Betrugsverdacht - Mediation hilft

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5 perspektive mediation – 2011/1 PRAXISFALL Marco Ronzani ÜBER BLICK Wirtschaftliche Konflikte, d.h. Konflikte darüber, wer wem was schuldet, werden normalerweise durch Verhandeln gelöst. Wenn Verhandeln als Konfliktlösungsmethode in der Wirtschaft nicht funktioniert, liegt es meist nicht daran, dass den Beteilig- ten Verhandlungs-Know-how oder erforderliches Spezialwissen fehlen. 1 Meist liegt es daran, dass das vorhandene Wissen und Können für die Parteien nicht mehr zugänglich ist, weil den Beteiligten eine andere Ressource abhanden gekommen ist: Konstruktive Kommunikation und Kooperation. Hier liegt ein grosses Potential für Wirtschaftsmediation. W orum geht es in diesen Fällen der Wirtschaftsme- diation? Es geht um das, was die kürzlich verstorbene Ruth Cohn Störungen auf der Beziehungs- ebene – im Gegensatz zur Sachebe- ne – nannte und im Harvard-Ver- handlungs-Konzept mit dem Prinzip „Trenne Sachprobleme von persön- lichen Beziehungen“ 2 angesprochen wird. Von Ruth Cohn stammt die le- gendäre Regel, „Störungen haben Vorrang“. 3 Sie empfahl, falls es Stö- rungen auf der Beziehungsebene gibt, diese zuerst in Ordnung zu bringen und sich erst dann der Sach- ebene beziehungsweise der Lösung der Sachkonflikte zu widmen. Wie das in der Praxis der Wirtschafts- mediation aussieht, wird im Folgen- den anhand einer Mediation geschil- dert, bei der es unter hochkompe- tenten Parteien zu einer schweren Beziehungsstörung gekommen war, welche weitere Verhandlungen zu verunmöglichen schienen. Bei der Schadensabwicklung eines Verkehrs- unfalls kam bei der Haftpflichtversi- cherung ein Betrugsverdacht auf und das Vertrauen in die Gegenpartei ging verloren. 4 1 Wer erfolgreich am Wirtschaftsleben teil- nimmt, verfügt im Allgemeinen sowohl über das für Verhandlungen erforderliche Sachwissen – oder kann es sich besorgen – als auch über die notwendige Prozess- kompetenz, das heisst, er weiss wie man effizient verhandelt – oder lässt einen Ver- handlungsspezialisten für sich verhandeln, zum Beispiel einen Anwalt. 2 Roger Fischer, William Ury, Bruce Patton. Das Harvard Konzept, 23. Aufl. 2009, S. 41ff. 3 Ruth Cohn: Von der Psychoanalyse zur The- menzentrierten Interaktion. 1975, S. 122. 4 Die Beschreibung beruht auf einem Fall, bei dem der Autor als Mediator beigezo- gen worden war. Inhalte, die auf die Iden- tität der Parteien schliessen liessen, wur- den abgeändert oder weggelassen; Ähn- lichkeiten mit realen Personen und Fällen sind daher rein zufällig. 1. Ziele der Mediation 1.1 Erstgespräch mit den Ver- tretern der Haftpflicht-Ver- sicherung „Es geht um einen Verkehrsunfall, bei dem der Verunfallte, ein Unterneh- mer Mitte Dreissig, ein Schleuder- trauma mit hohem Grad von Arbeits- unfähigkeit und hohem Erwerbsauf- allschaden geltend macht. Wir sind auf vielfältige Widersprüche gestos- sen, die bei uns einen Betrugsver- dacht auslösten. Wir haben eine spe- zialisierte Detektei beauftragt, die un- ter anderem verdeckte Videoauf- zeichnungen vom Verunfallten bei sportlichen Aktivitäten gemacht hat. Unsere Erkenntnisse stehen in Wider- spruch mit seinen Angaben bei den medizinischen Abklärungen. Es sieht danach aus, dass er und seine Ge- schäftspartner den Unfall nutzen, um sich auf Kosten der Versicherungen zu bereichern. Unser Material sollte für ein erfolgreiches Betrugsverfah- ren genügen; bei Annahme eines Betrug hätten wir keine Leistungs- pflicht.“ Das sagte der Sachbear- beiter der Haftpflichtversicherung. Neben ihm sass der Chef der Scha- denabteilung, der immer wieder nachdenklich nickte. Die Argumen- te, die für einen Betrugsverdacht sprachen, sah er ähnlich wie der Sachbearbeiter. Er fügte hinzu: „Und die Kommunikation mit dem Anwalt des Verunfallten ist total ins Stocken geraten.“ Was sollte bei der Mediation heraus- kommen, wenn sie für diese beiden Personen erfolgreich wäre? Der Leiter der Schadenabteilung ver- mutete, dass eine erfolgreiche Ableh- nung der Leistungspflicht der Versi- cherung die gerichtliche Verurteilung des Verunfallten und Bestätigung des Strafurteils durch alle Instanzen vo- raussetzte. Er wollte sich deshalb in direkten Gesprächen mit dem Verun- fallten und seinem Anwalt ein diffe- renzierteres Bild machen, insbeson- dere auch von der Position des An- walts, der ein Spezialist für Schaden- fälle war. Er wollte mehr Klarheit über die Verdachtsmomente gewinnen, um dann entscheiden zu können, ob

