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BGI 839 Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben VMBG Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften BG-Information

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BGI 839ElektromagnetischeFelder in Metallbetrieben

VMBGVereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

BG-Information

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InformationsschriftenAnschläger (BGI 556)Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742)Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen (BGI 831)Arbeiten in engen Räumen (BGI 534)Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579)Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741)Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI 587)Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560)Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metall-erzeugung und Metallbearbeitung (BGI 722)Belastungstabellen für Anschlagmittel (BGI 622)Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durchSchweißrauche – Hilfestellung für die schweißtech-nische Praxis (BGI 616)Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (BGI 5013)Der erste Tag – Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen (BGI 568)Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen (BGI 865)Elektrofachkräfte (BGI 548)Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839)Elektrostatisches Beschichten (BGI 764)Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550)Gabelstaplerfahrer (BGI 545)Galvaniseure (BGI 552)Gasschweißer (BGI 554)Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)Gefährdungen in derKraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808)Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843)Gefahren durch Sauerstoff (BGI 644)Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806)Gießereiarbeiter (BGI 549)Handwerker (BGI 547)Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658)Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838)Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838-1)Instandhalter (BGI 577)Jugendliche (BGI 624)Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe (BGI 762)Kranführer (BGI 555)Lackierer (BGI 557)Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688)Leitern sicher benutzen (BGI 521)Lichtbogenschweißer (BGI 553)

Maschinen der Zerspanung (BGI 5003)Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544)Montage, Demontage und Instandsetzung von Aufzugsanlagen (BGI 779)Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 743)Praxishilfe für Unternehmer– Schlosserei (BGI 751-1)Praxishilfe für Unternehmer – Kfz-Instandhaltung (BGI 751-2)Praxishilfe für Unternehmer – Heizung, Klima, Lüftung (BGI 751-3)Presseneinrichter (BGI 551)Prüfung von Pfannen (BGI 601)Rückengerechtes Verhalten im Gerüstbau (BGI 821)Schadstoffe beim Schweißenund bei verwandten Verfahren (BGI 593)Schleifer (BGI 543)Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826)Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen (BGI 855)Sichere Reifenmontage (BGI 884)Sichere Verwendung vonFlüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645)Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720)Sicherheit bei der Blechbearbeitung (BGI 604)Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen (BGI 533)Sicherheit beim Errichten und Betreiben von Batterieladeanlagen (BGI 5017)Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578)Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527)Sicherheit in GießereienSicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582)Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (BGI 528)Stress am Arbeitsplatz (BGI 609)Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805)Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (BGI 894)Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746)

Auf CD-ROM erhältlich:„Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz”

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BGVerwaltungsgemeinschaftMaschinenbau- und Metall-BerufsgenossenschaftHütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft

Winfried RudolphBjörn Müller

Elektromagnetische Felderin Metallbetrieben

Verantwortlich für den Inhalt:

302721
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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1 Vorkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2 Physikalische Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3 Biologische Wirkungen und Gefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

4 Rechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

5 Messtechnik, Ergebnisse und Beurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

5.1 Messtechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

5.2 Ergebnisse und Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

6 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

6.1 Technische Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

6.2 Organisatorische Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

6.3 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

6.4 Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

6.5 Herzschrittmacher (HSM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

6.6 Bildschirmarbeitsplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

6.7 Betriebsanweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

6.8 Prüfung, Dokumentation, Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

6.9 Praktische Beispiele zur Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb . . . . 25

7 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

8 Drehscheibe „Elektromagnetische Felder“ 3. Umschlagseite

Inhaltsverzeichnis

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Die technischen Errungenschaften unserer Zivilisation und die damit ver-bundenen sicheren, bequemen undgesunden Lebensbedingungen sind ohneElektrizität und den damit zwangsläufigauftretenden elektrischen, magnetischenund elektromagnetischen Feldern – imFolgenden kurz EMF genannt – nichtdenkbar.

Einerseits wird niemand allen Ernstes auf die Anwendung elektrischen Stromesverzichten wollen, andererseits kannnicht mehr ignoriert werden, dass mit demAuftreten von EMF in Umwelt, Arbeits-welt, Medizin, Verkehrstechnik und Haus-halt gesundheitliche Gefährdungen ein-hergehen können. Dabei ist hier nicht dieRede von „Elektrosmog“ – ein Kunstwort,das häufig in einem unsachlichen Zusam-menhang benutzt wird – sondern von wissenschaftlich anerkannten Wirkungenauf den Menschen bei der Expositiondurch EMF höherer Intensität, wie sieauch an Arbeitsplätzen auftreten können.

Zur Durchführung der im Arbeitsschutz-gesetz verankerten Gefährdungsbe-urteilung gehört somit auch eine Betrach-

tung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Beschäftigtendurch EMF.

Um unsere Mitgliedsunternehmen bei derEinschätzung des Gefährdungspotenzialszu unterstützen und dem neuen, umfas-senden Präventionsauftrag Rechnung zutragen, ist in jüngster Vergangenheit eine neue Unfallverhütungsvorschrift„Elektromagnetische Felder“ (BGV B 11)sowie die dazugehörige BG-Regel (BGR B 11) unter Federführung der BGder Feinmechanik und Elektrotechnik undunter der Mitwirkung der Metall-BGen erarbeitet worden.

Diese BG-Information gibt Auskunft überwissenschaftliche Grundlagen, Rechts-vorschriften sowie über vorliegende Mess-erfahrungen und bereits durchgeführteBeurteilungen.

Ziel ist es, Unternehmer, betriebliche Vor-gesetzte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in dieLage zu versetzen, geeignete Maß-nahmen zum Schutz der Versichertenauszuwählen.

Vorwort

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Funktechnik, im Haushalt und in allgemeinen Bereichen tabellarisch zu-sammengestellt.

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1 Vorkommen

Im Bild 1-1 sind beispielhafte Quellen von EMF in der Energieversorgung, in derMetallindustrie sowie in Medizin- und

Vorkommen Anwendung Beispiele

Energieversorgung Stromerzeugung und -verteilung Transformatoren,Hochspannungsanlagen,Umspannanlagen,innerbetriebliche Verteilungen

Metallindustrie Schmelz- und Elektrolichtbogenöfen, Elektrolyseeinrichtungen Induktionsöfen,

Elektroschlackeumschmelzanlagen, Metallbäder in Beschichtungsanlagen, Galvanikanlagen

Wärmöfen Induktiv oder widerstandsbeheizteVorwärmanlagen zum Gießen, Spritzen und Verformen,Wärmebehandlungsvorrichtungen, Durchlauföfen, Mikrowellenöfen, Trocknungsanlagen

Schweißgeräte und -maschinen, Manuell geführte und stationäre AnlagenLötgeräte und Maschinen

