Bi-SPeKtRUMNutzen Sie Online Themenspecials, um Fachartikel und Ad-vertorials zu platzieren sowie...
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Mediadaten 2016 gültig ab 15.11.2015
www.tdwi.eu
Bi-SPeKtRUM
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BI-SPEKTRUM I Leserbefragung
BI-SPEKTRUM wendet sich an alle für Business Intelligence und Data Warehousing in Unternehmen Verantwortlichen sowie Softwarehäuser und Berater, die solche Systeme ent-wickeln und implementieren. Unsere Fachzeitschrift infor-miert ihre Leser über alle Trends in diesem Bereich, liefert Anwendungsfälle aus der Praxis (Case Studies) und präsen-tiert Meinungen zu aktuellen Themen sowie Neuigkeiten für die BI-Community. Alle Beiträge durchlaufen die kritische Analyse und Kontrolle des hochkarätig besetzten Fachbei-rats unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Gluchowski, um die Neutralität der Zeitschrift zu wahren.
Alle Mitglieder des TDWI Germany e.V. erhalten die Publi-kation im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft kostenlos. Durch die Mitwirkung von TDWI USA wird garantiert, dass nicht nur nationale Trends umgehend in der Berichterstattung von BI-SPEKTRUM aufgenommen werden.
BI-SPEKTRUM führt jährlich eine Leserbefragung durch.Mithilfe dieser Erhebung haben wir die Interessen unserer Kunden immer im Blick.
Die besonders prägnanten Ergebnisse haben wir hier für Sie aufgeführt:
AnpassungBeratungSoftware
Sonstiges
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Banken/Finanzen/VersicherungenProduktion
HandelAutomobil
Energieversorger/Öffentl. BereichTelekommunikationGesundheitswesen
Sonstiges
AnwenderConsultant
SoftwareanbieterWissenschaftler
Webseite besuchteinem Kollegen weitergeleitet
Demo / Produkt- oder DienstleistungskaufSonstiges
Wie würden Sie Ihre Rolle im BI-Markt selbst einordnen?
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In welchem Bereich sind Sie als BI-Anwender tätig?
In welchen Feldern planen Sie aktuell Investitionen?
Welche Aktion/en haben Sie in den letzten 12 Monaten aufgrund der Lektüre oder einer Anzeige im BI-SPEKTRUM unternommen?
Stück beträgt die Auflageder BI-SPEKTRUM proregulärer Ausgabe.
4.000Ein paar Fakten zu BI-SPEKTRUM
Stück beträgt die Auflageder BI-SPEKTRUM bei derSonderausgabe zur TDWI-Konferenz München im Juni.
11.500
Personen lesen im Durch-schnitt jede Ausgabe derZeitschrift. Damit erreichenwir 12.000 Leser proregulärer Ausgabe.
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Banken/Finanzen/VersicherungenProduktion
HandelAutomobil
Energieversorger/Öffentl. BereichTelekommunikationGesundheitswesen
Sonstiges
AnwenderConsultant
SoftwareanbieterWissenschaftler
Webseite besuchteinem Kollegen weitergeleitet
Demo / Produkt- oder DienstleistungskaufSonstiges
BeratungAnpassung
SoftwareSonstiges
Wie würden Sie Ihre Rolle im BI-Markt selbst einordnen?
Leserbefragung BI-SPEKTRUM 2014
Designed by blueforte GmbH.
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12,0% 3,0%
In welchem Bereich sind Sie als BI-Anwender tätig?
In welchen Feldern planen Sie aktuell Investitionen?
Welche Aktion/en haben Sie in den letzten 12 Monaten aufgrund der Lektüre oder einer Anzeige im BI-SPEKTRUM unternommen?
Stück beträgt die Auflage der BI-SPEKTRUM pro gewöhnlicher Ausgabe.
4.000 Ein paar Fakten zu BI-SPEKTRUM
Stück beträgt die Auflage der BI-SPEKTRUM bei der Sonderausgabe zur TDWI-Konferenz München im Juni.
11.500
Personen lesen im Durch-schnitt jede Ausgabe der Zeitschrift. Damit erreichen wir 12.000 Leser pro gewöhnlicher Ausgabe.
