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Betonwerk Bad Lausick GmbH & Co. KG PREISLISTE BETON / PUMPEN Gültig ab 2013 (Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig.) Für alle Geschäfte gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. BBL – Qualität in Sachen Beton

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Betonwerk Bad LausickGmbH & Co. KG

PREISLISTE BETON / PUMPENGültig ab 2013

(Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig.)

Für alle Geschäfte gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

BBL – Qualität in Sachen Beton

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Betonsorten Seite 3–5

Anwendungsbeispiele für Betone Seite 6

Expositionsklassen Seite 7

Zusatzleistungen Seite 8

Verarbeitung Seite

Vordruck Betonbestellung Seite

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 11

Preisliste für Betonpumpen Seite 12

Arbeitsbereiche Pumpen Seite 13

Allgemeine Geschäftsbedingungen Betonfördergeräte Seite 14

Für Ihre Notizen Seite 15

Ihr Betonwerk Bad Lausick

über unser Angebot an

Inhaltsverzeichnis

das Ihren Anforderungen entspricht.

Auf eine gute Zusammenarbeit und

viel Erfolg

Werte Kunden, auf folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick

Transportbeton und Pumpleistungen.

Wir hoffen Ihnen ein Leistungsspektrum anzubieten,

2

/ Feuchteklassen

und Nachbehandlung 10

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Betonsorten

Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke

Artikel in € / m³

mmittlere Festigkeits-

entwicklung CEM II/A-LL 32,5 R

s schnelle Festigkeits-

entwicklungCEM I 42,5 NNA-HS

s schnelle Festigkeits-

entwicklung CEM II/A-LL 42,5 R

l langsame Festigkeits-

entwicklung CEM III A 32,5

N-LH/NA

Artikel-Nr. € Artikel-Nr. € Artikel-Nr. € Artikel-Nr. €

Beton für unbewehrte Bauteile

in nicht betonangreifender

Umgebung

C 8/10 F 1 32 X0 102411 80,00

C 8/10 F 1 16 X0 102311 82,00

C 8/10 F 1 8 X0 102811 84,00

C 8/10 F 3 32 X0 102413 87,00

C 8/10 F 3 16 X0 102313 88,50

C 8/10 F 3 8 X0 102813 90,00

C 12/15 F 1 32 X0 152411 83,00

C 12/15 F 1 16 X0 152311 84,00

C 12/15 F 1 8 X0 152811 85,50

C 12/15 F 3 32 X0 152413 88,50

C 12/15 F 3 16 X0 152313 90,00

C 12/15 F 3 8 X0 152813 92,00

C16/20 F1 32 X0 201411 87,50

C16/20 F1 16 X0 201311 89,50

C16/20 F1 8 X0 201811 91,50

C 20/25 F 1 32 X0 251411 89,50

C 20/25 F 1 16 X0 251311 92,50

C 20/25 F 1 8 X0 251811 94,50

Beton für Innenbauteile (trocken oder

ständig feucht) Fundamentbeton

C 16/20 F 3 32 XC1,XC2 202411 91,50

C 16/20 F 3 16 XC1,XC2 202311 93,00

C 20/25 F 3 32 XC3 252411 92,50 258411 99,50 257411 97,50 255411 94,00

C 20/25 F 3 16 XC3 252311 94,00 258311 101,00 257311 99,00 255311 96,00

C 20/25 F 3 8 XC3 252811 96,00 258811 103,00 257811 101,00 255811 98,00

Beton für Außenbauteile

C 25/30 F 3 32 XC4,XF1 302412 93,50 308412 100,50 307412 98,50 305412 95,00

C 25/30 F 3 16 XC4,XF1 302312 96,50 308312 103,50 307312 101,50 305312 98,00

C 25/30 F 3 8 XC4,XF1 302812 98,50 308812 105,50 307812 103,50 305812 100,00

C 25/30 F1 32 XC4,XF1 301411 90,50

C 25/30 F1 16 XC4,XF1 301311 93,50

C 25/30 F1 8 XC4,XF1 301811 96,00

Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost, chemisch schwach angreifende Umgebung,WU-Beton

C 25/30 F 3 32 XC4,XF1,XA1 302413 96,50 308413 103,50 307413 101,50 305413 99,50

C 25/30 F 3 16 XC4,XF1,XA1 302313 99,50 308313 106,50 307313 104,50 305313 102,50

C 25/30 F 3 8 XC4,XF1,XA1 302813 101,50 308813 108,50 307813 106,50 35813 104,50

C 30/37 F 3 32 XC4,XF1,XA1,XD1,XM1 352414 102,50 358414 109,50 357414 107,50 355414 105,50

C 30/37 F 3 16 XC4,XF1,XA1,XD1,XM1 352314 104,50 358314 110,50 357314 109,50 355314 108,00

C 30/37 F 3 8 XC4,XF1,XA1,XD1,XM1 352814 106,00 358814 112,50 357814 111,00 355814 109,50

Beton

-Fes

tigke

itskla

ssen

Kons

isten

z

Geste

inskö

rung

Grö

ßtko

rn(m

m)

pump

fähig

Expo

sition

sklas

sen

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Betonsorten

Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke

Artikel in € / m³

mmittlere Festigkeits-

entwicklung CEM II/A-LL 32,5 R

s schnelle Festigkeits-

entwicklungCEM I 42,5 NNA-HS

s schnelle Festigkeits-

entwicklung CEM II/A-LL 42,5 R

l langsame Festigkeits-

entwicklung CEM III A 32,5

N-LH/NA

Artikel-Nr. € Artikel-Nr. € Artikel-Nr. € Artikel-Nr. €

Bohrpfahlbeton in chemisch, schwach

angreifender Umgebung

C 25/30 F 4 32 XC4,XF1,XA1 252419 107,50 255419 111,00

C 25/30 F 4 16 XC4,XF1,XA1 252319 111,00 255319 114,50

C 25/30 F 4 8 XC4,XF1,XA1 252819 112,50 255819 116,00

Bohrpfahlbeton für Bauteile in chemisch mäßig

angreif. Umgebung in sehr weicher Konsistenz

(z.B. Sulfatangriff bis 1500 mg/l)