Werkstoffprüfeinrichtungen Rissprüfanlagen

Magnetische Anwendungen Magnetisierungsanlagen, Entmagnetisierungseinrichtungen,Lasthebemagnete,Werkstückspannvorrichtungen

Maschinenantriebe Bearbeitungsmaschinen

Funktechnik Telekommunikation, Mess- und TV- und Radiosender, Richtfunk, Radar,Steuertechnik Mobilfunk, Fernsteuereinrichtungen

Medizin Diagnose- und Therapiegeräte Magnetresonanztomograph, Magnetfeldstimulation, Infrarot- undMikrowellenbestrahlungsgeräte

Allgemeine Bereiche, Elektrohandwerkszeuge, Bohr- und Schleifmaschinen,Büro und Haushalt Haushaltsmaschinen und -geräte, Küchenherde, Halogenlampen,

Leuchtmittel, Bürogeräte Netzgeräte, PC-Monitore,Haushaltsverteilungen

Bild 1-1: Vorkommen von EMF-Quellen

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Diese BG-Information beschäftigt sichausschließlich mit Feldern in einemFrequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz.Statische und niederfrequente Felderumfassen dabei den Frequenzbereich von0 Hz bis 30 kHz. Oberhalb von 30 kHzerstreckt sich dann der so genannteHochfrequenzbereich. Die internationalnicht einheitlich definierte Abgrenzungder Bereiche ist in Bild 2-1 dargestellt.

Bei elektromagnetischen Feldern lassensich zwei Feldarten unterscheiden. Daselektrische Feld und das magnetischeFeld. Das elektrische Feld tritt immer

2 Physikalische Grundlagen

zwischen getrennten Ladungen (z. B. Bat-terie, Pole einer Steckdose) auf. Wie ausBild 2-2 ersichtlich, verlaufen die Feld-linien des elektrischen Feldes vomPluspol – wo sie ihren Anfang haben –zum Minuspol, wo sie enden.

Das magnetische Feld kommt immerdann vor, wenn elektrische Ladungen be-wegt werden, also elektrischer Stromfließt. Die Feldlinien des magnetischenFeldes sind kreisförmig, in sich geschlos-sen und bilden sich in Ebenen senkrechtzur Stromrichtung eines stromdurch-flossenen Leiters aus (Bild 2-3).

Frequenzbereich Wellenlängen Internationalevon bis von bis Bezeichnungen

Niederfrequenz 0 Hz 30 Hz Sub ELF(NF)

30 Hz 300 Hz über 100 km ELF (Extremly Low Frequency)

300 Hz 3 kHz VF (Voice Frequency)

3 kHz 30 kHz 100 km 10 km VLF (Very Low Frequency)

Hochfrequenz 30 kHz 300 kHz 10 km 1 km LF (Low Frequency)(HF)

300 kHz 3 MHz 1000 m 100 m MF (Medium Frequency)

3 MHz 30 MHz 100 m 10 m HF (High Frequency)

30 MHz 300 MHz 10 m 1 m VHF (Very High Frequency)

300 MHz 3 GHz 1 m 0,1 m UHF (Ultra High Frequency)

3 GHz 30 GHz 10 cm 1 cm SHF (Super High Frequency)

30 GHz 300 GHz 10 mm 1 mm EHF (Extremly High Frequency)

Bild 2-1: Frequenzbereiche von 0 Hz bis 300 GHz(Abgrenzung international nicht einheitlich definiert)

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In niederfrequenten Feldern können aufgrund der physikalischen Gegeben-heiten das elektrische und magnetischeFeld getrennt voneinander betrachtetwerden. Dies hat zur Konsequenz, dassdie Spannung U maßgebend für das elektrische Feld und der Strom I maß-gebend für das magnetische Feld ist. Diejeweilige Feldstärke verhält sich pro-portional zur auftretenden Spannung bzw.Stromstärke.

Maß für das elektrische Feld ist dieelektrische Feldstärke E [V/m]. Das mag-netische Feld wird durch die magnetischeFlussdichte (Induktion) B [T = Tesla]beschrieben. Für Felder oberhalb von 30 kHz gelten diese Bedingungen immerweniger.

Hier bedingt jede Änderung des elek-trischen Feldes ein Magnetfeld sowie jedeÄnderung des Magnetfeldes die Erzeu-gung eines elektrischen Feldes.

Im Gegensatz zu niederfrequentenFeldern können sich hochfrequente Felder von ihrer Quelle ablösen, weshalbman dann von der Ausbreitung elektro-magnetischer Strahlung spricht.

Bild 2-2: Feldlinien des elektrischen Feldes

- +

- +

Bild 2-3: Feldlinien des magnetischen Feldes

IFeldlinien

Ebene

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Das Spektrum elektromagnetischerFelder (Bild 3-1) bzw. Wellen umfasstnicht nur den Frequenzbereich von 0 Hzbis 300 GHz (Regelungsbereichder Unfallverhütungsvorschrift „Elektro-magnetische Felder“ [BGV B 11]), es umfasst auch das Licht, die Laser-strahlung und die Röntgen- bzw. Gamma-strahlung.

3 Biologische Wirkungenund Gefährdungen

Bild 3-1: Schematische Darstellung des EMF-Frequenzspektrums

Im folgenden Schaubild sind das EMF-Frequenzspektrum, die zugehörigen bio-logischen Wirkungen sowie beispielhafteEMF-Quellen schematisch dargestellt.

Sowohl physikalisch als auch biologischmuss im Frequenzspektrum der elektro-magnetischen Strahlung zwischenionisierender Strahlung mit höherer

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Frequenz als der des sichtbaren Lichtesund dem hier behandelten Bereich dernicht ionisierenden Strahlung (EMF)unterhalb des Bereiches des sichtbarenLichtes unterschieden werden.

Die ionisierende Strahlung (z. B. Röntgen-strahlung) ist schon seit langem als ge-sundheitsschädlich bekannt. Sie wird alskrebserzeugend und fruchtschädigendeingestuft, sodass für die Strahlendosiskein unterer Schwellenwert existiert. Der Wirkungsmechanismus ist wissen-schaftlich eindeutig bewiesen, jederzeitreproduzierbar und statistisch (seit Hiro-shima) eindeutig belegt.

Bei der Betrachtung der biologischenWirkungen von EMF ist allerdings ein gravierender Unterschied zu beachten:

Da die für Moleküle aufzubringende Ionisierungsenergie proportional zur Frequenz ist und einen Mindestbetrag haben muss, ergibt sich, dass die durchEMF eingebrachte Energie zu gering ist, um den Wirkungsmechanismus derionisierenden Strahlung auszulösen.

