Besonderer Teil - Karambol und Turnierordnung / Karambol 2 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e....

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Sport- und Turnierordnung Besonderer Teil - Karambol Billard-Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.V. (BLV)

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Sport- und Turnierordnung

Besonderer Teil - Karambol

Billard-Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.V. (BLV)

Sport- und Turnierordnung / Karambol

2 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

Inhalt

1 Allgemeines.................................................................................................................... 3

2 Verantwortlichkeit ........................................................................................................... 3

3 Entscheidungen ............................................................................................................. 4

4 Einsprüche ..................................................................................................................... 5

5 Meldungen ..................................................................................................................... 5

6 Altersgrenzen ................................................................................................................. 5

7 Anfangs- und Wartezeiten .............................................................................................. 5

8 Ausschreibung und Überwachung .................................................................................. 6

9 Wertung der Spiele......................................................................................................... 6

10 Mannschaftsaufstellung .................................................................................................. 6

11 Einsenden von Spielberichten, Nichtantreten von Mannschaften ................................... 6

12 Verlegung von Spielterminen ......................................................................................... 7

13 Durchschnitte ................................................................................................................. 7

14 Startgelder ..................................................................................................................... 8

15 Meisterschaften .............................................................................................................. 8

16 Unterstützung von Landesmeisterschaften ..................................................................... 9

17 Einladung zu Landesmeisterschaften ............................................................................. 9

18 Ausrichtung von Landesmeisterschaften ........................................................................ 9

19 Spielsystem bei Einzelmeisterschaften......................................................................... 10

20 Spielmaterial ................................................................................................................ 13

21 Mannschaftswettkämpfe ............................................................................................... 13

22 Mehrkampfliga .............................................................................................................. 13

23 Dreibandliga ................................................................................................................. 14

24 Dreibandpokal .............................................................................................................. 14

25 Schlussbestimmung ..................................................................................................... 14

Sport- und Turnierordnung / Karambol

12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 3

1 Allgemeines

(1) Die nachfolgende Sport- und Turnierordnung – Karambol regelt in Ergänzung der Sport-

und Turnierordnung – Allgemeiner Teil den Sportbetrieb in den Karambol – Disziplinen für

Mannschaften und den Einzelwettbewerben.

(2) Ziel aller Wettbewerbe ist es, den/die Landesmeister/innen, die Auf- und Absteiger der ein-

zelnen Ligen zu ermitteln und hieraus ggf. die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaf-

ten und Wettbewerben der Deutschen Billard Union (DBU).

(3) Sie ist für alle Vereine und deren Einzelmitglieder verbindlich. Angelegenheiten, über wel-

che diese Sportordnung keine Aussage macht, werden über die Sportordnung der DBU ge-

regelt. 2 Verantwortlichkeit

(1) Verantwortlich für die Einhaltung der Sport- und Turnierordnung ist der Landessportwart.

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann Bestrafung durch das Präsidium des BLV auf

Antrag des Landessportwartes erfolgen. Grundlage hierfür ist die Rechts-, Straf- und Fi-

nanzordnung (RSFO).

(2) Die Sportwartetagung ist das oberste Organ des Bereiches. Sie findet mindestens einmal

im Jahr beim Landessporttag statt setzt sich zusammen aus

- dem Bereichsvorstand und

- den Vertretern der Mitgliedsvereine.

(3) Die Einberufung der Sportwartetagung erfolgt schriftlich durch den Landessportwart mit ei-

ner Frist von vier Wochen unter Ankündigung der Tagesordnung. Anträge zur Tagesord-

nung sind schriftlich bis spätestens 21 Tage vor der Sportwartetagung einzureichen. Alle

erforderlichen Unterlagen werden spätestens 14 Tage vor der Sportwartetagung an die

Mitglieder verteilt.