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Konflikte in der Wirtschaft und in Unternehmen werden in der Regel durch Verhandlen gelöst. Wenn die Verhandlungen ins Stocken geraten oder zu scheitern drohen, hilft Mediation. Die Kommunikation kommt wieder in Fluss und es können neue, überraschende Lösungen entstehen. Es wird ein konkrter Fall einer Versicherungsmeidation beschrieben. Publikziert in perspektive mediation 1/2011, S.5-9

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PRAXISFALL

Marco Ronzani

ÜB

ER

BLIC

K Wirtschaftliche Konflikte, d.h. Konflikte darüber, wer wem wasschuldet, werden normalerweise durch Verhandeln gelöst.Wenn Verhandeln als Konfliktlösungsmethode in der Wirtschaftnicht funktioniert, liegt es meist nicht daran, dass den Beteilig-ten Verhandlungs-Know-how oder erforderliches Spezialwissenfehlen.1 Meist liegt es daran, dass das vorhandene Wissen undKönnen für die Parteien nicht mehr zugänglich ist, weil den Beteiligten eine andere Ressource abhanden gekommen ist:Konstruktive Kommunikation und Kooperation. Hier liegt eingrosses Potential für Wirtschaftsmediation.

Worum geht es in diesenFällen der Wirtschaftsme-diation? Es geht um das,

was die kürzlich verstorbene RuthCohn Störungen auf der Beziehungs-ebene – im Gegensatz zur Sachebe-ne – nannte und im Harvard-Ver-handlungs-Konzept mit dem Prinzip„Trenne Sachprobleme von persön-lichen Beziehungen“ 2 angesprochenwird. Von Ruth Cohn stammt die le-gendäre Regel, „Störungen habenVorrang“.3 Sie empfahl, falls es Stö-rungen auf der Beziehungsebenegibt, diese zuerst in Ordnung zubringen und sich erst dann der Sach-ebene beziehungsweise der Lösungder Sachkonflikte zu widmen.Wie das in der Praxis der Wirtschafts-mediation aussieht, wird im Folgen-den anhand einer Mediation geschil-dert, bei der es unter hochkompe-tenten Parteien zu einer schwerenBeziehungsstörung gekommen war,welche weitere Verhandlungen zuverunmöglichen schienen. Bei derSchadensabwicklung eines Verkehrs-unfalls kam bei der Haftpflichtversi-cherung ein Betrugsverdacht auf unddas Vertrauen in die Gegenparteiging verloren.4

1 Wer erfolgreich am Wirtschaftsleben teil-nimmt, verfügt im Allgemeinen sowohlüber das für Verhandlungen erforderlicheSachwissen – oder kann es sich besorgen– als auch über die notwendige Prozess-kompetenz, das heisst, er weiss wie maneffizient verhandelt – oder lässt einen Ver-handlungsspezialisten für sich verhandeln,zum Beispiel einen Anwalt.

2 Roger Fischer, William Ury, Bruce Patton. DasHarvard Konzept, 23. Aufl. 2009, S. 41ff.

3 Ruth Cohn: Von der Psychoanalyse zur The-menzentrierten Interaktion. 1975, S. 122.

4 Die Beschreibung beruht auf einem Fall,bei dem der Autor als Mediator beigezo-gen worden war. Inhalte, die auf die Iden-tität der Parteien schliessen liessen, wur-den abgeändert oder weggelassen; Ähn-lichkeiten mit realen Personen und Fällensind daher rein zufällig.

1. Ziele der Mediation

1.1 Erstgespräch mit den Ver-tretern der Haftpflicht-Ver-sicherung

„Es geht um einen Verkehrsunfall, beidem der Verunfallte, ein Unterneh-mer Mitte Dreissig, ein Schleuder-trauma mit hohem Grad von Arbeits-unfähigkeit und hohem Erwerbsauf-allschaden geltend macht. Wir sindauf vielfältige Widersprüche gestos-sen, die bei uns einen Betrugsver-dacht auslösten. Wir haben eine spe-zialisierte Detektei beauftragt, die un-ter anderem verdeckte Videoauf-zeichnungen vom Verunfallten beisportlichen Aktivitäten gemacht hat.Unsere Erkenntnisse stehen in Wider-spruch mit seinen Angaben bei denmedizinischen Abklärungen. Es siehtdanach aus, dass er und seine Ge-schäftspartner den Unfall nutzen, umsich auf Kosten der Versicherungenzu bereichern. Unser Material solltefür ein erfolgreiches Betrugsverfah-ren genügen; bei Annahme eines Betrug hätten wir keine Leistungs-pflicht.“ Das sagte der Sachbear -beiter der Haftpflichtversicherung.