Zweifelsfrei festgestellte, wissenschaftlichbewiesene biologische Einwirkungen vonEMF sind die Reizwirkung und die Wärme-wirkung (direkte Gefährdung). Die Reiz-wirkung durch EMF niedrigerer Frequenzbeeinflusst direkt Muskel- und Nerven-funktionen. Bei der Weiterleitung von Nervensignalen im Körper sind elektrischeSignale von kleinsten Spannungen be-teiligt. Wenn diese Signale überlagert wer-den, führt das bei mittleren Feldstärken zueiner Sinneswahrnehmung und kann bei

extremen Feldstärken auch zu ernstenStörungen der Nerven, Muskeln, des zen-tralen Nervensystems und der Herzaktionbis hin zum Herzkammerflimmern führen.

Da für diese Effekte Schwellenwerte ausumfangreichen Untersuchungen der Welt-gesundheitsorganisation WHO seit 1987bekannt sind, konnte man daraus zuläs-sige Expositionswerte ableiten. In derarbeitsmedizinischen Literatur werdenneben akuten allerdings auch chronischeWirkungen auf das Herz-Kreislauf-Systemdurch hohe Feldstärken erwähnt.

Mit ansteigender Frequenz sind zu-nehmend thermische Wirkungen, alsoWärmewirkungen zu berücksichtigen. ImHeizlüfter und in der Haushaltsmikrowelleist dies ein gewollter Effekt, im mensch-lichen Körper bei bestimmten medizi-nischen Behandlungsmethoden ebenfalls.Bei unbeabsichtigter Bestrahlung mitelektromagnetischen Feldern könnenjedoch gesundheitsschädliche Wirkungenauftreten. Eine punktuelle Erwärmung imAuge durch Mikrowellenstrahlung kannzum Beispiel zur irreversiblen Linsen-trübung („Grauer Star“) und damit zumVerlust der Sehkraft führen.

Im Bereich der militärischen Funk- undRadartechnik sind an Anlagen, die imGegensatz zum Mobilfunk mit sehr hohenLeistungen betrieben werden, bereitsschwere und tödliche (Verbrennungs-)Unfälle aufgetreten.

Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass trotz weltweiter intensivster

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Forschungsarbeit noch nicht alle Aspektemöglicher Einwirkungen von EMF aus-reichend geklärt sind.

Erkrankungen durch EMF, wie sie oft alsWirkungen lang dauernder niedrigerIntensitäten („Elektrosmog“) dargestelltwerden, sind streng wissenschaftlichnicht nachvollziehbar.

Im Weiteren sind auch indirekte Ge-fährdungen zu berücksichtigen. Hohestatische Magnetfelder üben starke Kraft-wirkungen auf ferromagnetische Gegen-stände aus und können diese durchausauch in Bewegung setzen.

Mögliche indirekte Gefahren durch EMFkönnen außerdem durch Maschinen,Geräte oder Anlagen auftreten, die nichtden Anforderungen hinsichtlich der sogenannten „Elektromagnetischen Ver-träglichkeit (EMV)“ entsprechen. Das be-deutet, dass durch EMF elektrisch be-triebene oder elektronisch gesteuerteGeräte beeinflusst werden können, diedann unter Umständen unbeabsichtigteGefahr bringende Bewegungen oderFunktionen ausüben. Wenn es sich bei

Bild 3-2: Gefährdungen und Effekte

Gefährdungsart Effekt

Direkt ● Reiz- und/oder Wärmewirkung (frequenzabhängig)● Langzeitwirkungen („Elektrosmog“); wissenschaftlich strittig

Indirekt ● Kraftwirkung hoher statischer Felder● Aufladungseffekte; Überschreitung zulässiger Berührungsspannungen● EMV-Effekte; wie mögliche Beeinflussung elektronischer Schaltkreise,

aktiver Implantate (z.B. Herzschrittmacher) oder Kathodenstrahlbildschirme

diesen elektronisch gesteuerten Gerätenum aktive Implantate handelt (z. B. Herz-schrittmacher), kann es sogar zu lebens-bedrohlichen Fehlfunktionen kommen.

Befinden sich große metallische Gegen-stände in der Nähe intensiver EMF-Quel-len (z. B. Krane in der Nähe von Sende-anlagen), so kann es zu solch starkenAufladungseffekten kommen, dass diesebei Berührung zu unzulässig hohen Kör-perdurchströmungen führen.

Auch auf einem weiteren indirekten Wegkönnen magnetische Felder die Gesund-heit des Menschen beeinträchtigen. AnBildschirmarbeitsplätzen, die sich in derNähe einer EMF-Quelle befinden, kommtes häufig vor, dass magnetische Wech-selfelder den Elektronenstrahl in derBildröhre beeinflussen; auch bereits mitFeldstärken, die weit unter den Grenz-werten liegen. Dies bewirkt Störungen derBilddarstellung (Flimmern, Zittern, Ver-zerrungen) und damit oft ernst zu nehmende gesundheitliche Beschwerden.

Im Bild 3-2 sind die beschriebenen Gefährdungen zusammengefasst.

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4 Rechtsvorschriften

Am 1. Januar 1997 ist die „Verordnungüber elektromagnetische Felder (Sechsundzwanzigste Verordnung zumBundesimmissionsschutzgesetz – 26.BimSchV)“ in Kraft getreten. Sie enthältAnforderungen an die Errichtung und denBetrieb bestimmter ortsfester Anlagenund legt Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinheit fest; sie gilt jedoch nicht für den Schutz von Beschäftigten, derdem Arbeitsschutzrecht obliegt. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich im Hochfrequenzbereich auf bestimmteFunksendeanlagen; im Niederfrequenz-bereich werden ausschließlich Frei-leitungen, Erdkabel und Umspannanlagenmit einer Frequenz von 50 Hz und einerSpannung von 1 000 V oder mehr sowie die Anlagen der Bahnstromver-sorgung erfasst.

Die Bestimmungen der Verordnung geltennicht für elektrische Haushaltsgeräte,Mobilfunkendgeräte (Handys), sonstigeortsveränderliche technische Einrich-tungen und andere aufgeführte Anlagen.

Für die Arbeitswelt ist daher auf derGrundlage des Arbeitsschutzgesetzes und vor dem Hintergrund internationalerund nationaler Normungsvorhaben im berufsgenossenschaftlichen Fach-ausschuss „Elektrotechnik“ die Unfallver-hütungsvorschrift „ElektromagnetischeFelder“ (BGV B 11) erarbeitet worden.Wichtige Erläuterungen, Hinweise und Beispiele finden sich in der zuge-hörigen BG-Regel „ElektromagnetischeFelder“ (BGR B 11).

Die aus aktuellen wissenschaftlichenErkenntnissen gewonnenen Grenzwertewurden in der neuen Unfallverhütungs-vorschrift in Abhängigkeit der betrieb-lichen Bereiche und der Expositionszeitennoch mit Sicherheitszuschlägen ver-sehen. Besondere Berücksichtigung fanddie Frequenz, da sie die wichtigste Ein-flussgröße für die Art der physikalischenund biologischen Wirkung von EMFdarstellt.

