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aquatop Chlorin flüssig EG-Sicherheitsdatenblatt Druckdatum: 10.03.2010 Seite 1 von 13 BHM Chemikalienhandel GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung aquatop Chlorin flüssig Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Industriezweig: Chemische und Chemisch- Technische Industrie Einsatzart: chemisch - technisches Zwischenprodukt Desinfektions- und Oxidationsmittel zur Schwimmbadwasser- Aufbereitung Bezeichnung des Unternehmens BHM Chemikalienhandel GmbH Firmenname : Torfweg 4 Straße : D-88356 Ostrach Ort : Telefon : 07585/9312-0 Telefax : 07585/9312-94 [email protected] E-Mail : Außerhalb der Geschäftszeiten: Informationszentrale für Vergiftungen, Freiburg 0761-2704361 oder 0761-2704305 Auskunftgebender Bereich : 2. Mögliche Gefahren Einstufung Gefahrenbezeichnungen : Ätzend, Umweltgefährlich R-Sätze: Verursacht Verätzungen. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Sehr giftig für Wasserorganismen. C ätzend Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R34 - Verursacht Verätzungen. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung ( Stoff ) Wässrige Lösung von Natriumhypochlorit mit 13% Aktivchlor, NaOCI Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung Anteil Einstufung 7681-52-9 13 % C, N R34-31-50 231-668-3 Natriumhypochloritlösung ...%Cl aktiv Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden. Index-Nummer : 017-011-00-1 Weitere Angaben R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R34 - Verursacht Verätzungen. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Allgemeine Hinweise Nach Einatmen Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE

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aquatop Chlorin flüssig

EG-Sicherheitsdatenblatt

Druckdatum: 10.03.2010 Seite 1 von 13

BHM Chemikalienhandel GmbH

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung

Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung

aquatop Chlorin flüssig

Verwendung des Stoffes/der Zubereitung

Industriezweig: Chemische und Chemisch- Technische Industrie

Einsatzart: chemisch - technisches Zwischenprodukt

Desinfektions- und Oxidationsmittel zur Schwimmbadwasser- Aufbereitung

Bezeichnung des Unternehmens

BHM Chemikalienhandel GmbHFirmenname :

Torfweg 4Straße :

D-88356 OstrachOrt :

Telefon : 07585/9312-0 Telefax : 07585/9312-94

[email protected] :

Außerhalb der Geschäftszeiten: Informationszentrale für Vergiftungen, Freiburg

0761-2704361 oder 0761-2704305

Auskunftgebender Bereich :

2. Mögliche Gefahren

Einstufung

Gefahrenbezeichnungen : Ätzend, Umweltgefährlich

R-Sätze:

Verursacht Verätzungen.

Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

Sehr giftig für Wasserorganismen.

C ätzend

Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt

R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

R34 - Verursacht Verätzungen.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Chemische Charakterisierung ( Stoff )Wässrige Lösung von Natriumhypochlorit mit 13% Aktivchlor, NaOCI

Gefährliche Inhaltsstoffe

EG-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung Anteil Einstufung

7681-52-9 13 % C, N R34-31-50231-668-3 Natriumhypochloritlösung ...%Cl aktiv

Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.

Index-Nummer : 017-011-00-1

Weitere Angaben

R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

R34 - Verursacht Verätzungen.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Allgemeine Hinweise

Nach Einatmen

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Für Frischluft sorgen. Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft

bringen. Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren

lassen. Ehestmöglich Dexamethason-21-isonicotinat (z.B. Auxiloson- Dosier-Aerosol) tief einatmen

lassen: 4 Hübe zu Beginn, danach alle fünf Minuten zwei weitere Hübe bis zur Leerung der ersten

Packung. Danach stündlich ein Hub. Ärztliche Behandlung notwendig.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen

mit: Wasser. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400. Wenn Reiz oder Ätzsymptome auftreten, Arzt

aufsuchen

Nach Hautkontakt

Schnelles Handeln ist äusserst wichtig. Sofort min. 10 Min bei gespreizten Lidern mit viel sauberem

Wasser oder Augenwaschlösung gründlich spülen. Sofort augenärztlichen Rat einholen

Nach Augenkontakt

Je nach Magenkapazität 1/2 l und mehr (lauwarmes) Wasser zu trinken geben.

