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Informationen der Bezirkshauptmannschaft ROHRBACH BH aktuell 17. Ausgabe – März 2019

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Informationen der Bezirkshauptmannschaft ROHRBACH

BH aktuell

17. Ausgabe – März 2019

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INHALT

2 BH aktuell

Impressum:Herausgeber:Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, 4150 Rohrbach-Berg, Am Teich 1Telefon: (+43 7289) 8851-0, Fax: (+43 7289) 8851-269399E-Mail: [email protected], www.bh-rohrbach.gv.atFür den Inhalt verantwortlich: Bezirkshauptfrau Dr. Wilbirg MitterlehnerRedaktion und Gestaltung: Mag. Valentin Pühringer, Mag. Elisabeth Leitner, Maria Sterl,Peter Trautner, Gerhard Wallner, Harald Pühringer, Berta FuchsTitelbild: Landesgartenschau Aigen-Schlägl GmbHFotos: falls nicht angegeben, Bezirkshauptmannschaft RohrbachDruck: Eigenvervielfältigung17. Ausgabe, März 2019

Vorwort der Bezirkshauptfrau............................................................................................................ Seite 3Landesgartenschau in Aigen-Schlägl................................................................................................ Seite 4Oberösterreicher Ball in Wien........................................................................................................... Seite 5Urlaubshinweise für Autofahrer/innen............................................................................................... Seite 6Günstiger Personalausweis für Jugendliche.................................................................................... Seite 7Radar-/Laserblocker sind verboten................................................................................................... Seite 7Verwahrlosung – ein forderndes Problem........................................................................................ Seite 8Neue Heim- und Pflegedienstleitung in Aigen-Schlägl und Ulrichsberg........................................... Seite 9Zu- und Umbau im Bezirksalten- und Pflegeheim Lembach............................................................ Seite 9Ich will nicht in die Schule................................................................................................................ Seite 10Kennzahlen 2018 der Kinder- und Jugendhilfe................................................................................ Seite 11Eltern-, Mutterberatung – erweitertes Angebot im Bezirk Rohrbach umgesetzt.............................. Seite 12Zeckenimpfaktion der OÖGKK wird durch österreichweit einheitlichen Impfzuschuss ersetzt........ Seite 13Führerschein-Verlängerung für Berufskraftfahrer.............................................................................. Seite 13Baden an Badeteichen und Flüssen................................................................................................. Seite 14Gesundheitsberuferegister – NEU.................................................................................................... Seite 15Naturschutzgebiet Mühltal im Bezirk Rohrbach................................................................................ Seite 16Insektensterben – „Und wer ist schuld...?“....................................................................................... Seite 17Wärmepumpen – wasserrechtliche Bewilligungspflicht.................................................................... Seite 18Ausweitung der Genehmigungsfreistellung von Betrieben............................................................... Seite 19Schneedruckschäden im Jänner 2019.............................................................................................. Seite 20Sichtbarkeit für Sportbegeisterte....................................................................................................... Seite 21Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015.............................................................. Seite 22Europawahl 2019...............................................................................................................................Seite 23Bildungsdirektion löst Landesschulrat ab.......................................................................................... Seite 24BH Rohrbach an länderübergreifender Katastrophenschutzübung beteiligt........................................Seite 25Bundes-Ehrenzeichen für Konsulent Hofrat Dr. Wilfried Dunzendorfer.............................................. Seite 26Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Freyung-Grafenau...................................................... Seite 26Afrikanische Schweinepest............................................................................................................... Seite 27Ausstellung „Landschaften, die Rätsel bleiben“................................................................................ Seite 27Beratung und Termine....................................................................................................................... Seite 28

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VORWORTVORWORT DER BEZIRKSHAUPTFRAU

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Eine große Zahl von Freiwilligen, ins-besondere unsere Freiwilligen Feuer-wehren meisterten heuer zu Jahres-beginn die Schwierigkeiten aufgrundder enormen Schneemassen. Ichdanke Ihnen allen für Ihren beson-ders engagierten Einsatz und bindein den Dank unsere Straßenmeiste-reien, die Gemeindebediensteten,die Polizei und auch meine Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter ein.

Mit großer Freude sehen wir der Er-öffnung der Oö. Landesgartenschauentgegen, die erstmalig bei uns imBezirk Rohrbach im Bereich unseresStiftes Schlägl und der Landwirt-schaftsschule stattfinden wird. Beidiesem umfassenden und nachhalti-gen Projekt sind alle unsere 37 Ge-meinden eingebunden und werdensich entsprechend präsentieren. Esist eine großartige Chance für uns,auf unseren besonders lebenswertenBezirk aufmerksam zu machen.

Vor dem Start dieser Landesgarten-schau wird am 11. Mai 2019 der Ballder Oberösterreicher im Wiener Rat-haus stattfinden, an dem ebenfallsunser Bezirk prominent mit vielen Ak-teuren vertreten sein wird und zudem ich herzlich einlade.

Es ist wichtig, dass viele in Wien Stu-dierende aus unserem Bezirk sowiezahlreiche Bezirksbürger diesen Ballbesuchen und damit unseren Zusam-menhalt und die Wertschätzung ge-genüber der Schönheit und Attraktivi-tät unserer Region auch in Wien prä-sentieren.

Auch das 800-jährige Jubiläum unse-res Prämonstratenser Chorherren-stiftes Schlägl wird dabei im WienerRathaus gefeiert. Ich ersuche Sie umaktive Bewerbung und Teilnahme andiesem besonderen Abend in Wien.Für Mitfahrmöglichkeiten wird ausrei-chend gesorgt. Ich freue mich mit Ih-nen auf einen schönen Ballabend,wo es in zahlreichen Räumlichkeitendes Wiener Rathauses viel zu sehenund zu erleben gibt.

Wir können uns freuen, dass bei unsim Bezirk immer das Gemeinsamevor das Trennende gestellt wird, weilsich alle Gemeinden an der Hallen-baderrichtung beteiligen und sich 35Gemeinden für einen gemeinsamenStandesamtsverband entschiedenhaben. Erfreulich ist, dass im Sommerdie neue Kinder-Reha-Klinik in Betriebgeht und der Bau des Bezirksalten-heimes Lembach fertiggestellt wird.

Die Bürgermeisterkonferenz hat sichfür den Erhalt und die Modernisie-rung unserer Mühlkreisbahn ausge-sprochen und der Baubeginn der Lin-zer Donaubrücke macht uns hoff-nungsfroh.

Wir können uns glücklich schätzen,dass im Bezirk Rohrbach vieles zumWohle der Menschen gelungen ist. Als Bezirkshauptmannschaft unter-stützen wir dabei unsere Bevölke-rung in vielen maßgeblichen Belan-gen des täglichen Lebens und derRegionalentwicklung.Viel Freude beim Lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Homepage, auf der wir neben allen Ausgaben von „BH aktuell“ ständig interessante Informationen bereitstellen.

Wenn Ihnen etwas besonders gefällt oder Sie Anregungen und Wünsche haben,dann teilen Sie uns das mit. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!

Dr. Wilbirg MitterlehnerBezirkshauptfrau von Rohrbach

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

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Vom 17. Mai bis 13. Oktober 2019findet in Aigen-Schlägl die 7. Oö.Landesgartenschau unter dem MottoBio.Garten.Eden statt.

150 Tage lang steht der achtsameUmgang mit Lebensmitteln, Ressour-cen und mit dem Menschen selbst imMittelpunkt.

Gemeinsam mit dem • Stift Schlägl und der • Bioschule Schlägl präsentiert die• Marktgemeinde Aigen-Schläglein 15 ha großes Ausstellungsge-lände, auf dem dieser achtsame Um-gang auf ganz besondere Weise er-lebt werden kann.

„Die Oö. Landesgartenschau be-schäftigt sich erstmals intensiv mitBio. Der Bio.Garten.Eden greift eingesellschaftlich relevantes Themaauf und bietet einen optimalen Rah-men für Gartenfreunde, Naturliebha-ber und Wissbegierige“, ist Landes-hauptmann Mag. Thomas Stelzervon der perfekten Gartenschau-Ku-lisse überzeugt.

Quelle: LandesKorrespondenz vom 11. Mai 2018

BIENEN UND BLUMEN

17. Mai – 9. Juni 2019

ACKER UND WEIDE

10. – 30. Juni 2019

WASSER UND FISCH

1. – 21. Juli 2019

GRANIT UND GETREIDE

22. Juli – 11. August 2019

KRÄUTER UND WALD

12. August – 1. September 2019

HOPFEN UND BIER

2. – 22. September 2019

ERNTE UND MENSCH

23. September – 13. Oktober 2019

LANDESGARTENSCHAU OÖ

4 BH aktuell

Landesgartenschau in Aigen-Schlägl

Im Bio.Garten.Eden nehmen wir uns Zeit:Zeit für die Natur, Zeit für die Menschen und Zeit für uns selbst.

Nehmen Sie sich Zeit zum Genießen, Entdecken und Entschleunigen!

Weitere Infos finden Sie aufwww.biogarteneden.at.

Schwerpunktwochen

Quelle: Landesgartenschau Aigen-Schlägl GmbH

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Am Samstag, 11. Mai 2019findet im Wiener Rathaus derOberösterreicher Ball statt.

Ehrenschutz: Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

Einlass: 20:00 Uhr

Traditionell und innovativ, so wieOberösterreich ist, bietet der Ober-österreicher Ball ein erlebnisreichesProgramm aus Tanz und Musik, Kul-tur, Kulinarik und Genuss:

• Die Seer

• Ina Regen

• DJ Rene Rodrigezz

• Oberösterreichische Köstlichkeiten

• echte „Bierjuwelen“ aus OÖ

Weiters präsentieren sich touristi-sche Partner, wie

• die Landesgartenschau „Bio.Garten.Eden“ und

• sportliche Großveranstaltungen(Ruder-WM in Linz-Ottensheim2019, Skiweltcup in Hinterstoder2020) mit einem erlebnisreichenProgramm.

Ein detailliertes Programm inkl. allerZeiten finden Sie ab Ende März aufwww.oberoesterreicherball.at.

Tickets für den Oberösterreicher Ballsind erhältlich bei den Vorverkaufs-stellen:• alle Raiffeisenbanken• oeticket Vorverkaufsstellen in ganz

Österreich• online über oeticket.com (Preise

zuzüglich Online-Systemgebühr)

Der Bezirk Rohrbach erhält700 Karten zum ermäßigten Vor-verkaufspreis von € 58,00.

Die Karten und weitere Infoszur Anreise (es werden Busse orga-nisiert) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

OBERÖSTERREICHER BALL

5BH aktuell

Veranstalter ist der Verein der Ober-österreicher in Wien.

Die Ziele des Vereins als inoffizielleLandesdelegation in Wien sind dieFörderung des heimatkulturellenDenkens, Handelns und der Gesel-ligkeit, sowie der gesellschaftlicheAnschluss für die studierenden Ju-gendlichen und die Unterstützungvon Landsleuten.

Der Oberösterreicher Ball ist zu ei-nem gesellschaftlichen Top-Ereignisgeworden, das 2018 erstmals imWiener Rathaus stattgefunden hat.

Quelle: www.oberoesterreicherball.at

Der Oberösterreicher Ball findetheuer zum 118. Mal statt.

Oberösterreicher Ball in Wien

Mitwirkende aus dem BezirkRohrbach:• Musikkapellen Aigen-Schlägl, Lem-

bach und Neufelden

• Tanzlmusik Rannariedl

• Bläserensemble der MusikvereineNeufelden und Lembach

• Jazztrio aus dem Bezirk

• Jagdhornbläser Böhmerwald

• Kinder-Volkstanzgruppe St. Petera.Wbg. ▄

Foto: Volkstanzgruppe St. Peter a.Wbg. Foto: Homepage Landesjagdverband

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Mit den warmen Tagen wächst auchwieder die Lust, auf Urlaub zu fahren.Häufig erfolgt dies mit dem eigenenAuto, bei dem neben einem angefüll-ten Kofferraum und einer angefülltenDachbox auch noch Fahrräder undeventuell ein Anhänger Platz findenmüssen.

Doch gilt es bei derartigen Fahrtenin andere Länder auf die Vorschrif-ten in diesen Ländern zu achten.

! Teilweise gelten in den Europäi-schen Ländern verschiedene Vor-schriften betreffend der Mitführpflich-ten im Auto.

Dass Pannendreieck, Warnwe-ste und Verbandskasten in nahezuallen europäischen Staaten Pflichtsind, ist weitgehend bekannt.

Dass jedoch beispielsweise inBosnien-Herzegowina und Kroatienauch ein Ersatzlampenset mitge-führt werden muss, ist weniger be-kannt.