Die oft kontrovers diskutierten Langzeit-wirkungen durch geringe EMF („Elektro-smog“) sind nach wie vor wissenschaft-lich umstritten und daher nicht Gegenstandder neuen Unfallverhütungsvorschrift.

Nach den Anforderungen dieser Unfall-verhütungsvorschrift hat der Unter-nehmer dafür zu sorgen, dass in Arbeits-stätten und an Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare Wirkungen durchEMF auftreten.

Die Exposition kann durch Berechnung,Messung, Herstellerangaben oder Vergleich mit anderen Anlagen ermitteltwerden. Ein Vergleich ist nur dann statt-haft, wenn dies aufgrund von Anlagentypund Randbedingungen begründbar ist.Im Weiteren regelt die Unfallverhütungs-vorschrift die Erstellung und Befolgungvon Betriebsanweisungen, die Anforde-rungen und Maßnahmen für Bereicheerhöhter Exposition und Gefahrbereichesowie für Kennzeichnung, Abgrenzungund persönliche Schutzausrüstungen.Prüfung, Unterweisung und anlagen-

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spezifische Dokumentation werden eben-falls gefordert.

Der nächste Abschnitt befasst sich mitmittelbaren Wirkungen, Körperhilfsmitteln,speziellen Anlagen und der Instandhal-tung und der Erprobung. In den Anlagen1 und 2 der Unfallverhütungsvorschriftsind dann die einzuhaltenden Werte fürEMF am Arbeitsplatz aufgeführt.

Das im Bild 4-1 aufgeführte Schema zeigteinen vereinfachten Ansatz zur Umsetzungder Unfallverhütungsvorschrift; auf die

Bild 4-1: Schema zur Vorgehensweise bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „EMF“

Angabe der einzelnen Paragraphen wurdezur besseren Übersichtlichkeit verzichtet.

Nach der durchzuführenden Beurteilungder Expositionsbereiche wird durch diePrüfung auf Einhaltung der zulässigenWerte deutlich, welche Maßnahmen wozu ergreifen sind.

Im Kapitel „Schutzmaßnahmen“ sind Beispiele durchgeführter technischer oderorganisatorischer Maßnahmen zusam-mengestellt, wie sie sich in der betrieb-lichen Praxis bewährt haben.

Keine weiteren Maß-nahmen erforderlich

Werte für Exp.-Ber. 2eingehalten

- BetriebsanweisungKeine weiteren Maß-nahmen erforderlich

Werte für Exp.-Ber. 1eingehalten

- Techn. oder organisat. Maßnahmen oder PSA

- Kennzeichnung- Jährl. Unterweisung

Bereich erhöhterExposition (2h-Werte)

- Techn.Maßnahmenoder PSA

- Kennzeichnung- Jährl. Unterweisung

Gefahrbereich

- Betriebsanweisung- Bestimmung und

Dokumentationder Bereiche

Werte für Exp.-Ber. 1nicht eingehalten

Gefährdungen fürHSM und EMV

immer beachten

Beurteilung der Expositionsbereiche1. Festlegung (Begriffsbestimmungen)2. Ermittlung (Berechnung, Messung, Herstellerangaben, Vergleich)3. Beurteilung (Vergleich mit "zulässigen Werten" nach Anlage 1)

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5 Messtechnik, Ergebnisse und Beurteilung

5.1 Messtechnik

Mess- und Berechnungsverfahren sindderzeit der DIN VDE 0848-1 „Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elek-tromagnetischen Feldern, Teil 1: Defini-tionen, Mess- und Berechnungsverfah-ren“ zu entnehmen.

Für die Messung elektromagnetischerFelder müssen die eingesetzten Geräteso ausgelegt sein, dass sie abhängig vomzu messenden Frequenzbereich die elek-trische Feldstärke E, die magnetischeFeldstärke H, die magnetische Fluss-dichte B oder Leistungsdichte S messen, wobei die gesamte Messunsicherheit � 20 % nicht überschreiten sollte.

Zur Durchführung von Messungen gehörtaber auch eine entsprechende Vorberei-tung. Dazu dienen vor allem:

● technische Angaben über die Feld-quelle (Frequenzen, Leistung, Strah-lungseigenschaften und ggf. Modula-tion, Leiterströme und -spannungen),

● Expositionsbedingungen und Angabenzu den Exponierten (Aufenthaltsorteund -zeiten, Schichtregime, Personen-gruppen),

● bei Anlagen mit wechselnden Betriebs-bedingungen die Festlegung eines bewertbaren Betriebszustandes,

● entsprechend den technischenBedingungen die richtige Auswahl vonMessverfahren und Messgeräten,

● mögliche Abschätzung der zuerwartenden maximalen Feldstärke

oder Leistungsflussdichte vor Beginnder Messung bzw. vor Inbetriebnahmeder Anlage, um eventuelle Schutz-maßnahmen, wie Leistungsabsenkung,zeitliche Aufenthaltsbeschränkung oderpersönliche Schutzausrüstungen,vorzusehen,

● Berücksichtigung des Messgeräte-schutzes – eine Überschreitung desmaximalen Messbereiches kann zurZerstörung des Feldsensors führen

und

● Protokollierung und Auswertung.

Im Normalfall sind die Messungen bei dermaximalen Leistung durchzuführen. Solltedies nicht möglich sein, dann sind dieMesswerte auf die maximale Leistunghochzurechnen.

So gilt z. B. für die magnetische Flussdichte

Grundsätzlich sind die Messungen amunbesetzten Arbeitsplatz durchzuführen.Der Messende darf sich während derMessung nicht zwischen Feldquelle undFeldsonde aufhalten. Alle nicht mit derMessung involvierten Personen habensich aus dem Messbereich zu entfernen.Die Beurteilung der Messergebnisse er-folgt auf der Basis der maximalen, in dergedachten Körperachse des Exponiertengemessenen Werte der Feldstärke oderLeistungsflussdichte am Messort.

INennBmax =ILast

x BMess

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Der Einsatz von Feldsonden mit isotroperEmpfangscharakteristik (orthogonaleAnordnung von drei Messwertauf-nehmern im Sondenkopf) liefert einenMesswert, der weitgehend unabhängigvon Einfallsrichtung und Polarisation des zu messenden Feldes ist (Bild 5-1).

