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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Steuerungsdienst mit Personal- und Finanzservice Finanzservice Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift) Dienstgebäude Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin ! 6 " 3 Zimmer: 455 KST: Bearbeiter/in: Telefon (030) Telefax (030) Datum: Geschäftszeichen: Frau Lutzke 90293 2902 90293 2105 18.11.2013 Fin L/Fin 1 Intern: 9293 (Bei Antwort bitte angeben) Fahrverbindungen: Sprechzeiten: Zahlungen bitte Berliner Bank NL DB Berliner Sparkasse Postbank Bus: X54, 195 Nach Vereinbarung bargeldlos Kto. 512 890 500 Kto. 2 243 401 935 Kto. 0 654 592 100 Tram: M6, 18 an die Bezirkskasse BLZ 100 708 48 BLZ 100 500 00 BLZ 100 100 10 U-Bahn: U5 Marzahn-Hellersdorf IBAN: DE44100708480512890500 IBAN: DE03100500002243401935 IBAN: DE19100100100654592100 Station: Hellersdorf 12591 Berlin BIC: DEUTDEDB110 BIC: BELADEBEXXX BIC: PBNKDEFF E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur Homepage: http://www.marzahn-hellersdorf.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen - Berichterstattung im Rahmen der Festlegung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Rote Nummer : 1000, 1000 P, 1000 AP Vorgang: 42. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.09.2013 Anlage 2 zum Protokoll der 42. Sitzung des Hauptausschusses vom 27. September 2013 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den UA Bezirke am 25.11.2013 Ansätze (tabellarisch) zu den thematisierten Titeln Gesamtkosten : entfällt Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 27.09.2013 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirke werden gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig bis zur Sitzung des UA Bezirke am 25. November 2013 zu folgenden Fragen zu berichten: - Möglichkeiten für Sehbehinderte/Blindenleitsysteme in Bezirksämtern und Rathäusern vor dem Hintergrund von Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte und Blinde - Erreichbarkeit der Bezirksämter: Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeit oder nur Anruf- beantworter, elektronische Erreichbarkeit“ SE = Serviceeinheit

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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal Steuerungsdienst mit Personal- und Finanzservice Finanzservice Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift)

Dienstgebäude Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin

! 6 " 3 Zimmer: 455

KST: Bearbeiter/in: Telefon (030) Telefax (030) Datum: Geschäftszeichen: Frau Lutzke 90293 2902 90293 2105 18.11.2013 Fin L/Fin 1 Intern: 9293 (Bei Antwort bitte angeben)

Fahrverbindungen: Sprechzeiten: Zahlungen bitte Berliner Bank NL DB Berliner Sparkasse Postbank Bus: X54, 195 Nach Vereinbarung bargeldlos Kto. 512 890 500 Kto. 2 243 401 935 Kto. 0 654 592 100 Tram: M6, 18 an die Bezirkskasse BLZ 100 708 48 BLZ 100 500 00 BLZ 100 100 10 U-Bahn: U5 Marzahn-Hellersdorf IBAN: DE44100708480512890500 IBAN: DE03100500002243401935 IBAN: DE19100100100654592100 Station: Hellersdorf 12591 Berlin BIC: DEUTDEDB110 BIC: BELADEBEXXX BIC: PBNKDEFF E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur Homepage: http://www.marzahn-hellersdorf.de

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen -

Berichterstattung im Rahmen der Festlegung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Rote Nummer: 1000, 1000 P, 1000 AP Vorgang: 42. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.09.2013 Anlage 2 zum Protokoll der 42. Sitzung des Hauptausschusses vom 27. September 2013 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den UA Bezirke am

25.11.2013 Ansätze (tabellarisch) zu den thematisierten Titeln Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 27.09.2013 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirke werden gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig bis zur Sitzung des UA Bezirke am 25. November 2013 zu folgenden Fragen zu berichten: - Möglichkeiten für Sehbehinderte/Blindenleitsysteme in Bezirksämtern und Rathäusern vor

dem Hintergrund von Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte und Blinde - Erreichbarkeit der Bezirksämter: Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeit oder nur Anruf-

beantworter, elektronische Erreichbarkeit“

SE = Serviceeinheit

nowand
Textfeld
1000 P-1

2 Hierzu wird berichtet: − Möglichkeiten für Sehbehinderte/Blindenleitsysteme in Bezirksämtern und Rathäusern

vor dem Hintergrund von Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte und Blinde Ein Blindenleitsystem ist in Abstimmung mit dem bezirklichen Behindertenbeauftragten im BDG Riesaer Str. 94 geplant. Eine Umsetzung im Haushaltsjahr 2013 ist jedoch aufgrund nicht verfüg-barer finanzieller Mittel und der verhängten Haushaltssperre nicht möglich. Die Maßnahme soll aber als planmäßige Maßnahme in die Aufgabenplanung des Haushaltsjahres 2014 aufgenommen werden. Das Blindenleitsystem im BDG Riesaer Str. 94 wird voraussichtlich 30 T€ kosten. Das Leitsystem selbst kostet ca.14 T€ und für die blindentechnische Anpassung der Aufzüge sind nochmals ca. 16 T€ erforderlich. Andere Objekte hat man wegen der noch nicht abschließend festgelegten Standortplanung der BDG nach 2017 bisher nicht weiter untersucht. Die für diese Standorte einzuplanenden finanziellen Mittel werden sich aber wahrscheinlich je BDG etwa in der o. g. Größenordnung bewegen. Neben dem o. g. BDG wären gegenwärtig noch 5 weitere Standorte mit Wegeleitsystemen auszustatten, so dass man dafür mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 200 T€ rechnen muss.

− Erreichbarkeit der Bezirksämter: Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeit oder nur An-

rufbeantworter, elektronische Erreichbarkeit Grundsätzlich ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern barriere-arme Angebote zu schaffen, so z.B. die Ausweisautomaten in den Bürgerämtern. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die einheitliche Behördenrufnummer 115, die Einwahl in das Netz des Bezirksamts unter der Rufnummer 030 90293-0 sowie über die von den Fachabtei-lungen z. B. in Informationsblättern herausgegebenen Rufnummern gewährleistet. Dies gilt auch für Anfragen per E-mail, die neben den direkten elektronischen Postfächern auch zentral an [email protected] gesendet werden können und von dort dem zu-ständigen Bereich weitergeleitet werden. Auch der Internetauftritt des Bezirksamtes ist barrierefrei gestaltet. Auf diesem über www.berlin.de vorgehaltenen Angebot „Amt Online“ sind die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger abruf-bar. Die dort dargestellten Inhalte basieren auf dem Redaktionssystem „Imperia“ und werden von den Internetredakteuren der Fachabteilungen in Zusammenarbeit mit der Pressestelle immer ak-tuell erstellt. Eine Ausnahme bilden derzeitig noch einige pdf-Dokumente, die nicht auf barrierefreien Quelltex-ten beruhen und daher nicht in jedem Fall barrierefrei zugänglich sind. Dieses über BerlinOnline/berlin.de vorgehaltene Angebot ist barrierefrei gestaltet. Die Schriftgröße ist variabel, die Farbgestaltung ist hinsichtlich des Kontrastes entsprechend angepasst und die Seiten können bei Vorhandensein eines Screenreaders in Lautsprache angeboten werden. Der Betreibervertrag mit BerlinOnline wurde durch die Senatskanzlei abgeschlossen. Mit der in 2014 vorgesehenen Umstellung auf „Imperia 9“ wird zukünftig auch der barrierefreie Zugang zu pdf-Dokumenten ermöglicht. Dieses Redaktionssystem verlangt nach barrierefreien Quelltexten für die Einstellung auf den Internetseiten von Berlin.de.

3 Berichtswünsche der Piratenfraktion zur 2. Lesung der Bezirkshaushalte im Hauptaus-schuss Hierzu wird berichtet: Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II – Kommunale Träger

• Kapitelübergreifend: Bitte die Haushaltspläne der Berliner Jobcenter herein reichen.

Siehe Anlage 1

• Titel 23608: Bitte die „Vereinbarung zu den finanziellen Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II insb. über das Abrechnungsverfahren und zur Höhe des Kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) an den Verwaltungsaufwendungen für die Job-Center in Berlin“ zwischen der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und der Senatsver-waltung für Finanzen herein reichen. Berichterstattung erfolgt durch die SenFin

• Titel 42234, 42830: Wie hoch war 2012 die Gesamtsumme der Leistungskomponente der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter in Euro und wie hoch war der Kostenanteil des kommunalen Trägers daran? Wie hoch war 2012 die Gesamtsumme der erfolgsabhängi-gen geschäftspolitischen Ergebniskomponenten der Geschäftsführungen der Berliner Job-center in Euro und wie hoch war der Kostenanteil des kommunalen Trägers daran? Sind darüber hinaus 2012 weitere Leistungsprämien an Führungskräfte in den Berliner Jobcen-tern geflossen und wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Siehe Anlagen 2 und 3 (KA Drs. 17/11 888, KA Drs. 17/12 323)

• Kapitelübergreifend: Wie hoch waren 2012 und 2013 die durch die Außen-/ Prüfdienste der jeweiligen Jobcenter im Rahmen von Außeneinsätzen ermittelten „Ein-sparsummen“ (vgl. Kleine Anfrage KA-0356-VII der Piratenfraktion in der BVV Pankow) (bitte nach Jobcentern, Jahren sowie Leistungen des Bundes und der Kommune auf-schlüsseln)? Wie viele Außendiensteinsätze haben die Prüfdienste im Auftrag der jeweili-gen Jobcenter 2012 und 2013 (erstes Halbjahr) durchgeführt?

Die Aufgaben des Prüfdienstes wurden auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages bis zum 30.09.2013 vom Amt für Soziales wahrgenommen. Zu den Einsparsummen gibt es seitens des Jobcenters keine Aussagen. Anzahl der Außendiensteinsätze: 2012 1.464 Aufträge 2013 (bis 31.03.13) 342 Aufträge

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– Kosten der Unterkunft im Rechtskreis des SGB II (Titel 68108, 68144, 86319, 23607, 23105) –

• Titel 86319 (Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II): o Ausgaben bitte aufschlüsseln nach Mietkautionen, Miet- und Energieschuldenüber-

nahme, Sonstiges in den jeweiligen Bezirken.

o Wie viele Anträge auf Miet- und Energieschuldenübernahme wurden 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirken gestellt, wie viele wurden positiv beschieden? Auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf wurden durch das Amt für Soziales bearbeitet: Jahr 2012 - 994 Anträge Jahr 2013 (per 30.06.13) - 421 Anträge. Eine ausführliche Beantwortung ist gegenwärtig nicht möglich.

• Titel 86319 (Darlehen KdU) und Titel 23607 (Tilgung Darlehen KdU): o Bitte nach Anzahl der Darlehen und Bezirken aufschlüsseln. o Bitte Quote der Darlehensverteilung und Quote der Bedarfsgemeinschaften in den

jeweiligen Bezirken gegenüberstellen. o Warum ist das IST 2012 höher als das IST 2013? o Warum ist das IST 2013 (Titel 23607) fast genauso hoch (deutlich gestiegen im

Vergleich zum Vorjahr) im Vergleich zum IST 2012 (Titel 23607)? o Wie viele Abtretungen von Mietkautionen aus Kautionsdarlehen wurden von den

jeweiligen Jobcentern nach Tilgung der Darlehen aus dem Regelsatz (in Höhe von 10 Prozent gemäß §42a SGB II) 2012 und 2013 wieder an Leistungsberechtigte zurück gegeben? Aus Kapazitätsgründen kann gegenwärtig keine Beantwortung aufgeliefert werden.