In Estland, Rumänien, der Türkei,aber auch in Griechenland ist die Mit-nahme eines Feuerlöschers Pflicht.

In Frankreich und Schweden istmit empfindlichen Strafen zu rech-nen, wenn Autofahrer keinen Ein-weg-Alkoholtester mitführen.

Teilweise ist in südlichen Län-dern das Mitführen eines Reserve-kanisters für Treibstoff verboten.Hintergrund ist, dass sich vor allemPlastikkanister in heißen Autos auf-blähen und Benzindämpfe entwei-chen können.

Betreffend Warnweste ist daraufzu achten, ob eine solche nur für denFahrer oder auch für jeden Mitfah-rer vorgeschrieben ist. Generell istbei Warnwesten auch auf die richtigeGröße zu achten – eine Warnwestefür einen Erwachsenen ist für einfünfjähriges Kind nicht geeignet.

Für gewisse Städte ist auch dervorherige Kauf einer eigenen Pla-kette notwendig, mit der die jewei-lige Schadstoffklasse nachgewie-sen wird.

Problematisch kann auch dieVerwendung von roten Nummernta-feln auf Fahrradträgern sein. Diesesind nicht überall anerkannt. So ist esetwa in Deutschland, Tschechien,Ungarn und der Slowakei nötig, aufdem Fahrradträger das weiße Kenn-zeichen des Autos anzubringen. Je-denfalls muss auch ein „A“-Zeichenaufgeklebt oder montiert sein. In Ita-lien ist auf den Fahrrädern noch einequadratische 50 x 50 cm große Tafelmit diagonalen weiß-roten Streifennötig.

Zu beachten sind auch eventu-elle Aufbewahrungspflichten vonMautbelegen. So ist etwa für die Au-tobahnvignette in Ungarn vorgese-hen, dass der Kaufbeleg zwei Jahreab Kauf aufzubewahren ist. Innerhalbdieser Frist kann er von der zuständi-gen Finanzbehörde in Ungarn vomFahrzeuglenker angefordert werden.Bei Nichtvorlage drohen empfindlicheStrafen.

Ebenso ist es ratsam, ausländi-sche Parkstrafen zu bezahlen, dadiese teilweise noch Jahre spätervon den Parkplatzbetreibern auch inÖsterreich eingeklagt werden. Beientsprechenden Anfragen sind dieösterreichischen Behörden verpflich-tet, die Daten der Zulassungsbesitzerauch an ausländische Stellen be-kanntzugeben.

Neben den Vorschriften rundums Auto ist jedenfalls auch daraufzu achten, dass die Reisedoku-mente aller Reiseteilnehmer nochgültig sind. Der Personalausweis alsReisedokument gilt nur innerhalb derEU.

VERKEHR

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Urlaubshinweise für Autofahrer/innen

Quelle: @ losonsky -stock.adobe.com.jpeg

Mitführpflichten Autoreise – Was anBord sein muss, ist in den LändernEuropas unterschiedlich geregelt.

© ÖAMTC

! Wir empfehlen daher, rechtzeitigvor Antritt der Reise• die Anforderungen an die Reise-

dokumente sowie • die verwendeten Fahrzeuge im je-

weiligen Urlaubsland zu prüfen.

Informationen dazu finden Sie bei-spielsweise auf der • Homepage des Außenministeri-

ums unter www.bmeia.gv.at sowie • den Autofahrerclubs ÖAMTC und

ARBÖ. ▄

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Trotz der Reisefreiheit in der Europäi-schen Union ist es immer nochPflicht, bei jedem Grenzübertritt einReisedokument mitzuführen. Diesgilt unabhängig davon, wie lange dieReise ist.

Als Reisedokument gilt der Reise-pass oder innerhalb der EU auch eingültiger Personalausweis.

! Der Führerschein ist kein Reise-dokument!

! Zu beachten ist, dass einige Flugli-nien auch innerhalb der EU einengültigen Reisepass verlangen.

! Wir raten daher, sich vor Antritt ei-ner Flugreise bei der Fluggesell-schaft zu informieren.

Während der Reisepass ein Buch mitmehreren Seiten ist, ist der Perso-nalausweis in Österreich aus-schließlich im praktischen Scheck-kartenformat verfügbar.

SICHERHEIT/VERKEHR

7BH aktuell

Er gilt als amtlicher Lichtbildaus-weis und dient als Nachweis vonStaatsangehörigkeit und Identitätetwa gegenüber Exekutive und Be-hörden oder für die Abholung einespersönlichen Schriftstückes beimPostamt oder Postpartner.

Günstiger Personalausweis für Jugendliche

Kosten und Gültigkeitsdauer eines Personalausweisessind abhängig vom Alter des Antragstellers.

Alter Gültigkeit Kosten

0 bis 2 Jahre 2 Jahre Erstausstellung gratis

2 bis 12 Jahre 5 JahreErstausstellung gratis bei Antragstellung

am 2. Geburtstag oder unmittelbar darauffolgen-dem Werktag, sonst € 26,30

12 bis 16 Jahre 10 Jahre € 26,30ab 16 Jahre 10 Jahre € 61,50

Für die Antragstellung sind einPassbild, das nicht älter als sechsMonate ist und (soweit vorhanden)ein Reisepass nötig.

Wurde bisher kein Reisepass ausge-stellt, werden • Geburtsurkunde, • Staatsbürgerschaftsnachweis und • eine eventuell ausgestellte Heirats-

urkunde benötigt. • Soll ein akademischer Titel einge-

tragen werden, ist ein Nachweisüber die Berechtigung für diesenTitel vorzulegen. ▄

In vielen GPS-Navigationsgerätensind Laser- oder Radarwarner einge-baut, die vor Geschwindigkeits-Über-wachungsgeräten warnen. Handeltes sich um Geräte, die bloß passivmit sogenannter POI-Funktion („pointof interest“) warnen, ohne dieseMessgeräte zu beeinflussen, sind siein Österreich erlaubt.

! Zu beachten ist, dass in verschie-denen europäischen Staaten (z.B.Deutschland, Schweiz,...) bereits alleWarngeräte verboten sind!

Generell verboten sind aber auch inÖsterreich Geräte, mit denen vortechnischen Einrichtungen zur Ver-kehrsüberwachung nicht nur gewarntwird, sondern diese beeinflusst odergestört werden können.

Gemäß § 98 a Kraftfahrgesetz (KFG)dürfen derartige Geräte oder Gegen-stände weder an Kraftfahrzeugen an-gebracht noch in solchen mitgeführtwerden. Dabei ist zu beachten, dass nicht nurdie Verwendung, sondern bereitsdas bloße Mitführen eines derarti-gen Gerätes oder Gegenstandes,egal ob eingebaut oder nicht ein-gebaut, verboten ist.

Werden solche Geräte festgestellt,sind die Beschlagnahme und derVerfall der Geräte vorgesehen und esdroht eine Verwaltungsstrafe biszu 5.000 Euro. Als Sofortmaß-nahme wird an Ort und Stelle dieWeiterfahrt bis zum Ausbau des Ge-rätes untersagt, wobei nötigenfallsauch die Kennzeichentafeln abge-nommen werden.

! Strafbar für die Verwendung oderdas bloße Mitführen sind sowohl derLenker als auch der Zulassungs-besitzer des Fahrzeuges. Die Stra-fen dafür bewegen sich regelmäßigim vierstelligen Bereich.

Für die Polizei wurden spezielleSchulungen durchgeführt, um dieseGeräte aus dem Verkehr zu ziehen. ▄

Radar-/Laserblocker sind verboten

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Während in früheren Zeiten häufignoch größere Familieneinheiten zu-sammen lebten, in denen auchpflege- und unterstützungsbedürftigePersonen von Angehörigen oderNachbarn versorgt wurden, ist durchdie zunehmende Anzahl der Ein-Per-sonen-Haushalte auch ein Anstiegvon Verwahrlosungen festzustellen.

Allgemein werden Menschenals verwahrlost bezeichnet, wennsie nicht den „üblichen“ gesellschaft-lichen Normen hinsichtlich Sauber-keit und Hygiene sowohl im persönli-chen Wesen als auch im Wohnungs-umfeld entsprechen.

Verwahrlosung kann verschieden-ste Ursachen haben:

• So können etwa körperliche Ge-brechen dazu führen, dass einezeitgemäße hygienische Pflegenicht (mehr) aus Eigenem sicher-gestellt werden kann.

• Auch psychische Erkrankungenkönnen zu einem Verlust des An-triebs führen, der das Denken sobeeinträchtigt, dass eine normaleLebensführung nicht mehr gege-ben ist.

• Letztlich können auch soziale undökonomische Faktoren wie Ver-einsamung, Fehlen einer tragfähi-gen Familienstruktur oder finan-zielle Engpässe zu einer Verwahr-losung führen.

Dies kann sich in mangelnder persön-licher Hygiene oder mangelhafter Klei-dung äußern.

Häufig tritt aber auch eine Verwahrlo-sung bei den Lebensumständen ein,wie z.B. eine Vermüllung der Woh-nung oder des Hauses.

Als Hilfe für diese Menschen sind ei-nerseits Soziale Dienste wie Haus-krankenpflege oder Heimhilfen mög-lich. Die Finanzierung derartiger An-gebote kann auch über das Pflege-geld erfolgen. Nicht zuletzt könnenauch Angehörige und Nachbarn indie Betreuung dieser Personen ein-gebunden werden.

Gegen den Willen der Betroffenen isteine Durchsetzung von objektiv be-nötigter Hilfe nur sehr eingeschränktmöglich. So ist es nicht denkbar, je-manden zwangsweise z.B. in einemPflegeheim oder einer stationären Al-koholentwöhnung unterzubringen.

Sämtliche Hilfsangebote imBereich des Sozialwesens wie Be-zirksalten- und Pflegeheime oder dieInanspruchnahme von Hauskranken-pflege und Sozialhilfe sind antrags-bedürftig. Sie setzen daher die Be-reitschaft und den Willen des oderder Betroffenen voraus, die Hilfeauch anzunehmen.

Eine Ausnahme davon bildet dieBauordnung, wonach die Ge-meinde als Baubehörde und Sani-tätsbehörde verpflichtet ist, bei fest-gestellten Baumängeln Maßnahmenanzuordnen und nötigenfallszwangsweise durchzusetzen. Zu der-artigen Baumängeln zählt auch dieVermüllung einer Wohnung, wennsowohl die Hygiene als auch dieBrandsicherheitsvorschriften nichtmehr eingehalten werden.

Eine Delogierung ist aber nur mög-lich, wenn entweder der Vermieteraus privatrechtlichen Gründen dasMietverhältnis kündigt oder die Bau-behörde auf Grund des Zustandesdes Hauses oder der Wohnung einBenützungsverbot aussprechenmuss.

Eine weitere Ausnahme ist das Un-terbringungsgesetz. Es kann je-mand gegen seinen Willen in einerBetreuungseinrichtung untergebrachtwerden, wenn die betreffende Personan einer psychischen Krankheit leidetund damit sein eigenes Leben oderseine Gesundheit oder das Lebenoder die Gesundheit anderer ernst-lich und erheblich gefährdet sowiekeine anderweitige Betreuung mög-lich ist. Dies muss von einem Arztoder – bei Gefahr in Verzug – durchdie Polizei festgestellt werden. Diesist jedoch nur eine befristete Maß-nahme. ▄

SOZIALES

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Verwahrlosung – ein forderndes ProblemAuf Grund des gesellschaftlichen Wandels eröffnen sich neue Problemfelder bei vereinzelten Personen.

Quelle. @ photo 5000 -stock.adobe.com.jpeg

! Die Bezirkshauptmannschaft hat zwar bei Verwahrlosungsfällen keinerechtlichen Möglichkeiten, um direkt einzugreifen. Sie wird aber im Wege derSozialhilfe sowie als Unterstützung für Gemeinden tätig.

! Die Zuständigkeit für Maßnahmen etwa nach der Bauordnung oder nachdem Feuerpolizeigesetz verbleibt aber bei der Gemeinde.

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Christian Wagner ist seit 1. Jänner2019 Nachfolger von Peter Pröll alsHeimleiter für die Bezirksalten- undPflegeheime (BAPH) Aigen-Schläglund Ulrichsberg.

Bereits im Dezember 2018 hat HerrWagner beim SozialhilfeverbandRohrbach seine Tätigkeit aufgenom-men und bringt seine Erfahrungenund Kompetenzen für die neue Auf-gabe ein. So wie sein Vorgänger Pe-ter Pröll MBA führt er beide Häuserim Heimverbund.

