BetrieBliche Sicherheit und PSA SToP-PrinziP gegen ...halb kommen im Unternehmen viele...

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Bilder: Tereg 52 rationell reinigen ___ September 2018 PRAXIS PSA BETRIEBLICHE SICHERHEIT UND PSA STOP-PRINZIP GEGEN LEICHTSINN UND FüR MEHR SICHERHEIT Viele Tätigkeiten in Industrie, Handwerk, Transport und Verkehr bergen gesundheitliche Risiken für die Arbeiter. Deshalb ist das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nicht nur (über)lebenswichtig, sondern über die PSA-Benutzungsverordnung auch gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist nahezu alles per Gesetz geregelt. Das mag an mancher Stelle dem einen oder ande- ren unkomfortabel erscheinen. Wenn es aber um die Erhaltung der eigenen Gesundheit am Arbeitsplatz geht, stehen entsprechende gesetzliche Vorgaben eher nicht zur Diskussion. Schon gar nicht, wenn man auf die im Jahr 2017 insgesamt 873.562 gemeldeten Arbeitsunfälle schaut, davon 454 mit tödlichem Aus- gang allein am Arbeitsplatz. (Quelle: DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) SICHERHEIT GEHT VOR Die § 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz definieren die Pflichten des Arbeitgebers, zu denen auch die Aus- wahl und die Bereitstellung der PSA gehören. Den Umfang einer arbeitsplatzbezogenen, persönli- chen Schutzausrüstung regelt in oberster Instanz die EU-Richtlinie 89/686/EWG, unterteilt in drei Katego- rien: Sie reichen vom Schutz vor geringen Risiken (zum Beispiel Gebrauch von Schutzbrillen und Arbeitshand- schuhen) über den Standardschutz vor mechanischen Risiken (etwa durch das Tragen von Sicherheitsschu- hen, Gehörschutz, Helm) bis hin zum Vollschutz vor tödlichen Gefahren und möglichen, irreversiblen Ge- sundheitsgefahren, also Risiken, die man oft selbst gar nicht einschätzen kann. „Safety First“ lautet auch beim Hamburger Gebäu- dedienstleister Tereg das oberstes Gebot. Und des- halb kommen im Unternehmen viele unterschiedliche Schutzausrüstungen zum Einsatz, denn die täglichen Aufgaben der Mitarbeiter sind nicht nur körperlich herausfordernd, sondern können in vielen Bereichen ohne ausreichende Sicherheits- und Schutzmaßnah- men als durchaus gesundheitsbelastend bis hin zu lebensgefährlich eingestuft werden. Ein Blick in die Geschäftsbereiche zeigt die Vielfalt der PSA, die tag- täglich zum Einsatz kommen. SENSIBLES THEMA SCHADSTOFFSANIERUNG Im Geschäftsbereich Sanierung gehört neben der klassischen Bausanierung die Schadstoff-, Asbest- und Schimmelsanierung zum Tagesgeschäft ― alles Tätigkeiten, bei denen man zuallererst eine massive Belastung der Atemwege assoziiert. Thorsten Prien, Betriebsleiter Gebäudesanierung, da- zu: „In der Asbestsanierung beispielsweise ist ein reiß- fester Einwegschutzanzug der Kategorie III, Typ 5 und 6, staub- und partikeldicht sowie begrenzt sprühdicht, der Standard. Eine weitere wichtige Komponente ist die Wahl des richtigen Atemschutzes, abhängig von der jeweiligen Asbestexposition, der ein Mitarbeiter in seinem Arbeitsumfeld ausgesetzt ist.“ Verwendet werden Halbmasken bis hin zu gebläseun- terstützten Atemschutzmasken. In anderen Bereichen der Schadstoffsanierung – bei Austritt von Gasen oder Dämpfen – kommen Masken mit Aktivkohlefilter Gut gesichert ist dieser Arbeiter bei der Schiffsreinigung.

