BETONPREISLISTE VERZEICHNIS 2016 - peterbeton.de · c30/37 c30/37 lp lp 42010) 42010) 32 16 2 2...
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peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KG Richard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-BadenKies- und Betonwerke Postfach 76504 Baden-Badene-mail: [email protected] www.peterbeton.de
VERTRIEB: Telefon 07221 /684221Telefax 07221 /684210
BETONDISPOSITION:Werke 1 – 6 Telefon 07221 /684212
Telefax 07221 /684216Werke 7 – 8 Telefon 0721 /593007
Telefax 0721 /558136
WERKE:1 Sandweier Telefon 07221 /6842122 Achern Telefon 07841 / 37643 Bühl-Vimbuch Telefon 07223 / 231086 Bietigheim Telefon 07245 / 28217 Rheinhafen Telefon 0721 /5930078 Neureut Telefon 0721 /785798
BETONPREISLISTE
VERZEICHNIS2016
Gültig ab 01. April 2016
DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Expositions-klasse(n)*
Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
NRK
NRK 16
XC4, XF1, XA1
Konsi-stenz-klasse
Feuchtig-keits-klasse
bes.Eigen-schaften
Beton-festig-keits-klasse
Über-wach-ungs-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3€/m3
Art Größt-kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Betone für den Wohnungs- und Industriebau
X0
XC2 WF
Allgemeiner Betonbau Alle Betone in der Konsistenzklasse � F3 (außer C8/10) sind pumpfähig.
C8/10
C8/10
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
32
16
32
16
8
32
16
32
16
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
32
16
8
–
–
–
–
–
–
–
WF
C8/10
C8/10
F3
F3
C12/15
C12/15
C12/15
C1
C1
C1
C12/15
C12/15
F3
F3
–
–
C25/30
C25/30
C25/30
F3
F3
F3
2
2
2
NRK
NRK
NRK
32
16
8
LP
LP
LP
XC4, XD1, XF2,XF3, XA1, XM12)+12)
(Dmax8 kein XM)
C30/37
C30/37
LP
LP
WA
WAXC4, XD3, XF4,
XA24+6), XM23+12)
C16/20
C16/20
F3
F3
F3
F3
F3
–
–
XC3 WF
C20/25
C20/25
C20/25
–
–
–
C25/30
C25/30
C25/30
–
–
–
WF
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
C30/37
C30/37
C30/37
–
–
–WA
XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6)
C40/50
C40/50
F3
F3
2
2
32
16
–
–
XC4, XD2, XF2,XF3, XA26), XM12)
(Dmax8 kein XM)
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
–
WA
XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6), XM23)
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
–
WA
WA
WA
XC4, XF1, XA1
C25/30
C25/30
C25/30
F3
F3
F3
Bkl 1
(WUe)
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
C30/37
C30/37
C30/37
Bkl 1
(WUe)
WF
WA
C1
C1
1
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
142001
142401
142801
153001
153401
153801
165001
165401
165801
177001
177401
177801
178021
178421
178821
188001
188401
110202
110602
110002
110402
120202
120602
120822
120002
120402
131002
131402
142002
142402
142802
104,00
105,95
108,55
111,05
106,65
108,60
112,55
110,85
112,80
115,05
116,75
116,25
118,20
125,40
110203
110603
110003
110403
120203
120603
120823
120003
120403
131003
131403
142003
142403
142803
105,00
106,95
109,55
112,05
107,65
109,60
113,55
111,85
113,80
116,05
117,75
117,25
119,20
126,40
118,65
120,60
127,80
121,80
123,75
130,50
128,35
130,35
136,05
134,05
136,05
142,75
135,10
137,05
141,70
142,10
144,10
131,25
136,15
153002
153402
153802
165002
165402
165802
177002
177402
177802
178022
178422
178822
–
–
119,40
121,35
128,10
125,60
127,60
133,30
131,30
133,30
140,00
132,35
134,30
138,95
–
–
–
–
–
–
153011
153411
153811
165011
165411
165811
126,25
128,20
134,30
130,35
132,35
138,05
153012
153412
153812
165012
165412
165812
123,85
125,80
131,90
127,60
129,60
135,30
154001
154401
154801
169021
169421
141,10
143,05
137,25
139,20
147,20
154002
154402
154802
169022
169422
138,35
140,30
134,85
136,80
144,80
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F4F4F4
32
16
8
F4F4F4
NRK
NRK
NRK
32
16
8
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
F4F4F4
MS25/F2MS25/F2
2
2
108411
108811
148,55
154,85
MS25/F2MS25/F2
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
C45/55
C45/55
F3
F3
2
2
32
16
–
–WA
198001
198401
144,30
146,35
–
–
–
–
MS25/F2MS25/F2
NRK
NRK
C50/60
C50/60
F3
F3
16
8
–
–
NRK
NRK
32
16
8
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F4F4F4
32
16
8
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
F3
F3
2
2
NRK
NRK
32
16
MS18MS18
F3
F3
F3
F3
F3
F3
2
2
2
F3
F3
F3
2
2
2
25)
25)
25)
F3
F3
F3
2
2
2
2
2
2
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
2
2
2
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 112) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.
–––
Betone für „Wasserundurchlässige Bauwerke“ gemäß DAfStb-Richtlinie
LP-Betone (maschinelles Glätten kann die Porenstruktur schädigen)
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
langsame (l)Festigkeitsentwicklunglängere Ausschalfristen
vorzugsweise bei mittlerenund hohen Temperaturen,
geringere Wärmeentwicklung
(sl)
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
XC4, XF1, XD1,XA1, XM1
C30/37 165521 133,401655222F4–WA F4
XC4, XF1, XA1 C25/30 153521 128,8515352225)F4–WF F416
Betone geeignet für Sichtbetonflächen (Baustellenversuch mit Erprobungsfläche erforderlich!)
– 2 –
2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten ...)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte
Verkleidung)6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfat-
widerstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.
Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Expositions-klasse(n)*
Konsi-stenz-klasse
Feuchtig-keits-klasse
bes.Eigen-schaften
Beton-festig-keits-klasse
Über-wach-ungs-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3€/m3
€/m3
Art Größt-kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
(sl)(l)
Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Betone für den Ingenieurbau
C25/30
C25/30
C25/30
–
–
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
32
16
8
2
2
2
753001
753401
753801
123,80
125,75
131,95
753002
753402
753802
121,40
123,35
129,55
C30/37
C30/37
–
–
F3
F3
32
16
2
2
765001
765401
130,35
132,35
765002
765402
127,60
129,60
C30/37*
C30/37*
C30/37*
–
–
–
F3
F3
F3
32
16
8
2
2
2
767001
767401
767801
767002
767402
767802
129,30
131,25
135,90
C40/50
C40/50
–
–
F3
F3
32
16
2
2
788001
788401
–
–
–
–
C25/30*
C25/30*
C25/30*
LP
LP
LP
42010)
42010)
42010)
32
16
8
2
2
2
759001
759401
759801
136,50
138,45
144,30
759002
759402
759802
134,10
136,05
141,90
C30/37
C30/37
LP
LP
42010)
42010)32
16
2
2
769021
769421
143,10
145,05
769022
769422
140,35
142,30
C30/37
C30/37
FD
FD
F3
F3
32
16
2
2
765031
765431
133,25
135,25
765032
765432
130,50
132,50
C45/55
C45/55
–
–
F3
F3
32
16
2
2
798001
798401
–
–
–
–
C35/45
C35/45
FD
FD
F3
F3
32
16
2
2
778021
778421
137,10
139,05
778022
778422
134,35
136,30
C30/37
C30/37
FD+LP
FD+LP
F3
F3
32
16
2
2
766031
766431
143,05
145,05
766032
766432
140,30
142,30
C30/37
C30/37
FD+LP
FD+LP
F3
F3
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
2
2
769041
769441
144,30
146,25
769042
769442
141,55
143,50
C25/30
C25/30
F5
F5
32
16
2
2
–
–
753062
753462
F5
65010)32
16
2
2
–
–
–
–
153132
153232
128,85
132,35
C25/30
C25/30
–
–
C30/37–
WF
F5 32 2 – 167032– 132,60
C30/37
C30/37
F5
F5
32
16
2
2
–
–
765062
765462
C30/37*
C30/37*
F5
F5
32
16
2
2
–
–
767062
767462
125,20
127,15
127,10
129,55
133,10
135,55
–
–
–
–
–
–
C50/60
C50/60
–
–
F3
F3
32
16
2
2
708011
708411
146,60
148,60
–
–
–
–
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F2F2F2
F2F2
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
F2F2
F2F2
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
2
2
2
777101
777501
777801
132,05
134,00
138,65
144,10
146,10
145,60
147,60
136,50
138,50
143,50
777102
777502
777802
133,75
135,75
140,75
Betone nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!)Betone der Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 siehe Betonverzeichnis „Wohnungs- und Industriebau“
FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie (maschinelles Glätten kann bei LP-Beton die Porenstruktur schädigen)
Unterwasserbeton
Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!) / DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140
XC4, XD3,XF4
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1, XF1,XA1, XM1
XC4, XD2,XF2, XF3,XA26), XM12)
(C35/45 Dmax8kein XM)
XC4, XD3,XF2, XF3,XA24+6)
XC4, XD3,XF4, XM1
WA
WA
WA
WA
WA
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
XC4, XD3, XF2, XF3,XA24+6), XM22+3)
XC4, XD2, XF4,XA26), XM12+3+12)
XC4, XD3, XF4,XA24+6), XM12+3+12)
WA
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1,XF1, XA1
XC4, XD2,XF2, XF3, XA26)
XC2, XA1
XC2, XA26)
WA
WA
WA
––
––
––
C25/30
C25/30
F5
F5
32
16
2
2
–
–
153062
153462
C30/37
C30/37
F5
F5
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
F4F4
MS25/F2MS25/F2
MS18MS18
MS18MS18
–
–
–
F4F4
F4F4
2
2
–
–
165062
165462
123,20
125,15
125,10
127,55
–
–
–
–
Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1,XF1, XA1
WA
WA
––
––
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand
(SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.
10) Zielwert ± 30 mm12) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr gewährleistet
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
– 3 –
2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)4) als XA3 nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte
Verkleidung)9) nicht für Betonschutzwände11) mit NaCI-Nachweis gem. ZTV-ING*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Sympaton
Betone für Industrieböden und Lagerflächen
Sympaton LVB: – Der leichtverdichtbare, fließfähige Transportbeton für erhöhte Anforderungen,
z.B. Bodenplatten, Stützen, Wände, wasserundurchlässige Bauwerke (Weiße Wanne).
– Ausbreitmaß � 630 mm
Sympaton SVB: – Der selbstverdichtende Ingenieur-Transportbeton für höchste Anforderungen.
– Setzfließmaß � 700 mm (auf Anfrage)
Expositions-klasse(n)*
Beton-festigkeits-klasse
Feuchtig-keits-klasse
Konsi-stenz-klasse Art Größt-
kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Über-wachungs-klasse
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1, XA1
C25/30C25/30
F6F6
25)
25)653422653822
NRKNRK
C30/37C30/37
F6F6
22
663422663822
NRKNRK
C30/37 F6 2 665422NRK
C35/45 F6 2 675422NRK
C45/55 F6 2 695422NRK
C50/60 F6 2 605422NRK
C35/45XC4, XD2, XF2 + 3, XA26) F6 2 –
––
––
–
–
–
–
677421
––
––
–
–
–
–
147,15
132,45139,20
135,80141,55
143,40
144,90
145,90
146,90
–NRK
WF
WA
F4F4
F4F4
F4
F4
F4
F4
MS25/F2
168
168
16
16
16
16
16
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr langsam“ auf Anfrage2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 16) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem Sulfatwiderstand (SO4
2– > 600 mg/l) nur auf Anfrage10) Zielwert ± 30 mm*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
– 4 –
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Expositions-klasse(n)*
Beton-festigkeits-klasse
Leistungs-klasse
Feuchtig-keits-klasse
Konsi-stenz-klasse Art Größt-
kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Über-wachungs-klasse
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Sorten-Nr.
153041153441XC4, XF1, XA1 WF
C25/30C25/30
––
F2F2
NRKNRK
3216
F4F4
25)
25)
165041165441165241165641
120,65125,50
126,30128,25126,30128,25
121,15123,10
123,55125,50123,55125,50
XC4, XF1, XD1XA1, XM12)
WA
––––
F2F238010)
38010)
NRKNRKNRKNRK
32163216
F4F4F4F4
2222
153042153442
165042165442165242165642
€/m3 Sorten-Nr. €/m3
Sympaton LVB (Konsistenzklasse F6 – Ausbreitmaß � 630 mm)
Betone für Hallenböden
Stahlfaserbetone mit Leistungsklasse nach DAfStb-Richtlinie
C30/37C30/37C30/37C30/37
565021565421
159,00161,05
156,25158,30
C30/37C30/37 L1,2/0,9
F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565041565441
167,45169,50
164,70166,75WA L1,5/1,2
F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565022565422
565042565442
C30/37C30/37
565061565461
176,15178,20
173,40175,45
XC4, XF1, XD1XA1, XM12)
L1,8/1,5F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565062565462
C30/37C30/37
Weitere Festigkeits- und Leistungsklassen auf Anfrage.