Christan Wagner MSc MBA ist seit1999 im Rettungsdienst tätig, zuletztbei der Betriebsrettung der voestal-pine Linz in führender Position. Erabsolvierte zwei Studien mit denSchwerpunkten Projektmanagementund Organisationsentwicklung.

SOZIALES

9BH aktuell

Neue Heim- und Pflegedienstleitung in Aigen-Schlägl und Ulrichsberg„In meiner zukünftigen Führungsauf-gabe sind mir eine gute Teamarbeitsowie die Organisation mit flachenHierarchien in den Häusern ein be-sonderes Anliegen“, ergänzt der mo-tivierte Sonnberger.

Peter Pröll, seit 1999 beim Sozialhil-feverband Rohrbach beschäftigt,wechselte Anfang 2019 als kaufmän-nischer Direktor in die neu entste-hende KinderJugendReha.

Er begann 1999 als interimistischerVerwaltungsleiter in den AltenfeldnerWerkstätten und übernahm ein Jahrspäter die Leitung des Pflegeheimesin Aigen-Schlägl, im August 2002folgte das Pflegeheim Ulrichsberg.

„Ich bedanke mich ganz besondersbei meinem hervorragenden Dienst-geber Sozialhilfeverband Rohrbach,bei allen MitarbeiterInnen, KollegIn-nen und allen anderen Wegbeglei-tern. Es war eine große Freude miteuch allen zusammen zu arbeiten“,resümierte Pröll bei der Übergabe.

Fotos: SHV Rohrbach

In den Pflegeheimen in Aigen-Schlägl und Ulrichsberg sind auf-grund der Pensionierung von Pflege-dienstleiter DGKP Friedrich Schnei-der seit Juli 2018 zwei neue Pflege-dienstleitungen (in Teilzeit) tätig.

DGKP RoswithaJezek ist Pflege-dienstleiterin imBAPH Aigen-Schlägl.

DGKP KarinSpitzl ist Pflege-dienstleiterin imBAPH Ulrichs-berg. ▄

Sozialhilfeverband Rohrbach Beratung & Hilfe Betreuung & Pflege Unterstützung & Engagement

Zu- und Umbau im Bezirksalten- und Pflegeheim LembachIm BAPH Lembach wird fleißig gebaut. Im Juni 2019 wirddas neue Gebäude fertiggestellt.

Derzeit sind aufgrund des Umbaus nur 71 Heimplätze ver-fügbar, nach Abschluss der Bauarbeiten werden es dann113 Heimplätze sein. Auch eine Tagesbetreuung wird ein-gerichtet.

Durch die Erweiterung des Hauses werden in weitererFolge auch zusätzliche Arbeitsplätze für • Fachsozialbetreuer/innen Altenarbeit, • Heimhelfer/innen und• Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/in-

nen entstehen.

Interessierte können sich jederzeit bei den Heimlei-tungen melden oder sich online auf www.shvro.at infor-mieren und bewerben.

Weitere Fotos sind auf der SHV-Homepage zu sehen.

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Frau Huber kommt besorgt mit ihremSohn Markus, 8 Jahre alt, zur Schul-sozialarbeiterin. Er besucht seit der3. Schulwoche nur noch fallweise dieSchule. In der Früh klagt er überBauchweh und Übelkeit, beginnt zuweinen und weigert sich, in den Buszu steigen. Er kann keinen überzeu-genden Grund für das Nichtbesu-chen der Schule angeben.

Den Eltern gelingt es zunächst, Mar-kus mit dem Auto zur Schule zu brin-gen. Ein klärendes Gespräch mit denLehrern brachte nicht die erhoffte Lö-sung des Problems. Am Abend berei-ten die Eltern stets gemeinsam mitihrem Kind die Schulsachen vor undMarkus nimmt sich fest vor, ab näch-sten Morgen wieder in die Schule zugehen, was ihm wieder nicht gelingt.

Eltern, Kinder undLehrer/innen kom-men mit unter-schiedlichen The-men zum/r Schul-sozialarbeiter/in.

Eine besondere Herausforderung istfür alle Beteiligten, wenn ein Kind be-ginnt, den Schulbesuch zu verwei-gern.

Deshalb ist es wichtig, genau zu dif-ferenzieren, ob es sich um • Schulschwänzen, • Schulangst oder• Schulphobie (Trennungsangst) handelt, denn die Auslöser und dienotwendigen Interventionen sind un-terschiedlich

SchulschwänzenZumeist sind die Gründe für dasFernbleiben eher lebensfroher Naturund haben nicht primär mit Angst zutun. So werden „Ausschlafen wollen“und „Was anderes vorgehabt“ ge-nannt. Manchmal sei der Unterricht„langweilig“ oder man will aus strate-gischen Gründen einen Test odereine Schularbeit nicht mitschreiben.Meistens dreht es sich um Unlustver-meidung, Abenteuerlust oder reineBequemlichkeit.

Es kann aber auch Ausdruck einerStörung des Sozialverhaltens sein.Dies trifft unter anderem bei Kindernund Jugendlichen mit fehlenden fa-miliären Vorbildern zu.

Sie fallen durch aggressive undunsoziale Verhaltensweisen auf,halten sich nicht an Regeln undVorgaben und sind oft aufsässig,ungehorsam, oppositionell undtrotzig.

Diese Kinder machen durchSchulschwänzen auf ihre Proble-matik aufmerksam.

Eltern wissen nichts vom Fehlenihres Kindes und überprüfen eshäufig auch zu wenig.

Maßnahmen gegen Schulschwän-zen:+ Streng empfundenes Absenzen-

system und verbindliche Absenz-regeln in der Schule

+ Gute Lehrer-Schüler-Beziehung+ Entsprechende Kontrolle durch die

Eltern und Interesse an der Schule+ Zeit und positive Zuneigung für Kin-

der und Jugendliche bei gleichzeiti-gem Setzen von klaren Grenzenund Regeln

SchulangstSchulangst ist eine auf den Lebens-raum Schule gerichtete Angst.

Sie betrifft sehr oft Kinder mitLernschwächen wie Legasthenie,Dyskalkulie (Rechenschwäche)oder Teilleistungsstörungen, aberauch Kinder und Jugendliche mitPrüfungsangst oder “gehänselte”Kinder.

Diese Kinder zeigen nur mäßigekörperliche Symptome.

Bei der Schulangst hat die Symp-tomatik ganz direkt mit den typi-schen Herausforderungen, die dieSchule an ein Kind stellt, zu tun.

KINDER- UND JUGENDHILFE

10 BH aktuell

Ich will nicht in die Schule

Quelle: Andrey Kiselev – Fotolia.com

Quelle: stefanolunardi – Fotolia.com

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Maßnahmen gegen Schulangst:+ Sehr früh entsprechende Interven-

tionen setzen+ Wird das Kind in der richtigen

Schulform unterrichtet?+ Therapie der individuellen Lern-

schwäche+ Gute und sichere Atmosphäre in

der Schule schaffen+ Durch Wertschätzung und Zu-

trauen den Selbstwert des Kindesstärken

+ Vermeidungsverhalten nicht unter-stützen – den Rücken des Kindesstärken

Schulphobie (Trennungsangst)Hier hat die psychische Symptomatiknur indirekt mit den Herausforderun-gen des Lebensraums Schule zu tun.Probleme, die zumeist in der Familieihre Ursache haben, werden auf denLebensraum Schule projiziert. Des-halb spricht man bei dieser Erkran-kung auch von einer emotionalenStörung mit Trennungsangst, ihrliegt oft eine hohe Mutter-Kind-Sym-biose zugrunde.

Diese Kinder reagieren mit starkenkörperlichen Symptomen. Im Zen-trum der Trennungsangst steht dieAngst vor der Trennung von derprimären Bezugsperson.

Schulphobische Kinder zeigeneine gute schulische Leistungsfä-higkeit. Ein typisches Symptom istdie Angst vor dem Tod ihrer Be-zugsperson.

Diese Kinder wirken oft ängstlichbesorgt um ihre Eltern und sind zu-meist auch depressiv verstimmt. Esist unmöglich, die Kinder durch ra-tionale Argumente zu überzeugen.

Typische Familienkonstellation:Überbehütetheit mit zu viel an Ver-antwortungsabnahme durch die El-tern, oft auch traumatische Tren-nungserlebnisse im Vorfeld und einezu enge und unsichere Bindung derKinder an ihre Bezugspersonen.Diese Kinder drängen oft darauf, wie-der im elterlichen Bett zu schlafen.

Maßnahmen gegen Schulphobie:+ Es ist unumgänglich an der Tren-

nungsangst und der oft zu engenEltern-Kind-Bindung zu arbeiten.

Wenn Ihr Kind an Schulverwei-gerung leidet oder bereits körperlicheund verhaltensauffällige Symptomeentwickelt hat, dann wenden sie sichrasch an die/den• Klassenlehrerin/Klassenlehrer, • Schulpsychologin/Schulpsycholo-

gen, • Schulärztin/Schularzt oder • Schulsozialarbeiterin/Schulsozial-

arbeiter (SuSA). ▄

KINDER- UND JUGENDHILFE

11BH aktuell

SuSA-Kennzahlen 2018:• wöchentliche Präsenz an

10 Pflichtschulen• 675 Kontakte zu Schülerinnen

und Schülern• 256 Kontakte zu Lehrerinnen und

Lehrern• 55 Kontakte zu Eltern

Hauptthemen für die Befassungder SuSAs:• Mobbing• Verhaltensauffälligkeiten• Schulverweigerung/Schulangst• Gewalt

SuSA-Kontakt bei der Bezirks-hauptmannschaft Rohrbach: • Mag.(FH) Judith Wipplinger-Peer,

Tel. 07289/8851-69431 • Dominik Mühlberger, B.A.,

Tel. 07289/8851-69435

Kennzahlen 2018 der Kin-der- und Jugendhilfe:

Unterhalt:• Unterhaltsvertretung für 557 Kin-

der und Jugendliche

• Staatliche Unterhaltsvorschüssefür 167 Kinder und Jugendliche

• Über KJH hereingebrachte Unter-haltsforderungen 707.850,20 Euro

• 11 Strafanzeigen wegen Verlet-zung der Unterhaltspflicht

Familiensozialarbeit:

• Abklärungen bei Verdacht auf Kin-deswohlgefährdung: 150 Kinder und Jugendliche

• Hilfen innerhalb der Familie (durchUnterstützung der Erziehung): 227 Kinder und Jugendliche

• Hilfen außerhalb der Familie (Pfle-gefamilie, Wohngemeinschaft): 23 Kinder und Jugendliche

• 30 Pflegefamilien im Bezirk be-treuen 43 Pflegekinder

© Miredi – Fotolia.com

Quelle: carballo – Fotolia.com

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Die Eltern-, Mutterberatung (EMB)ist eine Kernaufgabe der öffentlichenKinder- und Jugendhilfe. Diese solldafür Sorge tragen, dass zur Förde-rung der Pflege und Erziehung, zurStärkung der Erziehungskraft sowiezur Bewältigung des alltäglichen Fa-milienlebens Angebote zur Verfü-gung stehen.

Die Mutterberatung mit ihrer 100Jahre alten Tradition ist einer derAusgangspunkte der Kinder- und Ju-gendhilfe. Lange Zeit war das Aufga-benprofil rein auf die Gesundheits-vorsorge (Reduzierung der Säug-lingssterblichkeit) ausgerichtet. DieBedürfnisse von Familien haben sichinzwischen verändert und das Profilder Eltern-, Mutterberatung wurdeweiterentwickelt.

Ziel der heutigen EMB ist, frühzeitignach der Geburt eines Babys Bedin-gungen für die Pflege und Erziehungzu schaffen, die die Entstehung vonAuffälligkeiten verhindern und einepositive Entwicklung von Kindern för-dern, z.B. indem Eltern wieder fürihre eigenen intuitiven Fähigkeitensensibilisiert werden.

Die EMB soll dazu beitragen, dasWissen der Eltern über die Ent-wicklung und die Bedürfnisse ih-rer Babys und Kleinkinder sowiedas Verständnis für deren Verhal-ten zu erhöhen und ihr Handlungs-repertoire zu erweitern.

