BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2...

12
peterbeton Rudolf Peter GmbH & Co. KG Richard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-Baden Kies- und Betonwerke Postfach 76504 Baden-Baden e-mail: [email protected] www.peterbeton.de VERTRIEB: Telefon 0 72 21 / 68 42 21 Telefax 0 72 21 / 68 42 10 BETONDISPOSITION: Werke 1 – 6 Telefon 0 72 21 / 68 42 12 Telefax 07221/684216 Werke 7 – 8 Telefon 07 21 / 59 30 07 Telefax 07 21 / 55 81 36 WERKE: 1 Sandweier Telefon 0 72 21 / 68 42 12 2 Achern Telefon 0 78 41 / 37 64 3 Bühl-Vimbuch Telefon 07223/ 23108 6 Bietigheim Telefon 0 72 45 / 28 21 7 Rheinhafen Telefon 07 21 / 59 30 07 8 Neureut Telefon 07 21 / 78 57 98 BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 Gültig ab 01. April 2016 DIN EN 206-1/DIN 1045-2

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peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KG Richard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-BadenKies- und Betonwerke Postfach 76504 Baden-Badene-mail: [email protected] www.peterbeton.de

VERTRIEB: Telefon 07221 /684221Telefax 07221 /684210

BETONDISPOSITION:Werke 1 – 6 Telefon 07221 /684212

Telefax 07221 /684216Werke 7 – 8 Telefon 0721 /593007

Telefax 0721 /558136

WERKE:1 Sandweier Telefon 07221 /6842122 Achern Telefon 07841 / 37643 Bühl-Vimbuch Telefon 07223 / 231086 Bietigheim Telefon 07245 / 28217 Rheinhafen Telefon 0721 /5930078 Neureut Telefon 0721 /785798

BETONPREISLISTE

VERZEICHNIS2016

Gültig ab 01. April 2016

DIN EN 206-1/DIN 1045-2

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Expositions-klasse(n)*

Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

PreiseaufAnfrage1) .

Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

PreiseaufAnfrage1) .

NRK

NRK 16

XC4, XF1, XA1

Konsi-stenz-klasse

Feuchtig-keits-klasse

bes.Eigen-schaften

Beton-festig-keits-klasse

Über-wach-ungs-klasse

Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3€/m3

Art Größt-kornDmax

Abw. v.Regel-anf.

Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

(gelber Lieferbereich)

Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Betone für den Wohnungs- und Industriebau

X0

XC2 WF

Allgemeiner Betonbau Alle Betone in der Konsistenzklasse � F3 (außer C8/10) sind pumpfähig.

C8/10

C8/10

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

32

16

32

16

32

16

8

32

16

32

16

32

16

8

WF

C8/10

C8/10

F3

F3

C12/15

C12/15

C12/15

C1

C1

C1

C12/15

C12/15

F3

F3

C25/30

C25/30

C25/30

F3

F3

F3

2

2

2

NRK

NRK

NRK

32

16

8

LP

LP

LP

XC4, XD1, XF2,XF3, XA1, XM12)+12)

(Dmax8 kein XM)

C30/37

C30/37

LP

LP

WA

WAXC4, XD3, XF4,

XA24+6), XM23+12)

C16/20

C16/20

F3

F3

F3

F3

F3

XC3 WF

C20/25

C20/25

C20/25

C25/30

C25/30

C25/30

WF

XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

C30/37

C30/37

C30/37

–WA

XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6)

C40/50

C40/50

F3

F3

2

2

32

16

XC4, XD2, XF2,XF3, XA26), XM12)

(Dmax8 kein XM)

C35/45

C35/45

C35/45

WA

XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6), XM23)

C35/45

C35/45

C35/45

WA

WA

WA

XC4, XF1, XA1

C25/30

C25/30

C25/30

F3

F3

F3

Bkl 1

(WUe)

XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

C30/37

C30/37

C30/37

Bkl 1

(WUe)

WF

WA

C1

C1

1

1

142001

142401

142801

153001

153401

153801

165001

165401

165801

177001

177401

177801

178021

178421

178821

188001

188401

110202

110602

110002

110402

120202

120602

120822

120002

120402

131002

131402

142002

142402

142802

104,00

105,95

108,55

111,05

106,65

108,60

112,55

110,85

112,80

115,05

116,75

116,25

118,20

125,40

110203

110603

110003

110403

120203

120603

120823

120003

120403

131003

131403

142003

142403

142803

105,00

106,95

109,55

112,05

107,65

109,60

113,55

111,85

113,80

116,05

117,75

117,25

119,20

126,40

118,65

120,60

127,80

121,80

123,75

130,50

128,35

130,35

136,05

134,05

136,05

142,75

135,10

137,05

141,70

142,10

144,10

131,25

136,15

153002

153402

153802

165002

165402

165802

177002

177402

177802

178022

178422

178822

119,40

121,35

128,10

125,60

127,60

133,30

131,30

133,30

140,00

132,35

134,30

138,95

153011

153411

153811

165011

165411

165811

126,25

128,20

134,30

130,35

132,35

138,05

153012

153412

153812

165012

165412

165812

123,85

125,80

131,90

127,60

129,60

135,30

154001

154401

154801

169021

169421

141,10

143,05

137,25

139,20

147,20

154002

154402

154802

169022

169422

138,35

140,30

134,85

136,80

144,80

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

32

16

8

F4F4F4

32

16

8

F4F4F4

NRK

NRK

NRK

32

16

8

MS25/F2MS25/F2MS25/F2

F4F4F4

MS25/F2MS25/F2

2

2

108411

108811

148,55

154,85

MS25/F2MS25/F2

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

C45/55

C45/55

F3

F3

2

2

32

16

–WA

198001

198401

144,30

146,35

MS25/F2MS25/F2

NRK

NRK

C50/60

C50/60

F3

F3

16

8

NRK

NRK

32

16

8

NRK

NRK

NRK

32

16

8

F4F4F4

32

16

8

MS25/F2MS25/F2MS25/F2

MS25/F2MS25/F2MS25/F2

F3

F3

2

2

NRK

NRK

32

16

MS18MS18

F3

F3

F3

F3

F3

F3

2

2

2

F3

F3

F3

2

2

2

25)

25)

25)

F3

F3

F3

2

2

2

2

2

2

F3

F3

F3

NRK

NRK

NRK

2

2

2

1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 112) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

–––

Betone für „Wasserundurchlässige Bauwerke“ gemäß DAfStb-Richtlinie

LP-Betone (maschinelles Glätten kann die Porenstruktur schädigen)

schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

vorzugsweise beikühler Witterung,

normale Wärmeentwicklung

langsame (l)Festigkeitsentwicklunglängere Ausschalfristen

vorzugsweise bei mittlerenund hohen Temperaturen,

geringere Wärmeentwicklung

(sl)

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

XC4, XF1, XD1,XA1, XM1

C30/37 165521 133,401655222F4–WA F4

XC4, XF1, XA1 C25/30 153521 128,8515352225)F4–WF F416

Betone geeignet für Sichtbetonflächen (Baustellenversuch mit Erprobungsfläche erforderlich!)

