Bilanz der Projektarbeit. Reiner Mathes Bundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen...
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Bilanz der Projektarbeit
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Zentrales Anliegen von GemeinwohlArbeit
• das „Fördern“ und die Integrationsunterstützung für die betroffenen Personen in den Mittelpunkt zu stellen
• Den Nutzen des Instruments „Arbeitsgelegenheiten“ im Sinne der Arbeitsmarkt- und der sozialen Integration für Teilnehmer/innen optimieren
• Trotz des Zwangcharakters dieser Maßnahmen mit diesem Integrationsansatz Hilfestellungen für betroffene junge Erwachsene zu entwickeln
• GemeinwohlArbeit als eine öffentlich anerkannte und staatlich finanzierte Leistung für das Gemeinwohl zu etablieren
• Mit GemeinwohlArbeit Arbeitsgelegenheiten zur Erledigung von zusätzlichen, öffentlichen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls zur beruflichen Integration von jungen Erwachsenen zu entwickeln
Partner des U-25 Projektes sindPartner des U-25 Projektes sind
ThüringenThüringen
SachsenSachsen
Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
beratend
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Projektziel
• … will die wichtigsten Schnittstellen der „Leistungskette“ AGH für U25 optimieren
• …will Prozesse beschreiben und Qualitätsanforderungen formulieren
• … strebt Wirkungen des Entwickelten über das Projekt hinaus an
• … weist auf Schwachstellen hin und formuliert Empfehlungen
• … optimiert Prozesse bei beteiligten Trägern• … verbessert das Image der Träger und der
Beschäftigten• … unterstützt eine angemessene Preisgestaltung
Das Projekt
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Prozesse der GemeinwohlArbeit
SGB II-Träger Integrationsbegleitung
SGB II-Träger
Qualifizierung
Begleitung / Anleitung
Einsatzstellen
Gruppenmaßnahmen
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Die Entwicklung von Mindeststandards für …
• Auftragsklärung• Integrationsbegleitung• Qualifizierung• Anleitung/Begleitung beim Einsatz• Abschluss:
Dokumentation/Perspektivvorschlag
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Auftragsklärung
Auftragsklärung
• Träger von GemeinwohlArbeit klärt vor Beginn der Maßnahme mit SGB II – Träger Ziel und Nutzen der AGH für den Teilnehmenden
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Aufnahme• Einladungsschreiben• Mind. 30 minütiges Erstgespräch anhand eines
Leitfadens über Einsatz Möglichkeiten, TN-Grunddaten, grundsätzliche Informationen und rechtlicher Hintergrund
• Schutz der Sozialdaten ist gewährleistet• Schriftliche Vereinbarung über nächste Schritte am Ende
des Erstgesprächs und über Rechte und Pflichten• TN werden zu Fragen der Arbeitssicherheit informiert• TN wissen, welche Informationen über sie an
Einsatzstelle weiter gegeben werden• Zuweisung durch die ARGE und der Förderbedarf
werden geprüft
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Fakten zu Hintergrund, Vorgeschichte, Ressourcen
erfassen und dokumentieren• Erfragen und dokumentieren der für die arbeitsmarktliche
Integration relevanten Informationen zum persönlichen Hintergrund, zur beruflichen Vorgeschichte und den Ressourcen der Teilnehmer
• Teilnehmer sind informiert über Zweck der Befragung und den Umgang mit den Informationen
• Teilnehmer sind darauf hingewiesen, dass bestimmte Fragen nicht beantwortet werden müssen
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Kompetenzen, Ressourcen und Motivationerkennen• Es wird mit einem beim Träger erprobten und
einheitlich eingesetzten Kompetenzfeststellungs-verfahren gearbeitet
• Dabei werden persönliche, soziale Handlungs-möglichkeiten, sowie arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Handlungs-möglichkeiten ermittelt
• Dieses Vorgehen ist mit den Teilnehmern in den Vereinbarungen dokumeniert
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Förderbedarf feststellen – Förderungvereinbaren• Abstimmung der Selbstwahrnehmung der
Teilnehmer mit der Fremdwahrnehmung der Integrationsbegleitung/Einsatzstelle/Anleitung
• Schriftliche Definition der Förderziele, verbindliche Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung, Planung von Qualifizierungsanteilen
• Dokumentation der Vereinbarung• Beide Seiten haben Kenntnis über die
Vereinbarung
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Überprüfung und Fortschreibung der
Förderung
• Aktuelle Stand des Förderverlaufs ist jederzeit abrufbar
• Mindestens einmal während der Maßnahme findet ein persönliches Gespräch mit Teilnehmern zur Zwischenauswertung statt, ggf. Fortschreibung der Förderung
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Abstimmung zwischen den beteiligten Prozess-
verantwortlichen (Integrationsbegleiter, Anleitung, Einsatz,
Qualifizierung)
• Zwischen den Prozessverantwortlichen aus der Integrationsbegleitung, Anleitung, Einsatzstelle und der/den Qualifizierungsstellen wird eine Einschätzung der Kompetenzen der TN abgestimmt.
• Die differenzierte Einschätzung durch Anleitung und Qualifzierung wird dokumentiert
• Eine Rückmeldung darüber an die Teilnehmer findet statt.