Sympaton SVB nach DAfStb-Richtlinie (Setzfließmaß � 700 mm) auf Anfrage
Zusätzliche Überwachungskosten SVB 500,00 € / Betoniertag ohne Baustellenüberwachung
32161632
––
766401–
––
769011–
107,05109,95120,55
900039001390023
106,05108,95119,55
900029001290022
900019001190021
107,80110,70121,95
–––
32168
RKRKRk
C0C0C0
entfälltW0
BK 1,8–
BK 100
––––
Größt-korn
Dmax
Art
Gesteinskörnung
Betonpreisliste/Verzeichnis 2016DIN EN 206-1/DIN 1045-2
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
allgemein W0
C16/20X0
C1C1C1
32168
130201130601130801
117,30118,80123,20
130202130602130802
114,90116,40120,80
130203130603130803
115,90117,40121,80
Betongemische für den Verkehrswegebau (Konsistenzklasse C1) Druckfestigkeitsklasse gemäß DIN FB 100:2010-03
Betontragschicht DIN 18316:2012-09 Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN FB 100
Hydraulisch gebundene Tragschicht DIN 18316:2012-09Druckfestigkeitsklasse C5/6 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5
Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08, Tabelle 5
Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 25 N/mm2
allgemein W0
Dränbeton (FGSV-Merkblatt M DBT 2013) für versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV 2013) undunter Pflaster- und Plattenbelägen Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 15 N/mm2
Einkornbeton
Beton nach TL Beton-StB 07 (Ausgabe 2007) für Fahrbahndecken mit Straßenzement sowie für kommunale Ver-kehrsflächen gemäß M VaB 2013 (Kreisverkehr, Busspuren, Rastanlagen) und unbedenklicher Gesteinskörnunggem. ARS 04/2013 (Bereich WS) und DAfStb-Richtlinie (Bereich WA) Druckfestigkeitsklasse C30/37 (Betone sind nicht pumpfähig)
BK 0,3–
BK 1,0
Oberbeton
FrühhochfestUnterbeton
WAXF4, XM1
XF4
Verkehrswegebau
Um die Eigenschaften sicherzustellen ist es erforderlich, den Beton in der vorgegebenen Konsistenzklasse herzustellen, einzu-bauen, entsprechend zu verdichten und beim Transport, der Zwischenlagerung und nach dem Einbau vor Feuchtigkeitsentzug(z.B. mit Folie) zu schützen. Bei Verarbeitungszeiten > 90 min. können sich die Druckfestigkeiten deutlich vermindern.Teilweise sind Prüfungen gemäß den entsprechenden Normen, Richtlinien und Merkblättern auf der Baustelle erforderlich.
* Die Einstufung in die Feuchtigkeitsklasse WS muß durch einen Gutachter geprüft und bestätigt werden!Gesteinskörnungsarten: N = Natursand, RK = Rundkorn, SP = SplittBK = Belastungsklasse gemäß RStO 12
schneller (s)
Anwendungs- bzw.Einsatzbereich
Konsi-stenz-klasse
Abw. v.Regel-anf.
Druckfestigkeits-klasse und/oderExpositions-klasse
Feuchtig-keits-klasse
langsamer (l)
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
Preise frei Baustelle in €/m3 (gelber Lieferbereich)
Erstarrungsbeginn des Betons
normal (m)
C20/25X0
C1C1C1
32168
140201140601140801
118,25120,20124,65
140202140602140802
115,85117,80122,25
140203140603140803
116,85118,80123,25
C25/30X0
C1C1C1
NRKNRKNRK
NRKNRKNRK
NRKNRKNRK
32168
–––
–––
–––
150201150601150801
120,45122,40127,35
150202150602150802
118,05120,00124,95
150203150603150803
119,05121,00125,95
entfällt C1 32 – – 96032 99,45 – –
allgemein W0 entfällt C1 32 – – 96042 102,30 – –
allgemein W0 entfällt C1 32 – – 120212 106,65 – –
Tragschichten mithaufwerksporigem
GemischW0 entfällt
entfällt
C1C1C1C1C1
321682216
–––––
––-––
9610296502968029611296512
112,70114,65119,10122,70123,65
–––––
–––––
Tragschichten mithaufwerksporigem
GemischW0
C1C1C1C1C1
321682216
9621196511968119622196521
117,20119,20123,70127,20128,20
–––––
–––––
–––––
–––––
Sickerschichten
NRK
NRK
NRK
NRKNRKNRK
NRK, SPNRK, SP
NRKNRKNRK
NRK, SPNRK, SP
F4
F4
F4
F4F4F4F4F4
F4F4F4F4F4
F3F3F3C1
NRKNRKNRKNRK
sieheTL-BetonTAB. 4 +AnhangA
––
auf Anfrage–
766002766402–
766202
Preiseauf
Anfrage
––––
––––
OberbetonWaschbetonFrühhochfestUnterbeton
WS*XF4, XM2
XF4
F3C1F3C1
NRK, SPN, SPNRK, SPNRK
2282232
––
auf Anfrage–
769002769802–
766202
Preiseauf
Anfrage
––––
– 5 –
Baustoffart langsameAbbindezeit
(l)
schnelleAbbindezeit
(s)
115,55
118,40
120,30
125,05
129,80
91052
91032
91002
91012
91022
Art1)Zementgehalt
Walzbeton
Ausgleichsbeton
115,20
Größt-kornDmax
Konsi-stenz-klasse
normaleAbbindezeit
(m)
Betonpreisliste/Verzeichnis 2016
Sonderbaustoffe
Festig-keits-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
8
8
8
8
8
SM
SM
SM
SM
SM
SMV 250
SMV 280
SMV 300
SMV 350
SMV 400
91051
91031
91001
91011
91021
117,95
120,80
122,70
127,80
132,80
91053
91033
91003
91013
91023
116,55
119,40
121,30
126,05
130,80
92002
92012
92022
2
2
2
SM
SM
SM
SMG 300
SMG 350
SMG 400
120,30
125,05
129,80
92001
92011
92021
122,70
127,80
132,80
92003
92013
92023
121,30
126,05
130,80
910428SMPflaster / Platten 109,90 – – – –
93002
93012
–
2
SM
SM
Kanalfüllmasse
Tankfüllmasse
152,05
124,55
–
–
–
–
–
–
–
–
930222SMFüllmasse mit Schaumbildner 132,80 – – – –
Hinterfüllbeton 96002
96012
32
16
SM
SM
98,50
108,00
96001
96011
100,25
109,75
96003
96013
99,50
109,00
9602232gemäßFGSV-
Merkblatt– – – –
930722SMFüllmasse Isotherm 1,2 175,00 – – – –
93092–SM
C0
C1
C1
C1
C1
C1
C1
C1
C1
F6
F6
F6
C1
F3
C1
–
–
–
NRK
NRK
NRK
F6
F6
250
280
300
350
400
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
300
350
400
N
N
N
180 NRK
–
–
–
–
–
–
N
N
N
–Ringrohrfüllmasse 0,8 175,00 – – – –
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Gesteinskörnung
