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1 KOPFZEILE Geschäftsbericht 2016 (mit Jahresabschluss 2015)

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1KOPFZEILE

Geschäftsbericht 2016(mit Jahresabschluss 2015)

INHALTSVERZEICHNIS

22 Zahlen und Fakten

35 Die Personalsituation

39 Kirchliche Statistik

42 Ausblick

46 Anlage: Bilanz des Bischöflichen Stuhls

03 Vorwort des Generalvikars

04 Umsetzung der Synode

10 Integrierte Lösung

12 Jugend und Weltjugendtag

20 Haushaltskonsolidierung

21 Budgetierung

2 INHALTSVERZEICHNIS

Anmerkung: Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.

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VORWORT DES GENERALVIKARS

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir Ihnen den nächsten Geschäftsbericht des Bistums Trier vor.

Er enthält den Jahresabschluss 2015 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). In der An-lage finden Sie auch die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2015 des Bischöf-lichen Stuhls.

Der Jahresabschluss 2015 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte erstmals tes-tiert worden. Das Testat ist uneingeschränkt erteilt worden.

Neben den wirtschaftlichen Kennzahlen bietet der Geschäftsbericht Einblicke in ausge-wählte Projekte und Schwerpunkte unserer Arbeit im Bistum sowie einen Ausblick.

Mit dem Jahresabschluss 2015 legen wir zum dritten Mal in Folge einen negativen Ab-schluss vor.

Nach unserer Haushalts- und Rechnungslegungsordnung sind wir dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Haushaltssicherungskonzept und Umsetzung der Synode fordern uns heraus, mit Maß und Ziel die wirtschaftliche und pastorale Situation zu gestalten. Weg- und Leitmotiv ist uns durch das Synodenergebnis gegeben: „Heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen“.

Ulrich Graf von Plettenberg

4 UMSETZUNG DER SYNODE

Bis August wurden von der Steuerungsgruppe fünf Hauptdimensionen der Veränderung erarbeitet:• Handeln im Netzwerk – Kernfrage dabei ist: Wie müssen sich die Pfarreien der Zukunft entwickeln, dass

sie an den vielfältigen Lebensrealitäten der Menschen andocken können und unterschiedliche Glaubenszu-gänge möglich machen? (Prinzip der Sozialraumorientierung). Das soll eine diakonische und missionarische Kirchenentwicklung ermöglichen.

• Schwerpunkte des Handelns – Hier geht es um die Handlungsschwerpunkte, die die Synode anstößt: be-stätigend oder neu. Genannt werden: Diakonie, Inklusion, Katechese und Liturgie. Das Dokument blickt auf die Zielgruppen Familien (in einem weiten Verständnis), Kinder und Jugendliche. Mit den hier formulierten Inhalten und orientiert an den Charismen begibt sich die Kirche im Bistum Trier in netzwerkartige Koopera-tionen.

• Handelnde – Das Abschlussdokument formuliert Haltungen und Kultur-Merkmale. Es legt damit einen gro-ßen Schwerpunkt auf die Handelnden. Dabei wendet es sich an alle katholischen Christinnen und Christen, spricht aber auch an vielen Stellen explizit hauptberuflich oder ehrenamtlich engagierte Personen an. Ein-satzkonzepte, Rollenklärungen, Verhaltenskodizes usw. werden gefordert. Der Blick richtet sich auf Haupt- wie Ehrenamtliche, auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pastoral, Caritas, Verwaltung und anderen Bereichen.

• Struktur, Verwaltung, Organisation – Hierzu äußert sich das Abschlussdokument nur sehr knapp. Die Steuerungsgruppe identifiziert Vermögensverwaltung, Immobilienmanagement, Arbeitsrecht und Klima-management als Bereiche, deren Regelungen auf die Schwerpunkte des Handelns und auf die Netzwerk- und Sozialraumorientierung hin anzupassen sind.

• Steuerung und Beratung – Um das synodale Prinzip bistumsweit zu leben, soll die Arbeit der Diözesanen Räte neu konzipiert werden. Synodale Steuerungsgrundsätze sind einzuführen. Visitationen sind als Instru-ment zur Förderung von Glaubwürdigkeit, Qualität und Verbindlichkeit einzusetzen.

UMSETZUNG DER SYNODE

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Der Abschluss der Synode war auch der Start ihrer Umsetzung. Anfang Mai 2016 hatte Bischof Dr. Ste-phan Ackermann auf der der siebten Vollversamm-lung das Abschlussdokument „heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen“ in Kraft gesetzt.

Auf zwei Wegen sollten die Ergebnisse umgesetzt wer-den. Zum einen wurde damit begonnen eine Struktur, einen Rahmen für die Umsetzung zu entwickeln und Personen zu finden, die diese Strukturen mit Leben

füllen. Zum anderen sollte das Abschlussdokument bekannt gemacht und in den Diskurs eingebracht wer-den.

Der Frage der Struktur wurde bis Oktober beantwor-tet. Den Kern bilden demnach eine Steuerungsgruppe und die Prozessleitung. Sie übernimmt das operative Geschäft und führt die notwendigen Entscheidungen durch die Bistumsleitung herbei. In der Steuerungs-gruppe sind der Bischöfliche Generalvikar Dr. Ulrich

Graf von Plettenberg, der Direktor des Strategiebe-reichs „Ziele und Entwicklung“ im Generalvikariat, Dr. Gundo Lames, die Sprecherin der Gesamt-Mitarbei-tervertretung, Lydia Schmitt, und die bisherige Syn-oden-Moderatorin Anja Peters als „Gewährsfrau“ der Synode. Prozessleiter wurde Christian Heckmann. Er war zuvor Leiter des Synodensekretariates.

Auch die zweite Frage wurde mit Nachdruck angegan-gen. So gab es am 24. Juni, am 1. Juli und am 4. Juli Austauschforen mit Bischof Stephan zu den Synoden-Beschlüssen. Hinweise zum Informationsbedarf und zur Motivation wurden mit Hilfe einer Online- und einer telefonischen Befragung aufgenommen. Dabei wurden auch Befürchtungen bezüglich der Umsetzung benannt.

5UMSETZUNG DER SYNODE

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AUCH DIE VERWALTUNG UND IHRE MITARBEITER SIND WICHTIG

Die Synode war ein wichtiger und richtiger Schritt in die Zukunft der Kirche. „Die Kirche muss sich än-dern oder die Menschen verändern die Kirche.“ In aller Munde sind zurzeit die pastoralen Verände-rungen, die durch die Synode kommen werden. Aber wie sieht es mit den Verwaltungen aus? Was bedeuten die Veränderungen für die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter in den Rendanturen? Dass diese Prozesse nicht vor unserer Tür Halt machen, ist uns allen klar. Das kirchliche Vermögen und die damit verbundenen Aufgaben erledigen sich nicht von selbst. Demnach müssen für die Verwaltungsstellen innovative Überlegungen angestellt werden. Wir ha-ben motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich den neuen Herausforderungen stellen werden. Sie müssen allerdings auf die anste-henden Veränderungen rechtzeitig vorbereitet wer-den. Wenn sie in die Gestaltung der Veränderungs-prozesse eingebunden werden, gibt ihnen das den Ansporn, aber auch die Verantwortung, die gesetz-ten Ziele zu erreichen. Vorschläge und Bedenken der MA müssen ernstgenommen werden, dann sind sie bereit, diesen neuen Weg mitzugehen. Dabei ist aus meiner Sicht besonders zu beachten, dass die Punkte im Abschlussdokument der Synode auf Seite 38/39 Qualität 6.2 Spiegelstrich 3,4,7 berücksichtigt und umgesetzt werden. Hinweisen will ich auch auf die Seite 48 Punkt 2.12 Rollen und Berufsprofile. Multi-professionelle Zusammenarbeit gelingt nur, wenn alle Berufsgruppen zusammen wirken, sowohl die pastoralen wie die nichtpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In diesem Sinne wünsche ich allen Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Aufgaben der nächsten Jahre eine glückliche Hand, den Geist Gottes und Gottes Segen.

Waltraud LeineweberDienststellenleiterin Rendantur Merzig

DIE SYNODE WAR ÜBERFÄLLIG

Meine Erwartungen an die Umsetzung der Synode sind groß. Ich hoffe, dass die Umsetzung schnell und zügig vor sich geht. Die Erfahrung aus meiner pasto-ralen Praxis zeigt mir, dass die Verhältnisse und die Ge-gebenheiten sich immer schneller verändern und dass es umso wichtiger ist, neue Wege in der pastoralen Arbeit zu gehen und neue Formen zu suchen, wie Kir-che heute sein kann. Das Fortführen des Alten kostet immer mehr Kraft und Ressourcen. Ich habe den Ein-druck, dass wir zur Zeit ca. 95 % unserer personellen Kräfte und unserer Finanzen einsetzen, um etwa 5 % der Gemeindemitglieder zufrieden zu stellen. Jedoch für die anderen 95 %, die in unseren Gemeinden „nicht zu sehen“ sind, haben wir keine Zeit, Ressourcen und Ideen. Der Spagat der pastoralen Mitarbeiter, sowohl die alten Formen weiter zu führen und zugleich etwas Neues zu probieren, ist auf Dauer nicht zu bewältigen. So hoffe ich, dass die Synodenbeschlüsse uns auch an der Basis Wege erschließen können. Mir ist bewusst, dass es auch im Zusammenspiel aller pastoralen Mit-arbeiter Veränderungen geben wird. Aber ich finde es gut, dass dann jeder pastorale Mitarbeiter mehr nach den Fähigkeiten eingesetzt werden kann.

UMSETZUNG DER SYNODE

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SYNODE VERÄNDERT SCHON JETZT

„Es wird sich so vieles ändern“ oder „Wir müssen ganz neu denken“, solche und ähnliche Aussagen habe ich seit Beginn der Synode oft gehört, insbesondere von den Synodalen. Dabei nahm ich vor allem ihre Begeis-terung wahr, wenn sie beispielsweise von den Vollver-sammlungen berichteten. Als Außenstehende sind mir die Berichte und Erzählungen derer, die mit geplant ha-ben und mit planen, wichtig. Auch bei uns muss etwas von diesem „Geist der Synode“ ankommen. Ihn brau-chen wir, um Altes loslassen zu können und neue Wege zu wagen, wenngleich niemand genau sagen kann, was sie uns alles eröffnen werden. Das erlebe ich auch bei den Ehrenamtlichen. Sie spüren, dass einiges nicht mehr passt und sie auch nicht mehr alles stemmen können. Sie sehnen sich nach neuer Lebendigkeit. Den-noch hängen ihr Herz und ihre Erinnerungen noch an vielem. Diese Gefühle der Menschen vor Ort und ihre Ängste, etwas zu verlieren, müssen wir ernst nehmen. Auch in unserem Dekanat und unserem Team haben wir oft über die Synode gesprochen und überlegt, was wir konkret tun können. Dabei ist bereits ein Projekt entstanden. In den kommenden Monaten werden wir die Firmvorbereitung zum ersten Mal auf Dekanatsebene durchführen. Auch die Form wird an-ders sein. Ein reichhaltiges Angebot soll es werden, damit die Jugendlichen das auswählen und finden, was sie wirklich interessiert und zu ihrer Lebenssi-tuation passt. Ich bin gespannt, wie dieses Projekt laufen wird und welche Rückschlüsse wir für unsere weitere Arbeit daraus schließen werden. Mit Span-nung und ein wenig Vorfreude blicke ich nun auf die Beschlüsse der Synode. Ich hoffe zutiefst, dass es uns gelingen wird, diese Veränderungen bistumsweit und nicht bloß punktuell umzusetzen. Für mich per-sönlich, als junge Mitarbeiterin im Bistum, hoffe ich, dass mir dabei gute Wege für meine berufliche Zu-kunft ermöglicht werden. Ich möchte mich meinen Fähigkeiten nach entwickeln können/dürfen und bei Veränderungen nicht primär nach meiner Berufsbe-zeichnung, sondern vor allem nach meinen Befähi-gungen und Charismen beurteilt werden.

Anja BauerfeldGemeindereferentin in der Pfarreiengemeinschaft Eppelborn-Dirmingen

Nutzen wir jetzt den synodalen Schwung in unserem Bistum, damit die neuen Wege schnell beschritten werden können.

Herbert Lucas Moderator und PfarrerPfarreiengemeinschaft Koblenz-Metternich

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Die Weisheit, dass Kirche in Jahrhunderten denkt, täuscht manchmal darüber hinweg, dass die Ge-schichte der Kirche auch eine Geschichte des per-manenten Wandels ist. Was ist für Sie die DNA der verfassten, der weltlichen Gestalt von Kirche, die sich durch die verschiedenen Ausformungen in den Jahr-hunderten durchprägt?

In der Tat ist die äußere Gestalt der Kirche und des kirchlichen Lebens vielfältigen Wandlun-gen unterworfen. Das gilt übrigens nicht nur im Blick auf die Geschichte der Kirche, son-

dern auch für die vielfältigen Formen des aktuellen Kircheseins auf der Welt. Für mich sind alle Unter-schiede und Veränderungen ein Zeichen der Leben-digkeit der Kirche. Denn das, was unveränderlich und starr ist, kann nicht weiterwachsen, sondern zerbricht und zerfällt.

Zu den äußerlich wahrnehmbaren „Verfassungsmerk-malen“ der Kirche, die sich über die Jahrhunderte nicht verändert haben, zählen für mich die amtliche Struktur der Kirche, insbesondere das Bischofsamt in der Nachfolge der Apostel, das sakramentale Element – hier vor allem die Versammlung zur Eucharistie am Sonntag – und natürlich das unveränderbare Wort der Heiligen Schrift.

Man sagt, die einzige Konstante im Leben sei der ste-te Wandel – wird das Ergebnis der Synode dem ge-recht? Oder besteht nicht auch bei ihrer Umsetzung die Gefahr, die neuen Leitvorstellungen in Stein zu meißeln, sie zu „dogmatisieren“?

Die Synodenbeschlüsse haben keinen dog-matischen Anspruch. Sie sind Richtungsanzei-gen auf die Frage: Wie und wozu wollen wir angesichts der rasanten gesellschaftlichen

Veränderungen zu Beginn des dritten Jahrtausends Kirche sein? Von den kirchenoffiziellen Dokumenten sind Diözesansynoden als beratende Zusammen-künfte vorgesehen, die nicht bloß alle fünfzig Jahre stattfinden sollten, auch wenn kein fester Rhythmus für sie vorgeschrieben ist. Es ist aber klar, dass Syno-den immer in eine bestimmte Zeitstunde hinein spre-chen. Insofern haben ihre Beschlüsse keinen Ewig-

keitscharakter. Trotzdem glaube ich, dass die von unserer Synode vorgelegten vier Perspektivwechsel nicht bloß eine Sache für fünf bis zehn Jahre sind.

Ich behaupte: Unsere Zeiten sind konservative Zeiten. Wir lieben unseren Denkmalschutz, wir produzieren ganze Wissenschaften aus Querverweisen, Quellen-texten und Zitaten und wir sind stolz auf den Berg der Geschichte und der Traditionen, auf dem wir stehen. Wünschen Sie sich manchmal die Kirche in eine Zeit der Revolution, in der man ganze Städte einreißen und abtragen konnte, um damit etwas völlig Neues zu erschaffen?

Eine Revolution wünsche ich mir nicht. Denn die Geschichte zeigt, dass Revolutionen immer Men-schenleben gekostet haben, tiefge-

hende Traumatisierungen verursachten und viele geistig-kulturelle Schätze unwiederbringlich zerstört wurden. Denken wir etwa an die Säkularisation. Da-gegen sind lang andauernde Umwälzungsprozesse weniger gewalttätig als Revolutionen, die die Dinge von heute auf morgen zerstören. Aber auch sie kön-nen tiefgreifend und schmerzlich sein. Bei Revolutio-nen tut man sich leichter, einen Schuldigen ausfindig zu machen. Über Napoleon und die Revolutionstrup-pen kann man schimpfen … Bei den Veränderungs-prozessen, die wir nun schon seit Jahrzehnten erle-ben, ist das mit der Schuldfrage schwieriger. Deshalb sind wir oft versucht, uns innerkirchlich gegenseitig die Schuld zuzuschieben.

Jeder Wandel birgt die Chance auf Neues, aber auch die Angst vor dem Scheitern, was letztendlich auch die Ernsthaftigkeit des Ganzen mitbestimmt. Gibt es bei Ihnen die Angst, Entwicklungen zu initiieren, die sich letztlich dann doch nicht als tragend erweisen, und die sich dann aber nicht mehr revidieren lassen?

Angst habe ich keine. Denn ich darf mit gutem Gewissen sagen, dass ich mit der Einberufung der Synode und während der Beratungen nicht

einfach meinen eigenen Ideen gefolgt bin. Zu den wirklich wunderbaren Erfahrungen der Synode ge-

UMSETZUNG DER SYNODE

„WIE UND WOZU WOLLEN WIR KIRCHE SEIN?”INTERVIEW MIT BISCHOF DR. STEPHAN ACKERMANN

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hört für mich die Tatsache, dass sich im Aufeinander-hören, im Ringen miteinander und im gemeinsamen Vorangehen die Dinge zusammengefügt haben und die jeweils nächsten Schritte sichtbar wurden. Für die Synode ist ja auch viel gebetet worden. Ich bin deshalb vom Glauben her der festen Überzeugung, dass Jesus uns in unseren Beratungen nicht hat in die Irre gehen lassen. Im Übrigen sehen wir ja auch jetzt schon, dass die Alternative nicht heißen kann: „Mit vereinten Kräften weiter so wie bisher“.

