Bewertung von Schülerleistungen an den - bs-dbr.info · Inhaltsverzeichnis A) Allgemeine...

48
Bewertung von Schülerleistungen an den beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Transcript of Bewertung von Schülerleistungen an den - bs-dbr.info · Inhaltsverzeichnis A) Allgemeine...

Bewertung von Schülerleistungen an den beruflichen Schulen des Landes

Mecklenburg-Vorpommern

Vorwort Die Grundsätze der Bewertung der Leistungen der Schüler sind in § 62 des Schulgesetzes geregelt. Der immer wieder geäußerte Wunsch von Lehrkräften und Schulleitungen nach einem einheitlichen Schema der Leistungsbewertung kann und soll durch diese Handreichung nicht erfüllt werden. Ziel ist es, Bewertungsmodalitäten und damit die Vergleichbarkeit der erzielten Ergebnisse im Land transparenter zu gestalten. Die Bewertung einer Schülerleistung ist und bleibt eine durch die einzelne Lehrkraft oder ein Prüfungsgremium zu verantwortende pädagogische Entscheidung. Dabei sollten Besonderheiten der Bewertung im Benachteiligtenbereich beachtet werden. Ein weiterer Aspekt ist die Sicherung sozialer und die Gewährleistung kognitiver und fachspezifischer Kompetenz. Grundsätzlich gilt folgender Bewertungsspiegel:

Note Erfüllung

________________________________________ 1 ab 92% 2 ab 81% 3 ab 67% 4 ab 50% 5 ab 30% 6 unter 30%

2

Inhaltsverzeichnis

A) Allgemeine Empfehlung zur Bewertung von Schülerleistungen an beruflichen Schulen

erarbeitet von: Frau Jäkel, Frau Engler, Frau Schell-Dieckel, Herrn Bunkelmann

B) Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft, technische Assistenz, Kosmetik, Sozialpädagogik

und Gestaltung sowie Berufsfachschule für Pflegeberufe erarbeitet von: Herrn Dr. Wirth, Frau Dannewitz

C) Höhere Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe

erarbeitet von: Frau Frank

D) Fachgymnasium

erarbeitet von: Frau Dr. Bacher

E) Fachoberschule

erarbeitet von: Frau Dr. Bacher

F) Fachschule für Sozialpädagogik

erarbeitet von: Frau Drechsel Herrn Dr. Wirth

G) Zweijährige Fachschule für Technik und Wirtschaft

erarbeitet von: Herrn Hamp

3

A) Allgemeine Empfehlung zur Bewertung von Schülerleistungen an beruflichen Schulen _________________________________________________________________ 1. Bewertungsmöglichkeiten Für die Leistungsbewertung durch eine Zensur bieten sich besonders folgende Varianten zur Nutzung an: • Klausur • Klassenarbeit • schriftliche Leistungskontrolle - Kurzarbeit • Hausaufgabe • Belegarbeit • Ausarbeitung im Unterricht • mündliche Leistungskontrolle • Schülervortrag • Projektarbeit Die Wahl einer geeigneten Form liegt beim Fachlehrer. Er entscheidet in der konkreten Situation darüber, mit welcher Variante der Leistungsermittlung er seine pädagogische Zielsetzung erreichen will. Dabei können folgende Differenzierungen auftreten: • Differenzierungen zwischen den Unterrichtsfächern

Denn nicht in jedem Fach ist jede Form der Leistungsermittlung gleichermaßen gut geeignet. • Differenzierungen hinsichtlich der konkreten Klassensituation

Hier spielen Faktoren, wie Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Klasse, Zeit, räumliche und Ausstattungsbedingungen u. a. eine Rolle.

• Differenzierungen hinsichtlich der Auszubildenden

Unter Berücksichtigung der individuellen Schülerpersönlichkeit muss nicht jeder Auszubildende in der gleichen Form bewertet werden.

Eine Sonderstellung muss hierbei den Klassenarbeiten eingeräumt werden. (sh. Punkt 2 – Wertigkeit ...) Klausur (KL) • Komplexe Aufgabenstellungen sind in zwei bis vier Unterrichtsstunden in angemessener Form zu

lösen. • Sie muss mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Klassenarbeit (KLA) • Sie muss mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. • Zeitumfang mindestens 45 min. • Ziel ist die Kontrolle und Bewertung des umfassenden Wissens.

4

Schriftliche Leistungskontrolle – Kurzarbeit (sLK) • Sie kann ohne vorherige Ankündigung geschrieben werden. • Zeitumfang sollte 10 – 20 min betragen. • Ziel ist die Kontrolle und Bewertung der Merkfähigkeit, der Aufmerksamkeit im Unterricht und die

Art und Weise der Vorbereitung auf den Unterricht. Hausaufgabe (H) • Inhaltlich und zeitlich eng begrenzte Aufgabenstellung, die durch alle Schüler außerhalb des

Unterrichts selbstständig zu lösen ist. • Kann über einen längeren Zeitraum, aber auch von einer Unterrichtseinheit zur nächstfolgenden

erteilt werden. • Ziel ist die Wiederholung und Festigung des Lernstoffes sowie eine schöpferische und

gedankliche Auseinandersetzung mit ihm. Belegarbeit (B) • Ein gegebenes Thema ist selbstständig und schöpferisch außerhalb des Unterrichts in einem

vorgegebenen Zeitraum von einzelnen Schülern oder von Schülergruppen zu bearbeiten. Die Form der Ergebnisdarstellung ist vorzugeben.

• Bearbeitungszeit mindestens eine Woche. • Ziel ist, Entwicklung und Kontrolle der Fähigkeit, mit fachlicher Literatur und unter Einbeziehung

multimedialer Technik zu arbeiten. • Belegarbeiten können die Wertigkeit einer Klassenarbeit erhalten. Ausarbeitung im Unterricht (AU) • Ziel ist die Ausprägung der Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem abzugrenzen. Mündliche Leistungskontrolle (mLK) • Nach frontaler Aufgabenstellung wird allen Schülern eine Vorbereitungszeit eingeräumt. Danach

ist die Aufgabenstellung ohne fachliche Hilfsmittel und aus dem Gedächtnis durch einen Schüler zu lösen.

• Ziel wie schriftliche Leistungskontrolle. Sie bietet aber die Möglichkeit, durch die Spezifik der mündlichen Form Fragen umzuformulieren, andere Fragen zu stellen, helfende Hinweise zu geben u. a. um umfassender über Leistungsvermögen bzw. Schwächen des einzelnen Schülers informiert zu sein.

Mündliche Leistung im Unterricht (mLU) • Ziel ist die Anerkennung guter aktiver Mitarbeit im Unterricht, die sich durch gedankliche

Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff, durch die Fähigkeit zum problemorientierten Denken und durch das Ziehen richtiger Schlussfolgerungen auszeichnet.

Schülervortrag (V) • Ein gegebenes Thema wird außerhalb des Unterrichts selbstständig und schöpferisch bearbeitet

und im freien Vortrag vor der Klasse dargelegt. Schlussfolgerungen oder Thesen sind zu verteidigen.

• Ziel ist, die Fähigkeit zur Auswahl fachlich relevanter Inhalte, zur Gliederung des fachlichen Wissens und zum Vortrag zu entwickeln.

Praktische Leistungsüberprüfung (pLÜ) • Ziel ist die Kontrolle und Bewertung der Umsetzung der theoretischen Kenntnisse, Fähigkeiten

und Fertigkeiten in der Praxis. Projektarbeit (P) • Ziel ist, die ganzheitliche Leistungsbewertung zu ermöglichen. Sie umfasst neben fachlichen

Fähigkeiten und Fertigkeiten auch überfachliche Kompetenzen. Sie kann die Wertigkeit einer Klassenarbeit erhalten.

5

2. Wertigkeit der einzelnen Leistungsformen

Klassenarbeit

• Klassenarbeiten haben doppelte Wertigkeit. • Klassenarbeiten sind mit einem Bewertungsmaßstab zu versehen, der den Schülern bekannt ist. • Entschuldigt versäumte Klassenarbeiten müssen außerhalb der Unterrichtszeit nachgeschrieben

werden. • Die Art der erteilten Noten sollte im Notenheft gekennzeichnet werden. • Gekennzeichnet werden Noten mit doppelter Wichtung, alle übrigen Noten werden mit einfacher

Wichtung gewertet. 3. Art und Anzahl der Notenerteilung • Die Anzahl der Klassenarbeiten pro Schulhalbjahr muss in einem angemessenen Verhältnis zur

Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche stehen. • Die Fachkonferenzen legen vor Beginn des Ausbildungsjahres die Mindestanzahl der

Klassenarbeiten und die der sonstigen Noten fest. 4. Erteilung von Zeugnisnoten (siehe BSVO) • Die Festlegung erfolgt auf einer Notenkonferenz für Jahreszeugnisse unter Leitung des

Klassenleiters, für Abgangs- und Abschlusszeugnisse unter Leitung eines Schulleitungsmitgliedes. • Der Klassenleiter bereitet die Notenkonferenz inhaltlich vor. • Jahresnoten aller Fächer werden ermittelt aus allen vorhandenen Noten im jeweiligen Fach

entsprechend § 7 BSVO. • Endnoten (Abschluss- bzw. Abgangsnoten) werden aus den Jahresnoten unter besonderer

Berücksichtigung der Entwicklung des Schülers ermittelt. (siehe BSVO §7 / Abs. 7)

6

B) Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft, technische Assistenz, Kosmetik, Sozialpädagogik und Gestaltung sowie Berufsfachschule für Pflegeberufe _________________________________________________________________ Benotung von Projekten und fachpraktischen Tätigkeiten Die Zensierung von Projekten und/oder fachpraktischen Tätigkeiten richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeiten und erhält von daher gegebenenfalls ein unterschiedliches Gewicht. Die Zensierung kann eine oder mehrere Einzelleistungen oder eine Gruppenarbeit umfassen. Bei letzterer einigen sich Lehrer und Schüler darauf, ob jeder Beteiligte die gleiche Note erhalten soll. Die Schülerleistungen können auf drei Ebenen nach folgenden Kriterien bewertet werden: • K o g n i t i v e Ebene (1)

Analyse der Aufgabenstellung und Planung der Aufgabenrealisierung Versuslösung gemäß den vermittelten oder zu erarbeitenden fachtheoretischen Inhalten; Sicherung der räumlichen, zeitlichen und personellen Bedingungen bzw. Bereitstellung der technischen Mittel, Geräte, Mess- und Prüfinstrumente entsprechend der erforderlichen Technologie.