Neben ihm sass der Chef der Scha-denabteilung, der immer wiedernachdenklich nickte. Die Argumen-te, die für einen Betrugsverdachtsprachen, sah er ähnlich wie derSachbearbeiter. Er fügte hinzu: „Unddie Kommunikation mit dem Anwaltdes Verunfallten ist total ins Stockengeraten.“

Was sollte bei der Mediation heraus-kommen, wenn sie für diese beidenPersonen erfolgreich wäre?

Der Leiter der Schadenabteilung ver-mutete, dass eine erfolgreiche Ableh-nung der Leistungspflicht der Versi-cherung die gerichtliche Verurteilungdes Verunfallten und Bestätigung desStrafurteils durch alle Instanzen vo-raussetzte. Er wollte sich deshalb indirekten Gesprächen mit dem Verun-fallten und seinem Anwalt ein diffe-renzierteres Bild machen, insbeson-dere auch von der Position des An-walts, der ein Spezialist für Schaden-fälle war. Er wollte mehr Klarheit überdie Verdachtsmomente gewinnen,um dann entscheiden zu können, ob

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die Option Betrug weiterverfolgtoder auf ein Verhandlungsergebnisabgezielt werden sollte. Diese Zielekonnte er allerdings nur erreichen,wenn die Kommunikation zwischenden Beteiligten wieder funktionierte.

Für den Sachbearbeiter sah es subtilanders aus: Die Mediation wäre fürihn nützlich, wenn sie zu einer Bestä-tigung des Betrugsverdachts führenwürde, was er im Grunde für unsin-nig hielt. Im weiteren Gespräch mo-difizierte er sein Ziel so, dass er voneiner Mediation die Möglichkeit ei-ner gemeinsamen Auseinanderset-zung über die Verdachtsmomenteerwartete, wovon er sich – ähnlichwie der Leiter der Schadenabteilung– mehr Klarheit über den Betrugsver-dacht erhoffte. Auch er sah, dass dieseine „Normalisierung“ der Kommu-nikation erforderte. Und das wieder-um würde voraussetzen, dass er eingewisses Vertrauen in den Verunfall-ten und seinen Anwalt entwickelnkönnte, was er bisher kategorischausgeschlossen hatte.5 Er erkannteschließlich, dass ihm die Mediationeine Gelegenheit geben konnte, sichzu entscheiden, ob es sinnvoll wäre,den Betrugsverdacht weiterzuverfol-gen – wovon er in diesem Zeitpunktnoch überzeugt war.

Resultat der Zielklärung war, dass bei-de Vertreter der Haftpflichtversiche-rung von der Mediation eine Verbes-serung der Kommunikation erwarte-ten, was sie als „Normalisierung derKommunikation“ bezeichneten. Wenndies erreicht wäre, ginge es darum,mehr Klarheit hinsichtlich des Betrugs-verdachts und eines möglichen Ver-handlungsergebnisses zu gewinnen,um sich schliesslich für eine Strafan-zeige oder den Abschluss einer Erledi-gungsvereinbarung zu entscheiden.

1.2 Erstgespräche mit dem Ver-unfallten und seinem Rechts-anwalt

„Wir wollen vor allem verstehen, waslos ist“, sagte der Anwalt des Verun-fallten, „und wir wollen wieder in ei-ne klare Kommunikation mit der Ver-sicherung kommen. Wenn die Kom-munikation normal ist, bietet dieserFall nicht mehr Probleme als andere

Fälle mit Schleudertrauma, die aufdem Verhandlungsweg gelöst wer-den können. Wenn die Mediation et-was bringt, dann ist der Kontakt wie-der normal, so wie immer. Vom Me-diator erwarte ich nicht mehr, alsdass er Rahmenbedingungen schafft,unter denen das wieder möglich ist.“

Der Verunfallte beschrieb seine Er-wartungen so: „Ich würde mich alsPerson respektiert und gehört fühlen.Die Versicherung würde anerkennen,dass ich alles tue, damit es mir bes-ser geht, dass ich deshalb möglichstviel von meinen früheren Aktivitätenzu behalten versuche, auch das Ho-ckeyspielen und die Bergtouren.Man würde erkennen, dass ich alles,was ich mache, nicht mehr wie frü-her tun kann, als ich es auf sehr ho-hem Niveau betrieben habe, aberimmer noch auf eine Art, die für je-manden mit meinen Beschwerdenaußergewöhnlich erscheinen mag.Ich möchte, dass Sie mir helfen, dassdas gesehen wird.“

Die Ziele sowohl der Haftpflichtver-sicherung wie auch des Verunfalltenund seines Anwalts waren grundsätz-lich in einer Mediation erreichbar.Unauflösbare Zielkonflikte warennicht erkennbar und der Mediatorund die Beteiligten konnten sich ei-ne nutzbringende Zusammenarbeitvorstellen. Die Mediation konnte al-so fortgesetzt werden.

