Bildung und Beruf in Deutschland

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Bildung und Beruf in Deutschland Eine Broschüre zu den rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthalts für Drittstaatsangehörige

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  • Bildung und Beruf in DeutschlandEine Broschre zu den rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthalts fr Drittstaatsangehrige

  • Bundesamt fr Migration und Flchtlinge 2013

    Bildung und Beruf in DeutschlandEine Broschre zu den rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthalts fr Drittstaatsangehrige

  • 4 Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis

    I

    II

    Welche rechtlichen Bestimmungen muss ich im Allgemeinen fr einen Aufenthalt in Deutschland beachten? 6

    1. Einreisebestimmungen 6

    2. Aufenthaltstitel 7

    3. Aufenthalt in Deutschland 8

    Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfllen im Hinblick auf den Zweck meines Aufenthalts in Deutschland? 9

    1. Ausbildung, Schule und Studium 91.1 Schler 91.2 Auszubildende 101.3 Studenten 12

    2. Aufenthalte zur Erwerbsmigration 142.1 Arbeitnehmer 142.2 Hochschulabsolventen 162.3 Forscher 192.4 Selbststndige 222.5 Arbeitssuchende 24

  • 5Inhaltsverzeichnis

    III

    IV

    Welche rechtlichen Voraussetzungen mssen beim Nachzug von Familien- angehrigen erfllt werden? 27

    1. Nachzug zu einem deutschen Familienangehrigen 27

    2. Nachzug zu einem auslndischen Familienangehrigen 28

    Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfllen, wenn ich mich dauerhaft in Deutschland aufhalten will? 32

    1. Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt 32

    2. Begnstigte Personenkreise 34

  • 6 Bildung und Beruf in Deutschland

    I Welche rechtlichen Bestimmungen muss ich im Allgemeinen fr einen Aufenthalt in Deutschland beachten?

    1. Einreisebestimmungen

    Was muss ich bei der Einreise beachten?

    Sind Sie Drittstaatsangehriger bentigen Sie grundstzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum.

  • 7Bildung und Beruf in Deutschland

    Sind Sie Staatsangehriger1 eines visumpflichtigen Landes, mssen Sie sich vor der Einreise an die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland wenden. Dort beantragen Sie die Erteilung eines Visums mit den erforderlichen Unterlagen und geben den beabsichtigten Aufenthalts-zweck an. Nhere Informationen zu den Kontaktdaten der Auslandsver-tretungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswrtigen Amtes www.auswaertigesamt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht.

    Ausnahmen von der Visumpflicht gelten fr Staatsangehrige von Aust-ralien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Ver-einigten Staaten von Amerika ( 41 Abs. 1 AufenthV). Drfen Sie visumfrei einreisen und planen einen lngeren Aufenthalt in Deutschland? Dann mssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Dieser Antrag wird bei der zustndigen Auslnderbehrde eingereicht. Welche Auslnderbehrde zustndig ist, richtet sich nach Ihrem zuknftigen Aufenthaltsort im Bun-desgebiet.

    2. Aufenthaltstitel

    Welche Aufenthaltstitel gibt es?

    Sind Sie Drittstaatsangehriger also kein Staatsangehriger eines Mit-gliedstaates der Europischen Union (EU), des Europischen Wirtschaft-raums (EWR) oder der Schweiz und mchten fr eine lngere Zeitdauer in Deutschland bleiben? Dann bentigen Sie hierzu eine rechtliche Grundlage, den so genannten Aufenthaltstitel.

    Fr einen lngeren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gibt es vier unterschiedliche Aufenthaltstitel, die:

    1 Aus Grnden der besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschre bei nicht ge-schlechtsneutralen Bezeichnungen die mnnliche Form verwendet. Sie schliet die weibliche Form grundstzlich mit ein.

  • 8 Bildung und Beruf in Deutschland

    Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel)

    Blaue Karte EU (befristeter Aufenthaltstitel)

    Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (unbefristeter Aufent- haltstitel).

    Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, mssen Sie zunchst allgemeine Voraussetzungen erfllen. Das heit unter anderem, Sie mssen einen Pass besitzen, Ihr Lebensunterhalt whrend des Aufenthaltes muss gesi-chert sein und es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen.

    Der Zweck des von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltes und Ihre Ausbil-dung beziehungsweise Ihre fachlichen Qualifikation bestimmen welcher Aufenthaltstitel fr Sie konkret in Frage kommt (siehe Kapitel II oder III).

    3. Aufenthalt in Deutschland

    An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich bereits in Deutschland aufhalte?

    Zustndig fr die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist die jeweilige Ausln-derbehrde Ihres Wohnortes. Dies gilt auch, wenn Sie visumfrei einreisen durften und direkt von Deutschland aus einen Aufenthaltstitel beantra-gen. Die zustndigen Auslnderbehrden knnen Ihnen weitere Informa-tionen zu den bentigten Unterlagen geben.

  • 9Bildung und Beruf in Deutschland

    II Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfllen im Hinblick auf den Zweck meines Aufenthalts in Deutschland?

    1. Ausbildung, Schule und Studium

    1.1 Schler

    Ich bin .....

    Schler

    und mchte in Deutschland zur Schule gehen(Aufenthaltstitel nach 16 Abs. 5 AufenthG)

    Ein eigener Aufenthaltstitel zum Zweck des Schulbesuches kann grund-stzlich nur in zwei Fllen erteilt werden.