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BetrieBliche Sicherheit und PSA

SToP-PrinziP gegen LeichTSinn und für mehr sicherheitViele Tätigkeiten in Industrie, Handwerk, Transport und Verkehr bergen gesundheitliche Risiken für die Arbeiter. Deshalb ist das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nicht nur (über)lebenswichtig, sondern über die PSA-Benutzungsverordnung auch gesetzlich vorgeschrieben.

In Deutschland ist nahezu alles per Gesetz geregelt. Das mag an mancher Stelle dem einen oder ande-ren unkomfortabel erscheinen. Wenn es aber um die Erhaltung der eigenen Gesundheit am Arbeitsplatz geht, stehen entsprechende gesetzliche Vorgaben eher nicht zur Diskussion. Schon gar nicht, wenn man auf die im Jahr 2017 insgesamt 873.562 gemeldeten Arbeitsunfälle schaut, davon 454 mit tödlichem Aus-gang allein am Arbeitsplatz. (Quelle: DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)

Sicherheit geht Vor Die § 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz definieren die Pflichten des Arbeitgebers, zu denen auch die Aus-wahl und die Bereitstellung der PSA gehören.

Den Umfang einer arbeitsplatzbezogenen, persönli-chen Schutzausrüstung regelt in oberster Instanz die EU-Richtlinie 89/686/EWG, unterteilt in drei Katego-rien: Sie reichen vom Schutz vor geringen risiken (zum Beispiel Gebrauch von Schutzbrillen und Arbeitshand-schuhen) über den Standardschutz vor mechanischen risiken (etwa durch das Tragen von Sicherheitsschu-hen, Gehörschutz, Helm) bis hin zum Vollschutz vor tödlichen Gefahren und möglichen, irreversiblen Ge-sundheitsgefahren, also Risiken, die man oft selbst gar nicht einschätzen kann.„Safety First“ lautet auch beim Hamburger Gebäu-dedienstleister Tereg das oberstes Gebot. Und des-halb kommen im Unternehmen viele unterschiedliche Schutzausrüstungen zum Einsatz, denn die täglichen Aufgaben der Mitarbeiter sind nicht nur körperlich herausfordernd, sondern können in vielen Bereichen ohne ausreichende Sicherheits- und Schutzmaßnah-men als durchaus gesundheitsbelastend bis hin zu lebensgefährlich eingestuft werden. Ein Blick in die Geschäftsbereiche zeigt die Vielfalt der PSA, die tag-täglich zum Einsatz kommen.

SenSibleS thema SchadStoffSanierungIm Geschäftsbereich Sanierung gehört neben der klassischen Bausanierung die Schadstoff-, Asbest- und Schimmelsanierung zum Tagesgeschäft ― alles Tätigkeiten, bei denen man zuallererst eine massive Belastung der Atemwege assoziiert. Thorsten Prien, Betriebsleiter Gebäudesanierung, da-zu: „In der Asbestsanierung beispielsweise ist ein reiß-fester Einwegschutzanzug der Kategorie III, Typ 5 und 6, staub- und partikeldicht sowie begrenzt sprühdicht, der Standard. Eine weitere wichtige Komponente ist die Wahl des richtigen Atemschutzes, abhängig von der jeweiligen Asbestexposition, der ein Mitarbeiter in seinem Arbeitsumfeld ausgesetzt ist.“ Verwendet werden Halbmasken bis hin zu gebläseun-terstützten Atemschutzmasken. In anderen Bereichen der Schadstoffsanierung – bei Austritt von Gasen oder Dämpfen – kommen Masken mit Aktivkohlefilter gut gesichert ist dieser Arbeiter bei der Schiffsreinigung.

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Auch im Bus-fullservice sind Schutzmaßnahmen unerlässlich.

für Gefahrstoffe), für die Asbestsanierung beispiels-weise in der TRGS 519“, ergänzt Thorsten Prien.

gefährdungSbeurteilung alS baSiSArbeitsmedizinische Betreuung ist in der Schadstoff-sanierung obligatorisch. Der Betriebsleiter dazu: „Die Gefährdungsbeurteilung bildet für den Arbeitgeber die Basis für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge, die wiederum Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb ist. Dazu gehören die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten in beson-derer Weise, entsprechende Vorsorgeuntersuchungen (mit Zustimmung des Beschäftigten) sowie – unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht – die Bera-tung der Arbeitgeber. Nicht zuletzt liefern arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen wertvolle Erkenntnisse für die Gefährdungsbeurteilung und andere Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das System fußt also auf ständiger Rückkopplung.