Andererseits will ich nicht verschweigen, dass ich durchaus die Verantwortung spüre und auch das Wagnis sehe, gerade jetzt wenn es um die Umset-zung geht. Eseleien will ich mir später nicht gerne vorwerfen lassen …

Gibt es für Sie eine „Lieblingsstelle“ im Synodenbe-schluss, einen Schlüssel für Ihr Verständnis des Tex-tes?

In Abschnitt 1 heißt es: „Die Kirche hat Anteil an der Sendung Jesu. Jesu Mission ist ihre Mission, ist Auftrag der Kirche. Die Synode bekennt sich

zu diesem Auftrag und ruft die Kirche im Bistum Trier heraus, sich in all ihrem Tun und Wirken von der Ver-heißung des Reiches Gottes leiten zu lassen.“ Das ist für mich eine, wenn nicht gar die Schlüsselstelle des ganzen Dokuments.

10 INTEGRIERTE LÖSUNG

PROJEKT „INTEGRIERTE LÖSUNG FÜR DAS BISTUM TRIER“

Ein großes Projekt, dessen Wurzeln über eine Dekade zurück liegen, kommt in diesem Jahr zu seinem offizi-ellen Ende und geht in die Regelorganisation über. Wie kam es eigentlich dazu und was waren die Ziele des Projekts und wurden sie erreicht?

Im Rahmen der Organisationsentwicklung in den Jah-ren 2004 bis 2006 erhielt eine der beauftragten Teilpro-jektgruppen, die „TPG 8 Optimierung IT“, den Auftrag, die bestehenden Verfahren vor dem Hintergrund der neuen organisatorischen Anforderungen zu analysieren und auf ihre Eignung für die geplante Matrixorganisati-on zu bewerten. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme waren ernüchternd – die neuen Anforderungen ließen sich mit dem bestehenden Portfolio nicht abbilden. Die eingesetzten Verfahren waren zu tief in den jeweiligen Fachbereichen verankert, zu stark fragmentiert und kaum erweiterbar. Die Anforderungen an eine umfas-sende, einheitliche und erweiterbare IT-Anwendung wurden daher 2006 in einem Lastenheft zusammen-getragen. Ziel der angestrebten Lösung war die funk-tional vollständige Integration der Kernanwendungen der Organisation unter einer einheitlichen Benutzer-oberfläche und mit einem einheitlichen Datenmodell. Es folgten Anbietergespräche und Workshops, um die Realisierbarkeit der Anforderungen zu verifizieren und mögliche Lösungspartner zu identifizieren.

Im Herbst 2006 endete die Organisationsentwicklung mit dem Übergang in die neue Matrixorganisation. Die ebenfalls neue Leitungskonferenz entschied im De-zember 2006, die Umsetzung des Lösungsvorschlags in Form eines Projekts zu beauftragen. Das Projekt „Integ-rierte Lösung für das Bistum Trier“ startete offiziell. Ziel war die Realisierung des Lastenhefts auf Basis von SAP.

Im Frühjahr 2007 erfolgte die Projektinitialisierung, das Aufsetzen der Projektstruktur mit Lenkungsaus-schuss, Projektleitung und den Teilprojekten. Kurz darauf begann die Entwicklung des Pflichtenhefts bzw. Detailkonzepts aus dem vorliegenden Lasten-heft. Vielen Beteiligten wird der Herbst 2007 mit sei-ner Fülle an Workshops, Frage- und Abstimmungs-runden noch in Erinnerung sein. Ergebnis dieser Vorstufe, der Projektstufe 0, war die Bestätigung der technischen Umsetzbarkeit in Verbindung mit einer

konkreten Umsetzungsplanung für die ersten bei-den Projektstufen. Im Dezember 2007 gab die Bis-tumsleitung die Umsetzung der Projektstufen 1 und 2 in Auftrag. Diese gleichzeitige Freigabe von 2 Pro-jektstufen bildete eine Besonderheit im gesamten weiteren Projektablauf. Der Grund dafür lag schlicht in der Komplexität des Vorhabens. Die erste Stufe im Jahr 2008 musste das Kernsystem mit Finanzen, Controlling und Personalverwaltung und -abrech-nung zur Verfügung stellen. Dazu gehörten auch die Übernahme der Daten aus den Altsystemen und die begleitenden Schulungen. Zeitgleich wurden in der IT die erforderlichen Server-, Datenbank- und Spei-chersysteme aufgebaut. Die Planung für diese kom-plexen Aufgabenpakete über mehrere Fachbereiche und mit knappen Zeitvorgaben wurde allgemein als „sportlich“ angesehen.

Mit dem Produktivstart zum 01.01.2009 erfolgte der erfolgreiche formale Abschluss der ersten Stufe und gleichzeitig der fließende Einstieg in Projektstufe 2. Erforderliche Nacharbeiten und Ergänzungen liefen an, das aktuell laufende Portal wurde aufgesetzt, die Immobilienverwaltung startete und der Grundstein für einen Einstieg der KiTa gGmbHs im Bereich der Buch-haltung wurde gelegt. Parallel dazu wurden die Zu-griffsberechtigungen strukturiert und die Arbeitsplätze in die Fläche „ausgerollt“.

Im Jahr 2010 lag ein starkes Gewicht der Arbeiten im Projekt zunächst auf der Unterstützung und Begleitung des Regelbetriebs. Mit dem Beginn der Stufe 3 began-nen die Arbeiten für die drei katholischen KiTa gGmbHs und die Finanzbuchhaltung im neuen System und das Baubuch zur Unterstützung der Bauplanung und -ab-wicklung. Gleichzeitig betrat das Projekt ab diesem Zeitpunkt gewissermaßen Neuland, da aus der Orga-nisation neue Anforderungen kamen, die über die ur-sprüngliche Planung hinausgingen.

Im Sommer 2011 fiel der Beschluss der Bistumsleitung, Finanzverwaltung und Controlling für die neu gegrün-deten Kirchengemeindeverbände ebenfalls über die neue Lösung zu verwalten. Mit der Stufe 4 im Jahr 2012 erfolgte die Umsetzung für die ersten Kirchengemein-deverbände, die so genannten „Vorreiter“.

11INTEGRIERTE LÖSUNG

Mit der Stufe 5, die sich vom Herbst 2012 bis Ende 2013 erstreckte, wurde die erarbeitete Lösung für alle Kirchengemeindeverbände bereitgestellt. Aus dem Projekt heraus wurde auch der Aufbau der neuen Stellenplanstruktur für das Personal der Kirchenge-meindeverbände gesteuert. Gleichzeitig wurde für das parallel verlaufende Projekt zur Einführung der Doppik in den Kirchengemeinden die entsprechende technische Plattform vorbereitet, die Umstellung des Gesamtsystems auf den europäischen Zahlungsraum (SEPA) durchgeführt und die komplette Logistik für die Beschaffung im System abgebildet.

Die mit dem Jahresbeginn 2014 anschließende Stufe 6 stellte die Lösung dann für alle Kirchengemeinden so-wie die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung für die KiTa gGmbHs zur Verfügung. 2014 erfolgten schließlich auch die Vorarbeiten, um eine elektronische Beleger-fassung zu ermöglichen. Seitdem ist bei immer mehr Buchungen der direkte Zugriff auf den dazugehörigen Beleg möglich – eine echte Arbeitserleichterung.

Die ab 2015 gestartete Stufe 7 beschäftigte sich schwer-punktmäßig mit der Überarbeitung der technischen Grundlagen für die bistumsweit vereinheitlichte Bereit-stellung von Stellenplänen und der Aktualisierung des Gesamtsystems auf einen neuen Programmstand.

Die aktuell laufende Stufe 8 befasst sich mit der Einfüh-rung eines vereinheitlichten Berichtswesens und der Öffnung des Systems für weitere Rechtsträger sowie der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs. Weiter werden hier auch die Vorbereitungen für die Überlei-tung in die Regelorganisation begleitet. Die Steuerung

der weiteren Entwicklung und die Rückkopplung mit den Organisationszielen erfolgt künftig über ein neu geschaffenes sog. „Integrationsboard“.

Mit dem Ende des Projekts ist auch der Punkt gekom-men, ein Fazit zu ziehen. Der Weg war zwar nicht im-mer einfach, der ursprünglich geplante Projektumfang wurde aber komplett im dafür veranschlagten Budget erreicht und das Gesamtpotential der Lösung ist mitt-lerweile klar erkennbar. Im Bistum Trier arbeiten in der Verwaltung, der Verwaltung für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, diversen Rechtsträ-gern und den KiTa gGmbHs fast tausend Anwender/innen in den Kernanwendungen, ein Arbeiten in der Fläche ist ebenfalls einfach möglich.

Alle während des Projektverlaufs stattfindenden Verän-derungen in der Bistumsorganisation konnten direkt integriert und unterstützt werden. Mit der technischen Unterstützung bei der Umsetzung der Synodenergeb-nisse zeichnet sich die nächste Anforderung bereits ab.

Ein ganz wesentliches Ziel, die vereinheitlichte Daten-haltung bzw. das Unternehmensdatenmodell, wurde ohne Abstriche erreicht. Themen wie Prüfbarkeit, Pro-zesssicherheit, nachvollziehbare Zugriffsrechte lassen sich im Umfeld der integrierten Lösung problemlos darstellen. Über die Projektziele hinaus kennt die Or-ganisation mittlerweile auch noch eine ganze Menge neuer Begrifflichkeiten, Akronyme und Anglizismen (Lenkungsausschuss LA, Projektleitung PL, Teilprojekt-leitung TPL, Incident, Change Request CR, Business Blue Print BBP, Key User, Komponententest K-Test, Inte-grationstest I-Test, …).

Berichtswe-sen, Anbind. weitere Rechtsträger Unterstüt-zung Regel-betrieb

KiTa Lohn-überl., Sys-temaktual., StellenplanUnterstüt-zung Regel-betrieb

DOPKig, Akte, KiTa Deb. Kred. Stellenplan, Belegerfas-sung Un-terstützung Regelbetrieb

DopKig Pilot, SEPA, Abrechnung, Haushalt, LogistikUnterstüt-zung Regel-betrieb

Kirchenge-meinde-verbände ProjektsystemUnterstüt-zung Regel-betrieb

Haushalt,Baubuch,Reisekosten,KiTa Buch-halt., Unterstüt-zung Regel-betrieb

Produktivstart Kernsystem, FI, CO, HCM Ergänzung,Immobilien,Personal,Portal, Beginn KiTa

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zeit

Legende:Fi: FinanzwesenCO: ControllingHCM: PersonalwesenRot: hier wird noch gearbeitet

Stufe 0Stufe 1

Stufe 2Stufe 3

Stufe 4Stufe 5

Stufe 6Stufe 7

Stufe 8

OE,Lastenheft, Auswahl, Entschei-dung

Umsetzung Pflich-tenheft, Kernsystem, Technik, Datenübern. Schulung

Start Projekt, Pflichten-heft

in Betrieb

12 JUGEND UND WELTJUGENDTAG

EINE INTENSIVE ERFAHRUNG 400 JUNGE LEUTE BEI WELTJUGENDTAG IN KRAKAU – POSITIVES FAZIT

Krakau/Trier/Koblenz/Saarbrücken – Ein großes Fest sei es gewesen, sagt Angelina Pfeil (20) aus Meckel. „Wir haben so viele Menschen aus verschiedenen Ländern getroffen – und mit ihnen unseren Glauben teilen kön-nen“, sagt die junge Frau. „Die Stimmung war super.“ Insgesamt waren rund 400 junge Menschen mit dem Bistum Trier vom 26. bis 31. Juli zum Weltjugendtag nach Krakau gefahren. 150 von ihnen waren bereits eine Woche vorher zu den Tagen der Begegnung nach Oppeln gereist. Dort lebten sie in Gastfamilien, lernten Land, Leute und den Glauben in den Pfarreien vor Ort kennen.

„Wir wurden so lieb von den Gastfamilien empfangen“, beschreibt Lena Steichen (19) aus Ferschweiler ihren Höhepunkt bei den Tagen der Begegnung. „Als wir am letzten Abend getanzt und die Hymne des Weltjugend-tages gesungen haben, da gab es viele Tränen.“ Das sei sehr bewegend gewesen. Beim Weltjugendtag selbst

... mit vielen Umarmungen Bischof Ackermann linksDie Fahrt nach Oppeln beginnt ...

13JUGEND UND WELTJUGENDTAG

wird ihr die Vigilfeier mit Papst Franziskus besonders in Erinnerung bleiben, nach der Hunderttausende von Men-schen auf freiem Feld übernachtet hatten. Und anschließend die Abschlussmesse mit dem Papst. „Ich möchte auf jeden Fall nochmal zum Weltjugendtag“, sagt sie. „Es war eine so coole Stimmung. Wir hatten Spaß.“

Es sei „einfach cool“ gewesen, mit so vielen Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenzutreffen, sagt Jes-sica Beckmann (15) aus Perl. Alle hätten sich verstanden und friedlich miteinander gefeiert. Auf dem Programm des Weltjugendtages standen unter anderem: Begegnungen, Konzerte, Gottesdienste – sowie eine Vigilfeier mit Übernachtung auf dem Feld und anschließender Abschlussmesse mit Papst Franziskus. „Das gab ein großes Ge-meinschaftsgefühl“, sagt Jessica. Und den Papst zu sehen, das sei „ergreifend und unbeschreiblich“ gewesen. „Es ist sehr cool beim Weltjugendtag“, fasst Jessica zusammen. „Und es ist es auf jeden Fall wert, hierher zu kommen.“

Auch so kann man den Papst sehen

Die Gastfamilien haben sich gefunden

Auch Regen konnte die Stimmung nicht trüben

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Sehr gut gefallen hat es auch Antonia Kölsch (19) aus Eisenach in der Eifel. „Es sind so viele Menschen hier, die alle einen gemeinsamen Glauben haben.“ Das habe ihr noch mal Bestärkung gegeben. Neben den Tagen der Begegnung war auch ihr Höhepunkt die Vigilfeier. „Als alle ihre Isomatten ausgebreitet ha-ben und dann gesungen haben, das gab ein großes Gemeinschaftsgefühl.“ Und natürlich sei es auch sehr schön gewesen, den Papst zu sehen. Auch sie würde gerne wieder am nächsten Weltjugendtag teilneh-men. Es sei eine „sehr coole Woche“ gewesen, mit vielen Er-lebnissen, fasst Sophie-Marie Kemnitzer (14) aus Lan-tershofen den Weltjugendtag in Krakau zusammen. „Man hat Jugendliche aus aller Welt kennengelernt.“ Besonders gefallen habe ihr die Vigilfeier. „Und man hat gesehen, dass es dem Papst auch Spaß gemacht hat“, erklärt Sophie-Marie, denn er habe die ganze Zeit gelächelt. Ihre persönlichen Höhepunkte waren – neben der guten Stimmung auf der Vigilfeier – die kleinen Momente in Krakau. Als sie etwa in der Tram waren und einfach mit dem ganzen Abteil gesungen haben, das sei „echt genial gewesen.“ Für sie steht fest: Der nächste Weltjugendtag kann kommen.

Eine „intensive Erfahrung“ sei der Weltjugendtag ge-wesen, sagt auch Bischof Dr. Stephan Ackermann, der mit Weihbischof Jörg Michael Peters die rund 400 Pilger aus dem Bistum Trier begleitet hatte. Be-sonders beeindruckt habe ihn, „mit welcher Hingabe, Konstitution und mit welchem Interesse die jungen Leute bei der Katechese dabei waren“. Sie hätten eine „große Offenheit und Bereitschaft“ für die Fragen des Glaubens gezeigt. Und zum Weltjugendtag gehöre natürlich dazu: „Die Gemeinschaft international zu erleben“ – und mit verschiedenen Nationen und Kul-turen den Glauben zu leben. Das sei gelungen. Vom 26. bis 31. Juli hat der 31. Weltjugendtag in Kra-kau stattgefunden. Der nächste findet 2019 in Pana-ma statt.

Weitere Informationen: www.weltjugendtag-bistum-trier.de oder www.facebook.com/triergoesweltjugendtag.