– 2 –

2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten ...)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte

Verkleidung)6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfat-

widerstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.

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Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

PreiseaufAnfrage1) .

mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

vorzugsweise beikühler Witterung,

normale Wärmeentwicklung

Expositions-klasse(n)*

Konsi-stenz-klasse

Feuchtig-keits-klasse

bes.Eigen-schaften

Beton-festig-keits-klasse

Über-wach-ungs-klasse

Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3€/m3

€/m3

Art Größt-kornDmax

Abw. v.Regel-anf.

Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

(gelber Lieferbereich)

schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

(sl)(l)

Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Betone für den Ingenieurbau

C25/30

C25/30

C25/30

F3

F3

F3

NRK

NRK

NRK

32

16

8

2

2

2

753001

753401

753801

123,80

125,75

131,95

753002

753402

753802

121,40

123,35

129,55

C30/37

C30/37

F3

F3

32

16

2

2

765001

765401

130,35

132,35

765002

765402

127,60

129,60

C30/37*

C30/37*

C30/37*

F3

F3

F3

32

16

8

2

2

2

767001

767401

767801

767002

767402

767802

129,30

131,25

135,90

C40/50

C40/50

F3

F3

32

16

2

2

788001

788401

C25/30*

C25/30*

C25/30*

LP

LP

LP

42010)

42010)

42010)

32

16

8

2

2

2

759001

759401

759801

136,50

138,45

144,30

759002

759402

759802

134,10

136,05

141,90

C30/37

C30/37

LP

LP

42010)

42010)32

16

2

2

769021

769421

143,10

145,05

769022

769422

140,35

142,30

C30/37

C30/37

FD

FD

F3

F3

32

16

2

2

765031

765431

133,25

135,25

765032

765432

130,50

132,50

C45/55

C45/55

F3

F3

32

16

2

2

798001

798401

C35/45

C35/45

FD

FD

F3

F3

32

16

2

2

778021

778421

137,10

139,05

778022

778422

134,35

136,30

C30/37

C30/37

FD+LP

FD+LP

F3

F3

32

16

2

2

766031

766431

143,05

145,05

766032

766432

140,30

142,30

C30/37

C30/37

FD+LP

FD+LP

F3

F3

NRK

NRK

NRK

NRK

32

16

2

2

769041

769441

144,30

146,25

769042

769442

141,55

143,50

C25/30

C25/30

F5

F5

32

16

2

2

753062

753462

F5

65010)32

16

2

2

153132

153232

128,85

132,35

C25/30

C25/30

C30/37–

WF

F5 32 2 – 167032– 132,60

C30/37

C30/37

F5

F5

32

16

2

2

765062

765462

C30/37*

C30/37*

F5

F5

32

16

2

2

767062

767462

125,20

127,15

127,10

129,55

133,10

135,55

C50/60

C50/60

F3

F3

32

16

2

2

708011

708411

146,60

148,60

C35/45

C35/45

C35/45

F3

F3

F3

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

32

16

8

F2F2F2

F2F2

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

F2F2

F2F2

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

MS25/F211)

2

2

2

777101

777501

777801

132,05

134,00

138,65

144,10

146,10

145,60

147,60

136,50

138,50

143,50

777102

777502

777802

133,75

135,75

140,75

Betone nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!)Betone der Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 siehe Betonverzeichnis „Wohnungs- und Industriebau“

FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie (maschinelles Glätten kann bei LP-Beton die Porenstruktur schädigen)

Unterwasserbeton

Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!) / DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140

XC4, XD3,XF4

XC4, XF1, XA1

XC4, XD1, XF1,XA1, XM1

XC4, XD2,XF2, XF3,XA26), XM12)

(C35/45 Dmax8kein XM)

XC4, XD3,XF2, XF3,XA24+6)

XC4, XD3,XF4, XM1

WA

WA

WA

WA

WA

XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)

XC4, XD3, XF2, XF3,XA24+6), XM22+3)

XC4, XD2, XF4,XA26), XM12+3+12)

XC4, XD3, XF4,XA24+6), XM12+3+12)

WA

XC4, XF1, XA1

XC4, XD1,XF1, XA1

XC4, XD2,XF2, XF3, XA26)

XC2, XA1

XC2, XA26)

WA

WA

WA

––

––

––

C25/30

C25/30

F5

F5

32

16

2

2

153062

153462

C30/37

C30/37

F5

F5

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

32

16

F4F4

MS25/F2MS25/F2

MS18MS18

MS18MS18

F4F4

F4F4

2

2

165062

165462

123,20

125,15

125,10

127,55

Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140

XC4, XF1, XA1

XC4, XD1,XF1, XA1

WA

WA

––

––

1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand

(SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.

10) Zielwert ± 30 mm12) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.

PreiseaufAnfrage1) .

– 3 –

2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte

Verkleidung)9) nicht für Betonschutzwände11) mit NaCI-Nachweis gem. ZTV-ING*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

Page 4: BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2 769021 769421 143,10 145,05 769022 769422 140,35 142,30 c30/37 c30/37 fd fd f3 f3 32

Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

(gelber Lieferbereich)

Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Sympaton

Betone für Industrieböden und Lagerflächen

Sympaton LVB: – Der leichtverdichtbare, fließfähige Transportbeton für erhöhte Anforderungen,

z.B. Bodenplatten, Stützen, Wände, wasserundurchlässige Bauwerke (Weiße Wanne).

– Ausbreitmaß � 630 mm

Sympaton SVB: – Der selbstverdichtende Ingenieur-Transportbeton für höchste Anforderungen.

– Setzfließmaß � 700 mm (auf Anfrage)

Expositions-klasse(n)*

Beton-festigkeits-klasse

Feuchtig-keits-klasse

Konsi-stenz-klasse Art Größt-

kornDmax

Abw. v.Regel-anf.

Über-wachungs-klasse

schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

vorzugsweise beikühler Witterung,

normale Wärmeentwicklung

Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

XC4, XF1, XA1

XC4, XD1, XA1

C25/30C25/30

F6F6

25)

25)653422653822

NRKNRK

C30/37C30/37

F6F6

22

663422663822

NRKNRK

C30/37 F6 2 665422NRK

C35/45 F6 2 675422NRK

C45/55 F6 2 695422NRK

C50/60 F6 2 605422NRK

C35/45XC4, XD2, XF2 + 3, XA26) F6 2 –

––

––

677421

––

––

147,15

132,45139,20

135,80141,55

143,40

144,90

145,90

146,90

–NRK

WF

WA

F4F4

F4F4

F4

F4

F4

F4

MS25/F2

168

168

16

16

16

16

16

1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 16) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand (SO4

2– > 600 mg/l) nur auf Anfrage10) Zielwert ± 30 mm*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

– 4 –

Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3

(gelber Lieferbereich)

Expositions-klasse(n)*

Beton-festigkeits-klasse

Leistungs-klasse

Feuchtig-keits-klasse

Konsi-stenz-klasse Art Größt-

kornDmax

Abw. v.Regel-anf.

Über-wachungs-klasse

schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei

sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung

mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen

vorzugsweise beikühler Witterung,

normale Wärmeentwicklung

Sorten-Nr.

