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Januar 2016 Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern (NKH) Anlage D.VI Bewertung der Wasserkörper

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Januar 2016

Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern (NKH)

Anlage D.VI

Bewertung der Wasserkörper

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Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern (NKH)

Wasserrechtsverfahren Anlage D.VI

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Rauher Burren 9

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Dr. Köhler & Dr. Pommerening

Am Katzenbach 2

31177 Harsum

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Revisionsverlauf

Rev. Datum Autor Geprüft von Freigegeben von Beschreibung 00 12.06.2015 AGLN

05 09.08.2015 AGLN; DMP

06 14.09.2015 AGLN Bewertung Planfall, Nullfall;

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Nutzen Bewirtschaftungsziele

06 29.09.2015 SW

07 18.12.2015 AGLN Überarbeitung zzgl. Nullfall; Anpassung Dateiname an neue Struktur

08 03.06.2016 AGLN Überarbeitung auf Basis Voll-ständigkeitsprüfung RPF und neuer Literatur

09 01.07.2016 AGLN Anpassung / Ergänzung

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Bewertung OWK Verzeichnisse Juli 2016

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Inhaltsverzeichnis 1 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand .................. 1

1.1 MZB ........................................................................................................................ 1

1.2 MuP ......................................................................................................................... 3

1.2.1 Makrophyten ............................................................................................... 3

1.2.2 PoD ............................................................................................................ 5

1.2.3 Diatomeen .................................................................................................. 7

1.2.4 MuP ............................................................................................................ 9

1.3 Fische ................................................................................................................... 11

1.4 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ...................................................... 13

1.4.1 Wasserhaushalt ........................................................................................ 13

1.4.2 Durchgängigkeit ....................................................................................... 15

1.4.3 Gewässerstruktur ..................................................................................... 17

2 Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer .............................................................................................................. 19

2.1 Allgemeine methodische Grundlagen ................................................................... 19

2.2 Methodische Hinweise zur Bezeichnung des ökologischen Zustandes und Potenzials.............................................................................................................. 19

2.3 Bewirtschaftungspläne 2009 und 2015 - ökologischer / chemischer Zustand ....... 20

2.3.1 Makrozoobenthos (MZB) .......................................................................... 21

2.3.1.1 Modul Versauerung ................................................................................ 21

2.3.1.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 21

2.3.1.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 21

2.3.1.2 Modul Saprobie ...................................................................................... 22

2.3.1.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 22

2.3.1.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 22

2.3.1.3 Modul Allgemeine Degradation .............................................................. 22

2.3.1.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 23

2.3.1.3.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 23

2.3.1.4 Gesamtbewertung aller drei Module ...................................................... 23

2.3.2 Makrophyten und Phytobenthos (MuP) .................................................... 24

2.3.2.1 Einstufung OWK 20-02 .......................................................................... 24

2.3.2.2 Einstufung OWK 20-04 .......................................................................... 24

2.3.3 Fische ....................................................................................................... 24

2.3.3.1 Einstufung OWK 20-02 .......................................................................... 24

2.3.3.2 Einstufung OWK 20-04 .......................................................................... 25

2.3.4 Hydromorphologische Qualitätskomponenten .......................................... 25

2.3.4.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt .................................................. 25

2.3.4.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit .................................................. 26

2.3.4.3 Qualitätskomponente Morphologie ........................................................ 26

2.3.4.4 Einstufung OWK 20-02 .......................................................................... 27

2.3.4.5 Einstufung OWK 20-04 .......................................................................... 27

2.3.5 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 27

2.3.5.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten .................. 27

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Bewertung OWK Verzeichnisse Juli 2016

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2.3.5.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ............................................................................................ 27

2.3.6 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 27

2.3.7 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04 .................................................................................................... 28

2.3.7.1 Ergebnis ökologischer Zustand .............................................................. 28

2.3.7.2 Ergebnis chemischer Zustand................................................................ 29

2.4 Ist-Zustand inkl. der Erhebungen NKH - ökologischer / chemischer Zustand ....... 29

2.4.1 Allgemeine Grundlagen ............................................................................ 29

2.4.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................. 30

2.4.3 Bewertung der Bereiche oberhalb der Probestellen bis zu den Fassungen ........................................................................................... 30

2.4.4 Ableitung der Methodik der Ermittlung der Qualitätsklassen und ÖZK für den Wasserkörper ........................................................................... 31

2.4.4.1 Diskussion der Methodik der Bewertung der Wasserkörper und deren Übertragbarkeit auf NKH.............................................................. 31

2.4.4.2 Umgang mit gesicherten und ungesicherten Ergebnissen ..................... 33

2.4.4.3 Methodische Vorgehensweise der Bewertung der Wasserkörper.......... 38

2.4.4.3.1 Methodische Vorgehensweise ............................................................ 38

2.4.4.3.2 Details zu den Modulen und Qualitätskomponenten .......................... 39

2.4.4.3.3 Ermittlung des Gewichtungsfaktors Wassereinzugsgebiet ................. 40

2.4.4.3.4 Datengrundlagen der Berechnung ...................................................... 45

2.4.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten .......................................... 45

2.4.6 Makrozoobenthos (MZB) .......................................................................... 46

2.4.6.1 Modul Versauerung ................................................................................ 46

2.4.6.1.1 Einstufung des OWK 20-02 ................................................................ 46

2.4.6.1.2 Einstufung des OWK 20-04 ................................................................ 47

2.4.6.2 Modul Saprobie ...................................................................................... 47

2.4.6.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 47

2.4.6.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 47

2.4.6.3 Modul Allgemeine Degradation .............................................................. 48

2.4.6.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 48

2.4.6.3.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 48

2.4.6.4 Zusammenfassung und Gesamtbewertung aller drei Module der Qualitätskomponente MZB .................................................................... 49

2.4.7 Makrophyten und Phytobenthos (MuP) .................................................... 49

2.4.7.1 Einstufung OWK 20-02 .......................................................................... 49

2.4.7.2 Einstufung OWK 20-04 .......................................................................... 50

2.4.7.3 Zusammenfassung MuP ........................................................................ 50

2.4.8 Fische ....................................................................................................... 51

2.4.8.1 Einstufung OWK 20-02 .......................................................................... 51

2.4.8.2 Einstufung OWK 20-04 .......................................................................... 51

2.4.8.3 Zusammenfassung Fische ..................................................................... 52

2.4.9 Hydromorphologische Qualitätskomponenten .......................................... 52

2.4.9.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt .................................................. 52

2.4.9.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 53

2.4.9.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 53

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2.4.9.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit .................................................. 53

2.4.9.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 55

2.4.9.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 56

2.4.9.3 Qualitätskomponente Morphologie ........................................................ 56

2.4.9.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 59

2.4.9.3.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 60

2.4.10 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 60

2.4.10.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten .................. 60

2.4.10.1.1 Temperatur in den Fließgewässern ........................................... 60

2.4.10.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern ................................... 62

2.4.10.1.3 pH in den Fließgewässern ........................................................ 63

2.4.10.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern .......................................... 64

2.4.10.1.5 Zusammenfassung .................................................................... 65

2.4.10.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ............................................................................................ 65

2.4.11 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 65

2.4.12 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04 .................................................................................................... 65

2.4.12.1 Ergebnis ökologischer Zustand .............................................................. 66

2.4.12.2 Ergebnis chemischer Zustand................................................................ 69

2.5 Planfall - ökologischer / chemischer Zustand ........................................................ 69

2.5.1 Grundlagen und Methodik ........................................................................ 69

2.5.1.1 Allgemeine Grundlagen ......................................................................... 69

2.5.1.2 Biologische Qualitätskomponenten ........................................................ 70

2.5.1.3 Methodische Grundlagen ....................................................................... 70

2.5.2 Makrozoobenthos (MZB) .......................................................................... 71

2.5.2.1 Beantragter Planfall ............................................................................... 72

2.5.2.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 72

2.5.2.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 73

2.5.2.1.3 Zusammenfassung MZB .................................................................... 74

2.5.3 MuP .......................................................................................................... 74

2.5.3.1 Beantragter Planfall ............................................................................... 74

2.5.3.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 74

2.5.3.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 75

2.5.3.2 Planfall mit 0,66 MNQ ............................................................................ 75

2.5.3.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 75

2.5.3.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 76

2.5.3.3 Planfall mit 1 MNQ ................................................................................. 76

2.5.3.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 76

2.5.3.3.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 76

2.5.3.4 Planfall mit 2 MNQ ................................................................................. 77

2.5.3.4.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 77

2.5.3.4.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 77

2.5.3.5 Zusammenfassung MuP für alle Mindestwassermengen ....................... 78

2.5.4 Fische ....................................................................................................... 78

2.5.4.1 Beantragter Planfall ............................................................................... 78

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Bewertung OWK Verzeichnisse Juli 2016

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2.5.4.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 78

2.5.4.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 79

2.5.4.2 Planfall mit 0,66 MNQ ............................................................................ 79

2.5.4.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 79

2.5.4.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 79

2.5.4.3 Planfall mit 1 MNQ ................................................................................. 79

2.5.4.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 79

2.5.4.3.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 79

2.5.4.4 Planfall mit 2 MNQ ................................................................................. 80

2.5.4.4.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 80

2.5.4.4.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 80

2.5.4.5 Zusammenfassung Fische für alle Mindestwassermengen ................... 80

2.5.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten .......................................... 81

2.5.5.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt .................................................. 81

2.5.5.1.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 81

2.5.5.1.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 82

2.5.5.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit .................................................. 82

2.5.5.2.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 83

2.5.5.2.2 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 85

2.5.5.3 Qualitätskomponente Morphologie ........................................................ 87

2.5.5.3.1 Einstufung OWK 20-02 ....................................................................... 87

2.5.5.3.2 Planfall mit 0,66 bis 2 MNQ ................................................................ 88

2.5.5.3.3 Einstufung OWK 20-04 ....................................................................... 89

2.5.6 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 92

2.5.6.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten .................. 92

2.5.6.1.1 Temperatur in den Fließgewässern .................................................... 92

2.5.6.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern ............................................ 94

2.5.6.1.3 pH-Wert in den Fließgewässern ......................................................... 95

2.5.6.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern ................................................... 96

2.5.6.1.5 Zusammenfassung ............................................................................. 97

2.5.6.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ............................................................................................ 98

2.5.7 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 98

2.5.8 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04 .................................................................................................... 98

2.5.8.1 Ergebnis ökologischer Zustand .............................................................. 99

2.5.8.1.1 Beantragter Planfall ............................................................................ 99

2.5.8.1.2 Ergebnis ökologischer Zustand bei 0,66 MNQ ................................. 102

2.5.8.1.3 Ergebnis ökologischer Zustand bei 1 MNQ ...................................... 102

2.5.8.1.4 Ergebnis ökologischer Zustand bei 2 MNQ ...................................... 103

2.5.8.2 Ergebnis chemischer Zustand.............................................................. 103

2.6 Nullfall - ökologischer / chemischer Zustand ....................................................... 104

2.6.1 Grundlagen und Methodik ...................................................................... 104

2.6.1.1 Allgemeine Grundlagen ....................................................................... 104

2.6.2 Makrozoobenthos (MZB) ........................................................................ 104

2.6.2.1.1 Einstufung OWK 20-02 ..................................................................... 104

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Bewertung OWK Verzeichnisse Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite V

2.6.2.1.2 Einstufung OWK 20-04 ..................................................................... 105

2.6.2.1.3 Zusammenfassung MZB .................................................................. 106

2.6.3 MuP ........................................................................................................ 107

2.6.3.1 Einstufung OWK 20-02 ........................................................................ 107

2.6.3.2 Einstufung OWK 20-04 ........................................................................ 107

2.6.3.3 Zusammenfassung MuP ...................................................................... 108

2.6.4 Fische ..................................................................................................... 108

2.6.4.1 Einstufung OWK 20-02 ........................................................................ 108

2.6.4.2 Einstufung OWK 20-04 ........................................................................ 108

2.6.4.3 Zusammenfassung Fische ................................................................... 109

2.6.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ........................................ 109

2.6.5.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt ................................................ 109

2.6.5.1.1 Einstufung OWK 20-02 ..................................................................... 109

2.6.5.1.2 Einstufung OWK 20-04 ..................................................................... 110

2.6.5.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit ................................................ 111

2.6.5.2.1 Einstufung OWK 20-02 ..................................................................... 111

2.6.5.2.2 Einstufung OWK 20-04 ..................................................................... 111

2.6.5.3 Qualitätskomponente Morphologie ...................................................... 112

2.6.5.3.1 Einstufung OWK 20-02 ..................................................................... 112

2.6.5.3.2 Einstufung OWK 20-04 ..................................................................... 113

2.6.6 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ....................................................................... 113

2.6.6.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ................ 113

2.6.6.1.1 Temperatur in den Fließgewässern .................................................. 113

2.6.6.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern .......................................... 114

2.6.6.1.3 pH-Wert in den Fließgewässern ....................................................... 114

2.6.6.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern ................................................. 115

2.6.6.1.5 Zusammenfassung ........................................................................... 115

2.6.6.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe .......................................................................................... 116

2.6.7 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe ........................................................................................ 116

2.6.8 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04 .................................................................................................. 116

2.6.8.1 Ergebnis ökologischer Zustand im Nullfall ........................................... 116

2.6.8.2 Ergebnis chemischer Zustand.............................................................. 119

3 Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen ............................................................................................................................ 120

3.1 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand auf Basis der Bewirtschaftungspläne 2009 und 2015 ............................................................... 120

3.1.1 Schluchsee ............................................................................................. 120

3.1.1.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 120

3.1.1.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 121

3.1.1.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 121

3.1.1.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 121

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Bewertung OWK Verzeichnisse Juli 2016

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3.1.1.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 121

3.1.1.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 121

3.1.1.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees ................................ 122

3.1.2 Titisee (FRL057 ) .................................................................................... 123

3.1.2.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 123

3.1.2.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 124

3.1.2.3 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 124

3.1.2.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 124

3.1.2.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 124

3.1.2.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 125

3.1.2.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees ........................................ 125

3.1.3 Schwarzabecken .................................................................................... 126

3.2 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand auf Basis der Erhebungen zum Ist-Zustand .............................................................................. 127

3.2.1 Schluchsee ............................................................................................. 127

3.2.1.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 127

3.2.1.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten ............................................. 127

3.2.1.1.2 Fische ............................................................................................... 127

3.2.1.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 128

3.2.1.2.1 Wasserhaushalt ................................................................................ 128

3.2.1.2.2 Ufermorphologie ............................................................................... 129

3.2.1.2.3 Einstufung des ökologischen Potenzials .......................................... 129

3.2.1.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 129

3.2.1.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 129

3.2.1.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 130

3.2.1.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 130

3.2.1.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees ................................ 131

3.2.2 Titisee ..................................................................................................... 132

3.2.2.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 133

3.2.2.1.1 Makrophyten ..................................................................................... 133

3.2.2.1.2 Makrozoobenthos ............................................................................. 133

3.2.2.1.3 Diatomeen ........................................................................................ 133

3.2.2.1.4 Phytoplankton ................................................................................... 133

3.2.2.1.5 Fische ............................................................................................... 134

3.2.2.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 134

3.2.2.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 134

3.2.2.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 134

3.2.2.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 135

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite VII

3.2.2.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 135

3.2.2.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees ........................................ 135

3.2.3 Schwarzabecken .................................................................................... 137

3.2.3.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 138

3.2.3.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten ............................................. 138

3.2.3.1.2 Fische ............................................................................................... 138

3.2.3.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 138

3.2.3.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 139

3.2.3.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 139

3.2.3.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 140

3.2.3.4 Chemische Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 140

3.2.3.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schwarzabeckens ....................... 140

3.3 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand im Planfall und Nullfall ................................................................................................................. 141

3.3.1 Bestimmung des ökologischen Potenzials ............................................. 141

3.3.2 Höchstes ökologisches Potenzial des Schluchsees ............................... 142

3.3.2.1 Hydromorphologische Bedingungen .................................................... 142

3.3.2.2 Biologische Bedingungen .................................................................... 143

3.3.2.3 Ermittlung von Verbesserungsmaßnahmen ......................................... 143

3.3.2.3.1 Jahreszeitlich unbefristete Anhebung des Absenkziels .................... 144

3.3.2.3.2 Jahreszeitliche befristete Reduktion der Stauspiegelschwankungen ............................................................... 146

3.3.2.3.3 Verbesserung der Ufermorphologie .................................................. 147

3.3.2.3.4 Nutzung des bestehenden Stillgewässers beim Lunzihof zur gezielten Aufzucht von Fischen ........................................................ 148

3.3.2.3.5 Anlage von künstlichen Flachwasserzonen im Schluchsee .............. 149

3.3.2.3.6 Renaturierung des offenen Gerinnes ................................................ 150

3.3.2.3.7 Besatz und Strukturhilfemaßnahmen ............................................... 150

3.3.2.3.8 Einschränkung der fischereilichen Nutzung ...................................... 152

3.3.2.3.9 Maßnahmen während der Kurzrevision ............................................ 152

3.3.2.3.10 Schlussfolgerung ..................................................................... 153

3.3.3 Höchstes ökologisches Potenzial des Schwarzabeckens ...................... 153

3.3.4 Schluchsee ............................................................................................. 155

3.3.4.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 155

3.3.4.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten ............................................. 155

3.3.4.1.2 Fische ............................................................................................... 156

3.3.4.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 157

3.3.4.2.1 Wasserhaushalt ................................................................................ 158

3.3.4.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 159

3.3.4.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 159

3.3.4.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 159

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite VIII

3.3.4.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 160

3.3.4.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees ................................ 160

3.3.5 Titisee ..................................................................................................... 161

3.3.5.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 162

3.3.5.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 162

3.3.5.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 163

3.3.5.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 163

3.3.5.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 163

3.3.5.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 163

3.3.5.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees ........................................ 163

3.3.6 Schwarzabecken .................................................................................... 165

3.3.6.1 Biologische Qualitätskomponenten ...................................................... 165

3.3.6.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ..................................... 166

3.3.6.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten ......................................................................... 167

3.3.6.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten............. 167

3.3.6.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe ....................................................................................... 167

3.3.6.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe .......................................................................................... 168

3.3.6.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schwarzabeckens ....................... 168

4 Zustand des Grundwasserkörpers ...................................................................... 170

4.1 Ergebnisse des Bewirtschaftungsplans von 2015 ............................................... 170

4.1.1 Signifikante Belastungen und anthropogene Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers ............................................................... 170

4.1.1.1 Belastungen des Grundwassers .......................................................... 171

4.1.1.1.1 Wasserentnahmen ........................................................................... 171

4.1.1.1.2 Diffuse Quellen – Nitrat .................................................................... 171

4.1.1.1.3 Diffuse Quellen – Pflanzenschutzmittel ............................................ 171

4.1.1.1.4 Andere anthropogene Belastungen .................................................. 171

4.1.1.2 Auswirkungen der Belastungen auf das Grundwasser ........................ 172

4.1.1.2.1 Wasserentnahmen ........................................................................... 172

4.1.1.2.2 Chemische Zusammensetzung – Anreicherung von Schadstoffen .. 172

4.1.1.2.3 Andere Beeinträchtigungen .............................................................. 172

4.1.2 Risikoanalyse ......................................................................................... 172

4.1.2.1 Ergebnisse ........................................................................................... 172

4.1.2.2 Bewertung des Grundwassers ............................................................. 173

4.1.2.3 Ergebnis mengenmäßiger Zustand ...................................................... 173

4.1.2.4 Ergebnis chemischer Zustand.............................................................. 174

4.2 Ergebnisse auf Basis der Erhebungen und Planung NKH .................................. 174

4.2.1 Grundlagen ............................................................................................. 174

4.2.2 Einstufung des Zustands der Grundwasserkörper ................................. 174

4.2.2.1 Ergebnis mengenmäßiger Zustand ...................................................... 174

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite IX

4.2.2.2 Ergebnis chemischer Zustand.............................................................. 176

5 Literaturverzeichnis .............................................................................................. 177

6 Anhang ................................................................................................................... 179

Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1: Beispielhafte Darstellung der Ermittlung der

Wassereinzugsgebiete (EZG) für die einzelnen Probestellen dargestellt anhand des oberen Seebachs für die Probestellen „03 oben“ und „03 unten“ sowie die Beeinträchtigungsstrecke. ............................. 41

Abbildung 2.2: Detailauszug aus der Abbildung 2.1 unten. Oben mit Orthophoto, unten mit TK inkl. Höhenlinien zur Verdeutlichung der Schnittlinien der EZG. ................................................................................................................ 42

Abbildung 2.3: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 oben“ am Seebach. .......................................................... 43

Abbildung 2.4: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 oben“ am Seebach im Detailausschnitt. ........................... 43

Abbildung 2.5: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG der Beeinträchtigungsstrecke am Seebach (= Strecke unterhalb der Fassung mit zum Beginn der Probestrecke „03 unten“). ................................. 44

Abbildung 2.6: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 unten“ am Seebach. ......................................................... 44

Tabellenverzeichnis Tabelle 1.1: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und

Zustandsklassen im Ist-Zustand (Frühjahr/Herbst), Plan- und Nullfall für MZB. ............................................................................................................ 1

Tabelle 1.2: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Makrophyten. .................................................................................................... 3

Tabelle 1.3: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für PoD. ............................. 5

Tabelle 1.4: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Diatomeen.............. 7

Tabelle 1.5: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für MuP. ............................ 9

Tabelle 1.6: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Fische. ................. 11

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite X

Tabelle 1.7: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall auf den Wasserhaushalt. ............................................................................................. 13

Tabelle 1.8: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Qualitätskomponente Durchgängigkeit............................................................ 15

Tabelle 1.9: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Gewässerstruktur. ........................................................................................... 17

Tabelle 2.1: Tabellarische Zusammenfassung der Vorgehensweise in LUBW (2015b; c; d) zur Berechnung der Qualitätsklassen bzw. des ökologischen Zustands des Wasserkörpers. ................................................... 31

Tabelle 2.2: Zustandsklasse und Einzelergebnisse aller Probestrecken in Frühjahr und Herbst (FT = Fließgewässertyp, ÖKZ = Zustandsklasse, ges.: rosa = ungesicherte Ergebnisse aufgrund zu geringer Abundanzsummen, hellgelb = ungesichert, aber 75 % der geforderten Abundanzsumme wurde erreicht (15 anstatt 20), ohne Farbe = gesicherte Ergebnisse, S = Saprobien-Index, AD = Allgemeine Degradation, V = Versauerung)....................................................................... 36

Tabelle 2.3: Tabellarische Zusammenfassung der Vorgehensweise bei der Bewertung der Qualitätsklassen bzw. des ökologischen Zustands des Wasserkörpers. ............................................................................................... 38

Tabelle 2.4: Tabellarische Zusammenfassung der Fließgewässerlängen gesamt sowie oberhalb und unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren. * Daten auf Basis Detailkartierungen; andere Daten AWGN_4.; Gesamtlänge = Summe aus ober-/unterhalb Fassung; + bis Witznaubecken. ......................... 54

Tabelle 2.5: Tabellarische Zusammenfassung der Fließgewässerlängen gesamt sowie ober- und unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren. * Daten auf Basis Detailkartierungen; andere Daten AWGN_4.; Gesamtlänge = Summe aus ober-/unterhalb Fassung; + bis Witznaubecken; # = WRRL-Teilnetz. Schwarza-Daten ab Schluchsee. .......................................... 83

Tabelle 6: Speichervolumen und Energieinhalt des Schluchsees ............................... 144

Tabelle 6.1: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MuP für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb. .............................................................................. 179

Tabelle 6.2: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MuP für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb. .............................................................................. 180

Tabelle 6.3: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MZB für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. VS = Modul Versauerung; S + AD = Module Saprobie und Allg. Degradation;

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite XI

WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb. .............................................................................. 180

Tabelle 6.4: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MZB für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb. .............................................................................. 181

Tabelle 6.5: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für die Fische für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. # = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; oh = oberhalb; uh = unterhalb. ........................................................................... 182

Tabelle 6.6: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für die Fische für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. # = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke. ............ 183

Planverzeichnis

P_D.I.1-7 Probes_001 bis 003; 1: 10.000; Lage der Probestrecken WRRL (Antragsun-terlagen Teil D.I.1-7)

P_D.I.1-7 Probes_Fische_001 bis 003; 1: 10.000; Lage der Befischungsstrecken (An-tragsunterlagen Teil D.I.1-7)

P_D.V. Erg_WRRL_001 bis 007; 1: 5.000; Übersicht der Ergebnisse der biologischen Qualitätskomponenten (Antragsunterlagen Teil D.I.1-7)

P_D.I.09 Gewstruktur_001 bis 007; 1: 5.000; Ergebnisse der Gewässerstrukturkartie-rungen (Antragsunterlagen Teil D.I.09)

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Beschreibung BW Baden-Württemberg BWP Bewirtschaftungsplan DHHN12 badisches Höhensystem; festgelegt 1912 (M ü. NN) DHHN92 gültiges Höhensystem in Deutschland; festgelegt 1993 (m ü. NHN) EZG Wassereinzugsgebiet EZG Einzugsgebiet [km²] FFH Fauna-Flora-Habitat FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fiBS Software zur Berechnung der ökologischen Zustandsklassen der Fischfauna HQ Hochwasserabfluss = Höchster Abfluss in einem Zeitraum T (1 Jahr) Hq Hochwasserabflussspende [l/(s*km²)] HW Höchster Wasserstand in einem Zeitraum T (1 Jahr) m ü. NHN Höhensystem nach DHHN92 m ü. NN Höhensystem nach DHHN12 MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss = Arithmetisches Mittel der HQ-Werte (jährlicher

Hochwasserabfluss) MHq Mittlere Hochwasserabflussspende [l/(s*km²)] = Arithmetisches Mittel der Hq-

Werte (jährliche Hochwasserabflussspende) MHW Mittlerer Hochwasserstand = Arithmetisches Mittel der HW-Werte (jährlicher

Hochwasserstand) MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss = Arithmetisches Mittel der NQ-Werte (jährli-

cher Niedrigwasserabfluss) MNq Mittlere Niedrigwasserabflussspende [l/(s*km²)] = Arithmetisches Mittel der

Nq-Werte (jährliche Niedrigwasserabflussspende) MNW Mittlerer Niedrigwasserstand = Arithmetisches Mittel der NW-Werte (jährlicher

Niedrigwasserstand) MQ Mittlerer Abfluss = Arithmetisches Mittel der Abflüsse in einem Zeitraum T Mq Mittlere Abflussspende [Volumen/(Zeit*Fläche)], [l/(s*km²)] MuP Makrophyten und Phytobenthos MW Mittlerer Wasserstand = Arithmetisches Mittel der Wasserstände in einem

Zeitraum T (1 Jahr) MZB Makrozoobenthos NKH Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern NQ Niedrigwasserabfluss = Niedrigster Abfluss (Tagesmittelwert) in einem Zeit-

raum T (1 Jahr) Nq Niedrigwasserabflussspende [l/(s*km²)] NW Niedrigster Wasserstand in einem Zeitraum T (1 Jahr)

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc Seite XIII

Abkürzung Beschreibung OWK Oberflächenwasserkörper ÖZK Ökologische Zustandsklasse PHYLIB Software zur Berechnung der ökologischen Zustandsklasse der Makrophyten

und Phytobenthos PoD Phytobenthos ohne Diatomeen Q Abfluss/Durchfluss/Zufluss [Volumen/Zeit] RPF Regierungspräsidium Freiburg S6 Mindestwasservariante mit 0,5 MNQ ausschließlich an der Schwarza SW Schluchseewerk AG UDO Umwelt-Daten und -Karten online LUBW VS Vogelschutz VS-RL Vogelschutz-Richtlinie WK Wasserkörper ZK Zustandsklasse

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

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1 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand

Im Folgenden werden die Detailanalysen zum ökologischen Zustand der einzelnen Fließgewässer in Abhängigkeit des Planfalls und Nullfalls zusammengefasst.

Die vollständigen Ergebnisse und Erläuterung sind in den Antragsunterlagen Teil D.V UVU enthalten.

1.1 MZB

Tabelle 1.1: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand (Frühjahr/Herbst), Plan- und Nullfall für MZB. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke ober-halb der Probestrecke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; ZK nicht farbig hinterlegt = ungesichert; Verschl. = Verschlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge; * Natürliche Ursachen, durch Modul Versauerung bedingt, keine Änderung durch Mindestwasser zu erwarten; ** Hier fließen auch Verschlechterungen ein, die zwar keine ZK-Verschlechterung beim Vergleich Planfall mit Nullfall nach sich ziehen, aber oberhalb der Irrelevanzschwellen liegen; # Herbstwert, Frühjahrserhebung ergibt eine gute ZK

Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.*

*

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach BS 1 5 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 3 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Goldersbach BS 1 5 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Seebach BS 1 5 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 3 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Waldhofbach BS 1 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Wannenbach BS 1* 5 3* 3* 3* ja keine 3* nein keine BS 2 5 2 2 2 ja keine 3* nein keine PS 2 3* 2 2 2 ja keine 2 nein keine Haslachbach BS 1* 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

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Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.*

*

Wir-kung

BS 2 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS 3 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 3 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine Schwarzen-bach

BS 1 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS 2 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS 2 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Gutach 1 BS 1 5 4# 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 4 2 2 2 ja keine 2 nein keine Gutach 2 BS 1 4 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Gutach 3 BS 1 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 3 3 3 2 ja keine 2 nein keine Seebach 1 BS 1 3 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Seebach 2-4 BS 1 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS 1 5 2 2 2 2 2 ja keine 1 2 nein keine PS 1 2 2 2 2 2 2 ja keine 1 nein keine Wüstengra-ben / Kessel-bach

BS 1* 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS 2 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS 3 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Habsmoos-bach

BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 2 ja gering PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 ja gering

Taubach BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 5 2 2 2 2 2 nein keine Dreherh. / Sägmattbach

BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 3 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

Schwarza 1 BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Schwarza 2 BS 1 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Schwarza 3 BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

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1.2 MuP

1.2.1 Makrophyten

Tabelle 1.2: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Makrophyten. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; # PS + Nr. = ZK entspricht der oberhalb liegenden Probestrecke (## s. auch textliche Ausführungen), im Seebach wird auf eine getrennte Darstellung ver-zichtet; Ist = ZK der Probestelle; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; Verschl. = Verschlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Goldersbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Waldhofbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Wannenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Haslachbach BS1 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel

BS2 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel BS3 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Schwarzen-bach

BS1 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel BS2 5 2 2 2 ja keine 1 ja mittel BS3 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Gutach 1 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 4

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 2 BS1## 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Gutach 3 BS1## 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Seebach 1# PS1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 2# PS2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 3# PS3 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 4# PS4 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS1 5 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Wüstengra-ben / Kessel-bach

BS1 5 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel BS2 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine BS3 5 3 3 2 2 nein mittel 2 ja mittel

PS - 3 3 2 2 nein mittel 2 ja mittel Habsmoos-bach

BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Taubach BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Dreherh. / Sägmattbach

BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

Schwarza 1 BS1 5 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel BS2 5 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel

PS 2 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel Schwarza 2 BS1# 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 3 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

BS2 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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1.2.2 PoD

Tabelle 1.3: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für PoD. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; # PS + Nr. = ZK entspricht der oberhalb liegenden Probestrecke (## s. auch textliche Ausführungen), im Seebach wird auf eine getrennte Darstellung ver-zichtet; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke oberhalb der Probestre-cke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; ZK nicht farbig hin-terlegt = ungesichert; Verschl. = Verschlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge

Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine Goldersbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine Waldhofbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Wannenbach BS1 5 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Haslachbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine

BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 2 2 1 ja keine 1 ja mittel

PS 2 2 2 1 ja keine 1 ja mittel Schwarzen-bach

BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel

PS 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel Gutach 1 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 2 BS1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 3 BS1 2## 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel

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Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Seebach 1# PS 1 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 2# PS 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 3# PS 3 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 4# PS 4 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS1 5 2 2 2 3 3 ja keine 3 nein keine PS 2 2 2 2 3 3 ja keine 3 nein keine Kesselbach / Wüstengra-ben

BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel BS3 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Habsmoos-bach

BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

Taubach BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Dreherh. / Sägmattbach

BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

PS 3 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Schwarza 1 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 2 BS1 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 3 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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1.2.3 Diatomeen

Tabelle 1.4: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Diatomeen. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e; PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; # PS + Nr. = ZK entspricht der oberhalb liegenden Probestrecke (## s. auch textliche Ausführungen), im Seebach wird auf eine getrennte Darstellung ver-zichtet; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke oberhalb der Probestre-cke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; ZK mit geteilten Spalten = Frühjahr / Herbst; ZK nicht farbig hinterlegt = ungesichert; Verschl. = Ver-schlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Min-destwassermenge

Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine Goldersbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Waldhofbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Wannenbach BS1 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel PS 1 1 1 1 ja keine 1 ja mittel Haslachbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine

BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine

PS 1 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarzen-bach

BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine

PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 1 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Gutach 2 BS1 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 3 BS1 2## 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Seebach 1# PS 1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 2# PS 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 3# PS 3 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 4# PS 4 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS1 5 1 1 1 2 2 ja keine 2 nein keine PS 1 1 1 1 2 2 ja keine 2 nein keine Kesselbach / Wüstengra-ben

BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel BS3 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

PS 1 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Habsmoos-bach

BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Taubach BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Dreherh. / Sägmattbach

BS1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 1 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

Schwarza 1 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 2 BS1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 3 BS1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 3 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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1.2.4 MuP

Tabelle 1.5: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für MuP. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke ober-halb der Probestrecke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; ZK mit geteilten Spalten = Frühjahr / Herbst; ZK nicht farbig hinterlegt = ungesichert; Verschl. = Verschlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge

Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 ja keine Goldersbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Waldhofbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Wannenbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Haslachbach BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 2 2 1 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 1 ja keine 1 ja mittel Schwarzen-bach

BS1 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS2 5 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS3 5 2 1 1 ja keine 1 ja mittel

PS 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel Gutach 1 BS 1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Gutach 2 BS 1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 10

Planfall Nullfall Ist-ZK* MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wir-kung

Gutach 3 BS 1 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel Seebach 1# PS 1 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 2# PS 2 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 3# PS 3 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Seebach 4# PS 4 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS 1 5 1 1 1 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 1 1 1 2 2 ja keine 2 nein keine Kesselbach / Wüstengra-ben

BS 1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS 2 5 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel BS 3 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Habsmoos-bach

BS 1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Taubach BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Dreherhäus-leweiherbach / Sägmatt-bach

BS 1 5 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

Schwarza 1 BS 1 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS 2 5 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 2 BS 1 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine BS 2 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwarza 3 BS 1 5 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 2 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine

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1.3 Fische

Tabelle 1.6: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Fische. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; Gewässer = Gewässername und Befischungsstrecken; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke oberhalb der Probestrecke bis zur Fas-sung; Zahl = fiBS-Wert; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; Verschl. = Ver-schlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Min-destwassermenge; # s. Erläuterungen im Text.

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ

Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wirkung ZK Ver- schl.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02

Sägenbach

_unten 1 BS 1 1,00 2,25 4,30 4,30 nein mittel 4,40 ja hoch

PS 2,25 4,40 4,80 4,80 ja keine 4,40 nein keine

_unten 2 BS 1 2,25 4,40 4,80 4,80 ja keine 4,40 nein keine

PS 4,40 4,40 4,40 4,40 ja keine 4,40 nein keine

Goldersbach BS 1 1,94 2,25 2,25 4,15 nein mittel 4,15 ja hoch

PS 1,94 2,25 2,25 4,15 nein mittel 4,15 ja hoch

Waldhofbach BS 1 1,00 2,25 3,45 4,15 nein mittel 4,35 ja hoch

PS 1,69 2,25 3,45 4,15 nein mittel 4,35 ja hoch

Wannenbach BS 1 1,00 2,28 3,95 4,20 nein mittel 3,95 ja hoch

PS 2,28 2,28 3,95 4,20 nein mittel 3,95 ja hoch

Haslachbach

06_unten BS 1 1,00 2,25 4,50 5,00 nein mittel 5,00 ja hoch

PS 2,25 2,25 4,50 5,00 nein mittel 5,00 ja hoch

unten 1 BS 1 2,25 4,50 4,50 5,00 ja keine 4,50 nein keine

PS 4,50 4,50 4,50 5,00 ja keine 4,50 nein keine

unten 2 BS 1 4,50 4,50 4,50 5,00 ja keine 4,50 nein keine

PS 4,50 4,50 4,50 5,00 ja keine 4,50 nein keine

Schwarzen-

bach

BS 1 1,00 2,25 4,50 5,00 nein mittel 5,00 ja hoch

PS 2,25 2,25 4,50 5,00 nein mittel 5,00 ja hoch

Gutach 1 BS 1 1,00 3,23 2,95 2,86 ja keine 3,36 nein keine

PS 3,23 3,23 2,95 2,86 ja keine 3,36 nein keine

Gutach 2 BS 1 3,23 2,99 3,25 2,99 ja keine 3,45 nein keine

PS 2,83 2,99 3,25 2,99 ja keine 3,45 nein keine

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 12

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ

Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wirkung ZK Ver- schl.

Wir-kung

Seebach

_unten 1 BS 1 1,00 2,25 4,15 4,75 nein mittel 4,35 ja hoch

PS 2,25 2,25 4,15 4,75 nein mittel 4,35 ja hoch

_unten 2 BS 1 2,25 4,15 4,35 4,55 ja keine 4,35 nein keine

PS 4,15 4,15 4,35 4,55 ja keine 4,35 nein keine

_unten 3 BS 1 4,15 4,25 4,35 4,80 ja keine 4,25 nein keine

PS 4,25 4,25 4,35 4,80 ja keine 4,25 nein keine

_unten 4 BS 1 3,64# 3,64 3,89 4,06 ja keine 4,11 ja mittel

PS 3,64 3,64 3,89 4,06 ja keine 4,11 ja mittel

Oberflächenwasserkörper 20-04

Aubach BS 1 1,00 2,25 2,25 2,25 5,00 nein mittel 4,50 ja hoch

PS 2,25 2,25 2,25 2,25 5,00 nein mittel 4,50 ja hoch Wüstengra-ben / Kes-selbach

Szenario 2 BS 1 1,00 2,25 2,25 2,03 2,03 nein mittel 2,99 ja mittel

PS 1,77 2,25 2,25 2,03 2,03 nein mittel 2,99 ja mittel

Habsmoos-bach

10_ unten 1 BS 1 1,00 2,25 2,25 4,50 5,00 nein mittel 4,15 ja hoch PS 2,25 2,25 2,25 4,50 5,00 nein mittel 4,15 ja hoch

10_ unten 2 BS 1 2,25 5,00 5,00 5,00 5,00 ja keine 4,15 nein keine

PS 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 ja keine 4,15 nein keine

Taubach BS 1 1,00 - - - >2,5 nein s. hoch 5,00 ja s. hoch

PS 1,00 - - - >2,5 nein s. hoch 5,00 ja s. hoch

Dreherh. /

Sägmattbach

BS 1 1,00 - - >2,5 >2,5 nein s. hoch 4,00 ja s. hoch

PS 1,00 - - >2,5 >2,5 nein s. hoch 4,00 ja s. hoch

Schwarza

SW 1 BS 1 1,00 2,25 2,25 3,24 3,24 nein mittel 3,34 ja mittel

PS 2,03 2,25 2,25 3,24 3,24 nein mittel 3,34 ja mittel

SW 2 BS 1 2,03 2,97 2,97 3,22 3,22 ja keine 3,79 ja mittel

PS 2,18 2,97 2,97 3,22 3,22 ja keine 3,79 ja mittel

SW 3 BS 1 2,18 2,25 2,25 3,49 3,49 ja keine 4,09 ja hoch

PS 2,25 2,25 2,25 3,49 3,49 ja keine 4,09 ja hoch

SW 4 BS 1 1,00 2,25 2,25 3,24 3,49 nein mittel 4,29 ja hoch

PS 1,42 2,25 2,25 3,24 3,49 nein mittel 4,29 ja hoch

SW 5 BS 1 1,42 2,25 2,25 3,24 3,49 nein mittel 4,29 ja hoch

PS 1,67 2,25 2,25 3,24 3,49 nein mittel 4,29 ja hoch

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 13

1.4 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

1.4.1 Wasserhaushalt

Tabelle 1.7: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall auf den Wasserhaushalt. Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke oberhalb der Probestrecke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wir-kungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; Verschl. = Verschlech-terung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwas-sermenge uF = unterhalb der Fassung; Schl = Schluchsee; SB = Schwarzabecken.

Planfall Nullfall ZK MNQ Gewässer Ist /

BS 1/3

0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wirkung ZK Ver- schl.

Wirkung

OWK 20-02 Sägenbach 1000 m uF 4 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Goldersbach Münd. Sägenb. 4 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Seebach 800 m uF 4 5 4 3 2 2 nein mittel /

hoch 1 ja mittel - sehr hoch

Waldhofbach Münd. Seeb. 4 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Wannenbach 736 m uF 4 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Haslachbach 587 m uF 3 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja mittel - sehr hoch

Schwarzen-bach

328 m uF 3 5 4 3 3 3 nein mittel / hoch 1 ja hoch / sehr

hoch Gutach 3 2 1 1 ja keine 1 ja mittel OWK 20-04 Aubach Münd. Mettma 4 5 4 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Kesselbach /

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 14

Planfall Nullfall ZK MNQ Gewässer Ist /

BS 1/3

0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wirkung ZK Ver- schl.

Wirkung

Wüstengraben 800 m uF 3 5 4 3 3 3 2 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Habsmoos-bach

Münd. Schwarza 4 5 4 3 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Taubach Münd. Schwarza 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Dreherhäusle-weiherbach / Sägmattbach

Münd. Schwarza 5 4 3 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

Schwarza u. Schl

Münd. SB 4 5 4 3 4 3 3 3 2 nein mittel / hoch 1 ja hoch / sehr

hoch Schwarza u. SB

Oberh. Witz-naub. 5 4 4 3 3 nein mittel /

hoch 1 ja hoch / sehr hoch

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 15

1.4.2 Durchgängigkeit

Tabelle 1.8: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Qualitätskomponente Durchgängigkeit. BS + Nr. = Beeinträchtigungsstreckenabschnitt/e, PS = Probestrecke unterhalb der Be-einträchtigungsstrecke; Gewässer = Gewässername und Befischungsstrecken; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstrecke oberhalb der Probestrecke bis zur Fas-sung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbe-wertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; Verschl. = Verschlechterung im Vergleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge; s hoch = sehr hoch.

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl

.

Wir-kung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach _unten 1 BS 1 5 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine _unten 2 BS 1 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Golders-bach

BS 1 4 3 3 1 nein mittel 1 ja hoch PS 4 3 3 1 nein mittel 1 ja hoch

Waldhof-bach

BS 1 5 3 1 nein mittel 1 ja hoch PS 4 3 1 nein mittel 1 ja hoch

Wannen-bach

BS 1 5 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch

Haslach-bach

06_unten BS 1 5 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch unten 1 BS 1 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine unten 2 BS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Schwar-zenbach

BS 1 5 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch

Gutach 1 BS 1 5 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 16

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl

.

