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BIO IN DER KELLEREI Inhaltsverzeichnis Hintergrundinformationen....................................2 Methodisch-didaktische Hinweise.............................3 Rahmenlehrplanbezug.......................................3 Kompetenzziele............................................3 Unterrichtsskizze.........................................3 Zeitaufwand für die Unterrichtsdurchführung...............4 Materialien für die Unterrichtsdurchführung...............4 Ideen und Anregungen......................................4 Literatur und Links.........................................5 Interessantes auf oekolandbau.de..........................5 aid-Medien................................................5 Weblinks..................................................6 Arbeitsmaterial.............................................6 Sachtext T 1: Auszug aus der EU-Öko-Basisverordnung......7 Sachtext T 2: Auszug aus den Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau..................................9 Arbeitsauftrag A 1: Der Standort des Weinbergs...........10 Arbeitsauftrag A 2: Pilzwiderstandsfähige Sorten – eine Alternative?.............................................12 Sachtext T 3: Beispiel-Sorten und ihre Eigenschaften.....14 Impressum..................................................15

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BIO IN DER KELLEREI

InhaltsverzeichnisHintergrundinformationen.........................................................................................2

Methodisch-didaktische Hinweise............................................................................3

Rahmenlehrplanbezug.........................................................................................3

Kompetenzziele....................................................................................................3

Unterrichtsskizze..................................................................................................3

Zeitaufwand für die Unterrichtsdurchführung........................................................4

Materialien für die Unterrichtsdurchführung..........................................................4

Ideen und Anregungen.........................................................................................4

Literatur und Links....................................................................................................5

Interessantes auf oekolandbau.de........................................................................5

aid-Medien............................................................................................................5

Weblinks...............................................................................................................6

Arbeitsmaterial.........................................................................................................6

Sachtext T 1: Auszug aus der EU-Öko-Basisverordnung....................................7

Sachtext T 2: Auszug aus den Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau................................................................................................................9

Arbeitsauftrag A 1: Der Standort des Weinbergs................................................10

Arbeitsauftrag A 2: Pilzwiderstandsfähige Sorten – eine Alternative?...............12

Sachtext T 3: Beispiel-Sorten und ihre Eigenschaften........................................14

Impressum.............................................................................................................15

BIO IN DER KELLEREI

Hintergrundinformationen Trauben aus ökologisch wirtschaftenden Weinbaubetrieben, die vor dem Jahrgang 2012 geerntet wurden, durften zu „Wein aus biologisch erzeugten Trauben“ verarbeitet werden. Die Bezeichnung macht deutlich: Die ökologischen Prinzipien mussten im Weinberg erfüllt werden, also bei der Erzeugung der Trauben. Die Winzerin oder der Winzer muss die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau berücksichtigen. Insbesondere bei Düngung, Pflanzenschutz und Umweltschutz gibt es hier genaue Anweisungen. Ein Großteil der im konventionellen Bereich zugelassenen Mittel und Methoden dürfen im ökologischen Weinbau nicht eingesetzt werden.Die Arbeit in der Kellerei blieb außen vor, hierzu gab es bis dato keine genauen Rechtsvorschriften.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 203/2012 am1. August 2012, gelten die neuen Durchführungsbestimmungen für die Öko-Weinbereitung. So dürfen Weine nun als „Biowein/Ökowein“ vermarktet werden, wenn in allen Produktionsabschnitten die EU-Rechtsvorschriften eingehalten werden. Sie müssen dann auch das EU-Bio-Logo tragen. Diese Verordnung bestimmt erstmalig die kellerwirtschaftlichen Richtlinien bei der Ökoweinbereitung. In einer Änderungsverordnung wurde daher den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Weinbau ein neues Kapitel hinzugefügt. Die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen sind:

Beim Einsatz von Schwefeldioxid sind neue Grenzwerte zu berücksichtigen. Eine mögliche Erhöhung können die EU-Mitgliedsstaaten zum Beispiel aufgrund extremer Witterungsbedingungen erlassen.

Zucker und rektifiziertes Traubenmostkonzentrat müssen aus ökologischer Produktion stammen und zertifiziert sein.

