Betriebsintegrierte Berufsorientierung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (Förderschule...

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Betriebsintegrierte Berufsorientierung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (Förderschule – Schwerpunkt Lernen) „Betriebsintegrierte Berufsorientierung als Grundlage für betriebliche Berufsvorbereitung - Perspektive betriebliche Berufsausbildung“ 30. Oktober 2008 – KHS Berlin Seminar im Studiengang Heilpädagogik

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„Betriebsintegrierte Berufsorientierung als Grundlage für

betriebliche Berufsvorbereitung -

Perspektive betriebliche Berufsausbildung“30. Oktober 2008 – KHS Berlin

Seminar im Studiengang Heilpädagogik

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1. Projektansatz / -ergebnisse

2. Förderungen (EU/Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

3. Potentiale und Grenzen der Förderung

4. Handlungsempfehlungen

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Projektansatz: realistische Berufwünsche erarbeiten

reale Arbeitswelt mit Anforderungen betrieblicher Tätigkeiten erleben

Praxiserfahrungen im Unterricht und im Betrieb reflektieren

begleitete individuelle Berufswegplanung besprechen

Projektziele: begleitete Schülerpraktika in Betrieben (Praxislernen)

betriebsintegrierte Berufsvorbereitung (BvB) nachfolgend

betriebliche Berufsausbildung und anschließend

Integration in den Arbeitsmarkt (selbst verdienter Lebensunterhalt)

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nach betrieblicher Ausbildung bestehen

1 Tiefbaufacharbeiter / Straßenbau

1 Kfz.-Servicemechaniker

die Facharbeiterprüfung

ohne Nachprüfung

Ergebnis des Projektansatzes ZEBRA:

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Beteiligte Förderschulen 2005 - 2007

ergänzend ab April 2008

„Otto Buchwitz“ – Schule Eisenhüttenstadt

„Kleeblattschule“ Seelow

„Käte Agerth" Beeskow

„Clara Zetkin“ Strausberg

„Lessingschule“ Frankfurt (O.)

Förderschule Erkner

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„Lessingschule“ Frankfurt (O.)

Absolventen sind heute u.a.

Holzbearbeiter - Lehrling

Koch - Lehrling

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Absolventen sind heute u.a.

EQ - Teilnehmer

Förderschule Erkner

Azubi – FK Gastgewerbe

Metallbearbeiter - Lehrling

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Absolventen sind heute u.a.

„Clara Zetkin“ Strausberg

Tiefbaufacharbeiter / Straßenbau

Teilnehmerin in der Berufsvorbereitung

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1. Aktivitäten / Ergebnisse - schulbezogene Reflexion

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

Förderung Bund Förderung Land

SGB III

SGB IX

INNOPUNKT-Initiativen

Ausbildungs-bonus 2008

12 Kompetenz-agenturen in Brandenburg BoB - Berufsorientierung

in Brandenburg

Systematische Arbeitswelt- und

Berufsorientierung

Integriertes Modell BMI

Förderung EU

KofinanzierungEU - Projekte

(z.B. EQUAL)

Kofinanzierung Landesprojekte• Verbundrichtline- Brandenburg• INNOPUNKT- Initiativen

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Ausbildungsberufe

Holzbearbeiter

Metallbearbeiter

2006

Berufe nach Ausbildungsregelung

(BBiG § 65 ff)

Berufe nach Ausbildungsordnung

Tiefbaufacharbeiter

Kfz.-Servicemechaniker

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Ausbildungsberufe

Bau- und Metallmaler

Elektroinstallationswerker

Gartenbauhelfer

Holzbearbeiter

Metallbearbeiter

2008

Fachkraft im GastgewerbeGärtnerinKochKfz.-ServicemechanikerMaler und LackiererVerkäuferTiefbaufacharbeiter

Berufe nach Ausbildungsregelung

(BBiG § 65 ff)

Berufe nach Ausbildungsordnung

(BBiG § 4 ff)

