Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die (neue) DGUV Vorschrift 2 Arbeitskreis

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1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die (neue) DGUV Vorschrift 2 Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der Betriebsräte aus dem Versandhandel 12. Mai 2011 in Hamburg Christine Meier ver.di Bundesfachbereich Handel

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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die (neue) DGUV Vorschrift 2 Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der Betriebsräte aus dem Versandhandel 12. Mai 2011 in Hamburg Christine Meier ver.di Bundesfachbereich Handel. DGUV Vorschrift 2 - PowerPoint PPT Presentation

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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die (neue) DGUV Vorschrift 2

Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz

der Betriebsräte aus dem Versandhandel

12. Mai 2011 in Hamburg

Christine Meierver.di Bundesfachbereich Handel

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitÜbersicht

1. Gründe für die neue Vorschrift 2. Inhalt der DGUV Vorschrift 23. Übersicht der Betreuungsformen4. Was ist neu, was ist anders als bisher5. Grundbetreuung Einsatzzeiten6. Aufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure7. Aufgaben der Grundbetreuung8. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung9. Chancen des neuen Konzepts aus

Interessenvertretungssicht10. Weitere Hinweise und Informationen11. Diskussion

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitGründe für die Reform der neuen

Vorschrift

Politische Ziele und Vorgaben von Bund und Ländern

Vereinheitlichung der Vorschriften für alle• für gewerbliche Berufsgenossenschaften (BGen) und

öffentliche Unfallversicherungs(UV)-Träger

• gleichartige Anforderungen für gleiche Betriebe (unabhängig davon, bei welcher BG die Beschäftigten versichert sind

Worum geht es: •um die Einsatzzeiten und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte •um verschiedene „Betreuungsformen“ (Regelbetreuung – Kleinbetriebsbetreuung)

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitInhalte der Vorschrift

Allgemeine Vorschriften1.Geltungsbereich2.Bestellung3.Arbeitsmedizinische Fachkunde4.Sicherheitstechnische Fachkunde5.BerichtÜbergangsbestimmungen / In-Kraft-TretenAnlage 1: Regelbetreuung bis 10 BeschäftigteAnlage 2: Regelbetreuung mit mehr als 10 BeschäftigtenAnlage 3: Alternative Betreuung mit 10 bis 30 BeschäftigtenAnlage 4: Alternative Betreuung bis 10 B. durch Kompetenzzentren

Anhang 1: Hinweise zur Bestellung und zum Tätig werden …Anhang 2: Branchenspezifische Themen der Ausbildung von FaSiAnhang 3: Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher AufgabenAnhang 4: Betriebsspezifischer Teil der BetreuungAnhang 5: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Fernlehrgang +

Fortbildung +

Kompetenz-zentrum

Fernlehrgang +

Fortbildung +

Kompetenz-zentrum

Regelbetreuungohne Einsatzzeit

Regelbetreuungohne Einsatzzeit

bis zu 10 Beschäftigte

bis zu 10 Beschäftigte

mehr als 10 undbis zu 30 Beschäftigte

mehr als 10 undbis zu 30 Beschäftigte

mehr als 30 Beschäftigte

mehr als 30 Beschäftigte

Grundbetreuung +

Anlassbetreuung

Grundbetreuung +

Anlassbetreuung

alternativebedarfsor.Betreuung

alternativebedarfsor.Betreuung

RegelbetreuungRegelbetreuungalternativebedarfsor.Betreuung

alternativebedarfsor.Betreuung

Fernlehrgang/ Seminar (G II)

+Fortbildung

+betriebsspez.

Betreuung

Fernlehrgang/ Seminar (G II)

+Fortbildung

+betriebsspez.