Gruppe AMG

Ausklang der Vigilfeier mit Kerzen

Messe mit Papst Franziskus

JUGEND UND WELTJUGENDTAG

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„ZUR EHRE GOTTES UND ZUR FREUDE DER GEMEINDE“ UMFRAGE ZUR MINISTRANTENARBEIT: IM BISTUM TRIER GIBT ES 20.222 MESSDIENER

Koblenz/Saarbrücken/Trier – Sie stehen im Altarraum neben dem Pastor, in Talar und Rochette und minis-trieren „zur Ehre Gottes und zur Freude der Gemein-de“, wie Diözesanjugendpfarrer Matthias Struth ihre Aufgabe beschreibt: 20.222 Ministrantinnen und Mi-nistranten im Bistum Trier dienen Woche für Woche in den Gottesdiensten. Darüber hinaus treffen sie sich in Gruppenstunden, machen Messdieneraktionen oder engagieren sich in sozialen Projekten. Das geht aus einer Umfrage der Abteilung Jugend im Bistum Trier zur Ministrantenarbeit 2015 hervor. An der Onlineer-hebung haben 798 von insgesamt 909 Pfarreien so-wie die Behinderteneinrichtungen Maria Grünewald in Wittlich und St. Martin in Düngenheim teilgenom-men. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 87 Pro-zent. Die Ergebnisse dienen der Abteilung Jugend als Grundlage für die Weiterentwicklung der Ministran-tenpastoral im Bistum Trier. „Dass junge Menschen so einen Dienst tun, das ist aller Ehren wert“, sagt Struth. „Dafür sind wir sehr dankbar.“

Die meisten Ministranten beginnen ihren Dienst am Altar nach der Ersten Heiligen Kommunion. Elf Pro-zent der Messdiener sind neun Jahre und jünger. Die mit Abstand größte Altersklasse mit 35 Prozent sind die Zehn- bis Zwölfjährigen. 23 Prozent gehören der Gruppe der 13- bis 14-Jährigen an, 24 Prozent der 15- bis 19-Jährigen, sechs Prozent der Gruppe der 20- bis 35-Jährigen. Der älteste Ministrant im Bistum Trier ist 75 Jahre alt.

Das Messdienersein geht über den Dienst am Altar hinaus. In 64 Prozent aller Pfarreien gibt es Angebote wie Freizeiten, Treffen mit der Ministrantengemein-

schaft und andere Aktionen. Besonders beliebt ist das Sternsingen. 93 Prozent der Befragten machen mit. „Messdienersein ist etwas Schönes“, sagt Struth. „Man dient mit Freunden zusammen, hat Spaß in der Sak-ristei, kann sich über Dinge unterhalten, die man in der Woche erlebt hat.“ Er hebt auch das Engagement der 2.176 ehrenamtlichen Leitungen hervor, die mit den Ministranten üben, Gruppenstunden gestalten oder Ausflüge machen. „Sie bringen sich ein, sind kre-ativ, investieren Zeit“, sagt der Diözesanjugendpfarrer. Auch darauf sei man sehr stolz im Bistum. Von diesen Gruppenleitungen, Betreuern und Oberministranten sind neun Prozent 15 Jahre und jünger, 21 Prozent 16 und 17 Jahre alt, 31 Prozent sind 18 bis 23 Jahre alt, neun Prozent sind 24 bis 35 Jahre alt und 30 Prozent sind 35 Jahre und älter.

In 43 Pfarreien und zwei Behinderteneinrichtungen leisten 140 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Dienst am Altar. 118 der aktiven Messdiener sind nicht katho-lisch. 15 Pfarreien haben keine eigenen Ministranten. Struth hofft, „dass sich weiterhin viele Kommunion-kinder dafür entscheiden, Messdiener in ihrer Ge-meinde zu werden und ganz viel Freude am Dienst haben.“

Weitere Informationen zur Ministrantenarbeit im Bistum Trier gibt es bei der Abteilung Jugend, Ministrantenpastoral, Mustorstraße 2, 54290 Trier, Tel.: 0651-7105-466, janine.louis(at)bgv-trier.de, unter www.bistum-trier.de/jugend und auf Facebook unter www.facebook.com/Minis.BistumTrier.

JUGEND UND WELTJUGENDTAG

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„GLAUBWÜRDIGKEIT IST DAS SCHLÜSSELWORT“

Jugendpastoral, was hat man darunter zu verstehen? Ist das Sozialarbeit, Mission, Katechese?Jugendpastoral ist der Dienst der Kirche für jun-ge Menschen, mit ihnen und durch sie in den drei kirchlichen Lebensvollzügen Liturgie, Verkündigung und Diakonie. Die Intention der Jugendpastoral ist der selbstlose Dienst an jungen Menschen und an der Gesellschaft, der an Jesus Christus Maß nimmt und zur Nachfolge einlädt. Die Kirche nimmt diesen Dienst wahr, indem sie junge Menschen auf der Su-che nach ihrem eigenen Lebensweg begleitet und ihnen Orientierung am Leben Jesu Christi anbietet. Gleichzeitig tragen junge Menschen durch ihr En-gagement, aber auch durch ihre kritischen Anfragen und Impulse zum Leben und zur Erneuerung der Kir-che bei, so dass man ebenso von einem Dienst der Jugend an der Kirche sprechen kann.

Jugendpastoral umfasst neben der kirchlichen Ju-gendarbeit (Verbandliche Jugendarbeit / Gemeind-liche Jugendarbeit / Offene Jugendarbeit) und Ju-gendsozialarbeit u. a. Jugendkatechese, Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendschutz.

Auf welchen Wegen finden Sie die Jugendlichen?Wir bieten jungen Menschen die Möglichkeit, ihren Glauben in Gemeinschaft junger Menschen zu leben und die christliche Botschaft in der Sprache und Äs-thetik ihrer Zeit zum Ausdruck zu bringen.

Wir stellen aber auch fest, dass sich die Art und Weise des Christwerdens und Christbleibens in der heutigen Zeit fundamental geändert hat. Gerade Jugendliche halten auf der Suche nach dem Sinn und Halt ihres Lebens immer mehr nach religiösen Fundstätten Aus-schau.

Ihre Erfahrungen können sich zu religiöser Identität ausprägen, wenn sie unterwegs mit der von einer Gemeinschaft repräsentierten Glaubenshaltung zu-sammentreffen. Solche Jugendliche findet man im Umkreis der Weltjugendtage, der Ministrantenwall-fahrt, der Jugendwallfahrten, bei Jugendevents oder in Taizé. Deshalb sind u. a. solche Angebote für junge Menschen sehr wichtig.

Wie wird aus dem zusehenden Jugendlichen einer, der sich dann auch aktiv einbringt und Jugendpasto-ral mitgestaltet?Für die kirchliche Jugendarbeit in Bezug auf die Wei-tergabe des Glaubens ist die „Glaubwürdigkeit“ das Schlüsselwort, damit ein zusehender Jugendlicher auch den Wunsch verspürt, mit zu gestalten: Perso-nen, Einrichtungen, Gemeinden, Verbände, die die Botschaft Jesu glaubwürdig leben und verkörpern, überzeugen und motivieren zum Mitmachen, sie müssen nicht „rekrutieren“. Das personale Angebot spielt also eine entscheidende Rolle und die Haltung derer, die junge Menschen auf ihrem Weg begleiten und helfen, aus christlicher Überzeugung heraus den Wandel und die Zukunft zu gestalten.

In unserem Bistum gibt es mit Blick auf die kirchliche Jugendarbeit ein breites Spektrum unterschiedlicher Formen des Mitmachens und Gestaltens – von den Ju-gendverbänden (20.000 Kinder und Jugendliche) über die Jugendsozialarbeit, die Sternsinger/innen, Minist-ranten/innen (über 20.000 und rund 2.670 haupt- und ehrenamtliche Gruppenleiter/innen), den Kinder- und Jugendchören, die geistlichen Gemeinschaften, die An-gebote in der Schulpastoral und in der Gemeindekate-

Diözesanjugendpfarrer Matthias Struth

JUGEND UND WELTJUGENDTAG

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chese. Weiterhin gibt es auch im ästhetischen Bereich jugendpastorale Projekte wie die seit einigen Jahren entstandenen und mittlerweile etablierten Kirchen der Jugend in Saarbrücken, Koblenz und auf der Marienburg und die Jugendkirchen (MIA / Crossport to heaven). Nicht zu vergessen sind die vielen Projekte und Veran-staltungen wie Weltjugendtage, Ministrantenwallfahr-ten, 72 Stunden Aktion, die Bolivienpartnerschaft u. v. m.

Wichtig bei allem Mitgestalten ist: Ehrenamtliche Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Begleitung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger und müssen für ihr Engagement in der Jugendpastoral ent-sprechend vorbereitet und fachlich begleitet werden. Sie brauchen unterstützende Angebote und Fortbil-dungsmöglichkeiten, die sie für ihre Arbeit stärken.

Was ist für Sie das Kriterium guter Jugendarbeit?Die Suche nach Glück, Liebe, Friede, Freude, Heil prägt sich beim jungen Menschen besonders da-rin aus, dass er nach Herkunft, Ziel und Sinn seines Lebens fragt, sein persönliches, unverwechselbares Selbst, seine Identität sucht, sich nach Glück sehnt und von seinen Mitmenschen angenommen sein möchte. Hier muss eine kirchliche Jugendarbeit im-mer ansetzen. Sie muss junge Menschen erleben las-sen, dass gerade der christliche Glaube mehr als alle anderen weltanschaulichen Angebote den Weg zur Selbstverwirklichung freimacht und somit auf seine Frage nach Sinn, Glück und Identität antwortet, die immer auch eine Frage nach dem Glück, dem Heil und der Identität aller einschließen muss.

Zur innovativen Weiterentwicklung und Qualitätssi-cherung der kirchlichen Jugendarbeit ist zudem eine partizipative Austausch- und Entscheidungsstruktur unverzichtbar. Die Wertschätzung der unterschiedlichen Akteure in der Jugendpastoral, insbesondere des ehren-amtlichen Engagements, gehört zu den Grundhaltun-gen unserer kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Trier.

Religiosität Jugendlicher heute?Im Blick auf die Religiosität zeigt sich die Herausforde-rung kirchlicher Jugendarbeit. Einerseits hat die Shell Jugendstudie festgestellt, dass in Deutschland knapp 20 Prozent der Jugendlichen zumindest punktuell kirchliche Kontakte suchen; der Rest lebt eine individu-ell geprägte Religiosität ohne institutionelle Anbindung oder glaubt überhaupt nicht. Andererseits berichtet die Studie in einer ihrer Untersuchungen, dass sich das Wer-

tesystem kirchenferner Jugendlicher kaum von dem gläubiger junger Menschen unterscheidet: Insgesamt stehen auf der jugendlichen Werteskala Freundschaft und Familie, aber auch Eigenverantwortung ganz oben. Auch die soziale Verantwortung besitzt einen hohen Stellenwert. Dieser Befund gibt zu denken und fordert unsere kirchliche Jugendarbeit heraus: Gelingt es uns, wieder neu den „Mehrwert“ des christlichen Glaubens deutlich zu machen, der eben nicht nur in einem all-gemeinen Werteempfinden mit Sehnsucht nach Glück und eigenem wie familiären Wohlergehen besteht, son-dern seine Grundlage in der persönlichen und gemein-samen Gottesbeziehung hat? Wie und wo können wir in der säkularen Gesellschaft als Jugendpastoral Orte für solche Glaubenszugänge neu oder vertieft – wie wir es in den Kirchen der Jugend oder bei den Weltjugend-tagen schon erleben dürfen – anbieten? Als „Einladung zum Leben mit Gott“ ist ein solches Suchen durchaus im guten Sinne missionarisch.

Wie kann es gelingen, aus kirchlich engagierten Jugend-lichen kirchlich engagierte Erwachsene zu machen?Kirchliche Jugendarbeit ist ein Einübungsfeld, wo der junge Mensch sich ernst genommen und angenom-men erfährt und so zugleich zu der ihm gemäßen Ei-genständigkeit und der notwendigen Anpassung an seine Umwelt findet. Es muss uns deshalb gelingen, dass diese Einübungsfelder in Form unserer Einrichtun-gen, aber auch auf der Aktionsebene immer mehr als „Biotope des Glaubens“ zu sehen und zu fördern sind, in denen die persönliche Suche nach Sinn und Orien-tierung in die Erfahrung christlicher Gemeinschaft hin-eingeführt wird. Nur so kann eine Beheimatung für jun-ge Erwachsene in die Kirche möglich sein, die durchaus auch die Form kritischer Solidarität annehmen kann. Diese Beheimatung junger Erwachsener kann nur ge-lingen, wenn sie in dem Sinne ernst genommen wer-den, dass ihnen etwas zugetraut und zugemutet wird – fordern und fördern sind gerade hier keine Gegensätze. Gerade im Kontakt mit jungen Menschen aus unserem Bistum – zum Beispiel während des letzten Weltjugend-tags in Krakau/Polen – habe ich wieder festgestellt, dass sie nicht einfach Ansprüche stellen, sondern sich eben-so beanspruchen lassen, wenn die Vertrauensbasis ge-geben ist. Dieser Fährte werden wir jetzt im Nachklang des Weltjugendtags einmal besonders nachgehen: Wie und wo können wir jungen Erwachsenen, die vom Alter her nicht mehr zur Zielgruppe der Weltjugendtage ge-hören, weiterhin Biotope des Glaubens anbieten und dementsprechend fordern und fördern?

JUGEND UND WELTJUGENDTAG

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MINISTRANTENERHEBUNG

JUGEND UND WELTJUGENDTAG

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19JUGEND UND WELTJUGENDTAG

HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG

PROJEKT HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG

Während viele Menschen immer noch davon aus-gehen, dass die Kirchengemeinden über Vermögen verfügen – nicht selten werden sie sogar als reich bezeichnet – sieht die Realität in vielen Fällen anders aus. Die Haushalts- und Vermögenssituation zahlrei-cher Kirchengemeinden im Bistum Trier ist als kritisch anzusehen, die Erträge reichen nicht aus, um die anfallenden Aufwendungen zu decken. Aus diesem Grund wurde Mitte des Jahres 2015 das Projekt Haus-haltskonsolidierung ins Leben gerufen.

Ziel des Projektes ist es, mithilfe einer eingehenden finanziellen Analyse die Ursachen der angespannten wirtschaftlichen Situation der betroffenen Kirchen-gemeinden konkret zu identifizieren und auf Basis dieser Erkenntnisse einen zu den örtlichen und finan-ziellen Gegebenheiten passenden Maßnahmenkata-log zu einer dauerhaften Verbesserung der Finanzla-ge zu entwickeln.

Zunächst musste die Finanzsituation der Kirchen-gemeinden bewertet werden. Die Buchhaltung der Kirchengemeinden im Bistum Trier beruhte bis zum Ende des Jahres 2014 auf kameralistischer Buchfüh-rung. Dieses Verfahren der Buchführung bediente sich der Abbildung von Zahlungsströmen und eignet sich nur bedingt zur Erfolgskontrolle und finanziellen Analyse. Daher wurden das vorhandene Datenmate-rial der Jahre 2010 bis 2014 in eine handelsbilanzielle Darstellung umgewandelt und Standardberichte auf Basis des kaufmännischen Rechnungswesens zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Kirchenge-meinde entwickelt.

Neben laufenden Haushalten sind auch die Vermö-genssituation der Kirchengemeinden und deren Verschuldung von Bedeutung. Sowohl der Vermö-gensbestand als auch die Verbindlichkeiten geben neben dem operativen Haushaltsgeschäft wichtige Hinweise darauf, ob und welche finanziellen Gestal-tungsspielräume durch Vermögenseinsatz bestehen.

So kann aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten auch zur Entschuldung aus eigener Kraft bestehen.

Mit Beginn der Haushaltsanalysen hat sich ergeben, dass eine gestufte Analysetiefe zielführend ist. Erste Analysen zeigen, ob die Verschuldung bzw. man-gelnde Liquidität in Einzelfällen auf Einmaleffekte zu-rückgeht. Demgegenüber sind dann oft die laufende Finanzlage und die Finanzentwicklung nicht in glei-cher Weise problematisch. In diesen Fällen kann von einer vertieften Untersuchung zunächst Abstand ge-nommen werden oder auf die weitere Beobachtung der finanziellen Entwicklung beschränkt werden.

Ergibt die Erstanalyse jedoch eine dauerhafte finanziel-le Schieflage im Betrachtungszeitraum, bedarf es einer umfassenderen Betrachtung der strukturellen Defizite und einer tiefer gehenden Bestandsaufnahme aller Komponenten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Hierzu wird auch das Wissen der Rendanturen ein-bezogen, da diese die Kirchengemeinden bei sämtli-chen – das Kirchenvermögen und dessen Verwaltung betreffenden – Angelegenheiten unterstützen und somit über sehr gute Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort verfügen. Ebenso unerlässlich ist die Zusam-menarbeit des Projektes Haushaltskonsolidierung mit dem Immobilienkonzept, welches die Kirchenge-meinden dabei unterstützt, zu einem finanzier- und betreubaren Gebäudebestand zu kommen, der ne-ben immobilienwirtschaftlichen Aspekten auch einer zukunftsorientierten Pastoral Rechnung trägt.

Die Erstanalysen und somit die Identifikation der be-troffenen Kirchengemeinden sind inzwischen weit-gehend abgeschlossen. Derzeit beschäftigt sich das Projekt gemeinsam mit den Verwaltungsräten der jeweiligen Kirchengemeinden und den zuständigen Rendanturen mit der Erarbeitung und Bewertung der zu ergreifenden Maßnahmen und der Entwicklung individueller Konsolidierungsprogramme.