2. Erste gemeinsame Sitzung:Aufbau einer gemeinsamenArbeitsplattform – Klärungvon Zielkonflikten – Entwick-lung einer Lösungsvision –grober Vorgehensplan – Ver-einbarung nächster Schritte

In der ersten gemeinsamen Sitzungschufen die Beteiligten mit Hilfe desMediators zunächst eine gemeinsa-me Plattform, auf der sie eine kon-struktive Kommunikation aufbauenkonnten. Dies erfolgte vor allem da-durch, dass die Beteiligten ihre jewei-ligen Anliegen und die dahinter ste-henden Bedürfnisse gegenseitig ver-stehen und respektieren konnten.Dann wurden die jeweiligen Zieleder Mediation, welche in den Erstge-sprächen genannt worden waren,

ausgetauscht und geklärt und dieZusammenarbeit in der Mediationvereinbart.

Im nächsten Schritt wurde mit denBeteiligten eine Lösungsvision 6 imSinne einer konkreten Vorstellungüber die erwünschte Kommunikationentwickelt. Dabei wurden die Betei-ligten durch lösungsfokussierte Fra-gen dazu angeregt, darüber zu spre-chen, wie es wäre, wenn die Kommu-nikation schon normalisiert wäre undsie all dies tun würden, was sie nor-malerweise taten, um zur erwünsch-ten Klarheit etc. zu kommen. Die Be-teiligten entwickelten ein lebendigesBild dieser Kommunika tion, indem siebeschrieben, wie eine solche Kom-munikation für sie aussah, woran siekonkret bei sich und bei den anderenerkennen würden, dass eine normaleKommunikation stattfand.7

Damit dieser „Lösungszustand“ auchim praktischen Erleben verankertwerden konnte, bot der Mediator einGruppen-Experiment im Sinne einerSimulation an, bei der es für die Aufgabenerfüllung ein sorgfältiges

5 Für den Mediator schien es, dass der Sach-bearbeiter wie in einer zirkulären Kausal-schleife gefangen war, aus der zu kommendie Mediation eine Chance war: Mit Ver-trauen war es möglich, den Betrugs -verdacht zu klären; Vertrauen setzte abervoraus, dass der Betrugsverdacht geklärtwar. Da der Sachbearbeiter Mediation alsein geeignetes Mittel ansah, um Vertrau-en zu entwickeln, war sie eine Chance,ihm einen Ausweg aus der Falle zu ver-schaffen.

6 Lösung wird hier im Sinne des lösungsfo-kussierten Ansatzes der Schule von Mil-waukee verstanden als ein umfassenderZustand, der sich dadurch auszeichnet,dass das Problem verschwunden ist (sieheauch Wittgenstein TLP ). Er wird im lö-sungsfokussierten Ansatz auch als „Futureperfect“ (Jackson/McKergov) oder neuer-dings als „desired future“ bzw. „erwünsch-te Zukunft“ bezeichnet (Peter Szabò, per-sönliche Mitteilung).

7 Praktisch kann dies dadurch erreicht werden,dass die von Insoo Kim Berg entwickeltesog. „Wunderfrage“ oder eine Abwand-lung davon gestellt wird; die Struktur derFrage ist: „Angenommen, der erwünschteZustand wäre schon eingetreten – einfachso, woran würden Sie es merken? Waswürden Sie anders machen? Was noch?“(Steve de Shazer, Der Dreh, 2010).

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PRAXISFALL

Zusammenwirken aller erforderte.Zum Einsatz kam eine Übung, dieunter dem Namen „Zauberstab“ be-kannt ist. Dabei haben die Beteiligtengemeinsam die Aufgabe, einen lan-gen Stab je mit einem einzigen Fingerdurch blosse Berührung von unten inder Höhe zu halten und ihn dann ge-meinsam auf den Boden zu legen, oh-ne mit dem Finger den Kontakt zumStab zu verlieren. Alle vier Beteiligtennahmen aktiv am Experiment teil undwaren erstaunt über ihre kooperativeZusammen arbeit.

Aus diesem „Lösungszustand“ he-raus erstellten die Beteiligten einengroben Vorgehensplan, indem siedarüber verhandelten, was sie tunwürden, wenn sie die anstehendenAufgaben kooperativ lösen würden.

Auf der Basis dieses Plans wurden dienächsten konkreten Schritte verein-bart: Austausch aller relevanten Ak-ten, insbesondere der Berichte derDetektei mit allen Beilagen; Vorberei-tung eines ergänzenden medizini-schen Gutachtens; Orientierung undEinbezug anderer Versicherungen inden Klärungsprozess, insbesonderedes Unfallversicherers (dessen zu-ständige Sachbearbeiterin vom Me-diator in die nächste Mediations -sitzung eingeladen werden sollte).