C 30/37 F 4 32 XC4,XF1,XA1 352419 108,50

C 30/37 F 4 16 XC4,XF1,XA1 352319 111,50

C 30/37 F 4 8 XC4,XF1,XA1 352819 113,50

ZTV-Ing Beton für Außenbauteile ohne

Taumittel- beanspruchung

C 25/30 F 2 32 XC4,XF1,XA1 252415 108,00

C 25/30 F 2 16 XC4,XF1,XA1 252315 111,00

C 30/37 F 2 32 XC4,XF3,XA2,XD2,XM2 352415 112,50

C 30/37 F 2 16 XC4,XF3,XA2,XD2,XM2 352315 114,00

Beton für Industriehal-lenböden u. geschloss-

ene Tiefgaragen

C 25/30 F 2 32 XC4,XF1,XA1 302414 109,00

C 25/30 F 2 16 XC4,XF1,XA1 302314 111,50

C 30/37 F 3 32 XC4,XF1,XA1,XM2 352413¹ 113,50

C 30/37 F 3 16 XC4,XF1,XA1,XM2 352313¹ 115,00

chemisch angreifende Umgebung

C 35/45 F 2 32 XC4,XF3,XA3,XD3,XM3 458456 119,00 452456 116,00 455456 117,50

C 35/45 F 2 16 XC4,XF3,XA3,XD3,XM3 458356 122,50 452356 118,50 455356 120,00

C 35/45 F 2 8 XC4,XF3,XA3,XD3,XM1 458856 123,50 452856 121,50 455856 121,00

leicht verdichtender Beton

C 25/30 F 5 16 XC4,XF1,XA1 252320 114,00

C 30/37 F 5 16 XC4,XF1,XA1 352320 121,00

UnterwasserbetonC 25/30 F 4 32 XC4,XF1,XA1 252418 108,50

C 25/30 F 4 16 XC4,XF1,XA1 252318 110,50

Tresorbeton C 45/55 F 3 16 XC4,XF3,XA3,XD3,XM3 552355 119,50

ZTV-Ing Betone unter Verwendung von CEM I 42,5 N(st)

ZTV-Ing Beton für

im Sprühnebelbereich LP-Beton

C 25/30 F 2 32 XC4,XF4,XA1,XD3,XM1 252527 113,50

C 25/30 F 2 16 XC4,XF4,XA1,XD3,XM1 252512 116,50 257512* 119,50

Industrieböden für waagerechte Beton-

Frost und Tausalz ausgesetzt sind -

LP-Beton mit Splitt

C 25/30 F 2 16 XC4,XF4,XA1,XD3,XM1 253358 116,50

C 30/37 F 2 16 XC4,XF4,XA3,XD3,XM2 353355 119,50

Industrieböden für waagerechte Beton-

Frost und Tausalz ausgesetzt sind -

LP-Beton mit Splitt

C 30/37 F 2 16 XC4,XF4,XA3,XD3,XM2 353512 116,00

C 30/37 F 2 16 XC4,XF4,XA3,XD3,XM1 353516 119,00

* mit Splitt 0/22

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BetonsortenBeschreibung der

AnwendungsbereicheFestigkeits-

klasse Expositionsklasse Rohdichte Körnung W/Z-Wert Konsistenz Zement Preis in €/m³

Leichtbeton, mit geringer Dichte;

Gewichtsersparnis und günstige Wärmedämmwerte

LC 8/9-1 X0, pumpfähig 1,6 5 0,58 F 3 CEM II/ALL 32,5R 144,00

LC 16/18 XC2 1,6 8 0,56 F 3 CEM II/ALL 32,5R 150,00

LC 25/28 XC4,XA1,XF1, pumpfähig 1,6 8 0,50 F 3 CEM II/ALL 32,5R 153,00

Beschreibung der Anwendungsbereiche

Festigkeits- klasse

Konsis- tenz

Gesteinskörnung Größtkorn (mm) Artikel-Nr. Bemerkung Zement Zementgehalt Preis in €/m³

Zementestrich

ZE 20 F 2 2 20-1111 CEM II/A-LL 32,5 R 400 kg 105,50

ZE 30 F 2 2 30-1111 CEM II/A-LL 32,5 R 450 kg 110,50

ZE 20 F 2 8 20-1211 CEM II/A-LL 32,5 R 350 kg 102,00

ZE 30 F 3 8 30-1211 pumpfähig CEM II/A-LL 32,5 R 450 kg 114,00

Kanalverfüllung C 8/10 Dämmer F 4 2 111000 pumpfähig CEM II/A-LL 32,5 R 100 kg 96,00

Hydraulisch gebundene

Tragschicht (HGT)

C 8/10 F 1 32 16300 unter Asphalt CEM II/A-LL 32,5 R 80 kg 78,50

C 8/10 F 1 32 16302 unter Beton CEM II/A-LL 32,5 R 120 kg 81,00

Beschreibung der Anwendungsbereiche

Festigkeits- klasse

Konsis- tenz

Gesteinskörnung Größtkorn (mm) Artikel-Nr. Bemerkung Zement Zementgehalt Preis in €/m³

Drainbeton

C 12/15 F 1 32 153200 X0 CEM II/A-LL 32,5 R 200 kg 80,50

C 12/15 F 1 16 151600 X0 CEM II/A-LL 32,5 R 200 kg 82,50

C 12/15 F 1 8 150800 X0 CEM II/A-LL 32,5 R 200 kg 85,50

C 20/25 F 1 32 253200 X0 CEM II/A-LL 32,5 R 250 kg 89,50

Fugenmörtel für C 25/30 F 2 2 303210XC4,XF4, XA1,XD3,

XM1CEM II/A-LL 32,5 R 600 kg 135,00

Auf Anfrage > Lieferung von Transportbeton mit Zugabe von Stahlfaser > Einsatz anderer Zemente > weitere Betonsorten

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6

Hochbau

Ingenieurbau

Industriebau

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7

Expositionsklassen / FeuchteklassenExpositions-

klasse Umgebung min Zement-gehalt¹ (kg/m³)

maxw/z

Mindestdruck-festigkeit

XO Kein Korrosions - oderAngriffsrisiko

- - C 8 / 10

XC Bewehrungskorrosion,ausgelöst durch Karbonatisierung

XC1 trocken oder ständig nass 240 0,75 C 16 / 20 XC2 nass, selten trocken 240 0,75 C 16 / 20 XC3 mäßige Feuchte 260 0,65 C 20 / 25 XC4 wechselnd nass und trocken 280 0,60 C 25 / 30