(4) Die Sportwartetagung hat die Aufgabe, insbesondere Beschlüsse über nachfolgend be-

schriebene Aufgaben zu fassen:

- oberste Entscheidung aller Bereichsfragen, soweit sie nicht nach dieser Sport- und

Turnierordnung anderen Organen übertragen sind

- Änderung der Sport- und Turnierordnung – Karambol

- Neuwahl des Bereichsvorstandes

(5) Der Bereichsvorstand leitet den Bereich so, wie es das Wohl des Bereiches und die Förde-

rung des Sports erfordern. Der Bereichsvorstand besteht aus:

• Landessportwart

• stellvertretenden Landessportwart

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4 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

• Staffelleiter

• Jugendwart

• Bereichskassierer

• Schiedskommission

(6) Der Bereichsvorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist un-

begrenzt zulässig. Jedes Bereichsvorstandsmitglied kann auch während dieser vierjährigen

Geschäftszeit abgewählt werden.

(7) Aufgaben der Bereichsvorstandsmitglieder

• Der Landessportwart vertritt den Bereich nach innen und außen, regelt das Verhältnis

der Mitgliedsvereine zueinander und zum BLV, organisiert die Austragung des Spielbe-

triebes, beruft die Sportwartetagung ein, leitet sie und hat Aufsicht über die gesamte

Führung, sportlich wie geschäftlich, des Bereiches.

• Der stellvertretende Landessportwart vertritt den Landessportwart bei dessen Ver-

hinderung in den Geschäften des Bereiches im Innenverhältnis, aus gegebenem Anlass

auch mit bindender Wirkung im Außenverhältnis.

• Der Staffelleiter ist verantwortlich für den reibungslosen Spielbetrieb im BLV und orga-

nisiert die Meisterschaften auf Landesebene.

• Der Jugendwart nimmt die Belange der jugendlichen Mitglieder der Mitgliedsvereine

auf Bereichsebene im Rahmen der Jugendordnung war. Er ist verantwortlich für die Or-

ganisation und Austragung der Landesmeisterschaften im Nachwuchsbereich sowie für

die Nominierung zu Veranstaltungen über Landesverbands- und Bundesebene.

• Der Bereichskassierer führt die Kassengeschäfte des Bereiches.

• Die Schiedskommission schlichtet Streitigkeiten unter den Vereinsmitgliedern bzw.

einzelnen Spielern und unterbreitet dem Landessportwart Lösungsvorschläge. Sie berät

außerdem bei Verstößen gegen diese Sport- und Turnierordnung, die den Spielbetrieb

betreffen. Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Landessportwart getroffen.

3 Entscheidungen

Der Landessportwart entscheidet jährlich vor der neuen Spielsaison über den durchzufüh-

renden Spielbetrieb, sofern dies nicht verbindlich in der Sportordnung geregelt ist. Rich-

tungsweisende Beschlüsse der Sportwartetagung bilden hierfür die Grundlage. Der Spiel-

plan wird in einem Rundschreiben allen Vereinen zur Kenntnis gegeben.

Sport- und Turnierordnung / Karambol

12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 5

4 Einsprüche

(1) Einsprüche aufgrund von Verstößen gegen diese Sport- und Turnierordnung, die den

Spielbetrieb betreffen (Ergebnisse, Spielverlegungen, Einsatz unberechtigter Spieler, …)

können unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen beim Landessportwart geltend gemacht

werden. Dieser beruft ggf. die Schiedskommission ein.

(2) Einsprüche gegen Entscheidungen des Landessportwartes können unter einer Einhaltung

einer Frist von 14 Tagen beim Präsidium des BLV geltend gemacht werden. Dieser ent-

scheidet kurzfristig endgültig über den Einspruch. 5 Meldungen

(1) Die vom Landessportwart angesetzten Termine sind zwingend vorgeschrieben. Später ein-

gehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

(2) Meldungen für Einzelmeisterschaften müssen enthalten:

1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift des Spielers

2. Name des Clubs, dem der Spieler angehört

3. Erzielter GD (Vereinsmeisterschaft) in der betreffenden Disziplin

(3) Meldungen für Mannschaften müssen enthalten:

1. Name des Clubs, dem die Mannschaft angehört

2. Postanschrift und Lokaladresse des Vereins, möglichst mit Telefonnummer

3. Mannschaftsaufstellung mit Angabe von Generaldurchschnitten und Ersatzspielern 6 Altersgrenzen

(1) Teilnehmer an Jugendmeisterschaften dürfen am 1. 9. noch keine 19 Jahre alt sein. (2) Teilnehmer an Juniorenmeisterschaften dürfen am 1. 9. noch keine 21 Jahre alt sein.