3 Leserbefragung 2015
RedaktionSIGS DATACOM GmbH, Immo GehdeLindlaustr. 2c, D-53842 TroisdorfTel.: +49 (0)2241.2341-550E-Mail: [email protected]
Redaktions- und HerstellungsleitungEmanuel Rosenauer
BI-SPEKTRUM Fachbeirat
Herausgeber: Prof. Dr. Peter Gluchowski,Technische Universität Chemnitz
• Franz Amesberger, TCI Consult GmbH• Dr. Wolfgang Behme, Continental AG • Frank Beier, msg systems ag• Dr. Carsten Dittmar, NTT DATA Deutschland GmbH• Dr. Ralf Finger, Information Works GmbH • Tom Gansor, OPITZ CONSULTING GmbH• Dr. Michael Hahne, Hahne Consulting GmbH • Prof. Dr. Uwe Haneke, Hochschule Karlsruhe• Asim Razvi, TDWI USA• Prof. Dr. Hans-Georg Kemper, Universität Stuttgart • Dr. Joachim Philippi, SEVEN PRINCIPLES AG• Marcus Pilz, pilmar.com• Dirk U. Proff, blueforte GmbH• Ingo Weishaupt, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
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Themen- und Erscheinungsplan / Themenspecials I BI-SPEKTRUM
Online Themenspecial (EVT: 14.09.2016)
BI-SPEKTRUM Online Themenspecials bündeln Veröffentli-chungen zu ausschließlich einem aktuellen Thema. Die The-men werden im Laufe des Jahres festgelegt. Die Position des leitenden Redakteurs wird stets mit einem Top-Experten aus dem Themenbereich besetzt, der die Qualität der jeweiligen Ausgabe mit seiner fachlichen Expertise gewährleistet.
Nutzen Sie Online Themenspecials, um Fachartikel und Ad-vertorials zu platzieren sowie – optional – Leads zu generieren. Sie erreichen bereits über den initialen Versand ca. 12.000 personalisierte Adressen in D-A-CH.
Cas
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tudy
Verlags-Sonderveröffentlichung
Anwenderbericht: Styrolution Group
Sicherheit und StabilitätVom konsolidierten Enterprise Data Warehouse bis zur modernen E-Mail-Cloud
Weltweit tätige Unternehmen benötigen für ihre Mitarbeiter jederzeit und an jedem Ort aktuelle, konsolidierte Informa-tionen aus ein und derselben Datenbasis. Die Styrolution Group entschied sich daher für ein Enterprise Data Warehouse, um eine einheitliche, lokal und global zu nutzende Analyse- und Reporting-Plattform auf Basis einer zentralen Daten-quelle zu schaffen. Ausdrück-licher Wunsch dabei: Die ver-traute Arbeitsumgebung sollte für die Beschäftigten erhalten bleiben. Gleiches wurde bei der Homogenisierung und Mo-dernisierung der gesamten IT-Infrastruktur und des Intranets angestrebt.
Ausgangssituation
Das 2011 als Joint Venture von BASF und INEOS ge-gründete Unternehmen Styrolution mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der weltweit führende Anbieter von Styrol kunst stoffen. Um sich schließlich als eigen-ständiges Unternehmen zu positionieren, war der rasche Aufbau einer eigenen, zeitgemäßen IT-Infrastruktur not-wendig. Außerdem sollte eine flexible Microsoft Cloud
für den E-Mail-Verkehr implementiert werden, um das bestehende System abzulösen.Oberste Priorität hatte jedoch der dringende Bedarf an
einer unternehmenseinheitli-chen Analyse- und Reporting-Plattform mit singulärer, ver-lässlich sicherer und aktueller Datenquelle. Egal, an welchem Standort sich die weltweit tä-tigen Mitarbeiter aufhalten; egal, in welcher der fünf Busi-nesseinheiten: Production, Procurement, Supply Chain, Controlling oder Sales sie be-schäftigt sind – stets sollen die lokalen Instanzen Zugriff auf hundertprozentig aktuelle Informationen aus der zentral gepflegten Datenbasis erhal-
ten. Die Styrolution Group benötigte zudem geeignete Analysewerkzeuge, um ihre Kunden- und Produkt-profitabilität zu ermitteln. Zentrale Frage dabei: Wie rentabel ist die gesamte Wertschöpfungskette des Un-ternehmens?
