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Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

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Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)für Apotheken-Angestellte

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Inhalt

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

3. Die Apotheken-bAV aus Arbeitgeberperspektive

4. Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung

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1.Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zielgruppe Apotheken-Angestellte:Der Tarifvertrag als Chance für Ihren bAV-Umsatz

● Am 1. Januar 2012 trat der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ in Kraft.

● Dieser gesonderte „bAV-Tarifvertrag“ regelt verbindlich die Höhe des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung und die Modalitäten der Entgeltumwandlung.

Seit Januar 2012 regelt ein gesonderter Tarifvertrag die bAV für Apothekenangestellte.

Neben dem Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bestehen zusätzliche, tarifvertragliche Vorgaben – ein Vorteil für Arbeitnehmer und für Sie als Vermittler.

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zielgruppe Apotheken-Angestellte:Eine beachtliche und umsatzstarke Marktnische

● Rund 157.000 Menschen arbeiten in Apotheken – und haben Anspruch auf bAV.1

● Das tarifvertraglich geregelte, hohe Einkommensniveau in der Branche ermöglicht (auch) attraktive bAV-Umsätze.

Hohe Gehälter und Tarifleistungen sprechen für das Apotheken-bAV-Geschäft.

1 Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Stand: 2017

Neben dem Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bestehen zusätzliche, tarifvertragliche Vorgaben – ein Vorteil für Arbeitnehmer und für Sie als Vermittler.

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zielgruppe Apotheken-Angestellte:Gutgestellte Besserverdiener von Anfang an

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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Gehälter ab 1.September 2018Quelle: ADEXA Die Apothekengewerkschaft; Gehaltstarifvertrag September 2018

Berufsjahre Monatsgehaltbrutto

Vergütung Notdienstin der Nacht

Vergütung Notdienstsonn- und feiertags

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker

1. Berufsjahr 3.463 € 85 € 210 €

2. – 5. Berufsjahr 3.573 € 85 € 217 €

6. – 10. Berufsjahr 3.839 € 85 € 233 €

ab 11. Berufsjahr 4.199 € 85 € 255 €

Apothekerassistenten

1. – 14. Berufsjahr 2.835 € 85 € 172 €

ab 15. Berufsjahr 2.999 € 85 € 182 €

+ +

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zielgruppe Apotheken-Angestellte:Ihre bAV-Zielgruppe im ÜberblickDer Tarifvertrag für Mitarbeiter und Auszubildende in Apotheken regelt die bAV für alle tarifgebundenen Parteien bundesweit.

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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BundesweitAusnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen

Alle Apotheken Ausnahme: Krankenhausapotheken

Berufe/Berufsgruppen• Apotheker• Apothekenfacharbeiter• Apothekerassistenten• Apothekenhelfer• Apothekenassistenten• Pharmazeutische Assistenten• Pharmazeutisch-technische Assistenten• Pharmazie-Ingenieure und Diplompharmazie-Ingenieure• Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte• Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zusammenfassung

● Apotheken-Angestellte haben tarifvertraglichen Anspruch auf Arbeitgeberbeiträge und -zuschüsse – ein Garant für überdurchschnittliche bAV-Umsätze.

● Apotheken-Angestellte liegen bereits ab der Ausbildung auf einem hohen Einkommensniveau – finanzieller Spielraum für die Entgeltumwandlung.

Hohes Einkommen, gesicherte Zuschüsse – und Ihre bAV-Aussichten.

Vergegenwärtigen Sie den Arbeitnehmern ihre Möglichkeiten – und überzeugen Sie sie von den Vorteilen der Entgeltumwandlung.

1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte

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2.Tarifvertragliche Regelungenfür Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Tarifvertragliche Regelungen:Klare Vorgaben für die Gestaltung der bAV-BeiträgeDer Tarifvertrag regelt die Versorgungsbausteine der betrieblichen Altersversorgung.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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VWL-Umwidmung ist nur möglich, falls VWL genutzt werden. Tarifvertrag sieht keine explizite Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) vor.

Entgelt-umwandlung

Arbeitgeber-zuschuss

Arbeitgeber-beitrag+ +

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Tarifvertragliche Regelungen:Klare Vorgaben für die ArbeitgeberbeiträgeDer fixe Arbeitgeberbeitrag ist in der Branche arbeitszeitabhängig gestaffelt.