Im Bezirk Rohrbach wurden nachdem Konzept des Landes OÖ in denletzten Jahren alle Stellen der EMBmit dem erweiterten präventiven An-gebot ausgestattet:Das Ziel ist die Förderung einer posi-tiven Entwicklung und das frühzeitige

Erkennen und Handeln bei ungünsti-gen Bedingungen und Belastungssi-tuationen, noch bevor Symptomeauftreten.• Sensibilisierung der Eltern für ei-

gene, intuitive Fähigkeiten• Erweiterung des Wissens der El-

tern über die Entwicklung und Be-dürfnisse des Babys

• Erweiterung des Handlungswis-sens/-repertoires der Eltern

• Unangemessene elterliche Über-zeugungen zu verändern

• Eltern helfen, angemessene Ver-haltensmöglichkeiten zu entwickeln

Pro 50 Geburten gibt es eine EMB-Stelle. Insgesamt sind im BezirkRohrbach derzeit 10 EMB-Stellen miteinem fixen monatlichen Termin, dieden Bedarf abdecken.

Die EMB ist kostenlos und auchohne Termin zugänglich.

Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungist nicht Teil der EMB.

Umgesetzt wird die erweiterte Eltern-,Mutterberatung durch ein multipro-fessionelles Team bestehend ausÄrztin, Sozialarbeiterin, Stillberaterinund Psychologin.

EMB plus: Baby- und Stillgruppen

Unter dem Titel und Konzept „EMBplus“ des Landes werden bezirksspe-zifische Zusatzangebote durch dasLand OÖ gefördert.

Im Bezirk Rohrbach bietet die Kinder-und Jugendhilfe dazu betreute Baby-und Stillgruppen an. Auch diesekönnen jederzeit und ohne Voran-meldung von Eltern mit Kindern be-sucht werden. Baby- und Stillgrup-pen sind eingerichtet in Aigen-Schlägl (fixer Termin alle 14 Tage),Hofkirchen (fixer Termin alle 14 Tage)und in Rohrbach-Berg (fixer Terminjede Woche).

Über die Angebote und Termine derEltern-, Mutterberatung werden alleEltern im Rahmen einer Erstinforma-tion kurz nach der Geburt direkt vonder Kinder- und Jugendhilfe der BHRohrbach informiert. Darüber hinaus finden Sie auch alleTermine auf der Homepage der BHRohrbach unter www.bh-rohrbach.gv.at > Bürgerservice >BH von A bis Z > K > Kinder- und Ju-gendhilfe. ▄

KINDER- UND JUGENDHILFE

12 BH aktuell

Eltern-, Mutterberatung: Erweitertes Angebot im Bezirk Rohrbach umgesetzt

Änderung der Eltern-, Mutterbe-ratung für die Region Rohrbach:

Ort, Termin und die ärztliche Berate-rin der EMB für die Region Rohr-bach ändern sich ab März 2019:

Anstelle der Kinderärztin Dr. PetraEisterhuber übernimmt die Kinder-ärztin Dr. Pia Neundlinger die ärztli-che Beratung.

Die EMB findet künftig • jeden 4. Montag im Monat • ab 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr• in der Bezirkshauptmannschaft

Rohrbach statt.Fotos: Gudrun Füreder

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Berufskraftfahrer, denen vor dem10. September 2009 eine Lenkbe-rechtigung der Klasse C1 oder C er-teilt wurde und die Kraftfahrzeugelenken, für die eine solche Lenkbe-rechtigung erforderlich ist, hattenspätestens ab dem 10. September2014 einen Fahrerqualifizierungs-nachweis (Weiterbildung) zu absol-vieren.

Dieser Fahrerqualifizierungs-nachweis ist auf 5 Jahre befristetund wird von der Behörde nach Vor-lage einer Bescheinigung über eineWeiterbildung im Führerschein ein-getragen („Code 95-Eintrag“).

Diese Weiterbildung muss • mindestens 35 Stunden umfassen

und ist regelmäßig • alle 5 Jahre bei einer hierzu er-

mächtigten Ausbildungsstätte zuabsolvieren.

Die Fristverlängerung wirddabei ab dem Fristablaufdatum10.09.2019 (+ 5 Jahre) berechnet,sodass die Führerscheininhaberauch durch die frühere Ausstellungkeine Laufzeit verlieren.

Zur C-95-Befristungsverlängerungsind mitzubringen:• der bisherige Führerschein, • ein Passfoto, • Weiterbildungsbescheinigungen.

Die Kosten betragen 12,50 Euro.

Sollte die Eintragung nicht mehr be-nötigt werden (z.B. wegen Berufs-wechsel), ist keine Neuausstellungerforderlich. Es kann der bisherigeFührerschein weiter verwendet wer-den. ▄

GESUNDHEIT/VERKEHR

13BH aktuell

Mit 10.09.2019 laufen daher sehrviele „C-95-Eintragungen“ in denFührerscheinen der Berufskraft-fahrer ab.

Um einen Ansturm auf die Füh-rerscheinbehörden und damit ver-bundene Wartezeiten möglichst zuvermeiden, werden die betroffenenBerufskraftfahrer ersucht, bereits frü-her die C-95-Eintragung im Führer-schein verlängern zu lassen.

Zeckenimpfaktion der OÖGKK wird durchösterreichweit einheitlichen Impfzuschuss ersetzt2019 findet keine FSME-Impfaktionder OÖGKK statt. Bisher konntensich Versicherte in Einrichtungen derOÖGKK zu einem vergünstigten Tarifimpfen lassen.

Hintergrund für das Ende dieser frei-willigen Aktion der OÖGKK ist dieösterreichweite Leistungsharmoni-sierung. Die Grippeimpfaktion bleibthingegen bestehen.

Es gibt nun einen einheitlichenImpfkostenzuschuss von EUR 4,--für die FSME-Impfung.

Wir empfehlen die Impfung weiter-hin regelmäßig aufzufrischen!

Dafür gibt es folgende zwei Möglich-keiten: • Impfung beim Hausarzt bzw. der

Hausärztin. Interessierte sollensich direkt in der Ordination erkun-digen.

• Impfung bei jenen Magistratenund Bezirkshauptmannschaften,wo sie angeboten wird: Interes-sierte sollten sich vorab erkun-digen, etwa auf der jeweiligenHomepage.

Bildquelle: Shutterstock

Führerschein-Verlängerung für Berufskraftfahrer

Quelle @LVDESIGN-stock.adobe.com

Versicherte müssen die Impf-Rechnung inkl. Zahlungsbeleg bei der OÖGKKeinreichen, um den Zuschuss zu erhalten.• Elektronisch unter [email protected] (mit eingescannten Belegen)• Per Post: OÖGKK, Gruberstraße 77, Postfach 61, 4021 Linz• Betreff: Kostenzuschuss FSME-Impfung ▄

Quelle: www.ooegkk.at

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Oberflächengewässer werden durchSelbstreinigung sauber gehalten.Durch mikrobiologische Umwandlun-gen werden organische Stoffe abge-baut. Auch das biologische Gleichge-wicht zwischen krankmachenden undnicht-krankmachenden Keimen imWasser erhält die Wasserqualität.Dies auch dann, wenn sich viele Ba-degäste im Wasser tummeln.

Wie oft werden Badestellen anOberflächengewässern beprobt?

Bäder an Oberflächengewäs-sern werden durch die Abteilung Ge-wässeraufsicht beim Amt der Oö.Landesregierung regelmäßig be-probt.

Die Wasserproben werden gemäß ei-ner EU-Richtlinie einmal in der Vor-saison und in monatlichen Abständenwährend der Badesaison gezogen.Weitere Badestellen werden nachdem Probenplan des Landes OÖzwei Mal jährlich beprobt.

Kleinbadeteiche werden darüberhinaus einmal jährlich durch denAmtsarzt der BH Rohrbach und denMikrobiologen des Landes OÖ, Mag.Hans Peter Grasser, vor Ort überprüft.

Chemische Parameter, wie Sauer-stoffsättigung und pH-Wert, werdengleich vor Ort gemessen, die mikro-biologische Untersuchung erfolgt an-schließend im landeseigenen Labor.

Kann man Baden an Flüssen be-denkenlos empfehlen?

Baden an natürlichen Flussläufenentspricht dem Trend zu naturnaherFreizeitgestaltung. Der Erholungs-wert eines Badetages am Ufer einesFlusses ist hoch und gefällt der gan-zen Familie. Nicht vergessen sollteaber werden, dass beim Verschluk-ken von Wasser beim Schwimmenund Planschen die Gefahr vonDurchfallserkrankungen besteht.

Prinzipiell sind Badestellen an Fließ-gewässern anfällig für das Ein-schwemmen von Krankheitserregern.→ Besonders nach Gewittern kön-nen aus der Landwirtschaft oder ausKläranlagen vermehrt Keime einge-schwemmt werden.→ Starkregenfälle können zeitlichbegrenzte Belastungen mit Bakterienund Viren verursachen.

Welche Infektionen können durchBaden an Flussbädern auftreten?

! Durchfallserkrankung undSommergrippe: Neben Noroviren,die zu heftigem, schwallartigem Er-brechen führen, können verschie-dene Viren eine sogenannte Som-mergrippe verursachen. Diese gehtmeist mit mildem Fieber und Durch-fällen einher und dauert oft nur einigeTage. Sehr selten können diese Virenauch Gehirnhautentzündungen verur-sachen, die zum Glück meist folgen-los abheilen.! Schwere Erkrankungen: Theo-retisch könnten auch Hepatitis A undKinderlähmung über Wasser übertra-gen werden, wenn es mit Fäkalienverunreinigt ist. Die Kinderlähmungist in Europa durch die hohe Durch-impfungsrate der Bevölkerung aus-gerottet und Erkrankungen an Hepa-titis A treten nur überaus selten auf.

GESUNDHEIT

14 BH aktuell

Baden an Badeteichen und FlüssenNatürliche Gewässer sind keine Schwimmbäder, in denen mittels Chlorung und Filtration das Bade-wasser ständig gereinigt wird.

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GESUNDHEIT

15BH aktuell

Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen des Landesprogrammes:

* bakteriologische Verunreinigungen aus der Umgebung nach Unwettern.

Bewertungsschema der Badewasserqualität:

Tagesaktuelle Informationen sind auf der Homepage des Landes OÖ abrufbar: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/13071.htm

Foto: www.haslach.ooe.gv.at

Bis zum 30. Juni 2018 war für die An-gehörigen der freiberuflichen Ge-sundheits- und Krankenpflegeberufesowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Bezirks-hauptmannschaft für die Erteilungder Bewilligung zur Berufsausübungbzw. für eine Untersagung zuständig.

Seit 1. Juli 2018 müssen sich Perso-nen, die freiberuflich einen Gesund-heitsberuf ausüben oder ausübenwollen, in ein elektronisches Ver-zeichnis, nämlich das Gesundheits-beruferegister eintragen lassen.

Unter diese Regelung fallen etwa Lo-gopädInnen, DiätologInnen und Phy-siotherapeutInnen.

Diese Registrierung ist Vorausset-zung für eine rechtmäßige Berufs-ausübung in Österreich.

Das Gesundheitsberuferegistermacht die beruflichen Qualifikationenaller betroffenen Berufsangehörigeneinsehbar. Gleichzeitig dient es derQualitätssicherung.

Für die Registrierung der Berufsan-gehörigen sind abhängig von der Artder Berufstätigkeit • die Arbeiterkammer (gbr.arbeiter-

kammer.at) und • die Gesundheit Österreich GmbH

(www.goeg.at) die zuständigen Registrierungsbe-hörden.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Berufsaus-übung Mitglied der Arbeiterkammer(www.arbeiterkammer.at/ueberuns/mitgliedschaft/Mitgliedschaft.html)sind, müssen Sie sich bei der Arbei-terkammer im Bundesland IhresDienstortes registrieren lassen. Alleanderen Berufsangehörigen müssensich bei der Gesundheit ÖsterreichGmbH (www.goeg.at) registrierenlassen. ▄

Gesundheitsberuferegister – NEU:

Quelle: www.arbeiterkammer.at

Wo wird beprobt?Insgesamt werden drei Badestellenentlang der Großen Mühl vom LandOÖ regelmäßig beprobt: • das Flussbad in Ulrichsberg, • das Naturbad in Aigen-Schlägl und • die Kranzling in Haslach.

Witterungsbedingte Einflüsse führenbei verschiedenen Messungen zuSchwankungen der bakteriologi-schen Belastung: von sehr guter hy-gienischer Qualität (bei Trockenwet-ter) bis zu sehr schlechter Qualität(nach Starkregen). ▄

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Mit Ausnahme des Flusslaufes derGroßen Mühl handelt es sich beimgesamten Gebiet um Waldflächen,die mit zahlreichen kleineren undgrößeren Felsköpfen und Felswän-den durchsetzt sind. Waldflächenund Felsbereiche überlagern sich infast allen Bereichen.