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21BUDGETIERUNG

EINFÜHRUNG DER BUDGETIERUNG IM BISCHÖFLICHEN GENERALVIKARIAT

Zum Geschäftsjahr 2016 wurde, wie bereits im letzt-jährigen Geschäftsbericht informiert, die Budgetie-rung für das Bistum Trier eingeführt. Mit der Einfüh-rung verbunden war ein weiterer Projektauftrag an die bisherige Arbeitsgruppe, die Budgetierung als Steuerungsinstrument im Sinne einer aufgaben- und ergebnisorientierten Budgetierung konzeptionell weiterzuentwickeln und anhand von zwei Pilotabtei-lungen, „Beratung und Prävention“ (Zentralbereich Pastoral und Gesellschaft) und „Personalverwaltung“ (Zentralbereich Ressourcen) zu erproben.

Die Arbeitsaufträge, die zu bearbeiten waren bzw. sind, können grob in zwei Blöcke aufgeteilt werden. Zum einen geht es um die Frage der ziel- und ergeb-nisorientierten Steuerung und Führung. Welche Zie-le sind gegeben bzw. bekannt und wie sind operative Ziele im Gesamthorizont der strategischen Zielset-zung eingebettet (Strategieplanung/Strategiepro-zess und Strategieumsetzung)?

Zum anderen geht es um die Anforderungen der operativen Steuerung der Budgets auf der Grundla-ge von Zielen und Kennzahlen. Ergebnisorientierte Steuerung meint hier die Steuerung auf der Grund-lage von Leistungen und Produkten. Diese Begriffe sind in einer kirchlichen Verwaltung bislang nicht so geläufig. Hierunter ist das Handeln einer Organisa-tionseinheit, z. B. Abteilung, Arbeitsbereich etc. zu verstehen, die Leistungen (z. B. Dienstleistungen) „produziert“ bzw. bereitstellt, die außerhalb der je-weiligen Organisationseinheit, aber innerhalb bzw. außerhalb der Gesamtorganisation benötigt bzw. nachgefragt werden.

Mit der Aufgaben- und Produktorientierung wird das Handeln transparent, Wirtschaftlichkeit und Wirksam-keit rückt in den Vordergrund durch Verknüpfung mit dem Ressourceneinsatz (Budget), die Verantwortlich-keit wird eindeutig geregelt und es werden Anhalts-punkte für die Optimierung der Prozesse erwartet.

In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit einer ex-ternen Begleitung eine Analyse der derzeitigen Struk-tur der Kostenrechnung und der Budgetierung vorge-nommen. Daraus abgeleitet wurden Anforderungen an die Entwicklungsperspektive des Rechnungswe-sens beschrieben. In gemeinsamen Workshops wur-den mit den Pilotabteilungen und der externen Be-gleitung die Kostenträger bzw. Leistungen/Produkte definiert und beschrieben. Auf dieser Grundlage er-folgte die Ausgestaltung der Kostenrechnung hin zu einer Kostenträgerrechnung (Vollkostenrechnung).

Für die Praxis wird es nun mit Blick auf die Steue-rungsrelevanz von Bedeutung sein, den notwendi-gen Detaillierungsgrad der internen Verrechnungen festzulegen. Im Projekt wurde hier deutlich, dass die Anforderungen zwischen den Abteilungen durch-aus unterschiedlich sein können. In einem weiteren Schritt erfolgten die Weiterentwicklungen der Ins-trumentarien (Planung und Budgetierung) und die Definition der Anforderungen an ein Controlling mit Berichtswesen. Dieser Teilauftrag befindet sich in der letzten Bearbeitungsphase und wird Anfang des Jah-res 2017 dem Entscheidungsträger vorgelegt.

Ausblick:Für das nächste Jahr ist die Bearbeitung des zweiten Teilauftrages der ziel- und ergebnisorientierten Steu-erung, Strategische Ziele (Strategieprozess – Umset-zung der Ergebnisse der Diözesansynode) und sich daraus ableitende operative Ziele vorgesehen. Hier-mit verbunden sind die Anforderungen an Führung und Steuerung zu definieren sowie Umsetzungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Dieser Teilauftrag wird ebenfalls extern begleitet.

Weiter steht für 2017, auf der Grundlage der erstell-ten Konzepte und der Ergebnisse für die beiden Pilotabteilungen, das Ausrollen auf die weiteren Ab-teilungen an.

22 ZAHLEN UND FAKTEN

Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt das Bistum Trier grundsätzlich keinen gesetzlichen Rech-nungslegungsvorschriften. Wie in den Vorjahren fol-gen seine Rechnungslegung und die Erstellung des Jahresabschlusses auch für das Jahr 2015 dennoch konsequent den Standards kaufmännischer Buch-führung und Beachtung der handelsrechtlichen Vor-gaben und Erfordernisse. Mit einem testatfähigen Jahresabschluss wird den Anforderungen an Trans-parenz und Vergleichbarkeit der Finanzen und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bistums voll ent-sprochen werden.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und folgenden Be-stätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebe-richt für das Geschäftsjahr 2015 des Bistums Trier, Trier, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 08.09.2016 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bi-lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lage-bericht des Bistums Trier, Trier, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. … Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung ent-sprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom In-stitut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. … Nach unserer Beurteilung auf-grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnis-se entspricht der Jahresabschluss des Bistums Trier, Trier, den gesetzlichen Vorschriften und den ergän-zenden Bestimmungen der Haushalts- und Rech-

nungslegungsordnung des Bistums Trier, der CIC und der Richtlinien des Bistums Trier und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bistums. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insge-samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Bistums und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von 20,5 Millionen Euro (Vorjahr 24,5 Millionen Euro) ab. Der hohe Verlust leitet sich nicht unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Jahres 2015 ab, son-dern ist bedingt durch die Aufstockung der Rückstel-lung für die Beihilfe für die versorgungsberechtigten Priester und beamtenähnlichen Angestellten (überwie-gend Lehrer Bistumsschulen) um 38,2 Millionen Euro.

Sowohl die Höhe der Rückstellungen für Beihilfen als auch die Höhe der Pensionsrückstellungen wer-den jährlich auf Grundlage eines aktuellen versiche-rungsmathematischen Gutachtens angepasst. Da-bei wird der als gleitender Durchschnitt konzipierte Rechnungszins zwangsläufig weiter sinken und auch für die Folgejahre hohen Kostendruck entwickeln. Konnten in der Vergangenheit noch aus den Finanz-anlagen zum Ausgleich ausreichende Zinserträge erwirtschaftet werden, so reduzierte sich in den letz-ten Jahren stetig diese Ertragsquelle. Im Jahr 2015 mussten aufgrund von Zinsaufwendungen 25,3 Mil-lionen Euro aufgebracht werden bei Kapitalerträgen in Höhe von 17,7 Millionen Euro.

Das Eigenkapital des Bistums Trier reduziert sich ge-genüber dem Vorjahr in Höhe des negativen Jahres-ergebnisses mit 20,5 Millionen Euro auf 372,2 Millio-nen Euro (Vorjahr 392,7 Millionen Euro).

JAHRESABSCHLUSS 2015

23ZAHLEN UND FAKTEN

BILANZ 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

AKTIVA

in Millionen Euro 31.12.2015 Vorjahr

A. AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,7 4,2II. Sachanlagen 178,2 181,2III. Sondervermögen 21,6 20,9IV. Finanzanlagen 600,2 563,5

802,7 769,8

B. UmlaufvermögenI. Vorräte 0,1 0,1II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 40,9 26,8III. Wertpapapiere des Umlaufvermögens 0 0IV. Kassenbestand, Bankguthaben 34,9 52,7

75,9 79,6

C. Aktive Rechnungs - abgrenzungsposten 4,4 4,5

SUMME AKTIVA 883,0 853,9

PASSIVA

in Millionen Euro 31.12.2015 Vorjahr

A. Eigenkapital 372,2 392,7

B. Sonderposten aus Zuwendungen 6,8 6,8

C. Rückstellungen 492,7 442,4

D. Verbindlichkeiten 11,1 10,5

E. Rechnungs - abgrenzungsposten 0,2 1,5

SUMME PASSIVA 883,0 853,9

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BilanzierungDie Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Anlagevermögen wurden die Grundstücke mit dem Vergleichswert-verfahren bewertet, wobei die jeweiligen Boden-richtwerte herangezogen worden sind. Die Gebäude wurden mit dem Zeitwert gemäß der Wertermitt-lungsverordnung für Immobilien (WertV) in die Er-öffnungsbilanz 2009 eingestellt und seitdem linear abgeschrieben. Zugänge ab 2009 sind mit den jewei-ligen Anschaffungskosten bewertet.

Immaterielle VermögensgegenständeIn dem Posten immaterielle Vermögensgegenstände sind ausschließlich EDV und Software in Höhe von 2,7 Millionen Euro (Vorjahr: 4,2 Millionen Euro) abgebil-det. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht in Anspruch genommen.

SachanlagenIn dem Posten Sachanlagen sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 172,6 Millionen Euro (Vorjahr 175,6 Millionen Euro) und bewegliche Sachanlagen in Höhe von 5,6 Millionen Euro (Vorjahr 5,6 Millionen Euro) abgebildet. Der Ausweis der Gebäude in der Bi-lanz des Bistums Trier erfolgt unter Beachtung der Ei-gentumsverhältnisse und der Zuordnung nach dem Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. HGB § 246). Die Absetzung für Abnutzung wurde auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von 9,3 Millionen Euro vorgenommen.

Die verschiedenen Sachanlagen sind in folgender Höhe bilanziert:Grundstücke 21,8 Millionen EuroGebäude 150,8 Millionen EuroTechnische Anlagen 0,1 Millionen EuroBetriebs- und Geschäfts-ausstattung 5,5 Millionen Euro

SondervermögenDas Bistum Trier unterhält für Bereiche, in denen nach dem Körperschaftsteuergesetz eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit vorliegt, sogenannte Betriebe ge-

werblicher Art (BgA). Die BgA`s werden in der Bilanz des Bistums in der Position „Sondervermögen“ aus-gewiesen. Der auszuweisende Wert ergibt sich aus dem Saldo des Vermögens und der Schulden und entspricht damit dem in der Bilanz des BGA ausge-wiesenen Eigenkapital.

Als BgA`s werden die Bildungshäuser Robert Schu-man Haus, Marienburg Bullay und Haus Sonnental Wallerfangen, die an die TBT mbH verpachtet sind, und das Exerzitienhaus St. Thomas geführt.

FinanzanlagenFür den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlage-vermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Beteiligungen sind mit den Anschaf-fungskosten angesetzt:

Beteiligungen 5,7 Millionen EuroDie Anteile beziehen sich auf die 3 Kita gGmbH`s Trier, Koblenz und Saarland, die Verwaltungs- und Managementgesellschaft mbH Trier (VMG), die Trä-gergesellschaft Bistum Trier (TBT) und die Gemein-nützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung mbH Mainz.

Wertpapiere des Anlage-vermögens 592,2 Millionen EuroIn dieser Position sind die verschiedenen Fondsantei-le des Bistums und die festverzinslichen Geldanlagen ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen 2,3 Millionen EuroBei dieser Bilanzposition handelt es sich im Wesent-lichen um Genossenschaftsanteile bei der Pax-Bank und Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen und zu einem geringen Anteil mit 0,2 Millionen Euro um Darlehen an Kirchengemeinden und Arbeitge-berdarlehen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstän-deIn den Forderungen enthalten sind Erträge aus der Kirchensteuer in Höhe von 14,2 Millionen Euro, die erst im Jahr 2016 an das Bistum weitergeleitet wer-den. Forderungen aus Zuschüssen gegenüber der

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ FÜR DAS BISTUM TRIER 2015

ZAHLEN UND FAKTEN

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öffentlichen Hand in Höhe von 9,1 Millionen Euro, Forderungen gegenüber kirchlichen Einrichtungen und verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,8 Mil-lionen Euro, Erträge aus Lieferungen und Leistungen und sonstiges in Höhe von 2,7 Millionen Euro. Wei-terhin ist als Einmaleffekt in den Forderungen der zu erwartende Rückerstattungsbetrag der KZVK für die Rückzahlung der Sanierungsgelder für die Jahre 2002 bis 2014 in Höhe von 9,1 Millionen Euro enthalten. Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2015 wurde die Erhebung von Sanierungsgeldern zur Schließung der Finanzierungslücke aufgrund der Umstellung vom umlagefinanzierten auf ein kapi-talgedecktes System der Zusatzversorgung als nicht rechtmäßig angesehen. Die KZVK wird auf dieser Grundlage die Gelder an das Bistum zurück überwei-sen.

EigenkapitalDas Eigenkapital ist mit 372,2 Millionen Euro (Vorjahr 392,7 Millionen Euro) ausgewiesen und setzt sich zu-sammen aus:Allgemeine Rücklage 330,1 Millionen Eurozweckgebundene Rücklagen 42,1 Millionen Euro

SonderpostenFür den Neubau bzw. die Erweiterung von vier Schu-len erhielt das Bistum Zuschüsse. Für die Dauer der Zweckbindung werden für diese Zuschüsse Sonder-posten gebildet, die jährlich gemäß dem Abschrei-bungssatz für das Gebäude anteilig aufgelöst wer-den. Die Höhe dieser zweckgebundenen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen beträgt 5,2 Millionen Euro und 0,3 Millionen Euro für sonstige Maßnah-men. Weiterhin sind im Sonderposten aus zweckge-bundenen Nachlässen 1,3 Millionen Euro abgebildet.

PensionsrückstellungDie Pensionsrückstellung deckt die Versorgungsan-sprüche von 626 Geistlichen, 491 beamtenähnlich angestellten Lehrkräften, 36 beamtenähnlich An-gestellten in der Verwaltung und die Zusatzversor-gung für die Pfarrhaushälterinnen ab. Die Pensions-rückstellung ist unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen und den von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Abzinsungsprozentsät-zen eingestellt. Die Pensionsrückstellung wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum Stichtag 31.12.2015 bewertet. Für die Pensionsverpflichtungen wurden 447,9 Millionen

Euro (Vorjahr 379,4 Millionen Euro) eingestellt. Die Zahlung an die Pensionäre und später an die Anwär-ter erfolgt nicht aus Haushaltsmitteln, sondern aus der hierfür gebildeten Rückstellung. Die jährlichen Versorgungszahlungen sind liquiditätsmäßig da-durch abgedeckt, dass 344,2 Millionen € der auf der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesenen Finanzanlagen im Sinne einer Zweckbindung der Pensionsrückstel-lung zugeordnet sind.

Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind mit dem von der Deut-schen Bundesbank angegebenen Marktzinssatz ab-gezinst (Abzinsungsverordnung). Die insgesamt in Höhe von 44,8 Millionen Euro (Vorjahr 63,0 Millionen Euro) gebildeten Rückstellungen verteilen sich auf die unten angegebenen Bereiche:

Genehmigte Baukostenzuschüsse an Kirchengemeinden 19,9 Millionen €Altersteilzeitrückstellung für Bistumsangestellte 6,2 Millionen €Urlaubsrückstellung 3,9 Millionen €weitere Personalrückstellungen 1,0 Millionen € Rückstellung für Mitgliedsbei-träge Zusatzversorgungskassen 5,5 Millionen €Rückstellung für Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen 2,2 Millionen €Rückstellung für Stiftung Aner-kennung und Hilfe (neu) 1,3 Millionen €Rückstellung für Baukostenzu-schüsse kirchliche Einrichtungen 1,3 Millionen €Rückstellung für Sonstiges 3,5 Millionen €

VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind zum Stichtag mit 11,1 Mil-lionenEuro ausgewiesen, die sich auf folgende Berei-che untergliedern:

Lieferungen und Leistungen 5,4 Millionen EuroLohnsteuer und Beiträge 3,0 Millionen EuroKirchliche Einrichtungen 0,5 Millionen EuroVerbundene Unternehmen 0,2 Millionen Euro Spenden und Kollekten 0,2 Millionen EuroSonstige 1,8 Millionen Euro

Die Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Auf-stellung des Jahresabschlusses weitestgehend begli-chen, Restsalden bestanden ausschließlich aufgrund von späteren Fälligkeiten.

ZAHLEN UND FAKTEN

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

In Tausend Euro 2015 Vorjahr

Erträge 1. Transferleistungen 311.174 1.1 Kirchensteuer 1.2 Staatsleistungen 2. Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien 5.102 3. Erträge aus Verwaltung und Betrieb 58.527 4. Sonstige betriebliche Erträge 8.178

416.640 382.981

Aufwendungen 1. Zuweisungen des Bistums -159.169 2. Personalaufwand, Personalgestellung -149.598 3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.789 4. Abschreibungen -8.987 5. Aufwand aus Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien -4.907

-427.510 -391.450

Verwaltungsergebnis (betriebliches Geschäftsergebnis) -10.870 -8.469

Finanzergebnis Finanzerträge 18.746 Finanzaufwendungen -32.127

-9.619 -13.381

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -20.489 -21.850

Außerordentliches Ergebnis 1 -2.673

Steuern -19 -20

Jahresergebnis -20.507 -24.543 Auflösung von Rücklagen 916 19.081 Bildung von Rücklagen -1.880 -1.051

Bilanzgewinn (+) / Bilanzverlust (-) -21.471 -6.513

26 ZAHLEN UND FAKTEN

304.65516.554

321.209

4.61364.74726.071

-164.442-205.729

-44.321-9.258

-3.761

17.676-27.295

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ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS BISTUM TRIER 2015

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2015 schließt im Jahresergebnis mit Erträgen in Höhe von 434,3 Mil-lionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 454,8 Millionen Euro ab. Es wird ein Verlust von 20,5 Milli-onen Euro (Vorjahr: Verlust 24,5 Millionen Euro) aus-gewiesen. Unter Berücksichtigung der Auflösung von Rücklagen in Höhe von 0,9 Millionen Euro und der Bildung von Rücklagen mit rund 1,9 Millionen Euro beträgt der Bilanzverlust 21,5 Millionen Euro (Vorjahr: Verlust 6,5 Millionen Euro).