• H a n d l u n g s- oder psychomotorische Ebene

Produktive Durchführung/Realisierung des Handlungsplanes nach den erarbeiteten Zielaspekten; Demonstration, Gestaltung oder Präsentation des Erarbeiteten in Verbindung mit Nachstehendem:

• K o g n i t i v e Ebene (2)

Prüfen bzw. Reflexion („Manöverkritik“)/(Handlungskontrolle) in Form eines Berichts, Protokolls, Essays... unter Beachtung der Kommunikationsfähigkeit, der Darstellungsformen, der technologischen Sachlogik, der persönlichen Produktbewertung (von der Analyse bis zum Produkt u n d dem individuellen Erkenntnis- und Fähigkeitsgewinn) und unter Beachtung der erforderlichen Fertigkeitsgrade (Tempo, Geschick, Exaktheit, Menge...).

• S o z i a l e Ebene

Zu bewerten sind Initiative, Kreativität, Teamfähigkeit, Interaktion, Kooperation usw., die in den einzelnen Phasen/Ebenen von den Schülern eingebracht werden (Bewertungshilfe: Anlagen 1a bis 1c, Nutzungsweite nach eigenem Ermessen).

Dem Lehrer steht es frei, die Handlungsphasen bei der Notengebung unterschiedlich zu wichten. Gleiches gilt für die Einbeziehung der Schüler in den Bewertungsprozess.

7

Für die Benotung von Projekten oder fachpraktischen Tätigkeiten kann auch in folgender Weise vorgegangen werden: Kriterium maximale Punktzahl Fachlichkeit und Richtigkeit Verständlichkeit und Klarheit im Aufbau 15 Darstellungsform Kreativität, freie Darstellung, Ausdruck, Rhetorik, Argumentation, Zusammenfassung/Thesen 10 Wissenszuwachs weitere Erkenntnisse Literaturverwendung 5

insgesamt: 30 entspricht 100 Prozent Die Schüler sind mit der Projektmethode und den Erwartungen an ihre Ausführung vertraut zu machen, die Funktionsträger (Leiter, Protokollant,...,Referent) durch sie zu bestimmen. Sind Kenntnisse, Technologien, Methoden des kognitiven und praktischen Tätigseins/Entdeckens aus unterschiedlichen Fächern wie in einem Lernfeld für die Aufgabenbewältigung einzubringen, müssen sich die als Berater fungierenden Lehrer auf den Bewertungs- und Zensierungsmodus einigen, ihn auch den Schülern übermitteln.

8

C) Höhere Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe _________________________________________________________________ 1. Hinweise und Empfehlungen zur Bewertung von Schülerleistungen

Die Hinweise und Empfehlungen zur Bewertung von Schülerleistungen sind den Punkten A) und B) dieses Handbuches zu entnehmen.

9

2. Praktische Leistungsüberprüfung Name: Vorname: Klasse: Datum: Station:

Note: 1 2 3 4 5 6 1. Pflegeplanung

- Informationssammlung - routinemäßige Situationsdarstellung - Gesamtsituation des Patienten erfasst der Patienten - Probleme abgeleitet - Probleme nicht aus Pflegeanamnese - Pflegeziele konkret formuliert abgeleitet - Pflegemaßnahmen korrekt festgelegt - keine Überprüfung der Pflegeziele möglich - Pflegemaßnahmen wenig Bezug zum Problem 2. Dokumentation / Pflegebericht / Abschlussgespräch

- Pflegemaßnahmen und Pflegebefund wurden - Dokumentiert nur Pflegemaßnahmen dokumentiert - wenig ausgeprägt und sinnvoll - Situation der Patienten berücksichtigt - stellt Pflegemaßnahmen un- - kann Zusammenhänge beschreiben und reflektiert dar reflektieren 3. Beobachtung / Patientenorientierte Betreuung

- Situation und Befindlichkeit des Patienten - Situation und Befindlichkeit des werden berücksichtigt Patienten wenig beachtet - Achtung, Rücksicht, Wärme - geringe Zuwendung - exakte Krankenbeobachtung - routinemäßige Krankenbeobachtung im Zusammenhang mit Krankheitsbild und momentaner Verfassung des Patienten 4. Hygienemaßnahmen / Wäsche

- korrekte, sichere Handhabung - fehlerhafte, unüberlegte fachlich - Beachten der Maßnahmen zur Verhinderung falsche Handhabung des infektiösen Hospitalismus - nicht der Situation angepasst

10

5. Arbeitsorganisation / Arbeitsplatz

- sinnvolle Planung der Arbeitsabläufe - unkoordinierte Arbeitsabläufe und aktuelle Situation in den Arbeitsablauf - wenig sinnvoller Umgang mit mit einbezogen Materialien - Sorgfalt im Abschluss des Arbeitsvorganges - kein rationelles Agieren 6. Ausführung der Pflege

- bezieht sich auf die Planung - keinen Bezug zur Planung - Änderungen im Pflegeverlauf werden berücksichtigt - Änderungen wurden ignoriert - sichere Durchführung der Pflege - erfolgt nach Routine - Befindlichkeit des Patienten wird berücksichtigt - Situation des Patienten wird nicht berücksichtigt 7. Diagnostik und therapeutische Maßnahmen

- korrekte, sichere Handhabung der Maßnahmen, - unkorrekte, gefährliche Handhabung fachlich-technisch einwandfrei - unüberlegt - geht auf Bedürfnisse des Patienten ein - fachlich nicht korrekt - Motivation zur Selbstständigkeit - keine Lenkung, unrationelles Arbeiten - angemessenes Arbeitstempo - Nichtbeachten des Zeitfaktors - Berücksichtigung der Reihenfolge nach Dringlichkeit Einschätzung: evtl. Bemerkung Note: ........... Datum: Unterschrift des Fachprüfers

11

D) Fachgymnasium _________________________________________________________________

Hinweise und Empfehlungen zum Anfertigen und Bewerten von Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungsfragen

1. Zur Durchführung von Leistungsfeststellungen an Fachgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern

2. Zensurenskala am Fachgymnasium

3. Anforderungsbereiche (Arbeitsanweisungen für verschiedene Unterrichtsfächer)

4. Hinweise zum Anfertigen von Klausurthemen und Prüfungsfragen

entsprechend den drei Anforderungsbereichen

5. Richtlinien für die Bewertung von Ausdrucksvermögen und Elementarbereich im Fach Deutsch

6. Hinweise für die Korrektur und Bewertung von Schülerleistungen in der 1. Fremdsprache (Englisch) 6.1. Ausdrucksvermögen 6.2. Korrektur und Bewertung der „Sprachlichen Richtigkeit“ 6.3. Bewertung der Sprachrichtigkeit (Fehlerindex) in der 1. Fremdsprache (Englisch) 6.4. Gesamtbewertung

7. Hinweise für die Korrektur und Bewertung von Schülerleistungen in der 2. Fremdsprache (Russisch / Französisch / Spanisch) 7.1. Anforderungsbereiche im Fremdsprachenunterricht - 2. Fremdsprache 7.2. Ausdrucksvermögens 7.3. Bewertung der Sprachrichtigkeit (Fehlerindex) in der 2. Fremdsprache (Russisch / Französisch / Spanisch)

8. Bewertungsspiegel für Klassenarbeiten / Prüfungsnoten 9. Bewertungstabelle für Leistungsfeststellungen aller Art; Klausuren, Abitur an Fachgymnasien 10. Definition und Begründung von Noten für Prüfungen / Zeugnisse

12

1. Zur Durchführung von Leistungsfeststellungen an Fachgymnasien

in Mecklenburg - Vorpommern Die vorliegenden Materialien machen deutlich, dass Anforderungs- und Bewertungsrichtlinien und -kriterien für Klausuren und Klassenarbeiten am Fachgymnasium in einem umfassenden Rahmen vorhanden sind. Sie werden jedoch nicht überall konsequent und in gleicher Weise umgesetzt. Der - verständliche, aber unrealistische - Wunsch nach einheitlichen gesetzlichen Richtlinien für alle Fächer lässt folgende Sachverhalte außer Acht: 1. Grundlage einer jeden Kontrolle und Bewertung einer Schülerleistung muss die Tatsache sein,

dass eine einseitige Betrachtung von Bewertungsmaßstäben ohne Einbeziehung von Aufgabenstellung und Fehleranalyse zur Überbewertung formaler Aspekte führt und eine pädagogische fundierte Beurteilung der Schülerleistung nicht möglich macht.

2. Die über einen längeren Zeitraum hinweg erarbeiteten Richtlinien sollen helfen, die Anforderungen an eine angemessene Aufgabenstellung und ihre Beziehung zur Bewertung der Schülerleistung zu verdeutlichen. Diese Beziehung muss auch dem Schüler transparent gemacht werden.

