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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4) GUV-Informationen Theorie und Praxis der Prävention Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien Einführung für Studierende

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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen LaboratorienEinführung für Studierende

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Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.

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Herausgeber:Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

in Zusammenarbeit mit derGesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der Berufsgenossenschaftder Chemischen Industrie (BG Chemie).

© März 20067. überarbeitete AuflageAlle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise,nur mit vorheriger Genehmigung des Herausgebers.

Laufende Aktualisierung: AK Gefahrstoffe des BUK

Zu beziehen unter Bestell-Nr. GUV-I 8553 vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe letzte Umschlagseite innen.

In der Schriftenreihe des Bundesverbandes der Unfallkassen „Theorie und Praxis der Prävention“ verfügbare Titel:

Bestell-Nr. TitelGUV-I 8551 Sicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen DienstGUV-I 652 Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte

der HaustechnikGUV-I 8552 Sicheres Abfertigen von FlugzeugenGUV-I 8553 Sicheres Arbeiten in chemischen LaboratorienGUV-I 8554 Sicherheit im FeuerwehrhausGUV-I 8555 Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen

DienstesGUV-I 8556 Sichere Waldarbeit und BaumpflegeGUV-I 8557 Bewegen von PatientenGUV-I 8558 Sicherer Feuerwehr-DienstGUV-I 8559 Hautkrankheiten und HautschutzGUV-I 8560 Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten von Veranstaltungs- und

Produktionsstätten für szenische DarstellungGUV-I 8561 Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Bauhof

Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle HamburgBerliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lan-desgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe,Salzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf,Postanschrift: 40195 Düsseldorf,Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.

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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen Laboratorien

Einführung für Studierende

Ausgabe März 2006

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Inhaltsverzeichnis

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Seite

1 Einführung in das sichereArbeiten 6

2 Vor dem Praktikumsbeginn 9

2.1 Wo sich wichtige Anlagenund Hilfsmittel befinden 9

2.2 Wie man sich über gefährlicheEigenschaften von Stoffen undsicherheitstechnische Kenn-größen informiert 10

2.3 Was man grundsätzlichwissen und beachten muss 12

2.3.1 Körperschutz undArbeitskleidung 12

2.3.2 Anwesenheit am Arbeitsplatz 13

2.3.3 Essen, Trinken und Rauchen 13

2.3.4 Reinigung und vorbeugendeHautpflege 13

3 Der Umgang mit Chemikalien 14

3.1 Rechtsgrundlagen:Chemikaliengesetz undGefahrstoffverordnung 14

3.2 Lagerung und Transport 16

3.3 Entnahme und Umfüllen 17

3.4 Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen beim Experimentieren 21

3.5 Vorsichtsmaßnahmen beimExperimentieren mit speziellen Chemikalien 24

Seite

4 Chemische Apparaturen 26

4.1 Umgang mit Laborglas 26

4.2 Aufbau von Apparaturen 27

4.3 Beheizen von Apparaturen 28

4.4 Kühlen 30

4.5 Spezielle Hinweise 31

4.6 Besondere Arbeitsmethoden 31

4.6.1 Arbeit unter vermindertem Druck 31

4.6.2 Arbeiten mit Gasen 33

4.6.3 Druckgasflaschen 33

4.6.4 Arbeiten mit Autoklaven 36

4.6.5 Arbeiten mit Einschmelzrohren 38

5 Reinigen und Entsorgen 39

5.1 Reinigen von Glasgeräten 39

5.2 Entsorgung von Laborabfällen 39

5.3 Kleinstmengenbeseitigung 40

6 Brand- und Explosionsgefahren 43

6.1 Brennbare Flüssigkeiten 43

6.2 Selbstentzündliche Stoffe 45

6.3 ExplosionsgefährlicheSubstanzen und Gemische 45

6.4 Exotherme Reaktionen 46

6.5 Zersetzungsreaktionen 47

6.6 Brandschutz in Laboratorien 48

7 Arbeiten mit elektrischenBetriebsmitteln 50

7.1 Unfälle mit Strom 50

7.2 Physiologische Wirkungvon elektrischen Strömen 51

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GUV-I 8553

Seite

8 Arbeiten mit Strahlung 52

8.1 Arbeiten mit radioaktiven Stoffen 52

8.1.1 Regeln für den Umgangmit radioaktiven Stoffen 52

8.1.2 Schutz gegen äußereBestrahlung 52

8.1.3 Schutz gegen innereBestrahlung 53

8.1.4 Schutz vor Kontamination 54

8.2 Arbeiten mit Röntgenstrahlen 55

8.3 Arbeiten mit intensiven Licht-quellen, z.B. Laserstrahlen 55

9 Gefahren für die Gesundheit 56

9.1 Allgemeine Toxikologiechemischer Arbeitsstoffe 56

9.1.1 Verlauf von Vergiftungen 57

9.2 Schicksal von Schadstoffenim Organismus 58

9.2.1 Exposition und Aufnahmewege 58

9.2.2 Verteilung im Organismus 58

9.2.3 Metabolismus 59

9.2.4 Elimination 59

9.3 Wirkungen von Schadstoffen 61

9.3.1 Ätz- und Reizgase 61

9.3.2 Gase als Blut-, Zell- undNervengifte 61

9.3.3 Erstickende Gase 62

9.3.4 Säuren und Laugen 63

9.3.5 Lösemittel 63

9.3.6 Stäube 63

Seite

9.3.7 Arbeitsplatzgrenzwerte 64

9.4 Krebserzeugende, erbgut-verändernde und fort-pflanzungsgefährdende Stoffe 65

9.4.1 Rechtsgrundlagen 65

9.4.2 Wichtige Stoffklassenkrebserzeugender bzw.krebsverdächtiger Substanzen 67

9.4.3 Biochemische Wirkungvon krebserzeugenden Stoffen 67

9.4.4 Sicherheitsmaßnahmen beimUmgang mit krebserzeugen-den und erbgutveränderndenStoffen 68

10 Atemschutz 70

10.1 Physiologische Grundlagender Atmung 70

10.2 Bereiche des Atemschutzes 70

10.3 Filtergeräte 70

10.4 Pressluftatmer 75

11 Erste Hilfe bei Chemieunfällen 76

11.1 Allgemeine Maßnahmen 76

11.2 Sofortmaßnahmen derErsten Hilfe 76

11.3 Häufig vorkommende Gefahr-stoffe, deren Gesundheits-gefahren und Maßnahmenzur Ersten Hilfe 80

11.4 Sofortmaßnahmen bei Unfällen 85

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Seite

Anhang A

Verzeichnis krebserzeugender,erbgutverändernder oderfortpflanzungsgefährdender Stoffe (KMR-Verzeichnis) 86

Anhang B

Einteilung organischer Verbindungen mit einem Siedepunkt � 65 °C(Niedrigsieder) in Filtergruppen 112

Anhang C

Gefahrensymbole undGefahrenbezeichnungen

Hinweise auf besondereGefahren (R-Sätze)

Sicherheitsratschläge (S-Sätze) 114

Seite

Anhang D

Literatur zur Sicherheit inLaboratorien und zu dengefährlichen Eigenschaftenchemischer Arbeitsstoffe 122

Anhang E

Stichwortverzeichnis 127

Formblatt

Sofortmaßnahmen bei Unfällen 130

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Einführung in dassichere Arbeiten

Sicherheit im chemischenLaboratorium 1939:

„Etwa 30 von uns ... waren im zweitenStudienjahr in das Labor für qualitativeAnalysen aufgenommen worden. Wir hat-ten den geräumigen rauchgeschwärzten,dunklen Saal betreten wie jemand, derbeim Betreten des Gotteshauses bedacht-sam seine Schritte setzt ... Auch hierhatte niemand viele Worte verloren, umuns beizubringen, wie man sich vorSäuren, ätzenden Stoffen, Bränden undExplosionen schützt: Bei den am Institutherrschenden rauhen Sitten verließ mansich offenbar darauf, daß die natürlicheAuslese ihr Werk tun und diejenigen vonuns auserwählen würde, die zum physi-schen und beruflichen Überleben ammeisten geeignet waren. Es gab nur we-nige Absaugevorrichtungen; ein jedersetzte gewissenhaft, so wie es das Lehr-buch vorschreibt, bei der systematischenAnalyse eine reichliche Dosis Salzsäureund Ammoniak frei, so daß das Laborständig mit dichtem weißen Nebel aus

Ammoniumchlorid erfüllt war, der sich anden Fensterscheiben in winzigen glitzern-den Kristallen niederschlug. In den Raummit dem Schwefelwasserstoff, in demeine mörderische Luft herrschte, zogensich Paare zurück, die allein sein wollten,oder Einzelgänger, um ihr Vesperbrot zuessen.“(Primo Levi: Das Periodische System, Carl Hanser Verlag.)

Der Chemiker erwirbt im Laufe seinerAusbildung und Berufstätigkeit heutevielfältige Kenntnisse und Erfahrungenüber die Gefahren und Risiken, die mitseiner Tätigkeit und den von ihm undseinen Kollegen entwickelten Produktenverbunden sind. Das daraus entstehendeSicherheitsbewusstsein ist Bestandteilseines Berufsethos. Die auf dem Gebietder Sicherheit erworbenen Fertigkeitenund Kenntnisse sind ebenso wichtig wiediejenigen, die komplexe wissenschaft-liche Zusammenhänge oder neuestetechnische Entwicklungen betreffen.

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Ein wichtiges Ziel des Studiums ist daher,Chemiker auszubilden, die

● den sicheren und gefahrlosen Umgangmit Chemikalien beherrschen unddaher

● sich selbst und ihre Kollegen undMitarbeiter vor Gefahren schützen,

● verantwortlich gegenüber der All-gemeinheit und der Umwelt handeln,

● mögliche Gefahren bei der Verwendungvon Chemieprodukten durch den Ver-braucher erkennen und durch Anwei-sungen vermeidbar machen.

Mit dem Wissen verbindet sich die Ver-pflichtung, nicht nur im oben genanntenSinne zu handeln, sondern auch derÖffentlichkeit zu zeigen, dass ein sichererund gefahrloser Umgang mit Chemikalienmöglich ist und praktiziert wird und dasseine sichere Anwendung von Chemie-produkten durch den Verbraucher garan-tiert ist, wenn die Anweisungen für ihreBenutzung eingehalten werden. DieUnfallstatistik der Unfallversicherungs-

träger zeigt den Erfolg konsequent einge-haltener Sicherheitsbestimmungen.

Zwar wird der Sicherheitsbereich in derberuflichen Tätigkeit des Chemikersdurch zahlreiche Gesetze, Verordnungen,Vorschriften und Richtlinien weitgehendgeregelt, doch geht ein auf soliderFachkenntnis beruhendes Sicherheits-bewusstsein weit darüber hinaus. Sicher-heitsbewusstsein kann und muss deshalberworben und erlernt werden wie alleanderen Fachkenntnisse auch. Für denChemiestudierenden beginnt dies mit denchemischen Praktika und den erstenchemischen Experimenten.

Unfallverhütung als selbst gestellte Auf-gabe in persönlicher Verantwortung istein Ziel der Ausbildung. Es ist besonderswichtig, da der Chemiker spätestensdann, wenn er in der Industrie oder ander Hochschule als Vorgesetzter Mit-arbeitern Weisungen zu erteilen hat,Verantwortung für das sichere Arbeitendieser Menschen übernimmt und gege-benenfalls auch straf- und zivilrechtlicheKonsequenzen zu tragen hat.

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Die Untersuchung von Tausenden vonArbeitsunfällen in Laboratorien undProduktionsbetrieben hat ergeben, dassderen Ursachen nur zu einem kleinen Teilin technischen Mängeln, überwiegendaber, d.h. in etwa 85% der Fälle, inmenschlichem Fehlverhalten zu suchensind. Dabei spielen häufig Unkenntnisüber die Gefahreneigenschaften vonStoffen oder mangelnde Einsicht in die Artder durchgeführten Reaktionen eine Rolle.

Ein großer Feind bewusst sicheren Arbei-tens ist aber auch der Gewöhnungseffekt:Personen, die nach längerer Erfahrungden anfänglichen Respekt vor einerpotenziell gefährlichen Methode verlorenhaben, neigen dazu, Sicherheitsvorkeh-rungen zu vernachlässigen.

Am besten beugt man durch konsequen-ten und aufmerksamen Besuch allerangebotenen Sicherheitsbelehrungen vor.

Einige Beispiele von Unfällen inLaboratorien sollen das oben Gesagteunterstreichen.

Schon Reagenzglasversuchekönnen gefährlich sein

Zur Herstellung von Cyclohexanonperoxiderhitzte ein Chemiker 0,5 ml Cyclohexa-non und 0,5 ml Wasserstoffperoxid 30%ig in einem Reagenzglas. Durch eineheftige Reaktion zerknallte das Reagenz-glas. Der Chemiker erlitt Verletzungen imGesicht und an beiden Händen. Die linkeSichtscheibe der Schutzbrille wurde zer-trümmert. Die Augen blieben unverletzt.

Substanzeigenschaftenmuss man kennen

Eine Laborantin sollte aus Lösung einge-engtes und im Exsikkator vorgetrocknetesSilberperchlorat abfüllen. Beim Zerklei-nern mit dem Spatel erfolgte eine Explo-sion von solcher Heftigkeit, dass dieVerletzungen nach vier Wochen zu ihremTode führten.

Abfallbeseitigung mussbeachtet werden

Ein Chemiestudierender schüttete unzu-lässigerweise zyanidhaltige Abfälle ineinen Ausguss. Als kurz danach ein ande-rer Studierender Salzsäure in den Aus-guss goss, entwickelte sich Blausäure,deren Einatmung nach kurzer Zeit zu des-sen Tode führte.

Zündquellen gibt es überall

In einem Forschungslabor wurden zahl-reiche Präparate, die zum Teil leicht ent-zündliche Lösemittel enthielten, in einemnormalen Haushaltskühlschrank aufbe-wahrt. Durch die Undichtheit einesGefäßes bildete sich ein explosionsfähi-ges Dampf-Luftgemisch, das durch denSchaltfunken des Kühlschrankthermos-taten gezündet wurde. Es kam zu einerschweren Explosion mit nachfolgendemBrand und erheblichem Sachschaden.

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Vor demPraktikumsbeginn2

Wo befinden sich:

Notausgang, Nottreppe,allgemeine Fluchtwege?

Alarmanlagen, Telefon,Notruf, Assistentenzimmer?

Feuerlöscher,Feuermelder?

Atemschutzmaskenund -filter?

Körperduschen,Löschdecken?

Augenduschen?

Erste-Hilfe-Schränke?

Sanitätsraum,Krankentragen?

Wissen Sie z.B.

wie und/oder von wem dieMedien (Gas, Wasser, Strom)abgeschaltet werdenkönnen?

dass bei einem Brand keinAufzug benutzt werden darf?

dass Feuerlöscher nach jeder Benutzung frischgefüllt werden müssen?

dass Druckgasflaschen stetsgegen Umfallen gesichertsein müssen?

was „Selbstschutz“bedeutet?

was bei schweren Unfällenzu tun ist?

welche Chemikalien, mitdenen Sie evtl. arbeitenmüssen, giftig, explosions-gefährlich oder leicht-entzündlich sind?

wo Sicherheitsinformationenzu finden sind?

2.1 Wo sich wichtige Anlagen und Hilfsmittel befinden.Bitte prüfen Sie! Können Sie die folgenden Fragen beantworten?

Über die örtlichen Gegebenheiten müssen Sie sich informieren, in anderen Fragen solldiese Broschüre eine Hilfe sein.

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2.2 Wie man sich über gefährlicheEigenschaften von Stoffenund sicherheitstechnischeKenngrößen informiert

Arbeitsvorschriften in Praktikumsbüchernund -manuskripten sind meist so weiterprobt, dass beim Einhalten der Arbeits-anweisungen zweckmäßiges und sicheresArbeiten gewährleistet ist.

Die meisten dieser einführenden Texteenthalten auch grundlegende Abhandlun-gen über Sicherheitsfragen im chemischenLaboratorium. Viele Literaturangaben ent-halten aber keine gezielten und eindeuti-gen Hinweise auf Sicherheitsfragen. BeiUnklarheiten wendet man sich an die ver-antwortlichen Assistenten oder Dozenten.

Man sollte sich aber auch angewöhnen,selber über mögliche Gefahren nachzu-denken und weitere Informationsquellen(z.B. im Internet, siehe Anhang D) heran-ziehen.

Wichtige Hinweise auf Flüchtigkeit,Brennbarkeit, Acidität, Fähigkeit zurAutoxidation oder zum spontanen Zerfallund andere Eigenschaften liefern die Eti-ketten der Originalherstellerpackungenvon Chemikalien (siehe Bilder 1 und 2 aufSeite 11). Über die verwendeten Gefah-rensymbole und Gefahrenbezeichnungensowie Hinweise auf besondere Gefahrenund Sicherheitsratschläge können Siesich im Anhang C informieren.

Hinweise auf solche Eigenschaften lassensich auch durch Analogieschlüsse aufGrund der Verwandtschaft chemischerStrukturen zu bekannten Stoffen erhalten.

Zwar können im Hinblick auf toxikologi-sche Eigenschaften Analogieschlüsse indie Irre führen (Benzol kann Leukämieerzeugen, Toluol nicht), für manche Stoff-gruppen geben sie aber auch hier einenersten Hinweis.

So muss beim Umgang mit alkylierendenReagenzien im Allgemeinen die Gefahreiner möglichen Krebserzeugung beach-tet werden. Näheres hierzu finden Sie imKapitel 9 „Gefahren für die Gesundheit“und in der Zusammenstellung „Häufigvorkommende Gefahrstoffe, derenGesundheitsgefahren und Maßnahmenzur Ersten Hilfe“ in Abschnitt 11.3.

Im Literaturanhang ist eineReihe wichtiger Bücher undMerkblattsammlungen auf-geführt, aus denen manwertvolle sicherheits-

technische Informationen erhalten kann.Man informiere sich, inwieweit die ange-gebene Literatur in der Bibliothek ver-fügbar ist und mache sich mit derenBenutzung vertraut. Auch in Chemikalien-katalogen findet man Auskunft über vielewichtige Stoffeigenschaften. Im Internetsind Gefahrstoff-Datenbanken zugänglich.

Sollte die Arbeit mit Stoffennotwendig sein, über die kei-nerlei Informationen vorlie-gen, so muss ihre Gefährlich-keit unterstellt werden. Ein-

atmen und Hautkontakt sind zu vermei-den und gegebenenfalls sind Vorkehrun-gen für den Fall von Zersetzungen zu tref-fen.

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Bild 1

Herstellerkennzeichnung auf Originalgebinden

Bild 2

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2.3 Was man grundsätzlich wissenund beachten muss

Während des Aufenthalts imchemischen Laboratoriummuss ständig eine Schutz-brille mit Seitenschutz ge-tragen werden.

Bei Arbeiten, die die Augenin erhöhtem Maße gefähr-den, muss sie durch eineallseits geschlossene Brille(Korbbrille) ersetzt odereinen Gesichtsschutzschildergänzt werden.

Arbeiten, die die Händegefährden, erfordernchemikalienbeständige oder mechanisch festeSchutzhandschuhe.

2.3.1 Körperschutz und Arbeitskleidung

In Laboratorien ist stets geeigneteArbeitskleidung zu tragen. Für dennormalen Laboratoriumsbetrieb ist diesein ausreichend langer Laborkittel mitlangen Ärmeln aus nicht schmelzendenMaterialien, wie z.B. Baumwolle oder bes-ser einem Mischgewebe aus Polyester undBaumwolle (siehe Bild 3). Der Laborkitteldarf nicht in Seminarräumen, Bibliothe-ken, Hörsälen, Cafeterien etc. getragenwerden.

Das Schuhwerk muss fest und geschlos-sen sein.

Bild 3

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Bei erhöhter Brandgefährdung, z.B. beimUmfüllen größerer Mengen brennbarerFlüssigkeiten, muss Schutzkleidung ausflammhemmend imprägnierter Baumwolleoder aus schwer entflammbaren Spezialge-weben getragen werden. Beim Umgang mitgrößeren Mengen ätzender Flüssigkeitenist flüssigkeitsundurchlässige Schutzklei-dung, z.B. eine Schürze aus PVC, zu tragen.

Der Wechsel von normaler Laborkleidungzu Straßenkleidung und umgekehrt mussaußerhalb des Laboratoriums stattfinden(siehe Bild 4). Mit Chemikalien ver-schmutzte Kleidungsstücke müssensofort gewechselt werden.

Bild 4

2.3.2 Anwesenheit am Arbeitsplatz

Wer einen Versuch durch-führt, darf den Laborplatznur dann verlassen, wenneine dauernde Überwachungnicht erforderlich ist, oder

wenn ein Kollege, der über den Verlaufdes Versuchs unterrichtet ist, die Über-wachung fortsetzt.Bei gefährlichen Arbeiten müssen min-destens zwei Personen anwesend sein.

2.3.3 Essen, Trinken und Rauchen

Speisen und Getränke dürfenwegen der Gefahr der Konta-mination weder am Arbeits-platz aufbewahrt noch dortzu sich genommen werden.

Auch außerhalb des Arbeitsplatzes dürfenSpeisen und Getränke nicht in Chemi-kalien- oder Laboratoriumsgefäßenaufbewahrt werden. Ebenso dürfen fürChemikalien keine Gefäße benutzt wer-den, die üblicherweise zur Aufnahme vonSpeisen und Getränken bestimmt sind.Im chemischen Laboratorium darf nichtgeraucht werden.

2.3.4 Reinigung und vorbeugendeHautpflege

Nach Beendigung der Labor-arbeit sind die Hände stetsgründlich mit Wasser undHaut schonenden Handreini-gungsmitteln zu waschen.

Bei durch Chemikalienkontakt oder häufi-ges Waschen belasteten Händen emp-fiehlt sich eine regenerationsunterstützen-de Hautpflege mit einer Fettcreme.

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Der Umgang mitChemikalien3

Dieses Kapitel zeigt, wie man Kontami-nationen mit chemischen Arbeitsstoffen,die Gefährdung von Personen undgenerell das Entstehen gefährlicherSituationen beim Umgang mit Chemi-kalien vermeidet.Es schildert die gesetzlichen Grund-lagen für den Umgang mit Chemikalienund beantwortet die folgenden Fragen:

Wie bewahrt manChemikalien auf?

Welche Gefäße sind dafürgeeignet?

Wann müssen Chemikalienin einem Abzug aufbewahrtoder besonders behandeltwerden?

Wie vermeidet manVerwechslungen?

Wie transportiert manChemikaliengefäße oder -behälter sicher?

Wie vermeidet manVerschütten oder Haut-kontakt beim Umfüllen oderAbmessen von Chemikalien?

Was ist mit verschüttetenChemikalien zu tun?

3.1 Rechtsgrundlagen:Chemikaliengesetz undGefahrstoffverordnung

Das Gesetz zum Schutz vorgefährlichen Stoffen(Chemikaliengesetz, ChemG)soll den Menschen und dieUmwelt vor schädlichen

Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zu-bereitungen schützen, insbesondere sie er-kennbar machen, sie abwenden und ihremEntstehen vorbeugen. Das ChemG sollauch sicherstellen, dass neue Stoffe, bevorsie in Verkehr gebracht werden, auf gefähr-liche Eigenschaften hinreichend untersuchtund die auf Grund der Untersuchungser-gebnisse notwendigen Sicherheitsvorkeh-rungen beim Umgang mit diesen Stoffenbeachtet werden.

Der Umfang der vorgeschriebenen sicher-heitstechnischen und toxikologischenUntersuchungen hängt von der zur Ver-marktung vorgesehenen Menge desStoffes ab. Von dem Ergebnis der Unter-suchungen hängt die Kennzeichnung derStoffe ab, also die Art der Symbole,Gefahrenhinweise und Sicherheitsrat-schläge auf den Etiketten (vgl. Bilder 1und 2 sowie Anhang C). Auch Verwen-dungsbeschränkungen und andere Auf-lagen der Behörden sind möglich.

Die im Wesentlichen auf dem Arbeitsschutz-gesetz und dem Chemikaliengesetz beru-hende „Verordung zum Schutz vor Gefahr-stoffen“ (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV)regelt alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,also deren Herstellung, Gewinnung und Ver-wendung. Weiterhin wird in dieser Verord-nung die Einstufung und Kennzeichnungvon Gefahrstoffen geregelt.

§

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Zweck der Gefahrstoffverordnung ist es,sowohl den Menschen als auch die Um-welt vor stoffbedingten Schäden zu schüt-zen. Die Gefahrstoffverordnung gilt sowohlfür die gewerbliche Wirtschaft als auch fürBehörden, Schulen und Universitäten undrichtet sich an den Arbeitgeber und alleArbeitnehmer im Betrieb. Beamte, Schüler,Studierende und alle sonstigen an Hoch-schulen tätigen Personen (z.B. Stipendia-ten) stehen in der Gefahrstoffverordnungden Arbeitnehmern gleich.