zum Einsatz, die sich durch ihr Aufnahmevermögen unterscheiden: beispielsweise Gasfilter Typ A bei Lösemitteln (Maler- und Lackierarbeiten) oder Typ E bei Reinigungsarbeiten mit Säuren, Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff.Spezielle Schutzhandschuhe und textile Überschuhe komplettieren die persönliche Schutzausrüstung für den Arbeitsbereich Asbestsanierung. Hinzu kommt im Bedarfsfall Gehörschutz. „Alle übrigen sicherheits-relevanten Maßnahmen, wie beispielsweise die Ge-fährdungsbeurteilung und Informationsermittlung, die Baustelleneinrichtung inklusive Kontaminations-schutz, eine fachgerechte Entsorgung, die im Rahmen einer Schadstoffsanierung (etwa Asbest, PAK, PCB, KMF) erforderlich werden, sind dokumentiert im Re-gelwerk der verschiedenen TRGS (Technische Regeln

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Dem schließt sich im weiteren Verlauf eine kontinuier-liche medizinische Begleitung an.“ Art und Umfang sowie zeitliche Rhythmen der Untersuchungen sind dabei individuell. Maßgeblich dafür sind der Gesund-heitszustand des Mitarbeiters, sein Arbeitsumfeld und die gesundheitliche Belastung, der der Einzelne im Rahmen seiner Tätigkeiten ausgesetzt ist (BGI/GUV-I 504-1.2 – Handlungsanleitung für die arbeitsmedizini-sche Vorsorge). Asbestose, besser bekannt als Staub-lunge, ist in diesem Zusammenhang das bekannteste Krankheitsbild, das es durch diese Maßnahmen zu verhindern gilt.

glaS und faSSade? nicht ohne PSa!Arbeiten an Glas- und Fassadenflächen, Hauptbetä-tigungsfelder eines FM-Dienstleisters, geschehen in

Höhen und Bereichen, in denen spezielle Gurtsysteme fester Bestandteil der PSA sind. Gebäudereinigermeis-ter Hauke Pfingsten beschreibt die Sicherungssyste-me, die bedarfsgerecht zum Einsatz kommen: „Wir ver-wenden hauptsächlich Halte- und Rückhaltesysteme, die eine saubere Arbeitsplatzpositionierung ermögli-chen und mit denen die Arbeiten so ausgeführt wer-den können, dass ein Absturz verhindert wird. Weiter kommen sogenannte Auffangsysteme zum Einsatz, die bei einem Absturz die verunfallte Person sicher auffangen.“ Voraussetzung bei allen Sicherungs- und Rückhaltemaßnahmen sind geeignete Anschlagein-richtungen, die eine sichere Befestigung dieser PSA erst ermöglichen. Personal, das mit diesen Sicherungssystemen arbeitet, wird kontinuierlich geschult. Alle Systeme sind vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ordnungs-gemäßen Zustand und Funktionalität zu prüfen. Das Material wird je nach Arbeitseinsatz, mindestens aber einmal pro Jahr, an einen Sachkundigen beziehungs-weise den jeweiligen Herstellern der Gurt systeme zum grundlegenden Check überstellt. Material, das die Prüfung nicht zu einhundert Prozent besteht, wird ausgesondert und ersetzt. Der Umgang mit Sicherungssystemen ist in einer Betriebsanwei-sung entsprechend dokumentiert. „Und natürlich“, macht Hauke Pfingsten deutlich, „ist Höhentauglich-keit eine wichtige Voraussetzung für Arbeiten an Fas-saden, im Fahrkorb oder auf Arbeitsbrücken.“ Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Arbeiten mit Ab-sturzgefahr – im Alltagssprachgebrauch G 41 – geben hierüber Aufschluss und testieren die physische Taug-lichkeit des Mitarbeiters.