• Von Ausgaben in welcher Höhe gehen die Bezirke für den Bereich der Kosten der Unter-

kunft im SGB II (Titel 68108, 68144) in den Jahren 2014 bis 2017 aus? Während der Se-nat in der Roten Nummer 17/1025 von rund 1,4 Mrd. Euro jährlich bis 2017 ausgeht, sind die Zuweisungssummen in den Jahren 2014 (1.455.000.000 Euro) und 2015 (1.470.000.000) in dem Bereich an die Bezirke deutlich höher (vgl. Bezirksplafond)?

Ansatz 2014/2015

2014 2015 Kap. 3960, Titel 68108 500.000 € 500.000 € Kap. 3960, Titel 68144 113.470.000 € 114.645.000 €

• Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen für die Kosten der Unterkunft im Rechts-

kreis des SGB II pro Bedarfsgemeinschaft in den Jahren seit 2010 (bitte angeben für die jeweiligen Bezirke nach Größe der Bedarfsgemeinschaften differenziert)?

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Tatsächliche lfd. Kosten für Unterkunft und Heizung nach Größe der Bedarfsgemeinschaften in €

Anzahl der Personen in BG 1 2 3 4 5 >6 Mittelwert 2010 in € 266 340 379 445 515 Mittelwert 2011 in € 342 458 521 587 645 730 Mittelwert 2012 in € 347 461 524 540 643 735 Mittelwert bis Juli 2013 in € 354 471 533 591 644 734 Quellen: Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder und gewährte Leistungen ARGE Marzahn-Hellersdorf Arbeitsmarkt in Zahlen Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anerkannte laufende Wohnkosten in EUR nach Kostenarten Jobcenter Marzahn-Hellersdorf

Kapitel 3911 Leistungen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen

• Wie hoch waren die Brutto- sowie Nettoausgaben in den jeweiligen Bezirken im Jahr 2012 und ersten Halbjahr 2013 für (vgl. :

a) Regelleistungen nach § 42 Nr. 1 SGB XII, b) Zusätzliche Bedarfe nach § 42 Nr. 2 SGB XII, c) Bedarfe nach § 42 Nr. 3 SGB XII, soweit sie auf Bedarfe nach § 34 Abs. 3 und 4

SGB XII entfallen, d) Unterkunftskosten nach § 42 Nr. 4 SGB XII sowie e) Darlehen nach § 42 Nr. 5 SGB XII?

Zu a, b und d: Gemeinsamer Nachweis der Bruttoausgaben für Regelleistungen, Mehrbedarfe und Unterkunftskosten außerhalb von Einrichtungen in 3911/68105/100 per 12/2012: 12.759.135,84 € per 06/2013: 7.034.963,71 €

(Anmerkung: per 06/2013 sind auch Ausgaben aus den Unterkonten 107 für Mehr-bedarfe und 110 für Unterkunftskosten enthalten, da nach Rücknahme dieser Un-terkonten nicht alles umgebucht wurde). Zu b: Beiträge für KV außerhalb von Einrichtungen in 3911/68105/103 Per 12/2012: 830.276,98 € Per 06/2013: 496.007,60 € Zu b: Beiträge für Vorsorge außerhalb von Einrichtungen in 3911/68105/104 Per 12/2012: 0,00 € Per 06/2013: 2.042,87 €

6 Zu b: Einmalige Bedarfe in 3911/68135/106 und 3911/68149/106 Per 12/2012: 104.965,90 € Per 06/2013: 69.000,14 € Zu c: BuT-Leistungen (verbucht in 3911/68135 UK 600 bzw. 601) Per 12/2012: 60,00 € Per 06/2013: 190,00 € Zu d: Unterkunftskosten für Einrichtungen mit Tagessätzen in 3911/68105 /118 (zusätz-lich zu den bereits in 3911/68105/100 verbuchten Unterkunftskosten) Per 12/2012: 362.002,94 € Per 06/2013: 235.668,56 € Zu e: Darlehen nach § 42 Nr. 5 SGB XII

Per 12/2012: 98.773,45 € Per 06/2013: 55.309,80 €

• In welchen Titeln sind die Nettoausgaben SGB XII und Einnahmen aus der Bundeserstat-tung SGB XII etatisiert (vgl. Rote Nr. 1033)? Titel für Nettoausgaben: siehe vorhergehender Anstrich Titel für Einnahmen aus der Bundeserstattung (für Grundsicherung außerhalb und innerhalb): 3911/23133

• Wie hoch sind die kalkulierten Bruttoausgaben SGB XII für 2014 und 2015 in den jeweili-gen Bezirken (Zuweisungssummen)?

3911/68105 2014: 16.300.000 € 2015: 17.600.000 €

Obdachlosenunterbringung

• Wie funktioniert die Kapazitätsplanung im Bereich der Unterbringung von Obdachlosen in vertragsfreien und bezirkseigenen ASOG-Unterkünften?

Der Bezirk verfügt über keine bezirkseigenen Unterkünfte. Die Akquise von Unterbrin-gungsressourcen erfolgt aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung in Kooperation mit der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

• Welches Personal wird in welcher Anzahl in den einzelnen vertragsfreien und bezirkseige-nen Obdachlosenunterkünften jeweils bereitgehalten (bitte nach Einrichtungen, Art und Anzahl des Personals aufschlüsseln)?

Dazu können keine statistischen Aussagen getroffen werden. Der Bezirk verfügt über kei-ne bezirkseigenen Unterkünfte.

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• Wonach richten sich Art und Anzahl des Personals in den einzelnen vertragsfreien und be-zirkseigenen Obdachlosenunterkünften?

Der Bezirk verfügt über keine bezirkseigenen Unterkünfte. Grundlage für die Annahme von Unterbringungsangeboten sind die durch die BUL den Anbietern zur Verfügung ge- stellten Standardformulare (Angebotsbogen für Unterkünfte und Mindeststandards für vertragsfreie Unterkünfte).

• Welche vertragsfreien und bezirkseigenen Obdachlosenunterkünften halten Personal für sozialarbeiterische Beratung mit dem Ziel der Integration in Wohnraum oder der Vermitt-lung an geeignete Einrichtung in welchem Umfang bereit (bitte nach Unterkünften und An-zahl des Personals aufschlüsseln)?

Dazu können keine statistischen Aussagen getroffen werden. Der Bezirk verfügt über kei-ne bezirkseigenen Unterkünfte.

• Wie häufig und auf welche Art und Weise wird die Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Betreiber der vertragsfreien Obdachlosenunterkünfte von den jeweiligen Bezir-ken überprüft?

Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen erfolgt in unregel-mäßigen zeitlichen Abständen eine Begehung ausgewählter vertragsfreier Unterkünfte.

• Wie oft haben welche Bezirksämter in den Jahren 2012 und 2013 Kontrollbesuche zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Betreiber der Obdachlo-senunterkünfte durchgeführt (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)?

Es erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung.

• Welche Standards gelten für die jeweiligen bezirkseigenen Obdachlosenunterkünfte?

Der Bezirk verfügt über keine bezirkseigenen Unterkünfte.

• Welche Verstöße und Missstände haben die jeweiligen Bezirksämter bei Kontrollbesuchen zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Betreiber der ver-tragsfreien ASOG-Unterkünfte in den Jahren 2012 und 2013 festgestellt?

Keine

• Welche Sanktionen wurden gegen welche Betreiber von vertragsfreien ASOG-Unterkünften aufgrund von Verstößen gegen die Mindestanforderungen in den Jahren 2012 und 2013 verhängt (bitte nach Art der Verstöße, Betreibern, Sanktionen aufschlüs-seln)?

Keine

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• Wie viel Personal wird aktuell in den jeweiligen Bezirksämtern für die Kontrolle der Min-deststandards der vertragsfreien ASOG-Unterkünfte vorgehalten (bitte in Vollzeitäquiva-lenten angeben)?

Mit gesonderten Kontrollaufgaben beauftragte Dienstkräfte stehen nicht zur Verfügung.

Soziale Wohnhilfe

• Welche Bezirke haben das vom Deutschen Städtetag (1987) und der Kommunalen Ge-meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (1989) erarbeitete Fachstellenkon-zept oder eine ähnliche Organisationseinheit, dessen Übernahme die Senatsverwaltung für Soziales in den Jahren 1995 und 1998 empfohlen hat, aktuell umgesetzt?

Im Amt für Soziales besteht derzeit keine gesonderte diesbezügliche Organisationseinheit. Die Wahrnehmung entsprechender gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ist dem Sozial-dienst des Amtes für Soziales zugewiesen.

• Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung der Sozialen Wohnhilfen in den jeweiligen Bezirksämtern? Sind Veränderungen der personellen Ausstattung der Sozialen Wohnhilfe geplant? Wenn ja, inwiefern?

Im Amt für Soziales besteht derzeit keine gesonderte diesbezügliche Organisationsein- heit.

• Welche Maßnahmen der Wohnraumsicherung hat welche der bezirklichen Sozialen Wohnhilfen in den Jahren 2012 und im ersten Halbjahr 2013 jeweils ergriffen (bitte diffe-renziert nach Art der Maßnahme und Bezirken aufschlüsseln)?

Der Sozialdienst des Amtes für Soziales führte durch:

2012 2013 (30.06.13) Schriftliche Kontaktaufnahme mit Personen im Rahmen gerichtlicher Mitteilungen über Räumungsklagen und Räumungsmitteilungen der Gerichtsvollzieher/innen 1.836 947 Anzahl der Beratungsgespräche zu Miet-/Energieschulden für die Rechtskreise SGB II/XII/AsylbLG 6.107 3147 Anzahl der bearbeiteten Anträge zu Miet-/Energieschulden für den Rechtskreis SGB II 994 421 Anzahl der bearbeiteten Anträge zu Miet-/Energieschulden für den Rechtskreis SGB XII/AsylbLG 99 54

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• Titel 681 62 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach SGB XII und AsylbLG: Wie viele Personen haben in den Jahren 2012 und im ersten Halbjahr 2013 Leistungen gem. § 67 SGB XII in den jeweiligen Bezirken bezogen?

Per 12/2012 wurden auf dem Produkt 79077 T-Hilfe z. Überw.-ambul. 3.014 Mengen ge-bucht, dass entspricht einer Monatsdurchschnittsmenge von 251 Personen. Per 06/2013 wurden auf dem Produkt 79077 T-Hilfe z. Überw.-ambul. 1.640 Mengen ge-bucht, dass entspricht einer Monatsdurchschnittsmenge von 273 Personen.

Kapitel 3995 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

• Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung der mit der Leistungsgewährung nach AsylbLG befassten Bereiche in den jeweiligen Bezirksämtern (bitte in Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? Monatsdurchschnitt 01-08/2013: 2,78 VZÄ

• Wie hoch ist die Zahl der AsylbLG-Leistungsbezieher_innen insgesamt in den jeweiligen Bezirken?

05/2013: 557

• Wie viele Menschen beziehen in den jeweiligen Bezirken Leistungen nach AsylbLG – auf-geschlüsselt nach Art der Leistungsberechtigung: a) nach § 2 AsylbLG, b) nach § 3 und c) nach § 1a AsylbLG?

05/2013: § 2 AsylbLG: 173 § 3 AsylbLG (einschl. § 1a AsylbLG): 384 Daten sind dem GSI-System (Gesundheits- und Sozialinformationssystem) der SenGesSoz (www.gsi-berlin.info) entnommen. Es erfolgen hier keine weitergehenden statistischen Erfassungen.

