Betriebspraktikum Hagenbeck-Schule. Betriebspraktikum der Hagenbeck-Schule im Schuljahr 2010/2011.

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Betriebspraktikum Hagenbeck- Betriebspraktikum Hagenbeck- Schule Schule

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Betriebspraktikum Hagenbeck-SchuleBetriebspraktikum Hagenbeck-Schule

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Betriebspraktikum der Betriebspraktikum der Hagenbeck-SchuleHagenbeck-Schule

im Schuljahr 2010/2011im Schuljahr 2010/2011

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Praktikum Klasse 9Praktikum Klasse 9

ZeitraumZeitraum: 15. bis 26.November 2010: 15. bis 26.November 2010

Rechtliche GrundlagenRechtliche Grundlagen::

AV Betriebspraktika vom 12. 0ktober 2007AV Betriebspraktika vom 12. 0ktober 2007

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Praktikumsziele Praktikumsziele

Einsichten in die Rolle des arbeitenden Einsichten in die Rolle des arbeitenden Menschen gewinnenMenschen gewinnenStrukturen der Wirtschafts- und Arbeitswelt unter Strukturen der Wirtschafts- und Arbeitswelt unter sozialem Gesichtspunkt erkennensozialem Gesichtspunkt erkennendifferenzierten Einblick in betriebliche differenzierten Einblick in betriebliche Zusammenhänge erhaltenZusammenhänge erhaltenerste Erfahrungen bei der Bewältigung von erste Erfahrungen bei der Bewältigung von Arbeitsaufträgen und zum Ablauf von Arbeitsaufträgen und zum Ablauf von Fertigungsprozessen sammeln Fertigungsprozessen sammeln eigene Berufswahlvorstellungen finden und eigene Berufswahlvorstellungen finden und kritisch überprüfenkritisch überprüfen

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PraktikumsdurchführungPraktikumsdurchführung

Der Praktikumsbetrieb soll Einblick Der Praktikumsbetrieb soll Einblick nehmen und in fachlicher Hinsicht Hilfen nehmen und in fachlicher Hinsicht Hilfen gewähren.gewähren.

Über den Ablauf führen die Schülerinnen Über den Ablauf führen die Schülerinnen und Schüler einen Hefter.und Schüler einen Hefter.

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Eignung als PraktikumsbetriebEignung als Praktikumsbetrieb

Setzt voraus, dass der Betrieb oder die Einrichtung Setzt voraus, dass der Betrieb oder die Einrichtung willens und in der Lage ist, das Praktikum nach diesen Vorschriften willens und in der Lage ist, das Praktikum nach diesen Vorschriften durchzuführen, durchzuführen, eine zuverlässige Fachkraft für die Anleitung am Praktikumsort eine zuverlässige Fachkraft für die Anleitung am Praktikumsort bereitstellt und bereitstellt und den Schülerinnen und Schülern nur Aufgaben überträgt, die ihrem den Schülerinnen und Schülern nur Aufgaben überträgt, die ihrem Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand angemessen sind, wobei der Einhaltung der gesetzlichen angemessen sind, wobei der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften für Jugendliche eine besondere Bedeutung Schutzvorschriften für Jugendliche eine besondere Bedeutung beizumessen ist. beizumessen ist. Betriebspraktika finden grundsätzlich im Land Berlin statt.Betriebspraktika finden grundsätzlich im Land Berlin statt.Die Überprüfung und Genehmigung der Praktikumsplätze erfolgt Die Überprüfung und Genehmigung der Praktikumsplätze erfolgt durch den betreuenden Lehrer, die letzte Bestätigung gibt der durch den betreuenden Lehrer, die letzte Bestätigung gibt der Schulleiter mit seiner Unterschrift.Schulleiter mit seiner Unterschrift.

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Lage der Praktikumsorte

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Hilfe durch die SchuleHilfe durch die Schule

Formulare des Praktikumsvertrages werden vom Formulare des Praktikumsvertrages werden vom Klassenlehrer/ Fachlehrer ausgeteilt und erklärtKlassenlehrer/ Fachlehrer ausgeteilt und erklärt

bei der Suche nach einem Praktikumsplatz bei der Suche nach einem Praktikumsplatz helfen Fach- und Klassenlehrerhelfen Fach- und Klassenlehrer

Adressen für Praktikumsplätze in den Adressen für Praktikumsplätze in den unterschiedlichen Bereichen im Bezirk Pankow unterschiedlichen Bereichen im Bezirk Pankow liegen als Broschüre in der Bibliothek zum liegen als Broschüre in der Bibliothek zum Ausleihen vor. Ausleihen vor.

