Betrieb: Elektromaschinenbau...

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Gefährdungsbeurteilung Betrieb: Elektromaschinenbau Abteilung: Ersteller/in: Erste Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Wiederholte Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite - 1 -

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Gefährdungsbeurteilung

Betrieb: Elektromaschinenbau

Abteilung:

Ersteller/in:

Erste Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Wiederholte Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -1-

Inhaltsverzeichnis

1. Arbeitsschutzorganisation ...........................................................................................................................4Arbeitsmedizinische Vorsorge........................................................................................................................... 4Arbeitsschutzausschuss (ASA)........................................................................................................................... 6Auslandseinsatz................................................................................................................................................ 7Beschaffung technischer Arbeitsmittel............................................................................................................. 9Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unternehmermodell ................................................................. 11Brandschutz.................................................................................................................................................... 13Erste Hilfe....................................................................................................................................................... 15Fremdfirmen.................................................................................................................................................. 17Persönliche Schutzausrüstung (PSA)............................................................................................................... 19Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte............................................................................................................ 21Prüfung.......................................................................................................................................................... 22Sicherheitsbeauftragte................................................................................................................................... 24Unternehmermodell ....................................................................................................................................... 26Unterweisungen der Beschäftigten................................................................................................................. 27Zeitarbeit........................................................................................................................................................ 29

2. Baustelle....................................................................................................................................................29Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ......................................................................................................... 30Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ......................................................................................................... 31Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ......................................................................................................... 32Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ......................................................................................................... 33Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, ......................................................................................................... 34Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein......................................................................................... 35Elektrische Anlagen, Freigabe zu Arbeit.......................................................................................................... 37Baustelle, Beleuchtung................................................................................................................................... 38Baustelle, Leitung und Aufsicht....................................................................................................................... 39Baustelle; Wetterschutz.................................................................................................................................. 41Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten an aktiven Teilen................................................................ 42Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe aktiver Teile.................................................... 44Behelfsgerüste................................................................................................................................................ 45Fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1............................................................................................... 46Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)............................................................................................... 47Gerüste.......................................................................................................................................................... 49Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen....................................................................................................... 51Hebebühne, Hubarbeitsbühne........................................................................................................................ 52Leitern und Tritte............................................................................................................................................ 54Kraftfahrzeuge................................................................................................................................................ 56Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen................................................................................... 58Handbohrmaschine, Bohrhammer.................................................................................................................. 60Handwerkzeuge.............................................................................................................................................. 62Zwangshaltungen........................................................................................................................................... 64Flurförderzeuge.............................................................................................................................................. 66Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten............................................................................................ 67Kraftfahrzeuge................................................................................................................................................ 69Krane.............................................................................................................................................................. 71Stetigförderer................................................................................................................................................. 73Verkehrswege................................................................................................................................................. 74Flüssiggas; Kleininstallation............................................................................................................................. 76

3. Büro...........................................................................................................................................................77Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume................................................................................................................ 78

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -2-

Bildschirmarbeitsplätze .................................................................................................................................. 81

4. Elektrowerkstatt / Lager............................................................................................................................81Handschere, Zurechtschneiden von Isoliermaterial ........................................................................................ 82Regale, Kleininstallation.................................................................................................................................. 83Schleifbock..................................................................................................................................................... 85Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine.................................................................................................... 87Stator, Rotor................................................................................................................................................... 89Abreißvorrichtung.......................................................................................................................................... 90Ausbrennöfen, Entisolieröfen......................................................................................................................... 91Auswuchtmaschine......................................................................................................................................... 92Elektromagnetische Felder............................................................................................................................. 93Handlötarbeitsplatz........................................................................................................................................ 95Induktive Erwärmung..................................................................................................................................... 97Wickelmaschine............................................................................................................................................. 98Asbest, asbesthaltiger Staub........................................................................................................................... 99Entisolieren von Motoren, thermisches Handverfahren................................................................................ 101Handwerkzeuge............................................................................................................................................ 102Elektrischer Prüfplatz/ Prüftafel.................................................................................................................... 104Probelauf von Motoren................................................................................................................................ 106Prüfanlagen bis 1000V~ oder 1500V=........................................................................................................... 107Prüfplätze ohne zwangläufigem Berührungsschutz bis 1000V~ oder 1500V=................................................ 108Trocknen von Tränklacken und Beschichtungsstoffen.................................................................................... 109

5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes ...........................................................................................................109Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume.............................................................................................................. 110Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...................................................................................... 113Verkehrswege............................................................................................................................................... 115Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.......................................................................................... 117Lärm; allgemein............................................................................................................................................ 119Vibration; Hand-Arm-Vibration..................................................................................................................... 121Zwangshaltungen......................................................................................................................................... 123Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein....................................................................................... 125Kraftfahrzeuge.............................................................................................................................................. 127Leitern und Tritte.......................................................................................................................................... 129

6. Kundenanlage ..........................................................................................................................................130Fehlerdiagnose............................................................................................................................................. 131Kraftfahrzeuge.............................................................................................................................................. 132

7. Verkaufsraum Elektroartikel....................................................................................................................133Elektrische Geräte; Reparaturannahme........................................................................................................ 134Leitern und Tritte.......................................................................................................................................... 135Leuchtenvorführstand.................................................................................................................................. 137Leuchtmittelprüfgerät .................................................................................................................................. 139

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -3-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Arbeitsmedizinische VorsorgeGefährdung/BelastungDurch fehlende medizinische Vorsorge Nichterkennen von Erkrankungen

Links1. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang2. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 4 Pflichtvorsorge3. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang4. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 5 Angebotsvorsorge

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Durch die Gefährdungsbeurteilung wurde ermittelt, ob BeschäftigteTätigkeiten wahrnehmen oder mit Gefahrstoffen umgehen, die einearbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- oderWunschvorsorge) erforderlich machen.Die Durchführung von Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungenerfolgt entweder- aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen (z. B.Jugendarbeitsschutzgesetz, Röntgenverordnung,Strahlenschutzverordnung, Fahrerlaubnisverordnung) oder- aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Betriebsvereinbarung,Arbeits- oder Tarifvertrag).

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird die arbeitsmedizinischePflichtvorsorge der Mitarbeiter veranlasst. Die Pflichtvorsorge muss vorAufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständenveranlasst werden.

Über die Pflichtvorsorge wird eine Vorsorgekartei mit Angaben überAnlass und Tag jeder Untersuchung geführt. Bei Beendigung desBeschäftigungsverhältnisses erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterineine Kopie der sie betreffenden Angaben.

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird die Angebotsvorsorgeden Mitarbeitern angeboten. Die Angebotsvorsorge muss vorAufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständenangeboten werden.Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin an einerim ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehendenErkrankung leidet, so ist ihm oder ihr unverzüglich Angebotsvorsorgeanzubieten. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbarenTätigkeiten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt.

Die Beschäftigten sind darüber informiert, dass Sie ggf.Wunschvorsorge wahrnehmen können.

Die Fristen für die Veranlassung der arbeitsmedizinischen Vorsorgegemäß Arbeitsmedizinischer Regel AMR 2.1 (www.baua.de) sindeingehalten.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -4-

5. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 5a Wunschvorsorge6. Datei / Adresse: http:\\www.baua.de

QuellenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -5-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Arbeitsschutzausschuss (ASA)Gefährdung/BelastungOrganisatorische Mängel

Links1. Regelwerk: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11 Arbeitsschutzausschuß

QuellenArbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

An der ASA-Sitzung nehmen regelmäßig teil:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- der Betriebsarzt,- die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und- die Sicherheitsbeauftragten

Hinweis:- Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das Arbeitssicherheitsgesetz §11 den Unternehmer auf, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen, um Anliegendes Arbeitsschutzes oder der Unfallverhütung zu beraten.

Die Einladung zu den ASA-Sitzungen erfolgt durch den Arbeitgeber odereinen Beauftragten.

Die ASA-Sitzungen werden durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit undden Betriebsarzt vorbereitet und ausgewertet.

Die Ergebnisse der Besprechungen sind schriftlich festgehalten.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -6-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

AuslandseinsatzGefährdung/BelastungGesundheitsrisiken (z. B. Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene, Tiere, Insekten, Viren, Bakterien)psychische Belastungen (z. B. Zeitumstellung, fremde Kultur und Sprache, Trennung von der Familie)unsichere/gefährliche Arbeitssituationen (z. B. ungeeignete Arbeitsmittel)unsichere/gefährliche Landessituationen (z. B. Putsche, Terroranschläge, Entführungen, Raub, Diebstahl)nicht situationsgerechter Umgang mit Behörden, Ordnungskräften, Würdenträgern

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Mitarbeiter/ -innen sind auf die religiösen, sozialen und kulturellenStandards des Ziellandes vorbereitet (interkulturelles Training).Situationsgerechte Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten wurdenerlernt (z. B. an religiösen Versammlungsstätten, beiUmweltkatastrophen, bei Unfällen, Trunkenheit, Erkrankungen, beiRaub, Diebstahl, Verkehrsunfällen, bei Geiselnahme, beiDemonstrationen, bei Sicherheitskontrollen, bei Überfällen durchbewaffnete Banden, bei plötzlichem Kriegsausbruch, politischemMachtwechsel, Aufständen)

Die Einreisebedingungen sind erfüllt (z. B. Visum).Die Mitarbeiter/ -innen sind über Zollformalitäten, Carnets,zollrechtliche Probleme, Ein- / Ausfuhr von Devisen, StrafrechtlicheVorschriften etc. informiert.

Notwendige Impfungen sind veranlasst und vorbeugende medizinischeMaßnahmen sind ergriffen. Eine Beratung kann z. B. durch Fachärztefür Arbeitsmedizin mit reisemedizinischer Qualifikation erfolgen. EineReiseapotheke ist zusammengestellt.Weitere Informationen erhalten Sie z. B.bei:- der deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin www.dtg.org- dem Robert-Koch-Institut www.rki.de- dem Berhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin www.bnitm.de- der Weltgesundheitsorganisation www.who.int.

Die Unterbringung vor Ort, der Transport zur Arbeitsstelle sowie derKontakt zu Mitarbeitern vor Ort ist sichergestellt.Kreditkarte mit ausreichendem Limit steht ggfs. zur Verfügung; beilängeren Aufenthalten Gehaltsüberweisung ins Ausland;doppelseitige, mehrsprachige Visitenkarten zur Verfügung stellen, z. B.in der Landessprache und Englisch;

Ansprechpartner/Adressen vor Ort für Notfallsituationen sindbekanntgegeben, z. B.:- Botschaft/Konsulat- Ärzte/Krankenhaus/Erste Hilfe- Firma

Ein Notfallplan z. B. für das schnelle Verlassen des Landes ist ggfs.abgestimmt.

24-Stunden-Notfall-Hotline der BG ETEM bei Arbeitsunfällen imAusland: +49 (0)2 11 - 30 18 05 31

Reisemerkblätter mit landesspezifischen Sicherheitshinweisen sindbereitgesstellt.www.auswärtiges-amt.deErsteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -7-

Links1. Datei / Adresse: http:\\www.auswaertiges-amt.de\de\startseite_node.html

Quellen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Der Versicherungsschutz ist sichergestellt (BG-Schutz, evtl. separateAuslandsunfall - und Rückholversicherung, Krankenversicherung).

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -8-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Beschaffung technischer ArbeitsmittelGefährdung/BelastungSicherheitstechnisch mangelhafte Arbeitsmittel

Links1. Regelwerk: Expositionsbeschreibungen

QuellenArbeitssicherheitsgesetz (ASiG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Vorgaben zum Arbeitsschutz werden ermittelt.Hinweis:- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können bei Bedarf miteinbezogen werden- Maßgebliche Anforderungen können mit Hilfe derBerufsgenossenschaft sowie derArbeitsschutzbehörde ermittelt werden. Anforderungen können sichauch aus DGUV-I, DGUV-R(www.dguv.de) oder Expositionsbeschreibungen ergeben

Vorgaben zum Arbeitsschutz werden schriftlich in die Verträge mit denLieferanten aufgenommen.

Es werden technische Arbeitsmittel bestellt, die demProduktsicherheitsgesetz und dem jeweiligen Stand der Technik(Normen) entsprechen:- mit CE- Kennzeichen,- Konformitätserklärung des Herstellers,- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,- Angaben z. B. von Geräusch- und Vibrationsemissionswerten(gilt auch für Eigenbaumaschinen).

Vor der Inbetriebnahme wird die sicherheitstechnische Abnahmehinsichtlich der Einhaltung der vertraglich festgelegtenSicherheitsanforderungen, gegebenenfalls unter Einbeziehung derFachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes, durchgeführt.

Die notwendige PSA wird vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln beschafft und bereitgestellt.

Es ist mit Hilfe der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisung für dasArbeitsmittel erstellt worden.

Die Beschäftigten werden vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln über den Umgang mit diesen unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -9-

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -10-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, UnternehmermodellGefährdung/BelastungUnzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen Fragen, z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristigwirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Sucht, Depression, Berufskrankheiten,psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, Erste Hilfe;unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z. B. bei der Arbeitsorganisation, der Planungund Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, bei der Prävention vonUnfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei der Beurteilung vonArbeitsbedingungen;mangelhafte Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Links1. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit,Inhaltsverzeichnis2. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anlage 13. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anlage 24. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anhang 45. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anlage 36. Datei / Adresse:

Maßnahmen B veranlasst

durchgeführt

Ja,wirksam

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist nach DGUV Vorschrift 2"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.

