Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial...

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Inhaltsverzeichnis Zur Sache:

Verschmähte Chancen ��������������������������������������������������������������������������������������������������4

Gesprächsrunde:

Vorsorge mit Potenzial ���������������������������������������������������������������������������������������������������6

Meinung:

Bewertung von Pensionsverpflichtungen: Aller guten Dinge sind drei ���������������������������11

Bei der Betriebsrente sind Ideen gefragt ����������������������������������������������������������������������19

Chancen zur Reform vertan? ���������������������������������������������������������������������������������������20

Wir brauchen einen rechtssicheren Rahmen ���������������������������������������������������������������26

Fakten:

Moderne bAV-Produkte - warum Garantie nicht alles ist �����������������������������������������������22

Die „neue Klassik“ in der betrieblichen Altersversorgung ���������������������������������������������24

Schlusspunkt:

Betriebsrenten brauchen einen Neustart ���������������������������������������������������������������������28

Impressum �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������30

IM FOkUS

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 3

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15 Jahre nach der letzten Reform des Betriebsrentengesetzes ist die

Luft raus aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der bevor-

stehende Neustart ist dringend notwendig, denn bei der bAV handelt

es sich um die attraktivste Form der Altersvorsorge, deren Potenzi-

ale noch zu großen Teile gehoben werden müssen.

Die optimistische Bilanz besagt, dass rund 60 Prozent der Be-

schäftigten in Deutschland über Anwartschaften aus der be-

trieblichen Altersversorgung verfügen. Diese Zahl wird geschönt

durch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Legt man je-

doch nur die Arbeitnehmer zugrunde, dann kann nur die Hälfte

in Zukunft auf Leistungen aus einer Betriebsrente hoffen. Aber

auch das beschönigt die Lage. Denn unter den vier Millionen Be-

schäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben

2,8 Millionen bisher keine Anwartschaften.

Dort liegt das Problem, das Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften

und Versicherungswirtschaft erkannt haben. Unterschiedliche

Meinung bestehen dahingehend, woran es liegt, dass die bAV-

Verbreitung trotz aller Fortschritte seit der letzten Betriebsrenten-

reform im Jahr 2002 jetzt stagniert. Die meisten Marktteilnehmer

sind sich darüber einig, dass vor allem mangelnde Informationen

und sogar falsche Informationen zu einem großen Teil dafür ver-

antwortlich sind, dass die bAV nicht auf breitere Zustimmung

stößt. Diese Defizite sind sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als

auch der Arbeitnehmer zu finden. So geben Arbeitnehmer häu-

fig an, kein Geld für einen bAV-Beitrag erübrigen zu können. In

das gleiche Horn stoßen Arbeitgeber, die Kostenbelastungen gel-

tend machen. Dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer

mit der bAV Lohnsteuern beziehungsweise Sozialbeiträge sparen

und damit die bAV aufwandsneutral gestalten können, scheint

in weiten Teilen der Wirtschaft nicht angekommen zu sein. Au-

ßerdem muss man davon ausgehen, dass das seit 2002 verbriefte

Recht auf Entgeltumwandlung entweder nicht bekannt ist oder

ignoriert wird.

Das ist gleich in mehrerer Hinsicht erstaunlich. Den Deutschen

geht normalerweise der Ruf voraus, dass sie sich die Nutzung

einer Steuerersparnis nicht entgehen lassen. Bei der bAV tun sie

es. Für die deutschen Sparer steht Sicherheit im Mittelpunkt, die

bAV ist sicher. Die Haftung der Arbeitgeber steht auf dem Papier,

die Versicherungswirtschaft nimmt sie ihnen faktisch ab. Und

was den Ertrag betrifft, so lohnt sich die bAV auch dann noch,

wenn die Rendite bei der Anlage null Prozent beträgt, der Brutto-

Netto-Effekt macht es möglich.

Arbeitnehmer wollen Sicherheit

Die Erwartungen der Arbeitnehmer an die bAV sind vor allem

vom Sicherheitsgedanken geprägt. „Die Garantien in der betrieb-

lichen Altersversorgung sollten so bleiben wie sie sind. Ich neh-

ZUR SACHE

4 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Verschmähte Chancen

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men in Kauf, dass meine Renditechancen dadurch in der Regel

geringer ausfallen, dafür aber gesichert sind.“ Dieser Meinung

sind sieben von zehn Arbeitnehmern, so das Ergebnis einer Be-

fragung durch das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Nur 32

Prozent der Befragten wären bereit, zugunsten einer möglichst

hohen Rendite auf einen Teil der Beitragsgarantien zu verzichten,

selbst auf die Gefahr hin, dass die künftigen Rentenansprüche bei

schlechten Kapitalmarktbedingungen sinken könnten.

Wie auch in der privaten Rentenversicherung sowie bei geförder-

ten Altersvorsorgeprodukten haben alternative Produkte die bAV

erreicht. Denn angesichts der unter dem Einfluss der Zinskrise

sinkenden Erträge und der bevorstehenden erneuten Absenkung

des Rechnungszinses ist mit konventionellen Deckungsstockver-

sicherungen nicht mehr zu gewinnen. Namhafte Lebensversi-

cherer sind aus der klassischen Produktwelt schon ausgestiegen.

Folglich spielen auch in der bAV Hybridprodukte und Indexpoli-

cen eine zunehmende Rolle. Ob dieser Konstrukte der bAV neue

Impulse verleihen können, bleibt abzuwarten. Zwar ergeben sich

aus ihnen theoretisch höhere Renditechancen, weil die Anleger

über einen Index an der Kapi-

talmarktentwicklung beteiligt

werden. Doch es geht lediglich

um die Anlage der Überschüsse,

auch bei Indexpolicen fließt der

Sparbeitrag in den klassischen Deckungsstock des Versicherers.

Was die Sicherheit betrifft, so kommen diese Produkte mit der

Bruttobeitragsgarantie, dem Ausschluss von Verlusten aus der

Indexpartizipation und dem Sicherungsverfahren für die erziel-

ten Erträge den Wünschen der Anleger entgegen. Doch weil die

Konstruktion der Hybrid- und Indexprodukte je nach Anbieter

– Rentenfaktoren, Schlussüberschusszahlungen, Indizes, Partizi-

pationsquoten, Kappungsgrenzen, Indexstichtage – sehr unter-

schiedlich ist, leidet die Transparenz. Die Hybrid- und Indexpro-

dukte sind kaum mehr vergleichbar.

Unabhängige Vermittler sehen Chancen

Für die Vermittler hat die Bedeutung der bAV in den vergangenen

Jahren zugenommen. Für 57 Prozent der Makler spielt sie eine

große bis sehr große Rolle, so die jüngste Studie „Asscompact

Award – Betriebliche Altersversorgung 2016“. Was die Zukunft

der bAV betrifft, so sind viele Vermittler optimistisch. 41 Prozent

erwarten einen Anstieg der Courtage-Einnahmen, 36 Prozent

rechnen mit gleichbleibenden Einnahmen. Auch in der Fünfjah-

resprognose rechnen die meisten Makler mit einer großen oder

sehr großen Rolle der bAV in ihrem Geschäft.

Die Versicherer haben in jüngster Zeit viel in die bAV investiert.

Dies zeigt sich auch im Urteil der Makler. Für sie sind bei der Di-

rektversicherung die Allianz, Volkswohl-Bund und Alte Leipziger

die beliebtesten Anbieter. Bei der Unterstützungskasse sind dies

ebenfalls die Allianz, die Nürnberger und die Alte Leipziger. Vor

einigen Wochen hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung

die Kompetenz der Versicherer in der betrieblichen Altersver-

sorgung untersucht. Neun von 29 Rating-Teilnehmern erhielten

die Höchstbewertung mit fünf Sternen, weitere elf verfehlten die

Höchstnote nur knapp. Hans Pfeifer

ZUR SACHE

Quellen: GDV, Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2016

Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (Bestandsverträge in Millionen)2002 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Direktversicherungen 5,38 6,75 7,11 7,41 7,53 7,64 7,74

Rückdeckungsversicherungen 1,80 2,76 2,86 2,99 3,06 3,17 3,28

Pensionskassen 0,45 3,38 3,50 3,61 3,66 3,72 3,75

Pensionsfonds 0,02 0,32 0,34 0,46 0,49 0,51 0,53

Gesamt 8,1 13,2 13,8 14,5 14,7 15,0 15,3

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 5

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Vorsorge mit Potenzial

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge in

Deutschland. Seit der Novellierung des Betriebsrentengesetzes im Jahr 2002 ist die bAV

in Deutschland gut vorangekommen. Dass heute rund die Hälfte der Arbeitnehmer über

einen Betriebsrentenanwartschaft verfügt, ist ein Erfolg. Unübersehbar ist aber auch,

dass die Dynamik bei der Verbreitung der bAV so gut wie zum Erliegen gekommen ist.

Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben kommt die Verbreitung zu schwer voran.

Das ist umso bedauerlicher, als die bAV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur Vorteile

hat. Auch in der Zinskrise ist die bAV Dank des Brutto-Netto-Effekts lohnend.

Die Betriebsrente steht vor einem weiteren Reformschritt. Portfolio international disku-

tierte mit Experten aus Versicherungen und Vertrieb darüber, was die bessere Verbreitung

von betrieblichen Versorgungssystemen hemmt, welche Veränderungen der bAV neuen

Schwung verleihen können und worauf es bei der Betriebsrentenreform ankommt

Im Bild zu sehen von links nach rechts:

Rudolf Enßlen, Makler

Dr. Stefanie Alt, Leiterin Produkt- und Marktmanagement Leben der Nürnberger Versicherung

Fabian von Löbbecke, Vorsitzender des Vorstands der Talanx Pensionsmanagement AGI

Uwe Buchem, Mercer Deutschland GmbH, Head of Retirement Central Europe und Partner

Hans Pfeifer, Ressortleiter Vorsorge und Versicherung portfolio international

GESPRÄCHSRUNDE

6 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

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bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 7

IM FOKUS: Fast 15 Jahre nach der letzten

Reform des Betriebsrentengesetzes stag-

niert die betriebliche Altersversorgung

(bAV). Unstrittig ist unter allen Beteilig-

ten, dass bei kleinen und mittleren Unter-

nehmen (KMU) die Durchdringung am

geringsten ist. Strittig ist, woran es liegt.

Da reichen die Meinungen von: „Arbeit-

nehmer haben kein Geld“ über „Arbeit-

geber stören sich an der Haftung“ bis hin

zu „Die ganze Sache ist zu bürokratisch“.

Worin besteht aus Ihrer Sicht das Kern-

problem bei der bAV?

Dr. Alt: Im Grunde haben Sie die Ursachen

schon genannt. Für die Arbeitnehmer ist

zunächst die Finanzierbarkeit ein zent-

rales Kriterium. Darüber hinaus werden

die durchaus komplexen Rahmenbedin-

gungen der bAV häufig nicht richtig ver-

standen und damit die Vorteile der bAV

im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen

verkannt. Viele Arbeitnehmer bewegt die

Frage, ob die bAV im Rentenalter auf die

Grundsicherung angerechnet wird und ob

ein Engagement unter diesem Blickwin-

kel überhaupt lohnt. Für die Arbeitgeber

stellt sich vor allem die Frage, ob sie die

bAV mit einem vertretbaren Aufwand

verwalten können. Vor dem Hintergrund

der Gutachten, die durch die Bundesregie-

rung eingeholt wurden, stellt sich so man-

cher Arbeitgeber auch die Frage, wie die

neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen

für die bAV aussehen werden.

von Löbbecke: Wir haben in der Vermitt-

lung auch das Problem der Komplexität

der bAV sowie der mangelnden Informa-

tion. Viele Menschen wissen gar nicht,

was sie mit der betrieblichen Altersver-

sorgung konkret gewinnen können, wel-

che Gestaltungsmöglichkeiten sie haben.

Und wir haben ein regulatives Thema,

weil die Betriebsrente zum einen auf die

Grundsicherung angerechnet wird und

zum anderen der vollen Beitragspflicht in

der Kranken- und Pflegeversicherung un-

terliegt. Das spricht sich herum in den Be-

legschaften und verhindert, dass die Ver-

breitung der bAV in dem Maße erfolgt,

wie es angemessen wäre.