Wir-kung

Gutach 2 BS 1 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine PS 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine Seebach _unten 1 BS 1 5 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch _unten 2 BS 1 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine _unten 3 BS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine _unten 4 BS 1 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel PS 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach BS 1 5 3 3 3 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 3 3 1 nein mittel 1 ja hoch Wüstengra-ben / Kes-selbach

Szenario 2 BS 1 5 3 3 3 3 nein mittel 2 ja mittel PS 4 3 3 3 3 nein mittel 2 ja mittel Habsmoos-bach

10_ unten 1 BS 1 5 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch PS 3 3 3 1 1 nein mittel 1 ja hoch 10_ unten 2 BS 1 3 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine PS 1 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Taubach BS 1 5 5 4 3 2 nein s. hoch 1 ja s. hoch

PS 5 5 4 3 2 nein s. hoch 1 ja s. hoch Dreherh. / Sägmatt-bach

BS 1 5 5 4 2 2 nein s. hoch 1 ja s. hoch PS 5 5 4 2 2 nein s. hoch 1 ja s. hoch

Schwarza SW 1 BS 1 5 3 3 2 2 nein mittel 2 ja mittel PS 3 3 3 2 2 nein mittel 2 ja mittel SW 2 BS 1 3 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel PS 3 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel SW 3 BS 1 3 3 3 2 2 ja keine 1 ja hoch PS 3 3 3 2 2 ja keine 1 ja hoch

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 17

Planfall Nullfall Ist-ZK MNQ Gewässer 1/3 0,5 2/3 1 2 gute

ZK Wir-kung

ZK Ver- schl

.

Wir-kung

SW 4 BS 1 5 3 3 2 2 nein mittel 1 ja hoch PS 5 3 3 2 2 nein mittel 1 ja hoch SW 5 BS 1 5 3 3 2 2 nein mittel 1 ja hoch PS 4 3 3 2 2 nein mittel 1 ja hoch

1.4.3 Gewässerstruktur

Tabelle 1.9: Tabellarische Zusammenfassung der Wirkungen und Zustandsklassen im Ist-Zustand, Plan- und Nullfall für die Gewässerstruktur. Ab. Nr. = Feinabschnittsnummer; Ist = ZK der Probestelle; BS = Beeinträchtigungsstre-cke oberhalb der Probestrecke bis zur Fassung; gute ZK = guter ökologischer Zustand erreicht (ja/nein), Wirkung = Wirkungsbewertung; ZK (Nullfall) = ökologischer Zustand im Nullfall; ZK nicht farbig hinterlegt = ungesichert; Verschl. = Verschlechterung im Ver-gleich mit Planfall vorhanden (ja/nein); leer = nicht beantragte Mindestwassermenge.

Planfall Nullfall ZK MNQ Gewässer Ab.

Nr. Ist / BS

1/3 0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wirkung

Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach 20 3 3 3 3 nein mittel 2 ja mittel 19 3 3 3 3 nein keine 2 ja keine Golders-bach

6 3 3 3 3 nein mittel 1 ja hoch 1-5 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Waldhof-bach

2a 3 3 3 3 nein mittel 1 ja hoch 2b 3 1 1 1 ja keine 1 nein keine 1 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine

Wannen-bach

9 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel 1, 3-8 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine

2 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine Haslach-bach

17-20, 22

4 3 3 2 nein keine 3 nein keine

21 5 3 3 2 nein keine 3 nein keine 23 4 4 4 4 nein hoch 3 ja mittel

Schwar- 1-3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine

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Bewertung OWK Kurzzusammenfassung der Ergebnisse zum ökologischen Zustand Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 18

Planfall Nullfall ZK MNQ Gewässer Ab.

Nr. Ist / BS

1/3 0,5 2/3 1 2 gute ZK

Wir-kung

ZK Ver- schl.

Wirkung

zenbach 5 4 3 3 3 nein keine 3 nein keine 6, 7 3 2 2 2 nein keine 2 nein keine 8 4 4 4 4 nein hoch 3 ja mittel Gutach 14-26 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine Gutach 27 4 4 4 4 4 nein keine 4 nein keine Seebach 49 3 3 3 3 nein mittel 1 ja hoch <49 1 1 1 1 ja keine 1 nein keine Oberflächenwasserkörper 20-04

Aubach 1 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine 2-5 2 2 1 1 1 ja keine 1 nein keine 6 3 3 3 3 3 nein mittel 1 ja hoch Wüsten-graben / Kessel-bach

4-17 3 3 3 3 3 nein mittel 3 nein keine

Habsmoosbach

4, 5, 7 2 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel 8 2 2 2 2 2 ja keine 1 ja mittel

3, 6 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine Taubach 1-5 2 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel Dreherh. / Sägmatt-bach

1, 3 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine 2 2 2 1 1 1 ja keine 1 ja mittel 4 3 3 2 2 2 nein mittel 1 ja hoch

Schwarza / Schluch-see

35, 36 2 2 2 1 1 ja keine 1 ja mittel 33, 34 3 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine 39-41 3 2 2 2 2 ja keine 2 nein keine 37, 38 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine

Schwarza / Schwarz-abecken

1 3 3 3 3 3 nein keine 3 nein keine

2-8 2 2 2 1 1 nein keine 1 ja mittel

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 19

2 Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer

2.1 Allgemeine methodische Grundlagen

Die folgenden Ausführungen fassen die Aussagen der verschiedenen Fachgutachten und v.a. der Detailanalysen der einzelnen Fließgewässer und Seen aus der UVU (s. Antragsunterlagen, Teil D.V UVU zusammen und bewerten die Oberflächenwasserkör-per getrennt nach Fluss-, Seewasser- und Grundwasserkörper.

In einen ersten Schritt werden die Daten und Ergebnisse der Bewirtschaftungspläne von 2009 und 2015 dargestellt.

In einem zweiten Schritt werden die Daten der Bewirtschaftungspläne um die im Rah-men der Oberstufe Häusern erfassten Daten ergänzt und die Wasserkörper erneut hin-sichtlich der ökologischen Zustandes / Potenzials und des chemischen Zustandes be-wertet.

In einem dritten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens, d.h., die Abgabe von Mindestwasser, die Fortführung des Betriebes am Schluchsee inkl. Kurzrevision und die Beendigung der Titiseebewirtschaftung aggregiert und erneut hinsichtlich der ökolo-gischen Zustandes / Potenzials und des chemischen Zustandes bewertet.

In einem vierten Schritt werden schließlich die Wirkungen des Nullfalls berücksichtigt und erneut der ökologische Zustand / Potenzial und der chemische Zustand bewertet.

In einem eigenständigen Kapitel werden die Grundwasserkörper dargestellt.

2.2 Methodische Hinweise zur Bezeichnung des ökologischen Zustandes und Potenzials

Die OGewV stuft den ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial der hydro-morphologischen, der allgemeinen physikalisch-chemischen und chemischen Qualitäts-komponenten nach Anlage 4 Tabelle 2 gemäß mit sehr gut, gut und mäßig ein. Der all-gemeinen Vorgehensweise der Bewertung z. B. der biologischen Qualitätskomponenten folgend wären dies die Bewertungsstufen 1, 2 und 3.

Flusswasserkörper

Die Vorgehensweise in Baden-Württemberg weicht hiervon wie folgt ab.

Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten werden nur mit „2 = gut, Ziel er-reicht“ und „3 = nicht gut, Ziel verfehlt“ bewertet. Es findet ein Farbwechsel der an-sonsten standardisierten Bewertungsfarben statt. Die Bewertung 2 ist mit grün und die Bewertung 3 ist mit rot hinterlegt.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 20

Die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten werden mit 1 = Zu-stand sehr gut, 2 = Zustand gut und 3 = Zustand nicht gut bewertet.

Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (OGewV Anlage 5) werden mit 1 = Zustand gut, 1/2* = Zustand gut, aber nicht entscheidbar ob signifikant belastet oder nicht, 2 = signifikant belasten, Zustand noch gut und 3 = kein guter Zustand bewertet. In dieser Qualitätskomponente findet auch ein Farbwechsel der ansonsten standardisierten Bewertungsfarben statt. Die Bewertungen 1 bis 2 sind grün hinterlegt, die Bewertung 3 mit rot.

Die prioritären Stoffe / chemischer Zustand werden mit 1 = Zustand gut, 1/2 = Zu-stand gut, aber nicht entscheidbar ob signifikant belastet oder nicht, 2 = signifikant belasten, Zustand noch gut und 3 = kein guter Zustand bewertet. Auch hier findet ein Farbwechsel der ansonsten standardisierten Bewertungsfarben statt. Die Bewertun-gen 1 bis 2 sind blau hinterlegt, die Bewertung 3 mit rot.

Seewasserkörper

Die Vorgehensweise in Baden-Württemberg weicht hiervon wie folgt ab.

Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (OGewV Anlage 5) werden mit 2 = Zustand gut und 3 = kein guter Zustand bewertet. In dieser Qualitätskomponente findet auch ein Farbwechsel der ansonsten standardisierten Bewertungsfarben statt. Die Bewer-tung 2 ist grün hinterlegt, die Bewertung 3 mit rot.

Die prioritären Stoffe / chemischer Zustand werden mit 2 = ohne signifikante Belas-tung / Zustand gut und 3 = kein guter Zustand bewertet. Auch hier findet ein Farb-wechsel der ansonsten standardisierten Bewertungsfarben statt. Die Bewertung 2 ist blau hinterlegt, die Bewertung 3 mit rot.

2.3 Bewirtschaftungspläne 2009 und 2015 - ökologischer / chemischer Zustand

Mit Mail vom 20.01.2015 wurden vom Regierungspräsidium Freiburg (RPF) die Detail-daten der Ergebnisse zu den WRRL-Komponenten Makrozoobenthos (MZB), Makro-phyten, Phytobenthos ohne Diatomeen (PoD) und Diatomeen zu den Oberflächenwas-serkörpern (OWK) 20-02 und 20-04 als Excel-Tabellen übermittelt.

Mit Mail vom 10.02.2015 wurden vom Regierungspräsidium Freiburg die Detaildaten der Ergebnisse zur WRRL-Komponente Fische zu den Oberflächenwasserkörpern 20-02 und 20-04 als Excel-Tabellen übermittelt.

Die Datensätze beinhalten die Erhebungsdaten aus den Jahren 2012 bis 2013, für die Fische von 2007-2013, für Phytoplankton von 2009-2011, die im Bewirtschaftungsplan Hochrhein (Stand Dezember 2015; im Weiteren RPF 2015) verwertet wurden.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

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Die Dateien enthalten auch die zur Berechnung der Zustandsklasse herangezogene Vorgehensweise.

Die weiteren Grundlagen zur Berechnung der Zustandsklassen sind in LUBW (2012; 2015a; b; c; d) und LAWA (2012) enthalten.

Zu beachten ist, dass im Folgenden bei MZB und MuP ausschließlich die Zahlenwerte der Zustandsklassen (ZK: 1 bis 5) mit einander verrechnet werden, nicht aber die aus den Auswerteprogrammen erhaltenen Zahlenwerte, die die Einordnung in eine solche ZK ermöglichen würden. Dieses vereinfachte Vorgehen wurde auch deshalb gewählt, um die erhaltenen Datensätze des Lands Baden-Württemberg uneingeschränkt in die Auswertung einfließen lassen zu können.

2.3.1 Makrozoobenthos (MZB)

Die Bewertung der Qualitätskomponente MZB erfolgt mit Hilfe der Module Versauerung, Saprobie und Allgemeine Degradation. Zur Methodik vgl. LUBW (2015d).

2.3.1.1 Modul Versauerung

Die Versauerung wird nur dann für den Wasserkörper als relevant eingestuft, wenn mindestens 25 % der Fließgewässerstrecke im Wasserkörper den Typ 5 oder 5.1 liegen und im Wasserkörper mindestens zwei für die Versauerung bewertbare Messstellen liegen. Es gehen nur die gültigen Ergebnisse ein.

Jede Messstelle geht mit ihrer Qualitätsklasse mit der gleichen Gewichtung ein.

2.3.1.1.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 9 Messstellen aus 6 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Sägenbach, Goldersbach, Wutach, Haslach, Langen-ordnach und Rötenbach. Die Ergebnisse der Qualitätsklassen liegen bis auf eine Mess-stelle bei sehr gut. Die Haslach in Falkau erreicht gut.

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers des OWK 20-02 liegt somit bei gut.

2.3.1.1.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 werden die Messergebnisse von 7 Messstellen aus 4 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Schlücht, Mettma, Schwarza und Fohrenbach. Die Er-gebnisse der Qualitätsklassen liegen alle bei sehr gut.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 22

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers des OWK 20-04 liegt somit bei sehr gut.

2.3.1.2 Modul Saprobie

Die Zustandsklasse wird über den Anteil der Probestelle am gesamten Messstellennetz über die Größe des jeweiligen Einzugsgebietes der einzelnen Probestellen berechnet. Das Einzugsgebiet umfasst hierbei jeweils das gesamte Einzugsgebiet des Fließge-wässers von der Quelle bis zur Probestelle. Als zusätzliches Kriterium gilt, dass die Qualitätsklasse eines Wasserkörpers nicht „sehr gut“ oder „gut“ sein kann, wenn mehr als eine Messstelle mäßig oder schlechter ist. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechende Abwertung auf „mäßig“.

2.3.1.2.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 9 Messstellen aus 6 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Sägenbach, Goldersbach, Wutach, Haslach, Langen-ordnach und Rötenbach. Die Ergebnisse der Qualitätsklassen liegen bei gut und sehr gut.

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers liegt somit bei gut.

2.3.1.2.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 werden die Messergebnisse von 7 Messstellen aus 4 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Schlücht, Mettma, Schwarza und Fohrenbach. Die Er-gebnisse der Qualitätsklassen liegen alle bei sehr gut.

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers liegt somit bei sehr gut.

2.3.1.3 Modul Allgemeine Degradation

Jede Messstelle mit gültigem Ergebnis geht bei der Bewertung über die Zustandsklasse gleich gewichtet in das Ergebnis ein. Es wird ein Mittelwert gebildet.

Als zusätzliches Kriterium gilt, dass der Zustand eines Wasserkörpers nicht „sehr gut“ oder „gut“ sein kann, wenn mehr als eine Messstelle mäßig oder schlechter ist. In die-sen Fällen erfolgt eine entsprechende Abwertung auf „mäßig“.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

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2.3.1.3.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 9 Messstellen aus 6 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Sägenbach, Goldersbach, Wutach, Haslach, Langen-ordnach und Rötenbach. Die Ergebnisse der Qualitätsklassen liegen bei gut und sehr gut.

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers liegt somit bei gut.

2.3.1.3.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 werden die Messergebnisse von 7 Messstellen aus 4 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Schlücht, Mettma, Schwarza und Fohrenbach. Die Er-gebnisse der Qualitätsklassen liegen bis auf eine Probestelle mit gut bei sehr gut.

Das Ergebnis der Qualitätsklasse des Wasserkörpers liegt somit bei sehr gut.

2.3.1.4 Gesamtbewertung aller drei Module

Die Ermittlung der Zustandsklasse der Qualitätskomponente MZB erfolgt nach Worst Case über alle drei Module. Ist das Ergebnis eines Moduls "nicht bewertet", ist auch das Gesamtergebnis der Zustandsklasse (ZK) "nicht bewertet".

Weiterhin gilt ein uneingeschränkter Worst Case-Ansatz. D.h., das schlechteste Modul bestimmt das Ergebnis für den gesamten OWK. Ist das Ergebnis eines Moduls "nicht bewertet", ist auch das Gesamtergebnis "nicht bewertet".

OWK 20-02

Die drei Module weisen zusammengefasst folgende ZK auf:

Versauerung ZK = gut, Saprobie ZK = gut, Allgemeine Degradation ZK = gut.

Die Qualitätskomponente MZB weist insgesamt eine ZK von gut auf.

OWK 20-04

Die drei Module weisen zusammengefasst folgende ZK auf:

Versauerung ZK = sehr gut, Saprobie ZK = sehr gut, Allgemeine Degradation ZK = sehr gut.

Die Qualitätskomponente MZB weist insgesamt eine ZK von sehr gut auf.

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2.3.2 Makrophyten und Phytobenthos (MuP)

Die Zustandsklasse der Qualitätskomponente MuP wird nach LUBW (2015c) über den Anteil der Probestelle am gesamten Messstellennetz über die Größe des jeweiligen Einzugsgebietes der einzelnen Probestellen berechnet. Das Einzugsgebiet umfasst hierbei jeweils das gesamte Einzugsgebiet des Fließgewässers von der Quelle bis zur Probestelle. Es gehen nur die gültigen Ergebnisse ein.

Als zusätzliches Kriterium gilt auch hier ein in LUBW (2015) als Abschneideregel be-zeichneter Ansatz, dass, wenn mehr als eine Stelle im Wasserkörper "mäßig" oder schlechter ist, der Wasserkörper maximal mit "mäßig" bewertet werden kann.

2.3.2.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 4 Messstellen aus 3 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Wutach, Haslach und Langenordnach. Die Ergebnisse der Zustandsklasse liegen bei gut.

Die ZK der Qualitätskomponente MuP liegt somit bei gut.

2.3.2.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 werden die Messergebnisse von 3 Messstellen aus 3 Fließgewäs-sern herangezogen. Diese sind Schlücht, Mettma und Schwarza. Die Ergebnisse der Zustandsklassen (ZK) liegen alle bei gut.

Die ZK der Qualitätskomponente MuP liegt somit bei gut.

2.3.3 Fische

Der ökologische Zustand der Qualitätskomponente Fische wird gewichtet über das Wassereinzugsgebiet der jeweiligen Messstelle. Herangezogen wird für die Ermittlung nicht die Zustandsklasse selbst, sondern der über fiBS ermittelte Rechenwert bzw. Indexwert ggf. nach Korrektur durch Expertenurteil.

2.3.3.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 liegen nur drei Messergebnisse aus dem Seebach, der Gutach und der Wutach vor. Die Werte liegen bei 3,73, 2,64 und 3,43, also alle in einer guten ZK. Die Endbewertung ist allerdings „unclassified“.

Eine ZK des OWK 20-02 wird für die Qualitätskomponente Fische nicht ermittelt.

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2.3.3.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 liegen nur drei Messergebnisse von Schwarza, Mettma und Schlücht vor. Die Werte liegen bei 2,03, 3,52 und 2,28, also bei mäßig, gut und mäßig.

Der rechnerische Gesamtwert liegt bei 2,38. Die Qualitätskomponente Fische hat somit im OWK 20-04 eine ZK von mäßig.

2.3.4 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Unter hydromorphologischen Qualitätskomponenten werden die drei Qualitätskompo-nenten „Durchgängigkeit“, „Morphologie“ und „Wasserhaushalt“ verstanden.

Die Details der Bewertung sind in RPF (2015) auf S. 99 ff. genannt. Nach LUBW (2015a) ergibt sich der hydromorphologische Gesamtzustand aus einer Worst Case-Betrachtung der drei Teilkomponenten Durchgängigkeit, Morphologie sowie Wasserhaushalt.

2.3.4.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt

Die Bewertung der Qualitätskomponente Wasserhaushalt folgt verschiedenen Kriterien. Im Rahmen des Verfahrens besonders relevant sind z. B.:

Entnahme und Wiedereinleitung in denselben Wasserkörper für Wasserkraftnutzung ohne Mindestwasser-Regelung bzw. Ableitungsmenge > 1/3 MNQ oder festgelegter Mindestabfluss ist nicht ausreichend.

Wasserentnahmen und Überleitung > 1/3 MNQ über Wasserkörpergrenzen hinweg. Bauwerke, die einen Rückstau verursachen (u. a. Talsperren); berücksichtigt wurden

einzeln verursachte Rückstaulängen > 1 km oder Objekte, die als Staukette in der Summe eine Rückstaulänge > 1 km verursachen.

Alle drei Kriterien sind im OWK 20-02 und 20-04 relevant.

Hinsichtlich des Mindestwassers liegen folgende Daten nach UDO bzw. Anhang 14 von RPF (2015):

Im OWK 20-02 weisen der Sägenbach und der Seebach ab den Fassungen bis zum Titisee, der Haslachbach bzw. die Haslach ab der Fassung bis Lenzkirch und die Langenordnach bis zur Einmündung in die Gutach Programmstrecken Hydromorpho-logie mit der Kennzeichnung „Defizit Mindestwasser“ auf.

Im OWK 20-04 weisen die Schwarza ab Schluchsee-Talsperre und die Mettma im südlichen Teil des Wasserkörpers eine Programmstrecke Hydromorphologie mit der Kennzeichnung „Defizit Mindestwasser“ auf.

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2.3.4.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit

Innerhalb der Qualitätskomponente Durchgängigkeit sind nach der Vorgehensweise des RPF so genannte „relevante“ Querbauwerke von besonderer Bedeutung. Diese Bau-werke werden landesweit in einem zentralen „Anlagenkataster“ geführt, wo auch Aus-sagen zu deren Signifikanz hinsichtlich der Durchgängigkeit vermerkt sind. Die Zu-standsbewertung zur Durchgängigkeit eines Bauwerks ist abhängig davon, ob sich sig-nifikante Querbauwerke im Wasserkörper befinden. Sind signifikante Querbauwerke vorhanden, wird nach dem Worst Case-Ansatz vorgegangen. Der Wasserkörper kann dann grundsätzlich nicht in einem guten Zustand sein (vgl. LUBW 2015a). Nur durch fischökologisches Expertenwissen ist es in Einzelfällen möglich, einen Wasserkörper hiervon abweichend zu bewerten. Nach LUBW (2015a) ist ein Wasserkörper bereits dann signifikant belastet, sobald mindestens ein Bauwerk innerhalb des WRRL-Teilnetzes signifikant ist. Die Signifikanz wird abgeleitet aus dem Nicht-Vorhandensein von Fischaufstiegen und bei Vorhandensein aus deren Durchgängigkeit auch für das MZB.

In UDO (Umwelt-Daten und -Karten online, Maßnahmendokumentation Hydromorpho-logie LUBW) werden genannt:

Im OWK 20-02 sind die Fassungsbauwerke am Sägenbach, Seebach und Haslach-bach aufgeführt. Im Bereiche Neustadt sind nochmals 8 Querbauwerke aufgeführt.

Im OWK 20-04 sind die Schluchsee- und Schwarza-Talsperre aufgeführt. Im südli-chen Teil des Wasserkörpers sind nochmals 8 Querbauwerke aufgeführt.

Hinsichtlich der Durchgängigkeit liegen folgende Daten nach UDO bzw. Anhang 14 von RPF (2015):

Im OWK 20-02 weisen Teilstrecken der Gutach und der Langenordnach Programm-strecken Hydromorphologie mit der Kennzeichnung „Defizit Durchgängigkeit“ auf.

Im OWK 20-04 weist nur die Schlücht im südlichsten Teil des Wasserkörpers Pro-grammstrecken Hydromorphologie mit der Kennzeichnung „Defizit Durchgängigkeit“ auf.

2.3.4.3 Qualitätskomponente Morphologie

Die Qualitätskomponente Morphologie setzt auf der Gewässerstrukturkartierung auf, die zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst wird. Ein Wasserkörper gilt als strukturell signifikant belastet, wenn die morphologischen Veränderungen der Gewässerstruktur-kartierung mit Klassifizierung 4, 5, 6 und 7 für die Gesamtbewertung eine Signifikanz-schwelle von >30 % überschreiten (LUBW 2015a). Die Einstufung ist dann nach LUBW (2015a) entweder „gut“ oder „nicht gut“.

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Hinsichtlich der Gewässerstruktur liegen Anhang 14 von RPF (2015) keine Programm-strecken Hydromorphologie mit der Kennzeichnung „Defizit Struktur“ vor.

2.3.4.4 Einstufung OWK 20-02

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-02 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.3.4.5 Einstufung OWK 20-04

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-04 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.3.5 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.3.5.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Auf Basis RPF (2015) werden in den Wasserkörpern 20-02 und 20-04 die Ziele für die stofflichen Qualitätskomponenten, den Sauerstoffhaushalt (Sauerstoff, BSB5) und den pH-Wert erreicht.

Der ökologische Zustand ist gut bis sehr gut.

2.3.5.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Auf Basis RPF (2015) werden in den Wasserkörpern 20-02 und 20-04 die rechtsver-bindlichen Umweltqualitätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe einge-halten.

Der ökologische Zustand ist gut bis noch gut.

2.3.6 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Nach RPF (2015) stellt sich der chemische Zustand in den OWK 20-02 und 20-04 wie folgt dar:

Der gute chemische Zustand wird flächendeckend verfehlt, der Zustand ist nicht gut. Ursächlich ist die Zielverfehlung durch Quecksilber, die über eine Worst Case-Betrachtung einbezogen wird.

Zur Methodik wird auf RPF (2015) verwiesen.

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2.3.7 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04

2.3.7.1 Ergebnis ökologischer Zustand

Auf Basis der Tab. 4.3 (hier angepasst und komprimiert) in RPF (2015) ergibt sich fol-gendes Ergebnis (Legende s. nachfolgend):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zustand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

fe /

OG

ewV

Anl.

5

Hyd

rom

orph

olog

ie g

e-sa

mt

Phys

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isch

-che

mis

che

Kenn

größ

en

Öko

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Karte

1 G

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MZB M

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ung

20-02 u 2 2 2 2 1 3 1 bis 2 u 1 bis u 3 20-04 3 1 1 1 2 1 3 1 bis 2 3 1 3

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Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist unclassified. Ursächlich ist die nicht er-folgte Bewertung der Fische.

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist mäßig. Ursächlich ist die ZK der Fisch-fauna mit mittel, die weit verbreitete Defizite der hydromorphologischen Parameter anzeigen.

2.3.7.2 Ergebnis chemischer Zustand

Der chemische Zustand des OWK 20-02 wird mit 3 / kein guter Zustand eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

Der chemische Zustand des OWK 20-04 wird mit 3 / kein guter Zustand eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

2.4 Ist-Zustand inkl. der Erhebungen NKH - ökologischer / chemischer Zustand

2.4.1 Allgemeine Grundlagen

Berücksichtigt werden die Fließgewässer aller 12 Großfassungen sowie die Fließge-wässer Seebach, Gutach und Schwarza. Die Fließgewässer der Kleinfassungen, 15 Stück wurden beprobt, bleiben außer Be-tracht, da diese Gewässer so klein sind, dass sie nicht oder nur sehr schwierig bewertet werden können. Zudem ist ihr Anteil am Fließgewässersystem und das jeweilige Ein-zugsgebiet so gering, dass unter den unten dargestellten methodischen Maßgaben inkl. der nachfolgenden getroffenen Anpassungen nur äußerst geringe Auswirkungen auf das Gesamtergebnis entstehen.

Eine Übersicht der zur Bewertung herangezogenen Probepunkte ist in folgenden Plä-nen vorhanden:

P_D.I.1-7 Probes_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen), P_D.I.1-7 Probes_Fische_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen).

Eine Übersicht der Gewässerstrukturergebnisse ist in folgenden Plänen vorhanden:

P_D.I.09 Gewstruktur_001 bis 007 (s. Anlage D.I.09, Antragsunterlagen).

Eine Übersicht über die Ergebnisse der biologischen Qualitätskomponenten ist in fol-genden Plänen vorhanden:

P_D.V. Erg_WRRL_001 bis 007 (Antragsunterlagen Teil D.I.1-7).

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2.4.2 Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich ist § 5 Abs. 4 OGewV:

Maßgebend für die Einstufung des ökologischen Zustands oder des ökologischen Potenzials ist die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitäts-komponenten nach Anlage 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 4.

Wird eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 5 nicht eingehalten, ist der ökologi-sche Zustand oder das ökologische Potenzial höchstens als mäßig einzustufen.

Bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten sind die hydromorpholo-gischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Num-mer 3.2 in Verbindung mit Anlage 6 zur Einstufung unterstützend heranzuziehen.

Maßgeblich für die Bewertung sind die drei biologischen Qualitätskomponenten MZB, Fische und MuP (Erläuterungen zu Methodik und Bewertung s. vorne).

2.4.3 Bewertung der Bereiche oberhalb der Probestellen bis zu den Fassungen

MZB, PoD, Diatomeen, Fische

Die Bewertungen der Probestellen unterhalb der Fassung gelten für die Probestelle selbst und den gesamten Bereich des Fließgewässers unterhalb der Probestelle bis zur nächsten unterhalb gelegenen Probestelle.

Für den Bereich oberhalb der Probestelle bis zur Fassung wird in Vereinbarung mit dem RPF die Bewertung für die Qualitätskomponenten MZB, Diatomeen, PoD und Fische auf die ZK schlecht gesetzt.

Hintergrund dieser Setzung ist, dass die Probestrecken unterhalb der Fassungen so ausgewählt wurden, dass ein mindestens guter ökologischer Zustand erwartet werden konnte. Für die Gewässerstrecken zwischen den Fassungen und diesen ersten Probe-strecken liegen somit keine Daten vor. Sie sind durch die im Gelände getroffene Vor-auswahl auch als mit einem nicht guten ökologischen Zustand anzunehmen. In einem konservativen Ansatz werden diese Strecken deshalb als wasserfrei angenommen, was dann zu der Bewertung schlecht führt. In Realität ist an vielen Gewässerstrecken aller-dings häufig und lange Zeit Wasser entweder durch bewusste Wasserabgaben, Hoch-wasser oder Hangdruckwasser vorhanden.

Makrophyten

Für die Komponente Makrophyten zeigen die zahlreichen Vorort-Begehungen und v.a. die Ergebnisse der Mooskartierungen (vgl. Antrag Teil D.I.11), dass nicht von so erheb-lichen Beeinträchtigungen auszugehen ist, die es rechtfertigen würden, die Makrophy-

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ten mit schlecht zu bewerten. Ursache ist, dass an fast allen Fließgewässern auch un-terhalb der Fassung doch kontinuierlich oder häufig Wasser fließt.

Die Zustandsklasse wird über den Ist-Zustandes der unterhalb der Fassung liegenden Probestelle abgeleitet, indem diese Bewertung um eine Stufe abgewertet.

MuP

Die Verschneidung der drei Komponenten erfolgt nach PHYLIB durch Mittelwertbildung der Indizes, wobei die beiden Komponenten Makrophyten und PoD vorher über die In-dizes auf Werte von 0 bis 1 gebracht werden. Der entstehende Wert liegt zwischen 0,1 und 1,0 und wird über die entsprechenden Klassengrenzen anschließend in die Zu-standsklasse eingestuft. Liegt eine Versauerung vor, verschlechtert sich die Zustands-klasse in Abhängigkeit der relativen Abundanz der Versauerungszeiger um bis zu 4 Zu-standsklassen. Zur detaillierten Abarbeitung sei auf die Anlage D.I.5 (Antragsunterla-gen) und SCHAUMBURG et al. (2012) verwiesen.

Die Ermittlung der abschließenden Zustandsklasse müsste nun im Detail wie oben be-schrieben über die Indexwerte erfolgen. Der konservative Ansatz, PoD und Diatomeen mit schlecht zu bewerten, führt aber dazu, dass die Fließgewässerstrecken bzw. die Einzugsgebiete aller Probestellen in die Zustandsklasse unbefriedigend bis schlecht einzustufen sind.

2.4.4 Ableitung der Methodik der Ermittlung der Qualitätsklassen und ÖZK für den Wasserkörper

2.4.4.1 Diskussion der Methodik der Bewertung der Wasserkörper und deren Übertragbarkeit auf NKH

Die methodischen Grundlagen zur Ermittlung der Qualitätsklassen der einzelnen Modu-le bzw. der ZK der Qualitätskomponenten des Wasserkörpers sind in LUBW (2015b; c; d) dargestellt. In Tabelle 2.1 ist die Vorgehensweise zusammengefasst.

Tabelle 2.1: Tabellarische Zusammenfassung der Vorgehensweise in LUBW (2015b; c; d) zur Berechnung der Qualitätsklassen bzw. des ökologischen Zustands des Wasserkörpers.

Qualitätskompo-nente / Modul

Berechnung Wort Case Abschneideregel

MZB Versauerung Die schlechteste Probe-

stelle bestimmt das Ge-samtergebnis

Worst Case nein

Saprobie Gewichteter Mittelwert über die Fläche Wasser-

nein mehr als eine Untersuchungs-stelle mäßig oder schlechter

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Qualitätskompo-nente / Modul

Berechnung Wort Case Abschneideregel

einzugsgebiete der Pro-bestelle

-> Abwertung auf mäßig

Allg. Degradation Mittelwert der Qualitäts-klassen

nein mehr als eine Untersuchungs-stelle mäßig oder schlechter -> Abwertung auf mäßig

MZB gesamt Das schlechteste Ergeb-nis bestimmt das Ge-samtergebnis

Worst Case nein

MuP Gewichteter Mittelwert über den Anteil des Wassereinzugsgebiets der Probestelle

nein mehr als eine Untersuchungs-stelle mäßig oder schlechter -> Bewertung maximal mit mäßig

Fische Gewichtung über die Flächenanteile der Ge-wässereinzugsgebiete der Probestelle berech-net für das gesamte Ge-wässer

nein Korrekturoption durch Exper-tenurteil nur zulässig, wenn für die zugeordneten Monitoring-stellen noch keine Experten-korrektur erfolgte

Der Ansatz kann nicht für alle Module bzw. Qualitätskomponenten ohne Anpassungen übertragen werden, da der Vorgehensweise in LUBW (2015b; c; d) zugrunde liegt, dass die Messstellen repräsentativ für den gesamten OWK ausgewählt sind. Im Falle NKH kommen zu den Messstellen des Landes aber zahlreiche weitere hinzu, deren Aufgabe es ist, deutlich lokalere Messergebnisse zu erhalten und ganz wesentlich dazu be-stimmt sind, mögliche lokale Beeinträchtigungen festzustellen. Diese gezielt ermittelten lokalen Beeinträchtigungen würden somit die Bewertung des Wasserkörpers LUBW (2015b; C; d) bestimmen, ohne die realen Bewertungen großer Gewässerabschnitte abzubilden. Diese Anmerkung gilt umso mehr für die Beeinträchtigungsstrecken, also die Gewäs-serfließstrecken unterhalb der Fassungen bis zur ersten Probestelle, die in Abstimmung mit dem RPF auf eine Zustandsklasse bzw. Qualitätsklasse von „schlecht“ gesetzt wur-den. Z. B. LUBW (2015d) folgend müsste das Modul Versauerung, daraus folgend auch die Qualitätskomponente MZB und damit in Konsequenz der gesamte Wasserkörper mit „schlecht“ bewertet werden. Ähnliches gilt auch für die in z. B. LUBW (2015c) als Ab-schneideregel bezeichnete Vorgehensweise, nach der, wenn mehr als eine Stelle im Wasserkörper mit „mäßig“ oder schlechter abschneidet, der Wasserkörper maximal mit „mäßig“ bewertet kann. Dies würde zwangsläufig dazu führen, das die Qualitätskompo-nente MuP mit mäßig oder schlecht bewertet werden müsste und damit in Folge der gesamte Wasserkörper diese Bewertung erhielte.

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Zudem erhöhen sich die Zahl der betrachteten Gewässer und die Zahl der Messstellen. Bei einer solchen Anzahl an Messstellen ist es hinreichend wahrscheinlich, dass eine einzelne Messstelle aus unterschiedlichsten Gründen ein vom typischen Zustand ab-weichendes Ergebnis aufweist.

Auch bei der Qualitätskomponente der Fische ergeben sich methodische Probleme. In LUBW (2015d) wird das Gewässereinzugsgebiet einer Probestelle auf das gesamte Gewässer ausgedehnt, in dem die jeweilige Probestelle liegt. Beispielsweise wird der einzigen Probestelle in der Schwarza „Schwarza bei Eicholz“ als Einzugsgebiet das vollständige Einzugsgebiet der Schwarza bis in die Einmündung in die Schlücht zuge-wiesen. Solange nur eine Probestelle in einem Gewässer liegt, kann dieser Ansatz ge-wählt werden. Durch die Erhebungen im Rahmen NKH liegen aber weitere 5 Probestre-cken in der Schwarza. Hinzukommen die zwei Strecken zwischen den Staumauern und den jeweils obersten Probestrecken. Der Vorgehensweise in LUBW (2015d) folgend müssten alle 8 Probestrecken mit dem gleichen Flächenanteil in die Gesamtbewertung eingehen. Eine sachgerechte Bewertung wäre somit nicht mehr gewährleistet. Es käme zu einer ganz erheblichen Überbewertung der Schwarza.

Die Vorgehensweise in LUBW (2015b; c; d) würde also wie ausgeführt zu mäßigen bis schlechten Qualitätsklassen bzw. Zustandsklassen bzw. zu erheblichen Übergewich-tungen einzelner Gewässer führen, obwohl z. B. in der Qualitätskomponente MZB 36 Messstellen im Bereich gut bis sehr gut liegen. Die resultierenden Ergebnisse wären nicht sachgerecht. Wie oben dargestellt wurde, ist er auch für die Module der Qualitäts-komponente MZB rechtlich nicht geboten, weil die „one out all out“-Regel des § 5 Abs. 4 Satz 1 OGewV nur auf der Ebene der Qualitätskomponenten gilt, nicht aber auf der Ebene der zur Bewertung der Qualitätskomponenten herangezogenen Module und Pa-rameter.

2.4.4.2 Umgang mit gesicherten und ungesicherten Ergebnissen

MuP

Nach Zusammenführung der Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos sind keine ungesicherten Ergebnisse mehr vorhanden (vgl. Antragsunterlagen Teil D.I.05).

MZB

In der Qualitätskomponente MZB sind die Ergebnisse verschiedener Probestellen mit etwas abweichenden Ergebnissen zwischen der Frühjahr- und Herbstprobenahme un-gesichert (vgl. Antragsunterlagen, Teil D.I.01 Fachbeitrag MZB).

In Tabelle 2.2 sind die Ergebnisse der Untersuchungen zum MZB zusammengefasst (vgl. Antragsunterlagen, Teil D.I.01 Fachbeitrag MZB Tabelle 52).

Ungesichert sind oberhalb der Fassungen folgende Probestellen im Frühjahr: 5, 7.

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Ungesichert sind oberhalb der Fassungen folgende Probestellen im Herbst: 4, 5, 11.

Ungesichert sind unterhalb der Fassungen folgende Probestellen im Frühjahr: 2, 6, 8, 9, 12.

Ungesichert sind unterhalb der Fassungen folgende Probestellen im Herbst: 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 12.

LUBW (2015d) folgend, müssten die jeweiligen Module, sofern ungesichert, aus der Bewertung ausgeschlossen werden. Fehlt ein Modul, so ist für die Probestelle kein Er-gebnis ermittelbar. Nach LUBW (2015d) könnte in Folge für den gesamten Wasserkör-per kein Ergebnis mehr ausgewiesen werden. Dies ist nicht sachgerecht, da das Unter-suchungsprogramm NKH wie oben dargelegt bewusst auf die Erfassung von Beein-trächtigungen ausgelegt ist.

Folgende Gründe sprechen dafür, auch die ungesicherten Probestellen in die Bewer-tung des Wasserkörpers aufzunehmen:

Ursache der ungesicherten Ergebnisse ist sowohl die Wasserausleitung als auch die geringe Fließgewässerausdehnung. Die betroffenen Gewässer sind überwiegend auch im unbeeinflussten Zustand so klein, dass die Anforderungen nach WRRL von mindestens 10 km² Einzugsgebiet deutlich unterschritten werden. Zur Zusammen-stellung der Einzugsgebiete vgl. Antragsunterlagen Teil D.V UVU, Tab. 2.1. Die me-thodischen Anforderungen und die zur Bewertung heranzuziehenden Software-Pakete setzen allerdings auf nach WRRL-Anforderungen beprobbare Gewässer auf. Dies wird deutlich an den Probestellen, die oberhalb der Fassungen liegen, also durch NKH unbeeinflusst sind, aber trotzdem ungesicherte Ergebnisse erbringen (Fassung 5 = Wannenbach, Fassung 7 = Schwarzenbach, Fassung 11 = Taubach) (vgl. Tabelle 2.2). Es ist nur folgerichtig, wenn die Fassung 5 auch unterhalb ungesi-cherte Ergebnisse erbringt. Mit Ausnahme des Haslachbaches (Fassung 6) sind alle Gewässer mit ungesicherten Ergebnissen in der Größenordnung der auch oberhalb ungesicherte Ergebnisse erbringenden Gewässer.

Betrachtet man die Detailergebnisse in Tabelle 2.2 wird auch deutlich, dass bei den Frühjahrsbeprobungen bzw. -bewertungen immer nur ein Modul nicht gesichert ist. Dies ist in vier Fällen allerdings jeweils das Modul Allgemeine Degradation, dass auch die Wasserausleitung anzeigt, aber eben auch auf die zu kleinen Gewässer verweist. Erst bei der Herbstbeprobung sind es meist je zwei bis alle drei Module. Die Herbstbeprobung entspricht allerdings auch nicht den methodischen Vorgaben. Nicht umsonst sehen die methodischen Anforderungen immer Frühjahrsbeprobungen vor, da zu diesem Zeitpunkt das für die Bewertung erforderliche Artenspektrum wie von den Software-Paketen erwartet vorhanden ist.

Die Bewertung der Fassungen 6, 11 und 12 (Probestrecken 6 unten-H, 11 unten-H, 12 unten-H) gehen durch die wasserausleitungsbedingte Degradation mit der Bewer-

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tung schlecht in die Berechnungen ein, obwohl sie ungesichert sind. Diese Probestel-len aus der Berechnung zu eliminieren würde die Bewertung des Wasserkörpers verbessern, was nicht sachgerecht wäre.

Zu beachten ist auch, dass die Beeinträchtigungen durch Wasserausleitung durch die Bewertung mit schlecht der Fließgewässerstrecken zwischen Fassung und erster Probestelle unterhalb unabhängig von den ungesicherten Ergebnissen umfangreich in die Bewertung des Wasserkörpers integriert (vgl. Abschnitt 2.4.3). Konsequenter-weise sind die Ergebnisse auch dieser Strecken als ungesichert anzusehen. Eine Herausnahme wäre allerdings auch hier nicht sachgerecht, da dadurch auch die Be-einträchtigungen aus der Berechnung herausgenommen würden.

Ferner ist auch zu beachten, dass durch die sehr kleinen Einzugsgebietsanteile der ungesicherten Probestellen (vgl. Tabelle 6.1, S. 179) auch der Einfluss auf die Ge-samtbewertung des Wasserkörpers sehr gering ist (Bsp. Probestelle „2 unten“ = 0,359 %).

Zudem zeigt sich bei der Betrachtung der von PERLODES ausgegebenen Bewer-tungsklassen, dass die Werte der ungesicherten Ergebnisse der Frühjahrsbeprobung nicht auffallend von den gesicherten Ergebnissen benachbarter Fließgewässer ab-weichen, also plausibel sind. Dies spricht ebenfalls für die Verwendbarkeit der Daten.

Eine Herausnahme der Probestellen ist nicht sachgerecht, da die Ergebnisse so ver-fälscht würden.

Das Problem der ungesicherten Daten ist ausschließlich bei der Beurteilung des Ist-Zustandes relevant. Im Planfall und bei allen anderen beurteilten Mindestwasser-mengen ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die gutachterlich abgeleiteten Bewertungen gesichert sind, da die Wassermengen im Planfall deutlich höher sind als im Ist-Zustand bzw. zum Probenahmezeitpunkt.

In Konsequenz werden alle Probestellen in den Datensatz aufgenommen, auch wenn die Ergebnisse nicht gesichert sind.

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Tabelle 2.2: Zustandsklasse und Einzelergebnisse aller Probestrecken in Frühjahr und Herbst (FT = Fließgewässertyp, ÖKZ = Zustandsklasse, ges.: rosa = ungesicherte Ergebnisse aufgrund zu geringer Abundanzsummen, hellgelb = ungesichert, aber 75 % der geforder-ten Abundanzsumme wurde erreicht (15 anstatt 20), ohne Farbe = gesicherte Ergebnis-se, S = Saprobien-Index, AD = Allgemeine Degradation, V = Versauerung).