153041153441XC4, XF1, XA1 WF

C25/30C25/30

––

F2F2

NRKNRK

3216

F4F4

25)

25)

165041165441165241165641

120,65125,50

126,30128,25126,30128,25

121,15123,10

123,55125,50123,55125,50

XC4, XF1, XD1XA1, XM12)

WA

––––

F2F238010)

38010)

NRKNRKNRKNRK

32163216

F4F4F4F4

2222

153042153442

165042165442165242165642

€/m3 Sorten-Nr. €/m3

Sympaton LVB (Konsistenzklasse F6 – Ausbreitmaß � 630 mm)

Betone für Hallenböden

Stahlfaserbetone mit Leistungsklasse nach DAfStb-Richtlinie

C30/37C30/37C30/37C30/37

565021565421

159,00161,05

156,25158,30

C30/37C30/37 L1,2/0,9

F4F4

NRKNRK

3216

F4F4

22

565041565441

167,45169,50

164,70166,75WA L1,5/1,2

F4F4

NRKNRK

3216

F4F4

22

565022565422

565042565442

C30/37C30/37

565061565461

176,15178,20

173,40175,45

XC4, XF1, XD1XA1, XM12)

L1,8/1,5F4F4

NRKNRK

3216

F4F4

22

565062565462

C30/37C30/37

Weitere Festigkeits- und Leistungsklassen auf Anfrage.

Sympaton SVB nach DAfStb-Richtlinie (Setzfließmaß � 700 mm) auf Anfrage

Zusätzliche Überwachungskosten SVB 500,00 € / Betoniertag ohne Baustellenüberwachung

Page 5: BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2 769021 769421 143,10 145,05 769022 769422 140,35 142,30 c30/37 c30/37 fd fd f3 f3 32

32161632

––

766401–

––

769011–

107,05109,95120,55

900039001390023

106,05108,95119,55

900029001290022

900019001190021

107,80110,70121,95

–––

32168

RKRKRk

C0C0C0

entfälltW0

BK 1,8–

BK 100

––––

Größt-korn

Dmax

Art

Gesteinskörnung

Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

allgemein W0

C16/20X0

C1C1C1

32168

130201130601130801

117,30118,80123,20

130202130602130802

114,90116,40120,80

130203130603130803

115,90117,40121,80

Betongemische für den Verkehrswegebau (Konsistenzklasse C1) Druckfestigkeitsklasse gemäß DIN FB 100:2010-03

Betontragschicht DIN 18316:2012-09 Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN FB 100

Hydraulisch gebundene Tragschicht DIN 18316:2012-09Druckfestigkeitsklasse C5/6 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5

Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5

Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 25 N/mm2

allgemein W0

Dränbeton (FGSV-Merkblatt M DBT 2013) für versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013) undunter Pflaster- und Plattenbelägen Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 15 N/mm2

Einkornbeton

Beton nach TL Beton-StB 07 (Ausgabe 2007) für Fahrbahndecken mit Straßenzement sowie für kommunale Ver-kehrsflächen gemäß M VaB 2013 (Kreisverkehr, Busspuren, Rastanlagen) und unbedenklicher Gesteinskörnunggem. ARS 04/2013 (Bereich WS) und DAfStb-Richtlinie (Bereich WA) Druckfestigkeitsklasse C30/37 (Betone sind nicht pumpfähig)

BK 0,3–

BK 1,0

Oberbeton

FrühhochfestUnterbeton

WAXF4, XM1

XF4

Verkehrswegebau

Um die Eigenschaften sicherzustellen ist es erforderlich, den Beton in der vorgegebenen Konsistenzklasse herzustellen, einzu-bauen, entsprechend zu verdichten und beim Transport, der Zwischenlagerung und nach dem Einbau vor Feuchtigkeitsentzug(z.B. mit Folie) zu schützen. Bei Verarbeitungszeiten > 90 min. können sich die Druckfestigkeiten deutlich vermindern.Teilweise sind Prüfungen gemäß den entsprechenden Normen, Richtlinien und Merkblättern auf der Baustelle erforderlich.

* Die Einstufung in die Feuchtigkeitsklasse WS muß durch einen Gutachter geprüft und bestätigt werden!Gesteinskörnungsarten: N = Natursand, RK = Rundkorn, SP = SplittBK = Belastungsklasse gemäß RStO 12

schneller (s)

Anwendungs- bzw.Einsatzbereich

Konsi-stenz-klasse

Abw. v.Regel-anf.

Druckfestigkeits-klasse und/oderExpositions-klasse

Feuchtig-keits-klasse

langsamer (l)

Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

Preise frei Baustelle in €/m3 (gelber Lieferbereich)

Erstarrungsbeginn des Betons

normal (m)

C20/25X0

C1C1C1

32168

140201140601140801

118,25120,20124,65

140202140602140802

115,85117,80122,25

140203140603140803

116,85118,80123,25

C25/30X0

C1C1C1

NRKNRKNRK

NRKNRKNRK

NRKNRKNRK

32168

–––

–––

–––

150201150601150801

120,45122,40127,35

150202150602150802

118,05120,00124,95

150203150603150803

119,05121,00125,95

entfällt C1 32 – – 96032 99,45 – –

allgemein W0 entfällt C1 32 – – 96042 102,30 – –

allgemein W0 entfällt C1 32 – – 120212 106,65 – –

Tragschichten mithaufwerksporigem

GemischW0 entfällt

entfällt

C1C1C1C1C1

321682216

–––––

––-––

9610296502968029611296512

112,70114,65119,10122,70123,65

–––––

–––––

Tragschichten mithaufwerksporigem

GemischW0

C1C1C1C1C1

321682216

9621196511968119622196521

117,20119,20123,70127,20128,20

–––––

–––––

–––––

–––––

Sickerschichten

NRK

NRK

NRK

NRKNRKNRK

NRK, SPNRK, SP

NRKNRKNRK

NRK, SPNRK, SP

F4

F4

F4

F4F4F4F4F4

F4F4F4F4F4

F3F3F3C1

NRKNRKNRKNRK

sieheTL-BetonTAB. 4 +AnhangA

––

auf Anfrage–

766002766402–

766202

Preiseauf

Anfrage

––––

––––

OberbetonWaschbetonFrühhochfestUnterbeton

WS*XF4, XM2

XF4

F3C1F3C1

NRK, SPN, SPNRK, SPNRK

2282232

––

auf Anfrage–

769002769802–

766202

Preiseauf

Anfrage

––––

– 5 –

Page 6: BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2 769021 769421 143,10 145,05 769022 769422 140,35 142,30 c30/37 c30/37 fd fd f3 f3 32

Baustoffart langsameAbbindezeit

(l)

schnelleAbbindezeit

(s)

115,55

118,40

120,30

125,05

129,80

91052

91032

91002

91012

91022

Art1)Zementgehalt

Walzbeton

Ausgleichsbeton

115,20

Größt-kornDmax

Konsi-stenz-klasse

normaleAbbindezeit

(m)

Betonpreisliste/Verzeichnis 2016

Sonderbaustoffe

Festig-keits-klasse

Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3

Preise frei Baustelle in €/m3

(gelber Lieferbereich)