(3) Teilnehmer an Seniorenmeisterschaften müssen am 1. 9. das 55. Lebensjahr vollendet ha-

ben. 7 Anfangs- und Wartezeiten

(1) Die Spiele der Mannschafts- und Einzelwettbewerbe haben pünktlich zu der vom Landes-

sportwart festgesetzten Zeit zu beginnen. Ist in der Ausschreibung durch den Landessport-

wart nichts Anderes festgelegt, beginnen Mannschaftswettbewerbe Samstag 1000 Uhr und

Einzelmeisterschaften Samstag 900 Uhr.

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6 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

(2) Die Wartezeit bei Mannschaftsmeisterschaften beträgt 60 Minuten, danach gilt der Ver-

gleich für die nicht angetretene Mannschaft als verloren. Bei Einzelmeisterschaften gilt

Gleiches bei Wegfall der Wartezeit mit angesetztem Partiebeginn. 8 Ausschreibung und Überwachung

Alle Landesmeisterschaften und Mannschaftswettbewerbe werden vom Landessportwart

ausgeschrieben und überwacht. Für die Mannschaftswettbewerbe werden ggf. Staffellei-

ter benannt, die die Punktspiele unmittelbar überwachen, Weisungsbefugnis des Landes-

sportwartes besitzen und Zwischentabellen mit Ergebnissen an die Mannschaften und

den Landessportwart versenden. 9 Wertung der Spiele

(1) Für die Wertung einer Partie gilt:

Gewonnen = 2 Punkte,

Verloren = 0 Punkte,

Unentschieden = 1 Punkt.

(2) Für die Ermittlung einer Platzierung gilt die folgende Reihenfolge: Matchpunkte, Partiepunk-

te, GD, BED, HS.

10 Mannschaftsaufstellung

Die Mannschaftsaufstellung innerhalb einer namentlich gemeldeten Mannschaft ist grund-

sätzlich für alle Wettbewerbe der Mehrkampfliga und des Dreibandmannschaftspokal in

Sachsen-Anhalt frei. Beide Mannschaften geben vor Spielbeginn ihre Aufstellung durch

Übergabe der schriftlich fixierten Besetzung bekannt. Ein Wechsel während der Begeg-

nung ist nicht erlaubt. In der Dreibandliga erfolgt die Mannschaftsaufstellung vor Saison-

beginn nach Rangliste. 11 Einsenden von Spielberichten, Nichtantreten von Mannschaften

(1) Für die Ausfüllung und Einsendung des Spielberichtes, der von beiden Mannschaftsführern

unterschrieben sein muss, ist der gastgebende Verein verantwortlich. Die Spielberichte

müssen spätestens am Folgetag nach Beendigung der Spiele beim Landessportwart (bzw.

Staffelleiter) per Mail oder Fax eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel für

den gastgebenden Verein als verloren gewertet.

(2) Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so ist der Wettkampf für den Geg-

ner als gewonnen zu werten. Ein unentschuldigtes Nichtantreten wird mit einer Geldbuße

Sport- und Turnierordnung / Karambol

12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 7

gemäß RSFO geahndet (Überweisung auf BLV-Konto), in der laufenden Saison erhält die

nicht angetretene Mannschaft das Heimspielrecht für den Rückkampf abgesprochen. Bei

dreimaligem Nichtantreten wird die betreffende Mannschaft für die laufende Saison ge-

sperrt und mit einer Geldbuße entsprechend RSFO belegt.