Drei Arbeitspakte hin zur Harmonisie-rung und Modernisierung
Aus diesen Anforderungen heraus entstanden drei kon-krete Arbeitspakete: 1.) Enterprise Data Warehouse (ED-WH), 2.) Infrastruktur (Back-end, Front-end, E-Mail) sowie 3.) zukunftsweisendes Intranet.Die Entscheidung, nach dem initialen EDWH-Projekt für weitere Arbeitspakete Avanade zu verpflichten, resultier-te aus der technischen Kompetenz des auf die Microsoft-Plattform spezialisierten IT-Service-Dienstleisters, ge-paart mit den guten Lieferergebnissen aus dem ersten Arbeitspaket. Auf Seite von Styrolution gehörten zehn Kolleginnen und Kollegen zum Projekt-Kernteam. Ava-nade war zu Spitzenzeiten mit 20 Mitarbeitern aktiv.Zum Einsatz kamen, neben einer grundlegenden Imple-mentierung von Windows 7 und Microsoft Office 2010:
„Besonders hilfreich war es, in der Roll-out-Phase die globale Karte spielen zu können, also die einzelnen Länderniederlassungen von Styrolu-tion mit Avanade-Kollegen aus der jeweils entsprechenden Niederlas-sung vor Ort zu unterstützen. Das hat die Einführung der neuen Lösung enorm vereinfacht und die Akzeptanz beschleunigt.“
Dr. Robert Laube, Account Manager und Delivery Lead, Avanade
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What Works special 2014
Cas
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tudy
Verlags-Sonderveröffentlichung
– im Arbeitspaket Enterprise Data Warehouse: SQL Ser-ver2012 Fast Track
– im Arbeitspaket Intranet: SharePoint 2010– im Arbeitspaket Infrastruktur
und E-Mail: Exchange365Für das Enterprise Data Warehouse wurde bewusst die Appliance SQL Server 2012 Fast Track gewählt, um für zu-künftige Erweiterungen gerüs-tet zu sein. Während der Reali-sierung setzte Avanade bewährte Assets ein und konnte damit beispielsweise Teile des Datenmodells metadaten-gestützt automatisch erstellen. Die hierdurch erreichte zeitliche Einsparung floss direkt in eine ausführlicher gestaltete Testphase ein.Schon im Zusammenhang mit dem EDWH wurde Share-Point 2010 eingesetzt. So war es die sinnvolle Konse-quenz und klare IT-Strategie, dies insgesamt zur Styro-lution-Collaboration-Plattform auszubauen und das neue Intranet auf dieser Technologiebasis zu realisieren.Für das zu implementierende E-Mail-System entschied sich Styrolution für eine Microsoft Cloud, um die an-fallenden Administrationsaufgaben von entsprechenden Service-Profis erfüllen zu lassen und sich ganz auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren.
Ergebnis und Ausblick
Von der Idee bis zum Startschuss dauerte es gerade ein-mal neun Monate: Bereits im Dezember 2012 (Go-live zum 1. Januar 2013) konnten die Styrolution-Mitarbeiter weltweit auf ihre benutzerfreundliche EDWH-Lösung zugreifen. Die Wissensverbreitung erfolgte im Key-User-Konzept (Train the Trainer). Dabei nutzte Styrolution die globale Präsenz Avanades. So konnten beispielsweise
am Styrolution-Firmensitz in Süd-Korea koreanische Avanade-Kollegen das Roll-out begleiten, in den USA US-amerikanische. Die Sprachenvielfalt in Europa wur-de unter anderem mit Hilfe von belgischen Avanade-Mit-arbeitern adressiert. Über das neue EDWH können geschäftskritische Infor-mationen nun jederzeit mittels Self-Service aus der stets aktuellen Datenbasis SAP-ERP geholt und im vertrauten Excel weiter bearbeitet werden. Zusätzlich werden die Daten, wo nötig, grafisch aufbereitet und in ansprechen-den Diagrammen visualisiert.Ebenfalls unter Einhaltung sämtlicher Zeit- und Kosten-vorgaben startete das neue Intranet global im Mai 2013 nach nur sechs Monaten Projektlaufzeit. Und die seit Mai 2012 sukzessive neu eingerichteten Arbeitsplätze samt E-Mail sind nach vollständiger Migration aller bestehenden E-Mail-Benutzerkonten seit November 2013 komplett
einsatzbereit. Für die Mitarbeiter bedeutet das mittels Exchange365 re-alisierte, neue Mail-System vor allem viel mehr Platz in ihrer Mailbox und gestiegenen Komfort innerhalb der vertrau-ten Outlook-Umgebung. Die
Dokumentation und das Trainingsmaterial für diesen Mailservice „out of the cloud“ erstellte Avanade in neun Sprachen.Aufgrund der guten Zusammenarbeit und hohen Zufrie-denheit werden für 2014 weitere gemeinsame Projekte diskutiert.
Avanade bietet Unternehmenstechnologielösungen und Managed Services, die auf Microsoft-Technologien ba-sieren. Die Lösungen unterstützen Unternehmen beim Erreichen ihrer Ziele, denn sie vereinen Know-how, Expertise und Innovation. Der IT-Dienstleister bietet sowohl flexible standortgebundene als auch ausgela-gerte oder Cloud-basierte Umsetzungsmodelle oder eine Mischung daraus.