3. Richtlinien können immer nur ein gewisses Maß an Objektivität Gewähr leisten, die aber wegen der Vergleichbarkeit unerlässlich ist. Sie enthebt den Fachlehrer nicht seiner pädagogischen Verantwortung, die Subjektivität einschließt, seine Urteilshoheit aber in keiner Weise gefährdet, wenn er die Entscheidung angemessen begründen und vertreten kann.

4. Das Schwergewicht der Bewertung ist nicht auf formale Aspekte zu legen, sondern dem Kommunikationswert der Arbeit ist der entscheidende Teil der Betrachtung zuzuwenden.

5. Der Grundgedanke des Ganzheitscharakters der Arbeit muss auf wesentlich mehr Fächer übertragen werden; in den Naturwissenschaften hat die Punktetabelle ein größeres Gewicht als anderswo.

6. Dem Einwand, 92% seien als Einstieg für eine Note 1 (13 Pt.) zu niedrig, muss man mit dem Hinweis auf eine angemessene Aufgabenstellung begegnen. Vergleichbarkeit ist aber nur dann gegeben, wenn sich alle Schulen an die Richtlinien halten.

7. In Vorbereitung auf ein gemeinsames Abitur in den allgemein bildenden Fächern mit den allgemeinen Gymnasien muss auf diese % - Verteilung orientiert werden.

13

2. Zensurenskala am Fachgymnasium

Zensur + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Prozent 100

96

95,9

94

93,9

92

91,9

88

87,9

86

85,9

81

80,9

76

75,9

73

72,9

67

66,9

61

60,9

57

56,9

50

49,9

42

41,9

38

37,9

30

29,9

0

14

3. Anforderungsbereiche I. Wiedergabe und Beschreiben von Sachverhalten - Ereignisse - Richtigkeit fachwissenschaftlicher Begriffe - Prozesse - Strukturen - Normen und Konventionen - Kategorien - Theorien, Modelle - Kontroverse II. Selbstständiges Anwenden und Übertragen von Gelerntem - Erklären - Verarbeiten und Ordnen - Untersuchen u.a. nach neuen Fragestellungen - Verknüpfen - Gliedern III. Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten - Selbstständige Begründungen, - Schlussfolgerungen, Deutungen - Einschätzen - Erörtern (von Arbeitsschritten) - Begründen eines Urteils / Lösungsweges - Überprüfen - Analysieren Fachübergreifend: Umgang mit Quellen und Darstellungsformen, gliedern, abstrahieren, generalisieren, verifizieren, konkretisieren etc.

15

4. Hinweise zum Anfertigen von Klausurthemen und Prüfungsfragen

entsprechend den drei Anforderungsbereichen Anforderungsbereich I (Reproduktionsleistungen, inhalts- und methodenbezogen) - Wiedergeben von Sachverhalten aus einem - Erkennen verschiedener begrenzten Gebiet in gelerntem Zusam- Darstellungsformen menhang. - Beschreiben und Darstellen gelernter u. - Nutzen vielfältiger geübter Arbeitstechniken in einem begrenz- Informationsmaterialien ten Gebiet und in wiederholendem Zusam- menhang. 10 - 20 %

Wieder geben, Definieren, Zuordnen, Prüfen - verbale, grafische, mathematische Darstellung Anforderungsbereich II (Reorganisationsleistungen) Selbstständiges Erklären, Verarbeiten, Ordnen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten und zu bestimmten Fragestellungen Selbstständiges Anwenden und Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare neue Situationen und Sachverhalte - Erkennen von Prinzipien und Strukturen - Übertragen von

Sachverhalten auf - Erläutern von Entwicklungstendenzen adäquate Erscheinungen - Erklären der Bedeutung von Erscheinungen - Anwenden von effektiven

Arbeitstechniken und - Verdeutlichen funktionaler Zusammenhänge -methoden bei der Lösung

neuer Problemstellungen - Analyse bekannter Sachverhalte - Vergleichen von Meinungen und Theorien - Überprüfen von Prämissen, Analysen und Prognosen - Verknüpfen von Kenntnissen und Einsichten 20 - 30 %

Analyse, Beurteilung, Interpretation

16

Anforderungsbereich III (Transferleistungen und Problemlösungen) Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen, Deutungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Selbstständige Auswahl geeigneter Denk- und Lösungsverfahren und Anpassung an die neue Problemstellung. - Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse - Überprüfen von in die selbstständige Urteilsbildung und Verar- Behauptungen, beitung zu einem sinnvollen Begründungs- Methoden und zusammenhang Darstellungsformen

auf ihre Aussagekraft - Erkennen der Bedeutung und der Grenzen des Aussagewertes von Informationen - Entwickeln von Fragestellungen zur Untersuchung einzelner oder diverser Sachverhalte - Entwickeln von Vorschlägen, Aufzeigen von Alternativen, Realisierungsmöglich- keiten etc. 60 - 70 %

Erörtern, Argumentieren, Schlussfolgern, kreatives Schreiben

17

5. Richtlinien für die Bewertung von Ausdrucksvermögen und Elementarbereich

im Fach Deutsch Gegenstand der Betrachtung ist die Angemessenheit in Bezug auf Textart, Komposition, Umfang, Stil. Bewertet wird, inwieweit es gelungen ist, einen in sich schlüssigen, gegliederten, der jeweiligen Aufgabe angemessenen Text herzustellen unter Verwendung der jeweils geeigneten sprachlichen Ausdrucksmittel; dazu gehören, bezogen auf die durch die jeweilige Aufgabe vorgegebene Situation und Textart, für: Sehr gut: • sichere Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation, und Meinungsäußerung • Variabilität, Komplexität und Klarheit im Satzbau • Angemessenheit der Stilebene • sprachliche Verknüpfung der Themen und Teilthemen • sprachliche Prägnanz der Gesamtleistung • Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Wortschatzes; • Kenntnis des Funktions- und Sachwortschatzes • grammatische Treffsicherheit • sichere Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Gut: • Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation, und Meinungsäußerung • differenzierter Wortschatz • möglichst eigenständige Formulierungen • sicherer Gebrauch der Grammatik • Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Befriedigend: • ansatzweise Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation, und

Meinungsäußerung • befriedigende Kenntnisse im Bereich des Wortschatzes und der Syntax • erkennbares Bemühen um eigenständige Formulierungen • keine wesentlichen Verstöße gegen den korrekten Gebrauch der Grammatik • im Großen und Ganzen Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und

Zeichensetzungsregeln Ausreichend: • ausreichende Kenntnisse des Grundwortschatzes • ansatzweise eigenständige Formulierungen • korrekte Anwendung der grundlegenden Satzbauregeln • Unsicherheit im korrekten Gebrauch der Grammatik • Unsicherheit in der Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Mangelhaft: • grobe Verstöße im Umgang mit den Grundkenntnissen in den Bereichen Syntax, Morphologie und

Lexikologie • grobe Verstöße in der Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und

Zeichensetzungsregeln Ungenügend: • auf Grund großer Lücken in den Bereichen Syntax, Morphologie und Lexikologie ist die

Verständlichkeit des Textes erheblich beeinträchtigt.

18

Festlegung der Gesamtnote Die schriftliche Arbeit im Fach Deutsch wird als Gesamtheit (eine Note) und nicht in addierten Teilschritten bzw. Einzelzensuren ausgewiesen. Dabei ergibt sich die Gesamtnote aus dem Vergleich zwischen dem Erwartungshorizont und der tatsächlich erbrachten Leistung auf der Grundlage der drei Anforderungsbereiche der EPA. Das Schwergewicht der Bewertung liegt in der selbstständigen Leistung des Schülers (= Anforderungsbereich II und III / siehe Inhalt, Aufbau und Gedankenführung einschließlich des Bereiches Ausdrucksvermögen und Elementarbereich). Ausdruck und Elementarbereich müssen integrativer Bestandteil der ermittelten Gesamtnote (Gesamtpunktzahl) sein. Zu berücksichtigen sind die Regeln der Rechtschreibreform (siehe Verordnung des Kultusministeriums M-V vom 8. Oktober 1996). In der Abiturarbeit wird die Gesamtzensur durch ein adäquates verbales Urteil begründet.

19

6. Hinweise für die Korrektur und Bewertung von Schülerleistungen in der

1. Fremdsprache (Englisch) Im Mittelpunkt der Bewertung steht der Ganzheitscharakter der Schülerleistung. Sie wird mit einer Endnote bewertet, die sich aus den Bereichen Inhalt, Ausdrucksvermögen (Stil) und Sprachliche Richtigkeit (Grammatik / Rechtschreibung) in der Gewichtung 2 : 2 : 1 zusammensetzt. Die Bewertungen für den „Inhalt“ und das „Ausdrucksvermögen“ sind besonders in der Abiturarbeit schriftlich zu begründen und müssen auf Grund der positiven und negativen Anmerkungen zum Text nachvollziehbar sein. 6.1 Ausdrucksvermögen a) Lexik - Umfang: Zahl der verschiedenen lexikalischen Einheiten, die vom Schüler verwendet werden - Angemessenheit: richtiger Gebrauch der lexikalischen Einheiten bezogen auf die in der

Aufgabenstellung implizierte Sprachebene; Wahl des jeweils angemessenen Registers - Treffsicherheit: richtiger Gebrauch der lexikalischen Einheiten bezogen auf den Inhalt bzw. die

Aussageintention - Differenziertheit: differenzierter Gebrauch des Wortschatzes (z. B. der Wörter eines Wortfeldes)

zum Zweck der Aussagenuancierung - Kenntnis und angemessene Verwendung idiomatischer Wendungen b) Syntax - Variation: Verwendung unterschiedlicher Satzbaumuster - Klarheit: Angemessenheit der Satzbaumuster bezogen auf die jeweilige Aufgabenstellung;

Zusammenhang zwischen den gewählten Satzbaumustern und der Klarheit und der Aussage c) Text - Gliederung: Einteilung des Textes in Haupt- und Unterabschnitte (Sinneinheiten)

entsprechend der Inhaltsstruktur; stringente Entwicklung der Gedanken; Gliederung durch Zeit (Vor- oder Nachzeitigkeit )

- Verknüpfungen, Beziehungen: Aufeinanderbeziehen, Gegenüberstellen, Vergleichen, Verknüpfen von Gedanken und Äußerungen; Herstellen eines zeitlichen Zusammenhangs

- Ökonomie und Prägnanz: Dichte, Abstraktionsgrad, Knappheit des Textes (z. B. durch Appositionen, Satzverkürzungen etc.)