FT ZK ges. S ges. AD ges. V ges.

Frühjahrsprobenahmen 1 oben-F 5 gut gut gut sehr gut 2 oben-F 5 gut gut gut sehr gut 3 oben-F 5 gut gut sehr gut sehr gut 4 oben-F 5 mäßig gut gut mäßig

5 oben-F 5 unbefriedi-gend sehr gut sehr gut

unbefrie-digend

6 oben-F 5 gut gut gut sehr gut 7 oben-F 5 gut gut gut sehr gut 8 oben-F 5 gut sehr gut gut gut 9 oben -F 5 gut gut sehr gut sehr gut 10 oben-F 5 gut sehr gut gut gut 11 oben-F 5 gut sehr gut gut gut 12 oben-F 5 gut sehr gut gut sehr gut 1 unten-F 5 gut gut gut sehr gut 2 unten-F 5 gut gut gut sehr gut 3 unten-F 5 gut gut sehr gut sehr gut 4 unten-F 5 gut gut gut gut 5 unten-F 5 gut sehr gut gut gut

6 unten-F 11 mäßig sehr gut mäßig nicht re-levant

7 unten-F 5 gut gut gut gut 8 unten-F 5 sehr gut sehr gut sehr gut sehr gut 9 unten-F 5.1 gut sehr gut gut gut 10 unten-F 5 gut sehr gut gut gut 11 unten -F 5 gut sehr gut sehr gut gut 12 unten-F 5 mäßig sehr gut gut mäßig Schwarza 1-F 5 gut gut gut gut Schwarza 2-F 5 gut gut gut sehr gut Schwarza 3-F 5 gut gut gut gut Seebach 1-F 5 gut gut gut gut Seebach 2-F 5 gut gut gut gut Seebach 3-F 5 gut gut gut gut Seebach 4-F 5 gut gut gut sehr gut

Gutach 1-F 21_S gut gut gut

nicht re-levant

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FT ZK ges. S ges. AD ges. V ges.

Gutach 2-F 5.1 gut gut gut sehr gut Gutach 3-F 5 mäßig gut mäßig sehr gut

Herbstprobenahmen 1 oben-H 5 gut sehr gut gut sehr gut 2 oben-H 5 gut gut gut gut 3 oben-H 5 gut sehr gut gut gut 4 oben-H 5 mäßig sehr gut gut mäßig

5 oben-H 5 unbefriedi-gend sehr gut sehr gut

unbefrie-digend

6 oben-H 5 gut gut sehr gut gut 7 oben-H 5 gut sehr gut gut gut 8 oben-H 5 gut gut gut gut 9 oben -H 5 gut sehr gut gut sehr gut 10 oben-H 5 gut sehr gut gut sehr gut 11 oben-H 5 gut sehr gut gut gut 12 oben-H 5 gut gut gut gut 1 unten-H 5 mäßig gut mäßig sehr gut 2 unten-H 5 gut gut gut sehr gut 3 unten-H 5 mäßig gut mäßig gut 4 unten-H 5 gut gut gut gut 5 unten-H 5 mäßig sehr gut gut mäßig

6 unten-H 11 schlecht sehr gut schlecht nicht relevant

7 unten-H 5 gut sehr gut gut gut 8 unten-H 5 gut gut gut sehr gut 9 unten-H 5.1 gut sehr gut gut gut 10 unten-H 5 gut sehr gut gut gut

11 unten -H 5 schlecht sehr gut unbefriedi-gend schlecht

12 unten-H 5 schlecht gut mäßig schlecht Schwarza 1-H 5 gut gut gut sehr gut Schwarza 2-H 5 gut gut gut sehr gut Schwarza 3-H 5 gut gut gut sehr gut Seebach 1-H 5 gut gut gut gut Seebach 2-H 5 gut gut gut gut Seebach 3-H 5 gut gut gut sehr gut Seebach 4-H 5 gut gut gut sehr gut

Gutach 1-H 21_S

unbefriedi-gend gut

unbefriedi-gend

Gutach 2-H 5.1 gut gut gut sehr gut Gutach 3-H 5 mäßig gut mäßig gut

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2.4.4.3 Methodische Vorgehensweise der Bewertung der Wasserkörper

2.4.4.3.1 Methodische Vorgehensweise

Wie in Tabelle 2.3 zusammengefasst, werden die Bewertungen des Wasserkörpers von zwei der drei Qualitätskomponenten (MuP, Fische) und das Modul Saprobie innerhalb des MZB bereits über die jeweiligen Wassereinzugsgebiete ermittelt.

Die hier gewählte Vorgehensweise ist somit wie folgt (vgl. auch Tabelle 2.3):

Es erscheint gerechtfertigt, auch das Modul Saprobie und Allgemeine Degradation innerhalb der Qualitätskomponente MZB über die Wassereinzugsgebiete der jeweili-gen Probestelle zu gewichten, um sachgerechte Ergebnisse zu erhalten.

Der Vorgehensweise für MuP erfolgt nach LUBW (2015c) (a. letzter Spiegelpunkt).

Die Methodik nach LUBW (2015d) wird teilweise abgewandelt. Es ist notwendig die Qualitätskomponente der Fische über die Anteile der Einzugsgebiete der jeweiligen Probestelle zu bearbeiten, um sachgerechte Ergebnisse zu erhalten.

Den Worst Case-Ansätzen und den Abschneideregeln wird nicht gefolgt, um sachge-rechte Ergebnisse zu erhalten.

Tabelle 2.3: Tabellarische Zusammenfassung der Vorgehensweise bei der Bewertung der Qua-litätsklassen bzw. des ökologischen Zustands des Wasserkörpers.

Qualitätskompo-nente / Modul

Berechnung Wort Case Abschneideregel

MZB Versauerung Gewichteter Mittelwert über die Flä-

che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

Saprobie Gewichteter Mittelwert über die Flä-che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

Allg. Degradation Gewichteter Mittelwert über die Flä-che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

MZB gesamt Gewichteter Mittelwert über die Flä-che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

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Qualitätskompo-nente / Modul

Berechnung Wort Case Abschneideregel

MuP Gewichteter Mittelwert über die Flä-che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

Fische Gewichteter Mittelwert über die Flä-che Wassereinzugsgebiete der je-weiligen Probestelle

nein nein

2.4.4.3.2 Details zu den Modulen und Qualitätskomponenten

Folgende weiteren Details sind zu beachten.

Modul Versauerung (Qualitätskomponente MZB)

Die Summe aller ermittelten Werte bildet die Qualitätsklasse der Versauerung für den Wasserkörper ab. Zur Klasseneinstufung wird der Wert auf- oder abgerundet. So ergibt z. B. der Rechenwert der Qualitätsklasse 1,47 den Wert sehr gut, der Rechenwert 1,51 ergibt den Wert gut.

Modul Saprobie und Allgemeine Degradation (Qualitätskomponente MZB)

Die Summe aller ermittelten Werte bildet die Qualitätsklasse der Saprobie und der All-gemeinen Degradation für den Wasserkörper ab. Da die Qualitätsklasse Saprobie keine Ordinalskala ist, werden alle Werte mit Nachkommastellen ≥ 0,5 nach oben und ≤ 0,49 nach unten gerundet und so die Qualitätsklasse ermittelt. So ergibt z. B. der Rechen-wert 1,75 die Qualitätsklasse gut, der Rechenwert 1,30 ergibt die Qualitätsklasse sehr gut.

Qualitätskomponente MZB

Nach RPF (2015) gehen die drei Module der Qualitätskomponente MZB getrennt in die Bewertung ein, womit dem MZB v. a. unter Beachtung des Worst Case-Ansatzes ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt wird.

Diese Vorgehensweise ist keinesfalls zwingend. Die Module Versauerung, Saprobie und Allgemeine Degradation stellen keine eigenständigen Qualitätskomponenten im Sinne von Anhang V WRRL und Anlage 3 OGewV dar. Der Worst Case-Ansatz ist auf der Ebene dieser Module durch die WRRL und die OGewV nicht vorgegeben. Die Qua-litätskomponente Makrophyten und Phytobenthos geht entsprechend der Systematik des Anhangs V WRRL und der Anlage 3 OGewV nur mit einem Wert ein.

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Qualitätskomponente MuP

Die Summe aller ermittelten Werte bildet die Zustandsklasse für den Wasserkörper ab. Zur Klasseneinstufung wird der Wert auf- oder abgerundet. So ergibt z. B. der Rechen-wert 1,47 den Wert sehr gut, der Rechenwert 1,51 ergibt den Wert gut.

Qualitätskomponente Fische

Die Summe aller ermittelten Werte bildet die Zustandsklasse für den Wasserkörper ab. Dieser Indexwert wird den Klassengrenzen in fiBS folgend der Zustandsklasse zuge-ordnet. So ergibt z. B. der Rechenwert 3,29 den Wert gut, der Rechenwert 1,88 ergibt den Wert unbefriedigend.

2.4.4.3.3 Ermittlung des Gewichtungsfaktors Wassereinzugsgebiet

Zur Ermittlung der Wassereinzugsgebiete wird der Datensatz des Landes Baden-Württemberg herangezogen (ds_Basiseinzugsgebiete_AWGN_4). Die Einzugsgebiete werden auf Basis der Topographischen Karte 1:25.000 dort geschnitten, wo Probestel-len nicht am Rand der einzelnen Einzugsgebiete liegen. In Teilen wird bei den Probe-stellen des Landes in einem konservativen Ansatz auch das gesamte Einzugsgebiet herangezogen, innerhalb dessen die Probestelle liegt. Die Größe der Einzugsgebiete und deren prozentualer Anteil getrennt nach Qualitäts-komponenten und Wasserkörper sind in Tabelle 6.1 bis Tabelle 6.6 im Anhang für alle Probestellen NKH und für die Probestellen des Bewirtschaftungsplanes von 2015 auf-geführt. In den Abbildung 2.1 bis Abbildung 2.6 ist beispielhaft die Ermittlung der Einzugsgebiete der einzelnen Probestellen anhand des oberen Seebaches dargestellt.

Die Abbildung 2.1 obere Karte zeigt die Abgrenzung des Einzugsgebietes (EZG) auf Basis der Daten des Landes Baden-Württemberg für den oberen Seebach bis zur Einmündung des Sägenbaches kurz unterhalb der Probestelle Seebach 1.

Die Abbildung 2.1 untere Karte zeigt die selben EZG aber für die Probestellen „03 oben“, „03 unten“ und die Beeinträchtigungstrecke geschnitten.

Die Abbildung 2.2 stellt den Detailauszug dar. Der untere Teil der Abbildung mit der TK25 verdeutlicht, dass die Schnittlinien der EZG sich an den Höhenlinien orientie-ren.

Die Abbildung 2.3 verdeutlicht in der Übersicht das EZG für die Probestelle „03 oben“ (313,3 ha).

Die Abbildung 2.4 bis Abbildung 2.6 verdeutlichen im Detailauszug die verschiede-nen EZG für die Probestelle „03 oben“ (313,3 ha), die Beeinträchtigungsstrecke (315,9 ha) und die Probestrecke „03 unten“ (317,1 ha), die für die Berechnung her-angezogen wurden. Das EZG für „03 unten“ wurde am Zufluss des Waldhofbaches

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begrenzt. Wäre kein solcher Zufluss vorhanden, würde das EZG bis zur nächsten Probestelle ausgedehnt.

Abbildung 2.1: Beispielhafte Darstellung der Ermittlung der Wassereinzugsgebiete (EZG) für die einzelnen Probestellen dargestellt anhand des oberen Seebachs für die Probestellen „03 oben“ und „03 unten“ sowie die Beeinträchtigungsstrecke. Oben: EZG (rot) des oberen Seebach bis Einmündung des Sägenbaches auf Basis der Daten des Landes Baden-Württemberg. Unten: Dito, aber EZG für die Probestellen ge-schnitten (gelb unterbrochen liniert).

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Abbildung 2.2: Detailauszug aus der Abbildung 2.1 unten. Oben mit Orthophoto, unten mit TK inkl. Höhenlinien zur Verdeutlichung der Schnittlinien der EZG.

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Abbildung 2.3: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 oben“ am Seebach.

Abbildung 2.4: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 oben“ am Seebach im Detailausschnitt.

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Abbildung 2.5: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG der Beeinträchti-gungsstrecke am Seebach (= Strecke unterhalb der Fassung mit zum Beginn der Probe-strecke „03 unten“).

Abbildung 2.6: Darstellung des für die Berechnung herangezogenen EZG für die Probestelle „03 unten“ am Seebach.

Es werden alle Probestellen in den Datensatz aufgenommen, auch wenn die Ergebnis-se nicht gesichert sind. Die nicht gesicherten Ergebnisse stammen aber ausnahmslos aus den Probestellen, die unterhalb der Fassungen liegen und somit die Beeinträchti-gung durch die Wasserentnahme repräsentieren. Eine Herausnahme dieser Probestel-len würde, da in Summe mehr Ergebnisse schlechter als besser ausfallen, das Ergebnis

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zu einem besseren Zustand verändern und die Wirkung der Wasserentnahme aus der Berechnung eliminieren, was fachlich nicht richtig ist.

2.4.4.3.4 Datengrundlagen der Berechnung

Die in der Berechnung verwendeten Zustandsklassen für Ist-Zustand sind in Kapitel 1, S. 1 in den Tabelle 1.1 bis Tabelle 1.9 zusammengefasst.

2.4.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Die fehlende Bewertung der Fischfauna wie beim OWK 20-02 durch das RPF (2015) vorgenommen, kann beim OWK 20-02 nach den rechtlichen Vorgaben nicht zur Abwer-tung der im Übrigen guten und sehr guten Ergebnisse der hydromorphologischen Quali-tätskomponenten führen, weil eine Abwertung nur bei einer Einstufung der Fischfauna mit einer schlechteren ZK als gut vorzunehmen wäre.

Die Hydromorphologie kann ebenfalls nicht zur Abwertung führen, weil sie für die Ein-stufung in den guten und schlechteren Zustand keine eigenständige Bedeutung hat.

Gegen eine eigenständige Bewertung der Hydromorphologie spricht der Wortlaut des § 5 Abs. 4 Satz 3 OGewV, weil die hydromorphologischen Qualitätskomponenten nicht selbst bewertet, sondern nur bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten berücksichtigt werden sollen. Wie die biologischen Qualitätskomponenten bewertet werden, ist klar geregelt. Raum für eine Einbeziehung der Hydromorphologie besteht hier nur insoweit, als sich aufgrund hydromorphologischer Veränderungen ökologische Defizite ergeben, die sich in den Bewertungsverfahren der ökologischen Qualitätskom-ponenten niederschlagen.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung vom 17.03.2011 (BR-Drs. 153/11) sollte die Einstufung in den sehr guten ökologischen Zustand oder das höchste ökologische Po-tenzial voraussetzen, dass die in den Anlagen 4, 5 und 6 definierten Anforderungen für alle Qualitätskomponenten eingehalten werden (§ 5 Abs. 4 Satz 2 des Regierungsent-wurfs der OGewV). Außerdem sollte die zuständige Behörde bei der Einstufung in den guten ökologischen Zustand oder das gute ökologische Potenzial die in Anlage 6 Nr. 2 festgelegten Temperaturwerte und für die anderen allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten aus Anlage 6 Nr. 1 abzuleitende Werte heranziehen können, wenn eine für die Einstufung des ökologischen Zustands oder des ökologi-schen Potenzials maßgebliche biologische Qualitätskomponente nicht in die Bewertung einbezogen werden kann (§ 5 Abs. 5 des Regierungsentwurfs).

Der Bundesrat lehnte diese Regelungen als zu weitgehend ab und schlug die heutige Formulierung vor. Zur Begründung heißt es in den Empfehlungen der Ausschüsse:

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„Die Formulierung der Verordnung geht über die 1:1-Umsetzung der Wasserrahmen-richtlinie deutlich hinaus, da dort in Anhang V Nummer 1.1 die hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Komponenten lediglich als unterstützende Komponenten genannt sind. Die darin vorgesehene Gleichrangigkeit von biologischen mit den hydro-morphologischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Komponenten kommt einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen gleich.“

Diese Begründung zeigt, dass die Bedeutung der hydromorphologischen und der all-gemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten durch die nun vorgesehene „unterstützende Heranziehung“ keinesfalls gestärkt, sondern geschwächt werden sollte. Das Votum des Bundesrats bringt deutlich die Absicht zum Ausdruck, keine strengeren Vorgaben zu schaffen, als sie in der Wasserrahmenrichtlinie angelegt sind (1:1-Umsetzung). Wann diese Qualitätskomponenten unterstützend heranzuziehen sind, ist deshalb der WRRL zu entnehmen.

Die WRRL benennt in Anhang V Nr. 1.1 hydromorphologische Komponenten „in Unter-stützung der biologischen Komponenten“. Welche Bedeutung dieser Unterstützung bei der Zustandsbewertung zukommt, ergibt sich aus Anhang V Nr. 1.2. Danach kommt den hydromorphologischen Qualitätskomponenten für die Einstufung des Wasserkör-pers eine eigenständige Bedeutung nur bei der Bestimmung des sehr guten Zustands zu. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten haben einen guten oder mäßigen Zustand, wenn Bedingungen vorliegen, unter denen die für die biologischen Qualitäts-komponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Die hydromorphologi-schen Qualitätskomponenten werden somit im guten und mäßigen ökologischen Zu-stand nicht mehr eigenständig bewertet. Ihre Einstufung richtet sich nach den biologi-schen Qualitätskomponenten. Sie sind nur mittelbar, als Ursachen für Defizite der Bio-logie relevant (vgl. die Erwähnung bei der Fischfauna). Dem entspricht es, wenn in der Literatur formuliert wird, die Hydromorphologie diene nur der Auswahl anthropogen un-belasteter Gewässer im sehr guten Zustand (Rumm/von Keitz/Schmalholz, Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie, 2. Aufl. 2006, S. 119).

Angesichts dessen können hydromorphologische Defizite nur dann zu einer Abwertung der ÖZK führen, wenn sie zu einer entsprechend schlechteren Einstufung der biologi-schen Qualitätskomponenten führen. Davon ist im Folgenden auszugehen.

2.4.6 Makrozoobenthos (MZB)

2.4.6.1 Modul Versauerung

2.4.6.1.1 Einstufung des OWK 20-02

Im OWK 20-02 sind mit den 9 Probestellen des Landes BW und den 29 Probestellen NKH insgesamt 38 Probestellen in 10 Fließgewässern vorhanden.

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Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 1,34. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,45. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von sehr gut.

2.4.6.1.2 Einstufung des OWK 20-04

Im OWK 20-04 sind mit den 7 Probestellen des Landes BW und den 21 Probestellen NKH insgesamt 28 Probestellen in 8 Fließgewässern vorhanden.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 2,02. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,84. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von gut.

2.4.6.2 Modul Saprobie

2.4.6.2.1 Einstufung OWK 20-02

Im OWK 20-02 sind mit den 9 Probestellen des Landes BW und den 29 Probestellen NKH insgesamt 38 Probestellen in 10 Fließgewässern vorhanden.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 2,13. Die Probestellen erreichen alle Werte von gut und sehr gut. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 2,15. Die Probestellen erreichen alle Werte von gut und sehr gut. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

2.4.6.2.2 Einstufung OWK 20-04

Im OWK 20-04 sind mit den 7 Probestellen des Landes BW und den 21 Probestellen NKH insgesamt 28 Probestellen in 8 Fließgewässern vorhanden.

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Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 2,09. Die Probestellen erreichen alle Werte von gut und sehr gut. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 2,10. Die Probestellen erreichen alle Werte von gut und sehr gut. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

2.4.6.3 Modul Allgemeine Degradation

2.4.6.3.1 Einstufung OWK 20-02

Im OWK 20-02 sind mit den 9 Probestellen des Landes BW und den 29 Probestellen NKH insgesamt 38 Probestellen in 10 Fließgewässern vorhanden.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 2,02. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 2,13. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

2.4.6.3.2 Einstufung OWK 20-04

Im OWK 20-04 sind mit den 7 Probestellen des Landes BW und den 21 Probestellen NKH insgesamt 28 Probestellen in 8 Fließgewässern vorhanden.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 2,21. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 2,23. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

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2.4.6.4 Zusammenfassung und Gesamtbewertung aller drei Module der Quali-tätskomponente MZB

Nach LUBW (2015d) erfolgt die Wasserkörperbewertung nach Worst Case über alle drei relevanten Module. Ist das Ergebnis eines Moduls "nicht bewertet", ist auch das Gesamtergebnis "nicht bewertet".

Der Ansatz wird übernommen.

OWK 20-02

Ist-Zustand mit NKH Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 1,34 2,13 2,02 gut Herbst 1,45 2,15 2,13 gut

Die Qualitätskomponente MZB weist damit eine ZK von gut auf.

OWK 20-04

Ist-Zustand mit NKH Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 2,02 2,09 2,21 gut Herbst 1,84 2,10 2,23 gut

Die Qualitätskomponente MZB weist damit eine ZK von gut auf.

2.4.7 Makrophyten und Phytobenthos (MuP)

2.4.7.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 4 Messstellen des Landes BW und 29 Probestellen NKH aus 10 Fließgewässern herangezogen.

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Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung von 1,88. Es ergibt sich eine Gesamtbewertung der Qualitätskomponente von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung von 1,90. Es ergibt sich eine Gesamtbewertung der Qualitätskomponente von gut.

Die Qualitätskomponente MuP weist damit eine ZK von gut auf.

2.4.7.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-02 werden die Messergebnisse von 3 Messstellen des Landes BW und 21 Probestellen NKH aus 8 Fließgewässern herangezogen.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung von 2,49. Es ergibt sich eine Gesamtbewertung der Qualitätskomponente von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung von 2,48. Es ergibt sich eine Gesamtbewertung der Qualitätskomponente von gut.

Die Qualitätskomponente MuP weist damit eine ZK von gut auf.

2.4.7.3 Zusammenfassung MuP

OWK 20-02

Ist-Zustand mit NKH Frühjahr 1,88 Herbst 1,90

Es ergibt sich im Ist-Zustand mit den Daten NKH eine ZK von gut.

OWK 20-04

Ist-Zustand mit NKH Frühjahr 2,49 Herbst 2,48

Es ergibt sich im Ist-Zustand mit den Daten NKH eine ZK von gut.

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2.4.8 Fische

2.4.8.1 Einstufung OWK 20-02

Für den OWK 20-02 liegen zusätzlich zu den drei Messergebnisse des Bewirtschaf-tungsplans von 2015 26 weitere Messergebnisse aus 9 Fließgewässern vor (Gutach und Wutach als ein Fließgewässer zusammengefasst).

Anzumerken ist, dass die Probestellen durch die Erhebungen im Rahmen NKH relativ ungleich v. a. im westlichen Bereich des OWK 20-02 verteilt liegen. Aufgrund der Fließ-richtung nach Osten und dann nach Süden sind die Wassereinzugsgebiete dieser 16 Probestellen relativ klein, während die Einzugsgebiete der Daten des RPF ergänzt durch weitere zwei Datensätze des Vorhabens relativ groß sind. Zudem werden die Da-tensätze des Bewirtschaftungsplans durch den Haslachbach und die Haslach mit Schwarzenbach ergänzt. In Summe ist es gerechtfertigt, den OWK in Abweichung vom Bewirtschaftungsplan zu bewerten, da ausreichend Daten mit einer guten statistischen Streuung und Gewichtung vorhanden sind.

Zusammengefasst ergibt sich für die Fische ein Wert für den OWK 20-02 von 3,29. Auf Basis der Indexgrenzen nach fiBS ergibt sich eine ZK von gut.

2.4.8.2 Einstufung OWK 20-04

Für den OWK 20-04 liegen zusätzlich zu den drei Messergebnissen des RPF 17 weitere Messergebnisse aus 8 Fließgewässern vor.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 von 1,88. Auf Basis der In-dexgrenzen nach fiBS ergibt sich eine ZK von unbefriedigend. Anzumerken ist, dass die Probestellen relativ ungleich v. a. im westlichen Bereich des OWK 20-04 verteilt liegen und ein starker Fokus auf der Schwarza bzw. ihren vier we-sentlichen Seitenbächen liegt. Alle Fließgewässer sind durch NKH deutlich beeinflusst. Insbesondere das Wassereinzugsgebiet der Schwarza ist sehr groß und umfasst auch den gesamten Bereich oberhalb des Schluchsees, wohingegen die Einzugsgebiete von Mettma und Schlücht relativ klein sind. Da aber allein die Schwarza achtmal (sechs Probestellen, davon 5x NKH, 3x jeweils ober- und unterhalb) in die Berechnung ein-fließt, erscheint die Schwarza doch erheblich übergewichtet. Zu beachten ist auch, dass der Ansatz jede Probestelle über die Einzugsgebiete mit der Zustandsklasse schlecht = 1,00 zu gewichten sehr konservativ ist. Mit zu berücksichti-gen ist weiterhin, dass die Zahl der eine Beeinträchtigung abbildenden Probestellen im Verhältnis zu den repräsentativen Probestellen des Landes BW sehr hoch ist. Zusätz-lich gilt, dass das rechnerische Ergebnis nur wenig unterhalb der Zustandsklassengren-ze von mäßig liegt.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 52

Die Berechnung führt somit in ihrem Endergebnis zu einem zu schlechten Ergebnis. Es ist hier gerechtfertigt, die Zustandsklasse mit mäßig einzustufen.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 von 1,88. Auf Basis der Indexgrenzen nach fiBS ergibt sich eine ZK von unbefriedigend. Diese Zustandsklas-se wird gutachterlich auf mäßig korrigiert.

2.4.8.3 Zusammenfassung Fische

OWK 20-02

OWK Nullfall 20-02 3,30

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

OWK 20-04

OWK Nullfall 20-04 1,88

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von mäßig.

2.4.9 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Zur differenzierteren Darstellung werden abweichend von LUBW (2015a) die drei Quali-tätskomponenten nicht nach Worst-Case zusammengefasst, sondern getrennt darge-stellt und bewertet. Der Vorgehensweise im Bewirtschaftungsplan von 2015 die hydromorphologischen Qualitätskomponenten im Abweichung von der OGewV nur mit „gut / Ziel erreicht“ und nicht gut / Ziel verfehlt“ wird gefolgt.

2.4.9.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt

Die Bewertung der Qualitätskomponente Wasserhaushalt folgt im BWP 2015 verschie-denen pauschalen übergeordneten Kriterien (z.B. Wasserausleitung >1/3 MNQ, Über-leitung in einen anderen Wasserkörper, Bauwerke, die einen Rückstau verursachen). Eine Detailbetrachtung der Gewässer erfolgt nicht. Diese kann durch die umfangreichen

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 53

Erhebungen zur Hydrologie der OWK 20-02 (Seebach-System, Gutach bis Neustadt) und 20-04 (Schwarza) ergänzt werden. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind in der UVU, Abschnitt 13.6 vorhanden (s. An-tragsunterlagen, Teil D.V UVU). Die Auswirkungen der Wasserausleitung beeinflussen die Fließgewässer auf gesamter Länge innerhalb des Untersuchungsraumes, wenn auch mit nachlassender Tendenz bzw. Bedeutung über die zunehmende Fließgewässerstreckenlänge. Ausnahme ist le-diglich die Gutach, die zwar durch die Wasserausleitung, aber v.a. durch den Schwall-Sunk geprägt ist.

2.4.9.1.1 Einstufung OWK 20-02

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO auf Basis stützt sich auf folgende Daten:

Im OWK 20-02 werden über die 7 Fassungen und 64 Klein-/Kleinstfassungen im Be-reich Bärental und die beiden Fassungen nordwestlich Altglashütten über den Hang-kanal mehr als 1/3 MNW vom OWK 20-02 in den OWK 20-04 übergeleitet werden.

Die übergeordneten Kriterien in RPF (2015) gelten fort und werden durch die großräu-migen in der Detailanalyse der einzelnen Fließgewässer dargestellten Wirkungen er-gänzt.

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-02 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.4.9.1.2 Einstufung OWK 20-04

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO auf Basis stützt sich auf folgende Daten:

Im OWK 20-04 sind die Talsperren von Schluchsee und Schwarzabecken relevant.

Die übergeordneten Kriterien in RPF (2015) gelten fort und werden durch die großräu-migen in der Detailanalyse der einzelnen Fließgewässer dargestellten Wirkungen er-gänzt.

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-04 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.4.9.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit

Datenlage

Die Datenlage ist gegenüber RPF (2015) hinsichtlich der Qualitätskomponente Durch-gängigkeit bzw. UDO unverändert.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 54

Die Fassungsbauwerke am Sägenbach, Seebach und Haslachbach sind ebenso wie die Talsperren an Schluchsee und Schwarzabecken vorhanden. Die Daten im Bereich Neustadt wurden nicht eigens überprüft, sondern können aufgrund der Aktualität des Bewirtschaftungsplans (RPF 2015) übernommen werden. Alle Bauwerke sind als signi-fikant eingestuft.

Im Vorhabensbereich sind noch weitere Fassungsbauwerke an anderen Gewässern der Oberstufe Häusern vorhanden. In Tabelle 2.4 sind die Fließgewässerlängen getrennt nach Gesamtlänge und Länge ober- und unterhalb der Fassung zusammengefasst.

Tabelle 2.4: Tabellarische Zusammenfassung der Fließgewässerlängen gesamt sowie oberhalb und unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren. * Daten auf Basis Detailkartierungen; an-dere Daten AWGN_4.; Gesamtlänge = Summe aus ober-/unterhalb Fassung; + bis Witz-naubecken.

Gewässer Gesamtlänge

[m] Oberhalb Fas-

sung [m] Unterhalb

Fassung [m] Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach 7.470 5.009 2.461* Goldersbach 3.321 2.828 493* Seebach 11.250 3.551 7.699* Waldhofbach 1.577 1.410 167* Wannenbach 1.862 1.126 736* Haslachbach 17.722 2.037 15.685 Schwarzenbach 2.885 2.212 673* Gutach gesamt 77.794 - 77.794 Gutach bis erstes Querbauwerk 8.625 - 8.625 Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach 2.155 1.640 515* Kesselbach/Wüstengraben 2.802 1.226 1.576* Habsmoosbach 3.589 2.692 897* Taubach 1.600 1.176 424* Dreherhäusleweiherbach / Sägmatt-bach

2.987 2581 406*

Schwarza unterhalb Schluchsee 6.078* - 6.078* Schwarza unterhalb Schwarzabecken 9.258* + - 9.258* +

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 55

2.4.9.2.1 Einstufung OWK 20-02

Der pauschale Ansatz der signifikanten Querbauwerke wird durch eine konkretere Be-trachtung über die Zustandsklassen der biologische Qualitätskomponente der Fische und des MZB ergänzt, die auf Störungen der Durchgängigkeit als sehr sensibel reagie-rend eingestuft sind.

Zieht man die ZK der Fische im Ist-Zustand unterstützend heran, ergibt sich eine direkt beeinträchtigte Gewässerstreckenlänge von ca. 5.269 m, in der die ZK der Fische über fiBS berechnet schlechter als gut ist. Die Betrachtung umfasst dabei alle Fließgewässer bis Neustadt mit einer Gesamtlänge von ca. 67.455 m. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,8 %. Alle anderen Gewässerstrecken weisen eine mindestens gute ZK auf. Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zuzuordnen sind, prägen sich somit in Konsequenz im OWK nur sehr lokal aus. Dafür spricht auch, dass die Zustandsklasse der biologischen Qualitätskomponente der Fische im OWK einen guten ökologischen Zustand erreicht. Der Indexwert liegt über alle Probestrecken berechnet, und hier sind die Belastungsanzeigenden Probestrecken des Wasserrechtsverfahrens der Oberstufe Häusern in deutlich größerer Zahl vertreten als die repräsentativen Probestrecken des Landes, bei 3,32 und damit ca. in der Mitte der Zustandsklasse.

Analoges gilt für das MZB, auch diese biologische Qualitätskomponente gilt als sensible gegenüber einer Zerschneidung des Lebensraums, obwohl die Betrachtungsweise die hohe Ausbreitungspotenz diese Taxozönose doch ziemlich außer Betracht lässt. Der überwiegend gute ökologische Zustand bereits im Ist-Zustand sowohl bei Betrachtung der Einzelgewässer als auch bei Betrachtung des OWK des MZB verweist eindeutig darauf, dass die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit im OWK doch eher sehr lokalen Charakter hat.

Letztendlich verweist auch die gute ZK der biologische Qualitätskomponente MuP auf eine eigentlich gute ZK der Durchgängigkeit.

Hierauf verweist auch die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 wonach die hydromorphologi-schen Qualitätskomponenten eigentlich nicht schlechter als gut sein können, wenn die biologischen Qualitätskomponenten eine ZK von gut aufweisen.

Die methodische Vorgehensweise nach RPF (2015), die den signifikanten Querbauwer-ken überproportional hohe Bedeutung beimisst, muss trotzdem gefolgt werden.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 eine ZK von 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) auf.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 56

2.4.9.2.2 Einstufung OWK 20-04

Zieht man die ZK der Fische im beantragten Planfall unterstützend heran, ergibt sich eine direkt beeinträchtigte Gewässerstreckenlänge von ca. 7.876 m, in der die ÖZK schlechter als gut ist. Die Betrachtung umfasst dabei alle Fließgewässer im Einzugsge-biet der Schwarza mit einer Gesamtlänge von ca. 31.207 m. Dies entspricht einem An-teil von ca. 25,2 %. Alle anderen Gewässerstrecken weisen eine mindestens gute ÖZK auf. Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zuzuordnen sind, prä-gen sich somit in Konsequenz im OWK nicht mehr nur lokal aus. Dafür spricht auch, dass die Zustandsklasse der biologischen Qualitätskomponente der Fische im OWK einen nur mäßigen ökologischen Zustand erreicht. Der Indexwert liegt über alle Probestrecken berechnet, und hier sind die belastungsanzeigenden Probe-strecken des Wasserrechtsverfahrens der Oberstufe Häusern in deutlich größerer Zahl vertreten als die repräsentativen Probestrecken des Landes, bei 2,01 und damit fast an der Klassengrenze zum unbefriedigenden ökologischen Zustand.

Betrachtet man auch hier das MZB, wird hier deutlich, dass die Zustandsklasse im be-antragten Planfall fast durchgehend bei gut liegt und in vielen Bereichen kurz vor der sehr guten Zustandsklasse liegt. Die Ergebnisse sind somit auch sehr konträr zu denen der Fische. Ein sehr deutlicher Hinweis, dass pauschale Betrachtungen z.B. nur über signifikante Querbauwerke der komplexen aut- und synökologischen Situation von Tie-ren und deren vermeintlichen Reaktionen auf solche Störungen nicht gerecht wird. Die guten Ergebnisse des MZB sprechen deutlich für eine eher lokale Beeinträchtigung der Durchgängigkeit.

Hierauf verweist auch die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 wonach die hydromorphologi-schen Qualitätskomponenten eigentlich nicht schlechter als gut sein können, wenn die biologischen Qualitätskomponenten eine ZK von gut aufweisen.

Letztendlich verweist auch die gute bis sehr gute ZK der biologische Qualitätskompo-nente MuP auf eine eigentlich gute ZK der Durchgängigkeit.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ÖZK von 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) auf.

2.4.9.3 Qualitätskomponente Morphologie

Datenlage

Die Teilkomponente Morphologie setzt nach RPF (2015) auf der Gewässerstrukturkar-tierung auf, die zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst wird. Ein Wasserkörper gilt als strukturell signifikant belastet, wenn die morphologischen Veränderungen der Gewässerstrukturkartierung mit Klassifizierung 4, 5, 6 und 7 für die Gesamtbewertung

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 57

eine Signifikanzschwelle von >30 % überschreiten (LUBW 2015a). Die Einstufung ist dann nach LUBW (2015a) entweder „gut“ oder „nicht gut“.

Hinsichtlich der Gewässerstruktur liegen nach UDO bzw. Anhang 14 von RPF (2015) keine Programmstrecken Hydromorphologie mit der Kennzeichnung „Defizit Struktur“ vor.

OWK 20-02

Daten des Landes Baden-Württemberg

Der plausibilisierte Datensatz wurde von der LUBW am 03.05.2016 übermittelt.

Die Auswertung der Bewertung über die Fließgewässerlänge ergibt im Ist-Zustand für den OWK 20-02 folgende Daten:

1 = unverändert 17 767 m, 2 = gering verändert 9.315 m, 3 = mäßig verändert 14.186 m, 4 = deutlich verändert 13.385 m, 5 = stark verändert 6.214 m, 6 = sehr stark verändert 1.595 m, 7 = vollständig verändert 2. 069 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 36,0 % und damit über der Signifikanz-schwelle von 30 %. Ursächlich für die Signifikanzüberschreitung sind im Wesentlichen die Langenordnach, die einen Anteil von 63,3 % und die Haslach, die einen Anteil von 49,1 % der Gewäs-serstrukturklassen 4-7 aufweisen. Die Wutach weist einen Wert von 31,7 % auf und überschreitet die Signifikanzschwelle ebenfalls. Der Bereich östlich des Titisees, das Seebach-System, weist einen Wert von 4,1 % auf.

Erhebungen im Rahmen NKH

Im Rahmen des Vorhabens wurden die nicht vom Land erfassten Fließgewässer eben-falls erhoben. Hieraus ergeben sich für die Bewertung des OWK 20-02 im Ist-Zustand folgende Daten:

1 = unverändert 1.555 m, 2 = gering verändert 4.547 m, 3 = mäßig verändert 1.711 m, 4 = deutlich verändert 1.339 m, 5 = stark verändert 291 m, 6 = sehr stark verändert 53 m, 7 = vollständig verändert 49 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 18,1 % und damit deutlich unter der Signifi-kanzschwelle von 30 %.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 58

Im OWK 20-02 sind im Ist-Zustand ca. 349 m Streckenlänge durch Wasserausleitung und bauliche Änderungen durch die Oberstufe Häusern signifikant beeinträchtigt.

Zusammenfassung

Fasst man die Daten des Landes und die Daten NKH zusammen, ergeben sich im Ist-Zustand folgende Bewertung des OWK 20-02:

1 = unverändert 19.322 m, 2 = gering verändert 13.862 m, 3 = mäßig verändert 15.897 m, 4 = deutlich verändert 14.724 m, 5 = stark verändert 6.505 m, 6 = sehr stark verändert 1.648 m, 7 = vollständig verändert 2.118 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 33,7 % und überschreitet die Signifikanz-schwelle von 30 %.

OWK 20-04

Daten des Landes Baden-Württemberg

Die Auswertung der Bewertung über die Fließgewässerlänge ergibt im Ist-Zustand für den OWK 20-04 folgende Daten:

1 = unverändert 12.853 m, 2 = gering verändert 22.740 m, 3 = mäßig verändert 8.623 m, 4 = deutlich verändert 7.994 m, 5 = stark verändert 1.018 m, 6 = sehr stark verändert 394 m, 7 = vollständig verändert 6.667 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 26,7 % und damit unter der der Signifikanz-schwelle von 30 %.

Zu beachten ist, dass das so genannte offene Gerinne des Hangkanals in den Datens-ätzen des Landes als Schwarza bezeichnet wird. Dies ist allerdings falsch. Die Ur-Schwarza begann ab dem Urschluchsee. Im Bereich des offenen Gerinnes des Hang-kanals war nur ein kleines Fließgewässer vorhanden. Deshalb ist diese mit 7 = voll-ständig verändert eingestufte Gewässerstrecke mit einer Länge von ca. 1.531 m nicht zu beachten.

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Erhebungen im Rahmen NKH

Im Rahmen des Vorhabens wurden die nicht vom Land erfassten Fließgewässer eben-falls erhoben. Hieraus ergeben sich für die Bewertung des OWK 20-04 im Ist-Zustand folgende Daten:

1 = unverändert bis gering verändert 714 m, 2 = mäßig verändert 1.635 m, 3 = deutlich verändert 1.758 m. 4 = deutlich verändert 444 m, 5 = stark verändert 0 m, 6 = sehr stark verändert 0 m, 7 = vollständig verändert 0 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 9,8 % und damit deutlich unter der Signifi-kanzschwelle von 30 %. Im OWK 20-04 sind im Ist-Zustand ca. 1.613 m Streckenlänge durch Wasserausleitung und bauliche Änderungen durch die Oberstufe Häusern signifikant beeinträchtigt.

Zusammenfassung

Fasst man die Daten des Landes und die Daten NKH zusammen, ergeben sich im Ist-Zustand folgende Bewertung des OWK 20-04:

1 = unverändert 13.567 m, 2 = gering verändert 24.375 m, 3 = mäßig verändert 10.381 m, 4 = deutlich verändert 8.438 m, 5 = stark verändert 1.018 m, 6 = sehr stark verändert 394 m, 7 = vollständig verändert 5.136 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 25,5 % und überschreitet Signifikanzschwel-le von 30 % nicht.

2.4.9.3.1 Einstufung OWK 20-02

Der Signifikanzwert von 30 % Anteil an den Gewässerstrukturklassen 4-7 ist um 3,7 % überschritten. Die könnte als Belastungshinweis gewertet werden. Dem widerspricht allerdings die durchgehend gute Zustandsklasse für die biologischen Qualitätskompo-nenten, woraus sich ableiten lässt, dass die strukturellen Defizite für die biologischen Qualitätskomponenten von offensichtlich nicht wesentlicher Bedeutung sind.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 eine ÖZK von 2 (gut / Ziel erreicht) auf.

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2.4.9.3.2 Einstufung OWK 20-04

Der Signifikanzwert von 30 % Anteil an Gewässerstrukturklassen mit 4-7 ist um 6,3 % unterschritten. Signifikante Belastungen liegen demnach nicht vor. Dem widerspricht scheinbar die nur mäßige Zustandsklasse für die biologische Qualitätskomponente der Fische. Die Fische reagieren hinsichtlich des ökologischen Zustands aber im OWK 20-04 nicht auf die Gewässerstruktur, sondern auf die Qualitätskomponenten Wasser-haushalt bzw. die durch die Wasserausleitung verursachten geringeren Wassermen-gen. Alle anderen biologischen Komponenten erreichen den guten ökologischen Zu-stand.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ÖZK von 2 (gut / Ziel erreicht) auf.

2.4.10 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.4.10.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Eigene Erhebungen liegen zu den Sauerstoffgehalten, pH, Temperatur und Leitfähigkei-ten der Fließgewässer an den Probestrecken zur Erfassung der biologischen Kompo-nenten vor. Temperaturdaten liegen auch aus dem Schwarzabecken und vom Schluch-see an der Talsperre vor. Die Detaildaten sind in den Antragsunterlagen, Teil D.V UVU in Kap. 12 zusammengefasst.

2.4.10.1.1 Temperatur in den Fließgewässern

Die Fließgewässer des Untersuchungsraumes sind dem salmonidengeprägten Epi- und Metarhithral des Gewässertyps 5, 5.1 und 21_S zuzuordnen.

Die Temperaturmessungen wurden im Wesentlichen in den Monaten April bis Mai und September bis Oktober in den Jahren 2013 bis 2015 vorgenommen. Die Temperaturen liegen im Frühjahr in einem Bereich von 6,2-12,1°C oberhalb und in einem Bereich von 6,1-9,8°C unterhalb der Fassungen. Oberhalb wird im Frühjahr ein Mittelwert von 9,0°C unterhalb von 7,8°C erreicht. Die Standardabweichung liegt ober-halb bei 2,2°C und unterhalb bei 1,2°C. Im Herbst liegen die Mittelwerte bei 10,6°C und unterhalb bei 9,7°C. die Standardabweichung liegt bei 1,2°C und 1,0°C. Zusammenfassend sind die Fließgewässer oberhalb der Fassung sowohl im Frühjahr als auch im Herbst um rund 1°C wärmer. Die geringere Standardabweichung unterhalb verweist darauf, dass die Gewässer unterhalb der Fassungen einander ähnlicher sind. Ursache kann sein, das die Gewässer sich unterhalb im Bereich der Probestellen über-wiegend aus kleinen Seitengewässern und auch aus Hangdruckwasser füllen. Zumin-

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dest letzteres dürfte sehr kühl sein und verursacht u. U. die geringere Temperatur und die geringere Standardabweichung.