GefährdungsbeurteilungNach § 7 GefStoffV hat der Labor- bzw.Praktikumsleiter zunächst festzustellen,ob die Beschäftigten und StudierendenTätigkeiten mit Gefahrstoffen durch-führen oder ob Gefahrstoffe bei diesenTätigkeiten entstehen oder freigestetztwerden. Ist dies wie im chemischen Laborder Fall, so hat er alle hiervon ausgehen-den Gefährdungen für die Gesundheitund Sicherheit der Beschäftigten unterfolgenden Gesichtspunkten zu beurteilen:

1. gefährliche Eigenschaften der Stoffeund Zubereitungen,

2. Informationen des Herstellers oderInverkehrbringers zum Gesundheits-schutz und zur Sicherheit insbesonde-re im Sicherheitsdatenblatt nach § 6GefStoffV,

3. Ausmaß, Art und Dauer der Expositionunter Berücksichtigung aller Expositi-onswege,

4. physikalisch-chemische Wirkungen,5. Möglichkeiten einer Substitution,6. Arbeitsbedingungen und Verfahren,

einschließlich der Arbeitsmittel undder Gefahrstoffmenge,

7. Arbeitsplatzgrenzwerte und biologi-sche Grenzwerte,

8. Wirksamkeit der getroffenen oder zutreffenden Schutzmaßnahmen,

9. Schlussfolgerungen aus durchgeführ-ten arbeitsmedizinischen Vorsorgeun-tersuchungen.

Der Labor- bzw. Praktikumsleiter darf eineTätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmenlassen, nachdem diese Gefährdungsbeur-teilung vorgenommen wurde und die erfor-derlichen Schutzmaßnahmen getroffen wur-den. Ziel der Maßnahmen muss es sein,dass Arbeitsplatzgrenzwerte eingehaltenwerden und darüber hinaus die Expositi-on von Beschäftigten gegenüber Gefahr-stoffen auf ein Minimum reduziert wird.In chemischen Laboratorien darf danndavon ausgegangen werden, dass dieseSchutzziele eingehalten sind, wenn

• mit den im Labor üblichen geringenStoffmengen gearbeitet wird,

• alle Arbeitsgänge mit giftigen, sehr gif-tigen, krebserzeugenden, erbgutverän-dernden und fortpflanzungsgefährden-den Stoffen im Abzug durchgeführt unddie Abzüge geschlossen gehalten wer-den, solange nicht an den Apparaturenhantiert wird,

• die Laboratorien und Praktikumsräumepersonell nicht überbelegt sind,

• Entnahmebehälter und Druckgasfla-schen für sehr giftige und giftige Stoffeinnerhalb des Abzugs aufgestellt wer-den,

• bei Reaktionen frei werdende sehr gifti-ge, giftige oder ätzende Gase undDämpfe in Kühlfallen oder Absorptions-lösungen aufgefangen werden,

• der Kontakt mit hautresorptiven oderhautgefährdenden Stoffen durch dieArbeitsmethode (z.B. geschlosseneApparatur) oder durch geeignete per-sönliche Schutzausrüstung (Schutz-handschuhe, ggf. Körper- und Gesichts-schutz) vermieden wird,

• Wert auf persönliche Arbeitshygienegelegt wird.

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lie überzogen werden. Eilbeschriftungenmit Faserschreibern sind für aufzubewah-rende Gefäße unzulässig, weil sie wenighaltbar sind. Sie können leicht zu gefähr-lichen Verwechslungen führen.

Alle Behälter, in denenChemikalien aufbewahrtwerden, müssen aus geeig-neten Werkstoffen bestehen.Bei der Aufbewahrung von

organischen Lösemitteln in Kunststoff-behältern ist die Möglichkeit derVersprödung und der Diffusion zubeachten.

Manche Substanzen könnensich unter Lichteinwirkungverändern. Sie müssen inlichtundurchlässigen Ge-binden aufbewahrt werden.

Die unnötige Vorratshaltungvon Chemikalien über stän-dig benötigte und für bevor-stehende Versuche bereitgestellte Mengen hinaus istzu vermeiden.

Alle im Laboratorium vor-gehaltenen Chemikalien undPräparate sowie derenGebinde sind mindestenseinmal jährlich auf ord-nungsgemäßen Zustand zu

überprüfen. Chemikalien bzw. Präparatein nicht mehr ordnungsgemäßen Behäl-tern sind umzufüllen oder, falls diesenicht mehr benötigt werden oder un-brauchbar geworden sind, zu entsorgen.

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Die Gefahrstoffverordnung wird durch eineReihe von Technischen Regeln für Gefahr-stoffe (TRGS) konkretisiert und außerdemdurch Regeln und Informationsschriftender Unfallversicherngsträger erläutert. Fürden Bereich Hochschulen ist insbesonderedie GUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffenim Hochschulbereich“ (GUV-SR 2005, bis-her GUV 19.17) zu beachten.Die folgenden Ausführungen berücksich-tigen die einschlägigen Vorschriften undRegeln sowie die GUV-Regel „Laborato-rien“ (GUV-R 120, bisher GUV 16.17).

3.2 Lagerung und Transport

Chemikalien sollten nach Möglichkeit inden Originalgebinden verbleiben, da de-ren vorschriftsmäßigen Etiketten wertvol-le Informationen zum sicheren Umgangliefern, siehe hierzu Abschnitt 2.2. AndereGefäße müssen nach Entfernung alter Eti-ketten sorgfältig und eindeutig etikettiertwerden; Etiketten müssen mit Klarsichtfo-

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Chemikalien, die giftige,ätzende oder brennbareDämpfe oder Stäube abge-ben können, dürfen nur imAbzug gehandhabt und in

kleinen Mengen bereitgehalten werden.Sie dürfen nicht gemeinsam mit Personenin Aufzügen befördert werden.

Beim Transport von Chemikalienbehälternaus Glas besteht stets Bruchgefahr.Flaschen dürfen niemals an ihrem Halsgetragen werden. Glasgefäße müssenimmer in Eimern, Gestellen oder nochbesser in fahrbaren Körben oder Wannentransportiert werden, siehe Bild 5.

Die Lagerung von Chemika-lien unter dem Aspekt derBrand- und Explosionsgefahrbehandelt Abschnitt 6.1„Brennbare Flüssigkeiten“.

3.3 Entnahme und Umfüllen

Bei jedem Umfüllen vonChemikalien besteht dieGefahr des Verschüttens,auch auf Haut und Kleidung,des Einatmens von Dämpfen

oder Stäuben und der Bildung zünd-fähiger Gemische. Für das Abfüllen vonbrennbaren Flüssigkeiten aus großen Vor-ratsgefäßen in laborübliche Flaschen-größen gibt es besondere Vorschriften,siehe z.B. GUV-Regel „Laboratorien“ (GUV-R 120, bisher GUV 16.17) und dasMerkblatt T 025 „Umfüllen von Flüssigkei-ten“ der Berufsgenossenschaft der che-mischen Industrie.

Aber auch für das Umfüllen kleiner Che-mikalienmengen im Labor gibt es einigeRegeln, deren Einhaltung Gefahren weit-gehend ausschließen:

Bild 5

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Beim direkten Umfüllen sind stets Flüs-sigkeits- oder Pulvertrichter zu verwen-den, auch wenn die persönliche Geschick-lichkeit ein subjektiv sicheres Manipulie-ren ohne diese Hilfsmittel zulässt.

Beim Umfüllen von Flüssigkeiten, ins-besondere mit toxischen oder ätzendenEigenschaften (im Abzug!), ist dasUnterstellen von Wannen, beim Umfüllenvon Feststoffen eine Papierunterlagenützlich.

Die Dimensionen von Vorratsgefäß, Trich-ter und Auffanggefäß müssen zueinanderpassen. Für die Entnahme kleiner Flüssig-keitsmengen sollte stets eine genügendeAnzahl einfacher Tropfpipetten amArbeitsplatz verfügbar sein.

Es ist unter allen Umständen verboten,Flüssigkeiten durch Ansaugen mit demMund zu pipettieren. Hierzu stehenvielfältige Pipettierhilfen zur Verfügung,siehe Bild 6.

Gießt man Flüssigkeiten auseiner Flasche, so hält mansie so, dass die Beschriftungbei waagrechter Lage obenist, damit

eventuell herunterfließende Tropfen diesenicht beschädigen. Es ist praktisch, nachdem Eingießen den hängen gebliebenenTropfen mit dem Stopfen der Flascheabzustreifen.

Der Stopfen einer Flaschedarf niemals mit dem unte-ren Teil auf den Tisch gelegtwerden.

Feste Stoffe darf man denPulverflaschen nur mit einemsauberen Spatel oder Löffelentnehmen.

Der Vorratsflasche einmalentnommene Chemikaliendürfen niemals in diesezurückgegeben werden, dasonst der gesamte Vorratverunreinigt werden könnte.

Bild 6

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BETRIEBSANWEISUNG nach § 14 GefStoffVfür chemische und artverwandte Laboratorien der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

VERSUCHSPROTOKOLL

Name Vorname Platz Prakt. AssistentMustermann Elke 202 OC-1 Musterassi

Herzustellendes Präparat: Phenacylbromid, 2-Bromacetonphenon Ansatzgröße 0,1 Mol

Literatur: Reaktionen und Synthesen, Tietze, Eicher – Thieme 1981 – Seite 44

Reaktionsgleichung

Eingesetzte Stoffe, CAS- MG Schmp. Gefahren- Nummern der Für AnsatzProdukte Nummer Sdp. symbol und R- + S-Sätze benötigte

°C -bezeichnung Stoffmenge

Acetophenon 98-86-2 120,2 Sdp.202 Xn, gesund- R22, R36, S26 12,0 gheitsschädlich

Brom 7726-95-6 159,8 Sdp.58,8 T+, C, N sehr giftig R26, R35, R50 16,0 ggiftig, ätzend S7/9, S26, S45,umweltgefährlich S61

Eisessig 64-19-7 60,1 Sdp.118,1 C, ätzend R10, R35, S23.2 10,0 mlS26, S45

48 proz. HBr-Lösung 10035-10-6 80,9 C, ätzend R34, R37, 1 TropfenS7/9, S26, S45S36/37/38

Phenacylbromid 70-11-1 199,1 Schmp. Xi, reizend R36/37/38,47–48 S24/25

Wortlaut der oben genannten R- und S-Sätze:

R10 Entzündlich R50 sehr giftig für Wasserorganismen

R22 Gesundheitsschädlich beim S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem Verschlucken gut gelüfteten Ort aufbewahren

R26 Sehr giftig beim Einatmen S23.2 Dämpfe nicht einatmen

R34 Verursacht Verätzungen S24/25Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

R35 Verursacht schwere Verätzungen S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

R36 Reizt die Augen S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutz-handschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

R37 Reizt die Atmungsorgane S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen

R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungs- S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere An-organe und die Haut, weisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

Versuchsbeschreibung (mit skizziertem Versuchsaufbau)Aufbau der Apparatur: 100 ml Zweihalskolben, Tropftrichter mit Druckausgleich, Innenthermometer,Magnetrührer und Eisbad.Zur Lösung von 12 g Acetophenon in 10 ml Eisessig, die einen Tropfen 48 proz. Bromwasserstoffsäure enthält, gibtman unter Rühren und Eiskühlung 16 g Brom so zu, dass die Temperatur der Reaktionslösung 20 °C nicht über-steigt. Man rührt danach 30 Minuten bei Raumtemperatur. Dann nimmt man ca. 1 ml Lösung, bringt durch Anrei-ben mit dem Glasstab zur Kristallisation und gibt die Impfkristalle zu dem auf 3–4 °C gekühlten Reaktionsgemisch;darauf scheidet sich das Phenacylbromid kristallin aus. Man saugt ab und wäscht mehrmals mit insgesamt 40 mlEtOH/H2O 1:1. Literaturausbeute nach Trocknung im Vakuum 10 g (50%) vom Schmp. 47–48 °C, farblose Kristalle.

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Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall (Unfalltelefon 112)

Erste Hilfe (Ersthelfer: Alle Assistenten)

Sachgerechte Entsorgung

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BETRIEBSANWEISUNG nach § 14 GefStoffVStoffdaten siehe Versuchsprotokoll

Brom ist sehr giftig beim Einatmen, verursacht schwere Verätzungen und reizt Augen undAtemwege; wassergefährdender Stoff (WGK 2).

Eisessig wirkt stark ätzend auf Haut, Augen und Atemwege; entzündlicher und schwachwassergefährdender Stoff (WGK 1).

Acetophenon reizt die Augen; schwach wassergefährdender Stoff (WGK 1).Phenacylbromid reizt die Haut, Atemwege und insbesondere Augen, wirkt stark Tränen reizend;

stark wassergefährdender Stoff (WGK 3).48 proz. HBr-Lösung wirkt stark ätzend auf Haut und Augen und reizt die Atemwege;

schwach wassergefährdende Zubereitung (WGK 1).

Alle Arbeiten nur im Abzug ausführen, dabei Frontschieber möglichst geschlossenhalten. Labor-Schutzhandschuhe aus Gummi oder Kunststoff tragen. Eisessig vonZündquellen entfernt halten (Flammpunkt 40 °C). Bei Arbeiten mit Brom 3%ige wässrige Natriumthiosulfatlösung neben der Apparatur bereithalten.

Nach Verschütten von Chemikalien, im Brandfall sowie nach Haut-/Augenkontakt mitChemikalien sofort Assistenten informieren.

Brom: Kleine Spritzer im Abzug verdampfen lassen oder mit 3%iger Natriumthiosulfatlösungumsetzen. Größere Mengen mit Absorptionsmittel aufnehmen.

Eisessig/ Kleine Spritzer mit Wasser beseitigen, größere Mengen mit flüssigkeitsbindendemHBr-Lösung: Material aufnehmen und mit Wasser nachreinigen; Eisessig-Brände mit Kohlendioxid-

oder Pulverlöscher löschen.

Nach Augenkontakt: Bei allen eingesetzten Stoffen und nach Augenkontakt mit PhenacylbromidAugen mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen, ggf. Augenarztaufsuchen.

Nach Hautkontakt: Bei Brom benetzte Haut sofort mit 3%iger Natriumthiosulfatlösung unddann mit viel Wasser abwaschen, ggf. Arzt aufsuchen. Bei allen andereneingesetzten Stoffen mit viel Wasser abwaschen, ggf. Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen: Bei allen eingesetzten Stoffen Frischluft, ggf. Arzt aufsuchen.

Nach Kleidungskontakt: Benetzte Kleidung sofort ausziehen.

Alle mit Brom verunreinigten Geräte mit wässriger Natriumthiosulfatlösung spülen.Die Spüllösung kann in das Abwasser gegeben werden.Alle Lösungen mit organischen Lösemitteln neutralisieren und in den Lösemittel-abfallbehälter geben.

Präparat zur Synthese mit den auf der Vorderseite berechneten Chemikalienmengen freigegeben.

Unterschrift des Assistenten Chemikalien ausgegeben; Unterschrift Chemikalienlager

Die eigenen Beobachtungen bei der Durchführung des Versuchs, der Reaktions-mechanismus sowie die Literaturdaten und gefundenen Daten (z.B. Ausbeute,Schmp., Sdp., Brechungsindex) sind gesondert zu protokollieren.Gesondertes Blatt verwenden; Angaben in der Kopfzeile wie auf der ersten Seite.

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3.4 Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen beim Experimentieren

Alle Experimente müssen sorgfältiggeplant und vorbereitet werden. Einegute Vorbereitung erfolgt anhand einerBetriebsanweisung (siehe Beispiel aufden Seiten 19/20), in der nicht nur dieReaktionsgleichung und die Versuchs-beschreibung skizziert sind, sondernauch die Kennzeichnung der eingesetztenund synthetisierten Stoffe, Gefahren fürMensch und Umwelt, erforderlicheSchutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,Verhalten im Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maß-nahmen und Angaben zur Entsorgung.

Vor Beginn des Experiments ist weiterhinzu prüfen, ob die zur Verfügung stehendeZeit für den gesamten Versuchsablaufausreicht. Ist dies nicht der Fall, muss imVoraus festgelegt werden, an welchenStellen der Versuch gefahrlos unterbro-chen werden kann.

Ist es notwendig, einen Versuch über län-gere Zeit oder über Nacht unbeaufsichtigtlaufen zu lassen, müssen geeigneteSicherheitsvorkehrungen mit dem verant-wortlichen Hochschullehrer oder Assis-tenten getroffen werden (z.B. erhöhterBrandschutz, richtige Auslegung von Kon-troll- und Regeleinrichtungen, sichereAbschaltung bei Stromausfall).

Die Verfügbarkeit aller benötigten Chemi-kalien und Geräte muss vor Beginn einesVersuches sichergestellt sein. Die Suchenach fehlendem Material führt insbeson-dere in schwierigen Phasen eines Ver-suches unweigerlich zu Hektik und damitzu erhöhtem Sicherheitsrisiko.

Wenn man einen Versuch bereits am Vor-tag vorbereitet, gewinnt man Zeit undFlexibilität.

Folgende Vorsichtsmaßregeln müssenimmer beachtet werden:

➨Chemikalien dürfen nicht mit der Hautin Berührung kommen, dürfen alsoauch nicht angefasst werden.

➨Mit gefährlichen Substanzen darf nur inkleinen Mengen gearbeitet werden. Jegefährlicher eine eingesetzte oder ent-stehende Substanz ist, desto kleinersollte der Ansatz gewählt werden.

➨Siedeverzüge bei Erhitzen von Flüssig-keiten müssen durch Rühren, Siede-steinchen, Siedeperlen, Siedekapilla-ren, etc. vermieden werden. Reagenz-gläser müssen dazu ständig geschüt-telt werden, da sonst die ganze Flüssig-keit durch plötzliches Aufkochen he-rausspritzen kann. Die Öffnung einesReagenzglases darf man nie auf sichoder eine andere Person richten!

➨Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oderSchwebstoffe in gefährlicherKonzentration oder Menge auftretenkönnen, dürfen grundsätzlich nur inAbzügen ausgeführt werden. Hierzugehören beispielsweise Abdampf- oderAbraucharbeiten sowie das Erhitzenvon Ölbädern bei Destillationen.

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➨Die Frontschieber und verschiebbarenScheiben sind bei solchen Arbeiten möglichst geschlossen zu halten (siehe Bilder 7 und 8). Bei geöffnetemFrontschieber darf nur in begründetenAusnahmefällen gearbeitet werden, dahierbei der Schadstoffaustritt höherund der Benutzer des Abzuges nichtgegen verspritzende gefährliche Stoffeoder umherfliegende Glassplittergeschützt ist. Der Kopf sollte jedoch injedem Fall im Schutz der Scheibe sein.

➨Die volle Abzugsleistung von Abzügenist nur bei weitgehend ungestörten Strö-mungsverhältnissen gewährleistet. Heiz-quellen, insbesondere offene Flammenvon Bunsenbrennern etc., stören dieStrömung erheblich und sind deswegennur im unbedingt notwendigen Umfangzu betreiben.

➨Die Abzugswirkung wird ebenso durchStrömungshindernisse, wie z.B. Stand-flaschen oder herumstehende Geräte,stark beeinträchtigt. Die Abzüge solltendaher so weit wie möglich freigeräumtsein. Abzüge dürfen nicht zur Lagerungvon Chemikalien oder zur Aufstellungvon abzusaugenden Großgeräten(Muffelöfen, Trockenschränke etc.)missbraucht werden!

➨Laborabzugssysteme entlassen dieAbluft in der Regel ungefiltert in dieUmwelt. Zur Emissionsminderung sinddeshalb auch im Abzug austretendeSchadstoffe an ihrer Austritts- oderEntstehungsstelle zu erfassen und z.B.durch Absorption (siehe Restgas-wäsche, Bild 17) zu beseitigen.

Bild 7

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Abzugsvorrichtung herkömmlicherBauart mit vertikal verschiebbaremFrontschieber und externer Zuluft

● Frontschieber stets geschlossenhalten, wenn der Abzug nicht inBenutzung ist oder die aufgebauteApparatur im Moment nicht bedientwerden muss.

● Bei Arbeiten an den ApparaturenFrontschieber nicht mehr als unbe-dingt öffnen; der Kopf sollte immerim Schutz der Scheibe sein.

● Die Abzugswirkung ist bei herunter-gezogenem Frontschieber, auf Grund der dann hohen Strömungs-geschwindigkeit im Lufteintritts-spalt, am größten!

Wirksamkeit eines Abzugs inAbhängigkeit vom Öffnungsgrad des Frontschiebers:

Frontschieberöffnung �

Bei Luftgeschwindigkeiten unter0,5 m/s ist mit Sicherheit die Gefahrgegeben, dass am Abzug vorbei-gehende Personen durch die durchsie verursachte Luftbewegung, Schad-stoffe aus dem Abzug herausziehen.

mittlere Luftgeschwindigkeitim Frontschieberspalt (m/s) �

0 0,5 1,0 1,5

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Bild 8

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Bei modernen Abzügen mit Regelelektro-nik gibt es viele verschiedene Aus-führungsformen. Hier muss eine Einwei-sung durch den technischen Betrieb odereine entsprechend unterwiesene Person(z.B. Praktikumsassistent) erfolgen. Aufkeinen Fall darf eine für den Anwender als störend empfundene Regelelektronikabgeklemmt oder verstellt werden! Diegenannten Grundregeln für herkömmliche Abzüge gelten auch hier.

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➨Bei Benutzung eines Rotationsver-dampfers lässt sich durch richtigeEinstellung der Wasserbadtemperaturund ein dem Lösemittel angepasstesVakuum eine gute Kondensation errei-chen. Bewährt hat sich der Einsatz vongeregelten Rotations- oder Membran-pumpen, die gegenüber Wasserstrahl-pumpen den Vorzug haben, dass sieAbwasser sparen und dieses vor Verun-reinigungen bewahren. Die in der Vor-lage aufgefangenen Lösemittel könnenteilweise durch Destillation wiederaufgearbeitet oder zur Entsorgunggesammelt werden.

➨Verspritzte oder verschüttete Chemika-lien müssen sofort in geeigneter Weiseentsorgt werden. Konzentrierte Säurenoder Basen werden neutralisiert unddie Flüssigkeit anschließend aufge-wischt. Hierbei müssen Schutzhand-schuhe getragen werden. GefährlicheFlüssigkeiten werden am besten mitgeeignetem Adsorptionsgranulat (fürstarke Oxidationsmittel, z.B. konz.HNO3 oder HClO4, nur mineralischeAbsorptionsmittel, keine Kunstharzbin-der verwenden!) aufgenommen. Dasbenutzte Granulat wird in Plastik-beuteln gesammelt und als Sonder-müll beseitigt.

3.5 Vorsichtsmaßnahmen beimExperimentieren mit speziellenChemikalien

Säuren und BasenBeim Verdünnen von konzentrierten Säu-ren mit Wasser und beim Lösen festerAlkalihydroxide in Wasser ist wegen derdabei frei werdenden Wärme Vorsichtgeboten. Konzentrierte Säuren (insbeson-dere Schwefelsäure) sind langsam unterRühren in Wasser einzugießen und nichtumgekehrt. Laugen und stark basischeAmine, insbesondere höhere Alkylamine,wirken noch stärker ätzend als Säurenauf Augen und Haut.

FluorwasserstoffArbeiten mit wasserfreiem Fluorwasser-stoff und Flusssäure dürfen nur in einemAbzug vorgenommen werden. Dabei sindzusätzlich zur Schutzbrille ein Schutz-schirm, lange Schutzhandschuhe odererforderlichenfalls eine Vollmaske zutragen. Wegen der starken Ätz- und Gift-wirkung ist bei diesem Stoff Einatmenund Hautkontakt unbedingt zu vermei-den. Kommt es trotzdem zu einer Inhala-tion oder einem Hautkontakt, ist eineschnelle Erste Hilfe besonders wichtig,siche Abschnitt 11.3!

Perchlorsäure, Azide, PermanganateWasserfreie Perchlorsäure, Perchlorateund Chlorate neigen in Gegenwartoxidierbarer Stoffe zur Explosion, Azideneigen zur Selbstzersetzung. Chloratesowie Permanganate können bei Zugabevon konzentrierter Schwefelsäure eben-falls Explosionen verursachen.

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Alkalicyanide Aus Alkalicyaniden entsteht bei Einwirkungvon Säure Cyanwasserstoff. Diese Chemi-kalien dürfen daher nicht in den Ausgussgegeben werden (siehe auch Abschnitt5.2, Entsorgung von Laborabfällen).

Quecksilber Beim Umgang mit Quecksilber ist dafürzu sorgen, dass niemand der Einwirkungvon Hg-Dampf ausgesetzt ist. VerspritzteQuecksilberteilchen sind sofort unschäd-lich zu machen. Dies geschieht entwederdurch Einsammeln mit Hilfe einer Queck-silberzange oder Einsaugen in eineQuecksilberpipette oder durch chemischeUmsetzung mit Jodkohle oder Mercuri-sorb® (siehe auch Abschnitt 5.2).