XD Bewehrungskorrosion, verursacht durchChloride, ausgenommen Meerwasser

XD1 mäßige Feuchte 300 0,55 C 30 / 37*XD2 nass, selten trocken 320 0,50 C 35 / 45*XD3 wechselnd nass und trocken 320 0,45 C 35 / 45*

XS Bewehrungskorrosion, verursacht durchChloride aus Meerwasser

XS1 salzhaltige Luft 300 0,55 C 30 / 37*XS2 unter Wasser 320 0,50 C 35 / 45*XS3 Tide-, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche 320 0,45 C 35 / 45*

XF Frostangriff mit und ohne Taumittel

XF1 mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel 280 0,60 C 25 / 30 XF2 mäßige Wassersättigung, 300 0,55 C 25 / 30 (LP)

mit Taumittel 320 0,50 C 35 / 45XF3 hohe Wassersättigung, 300 0,55 C 25 / 30 (LP)

ohne Taumittel 320 0,50 C 35 / 45XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel 320 0,50 C 30 / 37 (LP)

XA Betonkorrosion durch chem. Angriff

XA1 chem. schwach angreifende Umgebung 280 0,60 C 25 / 30 XA2 chem. mäßig angreifende Umgebung 320 0,50 C 35 / 45*XA3 chem. stark angreifende Umgebung 320 0,45 C 35 / 45*

XM Betonkorrosion durchVerschleißbeanspruchung

XM1 mäßige Verschleißbeanspruchung 300 0,55 C 30 / 37*XM2 starke Verschleißbeanspruchung 300 0,55 C 30 / 37*

320 0,45 C 35 / 45*XM3 sehr starke Verschleißbeanspruchung 320 0,45 C 35 / 45*

¹ohne Anrechnung von Zusatzstoffen*bei Verwendung von LP-Beton eine Festigkeitsklasse niedriger

Feuchteklasse Umgebung

WO Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Aus-trocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt

WF

WA Alkalizufuhr von außen ausgesetzt istWS Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist

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Unsere LeistungenZusatzleistungen

Bestellung und GewährleistungBestellungen bzw. Betonabrufe erbitten wir 24 h vor Lieferbeginn aufzugeben. Bei größeren Mengen sollte der Termin zwei Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Unsere Fahrer dürfen keine Bestellungen entgegennehmen. Auf Sichtbeton, Pumpbeton sowie Fließbeton ist bei der Bestellung besonders hinzuweisen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich be-rechnet. Der Preisliste liegt unser jeweils gültiges Betonsortenverzeichnis zugrunde. Die ausgewiesenen Betonsorten können sich nach aktueller Eignungsprüfung in Ihrer Zusammensetzung ändern. Die Eigenschaften bleiben grund-sätzlich erhalten. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Alle bisherigen Preislisten und Angebote verlieren ab sofort ihre Gültigkeit. Bei Veränderung der Kosten behalten wir uns eine Änderung der Angebots- und Verkaufspreise vor.Betonpumpen sind mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Pumptermin zu bestellen.

LaborleistungenIm Bedarfsfall kann für die Durchführung aller Überwachungsaufgaben ein Labor benannt werden. Prüfzeugnis 70 € / Satz, incl. Herstellen der Probekörper und des Zeugnisses Wasserundurchlässigkeitsprüfung 120 € / Satz, incl. Herstellen der Probekörper und des Zeugnisses Eignungs-versuche 320 € / Sorte. Nachweis der Betonfestigkeit nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Gütebescheinigung 70 € / Stck Zerstörungsfreie Prüfung mit Prellhammer nach Schmidt nach Aufwand, mind. jedoch 80 € / Prüfung.

BetonprüfungenAuf der Baustelle gefertigte Probewürfel werden nur anerkannt, wenn diese in Gegenwart unseres Betonprüfers hergestellt wurden. Eine Garantie für die Betonfestigkeit kann nur geleistet werden, wenn mit dem gewünschten Erzeugnis eine Eignungsprüfung durch uns vorgenommen wurde und bauseits die Einbauvorschriften gewahrt wurden.

AbnahmeverweigerungWird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Käufer unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Beton-menge in vollem Umfang in Rechnung gestellt, zuzüglich etwaiger Folgekosten.

SaisonzuschlagIn der Zeit vom 15.11 bis 15.03 berechnen wir für den erhöhten Aufwand der Lieferbereitschaft unserer Werke einenSaisonzuschlag: Winterzuschlag: 4,50 € / m³ Heizzuschlag bis -5°C: 6,00 € / m³ bis -15°C: 8,00 € / m³

Zusatzmittel und Zemente 4,00 € / l Quellmittel 5,00 € / kg

Verzögerer 4,00 € / h / m³ SFA 0,15 € / kgLuftporenbildner 4,00 € / kg Mehrzement 0,20 € / kgDichtungsmittel 4,00 € / l Konsistenzerhöhung 4,50 € / m³ F2 - F3 / F3 - F4Drahtstahlfaser 3,00 € / kg Restbetonrecycling 80,00 € / m³Material- und Energiepreiserhöhungen werden ab dem Datum ihrer Einführung berechnet.Mit der Einführung der LKW Maut für die Straßenbenutzung, berechnen wir Ihnen die hierfür entstehenden Kosten weiter,mindestens jedoch 1,80 € / m³

MindermengenUnseren Preisen unterliegt eine Mindestabnahme von 6 m³. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Transportkostenzuschlag zu deran 6 m³ fehlenden Menge als Mindermengenzuschlag berechnen: 13,50 € / m³

AbholungBei Selbstabholung im Werk vergüten wir : 5,00 € / m³

Preise FrachtDer Frachtanteil (nicht skontierfähig) beträgt: 14,00 € / m³

EntladezeitüberschreitungMehrentladezeit: 10 min / m³ frei, darüber 1,00 € / minEntladung durch Raupe ziehen: 3,00 € / m³Entladung mit Rohrverlängerung (5 m): 25,00 € / pau

Lieferzeit: Montag–Freitag 07:00–17:00 UhrLieferung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 17:00 - 22:00 Uhr 6,00 € / m³ 22:00 - 06:00 Uhr 17,00 € / m³ Samstag: bis 12:00 Uhr 5,00 € / m³ ab 12:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagen: 25,00 € / m³

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Name der bestellenden Firma: ........................................................................................