Bei den Zusatz- und Behandlungsstoffen dürfen nur die in Anhang VIIIa der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführten Produkte eingesetzt werden. Auch diese müssen, soweit möglich aus ökologischem Anbau stammen.

Ab der Ernte 2012 sind einige Verfahren und Behandlungsstoffe für Bioweine verboten. Das bedeutet auch, dass diese Behandlungsstoffe nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen, beziehungsweise bei Kellereien oder Genossenschaften getrennt gelagert werden müssen.

Mehr zum Thema ökologischer Weinbau finden Sie im Ökolandbau-Portal unter www.oekolandbau.de/erzeuger/pflanzenbau/spez/ieller-pflanzenbau/weinbau.

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Alles Wichtige zum Ökolandbau ist auch in der Datei „Der ökologische Weinbau – Fachinfos zum Einstieg“ unter www.oekolandbau.de Lehrer Unterrichtsmaterialien Berufs- und Fachschulen Agrarwirtschaft zu finden.

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Methodisch-didaktische Hinweise

Rahmenlehrplanbezug

In der Berufsschule kann die Einheit im Rahmen der folgenden Lerngebiete des Rahmenlehrplans zur Berufsausbildung zur Winzerin/zum Winzer durchgeführt werden:

2. Ausbildungsjahr:

1. Lerngebiet: Most behandeln und vergären

3. Ausbildungsjahr:

6. Lerngebiet: Jungweine behandeln

7. Lerngebiet: Weine füllfertig machen und abfüllen

9. Lerngebiet: Weine prüfen und kennzeichnen

Auch die Durchführung im Fachschulunterricht ist möglich.

Kompetenzziele

Die Schülerinnen und Schüler …

lernen den Umgang mit Gesetzestexten.

setzen sich mit aktuellen Entwicklungen im Weinrecht auseinander.

können die Verordnungen nennen, die die kellerwirtschaftlichen Maßnahmen regeln.

Unterrichtsskizze

Aufgrund des modularen Konzepts der Unterrichtseinheit können die einzelnen Module auch in veränderter Reihenfolge eingesetzt werden. Dies ist abhängig von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler. Die Arbeitsaufträge können sowohl, wie hier vorgestellt als ein Block, als auch einzeln integriert in die oben genannten Lerngebiete durchgeführt werden. Die Durchführung als Block hat den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler sich intensiv mit der ökologischen Weinbereitung auseinander setzen können, durch das Aufgreifen des Themas in allen passenden Lerngebieten wiederum bleibt es länger präsent.

Einstieg

Der Einstieg in die Unterrichtssequenz kann mit Folie F 1 erfolgen. Anhand des Fotos sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Vermutungen äußern, wann Wein als „Biowein“ gekennzeichnet werden darf. Die gesammelten Aspekte sollten an der Tafel festgehalten werden. Hierbei wird nach den Bedingungen für die Arbeit im Weinberg und in der Kellerei unterschieden. Voraussichtlich werden die Schülerinnen und Schüler für die erste Kategorie mehr Punkte finden als für die zweite, weshalb dieses Thema im Folgenden intensiviert wird.

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BIO IN DER KELLEREI

Vertiefende Informationen zur Kennzeichnung von Bioprodukten sind im Ökolandbau-Portal abrufbar: www.oekolandbau.de/verarbeiter/verpackung-und-kennzeichnung undwww.oekolandbau.de/verbraucher/wissen/einsteigerfragen/wie-erkenne-ich-biolebensmittel.

Erarbeitung

In Gruppenarbeit befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Aspekten der ökologischen Kellerei (Arbeitsaufträge A 1 bis A 3). Basierend auf den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erarbeiten sie

die Verwendung bestimmter Stoffe und Erzeugnisse (EG Nr. 889/2009, Artikel 29c),

die önologischen Verfahren (EG Nr. 889/2009, Artikel 29d) und

die Ziele des Ökolandbaus (EG Nr. 834/2007, Artikel 3 bis 6).