Verlegemörtel
Glattstrich, Schutzmörtel
Füllmassen
1)N = Natursand, RK = Rundkorn, NRK = Natursand/Rundkorn
Schüttmaterialien ohne Bindemittel im Fahrmischer auf Anfrage
Flüssigboden gem. FGSV-H ZFSV auf Anfrage
– 6 –
Betonmischungen für besondere Einsatzbereiche
Für den Gebrauch unserer Produkte beachten Sie bitteunser Sicherheitsdatenblatt im Internet unter
www.peterbeton.de
Frachtzulagen (Nicht aufgeführte Orte und Ortsteile bitte anfragen)
Ortschaften gelber Bereich(Grundzone)keine Zulage
Ortschaften roter Bereich16,00 €/m3 Frachtzulage
BermersbachBühlerhöheBrandmattErbersbronnHerrenwiesHinterseebachHundsbachHundseckKirschbaumwasenMummelseePlättigRaumünzachRote LacheSand (Schwarzw.)SchönmünzachSchwarzenbachUnterstmattWiedenfelsen
Baden-Baden Innenstadt,Bereich Fußgängerzone5,00 €/m3 Gebührenzulage
Bäderstraße Lange StraßeBaldreitstraße LeopoldsplatzBüttenstraße MauergasseEinhorngäßchen MühlengasseGernsbacher Straße RittergasseHirschstraße RotenbachgasseJesuitenplatz SalmengasseKönigshofgasse SternstraßeKüferstraße Willy-Brandt-Straße
Ortschaften grüner Bereich6,00 €/m3 Frachtzulage
Appenweier Haslach OberkirchAuerbach Hilpertsau ObertsrotBad Herrenalb Hilzen PfaffenrotBernbach Hochstetten ReichenbachBerg Ittersbach ReichentalBilfingen Jockgrim RheinzabernBodersweier Kämpfelbach RingelbachBurbach Karlsdorf RinklingenBusenbach Keltern-Weiler RotensolBüchelberg Kleinsteinbach ScheibenhardtBüchenau Königsbach SchielbergDarmsbach Kuhardt SchmalbachDietenhausen Langenberg SimmersbachDürrenbüchig Langenbrand SingenEbersteinburg Langensteinbach SpielbergEbersweier Lautenbach SpöckEllmendingen Legelshurst StadelhofenErdbeerhof Leimersheim StaufenbergEtzenrot Leutesheim SteinForbach Liedolsheim TiergartenFrauenalb Loffenau UrloffenGaisbach Marxzell WeisenbachGaistal Maximiliansau Weisenbach-AuGausbach Moosbronn WilferdingenGernsbach Mutschelbach WinterbachGondelsheim Neuburg WörthGraben Neupotz ZimmernHagenbach Neuthard ZusenhofenHardtwald Nöttingen
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
– 7 –
Zusatzmittel: Erhöhung der Konsistenzklasse
Eine Klasse (z.B. F3 �� F4)Zwei Klassen (z.B. F3 �� F5)Weitere Erhöhungen auf Anfrage
Konsistenzkorrektur bei erhöhter Abladezeit durch Fließmittel (FM)
Reduzierung der Konsistenzklasse auf C1 / F1(kann zu Druckfestigkeitsverringerung führen)
Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit (VAZ) pro Stunde
Luftporenbildner (LP) ohne Prüfung auf BaustelleAbnahmeprüfung auf der Baustelle lt. Preisliste
Mikro-Hohlkugeln (MHK)
Beschleuniger (BS) bis 1,5%bis 2,0%
Hinweis: Für bauseits gestellte Zusatzmittel und/oder Fasern werden für den zusätzlichen Mischauf-wand im Werk oder auf der Baustelle berechnet. Mit Beginn der Zugabe fremder Stoffe istdie Abnahme des Betons erfolgt, auch wenn die Zugabe in unserem Fahrzeug vorgenom-men wird. In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtkonform“. Daher wird keine Gewährleistung für die Betoneigenschaften übernommen.
WICHTIGE HINWEISE
Gleitklausel: Sollten sich die Zement- bzw. Zusatzstoffpreise erhöhen, werden wir die Mehrkosten weiterberechnen.
Sonderbetone: Spezialbetone und Sonderbaustoffe
Ausdruck: Für das Ausdrucken von Lieferscheinen unter Angabe des IST-Summenausdruckesnach Aufforderung des Auftraggebers berechnen wirFür Einzelchargenausdruck incl. IST-Summenausdruck berechnen wir(Beton nach Zusammensetzung).
Frachtzulage: Im gelben Bereich sind 16,00 € / m3 Fracht im Preis frei Baustelle enthalten.Baden-Baden Innenstadt, Bereich Fußgängerzone (Gebührenzulage)
grüner Bereich
roter Bereich
separate Preislisten
2,005,00
5,00
6,00
16,00
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
Mindestfracht: Bei Einzellieferungen, außer einer Restlieferung, wird die Mindestfracht für 5 m3
abgerechnet (innerhalb gelbem Frachtbereich). 80,00 € / Fuhre
Wartezeit: Je m3 sind 5 Minuten Aufenthaltsdauer auf der Baustelle vorgesehen,jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet. Die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 schreiben vor, dass Fahrzeugespätestens 90 Minuten nach der Herstellung vollständig entladen sein müssen.
18,00 € / 1/4 Std.
Selbstabholer: Nur Beton der Konsistenz C1/F1 darf per Lkw (mit Ladefläche) abgeholt werden.Für alle anderen Betone ist ein Transportbetonfahrmischer erforderlich.Bei Selbstabholung vergüten wir ab 1 m3 7,00 € / m3
Kies: Für Kieslieferungen mit unseren Mischfahrzeugen berechnen wir für jede Körnungfrei Baustelle im Nahbereich des WerkesDer Frachtanteil beträgt 9,00 € / to.Mindestfracht 10 to. Aufenthaltsdauer auf der Baustelle ist mit 3 Minuten / to.vorgesehen, jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet.
29,00
18,00
€ / to.
€ / 1/4 Std.
5,5027,50
11,0055,00
5,5027,50
€ / m3
€ / Fuhre
€ / m3
€ / Fuhre
€ / m3
€ / Fuhre
Arbeitszeit: Montag bis Freitag 07.00 – 17.00 Uhr (Ankunft Baustelle)
Überstunden- Montag bis Freitag 06.00 – 07.00 Uhr undzuschläge: 17.00 – 20.00 Uhr (Ankunft Baustelle)
mindestens jedoch
Montag bis Freitag 20.00 – 22.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch
Samstag 06.00 – 11.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch (Lieferung unter Vorbehalt)
Lieferungen außerhalb o. g. Zeiten sowie am 24. und 31.12. nur auf Anfrage.