Im Haushaltsplan 2015 war ein Defizit von 18,3 Milli-onen Euro geplant. Gegenüber der Planung steigen die Erträge um 34,9 Millionen Euro (Kirchensteuer und Clearing: 9,3 Millionen Euro, Zuschüsse von Drit-ten: 2,7 Millionen Euro, Erträge aus Lieferungen und Leistungen, Spenden und sonstige betriebliche Er-träge: 10,3 Millionen Euro, Auflösung Rückstellungen: 6,7 Millionen Euro und periodenfremde Zuschüsse von 5,9 Millionen Euro).

Die Aufwendungen steigen gegenüber der Planung um 37 Millionen Euro. Es handelt sich im Wesentli-chen um höhere Personalaufwendungen von 54,6 Millionen Euro (Anpassung der Beihilferückstellung: 38,2 Millionen Euro und Pensionsrückstellung: 16,4 Millionen Euro). Darüber hinaus sind überplanmäßi-ge Sachaufwendungen und Abschreibungen von 3,5 Millionen Euro angefallen. Diesem Mehraufwand ste-hen im Wesentlichen geringere Aufwendungen aus Zuschüssen an kirchliche Einrichtungen, Zuführung Zinsaufwand an die Pensionsrückstellung und Bau-unterhalt von 21,1 Millionen Euro gegenüber.

KirchensteuerAn Kirchensteuer aus der Lohn- und Einkommensteu-er sind im Geschäftsjahr 2015 268,3 Millionen Euro eingegangen. Damit steigt das Aufkommen gegen-über dem Vorjahr um 1,7 Prozent. Die Kirchensteuer aus der Pauschal- und Abgeltungssteuer beträgt 9,3 Millionen Euro (Vorjahr: 4,6 Millionen Euro). Aus dem Clearing (Kirchensteuerverrechnung zwischen den Bistümern) ergeben sich Erträge von 27,1 Millionen Euro (Vorjahr: 26,4 Millionen Euro).

Insgesamt beträgt das Kirchensteueraufkommen 304,7 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 3,3 Prozent (Vorjahr: 2,1 Prozent).

Die Kirchensteuerquote (Anteil der Kirchensteuer an den Gesamterträgen) beträgt 70 Prozent.

StaatsleistungenDas Bistum Trier erhält Staatsleistungen in Höhe von 16 Millionen Euro von Rheinland-Pfalz und 0,5 Millio-nen Euro vom Saarland. Der Anteil an den Gesamter-trägen beträgt 3,8 Prozent.

Spenden, Kollekten, MessstipendienDie Erträge belaufen sich auf 4,6 Millionen Euro. Da-von stehen 1,4 Millionen Euro zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben zur Verfügung. 3,2 Millionen Euro sind weiterzuleitende Spenden, insbesonde-re an die kirchlichen Hilfswerke. Der entsprechende Aufwand ist unter der Position 5 „Aufwand für Spen-den, Kollekten, Messstipendien“ enthalten.

Erträge aus Verwaltung u. BetriebIm Wesentlichen werden hier die Zuschüsse, die das Bistum Trier zur Finanzierung seiner kirchlichen Aufgaben (z. B. Schulen, Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Lebensberatungsstellen, Kran-kenhausseelsorge) erhält, mit 56,3 Millionen Euro ausgewiesen. Weitere 8,4 Millionen Euro resultieren aus der Vermietung und Verpachtung, Teilnehmer-beiträgen für Veranstaltungen und sonstigen Erlösen. Der Anteil der Erträge aus Verwaltung und Betrieb (64,7 Millionen Euro) an den Gesamterträgen beträgt 14 Prozent.

Sonstige betriebliche ErträgeDie Sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 26,1 Mil-lionen Euro (Vorjahr: 8,2 Millionen Euro) ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich um periodenfremde Erträge: 17,8 Millionen Euro, davon 9,1 Millionen Euro für die Rückerstattung des Sanierungsgeldes der KZVK für die Jahre 2002 bis 2014, und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen: 7,7 Millionen Euro.

ZAHLEN UND FAKTEN

28

Zuweisungen des BistumsDas Bistum Trier gewährte im Geschäftsjahr 2015 Zu-schüsse an andere kirchliche Rechtsträger in Höhe von 164,4 Millionen Euro (Vorjahr: 159,2 Millionen Euro). Davon entfallen auf die Kirchengemeinden/ Kirchengemeindeverbände 70,9 Millionen Euro (43 Prozent) als Schlüsselzuweisung, Personal-, Sach- und Baukostenzuschüsse. Weitere 93,5 Millionen Euro entfallen im Wesentlichen auf die Bereiche: Kinder-tagesstätten, Diözesancaritasverband e. V. und den Verband der Diözesen Deutschlands.

Personalaufwand/Personalgestellung Von dem ausgewiesenen Betrag von 205,7 Millionen Euro (Vorjahr: 149,6 Millionen Euro) entfallen 161,1 Millionen Euro auf Personalaufwendungen (Gehälter, Vergütungen, Sozialleistungen, Altersversorgung, Beihilfen, Fortbildung) für das Personal des Bistums. Hierzu gehören die Geistlichen, Lehrerinnen und Lehrer, pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Angestellte in der Bistumsverwaltung und in den zu-geordneten Dienststellen. Die gegenüber dem Vor-jahr wesentliche Steigerung ergibt sich aus der An-passung der Pensions- und Beihilferückstellung mit insgesamt 54,6 Millionen Euro. Weitere 4,9 Millionen Euro sind als Aufwendungen für Personalgestellun-gen angefallen. Die Personalaufwandsquote (Anteil Personalaufwand an den Gesamtaufwendungen) be-trägt 45 Prozent. Die Refinanzierungsquote beträgt im Geschäftsjahr 2015 rund 30 Prozent.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier werden insbesondere die Sachkosten der Bis-tumsdienststellen (Büro-/Geschäftsmaterial, Bewirt-

schaftungskosten der Immobilien und Räume, Fahrt-/Reisekosten für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Reparaturen und Instandhaltung von beweglichen Anlagen), die Gebühr für die Er-hebung der Kirchensteuer (11,8 Millionen Euro) und Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen ab-gebildet. Insgesamt sind 44,3 Millionen Euro (Vorjahr: 68,8 Millionen Euro) angefallen. Der Anteil an den Ge-samtaufwendungen beträgt 10 Prozent.

Abschreibungen Von den Abschreibungen mit insgesamt 9,3 Millionen Euro entfallen 5,7 Millionen Euro (61 Prozent) auf die Bistumsgebäude, 2,2 Millionen Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände und 1,4 Millionen Euro auf sonstige Sachanlagen einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter. Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen beträgt 2 Prozent.

Finanzerträge Die Erträge aus den Finanzanlagen und Zinsen sind mit 17,7 Millionen Euro (Vorjahr: 18,7 Millionen Euro) ausgewiesen. Sie werden zur Finanzierung der kirch-lichen Aufgaben herangezogen.

FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2015 rund 27,3 Millionen Euro (Vorjahr: 32,1 Millionen Euro). Davon entfallen 24,6 Millionen Euro (Vorjahr: 29,2 Millionen Euro) auf die Anpassung der Pensions-rückstellung (Zinsaufwand) und 2,0 Millionen Euro auf die Verlustübernahme der Betriebe gewerblicher Art (Bildungshäuser in Trägerschaft der TBT mbH und Exerzitienhaus St. Thomas).

ZAHLEN UND FAKTEN

+ -+ -- ++

29

JAHRESABSCHLUSS 2015 – AUSWERTUNG

Das Geschäftsjahr 2015 gleicht in verschiedener Hin-sicht seinem Vorjahr. Wiederum schließt es mit einem Verlust ab, der mit 20,5 Millionen Euro auch in ver-gleichbarer Größenordnung liegt. Dieser Verlust muss wieder aus der Rücklage genommen werden, denn nach wie vor ist es nicht möglich, kurzfristig auf der Aufwandsseite gegenzusteuern. Auch für eine Hoff-nung auf bessere Zeiten, die die Rücklagen wieder auffüllen könnten, gibt es nach wie vor keinen Grund.

Als Unterschied zum Vorjahr könnte der Umstand ins Auge fallen, dass das Jahresergebnis in dieser Größen-ordnung in der Planung bereits erwartet wurde. Doch auch hier trügt der Schein; es sind vielmehr wieder un-erwartete und kaum beeinflussbare externe oder ein-malige Effekte, die das Ergebnis maßgeblich bestimmt haben.

Die ausreichende Dotierung der Rückstellungen für die künftige Versorgung, und der beamtenähnlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Kleriker bereits in der Gegenwart, ist eine unab-dingbare finanzielle Verpflichtung des Bistums. Des-halb wurde für das Jahr 2015 nicht nur die erforderli-che Höhe der Pensionsrückstellungen, sondern auch die der Beihilferückstellungen mittels eines extern erstellten versicherungsmathematischen Gutach-tens überprüft, mit dem Ergebnis ganz erheblichen Aufstockungsbedarfs. Nach wie vor sind diese sehr langfristigen Verpflichtungen in Verbindung mit dem niedrigen Zinsniveau der Haupttreiber für das Finan-zergebnis des Bistums.

Ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag wurde nur durch gegenlaufende Einmaleffekte vermieden, de-ren größter mit über 9 Millionen Euro die bevorste-hende Rückzahlung des Sanierungsgeldes durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse ist. Es ist offen-sichtlich, dass diese Rückzahlung durch den künftig

erhobenen Finanzierungsbeitrag wieder ausgegli-chen werden muss und insofern bestenfalls den Cha-rakter einer Zwischenfinanzierung haben kann.

Für die Folgejahre darf zwar erwartet werden, dass mit der jeweiligen Aktualisierung der externen Gutach-ten die Versorgungsbeträge sich auf hohem Niveau stabilisieren. Es kann aber nur von weiterhin sehr mo-deraten Steigerungen des Kirchensteueraufkommens ausgegangen werden. Von künftig positiven Jahresab-schlüssen ohne signifikante strategische Maßnahmen ist nicht auszugehen.

Die Haushaltsordnung des Bistums toleriert eine solche Situation selbstverständlich auch nicht: Sie verlangt vom Bistum die Erstellung eines Haushalts-sicherungskonzepts, sobald das dritte Jahresergeb-nis in Folge negativ ist. Diese Voraussetzung ist, auch wenn das Ergebnis des Jahres 2013 noch als rote Null bezeichnet werden könnte, formal bereits erfüllt.

Entgegen weitverbreiteter Befürchtungen muss eine solche Haushaltssicherung die Umsetzung der Synodenergebnisse nicht blockieren und nicht be-hindern – das Gegenteil kann der Fall sein. Die Syn-ode hatte die Frage der zur Verfügung stehenden Ressourcen zunächst bewusst und nachvollziehbar ausgeklammert, um in großer Freiheit die Inhalte beraten zu können. Zu keinem Zeitpunkt war dabei angenommen worden, diese Fragen würden künftig keine Rolle mehr spielen. Das kluge Bewirtschaften der materiellen Grundlagen ist unzweifelhaft stets die andere Seite der Geschichte.

So verstanden geht es nicht um eine Behebung von finanziellen Fehlentwicklungen der Vergangenheit und die Haushaltssicherung kommt auch nicht zur Unzeit. Vielmehr wird sie, zukunftsgerichtet, Teil einer gelungenen Synodenumsetzung sein können.

ZAHLEN UND FAKTEN

30

Das Bistum Trier erhielt im Jahr 2015 Kirchensteuererträge in Höhe von 277,6 Millionen Euro. Weitere 27,1 Millionen Euro sind aus dem Clearingverfahren der Bistümer zugegangen. Von der Gesamtsumme in Höhe von 304,7 Millionen Euro erhielt die staatliche Finanzverwaltung eine Hebegebühr in Höhe von 11,8 Millionen Euro. Somit verblieben 292,9 Millionen Euro zur Finanzierung des Haushalts 2015.

KIRCHENSTEUERENTWICKLUNG UND -VERWENDUNG

Entwicklung des Kirchensteueraufkommens im Bistum Trier 2011 - 2015 (brutto ohne Clearing, Angaben in Millionen €)

2011 2012 2013 2014 2015

238

246

261

268

278

2011 2012 2013 2014 2015

162 169182

190 198

Entwicklung der Pro-Kopf-Steuerkraft 2011 - 2015 (Angaben in €)

ZAHLEN UND FAKTEN

31

AUFWENDUNGEN UND FINANZIERUNG NACH AUFGABENBEREICHEN

Aufgabenbereich Ist 2014 Ist 2015

Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung 139,0 139,4

Aufwendungen für Altersversorgung1 29,6 62,8

Katholische Schulen 56,0 57,5

Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen 30,0 30,9

Kindertageseinrichtungen 38,7 39,3

Caritas 24,3 25,2

Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung 19,3 19,1

Überdiözesane Einrichtungen 11,6 14,1

Besondere Felder der Seelsorge 10,7 10,9

Beratung 8,1 8,7

Jugend 7,5 7,5

Finanzen und sonstige Aufwendungen 51,4 39,5

Summe Aufwendungen 426,2 454,8

Gesamtansicht

7,3%

9,9%

12,9%

Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung139,4 Millionen Euro

Katholische Schulen57,5 Millionen Euro

Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen30,9 Millionen Euro

Kindertagesstätten39,3 Millionen Euro

Caritas25,2 Millionen Euro

Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung19,1 Millionen Euro

Finanzen und sonstige Aufwendungen39,5 Millionen Euro

Jugend7,5 Millionen Euro

Beratung8,7 Millionen Euro

Besondere Felder der Seelsorge10,9 Millionen Euro

Überdiözesane Einrichtungen 14,1 Millionen Euro

6,2% 4,6%3,0%

2,6%

1,9%1,8%

Angaben in Millionen Euro

1 Der Dienstzeitaufwand ist anteilig in den Personalaufwendungen der entsprechenden Aufgabenbereiche enthalten

Aufwendungen für Altersversorgung62,8 Millionen Euro

ZAHLEN UND FAKTEN

Finanzierung Ist 2014 Ist 2015

Erträge aus Kirchensteuern 294,9 304,7

Zuweisungen und Zuschüsse 66,8 72,8

Sonstige Erträge 21,3 39,2

Erträge aus Kapitalerträge 18,7 17,7

Summe Erträge 401,7 434,3

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -24,5 -20,5

32

Katholische Schulen 57,5

Abteilung Schule und Hochschule 1,7

Schulen in Trägerschaft des Bistums - Rheinland-Pfalz 32,8

Schulen in Trägerschaft des Bistums - Saarland 18,7

Religionsunterricht an Schulen 3,7

Schulen in anderer Trägerschaft 0,5

Angaben in Millionen Euro

Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung 139,4

Abteilung Seelsorge und Pastorales Personal, Rätearbeit 1,3

Kirchengemeindeverbände, Kirchengemeinden und Hohe Domkirche 72,9

Pastorales Personal in den Kirchengemeindeverbänden 39,4

Dekanate 12,9

Rendanturen und Personal-Abrechnungszentren¹ 10,9

Schwerpunktmusiker und Dekanatskantoren 2,1

AUFWENDUNGEN NACH AUFGABENBEREICHEN Detailansicht der einzelnen Aufgabenbereiche

Angaben in Millionen Euro

¹ anteilige Kosten der Personal-Abrechnungszentren (40 Prozent)

Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen 30,9

Bischof und Weihbischöfe, Generalvikar und Stabsstellen, Bischöfliches Offizialat

7,4

Strategiebereiche Ziele und Entwicklung, Personalplanung und -gewinnung und Kommunikation und Medien

6,6

Ressourcen 11,4

Gebäude 1,7

Projekte 3,0

Versicherungen 0,6

Aktion Arbeit 0,2

Angaben in Millionen Euro

Kindertageseinrichtungen 39,3

Abteilung Kindertageseinrichtungen und familienbezogene Dienste 0,2

Zuschüsse an katholische Träger von Kindertageseinrichtungen 32,8

Arbeitsbereich KiTas, Steuerungsbüro und Overhead kath. KiTa gGmbHs 5,4

Personal-Abrechnungszentren2 0,8

Angaben in Millionen Euro

² anteilige Kosten der Personal-Abrechnungszentren (60 Prozent)