Anschrift : ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................

Anschrift der Baustelle: ......................................................................................... ......................................................................................... .........................................................................................

ZTVIngAusdruck Festigkeitsklasse :

..........................

ZTV-W Ausdruck

Betonmenge in m³: ..............................

Besondere Eigenschaften:

.......................... Zusatzmittel: ..............................

Körnung:

.......................... andere Anforderungen:

..............................

Rezeptur:

.......................... Konsistenz: ..............................

Anlieferungstag: .............................. Anlieferungszeit: ...................................

Pumi Kipper Pumpe …… m Sattelfahrmischer Mietpumpe ...... m Rohrverlängerung

Schlauchverlängerung ........... m Reduzierstück ........... Stück Abstand der Fahrmischer ........ min

Besteller /Name: ..................................... Tel. /Fax: ............................................. Datum: ....................... Unterschrift/Disposition: ........................................ BBL Tel: 034345/51313 oder 51315 Fax: 034345/5133

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C 0

F 1 < 340 C 1

F 2 350 bis 410 C 2 32,5 8 20F 3 420 bis 480 C 3 32,5 RF 4 490 bis 550 und 42,5 NF 5 560 bis 620 42,5 R F 6 > 630 und 3 6

*bei Ausbreitmaß > 700 mm ist die Richtlinie des DafStb Selbstverdichtender 52,5/52,5 RBeton zu beachten Die Ausschalfristen sind zu vergrößern, wenn die Betontemperatur in der Erhärtungszeit

überwiegend unter 5 °C lag. Tritt während des Erhärtens Frost ein, so sind die Fristenfür ungeschützten Beton mindestens um die Dauer des Frostes zu verlängern.

Achtung: Nachbehandlung nicht vergessen!

Nach DIN EN206-1 ist Beton genügend lange gegen schädigende Auf dem Lieferschein sind Festigkeitsentwicklung des Betons und Einflüsse (z.B. Austrocknen) zu schützen. Die "Richtlinie zur entsprechend zu den Umgebungsbedingungen I, II und III die mindestens Nachbehandlung von Beton" legt die Mindestnachbehandlungs- einzuhaltenden Nachbehandlungstage angegeben.zeit in Tagen (1 Tag = 24 Std.) in Abhängigkeit von der Sofern dort nur die Festigkeitsentwicklung bzw. der Hinweis auf StahlbetonFestigkeitsentwicklung des Betons und den Umgebungs- für Innenbauteile angegeben ist, entnehmen Sie bitte die Nachbehand-bedingungen fest, gültig für durchschnittlichen Beton- bzw. lungstage nachstehender Tabelle.Lufttemperaturen über 10°C.

Für Außenbauteile:Die Umgebungsbedingungen beziehen sich auf die Einflüsse aus Sonne, Wind und rel. Luftfeuchte. Maßgebend ist der jeweilsungünstige Einfluß am Ende der Nachbehandlungszeit.Vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung und vor Windeinwirkunggeschützt halten; relative Luftfeuchte nicht unter 80%Mittlere Sonneneinstrahlung und/oder mittlere

II Windeinwirkung und/oder relative Luftfeuchtig- 1 3 4keit nicht unter 50% abfallend.

Starke Sonneneinstrahlung und/oder starke Windeinwirkungund/oder relative Luftfeuchte unter 50%.

Für Innenbauteile: 1 1 1Bei Beton-bzw. Lufttemperaturen unter 10°C ist die nach Tabelle maßgebende Nachbehandlungsdauer zu verdoppeln!Sie ist über den Angaben in der Tabelle hinaus zu verlängern:- Bei besonderen Anforderungen an den Beton bzw. seine Oberfläche,- bei verzögertem Beton um die Verzögerungszeit,- bei Oberflächentemperaturen des Betons unter 0°C mindestens um die Frostdauer.

Bei Fundamenten kann die Dauer ggf. vermindert werden

Als Nachbehandlungsmaßnahmen werden empfohlen:

Bei Decken und Sohlen: Bei Wänden und Stützen:

-Vollständiges Abdecken mit Folien,Stoßbereiche weit überlappen. - Belassen in der Schalung, saugende Holzschalung feucht halten.-Aufbringen wasserhaltiger Abdeckungen, wie z. B. feuchte - Abhängen mit Folie, aber Kaminwirkung vermeiden. Jutematten mit Folie abgedeckt Mit der Nachbehandlung ist so früh wie möglich nach Einbau des Betons -Vollflächiges Aufbringen von flüssigen Nachbehandlungsmitteln. zu beginnen. Sie ist ggf. nach dem Ausschalen fortzusetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei besonders stark wirkenden Einflüssen aus der Umgebung in den ersten Tagen zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden können und dass die Haftung Vollständige Informationen siehe "Richtlinie zur Nachbehandlung später aufzubringenden Beschichtungen, Anstriche und von Beton", Beuth Verlag GmbH, Berlin. Bekleidungen beeinträchtigt werden kann. - Kontinuierliches, flächendeckendes Besprühen mit Wasser, aber nur, wenn zwischen Betonoberfläche und Wasser keine großen Temperaturunterschiede auftreten. 6

Festigkeits -klasse des Zementes

Konsistenzklassen Anhaltswerte für Ausschalfristen

Für die seitliche Schalung der Balken und für die Schalung

der Wände und Stützen (Tage)

Für die Schalung der Deckenplatten

(Tage)

Für die Rüstung (Stützung) der

Balken, Rahmen und weit gespannte

Platten (Tage)

sehr steif > 1,46

steif 1,45 bis 1,26

Konsistenz Ausbreitmaß in mm Verdichtungsmaß

plastisch 1,25 bis 1,11 3weich 1,10 bis 1,04

2 5 10sehr weich

mit Fließmitteln herzustellenfließfähig

sehr fließfähig 1

Umgebungs-bedingung

Festigkeitsentwicklung des gelieferten Betons

schnell (Tage) mittel (Tage) langsam (Tage)