IM FOKUS: Was ist der Hauptgrund für

die Informationsdefizite?

von Löbbecke: Ob es einen Hauptgrund

gibt, weiß ich nicht. Der Rechtsanspruch

auf Entgeltumwandlung steht schon seit

2002 im Gesetz. Ich wette, dass immer

noch ganz viele Menschen das nicht wis-

sen, geschweige denn, dass sie wissen,

wie man ihn beim Arbeitgeber einfordern

kann. Ich glaube auch, dass viele Arbeit-

geber nicht genau wissen, was betriebli-

che Altersversorgung im Detail eigentlich

darstellt, wie einfach es sein kann, wie

komplex es aber auch manchmal sein

kann. Ich glaube, dass da auf beiden Sei-

ten viel Unsicherheit herrscht. Es ist un-

sere Aufgabe, hier zu vermitteln und die

Vermittler zu unterstützen.

Buchem: Wenn wir über die kleinen und

mittleren Unternehmen (KMU) sprechen,

dann reden wir ja über 99,5 Prozent der

Unternehmen in Deutschland. Es gibt nur

knapp 12,5 Tausend Unternehmen, die

mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen

und 3,6 Millionen, die weniger beschäf-

tigen. Allerdings entfallen nahezu 50 Pro-

zent der sozialversicherungspflichtig Be-

schäftigten auf die Großunternehmen. In

rund 3,3 Millionen Kleinstunternehmen

mit weniger als zehn Mitarbeitern haben

von rund vier Millionen Beschäftigen nur

30 Prozent einen Betriebsrentenanspruch,

bleiben also knapp 2,8 Millionen, die kei-

nen haben. Es ist offensichtlich, dass bei

zwei bis drei Mitarbeitern im Unterneh-

men oftmals der Aufwand für die Imple-

mentierung der bAV einfach zu hoch ist.

Darüber hinaus stimme ich der Aussage

zu, dass in KMU das Informationsdefizit

das Hauptproblem darstellt. Natürlich

spielen auch die Kostensituation sowie

eine erhöhte Fluktuation, insbesondere

in vielen Dienstleistungsbereichen, eine

Rolle.

Aber ich denke, es ist auch zu einfach,

wenn wir immer nur auf die kleinen Un-

ternehmen schauen. In vielen großen Un-

ternehmen wurden Versorgungssysteme

für neue Mitarbeiter geschlossen. Davon

ist durchaus eine große Anzahl von Mit-

arbeitern betroffen. Da sind die Gründe

nur andere: Kosten, Planbarkeit der Kos-

ten et cetera. Alles zusammen führt dazu,

dass momentan 50 Prozent der Beschäf-

tigten in der privaten Wirtschaft keinen

Anspruch auf eine Altersversorgung ha-

ben.

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8 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

IM FOKUS: Herr Enßlen, wie sehen Sie

das aus der vertrieblichen Praxis?

Enßlen: Ich bin hauptsächlich in Betrie-

ben mit weniger als 100 Mitarbeiter tätig.

Dort besteht häufig das Problem, dass

ich keinen Ansprechpartner finde, weder

der Geschäftsführer noch der Buchhal-

ter wollen sich mit dem Thema bAV be-

schäftigen. Ein weiteres Problem sind die

sogenannten Uhu-Verträge, das sind die

unter-hundert-Euro-Verträge, die Leute

glauben, dass sie schon einen bAV-Ver-

trag haben und wollen sich nicht weiter

damit beschäftigen. Die Verbreiterung

der Betriebsrente im Unternehmen nutzt

allein wenig, wenn es dabei nicht gelingt,

das Bewusstsein dafür zu wecken, dass

die Leistungen auskömmlich sein müssen.

Da es die Dynamik bei der Beitragsbemes-

sungsgrenze (BBG) nicht von Anfang an

gegeben hat, habe ich über mehrere Jahre

massive Anstrengungen unternommen,

um alle Bestandsverträge nach § 3 Nr. 63

Einkommensteuergesetz auf die förder-

fähige Grenze von vier Prozent anzuhe-

ben und mit BBG-Dynamik auszustatten,

damit bei diesen Verträgen in Zukunft

immer automatisch der Höchstbetrag

umgewandelt wird. Ich kann aus dieser

Erfahrung sagen, dass das sehr schwer ist.

Die Leute fühlen sich geradezu belästigt,

wenn ich ihnen vorschlage, ihre Einzah-

lungen zu erhöhen, damit sie nicht auf die

Förderung verzichten. Oftmals denken die

Beschäftigten, ich wolle ihnen etwas weg-

nehmen. Im Bewusstsein vieler Arbeitneh-

mer sind die Vorteile des Brutto-Netto-

Effekts bei der bAV, unabhängig davon,

ob der Arbeitgeber etwas beisteuert oder

nicht, noch nicht angekommen.

Und ich habe genauso viele Anstrengun-

gen unternommen, dass Arbeitgeber zu-

mindest den größten Teil der ersparten

Sozialversicherungsanteile als Beitragszu-

schuss weitergeben. Ich habe ein Konzept

entwickelt, bei dem durch die additive

Nutzung der Durchführungswege – vier

Prozent Direktversicherung und vier Pro-

zent Unterstützungskasse – ein hohes Ein-

sparpotential für die Arbeitgeber entsteht.

Diese Ersparnis können Arbeitgeber als

freiwilligen Beitragszuschuss weitergeben.

Aber trotzdem war es nicht möglich, eine

Teilnahmequote von mehr als 25 Prozent

zu erreichen, was für mich völlig unver-

ständlich ist.

IM FOKUS: Die Versicherer behaupten,

die bAV sei ein wirksames Mittel, um

wertvolle Arbeitskräfte zu gewinnen und

zu binden. Ich habe den Verdacht, das

kommt gar nicht an. Ist das so?

Buchem: Das ist schon ein sehr valides Ar-

gument. Wir stellen ja fest, dass viele Un-

ternehmen es nicht schaffen, ihre Ausbil-

dungsplätze zu besetzen. Wir sehen auch,

GESPRÄCHSRUNDE

„Das Argument der sinkenden Renditen infolge der Nied-

rigzinsphase sticht nicht wirklich. Selbst wenn wir eine

Nullverzinsung unterstellen, bleibt immer noch ein syste-

mischer Vorteil der bAV von ungefähr 20 Prozent.“

Fabian von Löbbecke, HDI

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dass einige Branchen händeringend nach

Fachkräften suchen. Zweifelsohne ist die

bAV immer noch der attraktivste Benefit

für die Unternehmen, auch aus Sicht der

Mitarbeiter. Die bAV ist attraktiver als

Firmenwagen oder Gesundheitsleistun-

gen und ähnliches. Das große Problem

ist, das wir gerade durch die Niedrigzins-

phase erleben, dass die Versorgungslücke

der Mitarbeiter deutlich größer wird und

dass man deutlich mehr aufwenden muss,

um diese Versorgungslücke zu schließen.

Bei den meisten ist angekommen, dass die

Leistungen der gesetzlichen Rentenversi-

cherung rapide sinken – von 53 Prozent

des letzten Einkommens im Jahr 2000

auf 43 Prozent im Jahr 2030. Da reden

wir immerhin beim Durchschnittsver-

diener von einem Rückgang von 1.530

Euro auf 1.240 Euro, wenn wir heute das

Rentenniveau von 2000 zu Grunde legen

würden. Das sind fast 300 Euro weniger.

Und um diese Lücke zu schließen, müs-

sen Vorsorgesparer je nach angebotenem

Leistungsplan und der Dauer der Anspar-

phase rund 150 bis 300 Euro monatlich

aufwenden, wenn die Inflation noch aus-

geglichen werden soll. Ich bin absolut

der Überzeugung, dass die betriebliche

Altersversorgung genau der richtige Weg

ist. Bei vielen jungen Mitarbeitern ist es

allerdings besonders schwierig, die Not-

wendigkeit eines frühen Konsumverzichts

zu Gunsten der Altersversorgung zu er-

klären, da die Gründung einer Familie,

Wohneigentum et cetera. bereits Kosten

generiert, die erst einmal geschultert wer-

den müssen. Trotzdem: Wenn Sie mit Ar-

beitnehmern und Arbeitgebern sprechen,

dann merken Sie, dass die bAV nicht nur

ein wichtiges Instrument für die Mitarbei-

terbindung, sondern auch für die Mitar-

beitergewinnung darstellt.

IM FOKUS: Da kommen wir jetzt zu ei-

nem weiteren Problem: Lohnt sich die

bAV überhaupt noch? Denn sie hat ja bis-

lang nur auf das zurückgegriffen, woran

Lebensversicherer eben gewohnt sind –

auf Rentenversicherungen konventionel-

len Zuschnitts. Damit ist in der Niedrig-

zinsphase nichts mehr zu holen.

von Löbbecke: Da muss ich massiv wi-

dersprechen. Wenn Arbeitnehmer hören

– aus der Presse oder von Kollegen – die

bAV lohne sich nicht, dann wird es ext-

rem schwer, das Gegenteil zu beweisen

und einen Kontakt zu finden. Aber wir

dürfen da nicht müde werden. Deshalb

ist Beratung auch so wichtig: durch Men-

schen, die das Thema verstehen oder auch

durch Produktanbieter, die beweisen kön-

nen, warum es sich doch lohnt. Es lohnt

schon allein durch die Steuer- und Sozial-

versicherungsersparnis.

Das Argument der sinkenden Renditen

infolge der Niedrigzinsphase sticht nicht

wirklich. Selbst wenn wir eine Nullver-

zinsung unterstellen, bleibt immer noch

ein systemischer Vorteil der bAV von

ungefähr 20 Prozent. Wenn das Produkt

selber eine Rendite abwirft, dann steigen

die Vorteile auf bis zu 30 Prozent, in Ein-

zelkonstellationen sogar noch höher. Das

heißt, wir haben in der bAV einen Ren-

diteeffekt, der unabhängig vom Zins ist.

Das ist ganz wichtig! Das gilt nicht in 100

Prozent der Fälle, aber das gilt in 90 bis

95 Prozent der Fälle. Wenn wir es dann

noch schaffen, den Arbeitgeber zu moti-

vieren, aus seinen Steuer- und Abgabener-

sparnissen „on top“ noch etwas drauf-

zulegen, dann ist der Vorteil der bAV so

enorm, dass da eigentlich niemand mehr

dran vorbeikommt.

Enßlen: Die Aussage „Die bAV lohnt sich

nicht“ ist schlicht und ergreifend falsch.

Leider gibt es viele Marktteilnehmer –

auch Kollegen – die gegen die bAV einge-

stellt sind. Ich habe Makler erlebt, die die

bAV ablehnen, weil sie das für ein staatli-

ches Geldvernichtungsprogramm halten.

Ich stimme Herrn von Löbbecke völlig

zu: Allein der Brutto-Netto-Effekt in der

bAV macht sie zu einer lohnenden Sache.

Sie ist zudem die einzige Altersvorsorge-

Sparmaßnahme, bei der sich der Arbeitge-

ber mit einem Beitragszuschuss beteiligen

kann.

IM FOKUS: Warum hat es denn die Versi-

cherungswirtschaft oder warum haben es

die Vertriebe nicht geschafft, das infor-

mell zu transportieren?.

Dr. Alt: Die bAV lohnt, das ist Fakt. Wie

bereits besprochen ist die Komplexität

oftmals das Hindernis. Dennoch sehen

wir, dass spezialisierte Vermittler große

>

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 9

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10 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Erfolge erzielen und die Vorteile der bAV

einfach und kompakt transportieren. Die

bAV muss für den Arbeitnehmer erlebbar

gemacht werden. Mit Vorher-Nachher-

Berechnungen anhand der konkreten

Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers

werden die Effekte einfach und verständ-

lich aufgezeigt. Der Arbeitnehmer erlebt

den Aha-Effekt. Er sieht unmittelbar, wie

viel Netto ihn der bAV-Beitrag kostet und

welche Rente er damit erzielen kann. Bei

den erfolgreichen Versorgungssystemen

ist der Arbeitgeber immer im Boot und

steht hinter der bAV. Mit ihm steht und

fällt die bAV im Unternehmen.

Buchem: Die Arbeitgeber sind die ent-

scheidenden Akteure. Wenn wir es auch

noch schaffen, das Problembewusstsein

bei den Mitarbeitern zu schärfen, wäre

das natürlich ein zweiter Ansatzpunkt.