- Sprachebene, Register: Angemessenheit der Sprachebene des Textes bezogen auf die Aufgabe - ausgewogene Proportionen und Geschlossenheit der Darstellung - Verwenden von Zitaten und Beherrschung der Zitiertechnik zur Unterstützung der

Argumentation - Handhabung von Überzeugungsstrategien incl. rhetorischer Mittel

(z. B. rhetorische Fragen, Kontrast- und Steigerungstechnik, Platzierung von Argumenten, Einsatz von Ironie u. a.)

Alle nationalen Standardvarianten und Stilebenen des Englischen werden akzeptiert. Eine Vermischung derselben beeinträchtigt entweder den Bereich „Ausdrucksvermögen“ oder den Bereich „ Sprachrichtigkeit“. Zu berücksichtigen ist, ob die Aufgabenstellungen Standardvarianten und Stilebenen zulassen, ausdrücklich fordern oder untersagen.

20

6.2 Korrektur und Bewertung der „Sprachlichen Richtigkeit“ 1. Allgemeine Prinzipien der Korrektur • Grundlegendes Prinzip für die Einstufung der Schwere eines Fehlers

(Null Fehler/halber Fehler/ganzer Fehler) ist die Beantwortung der Frage, inwieweit durch den Fehler eine Beeinträchtigung der Verständlichkeit bzw. der Eindeutigkeit der Aussage vorliegt. Dies gilt vor allem für Zweifelsfälle, die durch die folgenden Hinweise nicht abgedeckt sind.

• Alle nationalen Standardvarietäten des Englischen wie z.B. American English, South African

English, British English usw. werden akzeptiert, wobei eine Vermischung zu Punktabzug im Bereich ’spelling‘ und ’style‘ führen kann.

• Im stilistischen, grammatischen und Wortschatzbereich werden alle Ebenen der

gesprochenen und geschriebenen Sprache von ’very formal‘ bis ’very informal‘ akzeptiert. Eine Vermischung der Stilebenen kann jedoch die Bewertung des Ausdrucksvermögens beeinträchtigen.

• Neuerungen in der englischen Sprache bzw. ‘divided usages‘ sind zu berücksichtigen und als

korrekt einzustufen. • Alle Fehler müssen nach Art und Schwere am Rand vermerkt werden. Es werden folgende 5

Fehlerkategorien unterschieden und am Rand vermerkt:

gr ( | oder -) Verstöße gegen grammatische Regeln w ( | oder -) Verwendung des falschen Wortes expr ( | ) Verwendung des falschen Ausdrucks sp ( - ) Rechtschreibfehler punct (kein Fehler) Zeichensetzungsfehler

Die Bereiche können noch näher erläutert werden, z.B. gr. (tense). Pro Wort wird maximal nur ein Fehler gewertet.

2. Korrekturhilfen

Für die Korrektur werden folgende Werke vorgeschlagen: - Comprehensive Grammar of the English Language - A Student’s Grammar of the English Language - COBUILD English Grammar - Oxford Advanced Learner’s Dictionary

21

3. Wortzahl

Der Lehrer muss die Wortzahl überprüfen. Grundsätzlich werden alle Wörter gezählt, Ausnahme: aus der Vorlage übernommene Zitate. Bei der Übernahme von Phrasen aus dem Text, die beispielsweise als Erläuterung einer Aussage dienen sollen, werden maximal drei Wörter gezählt.

- Abkürzungen (e. g., USA) gelten als ein Wort. - kontrahierte Formen (let’s, hasn’t) gelten als ein Wort. - Ziffern (z. B. 1993) werden nicht gezählt.

4. Gewichtung der Fehler • Null Fehler - Flüchtigkeitsfehler (slip) sind zu markieren, aber nicht zu werten. Es sind dies meist

Rechtschreibfehler, bei denen aus dem weiteren Text ersichtlich ist, dass der Schüler die korrekte Schreibweise beherrscht (z.B. Weglassen von Buchstaben bei Wörtern).

- Identisch wiederholte Fehler She arrive_always late but he arrive_always on time. (1 Fehler)

- Folgefehler = Fehler, die sich aus einem anderen Fehler ergeben. These news are bad. I don’t like them. (1 Fehler)

- Zeichensetzungsfehler (punct) • Halbe Fehler - Rechtschreibfehler

Ausnahme: Wenn die Aussage durch die falsche Schreibweise missverständlich oder unverständlich wird, ist ein ganzer Fehler anzurechnen.

- Wortfehler leichte Wortfehler, die die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Aussage nicht beeinträchtigen.

- Grammatikfehler Verstöße gegen dasselbe grammatische Prinzip in einer Teilaufgabe (bei der Bearbeitung einer Frage zum Text) Bsp.: She has seen the film yesterday. (1 Fehler) He has seen the film last week. (1/2 Fehler) Bsp.: He ask_the questions (1 Fehler) and she answer_them. (1/2 Fehler)

- Apostrophfehler: z.B. My fathers friend. - Unbestimmter Artikel : ’a‘ oder ’an‘

22

• Ganze Fehler

Alle anderen Fehler sind unter Berücksichtigung von Punkt 1 als ganze Fehler zu werten: Verwendung des falschen Wortes, eines falschen Ausdrucks, Grammatikfehler, soweit sie nicht in den vorangegangenen Kategorien zu lokalisieren sind, Auslassungsfehler

Fehlerindex (s. Tabelle 6.3.)

Die Punktzahl für die sprachliche Richtigkeit ergibt sich aus der Formel Fehlerzahl x 100 = Fehlerindex Wortzahl der Arbeit

(Sperrklausel - Siehe EPA, Engl. S. 9:) Eine ungenügende Leistung (0 Punkte) in einem der Bereiche Sprache (=Sprachrichtigkeit + Ausdrucksvermögen) oder Inhalt schließt eine Gesamtpunktzahl von mehr als drei Punkten aus, das heißt, die Arbeit kann nur mit der Note „Mangelhaft“ bewertet werden.)

23

6.3 Bewertung der Sprachrichtigkeit (Fehlerindex) in der 1. Fremdsprache (Englisch)

Zensur

+

1

-

+

2

-

+

3

-

+

4

-

+

5

-

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Einstieg Klasse 11

0,5 1,0 1,4 1,9 2,4 2,8 3,3 3,8 4,2 4,7 5,2 5,6 6,1 6,6 7,0

Klasse 12 GK

0,4 0,8 1,2 1,6 2,0 2,4 2,8 3,2 3,6 4,0 4,4 4,8 5,2 5,6 6,0

LK

0,3 0,7 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 4,3 4,7 5,0

Klasse 13 GK

0,3 0,7 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 4,3 4,7 5,0

LK

0,3 0,6 0,8 1,1 1,4 1,6 1,9 2,2 2,4 2,7 3,0 3,2 3,5 3,8 4,0

Prozent 100

96 95,5

94 93,9

92 91,9

88 87,9

86 85,9

81 80,9

76 75,9

73 72,9

67 66,9

61 60,9

57 56,9

50 49,9

42 41,9

38 37,9

30 (Anwendbar auf alle Leistungsfeststellungen während der drei Schuljahre; für das Abitur gilt ein gesonderter einheitlicher Maßstab für FG und allgemeine Gymnasien)

24

6.4 Gesamtbewertung Da die genannten Einzelkriterien für die Endnotenfestlegung in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind, muss ein besonderes Gelingen eines Kriteriums oder ein Verstoß in der Gesamtheit der einzelnen Kriterien betrachtet werden. Ein Fehler kann immer nur in einem Bereich angerechnet werden. Darüber hinaus sollten Aufbau, Struktur und Gliederung des Textes in Sinneinheiten (auch formal), die Beherrschung bzw. Verwendung textverknüpfender Elemente zunehmend eine wesentliche Rolle spielen. Sehr gut (15, 14, 13 P.) • differenzierter, reichhaltiger Wortschatz • Gebrauch idiomatischer Redewendungen • eigenständige Formulierungen, die sich sprachlich weitgehend von der Textvorlage lösen • Treffsicherheit bei der Verwendung von Modus und Tempus • Variabilität im Satzbau • Verwendung eines angemessenen Vokabulars für die Textanalyse, Textinterpretation und

Meinungsäußerung • Kenntnis des Umgangs mit Textsorten • klare Gliederung des Textes in Sinneinheiten • Beherrschung textverknüpfender Elemente Gut (12, 11, 10 P.) • differenzierter Wortschatz • Gebrauch idiomatischer Redewendungen • weitgehend eigenständige Formulierungen • im Großen und Ganzen sicherer Gebrauch von Modus und Tempus • Verwendung typisch englischer syntaktischer Mittel • Verwendung des Vokabulars für die Textanalyse, Textinterpretation und Meinungsäußerung • gegliederter Text • Verwendung textverknüpfender Elemente Befriedigend (9, 8, 7 P.) • solide Kenntnisse im Bereich des Wortschatzes, der Idiomatik und der Syntax • erkennbares Bemühen um eigenständige Formulierungen • keine wesentlichen Verstöße gegen den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus • erkennbare Gliederung • Ansätze der Verknüpfung Ausreichend (6, 5, 4 P.) • ausreichende Kenntnisse des Grundwortschatzes • korrekte Anwendung der grundlegenden Satzbauregeln • nur vereinzelte Verstöße gegen den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus • ansatzweise eigenständige Formulierungen Mangelhaft (3, 2, 1 P.) • große Unsicherheit im Umgang mit den Grundkenntnissen in den Bereichen

Syntax, Morphologie und Lexikologie Ungenügend (0 P.) • Auf Grund großer Lücken in den Bereichen Syntax, Morphologie und Lexikologie ist die

Verständlichkeit des Textes erheblich beeinträchtigt. (Die Hinweise sind auch als Formulierungshilfen für das Worturteil gedacht.)