Die vollständigen EU-Gesetzestexte zum Ökolandbau können im Ökolandbau-Portal herunter geladen werden: www.oekolandbau.de/erzeuger/grundlagen/rechtliche-grundlagen/gesetze-und-verordnungen.

Da der Umgang mit Gesetztexten für viele Schülerinnen und Schüler ungewohnt und daher kompliziert ist, kann als Ergänzung die Broschüre „EU-Verordnung ökologischer Landbau“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Hier werden die einzelnen Paragraphen leicht verständlich erläutert. Die Broschüre kann über folgenden Link kostenlos heruntergeladen werden: www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/oekologischer_landbau/eu_verordnung/index.php .

Hilfestellung bietet auch der Sachtext T 1, der eine Kurzübersicht zu den in der Verordnung genannten anderen Gesetzen liefert.

Zur vertiefenden Recherche sollte das Kapitel „Literatur und Links“ den Schülerinnen und Schülern vorliegen.

Sicherung

Zur Sicherung der Arbeitsergebnisse fassen die Schülerinnen und Schüler diese in Form von Plakaten für eine Wandzeitung zusammen.

Zeitaufwand für die Unterrichtsdurchführung

In Abhängigkeit vom Wissensstand der Schülerinnen und Schüler etwa drei bis vier Unterrichtseinheiten (bei 45-Minuten-Takt), gegebenenfalls zuzüglich der Zeit, die die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie am Sicherungsauftrag arbeiten.

Materialien für die Unterrichtsdurchführung

Kopien der Sachtexte und Arbeitsaufträge in ausreichender Anzahl

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BIO IN DER KELLEREI

Computer mit Internetzugang

Fachbücher und fachspezifische Nachschlagewerke

Ideen und Anregungen

Der Bundesverband Ökologischer Weinbau bietet verschiedene Kurzfilme an, die einen guten Einstieg in die ökologische Weinproduktion bieten. Sie können unter www.ecovin.de angeschaut werden.

Interessant ist ein Vergleich des Weinrechts mit den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (www.oekolandbau.de/erzeuger/grundlagen/rechtliche-grundlagen/gesetze-und-verordnungen) und den Richtlinien des Bundesverbands Ökologischer Weinbau (www.ecovin.de) im Hinblick auf die Kellerwirtschaft. Hierbei können Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden.

Unter www.aid.de/lernen/ausbildung_agrarbereich_winzer.php stehen viele Leittexte für die berufliche Ausbildung zur Winzerin/zum Winzer zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Literatur und Links

Interessantes auf oekolandbau.de

Prinzipien des Ökolandbauswww.oekolandbau.de/erzeuger/grundlagen/hintergruende/prinzipien-des-oekolandbaus

Gesetze und Verordnungenwww.oekolandbau.de/erzeuger/grundlagen/rechtliche-grundlagen/gesetze-und-verordnungen

Ökologischer Weinbauwww.oekolandbau.de/erzeuger/pflanzenbau/spezieller-pflanzenbau/weinbau

aid-Medien

Berufsbildung im Weinbau – Ausbildung, Fortbildung, Studium (Heft)www.aid-medienshop.de, Bestellnummer: 1276, Preis: 2,50 EUR

Das Weinrecht 2014 (Heft)www.aid-medienshop.de, Bestellnummer: 1116, Preis: 2,50 EUR

Ökologischer Landbau – Grundlagen und Praxis (Heft)www.aid-medienshop.de, Bestellnummer: 1070, Preis: 3,50 EUR

Ökologischer Landbau – Grundlagen und Praxis (Video-DVD)www.aid-medienshop.de, Bestellnummer: 7511, Preis: 15,50 EUR

Weblinks

Bundesverband Ökologischer Weinbauwww.ecovin.de

Eco-consult: Ausführliche Informationen zur neuen Durchführungsbestimmungwww.eco-consult.net/Kellerwirtschaftliche%20Richtlinien%20verabschiedet%20(2).pdf

Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau Rheinland-Pflanz: Ökologischer Weinbau www.dlr-rnh.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=C8V0WH7Z95&p1=ZPK4QNIW7P&p3=65A968VORS&p4=TT6A030J05