Tipp: Achten Sie bei Änderungen der Arbeitszeit auf eine Anpassung des Beitrags und melden dies rechtzeitig an den Versicherer.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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Wöchentliche Arbeitszeit > 30 Std. 27,50 €

Fixe Arbeitgeberbeiträge

€Wöchentliche Arbeitszeit > 20 Std. 22,50 €

Wöchentliche Arbeitszeit > 10 Std. 15,00 €

Wöchentliche Arbeitszeit ≤ 10 Std. 10,00 €

Azubis nach Probezeit (max. 4 Mon.) 10,00 €

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Tarifvertragliche Regelungen:Klare Vorgaben für die Arbeitgeberzuschüsse

● Apotheken-Angestellte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis insgesamt 4 % der BBG/GRV.

● Tarifvertraglich gesichert erhalten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 % der Entgeltumwandlung.

Entgeltumwandlung und AG-Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver.

Der hohe, tarifvertragliche gesicherte Arbeitgeberzuschuss dient Ihnen als hervorragendes Verkaufsargument gegenüber Arbeitnehmern.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Tarifvertragliche Regelungen:bAV-Sicherheit bei ArbeitsplatzwechselDie sofortige Unverfallbarkeit der Beiträge sichert Arbeitnehmer ab.

● Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüsse und der Arbeitgeberbeitrag sindsofort unverfallbar.

● Die erworbenen Ansprüche können ggf. auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Tarifvertragliche Regelungen:Unterm Strich rechnen sich die Vorgaben richtigEntgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss ergeben eine solide bAV.

Als Vermittler profitieren Sie von den tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bAV und den damit verbundenen überdurchschnittlich hohen Beiträgen.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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VWL-Umwidmung ist nur möglich, falls VWL genutzt werden. Tarifvertrag sieht keine explizite Nutzung der VWL vor.

Berechnungsgrundlage: 30 Jahre, ledig, Steuerklasse 1, wöchentliche Arbeitszeit > 30 Std.

50,00 €

Entgelt-umwandlung

87,50 €

Versorgungsbeitrag für die Direktversicherung

=+

Arbeitgeber-zuschuss

10,00 €Durch Steuer- und ggf. Sozialversicherungsersparnis werden aus 27,72 € Eigenbeitrag 87,50 € Versorgungsbeitrag.

+

Arbeitgeber-beitrag

27,50 €

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

bAV lohnt sich für die Arbeitnehmerin jetzt

So wirken sich die tarifvertraglichen Leistungen auf die Lohnabrechnung der Arbeitnehmerin aus.

Mithilfe des Arbeitgebers investiert die Arbeitnehmerin bis zu 87,50 € in die betriebliche Altersversorgung – bei einem Nettoaufwand von gerade einmal 27,72 €.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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Beispiel: Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag 1,1 %

1 Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggf. bis 4 % der BBG (2020: 3.312 € p.a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Für die Verbeitragung in der Sozialversicherung (Krankenversicherung der Rentner) während des Rentenbezuges gilt eine Freigrenze (§ 226 Abs. 2 SGB V) und darüber hinaus ein Freibetrag für Versorgungsbezüge der bAV (2020: 159,25 € p.m./ 19.110 € Kapitalleistung).

Arbeitnehmer (Vollzeit) Heute TV

Monatliches Bruttoeinkommen 2.500,00 € 2.537,50 €Arbeitgeberbeitrag zur bAV – 27,50 €

Zusätzliche Entgeltumwandlung – 50,00 €

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung – 10,00 €

Beitrag zur DirektRente 0,00 € 87,50 €Steuer- und SV-pflichtiges Einkommen 2.500,00 € 2.450,00 €

Steuern1 300,05 € 287,83 €

Sozialabgaben1 503,13 € 493,07 €

Monatlicher Auszahlungsbetrag 1.696,82 € 1.669,10 €Monatlicher Nettoaufwand 27,72 €

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Zusammenfassung

● Apotheken-Angestellte können gesichert von drei bAV-Bausteinen profitieren: Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss.

● Die sofortige Unverfallbarkeit erworbener Versorgungsansprüche sorgt dabei für die notwendige Sicherheit in der Zukunft.

Drei Versorgungsbausteine, sofortige Unverfallbarkeit – Mehrwert für Arbeitnehmer.