  • 10 Bildung und Beruf in Deutschland

    Die eine Mglichkeit besteht im Rahmen eines zeitlich begrenzten Sch-leraustausches. Voraussetzung ist, dass der Austausch mit einer deutschen Schule oder einer in Deutschland anerkannten Schleraustauschorganisa-tion vereinbart wurde und Ihr Lebensunterhalt whrend Ihres Aufenthal-tes gesichert ist.

    Die andere Mglichkeit besteht fr die Teilnahme an einem Intensiv-sprachkurs, wenn Sie einen kurzfristigen Aufenthalt zum Erlernen der deutschen Sprache planen. Voraussetzung ist, dass Sie tglich Unterricht haben und der Sprachkurs mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Auch muss Ihr Lebensunterhalt whrend Ihres voraussichtlichen Aufent-haltes zum Beispiel bei bernahme aller Kosten durch die Eltern gesi-chert sein.

    Der regulre Schulbesuch fr Kinder mit Drittstaatsangehrigkeit ist nur im Rahmen des Familiennachzugs beziehungsweise -zuzugs mglich (sie-he auch Kapitel III) oder wenn der Aufenthalt auf einem anderen eigen-stndigen Aufenthaltsrecht basiert. Ausnahmen gibt es auch in Einzelfl-len, wie zum Beispiel fr einen Internatsbesuch. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen an die zustndige Auslnderbehrde des gewnschten Aufenthaltsortes.

    1.2 Auszubildende

    Ich bin

    Auszubildender

    und mchte eine schulische Berufsausbildung machen(Aufenthaltstitel nach 16 Abs. 5 AufenthG)

    Fr die Aufnahme einer qualifizierten schulischen Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 5 AufenthG beantragt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch zur Aufnahme einer von der Ausbildung unabhngigen Beschftigung bis zu zehn Stunden je Woche.

  • 11Bildung und Beruf in Deutschland

    InfoBox

    und mchte eine betriebliche Aus- bzw. Fortbildung machen(Aufenthaltstitel nach 17 AufenthG)

    Zur Teilnahme an einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung (einer so genannten dualen Ausbildung), knnen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach 17 AufenthG beantragen. Bedingung fr die Genehmigung ist, dass die Bundesagentur fr Arbeit zugestimmt hat oder die Beschftigung ohnehin zustimmungsfrei ist. Ob die von Ihnen geplante Aus- oder Fort-bildung zustimmungspflichtig oder zustimmungsfrei ist, knnen Sie bei der zustndigen Auslnderbehrde Ihres zuknftigen Aufenthaltsortes erfragen.

    Bei einer qualifizierten Berufsausbildung sind Sie berechtigt eine von der Ausbildung unabhngige Beschftigung bis zu zehn Stunden je Woche aufzunehmen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel fr zwei Jahre erteilt. Betrgt die Aus- oder Weiterbildungsmanahme weniger als zwei Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis auf die Dauer der Aus- oder Weiterbildung befristet. Sie kann bei Fortbestehen des Ausbildungsverhltnisses auch bis zum voraussichtlichen Abschluss verlngert werden.

    Welche Vorteile bringen mir die Aufenthaltstitel zur schulischen Berufs- und betrieblichen Ausbildung?

    Die Aufenthaltstitel 16 Abs. 5 und 17 AufenthG ermg-lichen es Ihnen, eine Beschftigung bis zu zehn Stunden pro Woche auszuben unabhngig von der Berufsausbildung.

    Mchten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen Ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz finden, besteht zudem die Mglichkeit, den Aufenthaltstitel noch bis zu einem Jahr zu verlngern.In

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  • 12 Bildung und Beruf in Deutschland

    1.3 Studenten

    Ich bin

    Studentund mchte mich um einen Studienplatz in Deutschland be-mhen (Aufenthaltstitel als Studienbewerber nach 16 Abs. 1a und Abs. 1 S.1 AufenthG)

    Interessieren Sie sich fr ein Studium in Deutschland und sind noch nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einem staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkolleg zugelassen, dann gelten Sie als Studienbewerber.

    Als Studienbewerber kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis bis zu neun Monaten erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie die qualitativen Vor-aussetzungen fr ein Hochschulstudium voraussichtlich erfllen und dies durch entsprechende (Original-)Unterlagen nachweisen.

    Verfgen Sie jedoch ber auslndische Bildungsnachweise, die nicht den direkten Hochschulzugang erffnen, knnen Sie eine so genannte Fest-stellungsprfung ablegen und damit eine fachgebundene Hochschulzu-gangsberechtigung erwerben. Nhere Informationen hierzu erhalten Sie an der Hochschule, an der Sie sich bewerben mchten.

    Studium, studienvorbereitende Sprachkurse oder Manahmen (wie der Besuch eines Studienkollegs) knnen zu einem Aufenthaltstitel nach 16 Abs. 1 S. 1 AufenthG fhren.

    und mchte studieren oder promovieren (Aufenthaltstitel als Student nach 16 Abs.1 AufenthG)

    Sind Sie fr ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitt, pdagogischen Hochschule, Kunsthochschule

  • 13Bildung und Beruf in Deutschland

    und Fachhochschule) zugelassen, gelten Sie als Student. Sie knnen somit einen Aufenthaltstitel nach 16 Abs.1 AufenthG erhalten.