►Sicherung der natürlichen Wei-terentwicklung von außer Nutzunggestellten Waldflächen

Schluchtwälder und Rotbuchenwäl-der sind Schlusswaldgesellschaften,die im Naturschutzgebiet zahlreichauftreten. Einige davon sind völlignutzungsfrei und können sich weitge-hend unbeeinflusst weiterentwickeln.

►Sicherung großer Teile der Wald-flächen als Ruhezone für stö-rungsempfindliche Tierarten

Die relative Großflächigkeit und Ab-geschiedenheit der Schluchtstreckehat ein großes Potenzial als Lebens-raum für störungsempfindliche Tier-arten, beispielsweise für den Uhu.

►Sicherung und Entwicklung dernatürlichen Baumartenzusammen-setzung in genutzten Waldflächen

In Zone A (im Plan braun eingefärbt)ist die Nutzung der Fichte nach wirt-schaftlichen Überlegungen gestattet.

Wird nach einer forstlichen Nutzungeine Wiederbewaldung mit natürlichvorkommenden, standorttypischenBaumarten sicher gestellt, so entste-hen auf diesen Flächen wieder typ-gemäße Waldflächen mit standortge-rechter Flora und Fauna. Dabei tra-gen kleine, durch die Nutzung ent-standene Auflichtungen, vorüberge-hend sogar zur Steigerung der Arten-vielfalt bei.

►Sicherung der Großen Mühl alsstrukturreiches und störungsar-mes Flussökosystem

Die Große Mühl ist im gegenständli-chen Bereich frei von Verbauungenund in höchstem Maße strukturreich.Dieser Zustand soll erhalten bleiben.

Erlaubt im Naturschutzge-biet Mühltal sind:

1. Maßnahmen zur Erhaltung undAufwertung des Naturschutzge-biets und zur Sicherung desSchutzzwecks im Einvernehmenmit der Naturschutzbehörde;

2. das Betreten durch Grundeigentü-mer/innen und Pächter/innen so-wie durch von diesen beauftragtePersonen;

3. das Betreten mit Ausnahme desKletterns;

4. das Befahren im Rahmen der ge-statteten forstwirtschaftlichen Nut-zung;

5. das Befahren der in der Anlagegekennzeichneten Radwege mitFahrrädern;

6. die forstliche Nutzung von Fichteund Lärche in der in der Grafik ge-kennzeichneten Zone A;

7. die Errichtung von Informations-einrichtungen im Einvernehmenmit der Naturschutzbehörde;

8. die rechtmäßige Ausübung derJagd;

9. die Errichtung jagdlicher Einrich-tungen und die Wildfütterung inder in der Grafik gekennzeichne-ten Zone A;

10.die rechtmäßige Ausübung der Fischerei;

11. Instandhaltungsmaßnahmen anBrückenbauwerken im Einverneh-men mit der Naturschutzbehörde;

12.Instandhaltungsmaßnahmen anallen übrigen rechtmäßig beste-henden Einrichtungen;

13.die Aufarbeitung von Schadholzim Einvernehmen mit der Natur-schutzbehörde.

Naturschutzbehörde ist die Landes-regierung. ▄

ANLAGEN UND UMWELT

16 BH aktuell

Naturschutzgebiet Mühltal im Bezirk RohrbachMit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 31.01.2019 wurde das Mühltal in den Gemeinden Altenfelden und Kleinzell als Naturschutzgebiet festgestellt.

Foto: Land OÖ

Das Naturschutzgebiet „Mühltal“erstreckt sich auf einer Fläche vonrund 25 ha entlang des Flusslaufesder Großen Mühl in den Gemeinde-gebieten Altenfelden und Kleinzell.

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Seit einigen Jahren wird in denMedien immer wieder von Bie-nensterben berichtet. Doch dieBienen sind nur ein „kleinerTeil“ der 37.600 in Österreichnachgewiesenen Insektenar-ten.

Eine kürzlich publizierte Langzeitstu-die über die Häufigkeit von Insektenschlägt Alarm: die Insektenhäufig-keit ging in den letzten 30 Jahren um75 – 80% zurück. Noch eindringlichersprechen Experten von einem Arten-und Häufigkeitsverlust, der sich inRichtung „Systemversagen“ und„Kollaps der Natur“ bewegt.

Die Auswirkungen auf die Land-und Forstwirtschaft sind maßgeblich:So fehlen nicht nur die Bestäuber derNutzpflanzen, sondern auch die na-türlichen Regulierer potentiellerSchädlinge und die Erhalter von na-türlichen Abläufen (Humusbildung).

ANLAGEN UND UMWELT

17BH aktuell

Was nun?Für das Insekten-sterben gibt esnicht nur eineeinzelne Ursache, sondern eine Viel-zahl von kleineren und größerenGründen. Daher sind wir alle aufge-fordert, etwas zu tun, denn die Aus-wirkungen, wie zum Beispiel auchauf die Nahrungsmittelproduktion,betreffen uns alle. Obwohl die zuneh-mende Urbanisierung das Leben undÜberleben von Bienen und anderenInsekten nicht gerade leicht macht,können auch im verbauten Raum Po-pulationen von Bestäubern gehaltenund gefördert werden.

Was tun? Schaffung von mehr Extensivle-

bensräumen und Strukturelemen-ten in der Kulturlandschaft;

Schaffung von weniger häufig ge-mähten Blumenwiesen bzw. Anle-gen von Blühstreifen;

Verzicht auf Pestizide in Hobby-gärten bzw. keine Pestizide aufblühenden Blumen und Kräutern,Verwendung von organischenDüngern (Kompost);

Verzicht auf Blumen- und Garten-erde mit Torfanteil;

Naturnähere Hausgärten durchVerzicht von exotischen Zierpflan-zen, Thujen und Fichten (eignensich nicht für Bestäuber);

Anlegen von Wildblumenbeetenin Hausgärten;

Aufstellen von Nistplätzen; Abgeschirmte Lampen, die wenig

Licht nach oben und zur Seitestreuen und noch vieles mehr. ▄

Die Ursachenforschung für dasweltweite Insektensterben erweistsich als kompliziert, denn die Rück-gänge sind unabhängig von den un-tersuchten Ökosystemen zu ver-zeichnen. Als großräumig wirkenderFaktor ist die Intensivierung derLandwirtschaft und die zunehmendeMonotonisierung der Landschaft zunennen: • Große Felder, Verlust an artenrei-

chen Ackerrändern, deutliche Ab-nahme von Hecken und Gehölzenund nur noch vereinzelte Brachenund mageres Grünland reduzierendie Nahrungs- und Nistressourcendeutlich.

• Durch wiederholtes Düngen undSchneiden von Wiesenlebensräu-men kommt es zu einer teilweiseenormen Abnahme der Artenvielfaltan Blütenpflanzen und einer ver-mehrten Ausbreitung von Gräsern.

• Sicherlich kommt auch der steigen-den Verinselung eine tragende Rollezu: Zunehmend weniger extensiveLebensräume und Strukturelementeumgeben von intensivem Nutzlandführen zu einer Behinderung derAusbreitung und Wanderung von In-sekten, wodurch die Populationenschrumpfen und damit anfälliger fürlokale Ausfälle werden.

• Aber auch die zunehmendeLicht“verschmutzung“ hat gravie-rende Auswirkungen auf nachtaktiveInsekten, sodass auch in diesem Be-reich dringender Handlungsbedarfbesteht.

Da Insekten eine zentrale Rolle fürdas Funktionieren von Ökosystemenzukommt, sind von der deutlichen In-sektenabnahme auch andere Lebe-wesen betroffen: So ist die Zahl derInsekten fressenden Vögel in denletzten Jahrzehnten ebenfalls deut-lich zurückgegangen.

Insektensterben – „Und wer ist schuld …?“

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In der heutigen Zeit sind Wär-mepumpen nicht mehr wegzu-denken. Wärmepumpen sindnicht nur zum Heizen da. DasAnwendungsgebiet ist vielsei-tig und reicht von der Warm-wasserbereitung bis zur Küh-lung und kontrollierten Wohn-raumlüftung.Durch die Nutzung regenerativerUmweltwärme ist die Wärmepumpeein unabhängiges Heizsystem mitZukunft und trägt maßgeblich zurVerbesserung der energie- und um-weltpolitischen Situation bei.

Wärmepumpen sind optimal zumHeizen und eine kostengünstige undumweltschonende Art der Kühlung.Die Wärmepumpe ist umweltfreund-lich und arbeitet sehr wirtschaftlich. Sie nützt gespeicherte Sonnenener-gie, die vor Ort jederzeit – egal obTag oder Nacht, Sommer oder Winter– verfügbar ist. Diese Sonnenenergiekann aus drei verschiedenen Quellengezogen werden: • aus dem Erdreich,• dem Grundwasser oder • der Luft. Analog zu den drei Wärmequellenunterscheidet man demnach zwi-schen • Sole/Wasser-, • Wasser/Wasser- und • Luft/Wasser-Wärmepumpen.

In einigen Anwendungsberei-chen ist vor der Installierung einerWärmepumpenanlage eine wasser-rechtliche Bewilligung einzuholenbzw. ist zumindest eine wasserrecht-liche Anzeigepflicht notwendig. KeineBewilligung nach wasserrechtlichenVorschriften ist für Luftwärmepumpenerforderlich.

Grundwasser-Wärmepumpen:

Grundwasser ist ein optimaler Wär-melieferant und wird gerne als Wär-mequelle für Wärmepumpen genutzt,

sofern die Vor-aussetzungen fürdie Nutzung desWassers gege-ben sind. Über ei-nen Förderbrun-nen wird dabeiWasser hochge-pumpt.

Durch die Wärmepumpe wird Wärmeentzogen. Anschließend wird dasWasser über einen Schluckbrunnenwieder in das Grundwasser eingelei-tet. Im Sommer kann man auch mitdieser Technik sehr energiesparendpassiv kühlen. Wärmepumpen, dieWärme aus dem Grundwasser ge-winnen, erzielen die besten Lei-stungs- und Arbeitszahlen.

! Für Wärmepumpen, die mitGrundwasser gespeist werden, istausnahmslos eine wasserrechtli-che Bewilligungspflicht (§ 10 Abs. 2Wasserrechtsgesetz 1959) notwendig.

Flächenkollektor:

Der Flächenkollektor ist ein Rohrsy-stem, welches ca. 1,5 m unter derErdoberfläche verlegt wird.

Das im Rohrsy-stem zirkulie-rende Arbeitsmit-tel entzieht demErdreich gespei-cherte Sonnen-energie.

Durch die Wärmeaufnahme ver-dampft das Arbeitsmittel und gibt an-schließend in der Wärmepumpe dieaufgenommene Wärme an das Heiz-system ab.

! Diese Anlagen zur Gewinnungvon Erdwärme sind nur dann wasser-rechtlich bewilligungspflichtig bzw.anzeigepflichtig (§ 31c Abs. 5 lit. aWasserrechtsgesetz 1959), wennsie sich in wasserrechtlich beson-ders geschützten Gebieten (§§ 34,35 und 55g Abs. 1 Z 1 WRG) bzw. ingeschlossenen Siedlungsgebietenohne zentrale Trinkwasserversor-gung befinden. In allen anderen Fäl-len sind Flächenkollektoren bewilli-gungsfrei.

Tiefensonden:

Bei einer Erdwärmeanlage mit Tie-fensonde werden eine oder mehrerevertikale Bohrungen bis zu einer

Tiefe von bis zu100 m abgeteuft.In die Bohrlöcherwird ein Rohrsy-stem einge-bracht, anschlie-ßend werden dieBohrlöcher ver-

presst und dadurch abgedichtet. Derim Rohrsystem zirkulierende Wärme-träger nimmt gespeicherte Erdwärmeauf und gibt diese an das Arbeitsmit-tel der Wärmepumpe ab.

Bei einer CO2-Tiefensonde wird imGegensatz zur herkömmlichen Sole-Tiefensonde durch die Selbstzirkula-tion keine Energiequellenpumpe be-nötigt.

Der Vorteil einer Erdwärmeanlagemit Tiefensonde liegt im geringenPlatzbedarf. Diese ist konstante Wär-mequelle im gesamten Jahresverlauf(durch die Tiefe der Bohrung). Auchbei tiefen Außentemperaturen isteine ganzjährige Nutzung für Hei-zung und Warmwasserbereitungmöglich.

ANLAGEN UND UMWELT

18 BH aktuell

Wärmepumpen – wasserrechtliche Bewilligungspflicht

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! Diese Anlagen zur Gewinnungvon Erdwärme sind nur dann was-serrechtlich bewilligungspflichtigbzw. anzeigepflichtig (§ 31c Abs. 5lit. b Wasserrechtsgesetz 1959),wenn sich diese in wasserrechtlichbesonders geschützten Gebieten (§§34, 35 und 55g Abs. 1 Z 1 WRG) bzw.in geschlossenen Siedlungsgebietenohne zentrale Trinkwasserversor-gung befinden bzw. wenn die Boh-rung eine Tiefe von 300 m überschrei-tet oder sich in Gebieten mit ge-spannten oder artesisch gespanntenGrundwasservorkommen befinden.