25

7. Hinweise für die Korrektur und Bewertung von Schülerleistungen in der

2. Fremdsprache (Russisch / Französisch / Spanisch ) 7.1 Anforderungsbereiche im Fremdsprachenunterricht – 2. Fremdsprache Aufgaben: Sprachkompetenz und Sachwissen entwickeln vermitteln Anforderungsbereich I

Anwendungen von Grundfertigkeiten in der Fremdsprache durch Aufnahme und Wiedergabe einfacher Sachverhalte. Kenntnis gelernter und geübter Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in wiederholendem Zusammenhang.

Anforderungsbereich II

Anwendung komplexerer Sachverhalte unter Berücksichtigung erweiterter Sprachkompetenz. Selbstständige Anwendung von Verfahrensweisen, Übertragung auf vergleichbare neue Situationen.

Anforderungsbereich III Anwendung gesicherter Sprachkompetenz

Planmäßiges Verarbeiten komplexerer Gegebenheiten, um zu selbstständigen Deutungen oder Wertungen zu kommen Selbstständige Auswahl aus den gelernten Arbeitsmethoden und Lösungsverfahren und ihre Anwendungen auf neue Problemstellungen.

• Zuordnung der Arbeitsanweisungen abhängig von den unterrichtlichen Voraussetzungen • keine eindeutige Trennung, aber schwerpunktmäßige Zuordnung möglich

26

7.2 Ausdrucksvermögen* Wesentliches Kriterium für die Bewertung des Ausdrucksvermögens des Schülers ist die Fähigkeit, einen in sich schlüssigen, gegliederten, der jeweiligen Aufgabe entsprechenden angemessenen Text zu produzieren unter Verwendung der jeweils geeigneten sprachlichen Ausdrucksmittel. Sehr gut (15 ,14, 13 P.) • differenzierter, reichhaltiger Wortschatz • treffende Wortwahl, Gebrauch idiomatischer Redewendungen • eigenständige Formulierungen • sicherer Gebrauch texttypischer Strukturen • Sicherheit in der Verwendung von Modus und Tempus • Variationsbreite der sprachlichen Mittel • Verwendung eines angemessenen Vokabulars für die Textanalyse,

Textinterpretation und Meinungsäußerung • Kenntnis des Umgangs mit Textsorten Gut (12, 11, 10 P.) • differenzierter Wortschatz • überwiegend treffende Wortwahl, Gebrauch idiomatischer Redewendungen • im Allgemeinen sicherer Gebrauch texttypischer Strukturen • Anwendung von Varianten sprachlicher Mittel • weitgehend eigenständige Formulierungen • im Wesentlichen sicherer Gebrauch von Modus und Tempus • ansatzweise Verwendung des Vokabulars für Textanalyse, Textinterpretation und

Meinungsäußerung Befriedigend (9, 8, 7 P.) • befriedigende Kenntnisse in den Bereichen Wortschatz, Idiomatik und Syntax • Gebrauch eigenständiger Formulierungen • geringe Unsicherheiten in der Wortwahl • Unsicherheiten im Gebrauch texttypischer Strukturen • keine wesentlichen Verstöße gegen den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus • Gebrauch sprachlicher Mittel ohne Varianten (z. B. häufige Wiederholung von Satzanfängen, von

Verben oder Adjektiven, Satzstrukturen) Ausreichend (6, 5, 4 P.) • ausreichende Kenntnisse des Grundwortschatzes • im Wesentlichen korrekte Anwendung der grundlegenden Satzbauregeln • nur vereinzelte grobe Verstöße gegen den korrekten Gebrauch von Modus und Tempus • Unsicherheiten bei der Wortwahl, die u. U. zum Kommunikationsverlust der Aussage führen • sporadischer Einsatz sprachlicher Mittel Mangelhaft (3, 2, 1 P.) • große Unsicherheiten oder Fehlleistungen in den Bereichen der Syntax und Morphologie und

Lexikologie • sehr geringer oder kein Gebrauch texttypischer Strukturen • sporadischer oder falscher Einsatz sprachlicher Mittel Ungenügend (0 P.) • Auf Grund großer Lücken in den Bereichen Syntax, Morphologie und Lexikologie ist die

Verständlichkeit des Textes erheblich beeinträchtigt.

27

Eine Arbeit kann noch mit „ausreichend“ gewertet werden, - wenn Textverständnis und die Fähigkeit nachgewiesen werden, die wesentlichen Textinformationen zusammenhängend wieder zu geben, - die vom Schüler verwendete Lexik sich nicht nur auf den im Text benutzten Wortschatz bezieht, - die Textproduktion keine Häufung von Verstößen gegen die Grundgrammatik aufweist, - die sprachlichen Strukturen zwar einfach, aber richtig sind. (* Die Hinweise sind auch als Formulierungshilfen für das Worturteil gedacht.)

28

7.3 Bewertung der Sprachrichtigkeit (Fehlerindex) in der 2. Fremdsprache (Russisch / Französisch* / Spanisch**)

Note

sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft

Zensur

+

1

-

+

2

-

+

3

-

+

4

-

+

5

-

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Einstieg Klasse 11/1

1,9

2,5 3,1 3,7 4,3 5,0 5,6 6,2, 6,9 7,5 8,2 8,8 9,4 10,0 10,6

Klasse 11/2 1,3 1,9 2,5 3,1 3,7 4,3 5,0 5,6

6,2 6,9 7,5 8,2 8,8 9,4 10,0

Klasse 12 1,0 1,6 2,2 2,8 3,4 4,0 4,6 5,3

5,9 6,5 7,2 7,8 8,4 9.0 9.6

Klasse 13 0,7 1,3 1,9 2,5 3,1 3,7 4,3 5,0

5,6 6,2 6,9 7,5 8,2 8,8 9,4

Prozent 100

96 95,5

94 93,9

92 91,9

88 87,9

86 85,9

81 80,9

76 75,9

73 72,9

67 66,9

61 60,9

57 56,9

50 49,9

42 41,9

38 37,9

30 *Maßstab entspricht den Richtlinien des Lehrplans und ist somit als verbindlich anzusehen. **Tabelle ist nach den bisherigen Erfahrungen auch für Anfänger anwendbar.

29

8. Bewertungsspiegel für Klassenarbeiten / Prüfungsnoten

% Note Punkte 100 – 96

15

95 – 94

1 = sehr gut 14

93 – 92

13

91 – 90

12

89 – 88

87 – 86

2 = gut 11

85 – 83

82 – 81

10

80 – 78

9

77 – 76

75 – 73

3 - befriedigend 8

72- -70

69 – 67

7

66 – 64

6

63 – 61

60 – 57

4 = ausreichend 5

56 – 54

53 – 50

4

49 – 46

3

45 – 42

41 – 38

5 = mangelhaft 2

37 – 34

33 – 30

1

29 – 0

6 - ungenügend 0

30

9. Bewertungstabelle

für Leistungsfeststellungen aller Art; Klausuren, Abitur an Fachgymnasien Zensur ung.Punkte

100 96 95 94 93 92 91 88 87 86 85 81 80 76 75 73 72 67 66 61 60 57 56 50 49 42 41 38 37 30 2995 91 90 89 88 87 86 84 83 82 81 77 76 72 71 69 68 64 63 58 57 54 53 48 47 40 39 36 35 29 2890 86 85 84 83 83 82 79 78 77 76 73 72 68 67 65 64 60 59 56 54 51 50 45 44 38 37 34 33 27 2685 82 81 80 79 78 77 75 74 73 72 69 68 64 63 62 61 57 56 52 51 49 48 43 42 36 35 32 31 26 2580 77 76 75 74 74 73 70 69 69 68 65 64 61 60 58 57 54 53 49 48 46 45 40 39 34 33 30 29 24 2375 72 71 70 69 69 68 66 65 64 63 61 60 57 58 55 54 50 49 46 45 43 42 38 37 32 31 29 28 23 2270 67 66 66 65 64 63 61 60 60 59 57 56 53 52 51 50 47 46 43 42 40 39 35 34 30 29 25 24 21 2065 62 61 61 60 60 59 57 56 56 55 53 52 50 49 48 47 44 43 40 39 37 36 33 32 28 27 25 24 20 1960 58 57 56 55 55 54 53 52 52 51 49 48 46 45 44 43 40 39 37 36 34 33 30 29 25 24 23 22 18 1755 53 52 52 51 51 50 49 47 47 46 45 44 42 41 40 39 37 36 34 33 31 30 28 27 23 22 21 20 17 1650 48 47 47 46 46 45 44 43 43 42 41 40 38 37 37 36 34 33 31 30 29 28 25 24 21 20 19 18 15 1445 43 42 42 41 41 40 39 38 38 37 37 36 34 34 33 32 30 29 28 27 26 25 23 22 19 18 17 16 14 1340 39 38 38 37 37 36 36 35 35 34 34 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 20 19 17 16 15 14 12 1135 34 33 33 32 32 31 31 30 30 29 29 28 27 26 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 15 14 13 12 11 1030 30 29 29 28 28 27 27 26 26 25 25 24 23 22 22 21 20 19 19 18 18 17 15 14 13 12 12 11 9 8