• Wie viele AsylbLG-Bezieher_innen leben in den jeweiligen Bezirken aktuell:

a) in einer Mietwohnung, b) in einer LAGeSo-Vertragsunterkunft für Asylsuchende, c) in einer vertragsfreie Obdachlosenunterkunft, d) kommunale Obdachlosenunterkunft oder d) sonstiges? 05/2013: Aufnahmeeinrichtung: 6 Gemeinschaftsunterkunft: 150 Dezentrale Unterbringung: 393

10 Es handelt sich um Daten aus dem GSI-System (Gesundheits- und Sozialinformationssys-tem) der SenGesSoz (www.gsi-berlin.info). Es bestehen keine weitergehenden statisti-schen Erfassungen.

• Was tun die jeweiligen Bezirke konkret, um die Wohnungssuche von in LAGeSo-Vertragsunterkünften bzw. Obdachlosenunterkünften wohnenden AsylbLG-Bezieher_innen zu unterstützen, insbesondere:

o Werden Flüchtlinge durch den Bezirk konkret bei der Wohnungssuche unterstützt und wenn ja, wie?

Der in der Zuständigkeit des Bezirkes befindliche Personenkreis nach dem AsylbLG erhält entsprechende Hilfen gemäß den Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG).

o Werden Mietübernahmescheine als Hilfe für die Wohnungssuche ausgestellt?

Es werden Mietübernahmeerklärungen ausgegeben auf denen zu erkennen ist, bis zu welcher Angemessenheitshöhe geleistet werden kann. Vor Mietvertragsab-schluss ist aber das konkrete Wohnungsangebot vorzulegen.

o Wie viele Bezieher_innen von Leistungen nach dem AsylbLG haben in den Jahren 2012 und 2013 Mietkautionen beantragt und wie vielen wurden sie bewilligt? Wie hoch waren die Kosten für die Mietkautionen? Nach welchen Kriterien werden Mietkautionen bewilligt? Werden Mietkautionen nach AsylbLG in der nach BGB zu-lässigen Höhe generell übernommen?

Im Titel 3995/86322 werden alle Darlehen für Bezieher/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG verbucht. Eine gesonderte statistische Erfassung zu beantragten bzw. bewilligten Mietkautionen für den Personenkreis nach dem AsylbLG erfolgt nicht.

• Wie hoch sind die Ausgaben in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirken für Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG, für Krankenhilfe nach § 6 AsylbLG, sowie die Ausgaben für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?

Krankenhilfe nach § 6 AsylbLG: 12/2012 11.451,66 € 06/2013 2.180,85 € Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG: 12/2012 17.957,01 € 06/2013 17.946,71 €

• Wie hoch sind die Ausgaben in den Jahren 2012 und 2013 für Krankenhilfe in Notfällen nach § 25 SGB XII i.V.m. §§ 4 und 6 AsylbLG und für Krankenhilfe in Notfällen nach § 25 SGB XII i.V.m. §§ 48 und 50 SGB XII?

3912/67157 12/2012: 16.470,14 € 06/2013: 2.576,49 € 3995/67157 12/2012: 372,96 €

06/2013: 0,00 €

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• Wie hoch sind die Einnahmen in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirken durch Beschlagnahme von Wertgegenständen und Geldbeträgen nach § 7a AsylbLG und die diesen Einnahmen ggf. konkret zugrundeliegenden Sachverhalte? Wo sind diese Ein-nahmen etatisiert?

3995/28130: 12/2012: 2.939,76 € 06/2013: 0,00 €

12 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den UA Bezirke am 25.11.2013 Hierzu wird berichtet: Personal 1. Welche Bezirke sollen/werden bis wann die vom Senat gewünschte Personalzielzahl errei-chen? Wie viele VZÄ wurden in welchen Bereichen reduziert, die vom Senat voll basiskorrigiert werden? Die Beantwortung (1. Frage) erfolgt durch die SenFin. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt der Abbau von VZÄ auf der Grundlage aufgabenkritischer Betrachtungen und hauptsächlich mittels Vergabe bzw. Übertragung von Leistungen an Dritte. Dabei handelt es sich um nachstehende Hauptmaßnahmen:

- Abbau durch Nichtnachbesetzung von Stellen, bei denen Dienstkräfte die Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung gewährt wurde

- Abbau im Ergebnis der bezirklichen Aufgaben- und Stellenkritik

- Vergabe der Pflegeleistungen der Sportflächen

- Überführung aller Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger

- Erhöhung der Vergabe von Pflegeleistungen im Bereich Grün.

Eine 100-prozentige Basiskorrektur liegt nach heutigem Kenntnisstand in den genannten Berei-chen nicht vor.

2. Wie lange dauert es in den einzelnen Bezirken,

- bis Baugenehmigungen erteilt werden? - B-Pläne erstellt werden (Dauer B-Plan-Verfahren) - BPUs (für Schulen) erstellt werden?

- bis Baugenehmigungen erteilt werden? Die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens, vom Eingang des Bauantrages bis zur Erteilung der Baugenehmigung, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal benannt werden. Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz (FB BWA DU) hält bei der Prü-fung von Bauanträgen im vereinfachten Verfahren (§ 64 und 64a BauO Bln) die im § 70 BauO Bln festgelegten Fristen ein. Der FB BWA UD entscheidet über den Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnah-men und Nachweise vorliegen. Fiktive Baugenehmigungen sind im vereinfachten Verfahren im FB BWA UD bisher nicht zu verzeichnen. - Bauvorlagen komplett, keine Nachforderungen, Bearbeitungszeit entsprechend § 70 BauO Bln: 10 Wochen - Bauvorlagen unvollständig, Nachforderungen, Bearbeitungszeit entsprechend § 70 BauO Bln: 14 Wochen

13 Die Dauer für die Bearbeitung von Bauanträgen, die im "normalen" Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO Bln) geprüft werden, hängt stark von der Vollständigkeit der umfassenden Bauvorla-gen und bautechnischen Nachweisen ab. Die Mitwirkung der Bauherr/innen und Bauvorlagebe-rechtigten ist unterschiedlich und beeinflusst stark die Dauer des Baugenehmigungsverfahren, denn auch hier entscheidet der FB BWA UD innerhalb einer Frist von einem Monat, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Nachweise vorliegen. Die Möglichkeit einer fiktiven Baugenehmigung gibt es im Verfahren nach § 65 BauO Bln nicht. - Bauvorlagen komplett, keine Nachforderungen, Bearbeitungszeit entsprechend § 70 BauO Bln: 10 Wochen - Bauvorlagen unvollständig, Nachforderungen, Bearbeitungszeit entsprechend § 70 BauO Bln - B-Pläne erstellt werden (Dauer B-Plan-Verfahren) Die Frage kann für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht eindeutig beantwortet werden. In Ab-hängigkeit von den bestehenden Problemen, vorgetragenen Belangen und der Übereinstimmung mit der übergeordneten Planung haben Bebauungspläne im Bezirk im günstigsten Fall 2 Jahre gedauert. Beschleunigend gewirkt haben dabei der Einsatz von Planungsgruppen und unabhän-gigen Gutachter/innen. Wesentlichen Anteil nehmen dabei die Beteiligungsverfahren der Öffent-lichkeit und der Träger öffentlicher Belange, aber auch der parlamentarischen Ebene (BVV und deren Ausschüsse) ein. - BPUs (für Schulen) erstellt werden? Die Erarbeitung von BPUs erfolgt gemäß den Regelungen AV LHO und ABau. 3. In welchen Ämtern/Bereichen bzw. Berufsgruppen sind aus Ihrer Sicht Personal- / Nachwuchs-engpässe zu befürchten bzw. bestehen solche Engpässe bereits? Grundsätzlich bestehen Nachwuchsprobleme in allen Fachbereichen/Ämtern des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Neben den Bedarfen im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst ergeben sich in den Fachämtern folgende spezifische Bedarfe: Natur- und Umweltamt Im Rahmen der aktuellen Planung besteht im Bereich UmNat folgender Bedarf:

1. Sicherung des VZÄ für die zweite Stelle Lärmschutz 2. Temporäre Beschäftigung des/der Klimaschutzmanager/in bis 2017 (ohne VZÄ) 3. Umwandlung der Stelle Sb Anlagenüberwachung (Verwaltungsangestellter) in eine Um-

welt-Techniker-Stelle Anlagenüberwachung (VZÄ-neutral) 4. Ggf. 2 VZÄ für den Fall der Umsetzung der EU-Richtlinie IED (Industtry Emissions

Directive) in Berlin Bei Erfüllung im Rahmen des Personalkonzepts entstehen Engpässe nur bezüglich Punkt 4. Hier besteht Berlinweit in allen Bezirken Bedarf. Ordnungsamt Bis zum Jahr 2018 werden 6 Stellen im Vet/Leb-Bereich, 1 Stelle bei den zentralen Diensten und eine Stelle im Gewerbebereich frei. Es ist davon auszugehen, dass die Besetzung dieser Stellen Probleme bereiten wird. Stadtentwicklung Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts im Stadtentwicklungsamt und dem damit verbundenen Ausscheiden von rd. 25 % der vorhandenen Dienstkräfte bis 2020 ist in allen drei Fachbereichen mit Engpässen zu rechnen. Das betrifft die Fachrichtungen Stadtplanung, Bauingenieurwesen,

14 Vermessungswesen, aber auch den nichttechnischen Verwaltungsdienst. Eine weitere Verschär-fung tritt dann 2025 ein. Im FB BWA UD wird es in den nächsten Jahren einen Engpass von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern in den bautechnischen Laufbahnen geben. Die bautechnischen Laufbahnen müssen drin-gend wieder geöffnet werden. Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt Der massive Stellenabbau seit 1996 in beiden Fachbereichen hat eine Personalentwicklung nach handwerklichem Format nicht mehr zugelassen. Im dezentralen Personalkonzept vom 5.7.13 konnte daher nur versucht werden, mit eigenen Mitteln und Methoden die Pflichtaufgaben des TLA abzusichern. Für ausscheidende Mitarbeiter/-innen ist es schwierig entsprechenden Ersatz auf dem offenen Arbeitsmarkt zu finden. Das Versäumnis der damaligen Landesregierung, eine gesunde Personalstruktur zu erhalten, ist nicht mit der Einstellung einiger Fachkräfte zu kompen-sieren. Serviceeinheit Facilitymanagement Im FB Bau bestehen aufgrund der Alterstruktur bereits jetzt Engpässe. Bürgerdienste Es bestehen in allen Bereichen des Amtes für Bürgerdienste Nachwuchsengpässe. Kultur Im FB Kultur gibt es derzeit bei den Mitarbeiterinnen - einschl. der zeitweilig und aus dem eZeP Beschäftigten - einen Altersdurchschnitt von 48,7 Jahren, im Bereich der 6 Sachbearbeiterinnen/ Leiterinnen beträgt der Altersdurchschnitt 51,8. Das ist in der Tendenz dramatisch, zumal es in den kommenden Jahren durch den beschlossenen bezirklichen Personalabbau keinen Zuwachs an jungen, gut ausgebildeten Fachkräften gibt.

Musikschule Der Altersdurchschnitt der festangestellten Musikschullehrer/-innen im Bezirk liegt bei 52, 3 Jah-ren, im Bereich der Sachbearbeitung bei 55 Jahren. Der Anteil der freiberuflichen Lehrkräfte be-trägt 92%. Freigewordene Stellen fielen in den letzten Jahren den bezirklichen Personaleinsparungen zum Opfer. Die letzte Neubesetzung einer freien Stelle im Bereich Musikschule liegt 16 Jahre zurück.