(3) Als "unentschuldigtes Fehlen beim Punktspiel" wird angesehen, wenn die anreisende

Mannschaft nicht bis spätestens Mittwoch 2200 Uhr unter Angabe von Gründen sich bei der

Heimmannschaft gemeldet hat. Dasselbe gilt auch im umgedrehten Fall, d.h., wenn die

Heimmannschaft absagen muss.

(4) Festgelegt wird weiterhin, dass nicht nur die gegnerische Mannschaft, sondern auch der

Staffelleiter bis zum angegebenen Zeitpunkt informiert werden muss. Dies ist schriftlich

nachzureichen mit einem leeren Spielprotokoll. Hier sind die angegebenen Gründe und die

Absprache mit dem Gegner festzuhalten, das Protokoll ist unterschrieben an den Staffellei-

ter zu senden. 12 Verlegung von Spielterminen

(1) Spieltermine können grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis mit Genehmigung

des Staffelleiters verlegt werden. Hierzu ist der Verlegungstermin bei der Vereinbarung

festzulegen. Nach hinten verlegte Spiele werden mit einer Strafgebühr gemäß RSFO be-

legt.

(2) Die Saison endet mit dem letzten Spieltag, Nachholspiele dürfen hiernach nicht mehr statt-

finden.

(3) Die Verlegung von Einzelmeisterschaften kann nur mit Zustimmung des Landessportwartes

erfolgen. Meisterschaften oder Punktspiele können durch den Landessportwart oder den

Staffelleiter wegen zentraler Veranstaltungen kurzfristig (14 Tage-Frist) nach hinten verlegt

werden. 13 Durchschnitte

(1) Durchschnitte werden im Dreiband bis auf drei Stellen, bei allen anderen Sportarten bis auf

zwei Stellen hinter dem Komma ausgerechnet und grundsätzlich nicht aufgerundet. Der

beste Einzeldurchschnitt kann nur bei gewonnenen oder unentschiedenen Partien erreicht

werden.

(2) Mannschaftsdurchschnitte werden bei einheitlicher Spielart durch Anzahl Points : Anzahl

Aufnahmen der Mannschaft errechnet.

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8 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

(3) Bei verschiedenen Disziplinen wird ein verhältnismäßiger Mannschaftsgesamtdurchschnitt. (VMGD) bestimmt. Dabei kommen Multiplikatoren wie folgt zur Anwendung:

Freie Partie (TB) Points x 8 = Aufnahmen x 8 =

Cadre 35/2 Points x 8 = Aufnahmen x 4 =

Cadre 52/2 Points x 9 = Aufnahmen x 3 =

Einband (TB) Points x 24 = Aufnahmen x 3 =

Freie Partie (MB) Points x 16 = Aufnahmen x 8 =

Cadre 47/2 Points x 16 = Aufnahmen x 4 =

Cadre 71/2 Points x 18 = Aufnahmen x 3 =

Einband (MB) Points x 48 = Aufnahmen x 3 =

Dreiband (TB) Points x 40 = Aufnahmen x 1

Dreiband (MB) Points x 80 = Aufnahmen x 1 =

Summe der Points : Summe der Aufnahmen = VMGD

14 Startgelder

(1) Die Höhe der Startgelder ist in der RSFO geregelt. (2) Für die Mannschaftswettkämpfe erfolgt die Überweisung der Startgebühren nach Rech-

nungslegung. Bei allen übrigen Meisterschaften erfolgt die Bezahlung des Startgeldes beim Ausrichter vor Ort.

15 Meisterschaften

Folgende Meisterschaften werden jährlich durchgeführt:

Disziplin maximale Teilnehmerzahl

Einband TB 8

Dreiband Senioren 8

Triathlon Senioren 8

Cadre MB (C 47/2, C 71/2) 8

Dreiband TB 8

Einband und Freie Partie MB 8

Freie Partie TB 8

Cadre 52/2 8

Jugend 12

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12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 9

Dreiband MB 12

Grand Prix (Anzahl der Turniere wird jährlich festgelegt) unbegrenzt

Mehrkampfliga 12

Dreibandliga 12

Dreibandpokal unbegrenzt

16 Unterstützung von Landesmeisterschaften

(1) Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten unterstützt der BLV die durchführenden Ver-

eine auf Antrag. Einen Antrag können nur gemeinnützige Vereine, die auch Mitglied im

KSB sind, stellen.