Die Aufgaben und der Umfang der Betreuung sind ermittelt. Sie richten sich nach der Anzahlder Beschäftigten und dem gewählten Betreuungsmodell:

Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die die Regelbetreuung gewählt haben, besteht dieBetreuung aus Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen nach Anlage 1 der DGUVVorschrift 2.

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die Regelbetreuung gewählt haben,errechnet sich die Grundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Die Aufgaben undLeistungen sowie der zeitliche Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung sindermittelt und festgelegt (mögliche Aufgabenfelder siehe Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2).

Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die das Unternehmermodell gewählt haben, giltAnlage 3 der DGUV Vorschrift 2 mit bedarfsorientierter Betreuung.Ein Grundseminar zum Unternehmermodell wurde absolviert. Ein Aufbauseminar istorganisiert.Weitere Informationen und anerkannte Seminare zum Unternehmermodell finden Sie unter:http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit -gesundheitsschutz/sicherheitstechnische -und-betriebsaerztliche -betreuung/unternehmermodell

Eine Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit hat statt gefunden.

Die Ergebnisse sind schriftlich dokumentiert.Mustervorlage: Aushang Betriebsarzt mit namentlicher BenennungMustervorlage: Aushang Betriebsarzt ohne namentliche Benennung

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -11-

allgemein\handlungshilfen\d006_aushang_betriebsarzt_mit_namentlicher_benennung.docx7. Datei / Adresse:allgemein\handlungshilfen\d006_aushang_betriebsarzt_ohne_namentliche_benennung.docx

QuellenArbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2 Bestellung von Betriebsärzten

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -12-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

BrandschutzGefährdung/BelastungGefährdung durch Feuer, Brandgase und Brandrauche, Brandrückstände

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 205-001: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, 6. Gefährdungdurch Brandgase und Brandrauche2. Regelwerk: DGUV-Information 205-023: Brandschutzhelfer , Inhalt3. Regelwerk: ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände, 5 Ausstattung von Arbeitsstätten4. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 15. Regelwerk: ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, 9 Flucht- und Rettungsplan6. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 17. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten8. BG-Katalog: Prüfung

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Vorbeugender Brandschutz ist organisiert.

Es wurden Mitarbeitern gemäß DGUV Information 205-023 zuBrandschutzhelfern ausgebildet. Die Ausbildung ist in Abständen von 3bis 5 Jahren zu wiederholen.

Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern ist vorhanden ASR 2.2 Nr. 5.

Die bereitgestellten Feuerlöscher sind gut sichtbar und leichterreichbar.Der Standort ist mit Brandschutzzeichen (ASR A1.3: Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 1) gekennzeichnet.

Es sind Maßnahmen gegen Entstehungsbrände getroffen, z.B.- Brandlasten wurden begrenzt (an oder in der Nähe von Arbeitsplätzensind extrem leicht bzw. leicht entzündbare oder selbstentzündbareStoffe nur in einer Menge gelagert, die für den Fortgang der Arbeiterforderlich ist),- Zündquellen wurden vermieden,- feuergefährdete Bereiche wurden gekennzeichnet.

Ein Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) für den Brandfall istaufgestellt.

Fluchtwege werden freigehalten und sind gekennzeichnet (ASR A1.3:Anhang 1, 4 Rettungszeichen).

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten werden über das Verhalten im Brandfall und denGrundprinzipien des Brandlöschens regelmäßig unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher wird veranlasst DiePrüfnachweise der letzten Prüfung liegen vor.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -13-

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV-Information 205-001: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -14-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Erste HilfeGefährdung/BelastungMangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen

Links1. Regelwerk: DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer2. Regelwerk: DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Regelwerk: DGUV-Information 214-029: Sicheres Arbeiten bei der Tankfahrzeug-Innenreinigung,Inhaltsverzeichnis

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV-Information 204-001: Erste Hilfe (Plakat), TitelDGUV-Information 204-006: Anleitung zur Ersten Hilfe, InhaltDGUV-Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist mindestens die geforderte Anzahl an Ersthelfern ausgebildet(DGUV Vorschrift 1: § 26 (1)).

Die Ersthelfer nehmen regelmäßig an Aus- undFortbildungsveranstaltungen teil (DGUV Vorschrift 1: § 26 (3)).

Der Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials ist schnell erreichbarund leicht zugänglich, mit einem Rettungszeichen gekennzeichnet undden Beschäftigten bekannt gemacht.

Über einen Aushang „Erste-Hilfe“ werden die Notrufnummern, desErste-Hilfe-Personals und der Erste-Hilfe-Einrichtungenbekanntgegeben.

Erste-Hilfe-Leistungen werden im Verbandbuch eingetragen, dieAufzeichnungen werden 5 Jahre aufbewahrt. Die Nachweisführungerfolgt unter Wahrung des Datenschutzes.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Beschäftigte sind über das Verhalten bei Unfällen unterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen (Verfalldatum) und dieErgänzung von Materialien bei Bedarf werden veranlasst.

Die DGUV Information 214-029 "Erste Hilfe im Betrieb" ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -15-

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -16-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

FremdfirmenGefährdung/BelastungMangelnde Abstimmung zwischen den Beteiligtenfehlende Gefährdungsbeurteilung,fehlende/mangelhafte Unterweisung und Einweisung

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Bei gegenseitigen Gefährdungen wird ein Koordinator für dasAbstimmen der Arbeiten festlegt und bekannt gegeben. DerKoordinator hat zur Durchsetzung von Sicherheit undGesundheitsschutz Weisungsbefugnisse gegenüber denAuftragnehmern und deren Beschäftigten.Hinweis:- Auftraggeber und Fremdunternehmer haben sich bei der Bestimmungeines Koordinators abgestimmt.- Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnisse werden imVertrag wie auch im Pflichtenheft des Koordinators festgelegt.

Es werden gegenseitige Gefährdungen ermittelt undSicherheitsmaßnahmen festlegt.

Ein Leistungsverzeichnis über die zu erbringende Arbeitsaufgabe isterstellt, z.B. in Form eines Pflichtenheftes oder einer Zeichnung.

Fremdfirmen sind schriftlich verpflichtet, die für die Durchführung desAuftrags maßgeblichen staatlichen, berufsgenossenschaftlichen undbetrieblichen Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.

Bei der Überlassung von Arbeitsmitteln sind Beschaffenheit,Mängelfreiheit, Prüfungen, sicherheitstechnische Anforderungen undMaßnahmen vertraglich geregelt.

Es ist ein Auftragsverantwortlicher als Ansprechpartner benannt.Hinweis:- Auftragsverantwortlicher kann auch der Unternehmer sein,- Der Auftragsverantwortliche kann in Personalunion gleichzeitig alsKoordinator eingesetzt werden.

Die Beschäftigten der Fremdfirma werden vor Tätigkeitsbeginnunterwiesen.

Die Beschäftigten werden über zusätzliche Gefährdungen durchTätigkeiten der Fremdfirma unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -17-

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -18-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Gefährdung/BelastungFehlende, nicht geeignete oder defekte persönliche Schutzausrüstung

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten2. Datei / Adresse: allgemein\handlungshilfen\prueffristen.xls

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es wurde überprüft, ob der Einsatz von PSA durch technische oderorganisatorische Maßnahmen vermieden werden kann. Die notwendigePSA und die Anforderungen an diese sind durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt.

Bei der Auswahl der PSA wurden die ergonomischen undgesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter beachtet (z. B. Haut-,Atem-, Gehörschutz; arbeitsmedizinische Vorsorge).Hinweis:- Beschäftigte an der Auswahl beteiligen (dies steigert die Akzeptanz).

Es ist überprüft, dass durch die ausgewählte PSA keine zusätzlicheGefährdung auftritt.

Für die bereitgestellte PSA liegen EG-Konformitätserklärungen vor.Hinweis:- die Kosten für die PSA trägt der Unternehmer.

Die PSA ist in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, so dass allebetroffenen Beschäftigten geschützt sind.

Die PSA wird sachgerecht gereinigt, gepflegt und aufbewahrt.

Die PSA ist entsprechend der Betriebsanweisungen zur Verfügunggestellt.

Die Beschäftigten sind über die Benutzung der PSA unterwiesen undbei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibendeGesundheitsgefahren schützt, wurde eine Unterweisung mit Übungendurchgeführt.

Für die PSA, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegt, ist eineregelmäßige Prüfung veranlasst.Handlungshilfe: Tabelle mit Prüffristen (z. B. Otoplastiken alle zweiJahre)Hinweis:- Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt werden,- die Tabelle mit den Prüffristen sollte nur als Orientierung dienen, dasie dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -19-

QuellenPSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV-Information 212-515: Persönliche Schutzausrüstungen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -20-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Pflichtenübertragung auf VorgesetzteGefährdung/BelastungUnkenntnis der Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, mangelnde Wahrnehmung derVerantwortung

Links1. Datei / Adresse: allgemein\pfue.doc

QuellenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV-Information 211-001: Übertragung von Unternehmerpflichten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Mit Vorgesetzten ist schriftlich vereinbart, welche Aufgaben sie imbetrieblichen Arbeitsschutz haben (z.B. in Arbeitsverträgen, Stellen-,Arbeitsplatzbeschreibungen).

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind schriftlich mit den zusätzlichenPflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz beauftragt.Muster für die Beauftragung

Zuständigkeit und Abgrenzung von Verantwortungsbereichen sindfestgelegt.

Die Vorgesetzten haben eindeutige und ausreichende Weisungs- undEntscheidungsbefugnisse, sowie die Verfügungsbefugnis überbestimmte Geldmittel für finanzielle Entscheidungen im Arbeits- undGesundheitsschutz.

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind über ihre Verantwortung undPflichten sowie mögliche Rechtsfolgen im Arbeits- undGesundheitsschutz unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -21-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

PrüfungGefährdung/BelastungMangelhafte Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen, Gebäudeinstallationen undPersönliche Schutzausrüstung

Links1. Datei / Adresse: allgemein\handlungshilfen\prueffristen.xls

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelTRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, InhaltTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltDGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,Sicherheitseinrichtungen und Gebäudeinstallationen werden vor derersten Inbetriebnahme sowie nach Änderung und Instandsetzunggeprüft.

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, überwachungsbedürftigeAnlagen, Einrichtungen, Gebäudeinstallationen und PersönlicherSchutzausrüstung ist veranlasst.

Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, z.B. in:- einer Gerätekartei,- einem Prüfprotokoll- einem Prüfbuch oder- in elektronischer Form.

Die Dokumentation umfasst:- Datum der Prüfung- Art der Prüfung- Prüfgrundlage- den Umfang der Prüfung (was wurde im Einzelnen geprüft)- das Prüfergebnis- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb- Name des Prüfers.

Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Tabelle mit denPrüffristen dient als Orientierungshilfe.

Geprüfte Anlagen und Betriebsmittel werden eindeutig, z.B. durch einePrüfplakette, gekennzeichnet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -22-

externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -23-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

SicherheitsbeauftragteGefährdung/BelastungNicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Links1. Regelwerk: DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 20 Bestellung und Aufgaben vonSicherheitsbeauftragten

QuellenSozialgesetzbuch (SGB VII), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV-Information 211-011: Arbeitsschutz will gelernt sein - Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten,Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist mindestens die geforderte Anzahl an Sicherheitsbeauftragtenbestellt DGUV Vorschrift 1 § 20 (siehe Handlungsanleitung zurUmsetzung der DGUV Vorschrift 1).Es sind Beschäftigte ausgewählt, die in dem ihnen zugeteilten Bereichals sachkundige und erfahrene Mitarbeiter anerkannt werden.

Es wird dem Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit zur Erfüllungseiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Den Beschäftigten ist mitgeteilt, wer ihnen als Sicherheitsbeauftragterhilfreich zur Seite steht.

Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Fachkraft fürArbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an den Betriebsbesichtigungensowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten teil.

Der Sicherheitsbeauftragte erhält alle für seine Tätigkeit notwendigenInformationen (z.B. Statistiken zum Unfallgeschehen, Informationenzum Arbeits- und Gesundheitsschutz).

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -24-

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -25-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

UnternehmermodellGefährdung/BelastungUnzureichende Kenntnisse des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeits- undGesundheitsschutzmaßnahmenMangelhafte Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Links1. Datei / Adresse: http:\\www.bgetem.de2. Regelwerk: DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anlage 33. Datei / Adresse: http:\\www.bgetem.de

Quellen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst

durchgeführt

Ja,wirksam

Ein Grundseminar wurde absolviert. Die aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalterin Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2424 oderTel.: 02253 / 506 - 2424.

Ein Aufbauseminar ist organisiert.

Die Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in der DGUV Vorschrift 2 § 2 Abs. 4(Anlage 3) verankert.Weitere Erläuterungen finden sie unter http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit -gesundheitsschutz/sicherheitstechnische -und-betriebsaerztliche -betreuung

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -26-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

Unterweisungen der BeschäftigtenGefährdung/BelastungUngenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie überSchutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten

Links1. Regelwerk: DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 4 Unterweisung der Versicherten2. Datei / Adresse: http:\\etf.bgetem.de\htdocs\r30\vc_shop\bilder\firma53\pu_007_a10 -2015.pdf3. Datei / Adresse: allgemein\handlungshilfen\unterweisungsnachweis -muster.docx

QuellenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV-Information 211-005: Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die notwendigen Unterweisungen werden durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt und regelmäßig, mindestens einmaljährlich (Auszubildende zweimal jährlich) wiederholt. (DGUV Vorschrift1 § 4)

Unterweisungen werden bei der Einstellung, bei Veränderungen imAufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einerneuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt.

