Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen,...

4
Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen- und Grünflächenamt- Bezirksamt Spandau von Berlin, 13578 Berlin (Postanschrift) An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhau- ses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - über SE Fin Geschäftszeichen zuständig ist Bau 4 AV 1 Herr Nickel Bei Antwort bitte angeben Bezirksamt Spandau von Berlin Dienstgebäude Cari-Schurz-Str. 2/6 13597 Berlin E-Mail: [email protected] (elektronische Zugangseröffnung gemilß § 3 a Abs . 1 VwVfG} Zimmer-Nr.: Telefon (030) Telefax (030) Datum 90279- 90279- '1'"' 303 3015 7601 OVJ .03.2017 lntem 9279 Antrag zur Aufhebung der Sperren der nach § 22 und § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben für die Maßnahme der Pauschalen Zuweisung Kapitel 3800, Titel 73834 - Ersatzbau der "Hauptstraße" von "Nennhauser Damm" bis westlich Straßenende (Wendekehre) Vorgang: 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10.12.2015 -Drucksache 17/2600 (Nr. II. A. 27)-, Auflagenbeschlüsse 2016/17 Ansätze: Abgelaufenes Haushaltsjahr 2016: Laufendes Haushaltsjahr 2017: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2016: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist (Stand 13.03.2017): Gesamtkosten (alt): Gesamtkosten (neu): 0,00€ 180.000,00 € 0,00€ 180.000,00 € 0,00€ 975.000,00 € 1.039.000,00 € Sprechzeiten: Zahlungen nur an die KontonunvneriiBAN Geldinstitut Bankleitzahi/BIC U-Bahn Linie 7 Bus 130, 134, 135, 13S, 137, Montag, Dionstagvnd Froitag ßllöi:.irk:ikil.n Spanda"' IBAN: 0010 0005 5601 00 Pootbcnk Bortin BIC: PBNKDEFF 100 236, 237, 337, 638, 639, 671, von 9 bis 12 Uhr (bargeldlos erbeten) M32, M37, M45, X33 S-Bahn Linie 5 sowie nach Vereinbarung IBAN:DE14 1005 0000 0810 0046 07 Berliner Sparkasse BIC: BELADEBEXXX RE Linien 2, 4, 6 RB Linien 10, 13, 14 Fembahnhof Spandau

Transcript of Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen,...

Page 1: Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen-und Grünflächenamt-Bezirksamt Spandau von Berlin,

Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen- und Grünflächenamt-

Bezirksamt Spandau von Berlin, 13578 Berlin (Postanschrift)

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

über den Präsidenten des Abgeordnetenhau­ses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

über SE Fin

Geschäftszeichen zuständig ist

Bau 4 AV 1 Herr Nickel

Bei Antwort bitte angeben

Bezirksamt Spandau von Berlin

Dienstgebäude

Cari-Schurz-Str. 2/6

13597 Berlin

E-Mail:

[email protected]

(elektronische Zugangseröffnung gemilß § 3 a Abs. 1 VwVfG}

Zimmer-Nr.: Telefon (030) Telefax (030) Datum 90279- 90279- '1'"'

303 3015 7601 OVJ .03.2017

lntem 9279

Antrag zur Aufhebung der Sperren der nach § 22 und § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben für die Maßnahme der Pauschalen Zuweisung

Kapitel 3800, Titel 73834 - Ersatzbau der "Hauptstraße" von "Nennhauser Damm" bis westlich Straßenende (Wendekehre)

Vorgang:

73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10.12.2015 -Drucksache 17/2600 (Nr. II. A. 27)-, Auflagenbeschlüsse 2016/17

Ansätze:

Abgelaufenes Haushaltsjahr 2016: Laufendes Haushaltsjahr 2017: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2016: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist (Stand 13.03.2017):

Gesamtkosten (alt): Gesamtkosten (neu):

0,00€ 180.000,00 €

0,00€ 180.000,00 €

0,00€

975.000,00 € 1.039.000,00 €

Verkehn~verblndungen: Sprechzeiten: Zahlungen nur an die KontonunvneriiBAN Geldinstitut Bankleitzahi/BIC U-Bahn Linie 7 Bus 130, 134, 135, 13S, 137, Montag, Dionstagvnd Froitag ßllöi:.irk:ikil.n Spanda"' IBAN: DE~11001 0010 0005 5601 00 Pootbcnk Bortin BIC: PBNKDEFF100 236, 237, 337, 638, 639, 671, von 9 bis 12 Uhr (bargeldlos erbeten) M32, M37, M45, X33 S-Bahn Linie 5 sowie nach Vereinbarung IBAN:DE14 1005 0000 0810 0046 07 Berliner Sparkasse BIC: BELADEBEXXX RE Linien 2, 4, 6 RB Linien 10, 13, 14 Fembahnhof Spandau

nowand
Textfeld
0330
Page 2: Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen-und Grünflächenamt-Bezirksamt Spandau von Berlin,

2

Gern. § 6 Satz 2 und 3 Haushaltsgesetz 2016/2017 gilt:

,Alle Maßnahmen im Sinne des § 24 der Landeshaushaltsordnung, für die bei lnkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt; solche mit einem Kostenrahmen über 500.000 Euro sind gemäß § 22 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt. Satz 2 gilt nicht für Maßnahmen, die über das SIWA finanziert werden."

Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2016/2017 u.a. folgende Auflage be­schlossen:

Auflage Nr. 27:

"Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.

Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantra­gen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustel­len. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Be­triebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUrn 111 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUrn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliehe Abweichungen sind synop­tisch darzustellen und zu begründen."

Beschlussempfehlung:

Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der gesperrt veranschlagten Ausgaben und Ver­pflichtungsermächtigungen bei der Investitionsmaßnahme - Ersatzbau der "Hauptstraße" von "Nennhauser Damm" bis westlich Straßenende (Wendekehre)- (Kapitel 3800, Titel 73834) zu(§ 36 Absatz 1 Satz 3 LHO, Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017).

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat mit der Investitionsplanung 2015 bis 2019 und mit der Haushalts­planaufstellung 2016/2017 diese zu finanzierende Baumaßnahme aus der pauschalen Zu­weisung beschlossen.

Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach § 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsge­setz 2016/2017 i.V.m. §§ 24 Absatz 3 und 22 Satz 3 LHO qualifiziert gesperrt veran­schlagt.

Die Aufhebung der Sperre durch den Hauptausschuss ist mit einem Bericht gesondert zu beantragen (Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017).

Page 3: Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen-und Grünflächenamt-Bezirksamt Spandau von Berlin,

3

Die genehmigte Bauplanungsunterlage vom 17. Dezember 2015 mit Gesamtkosten von 975.000,00 € und eine genehmigte Ergänzungsunterlage vom 10. März 2017 mit Gesamt­kosten von 1.039.000 € liegen vor. Eine Aufstellung der Ergänzungsunterlage wurde erfor­derlich, da in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde das historische Groß­steinpflaster in einem Teilabschnitt nicht asphaltiert sondern erhalten und erneuert werden muss. Die geprüfte Ergänzungsunterlage enthält keine Planänderungen im Sinne des § 24 Abs. 5 LHO.

Notwendigkeit der Baumaßnahme:

Nach § 7 des Berliner Straßengesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leis­tungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Der Ersatzbau wird erforderlich, weil die Berliner Wasserbetriebe im Jahr 2013 festgestellt haben, dass Regenabläufe mangels eines Regenkanals vermutlich vor 1990 fälschlicher­weise an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen wurden und diese Anschlüsse von den BWB getrennt werden müssen. Damit wäre die Regenentwässerung der Straße nicht mehr gewährleistet. Weiterhin kann der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht heu­te und zukünftig keine Gewährleistung für die erforderliche Verkehrssicherheit geben auf­grund des derzeitigen Straßenzustandes.

Nachteile bei Maßnahmenverzicht:

Straßenunterhaltungsmittel die immer wieder zur Beseitigung akuter Unfallgefahren einge­setzt werden müssen, fehlen an anderer Stelle. Es drohen Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin bei Unfällen auf nicht ver­kehrssicheren Fahrbahnen und Bürgersteigen. Ggf. müssen Abschnitte der Straße komplett gesperrt werden. Die Berliner Wasserbetriebe könnten ihre Planung in Bezug auf die Regenentwässerung nicht umsetzen. Eine nicht ausreichende Regenentwässerung kann bei Starkregen zu Überschwemmungen der angrenzenden Grundstücke und zu weiteren Schadensersatzforderungen gegen das Land Berlin führen. Da die Regenentwässerung zurzeit nur über Schmutzwasserschächte erfolgt, besteht eine potentielle Gefahr hinsichtlich einer Rückstausituation und Beeinträchtigung der Reini­gungsleistung der Kläranlagen.

Wirtschaftlichkeit:

Auf Grund des Denkmalschutzes wird keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefertigt.

Page 4: Bezirksamt Spandau von Berlin - parlament-berlin.de · Bezirksamt Spandau von Berlin Abt. Bauen, Planen und Gesundheit -Straßen-und Grünflächenamt-Bezirksamt Spandau von Berlin,

4 Nutzungskosten:

Da bei dieser Maßnahme keine Nutzungskosten nach DIN 18960/2008-02 anfallen werden, erübrigt sich eine Darstellung gemäß Vordruck SenStadtUrn 1323. HF.

Finanzierung

Die Maßnahme wird aus der pauschalen Zuweisung im Rahmen des Investitionspro­gramms 2016 bis 2020 finanziert. Die Mehrkosten werden durch haushaltswirtschaftliche Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 finanziert.

Mitzeichnung:

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat der Aufhebung der Sperre gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 LHO durch Mitzeichnung dieses Schreibens am 20.03.2017 zuge­stimmt.