(2) Nach der Meisterschaft hat der Verein die Kostenabrechnung an den Vizepräsident Finan-

zen zu senden.

(3) Die Unterstützung mit Spielmaterial (Tücher und Bälle) erfolgt vom BLV auf Antrag nur an

Vereine, die Meisterschaften durchführen und die o.g. Kriterien erfüllen.

(4) Rechtsgrundlage für die Unterstützung ist die Finanz- und die Rechts-, Straf und Finanz-

ordnung.

(5) Ein Anspruch auf Unterstützung kann generell nicht garantiert werden. 17 Einladung zu Landesmeisterschaften

(1) Eine schriftliche Einladung zu den Landeseinzelmeisterschaften ergeht vom Landessport-

wart (Staffelleiter) an alle Teilnehmer bis spätestens 3 Wochen vor Turnierbeginn.

(2) Bis spätestens einer Woche vor Turnierbeginn hat eine schriftliche Zu- oder Absage der

Teilnehmer beim Landessportwart (Staffelleiter) und beim Ausrichter vorzuliegen.

(3) Die Einladung zu einer Landeseinzelmeisterschaft beinhaltet:

Spielort und Datum, Spielart, Turniermaterial, Anschrift der Sportstätte, Anschrift des ver-

antwortlichen Sportfreundes beim Ausrichter, Distanz und Turniersystem, Teilnehmer. 18 Ausrichtung von Landesmeisterschaften

Der Terminplan für die Landeseinzelmeisterschaften wird vom Landessportwart zu Sai-

sonbeginn allen Vereinen zugeschickt. Die Vereine können sich um die Ausrichtung be-

stimmter Meisterschaften bewerben. Meisterschaften können vom BLV auf Antrag finan-

ziell unterstützt werden. Der Ausrichter wird verpflichtet, eine erfahrene Turnierleitung zu

stellen.

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10 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

19 Spielsystem bei Einzelmeisterschaften

Einzelmeisterschaften auf zwei Billards werden bis 6 Teilnehmer jeder gegen jeden aus-

getragen. Bei 8 Teilnehmern erfolgt eine Gruppeneinteilung nach dem System Ave mit

Poule Marseillaise. Das gleiche System mit 3 Gruppen wird bei 12 Teilnehmern und 3 Bil-

lards angewandt.

Erläuterung der Systeme für Einzelmeisterschaften

Erläuterung System Ave mit Poule Marseillaise

1. Meisterschaft mit 6 Teilnehmern; jeder gegen jeden

2 Billards

Billard I Billard II

3-6 2-4

2-6 1-5

1-3 4-5

4-6 2-3

3-5 1-6

1-4 2-5

5-6 3-4

1-2

3 Billards

Billard I Billard II Billard III

3-5 1-4 2-6

2-4 3-6 1-5

4-5 1-6 2-3

1-3 2-5 4-6

5-6 3-4 1-2

2. Meisterschaft mit 8 Teilnehmern Nach dem Ausgangsklassement werden 2 Gruppen zu je 4 Spielern gebildet. In den

Gruppen spielt jeder gegen jeden. Nach Beendigung der Gruppenspiele scheiden aus je-

der Gruppe die 2 Letztplatzierten aus. Ihre Platzierung im Endklassement erfolgt nach den

Ergebnissen der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 8. Die Gruppenzweiten treffen im

kleinen Halbfinale über Kreuz (Sieger A – Zweiter B und Sieger B – Zweiter A) aufeinan-

der. Die Sieger der Halbfinals spielen im Finale um Platz 1, die Verlierer um Platz 3.

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12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 11

Gruppe A Gruppe B

1 1. 1 2.

2 4. 2 3.

3 5. 3 6.

4 8. 4 7.