Wenn es gelänge, eine unabhängige, säu-

lenübergreifende Information über die Al-

tersvorsorge, also über die zu erwartenden

Leistungen aus der gesetzlichen Renten-

versicherung, aus der privaten Vorsorge

und aus der betrieblichen Altersversor-

gung auf die Beine zu stellen, wäre der

Vorsorge in Deutschland insgesamt ge-

dient. Dann würden auch sehr viel mehr

Arbeitnehmer ihre Chefs auf Betriebsren-

ten ansprechen. Wir sollten dabei nicht

nur an reine Altersversorgung denken,

sondern auch an die Absicherung bei Be-

rufsunfähigkeit und im Todesfall. Überall

dort bestehen Vorteile, wenn sie über Kol-

lektive mit vereinfachten Gesundheitsprü-

fungen und günstigeren Kostenstrukturen

abgesichert werden können.

Dr. Alt: Für die Zukunft sehe ich eine

große Chance darin, mit der betriebli-

chen Berufsunfähigkeitsabsicherung noch

mehr junge Mitarbeiter zu erreichen.

Wir sollten uns also auch in der bAV als

Biometriespezialisten positionieren. Eine

Absicherung gegen das Risiko der Berufs-

unfähigkeit ist unglaublich wichtig und

bereits in jungen Jahren erforderlich. Die

BU-bAV ist deshalb genau für diese Ziel-

gruppe sehr attraktiv. Denn durch die ge-

setzliche Förderung über den Paragraph

3 Nr. 63 EStG kommt der junge Arbeit-

nehmer zu günstigen Konditionen an eine

Berufsunfähigkeitsabsicherung. Eine Er-

gänzung der Beratungsgespräche um das

wichtige Thema BU macht also gerade in

den Betrieben Sinn.

von Löbbecke: Ganz richtig: Der syste-

mische Vorteil der bAV bezieht sich nicht

nur auf die Altersrente, sondern auch auf

die Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU).

Wenn man das BU-Risiko über die bAV

absichert, kann man im Vergleich zu einer

privaten Absicherung – bei gleicher Leis-

tung – 30 Prozent Prämie netto sparen.

Und da bin ich bei Frau Dr. Alt, das ist ein

Anreiz für junge Menschen, die sich mit

ihrer BU-Absicherung beschäftigen, sich

auch der bAV das erste Mal zu öffnen.

Dr. Alt: Im Kontakt mit den Personalab-

teilungen stellen wir immer wieder fest,

GESPRÄCHSRUNDE

„Die Verbreiterung der Betriebsrente im Unternehmen

allein nutzt wenig, wenn es dabei nicht gelingt, das

Bewusstsein dafür zu wecken, dass die Leistungen aus-

kömmlich sein müssen.“

Rudolf Enßlen, Makler

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MEINUNG

Uwe Buchem, Mercer Deutschland GmbH, Head of Retirement Central Europe und Partner

Bewertung von Pensionsverpflichtungen: Aller guten Dinge sind drei!

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 11

Die unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen nach Handelsgesetz

und Einkommensteuergesetz belastet Unternehmen mit Pensionszu-

sagen. Da der Gesetzgeber bisher nicht handelt, müssen Unterneh-

men nach alternativen Strategien suchen

Der Gesetzgeber hat durch das Bilanzrechtsmodernisierungsge-

setz (BilMoG) im Jahr 2010 die handelsrechtliche Rechnungs-

legung zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen reformiert.

Dabei wurde die Chance verpasst, die Regelungen zur Bewertung

von Pensionsverpflichtungen zu vereinheitlichen, zu vereinfachen

und an die Realität anzupassen. Mit dem BilMoG wurde der

Rechnungszins nach Handelsgesetzbuch (HGB) an einen Sieben-

jahres-Durchschnitt des Marktzinses gekoppelt. Dies führte zu

deutlichen Unterschieden von HGB- und der Bewertung laut Ein-

kommensteuergesetz (EStG). Denn der

Paragraf 6a EStG fordert die realitäts-

ferne Abzinsung mit sechs Prozent.

Mit der Verlängerung der Durch-

schnittsbildung von sieben auf zehn

Jahre zu Beginn dieses Jahres hat man

zumindest das rapide Absinken des

HGB-Bewertungszinses abgefedert.

Derzeit liegt er bei 4,13 Prozent und

wäre ohne Anpassung bereits bei 3,45

Prozent angelangt. Noch sehr viel stär-

ker hinterlässt die Finanzkrise ihre

Spuren bei Unternehmen, die nach in-

ternationalen Bewertungsvorschriften

bilanzieren. Denn hier ist ein echter

Marktzinssatz anzusetzen. Dieser sank

in den ersten sieben Monaten dieses

Jahres von 2,4 auf 1,4 Prozent und

belastet damit alleine die Pensionsver-

pflichtungen der DAX-Unternehmen

mit einem zusätzlichen Betrag von

etwa 65 Milliarden Euro.

Trotz der Niedrigzinsphase hat der Besetzgeber auch diese zweite

Chance zur Anpassung ungenutzt verstreichen lassen. Es bestraft

damit alle Unternehmen, die eine Pensionszusage gewählt haben.

Offensichtlich gibt es dafür auch nur einen einzigen Grund: Die

Vermeidung von (vorübergehenden) Steuerausfällen. Damit wird

hingenommen, dass ein Großteil der Belastungen durch niedrige-

re Zinsen steuerlich nicht abgesetzt werden kann. Dies schadet

gerade den Unternehmen, die noch traditionelle und leistungs-

starke Versorgungswerke haben.

Nach der Redewendung „aller guten Dinge sind drei“ hat der Ge-

setzgeber nun noch einen Versuch. Ob dieser im Rahmen der ge-

planten Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gelingt,

darf bezweifelt werden. Unternehmen, die sich bereits jetzt ganz

oder teilweise gegen Zinsänderungseffekte immunisieren wollen,

können jedoch unabhängig davon und

sofort handeln. So kann Versorgungs-

anwärtern eine Kapitalisierungsoption

eingeräumt werden, die bei Auswahl

zur Entlastung der Bilanz führt. Durch

den Wechsel des Durchführungsweges

hin zu Unterstützungskasse oder Pensi-

onsfonds kann das Passivierungswahl-

recht genutzt werden. Zuführungen zu

den Pensionsrückstellungen werden

vermieden und der Zinsänderungsef-

fekt spielt sich nur noch im Anhang der

Handelsbilanz ab. Die Zinssensitivität

der Versorgungszusagen kann auch

durch eine Planumstellung reduziert

werden. So sind die Zinsänderungsef-

fekte bei Kapitalzusagen geringer als

bei Rentenzusagen. Bei reinen wertpa-

piergebundenen Versorgungszusagen

haben Zinsänderungseffekte keinen

Einfluss mehr auf die Gewinn- und

Verlustrechnung.

„Der Gesetzgeber bestraft Un-

ternehmen, die eine Pensions-

zusage als Durchführungsweg

gewählt haben.“

Uwe Buchem, Mercer Deutschland

Page 12: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

GESPRÄCHSRUNDE

12 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

das selbst kleine Unternehmen für die das

Thema Berufsunfähigkeit ein offenes Ohr

haben. Dort gibt es eine Betroffenheit

oder ein Risikobewusstsein. Die Frage,

was passiert, wenn jemand, nicht mehr

arbeiten kann, aber eine Familie ernähren

muss, bewegt die Menschen. Wir erleben

deshalb großes Interesse für die BU-bAV.

Enßlen: Aus meiner Praxis muss ich leider

widersprechen. Ich erlebe kein zusätzli-

ches Interesse, wenn ich das Thema BU

anspreche. Ich erlebe eher das Gegenteil,

dass die Leute schon während der Erklä-

rung von der bAV abschaltet und wenn

ich dann noch mit der BU, mit Diensto-

bliegenheitserklärung, mit vereinfachte

Gesundheitsprüfung komme, dann sind

die schon ganz weit weg. Für die Vermitt-

ler ist das sehr viel Aufwand. Ich kann zu

dem Thema bAV nicht noch so komplexe

Themen wie BU kommunizieren.

Hinzu kommt: Die Gegner der bAV haben

leichtes Spiel, wenn sie mit Beitragspro-

blemen im Fall von Arbeitslosigkeit oder

Krankheit argumentieren. Seit Jahren for-

dere ich von den Versicherern vergeblich

einen Tarifbaustein, der Beitragsbefreiung

für bAV-Beiträge im Falle von Arbeitslo-

sigkeit, Krankheit und BU vorsieht.

von Löbbecke: Ich glaube, wir müssen das

irgendwie schaffen, die bAV-Botschaft so

pointiert zu senden, dass wir eine emoti-

onale Bindung beim Arbeitgeber schaf-

fen. Wir müssen es schaffen, dass er sich

für das Thema interessiert. Und das darf

leider nicht eineinhalb Stunden, sondern

höchstens eine halbe Stunde dauern. Wir

arbeiten alle schon sehr lange daran, diese

gute Botschaft so zu transportieren, dass

sie auf fruchtbaren Boden fällt. Immer-

hin, ganz ohne Erfolg waren wir nicht.

Wir haben 16 Millionen Verträge in der

bAV platzieren können.

IM FOKUS: Der Gesetzgeber arbeitet am

Betriebsrenten-Stärkungsgesetz. Was

würden Sie sich denn wünschen, falls es

denn in diesem Herbst noch das Licht der

Welt erblicken sollte?

Dr. Alt: Ich erwarte ein klares Bekennt-

nis zur Betriebsrente und wünsche mir

zugleich weniger Komplexität. Was das

wichtige Thema „Abbau von Garantien“

angeht, so halte ich die derzeit diskutier-

te „Pay-and-Forget-Lösung“ im Rahmen

des sogenannten Sozialpartnermodells

für kritisch. Wir rütteln damit an den

Grundfesten der bAV. Die betriebliche

Altersversorgung in Deutschland ist tra-

ditionell mit Garantien ausgestattet. Wir

als Versicherungsbranche nehmen diese

den Arbeitgebern ab. Natürlich wird die

Höhe der Garantie durch die Entwicklun-

gen an den Kapitalmärkten stark beein-

flusst. Dem Grunde nach ist die Garantie

jedoch zentraler Bestandteil der bAV. Da-

rüber hinaus ist es aus unserer Sicht wich-

tig die Autonomie des Arbeitgebers auch

für die Zukunft zu erhalten. Jede Art der

„Zwangs-bAV“ ist kontraproduktiv.

Enßlen: Es muss einfacher werden! Zwang

oder Pflicht helfen nicht. Im Gegenteil,

das stärkt nur den Widerstand, der aus

der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft

kommt.

Ich möchte noch eine Gruppe erwähnen,

die mir besonders am Herzen liegt: das

sind die Frauen und hier ganz besonders

die teilzeitbeschäftigten, geringverdienen-

den Frauen. Die Renten dieser Frauen,

werden das große Problem der Alters-

vorsorge in Deutschland. Hier sind alle

aufgefordert, nach Lösungen für diese

Personengruppe zu suchen. Mit meinem

bAV-Konzept haben sogar Teilzeitbe-

schäftigte die Möglichkeit, mit wenig

Nettoaufwand hohe Bruttobeiträge für

ihre Betriebsrente einzahlen zu können.

IM FOKUS: Und wie stehen Sie zu Garan-

tien?

Buchem: Was die Reform des Betriebsren-

tengesetzes betrifft, so müssen wir nicht

nur die steuerlichen Bedingungen be-

trachten, sondern auch die arbeitsrecht-

lichen. Beim Sozialpartnermodell geht es

um ein neues Angebot über die tarifschlie-

ßenden Parteien. Wir wissen alle, dass

letztendlich nur 50 Prozent der Arbeitge-

ber einem tarifschließenden Arbeitgeber-

verband angehören. Damit erreicht man

nicht alle, aber doch einen Großteil. Ich

denke, dass der Ansatz mit einer reinen

Beitragszusage durchaus richtig ist. Gera-

de die Niedrigzinssituation zeigt: Traditi-

onelle Garantien kosten sehr viel Rendite-

chancen. Wir müssen aber die Menschen

stärker am Produktivkapital beteiligen,

Page 13: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 13

um angemessene Erträge zu erzielen. Die

Deutschen sind zwar Aktienmuffel, aber

über eine kollektive Kapitalanlage besteht

die Möglichkeit, Risiken zu streuen und

zu steuern und somit die Chancen auf

sehr viel höhere Rentenleistungen zu ge-

nerieren. Je mehr wir die Mitarbeiter über

eine effiziente Beteiligung am Produktiv-

kapital beteiligen, desto höher ist auch die

Chance für die 50, 100, 150 Euro Beitrag

das Doppelte bis Dreifache später heraus-

zubekommen. Und dann entsteht wirk-

lich ein Mehrwert für die Mitarbeiter. Der

zweite Punkt bei Garantien ist Solvency

II und Insolvenzsicherung. Das verursacht

zusätzliche Kosten, die letztendlich die

Renditen schmälern.