Derzeit besteht ein Engpass an Musikschullehrer/-innen mit Funktionsanteil für administrative Aufgabensicherung im Fachbereich Musikschule. Ein großer Anteil der Fachgruppen ist durch eine begrenzte Anzahl an vorhandenen Funktionsträgern (Fachgruppenleiter/-innen) fachfremd besetzt. Nachwuchsengpässe sind zu befürchten, da deutschlandweit zwar der Berufszweig der/des Mu-sikpädagogin/en erlernt werden kann, jedoch die Spezifik des Aufgabenspektrums für Musikschul-lehrer/-innen mit Funktionsanteil (admin. Aufgaben an Musikschulen von bis zu 50% der Gesamt-tätigkeit) keine Ausbildungsrelevanz in den Studiengängen vorsieht. Diese notwendigen Eignun-gen können erst durch Abschluss eines Hochschulstudiums angeeignet werden.

Aus fachlicher Sicht wäre mittelfristig ein erhöhter Anteil von festangestellten Musikschullehrern in Höhe von ca. 20% am Gesamtanteil der Lehrkräfte wünschenswert. Der Senat ist mit den Bezir-ken über Mindeststandards der personellen Basisausstattung einer Musikschule im Gespräch.

Volkshochschule Der Altersdurchschnitt der festangestellten Programmbereichsleitungen beträgt 60. Bis 2017 wer-den 3 von 4 Programmbereichsleiter/-innen aus dem Dienst ausscheiden. Es ist zu erwarten, dass durch eine Vielzahl von adäquaten Bewerbungen, die freiwerdenden Stellen fachgerecht wieder besetzt werden können.

15

Grundsätzlich entstehen Personal- / Nachwuchsengpässe immer dann, wenn Haushaltssperren im Land Berlin oder im Bezirk verhängt werden.

Amt für Soziales Personalengpässe bestehen in allen Leistungsbereichen des Amtes für Soziales. Freie Stellen werden nach Qualifikation besetzt. Gesundheitsamt Im Gesundheitsamt gibt es seit Jahren Personalengpässe und Probleme bei der Wiederbeset-zung von Facharzt- bzw. Arztstellen, derzeit aktuell in den Bereichen Psychiatrie, Hygiene und Umweltmedizin sowie Kinderheilkunde. Die Nachbesetzung dieser Stellen wird insbesondere durch die, gegenüber anderen Arbeitgebern und Tarifgebieten, geringere Bezahlung nach dem TV-L erschwert. Bewerbungsanfragen werden bereits nach einer vorweggenommenen Gehaltsberechnung zu-rückgezogen. Des Weiteren wird ein Engpass bei der Besetzung der zwei zusätzlichen Stellen Gesundheitsauf-seher/in erwartet. Hier ist trotz der kostenpflichtigen Ausbildung an der VAK Berlin der Bedarf hö-her als die Anzahl der Absolvent/innen. 4. Für welche Bereiche bzw. Besoldungsstufen bestehen nach wie vor Stellenobergrenzen, die Sie bei den notwendigen Einstellungsverfahren behindern (könnten)? Bestehen oder bestanden hier insbesondere Probleme in den Bürgerämtern und wenn ja, wann/wie wurden/werden diese gelöst? Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin.

5. Ist mit dem Senat bereits eine Klärung über die Stärkung der Hoch- bzw. Tiefbauämter erfolgt? Wie sieht diese aus? Für welche Aufgaben im Bereich Bauen/Wohnen werden aus Ihrer Sicht am dringendsten zusätzliche Mitarbeiterressourcen benötigt?

Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin.

6. Bericht über die personellen und fachliche Situation zwischen den Bezirken und den Jobcen-tern (Personell, organisatorisch und Schnittstellen? Warum sind hier die Fehlzeiten besonders groß?)

Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin.

Gebäudemanagement (an Senat) 1. Wie hoch war die Summe aller Abschreibungen auf Gebäude der Bezirke in den letzten fünf Jahren? Wie genau werden diese Daten erfasst und für wie aussagekräftig hält der Senat diese Zahlen? 2. Wie hoch war die den Bezirken im gleichen Zeitraum jeweils zugewiesene Summe für Gebäu-dekosten (bauliche Unterhaltung, Sanierung, Investitionen)

16 Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin. Schule (an alle Bezirke) 1. Wie stellte und stellt sich die demografische Entwicklung in Ihrem Bezirk in den letzten Jah-ren/voraussichtlich in den nächsten Jahren dar? In Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklungsamt, Stadtentwicklungs-amt, Bereichsentwicklungsplanung (BEP) und der Abteilung Gesundheit und Soziales, Gesund-heitsamt, Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK) konnten folgende Daten und Fakten zur Beantwortung dem Schul- und Sportamt vorgelegt werden.

1. Die Einwohnerprognose 2011 bis 2030 wurde uns seitens Stapl BEP vom 18.12.12 be-reitgestellt. Im Einzelnen (auf 100 EW gerundet):

Bezirk 2011 249.232 2012 251.879 (+10,6 %) 2030 261.800 (+12.600) Marzahn 2011 103.768

2030 102.000 (-1.800) Hellersdorf 2011 74.847 2030 77.000 (+2.200) Biesdorf 2011 24.988 2030 31.100 (+6.100) Mahlsdorf/ Kaulsd. 2011 45.629 2030 51.900 (+6.300) Altersgruppen 0 bis unter 6 Anstieg bis 2014 um 5% auf 15.000, danach langsamer Verlust auf 12.900

(Jahrg. max. 2500, langfr. 2150) 6 bis unter 15 Anstieg bis 2023 um 30% auf 22.500, danach Verlust bis 2030 auf 21.600

(Jahrg. max. 2500, langfr. 2400) 15 bis unter 18 Anstieg von 5.000 auf 7.600 (Jahrg. max. 2530) 18 bis unter 25 Verlust bis 2017 um 30% auf 16.300, danach Anstieg auf 19.300 (83% des

Ausgangswertes) 25 bis unter 45 Leichter Anstieg bis 2015 um 4% auf 66.100, danach Verlust bis 2030 auf

59.700 (94% des Ausgangswertes) 45 bis unter 65 Verlust von 84.400 auf 67.300 (-20%) 65 bis unter 80 Anstieg von 33.000 auf 54.500 (+65%) 80+ Anstieg von 8.500 auf 18.800 ( +112%)

2. In einer weiteren Übersicht werden die Veränderungen der Einwohner (EW) in Marzahn-Hellersdorf mit Stand 30. Juni 2013 (insgesamt 253 002 EW) dem 31.12.2012 durch QPK 2 gegenübergestellt.

17 Veränderung der EW Marzahn-Hellersdorf am 30.06.2013 gegenüber 31.12.2012

davon

Alter insgesamt Menschen mit Migra-tionshintergrund

Ausländer

unter 6 335 127 63 6 - 15 302 116 -815 - 18 150 24 -318 - 27 -1076 91 12627 - 45 736 483 34145 - 55 -525 51 9255 - 65 811 146 7165 + 390 55 30insge-samt

1123 1093 712

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Bevölkerung im Bezirk weiter kontinuierlich ansteigt. Im letzten Halbjahr stieg die Gesamteinwohnerzahl um 1.123 Personen, davon hatten 97% einen Migrationshintergrund, 2/3 davon einen ausländischen Pass, dass vor allem junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren den Bezirk verließen, aber auch die 45 < 55-Jährigen. In dieser Altersgruppe gab es starke Rückgänge vor allem in Hel-lersdorf-Süd und Marzahn-Mitte oder auch dass es eine starke Zunahme bei Familien mit Kindern gab. Dies betrifft sowohl Herkunftsdeutsche als auch Migrantenfamilien. Ebenfalls stark wachsend ist die ehemalige „Elterngeneration“, die 55 < 65-Jährigen. In der Groß-siedlung Marzahn betrifft das auch die Migrant/innen.

3. Ein weiteres wichtiges Instrument und Dokument im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist der Demografiebericht 2012. Hierzu der Link:

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/demografie2012.html Der Trend aus dem Demografiebericht 2012 setzt sich fort: Die Bevölkerung nimmt zu, Jugendli-che ziehen weg, Familien mit Kindern kommen (Deutsche und Migranten), Alte werden mehr.

4. Auswirkung auf die Schulentwicklungsplanung Derzeit liegt der Entwurf zum Schulentwicklungsplan 2013-2017 in den bezirklichen Gremien zur Diskussion vor. Die o. g. demografischen Aussagen wurden berücksichtigt und bilden die Grund-lage für eine erfolgreiche Schulentwicklungsplanung. Auszüge aus dem Entwurf zum Schulentwicklungsplan 2013-2017 können derzeit nicht weiterge-reicht werden, da die Stellungnahmen und Zuarbeiten der Ämter und Gremien zum gegenwärti-gen Zeitpunkt noch nicht vollständig eingearbeitet wurden. Auf den Demografiebericht 2012 Marzahn-Hellersdorf und die durch SenStadtUm veröffentlichte Prognose wird verwiesen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/bevoelkerungsprognose/index.shtml

18 2. Wie viele Schulen und Sportstätten mussten in den letzten Jahren ggf. geschlossen werden und wie wurde mit den Gebäuden im Weiteren verfahren (im Finanzvermögen geparkt, über Erb-baurecht verpachtet, verkauft, o. ä.)? Inwiefern können der Bezirk oder das Land Berlin bei Bedarf weiterhin auf diese Immobilien zugreifen? Seit 2010 wurden 2 Schulen (Lichtenhainer Str. 2 und Peter-Huchel-Str. 35) geschlossen und in das Finanzvermögen übertragen. Beide Schulen wurden an private Schulträger vermietet. Die Lichtenhainer Str. 2 an den Freie Evangelische Schulen e.V. und die Peter-Huchel-Str. 35 an den BiP Kreativitätszentrum e.V.. Gegenwärtig wird durch den Liegenschaftsfonds zur Lichtenhainer Str. 2 ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Ein Zugriff des Landes Berlin auf diese Immobilien ist nach Ablauf der Verträge möglich. Seit 2010 wurde eine Sporthalle (Grundschule an der Mühle -Kienbergstraße-) geschlossen und in das Finanzvermögen (nur das Gebäude) übertragen. Wegen des desolaten Zustandes des Gebäudes wird diese Sporthalle gegenwärtig im Stadtum-bauprogramm abgerissen. Grundstücksmäßig verbleibt die Fläche beim Schul- und Sportamt. 3. Welche Problemstellungen sowie Kosten und Investitionserfordernisse ergeben sich in diesem Zusammenhang ggf. bei einer Reaktivierung der Gebäude für eine erneute Schulnutzung (in glei-cher oder veränderter Schulform)? Als Grundvoraussetzung für die Beschaffung finanzieller Mittel müssen Grundstücksfragen geklärt und der Sanierungsbedarf je Liegenschaft ermittelt werden. 4. Wie viele Finanzmittel, aus welchen Finanzierungsquellen, flossen seit 2010 pro Jahr in die Schulsanierung in Ihrem Bezirk? Welche dieser Finanzierungsquellen tauchen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung auf und welche nicht? Aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost sind in den Haushaltsjahren seit 2010 Mittel wie folgt in die Aufwertung von Schulgebäuden und Freiflächen geflossen bzw. sind bereits zuge-sagt (Programmjahre 2007 - 2013): HJ 2010: 677.000,00 €, HJ 2011: 2.594.127,70 €, HJ 2012: 5.589.419,30 €, HJ 2013: 4.321.289,00 €, HJ 2014: 3.140.481,99 €, HJ 2015: 20.000,00 €. Die Haushaltsjahre ab 2014 werden hoffentlich durch weitere Finanzierungszusagen entspre-chend aufgefüllt (im Rahmen der Aufwertung von Schulen sind erhebliche Mittelbedarfe angemel-det). Die Maßnahmen tauchen mit der Stückzahl der monatlich bearbeiteten Projekte in der KLR auf.

