Euro monatlich bei vergleichbaren Kostensätzen im interkommunalen Vergleich sehr gering. Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind künftig auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen. Die Verwaltung hat mit den freien Trägern mit dem Ziel zu verhandeln, die gegenwärtige Zuschussbelastung der Stadt Gera um rund 10 % vom Jahr 2015 an zu reduzieren. Bei der von den freien Trägern gegebenenfalls notwendigen Beitragserhöhung ist darauf zu achten, dass eine Überbelastung vermieden wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehrere Kinder jeweils eine Kindertageseinrichtung besuchen. Für 39,9 % der in diesem Produkt entstehenden Minderausgaben sind zudem die Mehrausgaben beim Produkt 3611 zu berücksichtigen (Übernahme von Elternbeiträge durch die Stadt Gera).

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes 2013 war der HH-Ansatz in Höhe von ca. 19,9 Mio. Euro ohne Berücksichtigung von Jahressonderzahlungen der Freien Träger eine realistische Planungsgröße. Im Vollzug sind seitens der Freien Träger Jahressonderzahlungen (ca. 400.000 Euro) abgerufen worden. Darüber hinaus ist für das Jahr 2014 eine Tarifsteigerung (ca. 300.000 Euro) zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation ist an den Haushaltsansätze 2015 ff. festzuhalten. Die Verhandlungsergebnisse werden der HSK-Fortschreibung zu Grunde liegen.Die Maßnahme kann unter Berücksichtigung des Stadtratsbeschlusses zur Vorlagen Drucksachen-Nr. 11/2015 nicht umgesetzt werden.Im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde die Auflage erteilt, dass "im Rahmen der nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG abzuschließenden Trägervereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt darauf hinzuwirken ist, einen Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen mindestens in Höhe des Landesdurchschnitts sicherzustellen".

Mit Schreiben vom 03.12.2015 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt die Auffassung der Stadt Gera zur Auflage im Rahmen der Genehmigung der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mitgeteilt (vgl. Ausführungen im Rahmen der Beschlussvorlage). Eine Antwort hierzu steht aus.

Produkt 3611 - Kinder in Tageseinrichtungen3651 - Tageseinrichtungen für Kinder

Produktverantwortlich

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen M 3632-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmenbeschreibung M 3632-0.01Vorbereitung bis: 15.10.2014 Entscheidung bis: 15.10.2014 Umsetzung ab: laufend

Bei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

Zwischen den kreisfreien Städten erfolgt ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten.

Das ursprünglich vorgesehene Einzelprojekt kann aufgrund Wegfall der ursprünglich eingeplanten Förderung des Landes nicht in der Form realisiert werden.

Produkt 3632 - Förderung der Erziehung in der Familie

Kennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen AufgabeVerwaltung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag nicht umgesetzt Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten (alt) P 4241-2.01 (neu) P 4211-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0

Produktverantwortlich 1100 - FD Presse, Marketing, Kultur und Sport i. V. m. 2100 - FD Zentrale Angelegenheiten und Liegenschaften

Maßnahmenbeschreibung (neu) P 4211-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Angestrebt ist, den Geraer Vereinssport (Erwachsenenbereich), an den Betriebskosten bei der Sportstättenbewirtschaftung zu beteiligen. Eine entsprechende Regelung soll in die Sportförderrichtlinie der StadtGera aufgenommen werden.

VerwaltungProdukt 4211 - Sportförderung (alt 4241 - Sportstätten und Bäder)

Nach rechtlicher Prüfung durch den Fachdienst ist eine entsprechende Umsetzung der Regelung auf Grundlage des Thüringer Sportförderungsgesetzes nicht möglich.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 5531-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

HSK 3.0 Nach Prüfung des Fachbereiches ist eine "gewinnbringende" Bewirtschaftung eines Tierfriedhofes nicht zu erwarten.

Tierfriedhof der Stadt GeraVerwaltung

Produkt 5531 - Friedhöfe und BestattungenProduktverantwortlich

Die Bestattung von Haustieren auf kommunalen Friedhöfe ist zu prüfen. Hierbei sind insbesondere der rechtliche Rahmen sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Maßnahmenbeschreibung P 5531-2.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.07.2016

4800 - FD Stadtgrün

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 5541-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0 Das Thüringer Landesverwaltungsamt stellte mit Schreiben vom 06.11.2015 bzgl. des HSK-Prüfauftrages fest, dass "der Gleichheitsgrundsatz verbietet, gleichgelagerte Fälle ungleich zu behandeln."

Maßnahmenbeschreibung P 5541-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Produktverantwortlich

Prüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Es ist zu prüfen, ob öffentliches Grün zukünftig unter den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera fällt. Die Regelungen der Bauleitplanung sind zu beachten.

4200 - FD Umwelt

VerwaltungProdukt 5541 - Naturschutz und Landschaftspflege

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag abgeschlossen P 5541-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0HSK 3.0 Für die gültige Baumschutzsatzung der Stadt Gera wurde eine aktuelle Preisabfrage bei ortsansässigen Garten- und Landschaftsbaufirmen für Ersatzpflanzungen als hochstämmige Laubbäume und

hochstämmige Obstbäume mit einem Stammumfang von 14 bis 16 cm und als Nadelbäume mit einer Pflanzqualität von 175 cm Breite mal 200 cm Höhe als Solitärgehölze eingeholt. Dem entsprechend wurde die Höhe der Ersatzzahlung ab Juni 2015 auf weiterhin 115 Euro/Ersatzpflanzung festgesetzt.