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

Förderung Bund Förderung Land

Landesrichtlinie zur Förderung von

Ausbildungsverbünden

Persönliches Budget§ 17 SGB IX

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgaben-

verordnung (SchwbAV)

ModellprojektBerufseinstiegsbegleitung(1.000 Schulen bundesweit)

Ausbildungscoaching

Projektförderung bis 30.11.2008

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB III [Förderung Bund]

Berufsberatung; § 30 (Kommstruktur, Auskunft und Rat)

Berufsorientierung; § 33

Arbeitsmarktberatung; § 34

Berufsorientierung; gem. § 33 S. 3 - 5 i.V.m. § 421q

Berufliche Ausbildung; gem. § 60 (Fördergrundsatz)

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB III [Förderung Bund]

Einstiegsqualifizierung; § 235bAusbildung behinderter Menschen; § 236Förderungsfähige Maßnahmen; § 241 (2) ...anstelle einer Ausbildung

in einem Betrieb als berufliche Ausbildung im ersten Jahr in einer außerbetrieblichen Einrichtung ...

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung; gem. § 235

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen; gem. § 235a

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB III [Förderung Bund]

Förderungsbedürftige Auszubildende; § 242 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung; § 244 (bei

Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung)

Förderungsfähige Maßnahmen; § 241 (3) abHFörderungsfähige Maßnahmen; § 241 (3a) AktivierungshilfenSozialpädagogische Begleitung und organisatorische

Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung; § 241a

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB III [Förderung Bund]

Berufsausbildungsbeihilfe; § 3 (während der Ausbildung)

Ausbildungsgeld; § 104 (während der BvB)

Förderung in Sonderfällen; § 270a (3)... Maßnahmen für arbeitslose Ausbilder und Betreuer, die der beruflichen

Ausbildung dienen, dürfen Förder- und Zuweisungsdauer abweichend von den §§ 267 und 267a so festgelegt werden, dass eine Ausbildung und Betreuung der Auszubildenden bis zum Ende der Ausbildungsverhältnisse

sichergestellt ist. ...

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB IX [Förderung Bund]

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; § 33

Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen; §34

Geltungsbereich - Gleichstellung; § 68 Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 2 Abs. 1) während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. ...

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB IX [Förderung Bund]

Aufgaben des Integrationsamtes; § 102 (3) Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im

Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen, insbesondere

c)

für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und

junger Erwachsener, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach

§ 68 Abs. 4 gleichgestellt worden sind,

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2. Förderungen (Bund/Land) – ein „Dschungel“ für Betriebe

SGB IX [Förderung Bund]

Aufgaben – Integrationsfachdienste (IFD); § 110(1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am

Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, ...

(2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,

... 1a. die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen,

1b. die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten

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3. Potentiale und Grenzen der Förderung

Entwicklung realistischer Berufsvorstellungen und Berufsperspektiven

Motivationsfindung u. Motivationsentwicklung

Erkenntnisprozesse bei Jugendlichen, Betrieben, Eltern

Aufbau systematischer Arbeitsweltkontakte

Anerkennung und Wertschätzung fördern Selbstvertrauen und Leistungsbereitschaft

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3. Potentiale und Grenzen der Förderung

Entwicklung von Lern- u. Arbeitshaltungen

Fachliche u. soziale Kompetenzen werden entwickelt, eingesetzt, gefestigt u. anerkannt

Lernförderliche Arbeit in der Arbeitswelt ist Lern- und Erziehungspotential gleichermaßen

Integration in die Arbeitswelt gelingt über den Verlauf des kontinuierlich unterstützen Entwicklungsprozesses

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3. Potentiale und Grenzen der Förderung

Förderansatz § 102 (1) „koop. Ausbildung“ f. Rehabilitanden in BBW‘s

Förderzeiträumez.B. ZEBRA-plus

Formale Grenzen

Förderung bei außerbetriebl. Ausbildungen, nicht bei betrieblicher Ausbildung

Kontraproduktives Ressortdenkena) BOb) BvBc) betriebl. Ausbildungd) Arbeitsmarktintegration