I 1 2 2

III 2 4 5

Verarbeitung

10

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I. Allgemeines1. Diese AGB sowie unsere Zusatzbedingungen für den Verkauf von Transportbeton sowie für die Lieferung vonFertigteilen und den Einsatz von Kranfahrzeugen und Geräten gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abwei-chende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hättenausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen zu einem Zweck inGeschäftsbeziehung getreten wird, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oderrechtsfähige Personengesellschaften, die bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerb-lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; ferner juristische Personen des öffentlichen Rechts undöffentlich-rechtliche Sondervermögen. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auchUnternehmer.3. Gegenüber Unternehmern wird mit Abschluss eines Vertrages die Geltung dieser AGB auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen vereinbart.4. Alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zum Inhalt des Vertrages und seiner Ausführung, insbes.Garantien oder Zusagen jeder Art sind, soweit nicht nachträgliche Änderungen in Frage stehen, nur wirksam,wenn sie im Vertrag schriftlich niedergelegt sind. Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen und sonstigeErklärungen uns gegenüber sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.5. Soweit wir Bauleistungen erbringen, insbesondere Fertiggaragen erstellen, gelten vorrangig zu unseren hie-sigen Bedingungen die VOB.

II. Erklärungen, Angebote und Preise1. Unsere Angebote gelten nur für sofortige Zusage, sonst freibleibend, in jedem Fall unter dem Vorbehalt desZwischenverkaufes.2. Bei Überschreitung des Abschlussquantums sind wir berechtigt, insoweit anstelle des Vertragspreises unse-ren Tagespreis zu erheben. Soll der Auftrag später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden undändern sich zwischenzeitlich die Preise für Material und/oder Löhne um mehr als 5 %, sind wir gegenüberUnternehmern berechtigt, einen entsprechenden Mehrpreis zu erheben, ebenso bei einer Überschreitung ver-einbarter Spezifikationsfristen. Zwischenzeitlich eintretende Frachtänderungen werden weiterberechnet.3. Von uns angegebene Lieferfristen beginnen erst mit Abklärung aller technischen Fragen. Wir werden unsbemühen, Lieferungen und Leistungen termingerecht auszuführen; bei auftretenden Engpässen behalten wiruns einen Leistungsaufschub von ca. 2 Wochen vor. Soweit in unserem Haus unvorhergeseheneFabrikationshindernisse, Betriebsstörungen, Zulieferungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe o. ähnl. auftreten, ver-schieben sich die Termine entsprechend, es sei denn, dass die Verzögerung auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit unsererseits beruhte. Falls diese Schwierigkeiten nicht alsbald wieder entfallen, sind beidePartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenüber Unternehmern sind unsere Lieferfristen, die wir nachbestem Ermessen mit aller kaufmännischer Sorgfalt angeben, unverbindlich.4. In der Bestellung sind alle wesentlichen Einzelheiten genau anzugeben. Hat der Kunde die Konstruktion vor-geschrieben oder abgeändert, trägt er die Verantwortung hierfür. Wir prüfen die Konstruktion, die Angaben unddie Vorschriften des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Kunde haftet fürdie Anweisungen seiner Architekten, Bauleiter und sonstiger Beauftragter. Wir haften nicht für Fehler undSchäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben entstehen.5. Soweit wir dem Kunden technische Unterlagen zur Genehmigung übersenden, sind diese unverzüglich zuprüfen. Sie gelten als genehmigt, wenn Korrekturen nicht binnen angemessen eingeräumter Frist mitgeteilt wer-den; Verbraucher sind bei Beginn der Frist auf diese Folge hinzuweisen.6. Für die statische Berechnung ist, sofern es sich nicht um Serienartikel wie Garagen handelt, der Kunde ver-antwortlich. Übernehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung die Erstellung der Statik, so werdenBerechnungen in zweifacher, Pläne in dreifacher Ausfertigung erstellt. Die erforderlichen Angaben(Bodenpressung, Lastannahmen usw.) sind vom Kunden zu stellen und zu verantworten. Er hat die Prüfung unddie Genehmigung auf seine Kosten durchzuführen.

III. Lieferung, Ausführung, Verarbeitung1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung ab Werk.Etwa übernommene Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, aufGefahr des Kunden.2. Bei Lieferungen zur Baustelle setzen wir voraus, dass die Entladestelle von allen Lastzügen mit vollerBeladung sowie schweren Autokränen angefahren werden kann. Mangelhafte Beschaffenheit der Zufahrt undder Baustelle ist ausschließlich vom Kunden zu vertreten. Für eine Beschädigung des Fahrbodens oder ober-und unterirdischer Anlagen im Bereich der Zufahrt und Baustelle übernehmen wir keinerlei Verantwortung, essei denn, dass vorher eindeutig und schriftlich besondere Vereinbarungen über Schutz- und Vorsorge-maßnahmen getroffen werden. Der Kunde stellt uns und von uns beauftragte Fahrunternehmen von allenSchadensersatzansprüchen Dritter insoweit frei. Der Empfänger hat die Entladung unverzüglich und sachgemäßvorzunehmen. Standzeiten von mehr als 0,5 Stunden werden gesondert berechnet.3. Der Kunde hat unverzüglich zu untersuchen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestelltist; offensichtliche Fehler müssen schriftlich unverzüglich nach Abholung im Werk, Lieferung bzw. Abladen ander Baustelle gerügt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Untersuchungs- und Rügefrist von zweiWochen. Gegenüber Kaufleuten bleiben die §§ 377, 379 HGB unberührt. Ist der Kunde Unternehmer, so ver-pflichtet er sich, Mängelrügen wegen nicht offensichtlicher Fehler unverzüglich mitzuteilen, sobald er sie ent-deckt.4. Gerügte oder als fehlerhaft erkannte Leistungen dürfen erst nach Ausführung der Nacherfüllung verarbeitetoder eingebaut werden. Andernfalls trägt der Kunde, falls wir uns nicht mit der Nacherfüllung in Verzug befan-den, die für die Nacherfüllung am Bauwerk entstehenden Mehrkosten und überlässt uns kostenlos die hierzuerforderlichen Gerüste, Kräne und Leitern.5. Wir sind zur Teillieferung auch ohne besondere vorherige Vereinbarung berechtigt.6. Lieferungen und Leistungen, die versandbereit oder montagebereit gemeldet werden, sind vom Kundenbinnen 8 Tagen abzurufen und abzunehmen. Nach Fristablauf können wir sie ab Werk geliefert berechnen undnach eigenem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Kunden lagern.7. Transportversicherungen erfolgen nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.8. Wir behalten uns die Änderung der Ausführung vor, soweit hierdurch die Brauchbarkeit für den Kunden nichtwesentlich beeinträchtigt wird.9. Schwindrisse, Haarrisse, Farbabweichungen und Poren sind nicht immer zu vermeiden; wir werden uns stetsbemühen, sie gering zu halten. Nach den Erläuterungen zu DIN 1045 sind Risse bis zu einer Breite von etwa0,3 mm als normal anzusehen, sie berechtigt nicht zu Beanstandungen.