Beschäftigte, die mit der Durchführung von Instandsetzungs -,Wartungs- oder Umbauarbeiten beauftragt sind, erhalten eineangemessene spezielle Unterweisung.

Die arbeitsplatz- und aufgabenspezifischen Unterweisungen sindthematisch auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich derBeschäftigten ausgerichtet (Unterweisungshilfe "Unterweisungenplanen und durchführen").

Die durchgeführten Unterweisungen sind schriftlich dokumentiert, z. B.mit Hilfe der Mustervorlage Unterweisungsnachweis .

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -27-

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -28-

Gefährdungskatalog: 1. Arbeitsschutzorganisation

ZeitarbeitGefährdung/BelastungMangelhafte organisatorische Regelungen

QuellenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8 Zusammenarbeit mehrerer ArbeitgeberArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Ein Anforderungsprofil für die Tätigkeit hinsichtlich Qualifikation undErfahrungsprofil der Zeitarbeitnehmer ist festgehalten.

Die Arbeitsbedingungen sind beurteilt und Maßnahmen desArbeitsschutzes festgelegt.

Dienstleister werden unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzesausgewählt.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält Regelungen über:- die erforderliche Qualifikation des Zeitarbeitnehmers,- die für die jeweilige Stelle erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge,- die notwendige PSA und- die besondere Gefährdung am jeweiligen Arbeitsplatz.

Mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind die Arbeitsbedingungen, dieSchnittstellen und Zuständigkeiten festgelegt.

Die Zeitarbeitnehmer werden in alle Maßnahmen des Arbeits- undGesundheitsschutzes eingebunden.

Die Zeitarbeitnehmer werden vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesenund eingearbeitet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -29-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Benachbarte .... Teileabdecken ...."Gefährdung/BelastungVersehentliche Annäherung oder Berührung unter Spannung stehender Teile

Links1. Regelwerk: Anlagen - Persönliche Schutzausrüstung2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_arbeiten_in_der_naehe.doc3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Mitarbeiter sind angewiesen, benachbarte unter Spannungstehende Teile möglichst freizuschalten.

Geeignetes Abdeckmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen und Hilfsmittel für dasAnbringen der Abdeckungen sind bereit gestellt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -30-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Erden und Kurzschließen"Gefährdung/BelastungBei Verzicht auf diese Maßnahme Gefahr durch Beeinflussungsspannungen, Ersatzstromerzeugern,versehentliches Wiedereinschalten, Restspannungen durch Kapazitäten

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_5_sicherheitsregeln.doc2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es stehen genügend Erdungs- und Kurzschließgarnituren mitausreichendem Querschnitt zur Verfügung (s. auch VDE 0683 Teil 100).

Für Freileitungen werden nach Möglichkeit Einrichtungen beschafft,die das Besteigen von Masten entbehrlich machen, z. B."Teleskoperden".

Es sind Festlegungen für Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungenim Niederspannungsbereich getroffen.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -31-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Freischalten"Gefährdung/BelastungGefährliche Körperströme und Lichtbogenbildung

Links1. Regelwerk: Anlagen - Sicherungsaufteckgriff mit Stulpe sowie Helm mit Gesichtsschutz2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_5_sicherheitsregeln.doc3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Den beauftragten Mitarbeitern stehen geeignete Einrichtungen zumFreischalten, z. B. zum Ziehen von NH-SicherungenSicherungsaufsteckgriff mit Stulpe sowie Helm mit Gesichtsschutz, zurVerfügung.

Je nach Anlagenart und Spannungshöhe ist der Ablauf derFreischaltung über organisatorische Regelungen festgelegt.

Falls erforderlich, steht ausgebildetes Schaltpersonal bereit. DieSchaltberechtigung ist geregelt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -32-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "GegenWiedereinschalten sichern"Gefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch unbefugtes oder versehentliches Wiedereinschalten

Links1. Regelwerk: Anlagen - Einrichtungen für das Wiedereinschalten2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_5_sicherheitsregeln.doc3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einrichtungen für das Sichern gegen Wiedereinschalten stehen zurVerfügung, z. B. Schaltverbotsschilder, Sperrelemente,Vorhängeschloss, etc.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -33-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, "Spannungsfreiheit feststellen"Gefährdung/BelastungGefährliche Körperströme und Lichtbögen bei Verzicht auf diese Maßnahme, bei Benutzung ungeeigneterGeräte oder unsachgemäßer Handhabung

Links1. Regelwerk: Anlagen - Spannungsfreiheit feststellen2. BG-Katalog: Prüfung3. Regelwerk: Anlagen - Kabelschneidgerät4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_5_sicherheitsregeln.doc5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Geeignete Spannungsprüfer stehen zur Verfügung.

Hochspannungsprüfer werden mind. alle 6 Jahre geprüft. Das ObjektPrüfung ist beachtet.

Es ist geregelt, welche Maßnahmen beim Arbeiten an Kabeln undisolierten Leitungen zu ergreifen sind, ggf. steht ein Kabelschneidgerätzur Verfügung.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -34-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemeinGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 203-070: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischerArbeitsmittel, 3 Durchführung der Prüfung2. BG-Katalog: Prüfung3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Regelwerk: PU 008: Unterweisen in der Elektrotechnik, Titel

QuellenDGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-004: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,InhaltDGUV-Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisDGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen in sicherheitstechnischeinwandfreiem Zustand zur Verfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsicht errichtet,gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischen Betriebsstätten undVerteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßig geprüft. DiePrüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischen Stromes unddie sichere Handhabung elektrischer Betriebsmittel mit Hilfe derentsprechenden Betriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -35-

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -36-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen, Freigabe zu ArbeitGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme oder Lichtbögen bei Arbeitsbeginn ohne Freigabe (Aufenthalt an oder in derNähe der noch unter Spannung stehenden Anlage)

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist geregelt, dass die Freigabe zur Arbeit nur durch denArbeitsverantwortlichen nach Durchführung der 5 Sicherheitsregelnerfolgen darf.

Es sind ggf. organisatorische Regelungen über den Verfahrensablauf fürdie Freigabe der Arbeitsstelle getroffen.

Die Meldung der Einschaltbereitschaft nach vollständiger Räumung derArbeitsstelle darf nur durch den Arbeitsverantwortlichen erfolgen.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -37-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Baustelle, BeleuchtungGefährdung/BelastungStolpergefahr, Unsicherheit beim Arbeiten

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 ArbeitsbedingungenASR A3.4: Beleuchtung, 1 Zielstellung

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es sind zweckmäßige, blendfreie und für die Arbeitsumgebung und -aufgabe geeignete Leuchten zur Verfügung gestellt.

Um unbeleuchteter Bereiche zu begehen, werden geeigneteHandleuchten benutzt.

Die Auswahl der Leuchten erfolgt nach den Anforderungen vonBaustellen, siehe dazu auch"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen"

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -38-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Baustelle, Leitung und AufsichtGefährdung/BelastungMangelnde Koordination,nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten

Links1. BG-Katalog: Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Abbrucharbeiten

QuellenDGUV-Information 209-003: Metallbau-Montagearbeiten, TitelDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten, § 20, Untersuchung des baulichen Zustandes, AbbruchanweisungDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten, § 4, Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Bauarbeiten sind durch fachlich geeignete Vorgesetzte zu leiten.

Jede Baustelle ist durch einen weisungsbefugten Aufsichtführenden zubeaufsichtigen,er muss ausreichende Kenntnisse über die arbeitssichere Durchführungder Arbeiten besitzen,der Aufsichtführende muss auf der Baustelle anwesend sein oder eineverantwortliche Vertretung benennen.

Wird die Baustelle durch einen Koordinator nach Baustellenverordungbetreut?Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und wird diesereingehalten?

Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.

Für Abbrucharbeiten muss eine schriftliche Abbruchanweisung auf derBaustelle vorliegen.

Für Montagearbeiten muss eine schriftliche Montageanweisung auf derBaustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischenAngaben enthält. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn fürdie jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben nichterforderlich sind.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -39-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -40-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Baustelle; WetterschutzGefährdung/BelastungNiederschlag, Zugluft, Kälte, Sonneneinstrahlung, Ozon, UV-Strahlung

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist eine Wetterschutzüberdachung zur Verfügung gestellt.

Der Rohbau ist gegen Witterungseinflüsse und Zugluft abgedichtet undwenn notwendig beheizt.

Wetterschutzkleidung ist zur Verfügung gestellt.

Es ist ein Sonnenschutz, z.B. Sonnenschutzschirm,Wetterschutzüberdachung zur Verfügung gestellt.

Es ist persönlicher Sonnenschutz, z.B. Sonnenschutzcreme,Sonnenschutzkleidung zur Verfügung gestellt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -41-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten an aktiven TeilenGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme bei Arbeiten an aktiven Teilen,Lichtbogenbildung durch das Annähern an aktive Teile,(Hinweis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen ist ein separatesObjekt)

Links1. BG-Katalog: Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal2. Regelwerk: Anlagen - Sicherungsaufteckgriff mit Stulpe sowie Helm mit Gesichtsschutz3. Regelwerk: Anlagen - Einrichtungen für das Wiedereinschalten4. Regelwerk: Anlagen - Spannungsfreiheit feststellen5. Regelwerk: Anlagen - Abdeckmaterial6. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)7. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten8. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_5_sicherheitsregeln.doc

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Elektrische Anlagen, Arbeiten an …Organisation/ Personal“ist beachtet.

Es sind Einrichtungen zum Freischalten z.B. Steckgriffe mit Stulpen(Sicherungsaufsteckgriffe) zur Verfügung gestellt.

Es sind Einrichtungen für das Sichern gegen Wiedereinschalten z.B.Schaltverbotsschilder, Sperrelemente, Vorhängeschloss zur Verfügunggestellt.Einrichtungen für das Wiedereinschalten

Es sind Spannungsprüfer (bis 1000 V Nennspannung zweipolig) zurVerfügung gestellt.Spannungsfreiheit feststellen

Es sind Erdungs- und Kurzschließgarnituren zur Verfügung gestellt.

Es sind Abdeckmaterialien und Hilfsmittel für das Anbringen zurVerfügung gestellt.Abdeckmaterial - Schriften der BG ETEM

Das Objekt "Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Es sind isolierende Handschuhe, Helm und Gesichtsschutz zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit an aktiven Teilen unterEinhaltung der 5Sicherheitsregeln ist vorhanden.Die Beschäftigten sind für die Arbeit an aktiven Teilen anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -42-

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV Regel 103-011: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -43-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe aktiver TeileGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch das Berühren aktiver Teile,Auslösen eines Lichtbogens durch das Annähern an aktive Teile

Links1. BG-Katalog: Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal2. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_arbeiten_in_der_naehe.doc

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, InhaltDGUV-Information 203-016: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Elektrische Anlagen, Arbeiten an …Organisation/ Personal“ist beachtet.

Es sind Schutzvorrichtungen z.B. Isolierplatten, Absperrmaterial,Abdecktücher, Isolierschläuche und isolierende Klammern zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Es sind isolierende Handschuhe, Helm und Gesichtsschutz zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit in der Nähe von aktiven Teilenist vorhanden.Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Maßnahmen(spannungs- und anlagenbezogen) anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -44-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

BehelfsgerüsteGefährdung/BelastungAbsturzgefahr durch unzureichende Standsicherheit und Festigkeit

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, 6. Arbeiten in der Höhe

QuellenDGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, 6. Arbeiten in der Höhe

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Behelfsgerüste (z. B. aus Stehleitern und Bohlen) sind nur für Arbeitengeringen Umfanges bis max. 2 m Belaghöhe und max. 2,5 m Stützweitezulässig.

Standsichere Unterlage

Belag waagerecht

Mindestens 10 cm Belagüberstand über die äußere Auflage

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -45-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 4422, Teil 1Gefährdung/BelastungAb- und Umsturzgefahr durch unzureichenden Aufbau

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 201-011: Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- undSchutzgerüsten, Inhalt2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fahrbare_arbeitsbuehne.doc

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: (zu den §§ 15 und 16) Prüfvorschriften fürüberwachungsbedürftige AnlagenDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten, § 7 ArbeitsplätzeDGUV-Information 201-011: Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Der Aufbau der fahrbaren Arbeitsbühne erfolgt nach derAufbauanleitung des Herstellers.Die Aufbau- und Verwendungsanleitung wird für den Aufbaumitgeführt.

Fahrbare Gerüste werden normgerecht aufgebaut.

Die DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgangmit Schutzgerüsten" ist beachtet.

Das Objekt "Unterweisungen der Mitarbeiter" ist beachtet.