8

8

8

8

8

SM

SM

SM

SM

SM

SMV 250

SMV 280

SMV 300

SMV 350

SMV 400

91051

91031

91001

91011

91021

117,95

120,80

122,70

127,80

132,80

91053

91033

91003

91013

91023

116,55

119,40

121,30

126,05

130,80

92002

92012

92022

2

2

2

SM

SM

SM

SMG 300

SMG 350

SMG 400

120,30

125,05

129,80

92001

92011

92021

122,70

127,80

132,80

92003

92013

92023

121,30

126,05

130,80

910428SMPflaster / Platten 109,90 – – – –

93002

93012

2

SM

SM

Kanalfüllmasse

Tankfüllmasse

152,05

124,55

930222SMFüllmasse mit Schaumbildner 132,80 – – – –

Hinterfüllbeton 96002

96012

32

16

SM

SM

98,50

108,00

96001

96011

100,25

109,75

96003

96013

99,50

109,00

9602232gemäßFGSV-

Merkblatt– – – –

930722SMFüllmasse Isotherm 1,2 175,00 – – – –

93092–SM

C0

C1

C1

C1

C1

C1

C1

C1

C1

F6

F6

F6

C1

F3

C1

NRK

NRK

NRK

F6

F6

250

280

300

350

400

NRK

NRK

NRK

NRK

NRK

300

350

400

N

N

N

180 NRK

N

N

N

–Ringrohrfüllmasse 0,8 175,00 – – – –

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212

Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007

Gesteinskörnung

Verlegemörtel

Glattstrich, Schutzmörtel

Füllmassen

1)N = Natursand, RK = Rundkorn, NRK = Natursand/Rundkorn

Schüttmaterialien ohne Bindemittel im Fahrmischer auf Anfrage

Flüssigboden gem. FGSV-H ZFSV auf Anfrage

– 6 –

Betonmischungen für besondere Einsatzbereiche

Für den Gebrauch unserer Produkte beachten Sie bitteunser Sicherheitsdatenblatt im Internet unter

www.peterbeton.de

Page 7: BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2 769021 769421 143,10 145,05 769022 769422 140,35 142,30 c30/37 c30/37 fd fd f3 f3 32

Frachtzulagen (Nicht aufgeführte Orte und Ortsteile bitte anfragen)

Ortschaften gelber Bereich(Grundzone)keine Zulage

Ortschaften roter Bereich16,00 €/m3 Frachtzulage

BermersbachBühlerhöheBrandmattErbersbronnHerrenwiesHinterseebachHundsbachHundseckKirschbaumwasenMummelseePlättigRaumünzachRote LacheSand (Schwarzw.)SchönmünzachSchwarzenbachUnterstmattWiedenfelsen

Baden-Baden Innenstadt,Bereich Fußgängerzone5,00 €/m3 Gebührenzulage

Bäderstraße Lange StraßeBaldreitstraße LeopoldsplatzBüttenstraße MauergasseEinhorngäßchen MühlengasseGernsbacher Straße RittergasseHirschstraße RotenbachgasseJesuitenplatz SalmengasseKönigshofgasse SternstraßeKüferstraße Willy-Brandt-Straße

Ortschaften grüner Bereich6,00 €/m3 Frachtzulage

Appenweier Haslach OberkirchAuerbach Hilpertsau ObertsrotBad Herrenalb Hilzen PfaffenrotBernbach Hochstetten ReichenbachBerg Ittersbach ReichentalBilfingen Jockgrim RheinzabernBodersweier Kämpfelbach RingelbachBurbach Karlsdorf RinklingenBusenbach Keltern-Weiler RotensolBüchelberg Kleinsteinbach ScheibenhardtBüchenau Königsbach SchielbergDarmsbach Kuhardt SchmalbachDietenhausen Langenberg SimmersbachDürrenbüchig Langenbrand SingenEbersteinburg Langensteinbach SpielbergEbersweier Lautenbach SpöckEllmendingen Legelshurst StadelhofenErdbeerhof Leimersheim StaufenbergEtzenrot Leutesheim SteinForbach Liedolsheim TiergartenFrauenalb Loffenau UrloffenGaisbach Marxzell WeisenbachGaistal Maximiliansau Weisenbach-AuGausbach Moosbronn WilferdingenGernsbach Mutschelbach WinterbachGondelsheim Neuburg WörthGraben Neupotz ZimmernHagenbach Neuthard ZusenhofenHardtwald Nöttingen

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

– 7 –

Page 8: BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2 769021 769421 143,10 145,05 769022 769422 140,35 142,30 c30/37 c30/37 fd fd f3 f3 32

Zusatzmittel: Erhöhung der Konsistenzklasse

Eine Klasse (z.B. F3 �� F4)Zwei Klassen (z.B. F3 �� F5)Weitere Erhöhungen auf Anfrage

Konsistenzkorrektur bei erhöhter Abladezeit durch Fließmittel (FM)

Reduzierung der Konsistenzklasse auf C1 / F1(kann zu Druckfestigkeitsverringerung führen)

Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit (VAZ) pro Stunde

Luftporenbildner (LP) ohne Prüfung auf BaustelleAbnahmeprüfung auf der Baustelle lt. Preisliste

Mikro-Hohlkugeln (MHK)

Beschleuniger (BS) bis 1,5%bis 2,0%

Hinweis: Für bauseits gestellte Zusatzmittel und/oder Fasern werden für den zusätzlichen Mischauf-wand im Werk oder auf der Baustelle berechnet. Mit Beginn der Zugabe fremder Stoffe istdie Abnahme des Betons erfolgt, auch wenn die Zugabe in unserem Fahrzeug vorgenom-men wird. In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtkonform“. Daher wird keine Gewährleistung für die Betoneigenschaften übernommen.

WICHTIGE HINWEISE

Gleitklausel: Sollten sich die Zement- bzw. Zusatzstoffpreise erhöhen, werden wir die Mehrkosten weiterberechnen.

Sonderbetone: Spezialbetone und Sonderbaustoffe

Ausdruck: Für das Ausdrucken von Lieferscheinen unter Angabe des IST-Summenausdruckesnach Aufforderung des Auftraggebers berechnen wirFür Einzelchargenausdruck incl. IST-Summenausdruck berechnen wir(Beton nach Zusammensetzung).

Frachtzulage: Im gelben Bereich sind 16,00 € / m3 Fracht im Preis frei Baustelle enthalten.Baden-Baden Innenstadt, Bereich Fußgängerzone (Gebührenzulage)

grüner Bereich

roter Bereich

separate Preislisten

2,005,00

5,00

6,00

16,00

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

Mindestfracht: Bei Einzellieferungen, außer einer Restlieferung, wird die Mindestfracht für 5 m3

abgerechnet (innerhalb gelbem Frachtbereich). 80,00 € / Fuhre

Wartezeit: Je m3 sind 5 Minuten Aufenthaltsdauer auf der Baustelle vorgesehen,jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet. Die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 schreiben vor, dass Fahrzeugespätestens 90 Minuten nach der Herstellung vollständig entladen sein müssen.

18,00 € / 1/4 Std.