Durchführung auf 2 Billards

Billard I Billard II

A2-A3 A1-A4

B2-B3 B1-B4

Verlierer A Sieger A

Verlierer B Sieger B

Restspiel A Restspiel A

Restspiel B Restspiel B Auslosung der Billards für Halbfinalespiele, Finale und Spiel um Platz 3.

3. Meisterschaft mit 10 Teilnehmern Nach dem Ausgangsklassement werden 2 Gruppen zu 5 Spielern gebildet. In den Grup-

pen spielt jeder gegen jeden. Nach Beendigung der Gruppenspiele scheiden aus jeder

Gruppe die 3 Letztplatzierten aus. Die Platzierung im Endklassement erfolgt nach den Er-

gebnissen der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 10. Die Gruppenzweiten spielen um

Platz 3, die Gruppenersten um den Gesamtsieg.

Gruppe A Gruppe B

1 1. 1 2.

2 4. 2 3.

3 5. 3 6.

4 8. 4 7.

5 9. 5 10.

Durchführung auf 2 Billards

Billard I Billard II

A2-A5 A3-A4

B2-B5 B3-B4

A2-A4 A1-A5

B2-B4 B1-B5

A1-A3 A4-A5

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12 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012

B1-B3 B4-B5

A1-A4 A2-A3

B1-B4 B2-B3

A3-A5 A1-A2

B3-B5 B1-B2 Auslosung der Billards, Spiel der Gruppenersten un Gruppenzweiten.

4. Meisterschaft mit 12 Teilnehmern

Im Ausgangsklassement werden 3 Gruppen zu je 4 Spielern gebildet. In den Gruppen

spielt jeder gegen jeden. Nach den Gruppenspielen bestreiten die Gruppenersten und der

beste Zweitplazierte die Finalrunde. Die übrigen Spieler werden nach den Ergebnissen

der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 12 eingeordnet.

Gruppe A Gruppe B Gruppe C

1 1. 1 2. 1 3.

2 6. 2 5. 2 4.

3 7. 3 8. 3 9.

4 12. 4 11. 4 10.

Durchführung auf 3 Billards

Billard I Billard II Billard III

C2-C3 C1-C4 B2-B3

B1-B4 A2-A3 A1-A4

Verlierer C Verlierer B Verlierer A

Sieger C Sieger B Sieger A

Restspiel C Restspiel C Restspiel B

Restspiel B Restspiel A Restspiel A Halbfinale , Auslosung der Billards zweitbester Gruppensieger-drittbester Gruppensieger bester Gruppensieger-bester Zeitplazierter Finale, Auslosung der Billards Verlierer Halbfinale um Platz 3 Sieger Halbfinale um Platz 1

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12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 13

20 Spielmaterial

Zur Durchführung von Punktspielen bzw. Veranstaltungen auf Landesebene sind mindes-

tens 2 Turnierbillards der Größe 1.05 x 2,10m erforderlich. Als Bälle dienen 3 farbige-

Tournamente-Super-Aramid Kugeln, Tücher der Firmen Simonis oder Granito. Veranstal-

tungsspezifische Festlegungen können vom Landessportwart getroffen werden. 21 Mannschaftswettkämpfe

(1) Die Mannschaftswettkämpfe finden im Mehrkampf sowie im Dreiband statt.

(2) Die Mehrkampfliga wird in den Disziplinen Freie Partie, Cadre 52/2, Einband und Dreiband

gespielt.

(3) Die Dreibandliga wird je nach vorhandenen Billards der gastgebenden Mannschaft auf den

Matchbillards und Turnierbillards gespielt.

(4) Der Dreibandpokal wird auf dem Turnierbillard gespielt.