kontakt
Avanade Deutschland GmbH Campus Kronberg 7 Kronberg im Taunus
Telefon: +49 (0)6173-94 63 800 Internet: www.avanade.de E-Mail: [email protected]
„Avanade has demonstrated capabili-ties in several different areas and has become a true trusted advisor.“
Tony Maddock, Vice President Information Technology, Styrolution
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What Works special 2014
Beispiel für eine Case Study im What Works Special
Auszug aus einem Online Themenspecial
Themen- und Erscheinungsplan 2016
Ausgabe Schwerpunktthema AS DUS EVT
1/2016 Open Data 05.02.2016 12.02.2016 08.03.2016
2/2016 IoT und Big Data 13.05.2016 20.05.2016 20.06.2016
3/2016 Neue Managementkonzepte 22.07.2016 29.07.2016 25.08.2016
4/2016 Information Design 16.09.2016 23.09.2016 20.10.2016
5/2016 Cloud BI 04.11.2016 11.11.2016 08.12.2016
What Works (EVT: 20.06.2016 – in Ausgabe 2/2016)
Nutzen Sie das What Works Special mit Case Studies für die Darstellung Ihrer Fachkompetenz! Es wird mittig in der zur TDWI Konferenz 2016 erscheinenden BI-SPEKTRUM Ausgabe 2/2016 integriert.
BI-SPEKTRUM Themenspecials
Leistungen
Advertorial Preis: 1.650 €
Anzeige Preis: 750 €
Leadgenerierung Preis: 60 € pro Lead, Mindestabnahme: 30 Leads
Leistungen
• 2SeitenInhalt/CaseStudy• inkl.InfokastenmitFirmenlogoundKontaktdaten• FertigeCaseStudyoderLieferungvonTextundAbbildungen,LayoutdurchTDWI
• 30BI-SPEKTRUM-Ausgabeninkl.Specialzureige-nenVerwendung(WertderEinzelhefte:540€)
Verteiler: ca. 11.500 Exemplare
Für Nicht-Aussteller TDWI Konferenz Preis: 1.990 € Für Aussteller TDWI Konferenz Preis: 990 €
* Sämtliche Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
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BI-SPEKTRUM I Preise und Anzeigengrößen
Wir benötigen mindestens 3 mm Beschnitt
Bitte beachten Sie die maximale Beilagengröße von 194 x 279 mm!
Preise* und Anzeigengrößen
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+ 3 mm Beschnitt
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4. Umschlagseite Preis: 2.200 €
Vordere Umschlagklappe: Preis: 2.600 €
1/2-seitig (horizontal) 4cA: 200 x 147,75 mm
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Preis: 1.210 €
1/2-seitig (vertikal) 4cA: 100 x 285 mm
+ 3 mm Beschnitt
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Preis: 1.210 €
1/3-seitig (horizontal) 4cA: 200 x 108,5 mm
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EVENTANzEIgEN 4c1/9 Seite (vertikal) 51,5 x 76 mm
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2/9 Seite (vertikal) 51,5 x 156 mm
2/9 Seite (horizontal) 108 x 76 mm
4/9 Seite (vertikal) 108 x 156 mm
Heftgröße200 mm x 285 mm (96% von DIN A4)
Satzspiegel165 mm x 235,5 mm (b x h)
Beilagen (max. 194 x 279 mm)Vollbeilage (max. 25g) Preis: 1.750 € (4.000 €)Vollbeilage (mehr als 25g) auf AnfrageBeihefter (max. 25g) Preis: 2.100 € (2.100 €)Beihefter (mehr als 25g) auf Anfrage
(Preisangaben in Klammern beziehen sich auf die erhöhte Auflage von 11.500 Exemplaren im Juni)
Weitere MarketingoptionenPoster / Kalenderbeilage ca. DIN A1, Preis: 3.900 € fertig angeliefert
Poster / Kalenderbeilage Preis: 5.900 € inkl. Produktion
Druckdaten-AnlieferungDruckfertige PDF-Dateien (300 dpi, CMYK)
Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Str. 26 D-33100 Paderborn
Datentechnik: Elke Brosch, Norbert Bause
Tel: +49 (0)5251.153-367 oder -365 Fax: +49 (0)5251.153-375
E-Mail: [email protected]
A: angeschnittenes Format | S: Satzspiegelformat
* Sämtliche Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
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Sonderformate / Poster I BI-SPEKTRUM
Umschlag mit Klappseite (außen) – geöffnet
Umschlag mit Klappseite (innen) – geöffnet
Doppelseite 393 x 285 mm + 3 mm Beschnitt
Preise auf Anfrage
• Personalisierte Anrede der Leser als Bedruckung möglich
• Optional mit Punktklebung auf Ihrer Anzeige oder Ihrem Fachartikel im Innenteil
Preis: 3.500 €
Banderole
Altarfalz
Poster / Kalenderbeilage
Weitere Marketingoptionen
Poster / Kalenderbeilage ca. DIN A1, Preis: 3.900 € fertig angeliefert
Poster / Kalenderbeilage inkl. Produktion Preis: 5.900 €
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Konstant bessere Entscheidungen
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1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Neujahr
Neujahr
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
Tag der Arbeit
Chr. Himmelfahrt
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Dt. Einheit
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Beispiel Kalenderbeilage Beispiel Posterbeilage
Sonderformate
ISSN 1862-5789
Ausgabe 4 ❚ 10. Jahrgang 2015 ❚ D e 18,00 A e 21,50 SFR 33,25
❚❚ Ethischer Bewer-tungsrahmen für Unternehmen ❚❚ Die Angst des „gläsernen Kunden“
Fachartikel❚❚ Sechs Thesen zu BI, Big Data Analytics und der digitalen Transformation
❚❚ Spark – der Nachfolger von Hadoop?