EtherUm Explosionen beim Abdestillierenetherhaltiger Lösungen infolge einesGehaltes an Peroxiden zu vermeiden, istEther stets in braunen Flaschen über fes-ten KOH-Plätzchen aufzubewahren. Einverbleibender Sumpf darf nie restlos aus-destilliert werden!Die Prüfung auf einen eventuellen Pero-xidgehalt kann mit speziellen Teststäb-chen oder Reagenzien (z.B. Titan(IV)-sul-fat oder Kaliumiodid) durchgeführt wer-den. Peroxide können mit Eisen(II)-sulfatentfernt werden.

NatriumNatriumreste werden wie in Abschnitt 5.2beschrieben beseitigt. Wegen der Was-serstoffbildung und der damit verbunde-nen Explosionsgefahr darf Natrium kei-nesfalls in Wasser geworfen werden!

KnallsilberBeim Arbeiten mit ammoniakalischensilbersalzhaltigen Lösungen ist zu beach-ten, dass sich nach einiger Zeit einschwarzer Niederschlag abscheidet, derteilweise aus Knallsilber besteht undbeim Berühren, Umrühren oder Schüttelnheftig explodieren kann.

Zur Beachtung:Die Liste ist nicht vollständig!

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ChemischeApparaturen4

Dieses Kapitel zeigt, wie Apparaturenzweckmäßig für einen sicheren und stö-rungsfreien Betrieb aufgebaut werden.

Es beantwortet die folgenden Fragen:

Wie geht man ohne Verletzungs-gefahr mit Glasgeräten um?

Wie lassen sich festsitzende Glas-verbindungen trennen?

Mit welchen technischen Hilfs-mitteln können gefährlicheManipulationen an Glasgerätenumgangen werden?

Wie baut man Apparaturen zweck-mäßig, standfest und bruchsicherauf?

Wie ermöglicht man flexiblesHantieren an Apparaturen währenddes Betriebes?

Welche Gefahren gehen vonelektrisch-mechanischenHilfsmitteln aus?

Welchen Risiken begegnet manbeim Heizen und Kühlen vonApparaturen?

Welche Heiz- oder Kühlmedien sindjeweils am besten geeignet?

Welche besonderen Sicherheits-maßnahmen sind bei Arbeiten untervermindertem Druck zu treffen?

Wie geht man mit Druckgasflaschen um?

Wie sind Apparaturen, in die Gaseeingeleitet werden, zu sichern?

Wie vermeidet man den Austritt vongiftigen oder korrosiven Gasen?

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4.1 Umgang mit Laborglas

Apparaturen im chemischen Laboratoriumbestehen überwiegend aus Glas. Bei allenVorteilen, die dieses Material für daschemische Arbeiten bietet, birgt es durchseine mechanische Verletzlichkeit auchGefahren. Verletzungen an zerborstenenGlasgefäßen mit z.T. erheblichen Schnitt-wunden bilden daher die Kategorie derhäufigsten Laborunfälle. Oberstes Gebotbeim Umgang mit Glasgeräten ist esdaher, alle Glasgeräte vor der Benutzungauf Unversehrtheit zu prüfen und jeglicheGewaltanwendung zu vermeiden. EineGrundausbildung in der Technik des Glas-blasens verleiht dem Chemiker die not-wendige Sicherheit im Umgang mit Glas.

Die folgenden Hinweise sollen zeigen, wieSituationen vermieden werden können,die zu Glasbruch und Verletzungen führen.

Glasbruch beim Aufsetzen und AnstoßenGlasgeräte vorsichtig aufsetzen, nicht amLabortisch anstoßen oder auf unebenenStellen absetzen. Punktförmig angrei-fende Kräfte, wie z.B. Sandkörner aufTischen, sind für Glasgeräte gefährlich.

Glasbruch durch Verdrehen oder BiegenGlas bricht leicht, daher immer kurzanfassen (kurzer Hebelarm). Heraus-ragende Glasenden (T-Stücke, Krümmeran Kühlern etc.) nicht als Hebelarm beimHantieren benutzen.

Schneiden an scharfen KantenAngebrochene Ränder von Glasgerätenführen zu Verletzungen an den scharfenKanten. Solche Geräte dürfen nicht mehrverwendet werden.

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Glasbruch beim Durchführen von Glas-rohren, Glasstäben oder Thermometerndurch die Bohrung eines Stopfens,Aufziehen von Schläuchen auf die Glas-ansätze von Kühlern oder SaugflaschenMan versuche, Glasbruch durch Schmierender Glasoberfläche mit Glycerin und nach-folgendes Einführen des Glasgegenstan-des unter leichten Drehbewegungen beimöglichst kurzem Hebelarm zu vermeiden.Zusätzlich werden die Hände durch einumgewickeltes Handtuch geschützt (sieheBild 9). Mehr Sicherheit bieten Schraub-verschluss-Durchführungen.

Lösen von festsitzenden SchläuchenSolche Schläuche schneidet man ab undentfernt die Reste vorsichtig mit einemscharfen Messer vom Glas.

Lösen festsitzender SchliffverbindungenMan erwärmt die Schliffverbindung raschmit einem Föhn (wobei sich die Hülseschneller ausdehnt als der Kern) bis sichdie Verbindung durch Drehbewegung (mitgeschützten Händen!) leicht lösen lässt.Meist bewirken korrosive Medien das Fest-backen des Schliffes trotz vorhergehendenEinfettens. Abhilfe schafft die Verwendungz.B. von Teflonhülsen oder hochfluoriertenFetten an Stelle von Schlifffett.

4.2 Aufbau von Apparaturen

Der Bruch von Apparaturen zählt zu dengrößten Risiken chemischen Arbeitens,insbesondere weil dadurch gefährlicheSubstanzen entweichen oder Brände ent-stehen können. Schon beim Aufbau vonApparaturen müssen daher einige wichtigeSicherheitsgrundsätze beachtet werden.

Jede Improvisation durch Verwendungungeeigneter Apparaturteile ist zu ver-meiden.

Apparaturen müssen standfest, span-nungsfrei und an sicheren Standortenaufgebaut werden. Befestigt werden sieam besten mit Klammern und Muffen anfest installierten Stativgerüsten (Harfen).Müssen Einzelstative verwendet werden,so ist die Apparatur über dem Schwer-punkt, d.h. über der Bodenplatte desStativs zu zentrieren. Wackelige Stativedürfen nicht verwendet werden.

In den Apparaturen – außer in Druckreak-toren – darf sich kein Überdruck aufbauenkönnen; sie müssen daher einen Druck-ausgleich zur Außenatmosphäre besitzen.

Der Schutz des Apparaturinhaltes vor Luft-feuchtigkeit kann durch Trockenrohre

Bild 9

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erfolgen, wobei Trockenmittel benutztwerden müssen, die nicht zusammen-backen und das Trockenrohr verstopfenkönnen (z.B. Trockenmittel auf Trägerma-terialien) sowie nicht mit Chemikalien derReaktion reagieren können (z.B. keinCaCl2 beim Umgang mit Aminen).

Für das Zusammensetzen von Appara-turen gilt das vertikale Aufbauprinzip.Zunächst wird das Reaktionsgefäß (bzw.der Destillationskolben usw.) sicher be-festigt. Die Positionierung richtet sichnach der Forderung, dass Heiz- und Kühl-bäder ohne Veränderungen an der Appa-ratur entfernbar sein müssen. WeitereApparaturteile werden durch Aufstellenauf die Kolbenschliffe hinzugefügt unddann durch Anklammern gesichert. BeimAnklammern dürfen weder Schliffver-bindungen gelockert werden nochSpannungen durch Verkanten auftreten.Insbesondere Rührwellenschäfte müssenfest und sicher mit dem Reaktionsgefäßverbunden sein.

Elektrische Geräte müssen sich in tech-nisch einwandfreiem Zustand befinden.Geräte mit Schäden an Kabeln, Steckernund Kontakten müssen ausgesondertoder durch einen Fachmann repariertwerden. Insbesondere Eigenbaugerätemüssen durch einen Fachmann aufBetriebssicherheit nach den einschlägi-gen Vorschriften geprüft werden.

Die Funktionen von Apparaturen, wie z.B.des Kühlwassersystems, des Rührwerks,der elektrischen Antriebe, der Vakuum-dichtheit, müssen vor der Beschickungmit Chemikalien überprüft werden.Schläuche müssen sicher (z.B. mitSchellen) befestigt sein.

4.3 Beheizen von Apparaturen

Chemische Reaktionen bilden ein be-sonderes Gefahrenpotenzial, wenn beierhöhter Temperatur gearbeitet wird,insbesondere wenn brennbare Lösemittelerhitzt werden. Die folgenden Hinweisesollen helfen, die sich daraus ergebendenRisiken zu vermeiden.

Alle beheizten Apparaturen mit brenn-barem Inhalt müssen mit Kühlern zurRückhaltung flüchtiger, brennbarer Stoffeversehen sein.

Heizquellen müssen stets so angebrachtwerden, dass sie leicht und ohne Verände-rung an der Apparatur entfernt werdenkönnen. Am besten sind hierzu Laborhe-bebühnen geeignet (siehe Bilder 10 u. 11).

Apparaturen, die brennbare oder ther-misch instabile Substanzen enthalten,dürfen niemals direkt mit einer offenenFlamme erhitzt werden, auch nicht übereinem Drahtnetz oder Sandbad. DirektesBeheizen im Luftbad ist mit Pilzheizhau-ben möglich, jedoch nur zu empfehlen,wenn eine gleichmäßige Temperatur-verteilung gewährleistet ist, z.B. durchRühren.

Gleichmäßiges Sieden von Flüssigkeitenmuss durch Zugabe von Siedesteinchenoder kontinuierliches Rühren gewähr-leistet sein, da sonst mit Siedeverzügenund deren stoßartiger Aufhebung zurechnen ist.

Die sicherste Methode des Heizens ist dieVerwendung von Flüssigkeits-Heizbädern,mit denen eine Wärmeübertragung beigeringer Temperaturdifferenz möglich ist.

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Bild 10

Bild 11

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Heizbäder mit Gasbrennern dürfen nur fürnicht brennbare Flüssigkeiten und unterständiger Beobachtung verwendet wer-den. Vorzuziehen und allgemein geeignetsind stufenlos regelbare elektrische Heiz-platten. Für unbeaufsichtigte Apparaturensind selbstregelnde Systeme mit ther-mostatischer Kontrolle des Heizbadesunerlässlich. Gegen die Folgen eines Aus-falls der Regeleinheit muss mit einemÜbertemperaturschutz gesichert werden.

Wasserbäder können durch Überschich-ten mit einem dünnen Paraffinfilm vorAustrocknung geschützt werden. Siedürfen nicht verwendet werden, wenn dieApparatur Alkalimetalle, deren Hydrideoder andere Substanzen enthält, die mitWasser heftig reagieren.

Heizbadflüssigkeiten haben eine maxi-male Betriebstemperatur, oberhalb dererZersetzung unter Bildung gesundheits-schädlicher Dämpfe oder auch Entflam-mung möglich ist.

Heiße Heizbäder sind gefährlich. Siemüssen kippsicher aufgestellt werden.Eine erhebliche Volumenausdehnung derBadflüssigkeit beim Erhitzen ist beim Auf-bau zu berücksichtigen.

Das Eindringen von Wasser kann zu hefti-gem Verspritzen der heißen Badflüssigkeitführen. Kühlwasseranschlüsse oberhalbvon Ölbädern müssen deshalb auf Dicht-heit geprüft werden. Das Herabtropfen vonKondenswasser muss durch Anbringeneiner Papiermanschette verhindert werden.

4.4 Kühlen

Zum Kühlen verwendet man Eis, Eis/Salz-Mischungen (Natriumchlorid bis ca. –21 °C,Calciumchlorid bis ca. –55 °C), Lösemit-tel/Trockeneis-Mischungen (bis –78 °C)oder flüssigen Stickstoff (–196 °C). Die alsIsoliergefäße häufig verwendeten Dewar-gefäße sind innen verspiegelte, evakuierteHohlglaskörper und somit implosions-gefährdet. Es dürfen nur mit einemSchutzmantel versehene Gefäße verwen-det werden; mechanische Beanspruchung(Eintauchtiefe beachten!) ist zu vermeiden.Heute sind auch hoch isolierte Metall-dewargefäße im Handel erhältlich, beidenen keine Implosionsgefahr besteht.Dewargefäße lassen sich oft durch bruch-sichere Gefäße aus geschäumtem Kunst-stoff ersetzen.Für Trockeneiskühlung benutzt man häu-fig brennbare organische Lösemittel alsÜbertragungsmedien. Auf die damit ver-bundene Brandgefahr ist zu achten,offene Flammen sind fern zu halten. Als Medien werden häufig Aceton oderMethanol angegeben. Zu empfehlen istaber Isopropanol, dessen Vorteile in dergeringen Toxizität und in seiner hohenViskosität liegen, das ein Überspritzenbei Trockeneiszugabe verhindert.Für Tiefkühlzwecke wird flüssiger Stick-stoff (Sdp. –196 °C) verwendet. Bei länge-rem Stehen kann aus der Luft Sauerstoff(Sdp. –183 °C) einkondensieren, erkenn-bar an der blauen Farbe. Solche Mischun-gen dürfen wegen der starken Oxidations-wirkung des flüssigen Sauerstoffs nichtmehr verwendet werden. Sie solltendurch Verdampfen, z.B. Ausgießen imFreien, vernichtet werden.

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4.5 Spezielle Hinweise

Rührer und ZentrifugenIn sich bewegende Anlagen darf man nie-mals hineingreifen. Rührer oder Zentrifu-gen müssen langsam Stufe um Stufe hinauf- oder heruntergeschaltet werden.Bei ungewohnten Geräuschen sofortabschalten und nachsehen.

Sandbäder Als Füllung geeignet ist geglühter See-oder Flusssand. Verunreinigter Sand istsofort zu erneuern. Sandbäder dürfen nurverwendet werden, wenn die bei ihneninsbesondere beim Nachheizen auftreten-de ungleichmäßige Temperaturverteilungzu keiner Gefährdung führt.

Apparate zur SchmelzpunktbestimmungDiese Apparate dürfen nicht mit konzent-rierter Schwefelsäure gefüllt werden. AlsBadflüssigkeiten eignen sich z.B. Silikon-öle. Zu empfehlen sind Metallblock- oderelektrisch beheizte Flüssigkeits-Schmelz-punktbestimmungsapparate.

TrockenschränkeProdukte, die beim Trocknen brennbareGase oder Dämpfe abgeben können,dürfen nicht in Trockenschränken ohneExplosionsschutz getrocknet werden.

KühlschränkeBrennbare Flüssigkeiten dürfen nur inKühlschränken aufbewahrt werden, derenInnenraum explosionsgeschützt ist.Es ist darauf zu achten, dass die Gefäßeaufrecht und gegen Umfallen gesichertaufgestellt werden; Stopfen, Schliffkükenund dergleichen sind zu sichern (siehedazu Bild 13).

4.6 Besondere Arbeitsmethoden

4.6.1 Arbeiten unter vermindertem DruckIn chemischen Laboratorien wird häufigunter vermindertem Druck gearbeitet.

Typische Beispiele sind Destillation oderSublimation im Vakuum, Absaugen vonNiederschlägen, Trocknen. Die verwen-deten Apparaturen müssen dabei einererheblichen Belastung durch den Außen-druck standhalten.

Bei angelegtem Vakuum entspricht dieDruckbelastung fast unabhängig von derverwendeten Pumpe rund 1000 hPa(=100.000 Pascal = 100.000 N/m2 Glas-oberfläche.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass dasArbeiten unter „Wasserstrahlvakuum“ imVergleich mit „Hochvakuumarbeiten“ harm-los sei. In der Tat unterscheiden sich dieDruckbelastungen nur um 10–20 hPa(1.000-2.000 Pascal). Selbst beim Ab-saugen von Niederschlägen werden in derSaugflasche noch Belastungen von 300–800 hPa (30.000-80.000 Pascal) erreicht.Ein Belastungsbruch unter vermindertemDruck führt zur Implosion, wobei dieumherfliegenden Glassplitter schwere Ver-letzungen verursachen können. Es verstehtsich deshalb von selbst, dass „Vakuumar-beiten“ in Glasgeräten mit besonderer Vor-sicht und unter Beachtung der Sicherheits-regeln durchgeführt werden müssen.

Bei Arbeiten mit vermindertem Druck istfür ausreichenden Schutz zu sorgen. Der Unterdruck ist nach Möglichkeit aufdas experimentell notwendige Maß zubegrenzen. Unterdruckregelung wirdempfohlen.

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Es dürfen nur Glasgeräte mit unbeschä-digter Oberfläche verwendet werden(Sichtkontrolle!). Zusätzliche Belastun-gen durch Spannung infolge verkanteterBefestigung von Apparaturen sind aus-zuschließen. Evakuierte Apparaturteiledürfen nicht einseitig erhitzt werden.

Für Arbeiten unter vermindertem Druckdürfen nur Glasgeräte mit gewölbter Ober-fläche verwendet werden (z.B. Rundkol-ben), keinesfalls also Erlenmeyerkolbenoder sonstige Gefäße mit flachem Boden.Hiervon abweichend dürfen dickwandigeGlasgeräte benutzt werden, die eigens für„Vakuumarbeiten“ hergestellt sind (Saug-flaschen, Exsikkatoren). Diese dürfenkeinesfalls einseitig erhitzt werden!

Beim Absaugen ist auf guten Sitz derGummimanschetten zwischen Absaug-

trichter (Nutsche) und Saugflasche zuachten; plötzliches Durchrutschen desTrichters kann zum Bruch der Saug-flasche führen.

Betrieb und Aufbewahrung evakuierterApparaturen dürfen nur an Orten erfol-gen, die gegen unbeabsichtigtesAnstoßen oder Darauffallen von Gegen-ständen geschützt sind.

Wirksamer Splitterschutz für den Fall vonImplosionen ist die Verwendung vonSchutzschildern oder die Sicherung inDrahtkörben, insbesondere bei großvolu-migen Vakuumapparaturen. Exsikkatorenund Dewargefäße können durch Beklebender Oberfläche mit Klarsichtfolie gesichertwerden, siehe Bild 13). Kunststoffbeschich-tete Geräte sind auch im Handel erhältlich.

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Bild 13

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Bild 12: Folge der Verwen-dung eines nicht explosions-geschützten Kühlschranks

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4.6.2 Arbeiten mit GasenGase werden oft als Reaktanden oderSchutzgas in chemischen Reaktionen ein-gesetzt oder können bei chemischenReaktionen entstehen. Sie finden auchals Hilfsmittel bei einigen analytischenVerfahren Anwendung. Der Umgang mitGasen ist stets problematisch: Gasediffundieren sehr rasch in die Laboratmos-phäre. Brennbare Gase bilden dann leichtzündfähige Gemische, giftige Gase gefähr-den Personen bereits in geringen Konzen-trationen. Besondere Gefahren ergebensich beim Arbeiten mit Gasen unter Druck.

4.6.3 Druckgasflaschen

AllgemeinesDie meisten Gase werden in verdichteterForm (verflüssigt oder unter hohem Druck)in Druckgasflaschen angeboten. Druckgas-flaschen stellen ein Gefahrenpotenzial an

sich dar, denn sie können bei grob unsach-gemäßer Behandlung (Umstürzen, starkeHitzeeinwirkung) bersten. Daraus ergebensich einige unbedingt einzuhaltendeSicherheitsvorschriften.

Druckgasflaschen sollten nach Möglichkeitüberhaupt nicht im Labor aufgestellt wer-den, da sie bei Bränden ein erhöhtes Risi-ko für das Löschpersonal darstellen. Diesicherste Möglichkeit ist die Versorgungdes Labors durch eine Druckleitung vonden außerhalb stehenden Druckgasfla-schen. Eine wirksame Maßnahme ist auchdie Unterbringung der Druckgasflaschen inwärmeisolierten belüfteten Schränkennahe am Arbeitsplatz im Labor. Sind dieseMöglichkeiten nicht gegeben, dann dürfenDruckgasflaschen nur zum Gebrauch amArbeitsplatz stehen und müssen unmittel-bar danach in den dafür vorgesehenensicheren Lagerraum gebracht werden.

Druckgasflaschenmüssen sowohlbeim Transportauf den dafürvorgesehenenWagen als aucham Standortdurch Ankettengegen Umfallengesichert werden.

Bild 14:

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Schema eines Druckminderers

Schema eines Nadelventils

Bild 16

Bild 17

Bild 15

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Entnahme das Feinventil (ggf. zuvor dasDruckmindererventil) vorsichtig geöffnetund der gewünschte Gasstrom einge-stellt.

Nadelventile für korrosive Gase müssennach Beendigung jedes Versuchs sofortmittels Durchspülen und Ausblasen ge-reinigt werden, da sonst die Gefahr vonFehlfunktionen bei der nächsten Benut-zung besteht.

Entleerte Flaschen sollen noch einen ge-ringen Restdruck aufweisen. Sie müsseneindeutig als entleert gekennzeichnetwerden.

Einleiten von GasenGase werden in Reaktionsapparaturenüber mit Schlauchschellen gesicherteSchläuche eingeleitet, welche gegenüberdem verwendeten Gas beständig sind(siehe hierzu Bild 18). Universell geeignetsind Silikonschläuche. Gase dürfen inApparaturen nur eingeleitet werden, wennsichergestellt ist, dass sich in der Appara-tur kein unzulässiger Überdruck aufbauenkann. Bewährt hat sich eine Sicherheit-stauchung, mit der außerdem ein Zurück-steigen des Reaktionsgemisches zurDruckgasflasche, insbesondere aber aucheine Vermischung mit Trockenflüssigkei-ten (z.B. konzentrierte Schwefelsäure)vermieden werden kann.

Wenn beim Einleiten feste Reaktions-produkte gebildet werden, besteht dieGefahr des Verstopfens des Einleitungs-rohres und eines unkontrollierten Druck-aufbaus im Einleitungssystem. SolcheReaktionen bedürfen der ständigen Beob-achtung. Es gibt spezielle Einleitungs-

Wird die Flasche nicht benutzt, muss dasFlaschenventil durch Aufschrauben derSchutzkappe gesichert werden.

Toxische oder korrosive Gase sollen imLabor nur in kleinen Druckgasflaschenverwendet werden, die unmittelbar imAbzug aufgestellt werden können.

Betrieb und GasentnahmeDruckgasflaschen besitzen hinter demFlaschenventil einen Gewindeanschlusszum Anbringen des Entnahmeventils.Soweit möglich, müssen hier Druckmin-derer verwendet werden. Nadelventilesind keine Druckminderer, sondern nurStrömungsbegrenzer. Aus diesem Grundsollten sie nur in den Fällen zum Einsatzkommen, in denen keine Druckminderererhältlich sind (z.B. bei manchen verflüs-sigten Gasen). Es dürfen nur für diebetreffende Gasart zugelassene Entnah-meventile verwendet werden. Die Monta-ge der Ventile darf nur von unterwiesenenPersonen vorgenommen werden. Beistark oxidierenden Gasen müssen dieArmaturen frei von Öl, Fett und Glyceringehalten werden.

Zur Entnahme von Gas wird zunächst beigeschlossenem Entnahmeventil dasHauptventil geöffnet. Sollte sich dasHauptventil nicht von Hand öffnen lassen,darf die Druckgasflasche nicht benutztwerden und ist dem Fachpersonal zurück-zugeben. Umgekehrt ist das Anziehendes Hauptventils mit Werkzeugen ver-boten. (Nicht gängige Hauptventile wer-den vor allem bei korrosiven Gasen beob-achtet, gerade hier führt unsachgemäßesManipulieren immer wieder zu gefähr-lichen Situationen.) Schließlich wird zur

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systeme, welche die mechanische Entfer-nung von Feststoffen aus dem Einleitungs-rohr ohne Öffnen der Apparatur erlauben.

Alle Gaseinleitungsapparaturen müsseneine drucklose Austrittsöffnung mit Gas-ableitungsschlauch unmittelbar in denAbzugskanal besitzen. Ein zwischenge-schalteter Blasenzähler erlaubt zusätzlichdie Kontrolle der Gasabsorption in derReaktion.

Das Entweichen größerer Mengen nichtumgesetzter toxischer oder ätzender Gasein das Abzugssystem ist zu verhindern.Dies geschieht durch Absorption der Gasein geeigneten Reaktionsmedien (z.B. Phos-gen in verdünnter Natronlauge).Solche Zusatzapparaturen haben den Cha-rakter von Reaktionsapparaturen und müs-sen daher den gleichen Sicherheitsüberle-gungen entsprechen, wie bisher beschrie-ben. So muss z.B. der Gehalt der Absorp-tionslösung der erwarteten Gasmengeentsprechen, bei exothermen Reaktionenfür Kühlung gesorgt werden und beachtetwerden, dass die Löslichkeit gebildeterFeststoffe nicht überschritten wird.

4.6.4 Arbeiten mit erhöhtem Druck(Überdruck)

Reaktionen unter erhöhtem Druck dürfennur in geeigneten und dafür zugelassenenDruckbehältern (z.B. Laborautoklaven,siehe Bild 19a) durchgeführt werden.