Sofort Wassers verabreichen. Keinesfalls Zeit verlieren! Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder

Alkohol geben. Auch keine A-Kohle oder "neutralisierenden" sauren Flüssigkeiten verabreichen!

Erbrechen nicht anregen. Bei wahrscheinlich spontan eintretendem Erbrechen Kopf zumindest in

Seitenlage - viel besser in Tieflage - bringen (höchste Aspirationsgefahr!). Baldmöglichst Notarzt zur

Unfallstelle rufen.

Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

Hinweise für den Arzt

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Handelsübliche (auch konzentrierte) Natriumhypochlorit- Lösungen (N.) sind, abgesehen von der

ausgeprägten irritativen bis korrosiven Wirkung auf Schleimhäute und Haut, nur bei Ingestion und

Inhalation der Aerosole gesundheitsschädigend. Erhitzte (> ca. 35 Grad C) oder mit anderen

Chemikalien (Säuren, oxidierbare Stickstoffverbindungen) gemischte Lösungen bergen allerdings

zusätzlich ein erhebliches inhalatives Risiko durch sich daraus entwickelnden Dämpfen, die Chlor,

Chloroxide, aktivierten Sauerstoff bzw. Chloramine enthalten können.

- Symptomatik der akuten Vergiftung:

- Augen: konzentrationsabhängig Hyperämie, Konjunktivitis, Blepharospasmus bis

Corneatrübung und -nekrose

- Haut: Irritation (3 - 7%ige Lösung) bis Verätzung (> 10%ige Lösung); Resorptivwirkungen

wohl nur im Extremfall zu erwarten

- Inhalation (Bedingungen s.o.): Tussis, Dyspnoe, Nausea, Emesis, pathologische Atemgeräusche,

Schmerzen beim Atmen, Vertigo, Konjunktivitis, Rhinitis, retrosternaler Schmerz,

Extremfall Kephalgie, Tachykardie, Hypotonie; toxisches Lungenödem im

- Ingestion: Hyperämie, Ödeme, Ösophagus-Verätzungen und -Strikturen, Ulcera;

ggf. Aspirationspneumonie Resorption (nur bezogen auf N.): keine speziellen Angaben

verfügbar (auch nicht aus Tierexperimenten); (vorausgesetzt bei letalen Dosen): Hypotonie,

Delirium, Koma/Schock

- Hinweise für die Erste ärztliche Hilfe:

Augenkontakt sollte nach Erstbehandlung (Spülung mit Wasser, dann physiologische

Kochsalzlösung, Schmerzbehandlung mit Lidocain, steriles Abdecken) die sofortige Konsultation

eines Ophthalmologen zur Folge haben.

Nach Hautverätzungen gründlichste Dekontamination mit Wasser, dann mit physiologischer

Kochsalzlösung vornehmen (evtl. Flumetason-Schaumspray auftragen).

Nach inhalativer Vergiftung ist die Lungenödemprophylaxe fortzusetzen. Cave symptomarme

Latenzzeit. Ein toxisches Lungenödem kann röntgenologisch im Anfangsstadium in einer

Thoraxaufnahme ca. 8 h nach der Intoxikation erkannt werden (perihiläre Trübungen).

Eine Röntgenaufnahme unmittelbar nach der Vergiftung gibt die Möglichkeit eines späteren

Vergleiches.

- Eine Thrombozytenzählung (signifikanter Anstieg deutet auf eine beginnende alveoläre

Läsion hin) als frühdiagnostische Maßnahme ist außerdem zu empfehlen. Hilfreich ist

auch die Beobachtung der Entwicklung der Lungenfunktionsparameter (VC, FEV1,

Tiffeneau-Index FEV1/VC, Raw, SRaw, FRC, pO2, pCO2). Zusätzlich sind Herzfunktion

und Blutparameter (vor allem Hämolyse-relevante) laufend zu kontrollieren.

