Bewerbungsgespraech

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Das Vorstellungsgespräch: Ehrlichkeit und taktisches Geschick Wenn man sich für eine Spezialistenposition beworben hat, kann es klug sein, die bisherige Führungsverantwortung nicht zu stark zu betonen, weil man sonst wahrscheinlich für überqualifiziert gehalten wird. Wenn die Position Raum für einen internationalen Einsatz gibt, sollte man sich nicht ausgesprochen sesshaft geben. Wenn man aufgrund von privaten Problemen einen Karriereknick hinnehmen musste, so kann es günstiger sein, diesen mit vorgeschobenen objektiven Gründen zu erklären, weil niemand einen vermeintlich psychisch instabilen Mitarbeiter einstellt. Keine Selbstverleugnung Nur eines muss klar sein: man bewegt sich hier in einem Korridor, der einem in den meisten Fällen lediglich gewisse Möglichkeiten offen lässt. Es geht hier aber nicht darum, die Wahrheit so auszuhebeln, dass man sich selbst verleugnet. Damit tut man weder dem potenziellen Arbeitgeber und vor allem sich selbst keinen Gefallen - selbst wenn es einem gelingt, den Gegenüber zu überzeugen, ist die Gefahr, im Job prompt zu scheitern, sehr groß. Erlaubte und unerlaubte Fragen Jeder Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter einstellen will, ist daran interessiert, sich möglichst umfassend über ihn zu informieren. Doch seinem Forscherdrang sind enge Grenzen gesetzt: Die Arbeitsgerichte haben in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fragen erlaubt sind, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem zukünftigen Arbeitsverhältnis stehen. Wenn dieser Zusammenhang nicht gegeben ist, darf der Bewerber vorsätzlich lügen. Denn wenn er einfach die Auskunft verweigert, kann der Arbeitgeber daraus schließen, dass er sich um die Antwort drücken will und ihn deshalb nicht einstellen. Wird die Lüge nach Abschluss des Arbeitsvertrages entdeckt wird, gilt der dennoch ohne Einschränkungen. Nicht gefragt werden darf in der Regel nach: Religionszugehörigkeit Mitgliedschaft in einer Partei

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Das Vorstellungsgespräch: Ehrlichkeit und taktisches Geschick Wenn man sich für eine Spezialistenposition beworben hat, kann es klug sein, die bisherige Führungsverantwortung nicht zu stark zu betonen, weil man sonst wahrscheinlich für überqualifiziert gehalten wird. Wenn die Position Raum für einen internationalen Einsatz gibt, sollte man sich nicht ausgesprochen sesshaft geben. Wenn man aufgrund von privaten Problemen einen Karriereknick hinnehmen musste, so kann es günstiger sein, diesen mit vorgeschobenen objektiven Gründen zu erklären, weil niemand einen vermeintlich psychisch instabilen Mitarbeiter einstellt. Keine Selbstverleugnung Nur eines muss klar sein: man bewegt sich hier in einem Korridor, der einem in den meisten Fällen lediglich gewisse Möglichkeiten offen lässt. Es geht hier aber nicht darum, die Wahrheit so auszuhebeln, dass man sich selbst verleugnet. Damit tut man weder dem potenziellen Arbeitgeber und vor allem sich selbst keinen Gefallen - selbst wenn es einem gelingt, den Gegenüber zu überzeugen, ist die Gefahr, im Job prompt zu scheitern, sehr groß. Erlaubte und unerlaubte Fragen Jeder Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter einstellen will, ist daran interessiert, sich möglichst umfassend über ihn zu informieren. Doch seinem Forscherdrang sind enge Grenzen gesetzt: Die Arbeitsgerichte haben in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fragen erlaubt sind, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem zukünftigen Arbeitsverhältnis stehen. Wenn dieser Zusammenhang nicht gegeben ist, darf der Bewerber vorsätzlich lügen. Denn wenn er einfach die Auskunft verweigert, kann der Arbeitgeber daraus schließen, dass er sich um die Antwort drücken will und ihn deshalb nicht einstellen. Wird die Lüge nach Abschluss des Arbeitsvertrages entdeckt wird, gilt der dennoch ohne Einschränkungen. Nicht gefragt werden darf in der Regel nach:

• Religionszugehörigkeit

• Mitgliedschaft in einer Partei

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• Schwangerschaft

• Privatleben

• HIV-Infektion und allgemeinem Gesundheitszustand

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Bewerber die Unwahrheit sagt, obwohl die entsprechende Frage erlaubt war. Dann kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen Täuschung oder Irrtum juristisch anfechten. Zulässig sind Fragen nach: beruflicher Qualifikation und Werdegang Schwerbehinderung, außer wenn diese offensichtlich ist Vorstrafen, wenn ein Zusammenhang zur angestrebten Tätigkeit besteht. Natürlich verläuft die Prozedur nicht nur einseitig - auch der Bewerber darf während des Gesprächs und insbesondere gegen Ende selber Fragen über das Unternehmen stellen. Diese sollte man sich von Vornherein gut überlegen. Gut sind immer offene Fragen, die mit "Wer", "Was" oder "Wie" beginnen und eine längere Auskunft erfordern. Man darf und sollte Fragen stellen, die für die eigene Entscheidungsfindung wichtig sind und noch nicht im Laufe des Gesprächs geklärt wurden:

• Mit welchen Kollegen würde ich arbeiten?

• Mit welchen Abteilungen hätte ich Kontakt?

• Wo ist die Stelle im Organigramm des Unternehmens aufgehängt?

• Wie würde das Tagesgeschäft genau aussehen?

• Wie ist die Einarbeitungszeit organisiert?

• Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich im Unternehmen?

• Wie sieht Ihre Unternehmenskultur aus?

• Wie ist der Führungs- und Kommunikationsstil des Unternehmens?

Und last but not least sollte man die Frage nach dem Gehalt klären. Dabei gilt: Bleiben Sie realistisch, erkunden Sie sich vorher bei Freunden oder im Internet bei Jobbörsen oder Zeitschriften, in welchem durchschnittlichen Bereich sich Ihre zukünftige Position eingliedert. Achten Sie bei der Gehaltsklärung gegebenenfalls auch auf das Verhältnis von Fixum und Bonus sowie auf sonstige Zuwendungen wie Firmenwagen. Denken Sie insbesondere bei Angeboten mit einem sehr

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niedrigen Fixgehalt genau darüber nach, wie realistisch die Erreichung einer entsprechend hohen Bonusauszahlung ist! Kleidung Kleiden sollte man sich dem Anlass entsprechend. Angebracht sind Anzug, Kombination, Kostüm oder auch Hosenanzug. Grundsätzlich sollte man natürlich die Branchengepflogenheiten und die Unternehmenskultur beachten. Falls möglich, einen Bekannten fragen, der in diesem Unternehmen arbeitet. Es dürfte allerdings klar sein, dass in Banken und Versicherungen ein anderer Kleidungsstil herrscht als in einer Werbeagentur. Zu vermeiden gilt es, schicker als der Gegenüber gekleidet zu sein. Man muss sich auch in einer Bank nicht unbedingt im maßgeschneiderten, mitternachtsblauen Nadelstreif vorstellen. Zusammenfassung Im Vorstellungsgespräch heißt es, alle Fakten und Verhältnisse zum eigenen Vorteil, also möglichst positiv, darzustellen. Dabei sollte man natürlich, außer bei unzulässigen Fragen, bei der Wahrheit bleiben. Dass man diese dann so weit wie möglich dehnen sollte, versteht sich von selbst. So gilt es, sich vorab so genau wie möglich über das Unternehmen und die Position, auf die man sich bewirbt, zu informieren. Dann sollte man die Kernpunkte vorher durchzuspielen und eine gezielte und vorteilhafte Argumentation überlegen.