    Sie gelten ebenfalls als Student, wenn Sie an einer vergleichbaren Ausbil-dungssttte oder an einer Berufsakademie oder an einem staatlich aner-kannten Studienkolleg zugelassen sind.

    Als Nachweis der Zulassung gilt der Zulassungsbescheid der Hochschule im Original. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstel-len, das heit ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium gengt diesen Anforderungen nicht.

    Ein Promotionsstudium im Sinne des Aufenthaltsgesetzes liegt vor, wenn der Schwerpunkt des Aufenthalts die Promotion ist.

    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann Ihnen fr min-destens ein und lngstens zwei Jahre erteilt werden. Der Zeitraum kann verlngert werden, wenn der Studienabschluss noch nicht erreicht, aber in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen ist.

    Da Sprachkenntnisse regelmig durch die Hochschulen bei der Zulas-sungsentscheidung bercksichtigt werden, werden sie durch die Ausln-derbehrden in der Regel nicht geprft.

    Eine grundstzliche Voraussetzung auch fr diese Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis, dass der Lebensunterhalt whrend des Aufenthalts ge-sichert ist. Zu diesem Zweck kann whrend des Studiums auch eine Be-schftigung ausgebt werden. Die Ttigkeit darf jedoch insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht berschreiten ( 16 Abs. 3 AufenthG).

  • 14 Bildung und Beruf in Deutschland

    2. Aufenthalte zur Erwerbsmigration

    2.1 Arbeitnehmer

    Ich bin

    Arbeitnehmer

    und mchte als Angestellter erwerbsttig werden (Aufenthaltstitel nach 18 AufenthG)

    Haben Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot und sind die allgemeinen Voraussetzungen fr die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfllt (Sie besitzen einen Pass, der Lebensunterhalt whrend des Aufenthaltes ist gesichert, ein Ausweisungsgrund liegt nicht vor und so weiter), kann Ih-nen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbung einer Beschftigung erteilt werden.

    Grundstzlich wird die Zustimmung der Bundesagentur fr Arbeit ben-tigt, um eine Beschftigung mit oder ohne qualifizierte Berufsausbildung auszuben. Davon ausgenommen sind die zustimmungsfreien Beschfti-gungen, zu denen gem Beschftigungsverordnung unter anderem T-tigkeiten von Fhrungskrften und Personal in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ( 3, 5 BeschV) gehren.

    Bei einem Aufenthalt aufgrund des 18 AufenthG knnen die Beschfti-gungszeiten in vollem Umfang auf die Niederlassungserlaubnis nach 9 AufenthG angerechnet werden, Studienzeiten und Zeiten der Berufsaus-bildung in Deutschland zur Hlfte, siehe 9 Abs. 4 Nr. 3 AufenthG.

  • 15Bildung und Beruf in Deutschland

    InfoBox

    Kommen auch andere Aufenthaltstitel fr mich in Betracht? Welche Vorteile bieten sie?

    Mchten Sie einer Erwerbsttigkeit nachgehen, fr die eine qualifizierte Berufsausbildung notwendig ist, ist ein befristeter Aufenthalt ber den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU gem 19a AufenthG mglich.

    Mchten Sie in der Forschung ttig werden, knnen Sie einen Aufenthalt ber den 20 AufenthG beantragen.

    Darber hinaus kann in Ausnahmefllen auch ein unbefriste-ter Aufenthaltstitel beantragt werden, und zwar eine Nieder-lassungserlaubnis fr Hochqualifizierte gem 19 AufenthG.

    In der Regel mssen fr diese Aufenthaltstitel keine Sprach-kenntnisse nachgewiesen werden.

    Die Voraussetzungen dieser Aufenthaltstitel knnen Sie den jeweiligen Abschnitten entnehmen.In

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  • 16 Bildung und Beruf in Deutschland

    2.2 Hochschulabsolventen

    Ich bin

    Hochschulabsolvent

    und mchte eine meiner Qualifikation angemessene Arbeit aufnehmen (Aufenthaltstitel als Inhaber einer Blauen Karte EU nach 19a AufenthG)

    Sofern bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, knnen Sie den befristeten Aufenthaltstitel Blaue Karte EU in Deutschland beantragen. Ich habe:

    einen deutschen Hochschulabschluss oder einen anerkann- ten oder mit einem deutschen vergleichbaren auslndischen Hochschulabschluss,

    ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag,

    mit einem Mindesteinkommen von derzeit2 48.400 Brutto jhrlich oder 37.752 Brutto jhrlich in so genannten Man- gelberufen.

    Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen befristeten Aufenthalts-titel mit vielen Vorteilen, siehe dazu auch unten in der Infobox. Bei der ersten Erteilung wird er fr hchstens vier Jahre ausgestellt. Betrgt die Dauer des Arbeitsverhltnisses weniger als vier Jahre, wird der Aufent-haltstitel auf die Dauer des Arbeitsvertrages zuzglich drei Monate ausge-stellt oder verlngert.

    2 Stand: 2015; das durchschnittliche Jahresbruttogehalt betrgt zwei Drittel der jhrlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bzw. 52 % in sogenannten Mangelberufen.