Nach oraler Intoxikation darf in schweren Fällen eine Magenspülung nur sehr vorsichtig und

unmittelbar nach der Vergiftung erfolgen (schwere Schädigung der Schleimhäute durch stark

alkalische Reaktion möglich).

Die Sinnfälligkeit der Empfehlung einer Magenspülung nur innerhalb 15 min nach Ingestion ist

allerdings aus Gründen der Praktikabilität anzuzweifeln. Deshalb sollte, zumal resorptive Effekte

kaum größere Relevanz besitzen, der Verdünnungstherapie Vorzug gegeben werden.

A-Kohle sollte nicht verwendet werden, um eine ggf. notwendige Gastroskopie nicht zu behindern.

Weitere vordringliche Maßnahmen sind:

Schmerz- und Schockbekämpfung,

Ausgleich der Störungen im Säure-Basen-Haushalt,

Einsatz von Glucocorticoiden zur Prophylaxe von Ödem- und Striktur- Bildung.

Zu kontrollieren sind insbesondere die Kreislaufparameter, die Lungenfunktion und das Blutbild.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Kohlendioxid (CO2). Löschpulver odeWassersprühstrahl

Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.

Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen

Geeignete Löschmittel

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Laugenunbeständige Löschmittel

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel

Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte

oder entstehende Gase

Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen . Wässrige Lösung

kann jedoch in konzentrierter Form bei Kontakt mit Stoffen wie Salzsäure und Wasserstoffperoxid,

Sauerstoff abspalten und so brandfördernd wirken. Umliegende Gebinde und Behälter mit

Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung und

Berstgefahr beim Erhitzen.

Zündquellen beseitigen. Laugenbeständige Geräte verwenden. Nicht in die Kanalisation gelangen

lassen.

Im Brandfall Entstehung gefährlicher Dämpfe (Chlorwasserstoff, Chlorgas) möglich. Gefährdetes

Gebiet in Windrichtung absperren. Anwohner warnen.

Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen.

Chlorwasserstoff-Nebel Chlor, Dichloroxid Im Brandfall ist sowohl auf saure Umsetzprodukte als auch

auf die stark alkalische Hypochlorit-Lösung zu achten.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen . Bei massiver Schadstoffeinwirkung Dicht

schließenden Spezialanzug tragen.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Produkt selbst brennt nicht.

Zusätzliche Hinweise

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Ungeschützte Personen fernhalten. Atemschutzgerät anlegen. Schutzausrüstung tragen.

Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Mit reichlich Wasser verdünnen.

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. Nachreinigen. Mit

Wasser wegspülen. Das aufgenommene Material gemäß Kapitel Entsorgung behandeln.

Kontaminiertes Material nach Pkt. 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Sammlung von

Kleinmengen:

Lösung mit Wasser verdünnen, mit Natriumsulfit, -pyrosulfit oder -thiosulfat reduzieren und

entsprechend den lokalen behördlichen Vorschriften beseitigen. Abfälle nicht in Ausguß oder

Mülltonnen geben. Größere Mengen:

In beständigen, verschließbaren, gekennzeichneten Gefäßen sammeln. Sammelgefäße sind deutlich

mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R-

und S-Sätzen zu versehen. Gefäße an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Der zuständigen Stelle

zur Abfallbeseitigung übergeben.

Verfahren zur Reinigung

7. Handhabung und Lagerung

Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang

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Säure- bzw. Laugenbeständige Arbeitschutzkleidung verwenden.

Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz achten.

An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten

erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen.

Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen.

Freien Fall vermeiden bzw. Fallhöhen minimieren. Verspritzen vermeiden. Nur in gekennzeichnete

Gebinde abfüllen. Alkalibeständige Hilfsgeräte verwenden.

Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden. Eindringen in den Boden sicher verhindern.

Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Atemschutzgerät bereithalten

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Lagerung

Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Dicht verschlossen. Unter Lichtschutz.

Lagern unter + 15°C. Zersetzung unter Bildung gasförmiger Produkte möglich, besonders bei

längerer Lagerung. Gefäße so verschließen, daß Innendruck entweichen kann (z.B.

Überdrucksicherung). Nicht gasdicht verschließen.

Abluft nur über geeignete Abscheider ins Freie führen.

Entlüftung von Behältern vorsehen.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Lagerklasse 8 A (Brennbare ätzende Stoffe)

Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagert werden.

Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:

- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.

- Infektiöse, radioaktive und explosive Stoffe.

- Organische Peroxide.

- Brandfördernde Stoffe der Gruppe 1 nach TRGS 515.

Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unter

bestimmten Bedingungen erlaubt (Einzelheiten siehe Konzept zur Zusammen-

lagerung von Chemikalien des VCI):

- Druckgaspackungen (Spraydosen).

- Selbstentzündliche Stoffe.

- Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln.

- Ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS 511.

- Entzündbare feste Stoffe der Lagerklasse 4.1 A

- Hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Flüssigkeiten.

- Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase.

- Brandfördernde Stoffe der Gruppen 2 und 3 nach TRGS 515.

Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische

Reaktionen möglich sind (Säuren).

Zusammenlagerungshinweise

Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Zusätzliche Hinweise zu den Lagerbedingungen

8 ALagerklasse nach VCI :

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung

Expositionsgrenzwerte

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Chlor

CAS-Nummer: 7782-50-5

Deutschland. TRGS 900, Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte"

Deutschland TRGS 900 Liste der Luftgrenzwerte Maximale Arbeitsplatzkonzentration

Revisionsstand: 09 2001

MAK Werte: 1,5 mg/m³ 0,5 ppm

Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes und des BAT-Wertes nicht

befürchtet zu werden.

Begrenzung und Überwachung der Exposition

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende und

vor Pausen Hände und Gesicht waschen.

Dämpfe/Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

Schutz- und Hygienemaßnahmen

In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz

erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten.

Atemschutzgerät: Partikelfilter P2 oder P3 Kennfarbe: weiß

Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für

den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.

Zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich:

Atemschutzgerät: Kombinationsfilter B - P2 Kennfarbe: grau-weiß Einzelheiten zu

Einsatzvoraussetzungen und maximalen

Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu

entnehmen. Atemschutzgerät: Isoliergerät Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von

Filtergeräten, bei Sauerstoffgehalten unter 17 Vol%

oder bei unklaren Bedingungen verwenden. Kurzzeitig Filtergerät, Filter B.

Atemschutz

Handschutz

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff

ausreichend undurchlässig und beständig sein.

Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. Hautschutz beachten. Angezogene Handschuhe vor dem Ausziehen

vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren.

Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.

Nachfolgende Daten gelten für Natriumhypochlorit-lsg.(13 % Aktivchlor)

Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien

(Durchbruchzeit >= 8 Stunden):

Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm)

(ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden)

Polychloropren - CR (0,5 mm)

Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)

Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)

Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)

Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)

Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 Grad C und dauerhaftem Kontakt. Erhöhte

Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eine Verminderung der

Schichtstärke durch Dehnung können zu einer Verringerung der Durchbruchzeit führen.

Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige

Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische

dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.

Vorbeugender Hautschutz ist erforderlich. Wasserunlösliche Hautschutzpräparate vor Arbeitsbeginn

und nach jeder Pause auf die saubere Haut auftragen und sorgfältig einreiben. Vor Pausen und bei

Arbeitsende Hautreinigung mit Wasser und

Seife erforderlich. Nach der Reinigung fetthaltige Hautpflegemittel verwenden.

Es muss ausreichender Augenschutz getragen werden.

Korbbrille verwenden.

Ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet, ist zusätzlich ein Schutzschirm zu

benutzen. Können augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten, ist der Schutz der Augen am

besten durch eine Vollmaske sicherzustellen. Schutzbrille / Gesichtsschutzschild

Augenschutz

Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten

Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte alkalibeständig sein.

Körperschutz

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

Allgemeine Angaben

gelblichgrün gelb

flüssig (Flüssigkeit)Aggregatzustand :

Farbe :

charakteristischGeruch :

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

Prüfnorm

pH-Wert (bei bei 20 °C) : etwa 11.5 - 12.5

Zustandsänderungen

- 20/-30 °CSchmelztemperatur :

96 - 99 °CSiedepunkt :

Nicht anwendbar.Flammpunkt :

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

Explosionsgefahren

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Nicht anwendbar.Untere Explosionsgrenze :

Nicht anwendbar.Obere Explosionsgrenze :

etwa 1.21 - 1.23 g/cm³Dichte (bei 20 °C) :

(mischbar) löslichWasserlöslichkeit :

(bei 20 °C)

Dyn. Viskosität :

(bei 20 °C)

2,6 mPa·s

Sonstige Angaben

Nicht anwendbar.Zündtemperatur :

Kristallisationstemperatur: ca. -25°C

Dampfdruck: ca. 25 mbar (20°C)

10. Stabilität und Reaktivität

Ab ca. 40°C thermisch autokatalytische Umlagerung zu NaClO3 und NaCl.Zu vermeidende Bedingungen

Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor. Reagiert mit Ammoniaklösungen und bildet

explosionsfähige Verbindungen. Kann in Kontakt mit Methanol heftig reagieren. Zersetzung unter

Bildung von Sauerstoff wird durch Licht und Wärme und Kontakt mit vielen Metallen, insbesondere

Kupfer, Nickel, Eisen und Monel beschleunigt. Bei thermischer Zersetzung werden giftige Dämpfe

freigesetzt. Reaktionen mit Reduktionsmittel.

Bei Raumtemperatur stetige schwache Sauerstoffentwicklung (Druckaufbau), die durch

Verunreinigungen (z.B. Schwermetalle wie Kupfer oder Nickel) beschleunigt wird. Natriumhypochlorit

ist ein Oxidationsmittel und kann brandfördernd wirken.

Zu vermeidende Stoffe

Das Salz kann als Pentahydrat erhalten und getrocknet werden zersetzt sich aber durch Reibung,

Wärme und organische Stoffe explosiv.

Verwendet werden wäßrige Lösungen:

Entzündungsgefahr bei Kontakt von wasserfreiem Hypochlorit mit brennbaren Stoffen.

Entwicklung gefährlicher Gase oder Dämpfe mit:

Cyaniden -> Chlorcyan;

Licht -> Zersetzung -> Sauerstoff;

Salzsäure -> Chlor;

Säuren -> Chlor

Explosionsgefahr mit:

Ameisensäure; Aminen; Ammonsalzen (trockenes NaOCl); Ammoniumsalzen/Säuren; Aziridin;

Ethylenimin; Methanol; organischen Substanzen; Oxalsäure; Phenylacetonitril; Reduktionsmitteln

Stark exotherme Reaktion, Hitzeentwicklung, Entwicklung gefährlicher Gase oder Dämpfe mit:

Salpetersäure -> Chlor, nitrose Gase

Schwermetalle und ihre Salze katalysieren die Zersetzung. Bei Vermischung mit starken Säuren und

Oxidationsmitteln, wie Wasserstoffperoxid, Permanganaten und Braunstein wird in heftiger Reaktion

Chlor frei. Bei der Umsetzung mit Cyanid-

lösungen zu deren Entgiftung entsteht intermediär das giftige, stark stechend riechende Chlorcyan.

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Lichtempfindlich.

Gefährliche Reaktionen:

Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor.

Reaktionen mit Reduktionsmitteln.