(5) An den verschiedenen Mannschaftskämpfen können Spieler gleichzeitig teilnehmen. Hierzu

sind auch Vereinsdelegationen möglich. 22 Mehrkampfliga

(1) Spielmodus: 4 Spieler, 4 Disziplinen, je Platzziffer 2 Partien, kein Satzsystem

1. Freie Partie/TB 200P/20A

2. Cadre 52/2 150P/20A

3. Einband/TB 75P/20A

4. Dreiband/MB 20P/40A, falls kein Matchbillard vorhanden, Turnierbillard Dreiband/TB 30P/40A

(2) Die Plätze 1-4 spielen gegen die gleiche Platzziffer der Gegenmannschaft. Eine Mann-

schaft muss mit mindestens 3 Spielern antreten, sonst ist der Kampf zu Null verloren. Die

Platzziffer des fehlenden Spielers ist vor Austausch der Mannschaftsaufstellungen bekannt

zu geben. Jede Platzziffer kann mit maximal 2 Spielern besetzt werden. Auch dies ist vor

Beginn der Begegnung bekannt zu geben.

(3) Eine gewonnene Partie wird mit 2:0 gewertet, zu erreichende Punktezahl beträgt 16.

(4) Gespielt wird in einer Staffel Jeder gegen Jeden Hin- und Rückspiel.

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23 Dreibandliga

(1) Spielmodus:

3 Spieler je 2 Partien, kein Satzsystem, Mannschaftsaufstellung nach Rangliste

(2) Eine Mannschaft muss mit mindestens 2 Spielern antreten, sonst ist der Kampf zu Null ver-

loren. Jede Platzziffer kann mit maximal 2 Spielern besetzt werden, dies ist vor Beginn der

Begegnung bekannt zu geben. (3) Eine gewonnene Partie wird mit 2:0 gewertet, zu erreichende Punktezahl beträgt 12. (4) Distanzen: 30P/30A, gespielt wird auf Match- und Turnierbillard.

(5) Jeder Verein legt vor der Saison fest, welche Position auf welchem Tisch gespielt wird. Bei

Vorhandensein eines Matchbillards muss mindestens die erste Position auf dem Matchbil-lard ausgetragen werden.

24 Dreibandpokal

(1) Gespielt wird mit Mannschaften zu je 3 Aktiven, die Mannschaften müssen komplett antre-

ten. 2 Gewinnsätze auf 15P pro Spieler.

(2) Die ersten Begegnungen werden im Rahmen Sportwartetagung vor der Saison ausgelost.

Entsprechend dem k. O. System scheiden die Verlierermannschaften aus dem Turnier aus.

Die Spiele der ersten Runden finden jeweils bei der zuerst ausgelosten Mannschaft statt,

die weiteren Begegnungen ergeben sich aus dem Spielplan. Die Endrunde findet mit vier

Mannschaften mit Halbfinale und Finale an einem Tag statt, Austragungsort ist beim letzt-

jährigen Titelträger – Voraussetzung zwei Turnierbillards.

(3) Der Sieger erhält den vom Landesverband gestifteten Wanderpokal.

(4) Haben Vereine mehrere Mannschaften gemeldet, ist zu beachten, dass immer 2 gemeldete

Stammspieler der betreffenden Mannschaft spielen müssen, der dritte Platz kann später

auch durch einen Spieler einer ausgeschiedenen Mannschaft besetzt werden.

(5) Es ist aber untersagt, dass ein Spieler gleichzeitig in mehreren Mannschaften des Drei-

bandpokalwettbewerbes spielt. 25 Schlussbestimmung

(1) Treten zwingende Umstände ein, ist der Landessportwart berechtigt, Ausschreibungen zu

ändern, zu ergänzen oder zu beschränken, soweit dies für die Durchführung und Abwick-

lung der Wettbewerbe erforderlich ist.

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12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. – Sport- und Turnierordnung Karambol 15

(2) Soweit durch diesen „besonderen Teil Karambol“ der Sport- und Turnierordnung nicht ge-

sondert geregelt haben Satzung, Ordnungen und Richtlinien des BLV Gültigkeit.

(3) Diese Sport- und Turnierordnung wurde durch den Landessporttag am 16. Dezember 2012

in Magdeburg beschlossen und rückwirkend zum 01.07.2012 in Kraft. Die bisherige Sport-

und Turnierordnung Karambol sowie die bisherige Bereichsordnung Karambol werden da-

mit unwirksam.