Die Sitzung verlief spätestens nachdem Simulationsexperiment in einerKommunikation, die weitgehenddem „Lösungszustand“ entsprach,den die Beteiligten beschrieben hat-ten. Die erwünschte Normalisierungder Kommunikation hatte also be-reits stattgefunden.

3. Erste Folgesitzung – Erwei-terung des Kreises der Be-teiligten – Festigung derPlattform der Zusammen-arbeit – Austausch über denBetrugsverdacht – Verein-barung von Einzelgesprä-chen – Fortsetzung dernächste Schritte

An der zweiten und den folgendenSitzungen nahm neben den bisherBeteiligten zusätzlich auch die Vertre-terin der Unfallversicherung teil; fürdie Unfallversicherung war der Be-

trugsverdacht und die Haltung derHaftpflichtversicherung von grosserBedeutung, weshalb sie sich sehr füreine Teilnahme an der Mediation in-teressierte.

Zu Beginn jeder Sitzung wurde je-weils geklärt, wo und in welcher Wei-se sich die Kommunikation bereitsnormalisiert hatte. Dieser Schrittdiente dazu, die Vereinbarung überdas Ziel der „Normalisierung derKommunikation“ zu erneuern undden Beteiligten bewusst zu machen,welche Fortschritte sie schon ge-macht hatten. Damit festigten sie diegemeinsame Plattform für die Zu-sammenarbeit stetig, und die gegen-seitige Wertschätzung stieg laufend.

Nach diesem Einstieg verständigtensich die Anwesenden jedes Mal überdie Ziele der Sitzung.

In der ersten Folgesitzung waren dieZiele: 1. (Mehr) Klarheit hinsichtlichdes Betrugsverdachts, 2. allseitigesKennen und Verstehen der Positiondes Verunfallten, 3. Klarheit über dasweitere Vorgehen.

Wie immer wurden die Sitzungszieleso konkretisiert, dass ihr Erreichen fürdie Beteiligten evaluierbar war. Daserste Ziel (Klarheit hinsichtlich desBetrugsverdachts) wäre nach über-einstimmender Auffassung aller er-reicht, wenn es für jeden der Anwe-senden nachvollziehbar wäre (jederverstanden hatte), wie es zum Ver-dacht gekommen war und wodurcher gestützt wurde. Das zweite Ziel(Kennen und Verstehen der Positiondes Verunfallten) wäre gemäss demVerunfallten erreicht, wenn er denEindruck gewonnen hätte, dass ervon allen gehört und seine Darstel-lungen ernst genommen wordenwären. Für die übrigen hiess es, dasssie die Position des Verunfalltenkannten, verstanden und nachvoll-ziehen konnten. Für das weitere Vor-gehen war es wichtig, dass geklärtwar, dass „kennen“ und „verstehen“nicht gleichbedeutend war mit „ein-verstanden sein“. Hinsichtlich desdritten Ziels (Klarheit über das weite-re Vorgehen) wurde lediglich festge-legt, dass die Erreichung dieses ZielsKonsens erforderte.

Alle Sitzungsziele wurden erreicht:Alles, was zum Betrugsverdacht zusagen war, war gesagt, gehört, ver-standen und respektiert worden. Da-bei war vor allem hilfreich, dass es fürdie Beteiligten zu einer „normalenKommunikation“ gehörte, die Per-spektiven der jeweils anderen zu ver-stehen, nachvollziehen zu könnenund zu respektieren. Damit ist ge-meint, die jeweils andere Sichtweiseals solche zu akzeptieren und demMediator Erlaubnis zu geben, wennnötig an dieses Prinzip zu erinnern.

Einzig der Sachbearbeiter zeigte im-mer wieder Schwierigkeiten, die Per-spektive des Verunfallten und seinesAnwalts zu akzeptieren. Wie sich herausstellte, fehlte es ihm dann anVertrauen in den Verunfallten undseinen Anwalt. Das zu verstehen undzu respektieren, war für den Media-tor keine Schwierigkeit; für die Be -teiligten allerdings war es immer wieder Anlass, die „normale Kom -munikation“ zu verlassen. Sie fandenjeweils erst nach Interventionen desMediators wieder zur erwünschtenKommunikation zurück. Für alle warklar geworden, dass hinsichtlich desBetrugsverdachts das getan wordenwar, was gemeinsam zur Klärung ge-tan werden konnte. Im weiteren ginges darum, zu entscheiden, wie dieVersicherer einerseits und der Verun-fallte und sein Anwalt andererseitsmit dem Betrugsverdacht umgehenwollten. Für die Klärung dieser Fragewurden Einzelgespräche mit demMediator vereinbart.