Der Jahresgang der Temperatur im Sägenbach zeigt den typischen Verlauf. In den Win-termonaten liegen die Temperaturen bei ca. 0-8°C und steigen in den Sommermonaten auf bis ca. 15-18°C an. Auch die Tagesgänge der Temperaturen zeigen den typischen witterungsbedingten Tagesgang mit Amplituden bis ca. 6-7°C. Die Temperaturwerte unterhalb der Fassung sind aufgrund der tieferen Lage entsprechend um ca. 1-2°C hö-her. Betrachtet man noch die Einzelmessungen aus Seebach (z. B. bis vor dem Titisee) und der Schwarza so liegen die Temperaturen bei den Frühjahrs- und Herbstmessung zwischen 7,9-11,6°C und zwischen 7,6-10,9°C und damit im gleichen Bereich. Ein Ein-fluss der Wasserausleitung ist somit nicht erkennbar.

In der Gutach sind die Werte dagegen deutlich höher. Für die Gutach liegen Aufzeich-nungen des Temperaturverlaufes ober- und unterhalb der Einleitstelle des Badepara-dieses in der Ortschaft Titisee vor. Die Temperatur schwankt im Jahresverlauf deutlich. Sie erreicht in den Wintermonaten Temperaturen zwischen 5-10°C. In den Sommermo-naten steigen die Temperaturen bis auf 20°C, an wenigen Tagen auch bis fast 24°C. Die Jahresamplitude ist durch die tiefere Lage der Gutach gegenüber den höher gele-genen Bächen (z. B. Sägenbach, Seebach) und durch den Titisee (s. u.) höher. Die täglichen Schwankungen der Temperaturen in der Gutach werden in erheblichem Maße durch die Temperatur des Titisees beeinflusst. Die Amplitude liegt i. d. R. zwi-schen 3,5-5,5°C. Der Tagesverlauf ist durch den Schwall-Sunk-Betrieb beeinflusst. So beginnt der Temperaturanstieg in den frühen Morgenstunden ab ca. 4:00 nach Beginn des Schwallbetriebs und erreicht sein Maximum i. d. R. spät abends. Danach sinkt die Temperatur steil ab. Der Temperaturverlauf ist somit deutlich unterschiedlich zu den höher gelegenen Bächen wie dem Sägenbach oder Seebach, bei denen der Tempera-turanstieg ab ca. 9:00 morgens beginnt. Die genaue Analyse der Daten zeigt, dass im Sunkbetrieb die Gutach durch die geringeren Wassermengen schneller abkühlt als im Schwallbetrieb.

Die Temperaturen in der Gutach überschreiten im Sommer je nach Jahr auch Tempera-turen von 21,5°C. Ursächlich ist hierfür aber nicht der Schwall-Sunk-Betrieb, sondern der Titisee und dessen sommerliche, aber natürliche Aufheizung der oberen Wasser-schichten über die die Gutach versorgt wird. Vergleicht man die Temperaturmessungen während der Probennahmen (11,2-13,4°C), so zeigt sich, dass die Messstelle Gutach 1 ca. 166 m unterhalb Titisee mit 13,4°C um rund 1-2°C wärmer ist als die Probestellen Gutach 2 (11,2°C, ca. 2.497 m) und Gutach 3 (12,1°C, ca. 4.857 m) unterhalb Titisee. Auch hier scheint sich eine Temperaturerwärmung durch den Titisee abzubilden, die mit zunehmender Lauflänge geringer wird.

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2.4.10.1.1.1 Einstufung OWK 20-02

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Beeinträchtigungen durch die Wasserausleitung sind nicht zu erkennen oder allenfalls sehr lokal ausgebildet. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die Temperaturdaten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02.

2.4.10.1.1.2 Einstufung OWK 20-04

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Beeinträchtigungen durch die Wasserausleitung sind nicht zu erkennen oder allenfalls sehr lokal ausgebildet. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die Temperaturdaten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-04.

2.4.10.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern

Die Sauerstoffgehalte in den Fließgewässern liegen oberhalb der Fassung im Frühjahr zwischen 99-135 % und im Herbst zwischen 102-117 %. Die Gutach 2 ist mit nur 79 % ein Einzelfall. Der Sauerstoffgehalt unterhalb der Fassungen liegt im Frühjahr zwischen 45-116 % und im Herbst zwischen 35-104 %. Die niedrigen Werte werden im Haslach-bach erreicht. Die Mittelwerte unterscheiden sich somit mit 117,6 % und 105,2 % ober-halb der Fassung von denen unterhalb der Fassung mit 99,1 % und 83,9 % deutlich. Auch die Standardabweichung unterhalb ist mit 21,1 % bzw. 20,3 % bzw. 21,1 % ge-genüber 12,1 % und 9,2 % deutlich höher (Werte je Frühjahr - Herbst.). Der Effekt der Wasserausleitung ist deutlich.

Die Werte nach Anlage 6 Tabelle 1.1.1 OGewV (sehr guter ökologischer Zustand) wer-den für die meisten Fließgewässer eingehalten. Lediglich die Probestelle am Haslach-bach unterhalb der Fassung (06 unten) unterschreitet mit 5,2 mg/l im Frühjahr und 3,8 mg/l im Herbst den Minimalwert von 9 mg/l deutlich. Auch der Dreherhäusleweiher-bach/Sägmattbach erreicht im Herbst unterhalb der Fassung nur 5,8 mg/l.

In den Fließgewässern weit unterhalb der Fassungen werden in der Gutach, im See-bach und in der Schwarza Werte von 10,8-14,7 mg/l erreicht. Im Herbst sinken die Wer-te deutlich ab. In der Gutach an allen drei Probestellen und in der Schwarza unterhalb des Schwarzabeckens sinken die Werte unter 9 mg/l und dies bei relativ niedrigen Temperaturen. HEVART (2014) hat Sauerstoffmessungen am Titisee durchgeführt. Die Werte von 10 Messstellen liegen bis auf zwei Messstellen unter 9 mg/l, allerdings deutlich über denen

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der Gutach. Verantwortlich für die geringen Werte ist wahrscheinlicher ein Fehler des Messsonde, da auch die sehr naturnahe Probestelle Gutach 2 analog schlechte Werte aufweist. Ob durch die Aufgabe des Schwall-Sunk-Betriebes überhaupt Auswirkungen auf die Sauerstoffsättigung resultieren ist unklar. Die potenzielle Veränderung führt auf jeden Fall zu einem naturnäheren Zustand.

In der Schwarza unterhalb des Schwarzabeckens gehen die niedrigen Werte eindeutig auf die Wasserausleitung zurück. Mit Mindestwasser, beantragt sind 0,5 MNQ = 162 l/s ist von einer deutlichen Anhebung der Sauerstoffsättigung in jedem Fall über 9 mg/l auszugehen.

Einstufung OWK 20-02

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten, wobei die Effekte der Wasseraus-leitung lokal deutlich sind. Die guten Zustandsklassen der biologischen Komponenten verweist ebenfalls aber auf nur sehr lokale Effekte. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten, wobei die Effekte der Wasseraus-leitung lokal bzw. unterhalb des Schwarzabeckens auch über längere Teilstrecken deut-lich sind. Die guten Zustandsklassen der biologischen Komponenten verweist ebenfalls aber auf nur sehr lokale Effekte. Dem widersprechen allerdings die Fische mit einer nur mäßigen Zustandsklasse. Der Effekt der Wasserausleitung, also der Qualitätskompo-nente Wasserhaushalt, ist für die Fische allerdings wesentlicher als der Sauerstoffgeh-alt. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-04.

2.4.10.1.3 pH in den Fließgewässern

Die pH-Werte erreichen im Frühjahr und im Herbst oberhalb der Fassung Werte von 6,1-7,7. Unterhalb liegt der pH bei 5,7-7,4. Die durch Vermoorungen oder natürliche Bedingungen gekennzeichneten Fließgewässer weisen mit Werten von 5,7-6,1 die nied-rigen Werte auf. Unterschiede zwischen ober- und unterhalb der Fassungen sind nicht oder kaum vorhanden. Im Frühjahr sind die Mittelwerte mit 7,0 und einer Standardab-weichung von 0,5 identisch. Im Herbst sind die Gewässer unterhalb mit 6,9 gegenüber 7,3 oberhalb geringfügig unterschiedlich. Die Standardabweichung liegt je bei 0,4.

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Die pH-Werte in den Fließgewässern weit unterhalb der Fassungen liegen zwischen 6,7-7,9 bei einer Standardabweichung von 0,4. Bewertbare Unterschiede zwischen Frühjahr und Herbst liegen nicht vor.

Vorgaben in der OGewV existieren nicht. Auf Basis der breiten Datenbasis und der ge-ringen Schwankungen v.a. im Vergleich ober- zu unterhalb der Fassungen bzw. der natürlich bedingten Abweichungen sind die Werte als dem natürlichen und damit sehr guten ökologischen Zustand entsprechend einzustufen.

Einstufung OWK 20-02

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die pH-Werte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die pH-Werte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.4.10.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern

Die Leitfähigkeiten weisen erhebliche und nicht mit ober- oder unterhalb der Fassungen oder mit Frühjahr- oder Herbstprobenahmen korrelierte Schwankungsbreiten auf. Die Leitfähigkeit ist bei allen Gewässern als dem sehr guten Zustand entsprechend einzu-stufen. Dies gilt auch für die Gutach.

Einstufung OWK 20-02

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die pH-Werte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Die Daten entsprechen den zu erwartenden Werten. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Die pH-Werte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

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2.4.10.1.5 Zusammenfassung

Die im Rahmen der Oberstufe Häusern erhobenen Daten zur physikalisch-chemischen Qualitätskomponente verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand der OWK. Die Wirkungen durch die Wasserausleitung sind allenfalls lokal vorhanden. Dies wird durch den guten ökologischen Zustand der biologischen Qualitätskomponen-ten bestätigt. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten er-reicht.

Einstufung OWK 20-02

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweist auf einen guten ökolo-gischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweist auf einen guten ökolo-gischen Zustand des OWK 20-04.

2.4.10.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen.

Für die Wasserkörper 20-02 und 20-04 werden die rechtsverbindlichen Umweltquali-tätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe eingehalten.

Der ökologische Zustand ist gut bis noch gut.

2.4.11 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen.

Der gute chemische Zustand wird flächendeckend verfehlt, der Zustand ist nicht gut. Ursächlich ist die Zielverfehlung durch Quecksilber, die über eine Worst Case-Betrachtung einbezogen wird.

2.4.12 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04

Maßgeblich ist § 5 Abs. 4 OGewV.

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2.4.12.1 Ergebnis ökologischer Zustand

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. nachfolgend):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zustand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

fe /

OG

ewV

Anl

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20-02 2 2 2 1 2 1 3 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 3 2 2 2 2 1 3 2 3 1 bis 2 3 1 3

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OWK 20-02

Die Fischfauna wird in RPF (2015) als nicht bewertbar (unclassified) eingestuft. Ursäch-lich sind die geringe Datendichte und die räumliche Ungleichverteilung der Probestellen. Dieses Manko wird durch die hohe Datendichte durch NKH beseitigt, so dass eine Be-wertung nach den methodischen Maßgabe des RPF (2015) durchgeführt werden kann. Der ökologische Zustand der Fischfauna ist als gut einzustufen. Alle anderen biologi-schen Qualitätskomponenten bleiben unverändert und weisen eine gute ZK auf.

Die ZK der hydromorphologischen Qualitätskomponenten Durchgängigkeit wäre in Ab-weichung von RPF (2015) eigentlich als gut einzustufen. Zwar sind signifikante Quer-bauwerke vorhanden, die Wirkungen auf den Biotopverbund sind für die Fische und das MZB, die als besonders sensibel gegenüber einer Zerschneidung gelten, aber allenfalls lokal ausgebildet und somit nicht relevant bei der Bewertung des OWK. Die Fische erei-chen einen guten ökologischen Zustand, wobei der Indexwert nach fiBS in der Mitte der Zustandsklasse liegt. Das MZB erreicht fast durchgehend eine gute ZK, wobei die In-dexwerte zeigen, dass die sehr gute ZK nur sehr knapp verfehlt wird bzw. die geringen Unterschiede eigentlich schon unterhalb der interpretierbaren Indexwerte liegen. Auch die verbleibende biologische Qualitätskomponente MuP, die drei Module bzw. Taxo-zönosen integriert, verweist auf eine gute bis sehr gute ZK. Der OGewV, Anlage 4 Ta-belle 2 folgend liegt dann für die Hydromorphologie eine gute ÖZK vor, wenn Bedin-gungen vorliegen unter denen die biologischen Komponenten eine gute ZK erreichen. Dies ist eindeutig der Fall. Die pauschale Betrachtung allein über signifikante Querbau-werke wird den biologischen Komponenten nicht gerecht und unterschätzt die hohe Ausbreitungspotenz gerade der körperlich kleinen Organismen des MZB, PoD und Di-atomeen. Das hier trotzdem eine mäßige ÖZK vergeben wird, liegt an der Übernahme-Methodik nach RPF (2015).

Analoges gilt für die hydromorphologische Qualitätskomponente Morphologie. Zwar weist der OWK 20-02 signifikante Hinweise auf eine Belastung auf, da der Schwellen-wert von 30 % überschritten ist. Die biologischen Qualitätskomponenten reagieren auf diese Überschreitung allerdings nicht oder allenfalls sehr lokal.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt ist durch die Oberstufe Häusern sicher am stärksten betroffen und schränkt die biologischen Komponenten und hier die Fische am meisten ein. Aber auch hier verweisen die biologischen Komponen-ten auf eine allenfalls lokale Beeinträchtigung, wobei diese für die Fische räumlich am ausgedehntesten ist. Das MZB und MuP erreicht auch mit wenig Wasser schnell eine gute bis sehr gute ZK und sind räumlich nur sehr lokal betroffen. Wenn aber zwei biolo-gische Qualitätskomponenten unter Bezug zum OWK nur gering betroffen sind und die dritte Qualitätskomponenten zwar räumlich weiter betroffen ist, aber immer noch eine gute ZK mit einem Indexwert in der Mitte der Zustandsklasse aufweist, kann die hydro-morphologische Qualitätskomponente nicht schlechter als gut sein, da sie ganz offen-sichtlich die Bedingungen bereit stellt, die eine gute ZK der biologischen Qualitätskom-ponenten ermöglicht.

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Zu beachten ist auch, dass die drei hydromorphologischen Qualitätskomponenten nur unterstützend bei der Bewertung des OWK heranzuziehen sind.

Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist gut.

OWK 20-04

Die biologischen Qualitätskomponenten MZB und MuP weisen eine gute ZK auf. Die ZK der Fische ist hingegen mäßig, wobei der Indexwert dicht an der Grenze zu unbefriedi-gend liegt. Maßgeblich ursächlich ist die Wasserausleitung aus der Schwarza im Schluchsee und im Schwarzabecken in Kombination mir nur geringeren Anreicherungen der Schwarza durch Seitenzuflüsse und Hangdruckwasser. Entsprechend ist auch die hydromorpho-logische Komponente Wasserhaushalt mit mäßig eingestuft. Auch sind mit den Talsperre am Schluchsee und am Schwarzabecken signifikante, die Schwarza trennende Bauwerke vorhanden, die auch auf die Fische wirken. Dies gilt nicht für die Schluchsee-Talsperre, da der Schluchsee selbst bereits ein effektives Aus-breitungshindernis für die schwarzatypischen Fischarten auch ohne Talsperre wäre. Dies gilt aber ganz offensichtlich für die Schwarza-Talsperre und auch die des Witznau-beckens. Oberhalb der Schwarza-Talsperre kommt die Groppe als zweiter Fischrefe-renzart in der Schwarza vor, unterhalb ist die Datenlage unbekannt, aber die Ausbrei-tung nach unten in die Schwarza wird über die Talsperre effektiv verhindert, selbst wenn genügend Wasser in der Schwarza vorhanden wäre. Das Bachneunauge als drit-te Fischreferenzart kommt offensichtlich in der Schwarza nicht mehr vor und kann durch die Talsperren auch nicht mehr einwandern. Entsprechend kann die hydromorphologi-sche Qualitätskomponente nicht mit gut eingestuft werden. Die Ausbildung der Quali-tätskomponente verweist aber darauf, dass der Indexwert für die Fische zu schlecht berechnet wird und der OWK eher im mittleren Bereich der Zustandsklasse liegt. Für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten Morphologie gilt allerdings analog die beim OWK 20-02 gemachten Aussagen. Der Schwellenwert, der eine signifikante Belastung anzeigen kann, ist unterschritten und verweist auf einen guten Zustand. Die Ausführungen oben zeigen auch, dass für die Fische der Wasserhaushalt und die Durchgängigkeit die maßgeblichen Wirkfaktoren sind und nicht die Morphologie. Die Ausbildung der Qualitätskomponente verweist auch hier darauf, dass der Indexwert für die Fische zu schlecht berechnet wird und der OWK eher im mittleren Bereich der Zu-standsklasse liegt. Der gute bis sehr gute Zustand der biologischen Qualitätskomponenten MZB und MuP verweisen im Gegensatz zu den Fischen darauf, dass die hydromorphologischen Quali-tätskomponenten die Bedingungen bereitstellen, die eine gute ZK für die biologischen Komponenten benötigt wird.

Ursächlich für die schlussendliche Einstufung des ökologischen Zustands des OWK mit mäßig ist die Fischfauna, die nur die Zustandsklasse mäßig erreicht. Nach § 5 Abs. 4 OGewV ist die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitätskompo-

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nenten maßgeblich (Worst Case). Die unterstützende Heranziehung der hydromorpho-logischen Qualitätskomponenten ändert hieran nichts, da zwei diese Qualitätskompo-nenten analoge Ergebnisse zeigen.

Die Einstufung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten ist mäßig, da die bio-logische Qualitätskomponente Fische mäßig ist.

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist mäßig.

2.4.12.2 Ergebnis chemischer Zustand

Der chemische Zustand des OWK 20-02 wird mit 3 / nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

Der chemische Zustand des OWK 20-04 wird mit 3 / nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

2.5 Planfall - ökologischer / chemischer Zustand

2.5.1 Grundlagen und Methodik

Eine Übersicht der zur Bewertung herangezogenen Probepunkte und der Ergebnisse ist in folgenden Plänen vorhanden:

P_D.I.1-7 Probes_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen), P_D.I.1-7 Probes_Fische_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen), P_D.V. Erg_WRRL_001 bis 007 (s. Anlage D.V., Antragsunterlagen).

Eine Übersicht der Gewässerstrukturergebnisse ist in folgenden Plänen vorhanden:

P_D.I.09 Gewstruktur_001 bis 007 (s. Anlage D.I.09, Antragsunterlagen).

2.5.1.1 Allgemeine Grundlagen

In die Ermittlung der Bewertung des OWK gehen die in der UVU (Antragsunterlagen, Teil D.V Kapitel 12 bzw. 12.6) gutachterlich ermittelten Qualitäts- bzw. Zustandsklassen für den Planfall und die weiteren Mindestwassermengen (0,66 bis 2 MNQ) der Fließge-wässer aller 12 Großfassungen und der Fließgewässer Seebach, Gutach sowie Schwarza in Ergänzung zu den Daten des RPF ein. Die ermittelten Qualitäts- bzw. Zustandsklassen für den Planfall und die weiteren Min-destwassermengen (0,66 bis 2 MNQ) sind in Kapitel 1, S. 1 in den Tabelle 1.1 bis Ta-belle 1.9 zusammengefasst.

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Die Ermittlung der Bewertung des OWK erfolgt für die beantragten Mindestwassermen-gen (Planfall) und die anderen Mindestwassermengen (0,66 bis 2 MNQ).

Die Größe der Einzugsgebiete und deren prozentualer Anteil sind in Tabelle 6.1 bis Tabelle 6.6 im Anhang für alle Probestellen NKH und für die Probestellen des Bewirt-schaftungsplanes aufgeführt.

2.5.1.2 Biologische Qualitätskomponenten

2.5.1.3 Methodische Grundlagen

Allgemeines

Die methodischen Grundlagen aus Abschnitt 2.4, S. 29ff werden beibehalten.

Integriert in die Berechnung des ökologischen Zustandes des OWK werden hier die Er-gebnisse der Detailableitungen aus der UVU Kapitel 13 (vgl. Antragsunterlagen Teil D.V) zu den einzelnen Fließgewässern, wie sie in Kap. 1, S. 1ff zusammengefasst sind. D.h., hier werden die sich in Abhängigkeit der Mindestwasservarianten (Planfall) erge-benden Qualitätsklassen bzw. Zustandsklassen verrechnet.

Bei der Bewertung des ökologischen Zustandes auf Basis der Erhebungen zum Ist-Zustand wurden die Gewässerstrecken oberhalb der Probenahmepunkte bis zur Fas-sung per Definition und in Abstimmung mit dem RP, bis auf die Makrophyten, auf die Qualitätsklasse bzw. Zustandsklasse „schlecht“ gestuft und darauf basierend die ÖZK des OWK berechnet (vgl. 2.4.3, S. 30). Durch die Mindestwasserabgabe verbessert sich die Qualitätsklasse bzw. der ökologi-sche Zustand in Abhängigkeit der Mindestwasservarianten, wodurch die mit schlecht bis unbefriedigend eingestuften Gewässerstrecken eine andere bzw. bessere Qualitäts-klasse bzw. ökologische Zustandklasse erreichen.

Frühjahrs und Herbstproben

Zur Erfassung der Wirkungen der Wasserausleitung war es sinnvoll, eine zweite Erhe-bungsperiode für MZB, PoD und Diatomeen im Herbst durchzuführen, die in Teilen schlechtere Ergebnisse erbracht hat. Für die Ermittlung der Qualitätsklassen bzw. des ökologischen Zustandes des OWK im Planfall kann diese Differenzierung in der UVU nicht aufrechterhalten werden, da sie methodisch in dieser Feinheit nicht leistbar ist. Die gutachterlich ermittelten Qualitäts-klassen bzw. Zustandsklassen des Planfalls werden aber je mit den Bestandsdaten der Frühjahrs- und Herbsterhebungen verrechnet. Die Unterschiede sind allerdings sehr gering.

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Detailergebnisse

Die Detailanalysen der einzelnen Fließgewässer in der UVU differenzieren teils wenige hundert Meter lange Abschnitte. Diese Abschnitte könnten zwar auch über ihre jeweili-gen Einzugsgebiete bewertet werden, dies würde aber den methodischen Rahmen bzw. die Aussagekraft der Bewertungen nach WRRL und der integrierenden Bewertung des OWK weit überschreiten. Zudem würde dies zu keinen oder nur äußerst unwesentlichen Detailländerungen der Bewertungen der OWK führen. Dies trifft i.d.R. auf den Haslach-bach, den Schwarzenbach und den Kesselbach/Wüstengraben zu. Sind solche Fälle vorhanden, wird in einem Worst Case-Ansatz die Teilstrecke, die am schlechtesten bewertet ist, stellvertretend in die Daten eingebunden.

2.5.2 Makrozoobenthos (MZB)

Die Zustandsklasse des MZB wird über alle drei Module durch eine Worst Case-Betrachtung ermittelt. D.h., das am schlechtesten bewertete Modul bestimmt die Ge-samtbewertung. Zieht man die zusammenfassende, alle drei Module integrierende Ta-belle der Detailanalyse der einzelnen Gewässer heran, wird deutlich, dass außer an Gutach 1, der Probestelle am Auslauf des Titisee, über alle Probestrecken und Gewäs-ser und über alle Mindestwasser- bzw. Planfallvarianten immer eine ZK von gut erreicht wird. Zieht man die Daten des Landes BW heran, zeigt sich, dass die ZK überwiegend, aber nicht überall im sehr guten Bereich liegt. Ursächlich ist hier sicher zum einen die andere Probestellensituation, da die Probestellen des Landes repräsentative und nicht beein-trächtigte oder nur potenziell beeinträchtigte Probestrecken abbilden. Zum anderen ist die Qualitätskomponente MZB mit der hinterlegten Software PERLODES mit Sicherheit bei den hohen hier erreichten Bewertungsklassen im Grenzbereich der Aussagekraft und damit spielen die in der UVU Kap. 13 (s. Antragsunterlagen Teil D.V) methodisch abgeleiteten Irrelevanzschwellen eine wichtige Rolle. Erst ab einer Änderung von etwa einer halben Zustandsklasse geht FISCHER (2011) von einer signifikanten Veränderung des ökologischen Zustandes aus (vgl. Methodendiskussion in der UVU, Teil D.V). Ver-gleicht man nun die Indexwerte der Probestellen der Ist-Situation und ihre Differenz zur nächst höheren Klassengrenze, also i.d.R. die ZK sehr gut, wird deutlich, dass die er-mittelten Zustandsklassen ebenso gut in der Stufe sehr gut liegen könnten. Zufällige Aspekte beherrschen die Ergebnisse auf diesem hohen ökologischen Niveau mehr als die genauen Indexwerte aussagen könnten. Auffallend und gut in den Kontext passend ist, dass die ermittelten Werte mit dem beantragten Mindestwasser im OWK 20-04 nahe an der sehr guten Zustandsklasse liegen. Es fehlt letztendlich nur im Modul Allgemeine Degradation eine „Kleinigkeit“, um den sehr guten Zustand zu ereichen.

Abweichend von MuP und den Fischen werden deshalb nur die Werte für den beantrag-ten Planfall berechnet. Bei extremen länger anhaltenden Niedrigwasserabflüssen ist für die Probestelle Gut-ach 1 evtl. auch mit einem nur mäßigen bis unbefriedigenden Zustand zu rechnen. Die

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Wirkungen solcher Phasen werden durch die „Normaljahre“ wieder ausgeglichen und können bei der Bewertung des Wasserkörpers nicht singulär herangezogen werden. Zudem zeigen die Test, dass selbst eine unbefriedigende Bewertung angenommen, sich die Bewertung des Wasserkörpers nicht ändert.

2.5.2.1 Beantragter Planfall

2.5.2.1.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Probestelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle werden folgende Werte erreicht.

Versauerung

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 1,17. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,19. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Saprobie

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 1,93. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklas-se für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 1,95. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Allgemeine Degradation

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,83. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 2,00. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

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Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

MZB gesamt

Die Ermittlung erfolgt als Worst Case.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.2.1.2 Einstufung OWK 20-04

Versauerung

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 1,04. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,04. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Saprobie

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 1,48. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklas-se für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 1,48. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Allgemeine Degradation

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,61. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,62. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

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MZB gesamt

Die Ermittlung erfolgt als Worst Case.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.2.1.3 Zusammenfassung MZB

OWK 20-02

Beantragter Planfall Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 1,17 1,93 1,83 gut Herbst 1,19 1,95 2,00 gut

Es ergibt sich eine ZK von gut.

OWK 20-04

Beantragter Planfall Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 1,04 1,48 1,61 gut Herbst 1,04 1,48 1,62 gut

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.3 MuP

Zu den Extremjahren vgl. die Aussagen beim MZB in Abschnitt 2.5.2, S. 71.

2.5.3.1 Beantragter Planfall

2.5.3.1.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen

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Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,63 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,63 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.3.1.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,52 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,51 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.3.2 Planfall mit 0,66 MNQ

2.5.3.2.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,63 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,63 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

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2.5.3.2.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,39 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,39 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von sehr gut.

2.5.3.3 Planfall mit 1 MNQ

2.5.3.3.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,62 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,63 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.3.3.2 Einstufung OWK 20-04

Die ermittelten Rechenwerte für die Frühjahrsbeprobung erhöhen sich in sehr geringem Maße. D.h., die Bewertung wird geringfügig schlechter. Hintergrund ist die Änderung der Zustandsklasse des Aubachs von sehr gut auf gut durch die Vorbelastung der Klär-anlage. Bei der Herbstbeprobung macht sich dies im Rechenergebnis nicht bemerkbar.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,40 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

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Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,39 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von sehr gut.

2.5.3.4 Planfall mit 2 MNQ

2.5.3.4.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,62 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,62 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.3.4.2 Einstufung OWK 20-04

Die ermittelten Rechenwerte für die Frühjahrsbeprobung erhöhen sich in sehr geringem Maße. D.h., die Bewertung wird geringfügig schlechter. Hintergrund ist die Änderung der Zustandsklasse des Aubachs von sehr gut auf gut durch die Vorbelastung der Klär-anlage. Bei der Herbstbeprobung macht sich dies im Rechenergebnis nicht bemerkbar.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,40 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,39 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von sehr gut.

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2.5.3.5 Zusammenfassung MuP für alle Mindestwassermengen

OWK 20-02

Planfall bean-

tragt 0,66 MNQ 1 MNQ 2 MNQ

Frühjahr 1,63 1,63 1,62 1,62 Herbst 1,63 1,63 1,63 1,62

Es ergibt sich im beantragten Planfall und pro Mindestwasserstufe je eine ZK von gut.

OWK 20-04

Planfall bean-

tragt 0,66 MNQ 1 MNQ 2 MNQ

Frühjahr 1,52 1,39 1,40 1,40 Herbst 1,51 1,39 1,39 1,39

Es ergibt sich im beantragten Planfall eine ZK von gut, ab 0,66 MNQ von sehr gut.

2.5.4 Fische

Zu den Extremjahren vgl. die Aussagen beim MZB in Abschnitt 2.5.2, S. 71.

2.5.4.1 Beantragter Planfall

2.5.4.1.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,40 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

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2.5.4.1.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 2,41 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von mäßig.

2.5.4.2 Planfall mit 0,66 MNQ

2.5.4.2.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,40 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.4.2.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 2,41 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von mäßig.

2.5.4.3 Planfall mit 1 MNQ

2.5.4.3.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,58 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.4.3.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,12 erreicht.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 80

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.4.4 Planfall mit 2 MNQ

2.5.4.4.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,63 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.4.4.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,15 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.5.4.5 Zusammenfassung Fische für alle Mindestwassermengen

OWK 20-02

OWK Planfall bean-

tragt 0,66 MNQ 1 MNQ 2 MNQ

20-02 3,40 3,40 3,58 3,63

Es ergibt sich im beantragten Planfall und pro Mindestwasserstufe je eine ZK von gut.

OWK 20-04

OWK Planfall bean-

tragt 0,66 MNQ 1 MNQ 2 MNQ

20-04 2,41 2,41 3,12 3,15

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

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Es ergibt sich im beantragten Planfall und bei 0,66 MNQ eine ZK von mäßig. Ab 1 MNQ ist die ZK sehr gut.

2.5.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

2.5.5.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt

Die Bewertung der Qualitätskomponente Wasserhaushalt folgt im BWP von 2015 ver-schiedenen pauschalen übergeordneten Kriterien. Eine Detailbetrachtung der Gewäs-ser erfolgt nicht. Diese wird durch die umfangreichen Erhebungen zur Hydrologie der OWK 20-02 (Seebach-System, Gutach bis Neustadt) und 20-04 (Schwarza) ergänzt werden. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind in der UVU, Abschnitt 13.6 vorhanden (s. An-tragsunterlagen, Teil D.V UVU).

2.5.5.1.1 Einstufung OWK 20-02

Der pauschale Ansatz der Wasserausleitung > 1/3 MNQ und Überleitung in einen ande-ren Wasserkörper wird ergänzt durch eine konkretere Betrachtung der hydromorpholo-gischen Qualitätskomponente. Gegenüber dem Ist-Zustand verbleiben im beantragten Nullfall noch ca. 4.114 m Fließ-gewässerstrecke, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen. Gegenüber dem Ist-Zustand wird somit eine erhebliche Verbesserung erreicht. Vergleicht man die Daten mit den Detailaussagen zu den Fischen, dann fällt die hohe Ähnlichkeit der Daten bzw. der Beeinträchtigungsstrecke auf. Die Fische weisen nach fiBS im beantragten Planfall eine Beeinträchtigungsstrecke von 4.905 m auf, der Was-serhaushalt von 4.114 m. Berücksichtigend man, dass die Daten nicht meterscharf er-mittelt werden können, sind die Abweichungen zwischen den Fische, als der biologi-schen Qualitätskomponente mit der spezifischsten Reaktion auf Wasserhaushaltsbeein-trächtigungen, unbedeutend und die Ergebnisse uneingeschränkt vergleichbar bzw. kommen zum selben Ergebnis. Die Beeinträchtigungen weisen nur noch lokalen Cha-rakter auf.

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO stützt sich pauschal auf die übergeordneten Kriterien (z.B. Wasserausleitung > 1/3 MNQ, Überleitung in einen anderen Wasserkör-per). Hieran ändert auch die Mindestwasserabgabe im beantragten Planfall nichts. Im OWK 20-02 werden über die 7 Fassungen und 64 Klein-/Kleinstfassungen im Bereich Bärental und die beiden Fassungen nordwestlich Altglashütten über den Hangkanal mehr als 1/3 MNQ vom OWK 20-02 in den OWK 20-04 übergeleitet werden.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 82

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-02 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.5.5.1.2 Einstufung OWK 20-04

Der pauschale Ansatz der Wasserausleitung > 1/3 MNQ und Überleitung in einen ande-ren Wasserkörper wird ergänzt durch eine konkretere Betrachtung der hydromorpholo-gischen Qualitätskomponente. Gegenüber dem Ist-Zustand verbleiben im beantragten Nullfall noch ca. 15.463 m Fließgewässerstrecke, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen. Gegenüber dem Ist-Zustand wird somit eine Verbesserung erreicht, die Beeinträchtigungen weisen aber nicht nur einen lokalen Charakter auf. Vergleicht man die Daten mit den Detailaussagen zu den Fischen, dann weichen die Daten deutlich voneinander ab. Die Fische weisen nach fiBS im beantragten Planfall eine Beeinträchtigungsstrecke von 7.809 m auf, der Wasserhaushalt von 15.463 m. Ur-sache ist die Schwarza unterhalb Schluchsee und Schwarzabecken. Die hydrologi-schen Auswirkungen reichen hier vom Schluchsee bis zum Witznaubecken aufgrund der größeren Wassermengen bzw. des schlechten MQ/MNQ-Verhältnisses. Für die Fi-sche sind hingegen schon geringere Wassermengen bzw. der Mindestwasserabfluss ausreichend um wenigstens unterhalb des Schluchsees auf Teilstrecken einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO stützt sich pauschal auf die übergeordneten Kriterien (z.B. Bauwerke, die einen Rückstau verursachen). Hieran ändert auch die Mindestwasserabgabe im beantragten Planfall nichts. Die Talsperre am Schluchsee und Schwarzabecken bleiben bestehen.

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponenten wird im OWK 20-04 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.5.5.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit

Die Datenlage ist gegenüber RPF (2015) hinsichtlich der Qualitätskomponente Durch-gängigkeit bzw. UDO unverändert. Ein Rückbau der signifikanten und auch der weiteren Querbauwerke ist nicht vorgesehen.

Der pauschale Ansatz der signifikanten Querbauwerke wird durch eine konkretere Be-trachtung über die Zustandsklassen der biologische Qualitätskomponente der Fische ergänzt, die auf Störungen der Durchgängigkeit als sehr sensibel reagierend eingestuft sind. Zu beachten ist, dass diese Sensibilität auch für die anderen Artengruppen als wesentlicher Faktor angeführt wird. Die Ergebnisse der Erhebungen zum Ist-Zustand zeigen allerdings ein völlig anderes Bild. Die Ergebnisse zum ökologischen Zustand sind überwiegend gut bis sehr gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 83

In Tabelle 2.5 sind die Streckenlängen der relevanten Fließgewässer zusam-mengefasst.

Tabelle 2.5: Tabellarische Zusammenfassung der Fließgewässerlängen gesamt sowie ober- und unterhalb der Fassungen bzw. Talsperren. * Daten auf Basis Detailkartierungen; an-dere Daten AWGN_4.; Gesamtlänge = Summe aus ober-/unterhalb Fassung; + bis Witz-naubecken; # = WRRL-Teilnetz. Schwarza-Daten ab Schluchsee.

Gewässer Gesamtlänge

[m] Oberhalb Fas-

sung [m] Unterhalb

Fassung [m] Oberflächenwasserkörper 20-02 Sägenbach # 7.470 5.009 2.461* Goldersbach 3.321 2.828 493* Seebach # 11.250 3.551 7699* Waldhofbach 1.577 1.410 167* Wannenbach 1.862 1.126 736* Haslachbach # 17.722 2.037 15.685 Schwarzenbach 2.885 2.212 673* Gutach gesamt # 77.794 - 77.794 Langenordnach # 19.160 - - Röten- / Klosterbach # 13.022 - - Urseebach # 4.864 - - Oberflächenwasserkörper 20-04 Aubach 2.155 1.640 515* Kesselbach/Wüstengraben 2.802 1.226 1.576* Habsmoosbach 3.589 2.692 897* Taubach 1.600 1.176 424* Dreherhäusleweiherbach / Sägmattbach 2.987 2581 406* Schwarza unterhalb Schluchsee # 6.078* - 6.078* Schwarza unterhalb Schwarzabecken # 9.258* + - 9.258* + Schwarza gesamt OWK 20-04 # 18.591 - - Mettma # 17.152 - - Schlücht # 21.281 - -

2.5.5.2.1 Einstufung OWK 20-02

2.5.5.2.1.1 Beantragter Planfall

Zieht man die ZK der Fische im beantragten Planfall unterstützend heran, ergibt sich eine Gewässerstreckenlänge von ca. 4.712 m, in der die ZK schlechter als gut ist.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 84

Die Gesamtlänge der Fließgewässer des WRRL-Teilnetzes liegt bei ca. 151.282 m. Mit den zusätzlichen Gewässern NKH bei ca. 160.927 m. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,1 % bzw. 2,9 %. Alle anderen Gewässerstrecken weisen eine mindestens gute ZK auf. Auch die drei repräsentativen Probestellen des Landes für die Fische weisen durchgehend einen guten ökologischen Zustand auf. Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zuzuordnen sind, prägen sich somit in Konsequenz im OWK nur sehr lokal aus. Die Situation wird zudem im be-antragten Planfall gegenüber dem Ist-Zustand besser. Dafür spricht auch, dass die Zustandsklasse der biologischen Qualitätskomponente der Fische im OWK einen guten ökologischen Zustand erreicht. Der Indexwert liegt über alle Probestrecken berechnet, und hier sind die Belastungsanzeigenden Probestrecken des Wasserrechtsverfahrens der Oberstufe Häusern in deutlich größerer Zahl vertreten als die Probestrecken des Landes, bei 3,40 und damit etwa in der Mitte der Zustands-klasse. Der Indexwert erhöht sich gegenüber dem Ist-Zustand um 0,11.

Analoges gilt für das MZB, auch diese ökologische Qualitätskomponente gilt als sensib-le gegenüber einer Zerschneidung des Lebensraums, obwohl die Betrachtungsweise die hohe Ausbreitungspotenz diese Taxozönose doch ziemlich außer Betracht lässt. Der gute ökologische Zustand des OWK im beantragten Planfall des MZB verweist ein-deutig darauf, dass die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit im OWK doch sehr loka-len Charakter hat. Die Situation wird zudem im beantragten Planfall gegenüber dem Ist-Zustand besser.

Zusätzlich verweist auch die gute ZK im OWK der biologische Qualitätskomponente MuP auf eine eigentlich gute ZK der Durchgängigkeit. Auch hier wird die Situation ge-genüber dem Ist-Zustand besser.

In Summe weisen alle biologischen Qualitätskomponenten auf einen guten ökologi-schen Zustand der Durchgängigkeit hin. Der OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 folgend, muss die Durchgängigkeit mit gut eingestuft werden.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 einen guten ökologischen Zustand / Ziel erreicht auf.

Nach RPF (2015), die den signifikanten Querbauwerken überproportional hohe Be-deutung beimisst, ist die Durchgängigkeit aber mit nicht gut / Ziel verfehlt einzustu-fen.

2.5.5.2.1.2 Planfall mit 0,66 bis 2 MNQ

Es gelten alle oben getroffenen Aussagen, nur dass mit steigender Mindestwassermen-ge die ZK der einzelnen Fließgewässerabschnitte kontinuierlich besser wird und dadurch auch die Durchgängigkeit immer besser wird.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 85

Bei 0,66 MNQ ergeben sich keine Veränderungen, da der beantragte Planfall im OWK 20-02 einem MNQ von 0,66 entspricht.

Bei 1 MNQ sind auf ca. 2.811 m und bei 2 MNQ noch auf 1.576 m Fließgewässerstre-ckenlänge Beeinträchtigungen vorhanden. D.h., die ZK erreicht hier nicht den guten ökologischen Zustand. Die Anteile an der Länge des WRRL-Teilnetzes mit und ohne die zusätzlichen Fließgewässer von NKH liegen bei 1 MNQ bei 1,7 % bzw. 1,8 % und bei 2 MNQ bei je 1,0 %.

In Summe weisen alle biologischen Qualitätskomponenten auf einen guten ökologi-schen Zustand der Durchgängigkeit hin. Der OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 folgend, muss die Durchgängigkeit mit gut eingestuft werden. Unterschiede hinsichtlich der unter-schiedlichen Mindestwassermengen ergeben sich nicht.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 einen guten ökologischen Zustand / Ziel erreicht auf.

Nach RPF (2015), die den signifikanten Querbauwerken überproportional hohe Be-deutung beimisst, ist die Durchgängigkeit mit nicht gut / Ziel verfehlt einzustufen.

2.5.5.2.2 Einstufung OWK 20-04

2.5.5.2.2.1 Beantragter Planfall

Zieht man die ZK der Fische im beantragten Planfall unterstützend heran, ergibt sich eine direkt beeinträchtigte Gewässerstreckenlänge von ca. 7.809 m, in der die ZK schlechter als gut ist. Die Gesamtlänge der Fließgewässer des WRRL-Teilnetzes liegt bei ca. 57.024 m. Mit den zusätzlichen Gewässern NKH bei ca. 70.154 m. Dies entspricht einem Anteil von ca. 13,7 % bzw. 11,1 %. Alle anderen Gewässerstrecken weisen eine mindestens gute ZK auf. Zusätzlich ist zu beachten, dass die von den drei repräsentativen Probestellen des Landes für die Fische zwei einen mäßigen und eine einen guten ökologischen Zu-stand aufweisen.

Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zuzuordnen sind, prägen sich somit in Konsequenz im OWK mit der beantragten Mindestwassermenge relativ deutlich aus. Dafür spricht auch, dass die Zustandsklasse der biologischen Qualitäts-komponente der Fische im OWK einen nur mäßigen ökologischen Zustand erreicht. Der Indexwert liegt über alle Probestrecken berechnet bei 2,41. Der Indexwert (fiBS = 1,88) ist damit gegenüber dem Ist-Zustand allerdings auch deutlich höher und auch relativ nahe an der Klassengrenze zum guten ökologischen Zustand (> 2,50). Und das, obwohl die belastungsanzeigenden Probestrecken des Wasserrechtsverfahrens der Oberstufe

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Häusern in deutlich größerer Zahl vertreten sind als die repräsentativen Probestrecken des Landes.

Betrachtet man auch hier das MZB, wird auch hier deutlich, dass die Zustandsklasse im beantragten Planfall fast durchgehend bei gut liegt und in vielen Bereichen kurz vor der sehr guten Zustandsklasse liegt. Der OWK erreicht entsprechend auch einen guten ökologischen Zustand ganz knapp an der Grenze zu sehr gut (Saprobie ZK 1, Versaue-rung ZK 1, Allg. Degradation ZK 2). Die Ergebnisse sind somit konträr zu denen der Fische.