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Gerüsten und fahrbarenArbeitsbühnen ist vorhanden.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -46-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)Gefährdung/BelastungVerletzungen durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße Benutzung, Absturz, Umkippen,Anfahren und Überfahren von PersonenGesundheitsgefahren durch Dieselmotoremissionen

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: DGUV-Information 208-004: Gabelstapler, 2 Beschaffenheitsanforderungen3. BG-Katalog: Dieselmotoremissionen4. Regelwerk: DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, Inhaltsverzeichnis5. Regelwerk: DGUV Grundsatz 308-001: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mitFahrersitz und Fahrerstand, Inhalt6. Datei / Adresse: allgemein\stapler_beauftragung.doc7. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_flurfoerderzeuge.doc8. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten9. Regelwerk: DGUV-Information 208-004: Gabelstapler, Anhang10. Datei / Adresse: allgemein\prueflisten\pl_fuer_die_taegliche_ei.pdf11. Regelwerk: DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, § 37: Wiederkehrende Prüfungen

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Die Anforderungen nach DGUV Information 208-004, Kapitel 2 sinderfüllt.

Bei Einsatz von Dieselstaplern ist das Objekt "Fahrzeuge ingeschlossenen Räumen; Dieselmotoremissionen" beachtet.

Es werden nach DGUV Vorschrift 68 ausschließlich solche Beschäftigtemit dem Führen von Flurförderzeugen beauftragt, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und nach DGUV Grundsatz 308-001"Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mitFahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet sind,und3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Eine schriftliche Beauftragung ist erfolgt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung unterwiesen. DieUnterweisung ist dokumentiert.

Eine tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste findet statt.

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen sind organisiert.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -47-

QuellenDGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, TitelseiteDGUV Grundsatz 308-001: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz undFahrerstand, TitelPL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -48-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

GerüsteGefährdung/BelastungAbsturz wegen unzureichender Standsicherheit, fehlendem Seitenschutz oder unvollständigenBodenbelägen

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_geruest_1.doc2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2: (zu den §§ 15 und 16) Prüfvorschriften fürüberwachungsbedürftige AnlagenDGUV-Information 201-011: Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, InhaltDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten, § 12, AbsturzsicherungenDGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten, § 6, Standsicheriheit und Tragfähigkeit

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Gerüste werden unter Beachtung der Herstellerangaben unter Aufsichteiner befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigtenaufgebaut.

Nicht in Regelausführung (nach allgemeiner bauaufsichtlicherZulassung) errichtete Gerüste werden beurteilt und ggf. berechnet.

Für den Aufbau eines eigenen Gerüstes ist ein Plan für Auf- und Abbau(Montageanweisung) erstellt und auf der Baustelle vorgehalten.Das Gerüst wird gekennzeichnet mit:- maximale Belastungsmöglichkeiten- Gerüstgruppe- Nutzgewicht und- Ersteller.Nicht einsatzbereite Gerüste oder Teile von Gerüsten werden mit demVerbotszeichen "Zutritt verboten" gekennzeichnet und angemessenabgesperrt (Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Punkt 5.2.5).

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Gerüsten ist vorhanden.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -49-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -50-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Hebebühne, fahrbare HubarbeitsbühnenGefährdung/BelastungUmkipp- und Quetschgefahr

Links1. Regelwerk: DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln, Titel2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubarbeitsbuehne_allg.doc3. Regelwerk: DGUV Grundsatz 308-002: Prüfung von Hebebühnen, Inhalt4. Regelwerk: DGUV Grundsatz 308-003: Prüfbuch für Hebebühnen, Prüfbuch

Quellen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Der Auftrag zur selbständigen Bedienung der Hubarbeitsbühne mussschriftlich erteilt werden, der Bediener muss die Befähigungnachgewiesen haben (DGUV Regel 100-500).

Betriebsanweisung erstellen,Beschäftigte darüber unterweisen

Bei Arbeiten in der Nähe oder an unter Spannung stehenden Teilen nurausreichend isolierte Arbeitsbühnen einsetzen.

jährlich mind. 1x durch Sachkundigen prüfen lassen DGUV Grundsatz308-002 (Bescheinigung im DGUV Grundsatz 308-003)

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -51-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Hebebühne, HubarbeitsbühneGefährdung/BelastungQuetsch- und Scherstellen, Lastabsturz, Umkippen

Links1. Regelwerk: DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen,Inhalt2. Regelwerk: DGUV Grundsatz 308-008: Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen,Titel3. Regelwerk: DGUV-Information 240-300: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge 'Hitze',Inhaltsverzeichnis4. Regelwerk: DGUV-Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nachdem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 \"Arbeiten mit Absturzgefahr\", Inhaltsverzeichnis5. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubarbeitsbuehne_allg.doc6. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten7. Regelwerk: DGUV Grundsatz 308-002: Prüfung von Hebebühnen, Titel

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 wird beachtet.Die besonderen Bestimmungen für den Einsatz von Hubarbeitsbühnenwerden beachtet.

Die zur Bedienung befugten Mitarbeiter sind mindestens 18 Jahre alt.Sie sind schriftlich beauftragt.Die Bediener der Hubarbeitsbühne sind nach dem DGUV Grundsatz308-008 ausgebildet.Die Bediener der Hebebühne wurden anhand der Betriebsanleitungeingewiesen.

Die körperliche Eignung der Bediener der Hubarbeitsbühne wurdedurch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen festgestellt.Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werden berücksichtigt:- die Auswahlkriterien DGUV Information 240-300 "Fahr- und Steuer-und Überwachungstätigkeiten" und- die Auswahlkriterien DGUV Information 240-410 "Arbeiten mitAbsturzgefahr".

Die Mitarbeiter werden regelmäßig anhand der Betriebsanweisung und-anleitung der Bühne unterwiesen. Die Unterweisungen sinddokumentiert.

Die Bühne wird regelmäßig von einer befähigten Person (einemSachkundigen) nach Betriebsanleitung und DGUV Grundsatz 308-002geprüft.Die Prüfergebnisse sind dokumentiert, z. B. mit einem Prüfbuch;Mängel sind abgestellt.Empfehlung für die Prüffrist, wenn in der Betriebsanleitung nichtgenannt: 1 Jahr.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -52-

QuellenDGUV Grundsatz 308-003: Prüfbuch für Hebebühnen, TitelDGUV Grundsatz 308-002: Prüfung von Hebebühnen, TitelDGUV-Information 240-250: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 \"Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten\", TitelDGUV-Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 \"Arbeiten mit Absturzgefahr\", Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -53-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Leitern und TritteGefährdung/BelastungAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 2 Begriffsbestimmungen3. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 4 Maßnahmen4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_anlegeleiter.doc5. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_stehleiter.doc6. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten7. Regelwerk: ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel8. BG-Katalog: Prüfung

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Leitern und Tritte werden entsprechend der Arbeitsaufgabe zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. in Form vonKurzanleitungen oder Piktogrammen auf der Leiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen von Anlegeleitern undeine Betriebsanweisung für das Benutzen von Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern und Trittenanhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen und/ oderden Unterweisungshilfen Testbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B. in einemLeiternprüfbuch (http://www.bgetem.de/medien -service -"Leiternprüfbuch S 20") zu dokumentieren.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -54-

AB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern,Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -55-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

KraftfahrzeugeGefährdung/BelastungOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Links1. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fuehren_kraftfahrzeuge.doc3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubladebuehne.doc4. BG-Katalog: Prüfung5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sind vorhanden undZurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben feste Einbauten fürWerkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne (Ladebordwände)sind mit Tritten und Griffen zum Auf-/Absteigen von den Ladeflächenausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste, trennendeEinrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz oderWand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mit Sonderaufbautengewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstraining angeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. mit einerWarnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern von LKW´s mitLadebordwänden werden Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen von Fahrzeugen und eineBetriebsanweisung für Arbeiten mit der Hubladebühne(Ladebordwand) an Fahrzeugen vorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der Unterweisungshilfen Merkblatt T17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der DGUV Information 214-003 zurLadungssicherung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -56-

6. Regelwerk: T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel

QuellenDGUV Vorschrift 70: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeDGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -57-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf BaustellenGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel aufBau- und Montagestellen, Titel2. Regelwerk: DGUV-Information 203-032: Handlungsanleitung Auswahl und Betrieb vonErsatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, Inhalt3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_elektrische_betriebsmittel_baustellen.doc5. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-004: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,InhaltDGUV-Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen wird die DIN VDE0100 Teil 704 beachtet.

Die zur Verfügung gestellten elektrischen Betriebsmittel werdenentsprechend der DGUV Information 203-006 ausgewählt.

Ersatzstromerzeuger auf Bau- und Montagestellen werden aufGrundlage der DGUV-Information 203-032 ausgewählt und betrieben.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Für die Auswahl und Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln aufBaustellen ist eine Betriebsanweisung vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit elektrische Anlagen undBetriebsmitteln auf Baustellen anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt "Prüfung" ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -58-

hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -59-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Handbohrmaschine, BohrhammerGefährdung/BelastungUnkontrolliert bewegte Teile durch Umschlagen der Maschine,bewegte Teile durch rotierenden Bohrer,gefährliche Körperströme durch Anbohren von Leitungen,Hand-Arm-Vibration durch Halten der Maschine beim Arbeiten,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten

Links1. Datei / Adresse: allgemein\handlungshilfen\einzel vibrationsrechner.xls2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_handbohrmaschine_bohrhammer.doc

QuellenAB 001: Werkzeug, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es stehen die notwendigen Pläne über den Verlauf von Leitungen zurVerfügung.

Es werden Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung zurVerfügung gestellt.

Bei zur Verfügung gestellten Bohrhämmern und Bohrmaschinen, diemehr als 2 kg wiegen, ist ein zweiter Griff vorhanden.

Einwirkungen durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche Einsatzzeitfestlegen).

Es ist ein Leitungssuchgerät zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit mit Bohrhämmern undBohrmaschinen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bohrhämmern undBohrmaschinen mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -60-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -61-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

HandwerkzeugeGefährdung/BelastungUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, 1.2 Qualität einzukaufen lohntsich2. Regelwerk: DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, 1.3 Auf ergonomische Gestaltungachten3. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_handwerkzeuge.doc5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten6. Regelwerk: ABL 009: Werkzeug, Titel

QuellenABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Bei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte (z.B.bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweit möglich, werdenWerkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur Verfügung gestellt,die umgehängt oder am Gürtel befestigt werden können.

Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckter Schneide und Griffenmit umlaufender Wulst gegen das Abgleiten in Richtung Klinge zurVerfügung gestellt.

Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz von Messern mitfeststehender Klinge zur Verfügung gestellt.

Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügung gestellt.

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Handwerkzeugen istvorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der Unterweisungshilfe Testbogen Nr. 9über den Umgang mit Handwerkzeugen unterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung der Handwerkzeuge istsichergestellt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -62-

DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -63-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

ZwangshaltungenGefährdung/BelastungHaltungsarbeit durch:- häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung,- Arbeiten auf den Knien und in der Hocke,- Überkopfarbeit,- Arbeiten mit vor oder seitlich gebeugtem oder verdrehtem Oberkörper,- Arbeiten mit vorgebeugter gedrehter Kopfhaltung,- sehr langes Verharren in einer normalen Arbeitshaltung,- wiederkehrender Einsatz kleiner Muskelgruppen

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Arbeitsaufgabe ist so gestaltet, dass ungünstige Körperhaltungenvermieden werden.

Die Arbeitsaufgabe ist so gestaltet, dass statische Haltungsarbeitvermieden wird.

Das Objekt „Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten“ istbeachtet.

Der Raumbedarf ist den Beschäftigten und der Arbeitsaufgabeentsprechend angepasst (Abmessung der Grundfläche mindestens 1,50m * 1,00 m)

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist organisiert.

An dem Arbeitsplatz kann der Beschäftigte seine Arbeitshaltungwechseln (sitzen/stehe)Sofern beim Stehen kein Wechsel mit anderen Tätigkeiten möglich ist,sind Stehhilfen zu verwenden.

Es wird ein regelmäßiger Wechsel mit anderen Tätigkeiten durchgeführt(Job-Rotation).Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die gleichen Belastungenauftreten.

Es werden regelmäßige Kurzpausen bzw. Bewegungspausendurchgeführt.

Es werden Programme (z.B. Rückenschule) in Zusammenarbeit mit derBG und dem Betriebsarzt angeboten.

Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in der Hocke sindKnieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur Verfügung gestellt.

Die Beschäftigten sind über Meniskus schonende Knie- undHockhaltungen unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -64-

Links1. BG-Katalog: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten2. BG-Katalog: Arbeitsmedizinische Vorsorge

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Information 208-033: Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?n?, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -65-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

FlurförderzeugeGefährdung/BelastungVerletzungen und Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Benutzung,Umkippen des Flurförderzeuges, Absturz und schadhafte Flurförderzeuge;Anfahren und Überfahren von Personen - Gabelstapler

Links1. BG-Katalog: Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)2. BG-Katalog: Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)

QuellenDGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, Titelseite

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Siehe Objekt Flurförderzeuge, kraftbetrieben, Gabelstapler

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -66-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von LastenGefährdung/BelastungDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems möglich.