Zum Schluss der Sitzung vereinbar-ten die Beteiligten weitere konkreteSchritte zur Klärung (rechtlich) rele-vanter Tatsachen, die für eine einver-nehmlich Erledigung des Falles not-wendig waren.

4. Einzelgespräche – Entschei-de über den Umgang mitdem Betrugsverdacht – Ver-trauen als Ressource

4.1 Gespräch mit den Vertre-tern der Haftpflichtversi-cherung

Ziel des Gesprächs mit den Vertre-tern der Haftpflichtversicherung war

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eine Klärung darüber, wie die Haft-pflichtversicherung mit dem Betrugs-verdacht umgehen wollte. Beide Ver-treter waren sich einig, dass siedie Option einer einvernehmlichenSchadenserledigung weiterverfolgenwollten. Das hiesse, einen normalenProzess der Schadensregulierung zusammen mit dem Anwalt des Ge-schädigten bis hin zu einer von bei-den akzeptierbaren Erledigungsver-einbarung durchzuführen.

Der Sachbearbeiter hatte Schwierig-keiten, sich darauf einzulassen, da erin einem Dilemma steckte: Alles, waser in der letzten Sitzung gehört hat-te, konnte er sowohl zur Bestätigungwie auch zur Widerlegung seiner Be-trugshypothese verwenden: Wenn erdem Verunfallten misstraute (wasihm leicht fiel), konnte er alles in seine Betrugshypothese einbauen,wenn er nur annahm, dass der Ver-unfallte noch raffinierter war, als erbisher angenommen hatte; das fander zwar etwas überzogen aber nichtunrealistisch. Wenn er dem Verunfall-ten dagegen vertraute (was ihmschwer fiel), konnte man alles so se-hen, dass die Betrugshypothese sichStück für Stück auflöste. Das fand eretwas „leichtfertig“ – und, wie er sichausdrückte, schade um die viele Vorarbeit. Deutlich wurde, dass dieinnere Haltung entscheidend war:Misstrauen oder Vertrauten.

Die „rationale“ Lösung, welche diebeiden entwickelten, sah so aus: Beiden weiteren Verhandlungen solltemit jenem „normalen Vertrauen“operiert werden, das üblicherweisenotwendig ist, um zu einem Ver-handlungsergebnis zu kommen. So-bald dieses Verhandlungsergebnisvorlag, sollte alles nochmals mit „an-gemessenem Misstrauen“ betrachtetwerden und dann die Betrugshypo-these evaluiert werden. Danach soll-ten beide Ergebnisse gegeneinanderabgewogen und jenes Ergebnis ge-wählt werden, welches für die Haft-pflichtversicherung als vorteilhaftereingeschätzt würde.

Verhandlungstechnisch gesehen (imSinne des Harvard-Konzepts) gelanges den Vertretern der Haftpflichtver-sicherung so, den Betrugsverdacht in

eine Alternative zu einem möglichenVerhandlungsergebnis umzufunktio-nieren und damit dessen weitereThematisierung auf den Schluss derVerhandlungen, die Phase der Über-prüfung des BATNA (Best Alternati-ve To Negociated Agreement) zuverschieben. Gleichzeitig ermöglich-te es, zuvor in einem normalen Kommunikationsprozess das opti -male Verhandlungsergebnis zu ent-wickeln.

Beide Vertreter beurteilten diesesVorgehen als rational und sinnvoll.Der Sachbearbeiter empfand aberdie praktische Umsetzung nach wievor als sehr herausfordernd bis un-möglich: Er wusste nicht, wie er „ein-fach so“ von Misstrauen auf Vertrau-en umschalten sollte. Der Sachbear-beiter verpflichtete sich aber daraufund handelte in der Folge tatsächlichso, als ob er jenes Vertrauen hätte,das bei „Verhandlungen einer Erledi-gungsvereinbarung üblich“ war.8 Erbat den Mediator, ihn an seine Ver-pflichtung zu erinnern, falls er sie vergessen sollte; dies kam zunächstab und zu vor und bald nicht mehr.

Die Vertreter der Haftpflichtversiche-rung entschieden sich, diese Strate-gie allen Beteiligten der Mediationoffen zu legen. Dem Mediator über-trugen sie die Aufgabe, sie der Ver-treterin der Unfallversicherung sowiedem Verunfallten und seinem Anwaltmitzuteilen und zu erklären. Die Ver-handlungen sollten fortgesetzt wer-den, wenn die Strategie von allen ak-zeptiert würde.