25 25 24 24 23 23 22 22 22 21 21 21 20 20 19 19 18 17 16 16 15 15 14 13 12 11 10 10 9 8 720 20 19 19 18 18 17 17 17 16 16 16 15 15 15 14 14 14 13 13 12 12 11 10 9 9 8 8 7 7 615 15 15 14 14 14 13 13 13 12 12 12 11 11 11 10 10 10 9 9 9 8 8 8 7 7 6 6 5 5 410 10 10 10 10 10 9 9 9 9 9 9 8 8 8 7 7 7 6 6 6 5 5 5 5 5 5 4 4 4 3

befriedigend ausreichend mangelhaft

2 16 5 4 310 9 8 7

sehr gut gut

15 14 13 12 11

31

10. Definition und Begründung von Noten für Prüfungen / Zeugnisse 1. Sehr gut

- (13 Pkt.) Die Leistung des Schülers entspricht den Anforderungen * in besonderem Maße, Klarheit im Aufbau der Darlegungen;

- (14 Pkt.) s.o., herausragende sprachliche Gestaltung, über die Aufgabenstellung hinaus reichende Ausführungen, sicherer Vortrag;

- (15 Pkt.) s. o. selbstständige Erweiterung der Darlegungen, überdurchschnittliche Kenntnisse und Vortragsweise, fächerübergreifende Wertung, Zusammenfassung, Argumentation. 2. Gut

- (10 Pkt.) Die Leistung entspricht voll den Anforderungen;

- (11 Pkt.) s. o., der Vortrag / die Ausführungen ist/sind klar gegliedert, logische Reihenfolge der Gedanken, keine Wiederholungen;

- (12 Pkt.) s. o., Sicherheit im Vortrag und in der Gestaltung, weiterführende Gedanken. 3. Befriedigend

- ( 7 Pkt.) Die Leistung entspricht im Allgemeinen noch den Anforderungen;

- ( 8 Pkt.) s. o., klarer Aufbau, keine Wiederholungen;

- ( 9 Pkt.) s. o., Ansätze weiterführender Gedanken.

32

4. Ausreichend

- (4 Pkt.) Die Leistung weist Mängel auf, den Anforderungen wurde im Mindestumfang gerade noch entsprochen.

- (5 Pkt.) Den Anforderungen wurde im Mindestumfang entsprochen.

- (6 Pkt.) s.o., ausreichende Grundkenntnisse vorhanden. 5. Mangelhaft

- (1 Pkt.) Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen.

- (2 Pkt.) s. o., gewisse Grundkenntnisse sind zu erkennen

- (3 Pkt.) s. o., Lücken und Mängel können aber bewältigt werden. 6. Ungenügend Leistung entspricht nicht den Anforderungen, keine Grundkenntnisse, kein Hinweis auf mögliche Verbesserung der Kenntnisse. * Anforderungen = Umfang, selbstständiger und richtiger Nachweis der Kenntnisse,

Art der Darstellung des Vortrages / der Darlegungen, Sprechweise, Auftreten (in Abhängigkeit von der Situation - Prüfung o. Leistungskontrolle-, dem Fach, den zu Grunde liegenden Bewertungsmaßstäben).

33

E) Fachoberschule _________________________________________________________________ Hinweise und Empfehlungen zum Anfertigen und Bewerten von Klassenarbeiten und Prüfungsarbeiten 1. Allgemeine Richtlinien Für die Fachoberschule gelten folgende Richtlinien des Fachgymnasiums: 1. Anforderungsbereiche (s. Hinweise FG Nr. 3) 2. Hinweise zum Anfertigen von Klausurthemen und Klassenarbeiten (s. FG Nr. 4) 3. Bewertungsspiegel ( s. FG Nr. 8 ohne Tendenz-Punkte) 4. Die Punktetabelle (s. FG Nr. 9 ohne Tendenz-Punkte) 2. Bewertung in der 1. Fremdsprache 2.1 Bewertung des Ausdrucksvermögen der Arbeiten in

der 1. Fremdsprache (s. FG Nr. 6.1) 2.2 Bewertung der sprachlichen Richtigkeit in der 1. Fremdsprache

(s. FG Nr. 6.2) 2.3 Bewertung der sprachlichen Richtigkeit bei Klausuren in

der 1. Fremdsprache (Fehlerindex) - ggf. mit Abstufung Zensur Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Quotient Einstieg

0,5

1,0

1,4

1,9

2,4

2,8

3,3

3,8

4,2

4,7

5,2

5,6

6,1

6,6

7,0

Quotient 2. Hj.

0,4

0,8

1,2

1,6

2,0

2,4

2,8

3,2

3,6

4,0

4,4

4,8

5,2

5,6

6,0

Fehlerindex (Quotient) = Fehlerzahl x 100 Wortzahl

34

2.4 Prüfungsarbeiten

Prüfungsarbeiten stellen eine besondere Anforderung an die Schülerinnen und Schüler dar und sollen ihnen die Möglichkeit geben, sich umfangreich in der Fremdsprache zu äußern. Der ihnen vorgelegte Text sollte mindestens 350 – 400 Wörter umfassen, dazu ist eine Einlesezeit von 20 Minuten zu gewähren. Der Comment sollte mindestens 200 Wörter erreichen. Auf einen Grammatikteil kann zu Gunsten des Comments verzichtet werden.

Gewichtung der Aufgabenteile:

Text 80 % oder Text 60 % Übersetzung 20 % Übersetzung 15 %

Grammatik 25 % Comment: Um den Kommunikationswert der Arbeit in den Mittelpunkt der Bewertung stellen zu können, werden Inhalt, Ausdrucksvermögen und Sprachrichtigkeit mit je 15 Punkten bewertet, danach die Punkte für Inhalt und Ausdrucksvermögen verdoppelt. Daraus ergibt sich die Gewichtung Inhalt : Ausdruck : Sprachrichtigkeit 2 : 2 : 1.

Für die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit des Comments wird folgender Fehlerindex* zu Grunde gelegt:

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Quotient 0,0-

0,5

0,6-1,0

1,1-1,5

1,6-2,0

2,1-2,5

2,6-3,0

3,1-3,5

3,6-4,0

4,1-4,5

4,6-5,0

5,1-5,5

5,6-6,0

6,1-6,5

6,6-7,0

7,1-7,5

Ab 7,6

*Ein unterschiedlicher Fehlerindex zwischen Klausur und Prüfungsarbeit wird empfohlen, um generell einen angemessenen Maßstab anzulegen, aber der besonderen Prüfungssituation Rechnung zu tragen. Bei einem eventuellen Grammatikteil ergibt sich die erreichbare Punktzahl aus der jeweiligen Aufgabenstellung. Die Zuordnung zu Punkten und damit Noten ist der Punktetabelle (s. Pkt. 1. Nr. 4) zu entnehmen; z.B. erreichbare Höchstpunktzahl 50:

Punkte 50-48

47 46 45-44

43 42-41

40-38

37 36-34

33-31

30-29

28-25

24-21

20-19

18-15

Note 15

14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Gesamtergebnis: - Erreichte Punktzahl mit dem jeweiligen % - Anteil der einzelnen Bereiche multiplizieren und

danach durch 100 teilen; - die drei resultierenden Werte addieren = Gesamtpunktzahl Note.

35

3. Bewertungshinweise für das Fach Deutsch 3.1 Inhalt - Themenbezug Ist das Thema und die mit ihm gestellte Aufgabe richtig erfasst

worden? Wird das Thema konsequent eingehalten?

- Text- und/oder Problemverständnis

Sind zentrale Aussagen und Probleme erfasst und auch in ihrer Gewichtung erkannt worden? Sind Problem- und Sachzusammenhänge, Intentionen, Wirkungen erkannt und aufgezeigt? Wurden Textstruktur und strukturbildende Elemente ermittelt?

- Sach-, Methodenkenntnis Stehen die jeweils notwendigen, im Unterricht vermittelten Fachkenntnisse zur Verfügung? Werden fachgerechte Untersuchungsverfahren, Frageansätze, Begriffe verwendet? Werden inhaltliche und formale Aspekte des Untersuchungsgegenstandes nicht nur aufgezählt, sondern auch in ihrer Wechselbeziehung ausgewertet? Werden Text- oder Zitatinhalte nicht nur paraphrasiert, sondern der Lösung der Aufgabe zugeordnet?

- Abstraktionsfähigkeit und Argumentationstechnik

Kann der Schüler angemessen abstrahieren? Wird korrekt und schlüssig argumentiert (z.B. Unterscheidung von These, Argument, Beispiel)? Wie vielfältig und funktional bedeutsam sind die Gesichtspunkte, welches Gewicht haben die einzelnen Aussagen?

- Eigenständigkeit In welchem Grad werden bei der Gedankenentwicklung und Materialverarbeitung Selbstständigkeit und Eigenständigkeit erkennbar (z.B. selbstständige Anwendung und Variation von Erlerntem)? Werden eigene Stellungnahmen und Wertungen vorgenommen?Werden die eigenen Ergebnisse, das selbstgewählte Verfahren kritisch hinterfragt? Gelingen dem Schüler Transfers?

3.2 Aufbau und Gedankenführung - Anlage der Arbeit Liegt der Arbeit ein Konzept zu Grunde?

Sind die Gedanken, Ausführungen nach einem klar erkennbaren Prinzip geordnet? Stimmen die Proportionen der einzelnen Teile?