Betreuung

Grundbetreuung mit Einsatzzeit+

betriebsspezifische Betreuung

-> bei regelmäßig vorliegende Gefahren mit Einsatzzeit

Grundbetreuung mit Einsatzzeit+

betriebsspezifische Betreuung

-> bei regelmäßig vorliegende Gefahren mit Einsatzzeit

Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden

DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitÜbersicht der Betreuung bei der BGHW

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitWas ist neu, anders als bisher

Alle Betriebe sind in drei Gruppen eingeteilt (mit verbindlichen Einsatzzeiten)

Gesamtbetreuung besteht aus:•Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil

Grundbetreuung:•Vorgabe der Einsatzzeit als Summe für BA und Sifa•Für die Gruppen I, II, III•Festgelegte Aufgaben

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung•Betrieb ermittelt den erforderlichen Umfang nach Vorgabe von Ermittlungsverfahren und Aufgabenfeldern

Aufteilung der Betreuungsleistungen auf BA und Sifa durch Betrieb

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

Arbeitssicherheit

Grundbetreuung - Einsatzzeiten

0,2 BA*

0,3 SIFA *Mindestanteil von 0,2 Std.

ist nicht zu unterschreiten

0,3 BA *

1,2 SIFA *Mindestanteil von 20%

ist nicht zu unterschreiten

--- BGHW-Empfehlung zur

Einsatzzeit-Aufteilung

s. BGHW-Kompakt

0,51,5(2,5)

verbindliche Einsatzzeit

Summe BA + SIFA [Std./ Beschäftigtem/r und Jahr]

s. Anlage 2

Gruppe IIIGruppe II(Gruppe I)

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Seite 8

Unternehmer

ermittelt die Aufgaben

Betriebs-/ Personalrat

wirkt mit(Mitbestimmung)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärztekooperieren

Sifa und BAberaten

Sifa und BAberaten

Konsens finden

aufteilen und

schriftlich

vereinbaren

Quelle: DGUV

Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden

DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitAufgaben und Rolle der betrieblichen Akteure

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitAufgabenfelder der Grundbetreuung

• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der

Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der

Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention• Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten

Organisation und Integration in die Führungsebene• Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und

Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten

• Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen• Selbstorganisation

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung (4

Aufgabenfelder)1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und

Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

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Relevanz Aufgabenfelder1 Auslösekriterien

Aufwands-kriterien - dauerhaft - temporär

2 3

4 5

quantitative Verteilung auf - BA - Sifa

- Vereinbarung- Dokumentation

Dr. Stefan Hussy Kooperationstagung Verdi/BGHW 2011 in Dresden

DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitSchritte zum Ermitteln der betriebsspezifischen

Betreuung

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitBetriebsspezifische Betreuung

(Ermittlung )Ermittlung der Betreuungsleistungen

1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder (Ja/Nein)• bei Ja, Auslösekriterien prüfen• zeitlichen Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung

festlegen2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes

• Ermitteln und Festlegen der Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist

• Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwandes für jedes Aufgabenfeld, getrennt für BA und Sifa

Für das Aufgabenfeld 1 ohne 1.4 „Regelmäßig vorliegende ….“ macht die BGHW eine EinsatzzeitenempfehlungBetriebsarzt: 0,05 Std. pro Beschäftigtem und JahrFachkraft für Arbeitssicherheit: 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitChancen aus Interessenvertretungssicht

Qualität rückt in den Focus -es sind Aufgaben beschrieben (Grundbetreuung)-Es gibt Hilfen für betriebsspezifischen Teil

Gemeinsames Vorgehen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird weiter gefördert

Mitwirkung/Mitbestimmung des Betriebsrates ausdrücklich in der Vorschrift genannt

Betriebsräte können das Thema neu „anschieben“ •SiFa / Betriebsärztliche Betreuung•Aufgaben / Inhalte•Zusammenarbeit

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitWeitere Hinweise und Informationen

Broschüre BGHW-Kompakt 116- mit Berechnungsbeispielen

www.bghw.de

•Häufig gestellte Fragen•Regelung und Broschüren zum runterladen

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DGUV Vorschrift 2Betriebsärzte und Fachkräfte für

ArbeitssicherheitDiskussion

Fragen zur Vorschrift?

Was ist in den Betrieben durch den Arbeitgeber bisher (in 2011) gemacht worden?

Ist der Betriebsrat initiativ geworden?

Bisherige Erfahrungen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten

Ansatzpunkte aus Sicht der Betriebsräte

Welche ersten Schritte sind jetzt „dran“