5,50 € / m3
75,00 € / m3
Saisonzuschlag: In der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar berechnen wir
5,009,00
5,00
2,00
3,50
10,00
auf Anfrage
20,0025,00
5,00
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
– 8 –
Abnahme- Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder dieverweigerung: bestellte und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem
als ausgeführt. Die Rückmenge wird voll berechnet zuzüglich der anfallendenEntsorgungskosten – mindestens
WICHTIGE HINWEISE
Zemente: Es werden ausschließlich die im Liefergebiet üblicherweise erhältlichen Normzemente nach DIN EN 197, DIN 1164oder mit entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet.
Gesteinskörnung: Es werden Körnungen mit den entsprechend erforderlichen Anforderungen verwendet. Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind.
Zusatzmittel: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Produkte verwendet.
Zusatzstoffe: Es werden nur genormte und/oder zugelassene Zusatzstoffe des Typs I (z. B. Gesteinsmehle, Pigmente, Fasern)und des Typs II (z.B. Flugaschen, Silikastäube) eingesetzt.
Bei Verknappung oder Wegfall einer oder mehrerer der o.g. Rohstoffe werden wir die notwendigen Umstellungen in Abstimmungmit Ihnen vornehmen. Mehrkosten durch den Ersatz höherwertiger Einsatzstoffe gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Betonzusammen-setzung: Zur Sicherstellung der Betoneigenschaften behalten wir uns Rezepturvariationen gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 vor.
Menge: 1 m3 Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m3 normgerecht verdichtetemBeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ± 3% Toleranz (nicht bei Mengen < 1 m3).
Zufahrt, Wir beliefern nur frei gefahrlos erreichbare Entladestellen (40 to.). Vorkehrungen für die Reinigung derReinigung, Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in derenEntsorgung: Verantwortung zu treffen. Sollten keine Reinigungs-/Entsorgungsmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen, erfolgt
eine Berechnung nach Aufwand. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung fürSchäden – auch nicht für evtl. Umweltfolgeschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang.
Übergabe- Jeweilige Konsistenzklasse gemäß Betonverzeichnis.konsistenz:
KonsistenzklassenFrischbeton:
Produktion: Die Produktion in der kalten Jahreszeit erfolgt unter Vorbehalt der Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Außen-temperaturen unter 0° C / über 25° C ist von einer eingeschränkten Stundenleistung bei Produktion und Lieferungauszugehen. Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur + 30° C bzw. + 25° Cgehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wasserzugabe: Veränderungen der Konsistenz des Betons durch nicht planmäßige Wasserzugabe auf der Baustelle ist unzulässig.Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen.Wird eine weitereWasserzugabe über die Rezepturmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers.In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 als „nicht konform“.Daher erlischt unsere Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaft des gelieferten Betons.
Haftung und Es gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entstehen durch weitergehendeGewährleistung: Bearbeitung (z.B. maschinelles Glätten, Vakuumieren etc.) unserer Produkte Oberflächenschäden, so liegen
diese außerhalb unserer Gewährleistung (siehe entsprechende Gesteinskörnungen). Es ist nicht auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden sind. Diese konzentrieren sich insbesonderebei weichen Konsistenzen verstärkt an der Betonoberfläche. Bei jeglicher Veränderung des Betons, die durch denAbnehmer veranlasst bzw. durchgeführt wird, erlischt die Gewährleistung.
Preisliste: Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. MitErscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten, nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, ihre Gültigkeit.
Skonto: Skonto darf nur auf den reinenWarenwert in Abzug gebracht werden.
Bestellung: Geschäftsgrundlage unserer Lieferungen ist die Bestellung der gewünschten Betonmenge 2 Arbeitstage vor Bedarf.
Fahrmischer- / Für den Einsatz von Beton- bzw. Fahrmischerpumpen (separate Preislisten) unserer BeteiligungsgesellschaftBetonpumpen: Pubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG ist eine Bestellung mindestens 3 bis 4 Tage vor dem vorgesehenen Einsatz
erforderlich. Für Ihren Auftrag gelten dann die Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten derPubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG.
Werkseigene Unsere Werke unterliegen einer Produktions- und Konformitätskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2Produktions-kontrolle (WPK): .
Die Produktions- und Konformitätskontrolle erfolgt durch die Firma:mbl Mineral- und Betonlabor GmbH Tel. 07221/684-224Richard-Haniel-Straße 3 Fax 07221/684-26776532 Baden-Baden e-mail: [email protected]
ein unabhängiges akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025.Die Produktion wird zusätzlich durch unabhängige anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht (Fremdüberwachung).
Ausbreitmaß
Klasse
Ausbreitmaß mm
Verdichtungsmaß
sehr steif
C0
> 1,46
plastisch
F2
350 – 410
weich
F3
420 – 480
sehr weich
F4
490 – 550
fließfähig
F5
560 – 620
sehr fließfähig
F6
≥ 630
steif
C1 F1
≤ 340
1,45 – 1,26
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
– 9 –
AlleAngabenohneGewähr!
Stand
:2016
ÜbersichtExpositionsklassen
–Mindestanforderungen–DIN
EN206-1/DIN
1045-2
Exp-
Nr. 0
Exposi-
tionskl.1)
X0
BeschreibungderUmgebung
(normativ)
alleaußerXF,XA,X
M
ZuordnungsbeispielevonBauteilen
(inform
ativ)
Beton
ohne
Bew
ehrung
undohne
Betonkorrosion
Mindestfestig-
keitsklasse
C8/10
max.
W/Z-W
ert
–
ohne
SFA
–
mitSFA
2)
–
min.
LP3)
–
besondere
Anforderungen
–
1XC1
XC2
trockenod
erständignass
nass,seltentrocken
InnenräumemitüblicherLuftfeuchte;ständiginWasser
Teile
vonWasserbehältern,G
ründungsbauteile
C16/20
0,75
240
240
– –– –
2XC3
mäßigeFeuchte
offene
Gebäude,gewerbl.Feuchträum
e,Viehställe
Außenbauteile
mitdirekterBeregnung
Außenbauteile
BehältervonKläranlagen;G
üllebehälter
C20/25
0,65
260
240
––
3XC4
XF1
XA1
wechselnd
nass
undtrocken
mäßigeWassersättigungohne
Taum
ittel
chem
.schwachangreifend
eUmgebung
C25/30
0,60
280
270
– – –
–Gesteinsk.F
4–
imSprühn.-/Spritzw
asserbereich
vontaum
ittelbeh.Verkehrsflächen
offene
Wasserbehälter,Wasserwechselzone
vonSüßwasser
4
XF2
XF3
mäßigeWassersättigungmitTaum
ittel
hohe
Wassersättigungohne
Taum
ittel
XD1,XS
1,XM
1,wenngleichzeitige
Anforderung
ausXF
C25/30
0,55
300
270
4,0 –
Gesteinsk.M
S25
Gesteinsk.F
2LP
-Beton
Sprühnebelvon
Verkehrsflächen
(Bereich
10–30
m);Einzelgaragen
Außenbauteile
inKüstennähe
tragendeIndustrieböd
enbefahrenmitluftbereiften
Fahrzeugen
tragendeIndustrieb.bef.m
itluft-o.vollgum
miberei.G
abelstaplern
5
XD1
XS1
XM1
XM2
mäßigeFeuchte
salzhaltige
Luft
mäßigeVerschleißbeanspruchung
starke
Verschleißbeanspruchung
C30/37
0,55
300
max.360
max.360
270
– – – –
– – –Oberfl.-Behandl.