Die Druckbehälter müssen gemäß denVorschriften der Betriebssicherheitsver-ordnung und den einschlägigen techni-schen Regeln ausgelegt, ausgerüstet,aufgestellt und betrieben werden.

Mit Druckbehältern dürfen Studierendenach Einweisung und unter Aufsicht deszuständigen Assistenten arbeiten. In Druck-behältern für Versuchszwecke, bei denendie zu erwartenden Drücke sicher bekanntsind, dürfen bekannte Reaktionen bei vor-her festgelegtem maximalen Füllgrad durch-geführt werden, wenn hierbei der zulässi-ge Betriebsdruck und die zulässige Be-triebstemperatur nicht überschritten wer-den. Zweckmäßig erfolgt vor jeder Inbe-triebnahme eines Druckbehälters die Funk-tionsprüfung der Messeinrichtungen fürDruck und Temperatur und die Prüfung aufDichtheit. Sowohl die Befüllung als auchdie Entleerung der Druckbehälter dürfen

1. Gasdruckflasche2. Leergefäße als Puffer4. mit Einleitungsrohr5. (auf richtigen7. Anschluss achten!)3. Tauchung (Überdruckventil)6. Waschflüssigkeit8. Reaktionsgefäß mit

Einleitungsrohr9. Restgaswäsche

}Gaseinleitung Abzug

Bild 18

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nur in Abzügen oder unter lokaler Absau-gung erfolgen. Druckbehälter dürfen erstgeöffnet werden, wenn ein Druckausgleichmit der Atmospähre hergestellt wurde.

Für Druckreaktionen, bei denen die zu er-wartenden Drücke und Temperaturennicht sicher bekannt sind, müssen sogenannte Versuchsautoklaven verwendetwerden. Zum Schutz von Personen, insbe-sondere beim Versagen des Autoklaven,müssen die Versuchsautoklaven in eige-nen Räumen (Autoklavenräumen) aufge-stellt sein. Die Beobachtung der Mess-und Sicherheitseinrichtungen und derenBedienung müssen von sicherer Stelleaus erfolgen. Beim Betrieb von Versuchs-autoklaven müssen Druck und Tempera-tur laufend beobachtet und aufgeschrie-ben werden.

Besteht die Gefahr, dass die zulässigeBetriebstemperatur oder der zulässige

Betriebsdruck überschritten werdenkönnte, ist der Reaktionsversuch sofortzu unterbrechen (Heizung aus, ggf. Not-kühlung).

Nach jeder Verwendung, ggf. nach Ab-schluss einer Versuchsreihe, muss derVersuchsautoklav von einer befähigtenPerson geprüft werden. Werden hierbeiSchäden festgestellt oder wurde derzulässige Betriebsdruck und die zulässigeBetriebstemperatur überschritten, mussder Versuchsautoklav auf weitere Ver-wendbarkeit durch eine zugelasseneÜberwachungsstelle (z.B. TÜV) geprüftwerden.

Glasautoklaven dürfen nur in normge-rechten Abzügen oder vorzugsweise ineinem gesonderten Autoklavenraumbetrieben werden. Der Glasautoklav mussvon einem Drahtkorb als Splitterschutzumgeben sein (siehe Bild 19b).

Bild 19a Bild 19b

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Glasautoklav mit DrahtkorbHandautoklav mit Heizrührer

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4.6.5 Arbeiten mit Einschmelzrohren

Eine Sonderform von Druckbehältern stel-len Einschmelzrohre (abgeschmolzene,dickwandige Glasrohre, auch Einschluss-oder Bombenrohre genannt) dar. Sie kön-nen mit vermindertem („Vakuum“) odererhöhtem Innendruck betrieben werden.

Bei Beschädigung oder bei ungenügenderQualität des Glases droht bei verminder-tem Druck eine Implosion, bei Überdruck-rohren muss mit Explosionen gerechnetwerden. In beiden Fällen kann es zur Zer-störung des Rohrs kommen, wenn darindurchgeführte Reaktionen „durchgehen“.Bei Reaktionen im Einschmelzrohr kannnur die Außentemperatur direkt kontrol-liert werden, die anderen Parameter kön-nen allenfalls berechnet werden. Ein-schmelzrohre sind keine „zugelassenenDruckbehälter“ (siehe Ziffer 4.6.4). Wegender damit verbundenen Gefahren dürfensie deshalb nur dann eingesetzt werden,wenn sie nicht durch andere, wenigergefährliche Apparaturen ersetzt werdenkönnen, z.B. wenn Transportreaktionendurchgeführt und beobachtet werdensollen.

Einschmelzrohre aus dickwandigem (1 bis3 mm), chemisch und thermisch beson-ders widerstandsfähigem Spezialglas kön-nen bis etwa 30 bar und 400 °C betriebenwerden. Wasser greift Glas allerdings ab300 °C stark an. Besonders wichtig ist,dass die Rohre spannungsfrei abge-schmolzen werden und die der Flamme

ausgesetzten Rohrbereiche nicht mit deneingefüllten Chemikalien benetzt sind(Einfülltrichter beim Beschicken verwen-den, sorgfältige Handhabung, eventuellEinfrieren des Inhalts vor dem Abschmel-zen).

Befüllen und Öffnen der Rohre müssen sodurchgeführt werden, dass Personen nichtdurch enthaltene Gefahrstoffe gesund-heitlich beeinträchtigt werden, d.h. imAbzug! Die wichtigste Schutzmaßnahmeist ein wirksamer Splitterschutz (z.B.Überrohre aus Stahl, Umwickeln mit Split-terfangmaterial, Schutzwände, ggf. eige-ner Raum). Einschmelzrohre dürfen nurgeöffnet werden, wenn davon ausgegan-gen werden kann, dass sich ein eventuel-ler Überdruck (durch Abkühlen) abgebauthat (Rechnung!). Aber auch dann ist anSplitterschutz, insbesondere der Hände,zu achten! Die entstehende Öffnung mussvom Körper abgewandt sein.

Mit Einschmelzrohren dürfen Studierendenur nach einer praktischen Einweisungund unter ständiger Aufsicht durch denzuständigen Assistenten arbeiten. DasAbschmelzen der Einschmelzrohre solltedurch einen Glasbläser erfolgen.

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5.1 Reinigen von Glasgeräten

Beim Reinigen von Glasgefäßen bestehtdie Gefahr der Kontamination mit mehroder weniger unbekannten Substanzen,z.B. solchen, die als Nebenprodukte beieiner Synthese entstanden sind. Sicherund zweckmäßig spült man wie folgt:

Verschmutzte Gefäße,Gegenstände oder Labora-toriumseinrichtungen sofortsäubern. Substanzreste niein Gefäßen stehen lassen.

Beim Reinigen Schutzhand-schuhe und Schutzbrille tra-gen. Vorsicht vor Glasbruchund Schnittverletzungen beider mechanischen Reinigung.

Schliffschmiermittel mit einem Papier-tuch, evtl. mit Hilfe von Ligroin, entfernen.

Chemikalienreste in denGefäßen mit geeigneten,möglichst wenig toxischenLösemitteln (z.B. Aceton,Ethanol, Ligroin) ausspülen.

Die Spülflüssigkeit ist als Sonderabfall zu entsorgen.Lösemittelvorräte am Spültisch solltenzur Vermeidung von Bruchgefahr inSpritzflaschen aus Kunststoff aufbewahrtwerden.

Mit Lösemitteln gespülteGeräte dürfen nicht zumTrocknen in den Trocken-schrank gelegt werden.

Stark reagierende Reinigungsmittel (z.B. konzentrierte Salpetersäure, kon-zentrierte Schwefelsäure) dürfen nurdann verwendet werden, wenn andereReinigungsmittel sich als ungeeigneterwiesen haben.

Chromschwefelsäure darf nur in begrün-deten Ausnahmefällen angewandtwerden (Entsorgung siehe Abschnitt 5.2). Vor der Verwendung ist festzustellen, ob der Restinhalt der Gefäße mit demReinigungsmittel zu gefährlichen Reaktio-nen führen kann.

In vielen Fällen sind die oben genanntenReinigungsmittel durch handelsüblicheSpezialdetergentien ersetzbar.

Erst nach den geschilderten Vorreini-gungen wird das Reinigen mit handels-üblichen Detergentien abgeschlossen.

5.2 Entsorgung von Laborabfällen

Alle Abfälle müssen entsorgtwerden. Die Entsorgungregelt das Gesetz zur Förde-rung der Kreislaufwirtschaftund Sicherung der umwelt-

verträglichen Beseitigung von Abfällen,kurz Kreislaufwirtschafts- und Abfall-gesetz.

Alle von der Entsorgung durch die Kom-mune ausgenommenen Abfälle müssenvom Besitzer einer ordnungsgemäßenBeseitigung zugeführt werden; dabeimuss nach der Verordnung über Verwer-tungs- und Beseitigungsnachweise, z.B.für die chemischen Sonderabfälle, einNachweisverfahren durchgeführt werden.

Reinigen undEntsorgen5

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Jedem, der mit Chemikalien umgeht, soll-te die Verpflichtung zur Entsorgung auchohne Gesetze selbstverständlich sein, davon einer falschen Handhabung Schädenfür Personen, Sachen und Umwelt aus-gehen können.

Entsorgen heißt nicht nur, Laborabfälle zusammeln und gemäß interner Richtlinieneiner gemeinsamen Entsorgung zuzu-führen, es heißt auch, Emissionen zu ver-meiden und verschiedene, kleine Abfall-mengen selbst durch geeignete chemi-sche Reaktionen in ungefährliche Verbin-dungen zu überführen. Dieses Kapitelkann nur in kurzer Form einige Hinweisezur praktischen Entsorgung im Laborgeben und damit anregen, sich in jedemEinzelfall vor Beginn der Arbeiten auchmit der zugehörigen Entsorgung zubeschäftigen.

Generell zu entsorgen sind organischeLösemittelabfälle. Bei ihrer Sammlung istzu berücksichtigen, dass nur bis max. 5 lin Glasgefäßen und bis max. 10 l in bruch-sicheren Gefäßen gesammelt werden dür-fen. Bei Gefäßen über 5 l Nennvolumenmüssen diese elektrostatisch ableitfähigsein und beim Umfüllen geerdet werden.Vor dem Einschütten von Abfällen in denSammelbehälter sollte eine Mischprobeim Reagenzglas durchgeführt werden.

Schwermetallsalze und ihre Lösungenmüssen in gesonderten Behältern gesam-melt werden.

Altquecksilber sollte getrennt gesammeltund einer Aufarbeitung zugeführt werden.

Eine gesonderte Gruppe bilden Filter- undAufsaugmassen. Hierzu gehören auch

Chromatographieplatten und Füllungenvon Chromatographiesäulen. Sie werdengetrennt gesammelt und entsorgt.

Feinchemikalienreste werden in denOriginalflaschen zur Entsorgung gegeben.

Altöl aus Vakuumpumpen und Heizbädern,das durch Laborarbeiten verunreinigt ist,muss nach dem Kreislaufwirtschafts- undAbfallgesetz als stark verunreinigtes Altölals Sonderabfall zur Entsorgung gegebenwerden.

Wenn trotz der heute vorhandenen gutenDetergenzien in einigen Fällen nochChromschwefelsäure benutzt werdenmuss, so ist diese in getrennten Behäl-tern zu sammeln und zur Entsorgung zugeben.

Entsorgungsmaßnahmen, bei denengesundheitsgefährdende Gase entstehen,sind im Abzug durchzuführen.

5.3 Kleinstmengenbeseitigung

Bei Abfällen im Kleinstmengenbereich isthäufig eine Entgiftung durch das Labor-personal angeraten oder notwendig.

Die Kleinstmengenbeseitigung setzt ein-wandfrei funktionierende Abzüge voraus;sie darf nur von Personen mit entspre-chender Fachkunde unter Beachtung derjeweils erforderlichen Schutzmaßnahmenvorgenommen werden.

Die Arbeitsvorschriften sind sorgfältigauszuarbeiten und die ausführendenPersonen (insbesondere auch Studieren-de bei Mitwirkung!) sind eingehend zuunterweisen.

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Die aufgeführten Arbeitsvorschriften sindsorgfältig recherchiert; der Anwender istjedoch gehalten, im Einzelfall und bezo-gen auf sein Produkt die Einsatzmöglich-keiten zu prüfen und ggf. zu modifizieren.

AlkalimetalleAlkalimetalle werden in einen entspre-chenden Alkohol (Ethanol für Natrium,Isopropanol für Kalium), der in eineminerten Lösemittel (z.B. Petrolether40/60) vorgelegt wird, unter Rühreneingetragen.

Die dazu verwendete Apparatur bestehtaus einem Mehrhalskolben, einem Dim-rothkühler mit Metallkühlschlange undeinem Magnet- oder KPG-Rührer. Der ent-stehende Wasserstoff wird über einen am Kühlerausgang angeschlossenenSchlauch direkt in den Abzugskanal abge-leitet. Die Alkoholatlösung wird hydro-lysiert, neutralisiert und anschließend alsLösemittel entsorgt.

Befindet sich Natrium in Drahtform nachder Trocknung eines halogenfreien Löse-mittels, z.B. Diethylether, Cyclohexan,Toluol, im Kolben, so wird der Alkohollangsam zu dem im Kolben verbliebenenRest des Lösemittels zugetropft.

Vor der Hydrolisierung des Alkoholats wer-den einige Milliliter einer Mischung aus1 Teil Wasser und 4 Teilen Alkohol zur Erhö-hung der Protonenaktivität zugetropft, umRestspuren des Alkalimetalls zu erfassen.

BromElementares Brom sollte primär zur Auf-arbeitung gegeben werden. Kleinere

Mengen können mit wässriger Natrium-thiosulfatlösung zum Bromid reduziertwerden.

HydrideIn einem Dreihalskolben mit Rührer undDimrothkühler mit Metallkühlschlangewerden Alkaliborhydride mit Ethanol, Alka-lihydride und Alkaliamide mit Isopropanolaus einem Tropftrichter versetzt. Der ent-stehende Wasserstoff wird über einen amKühlerausgang angeschlossenen Schlauchdirekt in den Abzugskanal abgeleitet.

Beim Umgang mit Lithiumaluminium-hydrid haben sich eine Reihe von Unfällenund Bränden ereignet. Die folgende Be-seitigungsmethode ist vielfach erprobtund beinhaltet ein hohes Maß an Sicher-heit.

In einem Dreihalskolben mit Rührer, Dim-rothkühler mit Metallkühlschlange undTropftrichter mit Druckausgleich wirdunter Schutzgas (Argon oder Stickstoff )das Lithiumaluminiumhydrid mit Essig-ester oder Aceton umgesetzt. Die beidenReagenzien, die in der Reaktion in Ethanolbzw. Isopropanol umgewandelt werden,vermeiden eine Wasserstoffbildung. DieReagenzlösung sollte aus 1 Teil Reagenzund 4 Teilen Ether bestehen; sie sollte dieKolbenwand beim Zutropfen nicht be-rühren, um die Bildung von Nestern miteingeschlossenem, nicht umgesetztenLithiumaluminiumhydrid zu vermeiden.

JodDie Entsorgung von elementarem Jod er-folgt analog wie beim Brom durch Reduk-tion mit wässriger Natriumthiosulfatlösung.

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Phosphor, weißWeißer Phosphor wird in einem Mehrhals-kolben unter Inertgas vorgelegt. Imanschließend darüber geleiteten Luft-strom verbrennt der Phosphor. Die Oxidewerden in einer wässrigen, alkalischenVorlage neutralisiert.

Schwefelsäure, rauchend (Oleum)Die rauchende Schwefelsäure wird unterKühlung langsam in eine 50%ige Schwe-felsäure getropft. Die Entsorgung erfolgtdann unter der Abfallart „AnorganischeSäuren, Säuregemische, Beizen (sauer)“.

Säurechloride, SäureanhydrideDie Verbindungen (z.B. Thionylchlorid –SOCI2, Phosphorpentachlorid – PCI5,Phosphoroxychlorid – POCI3, Chlorsulfon-säure – CISO3H, Acetanhydrid) werdenunter guter Kühlung mit Eis in eine10%ige Natronlauge eingetragen. DieEntsorgung erfolgt entsprechend denentstandenen Produkten.

Saure Reaktionsgase(z.B. Bromwasserstoff, Chlor, Chlorwas-serstoff, Jodwasserstoff, Phosgen, Schwe-feldioxid) werden über eine grobe Fritte,möglichst unter Rühren, in eine 20%igeNatronlaugelösung eingeleitet.

Raney-Nickelwird in wässriger Aufschlämmung unterRühren mit Salzsäure versetzt. Dieschwermetallsalzhaltige Lösung wird als„Spül- und Waschwasser, metallsalz-haltig“ entsorgt. Raney-Nickel und Filter-papiere mit Rückständen dürfen auf

keinen Fall trocken werden, da dies zurSelbstentzündung an der Luft führt!

Dimethyl- und Diethylsulfatsind starke Alkylierungsreagenzien. DerUmgang mit ihnen muss unter dem Abzugstattfinden; bei der Arbeit sind Schutz-handschuhe zu tragen, damit die Haut voreventuellen Spritzern geschützt ist. DieBeseitigung erfolgt durch Eintropfen derReagenzien in eine gerührte, konzentrier-te, eisgekühlte Ammoniaklösung.

Cyanide (z.B. Natriumcyanid, Kaliumcyanid, Blausäure)Alle Cyanide können in wässriger Lösungbei einem pH-Wert von 10–11 mit einemÜberschuss an Wasserstoffperoxid (H2O2) zum entsprechenden Cyanat oxi-diert werden; bei pH 8–9 wird das Cyanatmit weiterem Wasserstoffperoxid zuKohlendioxid und Stickstoff oxidiert.

Organische Lithiumverbindungen(n-Butyl-, tert-Butyllithium)Die Zerstörung dieser sauerstoffempfind-lichen Lithiumverbindungen erfolgt unterSchutzgas (Argon, Stickstoff ) durch lang-same Zugabe von Isopropanol. Das Isopro-panolat wird mit Wasser hydrolysiert, dieLösung wird als „Lösemittelgemisch ohnehalogenierte organische Lösemittel“ ent-sorgt.

Sicapent®

Das Trockenmittel Sicapent® über Wasserin einen Exsikkator stellen, damit es voll-ständig Wasser aufnehmen kann. Dasnasse Sicapent in Wasser eintragen und mitNatronlauge neutralisieren. Das Trägerma-terial abfiltrieren und mit Filter entsorgen.Die wässrige Lösung ins Abwasser geben.

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6.1 Brennbare Flüssigkeiten

Viele Flüssigkeiten, mit denen im Labora-torium umgegangen wird, sind brennbar.Ihre Dämpfe bilden mit Luft in bestimmtenKonzentrationsbereichen, die Tabellenentnommen werden können, explosions-fähige Gemische.

Die Brennbarkeit muss beachtet werdenbei chemischen Umsetzungen, beimDestillieren, Extrahieren und beim Lagern,vor allem aber beim offenen Umgang.Dabei ist zu beachten, dass die Dichte derGase und Dämpfe so gut wie immergrößer ist als die der Luft.

Die Dämpfe „kriechen“ daher auf denArbeitstischen oder am Boden und kön-nen sich an ganz unvermuteter Stelle ent-zünden.

Beim Abfüllen und Umgießen brennbarerFlüssigkeiten besteht die Gefahr der Zün-dung durch elektrostatische Aufladung.Metallgebinde müssen daher geerdetwerden.

Beim Verschütten oder Austreten schonrelativ kleiner Mengen brennbarerFlüssigkeiten sind zuerst alle offenenFlammen in der Umgebung zu löschen.

Handelt es sich um größere Mengen, müs-sen die Laborkollegen gewarnt und zumVerlassen des Raumes aufgefordert wer-den. Sollte es zu einem Brand gekommensein, darf mit der Beseitigung der ausge-tretenen Substanz erst nach dem Löschenaller Flammen sowie nach ausreichenderDurchlüftung begonnen werden.

Brennbare Flüssigkeiten dürfen amArbeitsplatz nur in der unbedingt fürnormales Arbeiten erforderlichen Mengeaufbewahrt werden.

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Dieses Kapitel zeigt, wie man Brändeund Explosionen vermeidet, die beichemischen Arbeiten entstehen können.Es beantwortet die folgenden Fragen:

Wie arbeitet man mit brennbarenFlüssigkeiten und wie sind derenGefahrklassen definiert?

Was sind die am häufigsten imLabor benützten selbstentzünd-lichen Stoffe und wie geht man mitihnen um?

Was sind explosionsgefährlicheSubstanzen und Gemische und beiwelchen Substanzklassen undMischungen muss man Explo-sionsgefährlichkeit unterstellen?

Was muss bei exothermenReaktionen beachtet werden?

Welche Gefahren drohen durchZersetzungsreaktionen und beiwelchen Substanzklassen muss man von der Möglichkeit solcherReaktionen ausgehen?

Welche Brandschutzvorrichtungenmüssen vorhanden sein und wasmuss man bei ihrer Benutzungbeachten?

Brand- undExplosionsgefahren6

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Es ist zu bedenken, dass voll gestopfteRegale die Gefahr des versehentlichenHerunterreißens von Flaschen in sichbergen.

Aufbewahrung

Die Gefahrstoffverordnung teilt brennbareFlüssigkeiten im Wesentlichen nach demFlammpunkt und teilweise nach dem Sie-depunkt ein:Der Flammpunkt ist die niedrigste Tempe-ratur, bei der die Flüssigkeit unter be-stimmten Versuchsbedingungen Dämpfein solcher Menge entwickelt, dass dieseim Gemisch mit Luft durch eine Zündquellezur Entzündung gebracht werden können.

Nur brennbare Flüssigkeiten mit einemFlammpunkt unter 21 °C weisen also inder Kennzeichnung das Flammensymbolauf. Manche enthalten keinerlei Hinweisauf ihre brennbaren Eigenschaften, alsoweder Flammensymbol noch Gefahren-hinweis (R-Satz)! Die Dämpfe aller brenn-baren Flüssigkeiten lassen sich aber ent-

zünden, wenn die Flüssigkeit über ihrenFlammpunkt erhitzt wird (Butan-2-ol über24 °C, überhitzte Ölbäder).

Brennbare Flüssigkeiten mit einemFlammpunkt unter 21 °C (hoch- undleichtentzündliche Flüssigkeiten; früher:Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AIIund B) dürfen an Arbeitsplätzen für denHandgebrauch nur in Gefäßen von höchs-tens 1 l Nennvolumen aufbewahrt wer-den. Die Anzahl solcher Gefäße ist aufdas unbedingt nötige Maß zu beschrän-ken.

Für Laboratorien, in denen ständig grö-ßere Mengen brennbarer Flüssigkeitenfür den Fortgang der Arbeiten benötigt

werden, ist das Abstellen in nicht bruchsi-cheren Behältern bis zu insgesamt 5 lbzw. in bruchsicheren Behältern bis zuinsgesamt 10 l Fassungsvermögen angeschützter Stelle zulässig.

Es empfiehlt sich, dafür mit einer Absau-gung und Auffangwanne verseheneSchränke (z.B. nach DIN EN 14 470-1)oder Räume zu benutzen.

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*) In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Zubereitung mit einem Flammpunkt von mindestens 21 °C undhöchstens 55 °C nicht als entzündlich eingestuft werden muss, wenn sie in keiner Weise die Verbrennungunterhält und beim Umgang mit dieser Zubereitung eine Gefährdung für jedermann ausgeschlossen wer-den kann. Darunter fallen z.B. manche wässrigen Alkoholgemische, die als Desinfektionsmittel dienen.

Gefahren- R-Satz Gefahren- Flammpunkt Siede- Beispielbezeichnung symbol punkt

Hochentzündlich R 12 F+ � 0° � 35° Acetaldehyd

Leichtentzündlich R 11 F � 21°C Aceton

Entzündlich R 10 kein 21° � Flp. � 55° Butan-2-ol

keine kein kein (21°*) 55° � Flp. cis-Decalin

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Ansonsten werden brennbare Flüssigkeitenim Labor in den vorhandenen Sicherheits-schränken (z.B. nach DIN EN 14 470-1) ge-lagert.

Brennbare Lösemittel und Reaktions-lösungen dürfen zur Kühlung nur in Kühl-schränken aufbewahrt werden, derenInnenraum explosionsgeschützt ist. Es istdarauf zu achten, dass der zu benutzendeKühlschrank eine entsprechende Kenn-zeichnung trägt.

6.2 Selbstentzündliche Stoffe

Eine weitere Quelle für Labor-brände oder auch Explosio-nen sind Stoffe, die sich beiZutritt von Luft und/oderWasser spontan entzünden

können. In der gewöhnlichen Laborpraxissind dies vor allem die Alkalimetalle undihre Hydride sowie weißer Phosphor.

Gefährlich sind auch Raney-Nickel sowieeine Vielzahl metallorganischer Verbin-dungen, z.B. Ziegler-Natta-Katalysatoren,deren Handhabung spezielle Arbeitstech-niken erfordert.