  • 17Bildung und Beruf in Deutschland

    Sie knnen sich bereits vor der Einreise nach Deutschland Ihren Hoch-schulabschluss anerkennen lassen. Wenn Sie Fragen zur Anerkennung haben, knnen Sie entweder die Hotline des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge unter der Telefonnummer 0049-30-1815-1111 anrufen oder auf der Internetseite des Bundesamtes unter www.bamf.de den Flyer zur Anerkennung auslndischer Abschlsse herunterladen.

    Legen Sie keine Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses oder keine Vergleichbarkeitsprfung vor, greifen die Auslnderbehrden in der Regel bei der Bewertung des Antrages auf die Vorschlge der Zentralstelle fr auslndisches Bildungswesen (bei der Kultusministerkonferenz unter www.anabin.kmk.org) zurck.

    Soweit Sie das erforderliche durchschnittliche Jahresbruttogehalt (siehe oben) erreichen, ist fr Ihre Ttigkeit keine Zustimmung der Bundesagen-tur fr Arbeit erforderlich ( 2 Abs. 1 Nr. 2a BeschV).

    Etwas anderes gilt fr Beschftigungen in sogenannten Mangelberufen. Hierzu zhlen gem 2 Abs. 2 BeschV insbesondere Naturwissenschaft-ler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fach-krfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Absolven-ten dieser Berufe brauchen im Gegensatz zu anderen Hochqualifizierten fr die Aufnahme der Ttigkeit im Rahmen der Blauen Karte EU grund-stzlich die Zustimmung der Bundesagentur fr Arbeit, auer Sie sind im Besitz eines inlndischen Hochschulabschlusses ( 2 Abs.1 Nr. 2b BeschV).

  • 18 Bildung und Beruf in DeutschlandIn

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    ox Welche Vorteile bietet mir die Blaue Karte EU?

    Als Inhaber einer Blauen Karte EU knnen Sie sich in allen EU- Mitgliedstaaten (auer: Vereinigtes Knigreich, Irland und Dnemark) bis zu 90 Tagen ohne Visum aufhalten. Darber hinaus gestattet Ihnen der Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU Aufenthalte bis zu 12 Monaten in einem Drittstaat auerhalb der EU.

    Sind Sie bereits seit mindestens 18 Monaten Inhaber einer Blauen Karte EU eines Mitgliedstaates der EU und mchten nunmehr eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragen, knnen Sie dies innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ihrer Einreise in Deutschland tun. Die Einreise erfolgt visum-frei. Auch Ihre Familienangehrigen knnen ohne ein Visum nach Deutschland einreisen ( 39 Nr. 7 AufenthV).

    Ein weiterer Vorteil der Blauen Karte EU ist, dass sie fr Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, rzte und IT-Fachkrfte mit inlndischem Abschluss sowie in den brigen Berufen auch fr Fachkrfte mit auslndischem Abschluss ohne Zustimmung der Bundesagentur fr Arbeit erteilt werden kann.

    In besonderen Fllen kann auch der unbefristete Aufenthalts-titel nach 19 AufenthG erteilt werden. Zu den Voraussetzun-gen finden Sie Ausfhrungen im Kapitel IV.

    Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem neuen Aufent-haltstitel? Rufen Sie unsere Hotline an unter der Telefon-nummer +49(0)911/943-6390.

    Zustzliche Hinweise knnen Sie auch dem Flyer Blaue Karte EU unter www.bamf.de/blauekarte entnehmen.

    InfoBoxInfoBoxInfoBoxInfoBoxInfoBoxInfoBoxInfoBox

  • 19Bildung und Beruf in Deutschland

    und mchte eine meiner Qualifikation angemessene Ttigkeit aufnehmen, erflle aber die Voraussetzung des Mindesteinkom-mens fr die Blaue Karte EU oder eine andere Voraussetzung nicht (Aufenthaltstitel zur Ausbung einer qualifizierten Be-schftigung nach 18 Abs. 4 AufenthG)

    Sie bekommen als Hochschulabsolvent eine Ihrer Qualifikation angemes-sene Ttigkeit angeboten. Ihr Einkommen liegt aber unter dem oben ge-nannten Mindestgehalt fr den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU. In diesem Fall knnen Sie einen befristeten Aufenthalt nach 18 Abs. 4 AufenthG zur Ausbung einer qualifizierten Beschftigung beantragen.

    2.3 Forscher

    Ich bin

    Forscher

    und mchte eine Forschungsttigkeit an einer staatlich anerkannten Forschungseinrichtung aufnehmen(Aufenthaltstitel nach 20 AufenthG)

    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung kann Ihnen bei Vor-liegen folgender Voraussetzungen erteilt werden:

    Sie haben eine wirksame Aufnahmevereinbarung mit einer vom Bundesamt fr Migration und Flchtlinge anerkannten Forschungseinrichtung abgeschlossen.

    Die Wirksamkeit der Aufnahmevereinbarung ist gem 38f Abs. 2 AufenthV unter anderem abhngig davon, dass das Forschungsvorhaben tatschlich durchgefhrt wird und Ihre spezielle Befhigung dafr nachweisbar ist.

  • 20 Bildung und Beruf in Deutschland

    Die Forschungseinrichtung hat sich verpflichtet Kosten, die nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung durch einen eventuell unerlaubten Aufenthalt beziehungsweise durch eine Abschiebung entstehen knnen, bis zu sechs Monaten zu bernehmen.