Aufwendungen für Altersversorgung 62,8

Anpassung Beihilferückstellung 38,2

Anpassung Pensionsrückstellung 24,6

Angaben in Millionen Euro

ZAHLEN UND FAKTEN

33

Überdiözesane Einrichtungen 14,1

Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) 11,5

Diözesanstelle Weltkirche 1,6

Katholische Büros Mainz und Saarbrücken 0,8

Theologisch-Pastorales Institut 0,1

Interdiözesanes Seminar Lantershofen 0,1

Angaben in Millionen Euro

Caritas 25,2

Diözesancaritasverband e. V. 25,2

Angaben in Millionen Euro

Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung 19,1

Abteilung Ehrenamt, Bildung und Gesellschaft 1,6

Bildungshäuser 2,8

Bischöfliches Priesterseminar 2,6

Theologische Fakultät 2,6

Fachstellen für katholische Erwachsenenbildung 2,4

Arbeitsstelle soziale Lerndienste 2,1

Familienbildungsstätten 1,7

Katholische Hochschule Mainz 1,4

Erwachsenenverbände 1,0

Ausbildung pastoraler Berufe 0,9

Angaben in Millionen Euro

ZAHLEN UND FAKTEN

Besondere Felder der Seelsorge 10,9

Abteilung Pastorale Grundaufgaben 2,3

Diakonische Pastoral 6,5

Muttersprachliche Seelsorge 1,0

Kategoriale Seelsorge 0,7

Hochschulseelsorge 0,5

Angaben in Millionen Euro

Beratung 8,7

Abteilung Beratung und Prävention 1,5

Lebensberatung und Telefonseelsorge 7,2

Angaben in Millionen Euro

34 ZAHLEN UND FAKTEN

Jugend 7,5

Abteilung Jugend 0,8

Fachstellen Jugend und FachstellenPlus Jugend 2,7

Jugendpastorale Einrichtungen 2,2

BDKJ und Mitgliedsverbände 1,7

Kirchlicher Jugendplan 0,1

Angaben in Millionen Euro

Finanzen und sonstige Aufwendungen 39,5

Anpassung sonstige Rückstellungen 0,7

Hebegebühren Kirchensteuer 11,8

Sonstiges 23,6

Weiterzuleitende Kollekten 3,4

Angaben in Millionen Euro

35

DIE PERSONALSITUATION

Das Bistum Trier beschäftigt rund 2.700 Mitarbeitende (Vollzeit und Teilzeit – Stand 31.12.2015) im Dienst der unmittel-

baren Seelsorge vor Ort und in speziellen Einrichtun-gen der Pastoral, der Bildungs- und Beratungsarbeit, der Kinder- und Jugendarbeit, in schulischen Einrich-tungen, sowie der Administration. Darüber hinaus sind in den Diensten der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie in Eigenbetrieben rund 15.000 Mitarbeitende eingesetzt. Die größten Gruppen stellen die 930 Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter im aktiven Dienst der Seelsorge sowie rund 9.500 pädagogische Fachkräfte in Kindertagesein-richtungen dar, verteilt auf 518 Einrichtungen. Insge-samt werden über 167 Millionen € für Personalkos-ten (Personalaufwendungen und Vorsorgeaufwand sowie Personalnebenkosten) aufgewendet.

In finanzieller Hinsicht stellen die wach-sende Pensionsbelastung für 1.153 Mitarbeiter (insbes. Priester und Lehrer)

sowie die im kirchlichen Dienst gewährte kirchliche Zusatzversorgung (KZVK) für die Bediensteten mit einer zu erwartenden Steigerung des Arbeitgeber-anteils die zentralen Herausforderungen dar. Künftig werden ab einem bestimmten Grenzwert die Bei-träge nicht mehr ausschließlich vom Dienstgeber gezahlt, sondern hälftig zwischen Dienstgeber und Dienstnehmerseite aufgeteilt werden.

Wie ist das Bistum Trier gegen Ende der Synode personell aufgestellt? Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind immer wieder beeindruckt und geradezu verblüfft, mit welch differenzierten beruflichen Profilen das Bistum unter-wegs ist, wenn wir das Wort Gottes verkündigen, katechetisch im Glauben bestärken oder in den Glauben einführen, caritativ Menschen nahe sind und sie in materieller und menschlicher Not helfend unterstützen, Unterricht erteilen, beraten und bilden, erziehen und begleiten. Im Hintergrund bedarf es einer präzise funktionierenden Administrati-on, die Dienstleistungen vorhält, im erforderlichen Rahmen steuert und ordnungspolitisch für gute Rahmenbedin-gungen für die Arbeit so vieler sorgt, die im Hauptberuf oder ehrenamtlich für das Bistum tätig sind.

An vielerlei Stellschrauben werden wir drehen müssen, um dem Anspruch gerecht zu werden, den die Trierer Synode in ihrem Abschlussdokument aufzeigt. Veränderungen im Aufgabenzuschnitt werden folgerichtig Ver-änderungen im Personaltableau nach sich ziehen. An zentraler Stelle zeigen die vier Perspektivwechsel („Vom einzelnen her denken“, „Charismen vor Aufgaben in den Blick nehmen“, „Weite pastorale Räume einrichten und netz-werkartige Kooperationsformen verankern“, „Das synodale Prinzip bistumsweit leben“) die Lernrichtungen an, in die wir uns als Bistum bewegen werden. Für den Einsatz der hauptberuflich Tätigen und das Zueinander mit den ehrenamtlich Engagierten werden diese Änderungen Folgen haben. Es kommt auf ein überzeugendes Auftreten des Einzelnen an, ebenso aber auch auf ein gutes Teamspiel, wenn von uns als katholische Kirche eine inspirierende Kraft ausgehen soll, die ansteckt und Mut macht, den Glauben als prägendes Geländer durch das Leben (wieder) neu zu entdecken.

1. 2.

DIE PERSONALSITUATION

36 DIE PERSONALSITUATION

In personalwirtschaftlicher Hinsicht steht die Personalarbeit im Bistum Trier vor zentralen Entwicklungsschritten: Kön-

nen wir auch künftig noch genügend Mitarbeitende für die spezifischen Aufgaben des kirchlichen Diens-tes gewinnen? Wesentliche Linien der Herausforde-rungen interner und externer Art zeigen sich wie folgt:

• Die Zahl der erwerbsfähigen Personen geht generell zurück.

• Der Altersdurchschnitt steigt. Das Gros der Mitarbei-tenden ist zwischen 50 und 59 Jahren alt.

• Die Rekrutierung neuen Personals wird schwieriger infolge des Rückgangs der Bindung an den Glauben

katholischer Prägung, an kirchliches Leben und sakra-mentale Vollzüge und dem gleichzeitig damit einher-gehenden Rückgang der Berufungen im pastoralen Dienst, als Priester, Ständiger Diakon, Pastoral- oder Gemeindereferent/-in in der Seelsorge tätig werden zu wollen.

• Die Vergütung der beruflichen Tätigkeit bzw. Besol-dung erfolgt gemäß der tarifvertraglichen Regelun-gen des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA). Dies hat zur Folge, dass es in Teilbereichen des kirchlichen Dienstes attraktiver ist, in der Privatwirtschaft oder, sofern jemand im Trierer Raum lebt, in Luxemburg zu arbeiten als einem Land mit höherem Lohnniveau bzw. finanziell attraktiveren Steuer- und Sozialversi-cherungsgesetzen.

Die vielgestaltige Organisationsstruk-tur der kirchlichen Arbeitgeber im Einzugsbereich des Bistums Trier (unter-

schiedliche Körperschaften als Akteure auf Bistums-ebene und der Ebene der Kirchengemeindeverbände bzw. der Kirchengemeinden; Autonomie der Eigenbe-triebe) macht es nicht leicht, ein zentral gesteuertes, programmatisch abgestimmtes personalpolitisches Vorgehen in allen Organisationseinheiten zu etablie-ren.

Das Bistum hat vor diesem Hintergrund ein Portfolio spezifischer Interventionen entwickelt, als Arbeitge-ber für potenzielle Interessenten für den kirchlichen Dienst attraktiv zu bleiben. Bereits auf den Weg ge-bracht oder in Entwicklung begriffen sind folgende Maßnahmen:

• Eine Agenda ist formuliert, mit den Ergebnissen der Synode in Trier die Arbeit inhaltlich und organisatorisch mit innovatorischen Entwicklungsschritten neu auszu-richten. Wir hoffen darauf: „Innovation gewinnt gutes Personal‘’.

• Zusammenführen aller Kindertageseinrichtungen un-ter dem Dach der drei katholischen KiTa gGmbHs.

• Neue Wege und Formate des Personalmarketings wer-den vorbereitet.

• Als Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen schaf-fen: Ein breites Spektrum qualifikatorischer Unterstützung interner und externer Art ermöglicht die Entwicklung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiten-den; innovative Leitungsmodelle sind in Erprobung (z. B. Leitung im Team); Einführung eines „dualen Studiums“ im Rahmen der Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann für Büromanagement im Bischöflichen Generalvikariat (mit Bachelor-Abschluss Betriebswirtschaftslehre).

• Eine lebensphasen-orientierte und demographie-sensible Personalplanung und -entwicklung sowie ein korrespondierender Personaleinsatz schaffen den or-ganisatorischen Rahmen dafür, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen vorzuhalten (integriertes Arbeits-schutz und Gesundheitsmanagement). Auch auf diese Weise werden wir vom einzelnen Mitarbeitenden her denken, wie es die Synode vorgibt.

• Das Bistum beteiligt sich am Bündnis „Attraktive Arbeitge-ber in der Region Trier“, wo öffentliche Dienstgeber und pri-vatwirtschaftliche Unternehmen die Wohn- und Lebens-qualität durch gemeinsame Initiativen steigern wollen.

3.

4.

MITARBEITER/INNEN BISTUM TRIER*

Priester Anzahl Personen

Bischöfe (einschl. emeritierter Bischöfe) 6inkardinierte Weltpriester im aktiven pastoralen Dienst 288

davon in Ausbildung (Kapläne) 16im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) sowie Emeritierte 300freigestellt (Studium/ähnliches) 12

Ordensgeistliche 102davon in Ausbildung (Kapläne) 15

im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) 6

Ständige Diakone 43in Ausbildung zum Diakon im Hauptberuf 2im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) 10mit Zivilberuf im aktiven Dienst 122

Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten 236davon in Ausbildung (Past.Ass.) 9

davon Vollzeit 192davon Teilzeit 44

davon in Prozentdavon Männer 56 %davon Frauen 44 %

Anzahl Personen

nicht im aktiven Dienst (freigestellt, beurlaubt, ähnliches) 9

Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten Gemeindepraktikanten und -assistenten 245

davon in Ausbildung Gemeindeassistent/in 16davon Vollzeit 197davon Teilzeit 48

davon in Prozentdavon Männer 23 %davon Frauen 77 %

Anzahl PersonenGemeindepraktikanten/innen 13nicht im aktiven Dienst (freigestellt, beurlaubt, ähnliches) 14

Gesamtüberblick nach Einrichtungstypen Anzahl Personen (ohne Priester, Ordensgeistliche und Ordensschwestern)

Bildungshäuser, Fachstellen für Erwachsenenbildung 54 davon Männer 7davon Frauen 47davon unbefristete Verträge 49davon Zeitverträge 5davon Vollzeit 25davon Teilzeit 29

*Quelle: Kontinuierliche Erhebung statistischer Eckdaten über Priester, Diakone und andere hauptamtl. Mitarbeiter/innen in der Pastoral für die Deutsche Bischofskonferenz; Stichtag 31.12.2015

37DIE PERSONALSITUATION

Beratungsstellen für Lebensfragen, Telefonseelsorge 146 davon Männer 32 davon Frauen 114 davon unbefristete Verträge 137 davon Zeitverträge 9 davon Vollzeit 40 davon Teilzeit 106

Rendanturen 217 davon Männer 66 davon Frauen 151 davon unbefristete Verträge 201 davon Zeitverträge 16 davon Vollzeit 132 davon Teilzeit 94

Dekanatsbüros, Fachstellen für Kirchenmusik, Fachstellen für Jugendpastoral, Schülerzentren, Häuser der offenen Tür, Katholische Hochschulgemeinden,Johannes-Foyer Saarbrücken 135 davon Männer 34 davon Frauen 101 davon unbefristete Verträge 117 davon Zeitverträge 18 davon Vollzeit 38 davon Teilzeit 97

BDKJ und andere Verbände 19 davon Männer 4 davon Frauen 15 davon unbefristete Verträge 11 davon Zeitverträge 8 davon Vollzeit 12 davon Teilzeit 7

Lehrer/innen an Bistumsschulen, Religionslehrer /innen 660 davon Männer 238 davon Frauen 422 davon unbefristete Verträge 585 davon Zeitverträge 75 davon Vollzeit 371 davon Teilzeit 289

Sonstige (Kloster am Rande der Stadt, Gehörlosengemeinde, Kirchenladen, etc.) 13

Bischöfliches Generalvikariat, Bischöfliches Offizialat und zentrale Dienststellen 470 (inkl. Mitarbeitende in der neu zentral organisierten Personalabrechnung; inkl. aller pastoralen Mitarbeiter/-innen, die in diesen Funktionsbereichen eingesetzt sind; inkl. aller Mitarbeitender in zentral gesteuerten Projekten, inkl. Auszubildende) davon Männer 184 davon Frauen 286 davon unbefristete Verträge 440 davon Zeitverträge 30 davon Vollzeit 326 davon Teilzeit 144

DIE PERSONALSITUATION38

39KIRCHLICHE STATISTIK 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

1. ALLGEMEINES, DATENERHEBUNG

Nachfolgend sollen wiederum in knapper Form – und mehr dokumentarisch denn interpretierend oder gar wertend – Entwicklungen aufgezeigt werden, die sich aus den Ergebnissen der Statistischen Jahreserhebun-gen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) ablesen lassen. Im Rahmen dieser Statistik erhalten sämtliche territorialen Pfarreien im Bistum (und im gesamten Deutschland) einschließlich der pfarreiähn-lichen Territorien (Vikarien, Pfarrvikarien) zum Jahres-ende einen digitalen Erhebungsbogen mit Fragen im

Hinblick auf das abgelaufene Kalenderjahr. Neben der Katholikenzahl und Ergebnissen aus zwei Zählungen der Gottesdienstteilnehmenden werden im wesentli-chen kirchliche Amtshandlungen (Kirchl. Meldewesen) statistisch gesammelt und von der Kanzlei der Kurie aufbereitet und ausgewertet. In der Regel werden diese Daten nach dem „Ereignisort“ erfasst, so werden z. B. Gefirmte in der Pfarrei gezählt, in der die Firmung stattfand, nicht in der sie wohnen. Wohnort und Ereig-nisort können, müssen aber nicht übereinstimmen.

KIRCHLICHE STATISTIK 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

2. ENTWICKLUNGEN IM BISTUM TRIER

2.1 Mitglieder der Katholischen KircheIm Bistum Trier wohnten zum Ende des Jahres 2015 insgesamt 1.398.803 Katholiken mit Hauptwohn-sitz. Diese Zahl hat gegenüber dem Vorjahr 2014 (1.416.489) um 17.686 oder rd. 1,2 % (Vorjahr -1,3 %) abgenommen. In den zehn Jahren seit 2005 (1.559.163) hat sich somit die Zahl der Katholiken im Bistum um 160.360 bzw. um rd. 10,3 % verringert.

Der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung (2.437.443) im Bistum Trier lag erneut unter der 60-Pro-zent-Marke, er lag 2015 bei 57,4 % (2006 z. B. 62,5 %).

Zur Erklärung der rückläufigen Entwicklung gibt es dreierlei Komponenten: a) Zum einen werden seit Ende der 70er Jahre jährlich mehr Mitglieder bestattet als durch Taufen neu hin-zukommen. 2015 ergab sich daraus ein „Verlust“ um rd. 8.800, in den Jahren 2006 bis 2015 überstieg die Zahl der Bestattungen die der Taufen um insgesamt rd. 79.300.

b) Es treten weit mehr Personen jährlich aus der Kir-che aus, als durch Eintritte aus anderen Kirchen oder durch die Wiederaufnahme von zuvor ausgetretenen Personen hinzukommen. Dies brachte 2015 ein „Mi-nus“ von 8.458, im Zeitraum 2006 bis 2015 ein Minus von insgesamt rd. 56.700 Personen.

c) Eine weitere Komponente bilden die Bevölke-rungsbewegungen durch Zu- bzw. Abwanderungen in das bzw. aus dem Bistumsgebiet.

1.398.803

40 KIRCHLICHE STATISTIK 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

2.2 TaufenIm Bistum Trier wurden 2015 insgesamt 9.262 Personen katholisch getauft. Die Zahl der Taufen lag damit fast auf dem Stand des Vorjahres (9.310), aber ca. 12 % unter dem Stand von 2006. Trotzdem ist die in den letzten Jahren relativ konstante Zahl der Täuflinge recht positiv zu bewerten, besonders wenn man die (vor allem im saarländischen Bistumsteil) fortschreitende, negative Entwicklung der Geburtenzahlen zur Kenntnis nimmt.

83 % der Täuflinge in 2015 wurden auch im Bistumsgebiet geboren, 14 % außerhalb (davon 3 % im Ausland), bei weiteren 3 % war die Herkunft unbekannt.