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Integrationsbegleitung
Abschluss-Dokumentation / Perspektivvorschlag• Persönliches Abschlussgespräch zwischen TN und
Integrationsbegleiter zur Auswertung der Maßnahme (Soll-Ist-Förderung) und Erarbeitung eines Perspektivvorschlags
• Berichtspunkte des Perpektivvorschlags sind mit ARGE abgestimmt. Inhalt des Vorschlags wird für die ARGE dokumentiert
• Teilnehmer bekommen qualifizerte Abschluss-bescheinigung
• Es findet eine Teilnehmerbefragung über Erfahrungen und Bewertung der Maßnahme statt.
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Qualifizierung
Qualifizierung• Es gibt ein (über die Einarbeitung hinaus gehendes) Angebot zur
Förderung der Fähigkeiten, um die Arbeiten durchführen zu können.
• Der Träger hält Angebote für die Teilnehmenden vor aus den Bereichen persönliche und soziale Kompetenzen, Bewerbungs-training und allge. Qualifzierung zu beruflich relevanten Themen
• Teilnehmer verfügen über aktuelle und angepasste Bewerbungsunterlagen
• Qualifizierung erfolgt gemäß den im Förderplan festgelegten Qualifzierungsanteilen. Der Anteil beträgt mind. 20 %.
• Es findet eine Rückmeldung über Verlauf und Ergebnisse der Qualifizierung an die Integrationsbegleitung statt.
• Ergebnisse werden in der Abschlussauswertung und dem Perspektivvorschlag berücksichtigt.
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Mindeststandards Anleitung / Begleitung beim Einsatz
Anleitung/Begleitung beim Einsatz• Es gibt eine vertragliche Vereinbarung über die
Anleitung/Begleitung beim Einsatz zwischen Träger und Einsatzstelle
– Zeitlicher Umfang der Anleitung– Verantwortliche Ansprechperson für die Anleitung– Präsenz und Erreichbarkeit– Vorgehen bei der Rückmeldung zu und Gesprächen über
Anwesenheit, Kompetenzen, Beurteilung, Probleme etc.– Aufgaben, Tätigkeiten und Anforderungen der Einsatzstelle– Verpflichtung auf das Selbstverständnis von
GemeinwohlArbeit und die besonderen Anforderungen an die Förderung der U 25 Zielgruppe
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Anleitung /Begleitung beim Einsatz• Für U25-Teilnehmer ist kontinuierliche Begleitung und Anleitung
sicherzustellen und der besondere Förderbedarf der U 25-TN (strukturierte Tagespläne, kleinteilige Aufträge, Bewertung u. Rückmeldung, Vermittlung gesell. Nutzens) zu berücksichtigen
• Anleitung/Begleitung erfolgt durch fach- u. berufspraktisch erfahrene Personen mit persönlicher Kompetenz zur Anleitung (Kritikfähigkeit, wertschätzender Umgang, Belastbarkeit…)
• Für die Anleitung /Begleitung werden fest angestelltes bzw. ehrenamtl. Personal eingesetzt, das beim Träger präsent und als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anleiter sind selber nicht AGHs mit MAE
• Aufgaben der Anleitung sind durch Aufgabenbeschreibungen bzw. Aufgabenprofile geregelt
• Anleiter kennen das Teilnehmerprofil, sowie das Profil der Einsatzstelle
• Anleiter arbeiten abgestimmt mit Integrationsbegleitung zusammen• Über Verlauf und Ergebnisse des Einsatzes gibt es eine schriftliche
Rückmeldung an die Integrationsbegleitung (für Abschlussbewertung und Perspektivvorschlag)
Mindeststandards Anleitung / Begleitung beim Einsatz
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Kriterien für Vermittlungskompetenz
1. Pflege und Akquise von Firmenkontakten als eigenständige, systematische Aufgabe
– Zur Pflege könnte die regelmäßige Nachfrage nach bereits vermittelten TN gehören
– Eigene Geschäftsbeziehungen mit Zuliefererbetrieben zur Akquise nutzen
2. Ansprechen von Arbeitgebern in der Organisation personell und branchenspezifisch organisieren
3. Arbeitgeberkontakte und Akquise systematisch, zeitnah dokumentieren
– Vergleichbare Stellen- und Bewerberprofile nutzen– Bei größeren Teilnehmerzahlen mit geeigneter Software
4. Träger verfügt über einen abgestimmten Katalog weiterführender Integrationsmaßnahmen und kennt den Förderbedarf einzelner Teilnehmer
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Checkliste
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Standard Bewertung Erfüllt durch Vereinbarungen/Maßnahmen
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1. Mit dem SGB-II-Träger ist vor Beginn der Maßnahme abgestimmt, welches Ziel für den Teilnehmenden mit der AGH angestrebt wird und welchen Nutzen die AGH für den Teilnehmenden haben soll.
01 sci-moers.doc
01 Starthilfe.doc
2. Die Zuweisung durch die ARGE und der Förderbedarf werden geprüft
Auftragsklärung
Reiner MathesBundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Aufgaben IntegrationsbegleitungMindeststandard
Nr.Wochenstunden /
TN
Gespräch zur Zwischenauswertung 18
Übergabe von Grundinformationen an Einsatzstelle/Anleiter
Abstimmungsgespräche mit Anleiter von Qualifizierungsmaßnahmen
19
Abstimmungsgespräche mit Anleiter in Einsatzstellen
19
Dokumentation der Abstimmungsgespräche 19
Abschlussgespräch mit dem Teilnehmer 20, 21
Erstellung einer Abschluss-Bescheinigung 23
Erstellung eines Perspektivvorschlages für den SGB II -Träger
22
Kalkulationsraster