Alkalimetalle reagieren äußerst heftig mitWasser unter Bildung von Wasserstoff, wasbei Luftzutritt zu Knallgasexplosionen füh-ren kann. Kalium (besonders ältere, verkru-stete Präparate) und Natrium-Kalium-Legie-rungen können sich an der Luft spontanentzünden, sie müssen daher unter eineminerten Lösemittel (z.B. hochsiedendesLigroin) abgewogen und zerkleinert werden.

Alkalimetallbrände dürfen nur mit trocke-nem Sand oder Pulverlöscher der Brand-klasse D bekämpft werden (Achtung:Keinen CO2-Löscher verwenden!).

Alkalimetalle werden häufig zum Trock-nen von Lösemitteln verwendet, z.B.durch Einpressen von Natriumdraht. Siedürfen nur für nicht damit reagierendeLösemittel benutzt werden (Kohlen-wasserstoffe, Ether, tertiäre Amine).Explosionsartige Reaktionen sind mitHalogenkohlenwasserstoffen möglich!

In der modernen Laborpraxis sollte manungefährlichere Trockenmethoden, z.B. Verwendung von Molekularsieben,vorziehen. Die Beseitigung der Reste vonAlkalimetallen erfolgt wie in Abschnitt 5.3beschrieben.

6.3 ExplosionsgefährlicheSubstanzen und Gemische

Als explosionsgefährlich be-zeichnet man Stoffe oderStoffgemische, die bei Ein-wirkung von thermischerEnergie (Wärme, Flammen)

oder mechanischer Energie (Reibung,Schlag) spontan zu solch heftiger Reak-tion kommen, dass eine hohe Energie-freisetzung und ein hoher Druckaufbauzu sehr schneller Ausbreitung von Druck-wellen führen.

Explosionsgefährlich sind zahlreicheorganische Nitroso- und Nitroverbindun-gen, hochnitrierte Aromaten, Salpeter-säureester, viele Verbindungen mit N-N-Bindung (Azo- und Diazoverbindun-gen, Stickstoffwasserstoffsäure, Azide),Salze der Knallsäure (Fulminate), Chlor-und Jodstickstoff sowie Acetylide; weiter-hin viele peroxidische Verbindungen(Persäuren, Persäureester, Peroxide,Hydroperoxide).

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Mischungen oxidierender Verbindungen,z.B. Nitrate, Chlorate, Perchlorate, rau-chende Salpetersäure, konzentrierte Per-chlorsäure und Wasserstoffperoxidlösung(30 %), mit brennbaren und reduzieren-den Stoffen können explosionsgefährlichsein. Beispielsweise reagiert rauchendeSalpetersäure explosionsartig mit Aceton,Ether, Alkohol, Terpentinöl.

Die Herstellung von explosionsgefähr-lichen Stoffen oder der Umgang mit ihnenerfordert Kenntnisse und praktischeErfahrungen mit speziellen Arbeitsmetho-den und besondere Sicherheitsvorkeh-rungen. Vor Versuchen, im Labor Spreng-stoffe herzustellen, kann nur ausdrück-lich gewarnt werden! Dies ist auf Grundsprengstoffrechtlicher Vorschriften ver-boten. Man gefährdet sich und andereund wird für entstandene Schäden straf-und zivilrechtlich haftbar gemacht.

Ausnahmen für Forschungslaboratoriensind unter Angabe von Mengenbegren-zungen im Sprengstoffgesetz geregelt.Wird im Rahmen dieser Ausnahmevor-schriften gearbeitet, sind explosionsge-fährliche Stoffe und Gemische in möglichstkleinen Mengen nur an allseitig abge-schirmten Arbeitsplätzen zu handhaben.

Überhitzung, Flammennähe, Funkenbil-dung, Schlag, Reibung und fester Ein-schluss (Verdämmung) sind zu vermeiden.

Vorräte an solchen Stoffen sind so kleinwie möglich zu halten. Sie sind gegenFlammen und Hitzeeinwirkung gesichert,verschlossen und von den Arbeitsplätzenentfernt, möglichst in einem besonderenRaum aufzubewahren.

6.4 Exotherme Reaktionen

Viele chemische Reaktionensind exotherm. Wird diegebildete Wärme nicht odernicht ausreichend abgeführt,führt dies zur Selbsterhit-

zung der Reaktionsmischung und damitzur Beschleunigung des Reaktionsverlau-fes („Durchgehen“ der Reaktion).

Die Folge ist, dass es zum unkontrolliertenSieden des Lösemittels, zum Austritt desReaktionsgemisches aus der Apparaturoder sogar zu heftigen, explosionsartigenZersetzungsreaktionen kommen kann.

Diese Gefahr des „Durchgehens“ istbesonders dann gegeben, wenn exo-therme Reaktionen erst nach einer Induk-tionsperiode anspringen. Beispiele sinddie Herstellung von Grignardverbindun-gen oder die Nitrierung reaktiver Aroma-ten. Bei solchen Reaktionen ist ein wirk-sames Kühlbad bereitzustellen und biszur Beobachtung einer kontrolliertenReaktion ein größerer Reagensüber-schuss zu vermeiden.

Unkontrollierte exotherme Reaktionenkönnen auch bei Aufarbeitungsprozedurenauftreten, insbesondere dann, wenn über-schüssige reaktive Reagenzien, wie Säure-halogenide, Alkalimetallhydride usw. in-aktiviert werden müssen.

Die Kontrolle exothermer Reaktionenerfolgt durch Kühlung des Reaktions-gefäßes oder durch Rückflusskühlung.

Zu beachten ist hierbei, dass eine guteDurchmischung die Wärmeabfuhr aus derReaktionsmasse begünstigt, eine hohe

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Viskosität oder feste Ablagerungen aufder Kühlfläche den Wärmedurchgangverringern.

Die Kontrolle exothermer Reaktionen kannauch durch die langsame Zudosierung einesReaktionspartners, die Zudosierung einesgekühlten Reaktinspartners oder durchBeachtung der Reihenfolge der Zugabe derReaktionspartner (Ausnutzung der Wärme-kapazität) erfolgen. Falls Stoffe auftreten,die mit Wasser reagieren, darf dieses nichtals Kühlflüssigkeit verwendet werden.

Bei exothermen Reaktionen ist ganz be-sonders vor einer erheblichen Ansatzver-größerung zu warnen. Beim Übergang zugrößeren Apparaturen ändert sich nämlichdie Masse der Stoffe und damit die Reakti-onswärme in der dritten Potenz, die für dieWärmeabfuhr zur Verfügung stehende Ober-fläche der Apparatur aber nur mit der zweitenPotenz des Radius des Reaktionsgefäßes.

Die Gefahr einer Selbsterhitzung wird alsomit wachsender Masse ständig größer.Eine Ansatzvergrößerung sollte daherstets in kleinen Schritten und unter ständi-ger Beobachtung möglicher exothermerEffekte vorgenommen werden.

6.5 ZersetzungsreaktionenViele Stoffe oder Stoffgemi-sche erweisen sich bei ther-mischer oder mechanischerBeanspruchung als instabil.Sie zersetzen sich unter

Umständen spontan mit hoher Energiefrei-setzung, so dass die Zersetzung einenexplosionsartigen Verlauf nehmen kann.

Zu hohe thermische Belastung kann inder Laborpraxis beim Trocknen oder

Destillieren von Stoffen gegeben sein.Beim Trocknen thermisch instabiler Stoffein Wärmeschränken ist die Trocknungs-temperatur so zu wählen und ggf. durcheine Übertemperatursicherung abzu-sichern, dass eine Zersetzung nicht ein-geleitet werden kann.

Destillationen sollen vorsorglich hinterSchutzschildern durchgeführt werden.

Grundsätzlich dürfen Substanzen bei derDestillation, insbesondere Destillations-rückstände, nicht zu hoch erhitzt werden.Zeigen sich im Verlauf von DestillationenAnzeichen für eine beginnende Zersetzung(z.B. plötzliches Aufschäumen, Ausgasen),muss mit einem spontanen Verlauf derZersetzung gerechnet werden. Gegebe-nenfalls ist der gefährdete Bereich zuräumen und die betroffene Umgebung zuwarnen. Die Heizquelle ist zu entfernenoder von ungefährdeter Stelle aus abzu-schalten.

Mechanisch sensibel werden einige Sub-stanzen, wenn diese getrocknet werden(Aufhebung der Phlegmatisierung).Beispiele hierfür sind Diazoniumsalzeund Nitrophenolate. Bei der Handhabungsolcher Stoffe ist das Austrocknen zuvermeiden.

In der Laborpraxis bildet insbesonderedie mechanische und thermische Insta-bilität von organischen Peroxiden einelatente Gefahr. Peroxide bilden sich invielen organischen Lösemitteln beimStehen unter Luftzutritt.

Zur Bildung von Peroxiden neigen zahl-reiche organische Verbindungen, z.B.Diethylether, Diisopropylether, Dioxan,

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Tetrahydrofuran, ferner ungesättigteKohlenwasserstoffe wie Tetralin, Cumol,Aldehyde, Ketone und Lösungen dieserStoffe.

Zwar liegen solche Peroxide nur in sehrkleinen Konzentrationen vor, sie werdenaber bei Destillationen in den Rückstän-den angereichert und können unterbestimmten, nicht vorhersehbaren Um-ständen zu verheerenden Explosionenführen. Die Tatsache, dass solche Vorfälleselten sind, verführt durch den Gewöh-nungseffekt zur unangebrachten Vernach-lässigung der Sicherheitsmaßnahmen,die im Folgenden beschrieben sind.

Am Rande sei vermerkt, dass ein Peroxid-gehalt in den verwendeten Lösemittelnhäufig die Reinheit und Ausbeute vonSyntheseprodukten beeinträchtigt.

Flüssigkeiten, die zur Bildung organischerPeroxide neigen, sind im Dunkeln bzw. inFlaschen aus dunklem Glas oder auslichtundurchlässigem Material aufzube-wahren. Sie müssen vor der Destillationbzw. dem Abdampfen auf Anwesenheitvon Peroxiden untersucht und gegebe-nenfalls von Peroxiden befreit werden.

Nach Erhalt oder längerem Stehen sinddie oben genannten Lösemittel mit Hilfeeines Peroxid-Teststäbchens auf Peroxidezu prüfen.

Peroxidhaltige Lösemittel werden nachgeeigneten Literaturvorschriften gerei-nigt. Die erneute Bildung von Peroxidenwird verhindert durch Zugabe von Oxida-tionsinhibitoren, durch Aufbewahrung indunklen Flaschen, am wirksamsten aber,zumal wenn es sich um wertvolle abso-lute Lösemittel handelt, unter Inertgas.

Bei allen chemischen Synthesen mit Per-oxiden, Persäuren, Wasserstoffperoxid,molekularem Sauerstoff und Ozon mussvor der Aufarbeitung auf Anwesenheitvon Peroxiden geprüft werden, die gege-benenfalls durch ein Reduktionsmittelzerstört werden. Peroxidische Verbin-dungen als Synthesezwischenproduktesollten nur in verdünnten Lösungengehandhabt werden.

Auf ihre Reinisolierung sollte verzichtetwerden.

6.6 Brandschutz in Laboratorien

In Laboratorien sind an leicht zugäng-licher Stelle Löschdecken und Hand-feuerlöscher bereitzuhalten.

In der Nähe der Ausgänge befinden sichNotduschen. Diese sind monatlich aufihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Feuerlöschdecke

Ausgang

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Kleine Brände sind mit den vorhandenenFeuerlöschmitteln zu bekämpfen, soferndies gefahrlos möglich ist.

Droht der Brand sich auszuweiten undaußer Kontrolle zu geraten, ist unverzüg-lich die Feuerwehr zu benachrichtigen.

Kleiderbrände sind unter der Notdusche,mit Feuerlöschern oder Löschdecken zubekämpfen. (Leichtflüchtige Lösemitteldringen oft durch das Gewebe der Feuer-löschdecken und können sich dann wie-der entzünden.) Notfalls kann auch dasHin- und Herwälzen des Brennenden denBrand ersticken, unterstützt durch dasÜberstreifen von Kleidungsstücken unddergleichen. Brennende Kleidung ist soschnell wie möglich abzuwerfen.

Bei größeren Kleiderbrän-den, insbesondere in Zusam-menhang mit Lösemitteln,brennende Personen nichtweglaufen lassen, da dies

den Brand weiter entfacht, sondern flachauf den Boden bringen und dann löschen.

Zum Löschen von Laborbränden sindPulver- oder Kohlendioxidlöscher geeig-net, wobei Letztere keine Rückständehinterlassen und daher in der Umgebungwertvoller Messgeräte und dergleichenvorzuziehen sind.

Brände von Alkalimetallenund anderen reaktivenMetallen, Metallalkylen,Lithiumaluminiumhydrid,Silanen und verwandten

Stoffen werden am besten mit Löschsandoder Löschpulver der Brandklasse Derstickt. Auf keinen Fall dürfen solcheBrände mit Wasser bekämpft werden!Ebenfalls ungeeignet sind Kohlen-dioxidlöscher.

Über Art, Aufstellungsort und richtigeHandhabung der vorhandenen Lösch-mittel sollte sich jeder in einem LaborArbeitende vor Beginn seiner Tätigkeitinformieren.

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahreüberprüft werden (Prüfplakette!).

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207FEUERLÖSCHERABC-PULVER PU6a

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Dieses Kapitel behandelt die Gefahren,die bei unsachgemäßem Betriebelektrischer Geräte drohen und ihreVermeidung.

7.1 Unfälle mit Strom

Die meisten Stromunfällewerden durch die Benutzungvon schadhaften oderungeeigneten elektrischenBetriebsmitteln oder

Anlagen verursacht. Unfälle können auchauftreten, wenn Schäde von „Laien“ feh-lerhaft behoben werden.

Als wichtigste Maßnahme gilt die Isolie-rung als Schutz vor der Berührbarkeitspannungsführender Teile.

Die folgenden Regeln müssen unbedingtbeachtet werden:

• Bei Arbeiten im Labor dürfen elektrischeBetriebsmittel nur bestimmungsgemäß,d.h. nach Betriebsanleitung, verwendetwerden.

• Betriebsmittel und Anlagen müssen sichin einwandfreiem Zustand befinden.

• Einstellungen von Sicherheitseinrichtun-gen dürfen nicht verstellt werden.

• Keine nassen elektrischen Betriebsmittelverwenden.

• Bei Schäden oder ungewöhnlichenBetriebszuständen Geräte oder Anlagenabschalten und diese einer Elektrofach-kraft melden.

• Defekte Geräte oder Anlagen nicht wei-ter verwenden und der Benutzung durchandere Personen entziehen und aufGefahren hinweisen.

• Wartungs- und Instandsetzungsarbei-ten durch elektrotechnische Laien sindnicht zulässig, schon gar nicht an span-nungsführenden Teilen.

• Elektrische Anlagen und Betriebsmittelmüssen den allgemein anerkanntenRegeln der Technik, insbesondere denBestimmungen des Verbandes Deut-scher Elektrotechniker e.V. (VDE) ent-sprechen und von einer Elektrofach-kraft oder einer elektrotechnisch unter-wiesenen Person unter Leitung undAufsicht durch eine Elektrofachkraft inregelmäßigen Abständen auf ordnungs-gemäßen Zustand überprüft werden.Diese Bestimmungen gelten auch fürEigenbaugeräte.

• Für in Laboratorien verwendete Elektro-geräte, wie z.B. für

– Rotationsverdampfer

– bewegliche Analysegeräte

– Heizgeräte

– Messgeräte

– netzbetriebene Tischleuchten

– Rührgeräte

– Verlängerungs- undGeräteanschlussleitungen

betragen die Prüffristen bei normalerBeanspruchung in der Regel 12 Monate(siehe GUV-Information „Prüfung orts-veränderlicher elektrischer Betriebsmit-tel“– GUV-I 8524, bisher GUV 22.1).

• Arbeiten an elektrischen Anlagen undBetriebsmitteln dürfen nur von Elektro-fachkräften durchgeführt werden.

Arbeiten mitelektrischen Betriebsmitteln7

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Die Unfallverhütungsvorschrift„Elektrische Anlagen und Betriebsmit-tel“ (GUV-V A 3) definiert diese wie folgt:

„Als Elektrofachkraft gilt, wer aufGrund seiner fachlichen Ausbildung,Kenntnisse und Erfahrungen sowieKenntnis der einschlägigen Bestimmun-gen die ihm übertragenen Arbeitenbeurteilen und mögliche Gefahrenerkennen kann.“

7.2 Physiologische Wirkung vonelektrischen Strömen

Gerät der Mensch in einen Stromkreis, sowirkt sein Körper wie ein Widerstand. Esgilt das Ohmsche Gesetz U=R x I.

Der ohmsche Widerstand des mensch-lichen Körpers ist dabei mit ca. R = 1000Ohm anzusetzen. Bei einem Körper-widerstand von R = 1000 Ohm könnengefährliche Stromstärken schon beikleinen Spannungen auftreten. Bei einerNennspannung von 230 V kann ein Stromvon 230 mA über den Körper fließen.

Untersuchungen haben ergeben, dass bei 50 Hz Wechselstrom eine Stromstärkevon I = 25 mA für den Menschen dieGrenze des Erträglichen darstellt.

Gleichströme und Ströme höherer Fre-quenz ergeben etwas günstigere Werte.Darüber hinaus können kurze „Wischer“auch kleinerer Stromstärken zu Sekun-därunfällen führen (z.B. Sturz von einerLeiter).

Bei der physiologischen Wirkung einerKörperdurchströmung kann man diefolgenden Bereiche unterscheiden:

Geringe Blutdrucksteigerung, oberhalbetwa 10 mA Muskelverkrampfungen,Hängenbleiben oder Klebenbleiben(„Loslassgrenze“) am Strom, bei längererDauer Verkrampfung der Atemmuskulatur� Im Allgemeinen nicht tödlich.

Sofern das Herz in den Stromkreis einbe-zogen ist, kann es zum Herzstillstand undAtemlähmung infolge Muskelverkramp-fung kommen, nach ca. 30 Sekunden istHerzkammerflimmern möglich, der Sauer-stofftransport zu den Körperzellen wirdunterbunden.� Versagen des Blutkreislaufes kann zum

Tode führen.

Starke Blutdrucksteigerung und Atmungs-verkrampfung, Herzkammerflimmern trittmit hoher Wahrscheinlichkeit schon bei ca.0,3 Sekunden Durchströmungsdauer auf.� „Sekundenherztod“

Herzstillstand tritt vielfach spontanwährend der Durchströmung ein, meistkein Herzkammerflimmern, jedochthermische Wirkungen des Stromes(Verbrennungen durch Lichtbogen).Durchströmungen mit diesen hohenWerten treten im Allgemeinen bei Hoch-spannungsunfällen auf. Neben derDurchströmung kann es zu äußerenVerbrennungen kommen.� Der Tod tritt dann oft erst nach Tagen

oder Wochen ein.

Bereich I (0–25 mA)

Bereich II (25–80 mA)

Bereich III (80–5000 mA)

Bereich IV (über 5000 mA)

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Dieses Kapitel nennt Regeln für denUmgang mit radioaktiven Stoffen. Es beantwortet die Fragen:

Wie schützt man sich vor äußererund innerer Bestrahlung?

Wie vermeidet manKontaminationen?

Es werden ferner Hinweise für dassichere Arbeiten mit Röntgenstrahlenund mit intensiven Lichtquellen gegeben.

8.1 Arbeiten mit radioaktiven Stoffen

Umgang mit radioaktiven Stoffen umfasstnach § 3 der „Verordnung über den Schutzvor Schäden durch ionisierende Strahlen“(Strahlenschutzverordnung, StrlSchV v. 20.7.01) Gewinnung, Erzeugung, Lage-rung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstigeVerwendung und Beseitigung von radio-aktiven Stoffen, so dass auch Laborarbei-ten unter den Geltungsbereich dieserVerordnung fallen. Werden Tätigkeiten mitradioaktiven Stoffen ausgeführt, die denUmfang der in Anlage I der StrlSchV aufge-führten „genehmigungsfreien Tätigkeiten“überschreiten, sind diese der zuständigenBehörde anzuzeigen und dürfen erst nacherteilter Genehmigung ausgeführt werden.Zu den genehmigungsfreien Tätigkeitengehören z.B. Arbeiten mit radioaktivenStoffen unterhalb bestimmter Freigrenzen.

8.1.1 Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen

Gefahren für das Laborpersonal beimUmgang mit radioaktiven Stoffen sindgegeben durch die• Möglichkeit der äußeren Bestrahlung,

• Möglichkeit der Inkorporation radio-aktiver Stoffe und damit durch innereBestrahlung,

• Möglichkeit der Kontamination z.B. derHaut. Durch Kontamination bedingt kommtes zu einer äußeren Bestrahlung mit demAbstand der Strahlenquelle zum Körpergleich 0. Es kann aber hierbei auch dieGefahr der Resorption radioaktiver Stoffedurch die Haut in den Körper bestehen.

Die genannten Gefahren können vermieden,zumindest aber minimiert werden, wenn dasLaborpersonal vor dem Umgang mit radioak-tiven Stoffen entsprechend § 38 der StrlSchVunterwiesen wird. Die Unterweisung erfolgtauf der Grundlage der nach § 34 zu erstel-lenden Strahlenschutzanweisung.

Strahlenschutzanweisung und Unterwei-sung müssen relevante Inhalte der Strah-lenschutzverordnung und des Genehmi-gungsbescheides, sowie von Richtlinienund Normen aufnehmen. Sie müssen sichaber auf jedem Fall nach den spezifischenGefahren des zu handhabenden radioakti-ven Stoffes richten (physikalische, chemi-sche Beschaffenheit und Art der Strah-lung, �-,�-‚oder �- Strahlung).

Insofern können hier nur allgemeine Fest-legungen für das sichere Arbeiten formu-liert werden. Diese sind:

8.1.2 Schutz gegen äußere Bestrahlung

1. Schutz gegen äußere Bestrahlung bei�-strahlenden Nukliden

Abstand halten!Dosisleistung nimmt mit demQuadrat der Entfernung vonder Strahlenquelle ab (undaußerdem linear mit der Akti-vität).

Arbeiten mitStrahlung8

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Abschirmmaßnahmenkönnen verwirklicht werdenz.B. mit mobilen Bleiwändenoder Umschließungen der Strahlenquellen mit

Bleibausteinen. Die Dicke der Blei-materialien richtet sich nach der Aktivitätund der Energie der �-Strahler und der(unvermeidbaren) Expositionszeit desLaborpersonals.

2. Schutz gegen äußere Bestrahlungbei �-strahlenden Nukliden

Abstand halten!Dies gilt insbesondere beiNukliden mit Energien ober-halb 200 keV. Die Dosisleis-tung nimmt linear mit der

Aktivität und mit dem Quadrat der Entfer-nung von der Strahlenquelle, aber gegen-über �-Strahlen noch linear mit einemSchwächungsfaktor der �-Strahlen in Luftentsprechend dem gewählten Abstand ab.

Beim Umgang mit hochenergetischen �-Strahlern mit hohen Aktivitäten könnenauch Ferngreifer zum Einsatz kommen.

Abschirmmaßnahmenkönnen verwirklicht werdenmit Materialien geringerMateriedichte. Wegen dergegenüber �-Strahlern

höheren Strahlenschwächung der �-Strah-len genügen zumeist schon als Abschirm-materialien Glas- oder Kunststoffscheiben.Hierbei muss allerdings durch entspre-chende Dicke der Abschirmmaterialienoder durch die Auswahl entsprechendgeeigneter Materialien die Gefahr durchBremsstrahlung (Röntgenstrahlung) mini-miert werden (kein Blei!).

3. Schutz gegen äußere Bestrahlungbei �-strahlenden Nukliden

Abstand halten!Durch die geringere Reichwei-te der �-Strahlen in der Luftbzw. der großen Schwächungder �-Strahlung bereits

schon in der Luft hat die Forderung nachAbstand halten nicht die Bedeutung wiebei den �- und �-Strahlern. Allerdingsdarf der Abstand nicht so klein werden,dass Kontaminationen z.B. der Haut auf-treten.

AbschirmmaßnahmenHier genügen zumeist schonKunststoff- oder Glasbehält-nisse geringer Wanddicke.Bleiabschirmungen nur bei

�-Nukliden mit gleichzeitiger �-Emission.

8.1.3 Schutz gegen innere Bestrahlung(Inkorporation von Radionukliden)

Auf den Schutz gegen innere Bestrah-lung, d.h. auf die Vermeidung der Inkor-poration von Radionukliden muss insbe-sondere bei �-Strahlern geachtet werden.

�-Strahler, aber auch andere Korpusku-larstrahler vergleichbarer Masse wie die�-Strahler bewirken gegenüber �- und �-Strahlern gleicher Energie im Körperdie größte Schädigung.

Daher sollten �-Strahler, sofern dieGefahr der Freisetzung besteht, ab ca.dem 100fachen der Freigrenze in Hand-schuhkästen gehandhabt werden.

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Essen, Rauchen, Trinken, Schnupfen unddas Benutzen kosmetischer Mittel sind im Kontrollbereich verboten, damit nichtüber Mund und Nase radioaktive Stoffe in den Körper gelangen können.