Selbstabholer: Nur Beton der Konsistenz C1/F1 darf per Lkw (mit Ladefläche) abgeholt werden.Für alle anderen Betone ist ein Transportbetonfahrmischer erforderlich.Bei Selbstabholung vergüten wir ab 1 m3 7,00 € / m3

Kies: Für Kieslieferungen mit unseren Mischfahrzeugen berechnen wir für jede Körnungfrei Baustelle im Nahbereich des WerkesDer Frachtanteil beträgt 9,00 € / to.Mindestfracht 10 to. Aufenthaltsdauer auf der Baustelle ist mit 3 Minuten / to.vorgesehen, jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet.

29,00

18,00

€ / to.

€ / 1/4 Std.

5,5027,50

11,0055,00

5,5027,50

€ / m3

€ / Fuhre

€ / m3

€ / Fuhre

€ / m3

€ / Fuhre

Arbeitszeit: Montag bis Freitag 07.00 – 17.00 Uhr (Ankunft Baustelle)

Überstunden- Montag bis Freitag 06.00 – 07.00 Uhr undzuschläge: 17.00 – 20.00 Uhr (Ankunft Baustelle)

mindestens jedoch

Montag bis Freitag 20.00 – 22.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch

Samstag 06.00 – 11.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch (Lieferung unter Vorbehalt)

Lieferungen außerhalb o. g. Zeiten sowie am 24. und 31.12. nur auf Anfrage.

5,50 € / m3

75,00 € / m3

Saisonzuschlag: In der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar berechnen wir

5,009,00

5,00

2,00

3,50

10,00

auf Anfrage

20,0025,00

5,00

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

– 8 –

Abnahme- Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder dieverweigerung: bestellte und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem

als ausgeführt. Die Rückmenge wird voll berechnet zuzüglich der anfallendenEntsorgungskosten – mindestens

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WICHTIGE HINWEISE

Zemente: Es werden ausschließlich die im Liefergebiet üblicherweise erhältlichen Normzemente nach DIN EN 197, DIN 1164oder mit entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet.

Gesteinskörnung: Es werden Körnungen mit den entsprechend erforderlichen Anforderungen verwendet. Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind.

Zusatzmittel: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Produkte verwendet.

Zusatzstoffe: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Zusatzstoffe des Typs I (z. B. Gesteinsmehle, Pigmente, Fasern)und des Typs II (z.B. Flugaschen, Silikastäube) eingesetzt.

Bei Verknappung oder Wegfall einer oder mehrerer der o.g. Rohstoffe werden wir die notwendigen Umstellungen in Abstimmungmit Ihnen vornehmen. Mehrkosten durch den Ersatz höherwertiger Einsatzstoffe gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Betonzusammen-setzung: Zur Sicherstellung der Betoneigenschaften behalten wir uns Rezepturvariationen gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 vor.

Menge: 1 m3 Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m3 normgerecht verdichtetemBeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ± 3% Toleranz (nicht bei Mengen < 1 m3).

Zufahrt, Wir beliefern nur frei gefahrlos erreichbare Entladestellen (40 to.). Vorkehrungen für die Reinigung derReinigung, Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in derenEntsorgung: Verantwortung zu treffen. Sollten keine Reinigungs-/Entsorgungsmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen, erfolgt

eine Berechnung nach Aufwand. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung fürSchäden – auch nicht für evtl. Umweltfolgeschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang.

Übergabe- Jeweilige Konsistenzklasse gemäß Betonverzeichnis.konsistenz:

KonsistenzklassenFrischbeton:

Produktion: Die Produktion in der kalten Jahreszeit erfolgt unter Vorbehalt der Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Außen-temperaturen unter 0° C / über 25° C ist von einer eingeschränkten Stundenleistung bei Produktion und Lieferungauszugehen. Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur + 30° C bzw. + 25° Cgehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wasserzugabe: Veränderungen der Konsistenz des Betons durch nicht planmäßige Wasserzugabe auf der Baustelle ist unzulässig.Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen.Wird eine weitereWasserzugabe über die Rezepturmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers.In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nicht konform“.Daher erlischt unsere Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaft des gelieferten Betons.

Haftung und Es gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entstehen durch weitergehendeGewährleistung: Bearbeitung (z.B. maschinelles Glätten, Vakuumieren etc.) unserer Produkte Oberflächenschäden, so liegen

diese außerhalb unserer Gewährleistung (siehe entsprechende Gesteinskörnungen). Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind. Diese konzentrieren sich insbesonderebei weichen Konsistenzen verstärkt an der Betonoberfläche. Bei jeglicher Veränderung des Betons, die durch denAbnehmer veranlasst bzw. durchgeführt wird, erlischt die Gewährleistung.

Preisliste: Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. MitErscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten, nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, ihre Gültigkeit.

Skonto: Skonto darf nur auf den reinenWarenwert in Abzug gebracht werden.

Bestellung: Geschäftsgrundlage unserer Lieferungen ist die Bestellung der gewünschten Betonmenge 2 Arbeitstage vor Bedarf.

Fahrmischer- / Für den Einsatz von Beton- bzw. Fahrmischerpumpen (separate Preislisten) unserer BeteiligungsgesellschaftBetonpumpen: Pubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG ist eine Bestellung mindestens 3 bis 4 Tage vor dem vorgesehenen Einsatz

erforderlich. Für Ihren Auftrag gelten dann die Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten derPubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG.

Werkseigene Unsere Werke unterliegen einer Produktions- und Konformitätskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2Produktions-kontrolle (WPK): .

Die Produktions- und Konformitätskontrolle erfolgt durch die Firma:mbl Mineral- und Betonlabor GmbH Tel. 07221/684-224Richard-Haniel-Straße 3 Fax 07221/684-26776532 Baden-Baden e-mail: [email protected]

ein unabhängiges akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025.Die Produktion wird zusätzlich durch unabhängige anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht (Fremdüberwachung).

Ausbreitmaß

Klasse

Ausbreitmaß mm

Verdichtungsmaß

sehr steif

C0

> 1,46

plastisch

F2

350 – 410

weich

F3

420 – 480

sehr weich

F4

490 – 550

fließfähig

F5

560 – 620

sehr fließfähig

F6

≥ 630

steif

C1 F1

≤ 340

1,45 – 1,26

peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden

– 9 –

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AlleAngabenohneGewähr!

Stand

:2016

ÜbersichtExpositionsklassen

–Mindestanforderungen–DIN

EN206-1/DIN

1045-2

Exp-

Nr. 0

Exposi-

tionskl.1)

X0

BeschreibungderUmgebung

(normativ)

alleaußerXF,XA,X

M

ZuordnungsbeispielevonBauteilen

(inform

ativ)

Beton

ohne

Bew

ehrung

undohne

Betonkorrosion

Mindestfestig-

keitsklasse

C8/10

max.

W/Z-W

ert

ohne

SFA

mitSFA

2)

min.