ab inS gleiS – aber nur geSchütztFest am Boden, aber nicht minder gefährlich, sind die Arbeiten in und an Verkehrsanlagen und Verkehrs-mitteln, Haltestellen und Betriebswerkstätten, die der Hamburger Dienstleister für den ÖPNV/SPNV deutschlandweit ausführt. Strom ist, neben vorbei-fahrenden Zügen und Rangierverkehr, die Haupt-gefahrenquelle in und am Gleis: Die Fahrzeuge im U-Bahn-Verkehr laufen mit 750 Volt, die Züge der Deutschen Bahn mit 15.000 Volt.Das Unternehmen stellt dem ÖPNV/SPNV-Siche r-ungsposten (Sipos) und Sicherungsaufsichtskräfte (Sa-kras) für Bau-, Wartungs- und Reparaturmaß nahmen im Gleisbereich bereit und beschäftigt eigene Gleis-reiniger-Teams. Marc Liedtke, Betriebs leiter: „Diese Mitarbeiter unterliegen einem extrem hohen Gefah-renpotenzial. Denn sie arbeiten nicht nur in den Be-triebspausen, sondern auch während des Fahrbetriebs in Gleis- und Tunnelabschnitten. Jeder Einzelne muss deshalb im unmittelbaren Umgang mit der unsichtba-ren Gefahrenquelle Strom täglich aufs Neue sensibili-siert werden und, was viel wichtiger ist, selbst achtsam sein und bleiben. Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit können in den Gleisan lagen tödlich enden.“

der glasreini-ger ist gegen Sturz vom dach mit einem angeschlage-nen haltegurt gesichert.

im reinraum kommt der Schutz mehr der umgebung zugute.

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Zum Standard gehören für das Gleispersonal neben der wetterfesten Warnkleidung die S-3-Sicherheits-stiefel (Zehenschutzkappe, profiliert, durchtrittsi-cher), zwei Mehrsignalklanghörner, eine Signalflagge sowie eine rot abblendbare Signallampe und natürlich Schulungen, in denen das Wissen zum Einsatz der Signalmittel, die Bedeutung der Bahnsignale, das Ver-halten im Gleisbereich im Normal- und Notfall immer wieder vertieft und aktualisiert wird.

Wer regelt WaS?Neben der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutz mittels Bekleidung, PSA, den Sicherheitsunterweisun-gen sowie den jährlich wiederkehrenden Schulungen darf die schriftliche Dokumentation in Form von Ge-fährdungsbeurteilungen nicht vernachlässigt werden.Eine durchgängige gesetzliche Regelung zu den Inhal-ten gibt es dazu nicht, orientiert sich diese doch eher an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sowie dem Umfang der Maßnahmen, die zu definieren sind.„Auf jeden Fall sind Gefährdungsbeurteilungen (GBU) Grundlage der betrieblichen Arbeitssicherheit“, macht Jörg Kunert (leitende Fachkraft für Arbeitssi-cherheit) deutlich. „Das Ausarbeiten dieser Dokumen-te ist Sache unseres Fachbereiches Arbeitssicherheit. Zudem binden wir unsere Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit in den Abteilungen, die jeweiligen Vorgesetz-

ten, Sicherheitsbeauftragte, aber auch Mitarbeiter des Qualitäts- und Umweltmanagements mit ein.“

exPertenrat gibt SicherheitExterne Fachkräfte aus sicherheitstechnischen Berei-chen oder betriebsmedizinischen Diensten werden, wenn es um Risikobewertungen oder die Unterstüt-zung bei der Ermittlung möglicher Gesundheitsge-fährdungen geht, ebenso zu Rate gezogen. Zu wichtig ist das Thema, als dass auf die Expertise von Fachleu-ten verzichtet werden kann. Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung ist eine Möglichkeit, Gefahrenquellen am Arbeitsort zu ver-meiden. Bei Tereg greift man zuerst auf das sogenann-te STOP-Prinzip zurück._ Substitution von Gefahrenquellen (Ersatz von ge-

sundheitsgefährdenden Stoffen durch harmlosere Stoffe.