Infodienst Landwirtschaft, Baden-Württemberg: Ökologischer Weinbauwww.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Landwirtschaft,Lde/Startseite/Oekolandbau/Weinbau_Oekolandbau

Broschüre zur EU-Verordnung Ökologischer Landbau, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/oekologischer_landbau/eu_verordnung/index.php

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BIO IN DER KELLEREI

ArbeitsmaterialEinstieg

Folie F 1: Wann ist Wein „Bio“?................................................................................7

Erarbeitung

Sachtext T 2: Verordnungen in der Übersicht.........................................................7

Arbeitsauftrag A 1: Verwendung bestimmter Stoffe und Erzeugnisse bei der ökologischen Weinbereitung....................................................................................9

Arbeitsauftrag A 2: Önologische Verfahren bei der ökologischen Weinbereitung. .10

Arbeitsauftrag A 3: Ziele des Ökolandbaus............................................................11

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Hinweis

Diese Materialien sind auf unserer Internetseite sowohl als Word- als auch als barrierefreie PDF-Datei zu finden.

F 1 BIO IN DER KELLEREI

Folie F 1: Wann ist Wein „Bio“?

F 1 BIO IN DER KELLEREI

Etiketten für die Vorder- und Rückseite einer Schaumweinflasche

F 1 BIO IN DER KELLEREI

Quelle: Franz Pfeifhofer, Südtirol

T 1 BIO IN DER KELLEREI

Sachtext T 1: Verordnungen in der Übersicht

Die gesetzlichen Neuregelungen für Biowein nehmen an vielen Stellen Bezug auf andere Verordnungen. Die Tabelle stellt diese in Kurzform dar.

EG-Nummer

Name der Verordnung Um was geht’s?

(EG) Nr. 1234/2007

Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sonder-vorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Verordnung regelt die Vermarktung von für Fleisch, Eiern, Wein, Gemüse und Obst und viele anderen Lebensmittel.

(EG) Nr. 479/2008

Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein

Die Verordnung erläutert unter anderem die Finanzrahmen zur Förderung des Weinbaus, Rodungsregelungen für Rebflächen und Klassifizierung der Weinbauerzeugnisse.

(EG) Nr. 606/2009

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbauerzeugnis-kategorien, der oenologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen

Die Verordnung regelt die genaue Anwendung Verordnung 479/2008. Hier werden beispielsweise oenologische Verfahren genau beschrieben.

(EG) Nr. 607/2009

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

Die Verordnung regelt die genaue Anwendung der Verordnung 479/2008. Sie beschreibt detailliert die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen.

(EG) Nr. 834/2007

Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

Die Verordnung erläutert Ziele und Prinzipien des Ökolandbaus und macht Vorschriften zur ökologischen Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung.

(EG) Nr. 889/2008

Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/ biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Die Verordnung regelt die genaue Anwendung der Verordnung 834/2007, sie gibt zum Beispiel vor, welche Stoffe und Verfahren bei der Erzeugung von Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

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T 1 BIO IN DER KELLEREI

(EG) Nr. 203/2012

Durchführungsverordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungs-vorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 hinsichtlich der Durchführungsvorschriften für ökologischen/biologischen Wein

Die Verordnung ergänzt die Durchführungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 um besondere Regelungen für Biowein.

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A 1 BIO IN DER KELLEREI

Arbeitsauftrag A 1:Verwendung bestimmter Stoffe und Erzeugnisse bei der ökologischen Weinbereitung

Aufgaben

1) Lesen Sie in den Durchführungsvorschriften für die ökologische Produktion (EG Nr. 889/2008) den Artikel 29c. Fassen Sie die wichtigsten Aussagen zusammen.

2) Vergleichen Sie die zugelassenen Stoffe und Erzeugnisse der ökologischen mit den Vorgaben für die konventionelle Produktion. Gehen Sie dabei auch auf unterschiedliche Grenzwerte ein und leiten Sie daraus Besonderheiten einer ökologischen Produktion im Bereich der Kellerwirtschaft ab.