Argumentieren Sie mit den AG-Zuschüssen für Eigen-Engagement (Entgeltumwandlung) – und vermitteln Sie die hohe Sicherheit der Versorgung.

2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken-Angestellte

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3.Die Apotheken-bAVaus Arbeitgeberperspektive

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

bAV nach Tarifvertrag:Attraktive Kostenstruktur aus ArbeitgebersichtBei Entgeltumwandlung sind die Arbeitgeberleistungen teilweise gegenfinanziert.

Machen Sie den Arbeitgeber zu Ihrem Partner und Fürsprecher für die Entgeltumwandlung – die Vorteile für ihn und Sie liegen auf der Hand.

3. Die Apotheken-bAV aus Arbeitgeberperspektive

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Ohne bAV Mit bAV

Bruttomonatsgehalt 2.500,00 € 2.537,50 €

Beitrag bAV --- 87,50 €

SV-pflichtiges Bruttogehalt 2.500,00 € 2.450,00 €

SV gesamt 496,88 € 486,94 €

AG-Zuschuss nach Tarifvertrag --- 37,50 €

Tatsächliche AG-Belastung --- 27,72 €

1 Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggf. bis 4 % der BBG (2020: 3.312 € p.a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Für die Verbeitragung in der Sozialversicherung (Krankenversicherung der Rentner) während des Rentenbezuges gilt eine Freigrenze (§ 226 Abs. 2 SGB V) und darüber hinaus ein Freibetrag für Versorgungsbezüge der bAV (2020: 159,25 € p.m./ 19.110 € Kapitalleistung).

27,50 € AG-Beitrag + 50,00 € Entgeltumwandlung + 10,00 € AG-Zuschuss

Berechnungsgrundlage: 30 Jahre, ledig, Steuerklasse 1, wöchentliche Arbeitszeit > 30 Std.

9,94 € SV-Ersparnis für AG1

≈ 27 % weniger reale AG-Belastung

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Die Vorteile im Überblick

3. Die Apotheken-bAV aus Arbeitgeberperspektive

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Arbeitgeber:Teilweise

Gegenfinanzierung der Sonderleistung

Arbeitnehmer:Attraktive bAV

Tarifvertrag Vorteil 2

Arbeitgeber-zuschuss

Tarifvertrag Vorteil 3

Arbeitgeber-beitrag

Tarifvertrag Vorteil 1

Entgelt-umwandlung ++

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Pflichten des Arbeitgebers

● Der Tarifvertrag weist explizit auf die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern hin (§ 10).

● Nach BAG-Urteil vom 21.1.2014 - 3 AZR 807/11 bestehen seitens des Arbeitgebers solange keine Informationspflichten wie der Arbeitnehmer nicht von sich aus nach einer betrieblichen Altersversorgung verlangt.

● ABER andere Rechtslage bei tarifvertraglicher Informationspflicht.

Der Arbeitgeber hat die tarifvertragliche Pflicht, sein Personal über die Besonderheiten der bAV zu informieren. Eine gute und umfassende Information erspart Streitigkeiten und Schadenersatzforderungen.

Das Erfüllen und Dokumentieren der Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern erspart viel Zeit, Geld und Ärger.

3. Die Apotheken-bAV aus Arbeitgeberperspektive

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Die bAV für Apotheken-Angestellte:Die wichtigsten Infos zur PraxisumsetzungEntscheidende Argumente und Abläufe bei der Einführung der Apotheken-bAV.

● Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die bAV im Rahmen einer Direktversicherung anzubieten.

● Der Arbeitgeber allein entscheidet über die Auswahl des bAV-Anbieters.

● Die Beiträge zur bAV werden monatlich fällig, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen (Ausnahme: AN über dem 55. Lebensjahr).

● Es herrscht keine Allgemeinverbindlichkeit.

● Eine Riesterförderung nach § 10a EStG ist ausgeschlossen.

3. Die Apotheken-bAV aus Arbeitgeberperspektive

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4.Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Vertriebsunterstützung und Verkaufshilfen für die Zielgruppe Apotheker und Apotheken-Angestellte

4. Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung

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Ihre Verkaufshilfen und Vorlagen: • Individualisierbare Kurzpräsentation Arbeitgeber• Individualisierbare Kurzpräsentation Arbeitnehmer• Infoblatt mit Fakten und Berechnungsbeispiel

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Apotheken-Angestellte

Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit.

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