19 Bei der Schulsanierung kommen u. a. Mittel des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms (SSSP) zum Einsatz, die den Bezirken in Rahmen der Haushaltsplanung als Veranschlagungsleit-linie (VLL) vorgegeben werden. Diese Leitlinie dient der Sicherstellung der Substanzerhaltung landeseigener Gebäude im bezirkli-chen Fachvermögen. Mit ihrer Hilfe konnte bereits in den vergangenen Jahres erreicht werden, dass sich der bauliche Unterhalt in den Bezirken auch in der Praxis deutlich erhöht hat. Die Höhe der Veranschlagungsleitlinie ist folgender Tabelle zu entnehmen:

2010 2011 2012 2013 Plan SSSP Ist 2.270 T€ 2.174 T€ 3.253 T€ 3.416,7 T€ A 02 Ist 3.974 T€ 4.988 T€ 4.890 T€ 4.392 T€ Die Mittel des SSSP sind im Einzelplan 10 der jeweiligen Senatsfachverwaltung eingestellt, die Umsetzung erfolgt im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung. Daher finden diese Mittel kei-ne Berücksichtigung in der Kostenrechnung, hier den erweiterten Teilkosten der Bezirke. Die Ausgaben für A 02 sind bei Kontierung als Sachkosten im Rahmen der Zusatzkontierung in Profiskal Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung. 5. Wie beurteilen Sie die Verfahren der Mittelabrufung der Mittel für Schulsanierung und Schulan-/-neubau? Welche Probleme und personellen oder sonstigen Engpässe existieren aus Ihrer Sicht beim Abrufen und Abwickeln der Mittel bzw. Bau- und Sanierungsmaßnahmen? Das Verfahren ist nicht kompliziert. Lediglich der große Sanierungsstau im Bezirk lässt die Priori-tätensetzung als Anmeldevoraussetzung schwierig werden. Im Bezirk ist ein sehr großer Sanie-rungsstau an den im Fachvermögen befindlichen Gebäuden vorhanden. Weiterhin sind die be-kannten personellen Engpässe und die begrenzten Mittel für Personal ein erschwerender Grund für Umsetzung und Abwicklung des Programms. 6. Wo ist das 7000-Euro-Programm für Maßnahmen des kleinen baulichen Unterhalts für jede Einzelschule veranschlagt, wie wird es abgewickelt und wie viele Schulen haben in Ihrem Bezirk von diesem Programm in 2012 und 2013 bisher Gebrauch gemacht? Wieviel Mittel wurden insge-samt abgerufen? Dieses Programm ist im Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm angegliedert. Aufgrund der Kleinteiligkeit ist der Aufwand zur Umsetzung sehr groß und nicht vertretbar. Für Marzahn-Hellersdorf sind es in 2013 322 T€ - aufgeteilt auf 46 Schulen (davon 8 Objekte bei NGA und 38 Objekte im FB Bau). BSR-Straßenreinigungskosten 1. Mit RdB-.Beschluss - Nr. R-356/2013 vom 17.10.2013 wünscht der RdB die Aufschichtung der BSR-Straßenreinigungskosten. Teilt der Senat die Argumente der Be-zirke und ist beabsichtigt, ihrem Wunsch nach Aufschichtung nachzukommen? Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin.

20 2. Welche Kostenvolumina insgesamt und pro Bezirk sind hier in den Jahren 2010 bis 2012 zu verzeichnen und inwiefern können die Bezirke diese Kosten beeinflussen? Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin. Bezirkliche Zuarbeit: Bezirk/TLA hat für die sommerliche und winterliche Reinigung der Straßen als Anlieger folgende Kosten zu verzeichnen:

2012 Schnee- und Glättebeseitigung 323 T€ Ist 2013 Schnee- u. Glättebeseitigung Stand 10/13 912 T€, Bedarf bis 12/13 mind. 42 T€

2012 BSR 1.745 T€ Ist 2013 BSR Stand 31.10.13 2.088 T€ Der Bezirk/TLA kann diese Kosten nicht beeinflussen. Sonstiges 1. Welche Vorsorge ist Haushalt getroffen, um Tarifsteigerungen im Entgeltbereich auszuglei-chen? In welchen Bereichen (Rahmenverträgen im Sozial-, Gesundheit-, Jugendbereich)? Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin. Bezirkliche Zuarbeit: Die Personalausgaben wurden gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Auf-stellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 - AR 14/15 und des BA-Beschlusses Nr.0416/IV vom 26.02.2013 zu den Grundsätzen der kameralen Planung veranschlagt. Entsprechend dem AR 14/15, II. Personalausgaben (Hgr.4) bilden die IST-Personalausgaben 2012 die Grundlage für die Veranschlagung.

Die Ist-Ausgaben 2012 werden um die zu erwartenden Zu- und Abgänge und die Lohndrift fortge-schrieben. Die ermittelten Ansätze sind um Tarif- und Besoldungsanpassungen, die Lohndrift so-wie im Tarifbereich um die Veränderungen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung fortzuschrei-ben.

Die „Lohndrift“ wird für beide Statusgruppen getrennt festgelegt. Für die Beamten ist eine „Lohn-drift“ von 0,7 v. H. jeweils für die Jahre 2013, 2014 und 2015 zu berücksichtigen. Bei den Tarifbe-schäftigten ergibt sich eine „Lohndrift“ von 0,8 v. H. für 2013 und von jeweils 0,5 v. H. für 2014 und 2015.

Im Bereich Jugend wurden die Entgelterhöhungen für Leistungen des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) entspre-chend Schreiben SenFin II D - HB 52-4/2012 vom 18.04.2013 zur Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2014/2015, Pkt. 2.1.5, d) bei der Zuweisung für HzE berücksichtigt.

Weiterhin erfolgten Anhebungen der Planmengen und Preisanpassungen im Bereich der Kinder-tagesbetreuung, Tagespflege und Bildung und Teilhabe (BuT).

21

Im Bereich Volkshochschule wurden die Tariferhöhungen 2012/13 durch Erhöhung der Entgelte abgesichert. Für die weiteren perspektivisch geplanten Anpassungen für 2014/15 sowie die Än-derung der AV Honorare durch die Zahlung eines Ausfallhonorars im Krankheitsfalle für freie Mit-arbeiter/-innen sind Erhöhungen des Honorarmittelbedarfes zum Bezirkshaushalt 2014/15 einge-stellt worden und durch den Bezirk beschlossen worden.

Im Fachbereich Musikschule wurde der Mehrbedarf an Honorarmitteln für die Anpassungen 2012/13 durch eine Basiskorrektur ausgeglichen. (Beschluss auf der 16. Sitzung d. Abghs am 23.05.12) Die künftigen Honoraranpassungen sind weiterhin gekoppelt an die Tarifanpassungen im Öffentli-chen Dienst. Entsprechend den AV Honorare MuS Punkt 4 (6) informiert hierüber die für die Mu-sikschulen zuständige Senatsverwaltung. Amt für Soziales Die Zuständigkeit für den Entgeltbereich liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozia-les. Ein Ausgleich erfolgt i.d.R. über die Basiskorrektur. Im bezirklichen Haushalt wird dafür vorab keine Vorsorge getroffen. 2. Welche Kooperationsvereinbarungen bzw. Zielvereinbarungen gibt es zwischen Senat (nach Fachressort sortiert) und Bezirken? Bitte mit Kurzbeschreibung. Welche weiteren Instrumente der fachlichen und finanziellen Steuerung zwischen Senatsverwaltung und Bezirken gibt es? Bitte mit Kurzbeschreibung. Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin. Bezirkliche Zuarbeit: Amt für Soziales Im Bereich des Fallmanagements der Eingliederungshilfe besteht eine Zielvereinbarung zwischen den Bezirken und dem Senat. Darüber hinaus bestehen verschiedene Fachgremien zur Optimie-rung der finanziellen (Transferausgaben) und fachlichen Steuerung. 3. Welche Formen der Einwohner bzw. Sozialgewichtung finden in welchen Bereichen bzw. für welche Produkte Anwendung? Bitte mit Kurzbeschreibung. Die Beantwortung erfolgt durch die SenFin. Bezirkliche Zuarbeit: Die Einwohner- und Sozialgewichtung kommt bei mit dem Planmengenverfahren bei der Global-summenberechnung zur Anwendung. Im Rahmen des überbezirklichen Werteausgleiches wird bei den finanzrelevanten Produkten der sozialen Infrastruktur eine Kennzahlenbetrachtung durchgeführt. Hier werden die Anzahl der be-zirklichen Angebote (Mengen) ins Verhältnis zur jeweiligen Zielgruppe (Einwohner gesamt oder nach Altersgruppen) gesetzt. Die Zielgruppe ist vorab durch Indikatoren gewichtet worden. Bei der Gewichtung kommt der Faktor „Sozialräumliche Entwicklungstendenz“ zur Anwendung. Dieser Faktor stellt ein auf Bezirksebene aggregiertes Ergebnis des Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin dar und zeigt auf, in welchem Maße einzelne Bezirke von den negativen Entwicklungen in Stadtteilen betroffen sind.

22 Die weiteren Indikatoren werden gemeinsam von den zuständigen Senats-Fachverwaltungen und den Bezirken bestimmt. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf kommen die Indikatoren bei der Planmengenberechnung folgender Produkte zur Anwendung:

• B0103 (78387 und 78401) - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung • B0105 (77673 und 78422) - Bereitstellung von Sportanlagen • 72640 – Bereitstellung öffentlicher Spiel- und Bewegungsfläche • 79026 – Lehrveranstaltungen VHS • 79395 – Musikunterricht • 80007 – Bereitstellung von Medien und Entleihungen • 80008 – Beratung und Vermittlung von Sachinformation • 79711 – Förderung und Unterhaltung von Kontakt- und Beratungsstellen • 80043 – Sicherstellung der Suchtberatung im Rahmen der Pflichtversorgung

suchtkranker Menschen durch freie Träger • 79713 – Schaffung/Bereitstellung von Zuverdienstmöglichkeiten im Rahmen

der Pflichtversorgung psychischkranker und suchtkranker Menschen Hinweis der QPK Bei den PEP-Produkten erfolgt die Mittelverteilung über das kennzahl- und indikatorgestützte Planmengenverfahren, d.h. über die Einwohnergewichtung der 18 – 65 Jährigen mit: 25% Sozialräumliche Entwicklungstendenz 25 % Sozialstrukturindex 10% Erstkontakte beim SpD 40% ungewichtete Einwohnerzahlen. Das Ziel des bisherigen Planmengenverfahrens war und ist die stabile und bedarfsgerechte be-zirkliche Mittelversorgung im Bereich der Gemeindepsychiatrie. Hinweis Gesundheitsamt Eine Steuerung und Einflussnahme auf die KLR anhand einer Einwohner- oder Sozialgewichtung erfolgt nicht. Im Gesundheitsamt gibt es grundsätzlich keine „freiwilligen“ Kunden/ Klienten/ Patienten, sondern überwiegend Hilfesuchende. Die Tätigkeiten werden entsprechend des Produktkataloges unter der Maßgabe und dem Leitbild erstellt, dass Einwohner- und Sozialgewichtung keine Rolle spielen. Der Hauptausschuss wird gebeten den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dieses Schreiben mitgezeichnet. Mit freundlichen Grüßen Komoß Bezirksbürgermeister

Budgetplanung SGB II

96206 JC Marzahn-Hellersdorf

Berichtsmonat Oktober 2012

(alle Zahlen in JFW)

Budgetplanung (Grobplanung)

Kennzahl gesamt

1. Ausgabemittel für EgL

Zugeteilte Ausgabemittel gesamt 32.888.075

davon für BEZ (nachrichtlich) 34.655

geplante Umschichtungen in VK 0

nicht verausgabte Bindungen aus VJ 0

voraussichtliche Einnahmen 20.000

verfügbare Ausgabemittel 32.908.075

Vorbindungen aus Vorjahren 11.610.966

verfügbare Ausgabemittel für Neugeschäft (abs.) 21.297.109

verfügbare Ausgabemittel für Neugeschäft (in %) 64,7

Zugeteilte VE abs. in %

2. Verpflichtungsermächtigungen (VE)

fällig 2014 10.415.000

fällig 2015 2.700.500

fällig 2016

fällig 2017

fällig 2018

fällig 2019

.