Letztendlich verweist auch die gute bis sehr gute ZK der biologische Qualitätskompo-nente MuP und die Bewertung des OWK von gut auf eine eigentlich gute ZK der Durch-gängigkeit. Auch hier ist die Bewertung des OWK sehr knapp unterhalb von sehr gut. Die Ergebnisse sind somit auch hier konträr zu denen der Fische.

Die Daten der biologischen Qualitätskomponenten sind ein sehr deutlicher Hinweis, dass pauschale Betrachtungen z.B. nur über signifikante Querbauwerke der komplexen aut- und synökologischen Situation von Artengruppen und deren vermeintlichen Reakti-onen auf solche Störungen nicht gerecht wird. Die guten Ergebnisse von MuP und MZB sprechen deutlich für eine eher sehr lokale Beeinträchtigung der Durchgängigkeit. Nur die Fische weisen auf eine Beeinträchtigung hin.

In Summe ist in einem Worst Case-Ansatz von einem nicht guten ökologischen Zu-stand / Ziel verfehlt der Durchgängigkeit auszugehen (vgl. auch OGewV, Anlage 4 Tabelle 2).

Nach RPF (2015), die den signifikanten Querbauwerken überproportional hohe Be-deutung beimisst, ist die Durchgängigkeit ebenfalls mit nicht gut / Ziel verfehlt einzu-stufen.

2.5.5.2.2.2 Planfall mit 0,66 bis 2 MNQ

Es gelten alle oben getroffenen Aussagen, nur dass mit steigender Mindestwassermen-ge die ZK der einzelnen Fließgewässerabschnitte kontinuierlich besser wird und dadurch auch die Durchgängigkeit immer besser wird.

Bei 0,66 MNQ ergeben sich nur geringe Veränderungen in kleinen Fließgewässern, da die Mindestwassermenge gegenüber dem beantragte Planfall nur wenig steigt.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 bei 0,66 MNQ eine ZK von mäßig auf.

Bei 1 MNQ sind auf ca. 2.393 m und bei 2 MNQ noch auf 1.576 m Fließgewässerstre-ckenlänge Beeinträchtigungen vorhanden. D.h., die ZK erreicht hier nicht den guten ökologischen Zustand. Die Anteile an der Länge des WRRL-Teilnetzes mit und ohne die

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zusätzlichen Fließgewässer von NKH liegen bei 1 MNQ bei 4,2 % bzw. 3,4 % und bei 2 MNQ bei 2,8 % bzw. 2,3 %. Eine der repräsentativen Probestellen des Landes liegt in der Schwarza. Die Schwarza weist ab 1 MNQ durchgehend einen guten ökologischen Zustand hinsichtlich der Fische auf. Es ist somit auch davon auszugehen, dass die Probestelle des Landes vom aktuel-len Zustand mäßig in einen guten Zustand wechselt, womit zwei der drei Probestellen des Landes eine gute ZK aufweisen würden. Die Bewertung des OWK 20-04 für die Fische erreicht entsprechend bei 1 und 2 MNQ je ein ZK von gut. Der Indexwert nach fiBS liegt hierbei in der Mitte der Zustandsklasse.

In Summe weisen alle biologischen Qualitätskomponenten ab 1 MNQ auf einen guten ökologischen Zustand der Durchgängigkeit hin. Die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 fol-gend, muss die Durchgängigkeit mit gut eingestuft werden. Unterschiede hinsichtlich der unterschiedlichen Mindestwassermengen ergeben sich nicht.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 einen guten ökologischen Zustand / Ziel erreicht auf.

Nach RPF (2015), die den signifikanten Querbauwerken überproportional hohe Be-deutung beimisst, ist die Durchgängigkeit mit nicht gut / Ziel verfehlt einzustufen.

2.5.5.3 Qualitätskomponente Morphologie

Im beantragten Planfall ergeben sich nur in den Teilstrecken bzw. Gewässerabschnitten Verbesserungen, die im Ist-Zustand durch die Wasserausleitung von ≥ 0,66 MNQ signi-fikant belastet sind und im beantragten Planfall mindestens 0,66 MNQ oder mehr Min-destwasser erhalten. Die baulichen Belastungen bleiben im beantragten Planfall bzw. allen Planfällen unverändert bestehen.

2.5.5.3.1 Einstufung OWK 20-02

2.5.5.3.1.1 Beantragter Planfall

Im OWK 20-02 sind im beantragten Planfall nach wie vor ca. 200 m Streckenlänge sig-nifikant beeinträchtigt. Es handelt sich um die Gewässerabschnitte, die durch die Bau-werke der Oberstufe Häusern beeinträchtigt sind. Also i.d.R. die Bauwerke der Fassun-gen selbst bzw. die unterhalb liegenden i.d.R. sehr kurzen baulich veränderten Teilab-schnitte. Die Beeinträchtigung durch die Wasserausleitung ist auf ca. 194 m nicht mehr vorhan-den, da alle Fließgewässer im beantragten Planfall eine Mindestwassermenge von 0,66 MNQ erhalten. Die baulich beeinträchtigten Gewässerabschnitte umfassen in Summe nur ca. 200 m und prägen sich im Ergebnis nicht aus.

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Fasst man die Daten des Landes und die Daten NKH zusammen, ergeben sich im Ist-Zustand folgende Bewertung des OWK 20-02:

1 = unverändert 19.322 m, 2 = gering verändert 13.862 m, 3 = mäßig verändert 15.897 m, 4 = deutlich verändert 14.724 m, 5 = stark verändert 6.505 m, 6 = sehr stark verändert 1.648 m, 7 = vollständig verändert 2.118 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 33,7 % und überschreitet Signifikanzschwel-le von 30 %.

Der Signifikanzwert von 30 % Anteil an Gewässerstrukturklassen mit 4-7 ist auch im beantragten Planfall um 3,7 % überschritten. Die könnte als Belastungshinweis gewer-tet werden. Dem widerspricht allerdings die durchgehend gute Zustandsklasse im OWK für alle biologischen Qualitätskomponenten, woraus sich eindeutig ableiten lässt, dass die strukturellen Defizite für die biologischen Qualitätskomponenten von offensichtlich nicht wesentlicher Bedeutung sind. Hierauf verweist auch die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 wonach die hydromorphologischen Qualitätskomponenten eigentlich nicht schlechter als gut sein können, wenn die biologischen Qualitätskomponenten eine ZK von gut auf-weisen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Morphologie weist im OWK 20-02 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.5.5.3.2 Planfall mit 0,66 bis 2 MNQ

Der beantragte Planfall im OWK 20-02 ist mit der Mindestwassermenge von 0,66 MNQ identisch und wird nicht noch einmal betrachtet.

Die Beeinträchtigungen durch die Bauwerke der Oberstufe Häusern sind auch bei 1 und 2 MNQ nach wie vor vorhanden und umfassen ca. 200 m Streckenlänge, die entspre-chend signifikant beeinträchtigt sind.

Eine Beeinträchtigung durch die Wasserausleitung ist bei 1 und 2 MNQ analog dem beantragten Planfall ebenfalls nicht mehr vorhanden.

Die Bewertung der Gewässer verbessert sich erst bei 2 MNQ und nur in den Feinab-schnitten 17-21 des Haslachbaches von mäßig auf gut auf ca. 487 m. Bei 1 MNQ erge-ben sich keine Änderungen gegenüber dem beantragten Planfall.

Unter Bezug zu den Bewertungen aller Fließgewässer (s. o.) verschieben sich die Da-ten nur gering. Es ergibt sich für 2 MNQ folgendes Bild des OWK 20-02:

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1 = unverändert 19.322 m, 2 = gering verändert 14.349 m, 3 = mäßig verändert 15.410 m, 4 = deutlich verändert 14.724 m, 5 = stark verändert 6.505 m, 6 = sehr stark verändert 1.648 m, 7 = vollständig verändert 2.118 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt nach wie vor bei 33,7 % und überschreitet Signi-fikanzschwelle von 30 %.

Es gelten die obigen Aussagen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Morphologie weist im OWK 20-02 bei 1 und 2 MNQ eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.5.5.3.3 Einstufung OWK 20-04

2.5.5.3.3.1 Beantragter Planfall

Im OWK 20-04 sind im beantragten Planfall nach wie vor 1.613 m Streckenlänge durch Wasserausleitung signifikant beeinträchtigt. Es handelt sich um die Gewässerabschnit-te, die durch die Bauwerke und Wasserausleitung der Oberstufe Häusern beeinträchtigt sind. Also i.d.R. die Bauwerke der Fassungen selbst bzw. die unterhalb liegenden i.d.R. sehr kurzen baulich veränderten Teilabschnitte. Auch die Beeinträchtigung durch die Wasserausleitung ist nach wie vor vorhanden, da alle Fließgewässer im beantragten Planfall zwar Mindestwasser erhalten, die Wasser-menge aber 2/3 MNQ unterschreitet. Die Ergebnisse im beantragten Planfall unter-scheiden sich nicht vom Ist-Zustand.

Fasst man die Daten des Landes und die Daten NKH für den Ist-Zustand zusammen, ergeben sich folgende Bewertung des OWK 20-04:

1 = unverändert 15.315 m, 2 = gering verändert 22.826 m, 3 = mäßig verändert 10.181 m, 4 = deutlich verändert 8.438 m, 5 = stark verändert 1.018 m, 6 = sehr stark verändert 394 m, 7 = vollständig verändert 5.136 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 23,7 % und unterschreitet Signifikanzschwel-le von 30 % um 6,3 %. Signifikante Belastungen liegen demnach nicht vor. Dem wider-spricht scheinbar die nur mäßige Zustandsklasse für die biologische Qualitätskompo-nente der Fische. Die Fische reagieren hinsichtlich des ökologischen Zustands aber im

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OWK 20-04 nicht auf die Gewässerstruktur, sondern auf die Qualitätskomponenten Wasserhaushalt bzw. die durch die Wasserausleitung verursachten geringeren Was-sermengen. Alle anderen biologischen Komponenten erreichen den guten ökologischen Zustand.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.5.5.3.3.2 Planfall mit 0,66 MNQ

Ab einer Mindestwassermenge von 0,66 MNQ entfällt die durch Wasserausleitung ver-ursachte Beeinträchtigung der Gewässer. Die Beeinträchtigungen durch die Bauwerke der Oberstufe Häusern sind aber nach wie vor bei allen Mindestwassermengen auf ca. 230 m vorhanden, die entsprechend signifi-kant beeinträchtigt sind. Verbesserungen ergeben sich wie folgt auf gesamt 1.337 m:

Aubach Feinabschnitte 2-5: 355 m, Habsmoosbach Feinabschnitte 4, 5, 7: 349 m, Taubach Feinabschnitte 1-5: 434 m, Dreherhäusleweiherbach / Sägmattbach Feinabschnitte 2, 4: 199 m.

Unter Bezug zu den Bewertungen aller Fließgewässer (s. o.) verschieben sich die Da-ten nur gering. Die Veränderungen betreffen die Erhöhung der Bewertungen „gering verändert“ auf „unverändert“. Es ergibt sich für 0,66 MNQ folgendes Bild des OWK 20-04:

1 = unverändert 16.652 m, 2 = gering verändert 21.489 m, 3 = mäßig verändert 10.181 m, 4 = deutlich verändert 8.438 m, 5 = stark verändert 1.018 m, 6 = sehr stark verändert 394 m, 7 = vollständig verändert 5.136 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 23,7 % und unterschreitet Signifikanzschwel-le von 30 % um 6,3 %. Signifikante Belastungen liegen demnach nicht vor. Es gelten die Aussagen oben

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.5.5.3.3.3 Planfall mit 1 und 2 MNQ

Ab einer Mindestwassermenge von 0,66 MNQ entfällt die durch Wasserausleitung ver-ursachte Beeinträchtigung der Gewässer.

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Die Beeinträchtigungen durch die Bauwerke der Oberstufe Häusern sind aber nach wie vor bei allen Mindestwassermengen auf ca. 230 m vorhanden, die entsprechend signifi-kant beeinträchtigt sind. Verbesserungen ergeben sich ohne Unterschied zwischen 1 und 2 MNQ wie folgt auf gesamt 3.026 m:

Aubach Feinabschnitte 2-5: 355 m, Habsmoosbach Feinabschnitte 4, 5, 7: 349 m, Taubach Feinabschnitte 1-5: 434 m, Dreherhäusleweiherbach / Sägmattbach Feinabschnitte 2, 4: 199 m, Schwarza unterhalb Schluchsee Feinabschnitte 35, 36: 406 m, Schwarza unterhalb Schwarzabecken Feinabschnitte 2-8: 1.283 m.

Unter Bezug zu den Bewertungen aller Fließgewässer (s. o.) verschieben sich die Da-ten nur gering. Die Veränderungen betreffen die Erhöhung der Bewertungen „gering verändert“ auf „unverändert“. Es ergibt sich für 0,66 MNQ folgendes Bild des OWK 20-04:

1 = unverändert 18.341 m, 2 = gering verändert 19.800 m, 3 = mäßig verändert 10.181 m, 4 = deutlich verändert 8.438 m, 5 = stark verändert 1.018 m, 6 = sehr stark verändert 394 m, 7 = vollständig verändert 5.136 m.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt bei 23,7 % und unterschreitet Signifikanzschwel-le von 30 % um 6,3 %. Signifikante Belastungen liegen demnach nicht vor. Es gelten die Aussagen oben.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

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2.5.6 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.5.6.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.5.6.1.1 Temperatur in den Fließgewässern

2.5.6.1.1.1 Einstufung des OWK 20-02

Fließgewässer unterhalb der Fassungen

Beantragter Planfall

Im Planfall werden die Fließgewässer mit verschiedenen Mindestwassermengen direkt aus den Fließgewässern oberhalb der Fassungen bzw. dem Titisee versorgt. Dieses Mindestwasser besitzt die witterungsbedingte natürliche Temperatur und führt auf Basis der Daten zu einer sehr geringen Erwärmung der Gewässerstrecken unterhalb der Fas-sungen.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Hieran ändern auch die höheren Mindestwassermengen nichts. Die Temperatur wird zunehmend natürlicher werden und erreicht den sehr guten ökologischen Zustand.

Gutach

Beantragter Planfall

Die Gutach ist durch den Titisee geprägt. Der Schwall-Sunk wird aufgegeben und der Titisee gibt das über den Seebach zufließende Wasser zeitverzögert in die Gutach ab. Die Temperaturen in der Gutach überschreiten im Sommer sowohl die Anforderungen für den sehr guten als auch für den guten Zustand. Ursächlich ist hierfür aber der Titi-see und dessen sommerliche, aber natürliche Aufheizung der oberen Wasserschichten. Wirkungen auf die Gesamtbewertung des OWK resultieren nicht.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Mit zunehmender Mindestwassermenge wird die Wassermenge in der Gutach höher werden und der Effekt des Titisees höher werden und der gute ökologische Zustand wird nicht erreicht werden. Ursächlich ist aber der Titisee und dessen sommerliche, aber natürliche Erwärmung der oberen Wasserschichten. Wirkungen auf die Gesamt-bewertung des OWK resultieren nicht.

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Bewertung

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die Temperaturdaten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02 unabhängig von der Mindestwassermenge.

2.5.6.1.1.2 Einstufung des OWK 20-04

Fließgewässer unterhalb der Fassungen

Beantragter Planfall

Die der Schwarza zufließenden Seitengewässer weisen einen sehr guten ökologischen Zustand auf.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Es ergeben sich keine Änderungen. Der sehr gute ökologische Zustand wird beibehal-ten.

Schwarza

Beantragter Planfall

Die Schwarza ist durch die Einleitung von Mindestwasser beeinflusst. Die Temperatur in der Schwarza bleibt in jedem Fall deutlich unter 20°Cund erfüllt die Kriterien nach OGewV Anlage 6 Nr. 2. Der Temperaturanstieg liegt allerdings über 1,5°C sowohl un-terhalb des Schluchsees als auch unterhalb des Schwarzabeckens. Eine Abschätzung, wie weit diese Wirkung reicht, ist nur schwer möglich. Unterhalb des Schluchsees wird von ca. 864 m Länge ausgegangen. Unterhalb des Schwarzabeckens wird von mindes-tens ca. 587 m ausgegangen. Da die Temperaturen in einem guten bis sehr guten, dem Naturraum entsprechenden Bereich liegen und die durch Temperaturerwärmung beeinflusste Strecke im Verhältnis zur Gesamtlänge der Schwarza nur gering ist, kann trotz der hohen Bedeutung der Schwarza von einem guten ökologischen Zustand des OWK ausgegangen werden.

Zu diskutieren ist hier aber auch, ob die OGewV überhaupt sinnvoll angewandt werden kann, da die Grenzwerte in Anlage 6 Nr. 2 eigentlich darauf ausgelegt sind, Gewässer vor Erwärmung durch Einleitungen aus Eingriffsvorhaben zu schützen. Im vorliegenden Falle dient die Einleitung allerdings dazu, dass durch Wasserausleitung erheblich beein-flusste Gewässer durch die Wassereinleitung in einen deutlich naturnähern Zustand zu versetzen.

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Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die Aussagen oben gelten auch für 0,66 MNQ.

Mit zunehmender Mindestwassermenge wird die Wassereinleitung und der Wasseran-teil aus dem Schluchsee und Schwarzabecken zwangsläufig höher und wird dadurch das Temperaturregime der Schwarza zunehmend prägen. Die Konsequenz sind ver-mutlich zunehmende negative Effekte hinsichtlich der Temperaturerhöhung. Der Effekt wird sich auch zwangsläufig durch die größeren Wassermengen viel weiter in der Schwarza ausprägen. Es ist davon auszugehen, dass ab 1 MNQ der gute ökologische Zustand für den OWK 20-04 nicht mehr erreicht wird.

Bewertung

Beantragter Planfall

Die Temperaturdaten verweisen auf einen guten ökologischen Zustand des OWK 20-04 mit lokalen Beeinträchtigungen.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Ab 1 MNQ ist davon auszugehen, dass der gute ökologische Zustand des OWK 20-04 durch die hohe Bedeutung der Schwarza verfehlt wird.

2.5.6.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern

2.5.6.1.2.1 Einstufung des OWK 20-02

Beantragter Planfall

Durch die Mindestwassermengen strömt im Planfall deutlich mehr Wasser durch die Gewässer unterhalb der Fassungen. Das Wasser fließt turbulenter und auch schneller. Die Sauerstoffgehalte werden sich somit über die Mindestwassermengen sukzessive erhöhen und dem Zustand oberhalb der Fassung annähern. Dies gilt auch für den Haslachbach unten. Die niedrigen Gehalte gehen auf die Humus- und Schlammablagerungen zurück, die offensichtlich sauerstoffzehrend wirken. Diese werden mit Mindestwasser aber ausgespült werden. Ob durch die Aufgabe des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach überhaupt Auswir-kungen auf die Sauerstoffsättigung resultieren ist unklar. Die potenzielle Veränderung führt auf jeden Fall zu einem naturnäheren Zustand.

Die Anforderungen nach OGewV werden im beantragten Planfall für alle Fließgewässer eingehalten. Es ist davon auszugehen, dass mit Ausnahme der Gutach ein sehr guter ökologischer Zustand erreicht wird. Die Gutach wird einen guten ökologischen Zustand erreichen.

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Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Mit steigender Mindestwassermenge sind keine Änderungen zu erwarten. Bei der Gut-ach könnte ebenfalls der sehr gute ökologische Zustand erreicht werden. Dies ist aber kaum zu beurteilen.

Bewertung

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02.

2.5.6.1.2.2 Einstufung des OWK 20-04

Beantragter Planfall

Durch die Mindestwassermengen strömt im Planfall deutlich mehr Wasser durch die Gewässer unterhalb der Fassungen. Das Wasser fließt turbulenter und auch schneller. Die Sauerstoffgehalte werden sich somit über die Mindestwassermengen sukzessive erhöhen und dem Zustand oberhalb der Fassung annähern. Die Anforderungen nach OGewV werden im beantragten Planfall für alle Fließgewässer eingehalten. Es ist davon auszugehen, dass ein sehr guter ökologischer Zustand er-reicht wird.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Mit steigender Mindestwassermenge werden die Gewässer zunehmend naturnäher werden und den Zustand oberhalb der Fassungen ereichen. Der sehr gute ökologische Zustand wird erreicht.

Bewertung

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.5.6.1.3 pH-Wert in den Fließgewässern

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die pH-Werte erreichen im Raum die natürlich zu erwartenden Werte. Unterschiede zwischen ober- und unterhalb der Fassungen, die durch eine Mindestwasserabgabe verändert werden könnten sind nicht vorhanden.

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Vorgaben in der OGewV existieren nicht. Auf Basis der breiten Datenbasis und der ge-ringen Schwankungen bzw. der natürlich bedingten Abweichungen sind die Werte als dem natürlichen und damit sehr guten ökologischen Zustand entsprechend einzustufen.

Änderungen im Planfall sind unabhängig von der Mindestwasserabgabe nicht zu erwar-ten. Der gute bis sehr gute ökologische Zustand ist erreicht.

Einstufung OWK 20-02

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die pH-Werte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die pH-Werte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.5.6.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern

Die Leitfähigkeiten weisen erhebliche und nicht mit der Lage ober- oder unterhalb der Fassungen oder mit Frühjahr- oder Herbstprobenahmen korrelierte Schwankungsbrei-ten auf. Die Leitfähigkeit ist bei allen Gewässern als dem sehr guten Zustand entspre-chend einzustufen. Dies gilt auch für die Gutach.

Änderungen sind unabhängig von der Mindestwasserabgabe nicht zu erwarten.

Einstufung OWK 20-02

Die pH-Werte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Die pH-Werte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

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2.5.6.1.5 Zusammenfassung

2.5.6.1.5.1 Einstufung OWK 20-02

Beantragter Planfall

Die im Rahmen der Oberstufe Häusern erhobenen Daten zu den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen in allen betrachteten Komponenten auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand der OWK. Wirkungen durch die Was-serausleitung sind allenfalls lokal vorhanden. Dies wird durch den guten ökologischen Zustand der biologischen Qualitätskomponenten bestätigt. Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die höheren Wassermengen nicht. Alle betrachteten Komponenten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK.

Bewertung

Beantragter Planfall / Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen unabhängig von der Mindestwassermenge auf einen guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

2.5.6.1.5.2 Einstufung OWK 20-02

Beantragter Planfall

Mit zunehmender Mindestwassermenge sind im OWK 20-04 durch die Temperaturer-höhung in der Schwarza Auswirkungen vorhanden, da die Grenzwerte der OGewV hin-sichtlich der Temperaturerhöhung durch das Mindestwasser nicht eingehalten werden. Die Beeinträchtigungen sind aber noch als lokal einzustufen. Da alle betrachteten Kom-ponenten auf einen guten bis sehr guten Zustand verweisen, ist auch unter Berücksich-tigung der Schwarza im beantragten Planfall von einem guten ökologischen Zustand auszugehen. Nach RPF (2015) sind auch die Ziele der stofflichen Qualitätskomponen-ten erreicht.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Bei 0,66 MNQ sind keine Veränderungen gegenüber dem beantragten Planfall vorhan-den.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 98

Ab 1 MNQ ist durch die hohe Bedeutung der Schwarza davon auszugehen, dass der OWK für die Temperatur den guten ökologischen Zustand verfehlt. Im Sinne des Worst Case-Ansatzes hat dies Auswirkungen auf die Gesamtbewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten, die somit nicht mehr den guten ökologischen Zu-stand erreichen.

Nach RPF (2015) sind die Ziele der stofflichen Qualitätskomponenten erreicht.

Bewertung

Beantragter Planfall

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen auf einen guten öko-logischen Zustand des OWK 20-04.

Mindestwasser 0,66-2 MNQ

Ab 1 MNQ wird der gute ökologische Zustand der physikalisch-chemischen Quali-tätskomponenten im OWK 20-04 nicht erreicht.

2.5.6.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen. Änderungen durch die geplante Mindestwasserabgabe sind nicht wahrschein-lich.

Für die Wasserkörper 20-02 und 20-04 werden die rechtsverbindlichen Umweltquali-tätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe eingehalten. Der Zustand ist gut.

2.5.7 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen. Änderungen durch die geplante Mindestwasserabgabe sind nicht wahrschein-lich.

Der gute chemische Zustand wird flächendeckend verfehlt, der Zustand ist nicht gut. Ursächlich ist die Zielverfehlung durch Quecksilber, die über eine Worst Case-Betrachtung einbezogen wird.

2.5.8 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04

Maßgeblich ist § 5 Abs. 4 OGewV.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 99

2.5.8.1 Ergebnis ökologischer Zustand

2.5.8.1.1 Beantragter Planfall

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. nachfolgend):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zu-stand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

fe /

OG

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Anl.

5

Dur

chgä

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20-02 2 2 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 3 1 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 3 1 3 * = Vorgehensweise und Einstufung nach RPF (2015) aufgrund der signifikanten Querbauwerke. Auf Basis OGewV Anlage 4 Tabelle 2 muss der Zustand im OWK 20-02 als gut eingestuft werden.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 100

OWK 20-02

Gegenüber der Bewertung des Ist-Zustandes ergeben sich keine Änderungen. Alle bio-logischen Qualitätskomponenten weisen im beantragten Planfall einen guten ökologi-schen Zustand auf. Die Wirkungen des Mindestwasser sind allerdings deutlich positiv im OWK vorhanden und auch verbal-argumentativ darstellbar, da aber die Beeinträchti-gungen durch die Wasserausleitung nur lokal wirksam sind, kann auch die Mindestwas-serzugabe in jeder Variante nur lokal wirksam sein und die ÖZK des OWK zwar beein-flussen, aber v.a. lokal deutlich verbessern. Die Fische erreichen wie im Ist-Zustand einen guten ökologischen Zustand, der Index-wert liegt mit 3,37 gegenüber 3,32 im Ist-Zustand etwas höher und im deutlich in der guten Zustandsklasse. Eine Erhöhung der Mindestwassermenge auf 1 oder 2 MNQ än-dert auch an der Zustandsklasse nichts. Sie bleibt bei gut, wobei die Indexwerte auf 3,57 und 3,63 ansteigen. Analoges gilt für MZB und MuP. Die Zustandsklasse von MuP liegt im beantragten Planfall bei gut und der Indexwert bei 1,73. Mit steigenden Mindestwassermengen er-höht sich die Zustandsklasse zwar nicht, die verrechneten Zustandsklassen steigen aber über 0,66-2 MNQ auf 1,67, 1,61 und 1,61. Für das MZB gilt analoges. Die Zu-standsklasse bleibt über alle Mindestwassermengen bei gut.

Auch die Aussagen zu den hydromorphologischen Qualitätskomponenten beim Ist-Zustand gelten weiterhin fort. Die Argumente sind allerdings noch gewichtiger, da durch die beantragte Mindestwassermenge auch die Beeinträchtigungen der hydromorpholo-gischen Qualitätskomponenten verringert werden und die Wirkungen z.B. der signifikan-ten Querbauwerke noch geringer werden und noch weniger dafür spricht, diese Quer-bauwerke pauschal für den gesamten OWK als abwertend heranzuziehen. Auch die am stärksten betroffene Qualitätskomponente des Wasserhaushalts wird durch Mindest-wasser verbessert, wenn auch Beeinträchtigungen verbleiben, die allerdings unter Be-zug zu den guten Ergebnissen der biologischen Qualitätskomponenten nur als lokal wirksam einzustufen sind und nicht auf den gesamten OWK übertragen werden dürfen. Die Morphologie ist durch die beantragte Mindestwassermenge ebenfalls verbessert. Allerdings waren schon im Ist-Zustand die Beeinträchtigungen nur sehr lokal. Entspre-chend können die positiven Wirkungen auf die Qualitätskomponente auch nur lokal sein. Bezugnehmend auf die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 bieten die hydromorphologischen Qualitätskomponenten auf Basis der guten Ergebnisse der biologischen Qualitätskom-ponenten gute Bedingungen und sind durch das beantragte Mindestwasser nochmals deutlich verbessert. Eine unterstützende Heranziehung bestätigt die gute Ausbildung der biologischen Qualitätskomponenten.

Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 101

OWK 20-04

Gegenüber der Bewertung des Ist-Zustandes ergeben sich auch im OWK 20-04 keine Änderungen. Die biologischen Qualitätskomponenten MZB und MuP weisen im bean-tragten Planfall einen guten bzw. sogar sehr guten ökologischen Zustand auf. Die Wir-kungen des Mindestwassers sind somit deutlich positiv im OWK vorhanden. Die Zu-standsklasse des MZB liegt im beantragten Planfall bei gut und erhöht sich über die Mindestwasser auch nicht. MuP erreicht im beantragten Planfall einen guten ökologi-schen Zustand. Die verrechneten Zustandsklassen erreichen einen Wert von 1,99. Bei 0,66 MNQ steigt dieser Wert deutlich an und indiziert mit 1,42 den sehr guten ökologi-schen Zustand, der sich allerdings über 1 und 2 MNQ nicht mehr erhöht. Die Fische erreichen aber nach wie vor einen nur mäßigen ökologischen Zustand, der Indexwert liegt mit 2,41 gegenüber 2,01 im Ist-Zustand aber deutlich höher und im obe-ren Drittel der mäßigen Zustandsklasse. Eine Erhöhung der Mindestwassermenge auf 0,66 MNQ würde keine Änderung bedeuten. Bei 1 bzw. 2 MNQ wäre dann aber die gute Zustandsklasse erreicht und die Indexwerte würden bei 3,11 bzw. 3,23 liegen, also im mittleren Bereich der guten Zustandsklasse.

Ursächlich für die nur mäßige ZK der Fische sind analog dem Ist-Zustand die hydro-morphologischen Qualitätskomponenten Durchgängigkeit, aber v.a. Wasserhaushalt. Die Talsperre am Schwarzabecken verhindert bei allen Mindestwasservarianten eine Durchgängigkeit für die Groppe als zweiter Referenzfischart. Ohne die Groppe können auch die Indexwerte nach fiBS kaum noch bessere Zustandsklassen erbringen. Das Bachneunauge als dritte Referenzfischart kommt nicht vor und kann auch nicht einwan-dern. Unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtung aber, dass die Durchgängigkeit des Gewässers selbst für die Fische deutlich verbessert wird und für die Fische bis dato nicht erreichbare bzw. wenig nutzbare Lebensräume erschlossen werden. Die gilt ins-besondere für die Bereiche der Schwarza unterhalb der Talsperren. Die Qualitätskom-ponente Wasserhaushalt ist im beantragen Planfall ebenfalls deutlich besser ausgebil-det, wenn auch hier im beantragten Planfall deutliche Beeinträchtigungen verbleiben. Die Verbesserung der Qualitätskomponente spiegelt sich direkt in den verbesserten Werten nach fiBS wider. Die Beeinträchtigungen sind deutlich lokaler ausgebildet als im Ist-Zustand. Die Morphologie ist durch die beantragte Mindestwassermenge ebenfalls verbessert. Allerdings waren schon im Ist-Zustand die Beeinträchtigungen sehr lokal. Entsprechend können die positiven Wirkungen auf die Qualitätskomponente auch nur lokal sein. Ganz im Gegensatz zu den Fischen verweisen MZB und MuP aber auf deutlich verbes-serte hydromorphologische Qualitätskomponenten, die bezugnehmend auf die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 gute Bedingungen bieten. Da die Fische als biologische Qualitätskomponente nur mäßig ausgebildet sind, kann der OWK auch nur eine mäßige Bewertung aufweisen. Die unterstützend heranzuzie-henden hydromorphologischen Qualitätskomponenten ändern an der Einstufung nichts.

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist mäßig.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 102

2.5.8.1.2 Ergebnis ökologischer Zustand bei 0,66 MNQ

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. oben):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zu-stand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

fe /

OG

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Anl.

5

Dur

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Mor

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1 G

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MZB

MuP

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Vers

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ung

20-02 2 2 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 3 1 2 1 1 1 3* 2 3 1 bis 2 3 1 3 * = Vorgehensweise und Einstufung nach RPF (2015) aufgrund der signifikanten Querbauwerke. Auf Basis OGewV Anlage 4 Tabelle 2 muss der Zustand im OWK 20-02 als gut eingestuft werden.

2.5.8.1.3 Ergebnis ökologischer Zustand bei 1 MNQ

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. oben):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zu-stand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

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OG

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Anl.

5

Dur

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ngig

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Mor

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1 G

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MZB

MuP

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. Deg

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Vers

auer

ung

20-02 2 2 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 2 1 2 1 1 1 3* 2 3 3 2 1 3 * = Vorgehensweise und Einstufung nach RPF (2015) aufgrund der signifikanten Querbauwerke. Auf Basis OGewV Anlage 4 Tabelle 2 muss der Zustand beider OWK als gut eingestuft werden.

Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 103

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist gut.

2.5.8.1.4 Ergebnis ökologischer Zustand bei 2 MNQ

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. oben):

OW

K

Ökologischer Zustand Chemischer Zustand

Biologie

spez

if. S

chad

stof

fe /

OG

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Anl.

5

Dur

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keit

Mor

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Kenn

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Öko

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1 G

esam

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cher

Zus

tand

Fisc

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na

MZB M

uP

Sapr

obie

Allg

. Deg

rada

ti-on

Vers

auer

ung

20-02 2 2 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 2 1 2 1 1 1 3* 2 3 3 2 1 3 * = Vorgehensweise und Einstufung nach RPF (2015) aufgrund der signifikanten Querbauwerke. Auf Basis OGewV Anlage 4 Tabelle 2 muss der Zustand beider OWK 20-02 als gut eingestuft werden.

Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist gut.

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist gut.

2.5.8.2 Ergebnis chemischer Zustand

Der chemische Zustand ändert sich auch in allen Mindestwasservarianten nicht. Aus-wirkungen sind nicht zu erkennen.

Der chemische Zustand des OWK 20-02 wird mit nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

Der chemische Zustand des OWK 20-04 wird mit nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 104

2.6 Nullfall - ökologischer / chemischer Zustand

2.6.1 Grundlagen und Methodik

Eine Übersicht der zur Bewertung herangezogenen Probepunkte und der Ergebnisse ist in folgenden Plänen vorhanden:

P_D.I.1-7 Probes_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen), P_D.I.1-7 Probes_Fische_001 bis 003 (s. Anlage D.I., Antragsunterlagen), P_D.V. Erg_WRRL_001 bis 007 (s. Anlage D.V., Antragsunterlagen).

Eine Übersicht der Gewässerstrukturergebnisse ist in folgenden Plänen vorhanden:

P_D.I.09 Gewstruktur_001 bis 007 (s. Anlage D.I.09, Antragsunterlagen).

2.6.1.1 Allgemeine Grundlagen

In die Ermittlung der Bewertung des OWK gehen die gutachterlich ermittelten Zu-standsklassen für den Nullfall der Fließgewässer aller 12 Großfassungen und der Fließ-gewässer Seebach, Gutach sowie Schwarza in Ergänzung zu den Daten des RPF ein.

Die Größe der Einzugsgebiete und deren prozentualer Anteil sind in Tabelle 6.1 bis Tabelle 6.6 im Anhang für alle Probestellen NKH und für die Probestellen des Bewirt-schaftungsplanes aufgeführt.

Die Ermittlung der Bewertung des OWK erfolgt für den Nullfall (zur Ableitung s. UVU, Teil D.V Antragsunterlagen).

Es gelten alle methodischen Maßgaben des Planfalls (vgl. Abschnitt 2.5.1, S. 69ff), so-fern nicht anders erwähnt.

2.6.2 Makrozoobenthos (MZB)

2.6.2.1.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ÖZK pro Gewässer bzw. pro Probestelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wer-den folgende Werte erreicht.

Versauerung

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 1,17. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 105

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,19. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Saprobie

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 1,89. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklas-se für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 1,86. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Allgemeine Degradation

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,75. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-02 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 7,73. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Es ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

MZB gesamt

Die Ermittlung erfolgt als Worst Case.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.6.2.1.2 Einstufung OWK 20-04

Versauerung

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Versauerung von 1,03. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Quali-tätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Versauerung von 1,03. Es ergibt sich für das Modul Versauerung eine Qualitäts-klasse für den Wasserkörper von sehr gut.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 106

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Saprobie

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Saprobie von 1,00. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklas-se für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Saprobie von 1,01. Es ergibt sich für das Modul Saprobie eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Allgemeine Degradation

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Frühjahrsbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,13. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine Degradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

Zusammengefasst ergibt sich ein Wert für den OWK 20-04 der Herbstbeprobung für die Allgemeine Degradation von 1,13. Es ergibt sich für das Modul Allgemeine De-gradation eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine Qualitätsklasse für den Wasserkörper von sehr gut.

MZB gesamt

Die Ermittlung erfolgt als Worst Case.

Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

2.6.2.1.3 Zusammenfassung MZB

OWK 20-02

Nullfall Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 1,17 1,89 1,75 gut Herbst 1,19 1,86 1,73 gut

Es ergibt sich eine ZK von gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 107

OWK 20-04

Nullfall Versauerung Saprobie Allg. Degradation MZB Gesamt Frühjahr 1,03 1,00 1,13 sehr gut Herbst 1,03 1,01 1,13 sehr gut

Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

2.6.3 MuP

2.6.3.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,55 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,54 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.6.3.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Frühjahrsbeprobung wird ein Wert von 1,40 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle für die Herbstbeprobung wird ein Wert von 1,39 erreicht. Es ergibt sich eine ZK von sehr gut.

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von sehr gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 108

2.6.3.3 Zusammenfassung MuP

OWK 20-02

Nullfall Frühjahr 1,55 Herbst 1,54

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

OWK 20-04

Nullfall Frühjahr 1,40 Herbst 1,39

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von sehr gut.

2.6.4 Fische

2.6.4.1 Einstufung OWK 20-02

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,67 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

2.6.4.2 Einstufung OWK 20-04

Trägt man die ermittelte ZK pro Gewässer bzw. pro Beeinträchtigungsstelle in die Gesamtmatrix ein und berechnet das Ergebnis über das Einzugsgebiet der jeweiligen Probestelle wird ein Wert von 3,66 erreicht.

Es ergibt sich eine ZK von gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 109

2.6.4.3 Zusammenfassung Fische

OWK 20-02

OWK Nullfall 20-02 3,67

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

OWK 20-04

OWK Nullfall 20-04 3,66

Zusammenfassend ergibt sich eine ZK von gut.

2.6.5 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

2.6.5.1 Qualitätskomponente Wasserhaushalt

Die Bewertung der Qualitätskomponente Wasserhaushalt folgt im BWP 2015 verschie-denen pauschalen übergeordneten Kriterien. Eine Detailbetrachtung der Gewässer er-folgt nicht. Diese wird durch die umfangreichen Erhebungen zur Hydrologie der OWK 20-02 (Seebach-System, Gutach bis Neustadt) und 20-04 (Schwarza inkl. Seitenbäche) ergänzt. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind in der UVU vorhanden (s. Antragsunterlagen, Teil D.V).

2.6.5.1.1 Einstufung OWK 20-02

Der pauschale Ansatz nach RPF (2015) wird ergänzt durch eine konkretere Betrach-tung der hydromorphologischen Qualitätskomponente. Im Nullfall verbleiben keine be-einträchtigten Gewässerstrecken, da der Wasserhaushalt dem natürlichen Abflussre-gime folgt. Es wird in allen Fließgewässern, die durch NKH beeinflusst sind, ein sehr guter ökologischer Zustand erreicht.

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO stützt sich pauschal auf die übergeordneten Kriterien wie z.B. Wasserausleitung > 1/3 MNQ und Überleitung in einen anderen Was-

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serkörper. Beide Wirkungen, die als bedeutend für den OWK einzustufen sind, sind im Nullfall ebenfalls nicht mehr vorhanden. Detailinformationen über eine Wasserausleitung in den nicht durch SW beeinflussten Bereichen, also v.a. Gutach, liegen nicht vor. Eine Wasserüberleitung in einen anderen Wasserkörper ist aber nicht vorhanden. Eine Wasserausleitung > 1/3 MNQ kann lokal vorhanden sein.

Durch die lange Fließgewässerstrecke des Seebach-Systems und der Gutach bis Neu-stadt und der daraus folgenden en Gewichtung innerhalb des OWK 20-02 besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der OWK 20-02 im Nullfall einen guten bis sehr guten ökologi-schen Zustand erreicht. Da die Datenlage nicht eindeutig ist, wird einem Worst Case-Ansatz folgend der Zustand mit nicht gut / Ziel verfehlt eingestuft.

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponente Wasserhaushalt wird im OWK 20-02 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

2.6.5.1.2 Einstufung OWK 20-04

Der pauschale Ansatz nach RPF (2015) wird ergänzt durch eine konkretere Betrach-tung der hydromorphologischen Qualitätskomponente. Im Nullfall verbleiben keine be-einträchtigten Gewässerstrecken, da der Wasserhaushalt dem natürlichen Abflussre-gime folgt. Es wird in allen Fließgewässern, die durch NKH beeinflusst sind, ein sehr guter ökologischer Zustand erreicht.

Die Bewertung in RPF (2015) bzw. UDO stützt sich pauschal auf die übergeordneten Kriterien wie z.B. Wasserausleitung > 1/3 MNQ und Überleitung in einen anderen Was-serkörper. Beide Wirkungen, die als bedeutend für den OWK einzustufen sind, sind im Nullfall ebenfalls nicht mehr vorhanden. Detailinformationen über eine Wasserausleitung in den nicht durch SW beeinflussten Bereichen, also Mettma und Schlücht, liegen nicht vor. Eine Wasserüberleitung in einen anderen Wasserkörper ist aber nicht vorhanden. Eine Wasserausleitung > 1/3 MNQ ist zumindest an der Schlücht vorhanden sein.

Durch die lange Fließgewässerstrecke des Schwarza-Systems der daraus folgenden en Gewichtung innerhalb des OWK 20-02 besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der OWK 20-02 im Nullfall sich einem guten ökologischen Zustand annähern kann. Da die Daten-lage nicht eindeutig ist, wird einem Worst Case-Ansatz folgend der Zustand mit nicht gut / Ziel verfehlt eingestuft.

Der Zustand der hydromorphologischen Qualitätskomponente Wasserhaushalt wird im OWK 20-04 mit 3 (nicht gut / Ziel verfehlt) eingestuft.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 111

2.6.5.2 Qualitätskomponente Durchgängigkeit

In Nullfall sind die Querbauwerke an allen Fließgewässern mit Ausnahme der Schwarza und Gutach nicht mehr vorhanden. Es ist somit eine ungestörte Durchgängigkeit sowohl nach oben als auch nach unten vorhanden.

2.6.5.2.1 Einstufung OWK 20-02

Der pauschale Ansatz der signifikanten Querbauwerke wird auch hier durch eine kon-kretere Betrachtung über die Zustandsklassen der biologische Qualitätskomponente der Fische ergänzt, die auf Störungen der Durchgängigkeit als sehr sensibel reagierend eingestuft sind.