2.3 Erstkommunionen Im Jahr 2015 wurden im Bistum Trier noch 9.704 (Vorjahr: 10.811) Erstkommunionen gezählt, das sind über 1.000 (!) weniger als im Vorjahr. Bei der Gegenüberstellung der Zahlen der Erstkommunionkinder mit den Zahlen der jeweils neun Jahre zuvor Getauf-ten, also der Vergleich der Erstkommunionzahlen von 2015 (9.704) mit den Taufzahlen von 2006 (10.548) ergibt, dass 2015 in Summe rd. 850 Kinder weniger zur Erstkommuni-on geführt wurden als vor neun Jahren getauft wurden. Geringe Einschränkungen hin-sichtlich der Vergleichbarkeit dieser Zahlen sind zu machen, da nicht sämliche Kinder ausgerechnet mit neun Jahren zur Erstkommunion gehen und nicht alle neunjährigen Kommunionkinder sind auch neun Jahre zuvor getauft worden, entgegen den Vorjah-ren ist nunmehr aber doch erstmals die Tendenz erkennbar, dass nur noch rd. 9 von 10 getauften Kindern später zur Erstkommunion geführt werden.

2.4 Firmungen Firmungen finden im Bistum Trier nicht flächendeckend und jährlich statt, die Zahlen schwanken daher etwas stärker von Jahr zu Jahr. 2015 wurden im Bistum Trier weniger Jugendliche gefirmt wie im Jahr zuvor. Die Gesamtsumme von 8.417 lag um rd. 14 % unter der Zahl des Vorjahres (9.836).

Wenn man annimmt, dass Firmlinge etwa vier bis sechs Jahre nach der Erstkommuni-on gefirmt werden, und man vergleicht daraufhin die Zahl der Gefirmten (Jahre 2013 bis 2015 = 26.418) mit der Zahl der Erstkommunionen (Jahre 2009 bis 2011 = 39.195), dann ergibt sich ein Verhältnis von etwa 67 Firmungen auf je 100 Erstkommunionen. Hierbei handelt es sich sicherlich nur um grobe Annäherungswerte, nicht um genaue „Firmquoten“: Eines von drei (!) zur Erstkommunion geführten Kindern wäre demnach bei der Firmung nicht mehr dabei.

2.5 TrauungenDie Zahl der Trauungen geht weiter zurück, mit 2.376 (tiefster Wert im Bistum über-haupt) lag die Zahl 2015 noch unter dem historisch niedrigen Wert des Vorjahres (2.414). Damit sank die Zahl der Trauungen auf ein Niveau, das mittlerweile den Wert von 2006 (2.870) um rd. 17 % und den Jahreswert 1987 (7.905) sogar um 70 % (!) unterschritten hat. Zu den kirchlichen Trauungen 2015 kommen noch 193 Trauungen mit Dispens von der katholischen Eheschließungsform (Vorjahr: 192) hinzu.

2.6 BestattungenIm Jahr 2015 wurden im Bistum Trier 18.050 Personen katholisch bestattet, das ent-spricht einer mittleren Zahl von rd. 20 je Pfarrei. Dieser Wert liegt über dem des Vorjah-res (17.335), gegenüber dem Jahr 1987 ist mittlerweile ein Rückgang der Bestattungen bistumsweit um rd. 10 % zu verzeichnen.

41KIRCHLICHE STATISTIK 2015 FÜR DAS BISTUM TRIER

2.7 Entscheidungen für oder gegen KirchenmitgliedschaftZu den drei Arten von Entscheidungen über die Kirchenzugehörigkeit liegen für 2015 folgende Daten vor:

a) 8.880 Katholiken sind im Jahre 2015 aus der Kirche im Bistum Trier ausgetreten, das sind rd. 1.800 bzw. 17 % weniger als im Vorjahr 2014. Die Austrittszahl lag jedoch um rd. 1.500 höher als im „Krisenjahr“ 2010 („Missbrauch“). Auf je 1.000 Katholiken kamen somit rd. 6 Austritte. 5.121 Ausgetretene (58 %) sind männlich, 3.759 (42 %) weiblich. 5.136 wohnhaft im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums, 3.744 im saarländischen Ge-bietsteil. Somit kamen 42 % aller Ausgetretenen aus dem Saarland, in dem ca. 36 % der Katholiken wohnen. Außerhalb der Bundesrepublik geboren wurden 7 % der Ausgetre-tenen.

b) Die seit den neunziger Jahren gleichbleibende Tendenz bei den Wiederaufnahmen von zuvor aus der Kirche ausgetretenen Personen hat sich auch 2015 fortgesetzt. Ihre Zahl von 321 war fast identisch mit der des Jahres 2014 (328). Es kann somit aus statis-tischer Perspektive keine „Rückkehr“-Bewegung festgestellt werden, denn die Zahlen verbleiben auf einem – gemessen an den Austrittszahlen – relativ niedrigen Zahlenni-veau. Evtl. Steigerungen sind nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu verstehen, dass das „Reservoir“ der Ausgetretenen und damit der möglichen Rückkeh-rer von Jahr zu Jahr zunimmt.

c) Zusätzlich sind – wie im Vorjahr – aus anderen christlichen Konfessionen 101 Perso-nen in die katholische Kirche eingetreten.

2.8 GottesdienstteilnahmeDie Zahl der Gottesdienstbesucher bei den jährlich in den Pfarreien und Seelsorgestel-len stattfindenden Zählungen (am 2. Fastensonntag und 2. Sonntag im November) liegt seit dem Jahr 2007 unter 200.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Zählung. Die Zahl ging weiter dramatisch zurück, genau waren es 2015 im Durchschnitt 124.220 aus beiden Zählungen; das entspricht einer mittleren Zahl von rd. 138 je Pfarrei (2001 = 257). Die Gesamtzahl lag um fast 7.000 (!) unter der Zahl des Vorjahres (131.146) und um 83.000 oder rd. 40 % unter der Zahl von 2006. Somit kann festgestellt werden, dass die Zahl der Gottesdienstteilnehmer in den 20 Jahren seit 1987 um rd. 325.000 und seit 1977 sogar um rd. 574.000 abgenommen hat.

Auf je 100 Katholiken kamen 2015 im Bistum Trier rd. 9 Gottesdienstteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer an Sonntagen. Im Jahr 2006 waren es 13 und im Jahr 1987 durch-schnittlich 25.

2.9 SonntagsgottesdiensteSeit 1997 wird bei der Jahreserhebung auch die Zahl der gefeierten Sonntagsgot-tesdienste (einschl. Vorabendmessen und Wort- bzw. Kommuniongottesdienste an Orten, wo eine Eucharistiefeier nicht stattfinden konnte) erfragt, ab dem Jahr 2014 ebenfalls an zwei Zähltagen im Jahr. 1997 betrug deren Gesamtzahl 1.856, im Jahr 2015 ging die Zahl der Sonntagsgottesdienste gegenüber dem Vorjahr (1.165) mit 1.110 weiter zurück. Demnach fanden 2015 im Bistum Trier je Pfarrei im statistischen Durchschnitt 1,2 Sonntagsgottesdienste (1997: 1,9) statt, und die durchschnittliche Teilnehmerinnen- bzw. -teilnehmerzahl je Gottesdienst betrug 111 (1997 waren es noch 155).

42 AUSBLICK – ZIELE UND SCHWERPUNKTE 2017

Die Synode ist Anfang Mai abgeschlossen worden. Jetzt heißt es, ihre Ergebnisse zu verwirklichen und damit Schritte in die Zukunft zu wagen. Dazu wurde eine entsprechende Umsetzungsstruktur entwickelt, durch die die Ergebnisse der Synode realisiert werden können. Was kommt auf das Bistum in den nächsten Jahren zu? Im Oktober 2016 wurden aufgrund syno-daler Beratung von der Bistumsleitung folgende Pro-zesse in Gang gesetzt:

1. Bildung der Pfarreien der Zukunft Bezogen auf das Handeln im Netzwerk ist die Bildung von maximal 60 Pfarreien der Zukunft ein wichtiges Ziel. Bisher sind folgende Schritte festgelegt:

• Erarbeitung einer vorläufigen Gliederung des Bis-tums Trier in maximal 60 Pfarreien der Zukunft durch eine Raumgliederung. Genaue Hinweise zur Zusam-mensetzung und zum Auftrag finden sich auf den In-ternetseiten www.herausgerufen.bistum-trier.de.

• Nach der Vorstellung der vorläufigen Gliederung gibt es eine Resonanzphase. Die Resonanzphase beginnt mit der Vorlage der vorläufigen Gliederung spätestens am 24. März 2017. An diesem Tag treffen sich die Diözesanen Räte und die Bistumsdechanten wieder mit der Leitungskonferenz. Nach der Veröf-fentlichung der vorläufigen Raumgliederung sind die Räte auf Pfarrei- und Dekanatsebene eingeladen, aus ihrer Perspektive und Verantwortung eine schriftliche Rückmeldung zu der vorläufigen Gliederung geben. In dieser Phase wird es auch verschiedene Informa-tions-Veranstaltungen geben.

• Erkundungs-Phase in den neuen Pfarreien der Zu-kunft. Die Pfarreien der Zukunft sind etwas ganz Neues und nicht mit den bisherigen Pfarrstrukturen zu vergleichen. Es geht darum, gemeinsam Ideen zu entwickeln für das, was die Pfarrei der Zukunft kon-kret ausmacht. Daher sollen die gesellschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Gegebenheiten und vor allem die Menschen in all ihrer Vielfalt vor Ort im Mit-telpunkt der Erkundungsphase stehen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterin-nen vor Ort werden in der Erkundungs-Arbeit von Teams unterstützt. In dieser Phase können alle Be-

teiligten die Sozialräume und Lebensbedingungen der Menschen, die zur jeweiligen Pfarrei der Zukunft gehören, intensiv kennenlernen. Dabei finden sich erste Antworten auf die Fragen: Wie kann die Pfarrei als Netzwerk mit vielen Kirchenorten, Gemeinschaf-ten, Einrichtungen, kirchlichen und außerkirchlichen Initiativen und engagierten Menschen aussehen? Wie geschieht diakonische und missionarische Kir-chenentwicklung unter den konkreten Rahmenbe-dingungen? Diese Erkundungs-Phase dauert bis ins Jahr 2019.

2. Ausarbeitung der verwaltungsmäßigen und konzeptionellen Grundlagen der Pfarreien der Zu-kunft Neben dieser inhaltlichen Ausrichtung geht es auch um die verwaltungsorientierte Vorbereitung der Neu-gründung. Dazu tragen die bisherigen Projekte der Haushaltskonsolidierung, des Immobilienkonzeptes und der Einführung der Doppelten Buchführung bei, sowie weitere Teilprozessgruppen.

Die Pfarreien der Zukunft erfordern neue pastorale Herangehensweisen; die Pastoral in den größeren Räumen organisiert sich viel intensiver als bisher in Netzwerken und Kooperationen, um an den vielfälti-gen Lebensrealitäten der Menschen anzudocken und unterschiedliche Glaubenszugänge zu ermöglichen. Auch caritative Einrichtungen sind Orte der Kirche. Eine diakonische und missionarische Kirchenentwick-lung soll leichter und besser möglich werden.

Die Pfarreien der Zukunft werden auch in einer neu-en Form geleitet: Der Pfarrer bildet mit zwei weiteren Hauptamtlichen und möglicherweise ergänzt durch zwei Ehrenamtliche ein Leitungsteam. Eine bessere Verteilung von Aufgaben und eine Entlastung des Pfarrers werden so möglich. Größere Strukturen brau-chen auch Veränderungen in den Verwaltungsprozes-sen und erfordern neue Formen der Unterstützung der Pfarreien durch das Bischöfliche Generalvikariat. Hierzu arbeiten ab Februar 2017 folgende Teilpro-zessgruppen:

• Teilprozessgruppe zur Gestaltung der Leitungsteams der Pfarreien der Zukunft

„HERAUS GERUFEN. SCHRITTE IN DIE ZUKUNFT WAGEN“

43AUSBLICK – ZIELE UND SCHWERPUNKTE 2017

• Teilprozessgruppen zu den Fragen von Struktur, Ver-waltung, Organisation in den Pfarreien der Zukunft

• Teilprozessgruppen zu den Fragen von Struktur, Ver-waltung, Organisation auf Bistumsebene

• Teilprozessgruppe Rahmenkonzeption Pfarrei der Zukunft

3. Die von der Synode formulierten Schwerpunkte des Handelns Die Pfarreien der Zukunft sind die grundlegende ter-ritoriale Struktur für die zukünftige Gestaltung von Seelsorge und Caritas. Aber es gibt bereits jetzt viele inhaltliche Entwicklungen in den Handlungsfeldern der Kirche und ihrer Caritas, die die Synode unterstützt und deren Weiterentwicklung sie unterstreicht. Auch hier sollen Teilprozessgruppen die Synoden-Beschlüs-se aufgreifen und für das Bistum in Handlungsschritte überführen. Hierzu arbeiten – so der Sachstand im Ja-nuar 2017 – ab Februar mehrere Teilprozessgruppen:

• Teilprozessgruppe Liturgie: Mit dem Auftrag unter anderem vielfältige liturgische Formen zu entwickeln, so auch nichteucharistische Gottesdienstformen auch am Sonntag , Beauftragung und Befähigung von Frau-en und Männern zu Verkündigung und Predigt zu för-dern, Qualifikation und Beauftragung von Ehrenamtli-chen für den Bestattungsdienst zu realisieren.

• Teilprozessgruppe Inklusion: Hier ist ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie Inklusion als Bereicherung

und Vielfalt erfahren werden kann und wie sich das Bistum dafür einsetzen kann, allen Menschen Teil-habe und Teilgabe zu ermöglichen; entsprechende Handlungsschritte sind für das Bistum Trier zu skiz-zieren.

• Teilprozessgruppe Missionarische Teams und Frei-williges Missionarisches Jahr: Konzepte für den Ein-satz der Teams, die das Glaubensleben vor Ort be-gleiten, sind zu erarbeiten, außerdem ist der Dienst „Freiwilliges Missionarisches Jahr“ angedockt an die Missionarischen Teams zu erarbeiten.

• Teilprozessgruppe Geistliche Zentren/Missionari-sche Zentren: Eine Bewertung der bisherigen Praxis hinsichtlich geistlicher Zentren ist vorzunehmen und deren Weiterentwicklung ausgehend von den Syno-denbeschlüssen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Bistum sich in einen tiefgreifenden Wandel begibt und sich dabei von den prägenden Entwicklungen herausfordern lässt. Dazu will es sich „von der Verheißung des Reiches Gottes (vgl. Mt. 6,33) leiten lassen“. In dem schon in Jesus Christus angebrochenen Reich Gottes weiß sich die Kirche von Trier ermutigt und herausgerufen und zu den Menschen gesandt. Es will sich dabei an den vier Perspektivwechseln orientieren: „Vom Einzelnen her denken“, „Charismen vor Aufgabenorientierung“, „Weite pastorale Räume einrichten“ und „Netzwerkar-tige Kooperationsformen verankern sowie das syno-dale Prinzip bistumsweit leben“.

SCHLÜSSELZUWEISUNGEN – EIN AUSBLICK

Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Finanzierung der Kirchengemeindeverbände über sogenannte Schlüssel-zuweisungen. Schlüsselzuweisungen sind Festbeträge zur Finanzierung des kirchen ge meind lichen Personals (nichtpastorales Personal) sowie der Sachkosten (ohne Baukosten zuschüsse). Sie erlauben den Kirchengemeindeverbänden eigenverantwortlich entsprechend ihrer pastoralen Schwerpunktset-zungen einen Stellenplan sowie einen Haushaltsplan aufzu stellen. Die Schlüsselzuweisungen waren zunächst bis einschließlich 2016 festgesetzt.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Synodenbeschlüsse wird die Laufzeit der Fortschreibung zunächst auf drei Jahre von 2017 bis 2019 konzipiert. Die grundlegende Modellstruktur wird unverändert beibe-halten. Die Zielwerte für die Schlüssel zuweisung 2019 orientieren sich an den ursprünglichen Vorgaben der Kostensenkung für 2016. Darüber hinaus sind pro Jahr drei Prozent Personalkostensteigerung auf einen pauschalen Personalkostenanteil berücksichtigt. Unter der Annahme, dass die zukünftigen Ta-rifsteigerungen in etwa denen der vergangenen Jahre entsprechen, wären diese somit ausfinanziert.

Seit 2015 hat das Bistum Trier ein Klimaschutzkon-zept mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2021 um 30 Prozent und sukzessive bis 2040 um 50 Prozent ge-genüber dem Bezugsjahr 2010 zu reduzieren. Die Bis-tums-Synode hat 2016 beschlossen, dieses Konzept fortzuschreiben und außerdem die ökologischen Leitlinien, die sich das Bistum im Jahre 2004 gegeben hat, konsequent umzusetzen und weiter zu entwi-ckeln. Um all das zu erreichen, beschäftigt das Bistum seit dem 1.9.2016 mit Charlotte Kleinwächter eine Klimaschutzmanagerin – dafür erhält es für drei Jah-re finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Im Detail möchte das Bistum Trier mit seiner Klima-initiative ENERGIEBEWUSST folgende Ziele erreichen:

Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten durch Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.

Ein öffentliches Zeichen setzen für ein klima-verantwortliches Handeln des Bistums als Aus-druck gelebter Schöpfungsverantwortung.

Einen Beitrag zur Kostensenkung leisten durch Einsparung von Energiekosten.

