Bilanz der Projektarbeit. Reiner Mathes Bundesjugendkoordinator/Fachberater Arbeit im Paritätischen...

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Bilanz der Projektarbeit

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Bilanz der Projektarbeit

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Zentrales Anliegen von GemeinwohlArbeit

• das „Fördern“ und die Integrationsunterstützung für die betroffenen Personen in den Mittelpunkt zu stellen

• Den Nutzen des Instruments „Arbeitsgelegenheiten“ im Sinne der Arbeitsmarkt- und der sozialen Integration für Teilnehmer/innen optimieren

• Trotz des Zwangcharakters dieser Maßnahmen mit diesem Integrationsansatz Hilfestellungen für betroffene junge Erwachsene zu entwickeln

• GemeinwohlArbeit als eine öffentlich anerkannte und staatlich finanzierte Leistung für das Gemeinwohl zu etablieren

• Mit GemeinwohlArbeit Arbeitsgelegenheiten zur Erledigung von zusätzlichen, öffentlichen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls zur beruflichen Integration von jungen Erwachsenen zu entwickeln

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Partner des U-25 Projektes sindPartner des U-25 Projektes sind

ThüringenThüringen

SachsenSachsen

Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz

Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen

beratend

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Projektziel

• … will die wichtigsten Schnittstellen der „Leistungskette“ AGH für U25 optimieren

• …will Prozesse beschreiben und Qualitätsanforderungen formulieren

• … strebt Wirkungen des Entwickelten über das Projekt hinaus an

• … weist auf Schwachstellen hin und formuliert Empfehlungen

• … optimiert Prozesse bei beteiligten Trägern• … verbessert das Image der Träger und der

Beschäftigten• … unterstützt eine angemessene Preisgestaltung

Das Projekt

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Prozesse der GemeinwohlArbeit

SGB II-Träger Integrationsbegleitung

SGB II-Träger

Qualifizierung

Begleitung / Anleitung

Einsatzstellen

Gruppenmaßnahmen

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Die Entwicklung von Mindeststandards für …

• Auftragsklärung• Integrationsbegleitung• Qualifizierung• Anleitung/Begleitung beim Einsatz• Abschluss:

Dokumentation/Perspektivvorschlag

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Mindeststandards Auftragsklärung

Auftragsklärung

• Träger von GemeinwohlArbeit klärt vor Beginn der Maßnahme mit SGB II – Träger Ziel und Nutzen der AGH für den Teilnehmenden

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Aufnahme• Einladungsschreiben• Mind. 30 minütiges Erstgespräch anhand eines

Leitfadens über Einsatz Möglichkeiten, TN-Grunddaten, grundsätzliche Informationen und rechtlicher Hintergrund

• Schutz der Sozialdaten ist gewährleistet• Schriftliche Vereinbarung über nächste Schritte am Ende

des Erstgesprächs und über Rechte und Pflichten• TN werden zu Fragen der Arbeitssicherheit informiert• TN wissen, welche Informationen über sie an

Einsatzstelle weiter gegeben werden• Zuweisung durch die ARGE und der Förderbedarf

werden geprüft

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Fakten zu Hintergrund, Vorgeschichte, Ressourcen

erfassen und dokumentieren• Erfragen und dokumentieren der für die arbeitsmarktliche

Integration relevanten Informationen zum persönlichen Hintergrund, zur beruflichen Vorgeschichte und den Ressourcen der Teilnehmer

• Teilnehmer sind informiert über Zweck der Befragung und den Umgang mit den Informationen

• Teilnehmer sind darauf hingewiesen, dass bestimmte Fragen nicht beantwortet werden müssen

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Kompetenzen, Ressourcen und Motivationerkennen• Es wird mit einem beim Träger erprobten und

einheitlich eingesetzten Kompetenzfeststellungs-verfahren gearbeitet

• Dabei werden persönliche, soziale Handlungs-möglichkeiten, sowie arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Handlungs-möglichkeiten ermittelt

• Dieses Vorgehen ist mit den Teilnehmern in den Vereinbarungen dokumeniert

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Förderbedarf feststellen – Förderungvereinbaren• Abstimmung der Selbstwahrnehmung der

Teilnehmer mit der Fremdwahrnehmung der Integrationsbegleitung/Einsatzstelle/Anleitung

• Schriftliche Definition der Förderziele, verbindliche Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung, Planung von Qualifizierungsanteilen

• Dokumentation der Vereinbarung• Beide Seiten haben Kenntnis über die

Vereinbarung

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Überprüfung und Fortschreibung der

Förderung

• Aktuelle Stand des Förderverlaufs ist jederzeit abrufbar

• Mindestens einmal während der Maßnahme findet ein persönliches Gespräch mit Teilnehmern zur Zwischenauswertung statt, ggf. Fortschreibung der Förderung

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Abstimmung zwischen den beteiligten Prozess-

verantwortlichen (Integrationsbegleiter, Anleitung, Einsatz,

Qualifizierung)

• Zwischen den Prozessverantwortlichen aus der Integrationsbegleitung, Anleitung, Einsatzstelle und der/den Qualifizierungsstellen wird eine Einschätzung der Kompetenzen der TN abgestimmt.

• Die differenzierte Einschätzung durch Anleitung und Qualifzierung wird dokumentiert

• Eine Rückmeldung darüber an die Teilnehmer findet statt.