Links1. Datei / Adresse: allgemein\bewertungshilfen\lmm -heben-halten-tragen.pdf2. Datei / Adresse: allgemein\bewertungshilfen\lmm -ziehen-schieben.pdf

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der Leitmerkmalmethode„Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach der Leitmerkmalmethode„Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeiten wirdder Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere Beschäftigungsverbote Abs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeitenwird durch angepasste Lastgewichte vermieden. DGUV Information208-006

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen, Rollen oder Walzen,Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügung gestellt (z.B.Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen, Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügung gestellt(z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen, Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeitenvon Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben, Tragen, Ziehenund Schieben von Lasten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -67-

3. Regelwerk: Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote4. BG-Katalog: Arbeitsmedizinische Vorsorge5. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 3 Richtiges Heben ...6. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 6 Mitgänger-Flurförderzeuge7. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 5 Handbetriebene Transportmittel8. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 6 Mitgänger-Flurförderzeuge9. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)10. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_heben_tragen_ziehen_schieben.doc11. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenMutterschutzgesetz (MuschG), InhaltDGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -68-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

KraftfahrzeugeGefährdung/BelastungOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Links1. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fuehren_kraftfahrzeuge.doc3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubladebuehne.doc4. BG-Katalog: Prüfung5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sind vorhanden undZurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben feste Einbauten fürWerkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne (Ladebordwände)sind mit Tritten und Griffen zum Auf-/Absteigen von den Ladeflächenausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste, trennendeEinrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz oderWand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mit Sonderaufbautengewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstraining angeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. mit einerWarnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern von LKW´s mitLadebordwänden werden Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen von Fahrzeugen und eineBetriebsanweisung für Arbeiten mit der Hubladebühne(Ladebordwand) an Fahrzeugen vorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der Unterweisungshilfen Merkblatt T17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der DGUV Information 214-003 zurLadungssicherung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -69-

6. Regelwerk: T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel

QuellenDGUV Vorschrift 70: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeDGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -70-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

KraneGefährdung/BelastungQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: MB 013: Transport im Betrieb, 8 Kraftbetriebene Transportmittel3. Regelwerk: MB 013: Transport im Betrieb, Anhang: Checkliste 10 Krane4. Regelwerk: DGUV Grundsatz 309-003: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweisvon Kranführern, 5 Befähigungsnachweis5. Datei / Adresse: allgemein\kran_beauftragung.doc6. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_kran.doc7. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten8. Regelwerk: DGUV-Information 209-012: Kranführer, Inhalt9. Regelwerk: DGUV Vorschrift 52: § 25 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichenÄnderungen: Krane10. Regelwerk: DGUV Vorschrift 52: § 27 Prüfbuch: Krane

QuellenDGUV Vorschrift 52: Titelseite: KraneDGUV-Information 209-013: Anschläger, Titel

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und bestimmungsgemäßerVerwendung ausgewählt.

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Die technischen Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2 sind erfüllt.

Die Checkliste "Krane" ist beachtet.

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter oderSteckvorrichtung ist vorhanden.

Die Kranführer haben ihre Befähigung nachgewiesen.

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich beauftragt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung unterwiesen(Unterweisungshilfe DGUV Information 209-012 "Kranführer"), dieUnterweisung wird dokumentiert.

Jährliche Prüfungen durch Sachkundige werden durchgeführt, einPrüfbuch wird geführt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -71-

DGUV-Information 209-012: Kranführer, TitelMB 013: Transport im Betrieb, TitelDGUV Grundsatz 309-003: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis vonKranführern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -72-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

StetigfördererGefährdung/BelastungQuetsch- und Scherstellen, Einzugstellen an Umlenkrollen oder -walzen, Kettenrädern oderRiemenscheiben

Links1. Regelwerk: ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, 5 Anordnung, Abmessungen2. Regelwerk: DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.9 : Betreiben von Stetigförderern,Inhalt3. Regelwerk: DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.9 : Betreiben von Stetigförderern,2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

QuellenDGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.9 : Betreiben von Stetigförderern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einzug-, Quetsch- und Scherstellen sind verdeckt oder verkleidet.

Bei langen Fördereinrichtungen sind Über- bzw. Durchgängevorhanden.Die Höchstlängen von Rettungs- und Fluchtwegen nach ASR A2.3 Nr.5(2) sind beachtet.

Beim Betrieb wird die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.9 beachtet.

Stetigförderer, werden regelmäßig von beaufragten Personen geprüft;insbesondere die Funktion der Not-Aus-Einrichtungen.Fahrbare Traggerüste von Stetigförderern sind regelmäßig vonbefähigten Personen (Sachkundigen) geprüft; siehe DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.9 Nr. 2.4.Die Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind beseitigt.Empfehlung für die Prüffristen, wenn die Betriebsanleitung keineAngaben macht: 1 Jahr.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -73-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

VerkehrswegeGefährdung/BelastungSturz auf der Ebene durch Stolperstellen,Bewegte Arbeitsmittel durch Fahrzeuge

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Verkehrswege sind mit ihren Abmessungen, Verläufen undSicherheitsabständen nach der ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und der ASRA1.8 gestaltet. Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oderAbdeckungen gesichert.

Die Fußböden sind sicher begehbar.Stolperstellen sind entschärft:- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.B. durchFarbwechsel im Bodenbelag.- Steigungen/ Rampen sind erkennbar, z.B. durch farblicheKennzeichnung.- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit Abschlussleistenfixiert.- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem Fußboden, sondern sindz.B. in der Zwischendecke verlegt oder von oben zugeführt.

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind Fußböden mitrutschhemmenden Bodenbelägen verlegt.- ASR A1.5/1.2

Gitterroste sind gegen Ausheben oder Verschieben gesichert.- DGUV Information 208-008

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind gekennzeichnet- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung oder Einrichtungder Räume.

Bei Beschaffenheit und Maße von Treppen und Geländern ist die ASRA1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten von Verkehrswegen" beachtet.

Stufenkanten sind deutlich erkennbar und ausgetretene oderbeschädigte Stufen werden unverzüglich instandgesetzt.

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt und Außentreppenwerden im Winter geräumt und gestreut.

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und Hindernisse sind nachASR A1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten von Verkehrswegen"gekennzeichnet.

Die Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe ASR A3.4 Anhang1.

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder Abdeckungengesichert.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -74-

Links1. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen2. Regelwerk: >ASR A1.8: Verkehrswege, Inhalt3. Regelwerk: DGUV-Information 208-008: Roste – Montage , Inhalt4. Regelwerk: ASR A1.8: Verkehrswege, 4 Einrichten von Verkehrswegen5. Regelwerk: ASR A1.8: Verkehrswege, 4 Einrichten von Verkehrswegen6. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen7. Regelwerk: ASR A1.7: Türen und Tore, Inhalt8. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen9. Regelwerk: ASR A1.7: Türen und Tore, 7 Sicherung der Flügelbewegung10. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen11. Regelwerk: >ASR A1.8: Verkehrswege, Inhalt12. Regelwerk: DGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Inhalt13. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.7: Türen und Tore, InhaltDGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, InhaltDGUV Regel 108-003 : Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren sind die ArbStättVAnhang Nr. 1.7 und die ASR A1.7 Nr. 4 und Nr. 5 beachtet.

Die Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren entspricht derArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 7 und der ASR A1.7 Nr. 7.

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und Steigleitern sind dieArbStättV Anhang Nr. 1.11 und die ASR A1.8 beachtet.

Bei Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern u. Ä. ist dieDGUV Regel 103-007 beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten wurden unterwiesen:- Handläufe von Treppen zu benutzen,- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu halten,- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -75-

Gefährdungskatalog: 2. Baustelle

Flüssiggas; KleininstallationGefährdung/BelastungBrandgefährdung durch Gas,Explosionsfähige Atmosphäre,Ersticken

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fluessiggasverwendung.doc

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 80: Verwendung von Flüssiggas, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 210-001: Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mitFahrzeugen auf der Straße, InhaltTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Auf Baustellen werden bei Arbeiten über Erdgleiche Gasflaschen (>1Liter) mit Schlauchbruchsicherung (einschließlich frei durchlüftetenMuffenlöchern) zur Verfügung gestellt.

Auf Baustellen werden bei Arbeiten unter Erdgleiche Gasflaschen (> 1Liter) mit Leckgassicherung oder Druckregler mit integrierterDichtheitsprüfung und einer Schlauchbruchsicherung zur Verfügunggestellt.

Werkzeuge und Abdichtmaterial für das sichere Anschließen derGasflaschen, z.B. Maulschlüssel oder Dichtringe, werden zur Verfügunggestellt.

Feuerlöscher der Brandklasse C werden zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Flüssiggasanlagenund den Transport der Gasflaschen mit Fahrzeugen vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Flüssiggas und dessenTransport anhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungunterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -76-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -77-

Gefährdungskatalog: 3. Büro

Arbeitsplätze: Arbeits-/SozialräumeGefährdung/BelastungPsychische Gefährdungen durch Raumdimensionierung und -gestaltung,gesundheitliche Beeinträchtigung durch klimatische Faktoren, wie Zugluft, Luftfeuchtigkeit undRaumtemperatur der Arbeitsräume,Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung der Arbeitsräume,Gesundheitsgefährdung durch fehlende Sozialräume

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Abmessungen der Arbeitsräume entspricht den Empfehlungen derArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) und der Technischen Regel fürArbeitsstätten ASR A1.2:- Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens 2,50 m;- Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;- Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;- Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25 m.Die Anordnung von Fenstern, Oberlichtern und Lüftungsvorrichtungenist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 1.6 beachtet.Die Gestaltung von Fenstern und Oberlichtern ist gemäß ASR A1.6beachtet.

Die Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättVAnhang Nr. 3.1 ausgelegt.Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m², Breitemindestens 1 m.

Die Lufträume an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättV Anhang Nr. 1.2(3) ausgelegt.Die Empfehlungen für den Mindestluftraum sind:je ständig anwesendem Beschäftigten- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³,je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend dort aufhält, 10 m³(z. B. durchschnittliche Anzahl der Kunden).

Die Beleuchtung der Arbeitsräume ist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 3.4,bzw. ASR A3.4 ausgeführt.

Die Sitzgelegenheiten entsprechen den Anforderungen der DGUVInformation 215-410.

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbStättV Anhang Nr. 3.5und 3.6 sowie die ASR A3.5 und ASR A3.6 beachtet; zum Klima sieheauch DGUV Information 215-510.

Arbeitsplätze sind barrierefrei nach ASR V3a.2 gestaltet, wennMitarbeiter mit Behinderung beschäftigt werden.

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der ASR A 1.3 gestaltet.Die Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsysteme sindnach der ASR A3.4/3 gestaltet.

Pausen- und Bereitschaftsräume sind gemäß ASR A4.2 gestaltet. DieErsteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -78-

Links1. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen2. Regelwerk: ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Inhalt3. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen4. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht5. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen6. Regelwerk: ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Inhalt7. Regelwerk: DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt8. Regelwerk: ASR A3.5: Raumtemperatur, Inhalt9. Regelwerk: DGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb,Inhalt10. Regelwerk: ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, Inhalt11. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt12. Regelwerk: ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Inhalt13. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, Inhalt14. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 5 Nichtraucherschutz15. Regelwerk: ASR A4.1: Sanitärräume, Inhalt16. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, 4 Pausenräume und Pausenbereiche17. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, Inhalt18. BG-Katalog: Prüfung

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, InhaltASR A3.5: Raumtemperatur, InhaltASR A3.6: Lüftung, TitelseiteDGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb, InhaltDGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, InhaltASR A4.1: Sanitärräume, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Regelungen zum Nichtraucherschutz gemäß ArbStättV §5 sindbeachtet.

Die Sanitärräume sind entsprechend der ASR A4.1 gestaltet.

Pausenräume und Einrichtungen für schwangere und stillende Müttersind entsprechend der ASR A4.2, Umkleideräume entsprechend derASR A4.1 gestaltet.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -79-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -80-

Gefährdungskatalog: 3. Büro

BildschirmarbeitsplätzeGefährdung/BelastungPhysische Belastung durch einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit,Psychische Belastungen durch die Informationsmenge

Links1. Regelwerk: DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt2. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Inhalt3. BG-Katalog: Arbeitsmedizinische Vorsorge4. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltDGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Bildschirmarbeitsplätze entsprechen den Gestaltungskriterien derDGUV Information 215-410.

Es ist dafür gesorgt, dass die Bildschirmarbeit durch regelmäßigePausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen wird.

Den Mitarbeitern wird die arbeitsmedizinische Vorsorge nach derArbMedVV angeboten.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung derArbeitsplatzelemente unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -81-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Handschere, Zurechtschneiden von IsoliermaterialGefährdung/BelastungHandverletzungen

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_handhebelschere.doc

QuellenNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Nur Handscheren und Handhebelscheren mit Abweisschutz/Abdeckung beschaffen

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter entsprechendunterweisen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -82-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Regale, KleininstallationGefährdung/BelastungUnkontrolliert bewegte Teile durch umstürzendes Lagergut, herabfallendes Transportgut oder Materialien/Lagereinrichtungen,bewegte Arbeitsmittel durch Flurförderzeuge

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_regalbenutzung.doc

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Regel 108-007: Lagereinrichtungen und - geräte, Inhaltsverzeichnis

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Bei der Auswahl der Regale wurden das Lagergut und dieLagergutabmessungen beachtet.

Die vorhandenen Regale und Flächen zum Be- und Entladen sindausreichend dimensioniert und geeignet aufgestellt.

Der Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten isteingehalten.

Die vorhandenen Regale sind gegen Umstürzen z.B. durch Befestigengesichert.

Behältnisse für das Einlagern von Kleinteilen sind zur Verfügunggestellt.

Aufstiege, wie z.B. Leitern, Podeste sind zur Verfügung gestellt.

Die vorhandenen Regale mit Fachlasten >200 kg bzw. Feldlasten >1000kg sind gekennzeichnet und geprüft.