Dr. Alt: Ich bezweifle, dass eine Abschaf-

fen der Garantie und der Übergang zum

„Pay-und-Forget-System“ die bAV-Durch-

dringung fördern würde. Die Versicherer

nehmen durch die Produktgestaltung den

Arbeitgebern bisher die Garantie ab. Kein

Arbeitgeber ist praktisch in der Verpflich-

tung, für die Garantie aufkommen zu

müssen. Deshalb stellt sich mir die Frage,

ob die Abschaffung der nur theoretischen

bestehenden Arbeitgeberhaftung die Ver-

breiterung stärken würde.

Die derzeitige Kernfrage lautet: „Wie

können wir im heutigen Kapitalmark-

tumfeld Renditen erzielen?“ Diese Fra-

ge ist die zentrale Frage im Rahmen der

Produktentwicklung. Eines scheint klar

zu sein: Wir werden den Einsatz konven-

tioneller Rentenprodukte in der betrieb-

lichen Altersversorgung nicht mehr emp-

fehlen können. Das heißt, wir müssen den

Schwenk hin zu modernen Altersvorsor-

geprodukten vollziehen. In der bAV ha-

ben wir hier noch Aufholbedarf. Arbeit-

geber und Mitarbeiter müssen moderne

Altersvorsorgeprodukte verstehen und

Vertrauen entwickeln.

von Löbbecke: Noch einmal zur Komple-

xität in der bAV. Ich habe einen Mitar-

beiter neulich beauftragt herauszufinden,

wie viele bAV-Varianten es heute gibt. Sie

werden es kaum glauben: Allein aus dem

ersten Paragraphen des Betriebsrentenge-

setzes lassen sich 550 Varianten bilden,

also welche Zusagen, welche Durchfüh-

rungswege, welche Finanzierungsarten.

Ich wünsche mir deshalb nicht, dass die

Betriebsrentenreform die bAV um wei-

tere 110 Varianten erweitert. Ich möch-

te nicht zwei Parallelsysteme haben. Ich

finde, dass die Politik sich auf ein System

verständigen und einen Rechtsrahmen

schaffen sollte, in dem alle Beteiligten

gleichberechtigt agieren können.

IM FOKUS: Was erwarten Sie in der Ga-

rantiefrage?

von Löbbecke: Was soll der Gesetzgeber

da eigentlich vorgeben? Da muss man un-

terscheiden zwischen Zinsgarantien und

Langlebigkeitsgarantien. Ich glaube, be-

triebliche Altersversorgung sollte immer

das Element der Langlebigkeitsgarantie,

>

„Wir haben in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet.

Ich sehe die bAV in fünf Jahren als zentrales Element der

Altersversorgung eines jeden Menschen.“

Dr. Stefanie Alt, Nürnberger

Page 14: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

14 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

also der lebenslangen Rente beinhalten.

Daran dürfen wir auf gar keinen Fall rüt-

teln. Ich finde, Herr Buchem hat schön

ausgeführt, welche Chancen sich bieten,

wenn man auf Garantien in der Kapital-

anlage verzichten kann. Und deswegen

finde ich das Konzept der Defined Am-

bition, das zurzeit diskutiert wird, einen

guten Ansatz. Man definiert eine Zielren-

te, die aufzeigt, wo man hin möchte, was

man mit gutem Gewissen auch erreichen

kann, wenn die Märkte sich normal ver-

halten. Da kann man drüber reden, wel-

che Zinsgarantien man zu so einer Defi-

ned Ambition braucht. Aber das soll dann

bitte ein Regelwerk für alle sein und nicht

nur für die Tarifvertragsparteien.

Dr. Alt: Da stimme ich Herrn von Löbbe-

cke grundsätzlich zu. Aus unserer Sicht

sollte sich der Gesetzgeber bei den Re-

formvorhaben immer wieder bewusst

machen, um was es eigentlich geht. Ziel

ist es, die bAV-Verbreitung in KMU zu

steigern. Ist dies mit dem Sozialpartner-

modell möglich? Zu beachten ist, dass

die tarifvertraglichen Regelungen in den

KMU allenfalls über Allgemeinverbind-

lichkeitserklärungen ankommen. Diese

stellen jedoch die Autonomie des Arbeit-

gebers massiv in Frage. Eine Stärkung der

bAV in KMU durch die diskutierten Neu-

erungen erscheint mit also wenig wahr-

scheinlich

Buchem: Aus Sicht der Versicherer kann

ich nachvollziehen, dass sie einen Rechts-

rahmen haben möchten, der für alle gilt.

Ich denke, dass es allerdings momentan

sehr stark auf die tarifschließenden Par-

teien ankommen wird. Das hat natürlich

auch damit zu tun, dass bei einem Garan-

tieverzicht im Rahmen des Defined-Am-

bition-Modells der Gesetzgeber den Tarif-

vertragsparteien am ehesten zutraut, die

Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass

die Interessen der Arbeitnehmer und der

Arbeitgeber am besten verwirklicht wer-

den. Versetzen Sie sich in die Position ei-

nes Gewerkschaftsmitglieds. Der Wegfall

von Garantien muss glaubhaft begründet

werden. Das Vertrauen in die Tarifpartner

ist üblicherweise zumindest so groß, dass

man diesen Weg als ersten Schritt in die

richtige Richtung gehen kann.

IM FOKUS: Ein Thema bei der bAV-Re-

form ist das Opting-out. In anderen Län-

dern funktioniert das, warum haben wir

Deutsche etwas dagegen?

Dr. Alt: Ich glaube nicht, dass wir Deut-

schen etwas gegen diese Systematik haben.

Der Teufel liegt eben wie immer im De-

tail, denn ein Opting-out könnte entwe-

der als gesetzliche Verpflichtung aller Ar-

beitgeber oder als gesetzliche Flankierung

betriebsindividueller Systeme ausgestaltet

werden. Die gesetzliche Verpflichtung

aller Arbeitgeber zur Installation eines

Opting-outs wird von den Arbeitgeber-

verbänden kritisch gesehen, da steigende

Verwaltungskosten befürchtet werden.

Darüber hinaus würde das betriebliche

Versorgungssystem dann keine wirkliche

Anreizwirkung mehr entfalten. Es wäre

Standard und damit kein betriebsindivi-

dueller Vorteil mehr im Kampf um Fach-

und Führungskräfte. Die zweite Art der

Ausgestaltung wäre die noch bessere ge-

setzliche Flankierung eines betriebsindi-

viduellen Opting-outs. Bei einem solchen

System könnte jeder Arbeitgeber selbst

entscheiden, ob er dies in seinem Unter-

nehmen für sinnvoll erachtet. Mit solchen

Modellen haben wir sehr gute Erfahrun-

gen gemacht. Der Arbeitgeber steht dann

voll hinter dem System. Die Beteiligungs-

quoten sind in aller Regel sehr hoch.

von Löbbecke: Es gibt ja ein schönes Pra-

xisbeispiel für Opting-out. Und zwar bei

den Mini-Jobbern, die grundsätzlich ren-

tenversicherungspflichtig sind und sich

Anwartschaften aufbauen können. Sie

können aber auch darauf verzichten. 80

Prozent der Mini-Jobber haben die Ren-

tenversicherung abgewählt. Ich befürchte

das auch für die betriebliche Altersversor-

gung bei einem Opting-out. Wenn sich in

Betrieben eine Anti-bAV-Stimmung breit-

macht, kann das ganze Thema kippen.

Glücklicherweise ist die bAV mehrheitlich

positiv besetzt, ein Zwang könnte dies ins

Gegenteil verkehren. Opting-out-Modelle

führen vielleicht zu einer höheren Verbrei-

tung, aber nicht zu einer bedarfsgerechten

Versorgung.

Buchem: Es obliegt den Sozialpartnern,

dies durch Tarifverträge, beziehungsweise

den Unternehmen, dies durch Betriebsver-

einbarungen zu regeln. Aber ein Aspekt

GESPRÄCHSRUNDE

Page 15: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

Mitarbeiter motivieren, finanzielle Belastungen senken – das sind nur zwei von vielen Argumenten, die für eine betriebliche Altersversorgung sprechen. Als einer der führenden bAV-Versicherer unterstützen wir Unternehmen mit zukunftsfähigen Konzepten, flexiblen Produkten und weitreichenden Services.

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Page 16: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

ist noch wichtig: Es ist erwiesen, dass Ver-

luste in der Wahrnehmung der Mitarbei-

ter höher bewertet werden als gleich hohe

Gewinne. Also wenn Sie einen Verlust des

Barlohns gegen den Gewinn der Altersver-

sorgung betrachten, wird der Verlust des

Barlohns höher bewertet. Wenn Sie jetzt

diese Automatik umkehren, wird der Ver-

lust der Altersversorgung höher bewertet

als der Gewinn des Barlohns. Das heißt,

es steckt schon von der reinen Methodik

etwas hinter dem Opting-out oder besser

gesagt dem Auto-Enrollment. Das Opti-

onssystem als freiwillige Leistung finde

ich absolut naheliegend.

Dr. Alt: Für ein betriebsindividuelles

Opting-out-Modell brauchen wir vom

Gesetzgeber saubere rechtliche Rahmen-

bedingungen. Vielleicht noch eine Anmer-

kung: Die Tarifvertragsparteien hatten

bereits in der Vergangenheit die Möglich-

keit im Rahmen der Tarifverhandlungen

Teile einer anstehenden Gehaltserhöhung

fix zugunsten der Altersversorgung zu

verwenden. Das sollten sie stärker nutzen.

Das ginge auch ganz ohne große rechtli-

che Regularien und neue Systeme.

Buchem: Da stimme ich Ihnen zu. In der

Vergangenheit stand in der Tat die Erhö-

hung der Vergütung im Mittelpunkt der

tariflichen Diskussion. Eine Einführung

oder Optimierung der betrieblichen Al-

tersversorgung war dann oftmals nicht

mehr Gegenstand der Verhandlungen,

soweit der Verteilungsspielraum bereits

ausgeschöpft wurde.

Dr. Alt: Ich hoffe, dass die bAV zukünf-

tig bei den Verhandlungen der Tarifver-

tragsparteien stärker in den Vordergrund

gestellt wird. Und hoffe auch, dass das

diskutierte Pay and Forget nicht kontra-

produktiv wirkt.

Buchem: Der Köder muss dem Fisch

schmecken, nicht dem Angler. Das heißt,

wenn Sie jetzt einen Köder auswerfen und

die Tarifparteien ihn nicht aufnehmen,

dann wird sich durch das Sozialpartner-

modell wenig verändern. Im Ergebnis sind

aber neben den Tarifvertragspartien alle

Arbeitgeber gefordert, Maßnahmen zu

einer stärkeren Verbreitung der betriebli-

chen Altersversorgung aufzugreifen.

IM FOKUS: Für Bundsarbeitministerin

Andrea Nahles gilt die Arbeitgeberhaf-

tung als Haupthindernis, das Gutachten

im Auftrag des Bundesfinanzministeriums

spricht dagegen. Stimmt das?

Enßlen: Im meinem 15 Jahren bAV-Bera-

tung war die Arbeitgeberhaftung nie ein

Thema.

von Löbbecke: Das glaube ich auch. Wenn

man sich unter Experten umhört, auch

unter Arbeitgebern oder Arbeitnehmern,

was hemmt euch eigentlich, bAV zu ma-

chen, dann ist die Arbeitgeberhaftung sel-

ten dabei. Es gibt manche, die sagen, es

sei relevant. Ich halte es auch für wenig

relevant.

16 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

„Traditionelle Garantien kosten sehr viel Renditechancen.

Wir müssen aber die Menschen stärker am Produktivkapi-

tal beteiligen, um angemessene Erträge zu erzielen.“

Uwe Buchem, Mercer

GESPRÄCHSRUNDE

Page 17: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

IM FOKUS: Welches sind dann die Lösun-

gen?

von Löbbecke: Ich glaube, es geht viel

einfacher, die bAV attraktiver zu machen.