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Mindeststandards Integrationsbegleitung

Abschluss-Dokumentation / Perspektivvorschlag• Persönliches Abschlussgespräch zwischen TN und

Integrationsbegleiter zur Auswertung der Maßnahme (Soll-Ist-Förderung) und Erarbeitung eines Perspektivvorschlags

• Berichtspunkte des Perpektivvorschlags sind mit ARGE abgestimmt. Inhalt des Vorschlags wird für die ARGE dokumentiert

• Teilnehmer bekommen qualifizerte Abschluss-bescheinigung

• Es findet eine Teilnehmerbefragung über Erfahrungen und Bewertung der Maßnahme statt.

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Mindeststandards Qualifizierung

Qualifizierung• Es gibt ein (über die Einarbeitung hinaus gehendes) Angebot zur

Förderung der Fähigkeiten, um die Arbeiten durchführen zu können.

• Der Träger hält Angebote für die Teilnehmenden vor aus den Bereichen persönliche und soziale Kompetenzen, Bewerbungs-training und allge. Qualifzierung zu beruflich relevanten Themen

• Teilnehmer verfügen über aktuelle und angepasste Bewerbungsunterlagen

• Qualifizierung erfolgt gemäß den im Förderplan festgelegten Qualifzierungsanteilen. Der Anteil beträgt mind. 20 %.

• Es findet eine Rückmeldung über Verlauf und Ergebnisse der Qualifizierung an die Integrationsbegleitung statt.

• Ergebnisse werden in der Abschlussauswertung und dem Perspektivvorschlag berücksichtigt.

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Mindeststandards Anleitung / Begleitung beim Einsatz

Anleitung/Begleitung beim Einsatz• Es gibt eine vertragliche Vereinbarung über die

Anleitung/Begleitung beim Einsatz zwischen Träger und Einsatzstelle

– Zeitlicher Umfang der Anleitung– Verantwortliche Ansprechperson für die Anleitung– Präsenz und Erreichbarkeit– Vorgehen bei der Rückmeldung zu und Gesprächen über

Anwesenheit, Kompetenzen, Beurteilung, Probleme etc.– Aufgaben, Tätigkeiten und Anforderungen der Einsatzstelle– Verpflichtung auf das Selbstverständnis von

GemeinwohlArbeit und die besonderen Anforderungen an die Förderung der U 25 Zielgruppe

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Anleitung /Begleitung beim Einsatz• Für U25-Teilnehmer ist kontinuierliche Begleitung und Anleitung

sicherzustellen und der besondere Förderbedarf der U 25-TN (strukturierte Tagespläne, kleinteilige Aufträge, Bewertung u. Rückmeldung, Vermittlung gesell. Nutzens) zu berücksichtigen

• Anleitung/Begleitung erfolgt durch fach- u. berufspraktisch erfahrene Personen mit persönlicher Kompetenz zur Anleitung (Kritikfähigkeit, wertschätzender Umgang, Belastbarkeit…)

• Für die Anleitung /Begleitung werden fest angestelltes bzw. ehrenamtl. Personal eingesetzt, das beim Träger präsent und als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anleiter sind selber nicht AGHs mit MAE

• Aufgaben der Anleitung sind durch Aufgabenbeschreibungen bzw. Aufgabenprofile geregelt

• Anleiter kennen das Teilnehmerprofil, sowie das Profil der Einsatzstelle

• Anleiter arbeiten abgestimmt mit Integrationsbegleitung zusammen• Über Verlauf und Ergebnisse des Einsatzes gibt es eine schriftliche

Rückmeldung an die Integrationsbegleitung (für Abschlussbewertung und Perspektivvorschlag)

Mindeststandards Anleitung / Begleitung beim Einsatz

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Kriterien für Vermittlungskompetenz

1. Pflege und Akquise von Firmenkontakten als eigenständige, systematische Aufgabe

– Zur Pflege könnte die regelmäßige Nachfrage nach bereits vermittelten TN gehören

– Eigene Geschäftsbeziehungen mit Zuliefererbetrieben zur Akquise nutzen

2. Ansprechen von Arbeitgebern in der Organisation personell und branchenspezifisch organisieren

3. Arbeitgeberkontakte und Akquise systematisch, zeitnah dokumentieren

– Vergleichbare Stellen- und Bewerberprofile nutzen– Bei größeren Teilnehmerzahlen mit geeigneter Software

4. Träger verfügt über einen abgestimmten Katalog weiterführender Integrationsmaßnahmen und kennt den Förderbedarf einzelner Teilnehmer

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Checkliste

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Standard Bewertung Erfüllt durch Vereinbarungen/Maßnahmen

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1. Mit dem SGB-II-Träger ist vor Beginn der Maßnahme abgestimmt, welches Ziel für den Teilnehmenden mit der AGH angestrebt wird und welchen Nutzen die AGH für den Teilnehmenden haben soll.

01 sci-moers.doc

01 Starthilfe.doc

2. Die Zuweisung durch die ARGE und der Förderbedarf werden geprüft

Auftragsklärung

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Aufgaben IntegrationsbegleitungMindeststandard

Nr.Wochenstunden /

TN

Gespräch zur Zwischenauswertung 18

Übergabe von Grundinformationen an Einsatzstelle/Anleiter

Abstimmungsgespräche mit Anleiter von Qualifizierungsmaßnahmen

19

Abstimmungsgespräche mit Anleiter in Einsatzstellen

19

Dokumentation der Abstimmungsgespräche 19

Abschlussgespräch mit dem Teilnehmer 20, 21

Erstellung einer Abschluss-Bescheinigung 23

Erstellung eines Perspektivvorschlages für den SGB II -Träger

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Kalkulationsraster