    Bei berwiegend aus ffentlichen Mitteln finanzierten For-schungseinrichtungen bedarf es in der Regel keiner Kostenber-nahmeverpflichtung.

    Der Lebensunterhalt ist gem 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 2 Abs. 3 S. 6 AufenthG gesichert, da Sie ber die vorge- schriebenen finanziellen Mittel verfgen.

    Den aktuellen Betrag knnen Sie bei der zustndigen Ausln-derbehrde Ihres zuknftigen Wohnortes erfragen.

    Die Aufenthaltserlaubnis fr Forscher wird fr mindestens ein Jahr erteilt, es sei denn das Forschungsvorhaben ist von krzerer Dauer.

  • 21Bildung und Beruf in Deutschland

    Darf ich nebenbei noch andere Ttigkeiten ausben?

    Gem 20 Abs. 6 AufenthG ist neben der Forschungsttig-keit auch eine Ttigkeit in der Lehre zulssig.

    Welche weiteren Vorteile bietet mir der Aufenthalt aufgrund 20 AufenthG?

    Der Aufenthaltstitel nach 20 AufenthG berechtigt zur Erwerbsttigkeit, wie sie in der Aufnahmevereinbarung be-zeichnet ist. Eine Zustimmung der Bundesagentur fr Arbeit ist damit nicht erforderlich.

    Wurde Ihnen der Aufenthalt nach 20 AufenthG zuerkannt, knnen Sie sich zu Forschungszwecken bis zu drei Monaten auch in anderen Mitgliedstaaten aufhalten, ohne einen geson-derten Aufenthaltstitel beantragen zu mssen.

    Eine Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen, ein Muster fr eine Aufnahmevereinbarung sowie den Flyer Forschungsaufenthalte in Deutschland Informationen zur Einreise und Aufenthalte von Forschern aus Nicht-EU-Staaten knnen Sie ber den Link www.bamf.de/forschungsaufent-halte abrufen.

    InfoBox

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    Info

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  • 22 Bildung und Beruf in Deutschland

    und mchte eine Forschungsttigkeit an einer nicht staatlich anerkannten Forschungseinrichtung aufnehmen(Aufenthaltstitel nach 18 Abs. 2 AufenthG)

    Mchten Sie eine Forschungsttigkeit an einer nicht staatlich anerkann-ten Forschungseinrichtung aufnehmen, haben Sie die Mglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach 18 Abs. 2 AufenthG zu beantragen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Arbeitnehmer.

    Sollten Sie Doktorand sein und Ihr Aufenthalt hauptschlich dem Zwecke der Promotion dienen, haben Sie auch die Mglichkeit, einen Aufenthalts-titel nach 16 AufenthG zu beantragen. Das hat den Vorteil, dass Sie nach Abschluss Ihrer Promotion einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche bis zu 18 Monaten erhalten knnen (vgl. 16 Abs. 4 AufenthG).

    Aber Achtung: Dies gilt grundstzlich nicht, wenn Ihr Aufenthalt haupt-schlich durch Stipendien finanziert wurde und Sie sich zur Rckkehr verpflichtet haben.

    2.4 Selbststndige

    Ich bin

    Selbststndiger

    und mchte als Unternehmer nach Deutschland kommen(Aufenthaltstitel nach 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG)

    Wenn Sie als Unternehmer nach Deutschland kommen mchten, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbung einer selbststndigen T-tigkeit erteilt werden. Dafr muss ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedrfnis bestehen, die Ttigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung muss gesichert sein ( 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

  • 23Bildung und Beruf in Deutschland

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich ins-besondere nach folgenden Kriterien:

    Tragfhigkeit der zu Grunde liegenden Geschftsidee

    Unternehmerische Erfahrungen des Antragstellers

    Hhe des Kapitaleinsatzes

    Auswirkungen auf die Beschftigungs- und Ausbildungssituation

    Beitrag fr Innovation und Forschung

    Einzelheiten erfahren Sie ber die Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum beantragen oder ber die zustndige Auslnderbehrde Ihres zu-knftigen Aufenthaltsortes.

    halte mich bereits in Deutschland auf und mchte eine selbst-stndige Ttigkeit aufnehmen, die im Zusammenhang mit meinem Hochschulstudium steht beziehungsweise mit meiner bisherigen wissenschaftlichen Arbeit (Aufenthaltstitel nach 21 Abs. 2a AufenthG)

    Sie haben ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen? Sie ha-ben als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zur Be-schftigung oder zum Zwecke der Forschung erhalten?

    In diesen Fllen knnen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbung einer selbststndigen Ttigkeit bereits erhalten, wenn die beabsichtigte Ttigkeit einen Zusammenhang mit der Hochschulausbildung oder der bisherigen Ttigkeit als Wissenschaftler oder Forscher erkennen lsst ( 21 Abs. 2a AufenthG).

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbung einer selbststndigen Ttigkeit wird lngstens fr drei Jahre erteilt.

  • 24 Bildung und Beruf in Deutschland

    halte mich bereits in Deutschland mit einem anderen Auf-enthaltstitel als Erwerbsttiger auf und mchte zustzlich eine selbststndige Ttigkeit aufnehmen

    Grundstzlich kann ein Aufenthaltstitel entweder zur Ausbung einer abhngigen Beschftigung oder zur Ausbung einer selbststndigen/frei-beruflichen Ttigkeit erteilt werden.