Die Verwendung mundbedienter Pipet-tiergeräte ist strengstens verboten.

Zur Vermeidung der Inhalation luftgetra-gener radioaktiver Stoffe sollte mit diesenje nach Höhe des Freisetzungsgrades inAbzügen oder abgesaugten Handschuh-kästen gearbeitet werden.

Auch kann, zur Verminderung des Frei-setzungsrisikos, mit geeigneten Rück-haltevorrichtungen (Vorlagen, Kühlfallen)gearbeitet werden.

Die technische Lüftung im Kontrollbereichmuss so dimensioniert sein, dass keinezu hohe Konzentration radioaktiver Stoffein der Laborluft auftritt.

Zur Kontrolle der Lüftungsanlage müssenoptische ggf. akustische Über-wachungsgeräte vorhanden sein.

8.1.4 Schutz vor Kontamination

Auf den Schutz vor Kontamination müsseninsbesondere das Laborpersonal bzw. dieStudierenden achten. Die Werte für dieHautkontamination und die Kontaminati-on anderer Organe nach § 54-55 StrlSchVsind zu beachten. Dies bedeutet, dassauch die geringste messbare Kontaminati-on der Haut und anderer Organe unbe-dingt zu vermeiden ist.

Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte sind z.B.durch Abdecken mit Folien, Auslegen mitsaugfähigem Material gegen Kontamina-tion und damit gegen Kontaminationsver-schleppung an den Körper zu schützen.

Im Kontrollbereich ist grundsätzlich einepersönliche Schutzausrüstung zu tragen(Schutzkittel, Schutzanzug, Schutzhand-schuhe, Überschuhe und dergleichenmehr). Diese Schutzausrüstung darf imLabor nicht ausgezogen werden.

Alle Störungen, z.B. Ausfall der Lüftung,Ausfall von Messgeräten, die das sichereArbeiten beeinträchtigen können, sinddem Strahlenschutzbeauftragten zumelden. Labortüren sind geschlossen zuhalten (Wahrung des Unterdrucks).

Zur Vermeidung der Kontamination dürfenGegenstände des persönlichen Bedarfs(z.B. Handtaschen) nicht in den Kontroll-bereich mitgenommen werden. Zwischenden einzelnen Arbeitsschritten und ins-besondere beim Verlassen des Kontroll-bereiches sind Hände, Schuhe und diesonstige Schutzausrüstung auf Kontami-nation zu überprüfen. Festgestellte Kon-taminationen sind dem Strahlenschutz-beauftragten unverzüglich zu melden.

Gegenstände dürfen aus Strahlenschutz-bereichen (Kontroll-, Überwachungsberei-che) nur dann herausgebracht werden,wenn die Grenzwerte nach Anlage III, Spal-te 4 (§ 44 StrlSchV) nicht überschrittensind. Die Laborkleidung ist in einemSchwarzweißbereich abzulegen und gegendie Normalkleidung zu tauschen.

Gegenüber den hier nur allgemein ange-sprochenen Schutzmaßnahmen enthältdie nach § 34 Strahlenschutzverordnungzu erstellende Strahlenschutzanweisungdetaillierte Festlegungen hinsichtlich derjeweiligen Laborarbeiten.

§ 95 Abs. 1 und 12 StrlSchV i.V. mit Anl. XI,Teil B regelt Arbeiten mit natürlichen

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radioaktiven Stoffen an Arbeitsplätzen(Uran-Thoriumverbindungen zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativenZwecken – die Radioaktivität bleibt dabeiunberührt).

8.2 Arbeiten mit Röntgenstrahlen

Röntgengeräte gehören wie Kern-�-Quellen zu den Gefahrenquellen, mitdenen man in chemischen Laboratorienhäufig zu tun hat. Räume, in denen solcheGeräte aufgestellt sind, sind durch Warn-schilder gekennzeichnet und dürfen nurvon befugten Personen betreten werden.

Ihr Betrieb ist nur nach Anzeige und ggf.Genehmigung gestattet.

Vor dem Arbeiten an Röntgengeräten(Röntgenfeinstrukturanlagen, Röntgen-fluoreszenzanalyse, Mössbauerspektro-meter) muss der Studierende vomzuständigen Strahlenschutzbeauftragtenunterwiesen worden sein.

Der Studierende darf beim Betrieb einerRöntgeneinrichtung oder eines Störstrah-lers nur in Anwesenheit und unter derAufsicht des zuständigen Strahlenschutz-beauftragten mitwirken (§ 13 Abs. 4 RöV).

Eine Filmplakette (Filmdosimeter), die inregelmäßigen Abständen amtlich ausge-wertet wird, ist beim Aufenthalt in Räumenmit �-Strahlenquellen immer zu tragen.

8.3 Arbeiten mit intensivenLichtquellen, z.B. Laserstrahlen

Intensive Lichtquellen, wie Laser, aberauch Hochdrucklampen (Xenon, Queck-silber) und Lichtbogenlampen sindGefahrenquellen. In Laboratorien, in

denen Hochdruck- oder Lichtbogenlam-pen strahlen, ist eine das UV-Licht starkabsorbierende Brille zu tragen. GuteDurchlüftung der Räume ist wegen dermöglichen Ozonentwicklung notwendig.

Das Auge wird bereits durch Laserstrahlungsehr geringer Energiedichte gefährdet.Hohe Energiedichte gefährdet jedoch auchdie Haut und gegebenenfalls auch tieferliegende Organe. Richtwerte für die höchst-zulässigen Bestrahlungsstärken (MZB-Werte) sowie die notwendigen Schutzmaß-nahmen enthalten die UVV „Laserstrah-lung“ (GUV-V B 2, bisher GUV 2.20) sowiedie GUV-Information „Betrieb von Laserein-richtungen“ (GUV-I 832).

Laserbereiche müssen während des Laser-betriebs abgegrenzt und gekennzeichnetsein. An den Zugängen zu Laserbereichenin geschlossenen Räumen ist der Laser-betrieb durch Warnlampen anzuzeigen.

Im Laserbereich dürfen sich nur solcheBeschäftigte aufhalten, die über diegefährlichen Wirkungen der Laserstrah-lung und über die notwendigen Schutz-maßnahmen belehrt sind. Sie müssendurch geeignete Maßnahmen vor derWirkung der Laserstrahlung geschütztwerden, insbesondere müssen siegeeignete Augenschutzmittel benutzen.

Laser dürfen nur von unterwiesenen Per-sonen betrieben werden. Bei Verwendungvon leistungsstarken Lasern der Klassen3R, 3B und 4, von denen ein erheblichesGefährdungspotenzial ausgeht, ist imBetrieb ein Laserschutzbeauftragter fürdie Überwachung des sicheren Betriebsder Lasereinrichtungen zuständig.

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Dieses Kapitel behandelt die Gesund-heitsgefahren, die von Gefahrstoffenausgehen können. Der Verlauf von Ver-giftungen und typische Vergiftungser-scheinungen werden besprochen. Eswird eine Einteilung vorgenommen so-wohl nach der möglichen Schädigungbestimmter Organe oder Körpersystemeals auch nach Stoffen mit ähnlichertoxischer Wirkung. Den Gefahren undSchutzmaßnahmen beim Umgang mitkrebserzeugenden und erbgutverän-dernden Stoffen ist ein besondererAbschnitt gewidmet. Weiterhin enthältdieses Kapitel eine Zusammenstellungder wichtigsten krebserzeugenden Stoff-klassen sowie im Anhang A ein Verzeich-nis der eingestuften krebserzeugenden,erbgutverändernden und fortpflanzungs-gefährdenden Stoffe.

9.1 Allgemeine Toxikologiechemischer Arbeitsstoffe

Gefahrstoffe können auf den menschli-chen Organismus auf Grund ihrer akutenund chronischen Toxizität sowie ihrerätzenden, reizenden, sensibilisierenden,krebserzeugenden, erbgutveränderndenund fortpflanzungsgefährdenden Eigen-schaften gesundheitsschädigend wirken.All diese Faktoren werden bei der Festset-zung der Einstufung und Kennzeichnungeines Stoffes berücksichtigt. § 5 derGefahrstoffverordnung und die dort auf-geführten EG-Richtlinien enthaltenumfangreiche Bestimmungen, nach wel-chen Kriterien ein bestimmter Stoff einzu-stufen und zu kennzeichnen ist.

Einen wichtigen Parameter für die Beurtei-lung der akuten Toxizität eines Stoffes stel-len die aus Tierversuchen ermittelten LD50-Werte dar (LD: letale Dosis). Der LD50-Wertbeschreibt die Dosis in mg Substanz pro kgKörpergewicht, bei der nach einmaligerAufnahme innerhalb von 14 Tagen 50 % derVersuchstiere sterben. Dabei ist je nachden Versuchsbedingungen zu unterschei-den zwischen LD50 oral bei Aufnahme überden Verdauungstrakt und LD50 dermal beiAufnahme über die Haut. Neben der letalenDosis LD50 wird zur Beschreibung der aku-ten Toxizität eines Stoffes auch eine letaleKonzentration LC50 inhalativ bestimmt. LC50

inhalativ beschreibt diejenige Luftkonzen-tration eines Gefahrstoffes in mg/l, bei dernach einer vierstündigen Exposition inner-halb von 14 Tagen 50 % der Versuchstieresterben.

Gemäß der entsprechenden EG-Richtlinieerfolgt die Einstufung eines Gefahrstoffesunter dem Gesichtspunkt der akuten Toxi-zität nach folgenden Kriterien:

sehr giftig

LD50 oral, Ratte: � 25 mg/kgLD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:

� 50 mg/kgLC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:

� 0,25 mg/lLC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:

� 0,50 mg/lBeispiele: Schwefelwasserstoff, Cyan-wasserstoff, Dimethylsulfat, Phosgen,Nitrobenzol und Acrolein.

Gefahren für dieGesundheit9

T+

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giftig

LD50 oral, Ratte:25 mg/kg � LD50 � 200 mg/kg

LD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:50 mg/kg � LD50 � 400 mg/kg

LC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:0,25 mg/l � LC50 � 1 mg/l

LC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:0,50 mg/l � LC50 � 2 mg/l

Beispiele: Schwefelkohlenstoff,Methanol, Acetonitril, Benzol, Phenol,Tetrachlorkohlenstoff und Chlor.

gesundheitsschädlich

LD50 oral, Ratte:200 mg/kg � LD50 � 2000 mg/kg

LD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:400 mg/kg � LD50 � 2000 mg/kg

LC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:1 mg/l � LC50 � 5 mg/l

LC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:2 mg/l � LC50 � 20 mg/l

Beispiele: Toluol, Xylol, Pyridin, n-Hexan,Nitromethan, Chloroform und Jod.

9.1.1 Verlauf von Vergiftungen

Vergiftungen können einen plötzlichenoder einen schleichenden Verlauf haben(akute oder chronische Vergiftung). DieseBegriffe werden jedoch auch zur Unter-scheidung zwischen einer einmaligen undeiner lang dauernden Einwirkung von

Schadstoffen verwandt. Im Allgemeinenführen hohe Einzeldosen bzw. -konzentra-tionen zu akuten Vergiftungen, währendchronische Vergiftungen durch wiederhol-te geringe Dosen entstehen, die jede fürsich nur eine schwache Wirkung haben.

Zwischen dem Zeitpunkt der Einwirkungund dem Auftreten erkennbarer Gesund-heitsschäden besteht eine unterschied-lich lange Latenzzeit (Sekunden bis Jahr-zehnte). Die chronische Intoxikation kanndarauf beruhen, dass sich der Schadstoffim Körper anreichert (wie z.B. bei chroni-schen Schwermetallvergiftungen).

Ein wichtiger Begriff ist die Halbwertszeitfür einen Fremdstoff im Körper. DieserWert gibt an, nach welcher Zeit die Hälfteder aufgenommenen Dosis wieder ausdem Körper entfernt ist. ChronischeExposition gegenüber kleinen Dosenkann jedoch auch ohne Anreicherung desStoffes zu einer Schädigung führen. Indiesem Falle summieren sich die Effekteder Einzeldosen (Wirkungskumulation).

Die Dosis eines gefährlichen Stoffes,unterhalb derer auch bei langfristigerEinwirkung keine toxische Wirkung auf-tritt, bezeichnet man als Schwellenwert.Die Existenz von Schwellenwerten lässtsich durch zwei verschiedene Mechanis-men erklären:

Erstens kann die Geschwindigkeit derElimination größer sein als die der Auf-nahme, oder zweitens können zelluläreSchäden schneller zurückgebildet wer-den, als sie entstehen.

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9.2 Schicksal von Schadstoffen imOrganismus

Für die Einschätzung der toxischenWirkung einer Verbindung, die in denmeisten Fällen von der Konzentrationdes Stoffes am Wirkort abhängt, mussman das Schicksal des Schadstoffes imOrganismus kennen.

Die Wechselwirkung zwischen Giftstoffund Organismus lässt sich in folgendeAbschnitte einteilen:

� Exposition und Aufnahme,

� Verteilung im Organismus,

� Umsetzung der aufgenommenenVerbindung im Stoffwechsel(Metabolismus) und

� Elimination des Stoffes.

9.2.1 Exposition und Aufnahmewege

Als Faustregel gilt, dass die Gesundheits-schädigung durch das Produkt ausToxizität und aufgenommener Dosisbestimmt wird. Die Aufnahme kann

� inhalativ über Lunge (Atemgifte),

� oral über den Magen-Darmtrakt oder

� dermal über die Haut und dieSchleimhäute

erfolgen.

Inhalation ist die wichtigste Einwirkungs-form, durch die toxische Stoffe in denKörper gelangen können. Die oraleInkorporation und die Resorption überdie Haut lassen sich leichter vermeiden.

9.2.2 Verteilung im Organismus

Von den lokalen Wirkungen, die am Ortder Einwirkung entstehen, unterscheidetman die resorptiven Wirkungen, diedarauf beruhen, dass die Substanzen mitdem Blutkreislauf im Körper verteiltwerden und zu den betroffenen Organengelangen.

Die lokalen Wirkungen wie z.B. Verätzender Haut oder Schleimhäute mit Säurenoder Laugen sind, sobald sie zur Zell-zerstörung geführt haben, nicht mehrreversibel. Dagegen sind die resorptivenWirkungen meistens reversibel, wennrechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffenwerden.

Aus dem Blut werden Stoffe durch ver-schiedene Mechanismen in die Organeaufgenommen. Ungeladene Molekülekönnen durch die Zellmembranendiffundieren, andere Moleküle benutzenphysiologische Carrier (Träger).

Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die einenarkotische Wirkung haben, gelangendurch Diffusion in das Gehirn.

Hohe Lipidlöslichkeit erhöht die Auf-nahme und vermindert die Eliminationaus dem lipidreichen Gewebe.

Dagegen ist die Akkumulation vonQuecksilber ein stoffwechselabhängigerTransport.

Leber und Niere haben eine großeKapazität, toxische Stoffe zu akkumulie-ren. Sie sind auch die wichtigsten Organefür die Umwandlung und Ausscheidungder Verbindungen.

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9.2.3 Metabolismus

Die meisten organischen Verbindungenwerden nicht unverändert ausgeschieden.Durch den Angriff zellulärer Enzyme wer-den sie chemisch verändert. In der Leberkönnen resorbierte Chemikalien, Phar-maka und Schadstoffe oxidiert, hydro-lysiert, reduziert und mit Schwefelsäureoder Glucuronsäure konjugiert werden.Das Ergebnis der Stoffwechselreaktionensind im Allgemeinen Verbindungen, dieleichter ausgeschieden werden können(Entgiftung).

Die metabolische Umwandlung kannjedoch auch zu toxischeren Verbindungenals den Ausgangsstoffen führen. Mannennt dies im Gegensatz zur Entgiftungkörpereigene Giftung. So wird z.B. Anilinzu Phenylhydroxylamin oxidiert, bei des-sen weiterer Umsetzung zu NitrosobenzolMethämoglobin gebildet wird.

Schwefelkohlenstoff reagiert mit Amino-gruppen in Peptiden zu Dithiocarbamat-Verbindungen, die metallkomplexierendwirken und u.a. den Spurenelement-Haushalt stören.

Aus Tetrachlorkohlenstoff entstehenreaktive freie Radikale, die wenigstenszum Teil für den leberschädigenden Effektverantwortlich sind.

Der Abbau von Methanol verläuft über dieBildung von Formaldehyd zur Ameisen-säure, die schließlich zur Erblindung führt.

Das Insektizid Parathion (E 605) wird inseiner Wirkung als Hemmstoff derAcetylcholinesterase durch Oxidation zuParaoxon verstärkt.

9.2.4 Elimination

Unter Elimination versteht man die Ent-fernung des Giftes aus dem Körper durchMetabolismus, Speicherung in Formindifferenter Verbindungen und Ausschei-dung. Die Hauptwege für die Ausschei-dung sind Ausatmung, Urin und Faeces.

Allgemein kann man sagen, dass alleStoffe, die als Gas oder Dampf eingeat-met werden, durch Ausatmen abgegebenwerden können. Die meisten anderentoxischen Chemikalien und ihre Meta-boliten werden durch Urin oder dieFaeces ausgeschieden.

Für die Ausscheidung über den Darm istdie Leber die wichtigste Quelle. Die Aus-scheidung über die Niere hängt ab von derFiltrationsfähigkeit des Stoffes und denMöglichkeiten der tubulären Zellen, denStoff zu akkumulieren oder zu sezernieren.

Komplexbildner können die Ausscheidungerhöhen, wenn sie mit den Proteinen umdie Bindung des Stoffes konkurrieren. Sokann die Ausscheidung von Schwermetal-len durch Gabe von Komplexbildnernerhöht werden, wie z.B. die Ausscheidungvon anorganischem Quecksilber durchBAL (2,3-Dimercapto-1-propanol) oderBlei durch EDTA (Ethylendiamintetra-acetat).

Die schematische Darstellung des Schick-sals eines Schadstoffes im Metabolismusgibt einen Überblick über die verschiede-nen Möglichkeiten einer Vergiftung undEntgiftung bei Eindringen einer toxischen,hydrophoben Verbindung in den Organis-mus (siehe Bild 20).

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Bild 20

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9.3 Wirkungen von Schadstoffen

Ätz- und Reizgase reizen die Haut und dieSchleimhäute besonders der Atemwegeund der Augen. Ihr Auftreten macht sichdaher durch Hustenreiz, Stechen in Naseund Rachen sowie Brennen und Tränender Augen bemerkbar.

Bei bestimmten Gasen können aber dieersten Anzeichen einer Vergiftung sehrschwach sein und es kann dennoch nachmehreren Stunden zu einer schwerenSchädigung der Lunge kommen (Lun-genödem), die tödlich verlaufen kann.Zum Beispiel können schon wenigeAtemzüge konzentrierter nitroser Gaseein Lungenödem auslösen.

9.3.1 Ätz- und Reizgase

Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoffwirken als starke Reizstoffe auf dieoberen Atemwege, am Auge könnenEntzündungen der Bindehaut und Horn-hautschädigungen hervorgerufen werden.

Das farblose Schwefeldioxid ist an sei-nem stechenden Geruch erkennbar. Esreizt die Schleimhäute und führt in höhe-ren Konzentrationen zu Atembeschwer-den, unter Umständen zu Lungenent-zündung und Bewusstseinsstörungen.

Die Dämpfe von Chlor und Brom sindwesentlich schwerer als Luft und sam-meln sich daher am Boden an, wo siesich längere Zeit halten können. Bei Ein-atmung rufen sie Husten, Atemnot undErstickungserscheinungen hervor.

Auch höhere Konzentrationen vonAmmoniak können zu Erstickungs-

erscheinungen und unter raschemBewusstseinsverlust zum Tode führen.

Formaldehyd verursacht allergischeErkrankungen der Haut und besitzt eineauffallend starke Reizwirkung auf Augen-schleimhäute und obere Atemwege.

Als besonders starke Augenreizstoffeseien ferner erwähnt Chlor- und Brom-aceton, Bromessigester und Acrolein, diebereits bei geringsten Luftkonzentratio-nen starkes Brennen der Augen, Tränen-fluss und Lidkrampf verursachen. Ersthöhere Konzentrationen schädigen Atem-wege und Haut.

Phosgen, ein farbloses Gas, das leichtnach faulem Obst riecht, wird in größerenMengen als Zwischenprodukt für chemi-sche Synthesen benötigt, tritt jedochauch bei thermischer Zersetzung vonChlor- und Fluorchlorkohlenwasserstoffenauf. Bei geringer Konzentration verur-sacht es Hustenreiz, Beklemmung undÜbelkeit. In schweren Fällen können nochnach mehreren Stunden Lungenödem undHerzschwäche auftreten, oft mit töd-lichem Ausgang.

Ethylenoxid reizt die Schleimhäute, führtzu Kopfschmerzen, Erbrechen und Atem-not. Die Dämpfe von Ethylenimin verur-sachen starke Reizungen der Augen- undLuftwege, in schweren Fällen Lungen-entzündung und Lungenödem.

9.3.2 Gase als Blut-, Zell- und Nervengifte

Kohlenmonoxid ist in reinem Zustandgeschmack- und farblos und daher nicht

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selbstwarnend. Es verbindet sich etwadreihundertmal stärker als Sauerstoff mitdem Blutfarbstoff Hämoglobin und unter-bindet dadurch die Sauerstoffversorgungdes Organismus. Es verursacht die häufigauftretenden Vergiftungen durch Schwel-gase bei Bränden. Bereits bei längererEinwirkung von Konzentrationen oberhalb0,01 Vol.-% kommt es zu Kopfschmerzen,ab 0,2 Vol.-% können tiefe Bewusstlosig-keit, Verringerung der Pulsfrequenz undschließlich der Tod eintreten.

Ein starkes Nervengift ist Schwefel-wasserstoff, dessen charakteristischerGeruch bei höheren Konzentrationennicht mehr wahrnehmbar ist. Er reizt dieAtemorgane, höhere Konzentrationenkönnen blitzartig Bewusstlosigkeit undschließlich den Tod durch Atemlähmungauslösen.

Blausäure (Cyanwasserstoff ) wird ausihren Salzen leicht durch Säuren freige-setzt. Außer über die Atemwege kann sieauch durch die Haut aufgenommen wer-den. Sie hemmt die Zellatmung durchEnzymblockierung. Schon geringe Men-gen (etwa 1 mg/kg Körpergewicht) wirkentödlich.

Als äußerst giftige und gefährliche Gaseseien schließlich noch der nach Knob-lauch riechende Arsenwasserstoff undder Phosphorwasserstoff erwähnt.

9.3.3 Erstickende Gase

Gasförmiger Stickstoff wird in der Labora-toriumspraxis in erster Linie als Schutz-gas, flüssiger Stickstoff als Kältemittel

verwendet. Eine Atmosphäre, in welcherdurch Zutritt von Stickstoff der Sauer-stoffgehalt unter die normale Konzentra-tion vermindert ist, kann durch Sinnes-empfindungen nicht von normaler Luftunterschieden werden.

Bei ihrer Einatmung wird jedoch der Orga-nismus, insbesondere das empfindlicheGehirn, nicht mehr ausreichend mit Sauer-stoff versorgt. Wenn die Sauerstoffkon-zentration auf unter 12 Vol.-% vermindertist, besteht akute Lebensgefahr, bei Kon-zentrationen zwischen 12 und 15 Vol.-%Sauerstoff zumindest eine Beeinträchti-gung des Leistungsvermögens. Bereitsein Atemzug reinen Stickstoffs kann ohnejede Vorwarnung zu Bewusstseinsverlustund Atemstillstand führen, so dass derTod eintritt, wenn nicht rechtzeitig Wie-derbelebungsmaßnahmen vorgenommenwerden.

Die gleiche Wirkung hat auch Argon, dasebenfalls als Schutzgas verwendet wird.Da es schwerer als Luft ist, sammelt essich in Vertiefungen an.

Auch andere Gase wie Methan, Propanund Butan können durch Verdrängungdes Luftsauerstoffes erstickend wirken.

Kohlendioxid, das als Kältemittel undSchutzgas verwendet wird, reichert sichauf Grund seiner hohen Dichte ebenfallsin Vertiefungen und Kellerräumen an. Die-ses Gas hat jedoch auch eine spezifischeGiftwirkung. Ab 5 Vol.-% CO2 könnenKopfschmerzen und Schwindel, ab15 Vol.-% Bewusstlosigkeit und der Todeintreten, auch wenn noch ausreichendMengen von Sauerstoff vorhanden sind.

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9.3.5 Lösemittel

Fast alle Lösemittel, auch solche, die keinespezifischen Gifteigenschaften haben, wiez.B. Diethylether, Aceton, Essigsäure-ethylester, wirken bei Einatmung in gerin-gen Mengen berauschend, in größerenKonzentrationen (einige Vol.-%) narkoti-sierend. Bei länger andauernder Einwir-kung von höheren Konzentrationen drohtLebensgefahr durch Atemlähmung.