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3. Potentiale und Grenzen der Förderung

Individuelle Grenzen

Leistungspotential Jugendlicher unter Berücksichtigung von:

mangelhafter Infrastruktur (ÖPNV)

Unterstützung im Elternhaus (ALG II – Empf.)

eingeschränkte Berufswahlpalette (Arbeitsmarkt u. Ausbildungsregelungen)

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3. Potentiale und Grenzen der Förderung

Auswirkungen auf Jugendliche, Eltern, Fachkräfte und Betriebe

„Salamitaktik“ der Förderregelungen

Brüche in den Entwicklungsverläufen

Gestörte (uneffektive) „Beziehungsarbeit“

Integrationserfolg gefährdet

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3. Potentiale und Grenzen der FörderungPassfähigkeit gesetzl. Förderung zur „ZEBRA“-Zielgruppe -

Beispiel § 241 a SGB III

Modul 1: Unterstützungsleistungen zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen

Modul 2: Prüfung der Berufseignung für Ausbildungsplätze

Modul 3: Unterstützungsleistungen ab Vertragsabschluss Sozialpädagogische Begleitung

Modul 4: Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) / Einstiegsqualifizierung (EQ)

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3. Potentiale und Grenzen der FörderungPassfähigkeit gesetzl. Förderung zur „ZEBRA“-Zielgruppe -

Beispiel § 241 a SGB III

Verfahren der Auftragsvergabe erfordert Zuschlagserteilung der BA für 2 territoriale Losbereiche

Förderungsdauer entspricht nicht dem individuellen Bedarf der Zielgruppe

Module 1 – 3 werden mit einmaligem Pauschalbetrag vergütet (Enderfolg der Maßnahme bleibt unberücksichtigt)

Modul 4 Monatskostensatz mit der Mindestforderung, dass 1 Tag pro Monat sozialpäd. Begl. erfolgte

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4. Handlungsempfehlungen

Schlussfolgerungen aus der wissenschaftlichen Begleitforschung (z.B. BQF) müssen bei Erarbeitung von Förderprogrammen berücksichtigt werden

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4. Handlungsempfehlungen

Überwinden der strukturellen Grenzen

Bildung – Arbeit - Wirtschaft

Interministerielle Arbeitsgruppe erarbeitete eine „enderfolgsorientierte“ Förderung für zielgruppenspezifische Unterstützungsleistung

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4. Handlungsempfehlungen

Flexible und kontinuierliche, den Verlauf und die „Übergänge fördernde“ Realisierung und Finanzierung des besonderen Unterstützungsbedarfs

Transparenz im „Förderdschungel“

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4. Handlungsempfehlungen

ehrliche Sozialbilanz der Fördermittelgeberzur Gegenüberstellung

Fördermitteleinsatz und Erfolg bei:

zusammenhanglosen Maßnahmen mit wechselnden Akteuren

in sich geschlossenen Maßnahmen mit kontinuierlich wirkenden Akteuren

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5. Nächste Arbeitsschritte

Beantragung der Finanzmittel zur Weiterführung der Berufsorientierung analog „ZEBRA-plus“

für Mindestzeitraum 18 Monate

01.01.2009 – 30.06.2010

Bereitstellung der ca. 50 % Kofinanzierung

im MBJS (als einsetzbare Geldmittel)

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5. Nächste Arbeitsschritte

Klärung der Personalkontinuität in der Unterstützungsleistung während BvB als EQ

Schreiben an die Regionaldirektion BB am 11.09.2008

Klärung der Personalkontinuität in der Unterstützungsleistung während

betrieblicher Ausbildungder lernbehinderten / lernbeeinträchtigten

Absolventen der Förderschulen

Schreiben an die Regionaldirektion BB am 11.09.2008