Zusätzliche Hinweise

11. Toxikologische Angaben

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Toxikologische Prüfungen

Hauptwirkungsweisen :

akut: reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute

Akute Toxizität :

Die Wirkungsweise wäßriger N.-Lösungen wird in erster Linie von ihrem pH-Wert bestimmt, da

hiervon der Anteil der verschiedenen aktiven Chlorspezies abhängig ist (pH < 2 -> Chlorentwicklung;

pH 2 bis 7,5 -> HOCl; pH > 7,5 -> Hypochlorition). HOCl bewirkt primäre irritative bis korrosive

Effekte und zusätzlich Gewebs- und Systemreaktionen infolge oxidativer Veränderungen von

körpereigenen Substanzen. Direkter Augenkontakt mit 5 %iger N.-Lösung führte zu Konjunktivitis und

oberflächlichen Defekten des Hornhautepithels, die nach wenigen Tagen ohne weitere Behandlung

abheilte. Trotz ungenau beschriebener Symptome in einigen Fallbeispielen einer

Augenkontamination mit 15 %igen N.-Lösungen sollten unbedingt korrosive Wirkungen auf

Bindehaut und Hornhaut vorausgesetzt werden. Entsprechend Tierexperimenten mit bis zu 50 %igen

Lösungen

hängen Ausmaß der Augenschädigung und Grad der Reversibilität entscheidend von der

Einwirkungszeit ab (gravierende Unterschiede bei 30 bzw. 4 Sekunden zwischen Applikation und

Spülbeginn!). Hinsichtlich der Hautirritation zeigten neuere Untersuchungen an gesunden Probanden,

daß 1 %ige Lösungen bei pH 8 ein Wirkungsmaximum haben, was auf die in diesem Bereich höchste

Konzentration an HOCl zurückgeführt wurde, die effektiver wirkt als die als Stabilisator zugesetzte

Natronlauge, selbst in einer Konzentration von 2 %. Von der EEC wurden 3 - 7 %ige Lösungen als

irritativ, > 10%ige dagegen als korrosiv klassifiziert. An der Kaninchenhaut bewirkten 20 %ige- wie

auch 50 %ige-Lösungen Rötungen, Schwellungen und herdförmige Verätzungen. N. kann

hautsensibilisierend wirken. Diese aus einigen Patch-Tests resultierende Aussage wurde neuerdings

angezweifelt (vgl. "Chronische Toxizität"). Mehrere hundert inhalative Vergiftungsfälle sind

eschrieben. Nach fallender Häufigkeit wurden folgende Symptome aufgeführt: Husten, Dyspnoe,

Übelkeit und Erbrechen, trockene Rasselgeräusche im Atemtrakt, Schmerzen beim Atmen,

Schwindel, Konjunktivitis, Rhinitis, retrosternaler Schmerz, Kopfschmerzen, Tachykardie, Hypotonie,

Lungenödem. In allen Fällen waren jedoch den verwendeten Reinigungsmitteln saure Fremdstoffe

untergemischt worden, so daß real von einer Chlorexposition und nicht von einer N.-Belastung

ausgegangen wurde. Die - häufiger vorkommende - versehentliche orale Aufnahme von

Hypochlorit-Bleichmitteln führt zu schweren Schleimhaut- Schädigungen (Hyperämie, Ödemen,

Ösophagus-Verätzungen und -Strikturen, Ulcerationen). Auch Lungenentzündungen wurden

beschrieben. Die letztgenannte Schädigung ist auf eine Aspiration der Lösungen beim Erbrechen

zurückzuführen. N. hat, oral aufgenommen, eine ausgeprägte emetische Wirkung. Bei einer der

wenigen tödlich verlaufenden Ingestionen stellte man eine Methämoglobinämie fest. Allgemein

werden bei letalen Vergiftungen Hypotonie, Delirium und Koma erwartet.

Akute Toxizität

Am Kaninchenauge wurde eine Schwellenkonzentration von 0,5 % für die Ätzwirkung gefunden.