Im Gegensatz zu isotropen Feldsondenweisen Feldsonden mit einem Mess-wertaufnehmer (Bild 5-2) oder Messan-tennen eine Richtcharakteristik auf. EineOrientierung der Sonde oder Antenne imFeld auf Maximumanzeige ist erforderlich.Der Maximalwert entspricht dann in

vielen Fällen dem Spitzenwert der Feld-stärke. Zur Bestimmung des Effektiv-wertes muss die Sonde nacheinander in x-, y- und z-Achse ausgerichtetwerden. Aus den Einzelwerten ist danndie Feldstärke zu berechnen.

Ist der Arbeitsplatz durch mehr als eineFeldquelle gekennzeichnet, ist Folgendeszu beachten:

● Sind die zulässigen Werte im zu unter-suchenden Frequenzbereich gleich, können die resultierenden Feldstärkenmit breitbandigen Messeinrichtungendirekt gemessen werden.

Bild 5-1: Feldsonde mit isotroper Empfangscharakteristik

Sonde/Sensor

Anzeigeeinheit

234 µT

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● Sind die Frequenzbereiche mit unter-schiedlichen zulässigen Werten belegt,darf nur bei Einzelbetrieb der Feld-quellen gemessen werden oder es sind frequenzselektive Messsystemeeinzusetzen.

● Bei Feldsonden oder Messantennenmit Richtcharakteristik ist zur Effektivwertemessung nur die Messungin drei orthogonalen Achsen mitnachfolgender Berechnung der Feld-stärke zulässig.

Bei Drehfeldern von dreiphasigen Leiter-anordnungen (zeitabhängige Richtung derFeldvektoren) ist die gemessene maxi-

Bild 5-2: Feldsonde mit Messwertaufnehmer

Sonde/Sensor

Anzeigeeinheit

123 µT

male Feldstärke immer kleiner als derFeldstärkewert, der aus Messungen in drei orthogonalen Achsen berechnetwerden kann. Hier muss in x-, y- und z-Richtung gemessen und aus den Einzelwerten die Feldstärke berechnetwerden.

Bei der Messung niederfrequenter elektri-scher Felder ist darauf zu achten, dassdie Messergebnisse nicht durch die feld-verzerrende Wirkung von Personen oderGegenständen (auch Messleitung) un-zulässig beeinflusst werden. Deshalbmuss das Messgerät oder die Sonde ent-weder an einer Isolierstange oder auf ei-

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nem nicht leitfähigen Stativ ins Feld ein-gebracht werden. Die Messwertübertra-gung erfolgt über Lichtwellenleiter zu ei-ner abgesetzten Anzeigeeinheit, sodassdie Messung potenzialfrei erfolgt.

Bei der Messung niederfrequenter mag-netischer Felder treten Feldverzerrungennur durch Gegenstände aus Metall (Stahlträger, Armierungen, Fahrzeuge,Blechtüren und -bedachungen usw.) auf.

Personen haben keinen Einfluss auf dasmagnetische Feld, sodass Messgeräte direkt ins Feld eingebracht werden dürfen und ein Verlassen des Bereichesvom Messenden nicht notwendig ist (Bild 5-3).

5.2 Ergebnisseund Beurteilung

Zurückblickend auf einige hundert Messergebnisse sind im Bild 5-4 Anlagen, Maschinen und Geräte aus Metallbe-trieben mit ermittelten Messwerten aufge-führt. Zur besseren Übersicht und zumVergleich mit den Messwerten sind ausder vorletzten Spalte die frequenzabhän-gigen zulässigen Werte ersichtlich.Bei den ermittelten und hier aufgeführtenMesswerten handelt es sich um Maximal-werte, da sich aufgrund unterschiedlicherArbeitsplatzsituationen das Vergleichenvon Anlagen sonst erschweren würde.Rot gedruckte Messwerte (letzte Spalte)weisen auf eine Überschreitung der zuläs-sigen Werte für die Dauerexposition hin,welche durchzuführende Maßnahmennotwendig machen.

Bild 5-3: Messung an einem induktiven Durchlaufofen eines Warmformbetriebes

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Bild 5-4: Messergebnisse aus Metallbetrieben

Anlage Frequenz Zulässiger Messwertf (Hz) Wert

Trafohäuser (Traforäume) 50 1 358 µT 270 µT

Antriebe von ortsveränderlichen BearbeitungsmaschinenBohrmaschinen, Kreissägen, Winkelschleifer 50 1 358 µT 350 µT

Antriebe von ortsfesten BearbeitungsmaschinenStandbohrmaschinen, Sägen (Kreis-, Band-, Bügel-), 50 1 358 µT 300 µTDrehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen

SchweißgeräteMAG-, WIG-, MIG-, UP-Schweißgeräte, 50 1 358 µT 300 µTLB-Handschweißgeräte

SchweißmaschinenRohrschweißmaschine 400 000 12,25 A/m 29,8 A/mStumpfschweißmaschine 50 1 358 µT 1 000 µTMAG-, WIG-, MIG-, UP-Schweißmaschinen 50 1 358 µT 83 µTSchweißroboter (Trafo) 100 679 µT 210 µTBandschweißmaschine 50 1 358 µT 165 µT

SchneideanlagenPlasma-, Laserschneidanlagen 50 1 358 µT 72 µT

Elektrolyse- und GalvanikbäderElektrolysebad 0 – 1 67 900 µT 50 000 µTGalvanikbad 0 – 1 67 900 µT 2 000 µT

Magnetisierungs-, EntmagnetisierungsanlagenHandjoch 50 1 358 µT 626 µTRissprüfanlage 50 1 358 µT 2 507 µTRohrendenprüfanlage 50 1 358 µT 840 µT

LötanlagenHF-Lötstation 2 300 000 2,13 A/m 16,73 A/mHartlötanlage 10 000 67,9 µT 500 µTI-Lötanlage 100 00 67,9 µT 62 µT

Widerstandsbeheizte AnlagenWärmebehandlungsofen 50 1 358 µT 360 µTWarmhalteofen 50 1 358 µT 470 µT

Induktiv beheizte AnlagenRohrbiegeanlage 650 104,5 µT 130 µTNacherwärmungsanlage 512 132,6 µT 500 µTHärteanlage 10 000 67,9 µT 77 µTGlühanlage 800 84,9 µT 360 µTDrahtglühanlage 50 1 358 µT 310 µTSchmelzofen 50 1 358 µT 1 020 µTSchmelzofen 1 000 67,9 µT 2 900 µTTiegelofen 50 1 358 µT 200 µTTiegelofen 677 100,3 µT 290 µTDurchlauferwärmungsanlage 770 88,2 µT >10 000 µTHF-Aufschmelzanlage 160 000 30,63 A/m 0,3 A/m

LichtbogenöfenElektrolichtbogenofen 50 1 358 µT 2 300 µTPfannenofen 50 1 358 µT 3 385 µT

ESU-AnlagenESU-Anlage 50 1 358 µT 6 500 µT

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Grundsätzlich muss aber festgehaltenwerden, dass die Messergebnisse nichtohne weiteres auf alle derartigen Anlagen,Maschinen und Geräte übertragbar sind.Hier spielen die betrieblichen und kon-struktiven Gegebenheiten eine übergroßeRolle. Die Überprüfung kritischer Bereicheist dennoch empfehlenswert.