In allen anderen Fällen und somit ineinem Großteil davon sind Erd-wärme-Tiefensonden bewilligungs-frei. Für anzeigepflichtige Tiefenson-den gilt eine Bewilligungsdauer von25 Jahren.

Wärmepumpen mit Nutzung vonGewässern:

Zumeist im Zusammenhang mit demBetrieb von Wasserkraftanlagen wer-den Wärmepumpen installiert, wel-che die Wärme von Fließgewässernnutzen. Dabei wird die Wärme ausdem Wasser gewonnen, welches dieWasserkraftanlage speist. Dazu wirdim Werkskanal z.B. ein Solekollektorverlegt.

! Diese Art der Anlagen zur Gewin-nung von Erdwärme sind wasser-rechtlich bewilligungspflichtigbzw. anzeigepflichtig (§ 31c Abs. 5lit. c Wasserrechtsgesetz 1959). ▄

Mit 7. Juli 2018 trat die novellierteGenehmigungsfreistellungsverord-nung in Kraft.

Bereits mit der ersten Genehmi-gungsfreistellungsverordnungwurden sechs Typen von ungefährli-chen Kleinstanlagen von der ge-werberechtlichen Betriebsanla-gengenehmigungspflicht ausge-nommen. Das sind:• Bürobetriebe, • Kosmetikbetriebe, • Fußpflege-, Friseurbetriebe,• Massage-, Bandagistenbetriebe, • Fotografenbetriebe und • reine Lagerflächen in geschlosse-

nen Räumen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen,die das jährliche Aufkommen an Be-triebsanlagenverfahren um ca. 2.800Fälle österreichweit vermindert unddie damit verbundenen bürokrati-schen Hürden zum Schritt in dieSelbstständigkeit beseitigt hat, solles daher in diesem zweiten Schritteine weitere Vereinfachung geben.

Die neue Erweiterung erfasst insge-samt sieben neue Betriebsanlagen-arten und erweitert den Anwen-dungsbereich für zwei bereits freige-stellte Anlagenarten.

ANLAGEN UND UMWELT

19BH aktuell

Ausweitung der Genehmigungsfreistellung von Betrieben

Neu hinzugekommen sind beispiels-weise • Dentalstudios, • Eissalons, • reine Beherbergungsbetriebe bis

30 Betten und 600 m², • reine Textilübernahmestellen und• Shops in Einkaufszentren.

Diese Ausnahmen gelten jedoch nurunter gewissen Voraussetzungen,wie etwa die Einhaltung bestimmterBetriebszeiten und der Ausschlussvon Lüftungs- und Klimageräten ander Außenfassade.

Nur so kann sichergestellt werden,dass Nachbarinteressen ausrei-chend geschützt sind.

Es wird jedoch seitens der Be-zirkshauptmannschaft Rohrbach wei-terhin empfohlen, einen Termin beimBetriebsanlagenberatungstag tele-fonisch unter 07289/8851-69401oder per E-Mail an: [email protected] zu vereinbaren.Dann können Detailfragen zu denAusnahmebestimmungen abgeklärtwerden, welche zu einer Rechtssi-cherheit der Unternehmen im Bezirkbeitragen. ▄

Quelle: pixabay.com

Quelle: pixabay.com

Grafiken ausder Broschüre“Wärme-pumpen”, www.energie-sparverband.at

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Für die betroffenen Waldbesitzer gibtes die Möglichkeit, eine Beihilfe ausdem Katastrophenfonds zu bean-tragen.• Der Antrag muss von der Ge-

meinde bestätigt und dann anden Forstdienst der Bezirks-hauptmannschaft übermitteltwerden.

• Im Frühjahr werden die Anträgevon unseren Förstern begutachtetund nach bestimmten Kriterien be-wertet.

• So muss die Schadfläche proWaldbesitzer mindestens 0,5Hektar betragen und die Über-schirmung mindestens um 40% ab-genommen haben.

• Bei Erreichen dieser Kriterien kanneine Beihilfe von 1.500 €/ha Schad-fläche gewährt werden.

Generell gilt es, die Waldbesitzer zurAufarbeitung des Schadholzes zumotivieren, weil dieses im Frühjahreine sehr hohe Attraktivität für denBorkenkäfer bedeutet.

Wichtig ist, bei der Aufarbeitung dar-auf zu achten, dass differenziert wird,wie stark der Baum geschädigt ist.

Wenn bei einem Baum mindestens 5grüne Astquirl erhalten sind, soll die-ser stehen bleiben. Es bildet sichsehr schnell eine Sekundarkrone.

So bleibt zum einen der Bestand sta-biler und es wird auch der ohnehinschon sehr angespannte Holzmarktentlastet.

Außerdem verhindern diese Bäumehäufig starke Verunkrautung. Sokann sich dann auch eine Naturver-jüngung ergeben.

Wenn auf den Schadflächen wiederjunge Mischwälder gepflanzt wer-den, empfiehlt es sich, zwei Wochenvor dem Bestellen• mit dem Forstberater der Bezirks-

bauernkammer oder • mit dem Forstdienst der Bezirks-

hauptmannschaft einen Termin zuvereinbaren.

Dann kann zusätzlich eine Förderungfür die Wiederaufforstung beantragtwerden. ▄

FORSTDIENST

20 BH aktuell

Schneedruckschäden im Jänner 2019Aufgrund der starken Schnee-fälle im Jänner 2019 sindgroße Schäden an den Wäl-dern entstanden. Durch dennassen Schnee wurde derDruck auf die Bäume teilweiseso groß, dass sie abknickten.Generell zeigt sich fast gänzlich eineinheitliches Schadensbild. Vor allemjunge Bestände (20- bis 60-jährigeBestände) wurden schwer geschä-digt. Hier handelt es sich zum größ-ten Teil um Stammbrüche. In denAltbeständen findet man hauptsäch-lich Wipfelbrüche.

Grundsätzlich wurde festgestellt,dass die Schäden erst ab einer See-höhe von ca. 700 m beginnen, unter700 m sind nur sehr vereinzelt Schä-den zu finden. Vor allem stellte sichaber der Wald um den Hansberg alsdas am meisten geschädigte Gebietheraus.

Eine erste Abschätzung der Schad-holzmenge im Bezirk gestaltete sichschwierig, da aufgrund der Schnee-massen die Wälder zum Großteilnoch nicht begehbar waren, bezie-hungsweise auch viele Straßensper-ren die Erreichbarkeit der Flächeneinschränkten.

Die erste Abschätzung beläuft sichauf ca. 50.000 Festmeter im Bezirk.

Zur Zeit sind beim Forstdienstder BH Rohrbach 213 Anträge miteiner gemeldeten Schadfläche von473 ha eingelangt. Diese Flächenwerden dann ab der 2. Aprilhälfte be-gutachtet. Da soll aber schon aufge-arbeitet sein. Die Beihilfe aus demKAT-Fonds ist ja auf die Behebungder Schäden bezogen. Die unver-zügliche Aufarbeitung bis längstensAnfang Mai 2019 ist in Hinblick aufdie Borkenkäfervermehrung beson-ders wichtig.

Ein Antrag auf eine Beihilfe fürdie Behebung von Katastrophen-schäden am Waldbestand (Formular56/fo) ist unverzüglich am Gemein-deamt zu stellen, wenn die Schadflä-chen in Summe mindestens 0,5 haumfassen. Weitere Infos finden Sie unter:www.land-oberoesterreich.gv.at/185548.htm

Ein Antrag zur Förderung derWiederaufforstung über 0,1 ha (LE2014-20 Vorhabensart 8.5.1) istnach einem Beratungstermin beimForstberater der BBK Rohrbachoder beim Bezirksförster 14 Tagevor Beginn der Maßnahme bei derBH Rohrbach einzubringen. Weitere Infos finden Sie unter:www.land-oberoesterreich.gv.at/165398.htm

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Mit der warmen Jahreszeit verstär-ken sich auch die Sportaktivitäten derBevölkerung. Zahlreiche Jogger,Nordic-Walker und Radfahrer bevöl-kern dann wieder die Straßen, Wegeund Wiesen, um sich körperlich zubetätigen und die Gesundheit unddas Wohlbefinden zu steigern. Einwesentlicher Punkt zur Erhaltung dereigenen Gesundheit ist die Sichtbar-keit der einzelnen Sportler.

Jogger und Nordic-Walker, die inder Morgen- oder Abenddämmerungoder überhaupt in den Nachtstundenunterwegs sind, werden oft nichtrechtzeitig gesehen. Die verwendeteLaufkleidung ist meist zwar sehr sty-lisch, aber nur teilweise mit Reflekto-ren ausgestattet. Auch schmale rück-strahlende Streifen an der Seitennahtder Hose oder des T-Shirts sind beiDunkelheit und Dämmerung nur sehrschwer zu sehen.

Wir empfehlen daher die Ver-wendung von Warnwesten oderbreiten rückstrahlenden Arm-schlaufen, die an Armen und/oderBeinen mit Klettverschluss einfachangebracht werden können. Durchdiese einfachen Maßnahmen ist einextrem hoher Sicherheitsgewinn ge-geben.

Auch für Fahrradfahrer gilt: Je sicht-barer, desto sicherer. Bei Tageslichtund guter Sicht können Fahrräderauch ohne Vorder- und Rücklicht ver-wendet werden, in diesem Fall müs-sen aber vorne weiße und hinten roteRückstrahler vorhanden sein.

Bei schlechter Sicht und bei Nachtmüssen Fahrräder jedenfalls mit ei-nem festverbundenen Scheinwerferversehen sein. Während das Rück-licht ein Blinklicht sein darf, ist diesbeim vorderen Scheinwerfer nicht er-laubt. Berücksichtigt werden muss,dass diese Lichtquellen trotzdem nursehr klein sind und gerade auf Stra-ßen, auf denen Autofahrer mit höhe-ren Geschwindigkeiten fahren, erstsehr spät gesehen werden.

Wir empfehlen daher, dass Rad-fahrer selbst reflektierende Klei-dungsstücke tragen. Daneben mussjedes Fahrrad im Straßenverkehrzwei voneinander unabhängig wir-kende Bremsvorrichtungen, eineKlingel oder Hupe, gelbe Rück-strahler an den Pedalen sowie anden Reifen reflektierende Seiten-wände oder Katzenaugen aufwei-sen.

SPORT

21BH aktuell

Sichtbarkeit für SportbegeisterteEine Helmpflicht für Radfahrerbesteht nur für Kinder unter 12 Jah-ren sowohl beim selbstständigenRadfahren als auch beim Mitfahren.Aus Sicherheitsgründen ist der Helmaber für alle Radsportler sinnvoll.

Wie bei allen Fahrzeugen istauch für Radfahrer das Telefonierenohne Freisprecheinrichtung verbo-ten. Musik hören ist zwar erlaubt, esmüssen aber die Umgebungsgeräu-sche wahrgenommen werden können.

Auch für Radfahrer gilt ein Alko-hollimit von 0,8 Promille. Ein Ver-stoß dagegen kann auch zum Entzugdes Kfz-Führerscheines führen.

Radfahrer dürfen grundsätzlichauf Straßen mit öffentlichem Verkehrfahren, sofern diese nicht abge-schrankt oder mit einem Fahrverbotbeschildert sind. Auf Forststraßendürfen sie nur dann fahren, wennRadfahren (Mountainbiken) aus-drücklich erlaubt ist. Das Forstge-setz erlaubt zwar jedermann das Be-treten des Waldes zu Erholungs-zwecken. Dies umfasst aber nichtdas Befahren mit einem Fahrrad oderähnlichen Sportgeräten. Hier kann eszu empfindlichen Strafen kommen,wenn dies missachtet wird.

Generell ist aber auch beim Wandern in Wäldern darauf zu ach-ten, ob in diesen Bereichen Forstar-beiten durchgeführt werden. ▄

Quelle: @ Fabrique Imagique -stock.adobe.com.jpeg

Quelle: www.hochficht.at Foto: Land OÖ

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Ab dem 01. Jänner 2020 haben dieOö. Städte und Gemeinden ihr Ge-meindehaushaltswesen nach denGrundsätzen der doppelten kommu-nalen Buchführung zu führen. Fürdieses Haushaltsjahr ist auch erst-malig ein Rechnungsabschluss aufBasis der Bestimmungen der VRV2015 zu erstellen.