❚❚ Informations-Services mit Datenvirtualisierung
FOKUS ETHIK UND DATENSCHUTZ IN DER BI
❚ Ethische Implikationen mit BI erkennen und managen? ❚ Rechtsschutz bei personenbezogenen Daten – Privacy by Design
zum Inhalt
U2Klappseite 1
U3Klappseite 2
U4Cover Innen
ISSN 1862-5789
Ausgabe 4 ❚ 10. Jahrgang 2015 ❚ D e 18,00 A e 21,50 SFR 33,25
❚❚ Ethischer Bewer-tungsrahmen für Unternehmen ❚❚ Die Angst des „gläsernen Kunden“
Fachartikel❚❚ Sechs Thesen zu BI, Big Data Analytics und der digitalen Transformation
❚❚ Spark – der Nachfolger von Hadoop?
❚❚ Informations-Services mit Datenvirtualisierung
FOKUS ETHIK UND DATENSCHUTZ IN DER BI
❚ Ethische Implikationen mit BI erkennen und managen? ❚ Rechtsschutz bei personenbezogenen Daten – Privacy by Design
zum Inhalt
ISSN 1862-5789
Ausgabe 4 ❚ 10. Jahrgang 2015 ❚ D e 18,00 A e 21,50 SFR 33,25
❚❚ Ethischer Bewer-
tungsrahmen für
Unternehmen
❚❚ Die Angst des
„gläsernen
Kunden“
Fachartikel
❚❚ Sechs Thesen zu BI, Big
Data Analytics und der
digitalen Transformation
❚❚ Spark – der Nachfolger
von Hadoop?
❚❚ Informations-Services mit
Datenvirtualisierung
FOKUS ETHIK UND DATENSCHUTZ IN DER BI ❚ Ethische Implikationen mit BI erkennen
und managen?
❚ Rechtsschutz bei personenbezogenen Daten –
Privacy by Design
zum Inhalt
Liebe Leserinnen und Leser,die Möglichkeiten der Datenanalyse haben sich in den letz-
ten Jahren aufgrund neuer Verfahren und vor allem neuer
Technologien drastisch vergrößert. Während sich Unterneh-
men in den Anfangszeiten der Business Intelligence ver-
stärkt auf die Aufbereitung betrieblicher Kosten- und Erlös-
informationen konzentrierten, sind inzwischen auch nicht
zuletzt aufgrund des immens gestiegenen Datenvolumens
zum Beispiel in sozialen Netzwerken kunden- und damit
personenbezogene Auswertungen verfügbar. Die Gesetzge-
bung kommt hier den daraus sich ergebenden Anforderun-
gen an eine angemessene Handhabung datenschutzrelevan-
ter Inhalte nur schleppend nach. Somit ergibt sich derzeit
eine Grauzone zwischen den rechtlich zulässigen Analysen
und dem, was sich aus einer gesellschaftlichen Perspektive
als vertretbar und wünschenswert erweist. Da sich jedoch zahlreiche Unternehmen ihrer gesell-
schaftlichen Verantwortung und den daraus resultierenden
Limitationen in Bezug auf das eigene Handeln bewusst sind
und sich dementsprechend ausrichten, ist eine Diskussion
entflammt, die sich auf die ethisch-moralische Dimensi-
on der Datenanalyse erstreckt. Schließlich muss auch die
Auswertung von Daten mit dem Wertesystem der Unter-
nehmung kompatibel sein, um eine durchgängige Compli-
ance zu gewährleisten. Verankern lassen sich entsprechende
Richtlinien und Regeln in einer Data- bzw. Business-Intelli-
gence-Governance, die einen verbindlichen Handlungsrah-
men für den Umgang und die Verwendung des verfügbaren
Datenmaterials vorgibt. Dabei erweist sich die Etablierung
eines ethisch-moralischen, abgestimmten Verhaltenskodex
durchaus als komplexe Herausforderung, zumal die jeweili-
gen Grenzen von Individuen in Organisationen unterschied-
lich weit gesteckt werden und selbstverständlich auch finan-
zielle Interessen eine große Rolle spielen.Vor diesem Hintergrund greift das BI-Spektrum in der
aktuellen Ausgabe „Ethik und Datenschutz in der BI“ als
Fokus auf und setzt sich das Ziel, mit verschiedenen Beiträ-
gen unterschiedliche Facetten des Themas näher zu betrach-
ten. Den Reigen eröffnet Tom Gansor, der das Thema unter
dem Titel „Ethische Implikationen weitreichender BI-An-
sätze mittels BI erkennen und managen“ aus einer unterneh-
merischen Perspektive betrachtet und verdeutlicht, dass sich
Business-Intelligence-Ansätze auch für ein Risikomanage-
ment im ethisch-moralischen Kontext nutzen lassen. Einen
aktuellen Überblick über die derzeit gültige Gesetzeslage
in Deutschland und der Europäischen Union bietet Astrid
Auer-Reinsdorff, die sich mit ihren Ausführungen an den
sieben Grundprinzipien des „Privacy by Design“ orientiert.