Wie aus der Tabelle ersichtlich, gehörenzu den kritischen Bereichen

● bestimmte Schweißmaschinen (insbe-sondere höherer Frequenz),

● Magnetisierungs- bzw. Entmagnetisierungsanlagen,

● Lötanlagen,

● induktive Erwärmungsanlagen (Bild 5-5),

● Lichtbogenöfen und

● ESU-Anlagen.

Bild 5-5:Induktive Vorwärm-einrichtung

Überschreitungen zulässiger Wertewurden an Antrieben von ortsveränder-lichen (handgeführten) bzw. ortsfestenBearbeitungsmaschinen, wie Bohr-maschinen, Sägen, Schleifmaschinen,Drehmaschinen, Fräsmaschinen usw., derzeit nicht festgestellt.

Dieser BG-Information ist eine Dreh-scheibe beigefügt, welche die Ver-antwortlichen vor Ort bei der Findungder zulässigen Werte unterstützenkann. Auf einfache Weise lassen sichgängige Betriebsfrequenzen (0 Hz bis 29 000 Hz) einstellen. Für die verschiedenen Expositionsbereiche istdann lediglich der entsprechendezulässige Wert abzulesen. Dies gilt sowohl für die magnetische Flussdichteals auch für die elektrische Feldstärke.Damit kann das Berechnen der zu-lässigen Werte größtenteils entfallen.

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6 Schutzmaßnahmen

Ergibt sich aus der geforderten Beurtei-lung nach der Unfallverhütungsvorschrift,dass zulässige Werte überschritten odernicht dauerhaft eingehalten werdenkönnen, so sind Schutzmaßnahmen ein-zuleiten. Technische Maßnahmen haben grundsätzlich Priorität; organisato-rische Maßnahmen oder persönlicheSchutzausrüstungen sind dann anzu-wenden, wenn technische Maßnahmennicht ausreichen oder aus besonderenGründen nicht anwendbar sind.

6.1 Technische Maßnahmen

Als technische Maßnahmen werden inden BG-Regeln genannt:

● Abschaltung,

● Reduzierung der Leistung,

● Abschirmung,

● Abstand

und

● technische Sicherung der Gefahr-bereiche, z. B. durch Verriegelungen.

Insbesondere die Abschaltung und die Leistungsreduzierung treffen aus ver-ständlichen Gründen oft auf wenig Akzeptanz.

Die Einhaltung eines ausreichenden Ab-standes (für niederfrequente Feldquellen)oder Abschirmung (bei hochfrequentenFeldern) ermöglichen ebenso die Ge-währleistung des erforderlichen Schutz-niveaus. Dem kommt zugute, dass

niederfrequente Felder mit der Distanzstark abnehmen und hochfrequenteFelder gut abgeschirmt werden können.

Sind zum Beispiel wegen mechanischeroder anderer Gefährdungen Schutz-einrichtungen erforderlich, bietet es sichbei vorhandenen niederfrequenten Feld-quellen an, Schutzgitter in einem Abstandanzubringen, der die Einhaltung derzulässigen Werte der Unfallverhütungs-vorschrift gewährleistet.

Bei auftretenden hochfrequenten Feld-quellen können ohnehin erforderlicheSchutzgitter bei entsprechender Eignunggleichzeitig als Abschirmung gegen un-zulässige Expositionen dienen. Unterbestimmten Umständen kann die technische Maßnahme „Abstand“ durchorganisatorische Maßnahmen ergänztoder ersetzt werden, dies gilt jedoch nichtfür Gefahrbereiche. Ein Beispiel zur Verdeutlichung zeigen die Bilder 6-1 und6-2 auf Seite 22.

An einer induktiven Draht-Durchlauf-vergüteanlage mit f = 45 kHz (zulässigerWert nach Unfallverhütungsvorschrift: B = 67,9 µT) wurden im Messabstand von d = 0,3 m Orientierungsmessungendurchgeführt. Aus der erheblichenDifferenz der gefundenen Werte für diemagnetische Flussdichte wird die Abschirmwirkung der angebrachtenSchutzgitter erkennbar, die aufgrund dermechanischen, thermischen und elektrischen Gefährdungen ohnehin not-wendig sind.

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6.2 Organisatorische Maßnahmen

Hier kommen infrage● Begrenzung der Aufenthaltsdauer,● Kennzeichnung von Bereichen,● Betriebsanweisungen und● Unterweisung.

Die organisatorische Begrenzung der Aufenthaltsdauer für Bereiche erhöhterExposition (Kennzeichnungspflicht!) wirdz. B. durch die zulässigen Werte für die Dauer von zwei Stunden für denNiederfrequenzbereich (siehe Anlage 1der Unfallverhütungsvorschrift „Elektro-magnetische Felder“ [BGV B 11]) eröffnet.Diese Möglichkeit kommt vor allem dann in Betracht, wenn es sich nicht umortsgebundene Arbeitsplätze handelt,sondern verschiedene Tätigkeiten anmehreren Stellen ausgeübt werden müssen. Damit können Zeitaufnahmenund entsprechende Betriebsanweisungenerforderlich sein, um die Einhaltung sicherzustellen.

6.3 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Nur für bestimmte Einsatzzwecke kom-men persönliche Schutzausrüstungenüberhaupt infrage, wie z. B. für Arbeiten inHochspannungsanlagen oder in hochfre-quenten Feldern. Geeignete persönlicheSchutzausrüstungen sind – wenn an-wendbar – vom Unternehmer zu stellenund von den Versicherten zu benutzen.

Zur Auswahl ist unbedingt fachkundigeBeratung (z. B. Berufsgenossenschaft,Berufsgenossenschaftliches Institut fürArbeitssicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)heranzuziehen.

Bild 6-2: Mit Schutzgitter: B = 2,3 µT; der zulässige Wert und die anderen sicherheitstechnischen Anforderungenwerden eingehalten

Bild 6-1: Ohne Schutzgitter: B = 6,3 µT;für kleinere Abstände wird der Wert für den„Gefahrbereich“ überschritten, außerdemsind Gefahrstellen zugänglich

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6.4 Kennzeichnung

Da neben den technischen Maßnahmenauch organisatorische anwendbar sind,kommt der Kennzeichnung eine be-sondere Bedeutung zu. Die entsprechen-den Sicherheitskennzeichen weist die BG-Regel „Elektromagnetische Felder“ (BGR B 11) im Anhang 4 aus, zwei Beispiele zeigen die Bilder 6-3 und 6-4.