Spezifische Wirkungen im Tierversuch

Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition

Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE

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aquatop Chlorin flüssig

EG-Sicherheitsdatenblatt

Druckdatum: 10.03.2010 Seite 10 von 13

BHM Chemikalienhandel GmbH

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Chronische Toxizität :

Zielorgan bei wiederholten Expositionen gegenüber N. ist vor allem die Haut.

Im Vergleich zur Vielzahl potentiell Exponierter (nicht nur im gewerblichen, sondern auch im

häuslichen Bereich) ist die Anzahl von Fällen einer (angeblich) allergischen Kontaktsensibilisierung

gering. Ein substanzspezifisches Sensibilisierungspotential wurde dem N. neuerdings - auch

aufgrund negativer Ergebnisse eines Buehler-Tests an Meerschweinchen - abgesprochen. N. kann

jedoch in Sensibilisierungsreaktionen einbezogen sein. Entsprechende nachfolgende Hautschäden

treten jedoch entweder bei multisensibilisierten Individuen auf oder sind als nichtimmunologisch

bedingte Kontakturticaria anzusehen. Allgemein wurde folgender Symptomen-

komplex als möglicherweise auftretend berichtet: juckende Hautläsionen an Händen und

Unterarmen, Bläschenbildung an den Extremitäten und makulopapulöse Effloreszenzen am Rumpf.

Wiederholter Kontakt einer 16 %igen N.-Lösung mit den Händen verursachte bei einer jungen Frau

eine reversible Onycholyse (Ablösung der Fingernagelplatte). An Meerschweinchen bewirkte eine bis

zu 14-tägige dermale Applikation wäßriger N.-Lösungen (0,1 bis 0,5 %ig, okklusiv, Tränkung eines

Mulläppchens in 8 h-Intervallen) ab 7-tägiger Exposition eine epidermale Hyperplasie und 14 Tage

nach Applikation der hohen Konzentration bei den aus der Applikationsstelle isolierten Basalzellen

eine um 15 % verringerte Vitalität in vitro. Angaben über weitere Organschädigungen liegen auch

aus Tierexperimenten nicht vor. In verschiedenen Trinkwasserstudien an Ratten riefen

Konzentrationen bis zu 190 mg N./kg KG/d, z.T. über mehrere Monate, außer einer stark gehemmten

Körpergewichts-Entwicklung keine objektivierbaren Gesundheitsschädigungen hervor.

Hämatologische und biochemische Untersuchungen an Ratten, die in ihrem Trinkwasser bis zu 12

Monate lang bis zu 100 mg N./l Wasser enthielten, zeigten (nur) nach 3 Monaten eine Erniedrigung

der Erythrozytenzahl und des Hämatokrit-Wertes und (nur) gegen Ende der Expositionsperiode einen

signifikant verringerten lutathiongehalt im Blut.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

- Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität :

Reproduktionstoxizität:

N. führte in Untersuchungen an Nagern nicht zurBeeinflussung der Fertilität bzw. Mißbildungsrate.

- Mutagenität:

Die Ergebnisse einer Reihe von In-vitro-Testungen sind uneinheitlich und nicht abschließend

bewertbar. In-vivo-Tests (Zytogenetik) führten ausschließlich zu negativen Ergebnissen. Für den

Menschen liegen keine Angaben vor.

- Kanzerogenität:

Aus den bisher vorliegenden Kanzerogenitätsstudien an Nagern haben sich keine Hinweise auf ein

kanzerogenes Potential von N. ergeben. Hypochlorite sind nicht als Kanzerogene für den Menschen

klassifizierbar

Allgemeine Bemerkungen

Angaben zur Toxikologie beziehen sich auf das reine Produkt

Das Produkt wirkt stark ätzend auf Haut, Augen und Schleimhäute.

12. Umweltbezogene Angaben

Schadwirkung auf Fische, Plankton und auf festsitzende Organismen durch pH- Wert- Erhöhung und

der Freisetzung von Chlor in Abhängigkeit der Konzentration.