LP3)

besondere

Anforderungen

1XC1

XC2

trockenod

erständignass

nass,seltentrocken

InnenräumemitüblicherLuftfeuchte;ständiginWasser

Teile

vonWasserbehältern,G

ründungsbauteile

C16/20

0,75

240

240

– –– –

2XC3

mäßigeFeuchte

offene

Gebäude,gewerbl.Feuchträum

e,Viehställe

Außenbauteile

mitdirekterBeregnung

Außenbauteile

BehältervonKläranlagen;G

üllebehälter

C20/25

0,65

260

240

––

3XC4

XF1

XA1

wechselnd

nass

undtrocken

mäßigeWassersättigungohne

Taum

ittel

chem

.schwachangreifend

eUmgebung

C25/30

0,60

280

270

– – –

–Gesteinsk.F

4–

imSprühn.-/Spritzw

asserbereich

vontaum

ittelbeh.Verkehrsflächen

offene

Wasserbehälter,Wasserwechselzone

vonSüßwasser

4

XF2

XF3

mäßigeWassersättigungmitTaum

ittel

hohe

Wassersättigungohne

Taum

ittel

XD1,XS

1,XM

1,wenngleichzeitige

Anforderung

ausXF

C25/30

0,55

300

270

4,0 –

Gesteinsk.M

S25

Gesteinsk.F

2LP

-Beton

Sprühnebelvon

Verkehrsflächen

(Bereich

10–30

m);Einzelgaragen

Außenbauteile

inKüstennähe

tragendeIndustrieböd

enbefahrenmitluftbereiften

Fahrzeugen

tragendeIndustrieb.bef.m

itluft-o.vollgum

miberei.G

abelstaplern

5

XD1

XS1

XM1

XM2

mäßigeFeuchte

salzhaltige

Luft

mäßigeVerschleißbeanspruchung

starke

Verschleißbeanspruchung

C30/37

0,55

300

max.360

max.360

270

– – – –

– – –Oberfl.-Behandl.

taum

ittelbehandelteVerkehrsflächen

undhoriz.S

pritzw

asserber.,

Räumerlaufbahnen,Wasserwechselzone

beiMeerwasserbauteilen

6XF4

hohe

WassersättigungmitTaum

ittel

XA2,XD2undXS2,wenngleichzeitige

Anforde-

rung

ausXF

C30/37

0,50

320

270

4,0

Gesteinsk.M

S18

LP-Beton

offene

Wasserbehälter,Wasserwechselzone

vonSüßwasser

beibetonangreifend

enBöd

en;M

eerwasserbauwerke

imSprühn.-/Spritzwasserbereich

vontaum

ittelbehandeltenVerkehrsfl.

Solebäder,B

auteile

beichloridhaltigenIndustrieabwässern

Bauteile

inHafenanlagen,dieständigunterWasserliegen

7

XF3

XA2

XF2

XD2

XS2

hohe

Wassersättigungohne

Taum

ittel

chem

.mäßigerAngr.;Meerwasserbauw.

mäßigeWassersättigungmitTaum

ittel

nass,seltentrocken

unterWasser

C35/45

(C30/37mit

Prüfalter28d

inFestigkeits-

entwicklungl

odersl)

0,50

320

270

– – – – –

Gesteinsk.F

2–

Gesteinsk.M

S25

– –

Brückenteile

mitSpritzwasser(bis10

m),Fahrbahndecken,P

arkdecks

KaimauerninHafenanlagen(Meerwasser)

Indu

strieabwasseranlagen

mitchem

.angr.Abw

ässern;Futtertischeusw.

tragendeIndustrieb.bef.m

itluft-o.vollgum

miber.G

abelstaplern

tragende

Industrieb.bef.mitelastomer-/stahlrollenber.G

abelstaplern,

Kettenfahrzeuge,W

asserbauwerke

mitGeschiebebelastung

8

XD3

XS3

XA3

XM2

XM3

wechselnd

nass

undtrocken

Spritzw

asser-,S

prühnebel-undTidebereich

chem

isch

starkangreifend

eUmgebung

starke

Verschleißbeanspruchung

sehr

starke

Verschleißbeanspruchung

C35/45

0,45

320

max.360

max.360

270

– – – – –

– –Schutzm

aßn.

–EinstreuenHart-

stoffeDIN

1100

9C30/37

0,45

320

270

4,0

LP-Beton

Mindestzem

entgehalt

1)FeuchtigkeitsklassenbezüglichAlkali-KieselsäurereaktionsieheTabelle1,DIN

FB100:2010-03

2)RegulariensieheAbschnitt5.2.5.2.2

3)AbhängigvomGrößtkorn

Mineral-undBetonlabor

GmbH

Baden-Baden

XD3,XS3,XA3,XM2,

wenngleichzeitige

AnforderungausXF

– 10 –

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Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton gemäß DIN 1045-3

Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)

Festigkeitsentwicklung des Betonsb)

r = ƒcm2 / ƒcm28c)

schnell

1fb ≥ 15 °C∂

10 °C ≤ fb < 15 °C∂

2

5 °C ≤ fb < 10 °C∂

4a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.

c) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.

r ≥ 0,50

mittel

2

4

8

r ≥ 0,30

langsam

4

7

14

r ≥ 0,15

Frischbetontemperatur fbzum Zeitpunkt desBetoneinbaus

Tabelle 2 – Bei den Expositionsklassen XC2, XC3, XC4 und XF1 nach DIN 1045-2Tabelle 2 – in Abhängigkeit der Frischbetontemperatur

Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)

Festigkeitsentwicklung des Betonsc)

r = ƒcm2 / ƒcm28d)

schnell

1≥ 25∂

25 > ≥ 15∂

1

15 > ≥ 10∂

10 > ≥ 5b)∂

2

a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Bei Temperaturen unter 5 °C ist die Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern, während der die Temperatur unter 5 °C lag.c) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.

d) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.e) Anstelle der Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt werden.

r ≥ 0,50

mittel

2

2

4

r ≥ 0,30

langsam

2

4

7

r ≥ 0,15

sehr langsam

3

5

10

3 6 10 15

r < 0,15

Oberflächentemperatur

in °Ce)∂

Tabelle 1 – Bei den Expositionsklassen nach DIN 1045-2 außer X0, XC1 und XMin Abhängigkeit der Oberflächentemperatur

Überwachungsklassen für den Beton gemäß DIN 1045-3Gegenstand Überwachungs-

klasse 1Überwachungsklasse 2a) Überwachungs-

klasse 3a)

Festigkeitsklasse für Normal- undSchwerbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

≤ C25/30b) ≥ C30/37 und ≤ C50/60 ≥ C55/67

nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33

Festigkeitsklasse für Leichtbeton nachDIN EN 206-1/DIN 1045-2 der Roh-dichtsklassen

D1,0 bis D1,4

≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44D1,6 bis D2,0

X0, XC, XF1

XS, XD, XA, XMc), XF2, XF3, XF4 –

Expositionsklassenach DIN 1045-2

– Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.B. Weiße Wannen)d)

– Unterwasserbeton– Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250°C– Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus)– Für besondere Anwendungsfälle (z.B. Verzögerter Beton, Betonbau

beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die jeweiligenDAfStb-Richtlinien anzuwenden.

– Stahlfaserbeton der Leistungsklasse L1 > 1,2

BesondereBetoneigenschaften

a) Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang Berfüllen und eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang C durchgeführt werden.

b) Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen.c) Gilt nicht für übliche Industrieböden.d) Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper maximal nur zeitweilig aufstauen-dem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.