Vorbindungen

aus VJ

Vorbindungen

aus VJ Neugeschäft

Ist Einschätzung Plan Ist Einschätzung Plan dez. Revision Plan dez. Revision Plan dez. Revision Plan dez. Revision Plan dez. Revision

aktuell für 2013 aktuell für 2013 2013 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013

3. Ausgabemittel je Instrument

Ausgabemittel gesamt 10.270.312 11.710.966 21.174.909 26.091.133 32.541.200 32.885.875 0 10.415.000 0 2.700.500 0 12.290 0

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 1.261.478 1.450.000 7.550.000 7.517.912 8.800.000 9.000.000 27,4 1.200.000 250.000 2.200

Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 3.353.737 3.850.000 2.550.000 3.886.202 5.200.000 6.400.000 19,5 3.700.000 700.000 7.100

Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 1.095.472 1.350.000 4.100.000 4.477.620 5.450.000 5.450.000 16,6 1.100.000 25.000 2.200

Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 2.481.919 2.600.000 300.000 2.376.944 3.550.000 2.900.000 8,8 1.300.000 700.000 90

Eingliederungszuschüsse (EGZ) 514.519 650.000 2.450.000 2.523.749 3.300.000 3.100.000 9,4 600.000 50.000 700

Förderung aus dem Vermittlungbudget (VB) 2.014 3.000 1.247.000 914.383 1.050.000 1.250.000 3,8 5.000 0

Reha Ermessens- und Pflichtleistungen 915.661 950.000 750.000 1.476.036 1.750.000 1.700.000 5,2 650.000 175.000

Förderung Arbeitsverhältnisse (FAV) 0 200.000 700.000 0 50.000 900.000 2,7 1.400.000 700.000

Gutscheinverfahren (VGS) 0 0 0 622.000 680.000 0 0,0 0 0

Befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) 34.655 34.655 0 116.598 140.000 34.655 0,1 0 0

Einstiegsgeld (ESG) 16.756 22.000 158.000 128.005 150.000 180.000 0,5 25.000 500

Einstiegsqualifizierung (EQ) 19.305 26.500 98.500 58.611 75.000 125.000 0,4 30.000 0

Begleitende Hilfen Selbstständigkeit 29.360 29.365 100.635 25.495 50.000 130.000 0,4 50.000 0

Sonstige 0 545.446 1.170.774 0 2.296.200 1.716.220 0 5,2 355.000 0 100.000 0

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 4.756 4.756 75.244 64.671 73.000 80.000 0,2 5.000 0

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 22.250 22.250 27.750 13.350 20.000 50.000 0,2 0 0

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei beruflicher Weiterbildung (AEZ) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0

Eingliederungsgutscheine (EGG) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0

Reisekosten - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) 0 0 200 194 200 200 0,0 0 0

Freie Förderung 35.915 35.920 1.064.080 750.535 850.000 1.100.000 3,3 350.000 100.000

Vertiefte und erweiterte Berufsorientierung (BO) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0

Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0

Reisekosten allgemeine Meldepflicht 0 0 3.500 2.464 3.000 3.500 0,0 0 0

141.197 482.520 0 1.136.363 1.350.000 482.520 1,5 0 0

VE-Bedarf fällig 2015 Eintritte (JFW)

Restabwicklung von Ganzil / IfB, SWL, Unbefristeter BEZ, ABM, AGH Entgeltvariante,

Sozpäd. Begl. und Ausb-manag.

VE-Bedarf

Ausgaben Anteil Ausgaben in % VE-Bedarf fällig 2014

Anlage 1

Planung Verwaltungskosten SGB II 2013

Gesamtübersicht Übersicht 962.06 Marzahn-Hellersdorf

Verwaltungsbudget-Planung 2013 Plandaten

Gesamtbudget Jobcenter 35.620.834,77

- davon gem. Eingliederungsmittelverordnung (Bund) 30.084.365,00 - davon aus Eingliederungstitel für Umschichtungen geplant (Bund) 0,00 - davon KFA (Kommune) 5.536.469,77

BA-Ressourcen 23.366.894,57

BA-Personalkosten (ohne Kosten der Personalverwaltung) 19.403.321,07Kosten der Personalverwaltung für BA-Mitarbeiter 268.965,57Kosten zentral verwalteter IT-Verfahren 1.871.712,00Produkteinzelkosten IT-Güter 344.304,90zentrale Kommunikationskosten - FausT 0,00zentrale Kommunikationskosten - VoIP 81.633,03zentral abgerechnete Amtshilfe 0,00Service-Angebote 1.179.698,00Zentrale Portokosten 216.840,00Zentrale ZzV-Kosten 420,00

monatlicher Abschlag für BA-Ressourcen durch Mittelsperre 1.752.000,00

Kapitel 7 TGr. 02 - Ergebnis 6.691.831,51

Kapitel 7 TGr. 02 - Ausgaben gesamt 13.790.960,00

- 7-518 01-02-0001 - Mieten und Pachten 1.386.134,00- 7-633 01-02-0001 - Personalkosten kommunaler Träger 8.237.747,76- 7-633 01-02-0002 - Immobilien kommunaler Träger 0,00- 7-633 01-02-0003 - Sachkosten kommunaler Träger 0,00- 7-633 01-02-0004 - Investitionen kommunaler Träger 0,00- 7-671 01-02-0002 - Verwaltungskostenerstattung an Externe 0,00- 7-671 01-02-0001 - Service-Center (Ersatz man. Buchung BA-KLR) 0,00- 7-671 01-02-0003 bis 0014 - operative Aufgaben 2.249.032,55- 7-681 14-02-0001 - Bildung und Teilhabe 327.004,00- andere Ausgaben Kapitel 7 TGr. 02 1.591.041,69

Kapitel 7 TGr. 02 - Einnahmen gesamt -7.099.128,49

- Einnahmen 7-231 06-02-0001 - laufendes Jahr -5.410.469,77 - Einnahmen 7-119 99-02-0000 -1.562.658,72 - Einnahmen 7-231 06-02-0002 - Vorjahre -126.000,00

Mittelsperren für Vorjahre 25.600,00

frei verfügbare Haushaltsmittel 38,92

Register Gesamtuebersicht Seite 1 (von 2) 17.10.2013 15:34

Anlage 1

Planung Verwaltungskosten SGB II 2013

Serviceangebote Wahl Plandaten

A.1 Personalberatung/Personalentwicklung/Personalpolitik 131.123,40A.1.a - nur BA-PersonalA.1.b - auch kommunales PersonalA.2 Fürsorgeleistungen Personal 20.381,60A.3 Sonstige Personaldienstleistungen 54.684,72A.3.a - Basispaket 1 - nur BA-Personal

A.3.b - Zusatzpaket - auch kommunales Personal

A.3.c - Basispaket 2 - nur BA-Personal

A.3.d - Basispaket 2 - auch kommunales Personal

A.4 Interner Dienstbetrieb 22.359,24A.4.a - Basispaket 1

A.4.b - Basispaket 2

A.4.c - Basispaket 3

A.5.a Poststelle 403.723,20

A.5.b Poststelle und Botendienst 0,00

A.6 Inventarmanagement 205.818,48

A.7 Gebäudemanagement (gesamt)

A.7.a - Gebäudemanagement 231.166,72

A.7.b - Mietvertragsmanagement 15.749,30

A.9 Barzahlungsverkehr - Kassenautomaten 39.321,60

A.10 Barzahlungsverkehr - ZzV-bar 41,34

A.11 Schadenersatzansprüche nach § 116 SGB X 2.000,00

A.12 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0,00

A.13 Internetpräsenz 0,00A.14 Dezentrale IT - Trustcenterdienste 21.063,40A.15 Interne Beratung gE 32.265,00

operative Aufgaben Wahl Abnahmewert

O.1 Ausbildungsvermittlung 52.874,16O.2 Reha 0,00O.3 Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II 46.040,00O.4 Ärztlicher Dienst 502.944,12O.5 Psychologischer Dienst 138.965,03O.6 Technischer Beratungsdienst 750,00O.7 Service-Center 1.211.937,00O.8 Inkasso 292.888,32O.9 JobCenter MediaNet 2.633,92

Mitarbeiter Anzahl

BA-Mitarbeiter 415kommunale Mitarbeiter 167zentrale Amtshilfemitarbeiter 0dezentrale Amtshilfemitarbeiter 0

MitarbeiterVollzeit-

äquivalente

BA-Mitarbeiter 388,930kommunale Mitarbeiter 157,320zentrale Amtshilfemitarbeiter 0,000dezentrale Amtshilfemitarbeiter 0,000

Register Gesamtuebersicht Seite 2 (von 2) 17.10.2013 15:34

Anlage 1

Drucksache 17 / 11 888

Kleine Anfrage

17.17. Wahlperiode

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN)

vom 12. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2013) und Antwort

Wie viel verdient die Geschäftsführung eines Berliner Jobcenters?

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre

Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft zum großen Teil Sachver-

halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und

Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine

sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zustän-

dige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der

Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bezirke Steglitz-

Zehlendorf von Berlin, Tempelhof-Schöneberg von Berlin

und Treptow-Köpenick von Berlin um Stellungnahme

gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berück-

sichtigt ist.

1. Wie hoch war die Vergütung der Mitglieder der Ge-

schäftsführung in den Berliner Jobcentern – aufgeteilt

nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und ggf.

Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung – im Jahr

2012 (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jobcentern und

Komponenten?

Zu 1.: Die Vergütung der Geschäftsführerinnen und

Geschäftsführer der Berliner Jobcenter richtet sich sowohl

nach der für das entsprechende Jobcenter festgelegten

Bewertung, als auch nach der Art des Beschäftigungsver-

hältnisses (Arbeits- bzw. Beamtenverhältnis). Für die

Bewertung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen

und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter werden als

Kriterien zum einen der Kundenbestand und zum anderen

der Betreuungs- und Personalschlüssel herangezogen.

Gem. § 44 d Abs. 7 SGB II sind bei der besoldungs-

rechtlichen Einstufung der Dienstposten der Geschäfts-

führerinnen und der Geschäftsführer Höchstgrenzen ein-

zuhalten. Dabei darf die Besoldungsgruppe A 16 der

Bundesbesoldungsordnung A (BBesO), in Ausnahmefäl-

len die Besoldungsgruppe B 3 der BBesO B, oder die

entsprechende landesrechtliche Besoldungsgruppe nicht

überschritten werden. Das leistungsunabhängige Entgelt

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf die für

Beamtinnen und Beamte geltende Besoldung nicht über-

steigen (§ 390 Abs. 3 SGB III).

Die Dienstposten der Geschäftsführungen der kom-

munal geführten Berliner Jobcenter waren im Jahr 2012

mit A16, A15 und EG14 bewertet. Die Besoldung bzw.

Vergütung der kommunal gestellten Geschäftsführungen

enthält aufgrund landesrechtlicher Besoldungs- und Ta-

rifbestimmungen keine leistungs- und erfolgsabhängigen

Bestandteile.