Hinweis:- Hersteller oder Einführer,- Typ,- Baujahr oder Kommissionsnummer und- zulässige Fach- und Feldlasten

Eine Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung bei Lagerungauf Zwischenböden, Galerien und Lagerräumen, unter denen sichandere Räume befinden, ist vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für das Verwenden von Regalen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -83-

DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -84-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

SchleifbockGefährdung/BelastungUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Teile, Schleifkörper und Schleifkörner,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten,Gefahrstoffe (Stäube) durch Schleifarbeit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Das Befestigen von Schleifwerkzeugen wird nur von darinunterwiesenen Personen vorgenommen, die über das erforderlicheFachwissen verfügen.

Für die Bearbeitung von Aluminium werden die Maßnahmen zumBrand- und Explosionsschutz beachtet. DGUV Regel 109-001, Punkt 4

Die vorhandenen Schleifböcke haben eine nachstellbare Schutzhaubeund Werkstückauflage.Hinweis:- Öffnungswinkel der Schutzhaube max. 90°- Schutzhaube muss den Schleifkörper allseitig umschließen

Es werden, wenn notwendig, geprüfte Absauganlagen oderIndustriestaubsauger eingesetzt.

Die zur Verfügung gestellten Schleifkörper entsprechen:- aus gebundenem Schleifmittel der Norm DIN ISO 525 oder DIN ISO603- mit Schleifbelag aus Diamant oder Bornitrid der Norm DIN ISO 6104- aus Schleifmittel auf Unterlagen der Norm DIN ISO 16057, DIN ISO5429 oder DIN ISO 15635.

Originalspannflansche, dafür benötigte Einrichtungen , eineZwischenlage aus weichem oder elastischem Werkstoff undnotwendige Werkzeuge (z.B. Maulschlüssel) werden zur Verfügunggestellt.

Zum Abrichten sind Abziehsteine, Abrichtrollen oder Diamantabrichterzur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ ist beachtet.Es sind Schutzbrille und Gehörschutz zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten am Schleifbockvorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -85-

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. BG-Katalog: Lärm; allgemein3. Regelwerk: DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, 4 Maßnahmen zurVerhütung von Brand- und Explosionsgefahren4. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten6. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_schleifbock.doc7. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, InhaltDGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 209-002: Schleifer, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -86-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Tischbohrmaschine, StänderbohrmaschineGefährdung/BelastungUngeschützt bewegte Teile durch offenen Riementrieb, rotierende Bohrspindel und Bohrer,Unkontrolliert bewegte Teile durch Späne und Werkstücke,Oberflächenbeschaffenheit der Späne

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_tisch_u_staenderbohrmaschine.doc5. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 209-005: Handwerker, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Es sind leicht erreichbare Notausschalter installiert (z.B. Fußtaster).

Die Tischbohrmaschinen sind an der Werkbank verschraubt.

Es werden notwendige Spannmittel zur Verfügung gestellt (z.B.Schraubstöcke, Spannpratzen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ ist beachtet.Es sind Schutzbrillen und ggf. Haarschutz z.B. Haarnetze zur Verfügunggestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Tisch- undStänderbohrmaschinen vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -87-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -88-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Stator,RotorGefährdung/BelastungVerletzungsgefahr der Hände an Blechpaketen und scharfen Kanten

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Zur Vermeidung von Zwangshaltungen höhenverstellbare Tische oderPodeste zur Verfügung stellen

Mitarbeiter anweisen Stator und Rotor in der Arbeitsstellung fixieren

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen

Mitarbeiter anweisen, Schutzausrüstung und Arbeitskleidung zu tragen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -89-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

AbreißvorrichtungGefährdung/BelastungAugenverletzungen durch wegfliegende Teile, Handverletzungen durch Grat, Drahtstücke und rotierendeFräs- oder Trennscheibe

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_trennschleifm.doc

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften fürbestimmte ArbeitsmittelDGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz, InhaltDGUV Regel 112-192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, InhaltDGUV Regel 112-195 : Benutzung von Schutzhandschuhen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Mitarbeiter unterweisen, dass Fräs- und Trennscheiben nur mitmontierten Schutzhauben benutzt werden dürfen, ggf.Betriebsanweisung erstellen

Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er durch andereVerfahren, wie z. B. Ausbrennöfen, entisoliert werden kann

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe undGehörschutz bereitstellen, Benutzung anweisen und regelmäßigüberprüfen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -90-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Ausbrennöfen, EntisolieröfenGefährdung/BelastungVerletzungen in Folge von Verpuffungen oder Explosionen, Zersetzungsprodukte von Isolierstoffen, heißeTeile

QuellenDGUV Regel 112-195 : Benutzung von Schutzhandschuhen, InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation,AuskunftspflichtenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und VerhaltenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 2 Grundpflichten des UnternehmersGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Auftstellung der Öfen möglichst in einem separaten Raum

Ausbrennöfen mit Berstscheiben, Berstklappen verwenden

Ausbrennöfen mit Wasserausfallsicherung und Gasausfallsicherungverwenden

Dafür Sorge tragen, dass die Betriebsanleitung des Herstellers beachtetwird. Die Mitarbeiter entsprechend unterweisen

Geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -91-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

AuswuchtmaschineGefährdung/BelastungVerletzung durch Fangstellen am Antrieb,Unwucht kann dazu führen, dass Teilewegfliegen

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_auswuchtmaschine.doc

Quellen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist eine Betriebsanweisung für die Wuchtmaschinen zu erstellen

Das Bedientableau der Wuchtmaschine ist geschützt anzuordnen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -92-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Elektromagnetische FelderGefährdung/BelastungPhysikalische Gefährdungen durch elektromagnetische Felder Mikrowellen-, Induktions - undElektrolyseanlagen; Anlagen mit hohen Stromstärken (Widerstandschweißanlagen,Hochstromprüfanlagen); Hochspannungsfreileitungen, Hochspannungsfreiluftanlagen; Sendeanlagen mitgrößeren Leistungen; Gefährdung von Personen mit Körperhilfsmitteln

Links1. Regelwerk: DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder, Titelseite2. Regelwerk: DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder, Titelseite3. Regelwerk: DGUV-Information 203-043: Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder, 6Maßnahmen4. Regelwerk: DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder, § 5 Betriebsanweisungen5. Regelwerk: DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder, § 10 Unterweisung

QuellenDGUV-Information 203-043: Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder, TitelDGUV-Information 203-027: Einsatz von Schutzkleidung gegen Einwirkung durch hochfrequenteelektromagnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz - 1 GHz, InhaltDGUV Regel 103-013: Elektromagnetische Felder, InhaltDGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 203-038: Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen,Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Feldstärken sind durch Messung, Berechnung oder Vergleichermittelt.

Die Expositionsbereiche gemäß DGUV Vorschrift 15 wurden festgelegt.

Die für den jeweiligen Expositionsbereich zutreffendenSchutzmaßnahmen nach DGUV Vorschrift 15 wurden realisiert.

Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, die aktive oder passiveKörperhilfsmittel tragen, wurden ergriffen.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind (speziell) unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -93-

hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -94-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

HandlötarbeitsplatzGefährdung/BelastungKontakt mit heißen Medien,Brandgefährdung,Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des Flussmittels,Stäube von bleihaltiger Krätze,Einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Gefahrstoffe; allgemein" ist beachtet.

Es ist eine Absaugung am Arbeitsplatz vorhanden, z. B.- Lötkolben mit integrierter Absaugung- Zentralabsaugung mit Erfassungseinrichtungen- Tischabsaugung mit Filtereinsatz

Die Arbeitsplätze lassen sich den Körpermaßen der Beschäftigtenanpassen und bieten ausreichende Verstellmöglichkeiten, z.B.- höhenverstellbare Tische- höhenverstellbare Stühle- anpassbare Armstützen

Ablageeinrichtungen für Lötkolben sind zur Verfügung gestellt.

Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur Entsorgung vonLotrückständen sind bereitgestellt.

Eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung, nach ASR A 3.4 Anhang 1,ist vorhanden.

Der Mutterschutz wird beachtet, d.h. werdende Mütter werden nichtmit Lötarbeiten beauftragt.

Eine einseitige Belastung wird durch die Gestaltung des Arbeitsplatzesvermieden (z.B. Wechsel zwischen Ausführung im Sitzen und imStehen).

Die Handlötarbeitsplätze werden regelmäßig gereinigt.

Bei Absauganlagen mit Filtern ist eine regelmäßige Filterwartungorganisiert.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit bleihaltigemWeichlot und eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit bleifreiemWeichlot vorhanden.

Die Mitarbeiter sind anhand der arbeitsplatzbezogenenBetriebsanweisungen unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -95-

Links1. BG-Katalog: Gefahrstoffe; allgemein2. Regelwerk: Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Inhalt3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\gefahrstoffe\b_047_handloetplatz_mit_blei_ghs.doc4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\gefahrstoffe\b_046_handloetplatz_ghs.doc5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten6. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), InhaltASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltTRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, InhaltTRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten, InhaltTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, InhaltDGUV-Information 209-016: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 213-714: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach derGefahrstoffverordnung - Kolbenlöten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -96-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Induktive ErwärmungGefährdung/Belastungelektrische Gefährdung, Verbrennung

Links1. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 1

QuellenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Schutzhaube anbringen

Aufenthaltsverbot für Träger von Herzschrittmachern aussprechen undBereich mit Schild P007 kennzeichnen

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Mitarbeiterunterweisen, persönliche Schutzausrüstung zu tragen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -97-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

WickelmaschineGefährdung/BelastungGefährdung durch Wickelarme, drehende Maschinenteile und umherschlagenden Draht,Gefahr der Schlingenbildung, Augenschäden und Erfassung von Körperteilen und Kleidung

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften fürbestimmte ArbeitsmittelDGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.1 : Betreiben von Anlagen zur Drahtbe: und -verarbeitung, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Sicherstellen, dass Quetsch-, Scher- und Einzugstellen durchSchutzhauben gesichert sind

Sicherstellen, dass öffenbare Schutzabdeckungen durchPositionsschalter mit Personenschutzfunktion gesichert sind

Sicherstellen, dass bei geöffenteer Schutzabdeckung dieWickelmaschine nur im Tippbetrieb und verminderter Geschwindigkeitbetrieben wird

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -98-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Asbest, asbesthaltiger StaubGefährdung/BelastungGefährdungen durch Stoffe, Krebs erzeugende Wirkung durch Einatmen von asbesthaltigem Staub

Links1. Regelwerk: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang 2: Nummer 1: Besondere Herstellungs- undVerwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse2. Regelwerk: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe undTätigkeiten3. Regelwerk: TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Inhalt4. Regelwerk: TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, 13 ArbeitsmedizinischePrävention5. Regelwerk: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 4 Pflichtvorsorge6. Regelwerk: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe undTätigkeiten7. Regelwerk: TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Titel8. Regelwerk: TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Titel

QuellenGefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, InhaltTRGS 500: Schutzmaßnahmen, InhaltTRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltDGUV-Information 201-012: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsarbeiten, Inhaltsverzeichnis

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Für Asbest besteht grundsätzlich ein Herstellungs- undVerwendungsverbot.

Die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vonasbesthaltigen Erzeugnissen und Materialien erfolgen gemäß denspeziellen Anforderungen des Anhang I Nr. 2 der GefStoffV sowie denAnforderungen der TRGS 519.

Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit istgemäß TRGS 519 und ArbMedVV organisiert.

Die Zulassung des Unternehmens für Abbruch-, Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten an und in bestehenden Anlagen, Bauten undFahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, durchdie zuständige Behörde liegt vor (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffVmit TRGS 519).

Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt fürArbeitsschutz) wurde der beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigenGefahrstoffen sieben Tage vor Beginn der Tätigkeit angezeigt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -99-

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -100-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Entisolieren von Motoren, thermisches HandverfahrenGefährdung/BelastungAtemwegserkrankungen, Hauterkrankungen

Quellen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Organisieren, dass bei jedem Motor geprüft wird, ob er durch andereVerfahren, wie z. B. Ausbrennöfen, entisoliert werden kann

Hilfsmittel, wie Ausziehvorrichtungen und Zangen zur Verfügungstellen, sicherstellen, dass diese benutzt werden

Einrichtungen zum Festspannen der Motorgehäuse zur Verfügungstellen

Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen

Geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -101-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

HandwerkzeugeGefährdung/BelastungUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, 1.2 Qualität einzukaufen lohntsich2. Regelwerk: DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, 1.3 Auf ergonomische Gestaltungachten3. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_handwerkzeuge.doc5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten6. Regelwerk: ABL 009: Werkzeug, Titel

QuellenABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Bei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte (z.B.bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweit möglich, werdenWerkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur Verfügung gestellt,die umgehängt oder am Gürtel befestigt werden können.

Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckter Schneide und Griffenmit umlaufender Wulst gegen das Abgleiten in Richtung Klinge zurVerfügung gestellt.

Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz von Messern mitfeststehender Klinge zur Verfügung gestellt.

Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügung gestellt.

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Handwerkzeugen istvorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der Unterweisungshilfe Testbogen Nr. 9über den Umgang mit Handwerkzeugen unterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung der Handwerkzeuge istsichergestellt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -102-

DGUV-Information 209-001: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -103-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Elektrischer Prüfplatz/ PrüftafelGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch Berühren unter Spannung stehender Teile,Lichtbögen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_pruefplatz.doc3. BG-Katalog: Prüfung

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-034: Errichten und Betreiben von Elektrischen Prüfanlagen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Vor dem Prüfplatz/ der Prüftafel steht ausreichende Bewegungsfläche(mind. 1,5 m² und nicht schmaler als 1 m) zur Verfügung.