taum
ittelbehandelteVerkehrsflächen
undhoriz.S
pritzw
asserber.,
Räumerlaufbahnen,Wasserwechselzone
beiMeerwasserbauteilen
6XF4
hohe
WassersättigungmitTaum
ittel
XA2,XD2undXS2,wenngleichzeitige
Anforde-
rung
ausXF
C30/37
0,50
320
270
4,0
Gesteinsk.M
S18
LP-Beton
offene
Wasserbehälter,Wasserwechselzone
vonSüßwasser
beibetonangreifend
enBöd
en;M
eerwasserbauwerke
imSprühn.-/Spritzwasserbereich
vontaum
ittelbehandeltenVerkehrsfl.
Solebäder,B
auteile
beichloridhaltigenIndustrieabwässern
Bauteile
inHafenanlagen,dieständigunterWasserliegen
7
XF3
XA2
XF2
XD2
XS2
hohe
Wassersättigungohne
Taum
ittel
chem
.mäßigerAngr.;Meerwasserbauw.
mäßigeWassersättigungmitTaum
ittel
nass,seltentrocken
unterWasser
C35/45
(C30/37mit
Prüfalter28d
inFestigkeits-
entwicklungl
odersl)
0,50
320
270
– – – – –
Gesteinsk.F
2–
Gesteinsk.M
S25
– –
Brückenteile
mitSpritzwasser(bis10
m),Fahrbahndecken,P
arkdecks
KaimauerninHafenanlagen(Meerwasser)
Indu
strieabwasseranlagen
mitchem
.angr.Abw
ässern;Futtertischeusw.
tragendeIndustrieb.bef.m
itluft-o.vollgum
miber.G
abelstaplern
tragende
Industrieb.bef.mitelastomer-/stahlrollenber.G
abelstaplern,
Kettenfahrzeuge,W
asserbauwerke
mitGeschiebebelastung
8
XD3
XS3
XA3
XM2
XM3
wechselnd
nass
undtrocken
Spritzw
asser-,S
prühnebel-undTidebereich
chem
isch
starkangreifend
eUmgebung
starke
Verschleißbeanspruchung
sehr
starke
Verschleißbeanspruchung
C35/45
0,45
320
max.360
max.360
270
– – – – –
– –Schutzm
aßn.
–EinstreuenHart-
stoffeDIN
1100
9C30/37
0,45
320
270
4,0
LP-Beton
Mindestzem
entgehalt
1)FeuchtigkeitsklassenbezüglichAlkali-KieselsäurereaktionsieheTabelle1,DIN
FB100:2010-03
2)RegulariensieheAbschnitt5.2.5.2.2
3)AbhängigvomGrößtkorn
Mineral-undBetonlabor
GmbH
Baden-Baden
XD3,XS3,XA3,XM2,
wenngleichzeitige
AnforderungausXF
– 10 –
Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton gemäß DIN 1045-3
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)
Festigkeitsentwicklung des Betonsb)
r = ƒcm2 / ƒcm28c)
schnell
1fb ≥ 15 °C∂
10 °C ≤ fb < 15 °C∂
2
5 °C ≤ fb < 10 °C∂
4a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.
c) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.
r ≥ 0,50
mittel
2
4
8
r ≥ 0,30
langsam
4
7
14
r ≥ 0,15
Frischbetontemperatur fbzum Zeitpunkt desBetoneinbaus
∂
Tabelle 2 – Bei den Expositionsklassen XC2, XC3, XC4 und XF1 nach DIN 1045-2Tabelle 2 – in Abhängigkeit der Frischbetontemperatur
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)
Festigkeitsentwicklung des Betonsc)
r = ƒcm2 / ƒcm28d)
schnell
1≥ 25∂
25 > ≥ 15∂
1
15 > ≥ 10∂
10 > ≥ 5b)∂
2
a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Bei Temperaturen unter 5 °C ist die Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern, während der die Temperatur unter 5 °C lag.c) Die Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen (ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h. gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2 Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.
d) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.e) Anstelle der Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt werden.
r ≥ 0,50
mittel
2
2
4
r ≥ 0,30
langsam
2
4
7
r ≥ 0,15
sehr langsam
3
5
10
3 6 10 15
r < 0,15
Oberflächentemperatur
in °Ce)∂
Tabelle 1 – Bei den Expositionsklassen nach DIN 1045-2 außer X0, XC1 und XMin Abhängigkeit der Oberflächentemperatur
Überwachungsklassen für den Beton gemäß DIN 1045-3Gegenstand Überwachungs-
klasse 1Überwachungsklasse 2a) Überwachungs-
klasse 3a)
Festigkeitsklasse für Normal- undSchwerbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
≤ C25/30b) ≥ C30/37 und ≤ C50/60 ≥ C55/67
nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33
Festigkeitsklasse für Leichtbeton nachDIN EN 206-1/DIN 1045-2 der Roh-dichtsklassen
D1,0 bis D1,4
≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44D1,6 bis D2,0
X0, XC, XF1
–
XS, XD, XA, XMc), XF2, XF3, XF4 –
–
Expositionsklassenach DIN 1045-2
– Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.B. Weiße Wannen)d)
– Unterwasserbeton– Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250°C– Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus)– Für besondere Anwendungsfälle (z.B. Verzögerter Beton, Betonbau
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die jeweiligenDAfStb-Richtlinien anzuwenden.
– Stahlfaserbeton der Leistungsklasse L1 > 1,2
BesondereBetoneigenschaften
a) Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang Berfüllen und eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang C durchgeführt werden.
b) Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen.c) Gilt nicht für übliche Industrieböden.d) Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper maximal nur zeitweilig aufstauen-dem Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.
Alle
Angaben
ohne
Gew
ähr!
– 11 –
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür den Verkauf von Beton, Mörtel, Estrich und anderen Baustoffen (kurz: „Produkte“ bezeichnet)
§ 1 Geltungsbereich(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten ausschließlich.(2) Im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende Einkaufsbedingungen von Käufern werden nur
dann Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
§ 2 Angebot, Preise(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist.(2) Für die richtige Auswahl der Produkte, insbesondere Sorte und Menge, ist allein der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für
die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Käufers oder evtl. Übermittlungsfehler bei Auftragserteilung bzw.bei Abruf wird ausdrücklich abgelehnt. Mehrkosten wegen nachträglicher Änderungen der Bestellung trägt der Käufer.