Alexander Blattmann konzentriert sich in seinem Beitrag
„Big Data und Datenschutz“ insbesondere auf die Heraus-
forderungen, die aus der intensiven Nutzung von Big- Data-
Analysen erwachsen, und präsentiert einen Bewertungs-
rahmen und ein Bewertungsverfahren, die für die Prüfung
der ethischen Zulässigkeit einer Datenanalyse nutzbar sind.
Mit seinem Aufsatz zu „Personalisierung und Datenschutz“
beleuchtet Bastian Dickehage das Spannungsfeld zwischen
zunehmender Personalisierung und dadurch gesteigertem
Kundenerlebnis auf der einen sowie dem latenten Gefühl,
ein „gläserner Kunde“ zu sein, auf der anderen Seite. Ab-
gerundet wird das Thema mit unserer Literaturempfehlung
„Ethics of Big Data – Balancing Risk and Innovation“.
Wie stets decken die Fachartikel sehr heterogene As-
pekte der Business Intelligence ab und belegen damit die
Vielschichtigkeit des Themenbereichs. Zunächst diskutiert
Jan Henrik Fischer unter der Begrifflichkeit „Analytics 3.0“
anhand von sechs Thesen einen Ansatz zur Verbindung von
Business Intelligence und Big Data. Einen eher technisch
ausgerichteten Beitrag liefert Henrik Behrens, der die Vor-
teile von Spark im Vergleich zu Hadoop MapReduce und die
Konsequenzen für Hadoop-Anwender herausstellt. Schließ-
lich präsentieren Christian Kurze und Michael Schopp mit
dem Aufsatz „Informations-Services mit Datenvirtualisie-
rung – Pervasive BI ist machbar“ innovative Ansätze zur
schnellen Integration interner und externer Daten mittels
einer Virtualisierungsschicht.Aus meiner Sicht dürften sich bei dieser breiten The-
menauswahl für jeden BI-interessierten Leser informative
und inspirierende Inhalte finden lassen. Ich wünsche Ihnen
kurzweilige Unterhaltung bei der Lektüre des vorliegenden
Heftes.
Do’s and Don’ts der DatenanalyseProf. Dr. Peter Gluchowski leitet den Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung und Anwen-dungssysteme, an der Technischen Universität Chemnitz und konzentriert sich dort mit seinen Forschungsaktivi-täten auf das Themen gebiet Business Intelligence. Er beschäftigt sich seit rund 20 Jahren mit Fragestellungen, die den praktischen Aufbau dispositiver bzw. analytischer
Systeme zur Entscheidungsunterstützung betreffen. Seine
Erfahrungen aus unterschiedlichsten Praxisprojekten sind
in zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Themenkreis
dokumentiert.
IhrPeter Gluchowski
BI-SPEKTRUM 04-2015 03
HERAUSGEBER
zum Inhalt
ISSN 1862-5789
Ausgabe 4 ❚ 10. Jahrgang 2015 ❚ D e 18,00 A e 21,50 SFR 33,25
❚❚ Ethischer Bewer-tungsrahmen für Unternehmen ❚❚ Die Angst des „gläsernen Kunden“
Fachartikel❚❚ Sechs Thesen zu BI, Big Data Analytics und der digitalen Transformation
❚❚ Spark – der Nachfolger von Hadoop?