Wir haben als HDI einen Zehn-Punkte-

Plan vorgeschlagen – einfache Dinge,

die viel bewirken können. So sollte zum

Beispiel die volle Beitragspflicht auf Be-

triebsrenten in der Kranken- und Pfle-

geversicherung wieder geändert und

die Anrechnung auf die Grundsicherung

aufgehoben werden, um die bAV für Ge-

ringverdiener attraktiver zu machen. Der

Dotationsrahmen sollte auf bis zu zehn

Prozent der Beitragsbemessungsgrenze

ausgeweitet werden. Und wenn man am

Ende dieses Prozesses merkt, das reicht

jetzt immer noch nicht, dann können wir

ja vielleicht auch mal ganz neue Wege be-

schreiten. Aber Sie haben vorhin so schön

gesagt, der Stein muss erst mal ins Rollen

kommen. Ich habe so ein bisschen Angst,

dass der jetzt den falschen Weg runterrollt

und dass wir ihn den Berg wieder hoch-

schleppen müssen. Und das würde ich

gerne vermeiden.

Dr. Alt: Die Menschen sind durch die der-

zeitige Entwicklung an den Kapitalmärk-

ten sehr verunsichert. Man merkt das im-

mer wieder in den Beratungsgesprächen.

Wir müssen alles tun um das Vertrauen in

die bAV zu stärken.

Buchem: Mehr Flexibilität in der Gestal-

tung der bAV würde auch einige Probleme

lösen. Ich möchte hier nur einige nennen:

Den engen Hinterbliebenen-Begriff auch

bei der Entgeltumwandlung könnte man

zum Beispiel etwas weiter fassen, in dem

man im Todesfall auch an Eltern oder er-

wachsene Kinder Leistungen auszahlen

kann. Abfindungsmöglichkeiten oberhalb

der derzeitigen Bagatellgrenzen sowie eine

befreiende Übertragung von Pensionsver-

pflichtungen auf eine Direktversicherung,

auch ohne Liquidierung des Unterneh-

mens, würden ebenfalls helfen.

Enßlen: Alleinerziehende Frauen fallen

mir da auch ein. Wenn man hier eine

Öffnung machen würde, so dass Kin-

der immer berechtigt sind, im Todesfall

die eingezahlten Beiträge zu bekommen,

wäre das sicher für diese Zielgruppe ein

Argument, in der bAV mitzumachen.

IM FOKUS: Indexpolicen wird eine wach-

sende Bedeutung als Alternative zu kon-

servativen Konstrukten beimgemessen.

Können sie die bAV „retten“?

Dr. Alt: In der bAV kommen wir aus der

konventionellen Welt. Wir als Nürnber-

ger bieten konventionelle Produkte auch

weiterhin an, wir können sie nur nicht

mehr empfehlen. Die Zeit ist also reif für

moderne Produktgestaltungen wie zum

Beispiel die „Nürnberger DAX-Rente“.

Es ist sinnvoll, diese Modelle nun auch

verstärkt in der betrieblichen Altersver-

sorgung einzusetzen.

von Löbbecke: Da müssen wir auch auf-

passen. Die bAV muss ja nicht gerettet

werden, sondern wir wollen sie stärken.

Und die Frage ist: Wie heben wir diesen

Widerspruch auf, der darin besteht, dass

wir einen Ordnungsrahmen haben, der

im Wesentlichen Kapitalerhalt vorsieht,

wir aber gleichzeitig nach renditestarken

Alternativen Ausschau halten müssen?

Mit der „modernen Klassik“ oder Index-

policen wird versucht, genau diese Rah-

menbedingungen abzubilden, indem man

weiterhin Rentenleistungen garantiert.

Enßlen: Einwand aus der Praxis: Die Po-

litik und die Verbraucherschützer wollen

ja, dass ich mich als Vermittler bei mei-

nem Kunden, der bei mir ein Altersver-

sorgungsprodukt abschließt, vergewisse-

re, dass er das Produkt auch verstanden

hat. Und jetzt gehen Sie mal mit mir in

die Betriebe zum Arbeitnehmer oder zur

Arbeitnehmerin, erklären zuerst bAV

und dann erklären Sie die Indexpolice.

Wie viel Arbeitnehmer sagen am Ende:

„Jawohl, habe alles verstanden“? Da ist

niemand mehr dabei. In einem Workshop

kam dazu ein Zwischenruf: „Mit Index-

policen bekommen dann die Dummen

keine bAV mehr“.

Buchem: Aber das ist die Kunst. Dass

es einfach ist, hat keiner behauptet. Der

Trend ist erkannt und das ist auch der ab-

solut richtige Weg. Aus meiner Sicht führt

kein Weg daran vorbei, die Mitarbeiter

von den Vorteilen kapitalmarktorientier-

ter Produkte zu überzeugen. Wir müssen

die Mitarbeiter – da wiederhole ich mich

– stärker am Produktivkapital beteiligen

als es heute der Fall ist. Dennoch brau-

chen wir in der bAV auch weiterhin die

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 17

>

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18 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

konventionellen Produkte, insbesondere

bei Rückdeckungsversicherungslösungen

im Zusammenhang mit Pensionszusagen

und Unterstützungskassen. Aber da spre-

chen wir in erster Linie mit den Arbeitge-

bern, die wissen, dass sie bei Bundesan-

leihen bestenfalls 0,1 Prozent bekommen

und daher mit einem konventionellen

Produkt mit einem Garantiezins von 1,25

Prozent, ab 2017 0,9 Prozent zuzüglich

Überschüssen, auch unter dem Blickwin-

kel der Planbarkeit und Absicherung der

biometrischen Risiken eine nach wie vor

gute Lösung zur Finanzierung ihrer Ver-

sorgungsverpflichtungen haben.

Enßlen: Von Warren Buffett gibt es ein

Zitat: „Es scheint da einen gewissen per-

versen menschlichen Charakterzug zu ge-

ben, der gerne einfache Dinge kompliziert

macht“. Das passt natürlich wie die Faust

aufs Auge zu den inzwischen 13 bis 15

Indexpolicen.

Buchem: Und für uns als Makler wird es

immer schwieriger, die fondsgebundenen

Produkte miteinander zu vergleichen.

Man muss in die Kapitalanlagestrategie

der Produkte einsteigen, wenn man es

wirklich richtig machen möchte. Wir in

unserem Haus haben zum Glück Kapital-

anlageexperten, die das tun können. Aber

das ist sicher die Ausnahme. Demzufolge

wird es immer schwieriger, eine eindeuti-

ge Empfehlung auszusprechen. Mit den

Garantieprodukten hatten wir es da et-

was einfacher.

Dr. Alt: Das verstehe ich. Die Entwicklung

wird nur leider nicht umkehrbar sein. Wir

tun alles um transparente Produkte auf

den Markt zu bringen und unterstützen

unsere Vermittler wo es nur geht.

IM FOKUS: Wo sehen Sie die bAV in fünf

Jahren?

Dr. Alt: Wir haben in den letzten Jahren

gute Arbeit geleistet. Ich sehe die bAV in

fünf Jahren als zentrales Element der Al-

tersversorgung eines jeden Menschen. Die

Niedrigzinsphase zwingt uns dazu, die

bAV voranzutreiben. Und ich hoffe auf

ein einfaches und klar verständliches Sys-

tem, bei dem Fehlanreize behoben sind.

von Löbbecke: Ich betreibe seit 15 Jahren

betriebliche Altersversorgung mit Herz-

blut und glaube nicht nur, sondern ich

weiß, dass bAV vorteilhaft für die meisten

Arbeitnehmer ist. Deshalb wünsche ich

mir, dass es uns gelingt, diese Botschaft

auch wirklich ins Volk zu tragen, dass

viele Menschen die Möglichkeiten der be-

trieblichen Altersversorgung auch nutzen,

und dass uns die Politik dabei unterstützt

und das Ganze nicht noch komplexer ge-

staltet als heute.

Buchem: Die Politik droht ja gelegentlich

mit einem Obligatorium, soweit es uns

nicht gelingen sollte, die notwendige Ver-

breiterung der bAV zu erreichen. Ich bin

sicher, dass dies mit einer Verbesserung

der steuerlichen und arbeitsrechtlichen

Rahmenbedingungen vermieden werden

kann. Ich bin gleichfalls zuversichtlich,

dass alle Beteiligten die Zeichen der Zeit

erkannt haben und aktiv an Lösungen ar-

beiten. Diese mögen sicherlich sehr viel-

fältig sein, aber unsere Wirtschaft ist es

auch. Die fünf Durchführungswege haben

schon in der Vergangenheit ihre Berechti-

gung gehabt und werden sie weiterhin ha-

ben. Ich glaube, dass wir mit den aktuell

diskutierten Maßnahmen eine Stärkung

der zweiten Säule erreichen können.

Enßlen: Ich wünsche mir natürlich ver-

einfachte Rahmenbedingungen. Es wäre

auch wünschenswert, wenn die Produkt-

anbieter für die Personalentscheider ver-

ständlichere Unterlagen anbieten würden.

Da sind in der Kreativität keine Grenzen

gesetzt.

GESPRÄCHSRUNDE

Page 19: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

MEINUNG

Rudolf Enßlen, Versicherungsmakler

Bei der Betriebsrente sind Ideen gefragt

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 19

Mit dem richtigen Konzept gelingt es, Arbeitgeber und Arbeitneh-

mer für die betriebliche Altersversorgung zu erreichen. Wenn alle

Steuer- und Abgabenvorteile ausgeschöpft werden, führt dies für die

Beschäftigten zu Betriebsrenten, die wirklich lohnen.

Als Makler, der betriebliche Altersversorgung für kleine und mitt-

lere, nicht tarifgebundene Unternehmen betreibt, bin ich häufig

mit den üblichen Problemen konfrontiert. Arbeitgeber wimmeln

ab, sie wollen weder Zeit noch Geld opfern. Viele Arbeitnehmer

kennen ihre Rechte nicht, was die Einrichtung einer bAV betrifft,

und wenn doch, sind sie meistens nur bereit, Minibeträge zu in-

vestieren. Dadurch werden die künftigen Leistungen zu gering

sein, um die Rentenlücke wirksam zu schließen. Leider muss ich

auch immer wieder feststellen, dass Makler die bAV schlechtre-

den. Ich kann das nicht verstehen. Wer

sich mit der Materie beschäftigt, muss

einsehen, dass die bAV unter allen

Vorsorgemöglichkeiten die beste, ef-

fektivste, und auch noch preiswerteste

ist. Das gilt auch in Zeiten, in denen

Niedrigzinsen Renditen aufzehren.

Angesichts der Schwierigkeiten auf die

Makler treffen, wenn sie bAV-Geschäft

machen wollen, habe ich mir vor eini-

gen Jahren überlegt, wie man die Sache

am bestehen angehen kann. Die selbst-

gestellte Aufgabe lautete: Ein Konzept

für eine betriebliche Altersversorgung

zu finden, bei dem mit einem gerin-

gen administrativen Aufwand im Un-

ternehmen für die Angestellten eine

Möglichkeit geschaffen wird, die ma-

ximalen staatlichen Förderungen für

den Aufbau der eigenen Betriebsrente

auszuschöpfen. Gleichzeitig sollte der

Arbeitgeber aus den Einsparungen bei

den SV-Abgaben in die Lage versetzt werden, freiwillig einen ho-

hen Beitragszuschuss zu zahlen, ohne dass sich dadurch die Per-

sonalkosten erhöhen. Meine Lösung heißt „Enßlen bAV-Cuvée“,

was einerseits der Tatsache geschuldet ist, dass zu meinen Kun-

den vor allem württembergische Winzergenossenschaften zählen,

und dass es sich um eine Verbindung aus Direktversicherung und

Unterstützungskasse handelt. Für alle Arbeitnehmer-Bruttoein-

kommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenver-

sicherung ergibt sich aus diesem Konzept die höchstmögliche

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Der Arbeitgeber erzielt

durch die Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen in

Höhe von zweimal vier Prozent eine Ersparnis bei den Sozialver-

sicherungsbeiträgen, mit der er sich durch einen hohen Zuschuss

an den Arbeitnehmerbeiträgen beteiligen kann. Das ist für den

Arbeitgeber aufwandsneutral.

Bei Rentenbeginn erhält der Arbeit-

nehmer aus der Direktversicherung

eine lebenslange Rente. Der Clou ist

aber die Kapitalauszahlung aus der

Unterstützungskasse. Durch sie be-

kommt der Arbeitnehmer bei Renten-

beginn sofort mehr Geld zurück, als er

netto während der Beitragszeit in alle

Verträge eingezahlt hat.