    Wurde Ihnen bereits eine Aufenthaltserlaubnis fr eine freiberufliche Erwerbsttigkeit erteilt, kann Ihnen die Ausbung einer selbststndigen Ttigkeit gestattet werden, ohne dass es einer neuen Aufenthaltserlaubnis bedarf ( 21Abs. 6 AufenthG). Voraussetzung ist, dass die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen vorliegen oder ihre Erteilung zugesagt wurde.

    2.5 Arbeitssuchende

    Ich bin

    arbeitssuchend

    nachdem ich gerade an einer deutschen Hochschule mein Studium abgeschlossen habe (Aufenthaltstitel nach 16 Abs. 4 AufenthG)

    Sie haben gerade Ihr Studium an einer deutschen Hochschule abge-schlossen? Sie sind auch weiterhin in der Lage, Ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst zu sichern? In diesem Fall kann Ihre Aufenthaltser-laubnis verlngert werden, um im Anschluss an das Studium einen ange-messenen Arbeitsplatz zu finden.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Zeitdauer von insgesamt hchstens 18 Monate verlngert werden. In dieser Zeit sind Sie unbe-schrnkt zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit berechtigt ( 16 Abs. 4 AufenthG).

    und ein im Ausland aufhltiger Hochschulabsolvent(Aufenthaltstitel nach 18c Abs. 1 AufenthG)

  • 25Bildung und Beruf in Deutschland

    Sie wollen einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland finden? Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen in Deutschland anerkannten? Sie haben einen auslndischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist? Ihr Lebensunterhalt in Deutschland ist gesichert?

    Dann haben Sie die Mglichkeit, zur Arbeitsplatzsuche eine Aufenthaltser-laubnis nach 18c AufenthG zu erhalten.

    Dieser Aufenthaltstitel ist auf sechs Monate begrenzt. Eine Verlngerung ist nicht mglich. Fr eine erneute Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatz-suche mssen Sie sich nach Ihrer Ausreise wieder mindestens ebenso solange im Ausland aufhalten, wie Sie sich zuvor zur Arbeitssuche im Bun-desgebiet aufgehalten haben.

    Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

    und ein im Inland aufhltiger Hochschulabsolvent(Aufenthaltstitel nach 18c Abs. 3 AufenthG)

    Sie halten sich bereits in Deutschland auf und wollen einen Ihrer Qualifi-kation entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland finden?

    Wenn Sie die weiteren Voraussetzungen des 18c Abs. 1 AufenthG erfl-len, haben Sie die Mglichkeit, zur Arbeitsplatzsuche eine Aufenthaltser-laubnis nach 18c AufenthG zu erhalten, wenn Sie unmittlebar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bereits in Besitz eines Aufenhaltstitels waren, der Sie zur Erwerbstttigkeit berechtigte ( 18c Abs. 3 AufenthG).

    Auch in diesem Fall ist der Aufenthaltstitel auf sechs Monate begrenzt. Eine Verlngerung ist nicht mglich. Fr eine erneute Aufenthaltserlaub-nis zur Arbeitsplatzsuche mssen Sie sich nach Ihrer Ausreise wieder min-destens ebensolange im Ausland aufhalten, wie Sie sich zuvor zur Arbeits-suche im Bundesgebiet aufghalten haben.

    Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • 26 Bildung und Beruf in Deutschland

    und Absolvent einer Berufsausbildung(Aufenthaltstitel nach 16 Abs. 5b AufenthG)

    Haben Sie erfolgreich eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen im Sinne des 16 Abs. 5a AufenthG, ist es mglich, die Aufenthaltserlaub-nis zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr zu verlngern.

    Die Aufnahme einer Erwerbsttigkeit ist in diesem Zeitraum gestattet ( 16 Abs. 5b AufenthG).

    und Absolvent einer betrieblichen Berufsausbildung(Aufenthaltstitel nach 17 Abs. 3 AufenthG)

    Haben Sie die qualifizierte betriebliche Berufsausbildung erfolgreich ab-geschlossen, ist eine Verlngerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes mglich.

    Die Aufnahme einer Erwerbsttigkeit ist in diesem Zeitraum gestattet ( 17 Abs. 3 AufenthG).

    III

  • 27Bildung und Beruf in Deutschland

    Welche rechtlichen Voraussetzungen mssen beim Nachzug von Familienan-gehrigen erfllt werden?

    1. Nachzug zu einem deutschen Familienangehrigen

    Ich bin

    Familienangehriger.eines Deutschen(Familiennachzug nach 28 AufenthG)

    Die Aufenthaltserlaubnis fr einen Familiennachzug zu einem deutschen Familienangehrigen wird erteilt, wenn Sie

    III

  • 28 Bildung und Beruf in Deutschland

    InfoBox

    Info

    Box

    Ehefrau oder Ehemann

    minderjhriges lediges Kind eines Deutschen oder

    Elternteil eines minderjhrigen ledigen Deutschen (Personensorge) sind.

    Der deutsche Familienangehrige muss seinen gewhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (siehe 28 Abs. 1 S.1 AufenthG).

    2. Nachzug zu einem auslndischen Familienangehrigen

    Ich bin

    Familienangehriger.eines Auslnders (Familiennachzug nach 29 AufenthG)

    Sind Sie Familienangehriger eines Auslnders kann Ihnen zur Herstel-lung beziehungsweise Wahrung der familiren Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Familienange-hriger (zu dem der Familiennachzug stattfindet) im Besitz eines Aufent-haltstitels ist, ber ausreichend Wohnraum verfgt und der Lebensunter-halt gesichert ist.