Der Prüfplatz/ die Prüftafel ist durch seine/ihre Anordnung oder ggf.durch Hilfsmittel (Wände, Gitter, Leisten, Seile oder Ketten) eindeutigzur übrigen Werkstatt abgegrenzt.

Der Prüfplatz/ die Prüftafel verfügt über:- eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Auslösestromvon max. 30 mA,- eine leicht erreichbare Not-Aus-Einrichtung,- einen Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorherigerUnterbrechung.

Es sind Messleitungen mit Berührungsschutz zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit am Prüfplatz ist vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -104-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -105-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Probelauf von MotorenGefährdung/BelastungVerletzungen durch wegfliegende Passfedern und Keile von der Motorwelle, erfasst werden vondrehenden Wellen

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften fürbestimmte Arbeitsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Sicherstellen, dass Fangstellen an Wellenenden abgedeckt werden,Abdecken mit Klebeband oder Hülsen, entfernen von Passfedern oderKeil aus der Motorwellennut

Anweisen, dass bei Kontrolltätigkeiten am laufenden Motorenanliegende Kleidung getragen wird

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -106-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Prüfanlagen bis 1000V~ oder 1500V=Gefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehender Teile ,Lichtbögen bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile

Links1. Datei / Adresse: allgemein\listengkriterien\gestaltungskriterien fuer prueffeld ns.docx2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_pruefplatz.doc4. BG-Katalog: Prüfung

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Vorschrift 3: Titelseite: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-034: Errichten und Betreiben von Elektrischen Prüfanlagen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Prüfanlage ist entsprechend den Gestaltungskriterien (nach VDE0104) errichtet worden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Prüfanlagenvorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -107-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Prüfplätze ohne zwangläufigem Berührungsschutz bis 1000V~ oder 1500V=Gefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehender Teile ,Lichtbögen bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile

Links1. Datei / Adresse: allgemein\listengkriterien\gestaltungskriterien für pozb.docx2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_pruefplatz.doc4. BG-Katalog: Prüfung

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-034: Errichten und Betreiben von Elektrischen Prüfanlagen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Der Prüfplatz ist entsprechend den Gestaltungskriterien (nach VDE0104) errichtet worden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Prüfanlagenvorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -108-

Gefährdungskatalog: 4. Elektrowerkstatt / Lager

Trocknen von Tränklackenund BeschichtungsstoffenGefährdung/Belastunggesundheitsgefährdende Dämpfe; Brand- und Explosionsgefahr

Links1. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_lacktrockenofen.doc2. Datei / Adresse: allgemein\ex_schutz_dokumente\trockenofen.doc

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, TitelseiteDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es ist Anhand der Vorgaben des Herstellers des Ofens eineBeschickungsanleitung unter Angabe der zu verwendenden Lösemittel,der höchstzulässigen Lösemittelmengen (z. B. Menge der Motoren,Gesamtgewicht der zu trocknenden Teile) zu erstellen

Es ist eine Betriebsanweisung für den Trockenofen zu erstellen

Die Unterweisung der Mitarbeiter ist zu organisieren

Die regelmäßige Prüfung der Sicherheitseinrichtungen ist zuveranlassen

Die regelmäßige Reinigung des Trockenofens von Lackresten ist zuorganisieren

Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -109-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Arbeitsplätze: Arbeits-/SozialräumeGefährdung/BelastungPsychische Gefährdungen durch Raumdimensionierung und -gestaltung,gesundheitliche Beeinträchtigung durch klimatische Faktoren, wie Zugluft, Luftfeuchtigkeit undRaumtemperatur der Arbeitsräume,Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung der Arbeitsräume,Gesundheitsgefährdung durch fehlende Sozialräume

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Abmessungen der Arbeitsräume entspricht den Empfehlungen derArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) und der Technischen Regel fürArbeitsstätten ASR A1.2:- Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens 2,50 m;- Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;- Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;- Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25 m.Die Anordnung von Fenstern, Oberlichtern und Lüftungsvorrichtungenist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 1.6 beachtet.Die Gestaltung von Fenstern und Oberlichtern ist gemäß ASR A1.6beachtet.

Die Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättVAnhang Nr. 3.1 ausgelegt.Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m², Breitemindestens 1 m.

Die Lufträume an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättV Anhang Nr. 1.2(3) ausgelegt.Die Empfehlungen für den Mindestluftraum sind:je ständig anwesendem Beschäftigten- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³,je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend dort aufhält, 10 m³(z. B. durchschnittliche Anzahl der Kunden).

Die Beleuchtung der Arbeitsräume ist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 3.4,bzw. ASR A3.4 ausgeführt.

Die Sitzgelegenheiten entsprechen den Anforderungen der DGUVInformation 215-410.

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbStättV Anhang Nr. 3.5und 3.6 sowie die ASR A3.5 und ASR A3.6 beachtet; zum Klima sieheauch DGUV Information 215-510.

Arbeitsplätze sind barrierefrei nach ASR V3a.2 gestaltet, wennMitarbeiter mit Behinderung beschäftigt werden.

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der ASR A 1.3 gestaltet.Die Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsysteme sindnach der ASR A3.4/3 gestaltet.

Pausen- und Bereitschaftsräume sind gemäß ASR A4.2 gestaltet. DieErsteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -110-

Links1. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen2. Regelwerk: ASR A1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Inhalt3. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen4. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht5. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 3 Arbeitsbedingungen6. Regelwerk: ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Inhalt7. Regelwerk: DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt8. Regelwerk: ASR A3.5: Raumtemperatur, Inhalt9. Regelwerk: DGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb,Inhalt10. Regelwerk: ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, Inhalt11. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt12. Regelwerk: ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Inhalt13. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, Inhalt14. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 5 Nichtraucherschutz15. Regelwerk: ASR A4.1: Sanitärräume, Inhalt16. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, 4 Pausenräume und Pausenbereiche17. Regelwerk: ASR A4.2: Pausen- und Bereitschaftsräume, Inhalt18. BG-Katalog: Prüfung

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, InhaltASR A3.5: Raumtemperatur, InhaltASR A3.6: Lüftung, TitelseiteDGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb, InhaltDGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, InhaltASR A4.1: Sanitärräume, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Regelungen zum Nichtraucherschutz gemäß ArbStättV §5 sindbeachtet.

Die Sanitärräume sind entsprechend der ASR A4.1 gestaltet.

Pausenräume und Einrichtungen für schwangere und stillende Müttersind entsprechend der ASR A4.2, Umkleideräume entsprechend derASR A4.1 gestaltet.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -111-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -112-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Sicherheits- und GesundheitsschutzkennzeichnungGefährdung/BelastungMangelhafte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Links1. Regelwerk: ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 12. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Es wurde überprüft, ob Risiken oder Gefahren trotz Maßnahmen zuderen Verhinderung durch den Einsatz technischerSchutzeinrichtungen, arbeitsorganisatorischer Maßnahmen, Methodenoder Verfahren verbleiben. Die erforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung wird durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt.

Die erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der gesetzlichen Grundlagen gestaltet und so platziert,dass sie die größte Schutzwirkung entfalten kann.ASR A1.3: Anlage 1 - Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, die für dengesamten Betrieb, eine Halle oder einen Hallenbereich gilt, ist daangebracht, wo die Sicherheitsaussage den Kreis der Betroffenenerreicht (z.B. an der Werkseinfahrt, am Eingang von Gebäuden oder aneinem abgegrenzten Hallenbereich).

Eine Anhäufung von Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnungen wurde vermieden. Hinweis:- Anhäufungen mindern die Wirksamkeit und damit die Aussagekraftdes einzelnen Sicherheitszeichens

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die Bedeutung, sowie über dieVerpflichtung zur Beachtung der eingesetzten Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -113-

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -114-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

VerkehrswegeGefährdung/BelastungSturz auf der Ebene durch Stolperstellen,Bewegte Arbeitsmittel durch Fahrzeuge

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Verkehrswege sind mit ihren Abmessungen, Verläufen undSicherheitsabständen nach der ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und der ASRA1.8 gestaltet. Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oderAbdeckungen gesichert.

Die Fußböden sind sicher begehbar.Stolperstellen sind entschärft:- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.B. durchFarbwechsel im Bodenbelag.- Steigungen/ Rampen sind erkennbar, z.B. durch farblicheKennzeichnung.- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit Abschlussleistenfixiert.- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem Fußboden, sondern sindz.B. in der Zwischendecke verlegt oder von oben zugeführt.

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind Fußböden mitrutschhemmenden Bodenbelägen verlegt.- ASR A1.5/1.2

Gitterroste sind gegen Ausheben oder Verschieben gesichert.- DGUV Information 208-008

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind gekennzeichnet- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung oder Einrichtungder Räume.

Bei Beschaffenheit und Maße von Treppen und Geländern ist die ASRA1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten von Verkehrswegen" beachtet.

Stufenkanten sind deutlich erkennbar und ausgetretene oderbeschädigte Stufen werden unverzüglich instandgesetzt.

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt und Außentreppenwerden im Winter geräumt und gestreut.

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und Hindernisse sind nachASR A1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten von Verkehrswegen"gekennzeichnet.

Die Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe ASR A3.4 Anhang1.

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder Abdeckungengesichert.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -115-

Links1. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen2. Regelwerk: >ASR A1.8: Verkehrswege, Inhalt3. Regelwerk: DGUV-Information 208-008: Roste – Montage , Inhalt4. Regelwerk: ASR A1.8: Verkehrswege, 4 Einrichten von Verkehrswegen5. Regelwerk: ASR A1.8: Verkehrswege, 4 Einrichten von Verkehrswegen6. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen7. Regelwerk: ASR A1.7: Türen und Tore, Inhalt8. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen9. Regelwerk: ASR A1.7: Türen und Tore, 7 Sicherung der Flügelbewegung10. Regelwerk: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine Anforderungen11. Regelwerk: >ASR A1.8: Verkehrswege, Inhalt12. Regelwerk: DGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Inhalt13. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.7: Türen und Tore, InhaltDGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, InhaltDGUV Regel 108-003 : Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren sind die ArbStättVAnhang Nr. 1.7 und die ASR A1.7 Nr. 4 und Nr. 5 beachtet.

Die Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren entspricht derArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 7 und der ASR A1.7 Nr. 7.

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und Steigleitern sind dieArbStättV Anhang Nr. 1.11 und die ASR A1.8 beachtet.

Bei Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern u. Ä. ist dieDGUV Regel 103-007 beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten wurden unterwiesen:- Handläufe von Treppen zu benutzen,- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu halten,- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -116-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von LastenGefährdung/BelastungDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems möglich.

Links1. Datei / Adresse: allgemein\bewertungshilfen\lmm -heben-halten-tragen.pdf2. Datei / Adresse: allgemein\bewertungshilfen\lmm -ziehen-schieben.pdf

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der Leitmerkmalmethode„Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach der Leitmerkmalmethode„Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeiten wirdder Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere Beschäftigungsverbote Abs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeitenwird durch angepasste Lastgewichte vermieden. DGUV Information208-006

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen, Rollen oder Walzen,Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügung gestellt (z.B.Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen, Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügung gestellt(z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen, Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- und Schiebetätigkeitenvon Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben, Tragen, Ziehenund Schieben von Lasten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -117-

3. Regelwerk: Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote4. BG-Katalog: Arbeitsmedizinische Vorsorge5. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 3 Richtiges Heben ...6. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 6 Mitgänger-Flurförderzeuge7. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 5 Handbetriebene Transportmittel8. Regelwerk: DGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, 6 Mitgänger-Flurförderzeuge9. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)10. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_heben_tragen_ziehen_schieben.doc11. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenMutterschutzgesetz (MuschG), InhaltDGUV-Information 208-006: Transport- und Lagerarbeiten, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -118-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Lärm; allgemeinGefährdung/BelastungLärm am Arbeitsplatz

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicher Eignung Maschinenmit der geringsten Lärmemission (Herstellerangaben) bestellt.

Es wird geprüft, ob lärmarme Arbeitsverfahren eingesetzt werdenkönnen.

Die Lärmexposition der verschiedenen Arbeitsbereiche wird ermittelt(Lärm-Belastungs-Rechner).Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel undden Spitzenschalldruckpegel betragen:1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB(C)2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak = 135 dB(C).

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) die oberenAuslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB(C) erreichtoder überschritten so sind:

- Lärmbereiche zu kennzeichnen,- ein Lärmminderungsprogramm mit technischen und organisatorischenMaßnahmen ausgearbeitetund umgesetzt,- arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (G 20) veranlasst.

Es besteht Tragepflicht für Gehörschutz. Die Schutzwirkung despersönlichen Gehörschutzes muss so gewählt sein, dass die maximalzulässigen Expositionswerte (TRLV Lärm Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) nichtüberschritten werden.

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) die unterenAuslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak = 135 dB(C) erreichtoder überschritten, so wird:

- geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt,- die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLV Lärm (Teil 1,Punkt 8) im Rahmender Unterweisung oder durch den Betriebsarzt durchgeführt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 20) angeboten.

Es werden technische Maßnahmen zur Lärmminderung auf denSchallübertragungswegen (z.B. Kapselung, Abschirmung) eingesetzt.