Alle

Angaben

ohne

Gew

ähr!

– 11 –

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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür den Verkauf von Beton, Mörtel, Estrich und anderen Baustoffen (kurz: „Produkte“ bezeichnet)

§ 1 Geltungsbereich(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten ausschließlich.(2) Im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende Einkaufsbedingungen von Käufern werden nur

dann Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

§ 2 Angebot, Preise(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist.(2) Für die richtige Auswahl der Produkte, insbesondere Sorte und Menge, ist allein der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für

die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Käufers oder evtl. Übermittlungsfehler bei Auftragserteilung bzw.bei Abruf wird ausdrücklich abgelehnt. Mehrkosten wegen nachträglicher Änderungen der Bestellung trägt der Käufer.

(3) Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, z.B. für Zement, Kies, Ener-gie, Fracht und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.

(4) Die Regelung in Abs. 3 gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher i.S. des BGB, die innerhalb von 4 Monaten nachVertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Bei einer Preiserhöhung nach dieserZeit, die den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzu-treten.

(5) Zu den angebotenen Nettopreisen kommt jeweils die am Tag der Lieferung gültige gesetzliche MwSt hinzu.(6) Im Übrigen gilt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, die bei der Lieferung jeweils gültige Preisliste i.V.m.

dem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnis. Grundsätzlich verstehen sich die Verkaufspreise für unsere Produkte frei Bau-stelle.

(7) Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, für nicht normal befahrbare Straßen und nicht einwandfrei anfahrbare Bau-stellen sowie für nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder inder kalten Jahreszeit, werden für jeden Einzelfall besonders vereinbart.

§ 3 Lieferung, Abnahme(1) Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers

nachträglich geändert, so trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten.(2) Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Im Falle der Leistungsverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurück-

treten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene, mindestens 2 Arbeitstage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Ist derKäufer Unternehmer/Kaufmann i.S. des HGB gilt dies nur, wenn die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verbundenwurde. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögernoder unmöglich machen, sind wir berechtigt die Lieferung/Restlieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschiebenoder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer deswegen nicht zu.Nimmt der Käufer trotz unserer Abmahnung und Fristsetzung die vertraglich vereinbarte Liefermenge nicht oder nichtvollständig innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ab, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen/Rücktritt zu erklärenund Schadensersatz zu verlangen i.H.v. 40 % des Warenwerts der nicht abgenommenen Menge. Dem Käufer bleibt dasRecht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ausgefallen ist. Wir bleiben berechtigt, einen höherenSchaden nachzuweisen. Nimmt der Käufer die von ihm abgerufene Einzellieferung nicht oder nicht vollständig ab, hat ergleichwohl den vollen vertraglich vereinbarten Warenwert dieser Lieferung zu zahlen.

(3) Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oderwirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportver-zögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Lieferanten oder in fremden Betrie-ben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar undunvermeidbar sind.

(4) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbar-te Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausrei-chend befestigten, mit schweren Lastwagen (40 Tonnen) ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraus-setzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, ohne Rücksicht auf sein Verschulden.Das Entleeren muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug und das Bedienungspersonal erfolgen kön-nen. Die den Lieferschein Unterzeichnenden sind uns gegenüber als zur Abnahme der Produkte und zur Bestätigung desEmpfangs bevollmächtigt. Unser Sorten-Produkt-Verzeichnis gilt durch die Unterzeichnung des Lieferscheins als aner-kannt.

(5) Nimmt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig an, nachdem ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt worden war und hater den Aufschub zu vertreten, so hat er uns - unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises - den darausentstehenden Schaden zu ersetzen.

(6) Mehrere Käufer einer Lieferung (Baugemeinschaft) haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Pro-dukte und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Alle Gemein-schaftsmitglieder bevollmächtigen einander in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindli-chen Erklärungen entgegenzunehmen.

(7) Zur Gewährleistung der reibungslosen Versorgung der jeweiligen Baustelle, muss mind. 2 Tage vor Lieferung bestellt unddie Anlieferungsform mit uns festgelegt werden. Dabei ist wie folgt zu gliedern:a) Auftraggeberb) genaue Baustellenanschriftc) genaue Bezeichnung des bestellten Produktsd) Sortenbezeichnung, laut unserem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnise) Menge in m3/tf) Abnahmemenge pro Stundeg) Liefertag und Uhrzeit

(8) Der Käufer hat ausreichenden Platz zur Reinigung von Fahrzeugen und zum Ablegen von Baustoffresten auf oder an derBaustelle, nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Für Schäden aus dem Entlade-, Spül-und Reinigungsvorgang im Bereich des Ablade- oder Reinigungsplatzes, übernehmen wir keine Haftung, auch nicht fürevtl. Umweltfolgeschäden, es sei denn, uns bzw. unserem Personal ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

§ 4 GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht bei Beförderung mittelsfremder Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware verladen ist; bei Transport mit unseren eigenenFahrzeugen geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur verein-barten Stelle zu gelangen bzw. mit Beginn der Entladung.

§ 5 Zahlung(1) Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro sofort nach Empfang zu zahlen.(2) Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind wir aber auch berechtigt, vor

Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.(3) Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten Kontokorrentzinses berechnet, mindestens jedoch

in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das zweite und jedes weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauscha-le von 4,00 E; max. 20,00 E. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenauf-wand zu führen.

(4) Sollten im Einzelfall dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt oder Stundungen sowie Skontofristen, Rabatte oder Bonigewährt sein, sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Ver-zug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögengestellt oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet ist, oder uns sonst Umstände bekannt wer-den, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir können entgegengenommene Wechselzurückgeben und sofortige Zahlung verlangen.

(5) Wenn Skonto gewährt ist, gilt dies mangels anderer Vereinbarung nur, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nachRechnungserhalt erfolgt, was jedoch im Weiteren voraussetzt, dass hinsichtlich älterer Forderungen kein Verzug bestehtund der Käufer uns gegenüber keine Wechselverbindlichkeiten hat.

(6) Wechsel und Schecks werden nur im Falle besonderer vorheriger Vereinbarung, und nur erfüllungshalber, entgegenge-nommen. Eine Stundung der Forderung ist hierin nicht zu sehen.

(7) Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Käufer mit/wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausge-schlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch, oder der das Zurückbehaltungsrechtbegründende Anspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.Wir sind berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche des Käufers aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltendzu machen, auch bei unterschiedlicher Fälligkeit.

(8) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichenRechnungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung – auf welche Schuld die Lei-stung angerechnet wird. Etwaige Leistungsbestimmungen des Käufers binden uns nicht. Im Übrigen werden Teilzahlun-gen des Käufers gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

(9) Forderungen, gleich welcher Art, die dem Käufer uns gegenüber zustehen, dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.(10) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso steht uns das Recht zu Schadensersatz zu fordern und vom Vertrag zurückzu-treten.

(11) Unsere Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur auf Grund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.(12) Am Fälligkeitstage ist bei Beanstandungen der Betrag zu zahlen, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung ent-

fällt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen und aller

aus der Geschäftsverbindung bereits bestehender Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmanni.S. des HGB, so bleiben die Produkte auch bis zur vollständigen Bezahlung künftiger aus der Geschäftsverbindung resul-tierender Forderungen unser Eigentum.