    Der Aufenthaltstitel von nachziehenden Familienangehrigen berechtigt auch zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit ( 27 Abs. 5 AufenthG).

    Auch eingetragene Lebenspartner knnen von der Mglich-keit des Familiennachzugs Gebrauch machen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfllen ( 27 Abs. 2 Auf-enthG).

  • 29Bildung und Beruf in Deutschland

    Ich bin

    Kind . eines auslndischen Familienangehrigen

    Ich bin ein nachziehendes Kind zu einem auslndischen Familienange-hrigen. In diesem Fall sind an die Erteilung meiner Aufenthaltserlaubnis zustzlich folgende Voraussetzungen geknpft:

    Ich bin nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet,

    Ich habe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet,

    Ich habe zwar das 16. Lebensjahr bereits vollendet ohne meinen Lebensmittelpunkt zusammen mit meinen Eltern nach Deutschland verlegt zu haben. Zudem beherrsche ich die deutsche Sprache und auf Grund meiner Ausbildung und meiner allgemeinen Situation erscheint es als gewhrleistet, dass ich mich in die Lebensverhltnisse in Deutschland ein- fgen kann ( 32 Abs. 1, und 2 AufenthG). Diese Einschrn- kung gilt jedoch nicht, wenn ein Elternteil eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis nach 19 AufenthG oder einen Aufenthaltstitel aus humanitren Grnden ( 26 Abs. 3 bzw. 25 Abs 1 oder 2 AufenthG) besitzt.

    Ich bin

    Ehegatte . eines auslndischen Familienangehrigen

    Sie mchten zu Ihrem auslndischen Ehegatten nach Deutschland ziehen. Die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass

  • 30 Bildung und Beruf in Deutschland

    beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben ( 30 Abs. 1 Nr.1 AufenthG) und

    Sie, als nachziehender Ehegatte, ber deutsche Sprachkennt- nisse einfacher Art verfgen ( 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)

    Ich bin

    Ehegatte.... eines auslndischen Studierenden, Arbeitnehmers oder Selbststndigen

    Ihrem Ehegatten wurde eine Aufenthaltserlaubnis als Studierender, Arbeitnehmer oder Selbststndiger erteilt? Ihre Ehe bestand bereits zu diesem Zeitpunkt? Dann haben auch Sie das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie vorhaben, lnger als ein Jahr in Deutsch-land zu bleiben (siehe 30 Abs. 1 Nr. 3e AufenthG) und die sonstigen Vor-aussetzungen erfllen.

    Ist Ihre Eheschlieung erst erfolgt nachdem Ihrem Ehegatten die Aufent-haltserlaubnis erteilt wurde? Dann kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfllen und Ihr Ehegatte bereits seit zwei Jahren im Besitz einer Aufenthaltser-laubnis ist. Eine Verlngerung dieser Aufenthaltserlaubnis beziehungswei-se die sptere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis darf zudem nicht ausgeschlossen sein (vgl. 30 Abs. 1 Nr. 3d AufenthG).

    Ist Ihr Ehegatte Selbststndiger mssen Sie weder volljhrig sein noch einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, wenn Ihre Ehe bereits bestand, als Ihr Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat ( 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG).

  • 31Bildung und Beruf in Deutschland

    ... eines Inhabers einer Blauen Karte EU, eines Hochqualifizier-ten oder eines Forschers

    Ist Ihr Ehegatte Inhaber einer Blauen Karte EU brauchen Sie als Nach-ziehender keine Deutschkenntnisse nachzuweisen ( 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG).

    Hat Ihre Ehe bereits bestanden, als Ihr Ehegatte seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat, mssen Sie beim Familiennachzug weder volljhrig sein noch einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, wenn Sie mit einem Forscher, Hochqualifizierten oder Inhaber einer Blau-en Karte verheiratet sind ( 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG).

  • 32 Bildung und Beruf in Deutschland

    Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfllen, wenn ich mich dauerhaft in Deutschland aufhalten will?

    1. Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt

    Ich mchte mich zeitlich unbegrenzt niederlassen

    . mit einer Niederlassungserlaubnis nach 9 AufenthG

    Sind Sie seit fnf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis? Dann haben Sie, wenn die brigen Voraussetzungen erfllt sind, Anspruch auf Ertei-

    IV

  • 33Bildung und Beruf in Deutschland

    lung einer Niederlassungserlaubnis ( 9 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG). Die Voraus-setzungen fr eine Niederlassungserlaubnis sind grundstzlich folgende:

    Sie knnen Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme ffentlicher Mittel bestreiten.

    Sie haben mindesten 60 Monate Pflichtbeitrge zur gesetzli- chen Rentenversicherung in Deutschland geleistet.

    Sie verfgen ber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschafts- ordnung sowie der Lebensverhltnisse in Deutschland.

    Eine Erlaubnis zur Beschftigung liegt vor.

    Ihrem Aufenthalt stehen keine Grnde der ffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen.

    Sie verfgen ber ausreichenden Wohnraum fr sich und die mit Ihnen lebenden Familienangehrigen.