IV. Zahlung1. Der Vertragspreis ist 14 Tage nach Lieferung netto Kasse (ohne Abzug) zu bezahlen. Unser Recht, gem.§ 320 BGB Leistung Zug um Zug zu verlangen, bleibt unberührt. Erfolgt die Lieferung in mehreren Sendungen,so sind wir zu Abschlagsrechnungen berechtigt. Wechsel, Schecks und Abtretungen nehmen wir in jedem Fallnur zahlungshalber entgegen und bei voller Spesentragung durch den Kunden. Unser Barzahleranspruch bleibtunberührt. Stundungen können wir widerrufen, falls der Kunde mit anderen Verpflichtungen uns gegenüber inVerzug gerät.2. Ist ein Sicherungseinbehalt vereinbart, wird dieser an der Schlussrechnung gekürzt; er kann durch befriste-te Bankbürgschaft abgelöst werden.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechts-kräftig festgestellt. Gleiches gilt, außer gegenüber Verbrauchern, für die Ausübung gesetzlicherZurückbehaltungsrechte. Der Kunde ist zu Verfügungen über gegen uns gerichtete Ansprüche nicht befugt.4. Wir sind berechtigt, Sicherheit für unsere Forderung aus dem jeweiligen Vertrag zu verlangen, und zwar auchdann, wenn der Kunde Verbraucher ist und unsere Leistungen ein Einfamilienhaus betreffen.

V. Eigentumsvorbehalt1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen auch aus früheren Vertragsverhältnisseneinschließlich Neben-, Schadensersatz- und Saldoforderungen sowie Einlösungen von Wechsel und Schecksunser Eigentum; wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, auch bis zur Bezahlung aller künftig entstehendenForderungen aus der Geschäftsverbindung. Zahlungen des Kunden werden unabhängig von einer Bezeichnungbestimmter Forderungen zunächst auf die jeweils älteste Lieferung und insoweit zunächst auf Zinsen undNebenforderungen, sodann auf die Lieferforderung selbst verrechnet. Nach einem Rücktritt vom Vertrag kön-nen wir uns durch freihändigen Verkauf der Ware befriedigen und haben den Nettopreis gemäß vorstehenderTilgungsbestimmung zu verrechnen.2. Der Kunde ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Ware im ordentlichenGeschäftsgang zu verarbeiten, einzubauen und zu veräußern. Diese Befugnis besteht nur, soweit die nachfol-genden Abtretungen, die wir hiermit annehmen, tatsächlich wirksam erfolgen. Sie endet mit dem Widerruf, zudem wir berechtigt sind, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät oder sichseine Vermögenslage nachhaltig verschlechtert, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder wennein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren über sein Vermögen betrieben wird.Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitungfür uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung,Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sachenach dem Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Kunde verwahrt das soentstandene Allein- oder Miteigentum für uns.Wird Vorbehaltsware in ein Grundstück eingebaut, so tritt uns der Kunde schon jetzt die daraus entstandeneForderung auf Vergütung in Höhe des Fakturenwertes der Ware mit allen Nebenrechten einschließlich eines sol-chen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor der Restforderung des Kunden ab. Soweit derKunde Ware weiterverkauft, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenwertes (inkl. MWSt.)ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Die im Voraus abgetretene Forderungbezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vor-handenen "kausalen" Saldo. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermäch-tigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmtenErlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein gerichtliches oder außergerichtlichesInsolvenzverfahren betrieben wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, daßder Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichenAngaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware, ob ohne oder nach Verarbeitung oderVermischung bzw. Vermengung, oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich schrift-lich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lageist, die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet derKunde für den uns entstandenen Ausfall.Der Kunde verwahrt die Ware bzw. etwaige Verarbeitungsprodukte für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen dieüblichen Gefahren, insbesondere Verlust oder Beschädigung, in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Er trittuns hiermit jegliche Ansprüche aufgrund eines Schadensfalles gegen Versicherer oder sonstige Ersatzpflichtigein Höhe des Fakturenwertes der von uns gelieferten Ware ab.

VI. Sachmängel1. Mängelrügen sind in den Fristen und Formen der obigen Ziff. III. 3. zu erheben. Mehrkosten wegen verspä-teter Mängelrüge und hierdurch verzögerter Nacherfüllung gehen zu Lasten des Kunden.2. Nacherfüllung wird, außer bei Kauf- und Werklieferungsverträgen über bewegliche Sachen mit Verbrauchern,ausschließlich nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung bzw. -herstellung geleistet.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder, außer beiBauleistungen, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Besteht Uneinigkeit, ob ein Mangel vorliegt bzw.eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder über die Unverhältnismäßigkeit einer Neulieferung bzw. über das oboder die Höhe einer Herabsetzung der Vergütung, ist das Gutachten eines öffentlich bestellten, von der zustän-digen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen einzuholen. Das Ergebnis ist auchdafür maßgeblich, inwieweit dessen Kosten vom Kunden oder von uns zu tragen sind.3. Nacherfüllungen werden wir zu dem, unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Einzelfalls, nächst-möglichen Termin vornehmen. Dieser Termin wird im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt, er kann nicht ein-seitig bestimmt werden. Der Auftraggeber muss uns die Möglichkeit geben, die Berechtigung einer Mängelrügenachzuprüfen, bis dahin darf unsere Lieferung nicht be- oder verarbeitet werden.4. Ist der Kunde Verbraucher, kann er bis zur Mängelbeseitigung einen vereinbarten Sicherungseinbehalt und,soweit dieser nicht ausreicht, einen weitergehenden Teil des vereinbarten Preises bis zu der Höhe zurückbehal-ten, dass lediglich der Wert der mangelhaften Leistung vergütet wird. Im Übrigen ist er zur Zahlung auch vorMängelbeseitigung verpflichtet und wir können die Nacherfüllung von der Bezahlung des fälligen Teils des ver-einbarten Preises abhängig machen.5. Gegenüber Unternehmern sind Ansprüche wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichenAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, insoweit ausgeschlossen, als siesich durch eine nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes entsprechende Verbringungan einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden erhöhen.6. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln unserer Leistung gilt Ziff. VII. 1.