Chlorkohlenwasserstoffe wie Monochlor-methan, Dichlormethan, Tetrachlorkohlen-stoff und Trichlorethylen können darüberhinaus Leber- und Nierenschädigungensowie Kreislaufstörungen hervorrufen.

Wegen ihrer hohen akuten Giftigkeit dür-fen z.B. Dichlormethan (Methylenchlorid),Chloroform und Tetrachlorkohlenstoffnicht als Reinigungs- oder Entfettungsmit-tel, z.B. für Glasgeräte, verwendet werden.Die Einatmung sehr kleiner, auch unter derGeruchsschwelle liegender Mengen vonChlorkohlenwasserstoffen über einen län-geren Zeitraum, kann chronische Gesund-heitsschäden, z.B. Leberschäden, hervor-rufen. Diese Giftwirkung wird durch Alko-hol und bestimmte Medikamente (z.B.Barbiturate) verstärkt.

9.3.6 Stäube

Eingeatmete Stäube wirken als Fremd-körper und führen daher stets zu einerReizung der Atmungsorgane.

Als besonders gefährlich haben sich dabeidie biobeständigen Mineralien Quarz undAsbest erwiesen. Sie können bei chroni-

9.3.4 Säuren und Laugen

Konzentrierte Säuren und Laugen (Sal-petersäure, Salzsäure, Schwefelsäure,Schwefeltrioxid, Ameisensäure, Natron-lauge, Kalilauge und andere) verursachenVerätzungen der Haut und der Schleim-häute, die je nach Konzentration derStoffe und der Zeitdauer der Einwirkungvon einer oberflächlichen Reizung bis zueiner tief greifenden Zerstörung der Hautund der darunter liegenden Gewebeführen können. Besonders gefährdet sindAugen und Luftwege.

Laugen verursachen häufig schwerereSchäden als Säuren, da diese nur lang-sam heilen. Bereits wenige Spritzer vonKaliumhydroxid- oder Calciumhydroxid-Lösungen können zur Erblindung führen.

Besonders gefährlich sind auch dieVerletzungen durch Flusssäure, da dieSchmerzen häufig erst mehrere Stundennach der Einwirkung auftreten. Rascheund gezielte ärztliche Hilfe ist beimKontakt mit konzentrierter Flusssäurebesonders wichtig.

Sind Arbeiten durchzuführen, bei denenmit dem Verspritzen von Säuren bzw.Laugen gerechnet werden muss, so sinddie Augen durch eine dicht schließendeKorbbrille evtl. in Kombination mit einemGesichtsschutzschild zu schützen.

Als Handschutz können Handschuhe ausNitril- oder Butylkautschuk oder PVC ein-gesetzt werden.

In Abhängigkeit von dem Ausmaß dermöglichen Gefährdung sind zusätzlichSchürzen und Stiefel aus geeignetenMaterialien (PVC, Kautschuk) zu tragen.

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9.3.7 Arbeitsplatzgrenzwerte

Zur Vorbeugung gegen die Giftwirkungvon Stoffen, die über die Atemwege auf-genommen werden können, ist es wich-tig, diejenigen Konzentrationen in derArbeitsluft zu kennen, bei denen nachAuffassung toxikologischer und arbeits-medizinischer Fachleute auch bei längerdauernder Einwirkung eine Gesundheits-gefährdung nicht besteht. Dies sind die„Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)“.

Die nachfolgende Tabelle gibt einige Bei-spiele zu Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)

Stand Januar 2006Beispiele ml/m3 (ppm) mg/m3

Quecksilber 0,01 0,1Phosphorwasserstoff 0,1 0,14Salpetersäure 2 5,2Chlorwasserstoff 2 3Fluor 0,1 0,16Chlor 0,5 1,5Iod 0,1 1,1N,N-Dimethylformamid 10 30Diethylether 400 1200Dioxan 20 73Aceton 500 1200Ethanol 500 960Methanol 20 270Toluol 50 190Tetrahydrofuran 50 150Pentan 1000 3000Cyclohexan 200 700n-Hexan 50 180Acetonitril 20 34Tetrachlorkohlenstoff 0,5 3,2Kohlenstoffmonoxid 30 35Kohlenstoffdioxid 5000 9100Quelle: TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“,Ausgabe Januar 2006

scher Einwirkung zu schweren Erkrankun-gen der Lunge führen. Voraussetzungdafür ist, dass die Stäube in genügendfeinteiliger Form vorliegen, um mit derAtemluft in die Lunge zu gelangen(Lungengängigkeit).

Die Einatmung von Quarzstaub mit einemaerodynamischen Durchmesser von unter10 μm (alveolengängige Fraktion) kann in5 bis 10 Jahren, manchmal in kürzererZeit, das Krankheitsbild der Silikose aus-lösen. Bronchitis, Atemnot und Über-lastung des Herzens können die Folgesein und im ungünstigen Fall zum Todeführen. Als Komplikation kann Tuber-kulose auftreten.

Die verschiedenen, natürlich vorkommen-den Asbestmineralien (Chrysotilasbest,Amphibolasbeste) liegen faserförmig vorund haben die Eigenschaft, parallel zurFaserachse zu feinsten Fäserchen aufzu-spalten. Wird ein Faserdurchmesser von 3 μm unterschritten, können Fasernbis zu einer Länge von etwa 100 μm durch Einatmung in der Lunge eingelagertwerden. Sie können von dort aus zu ande-ren Körpergeweben, insbesondere zumBrustfell weiterwandern („Pleuradrift“). In der Lunge kann durch Asbestfasern die Asbestose verursacht werden, eineKrankheit, die der Silikose vergleichbar istund bei der gewöhnlich eine massiveExposition vorausgegangen ist. Asbest-fasern können ferner nach einer Latenz-zeit von 20 Jahren oder mehr auch nachnur geringer Exposition Lungenkrebs so-wie Krebserkrankungen des Rippen- undBauchfells (Mesotheliome) hervorrufen.

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9.4 Krebserzeugende, erbgutver-ändernde und fortpflanzungs-gefährdende Stoffe

9.4.1 Rechtsgrundlagen

Besondere Vorsicht erfordert der Umgangmit krebserzeugenden (kanzerogenen),erbgutverändernden (mutagenen) undfortpflanzungsgefährdenden (reproduk-tionstoxischen) Stoffen (sog. KMR-Stof-fe). Diese Stoffe können bereits in sehrniedrigen Dosen irreversible und kumula-tive Schäden der Gesundheit hervorrufen.Erbgutverändernde Stoffe können durchVeränderungen des genetischen Materialsvon Keimzellen vererbbare genetischeSchäden, krebserzeugende Stoffe durchVeränderungen des genetischen Materialsvon Körperzellen Tumore hervorrufen.Das Besondere der krebserzeugendenStoffe ist, dass in der Regel eine langeLatenzzeit (Jahre oder Jahrzehnte) zwi-schen der Exposition und dem Auftreteneiner Krebserkrankung besteht.Die fortpflanzungsgefährdenden Stoffeunterteilen sich einerseits in frucht-schädigende Stoffe, die nicht vererbbareSchäden (Missbildungen) am Embryoverursachen können, und andererseits inStoffe, die die männliche oder weiblicheFortpflanzungsfunktion oder -fähigkeit(Fruchtbarkeit) beeinträchtigen können.

Der AWG ist der Grenzwert für die zeitlichgewichtete durchschnittliche Konzentrationeines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz inBezug auf einen gegebenen Referenzzeit-raum. Er gibt an, bei welcher Konzentrationeines Stoffes akute oder chronische schäd-liche Auswirkungen auf die Gesundheit imAllgemeinen nicht zu erwarten sind.

AGW werden für gesunde Personen in er-werbsfähigem Alter aufgestellt. Die AGWhaben die früheren Maximalen Arbeits-platzkonzenrationen (MAK-Werte) undTechnischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) abgelöst. Dies wurde notwendig,weil einige MAK-Werte und definitons-gemäß alle TRK-Werte nicht arbeitsmedi-zinisch, sondern technisch begründetwaren. AGW werden nach Votum des Aus-schusses für Gefahrstoffe (AGS) – einemFachgremium, das sich aus den im Gefahr-stoffbereich relevanten Gruppierungenzusammensetzt – vom Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales (BMAS) in derTRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“bekannt gegeben und damit rechtsver-bindlich.

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Wegen der besonderen Gefahren, die vonkrebserzeugenden, erbgutveränderndenund fortpflanzungsgefährdenden Stoffenausgehen, sind Herstellungs- und Ver-wendungsverbote (§ 18 in Verbindung mitAnhang IV Gefahrstoffverordnung undChemikalienverbotsverordnung), Be-schäftigungsverbote und -beschränkun-gen (Mutterschutzgesetz, Mutterschutz-richtlinienverordnung sowie Jugendar-beitsschutzgesetz) sowie besondereSchutzmaßnahmen (§ 11 Gefahrstoffver-ordnung) und Unterrichtspflichten (§ 14Gefahrstoffverordnung) zu beachten.

Für werdende Mütter gilt nach der „Ver-ordnung zum Schutze der Mütter amArbeitsplatz“ (Artikel 1 der Mutterschutz-richtlinienverordnung) ein generellesExpositionsverbot gegenüber krebs-erzeugenden, erbgutverändernden oderfruchtschädigenden Stoffen.

Ein Verzeichnis derjenigen Stoffe, dienach gesicherten wissenschaftlichenErkenntnissen als krebserzeugend,erbgutverändernd oder fortpflanzungs-gefährdend einzustufen sind, befindetsich im Anhang A.

Bei vielen toxischen Stoffen kann anhandvon Dosis/Wirkungsbeziehungen einSchwellenwert (NOEL = No ObservedEffect Level) angegeben werden, unterdem unter Berücksichtigung der Rahmen-bedingungen keine beobachtbaren Effekte(Schädigungen) auftreten. Für diese Stoffekönnen AWG aufgestellt werden, die inaller Regel den Schwellenwerten entspre-chen.

Für krebserzeugende oder erbgutverän-dernde Stoffe lassen sich dagegen in derRegel keine Wirkungsschwellen definie-ren.

Bei solchen Stoffen, die zu Veränderun-gen des genetischen Materials, der DNS,führen, ist davon auszugehen, dass auchgeringste Expositionen irreversibleSchäden hervorrufen können.

Die Gefahrstoffverordnung setzt ganz aufdas Substitutions- und das Minimierungs-gebot. Dieses Schutzziel gilt als erreicht,wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen inAnlagen und nach Verfahren durchgeführtwerden, die dem Stand der Technik ent-sprechen. Dieser soll in „verfahrens- undstoffspezifischen Kriterien (VSK)“ festge-schrieben werden. Es ist vorgesehen,auch für Laborarbeiten eine solche Rege-lung zu erstellen.

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9.4.3 Biochemische Wirkungen vonkrebserzeugenden Stoffen

Krebserzeugende Stoffe (Carcinogene)greifen unmittelbar oder mittelbar in denZellstoffwechsel ein, so dass normale Zel-len in Krebszellen umgewandelt werden.Es können lokale Geschwülste am Ort derEinwirkung oder auch maligne Tumoren in verschiedenen Geweben bzw. Erfolgs-organen entfernt vom Ort der unmittelba-ren Einwirkung entstehen (Blasentumordurch Benzidin, Mesothelzellenkrebsnach Asbest-Exposition, ausgeprägteOrganotropie von Dialkylnitrosaminen).

Die Partialdosen einer krebserzeugendenSubstanz addieren sich in der krebs-erzeugenden Wirkung. Mit zunehmenderGesamtdosis wächst die Tumorfähigketim Tierversuch und verkürzt sich dieLatenzzeit.

Die Wirkungen verschiedener Carcino-gene können sich addieren bzw. poten-zieren. Als Cocarcinogene bezeichnetman Substanzen, die selbst keine malig-ne Zelltransformation auslösen, jedochdie Wirkung krebserzeugender Substan-zen verstärken. Als allgemeiner Wirkungs-mechanismus für organische Carcinogenemit ganz unterschiedlicher Struktur wur-den Alkylierungs- bzw. Arylierungs-reaktionen mit Makromolekülen der Zelle(Nucleinsäuren, Proteine) erkannt.

Einige Verbindungen wirken ohne enzy-matische Aktivierung alkylierend (direkteAlkylantien), wie z.B. Dimethylsulfat undDiazomethan; andere werden erst durchden Stoffwechsel der Zelle in reaktive Zwi-schenprodukte umgewandelt (indirekteAlkylantien), wie z.B. Dimethylnitrosamin.

9.4.2 Wichtige Stoffklassenkrebserzeugender bzw.krebsverdächtiger Substanzen

1. Alkylierende Verbindungen z.B.Dimethylsulfat, Methyliodid,Diazomethan, Epichlorhydrin,Bis(chlormethyl)ether, Ethylenoxid,Ethylenimin, Vinylchlorid.

2. Polycyclische aromatische Kohlen-wasserstoffe und Heterocyclen z.B.Benz[a]anthracen, Dibenz[a,h]anthracen,Benzofluoranthene, Benzo[a]pyren,2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin.

3. Aromatische Amine z.B.o-Phenylendiamin, 2-Naphthylamin,Benzidin und bestimmte3,3’-disubstituierte Benzidine,4-Aminobiphenyl.

4. Aromatische Nitroverbindungen z.B.2-Nitronaphthalin, 4-Nitrobiphenyl.

5. N-Nitrosoverbindungen z.B.Nitrosamine (N-Nitrosodiethylamin,N-Nitrosopyrrolidin), Nitrosamide(N-Nitroso-N-methylharnstoff ).

6. Azoverbindungen und Hydrazine z.B.Diazomethan, 4-Aminoazobenzol,Azofarbstoffe mit einer krebserzeugen-den Aminkomponente, Hydrazobenzol,Hydrazin und seine Dialkylderivate.

7. Schwermetalle und deren Verbindun-gen z.B. Stäube von Cadmium undCobalt und deren Verbindungen, Stäubevon Nickel, Nickelsulfid, Nickeloxid undChrom(VI)-Verbindungen.

8. Faserstäube z.B.Asbest, Erionit, Keramikfasern ausAluminiumoxid, Kaliumtitanat oderSiliciumkarbid.

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Aromatische Kohlenwasserstoffe werdenim Stoffwechsel zu polaren Verbindungenoxidiert (u.a. Abbau zu aromatischenAlkoholen), die insbesondere durch dieKonjugation mit Schwefelsäure und Glu-curonsäure ausscheidungsfähig gemachtwerden. Der Weg der metabolischen Ent-giftung verläuft jedoch über reaktive Zwi-schenverbindungen (Epoxide), die wiede-rum mit Desoxyribonucleinsäuren reagie-ren können. Man spricht in diesem Fallebei den reaktionsträgen Ausgangsverbin-dungen von Präcarcinogenen, die durchenzymkatalysierte Reaktionen in ultimaleCarcinogene umgewandelt werden.

Aus der Stoffklasse der polycyclischenaromatischen Kohlenwasserstoffe sindeinige Verbindungen Präcarcinogene,andere dagegen nicht. Deshalb kann manohne eingehende Untersuchungen keineAussage über die Gefährlichkeit einesStoffes machen, was bedeutet, dass dieVorsichtsmaßnahmen alle Stoffe ein-schließen müssen, solange ihre Unge-fährlichkeit nicht nachgewiesen wurde.

Da individuelle Unterschiede im Stoff-wechsel bestehen und die beteiligtenEnzyme verschieden stark durch Medika-mente oder chronische Schadstoffexposi-tion induziert sein können, ist die Gefähr-dung einzelner Personen bei gleicherEinwirkung nicht gleich groß.

9.4.4 Sicherheitsmaßnahmen beimUmgang mit krebserzeugendenund erbgutverändernden Stoffen

Substitutions- und Minimierungsgebot

Oberstes Gebot der Gefahrstoffverordnungist der Ersatz von Gefahrstoffen durch

weniger gefährliche Stoffe bzw. dieUmstellung auf Verfahren, bei denenbesonders gefährliche Ausgangs- und Zwi-schenprodukte vermieden oder minimiertwerden. Beispielsweise lässt sich Benzolals Lösemittel in vielen Fällen durch Toluoloder Cyclohexan ersetzten, N-Nitroso-N-methylharnstoff für die Darstellung vonDiazomethan durch das ungefährlichere N-Nitroso-N-methyl-p-toluolsulfonamid.

Der Verzicht auf eine mögliche Substituti-on ist in der Dokumentation der Gefähr-dungsbeurteilung zu begründen (§ 9 Abs.1 GefStoffV). In diesem Fall sind dannbesondere Maßnahmen erforderlich:

Besondere Schutzmaßnahmen

• Arbeiten mit KMR-Stoffen sind gene-rell im Abzug mit kleinstmöglichenMengen, möglichst in geschlossenenApparaturen, durchzuführen.

• Direkter Hautkontakt ist auf jeden Fallzu vermeiden. Geeignete persönlicheSchutzausrüstung (Schutzhandschuhe,ggf. weiterer Körperschutz und Atem-schutz) ist bereitzustellen und zu tragen.

• Es ist dafür zu sorgen, dass sich inden Bereichen, in denen mit KMR-Stoffen (aber auch mit anderengefährlichen toxischen Stoffen) gear-beitet wird, keine labor- oder prakti-kumsfremden Personen aufhalten. Inden Fällen, wo Tätigkeiten mit KMR-Stoffen der Kategorie 1 oder 2 (beimMenschen bzw. im Tierversuch erwie-senermaßen gefährlich) durchgeführtwerden, sind diese Bereiche abzu-grenzen und zu kennzeichnen. Dieskann z.B. ein einzelner Abzug sein.

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Entsorgungsmaßnahmen

Kontaminierte Kolben, Pipetten, Spatelusw. sind nach der Benutzung mit geeig-neten Reagenzien in der Art chemisch vor-zubehandeln, dass die krebserzeugendenund erbgutverändernden Stoffe zu weni-ger gesundheitsschädlichen Stoffen um-gewandelt werden. Beispiel: Umsetzungvon Dimethylsulfat mit Ammoniaklösung.

Krebserzeugende und ergutveränderndeStoffe sind in eigenen Abfallbehältern zusammeln. Das Befüllen dieser Behältermuss in Abzügen oder unter Absaugungerfolgen. Die Behälter sind geschlossenzu halten.

Verschüttete Substanzen wenn möglichchemisch zu weniger gesundheitsschäd-lichen Substanzen umsetzen; Flüssigkei-ten mit geeigneten Absorptionsgranulataufnehmen, in dichten Kunststoffbeutelnverpacken und sachgerecht verbrennenlassen. Bei der Entsorgung von verschüt-teten Substanzen Körper- und Atem-schutz verwenden!

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10.1 Physiologische Grundlagender Atmung

Die Atmung ist ein lebenswichtiger Vor-gang, bei dem das Blut mit der notwen-digen Menge Sauerstoff versorgt wird.Der Sauerstoffaustausch findet in derLunge an ca. 300 Millionen Alveolen(Lungenbläschen) mit einer Oberflächevon 80–100 m2 statt. Die Atemfrequenzwird über die CO2-Konzentration im Blutgeregelt; ein Anstieg der CO2-Konzentra-tion im Blut um 0,2 % verdoppelt sie. Der ruhende Mensch atmet 16-mal in derMinute und hat dabei einen Luftver-brauch von ca. 10 l/min. Die Atem-frequenz erhöht sich mit zunehmenderArbeitsleistung. Bei Schwerstarbeit kannder Atemluftverbrauch bis auf 100 l/minansteigen.

Die eingeatmete Luft hat einen Gehaltvon 21 % Sauerstoff und 0,04 % CO2, dieausgeatmete Luft einen Gehalt von 17 %Sauerstoff und 4 % CO2. Sauerstoffkon-zentrationen unter 15 % bedingen erheb-liche Leistungsminderungen mit großenGefahren – Bewusstlosigkeit bis hin zuTodesfolgen.

10.2 Bereiche des Atemschutzes

Die verschiedenen Bereichedes Atemschutzes sind in derÜbersicht auf Seite 71 zusehen. Im Rahmen dieserEinführung sollen nur Filter-

geräte (umgebungsluft-abhängiger Atem-schutz) und Pressluftatmer (umgebungs-luft-unabhängiger Atemschutz) bespro-chen werden. Über die anderen Gebiete

des Atemschutzes informiert die entspre-chende Fachliteratur, z.B. die GUV-Regel„Benutzung von Atemschutzgeräten“(GUV-R 190, bisher GUV 20.14).

10.3 Filtergeräte

Atemschutzmasken sind nach den Unfall-verhütungsvorschriften und der Gefahr-stoffverordnung da einzusetzen oderbereitzuhalten, wo bei der Arbeit oder fürdie Rettung nach einem Schadensfall mitgesundheitsgefährdenden Stoffen in derAtemluft gerechnet werden muss.

Die Atemschutzmasken sind außerhalbder gefährdeten Bereiche, jedoch für dieBeschäftigten schnell erreichbar aufzube-wahren (z.B. Gasmaskenschrank im Flur).

Bei Arbeiten mit Druckgasflaschen, diedie besonders gesundheitsgefährlichenGase Schwefelwasserstoff, Phosphorwas-serstoff, Phosgen oder Fluor enthalten,ist ein geeignetes Atemschutzgerät (z.B.ein an die Kleidung anheftbares Flucht-filtergerät mit einem Gasfilter des Filter-typs ABEK, siehe Bild 21) dauernd mitzu-führen, um eine eventuelle Flucht ausdem Gefahrenbereich zu ermöglichen.

Viertelmasken umschließen Mund undNase, Halbmasken Mund, Nase und Kinn.Diese beiden Maskentypen schützenjedoch nicht vor Augenreizungen oder -verätzungen.

Vollmasken umschließen das ganzeGesicht und bieten somit einen voll-ständigen Schutz; daher sollten sie imLaboratorium ausschließlich eingesetztwerden (siehe Bild 21).

Atemschutz10

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Bild 21 Bild 22

Einteilung der Atemgeräte nach DIN 3179 und DIN EN 133(Auszug)

Atemgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke

Tauchgeräte(flüssige Umgebung)

Atemschutzgeräte,die abhängig von der

Umgebungsatmosphäre wirken

Atemschutzgeräte,die unabhängig von der

Umgebungsatmosphäre wirken

FILTERGERÄTE PRESSLUFTATMER

Schlauch-geräte

Behälter-geräte

Regene-rations-geräte

Atemschutz(gasförmige Umgebung

mit einem Druck vonetwa 1 + 0,2/– 0,3 bar)

Höhenatemgeräte(gasförmige Umgebung

mit einem Druck von� 0,7 bar)

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Ein besonderes Problem stellt dasHerausfiltern von organischen Stoffen aus der Luft mit einem Siedepunkt unter65 °C („Niedrigsieder“) dar. Es konntegezeigt werden, dass diese Stoffe (wiez.B. Methylenchlorid oder Aceton) nurschlecht von Gasfiltern des Filtertyps Agebunden werden. Entsprechend ihresAbscheideverhaltens (und weiterer Krite-rien) werden Niedrigsieder in 4 Gruppeneingeteilt (siehe Anhang B).

Vor Niedrigsiedern der Gruppen 1 und 2schützen AX-Filter.

Bei Niedrigsiedern der Gruppe 3 sindandere Filtertypen (Typ B oder K) ein-zusetzen.

Keine geeigneten Filter gibt es gegen-wärtig zum Schutz vor Niedrigsiedern derGruppe 4.

SX-Filter schützen nur vor bestimmtenEinzelstoffen, die vom Hersteller auf demFilter angegeben sind.

Neben Atemfiltern, die nur einen Gas-filtertyp enthalten, werden auch sog.Mehrbereichsfilter (z.B. ABEK) ange-boten, in denen die einzelnen Gasfilter-typen (z.B. A, B, E und K) integriert sind.

Kombinationsfilter vereinigen Gas- und Partikelfilter in einem Gehäuse(siehe Bild 23). Die Atemluft wird dabeizunächst im Partikelfilter von Feststoff-partikeln und Tröpfchenaerosolen ge-reinigt und dann im Gasfilter von gas-und dampfförmigen Schadstoffen. DieseAnordnung schützt auch zuverlässiggegen flüchtige Partikel.

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Bei der Auswahl des richtigen Atemschutz-filters sind folgende Voraussetzungen zubeachten:

� Die Sauerstoffkonzentration mussmindestens 17 Vol.-% betragen.

� Art und Zusammensetzung derSchadstoffe müssen bekannt sein, da sie den Filtertyp bestimmen.

� Die Konzentrationen von gasförmigenSchadstoffen und Partikeln in der Luftdürfen die in den beiden nachfolgen-den Tabellen aufgeführten Höchst-konzentrationen nicht übersteigen.

Atemschutzfilter werden nach Filtertypenund Filterklassen bezeichnet.

Der Filtertyp beschreibt die jeweiligeSchadstoffart, die aus der Einatemluftherausgefiltert wird, die Filterklasse dasjeweilige Aufnahmevermögen desAtemschutzfilters.

Einen Überblick über die gängigen Filter-typen und Filterklassen geben die beidennachfolgenden Tabellen.

Beim Gasfiltertyp A (für organischeStoffe) besteht das Filtermaterial in derRegel aus Aktivkohle mit großer spezifi-scher Oberfläche, an der die Schadgaseabsorbiert werden.