Auftreten beim Vorstellungsgespräch Die folgenden Tipps mögen manchen nach dem Motto "das schaffe ich doch nie" erschrecken. Sie sind aber nicht so zu verstehen, dass man sie einhalten "muss". Es gibt kaum jemanden, der all diese Punkte in der Realität und unter dem Druck eines Vorstellungsgesprächs durchhalten kann. Wenn man sein eigenes Auftreten an ein paar Stellen verbessern kann, ist das schon ein großer Erfolg. Wer Lust dazu hat, sollte vorher mit Freunden üben. Ist an sich nicht schlecht - so stellt man sich schon mal auf die Gesprächssituation ein. Auch wenn man einiges am eigenen Auftritt verbessern kann, sollte man sich dabei nie völlig verstellen. Auch daher können die folgende Tipps nie so zu verstehen sein, dass jede/r sich in allen Details halten müsste. Am besten versuchen, Dinge zu vermeiden oder zu ändern, die man selbst schon immer störend an sich selbst fand.

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Start – Begrüßung

• Selbstbewusst anklopfen, so dass man gehört wird. Natürlich auch nicht so, dass die Türe wackelt.

• Mit vollem Namen vorstellen.

• Falls die Hand entgegengestreckt wird, mit einem kräftigen Händedruck reagieren. Dabei nicht übertreiben (je nach Gegenüber entsprechend dosieren), aber auch nicht lasch, sonst könnte das als Willensschwäche interpretiert werden. Keinesfalls einen Händedruck aufdrängen - manche Personalverantwortliche vermeidet das.

• Grundsätzlich auf ausreichende Distanz achten, ohne distanziert zu wirken. Wer zu dicht auf die Pelle rückt, kann Aggressionen wecken.

• Erst nach Aufforderung hinsetzen.

• Den Namen des Gesprächspartners einprägen und im Gespräch gelegentlich einbringen. Falls der Name anfangs nicht verstanden wird, sofort nachfragen.

• Eine angebotene Zigarette o.ä. besser höflich ablehnen. Keinesfalls ungefragt selbst eine Zigarette anzünden und auch die Frage lieber vermeiden, sondern sich das ganze verkneifen!

• Ohne Zögern kann man ein angebotenes (alkoholfreies!) Getränk annehmen.

Im Gespräch

• Aktiv zuhören - deutlich über 50% selbst reden. Schließlich ist es ein Vorstellungsgespräch, der Arbeitgeber möchte etwas erfahren und nicht die ganze Zeit selbst reden müssen. Allerdings sollte man auch nicht das Gespräch an sich reißen.

• Auch wer gar nicht so oft zu Wort kommt, muss nicht zunehmend ein schlechtes Gefühl bekommen. Manche Personalchefs reden eben gern. Gibt man ihnen das Gefühl, aufmerksam zuzuhören, genügen schon einige kluge Bemerkungen, um zu überzeugen.

• Auf die Fragen des Gegenübers eingehen und ihnen nicht etwa ausweichen (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel).

• Ist etwas unverständlich, dann höflich nachfragen. Das ist besser, als mit zunehmend verunsichertem Blick dazusitzen.

• Floskeln wie "Sag ich mal ..." oder Worte wie "man" vermeiden.

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• Auf die eigene Körpersprache achten. Man sollte die Arme nicht verschränken oder Barrieren aus Kaffeetassen, Schreibblock oder anderem aufbauen. Beides wirkt abwehrend.

• Selbstbewusstsein strahlt man auch dadurch aus, dass man Blickkontakt hält - ohne dabei zu starren.

• Entspannt, aber nicht breitbeinig dasitzen, ohne die Beine übereinander zu schlagen. Besser beide Fußsohlen fest auf den Boden stellen und auf der gesamten Sitzfläche sitzen - nicht nur auf der Kante oder gar mit dem Stuhl wippen!

• Die Hände ruhig halten. Wenn sie unbedingt bewegt werden müssen, Notizen machen (gleich zu Anfang fragen, ob das erlaubt ist!).

• Auf das Sprechtempo achten - weder zu langsam, noch (was in der Aufregung eher passiert) zu schnell.

• Sachlich bleiben, Gefühlsausbrüche vermeiden und die eigene Ausdrucksweise kontrollieren (keine Szenesprache, keine Kraftausdrücke und möglichst keine Fremdwörter, deren Bedeutung man nur vage kennt).

(Quelle: studis-online; monster/Community; Dr. Thorsten Knobbe)