Motivation der Nutzer und Besitzer von Ge-bäuden zu einem energiebewussten Verhal-ten.

Förderung der Kompetenz im eigenen Hand-lungsbereich, energetische Schwachstellen zu erkennen und durch adäquate Maßnahmen zu beheben.

Regelmäßige Information der Öffentlichkeit durch einen jährlichen Energiebericht mit Energieverbräuchen, Energiekosten des Bis-tums und einer ausführlichen Dokumentation erreichter Fortschritte.

Konkret engagieren sich schon heute, unterstützt durch das Generalvikariat in Trier, fast 130 Kirchen-gemeinden, Pfarreien und weitere Einrichtungen

mit rund 350 Gebäuden an der Umsetzung des Kli-makonzepts, mit je einem Energiebeauftragten oder -team vor Ort, mit dem Bestreben, die Verbräuche zu reduzieren und dem Ziel, für das Anliegen der Schöp-fungsverantwortung aktiv zu werben.

Für das folgende Jahr soll zur finanziellen Unterstüt-zung bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen in Kirchengemeinden und katholischen Einrichtun-gen der Klima-Fonds, den es seit 2012 gibt, um einige zusätzliche Schwerpunkte ergänzt werden.

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind zudem kon-tinuierliche Ausgaben des „Klima-Letters“ und Aktivi-täten wie die bewährten Energieforen, Energietou-ren, aber auch Fachvorträge geplant.

Seit 2010 veröffentlicht das Bistum einen jährlichen Energiebericht, um die Fortschritte im Bereich des Klimaschutzes feststellen zu können. 2017 soll es ge-lingen, die Qualität des Energieberichtes einerseits durch eine zuverlässigere Datenerhebung, anderer-seits durch die Erweiterung inhaltlicher Aspekte wei-ter zu verbessern.

44 AUSBLICK – ZIELE UND SCHWERPUNKTE 2017

KLIMAMANAGERIN

EIN PROJEKT AUS DER FLÄCHE: TANTE ANNA

Treffpunkt der Generationen in Sulzbach

Der Treffpunkt der Generationen „Tante Anna“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Caritasverbands für Saarbrücken und Umgebung e. V. und des Dekanats Saarbrücken in Zusammenarbeit mit der Caritasträ-gergesellschaft Saarbrücken (cts). Hauptziel dabei ist es, die Generationen an einen Tisch und ins Ge-spräch zu bringen.

Ort des Treffpunktes ist das Erdgeschoss des neuen Seniorenwohnens im Zentrum von Sulzbach. Das Projekt ist in Trägerschaft des Bistums und wird im Rahmen des Programms „Innovative Projekte“ bis Ende März 2019 gefördert. Zusammen mit anderen Trägern, Vereinen und Initiativen möchten die Ver-antwortlichen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bür-gern des Quartiers, Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorenwohnens, Eltern, Kindern und Erziehe-

SOZIALES INTRANET

Waren es Probleme und Schwierigkeiten mit dem be-stehenden Intranetsystem, die Anlass gaben sich über ein neues technisches Mittel der Mitarbeiterkommu-nikation zu unterhalten, dann wurde im Laufe des daraufhin gestarteten Projektes die Notwendigkeit immer deutlicher, dass das was die Strukturreform im Bistum und Synode von Kirche abverlangt, auch mit einem geeigneten technischen Werkzeug abgebildet und unterstützt werden muss.

Das Stichwort, in dem sich die Überlegungen bün-delten, war das des Sozialen Intranets. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Intranet, das Rückmeldun-gen und Meinungsaustausch ermöglicht, das auch für das Ehrenamt geöffnet ist. Nachdem in einer ersten Phase mit hohem kommunikativen Aufwand ein Lastenheft erstellt wurde, konnte danach der An-

bieter gesucht und dann auch gefunden werden, mit dem dieses Lastenheft umgesetzt werden soll.

Für das Jahr 2017 ist die Umsetzung des Intranets geplant. Konkret müs-sen die gewünschten Funktionen ent-wickelt oder angepasst werden. Es fol-gen Tests und weitere Anpassungen oder Verbesserungen. Schließlich werden die Werk-zeuge im Rahmen des neuen Sozialen Intranets ver-öffentlicht und den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern im Haupt- und Ehrenamt vorgestellt und erklärt.

Begleitet werden wird diese Einführung mit ver-schiedenen Kommunikationsmaßnahmen. Letzt-endlich hoffen wir darauf, dass das Intranet auf eine breite Zustimmung stößt und die Kolleginnen und Kollegen sinnvoll bei ihrer Arbeit unterstützt.

rinnen der nahegelegenen KiTa ein interessantes Programm für die Menschen in Sulzbach entwickeln.

Im Jahr 2017 sollen die drei Säulen weiter ausgebaut und intensiviert werden:

Veranstaltungen der Träger sollen im Treffpunkt gebündelt und ergänzt werden

Angebote, die die Generationen miteinander ins Gespräch und in Aktion bringen, sollen ent-wickelt und durchgeführt werden

Der Offene Betrieb als niederschwellige Kon-taktmöglichkeit soll unterstützt werden durch den Aufbau eines Teams an Ehrenamtlichen.

Die „Tante Anna“ (Sulzbach, Vopeliusstraße 6, Tele-fon 06897-8408153) hat dienstags bis freitags von 14.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

46

ANLAGE: DER BISCHÖFLICHE STUHLDAS VERMÖGEN UND SEINE VERWALTUNG

ANLAGE

Beim Bischöflichen Stuhl Trier handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er ist rechtlich unabhängig von anderen kirchlichen Körperschaften sowie vom Bistum Trier selbst. Der Bischöfliche Stuhl wird vertreten und verwaltet vom Bischof, der mit der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben auch andere betrauen kann. Das Statut des Bischöflichen Stuhls ist im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.

Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls Trier besteht aus Kapitalanlagen, Darlehensforderungen und Li-quidität. Zudem gehört ein Immobilienbestand dazu; die Gebäude sind sämtlich im Bistum Trier gelegen. Der Bischöfliche Stuhl betreibt über die Verwaltung seines Vermögens hinaus kein operatives Geschäft. Das heißt, er ist ausschließlich mit der Verwaltung seines Vermögens betraut. Die Vermögensverwal-tung erfolgt nach den kirchenrechtlichen Vorschrif-ten und nach den Vorgaben und Qualitätsmaßstä-ben, die auch für die Verwaltung der Bistumsmittel gelten.

Die Erträge dienen dem Bischof zur Erfüllung seiner Aufgaben, nicht jedoch für seine persönlichen Zwe-cke. Diese Mittel werden für besondere kirchliche Zwecke eingesetzt, die im Haushalt des Bistums nicht vorgesehen sind.

Auch der Bischöfliche Stuhl hat die externe Quali-tätssicherung des Rechnungswesens in den Fokus gerückt. Nachdem im letzten Jahr zunächst eine prü-

ferische Durchsicht durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Deloitte GmbH erfolgt ist, wurde für den Jahresabschluss 2015 eine Abschlussprüfung gemäß § 317 HGB beauftragt. Der zugehörige Bestätigungs-vermerk wurde erteilt und lautet in Auszügen wie folgt:

„Wir (Deloitte GmbH) haben dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 des Bischöflichen Stuhls zu Trier, Trier, in der Fassung der Anlage 1 den folgen-den unter dem 08.09.2016 unterzeichneten uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bi-lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung des Bischöf-lichen Stuhls zu Trier, Trier, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. … Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. … Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls zu Trier, Trier, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der CIC und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bischöf-lichen Stuhls zu Trier, Trier.“

47ANLAGE

BILANZ DES BISCHÖFLICHEN STUHL 2015

AKTIVA

in Millionen Euro 31.12.2015 Vorjahr

A. AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 0,0II. Sachanlagen 36,4 36,3III. Sondervermögen 0,0 0,0IV. Finanzanlagen 82,4 81,0

118,8 117,3

B. UmlaufvermögenI. Vorräte 0,0 0,0II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 0,1 0,1III. Wertpapapiere des Umlaufvermögens 0,0 0,0IV. Kassenbestand, Bankguthaben 5,7 4,9

5,8 5,0

SUMME AKTIVA 124,6 122,3

BilanzierungGrundlage für die Bilanzierung ist die zum 01.01.2013 erstmals aufgestellte Eröffnungsbilanz für den Bi-schöflichen Stuhl als Körperschaft des öffentli-chen Rechts. Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Anlagevermögen wurden die Grundstücke mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wobei die jewei-ligen Bodenrichtwerte herangezogen worden sind. Die Gebäude wurden mit dem Zeitwert gemäß der Wertermittlungsverordnung für Immobilien (WertV)

in die Eröffnungsbilanz eingestellt. Zugänge ab dem 01.01.2013 sind mit den jeweiligen Anschaffungskos-ten bewertet.

Das Bilanzvolumen beträgt 124,6 Millionen Euro (Vorjahr: 122,3 Millionen Euro) und erhöht sich ge-genüber dem Vorjahr um 2,3 Millionen Euro.

SachanlagenIn dem Posten Sachanlagen sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 32,7 Millionen Euro und In-

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 2015 DES BISCHÖFLICHEN STUHLS ZU TRIER

PASSIVA

in Millionen Euro 31.12.2015 Vorjahr

A. Eigenkapital 124,2 122,2

B. Sonderposten aus Zuwendungen 0,0 0,0

C. Rückstellungen 0,1 0,0

D. Verbindlichkeiten 0,3 0,1

SUMME PASSIVA 124,6 122,3

48 ANLAGE

frastrukturvermögen in Höhe von 3,7 Millionen Euro abgebildet (Kirchen, Kapellen, Klostergebäude und Denkmäler). Der Ausweis der Gebäude in der Bilanz erfolgt unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse und der Zuordnung nach dem Prinzip des wirtschaft-lichen Eigentums (vgl. HGB § 246). Die Absetzung für Abnutzung wurde auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen. Insgesamt betragen die Sachanlagen 36,4 Millionen Euro.

Grundstücke 24,6 Millionen EuroGebäude 8,1 Millionen EuroInfrastruktur und technische Anlagen 3,7 Millionen Euro

FinanzanlagenFür den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlage-vermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Beteiligungen sind mit den Anschaf-fungskosten angesetzt. Insgesamt betragen die Fi-nanzanlagen 82,4 Millionen Euro.

Anteile an verbundenen Unternehmen 1,1 Millionen EuroDie Anteile beziehen sich auf eine Beteiligung an der Verwaltungs- und Managementgesellschaft mbH Trier (VMG).

Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3,5 Millionen EuroHierbei handelt es sich um Darlehen und Kapitaleinla-gen an die VMG.

Beteiligungen 6,7 Millionen EuroHierunter fallen die Beteiligungen an der Aachener Sied-lungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH in Höhe von 5,0 Millionen Euro, an den Bischöflichen Weingütern

Trier in Höhe von 1,7 Millionen Euro und eine Beteili-gung an der Kath. Nachrichtenagentur GmbH München in Höhe von 1.500 Euro.

Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 1,2 Millionen EuroHierunter fallen ein Darlehen und Kapitaleinlagen an die Bischöflichen Weingüter Trier.

Wertpapiere des Anlagevermögens 68,3 Millionen EuroIn dieser Position sind die Fondsanteile und Wertpapiere ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen 1,6 Millionen EuroIn dieser Bilanzposition sind die Darlehen an kirchli-che Einrichtungen wie Stiftung Vereinigte Hospitien Trier und TBT mbH ausgewiesen. Ein Darlehen an die August-Dörner-Stiftung in Lantershofen zum Betrieb des Studienhauses für die Priesterausbildung in Höhe von 2,0 Millionen Euro wurde unverzinslich als Stifter-darlehen ausgegeben, daher erfolgt ein Abzinsung auf den Barwert.

EigenkapitalDas Eigenkapital ist mit 124,2 Millionen Euro (Vorjahr: 122,2 Millionen Euro) ausgewiesen und setzt sich zu-sammen aus:allgemeine Rücklage 122,9 Millionen EuroZweckgebundene Rücklagen 1,3 Millionen Euro

JahresergebnisIn der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind Ge-samtaufwendungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro bei Gesamterträgen in Höhe von 3,3 Millionen Euro ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2015 weist dem-nach einen Überschuss in Höhe von 2,0 Millionen Euro aus, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

+-+ -- + -

49ANLAGE

BISCHÖFLICHER STUHL ZU TRIERGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2015

in Euro 2015 Vorjahr

Erträge 1. Transferleistungen 0,00 0,00 2. Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien 112,00 680,00 3. Erträge aus Verwaltung und Betrieb 451.893,46 415.389,97 4. Sonstige betriebliche Erträge 35.334,55 46.164,02

487.340,01 462.234

Aufwendungen 1. Zuweisungen -190.000,00 0,00 2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -177.277,32 -52.028,96 3. Abschreibungen -241.381,40 -241.887,73 4. Bauunterhalt -383.502,51 -307.947,32 5. Bewirtschaftungskosten Immobilien und sonstiges -175.119,02 -277.733,77

-1.167.280,25 -879.598

Verwaltungsergebnis (betriebliches Geschäftsergebnis) -679.940,24 -417.364

Finanzergebnis Finanzerträge 2.803.204,87 2.503.865,25 Finanzaufwendungen -53.447,84 -164,00

2.749.757,03 2.503.701

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.069.816,79 2.086.337

Außerordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge 1.600,00 0,00 Außerordentliche Aufwendungen -18.704,88 -49.436,76

-17.104,88 -49.437

Steuern -8.652,01 -8.645,90

Jahresergebnis 2.044.059,90 2.028.255

+- -+ --

50 ANLAGE

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2015 DES BISCHÖFLICHEN STUHLS ZU TRIER

Dem Bischöflichen Stuhl fließen keine Gelder aus der Kirchensteuer zu. Die Einnahmen erzielt er fast aus-nahmslos aus der Vermögensverwaltung der Immo-bilien und der Finanzanlagen.

Aus dieser Vermögensverwaltung resultieren im We-sentlichen auch die Aufwendungen, die der Bischöfli-che Stuhl zu bestreiten hat.

Spenden, Kollekten, Mess-StipendienAn Spenden für den Bischöflichen Stuhl sind 112 Euro eingetroffen.

Erträge aus Verwaltung und BetriebHier werden die Erträge aus der Vermietung und Verpachtung in Höhe von 438.162 Euro und sonsti-ge Erlöse in Höhe von 13.731 Euro ausgewiesen. Die sonstigen Erlöse beziehen sich im Wesentlichen auf Zuwendungen für die Beleuchtung der Mariensäule.

Sonstige betriebliche ErträgeEs handelt sich um periodenfremde Erträge, die sich im Wesentlichen aus Nebenkostenabrechnungen aus Vermietung ergeben und um Erstattung von Versi-cherungen.

ZuweisungenIn Höhe von 190.000 Euro wurden Zuweisungen an die Aktion Arbeit, an die Flüchtlingshilfe des Caritas-verbandes Trier e.V. und die Hohe Domkirche geleis-tet.

Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenAls Aufwendungen für die Verwaltung des Bischöfli-chen Stuhls fallen Kosten in Höhe von 138.295 Euro an. Weitere 38.982 Euro sind für Honorare für Archi-tekten und Ingenieure im Rahmen von Baumaßnah-men angefallen.

AbschreibungenDie Abschreibungen in Höhe von 241.381 Euro teilen sich wie folgt auf:Gebäude und Außenanlagen: 170.223 EuroInfrastrukturvermögen: 70.689 Eurobewegliche Sachanlagen: 469 Euro

BauunterhaltFür Bauunterhalt und Instandsetzung der Gebäude sind 383.502 Euro angefallen.

Bewirtschaftungskosten Immobilien und SonstigesDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:Bewirtschaftungskosten Immobilien: 128.580 EuroBeiträge, Gebühren und Versicherungen: 22.635 EuroWartung und Reparatur: 14.609 Europeriodenfremde Aufwendungen: 6.184 Euround Sonstiges: 3.111 Euro

FinanzergebnisDie Erträge aus den Finanzanlagen und Zinsen be-tragen 2.202.757 Euro. Bei den Beteiligungen sind 600.447 Euro und ein Verlustausgleich in Höhe von 53.448 Euro angefallen.

Außerordentliche AufwendungenFür Beratungshonorare, Gebühren und Entschädi-gungszahlungen für Missbrauchsopfer sind 18.705 Euro aufgewendet worden.

SteuernFür Grundsteuer sind 8.652 Euro angefallen.

Insgesamt betragen die Erträge 3.292.144,88 Euro und die Aufwendungen 1.248.084,98 Euro. Daraus resultiert ein Überschuss in Höhe von 2.044.059,90 Euro, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

51GESCHÄFTSBERICHT 2016 BISTUM TRIER

Impressum

Herausgeber: Bischöfliches Generalvikariat TrierStrategiebereich 1 Ziele und EntwicklungMustorstraße 2, 54290 Trierwww.bistum-trier.de

Redaktion: Dr. Klaus-Gerd Eich, Johannes Kölling, Markus Müller,Dr. Gundo Lames, Stefan Schneider, Kirsten Straus, Manfred Wagner

Layout:ensch-media, Trier

Fotos:Bischöfliches Generalvikariat Trier

Erscheinungsjahr:Februar 2017

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