Gemäß § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind

die Funktionen der Beamtinnen und Beamten nach den

mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu

bewerten und

Ämtern zuzuordnen. Die Ämter sind nach ihrer Wer-

tigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange

aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen.

Das Grundgehalt einer Beamtin/eines Beamten be-

stimmt sich nach der Besoldungs-gruppe des ihr/ihm ver-

liehenen Amtes (§ 19 Abs. 1 BBesG). Dabei werden die

Ämter der Beamtinnen und Beamten und ihre Besol-

dungsgruppen (BesGr) in Bundesbesoldungs-ordnungen

geregelt (§ 20 Abs. 1 BBesG).

Die Zuordnung der Bewertungen der agenturseitig ge-

führten Berliner Jobcenter erfolgt im außertariflichen Be-

reich für die Beamtinnen und Beamten analog der Zuord-

nung der Bewertung für die Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer gemäß der Anlage I zu den Bundesbesol-

dungsordnungen A und B zum Bundesbesoldungsgesetz.

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der

Anlage IV zum BBesG ausgewiesen (§ 20 Abs. 2

BBesG). Als leistungsabhängige Komponente sieht das

BBesG in Verbindung mit der Bundesleistungsbesol-

dungsverordnung (BLBV) vor, an aktive Beamtinnen und

Beamte in Besoldungsgruppen der BBesO A Leistungs-

prämien als Einzelprämien auszureichen.

Die Vergütung der im außertariflichen Bereich (AT)

Beschäftigten richtet sich nach der im AT-Konzept abge-

stimmten Grundstruktur und Festlegung des Entgelts, die

bundeseinheitlich für alle außertariflich Beschäftigten der

Bundesagentur für Arbeit gilt.

Anlage 2

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 888

2

Entgeltkomponenten im AT-Konzept sind:

a. Festgehalt

b. Funktionsstufen, die innerhalb der gleichen AT-

Ebene zwischen unterschiedlichen Anforde-

rungsniveaus bestimmter Dienstposten differen-

ziert bzw. bei der Übernahme zusätzlicher Funk-

tionen neben dem übertragenen Dienstposten

gewährt werden

c. Leistungskomponenten

d. ggf. geschäftspolitische Ergebniskomponenten

Das Festgehalt und die Funktionsstufen sind dabei den

erfolgsunabhängigen, die Leistungskomponenten und die

geschäftspolitische Ergebniskomponenten den erfolgsbe-

zogenen Gehaltskomponenten zuzuordnen.

Die Dienstposten der Geschäftsführung der Jobcenter

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Friedrichs-

hain-Kreuzberg, Berlin Lichtenberg, Berlin Marzahn-

Hellersdorf, Berlin Pankow, Berlin Reinickendorf und

Berlin Spandau sind mit AT Ebene I, die Jobcenter Berlin

Mitte und Berlin Neukölln sind mit AT Ebene II bewertet.

2. Was sind die konkreten Kriterien, nach denen sich

die leistungs-/erfolgsbezogenen Bestandteile der Vergü-

tung der Mitglieder der Geschäftsführung der Berliner

Jobcenter bemessen (bitte Kriterien samt deren Gewich-

tung nach Jobcenter getrennt aufschlüsseln)?

Zu 2.: Die Anforderungen, die an eine Geschäftsführe-

rin oder einen Geschäftsführer eines agenturseitig ge-

führten Berliner Jobcenters im außertariflichen Bereich

gestellt werden, sind grundsätzlich in den Tätigkeits- und

Kompetenzprofilen festgelegt.

Im Einzelfall erfolgt die Bemessung des erfolgsab-

hängigen AT-Bezügebestandteils der Leistungskompo-

nente in Abhängigkeit von der jährlichen Beurteilung der

Leistung. In das Ergebnis dieser Leistungsbeurteilung

fließen der Grad der Zielerreichung, die Bewertung der

Führungsleistung und ggf. ein Beurteilungsbeitrag des

kommunalen Trägers zur Zielerreichung ein, soweit er

eigene Ziele mit dem Geschäftsführer vereinbart hatte.

Die Gewichtung der drei Faktoren wird den Beurteilerin-

nen und Beurteilern nicht vorgegeben. Das Ergebnis der

individuellen Leistungsbeurteilung (Beurteilungsstufe)

bestimmt die Höhe der monatlichen Leistungskompo-

nente. Dabei entspricht die Höhe der Leistungskompo-

nente anteilig berechnet nach dem monatlichen Festgehalt

in der

a. Beurteilungsstufe A (höchste Beurteilungsstufe)

20 %,

b. Beurteilungsstufe B 15 %,

c. Beurteilungsstufe C 12 %,

d. Beurteilungsstufe D 6 %,

e. Beurteilungsstufe E 0%.

Die ebenso erfolgsabhängige geschäftspolitische Er-

gebniskomponente, wird ggf. in gestaffelten Prozentan-

teilen des Jahresfestgehalts der AT-Ebene bei Erreichen

eines einheitlich festgelegten Zielerreichungsgrades und

unter Berücksichtigung der Bezugsgröße einmal jährlich

ausgezahlt. Dabei stellt der geschäftspolitische Zielerrei-

chungsgrad der Bundesagentur für Arbeit bundesweit die

Bezugsgröße für die Geschäftsführerinnen und Geschäfts-

führer der Berliner Jobcenter dar. Der Grad der Zielerrei-

chung wird durch den Vorstand der BA unter vorheriger

Beteiligung des Verwaltungsrates der BA festgestellt. Die

Grundlage dafür ist ein Ziele-, Kennzahlen- und Mess-

größensystem, dem der Verwaltungsrat der BA zuge-

stimmt hat.

3. In welcher Form (wie etwa Ziel- und Leistungsver-

einbarungen) werden die leistungs-/erfolgsbezogenen

Bestandteile der Vergütung der Mitglieder der Geschäfts-

führung der Berliner Jobcenter fixiert?

Zu 3.: Mit den Geschäftsführerinnen und Geschäfts-

führern, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur

Bundesagentur für Arbeit stehen, wird jeweils zu Beginn

des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eine schriftliche Ver-

einbarung mit zentral festgelegten Zielen abgeschlossen.

Die zentralen Ziele lauten:

a. Langfristigen Leistungsbezug vermeiden

b. Prozessqualität verbessern

c. Integration in Erwerbstätigkeit verbessern

d. Hilfebedürftigkeit verringern

Neben dieser Zielvereinbarung kann der kommunale

Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsfüh-

rern Ziele hinsichtlich der kommunalen Aufgaben ab-

schließen. Hierzu gibt es keine Weisungen oder Empfeh-

lungen durch die Bundesagentur für Arbeit.

4. Wo, in welcher Form und von wem wird die Errei-

chung der fixierten Zielkriterien für die leistungs-/erfolgs-

bezogenen Bestandteile der Vergütung der Mitglieder der

Geschäftsführung regelmäßig festgestellt?

Zu 4.: Die Zielvereinbarungen werden jeweils nach

Abschluss des Geschäftsjahres im Rahmen der jährlichen

Leistungsbeurteilung durch die Vorsitzende/den Vorsit-

zenden der Agentur für Arbeit mit der Geschäftsführe-

rin/dem Geschäftsführer ausgewertet.

5. Wer trägt die Kosten für die Vergütung der Mit-

glieder der Geschäftsführung der Berliner Jobcenter und

wo sind diese im Haushalt etatisiert (bitte aufschlüsseln

nach Haushalt, Kapitel und Titel)?

Zu 5.: Grundsätzlich gilt, dass die Personalkosten der

gemeinsamen Einrichtungen (gE), somit auch die Vergü-

tungen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer,

den Verwaltungs-kosten der gE zuzurechnen sind. Diese

Verwaltungskosten werden zu 84,8% vom Bund und zu

15,2% über den kommunalen Finanzierungsanteil von den

Kommunen getragen.

Gezahlt werden die Vergütungen aus den Haushalts-

titeln der Träger für Personal, also von der Bundesagentur

für Arbeit, wenn die Geschäftsführerin oder der Ge-

schäftsführer eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der BA

Anlage 2

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 888

3

ist bzw. aus dem Bezirkshaushalt, wenn die Geschäftsfüh-

rung durch das Land Berlin gestellt wird. Die Refinanzie-

rung der BA-Kosten erfolgt über den Verwaltungskosten-

nachweis. Hier werden pauschaliert (nicht speziell bezo-

gen auf einen bestimmten Geschäftsführer) je nach Ein-

gruppierung diese Personalkosten als BA-Ressource dar-

gestellt. Die Bezirke stellen den Jobcentern Rechnungen

über die Kosten des kommunal gestellten Personals, ggf.

auch der Geschäftsführung. Hier erfolgt die Erstattung als

Auszahlung aus Kapitel 7 des Jobcenters und Vereinnah-

mung der Personalkostenerstattung bei der entsprechen-

den Haushaltsposition der Bezirke.

Die der BA entstehenden Personalkosten werden im

Haushalt der BA für die Beamtinnen und Beamten unter

der Buchungsstelle 6/422 01 und für die außertariflich

Beschäftigten unter 6/428 11 ausgewiesen.

Die Personalkosten des durch die Bezirke gestellten

Personals sind im Bezirkshaushalt in Kapitel 3960 Titel

42231, 42830 und 42831 nachgewiesen.

6. Welche Stellen sind an den Verhandlungen über die

Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung beteiligt?

Zu 6.: Die Verhandlungen zu den im AT-Konzept

vorgesehenen Bezügen erfolgen durch die Bundesagentur

für Arbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und

Soziales (BMAS) als vorgesetztem Ministerium. Das

BMAS initiiert die weitere Abstimmung mit den Ministe-

rien auf Bundesebene. Der Haushalt der BA wird durch

die Bundesregierung genehmigt.

7. Warum werden die Vergütungen der Mitglieder der

Geschäftsführungen von Berliner Jobcentern bislang nicht

veröffentlicht?

Zu 7.: Die Vergütungen der Geschäftsführungen erge-

ben sich aus den gesetzlichen Regelungen des SGB II, des

Bundesbesoldungsgesetzes, des Landesbesoldungsgeset-

zes sowie der tarifrechtlichen Regelungen der Träger.

Diese Bestimmungen sind veröffentlicht und frei zugäng-

lich.

8. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser

Kleinen Anfrage beteiligt?

Zu 8.: Für die Bundesagentur für Arbeit waren die Be-

reiche POE 4 – Obere Führungskräfte/AT-Beschäftigte

der Zentrale der BA, POE 6 – Perso-

nal/Organisationsentwicklung der Zentrale der BA, CF

2 – Finanzen/Haushalt der Zentrale der BA beteiligt.

Für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

das Büro der Bezirksbürgermeisterin, für das Bezirksamt

Treptow-Köpenick von Berlin der Bereich Serviceeinheit

(SE) Personal und Finanzen, Fachbereich Personal und

für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin die

Abteilung Soziales und Stadtentwicklung.

Berlin, den 6. Juni 2013

In Vertretung

Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit,

Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2013)

Anlage 2

Drucksache 17 / 12 323 Kleine Anfrage

17. Wahlperiode

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und Antwort

Wie viel verdient die Geschäftsführung eines Berliner Jobcenters? (II)

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre

Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft zum großen Teil Sachver-

halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und

Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine

sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständi-

ge Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der

Bundesagentur für Arbeit und die Bezirke Steglitz-

Zehlendorf von Berlin, Tempelhof-Schöneberg von Ber-

lin, Treptow-Köpenick von Berlin, Neukölln von Berlin,

Lichtenberg von Berlin und Mitte von Berlin um Stel-

lungnahmen gebeten, die bei der nachfolgenden Beant-

wortung berücksichtigt sind.

