Beweissicherung im Bauwesen

2
[email protected] - beweisexperte.ch Beweissicherung im Bauwesen Schadenmanagement Baucontrolling Schadenbesichtigung und -begleitung Instandsetzungskonzepte Mediation Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen Schiedsgutachten Beurteilungen _________________________ bsb management Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA Büro Cham Klostermatt 12 CH-6330 Cham ZG + 41 77 467 91 15 [email protected] www.beweisexperte.ch UID: CHE-396.426.519 HR _________________________ Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Zertifizierter Passivhaus Planer SIA Zentralschweiz Kooperationspartner: BSF Swissphoto AG HMQ AG Hospex AG Beweissicherung

description

Verhinderung unberechtigter Schadenersatzforderungen durch vorsorgliche und baubegleitende Beweissicherungsmassnahmen

Transcript of Beweissicherung im Bauwesen

Page 1: Beweissicherung im Bauwesen

[email protected] - beweisexperte.ch

Beweissicherung im Bauwesen Schadenmanagement Baucontrolling

Schadenbesichtigung und -begleitung

Instandsetzungskonzepte

Mediation

Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen Schiedsgutachten Beurteilungen _________________________ bsb management Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA Büro Cham Klostermatt 12 CH-6330 Cham ZG + 41 77 467 91 15 [email protected] www.beweisexperte.ch UID: CHE-396.426.519 HR _________________________ Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Zertifizierter Passivhaus Planer SIA Zentralschweiz

Kooperationspartner:

BSF Swissphoto AG

HMQ AG

Hospex AG

Beweissicherung

Page 2: Beweissicherung im Bauwesen

[email protected] - beweisexperte.ch

Aufgrund einer immer mehr verdichteten Bauweise und dem vermehrten Bauen im Bestand entstehen immer höhere Herausforderungen, einhergehend mit einem immer höheren Bedarf an Sicherheit und Beweissicherungen. Bauen bedeutet ein Eingriff in die Umgebung. Bauarbeiten können trotz aller Vorsichtsmassnahmen Emissionen und Veränderungen im Baugrund verursachen die Auswirkungen auf Nachbarliegenschaften haben können Gesetzliche Grundlagen zur Verantwortung des Eigentümers, bzw. Bauherrn sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Sofern das privatrechtliche Normenwerk SIA vereinbart ist, so gilt SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten.

Vorsorgliche Beweissicherung Um Veränderungen während den Bauarbeiten bei den Nachbarliegenschaften feststellen und überwachen zu können, ist eine Feststellung des Zustandes vor Baubeginn zwingend erforderlich. Die Beweissicherung dient der Abgrenzung des vorbestehenden Zustandes und kann damit ungerechtfertigte Schadenersatzforderung verhindern. Wir empfehlen, die betroffenen Eigentümer der Nachbarliegenschaften über den Umfang der Beweissicherungsmassnahmen von Beginn an mit einzubeziehen. So kann man Vertrauen und Transparenz schaffen. Wir empfehlen immer eine Vorsorgliche Beweissicherung durchzuführen und je nach Gegebenheit der Baustelle eine baubegleitende Beweissicherung und Überwachung festzulegen. Denn Beweise gehen ab Baustart unwiederbringlich verloren! Beweise sichern und Fakten schaffen; und zwar vor Baubeginn! Wir beraten Sie in der Wahl der geeigneten Beweissicherungsmassnahmen und der Festlegung des Aufnahmeperimeters und führen die Beweissicherung mit unserem kompetenten Expertenteam durch.