Viele Markteilnehmer glauben, die

Unterstützungskasse wäre vor allem

etwas für die Bedürfnisse von Fach-

und Führungskräften mit hohen Ein-

kommen. Das ist nicht der Fall, sofern

der Arbeitgeber die bAV dazu nutzt,

um Arbeitnehmer im Unternehmen zu

halten. Die wichtigste Voraussetzung

für den Einsatz einer Unterstützungs-

kasse ist deshalb ein von beiden Seiten

auf Dauer angelegtes Beschäftigungs-

verhältnis.

„Die bAV ist unter allen Vor-

sorgemöglichkeiten die beste,

effektivste und auch noch

preiswerteste.“

Rudolf Enßlen, Versicherungsmakler

Page 20: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

MEINUNG

Knapp 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

in Deutschland besitzen eine betriebliche Altersversorgung (bAV).

In kleineren und mittelständischen Unternehmen ist es sogar nur

ein Drittel der Arbeiter und Angestellten. Daher will die Große Koali-

tion die bAV gerade in diesen Unternehmen stärken.

Die größten Hemmnisse, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer von

der Betriebsrente abhalten, hat ein Gutachten von Dirk Kiese-

wetter, Wirtschaftsprofessor an der Universität Würzburg, jüngst

noch einmal bestätigt: Geringverdiener haben zu wenig Geld,

kleinen Unternehmen mangelt es an Anreizen und auf beiden

Seiten sind kaum Kenntnisse über die Betriebsrente vorhanden.

Dazu kommt die Angst vor der Komplexität und dem vermeint-

lichen Verwaltungsaufwand. So die Ergebnisse der im April 2016

erschienenen Umfrage, die Professor Kiesewetter im Rahmen sei-

nes Gutachtens durchführte.

Nun sollte man meinen, die Bundesregierung reagiere auf diese

Erkenntnisse, indem sie einen Gesetzesentwurf vorlegt, der die

bAV vereinfacht, die Geringverdiener stärkt und den Verwal-

tungsaufwand für Unternehmen verringert. Weit gefehlt. Andrea

Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hält unbeirrt

an ihrem Vorhaben fest, ein sogenanntes Sozialpartnermodell

einzuführen. Danach sollen Gewerkschaften mit Arbeitgeberver-

bänden über Tarifverträge gemeinsame Versorgungsträger grün-

den, über die dann alle Beschäftigten der Tarifunternehmen eine

Betriebsrente erhalten sollen.

Das heißt, neben die bestehende bAV mit ihren bestehenden fünf

Durchführungswegen soll eine zusätzliche, neue Tarifrente gesetzt

werden - komplett haftungsfrei für die Arbeitgeber. Die Garantie

der eingezahlten Beiträge, die bisher der Arbeitgeber übernahm,

soll nach Vorschlag von Professor Peter Hanau und Dr. Marco

Arteaga, Gutachter im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums,

zugunsten eines „Zielrentenmodells“ entfallen.

Zielrente sollte für alle gelten

Bei dem Zielrentenmodell gibt es eine feste Beitragszusage; die

spätere Leistung wird jedoch nicht verbindlich festgelegt, son-

dern nur gewissenhaft geschätzt. Eigentlich eine gute Idee, wenn

man sie für alle Durchführungswege der bAV öffnete. Denn in

Zeiten von Nullzinsen werden Beitragszusagen mit Mindestleis-

tung immer schwerer kalkulierbar. Zielrenten könnten da ein gu-

ter Mittelweg sein, wenn man reine Beitragszusagen vermeiden

möchte. Wenn der Gesetzgeber den Versicherern ebenfalls die

Möglichkeit einräumte, solche Systeme anzubieten, könnten sie

kapitaleffizientere Produkte in der bAV anbieten, die eine höhere

Rendite in Aussicht stellen. Allein, Frau Nahles will das nicht.

Das neue Zielrentensystem soll nur für die Tarifrente eingeführt

werden. Überhaupt wird für die „Nahles-Rente“ ein völlig neues

System geschaffen – mit eigenen Regeln und Vorschriften. Ein

eigenes Rechtssystem führt jedoch zu ungleichen Wettbewerbs-

bedingungen. Das ist nicht fair. Der Rechtsrahmen sollte für alle

bAV-Anbieter gleich sein. Zudem macht er die bAV mit einem

sechsten Durchführungsweg noch komplexer.

Dafür soll es für Geringverdiener künftig Anreize geben, eine

bAV abzuschließen. Ein „bAV-Förderbetrag“ soll Arbeitgeber

anregen, Arbeitnehmern unterer Gehaltsklassen einen Zuschuss

Chance zur Reform vertan?

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI

20 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Page 21: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

zu zahlen. Von dem Zuschuss erhal-

ten die Unternehmen dann 30 Prozent

über die Lohnsteuer zurück. Weniger

bürokratisch und zielführender wäre

freilich, die Anrechnung von Betriebs-

renten auf die Grundsicherung zu

streichen und Betriebsrenten von der

Kranken- und Pflegeversicherungs-

pflicht zu befreien. Denn wer verzich-

tet schon freiwillig auf Gehalt, wenn

er nicht weiß, ob er im Alter davon

profitieren wird?

Chance zur Vereinfachung ungenutzt

Um den Verwaltungsaufwand für Un-

ternehmen zu verringern, wäre es auch

besser gewesen, den Förderrahmen zu

vereinfachen. Zurzeit müssen Arbeit-

nehmer verschiedene Durchführungs-

wege kombinieren, um die maximale staatliche Förderung zu

erhalten. Dies führt bei Arbeitgebern zu einem unnötigen Ver-

waltungsaufwand. Hier hätte der Gesetzgeber ansetzen und den

Förderrahmen vereinheitlichen können. Stattdessen plant er ei-

nen weiteren Förderbeitrag, der den Verwaltungsaufwand für die

Firmen weiter erhöht.

Was hätte die Bundesregierung nicht alles tun können, um der

bAV neue Impulse zu verleihen: Sie hätte die Komplexität redu-

zieren können, indem sie ermöglicht, dass die volle Förderung auf

einen Durchführungsweg konzen triert

werden kann. Sie hätte für höhere

Renten sorgen können, indem sie den

Förderrahmen auf bis zu zehn Prozent

der Beitragsbemessungsgrenze (West)

erhöht. Sie hätte vereinfachen können,

indem sie Arbeitgeber verpflichtet,

ihre Sozialversicherungsersparnis als

Zuschuss an den Arbeitnehmer weiter-

zugeben.

Stattdessen will sie lieber ein Parallel-

universum neben die bewährte bAV set-

zen, sodass Arbeitgeber künftig sechs

verschiedene Durchführungs wege

verwalten müssen. Bei Arbeitnehmern

kann die „Nahles-Rente“ dazu führen,

dass sie denken, sie hätten ausreichend

vorgesorgt, obwohl ihre Versorgungs-

lücke noch weit klafft. Und bAV-Ver-

mittler wird sie arbeitslos machen, denn eine Beratung durch

Experten ist bei der Tarifrente nicht vorgesehen – um Kosten zu

sparen. Ob das Ganze überhaupt legal ist, werden womöglich

Gerichte klären. Professor Schwintowski von der Humboldt-

Universität hält das Sozialpartnermodell für europarechtswidrig,

weil es massiv in die Wettbewerbsfreiheit eingreifen würde.

Noch bleibt die Hoffnung, dass die Vernunft siegt. Denn noch

können Betroffen mit ihrem Bundestagsabgeordneten sprechen.

Und ein Gespräch wirkt oft Wunder.

„Der Rechtsrahmen sollte für

alle bAV-Anbieter gleich sein.

Ein sechster Weg macht die

bAV noch komplexer.“

Fabian von Löbbecke, Talanx Pensions-

management, Verantworlicher für bAV bei HDI

MEINUNG

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 21

Page 22: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

FAktEN

Moderne bAV-Produkte - warum Garantie nicht alles ist

Dr. Stefanie Alt, Leiterin Produkt- und Marktmanagement Leben der Nürnberger Versicherung

22 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Spätestens durch die erneute Absenkung des Höchstrechnungs-

zinses zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent wird auch den größten

Verfechtern konventioneller Versicherungstarife bewusst, dass eine

Beitragserhaltungsgarantie kalkulatorisch kaum noch möglich ist.

Mindestlaufzeiten von 25 Jahren und länger bedeuten, dass Ar-

beitnehmer ab einem Alter von 42 Jahren im Normalfall nicht

mehr an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) teilnehmen

könnten. Damit wäre für fast die Hälfte der Erwerbstätigen in

Deutschland der Abschluss einer bAV unmöglich. Die voraus-

sichtlich weiter anhaltende Niedrigzinsphase erfordert deshalb

auch in der bAV eine moderne Produktgestaltung, um der Nach-

frage nach einer rentierlichen Altersvorsorge unter den aktuellen

Kapitalmarktbedingungen gerecht zu werden. Einen innovativen

Ansatz, auch im Hinblick auf die Positionierung des Arbeitgebers

im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, stellt dabei die Neu-

ausrichtung konventioneller Garantiekonzepte zugunsten lang-

fristig höherer Ertragschancen für den Arbeitnehmer dar.

Rechtlich gibt das Betriebsrentengesetz eine Mindestgarantie

dabei nur ausdrücklich für die Beitragszusage mit Mindestleis-

tung (BZML) vor, während der Gesetzeswortlaut für die bei-

tragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) insoweit keine Aussage

enthält. Insbesondere beim Aufbau

einer bAV im Wege einer Entgelt-

umwandlung ist hier jedenfalls das

Wertgleichheitsgebot des Paragra-

fen 1 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes

zur Verbesserung der betrieblichen

Altersversorgung (BetrAVG) beziehungsweise der vom Bundes-

arbeitsgericht (BAG) formulierte Gedanke der Werthaltigkeit der

bAV zu beachten. Nach Ansicht der Arbeitsrechtler ist es dabei

nicht zu beanstanden, wenn Verwaltungskosten eines externen

Versorgungsträgers (in der Regel der Versicherer) bei der Höhe

der Anwartschaft abgezogen werden, da ein derartiger Rech-

nungsposten ohnehin Bestandteil jeder versicherungsmathemati-

schen Kalkulation ist.

Betriebsrentenrechtliche Grundlagen

Auch ausgeurteilt ist die Frage, ob Abschlusskosten den Vertrag

durch die „Zillmerung“ zu Beginn belastet werden dürfen. Eine

angemessene Verrechnung der Abschluss- und Verwaltungskos-

ten mit der Versorgungsanwartschaft steht somit dem Erforder-

nis der Wertgleichheit grundsätzlich nicht entgegen. Gleiches gilt

auch für den Abzug der Risikobeiträge, da diese Teil der Kalku-

lation sind. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass arbeitsrechtlich

meines Erachtens nach nicht der Bruttobeitrag für die Bestim-

mung der Wertgleichheit betrachtet werden muss, sondern nur

die Nettobeitrag.

In weiten Teil des BAV-Schrifttums wird als Maßstab für eine

BOLZ aber eine Verzinsung des Nettobeitrags mit einer marktüb-

liche Mindestverzinsung zu Grunde

gelegt. Zur Frage der marktüblichen

Verzinsung hatte sich das BAG vor

wenigen Wochen geäußert und da-

bei einen sehr großen Spielraum ein-

geräumt. Nach Ansicht der Richter

Quelle: Nürnberger

Garantien für den Nettobeitrag

Bruttobeitrag

Kosten für den Abschluss, die Verwaltung und das Risiko

Nettobeitrag „angemessene“ Verzinsung

Page 23: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

FAktEN

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 23

obliegt es dem Unternehmen, welchen

Markt es für die Üblichkeit der Verzin-

sung heranzieht und welchen konkre-

ten Zinssatz es festgelegt. Er muss sich

jedoch am Rahmen billigen Ermessens

nach Paragraf 315 BGB messen lassen

(so Aktenzeichen 3 AZR 272/15).

Demnach ist es aber zulässig, für die

Verzinsung eines Versorgungskapitals

auf die Sicherheit der Anlage abzu-

stellen. Aufgrund der hohen Sicher-

heiten in den Versicherungsprodukten

sprechen meines Erachtens nach keine

rechtlichen Gründe dagegen, den Zins-

satz an die Rendite für Nullkuponan-

leihen der Bundesrepublik Deutsch-

land anzulehnen. Diese rentieren

aktuell bis zu einer Laufzeit von fast

15 Jahren im negativen Bereich. Von

den Arbeitgebern kann deshalb nicht gefordert werden, dass sie

bei Versorgungszusagen im Wege der BOLZ mehr als den Erhalt

der Nettobeiträge zusagen müssen, zumal sie höhere Zinsen in

der Direktversicherung oder bei einer rückgedeckten Unterstüt-

zungskasse nicht selbst erwirtschaften, sondern über den Versor-

gungsträger ausfinanzieren.