Zieht man die ZK der Fische heran wird deutlich, dass mit Ausnahme der Gutach, ein sehr guter ökologischer Zustand erreicht wird. Die Gutach erreicht einen guten ökologi-schen Zustand. Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zuzuord-nen sind, prägen sich somit in Konsequenz im OWK nicht mehr aus, obwohl Querbau-werke im Bereich Neustadt und am Titisee nach wie vor vorhanden sind. Dafür spricht auch, dass die Zustandsklasse der biologischen Qualitätskomponente der Fische im OWK einen guten ökologischen Zustand erreicht. Bei dieser Beurteilung sind die Pro-bestellen des Landes Baden-Württemberg mit ihrer Ist-Zustandsbewertung mit berück-sichtigt. Analoges gilt für das MZB, auch diese ökologische Qualitätskomponente gilt als sensib-le gegenüber einer Zerschneidung des Lebensraums, obwohl die Betrachtungsweise die hohe Ausbreitungspotenz diese Taxozönose doch ziemlich außer Betracht lässt. Der gute ökologische Zustand im Nullfall verweist eindeutig darauf, dass die Beeinträch-tigung der Durchgängigkeit im OWK doch eher sehr lokalen Charakter hat. Letztendlich verweist auch die gute ZK der biologische Qualitätskomponente MuP auf eine eigentlich gute ZK der Durchgängigkeit.

Geht man von der methodischen Vorgehensweise nach RPF (2015) aus, verbleiben die signifikanten Querbauwerken im Bereich Neustadt, woraus für den OWK ein nicht guter Zustand folgt.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf. Folgt man RPF(2015) ist die ZK nicht gut / Ziel verfehlt.

2.6.5.2.2 Einstufung OWK 20-04

Der pauschale Ansatz der signifikanten Querbauwerke wird auch hier durch eine kon-kretere Betrachtung über die Zustandsklassen der biologische Qualitätskomponente der

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 112

Fische ergänzt, die auf Störungen der Durchgängigkeit als sehr sensibel reagierend eingestuft sind.

Zieht man die ZK der Fische heran wird deutlich, dass mit Ausnahme des Kesselbachs / Wüstengraben und eines Teilabschnittes der Schwarza, ein sehr guter ökologischer Zustand erreicht wird. Die signifikanten Querbauwerke, die der Oberstufe Häusern zu-zuordnen sind, prägen sich somit in Konsequenz im OWK nicht mehr aus, obwohl die Talsperren an Schluchsee und Schwarzabecken und auch andere Querbauwerke (z.B. an der Schlücht) nach wie vor vorhanden sind. Dafür spricht auch, dass die Zustands-klasse der biologischen Qualitätskomponente der Fische im OWK einen guten ökologi-schen Zustand erreicht. Bei dieser Beurteilung sind die Probestellen des Landes Ba-den-Württemberg mit ihrer Ist-Zustandsbewertung mit berücksichtigt. Analoges gilt für das MZB, auch diese ökologische Qualitätskomponente gilt als sensib-le gegenüber einer Zerschneidung des Lebensraums, obwohl die Betrachtungsweise die hohe Ausbreitungspotenz diese Taxozönose doch ziemlich außer Betracht lässt. Der sehr gute ökologische Zustand im Nullfall verweist eindeutig darauf, dass die Beein-trächtigung der Durchgängigkeit im OWK doch eher sehr lokalen Charakter hat. Letzt-endlich verweist auch die sehr gute ZK der biologische Qualitätskomponente MuP auf eine eigentlich gute ZK der Durchgängigkeit.

Geht man von der methodischen Vorgehensweise nach RPF (2015) aus, verbleiben die signifikanten Querbauwerken, d.h. die Talsperren und auch andere Querbauwerke, wo-raus für den OWK ein nicht guter Zustand folgt.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf. Folgt man RPF(2015) ist die ZK nicht gut / Ziel verfehlt.

2.6.5.3 Qualitätskomponente Morphologie

2.6.5.3.1 Einstufung OWK 20-02

Im Nullfall entfallen alle durch die Fassungsbauwerke vorhandenen Beeinträchtigungen (ca. 200 m Länge) und auch die Wirkungen der Wasserausleitung sind nicht mehr vor-handen. Was verbleibt sind Beeinträchtigungen, die durch Dritte verursacht werden. Diese konzentrieren sich aber auf einzelne kurze Teilabschnitte. Gegenüber dem beantragten Planfall oder auch 0,66-2 MNQ ergeben sich Verbesse-rungen auf ca. 687 m. Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt damit nach wie vor bei 33,7 % und überschreitet Signifikanzschwelle von 30 %. Die könnte als Belastungshin-weis gewertet werden. Dem widerspricht allerdings die durchgehend gute bis sehr Zu-standsklasse im OWK für alle biologischen Qualitätskomponenten, woraus sich eindeu-tig ableiten lässt, dass die strukturellen Defizite für die biologischen Qualitätskomponen-

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ten von offensichtlich nicht wesentlicher Bedeutung sind. Hierauf verweist auch die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 wonach die hydromorphologischen Qualitätskomponenten eigentlich nicht schlechter als gut sein können, wenn die biologischen Qualitätskompo-nenten eine ZK von gut aufweisen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-02 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.6.5.3.2 Einstufung OWK 20-04

Im Nullfall entfallen alle durch die Fassungsbauwerke vorhandenen Beeinträchtigungen (ca. 230 m Länge) und auch die Wirkungen der Wasserausleitung sind nicht mehr vor-handen. Was verbleibt sind Beeinträchtigungen, die durch Dritte verursacht werden. Diese konzentrieren sich aber auf einzelne kurze Teilabschnitte. Gegenüber dem beantragten Planfall oder auch 0,66-2 MNQ ergeben sich auf ca. 1.337 m Verbesserungen.

Der Anteil der Strukturklassen 4-7 liegt nach wie vor bei 23,7 % und unterschreitet Sig-nifikanzschwelle von 30 % um 6,3 %. Signifikante Belastungen liegen demnach nicht vor.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Durchgängigkeit weist im OWK 20-04 eine ZK von gut / Ziel erreicht auf.

2.6.6 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.6.6.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

2.6.6.1.1 Temperatur in den Fließgewässern

Einstufung des OWK 20-02

Im Nullfall entsprechen die Temperaturen in den Fließgewässern dem witterungsbe-dingten natürlichen Zustand. Es ist von einem sehr guten ökologischen Zustand auszu-gehen, wie er aktuell oberhalb der Fassungen vorhanden ist. Die Anforderungen der OGewV werden eingehalten. Bei einem natürlichen Wasserabfluss in die Gutach ist von höheren Wassermengen in der Gutach auszugehen. Hierdurch wird die sommerliche Aufwärmung der Gutach ver-mutlich höher werden, da die Temperatur durch den Titisee und dessen Oberflächen-wasser geprägt wird. Die Anforderungen der OGewV werden im Nullfall in sehr warmen Phasen im Sommer überschritten werden, die Temperatur entspricht allerdings den na-türlichen Gegebenheiten. Es ist von einem guten ökologischen Zustand in der Gutach auszugehen.

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Die Temperaturdaten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02.

Einstufung des OWK 20-04

Im Nullfall entsprechen die Temperaturen in den Fließgewässern dem witterungsbe-dingten natürlichen Zustand. Dies gilt auch für die Schwarza, da im Nullfall die Schwarza ihrem natürlichen Einzugsgebiet entsprechend unterhalb der Talsperren ent-springt. Dann ist auch die Temperatur als natürlich einzustufen. Die Anforderungen der OGewV werden eingehalten.

Die Temperaturdaten verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.6.6.1.2 Sauerstoffgehalt in den Fließgewässern

Einstufung des OWK 20-02

Im Nullfall entsprechen die Sauerstoffgehalte in den Fließgewässern dem natürlichen Zustand. Es ist von einem sehr guten ökologischen Zustand auszugehen, wie er aktuell oberhalb der Fassungen bzw. im Titisee vorhanden ist. Die Anforderungen der OGewV werden eingehalten.

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

Einstufung des OWK 20-04

Im Nullfall entsprechen die Temperaturen in den Fließgewässern dem witterungsbe-dingten natürlichen Zustand. Dies gilt auch für die Schwarza, da im Nullfall die Schwarza ihrem natürlichen Einzugsgebiet entsprechend unterhalb der Talsperren ent-springt. Dann ist auch der Sauerstoffgehalt als natürlich einzustufen. Die Anforderungen der OGewV werden eingehalten.

Die Sauerstoffgehalte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.6.6.1.3 pH-Wert in den Fließgewässern

Einstufung OWK 20-02

Im Nullfall entsprechen die pH-Werte in den Fließgewässern dem natürlichen Zustand. Es ist von einem sehr guten ökologischen Zustand auszugehen, wie er aktuell oberhalb der Fassungen bzw. im Titisee vorhanden ist.

Die pH-Werte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-02.

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Einstufung OWK 20-04

Im Nullfall entsprechen die pH-Werte in den Fließgewässern dem witterungsbedingten natürlichen Zustand. Dies gilt auch für die Schwarza, da im Nullfall die Schwarza ihrem natürlichen Einzugsgebiet entsprechend unterhalb der Talsperren entspringt. Dann ist auch der pH als natürlich einzustufen.

Die pH-Werte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.6.6.1.4 Leitfähigkeit in den Fließgewässern

Einstufung OWK 20-02

Im Nullfall entsprechen die Leitfähigkeiten in den Fließgewässern dem natürlichen Zu-stand. Es ist von einem sehr guten ökologischen Zustand auszugehen, wie er aktuell oberhalb der Fassungen bzw. im Titisee vorhanden ist. Gewisse Beeinträchtigungen sind im Bereich der Gutach bei Titisee und Neustadt nach wie vor zu erwarten. Der gute ökologische Zustand wird aber erreicht.

Die Leitfähigkeitswerte verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zu-stand des OWK 20-02.

Einstufung OWK 20-04

Im Nullfall entsprechen die Leitfähigkeiten in den Fließgewässern dem witterungsbe-dingten natürlichen Zustand. Dies gilt auch für die Schwarza, da im Nullfall die Schwarza ihrem natürlichen Einzugsgebiet entsprechend unterhalb der Talsperren ent-springt. Dann ist auch die Temperatur als natürlich einzustufen.

Die Leitfähigkeitswerte verweisen auf einen sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.6.6.1.5 Zusammenfassung

Die im Rahmen der Oberstufe Häusern erhobenen Daten zu den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen in allen betrachteten Komponenten auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand der OWK wie er auch aktuell vorhan-den ist.

Einstufung OWK 20-02

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen auf einen guten bis sehr ökologischen Zustand des OWK 20-02.

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Einstufung OWK 20-04

Die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten verweisen auf einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand des OWK 20-04.

2.6.6.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstoffe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen. Änderungen im Nullfall sind nicht wahrscheinlich.

Für die Wasserkörper 20-02 und 20-04 werden die rechtsverbindlichen Umweltquali-tätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe eingehalten. Der Zustand ist gut.

2.6.7 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Daten RPF (2015) werden über-nommen. Änderungen im Nullfall sind nicht wahrscheinlich.

Der gute chemische Zustand wird flächendeckend verfehlt, der Zustand ist nicht gut. Ursächlich ist die Zielverfehlung durch Quecksilber, die über eine Worst Case-Betrachtung einbezogen wird.

2.6.8 Einstufung der Zustandsklasse der Oberflächenwasserkörper 20-02 / 20-04

Maßgeblich ist § 5 Abs. 4 OGewV.

2.6.8.1 Ergebnis ökologischer Zustand im Nullfall

Es ergibt sich folgendes Ergebnis (Legende s. nachfolgend):

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20-02 2 2 2 1 2 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 bis u 3 20-04 2 1 1 1 1 1 3* 2 3 1 bis 2 2 1 3

* = Vorgehensweise und Einstufung nach RPF (2015) aufgrund der signifikanten Querbauwerke. Auf Basis OGewV Anlage 4 Tabelle 2 muss der Zustand im OWK 20-02 als gut eingestuft werden.

OWK 20-02

Gegenüber der Bewertung des Ist-Zustandes und des Planfalls ergeben sich keine Än-derungen hinsichtlich der Einstufung des OWK. Der ökologische Zustand ist gut. Alle

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 118

biologischen Qualitätskomponenten weisen im Nullfall einen guten ökologischen Zu-stand auf. Auch die Aussagen zu der hydromorphologischen Qualitätskomponente Durchgängig-keit beim Ist-Zustand bzw. Planfall gelten weiterhin fort. Die Argumente sind allerdings noch gewichtiger, da im Nullfall die Beeinträchtigungen der hydromorphologischen Qua-litätskomponenten durch NKH nicht mehr vorhanden sind und die Wirkungen z.B. der signifikanten Querbauwerke noch geringer werden und noch weniger dafür spricht, die-se Querbauwerke pauschal für den gesamten OWK als abwertend heranzuziehen. Auch die am stärksten betroffene Qualitätskomponente des Wasserhaushalts ist im Nullfall natürlich ausgebildet und erreicht in den durch SW beeinflussten Teilen einen sehr guten ökologischen Zustand. Nur aufgrund der unsicheren Datenlage in den ande-ren Teilen des OWK wird die Qualitätskomponente dem Worst Case-Ansatz folgend mit mäßig eingestuft. Unter Bezug zu den guten Ergebnissen der biologischen Qualitäts-komponenten sind die Beeinträchtigungen aber nur als lokal wirksam einzustufen und nicht auf den gesamten OWK zu übertragen. Die Morphologie ist im Nullfall ebenfalls noch einmal verbessert, wenn auch nur minimal. Allerdings waren schon im Ist-Zustand die Beeinträchtigungen nur sehr lokal.

Bezugnehmend auf die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 bieten die hydromorphologischen Qualitätskomponenten auf Basis der guten Ergebnisse der biologischen Qualitätskom-ponenten gute Bedingungen und rechtfertigen keine andere Einstufung des ökologi-schen Zustandes des OWK.

Der ökologische Zustand des OWK 20-02 ist gut.

OWK 20-04

Gegenüber der Bewertung des Ist-Zustandes und des Planfalls ergeben sich Änderun-gen. Der ökologische Zustand im OWK 20-04 ist gut einzustufen. Ursächlich hierfür ist in erster Linie der gute ökologische Zustand der Fische, der sich gegenüber dem Ist- Zustand bzw. Planfall um eine Zustandsklasse verbessert. Auch die beiden anderen biologischen Qualitätskomponenten verbessern die Zustandsklasse auf jeweils sehr gut. Bei der hydromorphologischen Qualitätskomponente Durchgängigkeit gelten im Nullfall die Aussagen wie im OWK 20-02. Nur unter pauschaler Betrachtung der signifikanten Querbauwerken ist ein ökologischer Zustand von mäßig anzunehmen. Die gute bis sehr gute ZK der biologischen Zustandsklasse verweist allerdings eindeutig darauf, dass die Wirkung dieser Querbauwerke nur lokal ist. Auch die am stärksten betroffene Qualitäts-komponente des Wasserhaushalts ist im Nullfall natürlich ausgebildet und erreicht in den durch SW beeinflussten Teilen einen sehr guten ökologischen Zustand. Nur auf-grund der unsicheren Datenlage in den anderen Teilen des OWK wird die Qualitäts-komponente dem Worst Case-Ansatz folgend mit mäßig eingestuft. Unter Bezug zu den guten bis sehr guten Ergebnissen der biologischen Qualitätskomponenten sind die Be-einträchtigungen aber nur als lokal wirksam einzustufen und nicht auf den gesamten

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand der Oberflächenwässerkörper – Teil Fließgewässer Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 119

OWK zu übertragen. Die Morphologie ist im Nullfall ebenfalls noch einmal verbessert, wenn auch nur minimal. Allerdings waren schon im Ist-Zustand die Beeinträchtigungen nur sehr lokal.

Bezugnehmend auf die OGewV, Anlage 4 Tabelle 2 bieten die hydromorphologischen Qualitätskomponenten auf Basis der guten bis sehr guten Ergebnisse der biologischen Qualitätskomponenten gute Bedingungen und rechtfertigen keine andere Einstufung des ökologischen Zustandes des OWK.

Der ökologische Zustand des OWK 20-04 ist mäßig.

2.6.8.2 Ergebnis chemischer Zustand

Der chemische Zustand ändert sich auch im Nullfall nicht.

Der chemische Zustand des OWK 20-02 wird mit nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

Der chemische Zustand des OWK 20-04 wird mit nicht gut eingestuft. Ursächlich ist die Zielverfehlung bei Quecksilber.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 120

3 Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen

Zur Oberstufe Häusern sind folgende Seen, Weiher und Becken zu rechnen:

Schluchsee,

Schwarzabecken,

Titisee.

Sowohl Schwarzabecken als auch Windgfällweiher sind so klein, dass sie für die Be-wertung der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen keine Rolle spielen. Sie sind ent-sprechend auch im Bewirtschaftungsplan 2009 und 2015 nicht aufgenommen.

3.1 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand auf Basis der Be-wirtschaftungspläne 2009 und 2015

3.1.1 Schluchsee

Der Schluchsee ist als künstlich verändertes Gewässer eingestuft. Der Seecode ist FRL058. Der Schluchsee ist Teil des OWK 20-04. Die Nomenklatur der Einstufung des ökologischen Potenzials folgt dem Bewirtschaftungsplan von 2009 entsprechend in Ziel erreicht und Ziel verfehlt.

3.1.1.1 Biologische Qualitätskomponenten

Im BWP von 2015 heißt es auf S. 92:

„Anders als bei den FWK erreichen im Bearbeitungsgebiet alle SWK den guten ökolo-gischen Zustand / das gute ökologische Potenzial. Der Schluchsee ist aufgrund der Er-gebnisse der letzten Erhebung im Jahr 2010 und da es keine wesentlichen Verände-rungen im Einzugsgebiet gab, nach Experteneinschätzung immer noch im guten ökolo-gischen Zustand. Da auch bis 2021 davon ausgegangen werden kann, dass es keine wesentlichen negativen Entwicklungen geben wird, ist die Erreichung der ökologischen Umweltziele nach Experteneinschätzung wahrscheinlich“.

Im BWP 2009 finden sich auf S. 37 folgende Aussagen:

„Eine fischereiliche Bewertung ist nicht vorhanden. Als künstliches Gewässer mit stark schwankendem Wasserspiegel ist die Untersuchung von Makrozoobenthos und Makro-phyten nicht sinnvoll. Menge und Zusammensetzung des Phytoplanktons weisen auf einen guten Zustand des Sees hin“.

Hinsichtlich des Phytoplanktons ist das Ziel erreicht. Die anderen Komponenten sind nicht bewertet.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 121

3.1.1.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Hinsichtlich der Ufermorphologie ist das Ziel erreicht.

Der Wasserhaushalt ist nicht bewertet.

3.1.1.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.1.1.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Bei den relevanten chemisch-physikalischen Kenngrößen (bzw. Trophie) werden die jeweiligen Qualitätsnormen eingehalten.

Hinsichtlich der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ist das Ziel erreicht.

3.1.1.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Im BWP von 2015 sind keine Aussagen vorhanden. Auf Basis der Tabelle 4-5 auf S. 119 ist das ökologische Potenzial gut. .

Hinsichtlich der Flussgebietsspezifische Schadstoffe erreicht der Schluchsee das gute ökologische Potenzial.

3.1.1.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstof-fe

Laut RPF (2009) werden im Schluchsee für die relevanten Schadstoffen die jeweiligen Qualitätsnormen eingehalten. Der gute chemische Zustand liegt demnach vor. Zieht man RPF (2015) heran, werden die bromierten Diphenylether, Quecksilber, be-stimmte PAK-Verbindungen als Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung eingestuft. Für einige dieser Stoffe ist von einer flächendeckenden Belastung und somit auch von einer Belas-tung aller Seen im BG Hochrhein auszugehen, so dass alle Seewasserkörper als che-misch beeinträchtigt eingestuft werden. Basierend auf Tabelle 5-2, S. 155 in RPF (2015) ist eine Fristverlängerung für Hg bis 2027 notwendig.

Hinsichtlich des chemischen Zustand ist das Ziel verfehlt.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

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3.1.1.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees

Das ökologische Potenzial des Schluchsees ist gut.

Der chemische Zustand ist nicht gut.

Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 123

3.1.2 Titisee (FRL057 )

Die Darstellung der Bewertung des Seewasserkörpers erfolgt auf Basis des BWP von 2015.

Der Titisee liegt innerhalb des OWK 20.02.

3.1.2.1 Biologische Qualitätskomponenten

Eine fischbasierte Bewertung ist derzeit noch nicht vorhanden.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 124

Wegen des hohen Huminstoffgehalts ist das Makrozoobenthos hinsichtlich Arten und Individuen natürlicherweise verarmt und damit nach Experteneinschätzung im guten Zustand.

Das Phytoplankton zeigt einen „sehr guten ökologischen Zustand“ an.

Die Qualitätskomponente „Makrophyten und Phytobenthos“ erreicht den „guten ökologi-schen Zustand“.

Die Qualitätskomponenten Fische und MZB sind nicht bewertet.

Insgesamt befindet sich der Titisee im guten ökologischen Zustand.

3.1.2.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Die Ufermorphologie und der Wasserhaushalt weisen einen guten ökologischen Zu-stand / Ziel erreicht auf.

3.1.2.3 Chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

3.1.2.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die Bewertung des Titisees im Jahr 2013 mit Gesamtphosphor und Chlorophyll a ergab wie bereits 2007 einen oligotrophen Zustand. Er liegt damit hinsichtlich physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten im Referenzzustand.

Die Sichttiefe wurde für die Bewertung nicht herangezogen, da der natürliche Gehalt an Huminstoffen eine geringe Sichttiefe verursacht und damit eine zu hohe Trophie vortäu-schen würde.

Hinsichtlich physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten befindet sich der Titisee in einem sehr guten ökologischen Zustand.

3.1.2.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Eine UQN-Überschreitung durch flussgebietsspezifische Schadstoffe ist nach Exper-teneinschätzung für den Titisee nicht zu erwarten.

Hinsichtlich der flussgebietsspezifischen Schadstoffe befindet sich der Titisee in ei-nem guten ökologischen Zustand.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 125

3.1.2.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Im Jahr 2013 wurde der Titisee auf 31 der 33 prioritären Stoffe (Anhang X, Richtlinie 2000/60/EG) hin untersucht, wobei keine Untersuchung von Fischen stattgefunden hat. Es kam zu keiner Überschreitung der vorgegebenen UQN. Nach RPF (2015) werden die bromierten Diphenylether, Quecksilber, bestimmte PAK-Verbindungen als Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung eingestuft. Für einige dieser Stoffe ist von einer flächendeckenden Belastung und somit auch von einer Belastung aller Seen im BG Hochrhein auszugehen, so dass alle Seewasserkörper als chemisch beein-trächtigt eingestuft werden.

Der chemische Zustand des Titisees wird in RPF (2015) als nicht gut eingestuft.

3.1.2.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees

Der ökologische Zustand des Titisee ist gut.

Der chemische Zustand ist nicht gut.

Die Ergebnisse werden in der Tab. 4-5 im BWP von 2015 auf S. 119 wie folgt zusam-mengefasst.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 126

3.1.3 Schwarzabecken

Das Schwarzabecken ist nicht Teil der Bewirtschaftungspläne von 2009 und 2015. Es liegt keine Bewertung vor.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 127

3.2 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand auf Basis der Er-hebungen zum Ist-Zustand

3.2.1 Schluchsee

Der Schluchsee ist als künstlich verändertes Gewässer eingestuft. Der Schluchsee liegt innerhalb des OWK 20-04.

In RPF (2015) heißt es auf S. 98: „Anders als bei den FWK erreichen im Bearbeitungs-gebiet alle SWK den guten ökologischen Zustand / das gute ökologische Potenzial. Der Schluchsee ist aufgrund der Ergebnisse der letzten Erhebung im Jahr 2010 und da es keine wesentlichen Veränderungen im Einzugsgebiet gab, nach Experteneinschätzung immer noch im guten ökologischen Zustand. Da auch bis 2021 davon ausgegangen werden kann, dass es keine wesentlichen negativen Entwicklungen geben wird, ist die Erreichung der ökologischen Umweltziele nach Experteneinschätzung wahrscheinlich“.

3.2.1.1 Biologische Qualitätskomponenten

Ergänzende Daten zu den Bewirtschaftungsplänen von 2009 bzw. 2015 liegen für die Fische und für die Hydromorphologie vor.

3.2.1.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten

Es wurden im Rahmen des Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern keine Untersu-chungen durchgeführt.

In RPF (2009) finden sich auf S. 37 folgende Aussagen: „Als künstliches Gewässer mit stark schwankendem Wasserspiegel ist die Untersuchung von Makrozoobenthos und Makrophyten nicht sinnvoll. Menge und Zusammensetzung des Phytoplanktons weisen auf einen guten Zustand des Sees hin“.

Das gute ökologische Potenzial für Phytoplankton liegt vor.

3.2.1.1.2 Fische

Datenauswertung

In den Bewirtschaftungsplänen von 2009 und 2015 sind keine fischereilichen Bewertun-gen und Daten vorhanden.

Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens wurden ergänzenden Daten durch Datenab-frage und Literaturauswertungen zu den Fischen zusammengetragen. Die Daten sind in einem eigenständigen Fachbeitrag „Schluchsee - Beschreibung aus fischereilicher Sicht

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 128

und ökologische Bewertung“ zusammengefasst (Antragsunterlagen Teil I.14). Die Un-terlagen wurden erstellt von Dipl.-Biol. Andreas Becker (öbv Sachverständiger für Öko-logisch-biologische Untersuchungen von Fischgewässern und für Fischereischäden (69168 Wiesloch).

Es wird davon ausgegangen, dass die Fischfauna des Schluchsees trotz der vorhande-nen Beeinträchtigungen prinzipiell gute Voraussetzungen besitzt.

Das gute ökologische Potenzial für Fische liegt vor.

3.2.1.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens der Oberstufe Häusern wurden ergänzende Daten zum Wasserhaushalt erhoben. Die Kenndaten betreffend den Wasserstand auf Grundlage der aktuellen Bewirtschaftung am Schluchsee sind im hydrologischen Fach-gutachten beschrieben (Antragsunterlagen Teil D.II).

3.2.1.2.1 Wasserhaushalt

Wasserstandsdynamik

Der Schluchsee besitzt aufgrund des Betriebes als Pumpspeicherbecken eine hohe Wasserstands-Dynamik von 7 m im Sommer und 16 m im Winter. Sie ist für den Betrieb der Oberstufe Häusern aber unerlässlich und verweist auf ein gutes ökologisches Po-tenzial bzw. das Ziel ist als erreicht einzustufen.

Verbindung zum Grundwasserkörper

Das ökologische Potenzial bezüglich der Verbindung zum Grundwasserkörper ist gene-rell als gut einzustufen, da auch bei abgesenkten Wasserständen weiterhin eine hyd-raulische Verbindung zum Grundwasserkörper bestehen bleibt. Das ökologische Poten-zial ist gut bzw. als Ziel erreicht einzustufen.

Wassererneuerungszeiten

Das ökologische Potenzial bezüglich der Wassererneuerungszeiten ist aufgrund der kurzen Zeit eher als mäßig und mit Ziel verfehlt einzustufen.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 129

3.2.1.2.2 Ufermorphologie

Menge, Struktur und Substrat des Bodens sowie Struktur der Uferzone

Die Ufermorphologie verweist trotz Beeinträchtigungen auf ca. 2,5-3 km auf ein gutes ökologisches Potenzial bzw. das Ziel ist als erreicht einzustufen. Die Einschätzung wird gestützt durch den BWP (2009).

Tiefenvariation

Die Tiefenvariation des Schluchsees wird durch den Betrieb nicht beeinflusst. Die Daten verweisen auf ein gut strukturiertes Relief mit einem guten ökologischen Potenzial bzw. das Ziel ist als erreicht einzustufen.

3.2.1.2.3 Einstufung des ökologischen Potenzials

Alle hydromorphologischen Qualitätskomponenten verweisen auf ein dem Betrieb entsprechendes gutes ökologisches Potenzial bzw. das Ziel ist als erreicht einzustu-fen.

3.2.1.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.2.1.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Temperatur

Daten zur Temperatur, -tiefenprofilen und zum Temperaturregime des Schluchsee lie-gen durch das Institut für Seenforschung und eigene Messungen vor. Der Schluchsee weist in bestimmten Jahreszeiten eine dreistöckige Temperaturschichtung in Epi-, Meta- und Hypolimnion auf, wobei sich im September und Oktober noch eine weitere Schich-tung in großer Tiefe einstellen kann. Eine Durchmischung (Vollzirkulation) tritt nach ELSTER (1952) im Herbst und im Frühjahr auf (dimiktischer See). Die Temperaturdaten zeigen allerdings, dass in den Wintermonaten keine Schichtung vorhanden ist. Der Schluchsee weist einen ausgeprägten Jahresgang bei geringen täglichen Amplituden auf.

Die Daten verweisen auf ein dem Betrieb entsprechendes gutes ökologisches Poten-zial.

Sauerstoffgehalt

Daten zu den Sauerstoffgehalten und -tiefenprofilen im Schluchsee liegen durch das Institut für Seenforschung und eigenen Messungen vor. Der Schluchsee weist jahres-

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 130

zeitlich angepasste Sauerstoffgehalte auf, die i. d. R. > 8-9 mg/l aufweisen. Lediglich in den Monaten August und September sinken die Werte in eine Wassertiefe > 40 m deut-lich ab. Eine Schichtung des Sauerstoffgehaltes ist ansonsten nur in den obersten ca. 0-10 m festzustellen. Es ist ein deutlicher jahreszeitlicher Verlauf festzustellen. Es ist von einem guten ökologischen Potenzial auszugehen.

Die Daten verweisen auf ein dem Betrieb entsprechendes gutes ökologisches Poten-zial.

Trophische Belastungen

In RPF (2009) heißt es auf S. 34 „Das für die Gewässer Baden-Württembergs zur Be-grenzung des Algenwachstums definierte Ziel von 0,2 mg/l o-PO4-P wird im gesamten TBG 20 eingehalten“.

Einstufung des ökologischen Potenzials

Nach dem BWP von 2015 werden bei den relevanten chemisch-physikalischen Kenn-größen (bzw. Trophie) die jeweiligen Qualitätsnormen eingehalten.

Das gute ökologische Potenzial liegt demnach vor.

3.2.1.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Im BWP von 2015 sind keine Aussagen vorhanden. Auf Basis der Tabelle 4-5 auf S. 119 ist der ökologische Zustand gut.

Hinsichtlich der Flussgebietsspezifische Schadstoffe erreicht der Schluchsee ein gu-tes ökologisches Potenzial.

3.2.1.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstof-fe

Eigene Daten liegen nicht vor. Nach RPF (2015) werden die bromierten Diphenylether, Quecksilber, bestimmte PAK-Verbindungen als Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung ein-gestuft. Für einige dieser Stoffe ist von einer flächendeckenden Belastung und somit auch von einer Belastung aller Seen im BG Hochrhein auszugehen, so dass alle See-wasserkörper als chemisch beeinträchtigt eingestuft werden. Basierend auf Tabelle 5-2, S. 148 in RPF (2015) ist eine Fristverlängerung für Hg bis 2027 notwendig.

Der gute chemische Zustand liegt demnach nicht vor.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 131

3.2.1.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees

Das ökologische Potenzial des Schluchsees ist gut.

Der chemische Zustand ist nicht gut.

Seec

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Ökologisches Potenzial* Chemischer Zustand

Biologie FG

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 132

3.2.2 Titisee

Die Darstellung der Bewertung des Seewasserkörpers erfolgt auf Basis des BWP von 2015 und eigener Datenauswertungen.

Der Titisee liegt innerhalb des OWK 20.02. Der Seecode ist FRL057.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 133

3.2.2.1 Biologische Qualitätskomponenten

3.2.2.1.1 Makrophyten

Nach RPF (2015) erreicht die Qualitätskomponente „Makrophyten und Phytobenthos“ den „guten ökologischen Zustand. Die aktuellen Daten durch PÄTZOLD (2012a; b) und HEVART (2014) bestätigen die Einstufung.

Insgesamt befinden sich die Makrophyten im Titisee in einem guten ökologischen Zustand.

3.2.2.1.2 Makrozoobenthos

Das Makrozoobenthos des Titisees wurde 2014 vom Büro für Gewässerökologie, Karls-ruhe (s. ROOS & GORKA 2014) untersucht. Die Bewertung des ökologischen Zustands erfolgte gutachterlich und unter Zuhilfenahme von AESHNA.

Das MZB erreicht einen guten ökologischen Zustand.

3.2.2.1.3 Diatomeen

Der Titisee wurde durch VOGEL & KING (2013) hinsichtlich der Diatomeen 2013 unter-sucht. „Die Bewertung des Sees mit ZK 2 „gut“ mit Tendenz zur ZK 1 „sehr gut“ er-scheint plausibel. Das Seenforschungsinstitut Langenargen nimmt in seinem Bericht 2013 ebenfalls Be-zug zu den Daten wie folgt: „Die benthischen Diatomeen indizieren die Belastung der ufernahen Bereiche. Bereits bei Untersuchungen 2007 fiel auf, dass der Titisee eine sehr artenreiche Diatomeenflora aufweist, darunter sehr viele Rote-Liste Arten und zwei neue Gomphonema-Arten, deren Artzugehörigkeit noch in Abklärung ist“.

Die Diatomeen erreichen einen guten ökologischen Zustand.

3.2.2.1.4 Phytoplankton

Eigene Daten liegen nicht vor. In RPF (2015) heißt es „Das Phytoplankton zeigt einen „sehr guten ökologischen Zustand“ an“.

Das Phytoplankton erreicht einen sehr guten ökologischen Zustand.

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3.2.2.1.5 Fische

Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens wurden ergänzenden Datenauswertungen Erhebungen am Titisee durchgeführt (vgl. Antragsunterlagen Teil D.I.15). Das derzeitige Fischaufkommen im Titisee beinhaltet bis zu 22 Arten. Von diesem Ar-tenpool können 14 Arten einer Referenz-Fischzönose zugeordnet werden. Ursprünglich ist von einer ursprünglichen Fischartengemeinschaft von 16-17 Arten als Referenz aus-zugehen. Der Anteil der fischökologisch besonders bedeutenden Flachwasserzonen (0-5 m Wassertiefe) an der gesamten Fläche des Titisees ist bei einem Wasserstand von 845,6 m ü. NN mit rund 16 % relativ gering, deutlich höher jedoch als im Schluchsee. Zudem sind diese Flachwasserzonen durch Wasserpflanzenbestände strukturiert, was insgesamt zu einer deutlich höheren fischökologischen Produktivität führt als im Schluchsee.

Insgesamt befinden sich die Fische im Titisee in einem guten ökologischen Zustand.

3.2.2.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Nach RPF (2015) weist der Titisee für die Ufermorphologie und den Wasserhaushalt einen guten ökologischen Zustand auf. Dies wird durch eigene Daten bestätigt. Das Seenforschungsinstitut Langenargen ISF kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Uferzone des Titisees beeinträchtigt ist. Durch die Daten NKH wird die Einstufung be-stätigt.

Der Wasserhaushalt weist einen guten ökologischen Zustand bzw. das Ziel ist er-reicht auf.

Die Daten aus RPF (2015) werden übernommen. Die Ufermorphologie weist danach einen der ökologische Zustand auf.

3.2.2.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.2.2.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten werden in den Bewirt-schaftungsplänen von 2009 und 2015 für den Schluchsee mit einem sehr guten ökolo-gischen Potenzial eingestuft. Die ergänzende Auswertung von Daten zu Temperatur und Sauerstoffgehalt zeigen, dass beide Komponenten einen sehr guten ökologischen Zustand aufweisen. Die Tro-phie ist als oligotroph einzustufen und damit als sehr gut.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 135

Hinsichtlich physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten befindet sich der Titisee in einem sehr guten ökologischen Zustand.

3.2.2.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe werden in Abhängigkeit der spezifischen Be-lastungssituation des Wasserkörpers ergänzend gemäß OGewV 2011, Anlage 5, über-wacht.

Hinsichtlich der Flussgebietsspezifische Schadstoffe befindet sich der Titisee in ei-nem guten ökologischen Zustand.

3.2.2.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Laut RPF (204) ist der Titisee ist durch Einträge aus diffusen Quellen und durch be-stimmte Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung belastet. Das Seenforschungsinstitut Langenargen (ISF) hat den Titisee in 1996, 2007 und 2013 mit folgenden Ergebnissen untersucht. Die Gesamtphosphorgehalte sind stabil. Die an-organischen N-Gehalte fallen 2013 etwas geringer aus. Im Zuge der Reoligotrophierung ist auch eine Verbesserung der Sauerstoff- und Redoxverhältnisse am Seegrund einge-treten. Eine wesentliche Änderung ist bei Chloridwert zu beobachten, die zugenommen haben.

Der chemische Zustand des Schluchsees ist demnach als nicht gut einzustufen.

3.2.2.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees

Der ökologische Zustand des Titisee ist gut.

Der chemische Zustand ist nicht gut.

Die Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst.

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3.2.3 Schwarzabecken

Das Schwarzabecken ist ein künstlich verändertes Gewässer, aber aufgrund seiner Größe nicht Teil der Seewasserkörper. Das Becken ist jedoch untrennbar mit dem Schluchsee als Oberbecken verbunden und wird daher hier abgehandelt. Der Schwarzabecken liegt innerhalb des OWK 20-04.

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3.2.3.1 Biologische Qualitätskomponenten

Das Schwarzabecken wurde hinsichtlich MuP und Makrozoobenthos untersucht. Zu-sätzlich fand eine Einschätzung durch den Fischgutachter Limnofisch statt.

3.2.3.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten

Untersuchungen zum Phytoplankton liegen nicht vor. Erhobene Daten zu MuP und Makrozoobenthos wurden ausgewertet.

Der ökologische Zustand des Schwarzabeckens ist für MuP und Makrozoobenthos mit „schlecht“ zu bewerten.

3.2.3.1.2 Fische

Durch die Erhebung wurden insgesamt 19 Fischarten nachgewiesen, von denen 5 Arten dominant waren. Bis auf Bachforelle und Groppe sind alle anderen Fischarten untypisch und auf Besatz und das Einschwemmen von Fischlarven oder -eiern über die Stollen des Kraftwerkes zurück zu führen. Eine Reproduktion ist wenig wahrscheinlich.

Der ökologische Zustand für Fische ist als unbefriedigend einzustufen.

3.2.3.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Wasserstandsdynamik

Die Wasserstände im Schwarzabecken liegen an 360,5 Tagen im Bereich zwischen 715 m ü. NN und 722 m ü. NN. An 4,6 Tagen im Jahr liegt der Wasserstand im Mittel bei 711 bis 715 m ü. NN, an 0,2 Tagen bei über 722 m ü. NN. Die Wasserstands-schwankungen im Schwarzabecken sind sehr ausgeprägt. Schwankungen von 2 m bis mehr als 5 m innerhalb eines Tages sind üblich. Innerhalb weniger Tage kann der Was-serspiegel zwischen dem Stauziel 723 m ü. NN und dem Absenkziel 711 m ü. NN schwanken.

Wassererneuerungszeiten

Das Schwarzabecken besitzt aufgrund des Betriebes als Pumpspeicherbecken eine extrem kurze Wassererneuerungszeit von wenigen Tagen im Pumpbetrieb, allerdings nur durch Zupumpen von Fremdwasser.

Ufermorphologie

Der Großteil der Ufer ist den "anthropogenen Gesteinshalden" zuzuordnen. Das Ufer ist komplett entweder durch die Talsperre oder durch Steinschüttungen verbaut, nur der

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 139

Einlauf der Schwarza ist naturnah. Die sehr unterschiedlich ausgeprägten Blockhalden sind teils mit Flechten- und Moosen bewachsen, teils zeigen sie dichten Gehölzbe-wuchs. Das Schwarzabecken selbst bedingt durch den Aufstau eine vollständige Ver-änderung des Gewässers.

Einstufung des ökologischen Zustands

Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten weisen auf einen schlechten öko-logischen Zustand des Schwarzabeckens hin.

3.2.3.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.2.3.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Temperatur

Die Temperatur des Schwarzabeckens wird durch Stromgewinnung und Pumpbetrieb beeinflusst. Da das Schwarzabecken relativ klein ist, kann die Beeinflussung deutliche Temperaturunterschiede zur einfließenden Schwarza ergeben.

Sauerstoffgehalt und pH-Wert

Die Sauerstoffversorgung war während der Beprobungen mit %-Werten zwischen 91 % und 100 % und mit Konzentrationen zwischen 9,36 mg/l und 10,26 mg/l durchweg gut bis sehr gut.

Der pH-Wert des Beckenwassers liegt bei 7,6-7,7 und rangiert damit in den oberen Werten der Werte der Fließgewässer, aber immer noch im Bereich natürlicher und na-turnaher umgebender Gewässer.

Trophische Belastungen

Trophische Belastungen liegen im Schwarzabecken mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor, da weder Diatomeen, noch Phytobenthos oder Makrozoobenthos hierfür Hinweise geben.

Einstufung des physikalisch-chemischen Zustands

Aufgrund der starken Temperaturschwankungen kann dem Schwarzabecken nur ein mäßiges Potenzial zugewiesen werden.

Der physikalisch-chemische Zustand des Schwarzabeckens ist nicht gut.

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3.2.3.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Eigene Daten liegen nicht vor. Basierend auf den Daten aus dem BWP von 2015 zum Schluchsee und Titisee ist das ökologische Potenzial gut.

Demnach sollte auch das Schwarzabecken, das aus den umgebenden Wasserkör-pern Wasser erhält, ohne verschmutzt werden zu können, einen guten ökologischen Zustand aufweisen.

3.2.3.4 Chemische Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Eigene Daten liegen nicht vor. Nach RPF (2015) ist eine flächendeckenden Belastung von Stoffen mit ubiquitärer Verbreitung vorhanden.

Demnach sollte auch das Schwarzabecken, das aus den umgebenden Wasserkör-pern Wasser erhält, keinen guten chemischen Zustand erreichen können.

3.2.3.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schwarzabeckens

Der ökologische Zustand des Schwarzabeckens ist schlecht.

Der chemische Zustand ist nicht gut.

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Ökologischer Zustand Chemischer Zustand

Biologie FG

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Hydro-morph.

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Schwarzabecken

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 141

3.3 Ökologischer Zustand / Potenzial und chemischer Zustand im Planfall und Nullfall

3.3.1 Bestimmung des ökologischen Potenzials

Die Einstufung des ökologischen Potenzials richtet sich nach den in Anlage 3 OGewV aufgeführten Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie gelten, die dem betreffenden Wasserkörper am ähnlichsten ist (§ 5 Abs. 2 OGewV).

Nach Anlage 4 Tabelle 6 OGewV wird das höchste ökologische Potenzial in Bezug auf die biologischen Qualitätskomponenten „unter Berücksichtigung der physikalischen Be-

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dingungen, die sich aus den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers ergeben“ ermittelt. Die hydromorphologischen Bedingungen sind beim höchsten Potenzial so beschaffen, dass sich „die Einwirkungen auf das Oberflächen-gewässer auf die Einwirkungen beschränken, die von den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers herrühren, nachdem alle Gegenmaßnah-men getroffen worden sind, um die beste Annäherung an die ökologische Durchgängig-keit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Wanderungsbewegungen der Fauna und angemessener Laich- und Aufzuchtgründe“. Nach dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 bedeutet dies, dass die hydromorphologischen Veränderungen ver-mindert werden sollen. Relevant sind also nur Gegenmaßnahmen, die die hydromor-phologischen Qualitätskomponenten verbessern. Kommt keine Verbesserung der Hyd-romorphologie in Betracht, setzt das höchste Potenzial nicht voraus, dass auch alle Maßnahmen ergriffen werden, die die nachteiligen Auswirkungen der hydromorphologi-schen Veränderungen auf die biologischen Komponenten ausgleichen. Denn die Wir-kungen der hydromorphologischen Veränderungen, die zur Ausweisung des Wasser-körpers als künstlich oder erheblich verändert geführt haben, werden durch den Poten-zialbegriff hingenommen. Sie drücken sich im Unterschied zwischen dem sehr guten Zustand und dem höchsten ökologischen Potenzial aus.