Gefährdungsbeurteil ungen (GBU) sind Grundlage der betrieb lichen Arbeits­sicherheit. Jörg Kunert

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WANN IST EINE GEFÄHRDUNGS BEURTEILUNG DURCHZUFÜHREN?

vor Aufnahme der Tätigkeiten bei maßgeblichen Veränderungen in regelmäßigen Abständen

anlassbezogeneErstbeurteilungan bestehendenArbeitsplätzen

Planung neuer Arbeitsplätze/Arbeitsstätten Änderung von Rechtsvorschriften

Änderung der Umgebungsbedingungen neue Erkenntnisse nach Stand der Technik

Änderung von Arbeitsabläufen/Arbeitsverfahren neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Einsatz anderer/neuer Arbeitsstoff e Aktualisierungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

besonders gefährliche Arbeiten Festlegung von Prüflisten für Arbeitsmittel

Einsatz neuer Geräte/Maschinen/Einrichtungen nach Störfällen/Havarien

wesentliche Instandsetzungsmaßnahmennach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen

Die GebäudedienstleisterBundesinnungsverband

Ökologisch geschult, verantwortungsvolle Tätigkeiten:

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_ technische Maßnahmen (Sicherheitsschleusen in Gefahrenbereichen einrichten oder Schutzgitter aufstellen.

_ Organisatorische Maßnahmen (deutliche Trennung von Fuß- und Fahrwegen (bei Stapler- oder Räum-verkehr).

_ Personenbezogene Maßnahmen (Arbeitsschutz-Un-terweisungen, persönliche Schutzausrüstung).

dokumentation So Wichtig Wie die PraxiSGefährdungsbeurteilungen (GBU) zur betrieblichen Sicherheit sind der Staffelstab, der an alle Unterneh-mensbereiche und deren Mitarbeiter aufgabenbezo-gen weitergegeben werden muss. Jörg Kunert dazu: „Wir arbeiten bei der GBU mit einem modularen Auf-bau: Im Teil A sind Gefährdungen aufgeführt, die in jedem Betrieb anzutreffen sind, hervorgerufen durch Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung. Im Teil B werden die besonderen Gefährdungen doku-mentiert, wie beispielsweise Arbeiten an Licht- und Si-gnalanlagen, bei der Schiffsreinigung oder der Schäd-lingsbekämpfung, um hier nur einige zu nennen.“Bei der Risikobewertung greift man im Unternehmen gern auf die bewährte Zürich-Methode zurück, ein Verfahren, mit dem Risiken schnell und systematisch ermittelt sowie gleichzeitig geeignete Maßnahmen zur Risikobewältigung abgeleitet werden können. Die Abstufungen bei Eintrittswahrscheinlichkeit (un-wahrscheinlich/häufig) und Auswirkungen (unbe-deutend/katastrophal) bilden die Basis für die Maß-nahmen, die im Rahmen der GBU für den bewerteten Arbeitsbereich erstellt werden.Wann Gefährdungsbeurteilungen zu formulieren oder zu aktualisieren sind (das ist fallabhängig), sollte aber aus Sicht des Tereg-Arbeitsschutzexperten über alle Geschäftsbereiche hinweg lückenlos umgesetzt wer-den. Durch die Aufgabenverteilung beim Thema PSA auf viele Köpfe im Unternehmen ist der Hamburger Dienstleister nach allen Seiten gut aufgestellt.„Und alles andere, was wir an News und Infos zum Thema Arbeitsschutz zusammentragen, sammeln wir in einer frei zugänglichen Datenbank“, macht Kunert deutlich. Wichtig ist dem Unternehmen, Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur großzuschreiben, son-dern auch breit zu kommunizieren.Auch auftraggeberseitig gewinnt Arbeits- und Ge-sundheitsschutz zunehmend an Bedeutung. „Des-halb“, ergänzt Jörg Kunert „bieten wir unseren Kunden auch fachliche Unterstützung zu diesem wichtigen Thema an. Für uns bedeutet Fullservice eben nicht nur Dienstleistungserbingung, sondern auch umfassende, kompetente Beratung.“

elke herm, tereg gebäudedienste [email protected]