(3) Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, z.B. für Zement, Kies, Ener-gie, Fracht und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.
(4) Die Regelung in Abs. 3 gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher i.S. des BGB, die innerhalb von 4 Monaten nachVertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Bei einer Preiserhöhung nach dieserZeit, die den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzu-treten.
(5) Zu den angebotenen Nettopreisen kommt jeweils die am Tag der Lieferung gültige gesetzliche MwSt hinzu.(6) Im Übrigen gilt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, die bei der Lieferung jeweils gültige Preisliste i.V.m.
dem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnis. Grundsätzlich verstehen sich die Verkaufspreise für unsere Produkte frei Bau-stelle.
(7) Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, für nicht normal befahrbare Straßen und nicht einwandfrei anfahrbare Bau-stellen sowie für nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder inder kalten Jahreszeit, werden für jeden Einzelfall besonders vereinbart.
§ 3 Lieferung, Abnahme(1) Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers
nachträglich geändert, so trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten.(2) Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Im Falle der Leistungsverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurück-
treten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene, mindestens 2 Arbeitstage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Ist derKäufer Unternehmer/Kaufmann i.S. des HGB gilt dies nur, wenn die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verbundenwurde. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögernoder unmöglich machen, sind wir berechtigt die Lieferung/Restlieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschiebenoder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer deswegen nicht zu.Nimmt der Käufer trotz unserer Abmahnung und Fristsetzung die vertraglich vereinbarte Liefermenge nicht oder nichtvollständig innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ab, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen/Rücktritt zu erklärenund Schadensersatz zu verlangen i.H.v. 40 % des Warenwerts der nicht abgenommenen Menge. Dem Käufer bleibt dasRecht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ausgefallen ist. Wir bleiben berechtigt, einen höherenSchaden nachzuweisen. Nimmt der Käufer die von ihm abgerufene Einzellieferung nicht oder nicht vollständig ab, hat ergleichwohl den vollen vertraglich vereinbarten Warenwert dieser Lieferung zu zahlen.
(3) Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oderwirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportver-zögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Lieferanten oder in fremden Betrie-ben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar undunvermeidbar sind.
(4) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbar-te Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausrei-chend befestigten, mit schweren Lastwagen (40 Tonnen) ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraus-setzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, ohne Rücksicht auf sein Verschulden.Das Entleeren muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug und das Bedienungspersonal erfolgen kön-nen. Die den Lieferschein Unterzeichnenden sind uns gegenüber als zur Abnahme der Produkte und zur Bestätigung desEmpfangs bevollmächtigt. Unser Sorten-Produkt-Verzeichnis gilt durch die Unterzeichnung des Lieferscheins als aner-kannt.
(5) Nimmt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig an, nachdem ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt worden war und hater den Aufschub zu vertreten, so hat er uns - unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises - den darausentstehenden Schaden zu ersetzen.
(6) Mehrere Käufer einer Lieferung (Baugemeinschaft) haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Pro-dukte und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Alle Gemein-schaftsmitglieder bevollmächtigen einander in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindli-chen Erklärungen entgegenzunehmen.
(7) Zur Gewährleistung der reibungslosen Versorgung der jeweiligen Baustelle, muss mind. 2 Tage vor Lieferung bestellt unddie Anlieferungsform mit uns festgelegt werden. Dabei ist wie folgt zu gliedern:a) Auftraggeberb) genaue Baustellenanschriftc) genaue Bezeichnung des bestellten Produktsd) Sortenbezeichnung, laut unserem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnise) Menge in m3/tf) Abnahmemenge pro Stundeg) Liefertag und Uhrzeit
(8) Der Käufer hat ausreichenden Platz zur Reinigung von Fahrzeugen und zum Ablegen von Baustoffresten auf oder an derBaustelle, nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Für Schäden aus dem Entlade-, Spül-und Reinigungsvorgang im Bereich des Ablade- oder Reinigungsplatzes, übernehmen wir keine Haftung, auch nicht fürevtl. Umweltfolgeschäden, es sei denn, uns bzw. unserem Personal ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
§ 4 GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht bei Beförderung mittelsfremder Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware verladen ist; bei Transport mit unseren eigenenFahrzeugen geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur verein-barten Stelle zu gelangen bzw. mit Beginn der Entladung.
§ 5 Zahlung(1) Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro sofort nach Empfang zu zahlen.(2) Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind wir aber auch berechtigt, vor
Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.(3) Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten Kontokorrentzinses berechnet, mindestens jedoch
in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das zweite und jedes weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauscha-le von 4,00 E; max. 20,00 E. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenauf-wand zu führen.
(4) Sollten im Einzelfall dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt oder Stundungen sowie Skontofristen, Rabatte oder Bonigewährt sein, sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Ver-zug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögengestellt oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet ist, oder uns sonst Umstände bekannt wer-den, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir können entgegengenommene Wechselzurückgeben und sofortige Zahlung verlangen.
(5) Wenn Skonto gewährt ist, gilt dies mangels anderer Vereinbarung nur, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nachRechnungserhalt erfolgt, was jedoch im Weiteren voraussetzt, dass hinsichtlich älterer Forderungen kein Verzug bestehtund der Käufer uns gegenüber keine Wechselverbindlichkeiten hat.
(6) Wechsel und Schecks werden nur im Falle besonderer vorheriger Vereinbarung, und nur erfüllungshalber, entgegenge-nommen. Eine Stundung der Forderung ist hierin nicht zu sehen.
(7) Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Käufer mit/wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind ausge-schlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch, oder der das Zurückbehaltungsrechtbegründende Anspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.Wir sind berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche des Käufers aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltendzu machen, auch bei unterschiedlicher Fälligkeit.
(8) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichenRechnungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung – auf welche Schuld die Lei-stung angerechnet wird. Etwaige Leistungsbestimmungen des Käufers binden uns nicht. Im Übrigen werden Teilzahlun-gen des Käufers gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.
(9) Forderungen, gleich welcher Art, die dem Käufer uns gegenüber zustehen, dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.(10) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso steht uns das Recht zu Schadensersatz zu fordern und vom Vertrag zurückzu-treten.
(11) Unsere Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur auf Grund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.(12) Am Fälligkeitstage ist bei Beanstandungen der Betrag zu zahlen, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung ent-
fällt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen und aller
aus der Geschäftsverbindung bereits bestehender Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmanni.S. des HGB, so bleiben die Produkte auch bis zur vollständigen Bezahlung künftiger aus der Geschäftsverbindung resul-tierender Forderungen unser Eigentum.