Die Umstellung auf die VRV 2015stellt die größte Änderung im kom-munalen Rechnungswesen seit vie-len Jahrzehnten dar. Kernstück derVRV 2015 ist die Einführung eines in-tegrierten Voranschlags- und Rech-nungssystems aus• dem Ergebnishaushalt,• dem Finanzierungshaushalt und• dem Vermögenshaushalt.

Im Ergebnishaushalt werden dieErträge und Aufwände periodenge-recht abgegrenzt ausgewiesen. Somitkann im Sinne einer Gewinn- undVerlustrechnung das Ressourcenauf-kommen bzw. der Ressourcenver-brauch dargestellt werden.

Im Finanzierungshaushaltwerden die Einzahlungen (Zufluss anliquiden Mitteln in einem Finanzjahr)und die Auszahlungen (Abfluss an li-quiden Mitteln in einem Finanzjahr)erfasst. Dieser ist mit einer (direkten)„Cash-Flow-Rechnung“ vergleichbar.

Im Vermögenshaushalt, mit ei-ner Bilanz vergleichbar, werden ne-ben dem kurz- und langfristigen Ver-mögen (Aktiva) auch die kurz- undlangfristigen Fremdmittel, die Investi-tionszuschüsse sowie das Nettover-mögen (Passiva) dargestellt.

Speziell die Vorarbeiten zur Vermö-gensbewertung stellen für die Ge-meinden einen enormen Mehrauf-wand dar. Hierbei muss das gesamteGemeindevermögen ermittelt wer-den: So müssen z.B. Straßen, Brük-ken, Gebäude, Wasser- und Kanal-anlagen, Kulturgüter und vieles mehrerfasst und bewertet werden. In derEröffnungsbilanz 2020 wird dannerstmalig das Vermögen der Ge-meinde vollständig abgebildet sein.

Von der Direktion Inneres undKommunales (IKD) wurde eine vier-teilige Workshopreihe zur Vermö-gensbewertung entwickelt. Im Jahr2018 haben bereits drei Workshopsfür die Rohrbacher Gemeinden statt-gefunden. Ein weiterer Workshopwird im April 2019 abgehalten.

Ebenso wurde von der IKD einLeitfaden zur Vermögensbewer-tung erstellt. Der Leitfaden ist einer-seits ein Hilfsmittel für die Gemeinde-mitarbeiterInnen bei der Vermögens-bewertung, andererseits wird da-durch sichergestellt, dass die ober-österreichischen Gemeinden eineeinheitliche Bewertungsmethode an-wenden.

Auch von der Bezirkshaupt-mannschaft Rohrbach werden dieGemeinden bei etwaigen Fragen undProblemen beraten und unterstützt. ▄

(Quelle: VRV 2015 – Eine große Heraus-forderung von OAR Peter Pramberger,Christoph Hinterplattner, M.A.)

GEMEINDEN

22 BH aktuell

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015Die „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ (VRV 2015) ist von den oberöster-reichischen Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden nach dem Oö. Gemeindever-bändegesetz erstmalig für den Voranschlag des Haushaltsjahres 2020 anzuwenden.

Die Grafik zeigt dasZusammenwirkenzwischen dem Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt.

Quelle: Land OÖ

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Die Europawahl findet vom 23. bis26. Mai 2019 in den Mitgliedstaatender Europäischen Union statt. InÖsterreich wird am 26. Mai 2019gewählt.

Bei der Europawahl werden alle fünfJahre die Mitglieder des Europäi-schen Parlaments gewählt.

Als Mitglied der Europäischen Unionhat Österreich das Recht, im Europäi-schen Parlament durch Abgeordnetevertreten zu sein. Bei der Europawahl am 26. Mai 2019sind alle Frauen und Männer zurStimmabgabe berechtigt, welche• spätestens am Tag der Wahl das 16.

Lebensjahr vollenden, d.h. späte-stens an diesem Tag ihren 16. Ge-burtstag feiern,

• Österreicher(in), Auslandsösterrei-cher(in) oder Unionsbürger(in) mitHauptwohnsitz in Österreich sindund

• am Stichtag (12.03.2019) in dieWählerevidenz/Europa-Wählerevi-denz einer österreichischen Ge-meinde eingetragen sind.

Bei der Durchführung einer Europa-wahl werden auf allen Ebenen jeneWahlbehörden (Sprengel-, Ge-meinde-, Bezirks- und Landeswahlbe-hörden sowie die Bundeswahlbe-hörde) tätig, welche seit der letztenNationalratswahl im Amt sind.

Aus organisatorischer Sicht gleichteine Europawahl im Wesentlichen ei-ner Nationalratswahl. Dies betrifftauch die Möglichkeit der Stimmab-gabe durch Wahlkarten mittels Brief-wahl. Die Wahlkarten können bei denGemeinden bereits seit der Ausschrei-bung der Wahl beantragt werden. ▄

WAHLEN

23BH aktuell

Europawahl 2019Was ist das Europäische Parlament?

Als einzige direkt gewählte überstaatliche Versammlung der Welt vertritt dasEuropäische Parlament die Interessen der EU-Bürgerinnen und EU-Bürgerauf europäischer Ebene. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kom-mission und ernennt die Kommissionsmitglieder (als Kollegium), die ihm überihr Handeln Rechenschaft ablegen müssen. Es erlässt in unserem InteresseRechtsvorschriften und verabschiedet in unserem Namen jedes Jahr denUnionshaushalt. Es vertritt uns im Ausland und reagiert auf unsere Petitionen.Seine Mitglieder gestalten mit ihren Debatten unser politisches und sozialesLeben, und sie achten dabei die Werte des Vertrags der Europäischen Union.

2019 werden in Österreich19 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt.

Künftige Zusammensetzung des Parlaments:Die Anzahl der Abgeordneten wird nach dem Austritt des Vereinigten König-reichs und der Europawahl 2019 auf 705 sinken. Quelle: www.europawahl.eu

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BILDUNG

24 BH aktuell

Bildungsdirektion löst Landesschulrat ab Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde die Grundlage für die Neustrukturierung der Behörden-organisation auf dem Gebiet des Schulwesens geschaffen. Seit 01.01.2019 gibt es die Bildungsdi-rektion OÖ, die den Landesschulrat für OÖ ablöst und für alle Bildungsagenden zuständig ist.

Die Bildungsdirektion OÖ ist für fast• 1.000 Schulen,• 20.000 Lehrerinnen und Lehrer und• ca. 200.000 Schülerinnen und Schüler zuständig.

Dieser gemeinsamen Bund-Land-Behörde obliegt • die Vollziehung des gesamten Schulrechtes für öf-

fentliche Schulen einschließlich der Qualitätssicherung,der Schulaufsicht sowie des Bildungscontrollings und

• die Vollziehung des Dienstrechtes und des Perso-nalvertretungsrechtes der Lehrer/innen für öffentlicheSchulen und der sonstigen Bundesbediensteten an öf-fentlichen Schulen. ▄

(Quelle: Landeskorrespondenz vom 22.06.2018) Quelle: Christian Schwier, Adobe Stock

Inhaltliche Schwerpunkte vomBildungsreformgesetz 2017:

• Neuordnung der Behörden (Bil-dungsdirektionen als gemein-same Bund-Land-Behörde stattLandesschulrat bzw. Stadtschul-rat für Wien)

• Ausbau der Schulautonomie(flexible Klassengrößen, Gestal-tungsfreiheit bei Fächerangebotund Art der Gruppenbildung, zeit-liche Flexibilisierung der Unter-richtseinheiten, Ausbau der Per-sonalautonomie der Schulen)

• Weiterentwicklung der Objekti-vierung im Rahmen der Beset-zung von leitenden Funktionen imSchuldienst

• Möglichkeit der Bildung vonSchulclustern

• Ermöglichung der Einrichtungvon Modellregionen zur Erpro-bung der Gesamtschule

(Quelle: BundesministeriumÖffentlicher Dienst und Sport)

Aus den bisher 18 Bildungsregionen werden 6 Bildungsregionen, die füralle Schulen (von der Volksschule bis zu höheren Schulen) zuständig sind.

Die bisherige Bildungsregion Rohrbach ist nun der Bildungsregion Mühl-viertel zugeteilt.

Grafik: Bildungsdirektion OÖ

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AKTUELLES

25BH aktuell

BH Rohrbach an länderübergreifender Katastrophenschutzübung beteiligtTagelanger Dauerregen im gesamtenDonaubereich, der weiterhin anhält.Kleinräumige Überflutungen sind be-reits eingetreten. Mit flächendecken-den Überflutungen durch die Donauist von Schärding bis Hainburg zurechnen. Dies war die Ausgangslagefür die länderübergreifende Katastro-phenschutzübung am 30.11.2018.

Erstmalig erfolgte die Übung nichtnur in Oberösterreich, sondern zeit-gleich auch in Niederösterreich undWien.

Beteiligt waren • die Ämter der Landesregierungen,• mehrere Bundesministerien, • alle Donauanrainerbezirke sowie • sämtliche Einsatzorganisationen in

den drei Bundesländern. Darüber hinaus waren • zahlreiche Gemeinden und auch• Privatunternehmen wie beispiels-

weise ÖBB, ASFINAG, OMV, Ener-gie AG oder A1 Telekom Austria insÜbungsgeschehen eingebunden.

• Im Rahmen der Übung wurde auchdas Call-Center der Energie AGOÖ aktiviert.

Grundsätzlich handelte es sich umeine reine Stabsübung der Einsatz-stäbe.

In einigen Bezirken wurden aberauch Echtübungen mit den Einsatz-organisationen durchgeführt. Z.B.wurde der mobile Hochwasser-schutzdamm teilweise aufgebautoder Personenrettungen durchge-führt.

Bei der ganztägigen Übung mussteauch berücksichtigt werden, dassdas Hochwasser erst mit einigenStunden bzw. Tagen Verzögerungvon Oberösterreich nach Wien ge-langt. Somit begannen die Betroffe-nen im Westen schon mit Aufräu-mungsmaßnahmen, während sichdie östlichen Bundesländer noch aufdas Hochwasser vorbereiteten.

Um allen Stellen eine möglichst um-fassende Übung zu ermöglichen, er-folgte daher ein Zeitsprung, in demvom fiktiven Übungstag 22. Juli um24 Stunden auf dieselbe Uhrzeit desFolgetages „gesprungen“ wurde.

Die Übungsannahmen orientiertensich an den Erfahrungen des Jahr-hunderthochwassers 2013.

Übungsziel waren neben der • Abarbeitung von diversen Hoch-

wasser-Szenarien • die gegenseitige Information und

Koordination von Maßnahmenauch über Landesgrenzen hinweg.

• Als spezielle Übungsvorgabe waraußerdem vorgesehen, dass sämt-liche eingesetzten Stäbe die perso-nelle Besetzung wechseln muss-ten, wie dies auch im Echteinsatzüber mehrere Tage notwendig ist.

Im Bezirk Rohrbach waren nebenden Bezirksorganisationen auch diebei einem Donauhochwasser haupt-betroffenen Gemeinden Neustift i.M.und Hofkirchen i.M. beteiligt.

Auf Bezirksebene wurde erstmaligein gemeinsamer Stab eingerichtet,in dem die Stabsmitarbeiter/innenvon • Bezirkshauptmannschaft, • Rotem Kreuz, Polizei, Feuerwehr

und • Bundesheer in einem Raum arbeiteten. In der Re-gel waren zwischen 20 und 30 Perso-nen, bei den Wechseln der einzelnenFunktionen über 50 Personen anwe-send. Die Stäbe sind deshalb perso-nell so groß aufgestellt, da sie daraufausgelegt sind, auch bei einemmehrtägigen Ereignis einsatzfähig zusein, wodurch entsprechend Perso-nal geschult sein muss.

Für die Übungsteilnehmer gab esverschiedene Herausforderungenwie Evakuierungen von hochwasser-bedrohten Gebäuden, Suchaktionen,Versorgung von mehreren Erkrank-ten nach einer Lebensmittelvergif-tung sowie die Versorgung von land-wirtschaftlichen Viehhaltungen zu be-wältigen.