36

3.3 Ausdrucksvermögen und Elementarbereich Grundlage der Bewertung sind die Angemessenheit in Bezug auf Textart, Komposition, Umfang und Stil. Bewertet wird, inwieweit es dem Schüler gelungen ist, einen in sich schlüssigen, gegliederten, der jeweiligen Aufgabe angemessenen Text herzustellen unter Verwendung der jeweils geeigneten sprachlichen Ausdrucksmittel; dazu gehören, bezogen auf die durch die jeweilige Aufgabe vorgegebene Situation und Textart, für die Note: Sehr gut: • sichere Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation, und Meinungsäußerung • Variabilität, Komplexität und Klarheit im Satzbau • Angemessenheit der Stilebene • sprachliche Verknüpfung der Themen und Teilthemen • sprachliche Prägnanz der Gesamtleistung • Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Wortschatzes, Kenntnis des Funktions- und

Sachwortschatzes • grammatische Treffsicherheit • sichere Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Gut: • Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation und Meinungsäußerung • differenzierter Wortschatz • möglichst eigenständige Formulierungen • sichere Gebrauch der Grammatik • Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Befriedigend: • ansatzweise Beherrschung der Erörterung, Textanalyse, Textinterpretation und

Meinungsäußerung • befriedigende Kenntnisse im Bereich des Wortschatzes und der Syntax • erkennbares Bemühen um eigenständige Formulierungen • keine wesentlichen Verstöße gegen den korrekten Gebrauch der Grammatik • im Großen und Ganzen Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und

Zeichensetzungsregeln Ausreichend: • ausreichende Kenntnisse des Grundwortschatzes • ansatzweise eigenständige Formulierungen • korrekte Anwendung der grundlegenden Satzbauregeln • Unsicherheit im korrekten Gebrauch der Grammatik • Unsicherheit in der Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Mangelhaft: • grobe Verstöße im Umgang mit den Grundkenntnissen in den Bereichen Syntax, Morphologie und

Lexikologie • grobe Verstöße in der Beherrschung der grundlegenden Rechtschreib- und

Zeichensetzungsregeln Ungenügend: • Aufgrund großer Lücken in den Bereichen Syntax, Morphologie und Lexikologie ist die

Verständlichkeit des Textes erheblich beeinträchtigt.

37

3.4 Festlegung der Gesamtnote Der Prüfungsaufsatz stellt eine komplexe Leistung dar. Deshalb wird er als Ganzes und nicht in addierten Einzelzensuren ausgewiesen. Der Elementarbereich sollte in vergleichbarer Weise wie bei den Klausuren des FG Bestandteil des Gesamteindruckes der Arbeit sein, ohne extra ausgewiesen zu werden (kein Zählen der Wörter, kein Fehlerindex). Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem Erwartungshorizont und der tatsächlich erbrachten Leistung auf der Grundlage der drei Bereiche Inhalt (I), Aufbau und Gedankenführung (A/G) und Ausdrucksvermögen (A). Bei der Ermittlung der Gesamtnote kann folgende Wichtung für die einzelnen Bereiche eine hilfreiche Orientierung sein: Inhalt: 60 % A/G 20 % A 20 % Konkrete Festlegungen obliegen dem Verantwortungsbereich der Fachkonferenz der jeweiligen Schule. Die Gesamtzensur wird durch ein adäquates verbales Urteil begründet. Bei abweichenden Ergebnissen der Erst- und Zweitkorrektur muss zu der einen Gesamtnote auch die passende verbale Bewertung erfolgen.

38

F) Fachschule für Sozialpädagogik _________________________________________________________________ Besonderheiten der Kommunikationsfähigkeit Obwohl die Kommunikationsfähigkeit für diese Berufe bedeutend erscheint, entscheidet der Fachlehrer bezüglich der Schriftsprache in eigener Verantwortung und in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Fachkonferenzen, inwieweit er bei der schriftlichen Arbeit orthographische Fehler der Schüler kennzeichnet. Sie sind in der Fachzensur nicht zu berücksichtigen. Haus-, Jahres- und Abschlussarbeiten, die u. U. zum Kolloquium hinführen Haus-, Jahres- und Abschlussarbeiten sind grundsätzlich orthographisch durchzusehen. Die orthographische Leistung ist wie folgt in die Zensierung einzubeziehen: Auf je 150 Wörter ergeben 0 Fehler die Note 1 1 Fehler die Note 2 2 Fehler die Note 3 3 Fehler die Note 4 4 Fehler die Note 5 ab 5 Fehler die Note 6 Interpunktions- und Umlautfehler gelten als ½ Fehler; Wiederholungen des selben Fehlers werden nur einmal gezählt. In diesen Arbeiten kann die Gesamtzensur nicht 1 (sehr gut) sein, wenn die orthographische Leistung 5 (mangelhaft) oder schlechter ist. Sie kann nicht mehr 2 (gut) sein, wenn die orthographische Leistung 6 (ungenügend) ist. Die Schüler sind hierauf rechtzeitig hinzuweisen. Spezielle Festlegungen Weitere spezielle Festlegungen zur Bewertung, Zensierung und Beurteilung in den Fächern, Fachkombinationen, Lernfeldern oder Berufsrichtungen werden der Entscheidung in den Fachkonferenzen zugewiesen. Es soll auch entschieden werden, ob nachstehende Muster für die Zensierung hilfreich sind: • für Facharbeiten, Hausarbeiten, Jahresarbeiten – das Muster der Anlage 2 • für die Beurteilung und

Benotung der sozialpädagogischen Praxis – das Muster der Anlage 3 (oder auch der Anlage 1a und 1b und 1c).

Anzahl und Umfang zu nutzender oder genutzter Kriterien bzw. ihre eigene Ergänzung bleibt Angelegenheit von Fachkonferenz und Lehrer.

39

Anlage 1a ERFASSUNGSBOGEN für die Beobachtung und Bewertung der Ausprägung der sozialen Kompetenz in Projekten/praktischer Tätigkeit Ausprägungsgrad: 1 - in besonderem Maße 4 - in lückenhaftem Maße

2 - in vollem Umfang 5 - in mangelhaftem Maße 3 - im Wesentlichen 6 - in ungenügendem Maße

Klasse/Gruppe:______________ Fach:______________ Datum:__________________ Kriterien/Indikatoren Ausprägungsgrad

1 2 3 4 5 6 Initiative - übernimmt Führung o o o o o o - ist aktiv o o o o o o - verfolgt Aufgabe kritisch o o o o o o Kreativität - sucht im vorhandenen Wissen o o o o o o - probiert bekannte Techniken o o o o o o - sucht nach neuem Wissen o o o o o o - erprobt neue Techniken o o o o o o Teamfähigkeit - integriert sich o o o o o o - akzeptiert andere Meinungen o o o o o o - akzeptiert andere Handlungsvorschläge o o o o o o - übt sachliche Kritik o o o o o o Kooperationsfähigkeit - ist sozial freundlich o o o o o o - kann begründet argumentieren o o o o o o - hinterfragt sachgerecht o o o o o o - führt und lässt sich führen o o o o o o Durchsetzungsfähigkeit - folgt demokratischen Entscheidungen o o o o o o - vertritt den eigenen Standpunkt o o o o o o - ist entgegenkommend o o o o o o - setzt eigene Ideen überzeugend durch o o o o o o Reflexionsfähigkeit - ist kritisch zu sich selbst o o o o o o - kann seine Sprachwirkung werten o o o o o o - vermag eigenen Handlungsnutzen zu werten o o o o o o - schätzt die eigene Position sachlich ein o o o o o o Weiteres - ___________________________________ o o o o o o Es müssen nicht alle Kriterien geprüft werden; die Ausprägung kann mit der Benotung gleichgesetzt werden. Es kann das einzelne Kriterium für sich stehen, die Kriterien können ebenso gemittelt werden.

40

Anlage 1b ERFASSUNGSBOGEN für die Bewertung der Ausprägung fachübergreifender Qualifikationen (in der bildlichen, sprachlichen und denkerischen Informationsverarbeitung) Ausprägungsgrad: 1 - in besonderem Maße 4 - in lückenhaftem Maße

2 - in vollem Umfang 5 - in mangelhaftem Maße 3 - im Wesentlichen 6 - in ungenügendem Maße

Klasse/Gruppe:_______________________ Fach:____________ Datum:___________ Kriterien/Indikatoren Ausprägungsgrad

1 2 3 4 5 6 Informationssuche - beobachtet Abläufe und Zustände o o o o o o - orientiert sich in Raum und Zeit o o o o o o - hört zu, hinterfragt o o o o o o - analysiert und vergleicht relevante Merkmale o o o o o o Informationsverarbeitung - klassifiziert und verallgemeinert Daten o o o o o o - verwendet geltende Begriffe o o o o o o - kombiniert, transformiert Zusammenhänge o o o o o o - modelliert, mathematisiert Zusammenhänge o o o o o o - plant Abfolgen, Technologien o o o o o o - entscheidet lösungsrelevante Handlungen/Konzepte o o o o o o - führt sinnvolle Lösungen aus - pictographisch o o o o o o

- verbal (sprl. Mittel!) o o o o o o - kognitiv o o o o o o

- bewertet sachlogisch Problemlösungen o o o o o o Informationsaufnahme und -nutzung sozialer Wahrnehmung - stellt Sympathie/Antipathien zurück o o o o o o - unterscheidet zwischen sachlich und emotional o o o o o o - äußert soziale Sensibilität o o o o o o - vertritt eigene Ideen o o o o o o - stellt Verhalten auf Situation flexibel ein o o o o o o Weiteres - _____________________________________ o o o o o o Die Bewertung erfolgt wie in Anlage 1a notiert. Die generalisierten Kriterien bedürfen u. U. der fachspezifischen Konkretion durch den einzelnen Fachlehrer.