Nach fachlichen Leitlinien und der juristischen Literatur besteht Übereinstimmung dar-über, dass das ökologische Potenzial nutzungsbezogen definiert ist. Das höchste öko-logische Potenzial bezeichnet die Bedingungen, die existieren würden, wenn alle hyd-romorphologischen Verbesserungsmaßnahmen ausgeführt sind, die keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf die durch die Ausweisung geschützten Nutzungen ein-schließlich Unterhaltung und Betrieb haben. Nachteilige Auswirkungen sind auch Pro-duktionsverluste im Bereich Wasserkraft. Was signifikant ist, richtet sich nach den sozi-al-ökonomischen Prioritäten der Mitgliedstaaten und danach, inwieweit die langfristige Durchführbarkeit oder Wirtschaftlichkeit der Nutzung beeinträchtigt wird.

3.3.2 Höchstes ökologisches Potenzial des Schluchsees

3.3.2.1 Hydromorphologische Bedingungen

Für die Einstufung des Schluchsees als künstlicher Wasserkörper sind dessen künstli-che Schaffung und Nutzung als Talsperre und die Wasserkraftnutzung in einem Pump-speicherkraftwerk maßgeblich. Die hydromorphologischen Bedingungen die zur Einstufung als künstlich verändertes Gewässer führen, sind die Schluchsee-Talsperre und der damit verbundenen Aufstau sowie und vor allem die sich aus dem Betrieb ergebenden Stauspiegelschwankungen. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten Morphologie und Wasserhaushalt sind aufgrund der Anlage und dem Betrieb des Schluchsees verändert.

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3.3.2.2 Biologische Bedingungen

Durch den Betrieb resultieren Wirkungen und Veränderungen auf Menge, Struktur und Substrat des Bodens und vor allem auf die Struktur der Uferzone. Makrophytische Ge-sellschaften konnten sich bei den vorhandenen Böden trotzdem ausbilden, da die Sub-strate großräumig als gut besiedelbar einzustufen sind und entsprechend auch mit Ve-getation bedeckt sind (vgl. Biotoptypenkartierungen, Antragsunterlagen Teil D.I.10). Die Beeinträchtigung der Biotoptypen wie z. B. großflächig geringe Deckungsgrade resultie-ren einzig aus den Stauspiegelschwankungen.

Auch die vermutlich nicht gute Ausbildung des Makrozoobenthos ist eine direkte Folge der Stauspiegelschwankungen und der daraus resultierenden Trockenphasen bzw. der zu hohen Überstauung bei Wiederanstieg des Sees z. B. nach längeren tieferen Was-serständen. Das Bodensubstrat ist für das Makrozoobenthos großflächig als geeignet einzustufen.

Menge und Zusammensetzung des Phytoplanktons weist laut den Bewirtschaftungsplä-nen von 2009 und 2015 auf einen guten Zustand des Sees hin.

Im Rahmen des Verfahrens der Oberstufe Häusern wurden vertiefte Recherchen zum Schluchsee hinsichtlich der Fischökologie durchgeführt (vgl. Antragsunterlagen Teil D.I.13). Auf Basis dieser Zusammenstellung ist davon auszugehen, dass der Schluch-see prinzipiell gute Voraussetzungen für die Fischfauna bietet. Gleichzeitig ist die Fisch-fauna aber auch die biologische Qualitätskomponente, die unter dem Bewirtschaftungs-regime des Schluchsees die größten ökologischen Probleme hinsichtlich der Fortpflan-zung aufweist. Ursächlich sind auch hier die Stauspiegelschwankungen, die bei einzel-nen Arten immer wieder zum Austrocknen des Laichs und potenzieller Laichgründe bzw. zu hoher Überstauung führen. Auch die Einschränkungen der Makrophyten, die für einige Arten als essentielle Laichgründe notwendig sind, werden durch die Stauspiegel-schwankungen verursacht und wirken so auch mittelbar auf die Fische.

3.3.2.3 Ermittlung von Verbesserungsmaßnahmen

Nachfolgend werden Verbesserungsmaßnahmen für den Schluchsee zusammengestellt und es wird untersucht, ob hieraus dem CIS-Guidance Document No 4 folgend (Chap-ter 7.2) Verbesserungen für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten resultie-ren könnten. Für diese hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen ist dann zu ermitteln, ob signifikant nachteilige Auswirkungen auf die Nutzung als Oberbecken eines Pumpspei-cherkraftwerks vorliegen.

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3.3.2.3.1 Jahreszeitlich unbefristete Anhebung des Absenkziels

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt könnte durch eine An-hebung des Absenkziels verbessert werden. Denkbar wäre z.B. eine Anhebung des Absenkziels nur im Sommer oder nur im Winter oder ganzjährig. Alle drei Optionen för-dern die Fische bzw. unterschiedliche Fischarten in unterschiedlicher Qualität und Quantität. Das Absenkziel könnte stufenlos von den beantragten Werten (923 bzw. 922 m ü. NN im Sommerbetrieb (15.5. – 30.9.), 914 m ü. NN im Winterbetrieb (1.11. - 14.5.)) angehoben werden. Hierdurch resultierten sukzessive höhere positive Effekte auf die Fischfauna bzw. auf einzelne Arten. Je höher das Absenkziel gewählt wird, des-to höher ist der positive Effekt auf die Fische. Das Absenkziel zumindestens im Sommer müsste in jedem Fall über das derzeitige freiwillige Absenkziel von 924 m ü. NN ange-hoben werden, um so ausreichende Effekte zu erzielen. Für MZB und MuP sind die po-sitiven Effekte bei den niedrigeren Absenkzielen geringer einzuschätzen, da sie nicht analog den Fischen dem Wasserstand folgen können, sondern mehr oder weniger orts-gebunden sind.

Eine solche Anhebung des Absenkziels wäre jedoch mit signifikanten nachteiligen Aus-wirkungen auf den Betrieb verbunden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die gespeicherten Wassermengen und den gespeicher-ten Energieinhalt für die 1-Meter-Scheiben zwischen 914 m ü. NN und 930 m ü. NN.

Tabelle 6: Speichervolumen und Energieinhalt des Schluchsees

Höhe Wasser-spiegel [m ü.

NN]

1-Meter-Scheibe nur Oberstufe Häusern

1-Meter-Scheibe gesamte WGS

Wasser-volumen [Mio. m³]

Energie-inhalt [GWh]

Turbinen-Volllast [h] berechnet aus GWh

Wasser-volumen [Mio. m³]

Energie-inhalt [GWh]

Turbinen-Volllast [h] berechnet aus GWh

930 929 4,7 2,2 22 4,7 6,4 21 928 5,0 2,3 23 5,0 6,8 23 927 4,2 1,9 19 4,2 5,7 19 926 4,9 2,2 22 4,9 6,7 22 925 4,9 2,2 22 4,9 6,7 22 924 4,6 2,1 21 4,6 6,3 21 923 3,8 1,7 17 3,8 5,2 17 922 4,4 2,0 20 4,4 6,0 20 921 3,9 1,8 18 3,9 5,3 18 920 4,0 1,8 18 4,0 5,5 18 919 3,5 1,6 16 3,5 4,8 16 918 3,8 1,7 17 3,8 5,2 17

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Höhe Wasser-spiegel [m ü.

NN]

1-Meter-Scheibe nur Oberstufe Häusern

1-Meter-Scheibe gesamte WGS

Wasser-volumen [Mio. m³]

Energie-inhalt [GWh]

Turbinen-Volllast [h] berechnet aus GWh

Wasser-volumen [Mio. m³]

Energie-inhalt [GWh]

Turbinen-Volllast [h] berechnet aus GWh

917 3,4 1,6 16 3,4 4,6 15 916 3,6 1,6 16 3,6 4,9 16 915 3,1 1,4 14 3,1 4,2 14 914 3,4 1,6 16 3,4 4,6 15 913* 2,8 1,3 13 2,8 3,8 13 912* 3,1 1,4 14 3,1 4,2 14

Eine Anhebung beispielsweise des für den Normalbetrieb vorgesehenen Sommerab-senkziels von 924 m NN auf 925 m ü. NN hätte zur Folge, dass ein gespeichertes Was-servolumen von 4,6 Mio. m³ nicht mehr genutzt werden könnte und in energiewirtschaft-lichen Sondersituationen nicht mehr zur Verfügung stünde. Damit ginge ein Energieer-zeugungspotenzial von 2,1 GWh in der Oberstufe Häusern und von 6,3 GWh in der ge-samten Werksgruppe Schluchsee verloren. Das entspricht theoretisch 21 Turbinen-Volllaststunden und dem jährlichen Energiebedarf von 1.235 Personen bzw. 3.706 Per-sonen. Nimmt man an, dass der Schluchsee bei Eintritt einer energiewirtschaftlichen Sondersi-tuation einen Stand von z.B. 927 m ü. NN hätte, stünden bei einem Absenkziel von 925 m ü. NN im Vergleich zu 924 m ü. NN nur etwa zwei Drittel der gespeicherte Ener-giemenge zur Netzstabilisierung und Überbrückung von Engpässen zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen, dass eine Reduktion des nutzbaren Speichervolumens um nur einen Meter ganz erhebliche nachteilige Auswirkungen nicht nur für die betrieblichen Belange der Schluchseewerk AG, sondern vor allem auch für die Stromversorgung und Versorgungssicherheit in besonderen Situationen hätte. Das beantragte Speichervolumen wird im normalen Pumpspeicherbetrieb nur in be-grenztem Umfang in Anspruch genommen. Angesichts dessen werden sich im Normal-fall wie bereits in der Vergangenheit Schwankungen ergeben, die sich überwiegend in engen Grenzen halten werden. Entsprechend begrenzt sind die ökologischen Auswir-kungen, die auf dieser Grundlage nicht weiter reduziert werden können.

Wie im Erläuterungsbericht, Teil C Antragsunterlagen näher dargelegt ist, ist die Ober-stufe Häusern kein reines Pumpspeicherkraftwerk, sondern nutzt in beträchtlichem Um-fang die natürlichen Zuflüsse, die zu diesem Zweck im Schluchsee eingespeichert wer-den. Der Schluchsee ist als Jahresspeicher konzipiert, in dem Energie über längere Zeiträume eingespeichert werden kann. Hierfür wird ein deutlich größeres Speichervo-lumen benötigt als bei einem reinen Pumpspeicherbetrieb, nämlich mindestens der be-antragte Bewirtschaftungsraum. Dabei ist zu beachten, dass bereits das für den Nor-

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malfall beantragte Sommerabsenkziel von 923 m ü. NN dazu führt, dass nur noch ein begrenzter Teil des ursprünglich zur Energiespeicherung geschaffenen Speicherpoten-zials des Schluchsees tatsächlich genutzt werden kann. Ein möglichst großes Speichervolumen des Schluchsees wird weiterhin benötigt, um in außergewöhnlichen Situationen, die in der sich ändernden Energielandschaft heute kaum vorhersehbar sind, Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen der Energiewende und angesichts des künftig hohen Anteils volatiler Energieträger ist ein Zubau von Speichern und damit erst recht die Erhaltung bestehender Pumpspei-cherkraftwerke dringend geboten (vgl. hierzu im Detail Erläuterungsbericht Teil C An-tragsunterlagen). Bei einem großräumigeren Vergleich ist der Erhalt des Speicherpo-tenzials des bereits bestehenden Schluchsees gegenüber dem Neubau eines Pump-speicherkraftwerks die für die Umwelt insgesamt eindeutig günstigere Alternative. Wenn es somit im Interesse der Gesamtumwelt sinnvoll ist, das Potenzial vorhandener Spei-cheranlagen auszuschöpfen, sind Maßnahmen, die dieses Potenzial zur Erreichung lokaler Verbesserungen einschränken würden, abzulehnen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt würde signifikant durch die Maßnahme verbessert. Zusammenfassend führte aber jede weitere Ein-schränkung des im Antrag bereits zur Verringerung von Umweltauswirkungen möglichst beschränkten Bewirtschaftungsraums zu signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Betrieb und auf die mit dem Betrieb verbundenen privaten und öffentlichen Belan-ge. Folglich stellen derartige Einschränkungen keine real durchführbaren Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Potenzials des Schluchsees dar.

3.3.2.3.2 Jahreszeitliche befristete Reduktion der Stauspiegelschwankungen

Wie dargelegt sind die Stauspiegelschwankungen bzw. die Wasserstandsdynamik als Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponente Wasserhaushalt der zentrale Be-einträchtigungsfaktor für die biologischen Qualitätskomponenten der Fische, des MZB und der Makrophyten. Daher ist zu prüfen, ob eine Reduktion der Stauspiegelschwan-kungen möglich ist, die deutliche Verbesserungen für die ökologischen Standortsbedin-gungen erreicht, ohne zu signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Betrieb zu führen.

Um Verbesserungen für die Fischfauna zu erreichen, wäre es notwendig, den Betrieb temporär so einzuschränken, das sich mehrere der Fischarten, die sich bislang nicht fortpflanzen, reproduzieren könnten. Diese Betriebseinschränkung würde aber eine na-hezu vollständige Aufgabe der Bewirtschaftung, z. B. Stauspiegelschwankung von ma-ximal 1 m, für wenigstens 6-8 Wochen z. B. im Zeitraum März bis Juni erfordern, wo viele der vorkommenden Arten ihre Laichphasen haben.

Zur Förderung der Makrophyten wären noch weitergehende Einschränkungen der Be-wirtschaftung notwendig, da die Makrophyten dauerhaft ortsgebundene Organismen

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sind. Um die Ansiedlung und Entwicklung von Makrophyten zu fördern, wäre es not-wendig, die Stauspiegelschwankungen in der Vegetationsperiode, also von ca. Anfang Mai bis Ende September auf ca. 1-2 m Stauspiegelschwankungen zu reduzieren. Nur dann könnte angenommen werden, dass sich die Qualitätskomponente überhaupt nen-nenswert über den gegenwärtigen Stand hinaus entwickeln könnte. Und nur dann wä-ren theoretisch auch verbesserte Laichgründe für einige Fischarten vorhanden.

Analoges gilt letztendlich auch für das MZB. Nur eine starke Einschränkung der Bewirt-schaftung über die gesamte Vegetationsperiode würde die Ansiedlung, Entwicklung der Tiere und die erneute Wiederansiedlung zum Abschluss des Generationszyklus ermög-lichen. Ob die verbleibenden Stauspiegelschwankungen im Winter mit den dort erfol-genden Absenkungen und Trockenfallphasen und dem daraus resultierenden unge-schützten Ausgesetztsein der am Schluchsee relativ harten winterlichen Witterungsbe-dingungen, eine Entwicklung des MZB zuließe, ist nicht sicher, aber für viele Arten eher nicht sehr wahrscheinlich.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhaushalt würde signifikant durch die Maßnahme verbessert. Im Ergebnis ist aber festzustellen, dass die Reduktion von Stauspiegelschwankungen keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt, weil die Einschränkungen mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Betrieb verbunden wären (vgl. oben).

3.3.2.3.3 Verbesserung der Ufermorphologie

Die Ufermorphologie des Schluchsees ist auf Basis der Erhebungen im Rahmen der Biotoptypenkartierung als insgesamt gut einzustufen (s. auch Bewirtschaftungsplan 2009). Die geringe Ausbildung makrophytischer Pflanzengesellschaften geht auf die hohe Wasserstandsdynamik zurück.

Die Ufermorphologie beeinträchtigende Ufereinfassungen sind am Schluchsee trotzdem vorhanden. Hierzu zählen künstlich errichtete Bauwerke zum Schutz und Stabilisierung der natürlichen Uferbereiche und ertüchtigte Uferbereiche für Bahn, Auto oder Wander-wege. Diese erstrecken sich im Wesentlichen über den nordöstlichen Uferbereich des Schluchsees und weisen eine Gesamtlänge von ca. 2,5-3 km auf. In der Höhe variiert die Ufereinfassung zwischen ca. 1-8 m (vgl. Erläuterungsbericht C.II Antragsunterla-gen). Die Ufereinfassungen bestehen überwiegend aus behauenen Natursteinen, wel-che als gesetztes Deckwerk ohne Fugenverguss oder geschichtete Natursteinmauern mit vollflächiger Fugenvermörtelung ausgeführt sind. Westlich des Seehotels Hubertus, unterhalb der B 500, besteht ein etwa 700 m langer Abschnitt der Ufereinfassung aus einer Betonmauer, welche einen Unterbau aus geschichteten, vollflächig verfugten Na-tursteinen besitzt. Die Höhe der Betonmauer liegt zwischen ca. 1,2-3 m. Auch das be-festigte Ufer des Schwimmbads am Schluchsee ist hier einzuordnen.

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Zur Verbesserung der Ufermorphologie des Schluchsees könnten diese Bereiche oder Teile dieser Bereiche entfernt werden und naturnah gestaltet werden. Die für Tiere und Pflanzen nutzbare Fläche würde sich somit vergrößern und das Potenzial des Schluch-sees verbessert werden.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Ufermorphologie würde durch die Maß-nahme verbessert werden. Allerdings sind die Flächengewinne in diesen überwiegend sehr steilen Bereichen sehr gering und somit die verbessernden Wirkungen auf die bio-logischen Qualitätskomponenten ebenfalls sehr gering. Eine Umsetzung der Maßnah-men ist als schwierig einzustufen. V. a. entlang der Bahnlinie und der B 500 resultieren erhebliche Standsicherheitsprobleme und damit Gefahren für den Menschen. Im Be-reich der Blockverbauung ohne Verfugung bestehen zudem artenschutzrechtliche Prob-leme, da hier Ruhestätten z.B. von Fledermäusen nicht auszuschließen sind. Die Kos-ten der Maßnahmen dürften sehr hoch sein. Nutzungskonflikte mit dem Tourismus sind wahrscheinlich und würden besonders während der Bauphase, aber auch im Sommer am Freibad eintreten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verbesserung der Ufer-morphologie keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

3.3.2.3.4 Nutzung des bestehenden Stillgewässers beim Lunzihof zur gezielten Aufzucht von Fischen

Im Bereich Unteraha ist ein durch ein Wehr vom Schluchsee abgetrennter kleiner Wei-her vorhanden. In diesem Weiher entwickeln sich derzeit schon Fische ungestört von den Wasserstandsschwankungen im Schluchsee. Bei der mehr oder weniger regelmä-ßigen Winterung / Sömmerung werden die oder Teile der im Weiher befindlichen Fische in den Schluchsee entlassen und stärken so dessen Potenzial mehr oder weniger un-gewollt. Der Weiher könnte kontrolliert und gezielt für eine Stärkung der Fischpopulationen für einige, allerdings wenige Fischarten, genutzt werden. U. a. zu nennen sind hier die Bach-/Seeforelle. Die Fläche des Weihers beträgt ca. 1,2 ha.

Die Energieerzeugung und andere Nutzungen am Schluchsee würden nicht beeinträch-tigt. Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhalt würde durch die Maß-nahme nicht verbessert. Aus ökologischer Sicht ist der Effekt der Maßnahme als sehr gering einzustufen, da die Fläche des Weihers sehr klein ist und die Fische auch derzeit schon zumindest in Teilen in den Schluchsee gelangen. Eine Vergrößerung des Be-reichs zur Steigerung der Wirksamkeit ist aufgrund der vorhandenen nach § 33 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG geschützten Biotope nicht sinnvoll. Basierend auf dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind Verbesserungsmaßnahmen zur Stär-kung des ökologischen Potenzials für die biologischen Qualitätskomponenten in künst-lich veränderten Gewässern nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Maßnahme keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

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3.3.2.3.5 Anlage von künstlichen Flachwasserzonen im Schluchsee

Das maßgebliche Problem für die Fischarten im Schluchsee ist nicht das Fehlen von Flachwasserzonen, sondern v.a. das periodische Trockenfallen der Flachwasserzonen. Die Anlage von künstlichen Flachwasserzonen könnte die Fischpopulationen fördern. Hierzu könnten in ausgewählten Bereichen baulich einfache Dämme in den Schluchsee bei tieferen Absenkungen eingebaut werden, die das Wasser bei Absenkungen gezielt zurückhalten. Von der 928 m ü. NN-Linie ausgehend, könnten diese Dämme z.B. auf ca. 926 m ü. NN beginnen und bis zur Tiefenlinie 921 oder 916 m ü. NN reichen. Hier-durch entstünden bis 10 m tiefe dauerhafte Flachwasserzonen. Als besonders geeignet sind die großen Flachwasserzonen im Bereich westlich Aha einzustufen, da der Schluchsee hier besonders flach ist und nur langsam Richtung Os-ten tiefer wird. Der in diesem Bereich einströmende Ahabach würde durch diese künst-lichen Flachwasserzonen strömen und sie kontinuierlich mit Sauerstoff versorgen. Das Wasser des Baches könnte ohne bauliche Maßnahmen über die Dammmauer und in den Schluchsee strömen. Denkbar sind auch mehrere hintereinander gelegene Becken. Theoretisch könnte so bei Aha eine Flachwasserzone von ca. 5 ha geschaffen werden. Andere geeignete Stellen sind im Bereich Einmündung Hangkanal, der Kaiserbucht, der Ortschaft Schluchsee / Kreuzwaldbach und im Bereich Bahnhof / Strandbad Seebrugg. In den ersten drei Bereichen münden jeweils Bäche ein, die die künstlichen Flachwas-serzonen mit frischem Wasser und Sauerstoff versorgen würden. Im Bereich Einmün-dung des Hangkanals wäre eine künstliche Flachwasserzone von ca. 0,9 ha, in der Kai-serbucht von ca. 9 ha, im Bereich Ortschaft Schluchsee / Kreuzwaldbach von ca. 2,6 ha und im Bereich Bahnhof / Strandbad Seebrugg von ca. 0,5 ha möglich. Alle Flächenan-gaben sind vereinfachte Abschätzungen. In Summe könnte eine Fläche von ca. 18 ha entstehen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhalt würde nur sehr geringfügig verbessert werden. Aus ökologischer Sicht wären die Maßnahmen hilfreich, um die Fischpopulationen zu verbessern. Auch MZB, MuP und Phytoplankton würden positive Effekte erfahren. Die Energieerzeugung am Schluchsee würde nur gering beeinträchtigt und es würden geringe Einschränkungen des Betriebes resultieren. Im Bereich Aha sind auch keine anderen Nutzungskonflikte z.B. durch Schifffahrt / Tourismus vorhan-den. Die anderen Retentionsbereiche sollten aber aus Gründen der Unfallvermeidung für Segler, Bootsfahrer und Windsurfer vermutlich gesperrt werden, was sicherlich zu erheblichen Problemen mit den touristischen Ansprüchen führt. Basierend auf dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind Verbesserungsmaßnahmen zur Stärkung des ökologischen Potenzials für die biologischen Qualitätskomponenten in künstlich veränderten Gewässern nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Maß-nahme keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

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3.3.2.3.6 Renaturierung des offenen Gerinnes

Die Renaturierung des offenen Gerinnes zwischen Windgfällweiher und Schluchsee würde eine Durchgängigkeit zum Windgfällweiher herstellen und ein „neues“ Fließge-wässer bereitstellen, in dem z.B. Bachforelle und Bachsaibling laichen könnten. Die re-naturierte Fließgewässerstrecke würde ca. 1.500 m betragen.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhalt würde nicht verbessert werden. Die Energieerzeugung und Tourismus am Schluchsee würde nicht beeinträch-tigt werden. Allerdings sind die Kosten der Maßnahme mit ca. 10 Millionen Euro als sehr hoch einzuschätzen. Diesen Kosten steht auch ein nur geringer ökologischer Ef-fekt für wenige Fischarten im Schluchsees gegenüber. MZB, MuP und Phytoplankton würden nur marginal positiv beeinflusst. Im Windgfällweiher besteht zusätzlich das Problem der PCB-Belastung. Hierdurch würden belastete Fische in den Schluchsee gelangen und dort geangelt werden können. Da die derzeitigen PCB-Belastungen des Fischfleischs für einen Verzehr zu hoch sind, müsste u. U. der Angelbetrieb am Schluchsee eingeschränkt werden, um Menschen nicht zu gefährden. Basierend auf dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind Verbesserungsmaßnahmen zur Stärkung des ökologischen Potenzials für die biologischen Qualitätskomponenten in künstlich veränderter Gewässern nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Maßnahme keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

3.3.2.3.7 Besatz und Strukturhilfemaßnahmen

Die Fische könnten auch analog der derzeitigen Situation durch Besatz und Strukturhil-femaßnahmen gefördert werden. Regelmäßige Besatzmaßnahmen dienen zwar vor allem der fischereilichen Nutzbarkeit des Gewässers, können auf die Qualitätskompo-nente Fische aber bei regelmäßig durchgeführten Besatzmaßnahmen einen Effekt ha-ben. Der Besatz müsste hierzu aber deutlich in Richtung eines ökologisch orientierten Besatzes geändert werden.

Strukturelle Maßnahmen sind für einige Fischarten ebenfalls denkbar und haben unter-schiedliches Potenzial (# = in Zusammenarbeit mit Dipl.-Biol. Andreas Becker, 69168 Wiesloch):

(#) Für Arten, die zur Fortpflanzung i.d.R. in Fließgewässer aufsteigen (Forellen, Ha-sel), ist die durchgängige Anbindung von Zuflüssen sowie die Herstellung der Durchwanderbarkeit in diesen Gewässern entscheidend. Diese Maßnahmen haben für betroffene Arten - fischereilich besonders hervorzuheben: die Seeforelle - zwei-fellos ein großes Potenzial.

(#) Strukturlaichende Arten wie Zander, Flussbarsch, Rotauge, Hecht könnten durch Strukturhilfen unterstützt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich diese in einem

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geeigneten Wassertiefenbereich befinden und bei abgesenktem Wasserspiegel nicht trockenfallen. Dies könnte u.U. nur dann zuverlässig sichergestellt werden, wenn die Strukturen vertikal beweglich sind und ihre Wassertiefe in Relation zur Oberfläche beibehalten können. Dies setzt Schwimmkörper, Aufhängungen und Verankerungen voraus, was mögliche Gefahren für Badegästen, Bootsfahrer und Taucher birgt. Ent-gegen der bisherigen Praxis (Totholzeintrag, Zandernester) sollten hier auch Ersatz-strukturen für ansonsten fehlende Wasserpflanzen bereitgestellt werden, damit auch an Pflanzen laichende Arten unterstützt werden.

(#) Arten, die zur Fortpflanzung auch bzw. vor allem Überschwemmungsflächen auf-suchen, wie Karpfen, Schleien, Brachsen, also sehr flache Bereiche nutzen, können durch Strukturhilfen alleine kaum gefördert werden.

Die derzeitigen Maßnahmen umfassen Zandernester, schwimmende Laichinseln, Totholznester und Einbringen von Raubäumen in den See.

Bei der Größe des Schluchsees müssten solche Maßnahmen vermutlich in großem Umfang durchgeführt werden, um die Fischpopulationen wesentlich zu fördern. Eine tatsächliche quantitative Abschätzung ist allerdings sehr schwierig. Derzeit werden 20 Zandernester, 3 schwimmenden Laichinseln, 20-30 Totholznester 5 Raubäume in den See eingebracht. Der Schluchsee hat eine Randlinienlänge bei 930 m ü. NN von ca. 38,43 km und bei 923 m ü. NN von ca. 37,78 km. Um einen Effekt zu erzielen, der einen sehr guten öko-logischen Zustand erreichen könnte, wäre z.B. von Strukturhilfemaßnahmen ca. alle 250 m Randlinienlänge auszugehen, wodurch die derzeitige Anzahl auf rund das Zehn-fache erhöht würde. D.h., es wäre notwendig ca. 200 Zandernester, ca. 200-300 Totholznester und ca. 50 Bäume einzubringen. Die Zahl der schwimmenden Laichinseln wäre auf ca. 30 zu erhöhen. Ob dieses Maßnahmenpaket allerdings tatsächlich ausreicht, ist fachlich nicht ab-schätzbar, es erscheint aber relativ wahrscheinlich, dass wesentliche Effekte nur im Verbund mit Einschränkungen des Betriebes möglich wären.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhalt würde nicht verbessert werden. Die Energieerzeugung würde nicht beeinträchtigt werden. Allerdings sind die Kosten der Maßnahme als hoch einzuschätzen, dass die Strukturhilfen ständig kontrol-liert, gewartet und erneuert werden müssen. Es sind auch Sicherheitsprobleme mit dem Bootsbetrieb und anderen touristischen Nutzungen, z.B. Badebetrieb, zu rechnen. Es ist angesichts der hohen Zahl an Strukturhilfen wahrscheinlich, dass es zu Kollisionen von Booten mit den Strukturhilfen, z.B. den im Wasser versenkten Raubäumen, kommt. Ba-sierend auf dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind Verbesserungsmaß-nahmen zur Stärkung des ökologischen Potenzials für die biologischen Qualitätskom-ponenten in künstlich veränderter Gewässern nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist festzu-stellen, dass die Maßnahme keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

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3.3.2.3.8 Einschränkung der fischereilichen Nutzung

Der Schluchsee wird auf Basis der vorliegenden Daten (vgl. Teil D.I.13 Antragsunterla-gen) intensiv befischt. Der Schluchsee ist aus fischereilicher Sicht ein sehr attraktives Gewässer. Der durch Fangmeldungen der Jahreskarteninhaber belegte fischereiliche Fang der Jahre 1987-1996 lag, bezogen auf die Wasserfläche bei einem Wasserstand von 926 m ü. NN, im Durchschnitt bei ca. 7 kg/ha. Da bei weitem nicht alle Fangbücher zurückgegeben werden und somit Fangmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten sowie auch eine vergleichsweise hohe Dunkelziffer durch Schwarzfischerei angenom-men werden muss, ist von einem gesamten, fischereilichen Fang sicherlich nicht unter 10 kg/ha auszugehen. Dies entspricht mindestens ca. 4.700 kg gefangener Fische pro Jahr. Diese Fanggrößenordnung entspricht dem Ertragsvermögen vergleichbarer Ge-wässer, wie etwa einem Voralpensee. Für diese kann ein Ertragsvermögen von 2-20 kg/ha angenommen werden. Durchschnittlich wurden von 1999 bis 2014 gerundet 390 Jahreserlaubnisscheine, 340 Monats- und Wochenkarten sowie 1660 Tageskarten verkauft. In früheren Jahren, belegt für die Jahre 1990, 1994 und 1995, war die Zahl der Jahreserlaubnisscheine auf ein Maximum von 200 beschränkt. Die Reduzierung der Erlaubnisscheine z.B. auf den Stand von 1990 bis 1995 würde die Fische im See sicher positiv beeinflussen und das ökologische Potenzial heben.

Die hydromorphologische Qualitätskomponente Wasserhalt würde ebenso wie MZB, MuP und Phytoplankton nicht verbessert. Die Energieerzeugung am Schluchsee würde nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich des Tourismus, hier das Angeln, ist allerdings von er-heblichen Nutzungskonflikten auszugehen. Basierend auf dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind Verbesserungsmaßnahmen zur Stärkung des ökolo-gischen Potenzials für die biologischen Qualitätskomponenten in künstlich veränderten Gewässern nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Einschränkung der Fischerei keine geeignete Verbesserungsmaßnahme darstellt.

3.3.2.3.9 Maßnahmen während der Kurzrevision

Die selten und kurzzeitig auftretende Kurzrevision macht im Schluchsee wegen der im Vergleich zum Normalbetrieb stärkeren Absenkung folgende Vermeidungs- und Verrin-gerungsmaßnahmen erforderlich:

Eine Absenkung bis 906 m ü. NN erfolgt nur im Zeitraum 15.11. - 15.2. Eine Absenkung bis 906 m ü. NN erfolgt nicht länger als für 4 Wochen. Die Kurzrevision ist durch einen konzentrierten und organisierten Baustellenbetrieb

auf das absolute zeitliche Minimum zu beschränken und darf nicht länger als 4 Wochen andauern.

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Der Wiederanstieg des Schluchseespiegels auf 914 m ü. NN erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Kurzrevision bzw. bis spätestens 15. März des be-treffenden Jahres.

Alle für die Wiederbefüllung des Schluchsees notwendigen Anlagenteile der Oberstu-fe Häusern sind entsprechend bereit zu halten und müssen einen geeigneten Zu-stand aufweisen, um den Zeitraum von 2 Wochen zu gewährleisten.

Die Absenkung darf nicht zu schnell erfolgen und nicht mehr als 0,5 m pro Tag be-tragen.

Ein Monitoring des Sauerstoffgehaltes, der Temperatur und des pH-Wertes ist not-wendig (Details s. Teil D.V der Antragsunterlagen).

3.3.2.3.10 Schlussfolgerung

Nach dem CIS-Guidance Document No 4, Chapter 7.2 sind nur hydromorphologische Verbesserungsmaßnahmen relevant. Die denkbaren Maßnahmen würden entweder die Hydromorphologie nicht verbessern oder wären erkennbar mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Betrieb der Oberstufe Häusern und der Kraftwerkskaskade ver-bunden. Maßnahmen, die nur die biologischen Qualitätskomponenten verbessern wür-den, sind für die Bemessung des höchsten ökologischen Potenzials nicht relevant. Maßnahmen mit signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Betrieb sind zur Errei-chung des höchsten ökologischen Potenzials nicht erforderlich. Da das Potenzial betriebsbezogen ist, stellt es keinen absoluten, sondern einen relati-ven Wert dar. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass das höchste ökologische Po-tenzial im Schluchsee erreicht wird, wenn die vorgesehenen Vermeidungs- und Mini-mierungsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. Antragsunterlagen Teil D.V UVU).

3.3.3 Höchstes ökologisches Potenzial des Schwarzabeckens

Als künstlich angelegtes Unterbecken eines Pumpspeicherkraftwerks kann das Schwarzabecken nicht anders behandelt werden als das Oberbecken, also der Schluchsee. Für beide Anlagen gilt, dass die Bewirtschaftungsziele auf das durch den Pumpspeicherbetrieb begrenzte ökologische Potenzial beschränkt sind. Auch beim Schwarzabecken entspricht der Nullfall daher dem höchsten ökologischen Potenzial.

Die hydromorphologischen Bedingungen, die mit der künstlichen Anlage des Schwarz-abeckens verbunden sind, sind die Schwarza-Talsperre und der damit verbundene Auf-stau sowie vor allem die sich aus dem Betrieb ergebenden Stauspiegelschwankungen. Ermittelt man für das Schwarzabecken den ökologischen Zustand (nicht das Potenzial), für MZB und MuP ergeben sich unbefriedigende bis schlechte Werte. Ursache sind die sehr häufigen und sehr schnellen Stauspiegelschwankungen, die die biologischen Komponenten sehr stark belasten. Der Schluchsee agiert hier wesentlich träger und verbleibt für lange Phasen in ähnlichen Stauspiegelhöhen. Die Wirkungen des Kraft-

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werksbetriebs, noch dazu durch die Oberstufe und die Mittelstufe, sind in dem sehr viel kleineren Schwarzabecken erheblich größer als im Schluchsee. Nach den Fangergebnissen der Fischbestandserhebungen 2013 und 2014 (vgl. Teil D.I.6 Antragsunterlagen) wurde Brut von 8 Fischarten nachgewiesen. Brachsen und Zander traten dabei nur als Einzelfänge auf. Die Ubiquisten Döbel, Flussbarsch, Kaul-barsch und Rotauge könnten sich im Schwarzabecken aufgrund ihrer ökologischen An-passungsfähigkeit theoretisch reproduzieren, da auch subadulte und adulte Individuen festgestellt wurden. Für die streng rheophile Bachforelle bestehen keine Laichhabitate. Der Zander könnte sich vermehren, wobei der Einzelnachweis jedoch eher als Zufall eines eingespülten Individuums aus dem Schluchsee eingeschätzt wird. Die massen-haft festgestellte, jedoch nicht eindeutig bestimmte Cyprinidenbrut könnten Rotaugen oder Döbel gewesen sein, die aufgrund der generell niedrigen Wassertemperaturen bis zum Fangzeitpunkt nicht sehr schnell gewachsen sind. Insgesamt wird das Schwarz-abecken insbesondere aufgrund der großen Wasserspiegelschwankungen für die Fi-sche als reproduktionsfeindlich eingeschätzt. Es kann nicht mit Sicherheit angenommen werden, dass die Brutnachweise von 2013 und 2014 auf einer Reproduktion im Schwarzabecken zurückgehen. Es kann sich genauso gut auch um Einspülungen von Fischlarven gehandelt haben. Auch bei den Fischen ist von einem unbefriedigenden bis schlechten Zustand auszugehen.

Um dem Schwarzabecken die Entwicklung des guten Zustands zu ermöglichen, wäre die nahezu vollständige Einstellung des Betriebes notwendig. Selbst die Verbesserung auf einen mäßigen Zustand würde eine ganz erhebliche Einschränkung des Betriebes notwendig machen. Nennenswerte Verbesserungen lassen sich aufgrund dieser Um-stände bei Aufrechterhaltung des Betriebs nicht erreichen. Hydromorphologische Ver-besserungsmaßnahmen sind aufgrund der kleinen Fläche und des intensiven Betriebes ohne wesentliche Einschränkung des Betriebes nicht Erfolg versprechend. Da Verbesserungen ohne signifikante nachteilige Auswirkungen auf den Betrieb nicht möglich sind, ist nach der Definition des ökologischen Potenzials auch beim Schwarz-abecken das höchste ökologische Potenzial erreicht. Da das Potenzial betriebsbezogen ist, stellt es keinen absoluten, sondern einen relativen Wert dar. Es kann die höchste Einstufung erreichen, auch wenn die absoluten Werte der Qualitätskomponenten un-günstig sind.

Vermeidungs- oder Verringerungsmaßnahmen sind allerdings während der selten und kurzzeitig auftretenden Kurzrevision möglich und auch erforderlich. Folgende Maßnah-men werden aus sachverständiger Sicht vorgeschlagen (vgl. Antragsunterlagen Teil D.V UVU):

Absenkung nur im Zeitraum 01. September bis 15. März. Die Absenkung darf 708,5 m ü. NN nicht unterschreiten. Nach Beendigung der Revision ist das Schwarzabecken sofort wieder zu befüllen.

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Die Kurzrevision ist durch einen konzentrierten und organisierten Baustellenbetrieb auf das absolute zeitliche Minimum zu beschränken und darf nicht länger als 4 Wo-chen andauern.

Ab einem Wasserstand von 716 m ü. NN ist eine tägliche Kontrolle der Ufer auf zu-rückbleibende Fische durchzuführen.

Die Baustelle ist durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen.

Weitere Details zu bautechnischen Teil s. Teil D.V der Antragsunterlagen.

3.3.4 Schluchsee

In RPF (2015) heißt es auf S. 98: „Anders als bei den FWK erreichen im Bearbeitungs-gebiet alle SWK den guten ökologischen Zustand / das gute ökologische Potenzial. Der Schluchsee ist aufgrund der Ergebnisse der letzten Erhebung im Jahr 2010 und da es keine wesentlichen Veränderungen im Einzugsgebiet gab, nach Experteneinschätzung immer noch im guten ökologischen Zustand. Da auch bis 2021 davon ausgegangen werden kann, dass es keine wesentlichen negativen Entwicklungen geben wird, ist die Erreichung der ökologischen Umweltziele nach Experteneinschätzung wahrscheinlich.“

3.3.4.1 Biologische Qualitätskomponenten

Die Maßgaben zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Wirkungen wäh-rend des Betriebes und der Kurzrevision sind zu beachten (vgl. Antragsunterlagen Teil D.V UVU).

3.3.4.1.1 Phytoplankton, MZB und Makrophyten

Planfall und Nullfall

Phytoplankton, MZB und Makrophyten weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Der beantragte Betrieb unterscheidet sich nur gering vom bisherigen Betrieb. Lediglich die in den letzten 25 Jahren selten erreichte 923 m ü. NN-Linie und die energiewirt-schaftlichen Sonderszenarien (kurzzeitige Absenkung bis 922 m ü. NN) sind als poten-ziell Änderungen anzunehmen. In dieser Tiefe ist allerdings kaum noch mit Makro-zoobenthos und Makrophyten zu rechnen. Die Makrophyten der oberen Bereiche sind an die Situation angepasst und das Phytoplankton schwebt frei im Wasser. Es ist von keinen Wirkungen auszugehen. Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nur gering vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszuge-hen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betrie-bes möglich sind.

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Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zum Ist-Zustand vom höchsten ökologi-schen Potenzial auszugehen.

Kurzrevision

Phytoplankton, MZB und Makrophyten weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Relevante Wirkungen auf das MZB und die Makrophyten sind nicht vorhanden. Beide Organismengruppe sind in der beantragten Tiefe von 906 m ü. NN nicht mehr vorhan-den. Die Entwicklung des Phytoplanktons während der Kurzrevision ist nicht ganz klar, da Untersuchungen für einen See dieser Größe nicht vorliegen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass durch den Revisionszeitraum im Winter und das im Schluchsee verbleibende Wasser keine relevanten Änderungen vorhanden sind. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da eine Kurzrevision zum Betrieb des Schluchsee notwendig ist. Einflüsse durch veränder-te Temperaturen, Sauerstoffarmut oder Änderungen des pH-Wertes sind nicht vorhan-den.

Es ist nach Durchführung der Kurzrevision vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

3.3.4.1.2 Fische

Planfall und Nullfall

Die Fische weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Unabhängig von der Fischökologie des Schluchsees ist davon auszugehen, dass sich der aktuelle Zustand des Schluchsees hinsichtlich der biologische Qualitätskomponen-ten und damit auch der Fische unter den Bedingungen der letzten 25 Jahre bzw. der Bedingungen seit der Vollrevision 1983 entwickelt hat. Die derzeit vorhandene Fischbe-siedlung kann als Anzeichen dafür gewertet werden, dass hierdurch unter Beachtung des künstlich veränderten Gewässers keine nachteiligen Effekte vorhanden sind. Die Auswertung der Daten der Ganglinien der letzten 25 Jahre zeigt auch, dass keine rele-vanten Änderungen in den letzten Jahren aufgetreten sind. Der Betrieb der Schluchsee unterlag auch keinen Regelmäßigkeiten, die z. B. in den letzten Jahren zu einer ande-ren günstigeren Entwicklung der Fischpopulation geführt haben könnten. Der Planfall und Nullfall unterscheidet sich vom Betriebsszenario der letzten 25 Jahre nur wenig. Die Wirkungen werden durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gemindert. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszu-gehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Be-triebes möglich sind.

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zum Ist-Zustand vom höchsten ökologi-schen Potenzial auszugehen.

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Kurzrevision

Die Fische weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Es ist nur eine Art über die Laichzeiten in vermutlich großen zeitlichen Abständen be-troffen. Die Fläche des Schluchsees beträgt während der Kurzrevision auf 906 m ü. NN noch ca. 219,1 ha, also noch ca. 44,8 % des Sees bei 928 m ü. NN. Der nutzbare Le-bensraum der Fische wird dadurch um über 50 % reduziert und die vorhandene Popula-tion auf engen Raum zusammengeführt. Negative Wirkungen auf die Populationen sind anzunehmen. Das Ereignis ist allerdings von eher kurzer temporärer Dauer und inner-halb des Beantragungszeitraums ein seltenes, wenn nicht einmaliges Ereignis. In der Jahreszeit, zu der die Kurzrevision stattfindet, ist keine Schichtung der Sauer-stoffgehalte vorhanden. Die Sauerstoffgehalte dürften auf Basis der vorliegenden Daten im Winter bei mindestens 7-11 mg/l liegen. Durch den im Winter i. d. R. konstant vor-handenen Wind und die Wellenbewegung sind die oberen Wasserschichten ebenfalls mit Sauerstoff angereichert. Die niedrigen Temperaturen im Winter sind ebenfalls güns-tig. Einflüsse durch veränderte Temperaturen oder Änderungen des pH-Wertes sind ebenfalls nicht vorhanden. Zu beachten ist hinsichtlich des Sauerstoffgehaltes aber auch, dass der Seegrund of-fensichtlich großflächig mit Torfresten bedeckt ist. Im Rahmen der Kurzrevision ist mit einem vermehrten Aufschwimmen dieser Torfinseln während und nach der Kurzrevisi-onszeit zu rechnen. U. U. kann hierdurch eine gewisse Sauerstoffzehrung einsetzen.