4.2 Gespräch mit der Vertrete-rin der Unfallversicherung

Auch die Vertreterin der Unfallversi-cherung wollte in erster Linie überden Umgang mit dem Betrugsver-dacht sprechen. Ihr ging es darum,dass allfällige Widerlegungen vonVerdachtsmomenten nachvollzieh-bar sein mussten. Sie sah dieses Zielals erreicht, wenn eine rechtlich ver-tretbare Lösung gefunden war, dieGrundlage einer einvernehmlichenSchadenerledigung sein konnte. Dieskonnte ihrer Meinung nach durchdas übliche Vorgehen erreicht wer-den, wo Verdachtsmomente selbst-

verständlich Gegenstand von Klärun-gen waren und gemäss der rechtlichrelevanten Beweisregeln zu beurtei-len waren. Sie war der Überzeugung,dass sich bei Fortsetzung der Ver-handlungen Verdachtsmomente ent-weder erhärteten oder auflösten undje nach dem entsprechende Auswir-kungen auf das Ergebnis der Ver-handlungen haben würden. Für siewar es deshalb richtig, dass erst amSchluss der Verhandlungen, wennein Verhandlungsergebnis vorlag, dieOption einer Strafanzeige wegen Be-trugsverdachts wieder thematisiertund beurteilt werden sollte.

Sie schloss sich deswegen der Strate-gie der Haftpflichtversicherung an.

4.3 Gespräch mit dem Verun-fallten und dem Anwalt

Dieses Gespräch diente zunächst derÜberprüfung der Ziele der Mediati-on. Der Anwalt bestätigte, dass die„Normalisierung der Kommunikati-on“ nützlich und weitgehend schoneingetreten war. Für ihn gab es da-her keine Zweifel, dass in einem üb-

8 Es scheint, dass hier ein Fall vorlag, beidem jemand ein Problem zum Verschwin-den brachte, indem er sich für die Kon-struktion der Lösung eines „als ob“ be-diente und damit den angenommenenKausalnexus zwischen Problem und Lö-sung durchschneidet. Dabei beginnt derBetreffende mit etwas Ungewohntem, in-dem er so tut, als ob es schon eine Ge-wohnheit wäre und handelt dement -sprechend gemäss der „Lösung“. DieserSchritt kann schwierig sein, wenn man der– weit verbreiteten – Einstellung anhängt,dass Vertrauen etwas ist, das sich eine Person „verdienen“ muss. Einfacher ist es,wenn man der Annahme folgt, dass – wereinmal gelernt hat, wie „Vertrauen“ geht– sich entscheiden kann, zu vertrauen. Tat-sächlich verhielt sich der Sachbearbeiterwährend des gesamten weiteren Verhand-lungsprozess gegenüber dem Verunfalltenwie jemand, der vertraut und nur ab undzu überraschend Misstrauen entwickeltum dann – nach Überprüfung der Berech-tigung des Vertrauens – wieder zum Ver-trauen über zu gehen. Vgl. dazu LuhmannNiklas, Vertrauen: Ein Mechanismus derReduktion sozialer Komplexität, UTB,Stuttgart; 4. Auflage, 2000; Sprenger Rein-hard, Vertrauen führt: Worauf es im Un -ternehmen wirklich ankommt, CampusVerlag; 3. Auflage, 2007.

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lichen Verhandlungsverfahren eineeinvernehmliche Lösung entwickeltwerden sollte und konnte. Da die Be-teiligten über das notwendige Wis-sen und Können verfügten, um denFall erfolgreich bis zu einer Entschä-digungsvereinbarung zu verhandeln,war für ihn das Problem gelöst, wenndie Kommunikation wieder normalfunktionierte. Der Mediator wardann für ihn nur noch nötig, um zugewährleisten, dass die Kommunika-tion weiter „normal“ verlief. Normalhiess für ihn, dass er mit dem Massan Vertrauen seitens der Versicherun-gen rechnen durfte, die üblich undnotwendig war, damit ein Schaden-fall korrekt und effizient bis zu einereinvernehmlichen Lösung abgewi-ckelt werden konnte – oder eine Par-tei sich entschied, den Fall einem Ge-richt zur Beurteilung zu übergeben.Sobald die Kommunikation nachhal-tig normal verlief, brauchte es für ihnkeinen Mediator mehr. Er begrüsstees deshalb, dass die Haftpflichtversi-cherung sich für ein, wie er es nann-te, „normales“ Vorgehen entschie-den hatte.

Der Verunfallte selbst war über dieneue Strategie der Haftpflichtver -sicherung irritiert, denn er hatteSchwierigkeiten, zu verstehen, wassie konkret bedeutete. Für ihn warunklar, ob die Versicherungen ihmund seinen Schilderungen nun Glau-ben schenkten oder ob sie nur so ta-ten, als ob sie ihm vertrauten, in Tatund Wahrheit aber verdeckt an derVorbereitung einer Strafanzeige wei-ter arbeiteten. Er wusste nicht, ob ernun alles unterlassen sollte, was – los-gelöst vom Kontext – so interpretiertwerden könnte, dass es ihm besserging als er angab – oder sollte er ein-fach so weiterfahren wie bisher undnur darauf schauen, dass es ihmmöglichst gut ging? Es war offen-sichtlich, dass er etwas brauchte, dasseine Bedürfnisse nach Sicherheitund Zuverlässigkeit befriedigte. Aufdie Frage, was hilfreich sein könnte,antwortete der Verunfallte: „Wenndie Haftpflichtversicherung die Be-trugshypothese definitiv fallen lassenwürde.“ Der Mediator stellte ihmnun Fragen, die darauf abzielten,dass der Verunfallte eine eigene Vor-stellung entwickelte, wie das auf ei-