❚❚ Informations-Services mit Datenvirtualisierung
FOKUS ETHIK UND DATENSCHUTZ IN DER BI
❚ Ethische Implikationen mit BI erkennen und managen? ❚ Rechtsschutz bei personenbezogenen Daten – Privacy by Design
zum Inhalt
Banderole
Liebe Leserinnen und Leser,die Möglichkeiten der Datenanalyse haben sich in den letz-
ten Jahren aufgrund neuer Verfahren und vor allem neuer
Technologien drastisch vergrößert. Während sich Unterneh-
men in den Anfangszeiten der Business Intelligence ver-
stärkt auf die Aufbereitung betrieblicher Kosten- und Erlös-
informationen konzentrierten, sind inzwischen auch nicht
zuletzt aufgrund des immens gestiegenen Datenvolumens
zum Beispiel in sozialen Netzwerken kunden- und damit
personenbezogene Auswertungen verfügbar. Die Gesetzge-
bung kommt hier den daraus sich ergebenden Anforderun-
gen an eine angemessene Handhabung datenschutzrelevan-
ter Inhalte nur schleppend nach. Somit ergibt sich derzeit
eine Grauzone zwischen den rechtlich zulässigen Analysen
und dem, was sich aus einer gesellschaftlichen Perspektive
als vertretbar und wünschenswert erweist. Da sich jedoch zahlreiche Unternehmen ihrer gesell-
schaftlichen Verantwortung und den daraus resultierenden
Limitationen in Bezug auf das eigene Handeln bewusst sind
und sich dementsprechend ausrichten, ist eine Diskussion
entflammt, die sich auf die ethisch-moralische Dimensi-
on der Datenanalyse erstreckt. Schließlich muss auch die
Auswertung von Daten mit dem Wertesystem der Unter-
nehmung kompatibel sein, um eine durchgängige Compli-
ance zu gewährleisten. Verankern lassen sich entsprechende
Richtlinien und Regeln in einer Data- bzw. Business-Intelli-
gence-Governance, die einen verbindlichen Handlungsrah-
men für den Umgang und die Verwendung des verfügbaren
Datenmaterials vorgibt. Dabei erweist sich die Etablierung
eines ethisch-moralischen, abgestimmten Verhaltenskodex
durchaus als komplexe Herausforderung, zumal die jeweili-
gen Grenzen von Individuen in Organisationen unterschied-
lich weit gesteckt werden und selbstverständlich auch finan-
zielle Interessen eine große Rolle spielen.Vor diesem Hintergrund greift das BI-Spektrum in der
aktuellen Ausgabe „Ethik und Datenschutz in der BI“ als
Fokus auf und setzt sich das Ziel, mit verschiedenen Beiträ-
gen unterschiedliche Facetten des Themas näher zu betrach-
ten. Den Reigen eröffnet Tom Gansor, der das Thema unter
dem Titel „Ethische Implikationen weitreichender BI-An-
sätze mittels BI erkennen und managen“ aus einer unterneh-
merischen Perspektive betrachtet und verdeutlicht, dass sich
Business-Intelligence-Ansätze auch für ein Risikomanage-
ment im ethisch-moralischen Kontext nutzen lassen. Einen
aktuellen Überblick über die derzeit gültige Gesetzeslage
in Deutschland und der Europäischen Union bietet Astrid
Auer-Reinsdorff, die sich mit ihren Ausführungen an den
sieben Grundprinzipien des „Privacy by Design“ orientiert.
Alexander Blattmann konzentriert sich in seinem Beitrag
„Big Data und Datenschutz“ insbesondere auf die Heraus-
forderungen, die aus der intensiven Nutzung von Big- Data-
Analysen erwachsen, und präsentiert einen Bewertungs-
rahmen und ein Bewertungsverfahren, die für die Prüfung
der ethischen Zulässigkeit einer Datenanalyse nutzbar sind.
Mit seinem Aufsatz zu „Personalisierung und Datenschutz“
beleuchtet Bastian Dickehage das Spannungsfeld zwischen
zunehmender Personalisierung und dadurch gesteigertem
Kundenerlebnis auf der einen sowie dem latenten Gefühl,
ein „gläserner Kunde“ zu sein, auf der anderen Seite. Ab-
gerundet wird das Thema mit unserer Literaturempfehlung
„Ethics of Big Data – Balancing Risk and Innovation“.
Wie stets decken die Fachartikel sehr heterogene As-
pekte der Business Intelligence ab und belegen damit die
Vielschichtigkeit des Themenbereichs. Zunächst diskutiert
Jan Henrik Fischer unter der Begrifflichkeit „Analytics 3.0“
anhand von sechs Thesen einen Ansatz zur Verbindung von
Business Intelligence und Big Data. Einen eher technisch
ausgerichteten Beitrag liefert Henrik Behrens, der die Vor-
teile von Spark im Vergleich zu Hadoop MapReduce und die
Konsequenzen für Hadoop-Anwender herausstellt. Schließ-
lich präsentieren Christian Kurze und Michael Schopp mit
dem Aufsatz „Informations-Services mit Datenvirtualisie-
rung – Pervasive BI ist machbar“ innovative Ansätze zur
schnellen Integration interner und externer Daten mittels
einer Virtualisierungsschicht.Aus meiner Sicht dürften sich bei dieser breiten The-
menauswahl für jeden BI-interessierten Leser informative
und inspirierende Inhalte finden lassen. Ich wünsche Ihnen
kurzweilige Unterhaltung bei der Lektüre des vorliegenden
Heftes.