Maßnahmenbeschreibung P 5541-2.02Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Die Höhe der Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung ist zu kalkulieren (u.a. einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege).

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)Verwaltung

Produkt 5541 - Naturschutz und LandschaftspflegeProduktverantwortlich 4200 - FD Umwelt

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 6251-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 476000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €500.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.500.000 €

0 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 4.500.000 €0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

-500.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -9.500.000 €-500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -5.000.000 €

HSK

HSK 1.0

StadtratProdukt 6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche Unternehmen

nach Konsolidierung

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"

Umsetzung ab:Für eine erforderliche Eigenkapitalverzinsung im Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" ist zugunsten der Stadt Gera ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Jahre 2013 und 2014 veranschlagt. Vom Jahr 2015 an soll die Eigenkapitalverzinsung auf ein angemessenes Maß, nämlich auf jährlich mindestens 1.000.000 Euro, erhöht werden. Der Zweckverband hat die Erhöhung ggf. durch entsprechende Gestaltung der Gebühren zu erwirtschaften.

Auf die Stadt Gera entfallen im Stimmen- und Anteilsverhältnis des Zweckverbandes 50 %. Der Stadtrat verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die Verbandsräte der Stadt Gera, in der Verbandsversammlung die städtischen Interessen im vorstehenden Sinne wahrzunehmen.

Seitens der Stadt Gera bestehen keine Zweifel, dass ihr aufgrund der Miteigentümereigenschaft eine angemessen Verzinsung des Eigenkapitals zusteht. Diese Frage steht aber noch zur rechtlichen Klärung an.

Am 18.11.2013 wurde mit der Drucksache Nr. 078/2013 dem Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" über die Verwendung des Jahresgewinns 2012 beraten und die darin vorgesehene anteilige Ausschüttung aus der Eigenkapitalverzinsung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde mit dem Bescheid vom 27.01.2014 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als rechtswidrig bewertet. Hintergrund ist eine der ThürEBV zu entnehmende Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns, wonach mit dem Gewinn zunächst vorgetragene Vorjahresverluste zu tilgen sind, darüber hinaus Rücklagen für Investitionen gebildet werden können und erst nach ausreichender Rückstellung eine Abführung an Gemeindehaushalte oder ein Vortrag auf neue Rechnung in Betracht kommt. Der angefochtene Beschluss sieht nach der Tilgung des Vorjahresverlustes den Vortrag auf neue Rechnung vor, was, wie ausgeführt, entsprechend der ThürEBV Nachrang hat.

Insofern schließt die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes grundsätzlich eine im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene „angemessene Eigenkapitalverzinsung“ nicht aus. Gegenwärtig ist aber mit Blick auf die geplante Investitionstätigkeit des Zweckverbandes eine Ausschüttung aufgrund noch nicht erfolgter Einstellungen in die Rücklagen nicht möglich bzw. absehbar. Entsprechend ist der bisher vorgesehene Konsolidierungsbeitrag zu streichen.

Die Stadt Gera wird im Rahmen der Verbandsversammlung in einem ersten Schritt auf eine ordnungsgemäße Verwendung von Jahresgewinnen sowie auf eine durch die Rechtsaufsicht geforderte Nachweisführung von Gebührenausgleichsrückstellungen hinwirken.

In einem zweiten Schritt wird die Stadt Gera darauf hinwirken, dass die Verbandsversammlung den Zweckverband beauftragt, unter Berücksichtigung von notwendigen Gebührenausgleichsrückstellungen, erforderlichen Investitionstätigkeiten und die dafür notwendigen Rücklagen eine angemessenen Ausschüttung der (in den Gebühren enthaltenen) Eigenkapitalverzinsung zu prüfen. Entsprechende finanzielle Auswirkungen würden bei einer weiteren Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung M 6251-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014

Produktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen und ZweckverbändenJahr

ohne Konsolidierung

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

3. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 3.0)

Drucksachen-Nr. 15/2016

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6251-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 477000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 20.700.000 €2.070.000 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 22.376.700 €

0 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 1.676.700 €1.625.562 € 1.605.441 € 1.600.000 € 1.670.330 € 1.740.890 € 1.814.980 € 1.892.770 € 1.974.460 € 2.060.230 € 2.150.280 € 18.134.943 €-444.438 € -650.859 € -656.300 € -585.970 € -515.410 € -441.320 € -363.530 € -281.840 € -196.070 € -106.020 € -4.241.757 €-444.438 € -464.559 € -470.000 € -399.670 € -329.110 € -255.020 € -177.230 € -95.540 € -9.770 € 80.280 € -2.565.057 €

HSK

HSK 2.0

nach Konsolidierung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

ohne Konsolidierung

Festschreibung des Betrages von 2.070.000 Euro als Gewinnausschüttung von der Sparkasse Gera-Greiz gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz, Ausschüttungsquote für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 bei 66 %, Erhöhung der Ausschüttungsquote auf das gesetzlich zulässige Maß von 75 % anstreben ab 2014.

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab:

Konsolidierungspotential

Produkt 6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche UnternehmenProduktverantwortlich 2000 - Dezernat Allgemeine Dienste und Ordnung (FG Beteiligungen)

Finanzeinzahlungen aus SparkassenJahr

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz Stadtrat

Maßnahmenbeschreibung M 6251-0.02

Die geplante Gewinnausschüttung der Sparkasse Gera-Greiz basiert auf den Erfahrungswert der Vorjahre. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser auch im Jahren 2016/2017 widerspiegelt.

Darüber hinaus wird von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkasse Gera-Greiz und damit einhergehenden positiven Entwicklung der Gewinnausschüttung ausgegangen.

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