VII. Schadensersatz, Rückgriff1. Auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung oderaus anderen Rechtsgründen haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines Inhabers, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenunseres Hauses. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit solcher Personen;bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit haften wir für diese sonstigen Schäden nur bei Verletzung wesentlicherVertragspflichten und nur für den vorhersehbaren typischen Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftunginsoweit darüber hinaus auf die Höhe des Vertragswertes beschränkt; das gilt auch für den Rückgriffsanspruchdes Unternehmers aufgrund von ihm selbst erfüllter Mängelrechte. Diese Einschränkungen gelten nicht bei ver-schuldensunabhängiger gesetzlicher Haftung.2. Hat der Kunde unseren Nichterfüllungsschaden zu ersetzen, so können wir als pauschalisiertenSchadensersatz 15 % des vereinbarten Preises verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dassein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale. Wirsind berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

VIII. VerjährungAnsprüche von Unternehmer-Kunden wegen Mängeln verjähren, soweit sie nicht Bauwerke, Sachen fürBauwerke, Baumängel oder Rückgriffsansprüche nach Weiterverkauf eines Unternehmers betreffen, in 12 Monatennach Übergabe. Andere Schadensersatzansprüche aller Kunden verjähren, soweit nicht nach Ziff. VII. ausge-schlossen, binnen eines Jahres ab Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnisdes Kunden von den ihn begründenden Umständen.

IX. Gerichtsstand, ErfüllungsortSofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftsitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kundenauch an seinem Sitz zu verklagen. Im Übrigen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, falls der Kunde keinen all-gemeinen Gerichtsstand im Inland hat, falls er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nachVertragsschluss ins Ausland verlegt, oder falls sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebungnicht bekannt ist.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Betonwerk Bad Lausick GmbH & Co. KG

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Arbeitsbereiche und technische Angaben

Technische Angaben können je nach Bauart abweichen.

M 24

Reichhöhein m

23,60

Reichweitein m

19,70

Reichtiefein m

14,50

Ausfalthöhein m

4,90

Abstützbreite vorn in m

5,60

Abstützbreite hinten in m

2,60

Stützdruck vorn kn

150

Stützdruck hinten kn

95

Fahrzeughöhe in m

3,80

Fahrzeuglänge in m

8,84

Technische Angaben können je nach Bauart abweichen.

M 36

Reichhöhein m

35,60

Reichweitein m

31,70

Reichtiefein m

23,70

Ausfalthöhein m

8,70

Abstützbreite vorn in m

6,30

Abstützbreite hinten in m

6,50

Stützdruck vorn kn

180

Stützdruck hinten kn

185

Fahrzeughöhe in m

3,95

Fahrzeuglänge in m

11,31

Technische Angaben können je nach Bauart abweichen.

M 42

Reichhöhein m

41,60

Reichweitein m

37,60

Reichtiefein m

30,70

Ausfalthöhein m

8,60

Abstützbreite vorn in m

7,90

Abstützbreite hinten in m

7,90

Stützdruck vorn kn

225

Stützdruck hinten kn

235

Fahrzeughöhe in m

4,00

Fahrzeuglänge in m

11,20

Technische Angaben können je nach Bauart abweichen.

M 52

Reichhöhein m

52,00

Reichweitein m

48,10

Reichtiefein m

38,10

Ausfalthöhein m

10,40

Abstützbreite vorn in m

10,50

Abstützbreite hinten in m

9,90

Stützdruck vorn kn

340

Stützdruck hinten kn

350

Fahrzeughöhe in m

4,00

Fahrzeuglänge in m

14,38

24m Pumpe 36m Pumpe

42m Pumpe 52m Pumpe

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Die Vermietung von Betonfördergeräten nebst Zubehör erfolgt ausschließlich zu dennachstehenden Bedingungen, die bei Kaufleuten auch für spätere Verträge gelten,selbst wenn wir uns hierauf nicht mehr ausdrücklich berufen. Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Mieters gelten nur soweit sie unseren nicht widersprechen.

§ 1 AngebotUnsere Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart oder dieLeistung erfolgt ist. Die richtige Bestimmung des Betonfördergerätes ist alleinAufgabe des Mieters.

§ 2 Pflichten des Vermieters1. Wir sind nur verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch des Betonfördergerätes wäh-

rend der Mietzeit zu gewähren. Diese beginnt mit der Abfahrt im Werk und endetmit der Rückkehr. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die Tachoscheibe desFahrzeuges und der Lieferschein maßgebend.

2. Grundsätzlich sind wir bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten.Deren Nichteinhaltung berechtigt den Mieter nur zum Rücktritt wegen Verzugs.Voraussetzung ist weiter, dass er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandro-hung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprü-che bestehen nicht. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns dieGewährung des Gebrauchs des Betonfördergerätes erschweren, verzögern oderunmöglich machen, sind wir ungeachtet dessen berechtigt, die Gewährung desGebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertragganz oder teilweise zurückzutreten.Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik,Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits-störungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und sonstige unab-wendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, und vondenen die Gewährung des Gebrauchs des Betonfördergerätes abhängig ist.

3. Für die mit dem Betonfördergerät geförderten Baustoffe selbst wird nur dann eineGewährleistung – dies im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen –übernommen, soweit diese von uns geliefert werden.

4. Sonstige Ansprüche des Mieters, wie Schadenersatzansprüche oder ähnlichegegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchemRechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlichesoder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Dies gilt nicht für den Ersatzvon Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutztenSachen bis zur Höhe unserer Versicherungssumme, die auf der verschuldensun-abhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

§ 3 Pflichten des Mieters1. Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten sowie das

Betonfördergerät pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemä-ßem Zustand, gereinigt zurückzugeben.