3) Ziehen Sie Bilanz: Welche der im letzten Jahr angewendeten Stoffe und Erzeugnisse dürften im Falle einer angestrebten Biozertifizierung Ihres Ausbildungsbetriebs so nicht mehr verwendet werden? Welche Alternativen gibt es? Sammeln Sie auch Ideen, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

4) Stellen Sie Ihre Arbeitsergebnisse auf einem, oder bei Bedarf mehreren, Plakaten anschaulich dar. Verwenden Sie statt umfangreichen Texten vorzugsweise Bilder und Grafiken.

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A 2BIO IN DER KELLEREI

Arbeitsauftrag A 2:Önologische Verfahren bei der ökologischen Weinbereitung

Aufgaben

1) Lesen Sie in den Durchführungsvorschriften für die ökologische Produktion (EG Nr. 889/2008) den Artikel 29d. Fassen Sie die wichtigsten Aussagen zusammen.

2) Vergleichen Sie die zugelassenen oenologischen Verfahren der ökologischen mit den Vorgaben für die konventionelle Produktion. Gehen Sie dabei auf unterschiedliche zugelassene Verfahren und auf unterschiedliche Grenzwerte ein und leiten Sie daraus Besonderheiten einer ökologischen Produktion im Bereich der Kellerwirtschaft ab.

3) Ziehen Sie Bilanz: Welche der im letzten Jahr angewendeten oenologischen Verfahren dürften im Falle einer angestrebten Biozertifizierung Ihres Ausbildungsbetriebs so nicht mehr verwendet werden? Welche Alternativen gibt es? Sammeln Sie auch Ideen, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

4) Stellen Sie Ihre Arbeitsergebnisse auf einem, oder bei Bedarf mehreren, Plakaten anschaulich dar. Verwenden Sie statt umfangreichen Texten vorzugsweise Bilder und Grafiken.

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A 3 BIO IN DER KELLEREI

Arbeitsauftrag A 3:Ziele des Ökolandbaus

Aufgaben

1) Lesen Sie in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG Nr. 834/2007) die Artikel 3 bis 6. Fassen Sie die weinbaurelevanten Aussagen zu den Zielen und Prinzipien des Ökolandbaus zusammen.

2) Ziehen Sie Bilanz: Wie nah steht Ihr Ausbildungsbetrieb bereits den ökologischen Prinzipien? Welche grundsätzlichen Maßnahmen müssten im Falle einer angestrebten Biozertifizierung Ihres Ausbildungsbetriebs aufgegeben werden, was müsste verändert werden? Welche Alternativen gibt es? Sammeln Sie auch Ideen, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

Stellen Sie Ihre Arbeitsergebnisse auf einem oder bei Bedarf mehreren Plakaten anschaulich dar. Verwenden Sie statt umfangreichen Texten vorzugsweise Bilder und Grafiken.

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BIO IN DER KELLEREI

ImpressumHerausgeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)Deichmanns Aue 2953179 Bonn

aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. (aid)Heilsbachstraße 1653123 Bonn

Text J. Weinand (Ursprungstexte)Sandra Thiele, aid (Neutexte, Überarbeitung)

Redaktion Sandra Thiele, aidDr. Martin Heil, aid

Bilder Titelbild: © BLE, Bonn/Thomas Stephan

Grafik Arnout van Son (Piktogramme, Kopf- und Fußzeilen)

Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an den Inhalten der PDF- und Word-Dokumente liegen ausschließlich beim Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und beim aid infodienst e. V. (aid). Die Bearbeitung der Inhalte (Text und Grafik) dieser Dateien für die eigene Unterrichtsplanung ist unter Wahrung der Urheberrechte erlaubt. Für die von Lehrkräften bearbeiteten Inhalte übernehmen BÖLN und aid keine Haftung.

Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags im Rahmen des Bundesprogramm

Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN, www.bundesprogramm.de).

UN-Dekaden-Maßnahme

Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft ist mit seinen Maßnahmen und Projekten im Bereich Forschung und Information im Rahmen der UN-Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" als offizielle Maßnahme ausgezeichnet.

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