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Hilfe durch die ElternHilfe durch die Eltern

Suche eines PraktikumsplatzesSuche eines Praktikumsplatzes

Schreiben einer Kurzbewerbung Schreiben einer Kurzbewerbung

Führen des ersten Telefonats mit dem Führen des ersten Telefonats mit dem Betrieb (Telefonliste erarbeiten)Betrieb (Telefonliste erarbeiten)

Üben der Vorstellung im BetriebÜben der Vorstellung im Betrieb

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Vereinbarung über die Durchführung eines Betriebspraktikums

Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Schule 1) der Schule 2)

Hagenbeck-Oberschule Gustav-Adolf-Strasse 60

13086 Berlin Tel.: 96275050

und dem Betrieb / der Einrichtung dem Land dem Landkreis der Stadt der Gemeinde , vertreten durch 3) der Einrichtung / Organisation des Bundes , vertreten durch 3) der dem Land Berlin nachgeordneten Behörde

wird vereinbart: 1. In der Zeit vom 16. November 2009 bis 27. November 2009 vom bis vom bis vom bis findet bei der/dem ein Betriebspraktikum statt. 2. An dem Praktikum nehmen folgende Schülerinnen und Schüler der o. g. Schule teil 1. Klasse 9/3 2. 3. 4. 1) Bei Abschluss der Vereinbarung mit einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts 2) Bei Abschluss der Vereinbarung mit einer dem Land Berlin nachgeordneten Behörde 3) Ggf. streichen

3. Die Aufenthaltszeit im Betrieb beträgt ausschließlich der Pausen arbeitstäglich ...6.. Stunden. 4. Das Praktikum ist eine Veranstaltung der Schule. Für seine Durchführung sind die Ausführungs-

vorschriften über die Durchführung von Betriebspraktika im Rahmen des Unterrichts an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Betriebspraktika) vom 12. Oktober 2007 (ABl. S. 2990 ) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Die dort genannten Rechte und Pflichten der Schule und des Praktikumsbetriebes sind Bestandteile dieser Vereinbarung.

5. Mit der schulischen Praktikumsbetreuung gemäß Nummer 2 Abs. 4 der AV Betriebspraktika sind

die in der Anlage genannten Lehrkräfte betraut. 6. Mit der Anleitung während des Praktikums gemäß Nummer 3 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b der AV

Betriebspraktika sind die in der Anlage genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prakti-kumsbetriebes betraut. Sie üben im Praktikumsbetrieb die Aufsicht über die ihnen zugewiesenen Schülerinnen und Schüler aus. Die dauerhafte Übertragung der Aufsichtführung auf eine andere Person bedarf der Änderung dieser Vereinbarung.

7. Der Praktikumsbetrieb versichert, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Schutzbe-

stimmungen, insbesondere der Schutzbestimmungen für Jugendliche und der Unfallverhütungs-vorschriften, sowie zur Wahrung der anderen Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler getroffen zu haben.

8. Dieser Vereinbarung sind als Anlage die Verpflichtungserklärungen der unter den Ziffern 5 und 6

genannten Lehrkräfte und Betriebsangehörigen beigefügt. Der Praktikumsbetrieb hat vor Ab-schluss der Vereinbarung das Merkblatt über Betriebspraktika (Herausgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Stand: ............... ) erhalten.

Berlin, den

Leiter/in der Schule Leiter/in des Betriebes / der Einrichtung

Anlage zu den Ziffern 5 und 6 der Vereinbarung Ich habe mich mit den Inhalten der vorstehenden Vereinbarung und den AV Betriebspraktika vertraut gemacht und verpflichte mich, die mir übertragenen Aufgaben demgemäß zu erfüllen:

Namen der Lehrkräfte Datum /Unterschrift

1.

2.

3.

4.

Namen der Betriebsangehörigen Datum / Unterschrift

1.

2.

3.

4.

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Schülereingabe der PraktikumsdatenSchülereingabe der Praktikumsdaten

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Versicherungsschutz und Versicherungsschutz und HaftungHaftung

Für die am Betriebspraktikum teilnehmenden Für die am Betriebspraktikum teilnehmenden Schülerinnen und Schüler besteht gesetzlicher Schülerinnen und Schüler besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Buchstabe b des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung.der jeweils geltenden Fassung.

Für Sachschäden, die Schülerinnen und Schülern im Für Sachschäden, die Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Betriebspraktika den Betriebsinhabern oder Rahmen von Betriebspraktika den Betriebsinhabern oder ihren Kunden zufügen, können Billigkeitszahlungen ihren Kunden zufügen, können Billigkeitszahlungen gemäß Nummer 8 Abs. 3 der Haftpflicht- und gemäß Nummer 8 Abs. 3 der Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätze vom 30. November 2004 (ABl. Eigenschädengrundsätze vom 30. November 2004 (ABl. S. 4699) geleistet werden, wenn und soweit die oder der S. 4699) geleistet werden, wenn und soweit die oder der Geschädigte nicht anderweitig Ersatz erlangen kann. Geschädigte nicht anderweitig Ersatz erlangen kann.

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Beurlaubungen und FreistellungenBeurlaubungen und Freistellungen

Während eines Betriebspraktikums gelten die Während eines Betriebspraktikums gelten die schulischen Regelungen.schulischen Regelungen.

Bei Krankheit werden die Schule und der Betrieb Bei Krankheit werden die Schule und der Betrieb telefonisch informiert.telefonisch informiert.

Bescheinigungen bei Krankheit werden innerhalb von Bescheinigungen bei Krankheit werden innerhalb von drei Tagen zum Klassenleiter an die Schule geschickt. drei Tagen zum Klassenleiter an die Schule geschickt. Die Krankschreibung vom Arzt ist erforderlich.Die Krankschreibung vom Arzt ist erforderlich.

Freistellung zu besonderen Ereignissen sind vom Freistellung zu besonderen Ereignissen sind vom Klassenleiter zu genehmigen.Klassenleiter zu genehmigen.

Über stundenweise Beurlaubungen entscheidet die Über stundenweise Beurlaubungen entscheidet die betreuende Lehrkraft des Betriebes.betreuende Lehrkraft des Betriebes.