(2) Der Käufer darf unsere Produkte weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch im gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartnerbereits im Voraus an einen Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
(3) Eine Verarbeitung unserer Produkte zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns,ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, erwer-ben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts des von uns gelieferten Produkts und der ande-ren Ware, zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung, Verbindung, Vermengungoder Vermischung an der neuen Sache Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung aller
unserer Forderungen schon jetzt das Alleineigentum bzw. das Miteigentum im Verhältnis des Werts des von uns geliefer-ten Produkts zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Käufer verpflichtet sich sowohl die von uns gelieferten Produkte, wie auch die neue Sache, mit kaufmännischer Sorg-falt unentgeltlich für uns zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Produkte oder der daraus hergestelltenneuen Sachen, hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Erfüllung unsererForderungen schon jetzt alle, auch künftig entstehenden, Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Produkte mit allenNebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums bzw. unseres Miteigentumsanteils, mit Rang vor dem restlichen Teil sei-ner Forderungen, ab. Für den Fall, dass der Käufer unsere Produkte (zusammen mit anderen uns nicht gehörendenWaren), oder aus unseren Produkten hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Produkte mit einem fremden Grund-stück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt,die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderungen mitallen Nebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums- bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil seinerForderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufGrund der Verarbeitung unserer Produkte wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir neh-men die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Im Falle des Verzugs des Käufers hat er uns auf unser Verlangendiese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben, mit der Aufforde-rung, bis zur Höhe unserer gesamten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind auch berechtigt, jederzeit selbst die Nacher-werber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen gegen diese einzuziehen. Für den Fall, dass der Käu-fer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung i.H. dieserForderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt; der Käufer darf seine For-derungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbotvereinbaren.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Produkte bzw. die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen odersonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, wird der Käufer auf unser Eigentum bzw. unsere Forderungsin-haberschaft hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen; der Käufer hat uns alle für eine Intervention notwendigenUnterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gericht-lichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltswareauf dessen Kosten zur Sicherung unserer Ansprüche herauszuverlangen und in Besitz zu nehmen oder an neutraler Stel-le zum Zweck der Verwahrung zu hinterlegen. Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen Herausgabeansprüche gegenüberDritten an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie dasHerausverlangen unseres Eigentums oder die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten durchuns, geschieht nur zum Zweck der Sicherung und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unser Recht vom Vertrag zurückzu-treten, wird hierdurch nicht berührt.
(7) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unse-re Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers in diesem Umfangzur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Entscheidung, welche Sicherheit freigegeben wird, obliegt allein uns. Maß-gebend für die Ermittlung der Höhe der Sicherheit sind der Einkaufs- bzw. Gestehungspreis, bei Forderungen ihr Nomi-nalwert.
(8) Mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbe-haltsware auf den Käufer über. Sogleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüchenach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hatte.
§ 7 Mängelhaftung(1) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte aus unseren Sorten-Produkt-Verzeichnissen nach den geltenden Vorschriften
hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Produkte gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen.(2) Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Produkte
durch Eingriffe, gleich welcher Art, verändert, z.B. durch Zugabe von Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferan-ten oder mit Baustellenbeton vermengen oder sonst verändern oder vermengen oder verändern lassen.
(3) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Geschäfts- bzw. Vertriebsleitung zu rügen. Der Käufer hat die Ware zwecksNachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicherBestätigung. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Beauftragten vor-schriftsmäßig entnommen worden sind.
(4) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB hat er offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferungeiner offensichtlich anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge sofort bei Abnahme der Ware zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlichen anderen als der bedungenen Pro-duktsorte oder -menge, sind unverzüglich nach Sichtbar-/ Bekanntwerden zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristge-rechter Rüge gilt das Produkt als genehmigt.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; das gilt nicht in den Fällen des § 438 I Nr. 2 b BGB.
(5) Verbraucher haben Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu.
(6) Wegen eines Mangels, den wir nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben, hat der Käufer, der Unterneh-mer/Kaufmann i.S. des HGB ist, nach unserer Wahl den Anspruch auf Ersatzlieferung, wofür uns angemessene Frist ein-zuräumen ist, oder auf Herabsetzung des Kaufpreises. Sollte unser Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessenerFrist nicht zum Erfolg geführt haben, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte offen.
(7) Die Regelung des § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.(8) Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus wel-
chem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzungund/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitoder es handelt sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. die Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit.
(9) Eine Haftung über den in § 7 Ziff. 1 beschriebenen Rahmen hinausgehend wird nicht übernommen. Wir stehen dafür ein,dass die von uns gelieferten Produkte für die gewöhnliche Verwendung geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen,die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Für Produkte, dienach den Rezepturen des Käufers durch uns hergestellt werden, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. DieHerstellung dieser Produkte geschieht ausschließlich im Auftrag des Käufers. Eine Prüfungspflicht dieser Rezepturen,auch hinsichtlich der Geeignetheit für die künftige Verwendung der dadurch herzustellenden Gegenstände, besteht füruns nicht.
(10) Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Beförderung oder Lagerung der Produkte durch den Käufer oder durchunsachgemäße Weiterverarbeitung.
(11) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, wie auch fürsorglich in den Fällen, in denen unsere Haftung ausge-schlossen ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatzansprüche in jedem Falle der Höhe nach begrenzt auf den Betrag,der durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme 2,5 Mio. E bei Personenschäden; 5,1 Mio. E beiSachschäden) gedeckt ist, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit beruht. Vertragsstrafeansprüche des Käufers uns gegenüber sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese beiVertragsabschluss sowohl dem Grunde, als auch der zu berechnenden Höhe nach anerkannt haben.
§ 8 BaustoffüberwachungUnseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehördeist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betretenund Proben zu entnehmen.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern oder ihren jewei-
ligen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich Deutsches Recht insbesondere das BGB unter Ausschluss der Bestimmun-gen des einheitlichen UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerks; Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unsererVerwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Ver-triebsgesellschaft. Dies gilt nur, wenn Käufer Kaufmann ist.
(3) Bei Geschäften mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbaroder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach unse-rer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der Vertriebsgesellschaft.
§ 10 Datenschutzrechtlicher Hinweis(1) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten)
gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Ver-tragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (u.a. Konzern-buchhaltung) übermittelt werden.
(2) Im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung werden wir zum Schutz vor Forderungs-ausfällen personenbezogene Vertragsdaten des Käufers sowie Angaben über die nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B.Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen) an Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Vertragsver-hältnisses solche Daten bei den Auskunfteien aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhalten wir hierüber Auskunft.Diese Meldungen dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigtenInteressen oder der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich istund dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Auskunftei speichert die Daten,um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Aus-kunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Dateien nur zu Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interessean der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.
(3) Der Käufer erhält auf Wunsch die Anschrift der Auskunfteien mit denen wir zusammenarbeiten.
§ 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinba-rungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeitaller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege derAuslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke weitestgehend ent-spricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten andie Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften. Stand 03/2016
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