2. Im Übrigen hat der Mieter alle für die Ingebrauchnahme und den bestimmungs-gemäßen Gebrauch erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen, wie z. B. dieEinholung behördlicher Genehmigungen und die Vornahme von notwendigenStraßen- und Bürgersteigabsperrungen sowie die Freischaltung stromführenderFreileitungen. Insbesondere hat er für eine ausreichend befestigte, mit schwerenLastwagen ungehindert befahrbare Zuwegung zu sorgen. Der Mieter ist alleindafür verantwortlich, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastungdes Fördervorganges standhalten. Sind obige Voraussetzungen nicht gegeben,haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Schäden ohne Rücksicht auf seinVerschulden.

3. Der Mieter hat kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhal-ten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpeund Rohrleitung erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal, das für dennach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbaudes Betonfördergerätes ausreicht sowie eine maximale Förderleistung gewährlei-stet. Der Mieter hat selbst für hinreichendes Schmieren der Rohrleitungen aufeigene Kosten zu sorgen und einen Platz zum Reinigen der Fördergeräte undFahrzeuge sowie Ablegen von Baustoffresten auf oder an der Baustelle nach dengeltenden gesetzlichen Vorschriften bereitzuhalten. Für die Beseitigung von durchden Arbeitsablauf verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bür-gersteigen, Gebäudeteilen und der Kanalisation ist ausschließlich der Mieter ver-antwortlich. Er stellt insoweit den Vermieter von allen Verpflichtungen frei.

4. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit dem Beton-fördergerät überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und /oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Lei-stung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser unsso zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestan-den hätten.

§ 4 Sicherungsrechte1. Der Mieter tritt zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen

ihn – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben, schon jetzt alle seine – auchkünftige – Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung das Beton-fördergerät eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unsererLeistung mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung an uns ab. Gleichesgilt für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek in Höhe

unserer gesamten offen stehenden Forderung. Diese Abtretungserklärungen wer-den hiermit angenommen. Der „Wert unserer Leistung“ entspricht den in unserenRechnungen ausgewiesenen Preisen zuzüglich 20 %.

2. Auf unser Verlangen hin hat der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzu-weisen und seinem Vertragspartner die Abtretung bekanntzugeben mit der Auf-forderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche nach Absatz 1 an uns zu zahlen.Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, auch selbst den Vertragspartner desMieters von der Abtretung der Forderung zu benachrichtigen und die Forderun-gen einzuziehen, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht wird, solange der Mieterseinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dassder Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetztdie Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruchauf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.

3. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherung für die Erfül-lung unserer Saldoforderung. Auf Verlangen des Käufers werden wir die unszustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderun-gen um 20 % übersteigt. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jederanderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benach-richtigen und uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu überge-ben, des Weiteren die Kosten der Intervention zu tragen.

§ 5 Mietzins- und Zahlungsbedingungen1. Der Mietzins ist, soweit nichts anderes vereinbart, gemäß unserer jeweils gülti-

gen Preisliste zu zahlen, aus der sich auch die Zuschläge für Besonderheitenergeben. Erhöhen sich zwischen Abgabe eines Angebotes oder Annahme desAuftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Perso-nal und Betriebsstoffe, so sind wir entgegen der getroffenen Preisabspracheberechtigt, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Vermietun-gen an Nichtkaufleute, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschlusserfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Aus-nahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zwarzahlungshalber entgegen. Letzteres gilt auch für Schecks. Sämtliche mit der Ein-ziehung verbundene Kosten und Spesen sind vom Mieter zu tragen.

4. Bei Zahlungsverzug hat der Mieter die uns seitens unserer Bank berechnetenZinsen zu zahlen, mindestens jedoch 3 % Zinsen pro Jahr über dem jeweiligenDiskontsatz der Deutschen Bundesbank oder über einem vergleichbaren Nach-folgezinssatz der Europäischen Zentralbank.

5. Reicht die Erfüllungsleistung eines Kaufmanns nicht aus, um unsere sämtlichenForderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in lau-fende Rechnung – auf welche Schuld eine Leistung angerechnet wird.

6. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausge-schlossen, es sei denn, dass die geltend gemachten Gegenansprüche von unsnicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Einem Kaufmann im Sinne desHGB gegenüber sind wir berechtigt, auch gegen solche Ansprüche aufzurechnenoder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, die er gegen unsere Mutter-,Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaften hat. Auch diesbezüg-lich kann er sich nur unter obigen Voraussetzungen auf Aufrechnung oder einZurückbehaltungsrecht berufen.

7. Soweit nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Mieterseine wesentliche Verschlechterung eintritt, aufgrund derer der Anspruch auf dieGegenleistung gefährdet erscheint oder unsere Kreditversicherung den Kundenaus dem Deckungsschutz ausschließt, können wir die uns obliegende Leistungverweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.

8. Ungeachtet von Stundungsabreden werden unsere Zahlungsansprüche sofortfällig, wenn der Mieter mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät;Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbeson-dere, wenn er vom Deckungsschutz unserer Kreditversicherung ausgeschlossenwird; er unsere Forderung bestreitet oder zu erkennen gibt, seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachzukommen; er Maßnahmen unternimmt,die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit unsererZahlungsansprüche zu gefährden oder wenn er bei den Vertragsverhandlungenirreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berech-tigt, dem Mieter eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für dieZukunft zu widerrufen.

§ 6 GerichtsstandGerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist nach unserer Wahlder Sitz unserer Verwaltung oder unseres Lieferwerkes.

§ 7 SonstigesSollten einzelne Bestimmungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder anfechtbarsein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine nich-tige ist durch eine wirksame, dem Gewollten am nächsten kommende Bestim-mung zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten

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Für Ihre Notizen

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Betonwerk Bad Lausick GmbH & Co. KGWüstungssteiner Straße 5b • 04651Bad Lausick

Unser Leistungsspektrum:

Telefon: 034345 513-0 Disposition Transportbeton 034345 513-13 u. 15Fax: 034345 513-33 034345 513-12 u. 18 Fax: 034345 513-14 Betriebsteil Thierbach Mischanlage Bad Lausick 034345 513-27 GWG Goldener Born Telefon: 03433 7904-0 Mischanlage Thierbach 03433 7904-26 Fax: 03433 7904-23 Fax: 03433 7904-24

Mischanlage Halle 0345 563613-1 Delitzscher Str.50 Fax: 0345 563613-2 06112 Halle

Mischanlage Böhlen 034206 77778 Werkstr. 20 Fax: 034206 77779 04564 Böhlen