ne Art und Weise geschehen könnte,die für eine Haftpflichtversicherungtatsächlich möglich war. Im Laufe eines längeren Gespräches gelangdem Verunfallten der Perspektiven-wechsel und er kam darauf, dass dieHaftpflichtversicherung die Betrugs-hypothese wahrscheinlich erst amSchluss der Verhandlungen fallen las-sen würde, wenn alle Zweifel geklärtwären, und dass es letztlich die Auf-gabe der Vertreter der Versicherungwar, Zweifel zu haben, ganz unab-hängig davon, ob sie einen Betrugs-verdacht hatten oder nicht. Schließ-lich nahm der Versicherte an, dass siedie Zweifel am schnellsten aufgaben,wenn sie ihn als ehrlich und aufrich-tig wahrnahmen, und dass das amehesten der Fall war, wenn er das tat,was er ohnehin tun würde, ob jetztein Betrugsverdacht da war odernicht, und wenn er das allen offenund hemmungslos erzählte.

An diesem Punkt angelangt, fragteder Verunfallte, was der Anwalt da-von hielt. Jener antwortete, dass,wenn er „offen und hemmungslos“nicht übertreibe, er das unterstützenkonnte – obwohl eine pessimistischeHaltung bei Verunfallten im Allge-meinen zu besseren Entschädigungs-Resultaten führten, nicht aber not-wendigerweise auch zu einer Verbes-serung des Gesundheitszustands.

5. Weitere Folgesitzungen –Vereinbarungen über dasweitere Vorgehen – Klärungaller relevanten FragenSchritt für Schritt – Klärungder Rolle des Mediators – Be-endigung des Auftrags desMediators

In der nächsten gemeinsamen Sit-zung wurde zunächst bestätigt, dassman sich aufgrund der Einzelgesprä-che darauf verpflichtete, so weiterzu-fahren wie es in jedem anderen Scha-denfalls normal wäre, dass sukzes -sive alle relevanten Fragen geklärtwürden, die zu klären wären, um zueiner Entschädigungsvereinbarungzu gelangen. Der Betrugsverdachtsollte, falls er dann noch eine Rollespielte, am Schluss der Verhandlun-gen nochmals überprüft werden –gegebenenfalls sollte dann auch ex-

plizit festgehalten werden, dass ersich als unbegründet erwiesen hätte.

Anschliessend wurde der aktuelleStand des Verfahrens besprochen,der bisherige Vorgehensplan über-prüft und neu festgelegt, die nächs-ten Schritte geplant und vereinbart.

Der Mediator sollte noch an dernächsten Sitzung teilnehmen, an derein Hearing mit dem Treuhänder derGesellschaften, bei denen der Verun-fallte Gesellschafter und Mitaktionärwar, durchgeführt werden sollte.Dieses Hearing sollte der Klärungentscheidender Fragen der Vermö-gens- und Einkommensverhältnissedes Verunfallten dienen und gleich-zeitig den Vertretern der Versicherun-gen ein realeres Bild der beruflichenVerhältnisse des Verunfallten ver-schaffen. Das Hearing fand deswe-gen in den Geschäftsräumlichkeiteneiner der Gesellschaften statt.

Am Schluss der Sitzungen wurde je-weils evaluiert, wie „normal“ dieKommunikation verlaufen war undwas für eine weitere Normalisierungnützlich sein konnte.

Im Anschluss an das Hearing mitdem Treuhänder wurde die Rolle desMediators thematisiert und geklärt.Die Beteiligten kamen zum Schluss,dass für die Fortführung der Ver-handlungen die Anwesenheit desMediators nicht mehr erforderlichwar, dass er aber wieder eingeladenwerden sollte, falls dies der Wunscheiner Partei wäre.

Evaluation

Rund vier Monate nach dieser letztenSitzung mit dem Mediator erhielt erdie Mitteilung, dass der Fall durch Ab-schluss einer Entschädigungsverein-barung erledigt worden war. Der Lei-ter der Schadenabteilung wies daraufhin, dass im Laufe der Verhandlungenimmer deutlicher geworden war, dassder Fall wegen seiner Komplexität aufdem Gerichtsweg kaum hätte adä-quat beurteilt werden können und eskaum vorstellbar sei, wie der Fall oh-ne Mediation und Wiederaufnahmeder Verhandlungen hätte für alle be-friedigend gelöst werden können.