Ökotoxizität

Schadwirkung auf Fische, Plankton und auf festsitzende Organismen durch pH- Verschiebung

Mobilität

Fischtoxizität:

Fathead minnow (Pimephales promelas):

LC 50: 5,9mg/l (96h); 4,6%ige wässrige Lösung

Hemmung der Aktivität von Abwaserbakterien: 40- 100mg Cl2/l

Persistenz und Abbaubarkeit

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! Darf nicht unverdünnt bzw.

unneutralisert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.

Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.

Weitere Hinweise

13. Hinweise zur Entsorgung

Empfehlung

Seit 01.01.99 gilt der EU-Abfallkatalog. Dieser ist herkunftsbezogen aufgebaut d.h.: ein Produkt kann

branchenspezifisch verschiedenen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Daher ist eine universelle

Einstufung des Produktes seitens des Herstellers nicht möglich.Entsorgung gemäß den behördlichen

Vorschriften

Mit Wasser verdünnen. Mit Natriumsulfit, Natriumpyrosulfit oder Natriumthiosulfat reduzieren.

Wasser, ggf. mit Zusatz von Reinigungs- und/oder Neutralisationsmitteln.Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

14. Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

1791UN-Nummer :

8ADR/RID-Klasse :

Warntafel

80Gefahr-Nummer :

8Gefahrzettel :

IIIADR/RID-Verpackungsgruppe :

NATRIUMHYPOCHLORITLOESUNG

HYPOCHLORITLOESUNG

Bezeichnung des Gutes

Transport zulässigSonstige einschlägige Angaben zum Landtransport

Binnenschiffstransport

1791UN-Nummer :

8ADNR-Klasse :

HYPOCHLORITLOESUNG

Bezeichnung des Gutes

Verpackungsgruppe: III

Primärgefahr: 8

Transport zulässig

Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport

Seeschiffstransport

1791UN-Nummer :

8IMDG-Klasse :

IIIIMDG-Verpackungsgruppe :

F-A S-BEmS :

Bezeichnung des Gutes

Hypochlorite solution

Primary risk: 8

Shipment permitted

Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport

Lufttransport

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1791UN/ID-Nr. :

8ICAO/IATA-Klasse :

8Gefahrzettel :

IIIICAO-Verpackungsgruppe :

Hypochlorite solution

Bezeichnung des Gutes

Shipment permitted

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport

15. Rechtsvorschriften

Kennzeichnung

C - ÄtzendGefahrensymbole :

C - Ätzend

Natriumhypochloritlösung ...%Cl aktiv

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung

31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

34 Verursacht Verätzungen.

R-Sätze

01 Unter Verschluß aufbewahren.

02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

28 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen.

45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

50 Nicht mischen mit Säuren.

36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz

tragen.

S-Sätze

Das Produkt ist nach EG- Richtlinien/ GefstoffV eingestuft und gekennzeichnet.

Hinweis zur Kennzeichnung

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22

JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten

(§§ 4 und 5 MuSchRiV).

Beschäftigungsbeschränkung :

2 - wassergefährdendWassergefährdungsklasse :

gemäß VwVwS Anhang 2Status :

Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe : 815

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Zusätzliche Hinweise

Merkblatt BG Chemie : M004

M050

Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe

Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen

Lebensmittelgesetz betroffen : nein

Sprengstoffgesetz betroffen : nein

Betäubungsmittelgesetz betroffen : nein

Einordnung nach TA-Luft : nein

Bei der Lagerung zu beachten: Wasserhaushaltsgesetz vom 16. Oktober 1967, zuletzt geändert am

28.03.1980 (BGBI. I S. 373).

BGI 595: "Reizende Stoffe / Ätzende Stoffe"

ZH 1/105 "Schutzkleidungsmerkblatt"

16. Sonstige Angaben

Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze

31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

34 Verursacht Verätzungen.

50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Lieferanten-Nr 78011

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Sie stellen

jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften und Qualitätsbeschreibungen dar.

Weitere Angaben

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