6.5 Herzschrittmacher (HSM)

Da die Möglichkeit besteht, dass Herz-schrittmacher und andere aktive oderpassive Implantate durch EMF beeinflusstwerden können, muss bei der Ermittlungvon derartigen Gefährdungen besonderssorgfältig vorgegangen werden. Auf dereinen Seite unterscheiden sich diese Körperhilfsmittel hinsichtlich ihrer Bau-weise, Funktion und Störanfälligkeit sehrstark, auf der anderen kann besonders eine von EMF ausgelöste Fehlfunktion eines Herzschrittmachers eine lebens-bedrohliche Situation bewirken.

Das kann und darf aber nicht bedeuten,dass z. B. ein HSM-Träger keinen Platz inder Arbeitswelt mehr finden kann. Viel-mehr müssen zusammen mit Unterneh-mer, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheits-fachkraft und externen Experten diebetrieblich vorhandenen Gefährdungendurch EMF unter Berücksichtigung derspeziellen Betriebsweise des Körperhilfs-mittels geprüft werden. Eine genauesteBeurteilung, einschließlich Messung, istunumgänglich. Letztlich muss daher im-mer eine Einzelfallentscheidung erfolgen.

Ob dem Unternehmer bzw. dem Betriebs-arzt in allen Fällen überhaupt bekannt ist,dass ein Versicherter ein derartigesKörperhilfsmittel trägt, erscheint zweifel-haft. Daher enthält die Unfallverhütungs-vorschrift die Forderung an den Unternehmer, auf diese möglichenGefährdungen hinzuweisen und gleich-zeitig die Forderung an den Versicherten,

Bild 6-3: Warnung vor elektromagnetischem Feld

Bild 6-4: Warnung vor magnetischem Feld

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den Unternehmer über eine Versorgungmit Körperhilfsmitteln zu informieren.In manchen Fällen wird eine Kennzeich-nung erforderlich sein, um auch Betriebs-fremde auf die Gefährdung hinzuweisen(Bild 6-5).

6.6 Bildschirmarbeitsplätze

Da die direkt von Kathodenstrahlbild-schirmen ausgehenden EMF vernachläs-sigbar klein sind, müssen hier die bereitsoben erwähnten oft auftretenden ergo-nomischen Probleme beachtet werden.Durch die Bauart bedingt und durch be-nachbarte Strom führende Leitungen oderAnlagen mit ausgeprägten Magnetfeldernkönnen derartige Bildschirme bereitsdurch niedrige Feldstärken beeinflusstwerden. Diese ständigen Bildstörungenverursachen dann erhebliche gesundheit-liche Beschwerden.

Als Abhilfemaßnahmen kommen Ab-schirmungen aus speziellen Legierungen(MU-Metall), der Ersatz von Kathoden-strahlmonitoren durch Flachbildschirmeoder die Einhaltung ausreichenden Abstandes zu EMF-Quellen in Betracht.

6.7 Betriebsanweisungen

Aufgrund der notwendigen organisatori-schen Maßnahmen kommt den Betriebs-anweisungen besondere Bedeutung zu.Nicht nur der Normalbetrieb, sondernauch die Instandhaltungsarbeiten müssendarin berücksichtigt werden, da hierfür in der Unfallverhütungsvorschrift „Elektro-magnetische Felder“ (BGV B 11) spe-zielle Festlegungen getroffen sind. Über Inhalte der Betriebsanweisungen informiert Anhang 5 der BG-Regel „Elektromagnetische Felder“ (BGR B 11).

6.8 Prüfung, Dokumentation,Unterweisung

Es sei an dieser Stelle darauf hinge-wiesen, dass die BGV B 11 die Prüfungals Teil der genannten Festlegungen beinhaltet.

Außerdem gilt für die Bestimmung von Bereichen mit erhöhter Expositionund Gefahrbereichen eine Dokumen-tationspflicht.

Bild 6-5: Verbot für Personenmit Herzschrittmacher

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Die Sicherheitsunterweisungen hinsicht-lich der erforderlichen Maßnahmen istmindestens jährlich durchzuführen. Sind Versicherte in Gefahrbereichen tätig, so ist auch deren Sicherheitsunter-weisung zu dokumentieren.

Betrieb/Anlage Problem Maßnahme Ausführung

Elektrostahlwerk Arbeitsplatz im Bereich Baulich Schreibtisch versetzt;(Steuerstand eines erhöhter Exposition stattdessen Einbau- Lichtbogenofens) schrank mit ausreichender

Tiefe zur Gewährleistung des Abstandes

Elektrostahlwerk Gefahrbereich je Technisch Vorhandenes Schutzgitter(Stromzuführung nach Betriebsweise am vorversetzt; zulässige Werteeines Pfannenofens) Verkehrsweg für den Bereich erhöhter

Exposition können damit eingehalten werden

Sendeantenne Bereich erhöhter Technisch Zugang verschlossenExposition möglich halten, Zutritt nur für Befugte

Hochfrequenz- Bereich erhöhter Technisch Anbringung geeigneterschweißmaschine Exposition Abschirmungen (Schutzgitter)

Induktionsofen Bereich erhöhter Organisatorisch Verlegung von RuhezonenExposition und Verkehrswegen

Induktionsanlage Arbeitsplatz im Technisch Automatische Materialzufuhr,(Durchlaufofen) Gefahrbereich statt manueller Aufgabe;

Zugang verschlossen

Bürobereich PC-Störung Technisch Ersatz von Kathodenstrahl-durch nahe Bahnlinie bildschirmen durch

Flachbildschirme

Bürobereich PC-Störung Organisatorisch Statt Büro nun Sitzungsraum durch nahen Trafo (Tausch)

6.9 Praktische Beispielezur Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb

Bild 6-6 zeigt einige ausgewählte Beispie-le pragmatischer Umsetzung. In allen auf-geführten Fällen, außer in Bürobereichen,ist eine Kennzeichnung, die Erstellung ei-ner Betriebsanweisung sowie eine Sicher-heitsunterweisung erforderlich.

Bild 6-6: Beispiele betrieblicher Maßnahmen

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Im Rahmen der gesetzlich vorgeschrie-benen Gefährdungsbeurteilung ist auchdas Auftreten von EM-Feldern zu berücksichtigen, sind doch die hier beschriebenen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen wissen-schaftlich nachweisbar und daher völlig unstrittig.

Als Grundlage dient für die Beurteilungvon Arbeitsplätzen die Unfallverhütungs-vorschrift „Elektromagnetische Felder“(BGV B 11). Diese ist nicht immer leichtverständlich; denn die komplexen physikalischen Gegebenheiten bedingenaufgrund der unterschiedlichen hervor-gerufenen Wirkungen und Effekte eine detaillierte Betrachtungsweise. Bei der Anwendung werden wir daher unsere Mitgliedsunternehmen verstärktdurch Beratungen, Seminare, Vorträge,Messungen und Maßnahmenfindungenunterstützen.