Do’s and Don’ts der DatenanalyseProf. Dr. Peter Gluchowski leitet den Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Systementwicklung und Anwen-dungssysteme, an der Technischen Universität Chemnitz und konzentriert sich dort mit seinen Forschungsaktivi-täten auf das Themen gebiet Business Intelligence. Er beschäftigt sich seit rund 20 Jahren mit Fragestellungen, die den praktischen Aufbau dispositiver bzw. analytischer
Systeme zur Entscheidungsunterstützung betreffen. Seine
Erfahrungen aus unterschiedlichsten Praxisprojekten sind
in zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Themenkreis
dokumentiert.
IhrPeter Gluchowski
BI-SPEKTRUM 04-2015 03
HERAUSGEBER
zum Inhalt
* Sämtliche Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
6
BI-SPEKTRUM I AGB
1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließ-lich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen anzu-wenden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn die SIGS DATACOM GmbH im Einzelfall nicht widerspricht. „Anzeigenauftrag“ im Hinblick auf nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zum Zwecke der Verbreitung.
2. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen. Mit dem Erschei-nen der ersten Anzeige tritt die Laufzeit eines Rahmenauftra-ges in Kraft.
3. Bei Nichterfüllung eines Rahmenauftrages muss der Auf-traggeber der SIGS DATACOM GmbH den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnah-me entsprechenden Nachlass zurückerstatten. Wurde die Erfüllung durch Gründe verhindert, welche die SIGSDATACOM GmbH zu vertreten hat, entfällt die Erstattungspflicht.
4. Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, wird vom Ver-lag mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet. Die Erfüllung ei-nes Anzeigenauftrages behält sich die SIGS DATACOM GmbH vor und ist abhängig vom Anzeigenmotiv, auch wenn der Auf-traggeber bereits eine Auftragsbestätigung erhalten hat.
5. Der Verlag behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigenabschlüssen behält sich der Verlag die Annahme einzelner Anzeigentexte vor. Er kann die Annahme oder Ab-lehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Formen der Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen, die von Ver-lagsvertretern oder sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht dem Verlag das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch dann nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Zeitschrift geändert werden oder wenn einzelne Anzeigenvorlagen ge-mäß Satz 2 vom Verlag abgelehnt worden sind. Bei Änderun-gen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird im Impressum der Zeitschrift hingewiesen.
6. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes hat der Wer-bungstreibende Sorge zu tragen. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sind in den Anzeigenpreisen nicht ent-halten. Soweit der Auftraggeber also die Druckunterlagen zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaf-fung. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu 3 Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt.
7. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Über-mittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
8. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Schaltung der Anzeigen im jeweils nächsten erreichbaren Heft. Verschie-bungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder ande-ren Ursachen behält sich der Verlag vor. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Erhalten An-zeigenaufträge trotzdem Platzierungsvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als ver-bindlich erteilt, auch wenn den Platzierungsvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzierungs-vorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Aus-schluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
9. Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind spätestens 30 Tage nach Anzeigendruck oder Rech-nungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Druckunter-lagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügen-dem Druck keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftragge-ber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlust sind ausge-schlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruck te Kontrollanga-ben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie-fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtig-keit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristge-mäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.
11. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrages ist Sa-che des Bestellers. Der Verlag haftet nicht für Auftragsüber-schreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden.
12. Die Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflich-tet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu hal-ten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an den Auf-traggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
13. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jah-resfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattierfähigen Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf erweiterten Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres gel-tend gemacht wird. Der rückwirkende Nachlass ist vom Wer-bungstreibenden zu belegen.
14. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstö-rungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigen-veröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
15. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezah-len. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.
16. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
17. Bei Ziffernanzeigen übernimmt der Verlag keine Haftung für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote. Ein-schreibebriefe und Eilbriefe können nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet werden. Die Eingänge auf Ziffernan-zeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht zugestellt werden können, werden vernich-tet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
18. Der Verleger liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlegers.
19. Die Berechnung erfolgt nach Seitenanteilen.
20. Die Rechnung ist spätestens 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Gegebenenfalls gewährte Skonti, Rabatte und Preis-nachlässe werden separat und schriftlich vereinbart.
21. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen sowie die Einzie-hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag be-rechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlus-ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszah-lung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
22. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen un-wirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Be-stimmung dieser Geschäftsbedingung im übrigen wirksam.
23. Der Verlag wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hin-gewiesen wird.
24. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auf-träge ist Siegburg.
Ihre persönlichen Ansprechpartner:Andreas Dietz
Leiter Vertrieb TDWI Europe
Tel.: +49 (0)2241.2341-577Fax: +49 (0)2241.2341-199Mobil: +49 (0)172.6412325
E-Mail: [email protected]
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