Bei den Nachbesprechungen wurdevon allen Beteiligten die Wichtigkeitvon derartigen Übungen, vor allemaber auch einer gemeinsamenStabsarbeit zur effektiven Bewälti-gung der Problemstellungen, betont.Durch die regelmäßigen gemeinsa-men Übungen erhöht sich nicht nurdas Fachwissen der einzelnen Per-sonen, sondern auch das Wissen umdie jeweils mitwirkenden Stellen undderen Möglichkeiten. ▄

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Im Herbst 2018 fixierten Bezirks-hauptfrau Dr. Wilbirg Mitterlehnerund Landrat Sebastian Gruber vomLandratsamt Freyung-Grafenau in ei-nem gemeinsamen Arbeitsgesprächverschiedene Eckpunkte für die wei-tere Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Die Themenpalette war breit gefä-chert. Die aktuellste Agenda betrafdie Organisation eines Erfahrungs-austausches der Fachleute aus demBereich Veterinärwesen zum ThemaAfrikanische Schweinepest bzw. diegegenseitige Abstimmung und Koor-dination der Maßnahmen zur Verhin-derung der Ausbreitung dieser Tier-seuche.

Landrat Gruber betonte außerdem,dass es ihm als Vorsitzender der EU-REGIO Bayerischer Wald – Böhmer-wald – Unterer Inn ein Anliegen sei,die Möglichkeiten, die sich für Klein-projekte mit bayerischen und öster-reichischen Partnern im Rahmen desInterreg-Kleinprojektefonds bieten,besser bekanntzumachen.

Vereinbart wurde, den Bürgermeiste-rinnen und Bürgermeistern in einerVeranstaltung die Rahmenbedingun-gen und auch bereits erfolgreich lau-fende Projekte vorzustellen.

Auf beiden Seiten der Grenze sindLandesgartenschauen geplant. Be-zirkshauptfrau Dr. Mitterlehner ludzur oberösterreichischen Landesgar-tenschau „Bio.Garten.Eden“ ein.Landrat Gruber zeigte sich sehr inter-essiert, da die Stadt Freyung 2022ebenfalls eine Landesgartenschauausrichten wird. Ausflüge von Verei-nen und Institutionen nach Aigen-Schlägl könne er sich gut vorstellen,erklärte der Landrat und versprach,für die Landesgartenschau zu wer-ben. ▄

AKTUELLES

26 BH aktuell

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Freyung-GrafenauDie grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach unddem bayrischen Landkreis Freyung-Grafenau wird fortgesetzt.

Bundes-Ehrenzeichen für Konsulent Hofrat Dr. Wilfried Dunzendorfer

Ein Leben für den Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk Rohrbach.

50 Jahre seines Lebens widmeteKonsulent Hofrat Dr. Wilfried Dun-zendorfer seiner Tätigkeit als ehren-amtlicher Bezirksbeauftragter für Na-tur- und Landschaftsschutz der Be-zirkshauptmannschaft Rohrbach.

Dafür überreichte ihm Landeshaupt-mann Mag. Thomas Stelzer das Bun-des-Ehrenzeichen. „Seine Bemü-hungen um die Bewahrung vonNatur und Umwelt haben maßgeb-lich zur positiven Lebensqualitätim Bezirk Rohrbach beigetragen“,heißt es in der Laudatio.

Der ehemalige Direktor des Rohrba-cher Gymnasiums hat als Natur-schutzbeauftragter und Natursach-verständiger in Behördenverfahrenund in Förderungsangelegenheitenunzählige Gutachten und Stellung-nahmen abgegeben.

Außerdem hat er zahlreiche Grundla-gendaten für Schutzgebiete und Na-turdenkmäler erarbeitet.

Besonders am Herzen lagen Dr. Dunzendorfer auch die bezirks-weiten Hecken-Pflanzaktionen mitder Jägerschaft, mit denen seit vielenJahren ein nachhaltiger Beitrag zurNaturraumgestaltung im Bezirk Rohr-bach geleistet wird.

Dr. Wilfried Dunzendorfer war alsPflanzensoziologe auch mit wissen-schaftlichen Monitorings betraut under ist Verfasser von vielen Publikatio-nen.

Der Rohrbacher war auch viele Jahreals Vortragender für Naturschutz undJagdökologie in der Ausbildung derJungjäger tätig. ▄

Engagierter Naturschützer ausge-zeichnet: Landeshauptmann Mag.Thomas Stelzer würdigte das jahr-zehntelange Wirken von Dr. Wil-fried Dunzendorfer mit dem Bun-des-Ehrenzeichen.

Foto: Land OÖ/Stinglmayr

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AKTUELLES

27BH aktuell

Gerhard Wöß aus Ulrichsbergstellt seineBilder in derBezirkshaupt-mannschaf tR o h r b a c haus. Er istseit 1977 alsKünstler tätigund war auchLehrer. Eine

rege Ausstellungstätigkeit und vielePreise zeichnen ihn aus.

Die Beschäftigung mit der Land-schaft ist ein wesentlicher Teil sei-ner bildnerischen Arbeit der letztenJahre.

Bildnerisch versucht er auch derFrage nachzugehen, woraus un-sere Welt wirklich besteht. DieseBildserien heißen „Landschaftserin-nerungen”, „Weltenbausteine” oder„Landschaften, die Rätsel bleiben”.

Die Ausstellung wird am 11. April2019 eröffnet und kann bis 28.Juni 2019 in der Bezirkshaupt-mannschaft Rohrbach besichtigtwerden.

Öffnungszeiten:Montag, Dienstag und Donnerstagvon 07:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch und Freitagvon 07:00 bis 12:00 Uhr

Ausstellung„Landschaften, die Rätsel bleiben”

Die Amtstierärztinnen des Landrats-amtes Freyung-Grafenau und derAmtstierarzt der Bezirkshauptmann-schaft Rohrbach trafen sich gemein-sam mit den Sachbearbeiter/-innenzu einem Informationsaustausch zumThema Afrikanische Schweinepest(ASP) und Tierseuchenbekämpfung.

Die im Herbst 2018 bekannt gewor-denen Fälle von ASP in Belgien mah-nen zur größten Vorsicht. Da dieseFälle sehr weit von den bisherigenAusbrüchen im Baltikum und in Ost-europa entfernt sind, scheint es, dassfür den Ausbruch in Belgien derMensch verantwortlich ist und ver-mutlich auf unachtsames Wegwerfenkontaminierter Lebensmittel zurück-zuführen ist.

Ein Auftreten der Schweinepest inÖsterreich, und sei es auch nur beiWildschweinen, hätte fatale Konse-quenzen.

Wird ein Verdachtsfall im Bereich derStaatsgrenze festgestellt, so ist esbesonders wichtig, sich im kurzenWeg zu verständigen und auf beidenSeiten rasch die erforderlichen Si-cherungsmaßnahmen einzuleiten.

Es war sowohl für die Fachkräfte ausBayern als auch für unsere Bedien-steten hoch interessant zu erfahren,wie die Definition von Schutz- und

Überwachungszonen erfolgt ist undwelche Aktivitäten und Vorberei-tungsmaßnahmen für den Krisenfallfestgelegt sind und getroffen wurden.Amtstierarzt Dr. Georg Furtmüller be-richtete vom Ausbruch der seit mehrals 30 Jahren nicht mehr aufgetrete-nen Tierseuche Brucellose und durchwelche Maßnahmen ein weiteresAusbreiten verhindert werdenkonnte.

Die Leiterin des Veterinäramtes amLandratsamt Freyung-Grafenau,Amtstierärztin Dr. Tanja Degner, in-formierte im Rahmen ihrer Präsenta-tion über die vor kurzem stattgefun-dene Katastrophenschutzübung, beider die im Krisenalarmplan für dieAfrikanische Schweinepest festge-legten Maßnahmen auf Praxistaug-lichkeit hin überprüft wurden. Die da-bei gewonnenen Erfahrungen sindauch für uns sehr interessant undhilfreich.

Landrat Sebastian Gruber betonte,wie wichtig dieser Informationsaus-tausch ist, da wir vergleichbare Rah-menbedingungen haben. Bezirks-hauptfrau Dr. Wilbirg Mitterlehnerwies auf die Notwendigkeit hin, dasssich die handelnden Akteure persön-lich kennen und von getroffenen Er-kenntnissen gegenseitig profitierenkönnen. ▄

Afrikanische SchweinepestBezirkshauptmannschaft Rohrbach und Landratsamt Freyung-Grafenau rüsten sich für den Ernstfall.

Informationsaustausch zum Thema Afrikanische Schweinepest mit den handelnden Per-sonen im Landratsamt Freyung-Grafenau und der Bezirkshauptmannschaft Rohrbachgemeinsam mit Bezirkshauptfrau Dr. Wilbirg Mitterlehner und Landrat Sebastian Gruber

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Betriebsanlagen-Beratungstage

Dieses für Unternehmer/innen ange-botene Service soll Fragen und even-tuelle Probleme bei Errichtungen,Änderungen und dem Betrieb vongewerblichen Anlagen klären.Bei dieser Beratung sind ein/e Behör-denvertreter/in, der/die dann auchspäter das Verfahren abwickelt unddie Entscheidungen trifft sowie ein/egewerbetechnische/r Sachverstän-dige/r und ein/e Vertreter/in des Ar-beitsinspektorates anwesend.

Termine:April: 01.04., 15.04., 29.04.2019Mai: 13.05.2019Juni: 24.06.2019Juli: 08.07., 23.07.2019Aug.: 05.08., 19.08.2019Sept.: 09.09., 16.09., 30.09.2019Okt.: 14.10.2019

jeweils von 08:15 bis 12:00 Uhr in derBH Rohrbach (1. Stock, Zi.Nr. 105)

Terminvereinbarung unter:07289/8851-69401

Naturschutz-Beratungstage

für geplante Vorhaben im Grünlandbzw. im Nahbereich von Gewässern(ausgenommen Gebäudevorhaben)

Termine:April: 10.04.2019Mai: 08.05., 29.05.2019Sept.: 18.09.2019Okt.: 09.10.2019jeweils am Mittwoch von 09:00 bis12:00 Uhr in der BH Rohrbach(1. Stock, Zi.Nr. 105)Terminvereinbarung unter:07289/8851-69413 oder -69415

Bezirksgrundverkehrskommission

Sitzungstermine:Montag, 29.04.2019Montag, 27.05.2019Montag, 01.07.2019Montag, 09.09.2019Montag, 21.10.2019

Hinweis:Ein Antrag auf grundverkehrsbehörd-liche Genehmigung muss spätestens14 Tage vor dem Sitzungstermin beider Bezirksgrundverkehrskommis-sion in der BezirkshauptmannschaftRohrbach einlangen, damit dieser inder jeweiligen Sitzung behandeltwerden kann.

Energieberatung des Oö. Energie-sparverbandes für Neubau undSanierung

jeden 2. Dienstag im Monat

Ort: BH Rohrbach (2. Stock, Zi.Nr. 228)

Terminvereinbarung unter:0732/7720-14860

Sprechtag der Oö. Patienten- undPflegevertretung

Termin: Dienstag, 25. Juni 2019Zeit: 09:00 – 12:00 UhrOrt: BH Rohrbach

Anmeldung: bis 19. Juni 2019 bei der BH Rohrbach,Tel.Nr.: 07289/8851-69304

BERATUNG UND TERMINE

28 BH aktuell

Geben Sie bitte BH aktuell an Interessierte weiter.Weitere Exemplare können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft anfordern.

BH aktuell finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.bh-rohrbach.gv.at.

Sozialberatung

im Bezirksaltenheim Aigen-Schlägljeden Montag, 13:00 bis 16:00 Uhrjeden Mittwoch, 09:00 bis 11:00 UhrTelefon: 0660/3409526

im Bezirksaltenheim Haslachjeden 1. und 3. Dienstag im Monat,14:00 bis 15:30 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Kleinzelljeden 2. und 4. Dienstag im Monat,14:00 bis 15:30 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Lembachjeden Mittwoch, 12:00 bis 14:00 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Ulrichsbergjeden 2. und 4. Montag im Monat,16:00 bis 17:30 UhrTelefon: 0660/3409526

in der BH RohrbachMontag bis Freitag von 08:00 bis12:00 Uhr sowieMontag, Dienstag und Donnerstagvon 13:00 bis 17:00 UhrTelefon: 07289/8851-69318, -69344oder 0660/3409526, 0660/3409527

Termine für Eltern-, Mutterberatungund Baby- und Stillgruppen findenSie auf unserer Homepage.

AUSSTELLUNG von Gerhard Wöß

Dauer: 12.04. bis 28.06.2019Ort: BH Rohrbach

OBERÖSTERREICHER BALL

Termin: Samstag, 11. Mai 2019Einlass: 20:00 UhrOrt: Wiener Rathaus

Unsere Kundenzeiten:Montag, Mittwoch*), Donnerstag,Freitag von 07:30 bis 12:00 UhrDienstag: 07:30 bis 17:00 Uhr*) Bürgerservicestelle bis 13:00 Uhr