Ausgangspunkt für die Frage der Wertgleichheit muss damit al-

lenfalls der Erhalt der Nettobeiträge sein. Wir gehen nicht davon

aus, dass dadurch generell ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf

den Bruttobeitragserhalt im aktuel-

len Zinsumfeld in der bAV bestehen

kann.

Chancen durch Indexbeteiligung

Stattdessen können aber alternative

Produkte gewählt werden, die nicht

zwingend die Garantieverzinsung des

Lebensversicherers erhalten müssen,

aber mindestens den Erhalt der einge-

zahlten Nettobeiträge sicherstellen. Ist

dies durch die Produktgestaltung ge-

währleistet, stellt die BOLZ bei pass-

genauer Abstimmung der Versorgungs-

zusage auf das Versicherungsprodukt

aus hiesiger Sicht auch künftig ein gu-

tes Instrument zur Vermeidung einer

Auffüllpflicht des Arbeitgebers dar. Im

Hinblick auf den vom BAG betonten

Vorsorgecharakter der bAV dürften demgegenüber solche Pro-

dukte rechtlich riskant sein, deren Garantieleistung nur einem

Bruchteil der Summe der Nettosparbeiträge entspricht.

Eine attraktive Produktalternative zum konventionellen Ga-

rantieprodukt können hier Indexpolicen, wie beispielsweise die

„Nürnberger Dax-Rente“ sein. Diese stellt ein ausgewogenes

Verhältnis zwischen dem Beitragserhalt auf der einen Seite und

einer attraktiven Renditechance durch die Möglichkeit der In-

dexpartizipation auf der anderen Seite her.

„Indexpolicen stellen ein aus-

gewogenes Verhältnis zwischen

Beitragserhalt und Rendite-

chancen durch die Möglichkeit

der Indexpartizipation her.“

Dr. Stefanie Alt, Nürnberger

Page 24: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

24 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Die Niedrigzinsphase und Solvency II stellen hohe Anforderungen

an die Lebensversicherungsbranche und an die Produktwelt: Es

wird schwieriger, mit reinen Klassikprodukten sinnvoll eine eigene

Altersversorgung aufzubauen.

Doch welche Produkte können die bisherigen klassischen Ver-

sicherungsprodukte, die oft perfekt das Streben nach Sicherheit

vieler Menschen in Deutschland befriedigten, im gegenwärtigen

Markt ablösen? Im Idealfall sollten sie Sicherheit und Rendite-

chance auf sich vereinen und einfach zu handhaben sein. Am Le-

bensversicherungsmarkt etabliert sich hier gerade die Indexpolice

als neuer Produktstandard. Das Prinzip ist einfach: Ein „klassi-

scher Motor“ – das heißt die Anlage in einem Deckungsstock des

Versicherers – wird ergänzt durch die sogenannte Indexpartizi-

pation, die auch noch jährlich variiert werden kann. Zur Wahl

stehen eine klassische Überschussbeteiligung oder das Investment

in eine Indexbeteiligung. Und auch die Indexbeteiligung selbst

ist nochmals mit einer Sicherheitsoption versehen: Eine negative

Entwicklung des Vertragsguthabens ist ausgeschlossen. Damit ist

dieses Produkt der sogenannten „neuen Klassik“ eine gute Opti-

on für den sicherheitsorientierten Kunden, der gleichzeitig höhe-

re Renditechancen nutzen will.

Untersuchungen des renommierten Instituts für Vorsorge- und Fi-

nanzplanung (IVFP) kommen zu dem Schluss, dass gut gemachte

Indexpolicen, wenn der Kunde die Indexpartizipation stets nutzt,

nicht nur mit klassischen Produkten mithalten, sondern sie sogar

deutlich übertreffen können. So beispielsweise mit der Stuttgar-

ter Indexrente „Index-safe“.

Doch wie sieht es mit dem Einsatz der neuen Indexprodukte in

der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aus? Gleich einmal vor-

weg: Auch hier eignen sich Indexprodukte hervorragend. Wich-

tig ist, dass gerade bei der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer

so zu informieren ist, dass er eine gute Entscheidungsgrundlage

für beziehungsweise gegen die betriebliche Altersversorgung hat.

Arbeitnehmer umfassend informieren

Vier Dinge muss er nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes

wissen:

1. Wer ist der Versorgungsträger?

2. Welcher Durchführungsweg wird ihm angeboten?

3. Welche Zusageart wird ihm angeboten (Beitragsorientierte

Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung)?

4. Wie ist das angebotene Produkt / die Versorgung

ausgestaltet? (Aushändigung aller Versichererunterlagen /

Versorgungsordnung des Unternehmens)

Bei nicht-klassischen Produkten kommt für die Entscheidungs-

findung des Arbeitnehmers meines Erachtens auch noch eine

konkrete Information zur Art und Funktionsweise des Produktes

hinzu.

Vielfach bieten mittlerweile Firmen dem Arbeitnehmer auch meh-

rere Produktarten zur Auswahl an. Erfolgt dazu, wie meist, eine

Beratung zum Beispiel durch den vom Arbeitgeber beauftragten

Makler, sollte dieser auch entscheidungsrelevante Informationen

dazu geben, wie sich die angebotenen Produktarten voneinander

unterscheiden. Denn wie sonst soll sich der Arbeitnehmer ent-

scheiden können? Die Stuttgarter hat dazu als Hilfestellung eine

FAktEN

Die „neue Klassik“ in der betrieblichen Altersversorgung

Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Page 25: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

FAktEN

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 25

Übersicht der Unterschiede zwischen

den verschiedenen Produktarten und

Tarifen der Stuttgarter zusammenge-

stellt.

Last but not least sollte der Arbeitgeber,

der als Versicherungsnehmer zunächst

einmal alle Gestaltungsrechte des Ver-

sicherungsvertrags innehat, durch eine

Vollmacht den Arbeitnehmer ermäch-

tigen, zum Beispiel die Änderung der

Indexbeteiligung, selbst vorzunehmen.

Schließlich geht es um das Geld des

Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber

treuhänderisch in eine betriebliche Al-

tersversorgung umwandelt.

Hilfreich ist es auch, wenn in der Ent-

geltumwandlungsvereinbarung und

in den entsprechenden Anlagen alle

wichtigen Stichpunkte zur Versorgung zusammenfassend aufge-

führt sind. Das erleichtert die Dokumentation für den Makler

und schafft einen sicheren Rechtsrahmen für Arbeitgeber und

Arbeitnehmer.

Vermittler brauchen umfangreiches Know-how

Da die betriebliche Altersversorgung ein komplexes Konstrukt

ist, hat sich eine nach Rubriken zusammengefasste Information

des Arbeitnehmers bewährt. Damit hat der Arbeitgeber zum Bei-

spiel in Streitfällen immer eine Dokumentation zur Hand.

Das Indexprodukt hat – in der betrieb-

lichen Altersversorgung richtig einge-

setzt – noch einen weiteren Vorteil: Es

kann auch in der Unterstützungskasse

als Rückdeckungsprodukt eingesetzt

werden. Damit eröffnet sich auch in

diesem Durchführungsweg eine gute

Option neben der Klassik.

Insgesamt ist es sehr erfreulich, dass

sich mittlerweile die Produktland-

schaft für den Kunden aufgefächert

hat: Klassik, Index, Hybrid, um nur

die großen Varianten zu nennen. Für

den Vermittler bedeutet das auch, dass

er hier mit gutem Fachwissen punkten

kann. Eine stete Fortbildung zu den

Entwicklungen und unterschiedlichen

Ausprägungen in der Produktwelt ist

mittlerweile ein „Muss“. Und genau dahin geht auch die Reise

mit PIB / PRIIP ab 1. Januar 2016 und IDD (voraussichtlich) ab

1. Januar 2017: Der Vermittler muss Produkt und Kundenprofil

„matchen“ – und das setzt gute Produktkenntnisse zwingend vo-

raus. Gleichzeitig ist das auch der Bereich, in dem der Vermittler

überzeugen kann.

Fazit: Die betriebliche Altersversorgung wird durch die neuen

Produktarten vielfältiger und auch komplexer. Es eröffnen sich

dadurch neue Chancen für gut ausgebildete Vermittler, für die

der Markt der Altersvorsorge weiterhin weit offen steht.

„Der Vermittler muss Produkt

und Kundenprofil ‚matchen‘ –

und das setzt gute Produkt-

kenntnisse zwingend voraus.“

Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter

Page 26: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

„Wir brauchen einen rechtssicheren Rahmen für den Durchführungsweg Direktversicherung“

Interview mit Dr. Henriette Meissner, Ge-

schäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-

Management GmbH und Generalbevoll-

mächtigte für die bAV der Stuttgarter

Lebensversicherung a. G.

Frau Dr. Meissner, welches sind nach Ih-

ren Erkenntnissen die größten Hürden für

die stärkere Verbreitung der bAV in klei-

nen und mittleren Unternehmen (KMU)?

Wenn man sie anspricht, sind viele davon

bereit, eine Betriebsrente anzubieten und

die Sozialversicherungsersparnis als Zu-

schuss zu geben. Gerade die Chefs von

KMU sind oft sehr sozial eingestellt. Der

Knackpunkt ist die Ansprache und die

Kommunikation. Hier hat uns Großbri-

tannien gezeigt, wie man auch den letzten

Arbeitgeber mobilisiert. Dort gab es für

die flächendeckende Einführung der Be-

triebsrenten eine hervorragende Kommu-

nikationskampagne, bei der die Aufsichts-

behörde (The Pension Regulator) und die

Chambers of Commerce (das britische

Pendant zu den Industrie- und Handels-

kammern) intensiv zusammengearbeitet

und informiert haben. Zusätzlich würde

in Deutschland die Möglichkeit helfen,

rechtssicher ein für beide Seiten freiwilli-

ges Opting-Out anbieten zu können.

Wie sollte die Betriebsrentenreform aus-

fallen, um die Verbreitung der bAV ent-

scheidend zu verbessern?

Die bisher bekannt gewordenen Pläne

zielen vor allem auf große tarifvertraglich

organisierten Bereiche. Dort gibt es aber

meist schon eine gute Betriebsrente.

Den im Koalitionsvertrag avisierten KMU

und den geringer verdienenden Arbeit-

nehmern hingegen wird dadurch nicht

geholfen. Die in diesem Zusammenhang

thematisierte Allgemeinverbindlichkeits-

erklärung passt nicht zum Mittelstand,

unserem Jobmotor, wo die mangelnde

Tarifbindung und die damit verbundene

Flexibilität zum Erfolgsmodell gehören.

Dazu sind nötig: ein rechtssicheres freiwil-

liges Opting-out für KMU mit 10 bis 250

Mitarbeitern, ein sicherer Rechtsrahmen

für die Direktversicherung, die pauscha-

le Weitergabe der Sozialversicherungser-

sparnis sowie eine flächendeckende po-

sitive Kommunikation der Betriebsrente,

zum Beispiel durch die Industrie- und

Handelskammern sowie die Bundesregie-

rung. Für Arbeitnehmer: der Verzicht auf

die Anrechnung auf die Grundsicherung,

eine Entlastung bei der Verbeitragung im

Alter und ein staatlicher Zuschuss für die

Niedrigverdiener. Insgesamt braucht es ei-

nen rechtssicheren einfachen Rahmen für

den einfachen Durchführungsweg Direkt-

versicherung.

Welche Bedeutung hat das bAV-Geschäft

für die Stuttgarter?

Die Stuttgarter ist im Maklermarkt als

kompetenter, solider Partner etabliert.

Das Geschäftsfeld bAV ist für uns ein her-

vorragendes Wachstumsfeld, auf das wir

uns fokussieren. Es hat uns sehr gefreut,

dass wir uns im aktuellen bAV-Kompe-

tenzrating des Instituts für Vorsorge- und

Finanzplanung (IVFP) nochmals verbes-

sern konnten. Wir haben die bestmög-

liche Auszeichnung „exzellent“ mit der

Gesamtnote 1,2 erhalten. Und unsere Ge-

schäftszahlen zeigen, dass die Makler uns

das Geschäft anvertrauen.