(2) Der Käufer darf unsere Produkte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch im gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartnerbereits im Voraus an einen Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.

(3) Eine Verarbeitung unserer Produkte zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns,ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, erwer-ben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts des von uns gelieferten Produkts und der ande-ren Ware, zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung, Verbindung, Vermengungoder Vermischung an der neuen Sache Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung aller

unserer Forderungen schon jetzt das Alleineigentum bzw. das Miteigentum im Verhältnis des Werts des von uns geliefer-ten Produkts zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.

(4) Der Käufer verpflichtet sich sowohl die von uns gelieferten Produkte, wie auch die neue Sache, mit kaufmännischer Sorg-falt unentgeltlich für uns zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Produkte oder der daraus hergestelltenneuen Sachen, hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Erfüllung unsererForderungen schon jetzt alle, auch künftig entstehenden, Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Produkte mit allenNebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums bzw. unseres Miteigentumsanteils, mit Rang vor dem restlichen Teil sei-ner Forderungen, ab. Für den Fall, dass der Käufer unsere Produkte (zusammen mit anderen uns nicht gehörendenWaren), oder aus unseren Produkten hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Produkte mit einem fremden Grund-stück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt,die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderungen mitallen Nebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums- bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil seinerForderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufGrund der Verarbeitung unserer Produkte wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir neh-men die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Im Falle des Verzugs des Käufers hat er uns auf unser Verlangendiese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben, mit der Aufforde-rung, bis zur Höhe unserer gesamten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind auch berechtigt, jederzeit selbst die Nacher-werber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen gegen diese einzuziehen. Für den Fall, dass der Käu-fer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung i.H. dieserForderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt; der Käufer darf seine For-derungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbotvereinbaren.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Produkte bzw. die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen odersonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, wird der Käufer auf unser Eigentum bzw. unsere Forderungsin-haberschaft hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen; der Käufer hat uns alle für eine Intervention notwendigenUnterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gericht-lichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(6) Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltswareauf dessen Kosten zur Sicherung unserer Ansprüche herauszuverlangen und in Besitz zu nehmen oder an neutraler Stel-le zum Zweck der Verwahrung zu hinterlegen. Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen Herausgabeansprüche gegenüberDritten an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie dasHerausverlangen unseres Eigentums oder die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten durchuns, geschieht nur zum Zweck der Sicherung und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unser Recht vom Vertrag zurückzu-treten, wird hierdurch nicht berührt.

(7) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unse-re Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers in diesem Umfangzur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Entscheidung, welche Sicherheit freigegeben wird, obliegt allein uns. Maß-gebend für die Ermittlung der Höhe der Sicherheit sind der Einkaufs- bzw. Gestehungspreis, bei Forderungen ihr Nomi-nalwert.

(8) Mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbe-haltsware auf den Käufer über. Sogleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüchenach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hatte.

§ 7 Mängelhaftung(1) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte aus unseren Sorten-Produkt-Verzeichnissen nach den geltenden Vorschriften

hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Produkte gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen.(2) Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Produkte

durch Eingriffe, gleich welcher Art, verändert, z.B. durch Zugabe von Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferan-ten oder mit Baustellenbeton vermengen oder sonst verändern oder vermengen oder verändern lassen.

(3) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Geschäfts- bzw. Vertriebsleitung zu rügen. Der Käufer hat die Ware zwecksNachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicherBestätigung. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Beauftragten vor-schriftsmäßig entnommen worden sind.

(4) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB hat er offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferungeiner offensichtlich anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge sofort bei Abnahme der Ware zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlichen anderen als der bedungenen Pro-duktsorte oder -menge, sind unverzüglich nach Sichtbar-/ Bekanntwerden zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristge-rechter Rüge gilt das Produkt als genehmigt.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; das gilt nicht in den Fällen des § 438 I Nr. 2 b BGB.

(5) Verbraucher haben Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu.

(6) Wegen eines Mangels, den wir nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, hat der Käufer, der Unterneh-mer/Kaufmann i.S. des HGB ist, nach unserer Wahl den Anspruch auf Ersatzlieferung, wofür uns angemessene Frist ein-zuräumen ist, oder auf Herabsetzung des Kaufpreises. Sollte unser Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessenerFrist nicht zum Erfolg geführt haben, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte offen.

(7) Die Regelung des § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.(8) Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus wel-

chem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzungund/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitoder es handelt sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. die Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit.

(9) Eine Haftung über den in § 7 Ziff. 1 beschriebenen Rahmen hinausgehend wird nicht übernommen. Wir stehen dafür ein,dass die von uns gelieferten Produkte für die gewöhnliche Verwendung geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen,die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Für Produkte, dienach den Rezepturen des Käufers durch uns hergestellt werden, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. DieHerstellung dieser Produkte geschieht ausschließlich im Auftrag des Käufers. Eine Prüfungspflicht dieser Rezepturen,auch hinsichtlich der Geeignetheit für die künftige Verwendung der dadurch herzustellenden Gegenstände, besteht füruns nicht.

(10) Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Beförderung oder Lagerung der Produkte durch den Käufer oder durchunsachgemäße Weiterverarbeitung.

(11) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, wie auch fürsorglich in den Fällen, in denen unsere Haftung ausge-schlossen ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatzansprüche in jedem Falle der Höhe nach begrenzt auf den Betrag,der durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme 2,5 Mio. E bei Personenschäden; 5,1 Mio. E beiSachschäden) gedeckt ist, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit beruht. Vertragsstrafeansprüche des Käufers uns gegenüber sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese beiVertragsabschluss sowohl dem Grunde, als auch der zu berechnenden Höhe nach anerkannt haben.

§ 8 BaustoffüberwachungUnseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehördeist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betretenund Proben zu entnehmen.

§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern oder ihren jewei-

ligen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich Deutsches Recht insbesondere das BGB unter Ausschluss der Bestimmun-gen des einheitlichen UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerks; Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unsererVerwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Ver-triebsgesellschaft. Dies gilt nur, wenn Käufer Kaufmann ist.

(3) Bei Geschäften mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbaroder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach unse-rer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Vertriebsgesellschaft.

§ 10 Datenschutzrechtlicher Hinweis(1) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten)

gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Ver-tragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (u.a. Konzern-buchhaltung) übermittelt werden.

(2) Im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung werden wir zum Schutz vor Forderungs-ausfällen personenbezogene Vertragsdaten des Käufers sowie Angaben über die nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B.Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen) an Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Vertragsver-hältnisses solche Daten bei den Auskunfteien aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhalten wir hierüber Auskunft.Diese Meldungen dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigtenInteressen oder der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich istund dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Auskunftei speichert die Daten,um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Aus-kunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Dateien nur zu Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interessean der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

(3) Der Käufer erhält auf Wunsch die Anschrift der Auskunfteien mit denen wir zusammenarbeiten.

§ 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinba-rungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeitaller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege derAuslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke weitestgehend ent-spricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten andie Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften. Stand 03/2016

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