Unter Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Antragsunterlagen Teil D.V UVU Kap. 12.2.2.1) sowie der Kompensationsmaßnahmen (Antragsunterlagen Teil D.VII LBP) kann nicht davon ausgegangen werden, dass das gute ökologische Po-tenzial des Schluchsee im Ist-Zustand verändert wird. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da eine Kurzrevision für den Betrieb des Schluchsees unerlässlich ist.

Es ist nach Durchführung der Kurzrevision vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

3.3.4.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Nach RPF (2009) wurden für den Schluchsee keine signifikanten Belastungen festge-stellt. Tabelle 4-1.2, S. 29 ist das gute ökologische Potenzial erreicht.

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3.3.4.2.1 Wasserhaushalt

Planfall und Nullfall

Die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasserkörper und die Was-sererneuerungszeiten weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Die Wasserstandsdynamik wird im Planfall / Nullfall gegenüber dem Ist-Zustand nur geringfügig verändert. Alle Absenkziele wurden auch in der Vergangenheit schon er-reicht. Dies gilt auch für die Verbindung zum Grundwasserkörper und die Wasserer-neuerungszeit.

Die Ufermorphologie weist im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Die Tie-fenvariation des Schluchsees, die Menge, die Struktur und das Substrat des Bodens sowie die Struktur der Uferzone werden durch den Betrieb nicht beeinflusst.

Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nur gering vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszuge-hen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betrie-bes möglich sind.

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zum Ist-Zustand vom höchsten ökologi-schen Potenzial / Ziel erreicht auszugehen.

Auswirkung Kurzrevision

Die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasserkörper und die Was-sererneuerungszeiten weisen im Ist-Zustand ein gutes ökologisches Potenzial auf. Die Wasserstandsdynamik im Schluchsee wird durch eine Kurzrevision etwas erhöht. Allerdings bleibt der Wasserstand während der Kurzrevision gleich, anstatt wie im Nor-malbetrieb sich kontinuierlich zu verändern. Die hydraulische Verbindung zum Grund-wasserkörper bleibt auch bei den temporären höheren Wasserstandsschwankungen bestehen. Die Wassererneuerungszeit im Normalbetrieb liegt bei etwa 2 bis 4 Monaten. Bei der Kurzrevision liegt die Wassererneuerungszeit bei ca. 2 Monate, was der unteren Zeitspanne des Normalbetriebes entspricht.

Die Tiefenvariation des Schluchsees und die Ufermorphologie werden durch eine Kurz-revision nicht beeinflusst.

Das ökologische Potenzial wird nicht verändert. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da eine Kurzrevision für den Betrieb des Schluchsees unerlässlich ist.

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zum Ist-Zustand vom höchsten ökologi-schen Potenzial / Ziel erreicht auszugehen.

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3.3.4.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.3.4.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die Temperaturdaten verweisen auf ein dem Betrieb gemäße beeinflusstes Tempera-turregime des Schluchsees, das auf ein gutes ökologisches Potenzial im Ist-Zustand verweist. Analoges gilt auch für den Sauerstoffgehalt und den pH. In RPF (2009) heißt es auf S. 34 „Das für die Gewässer Baden-Württembergs zur Begrenzung des Algen-wachstums definierte Ziel von 0,2 mg/l o-PO4-P wird im gesamten TBG 20 eingehal-ten“. Es ist im Ist-Zustand von einem guten bis sehr guten ökologischen Potenzial aus-zugehen.

Planfall und Nullfall

Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nur gering vom Ist-Zustand.

Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betriebes möglich sind.

Kurzrevision

Die Kurzrevision findet im Winterhalbjahr statt. Die Daten zeigen, dass im Winter keine Schichtung der Temperatur, des Sauerstoffgehaltes und des pH-Wertes vorhanden ist. Wirkungen auf den verkleinerten Wasserkörper auf die Temperatur, den Sauerstoffgeh-alt, den pH und die Trophie sind nicht zu erwarten.

Das ökologische Potenzial wird nicht verändert. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da eine Kurzrevision für den Betrieb des Schluchsees unerlässlich ist.

3.3.4.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Die übergeordneten großräumig dominierten flussgebietsspezifischen Schadstoffe kön-nen durch den Betrieb des Schluchsees inkl. der Kurzrevision nicht beeinflusst werden.

Hinsichtlich der Flussgebietsspezifische Schadstoffe befindet sich der Schluchsee in einem guten ökologischen Potenzial.

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3.3.4.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Nach RPF (2015) heran, werden die bromierten Diphenylether, Quecksilber, bestimmte PAK-Verbindungen als Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung eingestuft. Für einige dieser Stoffe ist von einer flächendeckenden Belastung und somit auch von einer Belastung aller Seen im BG Hochrhein auszugehen, so dass alle Seewasserkörper als chemisch beeinträchtigt eingestuft werden.

Wirkungen durch den Betrieb und die Kurzrevision auf die chemischen Qualitätskompo-nenten sind nicht vorhanden, da der chemische Zustand durch großräumige Schadstof-fe dominiert wird.

Der chemische Zustand des Schluchsees ist demnach als nicht gut einzustufen. Ur-sächlich ist aber nicht die Fortführung der Bewirtschaftung des Schluchsee.

3.3.4.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schluchsees

Der Schluchsee weist auch bei Fortführung des Betriebes und unter Beachtung der Kurzrevision das höchste Potenzial auf.

Der Schluchsee weist auch bei Fortführung des Betriebes und unter Beachtung der Kurzrevision einen nicht guten chemischen Zustand auf.

Seec

ode

Ökologisches Potenzial Chemischer Zustand

Biologie FG

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Hydro-morph.

Phy-sik.-

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3.3.5 Titisee

Die wesentliche Änderung am Titisee ist die Aufgabe der Bewirtschaftung und die Ein-stellung des Titisees auf den bisherigen MW des Sommers mit 845,2 m ü. NN für das ganze Jahr. Die derzeitigen starken Wasserspiegelschwankungen werden in ein natur-nahes Regime überführt und sollten, von Extremjahren abgesehen, nicht mehr als 0,2 m betragen. Das aus dem Seebach zugeführte Wasser wird über das Titisee-Auslaufbauwerk in die Gutach abgegeben. Der Titisee wird somit deutlich naturnäher werden und es sind insgesamt positive Wirkungen anzunehmen. In den nachfolgenden Ausführungen werden die Daten zur Bewertung des Ist-Zustandes deshalb nicht mehr wiederholt.

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3.3.5.1 Biologische Qualitätskomponenten

Negative Wirkungen durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sind nicht vorhanden. Der Nullfall entspricht mit nur sehr geringen Abweichungen dem Planfall.

Die biologischen Qualitätskomponenten im Titisee werden auch nach Beendigung der Bewirtschaftung im Vergleich Planfall mit Ist-Zustand und Planfall mit Nullfall den guten ökologischen Zustand beibehalten. Das Phytoplankton weist einen sehr gut ökologischen Zustand auf.

3.3.5.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Wasserhaushalt

Der zukünftige Betrieb des Titisees ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Bewirtschaf-tung nicht mehr stattfindet. Das Auslauf-Bauwerk wird so gestaltet, dass sich der mittle-re Wasserstand bei 845,20 m ü. NN einstellen wird. Der Zulauf wird dem Auslauf ent-sprechen. Die Wasserspiegelschwankungen werden sich zwischen einen Niedrigwas-serstand von etwa 845,00 m ü. NN und einem mittleren Hochwasserstand von etwa 845,70 m ü. NN bewegen, wobei überwiegend 0,2 m erreicht werden. Bei extremen Hochwasserereignissen kann der Seespiegel auch wieder auf Werte über 846 m ü. NNN ansteigen. Der Zufluss und die Wassererneuerungszeit bleiben gleich. Der Titisee wird sich so deutlich hinsichtlich aller hydromorphologischen Qualitätskomponenten einem naturnahen Zustand annähern. Dem Titisee wird durch die beantragten Mindestwassermengen von 0,66 MNQ im See-bach-System wird bisher die fast analoge Wassermenge zugeführt. Die Wasserzufuhr wird aber kontinuierlich den natürlichen Schwankungen entsprechend erfolgen und nicht konzentriert in besonders niederschlagsarmen Zeiten.

Ufermorphologie und Wasserhaushalt

Änderungen der Ufermorphologie sind nicht vorhanden. Der gute ökologische Zustand bleibt erhalten. Das Seenforschungsinstitut Langenargen hat 2014 den Titisee als be-einträchtigt eingestuft. Auch hier sind keine Änderungen zu erwarten, da die Ufermor-phologie von der Aufgabe der Bewirtschaftung unbeeinflusst ist.

Einstufung des ökologischen Zustands

Der Wasserhaushalt und die Ufermorphologie werden im Vergleich Planfall mit Ist-Zustand und Planfall mit Nullfall den guten ökologischen Zustand / Ziel erreicht bei-behalten.

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3.3.5.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.3.5.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die Datenlage ist wie in Abschnitt 3.2.2.2, S. 134ff beschrieben. Effekte auf das Tempe-raturregime und den Sauerstoffgehalt durch die veränderte Bewirtschaftung sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil ist das Temperaturregime und der Sauerstoffgehalt als deut-lich naturnäher einzustufen. Auch Wirkungen auf die Trophie sind nicht zu erwarten.

Die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten werden auch nach Aufgabe der Titiseebewirtschaftung im Vergleich Planfall mit Ist-Zustand und Planfall mit Nullfall in einem sehr guten ökologischen Zustand verbleiben.

3.3.5.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Im Bewirtschaftungsplan von 2015 wird der Titisee als „Jahreskennwert < Umweltquali-tätsnorm (guter Zustand))“ eingestuft. Auf die großräumig bedingten Schadstoffe hat die Aufgabe der Titiseebewirtschaftung keinen Einfluss.

Hinsichtlich der Flussgebietsspezifische Schadstoffe befindet sich der Titisee auch nach Aufgabe der Bewirtschaftung im Vergleich Planfall mit Ist-Zustand und Planfall mit Nullfall in einem guten ökologischen Zustand.

3.3.5.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Laut RPF (204) ist der Titisee ist durch Einträge aus diffusen Quellen und durch be-stimmte Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung belastet. Wirkungen durch die Aufgabe der Bewirtschaftung auf die chemischen Qualitätskomponenten sind nicht vorhanden, da der chemische Zustand durch großräumige Schadstoffe dominiert wird.

Der chemische Zustand des Titisees ist auch nach Aufgabe der Titiseebewirtschaf-tung als nicht gut einzustufen.

3.3.5.5 Einstufung der Zustandsklasse des Titisees

Der ökologische Zustand des Titisee verbleibt auch nach Aufgabe der Titiseebewirt-schaftung unverändert in einem guten Zustand.

Der chemische Zustand verbleibt auch nach Aufgabe der Titiseebewirtschaftung in einem nicht guten Zustand.

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Die Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 165

3.3.6 Schwarzabecken

Das Schwarzabecken ist ein künstlich verändertes Gewässer, aber aufgrund seiner Größe nicht Teil des Seenwasserkörpers. Das Becken ist jedoch untrennbar mit dem Schluchsee als Oberbecken verbunden und wird daher hier bearbeitet.

3.3.6.1 Biologische Qualitätskomponenten

Phytoplankton, MZB, Makrophyten und Fische

Phytoplankton, MZB und Makrophyten weisen einen unbefriedigenden bis schlechten Ist-Zustand auf. Der Betrieb des Schwarzabeckens soll nicht geändert werden.

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Bewertung OWK Ökologischer Zustand / Potenzial der Oberflächenwasserkörper – Teil Seen Juli 2016

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Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nicht vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betriebes mög-lich sind.

Der unbefriedigende bis schlechte Ist-Zustand der biologischen Qualitätskomponenten wird sich auch durch die Kurzrevision nicht ändern. Es ist auch bei der Kurzrevision vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da die Kurzrevision notwendig ist, um den Betrieb des Schwarzabeckens zu ermöglichen.

Einstufung des ökologischen Potenzials

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zu Ist-Zustand vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

Während und nach Durchführung der Kurzrevision ist vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

3.3.6.2 Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten weisen auf einen schlechten ökologi-schen Ist-Zustand des Schwarzabeckens hin. Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nicht vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betriebes mög-lich sind.

Der unbefriedigende bis schlechte Ist-Zustand der hydromorphologischen Qualitäts-komponenten wird sich auch durch die Kurzrevision nicht ändern. Es ist auch bei der Kurzrevision vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da die Kurzrevision notwendig ist, um den Betrieb des Schwarzabeckens zu ermöglichen.

Einstufung des ökologischen Potenzials

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zu Ist-Zustand vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

Während und nach Durchführung der Kurzrevision ist vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

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3.3.6.3 Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponen-ten

3.3.6.3.1 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Der Sauerstoffgehalt, der pH-Wert und die trophische Belastung verweisen auf einen guten ökologischen Ist-Zustand. Die Temperatur weist einen nicht guten ökologischen Zustand auf.

Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nicht vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betriebes mög-lich sind.

Während der Kurzrevision sind kurzfristige Änderungen der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten vorhanden, die sich durch den Betrieb schnell wie-der auf das Niveau vor der Kurzrevision einstellen werden.

Einstufung des ökologischen Potenzials

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zu Ist-Zustand vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

Während und nach Durchführung der Kurzrevision ist vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

3.3.6.3.2 Chemische Qualitätskomponenten - Flussgebietsspezifische Schadstof-fe

Eigene Daten liegen nicht vor. Basierend auf den Daten aus dem BWP von 2015 zum Schluchsee und Titisee ist das ökologische Potenzial gut.

Die Bewirtschaftung im Planfall und im Nullfall unterscheidet sich nicht vom Ist-Zustand. Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe werden durch die Kurzrevision nicht beein-flusst.

Einstufung des ökologischen Potenzials

Im Planfall und im Nullfall ist im Vergleich zu Ist-Zustand vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen.

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2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 168

Während und nach Durchführung der Kurzrevision ist vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen. Der Systematik in Baden-Württemberg folgend, ist das ökolo-gische Potenzial gut.

3.3.6.4 Chemischer Zustand / Prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Laut RPF (2015) ist der Titisee ist durch Einträge aus diffusen Quellen und durch be-stimmte Stoffe mit ubiquitärer Verbreitung belastet. Wirkungen durch die unveränderte Fortführung der Bewirtschaftung und der Kurzrevision auf die chemischen Qualitäts-komponenten sind nicht vorhanden, da der chemische Zustand durch großräumige Schadstoffe dominiert wird.

Der chemische Zustand des Schwarzabeckens ist aufgrund externer, vorhabensun-abhängiger Faktoren als nicht gut einzustufen.

3.3.6.5 Einstufung der Zustandsklasse des Schwarzabeckens

Es ist im Plan- und im Nullfall vom höchsten ökologischen Potenzial auszugehen, da betriebliche Änderungen nicht ohne signifikante Einschränkungen des Betriebes möglich sind.

Das Schwarzabecken weist auch bei Fortführung des Betriebes einen nicht guten chemischen Zustand auf.

Seen

ame

Ökologisches Potenzial Chemischer Zustand

Biologie FG

spez. Schad.

Hydro-morph.

Phy-sik.-

chem.

ökol

ogis

ches

Pot

enzi

al

verschieden Parame-ter

Fisc

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ößen

Schwarzabecken

1 1 1 1 1 2* 1 1 1 1 3

*: Systematik analog Bewirtschaftungsplan 2015

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Bewertung OWK Zustand des Grundwasserkörpers Juli 2016

2015-06-12_NKH_WK Bewertung rev09_AGLN.doc 170

4 Zustand des Grundwasserkörpers

Der Vorhabensraum liegt im Bereich des Teilbearbeitungsgebiets Nr. 20 „Hochrhein (BW) Eschenzer Horn bis oberh. Aare“ und umfasst folgende Grundwasserkörper (GWK):

GWK Kristallin des Schwarzwaldes, GWK Buntsandstein des Schwarzwaldes, gGWK Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“.

4.1 Ergebnisse des Bewirtschaftungsplans von 2015

4.1.1 Signifikante Belastungen und anthropogene Auswirkungen auf den Zu-stand des Grundwassers

Im BWP von 2015 wurden folgende Parameter und Schwellenwerte nach GrwV (2010) unter Berücksichtigung natürlicher und geogener Hintergrundwerte als signifikant aus-gewählt:

Nitrat (NO3): > 50 mg/l, Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden einschließlich relevanter Stoffwech-

sel, Abbau- und Reaktionsprodukte: jeweils > 0,1 μg/l, insgesamt > 0,5 μg/l, Arsen (As): > 10 μg/l, Cadmium (Cd): > 0,5 μg/l, Blei (Pb): > 10 μg/l, Quecksilber (Hg): > 0,2 μg/l, Ammonium (NH4): > 0,5 mg/l, Chlorid (Cl): > 250 mg/l, Sulfat (SO4): > 240 mg/l, Summe aus Tri- und Tetrachlorethen: > 10 μg/l.

Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers wurde anhand grundwasserhydrologi-scher Zeitreihen bewertet. Hierfür wurden die WRRL-Messstellen zur mengenmäßigen Überwachung mit langjährigen Beobachtungsreihen herangezogen. Zudem wurden für die Grundwasserkörper überschlägige Wasserbilanzen erstellt, bei denen die Entnah-men der durchschnittlichen Grundwasserneubildung aus Niederschlag gegenüberge-stellt wurden.

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Bewertung OWK Zustand des Grundwasserkörpers Juli 2016

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4.1.1.1 Belastungen des Grundwassers

4.1.1.1.1 Wasserentnahmen

Die Grundwasserkörper im BG Hochrhein sind nach dem BWP von 2015 überwiegend Festgesteins-Grundwasserkörper, die große Mengen Grundwasser speichern und für die öffentliche Wasserversorgung und für gewerbliche und industrielle Zwecke genutzt werden. Insgesamt werden im Bearbeitungsgebiet 25,9 Mio. m³ Grundwasser pro Jahr für die öffentliche und 28,1 Mio. m³ für die industrielle Wasserversorgung entnommen.

Die für die Trink- und Brauchwassernutzung geförderten Wassermengen in den Grund-wasserkörpern des BG Hochrhein betragen rund 8 % der Grundwasserneubildung. Trendanalysen der ausgewerteten Grundwasserstände und Quellschüttungen für lang-jährige Messreihen von mehr als 15 Jahren belegen eine gleich bleibende Entwick-lungstendenz.

4.1.1.1.2 Diffuse Quellen – Nitrat

Im BG Hochrhein stammen die diffusen Belastungen durch Nitrat nach dem BWP von 2015 meist von großflächigen Emissionen in Gebieten mit landwirtschaftlicher Nutzung. Untergeordnet trägt auch die atmosphärische Deposition aus Industrie und Verkehr da-zu bei. Von der Nitratbelastung betroffen ist vor allem ein Grundwasserkörper im oberen Wutachgebiet, der Belastungsschwerpunkt liegt zwischen Bonndorf im Schwarzwald und Blumberg, wo auf den Hochflächen des Muschelkalks intensiver Ackerbau betrie-ben wird. Auch Grünlandumbruch leistete in den vergangenen Jahren einen nennens-werten Beitrag zur Nitratemission.

4.1.1.1.3 Diffuse Quellen – Pflanzenschutzmittel

Erhöhte Konzentrationen an Pflanzenschutzmitteln (PSM) und deren Abbauprodukten werden nach dem BWP von 2015 im BG Hochrhein vereinzelt festgestellt. Diese stam-men vorrangig aus der Verwendung in der Landwirtschaft, aber auch von öffentlichen Verkehrsflächen. Insgesamt handelt es sich bei den Funden durchweg um lokale Belas-tungen, die keine Ausweisung einer größeren belasteten Fläche mit mehr als 25 km² zur Folge haben.

4.1.1.1.4 Andere anthropogene Belastungen

Unter Berücksichtigung der entsprechenden geogenen Hintergrundwerte waren nach dem BWP von 2015 keine anderen flächenhaften Belastungen zu ermitteln.

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4.1.1.2 Auswirkungen der Belastungen auf das Grundwasser

4.1.1.2.1 Wasserentnahmen

Auf Basis von Trendbetrachtungen und Gegenüberstellungen der bekannten Entnah-memengen und der Grundwasserneubildung aus Niederschlag sowie anhand detaillier-ter Wasserbilanzen konstatiert der BWP von 2015, dass die Wasserentnahmen im BG Hochrhein zu keiner Ausweisung von gefährdeten Grundwasserkörpern hinsichtlich der Menge oder zur Verschlechterung des Zustands von assoziierten Oberflächenwasser-körpern führen.

4.1.1.2.2 Chemische Zusammensetzung – Anreicherung von Schadstoffen

Im BG Hochrhein stellt Nitrat nach dem BWP von 2015 die wesentliche Beeinträchti-gung des Grundwassers dar. Es wurde bezüglich Nitrat mit dem Grundwasserkörper Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ bereits 2009 ein gefährdeter Grundwasserkörper aus-gewiesen, dessen Abgrenzungen bis an die Schwarza unterhalb Häusern und damit bis an den Projektraum NKH heran reichen.

4.1.1.2.3 Andere Beeinträchtigungen

Weitere Beeinträchtigungen des Grundwassers auf Basis der Parameter der Anlage 2 GrwV, die die Ausweisung gefährdeter Grundwasserkörper bedingt hätten, waren nach dem BWP von 2015 nicht festzustellen. Entweder war die räumliche Ausdehnung der Belastung zu gering oder die erhöhten Stoffgehalte waren geogener Natur.

4.1.2 Risikoanalyse

4.1.2.1 Ergebnisse

Im BWP von 2015 wurden in den bisher als „nicht gefährdet“ eingestuften GWK keine anthropogenen Entwicklungen identifiziert, die eine Zielerreichung in Frage stellen wür-den.

Das Ergebnis der Risikoanalyse für den gefährdeten Grundwasserkörper (gGWK) Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ wird in der Tab. 3-6 im BWP von 2015 auf S. 94 wie folgt zusammengefasst.

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Bewertung OWK Zustand des Grundwasserkörpers Juli 2016

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4.1.2.2 Bewertung des Grundwassers

Die Einstufung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands erfolgt entsprechend § 4 (1) und § 4 (1) GrwV mit gut oder schlecht. Es erfolgt keine zusam-menfassende Bewertung.

4.1.2.3 Ergebnis mengenmäßiger Zustand

Im BWP von 2015 ergab die Trendanalyse der Grundwassermessstellen im hydrogeo-logisch abgegrenzten Grundwasserkörper „Kristallin des Schwarzwaldes“ mit dem Un-tersuchungsgebiet eine gleich bleibende Entwicklungstendenz.

Die überschlägige Wasserbilanz ergab nach dem BWP von 2015 für den Grundwasser-körper „Kristallin des Schwarzwaldes“ mit einer Fläche von 3.841,43 km² eine Grund-wasserneubildung von 1.120.279.295 m³/a und eine Entnahmerate von 3,6 % der Grundwasserneubildung.

Im Ergebnis stellt der BWP von 2015 fest, dass in Baden-Württemberg alle Grundwas-serkörper hinsichtlich der Grundwassermenge in gutem Zustand sind.

Die Grundwasserkörper im mit dem Projektraum NKH sind hinsichtlich der Grund-wassermenge in einem guten Zustand.

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4.1.2.4 Ergebnis chemischer Zustand

Die Grundwasserkörper (GWK) des Untersuchungsgebiets sind entsprechend dem BWP von 2015 überwiegend als nicht gefährdete Grundwasserkörper eingestuft.

Die Grundwasserkörper im Projektraum NKH sind hinsichtlich des chemischen Zu-stands in einem guten Zustand.

Bezüglich Nitrat ist mit dem gGWK Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ ein bereits 2009 als gefährdet eingestufter Grundwasserkörper vorhanden, dessen Abgrenzungen bis an die Schwarza unterhalb Häusern und damit bis an den Projektraum NKH heran reichen.

Der randlich den Projektraum NKH erreichende GWK Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ ist hinsichtlich des chemischen Zustands in einem schlechten Zustand.

Da im Projekt NKH keine Untersuchungen zum Grundwasser durchgeführt wurden, wird die Einstufung übernommen.

4.2 Ergebnisse auf Basis der Erhebungen und Planung NKH

4.2.1 Grundlagen

Eigene Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Es wird auf die Datengrundlagen des BWP von 2015 zurückgegriffen.

4.2.2 Einstufung des Zustands der Grundwasserkörper

Die Einstufung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands erfolgt entsprechend § 4 (1) und § 4 (1) GrwV mit gut oder schlecht. Es erfolgt keine zusam-menfassende Bewertung.

4.2.2.1 Ergebnis mengenmäßiger Zustand

Hydrogeologisch liegt das überwiegende Untersuchungsgebiet der Oberstufe Häusern innerhalb des Grundwasserkörpers „Kristallin des Schwarzwaldes“. Kleine randliche Teile liegen im Buntsandstein des Schwarzwaldes. Als Kristallingesteine stehen im Un-tersuchungsgebiet zum einen Gneise, vorwiegend im Nordwesten am Feldbergmassiv und zum anderen Granite, vor allem im Umfeld des Schluchsees und der Schwarza an. Diese Kristallingesteine sind geklüftet und generell nur mäßig bis gering durchlässig, so dass diese Gesteine überwiegend als Grundwassergeringleiter einzustufen sind. Eine Wassergewinnung erfolgt im Untersuchungsgebiet aus diesen Gesteinen nur lokal über Quellfassungen. Diese liegen im Einzugsgebiet der Oberstufe Häusern alle oberhalb

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der Fassungen und Stauseen. Daher besteht durch die Wasserausleitung keine Beein-flussung der Quellen im Kristallin-Grundwasserleiter.

Neben dem geklüfteten Festgestein zählen zum Grundwasserkörper „Kristallin des Schwarzwaldes“ aber auch die in den Tälern anstehenden quartären Lockergesteins-sedimente. Diese bestehen aus eiszeitlichen Becken- und Moränensedimenten mit lokal auftretenden fluviatilen Kiesen und Sanden. Insbesondere die Kiese und Sande, die bis zu etwa 40 m Mächtigkeit erreichen können, fungieren als Grundwasserleiter und zeichnen sich durch eine hohe Durchlässigkeit und ein hohes Wasserspeichervermö-gen aus. Diese sandig-kiesigen Talsedimente bilden die Grundlage der Trinkwassergewinnung über Brunnen im Untersuchungsgebiet. So stehen im Seebachtal die zwei Brunnen des Wassergewinnungsgebietes Feldberg-Seebachtal und ein Brunnen des Wassergewin-nungsverbandes Hinterzarten, im Gutachtal insgesamt 6 Tiefbrunnen des WBV Titisee-Neustadt und im Haslachtal 2 Brunnen des Wassergewinnungsgebietes Gruppenwas-serversorgung Hochschwarzwald. Die Grundwasserentnahme erfolgt aus den Sanden und Kiesen, die hydraulisch mit den Fließgewässern Seebach, Gutach und Haslach in Kontakt stehen. Die Fließgewässer befinden sich unterhalb der Fassungen des Hangkanals und sind entsprechend durch die Wasserausleitung in ihren Abflussmengen beeinflusst, das heißt in ihrem Abfluss reduziert. Die Lockergesteinsgrundwasserleiter werden aber fast ausschließlich durch die Grundwasserneubildung (Niederschlag und Versickerung) in ihren Einzugsgebieten wieder ergänzt. Die Einzugsgebiete decken sich mit den Was-serschutzgebieten. Eine Infiltration von Oberflächenwasser aus den Fließgewässern in den Grundwasserkörper kann zwar in begrenzter Menge temporär bei niedrigen Grundwasserständen und lokal an besonders durchlässigen Sohlabschnitten der Ge-wässer stattfinden, wie z.B. am Seebach beim Michelhof oder an der Haslach oberhalb Lenzkirch. Der mengenmäßige Zustand der Grundwasserkörper wird durch das lokal und temporär aus Fließgewässern versickernde Oberflächenwasser aufgrund dessen geringer Menge nicht beeinflusst. Die Grundwasservorkommen in den Sanden und Kie-sen, die die Brunnen erschließen, enthalten ein ausreichendes Grundwasserdargebot.

Generell fließt das Grundwasser den Fließgewässern zu, was durch die Abflusszunah-me in den Messpegeln auch nachgewiesen werden kann. Daher ist eine quantitative Beeinträchtigung der Grundwasserkörper in den Talsedimenten und den dortigen Brun-nen auszuschließen. Eine qualitative Beeinflussung der Grundwasserkörper unterhalb der Fassungen ist ebenfalls auszuschließen, da durch die Wasserentnahme in den Fassungen aus den Fließgewässern keine qualitative Beeinflussung der Fließgewässer entsteht und damit auch eine Beeinträchtigung der Grundwasserleiter auszuschließen ist. Eine geringfügige Temperaturbeeinflussung durch die Mindestwasserabgabe von temporär um einige Grad kälteren oder wärmeren Wasser aus den Speicherseen wirkt sich nicht auf das Grundwasser aus.

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Die Grundwasserstandsreaktion auf Wasserspiegelschwankungen in den bewirtschafte-ten Seen erstreckt sich in ihrer Reichweite aufgrund der geologisch bedingten begrenz-ten hydraulischen Anbindung bis maximal etwa 100 m in den Grundwasserkörper hin-ein. Die Grundwasserstandsänderungen sind räumlich begrenzt, so dass die Auswir-kung auf den Grundwasserkörper insgesamt zu vernachlässigen ist.

Die Oberstufe Häusern hat maximal sehr geringe Auswirkungen auf die Grundwasser-neubildungsrate entlang der Fließgewässer und um die Speicherseen und damit auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper.

Es ergibt sich folgendes Ergebnis:

Die Grundwasserkörper im Projektraum NKH sind hinsichtlich der Grundwassermen-ge in einem guten Zustand.

4.2.2.2 Ergebnis chemischer Zustand

Das Projekt NKH hat keine Auswirkungen auf den chemischen Zustand der Grundwas-serkörper.

Es ergibt sich folgendes Ergebnis:

Die Grundwasserkörper im Projektraum NKH sind hinsichtlich des chemischen Zu-stands in einem guten Zustand.

Bezüglich Nitrat ist mit dem gGWK Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ ein bereits 2009 als gefährdet eingestufter Grundwasserkörper vorhanden, dessen Abgrenzungen bis an die Schwarza unterhalb Häusern und damit bis an den Projektraum NKH heran reichen. Durch das Projekt NKH ergeben sich keine Veränderungen.

Der randlich den Projektraum NKH erreichende GWK Nr. 9.4 „Oberes Wutachgebiet“ ist hinsichtlich des chemischen Zustands in einem schlechten Zustand.

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Bewertung OWK Literaturverzeichnis Juli 2016

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Bewertung OWK Literaturverzeichnis Juli 2016

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Schaumburg, J., Schranz, C., Stelzer, D., Vogel, A.; Gutowski, A. (2012): Handlungsanweisung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. http:// www.lfu.bayern.de/ was-ser/forschung_und_projekte/ PHYLIB_deutsch/ verfahrensanleitung/ index.htm.

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Bewertung OWK Anhang Juli 2016

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6 Anhang

Tabelle 6.1: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MuP für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] 1 oben Sägenbach 662,4 2,82 1 unten Sägenbach (oh PS) 710,7 3,03 1 unten Sägenbach (uh PS) 744,1 3,17 2 oben Goldersbach 169,8 0,72 2 unten Goldersbach (oh PS) 201,0 0,86 2 unten Goldersbach (uh PS) 215,7 0,92 3 oben Seebach 313,3 1,33 3 unten Seebach (oh PS) 315,9 1,34 3 unten Seebach (uh PS) 317,1 1,35 Seebach 1 Seebach 565,2 2,41 Seebach 2 Seebach 1.907,6 8,12 Seebach 3 Seebach 2.079,7 8,85 Seebach 4 Seebach 2.673,2 11,38 4 oben Waldhofbach 122,7 0,52 4 unten Waldhofbach (oh PS) 124,4 0,53 4 unten Waldhofbach (uh PS) 124,7 0,53 5 oben Wannenbach 60,3 0,26 5 unten Wannenbach (oh PS) 68,2 0,29 5 unten Wannenbach (uh PS) 156,8 0,67 gutach 1 Gutach (oh PS) 3.289,8 14,01 gutach 1 Gutach (uh PS) 3.444,0 14,66 WU105.00 Wutach 3.577,3 15,23 gutach 2 Gutach 3.668,6 15,62 gutach 3 Gutach 5.100,9 21,72 WU902.00 Wutach 22.789,1 97,02 WU110.00 Langenordnach 4.686,0 19,95 6 oben Haslachbach 181,9 0,77 6 unten Haslachbach (oh PS) 218,8 0,93 6 unten Haslachbach (bis Hangrohrkanal) 228,1 0,97 WU201.00 Haslach 887,5 3,78 7 oben Schwarzenbach 161,6 0,69 7 unten Schwarzenbach (oh PS) 199,0 0,85 7 unten Schwarzenbach (uh PS) 199,6 0,85

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Tabelle 6.2: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MuP für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] WU810.00 Schlücht 8.330,5 41,44 WU806.00 Mettma 1.144,0 5,69 Schwarza 1 Schwarza (oh PS) 4.752,7 23,64 Schwarza 1 Schwarza (uh PS) 5.343,4 26,58 Schwarza 2 Schwarza 6.537,1 32,52 Schwarza 3 Schwarza (oh PS) 6.624,2 32,95 Schwarza 3 Schwarza (uh PS) 7.263,4 36,13 WU814.00 Schwarza 8.347,1 41,53 8 oben Aubach 232,0 1,15 8 unten Aubach (oh PS) 238,4 1,19 8 unten Aubach (uh PS) 251,1 1,25 9 oben Kesselbach 92,7 0,46 9 unten Kesselbach (oh PS) 142,5 0,71 9 unten Kesselbach (uh PS) 173,6 0,86 10 oben Habsmoosbächle 382,1 1,90 10 unten Habsmoosbächle (oh PS) 413,8 2,06 10 unten Habsmoosbächle (uh PSn) 430,4 2,14 11 oben Taubach 211,3 1,05 11 unten Taubach (oh PS) 236,1 1,17 11 unten Taubach (uh PS) 236,4 1,18 12 oben Dreherhäusleweiherbach 263,5 1,31 12 unten Dreherhäusleweiherbach (oh PS) 272,8 1,36 12 unten Dreherhäusleweiherbach (uh PS) 273,0 1,36

Tabelle 6.3: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MZB für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. VS = Modul Versauerung; S + AD = Module Saprobie und Allg. Degradation; WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] VS Anteil [%] S + AD

WU102.00 Sägenbach 976,9 4,16 4,16 1 oben Sägenbach 662,4 2,82 2,82 1 unten Sägenbach (oh PS) 710,7 3,03 3,03 1 unten Sägenbach (uh PS) 744,1 3,17 3,17 WU001.00 Goldersbach 155,3 0,66 0,66 2 oben Goldersbach 169,8 0,72 0,72 2 unten Goldersbach (oh PS) 201,0 0,86 0,86 2 unten Goldersbach (uh PS) 215,7 0,92 0,92 3 oben Seebach 313,3 1,33 1,33 3 unten Seebach (oh PS) 315,9 1,34 1,34 3 unten Seebach (uh PS) 317,1 1,35 1,35 Seebach 1 Seebach 565,2 2,41 2,41 Seebach 2 Seebach 1.907,6 8,12 8,12 Seebach 3 Seebach 2.079,7 8,85 8,85

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Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] VS Anteil [%] S + AD

Seebach 4 Seebach 2.673,2 11,38 11,38 4 oben Waldhofbach 122,7 0,52 0,52 4 unten Waldhofbach (oh PS) 124,4 0,53 0,53 4 unten Waldhofbach (uh PS) 124,7 0,53 0,53 5 oben Wannenbach 60,3 0,26 0,26 5 unten Wannenbach (oh PS) 68,2 0,29 0,29 5 unten Wannenbach (uh PS) 156,8 0,67 0,67 gutach 1 Gutach (oh PS) 3.289,8 - 14,01 gutach 1 Gutach (uh PS) 3.444,0 - 14,66 WU105.00 Wutach 3.577,3 15,23 15,23 gutach 2 Gutach 3.668,6 15,62 15,62 gutach 3 Gutach 5.100,9 21,72 21,72 WU112.00 Wutach 12.856,6 - 54,74 WU902.00 Wutach 22.789,1 - 97,02 WU110.00 Langenordnach 4.686,0 19,95 19,95 6 oben Haslachbach 181,9 0,77 0,77 6 unten Haslachbach (oh PS) 218,8 - 0,93 6 unten Haslachbach (bis Hangrohrkanal) 228,1 - 0,97 WU201.00 Haslach 887,5 3,78 3,78 WU207.00 Haslach 4.475,8 19,06 19,06 WU302.00 Rötenbach 2.156,0 9,18 9,18 7 oben Schwarzenbach 161,6 0,69 0,69 7 unten Schwarzenbach (oh PS) 199,0 0,85 0,85 7 unten Schwarzenbach (uh PS) 199,6 0,85 0,85

Tabelle 6.4: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für MZB für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. WU + Nr. = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; uh = unterhalb; oh = oberhalb.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] WU803.00 Schlücht 2.121,5 10,55 WU810.00 Schlücht 8.330,5 41,44 WU806.00 Mettma 1.144,0 5,69 WU809.00 Mettma 3.046,2 15,15 WU815.99 Fohrenbach 1.254,7 6,24 Schwarza 1 Schwarza (oh PS) 4.752,7 23,64 Schwarza 1 Schwarza (uh PS) 5.343,4 26,58 WU813.00 Schwarza 5.606,3 27,89 Schwarza 2 Schwarza 6.537,1 32,52 Schwarza 3 Schwarza (oh PS) 6.624,2 32,95 Schwarza 3 Schwarza (uh PS) 7.263,4 36,13 WU814.00 Schwarze 8.347,1 41,53 8 oben Aubach 232,0 1,15 8 unten Aubach (oh PS) 238,4 1,19 8 unten Aubach (uh PS) 251,1 1,25 9 oben Kesselbach 92,7 0,46 9 unten Kesselbach (oh PS) 142,5 0,71 9 unten Kesselbach (uh PS) 173,6 0,86 10 oben Habsmoosbächle 382,1 1,90 10 unten Habsmoosbächle (oh PS) 413,8 2,06

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Bewertung OWK Anhang Juli 2016

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Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] 10 unten Habsmoosbächle (uh PSn) 430,4 2,14 11 oben Taubach 211,3 1,05 11 unten Taubach (oh PS) 236,1 1,17 11 unten Taubach (uh PS) 236,4 1,18 12 oben Dreherhäusleweiherbach 263,5 1,31 12 unten Dreherhäusleweiherbach (oh PS) 272,8 1,36 12 unten Dreherhäusleweiherbach (uh PS) 273,0 1,36

Tabelle 6.5: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für die Fische für den OWK 20-02. Bezugsfläche ist der OWK 20-02 = 23.488,1 ha. # = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke; oh = oberhalb; uh = unterhalb.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] Wutach (Seebach) bei Bartelshof # Wutach 2.162,6 9,21 Wutach (Gutach) bei Scheuerhof # Wutach 3.693,6 15,73 Wutach (Gutach) bei Zipfelsäge # Wutach 12.381,7 52,71 Sägenbach_oben Sägenbach 662,4 2,82 Sägenbach unten_1 oh PS Sägenbach 717,0 3,05 Sägenbach unten_1 Sägenbach 744,1 3,17 Sägenbach unten_2 Sägenbach 1.002,3 4,27 Goldersbach_oben Goldersbach 172,5 0,73 Goldersbach unten oh PS Goldersbach 180,7 0,77 Goldersbach unten Goldersbach 215,7 0,92 Seebach_oben Seebach 314,5 1,34 Seebach_unten_1 oh PS Seebach 316,3 1,35 Seebach_unten_1 Seebach 317,1 1,35 Seebach_unten_2 Seebach 565,2 2,41 Seebach_unten_3 Seebach 2.079,6 8,85 Seebach_unten_4 Seebach 2.435,7 10,37 Waldhofbach_oben Waldhofbach 122,7 0,52 Waldhofbach_unten oh PS Waldhofbach 123,6 0,53 Waldhofbach_unten Waldhofbach 124,7 0,53 Wannenbach_oben Wannenbach 60,1 0,26 Wannenbach_unten oh PS Wannenbach 67,4 0,29 Wannenbach_unten Wannenbach 107,9 0,46 Waldhof-Nebenbach NN-TZ1 57,6 0,25 Haslachbach_oben Haslachbach 183,7 0,78 Haslachbach_unten oh PS Haslachbach 207,5 0,88 Haslachbach_unten Haslachbach 228,1 0,97 Haslachbach_unten_1 Haslachbach 751,3 3,20 Haslachbach_unten_2 Haslachbach 976,2 4,16 Schwarzenbach_oben Schwarzenbach 151,6 0,65 Schwarzenbach_unten oh PS Schwarzenbach 176,3 0,75 Schwarzenbach_unten Schwarzenbach 199,6 0,85 Gutach_1 Gutach 3.366,4 14,33 Gutach_2 Gutach 3.693,6 15,73

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Bewertung OWK Anhang Juli 2016

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Tabelle 6.6: Fläche und Anteil der Einzugsgebiete der Probestellen für die Fische für den OWK 20-04. Bezugsfläche ist der OWK 20-04 = 20.100,8 ha. # = Probestellen des Landes BW; PS = Probestrecke.

Probestelle Gewässer EZG [ha] Anteil [%] Schwarza bei Eichholz # Schwarza 7.718,0 38,40 Mettma bei Buggenrieder Mühle # Mettma 2.755,9 13,71 Schlücht oberhalb der Schwarz-wiesenbachmündung #

Schlücht 1.792,6 8,92 Schwarza 1 oh PS Schwarza 4.570,2 22,74 Schwarza 1 Schwarza 4.579,1 22,78 Schwarza 2 Schwarza 5.881,8 29,26 Schwarza 3 Schwarza 6.400,1 31,84 Schwarza 4 oh PS Schwarza 6.607,8 32,87 Schwarza 4 Schwarza 6.621,3 32,94 Schwarza 5 Schwarza 7.260,5 36,12 Aubach_oben Aubach 232,0 1,15 Aubach_unten oh PS Aubach 234,8 1,17 Aubach_unten Aubach 239,7 1,19 Kesselbach_oben Kesselbach 92,7 0,46 Kesselbach_unten oh PS Kesselbach 119,5 0,59 Kesselbach_unten Kesselbach 144,8 0,72 Habsmoosbach_oben Habsmoosbach 382,1 1,90 Habsmoosbach_unten_1 oh PS Habsmoosbach 390,8 1,94 Habsmoosbach_unten_1 Habsmoosbach 395,8 1,97 Habsmoosbach_unten_2 Habsmoosbach 430,2 2,14 Taubach_oben Taubach 211,3 1,05 Taubach_unten oh PS Taubach 236,4 1,18 Dreherhäusleweiherbach_oben_1 Dreherhäuslewei-

herbach 263,5 1,31 Dreherhäusleweiherbach_oben_2 Dreherhäuslewei-

herbach 182,0 0,91 Dreherhäusleweiherbach_unten oh PS

Dreherhäuslewei-herbach 273,0 1,36