Welche Schwerpunkte setzt die Stuttgar-

ter bei der bAV-Vertriebsunterstützung?

Wir haben von Anfang an auf exzellenten

persönlichen Service gesetzt. Die Makler

schätzen unsere Vertriebsunterstützer,

weil sie eine hohe Wissens- und Verkaufs-

kompetenz haben. Wir sind stolz darauf,

dass wir sehr schnell helfen.

Stellt die Entwicklung hin zu immer kom-

plexeren Produkten (Stichwort: Indexpo-

licen) eine neue Hürde für die bAV dar?

Ein klares Nein. Die neuen Produkte ha-

ben meist eine Basis im Deckungsstock

mit einem Add-on, durch das der Kun-

de stärker an den Märkten partizipiert.

Nicht umsonst spricht man von „neuer

Klassik“. Das verstehen die Kunden, weil

sie ja von der Niedrigzinsphase selbst be-

troffen sind.

Allerdings ist es wichtig, dass die Vermitt-

ler hier auf „Augenhöhe“ mit ihren Kun-

den sprechen und die neuen Produkte gut

erklären können. Bei unserer Road-Show

haben wir daher großen Wert auf eine

neutrale Information zur Funktionsweise

unseres Indexproduktes gelegt.

26 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

FAktEN

Page 27: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

Wohlstand neu denken

Christine Graeff, EZB, über Kommunikation als Instrument der Geldpolitik

Prof. Dr. Lars Feld über Migration, Demografi e und Nullzinsen

Jochen Wermuth zur Relevanz vonImpact Investing

Jetzt anmelden: trendforum-vm.de

Für alle, die Vermögen verantworten

Prof. Dr. Lars Feld Jochen WermuthChristine Graeff

Frankfurt am 15.11. 2016

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Die betriebliche Altersversorgung ist und bleibt die lukrativste

Möglichkeit des Sparens fürs Alter. Es ist die einzige Form der Al-

tersvorsorge, bei der der Arbeitgeber etwas dazugibt. Zwar ist die

bAV-Bilanz auch in Niedrigzinszeiten positiv, künftig wird es aber

stärker ankommen, die Chancen der Aktienmärkte zu nutzen.

Unsere Expertenrunde bestätigte, dass sich die betriebliche Al-

tersversorgung in einer entscheidenden Phase befindet, in der die

Weichen neu gestellt werden. Die Meinungen waren so unter-

schiedlich wie die Bedürfnisse der Akteure des bAV-Marktes. Die

„Knackpunkte“ sind das Ausmaß von Garantien, die Haftung

der Arbeitgeber, die Ausdehnung des Anlagespektrums auf den

Aktienmarkt, die Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen,

die Form der Leistungszusagen sowie der Grad der Verbindlich-

keit der Einbeziehung von Arbeitnehmern in Betriebsrentenver-

einbarungen. Durch die Neuregelungen des Betriebsrentenstär-

kungsgesetzes wird die bAV vielfältiger, aber auch chancenreicher

werden. Ob diese neuen Möglichkeiten die Sache für Arbeitge-

ber, Arbeitnehmer und Vermittler nicht noch komplexer machen,

als sie mit fünf Durchführungswegen bisher ohnehin schon war,

kann man beklagen, wird jedoch kaum zu vermeiden sein.

Im Vorfeld des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die Dis-

kussion kontrovers ausgetragen. Die Versicherungswirtschaft, die

die bAV bisher im Wesentlichen bestritten hat, war der Meinung,

dass Korrekturen am bestehenden System die bAV einfacher und

attraktiver machen könnte: Mehr Anreize für Arbeitnehmer mit

geringem Einkommen und Freibeträge für bAV-Leistungen bei

der Inanspruchnahme der Grundsicherung gehören dazu. Ebenso

die Abschaffung der vollen Beitragspflicht in der Kranken- und

Pflegeversicherung auf bAV-Leistungen. Die Anhebung des För-

derrahmens war längst überfällig.

Neue Regeln und neue Chancen

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales favorisierte

Betriebsrentenmodell setzt hingegen auf Vereinbarungen zwischen

den Tarifpartnern, die gemeinsame Einrichtungen zur Durchfüh-

rung der betrieblichen Altersversorgung bilden sollen. Das ist

im Grund nichts Neues, denn es gibt erfolgreiche Vorbilder wie

die Chemie Pensionsfonds AG, die Metallrente oder die Klinik-

Rente. Trotzdem kommt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

ein Paradigmenwechsel. Die Arbeitgeber werden auch formal

aus der Haftung entlassen. Diese bestand bisher allerdings nur

auf dem Papier, denn die Versicherungswirtschaft hat sie bisher

übernommen. Die bAV krankte bislang an vielen Gebrechen,

die Arbeitgeberhaftung gehörte nicht dazu. Kritiker befürchten

deshalb, dass das Prinzip „Pay and forget“ nicht unbedingt eine

vertrauensbildende Maßnahme für die bAV darstellt. Verbunden

mit der Reform der bAV sein wird ein stärkeres Engagement am

SCHlUSSPUNkt

28 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Betriebsrenten brauchen einen Neustart

Page 29: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

Kapitalmarkt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, denn es be-

freit die bAV aus der eisigen Umklammerung der Niedrigzinsen.

Wenn die Beiträge teilweise oder sogar überwiegend am Akti-

enmarkt angelegt werden können, erhöht das die Aussicht auf

höhere Renditen und am Ende natürlich auf höhere Renten. Die

damit in Zusammenhag stehenden Risiken kann man in Kauf

nehmen, denn bei der bAV handelt es sich um langfristige Spar-

verträge, die die Beschäftigen im Idealfall ihr ganzes Arbeitsleben

lange begleiten sollen. Langfristige Sparprozesse eignen sich für

Aktienengagements besonders gut, denn im Laufe der Zeit – so

besagt die Erfahrung noch immer – werden selbst Börseneinbrü-

che immer wieder ausgeglichen und wettgemacht. Gegenüber der

traditionellen versicherungsförmigen bAV mit ihren vielen teuren

Garantien und wenig ertragreichen Anlagen stellt die neue Be-

triebsrente also einen Vorteil dar.

Auch bei der Art der Leistungszusagen werden sich Arbeitneh-

mer an neue Zeiten gewöhnen müssen. Nicht mehr eine be-

stimmte Rentenhöhe wird künftig garantiert sein, sondern eine

Beitragshöhe und ein Leistungsziel. Allerdings setzt die Zielrente

bei Arbeitnehmern ein Umdenken voraus: Sie müssen sich an den

Gedanken gewöhnen, dass die Rente bei schlechter Börsenent-

wicklung auch mal zeitweise fallen kann. Das wird angesichts

des vorherrschenden Sicherheitsbewusstseins schwer zu vermit-

teln sein. Was die geplante Ausweitung des Förderrahmens be-

trifft, so soll die Bemessungsgrundlage für den Paragrafen 3 Nr.

63 Einkommensteuergesetz verbreitert werden. Das entspricht

einer Forderung der privaten Versicherungswirtschaft. In der

Praxis wird es aber darauf ankommen, dass dieser Förderrahmen

– beispielsweise 6,5 statt bisher vier Prozent des Bruttoverdiensts

– tatsächlich ausgeschöpft wird.

Einfacher wird es wohl nicht werden

Schließlich wird die neue Betriebsrente Anreize schaffen, damit

sich Arbeitgeber stärker an der bAV beteiligen. Daran haben

beide Seiten ein Interesse. Die Unternehmen können sich als

attrak tive Arbeitgeber präsentieren, die mit ihren Sozialleistun-

gen Fachkräfte gewinnen und an sich binden können. Für die

Arbeitnehmer ist ein Arbeitgeberbeitrag zur bAV seit jeher ein

Argument, selbst aktiv zu werden. Ein Zuschuss vom Arbeitge-

ber, so gaben 61 Prozent der Befragten in einer Untersuchung

Umfrage- und Analyseinstituts Yougov an, würden eine bAV ab-

schließen, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten würde.

Hoch im Kurs stehen als Abschlussmotiv auch mehr und bessere

Informationen über die bAV sowie eine bessere Beratung.

Dies ist ein deutlicher Wink an alle, die künftig Beratungen zur

betrieblichen Altersversorgung durchführen. Denn die bisherigen

Ergebnisse besagen, dass die private Versicherungswirtschaft gro-

ße Teile der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem in kleinen

und mittleren Unternehmen (KMU), nicht

erreicht hat. Die bAV ist und bleibt kom-

plex. Das kann man auch als Chance sehen.

Denn in der Wirtschaft herrscht Vielfalt. In-

sofern bleibt die bAV eine anspruchsvolle

Angelegenheit. Hans Pfeifer

SCHlUSSPUNkt

Mehrheit für Erhalt von Garantien (Zustimmung in Prozent)

Trifft voll und ganz zu

Trifft eher zuTrifft eher nicht

zuTrifft überhaupt

nicht zu

Die Garantien in der bAV sollten so bleiben wie sie sind�

19 51 23 7

Die optimale Lösung wäre eine Zielrente�

11 44 32 13

Zugunsten einer höheren Ren-dite würde ich auf einen Teil der Beitragsgarantie verzichten�

5 27 43 26

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 29

gekürzt Quellen: DIA

Page 30: Betriebliche Altersversorgung: Vorsorge mit Potenzial. · 2016. 10. 21. · Vorsorge mit Potenzial Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine tragende Säule der Altersvorsorge

30 bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016

Herausgeber:

portfolio Verlagsgesellschaft mbHKleine Hochstraße 9 –11, 60313 Frankfurt am Main

Diese Sonderpublikation ist eine Verlagsbeilage der portfolio Verlagsgesellschaft mbH mit freundlicher Unterstützung von: Nürnberger VersicherungStuttgarter VersicherungHDI

Projektleitung: Hajera Samadi, Tel.: +49 (0)69 8570 8118, [email protected]

Redaktion: Hans Pfeifer, Tel.: +49 (0)30 9349 5562, [email protected]

Druck: Silber Druck oHG, Am Waldstrauch 1, 34266 Niestetal

Fotos: Titel, S. 4 – 5, S. 28 – 29: StockphotoS. 6 –18: Tim Wegner, +49 (0)171 7272 510, [email protected]. 11: Mercer, S. 19: Rudolf Enßlen, S. 21: HDI S. 23: Nürnberger, S. 25 – 26: Stuttgarter

© Copyright: portfolio Verlagsgesellschaft mbH. Alle Rechte vorbehalten. Nach-druck in jeglicher Form, auch Fotokopien, nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Verlages. Den Artikeln, Empfehlungen und Grafiken liegen Informationen zugrunde, die die Redaktion für verlässlich hält. Eine Garantie für die Richtigkeit können Redaktion und Verlag allerdings nicht übernehmen.

Autoren:Dr. Stefani Alt, Uwe Buchem, Rudolf Enßlen, Fabian von Löbbecke, Dr. Henriette Meissner, Hans Pfeifer

ISSN 1613-6764

Rechtliche Hinweise:Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Gewähr für die Richtig-keit, Vollständigkeit oder Genauigkeit kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen vor Erwerb ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater. Alle Angaben und Einschätzungen sind indikativ und können sich jederzeit ändern. Bei dieser Information handelt es sich nicht um eine Finanz-analyse nach aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, sondern um eine Werbemittei-lung, die nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvorein-genommenheit von Finanzanalysen genügt und nicht einem Verbot des Handels vor Veröffentlichung von Finanz analysen unterliegt.

IM FOkUS

Mit freundlicher Unterstützung von:

Dr� Stefanie Alt

Leiterin Produkt und Marktmanagement Leben

bei der NÜRNBERGER

NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

Ostendstraße 100

90334 Nürnberg

E-Mail: stefanie�alt@nuernberger�de

nuernberger�de

Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Rotebühlstr� 120

70135 Stuttgart

Tel�: +49 (0)711 665 25 25

Fax: +49 (0)711 665 11 08

E-Mail: bav@stuttgarter�de

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HDI Lebensversicherung AG

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50679 Köln

Maklerservice: Tel�: +49 (0)221 144-4191

Fachcenter bAV: E-mail: fachcenter-bAV@hdi�de

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■ Anlage

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Fixed Income

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Finanzbranche?

Die nächsten Ausgaben erscheinen

mit portfolio international

bAV IM FOkUS, Ausgabe 05-2016 31

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