7 Zusammenfassung

Nach den vorliegenden Messerfahrungensind für bestimmte Anwendungen technische Maßnahmen unumgänglich,der Umfang sollte jedoch nicht über-schätzt werden. In vielen Fällen werdenorganisatorische und Kennzeichnungs-maßnahmen den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift und damit einer sinnvollen Prävention genügen.Größte Sorgfalt muss allerdings auf-gebracht werden, um die Gefährdung von Trägern aktiver Implantate zuminimieren.

Die vorliegenden Erfahrungen und Er-kenntnisse bei der Beratung zur Beurtei-lung, Messung und Maßnahmenfindungim Zusammenhang mit auftretenden elek-tromagnetischen Feldern sollten dahervon allen genutzt werden, um einenpraktikablen, aber dennoch umfassendenArbeits- und Gesundheitsschutz zu ge-währleisten.

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Hauptverwaltungund Prävention

Präventionsdienst

Hessen

Thüringen

Sachsen

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Rostock●

Hamburg●

Bremen●

Berlin●

Leipzig●

Dresden●

Chemnitz●

Erfurt●Bad Hersfeld ●

Dortmund●

Bielefeld ●

Nürnberg●Mannheim●Saarbrücken●

Traunstein●

München●Freiburg●

Stuttgart

MainzBGMS

DüsseldorfKöln●

MMBG ·HWBG

Sachsen-Anhalt

Magdeburg●

Dessau●

HannoverNMBG

Zuständigkeitsbereiche der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)

BerufsgenossenschaftMetall Süd (BGMS)Norddeutsche Metall-BG (NMBG) Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG)

Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG)Hütten- und Walzwerks-BG (HWBG)

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VerwaltungsgemeinschaftMaschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG)Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG)

Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45

Internet: www.vmbg.de 05.0

644263 Dortmund · Semerteichstraße 98 Telefon (02 31) 41 96-0Telefax (02 31) 41 96-1 99 E-Mail: [email protected]

33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14Telefon (05 21) 9 67 04-70Telefax (05 21) 9 67 04-99 E-Mail: [email protected]

40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69 Telefon (02 11) 82 24-0Telefax (02 11) 82 24-8 44E-Mail: [email protected]

51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3 Telefon (02 21) 67 84-0Telefax (02 21) 67 84-2 22E-Mail: [email protected]

06842 Dessau · Raguhner Straße 49 bTelefon (03 40) 25 25-0Telefax (03 40) 25 25-3 62E-Mail: [email protected]

39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45Telefon (03 91) 5 32 29-0Telefax (03 91) 5 32 29-11E-Mail: [email protected]

01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27 Telefon (03 51) 8 86-50 41Telefax (03 51) 8 86-45 76E-Mail: [email protected]

04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a Telefon (03 41) 1 29 91-0Telefax (03 41) 1 29 91-11E-Mail: [email protected]

Außendienststellen der Präventionsabteilung

Leitung: 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45

E-Mail: [email protected]

Präventionsabteilung (Aufsichtsdienst)

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44

Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de

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Berufsgenossenschaft Metall Süd (BGMS)

Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG)

80639 München · Arnulfstraße 283Telefon (0 89) 1 79 18-1 98 39Telefax (0 89) 1 79 18-1 07 00E-Mail: [email protected]

83278 Traunstein (Außenstelle) · Kernstraße 4Telefon (0 89) 1 79 18-0Telefax (0 89) 1 79 18-1 94 00E-Mail: [email protected]

90403 Nürnberg · Weinmarkt 9-11Telefon (09 11) 23 47-1 46 29Telefax (09 11) 23 47-1 35 00E-Mail: [email protected]

70563 Stuttgart · Vollmoellerstraße 11Telefon (07 11) 13 34-1 70 87Telefax (07 11) 13 34-1 54 00E-Mail: [email protected]

79100 Freiburg (Außenstelle) · Basler Straße 65Telefon (07 11) 13 34-02Telefax (07 11) 13 34-1 44 00E-Mail: [email protected]

68165 Mannheim · Augustaanlage 57Telefon (06 21) 38 01-1 47 36Telefax (06 21) 38 01-1 49 00E-Mail: [email protected]

66119 Saarbrücken · Koßmannstraße 48-52Telefon (06 81) 85 09-1 44 10Telefax (06 81) 85 09-1 34 00E-Mail: [email protected]

55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15Telefon (0 61 31) 8 02-1 70 25Telefax (0 61 31) 8 02-1 58 00E-Mail: [email protected]

99097 Erfurt · Lucas-Cranach-Platz 2Telefon (03 61) 6 57 55-1 76 29Telefax (03 61) 6 57 55-1 67 00E-Mail: [email protected]

36251 Bad Hersfeld (Außenstelle) · Seilerweg 54Telefon (0 66 21) 4 05-2 20Telefax (0 66 21) 4 05-2 30E-Mail: [email protected]

09117 Chemnitz (Außenstelle) · Nevoigtstraße 29Telefon (03 71) 8 42 22-0Telefax (03 71) 8 42 22-1 73 00E-Mail: [email protected]

55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15Telefon (0 61 31) 8 02-8 02Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00

E-Mail: [email protected]: www.bgmetallsued.de

Präventionsdienste

30173 Hannover · Seligmannallee 4 Telefon (05 11) 81 18-2 18Telefax (05 11) 81 18-5 69E-Mail: [email protected]

10825 Berlin · Innsbrucker Straße 26/27 Telefon (0 30) 7 56 97-3 33Telefax (0 30) 7 56 97-2 40E-Mail: [email protected]

28195 Bremen · Töferbohmstraße 10Telefon (04 21) 30 97-2 30Telefax (04 21) 30 97-2 55E-Mail: [email protected]

20149 Hamburg · Rothenbaumchaussee 145 Telefon (0 40) 4 41 12-2 10Telefax (0 40) 4 41 12-2 96E-Mail: [email protected]

18055 Rostock (Außenstelle) · Blücherstraße 27Telefon (03 81) 49 56-1 54Telefax (03 81) 49 56-2 50E-Mail: [email protected]

Präventionsbezirke

30173 Hannover · Seligmannallee 4Telefon (05 11) 81 18-0 · Telefax (05 11) 81 18-2 00

Internet: www.nmbg.de

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Ausgabe 2003Bestell-Nr. BGI 83906.2006/7.500

Herausgeber:Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

VerwaltungsgemeinschaftMaschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, DüsseldorfHütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf

Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Hannover

Berufsgenossenschaft Metall Süd, Mainz

Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durchCarl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.