1. Von welchem Träger waren die jeweiligen Ge-

schäftsführungen der Berliner Jobcenter seit 2005 besetzt

(bitte nach Jobcentern, Träger Bund/Kommune und Be-

setzungszeiträume aufschlüsseln)?

Zu 1.: Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

der Berliner Jobcenter wurden von den Trägern seit 2005

wie folgt gestellt:

Jobcenter Berlin Träger Zeitraum

Charlottenburg-Wilmersdorf Bund 01.01.2005 – lfd.

Friedrichshain-Kreuzberg Bund 01.01.2005 – lfd.

Lichtenberg Kommune

Bund

01.01.2005 – 31.12.2009

01.01.2010 – lfd.

Marzahn-Hellersdorf Bund 01.01.2005 – lfd.

Mitte Kommune

Bund

01.01.2005 –08.03.2010

12.04.2010 – lfd

Neukölln Kommune

Bund

01.01.2005 – 30.06.2011

01.07.2011 – lfd.

Pankow Bund 01.01.2005 – lfd.

Reinickendorf Bund 01.01.2005 – lfd.

Spandau Bund 01.01.2005 – lfd.

Steglitz-Zehlendorf Bund

Kommune

01.01.2005 – 03.04.2011

04.04.2011 – lfd.

Tempelhof-Schöneberg Kommune 01.01.2005 – lfd.

Treptow-Köpenick Kommune

Bund

Kommune

01.01.2005 – 14.11.2010

10.01.2011 – 9.05.2011

10.05.2011 – lfd.

2. Mit welcher Besoldungsgruppe waren die jewei-

ligen Dienstposten der Geschäftsführungen der Berliner

Jobcenter in den Jahren seit 2005 bewertet (bitte nach

Jahren und Jobcentern aufschlüsseln)?

a. Wie werden die Bewertungskriterien (Kundenbe-

stand, Betreuungs- und Personalschlüssel) bemes-

sen und wo ist dies festgeschrieben?

b. Wer ist für diese Bewertung zuständig?

Anlage 3

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323

2

Zu 2.: Die Bewertungen der Dienstposten der Ge-

schäftsführungen der Berliner Jobcenter sind der nachfol-

genden Tabelle zu entnehmen.

Jobcenter Berlin Bewertung ab

2005

Bewertung ab

2007

Bewertung ab

2009

Bewertung ab

2011

Charlottenburg-

Wilmersdorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I

Friedrichshain-

Kreuzberg (*) A 16 / AT I FS 1 A 16 / AT I FS 1 A 16 / AT I FS 1

Lichtenberg-

Hohenschönhausen (*) A 14 / TE I A 15 / AT I A 15 /AT I

Marzahn-Hellersdorf (*) A 15 / AT I A 15 / AT I A 16 / AT I FS 1

Mitte A 14 A 14 A 14 / TE I B 2 / AT II

Neukölln A 15 A 15 A 15 B 2 / AT II

Pankow (*) A 15 / AT I A 15 / AT I A 16 / AT I FS 1

Reinickendorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I

Spandau (*) A 14 / TE I A 14 / TE I A 15 / AT I

Steglitz-Zehlendorf (*) A 14 / TE I A 14 / TE I EG 14

Tempelhof-Schöneberg A 14 A 14 A 15 A 16

Treptow-Köpenick A 14 / I B A 14 / I B A 14 / I B / TE I A 15

* Der SGB II-Bereich wurde bei dem Bundesträger erstmalig mit dem 2. Änderungstarifvertrag zum BA-

TV tarifiert und zwar zum 01.01.2007.

Zu 2.a. und b.: Die Bewertung der Dienstposten der

Geschäftsführungen der Jobcenter liegt für die bundesei-

tig zu besetzenden Stellen im Organisationsermessen der

Bundesagentur für Arbeit. Die Bewertungsentscheidun-

gen erfolgen auf Basis der nachfolgend beschriebenen

bundeseinheitlichen Kriterien. Sie werden im Rahmen des

jährlich durchzuführenden Haushaltsaufstellungsverfah-

rens dargestellt und im Rahmen des Haushaltsgenehmi-

gungsverfahrens durch die Bundesregierung mitgetragen.

Für die derzeitige Bewertung der Dienstposten der

Geschäftsführung eines Jobcenters sind der Bestand der

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eLb) und der Bedarfs-

gemeinschaften (BG) der gemeinsamen Einrichtung (gE)

jeweils im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2009 und

als zweite Komponente die folgenden Betreuungs- bzw.

Personalschlüssel maßgeblich:

U 25: 1 zu 75 eLb

Ü 25: 1 zu 150 eLb

Leistungsgewährung: 1 zu 130 BG

Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter: 1 zu 90 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Teamleiterinnen/Teamleiter: 1 zu 15 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Auf Basis der o.g. Kundenzahlen sowie Betreuungs-

und Personalschlüssel, ohne Berücksichtigung des sonsti-

gen Personals, ergeben sich als Grundlage für die Bewer-

tung der Dienstposten die nachfolgenden Zuordnungen:

Vorläufige arbeitgeberseitige Bewertung des

Dienstpostens der/des Geschäftsführers/in einer

gE

Rechnerisch ermittelte Bewertungsgrundlage unabhängig von der

tatsächlich in der gE vorhandenen Personalausstattung (gültig ab

01.01.2011)

AT B 3 ab 1.200 Mitarbeiter/innen (MA)

B 2 ab 850 MA

A 16 ab 500 MA

A 15 ab 300 MA

TE I A 14 ab 100 MA

TE II A 13 bis 99 MA

Die Berechnung dient ausschließlich als Grundlage für

die vorläufige arbeitgeberseitige Festlegung der Bewer-

tung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Ge-

schäftsführer der gE. Ein Personalbedarf für die einzelnen

gE ist hieraus nicht abzuleiten.

Die Bewertungsentscheidung der kommunal zu beset-

zenden Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Ge-

schäftsführer der Berliner Jobcenter trifft das jeweilige

Bezirksamt.

Anlage 3

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323

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Grundlage für die Bewertung von Arbeitsgebieten von

Beamten sind – neben der Maßgabe des § 18 BBesG – die

Bewertungen gleichartiger Arbeitsgebiete in gleichartigen

Arbeitsbereichen der Verwaltung Berlins (Nr. 3.2. AV §

49 Landeshaushaltsordnung (LHO)). Sind Vergleichs-

maßstäbe nicht vorhanden, so sind die Arbeitsgebiete

nach den unter Nr. 3.2.1 – 3.2.5 AV § 49 LHO aufgeführ-

ten Kriterien zu bewerten und zwar nach

Art, sachlichem Umfang und Schwierigkeitsgrad

der Aufgaben und Tätigkeiten,

Umfang und Tiefe der Kenntnisse, die zur Erfül-

lung der Aufgaben notwendig sind,

dem Maß der Verantwortung, das mit den Aufga-

ben und Tätigkeiten verbunden ist,

der Selbständigkeit der Tätigkeiten, und

ihrer Bedeutung im Vergleich zu anderen Arbeits-

gebieten.

Die Dienstpostenbewertung findet lediglich ihre

Grenzen in der Obergrenzenvorschrift des § 26 BBesG.

Die bezirklichen Entscheidungen zur Stellenbewer-

tung erfolgen auch in Anlehnung an das von der Bunde-

sagentur für Arbeit entwickelte o.g. Stellenbewertungs-

schema.

3. Wie hoch war in den Jahren seit 2005 das jeweili-

ge Grund/Festgehalt der Geschäftsführungen der Berliner

Jobcenter in Euro (bitte Grund/Festgehalt in Euro nach

Jahren und Jobcentern aufschlüsseln sowie Funktionsstu-

fen ausweisen)?

Zu 3.: Die Vergütung der Geschäftsführerinnen und

Geschäftsführer der Jobcenter bestimmt sich nach der zu

Frage 2 genannten Bewertung des Dienstpostens.

Die Beträge zu den jeweils zu beanspruchenden

Grundgehältern für die Beamtinnen und Beamten der

Bundesagentur für Arbeit sind der Anlage I zu den Bun-

desbesoldungsordnungen A und B (BBesO), für die

kommunalen Beamtinnen und Beamten sowie Angestell-

ten den Besoldungs- und Entgelttabellen des Landes Ber-

lin zu entnehmen.

Die Gewährung der Bezüge nach dem Konzept zur

Gestaltung der Arbeits- und Bezahlungskonditionen für

außertariflich beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (AT-Konzept)

erfolgt seit 2007 nach dem AT-Konzept.

Zum Stand 01.08.2013 werden folgende monatliche

Beträge der Bezahlung der außertariflich beschäftigten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur

für Arbeit entsprechend den Regelungen des aktuell gülti-

gen AT-Konzepts (Stand 06/2012) zugrunde gelegt:

AT-Ebene I 5.916,24 € Funktionsstufe 1 712,14 €

AT-Ebene II 6.902,82 € Funktionsstufe 1 438,24 €.

Personen bezogene Angaben zu Gehaltszahlungen an

die einzelnen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ge-

macht werden.

4. Wie hoch fielen in den Jahren seit 2005 die Leis-

tungskomponenten der Geschäftsführungen der jeweiligen

Berliner Jobcenter in Euro aus (bitte nach Jahren und

Jobcentern aufschlüsseln?

Zu 4: Eine Aufschlüsselung der nach dem AT-

Konzept gewährten Leistungskomponenten, die sich nach

dem Ergebnis der jeweiligen individuellen Leistungsbeur-

teilung bemessen, erfolgt aus datenschutzrechtlichen

Gründen nicht.

Zu den Regelungen der Feststellung und der Bemes-

sung der Höhe der Leistungskomponenten wird auf die

Beantwortung der Frage 2 Ihrer Kleinen Anfrage vom

12.04.2013 (Abghs.-Drs. 17/11888) verwiesen.

Für die kommunal gestellten Geschäftsführerinnen

und Geschäftsführer werden aufgrund der landesrechtli-

chen Besoldungs- und Tarifbestimmungen keine Leis-

tungskomponenten gewährt.

5. Wie waren in den Jahren seit 2005 die jeweiligen

erfolgsabhängigen geschäftspolitischen Ergebniskompo-

nenten der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter in

Euro (bitte nach Jahren und Jobcentren aufschlüsseln)?

Zu 5.: Für die bundesseitig gestellten Geschäftsfüh-

rungen der Berliner Jobcenter wurde in den Jahren 2007

bis 2011 eine geschäftspolitische Ergebniskomponente in

Höhe von 10 % des jeweiligen Festgehalts gewährt. Für

das Jahr 2012 erfolgte keine Auszahlung einer geschäfts-

politischen Ergebniskomponente.

Für die kommunal gestellten Geschäftsführerinnen

und Geschäftsführer wurden aufgrund der landesrechtli-

chen Besoldungs- und Tarifbestimmungen keine leis-

tungs- und erfolgsabhängigen Bestandteile gewährt.

6. Wer ist für die Beurteilungen der individuellen

Leistungen der Geschäftsführungen der jeweiligen Berli-

ner Jobcenter zuständig)?

Zu 6.: Die Beurteilung der individuellen Leistungen

der Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter obliegt

den Trägern (Agentur für Arbeit oder Bezirksverwaltung),

die die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer entsen-

den.

7. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei-

nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen, welche

Abteilungen/Referaten und welche weiteren Stellen je-

weils beteiligt?

Anlage 3

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 323

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Zu 7.: An der Beantwortung der Fragen waren je nach

Anstellungskörperschaft die Bundesagentur für Arbeit

oder die jeweilige Berliner Bezirksverwaltung beteiligt.

Berlin, den 06. August 2013

In Vertretung

Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit,

Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2013)

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