    Die Niederlassungserlaubnis berechtigt als unbefristeter Aufenthaltstitel zur Ausbung jeder Erwerbsttigkeit.

    mit einer Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU nach 9a AufenthG

    Halten Sie sich seit fnf Jahren mit einem Aufenthaltstitel im Bundesge-biet auf und erfllen die nachfolgenden Voraussetzungen, haben Sie einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

    Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Angehrigen ist durch feste und regelmige Einknfte gesichert.

    Sie verfgen ber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

  • 34 Bildung und Beruf in Deutschland

    Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschafts- ordnung sowie der Lebensverhltnisse in Deutschland.

    Ihrem Aufenthalt stehen keine Grnde der ffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen.

    Sie verfgen ber ausreichenden Wohnraum fr sich und die mit Ihnen lebenden Familienangehrigen.

    Auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU berechtigt als unbefristeter Aufenthaltstitel zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit.

    2. Begnstigte Personenkreise

    Krzere Fristen bestehen jedoch fr Sie

    als Absolvent einer deutschen Hochschule(Niederlassungserlaubnis nach 18b AufenthG)

    Sie haben bereits nach zwei Jahren einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ( 18b AufenthG), wenn

    Sie einen deutschen Hochschulabschluss und

    einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz haben,

    Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschftigung, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbung einer selbststndigen Ttigkeit besitzen,

    Sie nachweisen knnen, dass Sie 24 Monate Rentenversiche- rungsbeitrge geleistet haben.

    Sprachkenntnisse sind grundstzlich ntig (Niveau B1, vergleiche 18b Nr. 4 in Verbindung mit 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 in Verbindung mit 2 Abs. 10 AufenthG). Ausnahmen sind mglich ( 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 AufenthG).

  • 35Bildung und Beruf in Deutschland

    als Hochqualifizierter(Niederlassungserlaubnis nach 19 AufenthG)

    Hochqualifizierte knnen sofort eine Niederlassungserlaubnis zur Aus-bung einer Erwerbsttigkeit unter nachfolgenden Voraussetzungen erhalten:

    Als hochqualifiziert im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten Sie beispiels-weise als Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, als Lehrperson oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Position (dies sind Regelbeispiele).

    Sind Sie hochqualifiziert im vorgenannten Sinne, so mssen Sie zudem ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen. Der Nachweis eines Mindestge-haltes ist nicht erforderlich. Sie mssen aber nachweisen, dass Ihr Lebens-unterhalt in Deutschland ohne staatliche Hilfe gewhrleistet ist.

    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach 19 AufenthG fr Hochqualifi-zierte bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur fr Arbeit.

    als Inhaber einer Blauen Karte EU (Niederlassungserlaubnis nach 19a Abs. 6 AufenthG)

    Sind Sie Inhaber einer Blauen Karte EU haben Sie nach 33 Monaten hoch-qualifizierter Beschftigung Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungs-erlaubnis, soweit alle geforderten Voraussetzungen vorliegen (unter ande-rem Einzahlung von Beitrgen in eine gesetzliche Rentenversicherung).

    Soweit Sie ber ausreichende Kenntnisse (Stufe B1) der deutschen Sprache verfgen, wird Ihnen die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Mona-ten hochqualifizierter Beschftigung erteilt ( 19a Abs. 6 Satz 3 AufenthG). Auch in diesem Fall mssen Sie fr den genannten Zeitraum in die Alters-versorgung eingezahlt haben.

  • 36 Bildung und Beruf in Deutschland

    als Selbststndiger (Niederlassungserlaubnis nach 21 Abs. 4 AufenthG)

    Als Selbststndiger knnen Sie nach drei Jahren eine Niederlassungser-laubnis erhalten, wenn Sie Ihre Geschftsidee erfolgreich verwirklicht haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist ( 21 Abs. 4 AufenthG).

    als Familienangehriger eines Deutschen (Niederlassungserlaubnis gem 28 Abs. 2 AufenthG)

    Sind Sie Familienangehriger eines Deutschen wird Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis nach 28 Abs. 2 AufenthG erteilt, wenn

    Sie bereits drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind,

    die familire Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht,

    kein Ausweisungsgrund vorliegt und

    Sie sich auf einfache Art in der deutschen Sprache verstndi gen knnen.

    Weitere Hinweise rund um das Thema Erwerbsmigration finden Sie auf folgenden Internetseiten:

  • 37Bildung und Beruf in Deutschland

    www.bamf.de

    www.make-it-in-germany.com

    Haben Sie weitere Fragen? Sie knnen sich gerne auch an unseren Brgerservice wenden:

    Telefon: +49 (0) 911-943-6390

    Email: [email protected]

  • Impressum

    Herausgeber: Bundesamt fr Migration und FlchtlingeFrankenstrae 210 90461 Nrnberg

    E-Mail: [email protected]: www.bamf.de

    Stand:Januar 2015

    Layout:Gertraude Wichtrey

    Bildnachweis: Torsten Hoenig

    Diese Druckschrift wird im Rahmen der ffentlichkeitsarbeit des Bundes-amtes fr Migration und Flchtlinge kostenlos herausgegeben. Fr nichtge-werbliche Zwecke sind Vervielfltigungen und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangaben gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, ber elektronische Systeme oder Datentrger bedarf der vor-herigen Zustimmung des Bundesamtes. Alle brigen Rechte bleiben vorbe-halten.