Es wird geprüft, ob organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. diezeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten oder die Verteilung derExposition im Wechsel auf mehrere Mitarbeiter) durchführbar sind.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet. Dieallgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt8) wird im Rahmen der Unterweisung oder durch den Betriebsarztdurchgeführt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -119-

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Datei / Adresse: allgemein\bewertungshilfen\noise -calculator.xls3. Regelwerk: TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, 6 Durchführung derGefährdungsbeurteilung4. Regelwerk: TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, 6 Durchführung derGefährdungsbeurteilung5. Regelwerk: TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, 8 Allgemeine arbeitsmedizinischeBeratung6. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten7. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_gehoerschutz.doc

QuellenLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Lärm Teil: Allgemeines, InhaltTRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen, InhaltDGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Für das Benutzen von Gehörschutz ist eine Betriebsanweisungvorhanden.Die Beschäftigten werden regelmäßig über Risiken undSchutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen vonGehörschutzmittel motiviert.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -120-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Vibration; Hand-Arm-VibrationGefährdung/BelastungHand-Arm-Vibration durch die Nutzung von vibrierenden Arbeitsmitteln, die in der Hand gehalten oder mitder Hand geführt werden

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: TRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, 6 Bewertung derVibrationsexposition3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hand_arm_vibration.doc4. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicher Eignung Maschinenmit der geringsten Vibrationsemission (nach Herstellerangaben)bestellt.

Es wird geprüft, ob vibrationsarme Arbeitsverfahren eingesetzt werdenkönnen.

Die Vibrationsexposition nach TRLV Vibration (Teil 1 Punkt 6.2, Abb. 5)ist anhand von Kennwertrechnern zu ermitteln:- http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls für GKV, Hrsg.: Landesamtfür Arbeitsschutz, Potsdam- http://www.dguv.de/ifa, Webcode: d3245, Hrsg.: Institut fürArbeitsschutz der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, die denHand-Arm-Vibrationen (HAV) Auslösewert: A(8) = 2,5 m/s²überschreiten, wird- ein Vibrationsminderungsprogramm erarbeitet und umgesetzt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 46) angeboten.

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, die denHand-Arm-Vibrationen (HAV) Expositionsgrenzwert: A(8) = 5 m/s²erreichen oder überschreiten, werden- Sofort-Maßnahmen ergriffen und weitere Überschreitungenverhindert,- die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge ( G 46) organisiert undveranlasst.

Eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Werkzeugen undMaschinen, bei denen Hand-Arm-Schwingungen auftreten, istvorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet. Dieallgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLV Vibration (Teil 1,Punkt 8) ist im Rahmen der Unterweisung oder durch den Betriebsarztsichergestellt.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -121-

5. Regelwerk: TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, 8 Allgemeine arbeitsmedizinischeBeratung

QuellenLärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen, InhaltTRLV Vibrationen Teil Allgemeines, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -122-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

ZwangshaltungenGefährdung/BelastungHaltungsarbeit durch:- häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung,- Arbeiten auf den Knien und in der Hocke,- Überkopfarbeit,- Arbeiten mit vor oder seitlich gebeugtem oder verdrehtem Oberkörper,- Arbeiten mit vorgebeugter gedrehter Kopfhaltung,- sehr langes Verharren in einer normalen Arbeitshaltung,- wiederkehrender Einsatz kleiner Muskelgruppen

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Arbeitsaufgabe ist so gestaltet, dass ungünstige Körperhaltungenvermieden werden.

Die Arbeitsaufgabe ist so gestaltet, dass statische Haltungsarbeitvermieden wird.

Das Objekt „Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten“ istbeachtet.

Der Raumbedarf ist den Beschäftigten und der Arbeitsaufgabeentsprechend angepasst (Abmessung der Grundfläche mindestens 1,50m * 1,00 m)

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist organisiert.

An dem Arbeitsplatz kann der Beschäftigte seine Arbeitshaltungwechseln (sitzen/stehe)Sofern beim Stehen kein Wechsel mit anderen Tätigkeiten möglich ist,sind Stehhilfen zu verwenden.

Es wird ein regelmäßiger Wechsel mit anderen Tätigkeiten durchgeführt(Job-Rotation).Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die gleichen Belastungenauftreten.

Es werden regelmäßige Kurzpausen bzw. Bewegungspausendurchgeführt.

Es werden Programme (z.B. Rückenschule) in Zusammenarbeit mit derBG und dem Betriebsarzt angeboten.

Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in der Hocke sindKnieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur Verfügung gestellt.

Die Beschäftigten sind über Meniskus schonende Knie- undHockhaltungen unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -123-

Links1. BG-Katalog: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten2. BG-Katalog: Arbeitsmedizinische Vorsorge

QuellenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltDGUV Information 208-033: Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?n?, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -124-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemeinGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Links1. Regelwerk: DGUV-Information 203-070: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischerArbeitsmittel, 3 Durchführung der Prüfung2. BG-Katalog: Prüfung3. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten4. Regelwerk: PU 008: Unterweisen in der Elektrotechnik, Titel

QuellenDGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, InhaltDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-004: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,InhaltDGUV-Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisDGUV-Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisDGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen in sicherheitstechnischeinwandfreiem Zustand zur Verfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsicht errichtet,gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischen Betriebsstätten undVerteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßig geprüft. DiePrüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischen Stromes unddie sichere Handhabung elektrischer Betriebsmittel mit Hilfe derentsprechenden Betriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -125-

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -126-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

KraftfahrzeugeGefährdung/BelastungOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Links1. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fuehren_kraftfahrzeuge.doc3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubladebuehne.doc4. BG-Katalog: Prüfung5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sind vorhanden undZurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben feste Einbauten fürWerkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne (Ladebordwände)sind mit Tritten und Griffen zum Auf-/Absteigen von den Ladeflächenausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste, trennendeEinrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz oderWand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mit Sonderaufbautengewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstraining angeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. mit einerWarnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern von LKW´s mitLadebordwänden werden Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen von Fahrzeugen und eineBetriebsanweisung für Arbeiten mit der Hubladebühne(Ladebordwand) an Fahrzeugen vorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der Unterweisungshilfen Merkblatt T17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der DGUV Information 214-003 zurLadungssicherung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -127-

6. Regelwerk: T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel

QuellenDGUV Vorschrift 70: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeDGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -128-

Gefährdungskatalog: 5. Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Leitern und TritteGefährdung/BelastungAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 2 Begriffsbestimmungen3. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 4 Maßnahmen4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_anlegeleiter.doc5. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_stehleiter.doc6. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten7. Regelwerk: ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel8. BG-Katalog: Prüfung

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Leitern und Tritte werden entsprechend der Arbeitsaufgabe zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. in Form vonKurzanleitungen oder Piktogrammen auf der Leiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen von Anlegeleitern undeine Betriebsanweisung für das Benutzen von Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern und Trittenanhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen und/ oderden Unterweisungshilfen Testbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B. in einemLeiternprüfbuch (http://www.bgetem.de/medien -service -"Leiternprüfbuch S 20") zu dokumentieren.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -129-

AB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern,Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -130-

Gefährdungskatalog: 6. Kundenanlage

FehlerdiagnoseGefährdung/Belastunggefährliche Körperdurchströmung, Fehlersuche unter Spannung, leitfähige Umgebung

Links1. Regelwerk: Anlagen - Ortsveränderliche Schutzvorrichtungen2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

QuellenDGUV Vorschrift 3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Arbeiten unter Spannung ist nur erlaubt, wenn die Fehlerdiagnosenicht auf andere Weise möglich ist. Betriebsanweisungen für Arbeitenunter Spannung sind erstellt.

Arbeiten unter Spannung sind nur zur Fehlerdiagnose erlaubt.

Alle erforderlichen Reparaturarbeiten sind im spannungsfreien Zustandauszuführen.

Auf Baustellen oder beim Kunden wird eine ortsveränderlichenSchutzeinrichtung verwendet, z. B. Fehlerstromschutzschalter mit max.30 mA Fehlerstrom, PRCD mit integriertem 30 mA-Fehlerstrom-Schutzschalter.

Je nach Art der Arbeit und den Umgebungsverhältnissen sind weitereMaßnahmen erforderlich , z. B. isoliertes Werkzeug, isolierendeSchutzhandschuhe, Isolation des Standorts.

Es werden nur berührungsgeschützte Mess- und Prüfleitungenverwendet.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -131-

Gefährdungskatalog: 6. Kundenanlage

KraftfahrzeugeGefährdung/BelastungOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Links1. BG-Katalog: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_fuehren_kraftfahrzeuge.doc3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_hubladebuehne.doc4. BG-Katalog: Prüfung5. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Einrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sind vorhanden undZurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben feste Einbauten fürWerkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne (Ladebordwände)sind mit Tritten und Griffen zum Auf-/Absteigen von den Ladeflächenausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste, trennendeEinrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z. B. Gitter, Netz oderWand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mit Sonderaufbautengewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstraining angeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" ist beachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. mit einerWarnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern von LKW´s mitLadebordwänden werden Schutzschuhe zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen von Fahrzeugen und eineBetriebsanweisung für Arbeiten mit der Hubladebühne(Ladebordwand) an Fahrzeugen vorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der Unterweisungshilfen Merkblatt T17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der DGUV Information 214-003 zurLadungssicherung unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -132-

6. Regelwerk: T 017: Führen von Kraftfahrzeugen, Titel

QuellenDGUV Vorschrift 70: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeDGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -133-

Gefährdungskatalog: 7. VerkaufsraumElektroartikel

Elektrische Geräte; ReparaturannahmeGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme bei Arbeiten an offene Geräten, die unter Spannung stehen

Links1. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten2. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_reparaturannahme_elektr_geraete.doc

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV-Information 203-002: Elektrofachkräfte, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Unterspannung setzen reparaturbedürftiger Geräte zurFehlerdiagnose durch Laien ist grundsätzlich verboten.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Für die Reparaturannahme ist eine Betriebsanweisung vorhanden.Die Beschäftigten sind über das sicherheitsgerechte Vorgehen bei derReparaturannahme unterwiesen.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -134-

Gefährdungskatalog: 7. VerkaufsraumElektroartikel

Leitern und TritteGefährdung/BelastungAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 2 Begriffsbestimmungen3. Regelwerk: TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzungvon Leitern, 4 Maßnahmen4. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_anlegeleiter.doc5. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_stehleiter.doc6. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten7. Regelwerk: ABL 014: Umgang mit Leitern, Titel8. BG-Katalog: Prüfung

QuellenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, Inhalt

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Die Leitern und Tritte werden entsprechend der Arbeitsaufgabe zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. in Form vonKurzanleitungen oder Piktogrammen auf der Leiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen von Anlegeleitern undeine Betriebsanweisung für das Benutzen von Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern und Trittenanhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen und/ oderden Unterweisungshilfen Testbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B. in einemLeiternprüfbuch (http://www.bgetem.de/medien -service -"Leiternprüfbuch S 20") zu dokumentieren.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -135-

AB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern,Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -136-

Gefährdungskatalog: 7. VerkaufsraumElektroartikel

LeuchtenvorführstandGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme beim Abklemmen oder Vorführen von Leuchten

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. Datei / Adresse: allgemein\betriebsanweisungen\maschinen\b_leuchtenvorfuehrstand.doc4. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Bei der Errichtung von Leuchtenvorführständen ist die DIN VDE 0100Teil 559 beachtet.

Die Stromkreise der Vorführstände sind mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter und mit einem Auslösestrom von max. 30 mA,betrieben.

Es sind allpolige Bereichsschalter mit gekennzeichneter Schalterstellungeinbaut.

Leitfähige Aufhängevorrichtung, z.B. Metallrasterdecke sind geerdet.

Es ist eine Zugentlastung vorhanden.

Es werden isolierte Werkzeuge und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt(z.B. Reichstange aus Holz, isolierte Schraubendreher).

Es wird ein Lampenprüfgerät eingesetzt, das im Ruhezustand denStromkreis allpolig unterbricht.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Für die Arbeiten am Leuchtenvorführstand ist eine Betriebsanweisungvorhanden.Die Beschäftigten sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -137-

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -138-

Gefährdungskatalog: 7. VerkaufsraumElektroartikel

LeuchtmittelprüfgerätGefährdung/BelastungGefährliche Körperströme bei Funktionsprüfung von Leuchten

Links1. BG-Katalog: Beschaffung technischer Arbeitsmittel2. BG-Katalog: Unterweisungen der Beschäftigten3. BG-Katalog: Prüfung

QuellenDGUV Vorschrift 3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit:externer Sicherheitskraft / Betriebsarzt/-ärztin / AP / BG

_________________________ bis ___________ erledigt am ___________ durch _______________________

Verantwortliche/r (O Unternehmer/in O Beauftragte/r/Vorgesetzte/r _______________________________)hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.

Datum _____________________ Unterschrift des Verantwortlichen _________________________________

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja,wirksam

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ ist beachtet.

Bei Geräten, die mit Netzspannung betrieben werden, liegt dieSpannung am Leuchtensockel nur an, solange ein Druck- oderTipptaster betätigt wird.

Es werden mit Kleinspannung betriebene Durchgangsprüfgeräte zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten werden über den Umgang mit demLeuchtmittelprüfgerät unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Ersteller/in: Datum: 28.04.2017 Seite -139-