41

Anlage 1c ERFASSUNGSBOGEN für die Bewertung der Ausprägung fachübergreifender Qualifikationen in der praktischen Handlungskompetenz Ausprägungsgrad: 1 - in besonderem Maße 4 - in lückenhaftem Maße

2 - in vollem Umfang 5 - in mangelhaftem Maße 3 - im Wesentlichen 6 - in ungenügendem Maße

Klasse/Gruppe:______________________ Lernfeld:___________ Datum:___________ Kriterien/Indikatoren Ausprägungsgrad

1 2 3 4 5 6 Aufgabenerfassung - erkennt den Problemtyp o o o o o o - erkennt die wesentlichen Problemelemente o o o o o o - erkennt relevante Beziehungen o o o o o o - erkennt Weite oder Enge der Strategie o o o o o o Denkorientierung - verfügt über notwendige Kenntnisse o o o o o o - erkennt weitere Info.-suche o o o o o o - entwirft gedankliches Handlungsprogramm unter Beachtung des - Problemgegenstandes o o o o o o

- der Mittel o o o o o o - der Bedingungen o o o o o o - der Technologie o o o o o o - des/r Ziel/e o o o o o o - des Nutzens o o o o o o

Handlungsausführung - bedenkt die Elemente des Handlungsprogramms o o o o o o - setzt erforderliche praktische Fähigkeiten ein o o o o o o - verfügt über nötige Fertigkeiten o o o o o o - vollzieht entsprechende Zwischenhandlungen o o o o o o - vollzieht nötige Nebenhandlungen o o o o o o Antriebskoordination - zeigt Interesse bzw. Freude o o o o o o - ist vermutlich motiviert o o o o o o - hat Vollendungswille o o o o o o - äußert Selbstständigkeit und Umsicht o o o o o o Kontrollhandlungen - prüft Bewegungsfertigkeit o o o o o o - prüft Teilergebnisse o o o o o o - vergleicht Ziele mit Ergebnissen o o o o o o - setzt Mess- und Prüfmittel richtig ein o o o o o o Einsichts-, Kompetenzgewinn - erkennt den Wirkzusammenhang der Handlung o o o o o o - entdeckt neue technologische Einsichten o o o o o o - schätzt den neuen Kompetenzgrad ein o o o o o o Weiteres - ______________________________________ o o o o o o Die Bewertung erfolgt wie unter 1a und 1b.

42

Anlage 2 Einschätzung der Facharbeiten zur Vorbereitung auf das Kolloquium im Abschlussverfahren der Fachschulausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher Name: Vorname: Klasse: Thema der Arbeit: Folgende Kriterien können bewertet werden:

- Das Thema der Arbeit wird selbstständig entwickelt und formuliert;

es wird überzeugend begründet. - Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt aspektreich und sehr differenziert;

logisch gegliedert. - Es gelingt, Erfahrungen aus der Praxis mit Fachwissen zu durchdringen. - Die sprachliche Gestaltung ist sehr ausgewogen. - Die Anforderungen an die Orthographie und Grammatik werden voll erfüllt. - Die äußere Form ist voll erfüllt. - Die Zitierweise ist exakt. - Die Quellenangaben sind korrekt. - Es gelingt in besonderem Maße, die Kernaussagen der Arbeit als Thesen zu formulieren.

Diese Kriterienformulierung entspricht der Note sehr gut; sie ist auf die Notenstufung in ihrer Verbalform abzuwandeln. Die Bewertung endet mit: Die Arbeit wird als Vorleistung zum Kolloquium mit der Note ............... angenommen/nicht angenommen. Ort/ Datum: .......................................................... Unterschrift des Betreuers: ..................................

43

Anlage 3 FRAGEBOGEN zur Entwicklung der sozialpädagogischen Kompetenz auszubildender Erzieher Sehr geehrte/-r Praxisanleiter/-in, mit diesem Fragebogen möchten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe in die Hand geben, die es Ihnen erleichtert, den Stand der Praxisbewältigung unserer Praktikanten zu bewerten. Beim Ausfüllen denken Sie bitte weniger an eine konkrete Situation, sondern an Ihren allgemeinen Eindruck über das Praxisverhalten des Praktikanten. Werten Sie bitte zügig. Wir danken Ihnen für Ihr Bemühen. Der Fragebogen enthält vier Kompetenzbereiche:

- die Analysefähigkeit - die Planung sozialpädagogischer Erziehungsarbeit - die Gestaltungsfähigkeit sowie - die Kooperationsfähigkeit bezüglich

des/der Praktikanten(in) ................................... .................................. Name Vorname In der Praxiseinrichtung ................................................................................................................................. Name, Anschrift, Telefon Während der berufspraktischen Ausbildungszeit vom ............... bis .............. Der Entwicklungsstand einzeln benannter Aussagen ist in fünf Stufen gegliedert. Es bedeuten: a – die Aussage trifft kaum zu b – die Aussage trifft seltener zu c – die Aussage trifft teilweise zu d – die Aussage trifft häufig zu e – die Aussage trifft meistens zu.

44

Hier ein Bewertungsbeispiel: • Der/die Praktikant/-in verhält sich zu den Kindern/Jugendlichen

freundlich a b c d e ist d angekreuzt, so war Ihnen erkennbar, dass der/die Praktikant/-in häufig, also schon überwiegend, mit Kindern/Jugendlichen einen freundlichen Umgang pflegt. In diesem Sinne bitten wir Sie, j e d e Aussage zu bewerten.

I. Analysefähigkeit 1. Ziele und Möglichkeiten der sozialpädagogischen Einrichtung werden erkundet. a b c d e 2. Die Erfahrungswelt der Kinder/Jugendlichen wird analysiert. a b c d e 3. Die Besonderheiten der Entwicklung von Kindern /Jugendlichen werden erkannt. a b c d e 4. Bedürfnisse und Interessen von Kindern/Jugendlichen werden erfragt. a b c d e 5. Die Fähigkeiten von Kindern/Jugendlichen werden erfasst. a b c d e 6. Bedingungen für Auffälligkeiten von Kindern/Jugendlichen werden erschlossen. a b c d e

II. Planungsfähigkeit 7. An Planungen wird mitgearbeitet. a b c d e 8. Planung wird eigenständig ausgeführt. a b c d e 9. Ziele und Inhalte werden entwicklungsfördernd formuliert. a b c d e 10. Individuelle Erziehungspläne werden erstellt. a b c d e 11. Theoretische Aussagen werden beim Planen beachtet. a b c d e 12. Ergebnisse aus Nachbereitungen werden berücksichtigt. a b c d e

45

III. Gestaltungsfähigkeit

13. Die eigene Persönlichkeit wird als Wirkfaktor gesehen. a b c d e 14. Der/die Praktikant/-in wird von den Jugendlichen akzeptiert. a b c d e 15. Er/sie kann Gruppen selbstständig zu Tätigkeiten anregen. a b c d e 16. Er/sie fördert flexibel Gruppenprozesse. a b c d e 17. Er/sie bringt sich kreativ ein. a b c d e 18. Konflikte werden angemessen gemeistert. a b c d e 19. Die Individualität von Kindern/Jugendlichen wird entwicklungsfördernd beachtet. a b c d e 20. Die künstlerischen, musischen, literarischen, technischen, naturwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen, musikalischen, sportlichen, hygienischen Bedürfnisse werden angeregt (Zutreffendes unterstreichen). a b c d e 21. Störungen/Fehlentwicklungen werden beim Kind/Jugendlichen zielstrebig abgebaut. a b c d e 22. Über die eigene Rolle in der Interaktion wird reflektiert. a b c d e 23. Den Kindern/Jugendlichen werden Achtung und Wärme entgegengebracht. a b c d e 24. Soziale Sensibilität ist zu erkennen. a b c d e 25. Der Kommunikationsstil wirkt ansprechend. a b c d e 26. Das Verhalten der Kinder/Jugendlichen erfährt eine angemessene Bewertung. a b c d e 27. Er/sie ist zur Selbstkorrektur in der Lage. a b c d e

IV. Kooperationsfähigkeit 28. Die Fähigkeit zur Teamarbeit ist ausgeprägt. a b c d e 29. Erziehungsverhalten wird sachkundig begründet. a b c d e 30. Der/die Praktikant/-in setzt sich für neue Ideen ein. a b c d e

46

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass der/die Praktikant/-in während des Praktikums einen Gewinn an sozialpädagogischer Kompetenz erwarb. a b c d e Hervorzuheben bzw. zu beachten wäre: ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... Ort, Datum ................................................... Unterschrift ................................ Praxisanleiter/-in

47

G) Zweijährige Fachschule für Technik und Wirtschaft _________________________________________________________________ 1. Welche Leistungen werden zensiert?

- Mündliche Leistungskontrolle (mLK) - Schriftliche Leistungskontrolle – Kurzarbeit (sLK) - Klassenarbeit (KLA) - Klausur (KL) - Hausaufgabe (HA) - Belegarbeit (B) - Schülervortrag (V) Die Definitionen der vorgenannten Schülerleistungen sind dem Punkt A) dieses Handbuches zu entnehmen.

2. Welcher Bewertungsmaßstab wird angelegt?

Alle Leistungen werden nach dem gültigen Punkteschlüssel bewertet. (siehe Vorwort)

3. Wie sollten die Zensuren gewichtet werden?

mLK / sLK / HA / V : Wichtung 1x KLA / KL / B : Wichtung 2x

4. Häufigkeit der Zensierung?

Im Schuljahr sind bei Beachtung der Wichtung drei Noten je 40 Unterrichtsstunden und je Schüler zu realisieren.

5. Darstellung der Noten im Notenheft?

Die Spalten im Notenheft werden mit den unter 1. genannten Abkürzungen gekennzeichnet. Für KLA, KL und B werden zwei Spalten genutzt und die erteilte Note zweimal eingetragen.

48