Bei den übrigen Gasfiltertypen – bis aufKohlenmonoxid-Filter – werden impräg-nierte Aktivkohlen verwendet, an der dieSchadstoffe absorbiert und chemischgebunden werden.

Der CO-Filter enthält einen speziellenKatalysator (Hopkalit), der das Kohlen-monoxid zu Kohlendioxid umsetzt.

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Filtertypen und Filterklassen von Gasfiltern nach DIN EN 141 und DIN 3181 Teil 3

Typ Kenn- Hauptanwendungsbereich Klasse Höchstzulässige farbe Gaskonzentration

A braun Organische Gase und 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Dämpfe mit Siedepunkt 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)� 65 °C 3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

B grau Anorganische Gase und 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Dämpfe, z.B. Chlor, Schwefel- 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)wasserstoff, Cyanwasserstoff 3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)– nicht gegen Kohlenmonoxid

E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)und andere saure Gase 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

K grün Ammoniak und organische 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Ammoniak-Derivate 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

AX braun niedrigsiedende organische Ver- – Gr. 1 100 ml/m3 f. max. 40 minbindungen (Siedepunkt � 65 °C) Gr. 1 500 ml/m3 f. max. 20 minder Niedrigsiedergruppen 1 und 2 Gr. 2 1000 ml/m3 f. max. 60 min(s. Anhang B) Gr. 2 5000 ml/m3 f. max. 20 min

SX violett wie vom Hersteller festgelegt – 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

NO blau nitrose Gase z.B. NO, NO2, NOX – s. Abschnitte 3.3.3.2 u. 3.3.3.3 derGUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190) u./0.Benutzer-Hinweis des Herstellers

Hg rot Quecksilber – s. Abschnitte 3.3.3.2 u. 3.3.3.3 derGUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190) u./o.Benutzer-Hinweis des Herstellers

CO schwarz Kohlenmonoxid – spezielle Anwendungsrichtlinien

Reaktor orange radioaktives Iod, einschl. – spezielle Anwendungsrichtlinienradioaktivem Iodmethan

Filterklassen von Partikelfiltern nach DIN EN 143

Typ Kenn- Hauptanwendungsbereich Klasse Rückhaltevermögen und höchstzu-farbe lässige Konzentration in Vielfachem

des jeweiligen Luftgrenzwertesbei Verwendung einer Vollmaske

P weiß Feststoffpartikel (Stäube, Rauche) 1 gering 4

Feststoffpartikel und 2 mittel 15Tröpfchenaerosole

Feststoffpartikel und 3 hoch 400Tröpfchenaerosole

GUV-I 8553

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Bild 23:Kombinationsfilter

Bild 24:

Kennzeichnung von Atemfiltern nachDIN EN 141 und DIN EN 143Atemfilter müssen gekennzeichnet sein.Die Kennzeichnung muss enthalten:

Beispiel für Kombinationsfilter

� Filtertyp� Filterklasse� Kennfarbe� Hersteller� Nennung der gültigen Norm� Ablaufdatum der Lagerzeit� Hinweis „Siehe Gebrauchsanleitung“

GUV-I 8553

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Alle bei der Auswahl des Filters zuberücksichtigenden Voraussetzungensind unbedingt zu beachten. Für denallgemeinen Laborbetrieb sind Kombi-nationsfilter des MehrbereichsfiltertypsABEK-P besonders geeignet. Allerdings ist zu beachten, dass zum Schutz vorNiedrigsiedern auch diese Kombinations-filter nicht geeignet sind.

Die Einsatzdauer eines Atemfilters hängtvon seinem Aufnahme- und Rückhaltever-mögen und den Einsatzbedingungen ab.Luftverbrauch des Atemschutzmasken-trägers, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit,Schadstoffkonzentration und Schadstoff-zusammensetzung setzen die Grenzen.Die Erschöpfung eines Kombinations-filters zeigt sich durch Geruchswahrneh-mung und/oder erhöhten Atemwider-stand an.

Die Lagerzeit fabrikmäßig verschlossenerFilter ist mit Monat und Jahr auf demFilterkörper angegeben. Wird eine Atem-schutzmaske zur Durchführung einesExperiments, bei dem Gefahrstoffe zumEinsatz kommen, vorsorglich mit einemFilter bestückt, so ist der Filter nachAbschluss des Experiments ohne Einsatzvon der Maske abzuschrauben, mit denKunststoffkappen zu verschließen und

auf dem Filterkörper deutlich mit demÖffnungsdatum zu beschriften. Das sogekennzeichnete Filter (Ausnahme: AX-Filter) kann noch 6 Monate bei vollerLeistungsgarantie zum Einsatz kommen;dann ist es zu ersetzen.

AX-Filter dürfen generell nur im Anliefe-rungszustand verwendet werden. Diewiederholte Benutzung von AX-Filtern istnur innerhalb eines Arbeitstages (8 Stun-den) zulässig.

10.4 Pressluftatmer

Bei Gefahr von Sauerstoffmangel in derUmgebungsluft unter 17 Vol.-% und/oderbei zu hoher Schadstoffkonzentrationmuss umgebungsluft-unabhängigerAtemschutz benutzt werden. Hierzu eig-nen sich Pressluftatmer, bei denen demGeräteträger verdichtete Luft natürlicherZusammensetzung aus einer meist aufdem Rücken getragenen Stahlflaschezugeführt wird.

Pressluftatmer dürfen nur von ausgebil-deten und körperlich dazu geeignetenPersonen benutzt werden.

GUV-I 8553

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11.1 Allgemeine Maßnahmen

Verletzten bzw. Vergiftetenaus dem Gefahrenbereichbergen, Selbstschutzbeachten.

Der Ort für die Erstversorgung sollte so ge-wählt werden, dass ein schneller Abtrans-port möglich ist und weitere Hilfspersonennicht in den Gefahrenbereich müssen. DerErsthelfer muss sich, soweit erforderlich,selbst schützen (Schutzhandschuhe,Säureschutzkleidung, Atemschutz usw.).

NotrufRettungsdiensteverständigenNotrufangaben:WO geschah es?WAS geschah?WIE VIELE Verletzte?WELCHE Art von Verletzungen?WARTEN auf Rückfragen!

Abtransport organisierenDie Besatzung des Rettungs-wagens vor und im Gebäudeeinweisen. Kranken-Transportwege frei machen.

Arzt anfordernBei allen schweren Unfällen sofort ärztliche Hilfe anfordern.

MeldenUnfälle prinzipiell demLaborleiter melden.Studenten in Praktikawenden sich an ihrenzuständigen Assistenten.

Sind Personen verletzt, muss der Labor-leiter unverzüglich eineUnfallanzeige ausfüllen undan den zuständigen Unfall-versicherungsträgersenden.

Tödliche Unfälle, besondersschwere Unfälle und Mas-senunfälle sofort telefonischoder mit Fax dem zustän-digen Unfallversicherungs-

träger und dem Gewerbeaufsichtsamtmelden.Alle Verletzungen, auch kleinere, in dasVerbandbuch (GUV-I 511-1) eintragen.

11.2 Sofortmaßnahmender Ersten Hilfe

Im Folgenden werden einige besonderswichtige Maßnahmen der Ersten Hilfegenannt. Diese Aufzählung kann eine ein-gehendere Information und insbesondereeine praktische Ausbildung in Erster Hilfenicht ersetzen. Jeder Chemiestudierendeist daher aufgefordert, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. AusführlicheHinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmenkönnen aus der „Anleitung zur ErstenHilfe bei Unfällen“ (GUV-I 510) sowie derGUV-Information „Erste Hilfe bei Ein-wirken gefährlicher chemischer Stoffe“(GUV-I 8504) entnommen werden.

Allgemein sollten Sie Folgendes beachten:

Frischluftzufuhr ermöglichen.➨ Beengende Kleidung öffnen.➨ Benetzte Kleidungsstücke

entfernen (gilt auch für dieUnterwäsche).

Erste Hilfe beiChemieunfällen11

Unfall-

Anzeige

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➨ Benetzte Haut mit viel Wasser abspülen.

Wenn Spritzer in die Augengeraten sind➨ Augen mit Augendusche

mind. 10 Min. mit Wasserspülen; dabei mit Daumenund Zeigefinger Lidspaltoffen halten.

➨ Verletzten nicht abkühlenlassen.

➨ Wenn möglich, auf eineUnfalltrage oder eineDecke legen und zudecken.

➨ Ein Bewusstloser muss in stabile Seitenlagegebracht werden.

Für spezielle Fälle gilt:Bei Atemstillstand:

Bei Atemstillstand kann nursofortige Beatmung Lebenretten; Sekunden entscheiden.Erkennen:Keine Atemgeräusche, keine Atembewegung,auffallende Hautverfärbung.

Maßnahmen:➨ Streckung des Halses zur

Schaffung freier Atemwege.➨ Erforderlichenfalls Fremd-

körper aus Mund undRachen entfernen.

➨ Atemspende: Mund-zu-Mund- oderMund-zu-Nase-Beatmung.

Bei Bewusstlosigkeit:

Erkennen:Der Bewusstlose ist nichtansprechbar.

Maßnahmen:➨ Feststellen der Atmung,➨ stabile Seitenlagerung.➨ Falls keine Atmung

vorhanden, siehe Atemstillstand.

Bei Blutungen aus Wunden:

Maßnahmen:➨ Jede Wunde keimfrei

bedecken.Fast alle Blutungen sind mit einem Verband oderDruckverband zu stillen.

Bei Kreislaufstillstand:

Erkennen:Keine Atmung, kein Herzschlag.

Maßnahmen:➨ Herz-Lungen-

Wiederbelebung.

GUV-I 8553

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Bei Knochenbrüchen:

Maßnahmen:➨ Körperteil mit Bruchstelle

nicht bewegen.

➨ Bei Verdacht auf Wirbel-säulenverletzungen Lagedes Verletzten nicht ändern.

➨ Lage des Verletzten durch Decken und festeGegenstände fixieren.

➨ Bei offenem KnochenbruchWunde vorsichtig keimfrei bedecken.

Bei Schock:

Erkennen:Schneller und schwächerwerdender, schließlich kaumtastbarer Puls, fahle Blässe,kalte Haut, Frieren, Schweißauf der Stirn, auffallendeUnruhe.Diese Zeichen treten nichtimmer alle und nicht immergleichzeitig auf.

Maßnahmen:➨ ggf. Blutstillung,➨ Schocklage

(in Rückenlage Beineanheben bzw. hoch lagern.Achtung: Nicht bei Brüchen von Beinen, Becken,Wirbelsäule und Gefahrinnerer Verletzungen),

➨ Wärmeverlust verhindern,➨ für Ruhe sorgen,➨ Orientierungsfragen stellen,➨ Kontrolle von

Puls und Atmung.

Bei Unfällen durch elektrischen Strom:

Maßnahmen:➨ Stromunterbrechung durch

Ausschalten, Stecker ziehen,

➨ Sicherung herausnehmen, bzw. Hauptsicherungabschalten.Ist das nicht sofort möglich,Verunglückten durch nicht leitenden Gegenstand, z.B.– trockene Holzlatte, von

den unter Spannung stehenden Teilen trennen oder

– an seinen Kleidern weg-ziehen; sich dabei selbstisoliert aufstellen, z.B. auf trockenes Brett,trockene Kleider odermehrere Zeitungen.

➨ Sonst nichts berühren, z.B.nicht Wand, Gestell,andere Helfer.

➨ Für Ruhe sorgen,

➨ Atmung und Pulskontrollieren,

➨ bei AtemstillstandAtemspende,

➨ bei KreislaufstillstandHerz-Lungen-Wiederbelebung.

➨ Bei Bewusstlosigkeit undvorhandener Atmung –stabile Seitenlage.

➨ Keimfreie Bedeckung von Brandwunden.

Schock

GUV-I 8553

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Bei Verätzungen:

Maßnahmen:Bei Verätzungen der Haut:Verunreinigte Kleidung, auchUnterwäsche und Schuhe,sofort ausziehen. Haut mitviel Wasser spülen.

Bei Verätzungen der Augen:Augen sofort ausgiebig mitWasser spülen.

Bei Verätzungen desMundes, der Speiseröhre,des Magens:➨ Reichlich Wasser in kleinen

Schlucken trinken lassen.➨ Auf keinen Fall Erbrechen

herbeiführen.

Bei Verbrennungen und Verbrühungen:

Maßnahmen:➨ Brennende Personen

aufhalten und ablöschen.

➨ Bekleidung, die mit heißenStoffen behaftet bzw.durchtränkt ist, sofortentfernen.

➨ Betroffene Körperteilesofort in kaltes Wassereintauchen oder unterfließendes kaltes Wasserhalten bis Schmerz-linderung eintritt.

➨ Anschließend Brandwundekeimfrei bedecken(Brandwundenverband-päckchen, Brandwunden-verbandtuch aluminium-beschichtet o.Ä.).

➨ Wärmeverlust verhindern,schonend zudecken.

➨ Keine Salben, Puder oderdgl. aufbringen.

➨ Sofort in ärztlicheBehandlung geben.

Bei Vergiftungen durch Einatmen,Hautkontakt oder Verschlucken:

Maßnahmen:➨ Verletzten unter Selbst-

schutz aus dem Gefahren-bereich bringen.

➨ Verunreinigte Kleidung,auch Unterwäsche undSchuhe, sofort ausziehen.

➨ Haut mit viel Wasserspülen.

➨ Puls, Atmung undBewusstsein kontrollieren.

➨ Für Ruhe sorgen.

➨ Vor Wärmeverlust schützen.

➨ Wenn es sicher ist, dass kein ätzender Stoffverschluckt wurde:Erbrechen herbeiführen.

Nach geleisteter Erster Hilfe unverzüg-lich für ärztliche Behandlung sorgen.

GUV-I 8553

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11.3 Häufig vorkommendeGefahrstoffe, derenGesundheitsgefahren undMaßnahmen zur Ersten Hilfe

Für einige wichtige Gefahrstoffe sind imFolgenden Wirkungen und Symptomesowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe auf-geführt. Literatur:

■ GUV-Information „Erste Hilfe beiEinwirkung gefährlicher chemischerStoffe“ (GUV-I 8504, bisher GUV 20.10)

■ Merkblatt M 051„Gefährliche chemische Stoffe“ der Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Heidelberg

■ R. Hoschek, W. Fritz: Taschenbuch für den medizinischen Arbeitsschutz, W. Enke Verlag, Stuttgart

■ R. Kühn, K. Birett: Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe,Ecomed-Verlag, Landsberg

■ H. Braun, A. Dönhardt: Vergiftungsregister, Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die in der Tabelle aufgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen sollen dieallgemeinen Maßnahmen ergänzen bzw.erläutern, aber auf keinen Fall dieärztliche Hilfe ersetzen.

Darüber hinaus sind folgende generelleMaßnahmen und Hinweise zur ErstenHilfe zu beachten:

➨ Der Ersthelfer muss unbedingt daraufachten, sich selbst zu schützen.

➨ Den Verletzten aus der Gefahrenzoneentfernen.

➨ Kontaminierte Kleidung ablegen.

➨ Den Verletzten ruhig lagern und vorWärmeverlust schützen.

➨ Erbrechen kann durch Reizung desKehlkopfzäpfchens mit dem Fingerangeregt werden.

➨ Falls Medizinalkohle verabreicht wird:3 Esslöffel in 1 Glas Wasseraufschwemmen.

➨ Bei Bewusstlosen darf keinesfallsErbrechen angeregt oder Flüssigkeiteingeflößt werden. Auf stabile Seiten-lage achten.

➨ Sauerstoff darf nur durch den Arzt oderErsthelfer mit Zusatzausbildung mitdafür vorgesehenen Sauerstoffgerätengegeben werden.

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizt die Haut und Schleimhäute,ätzend, giftig beim Einatmen.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen,

➨ benetzte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Ammoniak

Kapillarlähmung. – Kreislaufkollaps,nach Staubinhalation Brustschmerz.Nach Verschlucken Magenkrämpfe,blutige Durchfälle, Koliken.

➨ Sofort zum Arzt, ➨ Magenspülung.

Arsen

Methämoglobinbildung. Atemnot, Unwohlsein, Brennen betroffener Körperteile.Mehrstündige Latenzzeit.

➨ Haut und Augen mit viel Wasserspülen.

➨ Nach Einatmen Frischluft oderSauerstoff.

Arsen-wasserstoff

Lähmung der Muskeln, Brechdurchfall. Nur lösliche Bariumverbindungensind gesundheitsschädlich, nicht dagegen z.B. Bariumsulfat.

➨ Haut und Augen mit viel Wasserspülen.

➨ Nach Verschlucken Erbrechenanregen und 2- bis 5%ige Natrium-sulfatlösung verabreichen.

Barium-verbindungen

Geringe Schleimhautreizung,narkotische Wirkung, kann Krebs erzeugen. Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen, Erregungszustände.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken Medizinalkohle.

Benzol

Ätzend für Haut und Schleimhäute.Brennen, Blasenbildung, Husten,Kurzatmigkeit, Erstickungsanfälle.Mit Latenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen (ggf. betroffene Hautstellenmit 3%iger Natriumthiosulfat-lösung waschen).

➨ Nach Einatmen Frischluft.

Brom

Starkes Reizgas, verätzt Haut und Schleimhäute.Hustenreiz, Erstickungsanfälle. MitLatenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Augen mit viel Wasser spülen,➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Chlor

Starkes Reizgas, verätzt Haut und Schleimhäute. Bei Einatmen (ggf. mit Latenzzeit)Atemnot. Lungenödem möglich.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen,

➨ kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Chlor-wasserstoff(Salzsäuregas)

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

siehe Säuren allgemeinSalzsäure

Reizung von Haut und Schleim-häuten, ggf. Verätzung, Geschwürbildung (Eiweißausfällungdurch Cr VI). Einige Chromate können Krebs erzeugen.

➨ Augen mit viel Wasser spülen,➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Verschlucken

Erbrechen auslösen.

Chromate

Blockierung der Zellatmung.Halskratzen, Schwindel, Atemnot.Gerötetes Gesicht, Bittermandel-geruch der Ausatemluft. Krämpfe, Ohnmacht, Atem- und Herzstillstand. Schnelle Aufnahme über Haut(Schwitzen) möglich.

➨ Atemschutz des Helfers, soforthandeln!

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen.

➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmung Frischluft,

Beatmung nach Möglichkeit mitSchlauchgerät.

➨ Nach Verschlucken Wasser trinkenlassen, Erbrechen anregen,Medizinalkohle geben.

➨ Bei Bewusstlosigkeit 5 ml 4-DMAP(4-Dimethylaminophenol) in dieMitte des Oberschenkels injizieren(„Blausäurebesteck“).

➨ Sofortige ärztliche Hilfe!

Cyanwasser-stoff (Blausäure)

Sehr giftig und stark ätzend. Verursacht schwere, tief gehende Verätzungen. Starke Schmerzen oft erst nach Stunden. Mit Latenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Schnelles Handeln!➨ Augen und Haut mit viel Wasser

spülen.➨ Kontaminierte Kleidung entfernen

(ggf. Vollbad mit 1%iger Calcium-gluconatlösung).

➨ Calciumgluconatgel auf betroffeneHaut auftragen.

➨ Nach Einatmen Frischluft,absolute Ruhe, Wärmeverlustausgleichen.

➨ Nach Verschlucken kein Erbrechenanregen, Calciumgluconatlösungzum Trinken geben.

➨ Sofort liegend ins Krankenhaus!

Fluorwasser-stoff (Flusssäure)

Sofortwirkung: Euphorie, Verwirrtsein, Narkose, Atemlähmung, Kammerflimmern. Schädigung von Leber, Niere undGehirn möglich. Verdacht auf krebserzeugendesPotenzial.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff.➨ Nach Verschlucken

Medizinalkohle geben.

Halogenkohlen-wasserstoffe(Chloroform,Tetrachlor-kohlenstoff,Trichlorethylenusw.)

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizung von Haut und Schleim-häuten, Husten, Schnupfen.Hautkontakt führt zu Depigmen-tierungen. Nach Verschlucken starke Beschwerden imMagen/Darm-Bereich, Kollaps.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken

Milch trinken lassen.

Jod

Blockiert Sauerstofftransport im Blut.Kopfschmerzen, Schwindel,Erbrechen, Ohrensausen,Augenflimmern, Erregungszustände.Hohe Konzentrationen tödlich.

➨ Schnelles Handeln!➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff-Beatmung.

➨ Vor Wärmeverlust schützen.

Kohlen-monoxid

Je nach Konzentration Reizung oder Verätzung. Rötung, Ekzembildung, Hautdefekte.Besonders gefährlich für die Augen.Nach Verschlucken Gefahr desMagendurchbruchs.

➨ Augen 10–15 Minuten beigeöffnetem Auge ausspülen.

➨ Danach sofort zum Augenarzt(Krankenwagen).

➨ Haut mit viel Wasser abspülen.➨ Nach Verschlucken

viel Wasser trinken lassen.➨ Erbrechen nicht anregen!

Laugen(allgemein)

Narkose, Azidose, Erblindung.Schwindel, Schwäche,Sehstörungen, Erbrechen, Krämpfe, Bewusstlosigkeit,Latenzzeit beachten. Hautresorption möglich!

➨ Haut u. Augen mit viel Wasser spülen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff, vor Wärmeverlust schützen.

➨ Nach Verschlucken Erbrechen anre-gen, Medizinalkohle verabreichen,Arzt!

Methanol

Vergiftungsgefahr durch Methämo-globinbildung. Kopfschmerzen,Übelkeit, Kreislaufkollaps.

➨ Nach Verschlucken Wasser trinken lassen, Erbrechenprovozieren.

Nitrite

Reizgas.Hustenreiz, Atemnot, nach mehrstündiger LatenzzeitLungenödem möglich (Erstickungsanfälle).

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Nach Einatmen Frischluft bzw.

Sauerstoff, ruhig lagern.➨ Wärmeverlust vermeiden.➨ Ärztliche Überwachung.

Nitrose Gase

Gewebe verarmt an Calcium durch Bildung von Calciumoxalat.Stark ätzend, Hautresorptionmöglich.Nach Einatmen Hustenreiz undAtemnot. Nach Verschlucken Übel-keit und blutiges Erbrechen.

➨ Haut u. Augen mit viel Wasser spülen,➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff.➨ Nach Verschlucken

viel Wasser, ggf. Calciumgluconat-lösung trinken lassen.

Oxalsäure

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizgas. Husten- und Tränenreiz, Druckgefühl in der Brust, nach mehrstündiger Latenzzeit Lungen-ödem möglich (Erstickungsgefahr).

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Ruhig lagern,➨ Wärmeverlust vermeiden.➨ Ärztliche Überwachung!

Phosgen

Reizt stark die Schleimhäute,Nervengift. Reizhusten, Benommenheit, Atemnot.Bei höheren Konzentrationen Lähmung des Geruchsinns. Lungenödem möglich.

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Bei Haut- und Augenkontakt mit

viel Wasser spülen.➨ Unbedingt Augenarzt aufsuchen

(Hornhautschädigung).➨ Nach Einatmen

Frischluft, besser Sauerstoff.➨ Ärztliche Überwachung.

Schwefel-wasserstoff

Je nach Konzentration Reizung oder Verätzung. Nach Verschlucken Gefahr desMagen- und Speiseröhrendurch-bruchs. Bei Resorption großer MengenAnsäuerung des Blutes (Azidose).

➨ Auge: bei geöffnetem Auge 10–15Minuten spülen.

➨ Danach sofort zum Augenarzt(Krankenwagen).

➨ Haut gut mit Wasser abspülen.➨ Nach Verschlucken viel Wasser

trinken lassen, keine Neutralisa-tionsversuche!

➨ Kein Erbrechen provozieren!

Säuren (allgemein)

Vgl. Säuren allgemein, Bildung nitroser Gase möglich (siehe nitrose Gase).

Salpetersäure

Ätzend insbesondere für Augen- und Atemwege.Schwarzfärbung, ggf.Geschwürbildung der Haut. Brennen der Schleimhäute, Durchfall.

➨ Augen u. Haut mit viel Wasser spülen.➨ Nach Verschlucken

10%ige Kochsalzlösung trinken,➨ Erbrechen provozieren, mit viel

Wasser Mund und Rachen aus-spülen.

Silbernitrat

Reizt Augen und Schleimhäute, wirkt narkotisch. Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit,Atemlähmung.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit viel Wasser und Seife

reinigen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken

Gabe von Medizinalkohle.

Toluol

Schleichender Verlauf der Vergiftung.Erbrechen, Überempfindlichkeit der Sinnes- und Gefühlsnerven,Haarausfall.

➨ Nach Verschlucken Erbrechenanregen, Gabe von Medizinalkohle,Arzt!

Thallium

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Retten■ Verletzte unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen

■ Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich

■ Gegebenenfalls Abschalten von Gas, Wasser, Strom, ggf. Not-Aus betätigen

Hilfe anfordern

Notruf-Nr./Zimmer-Nr./Adresse eintragen

Ersthelfer:

Notarzt:

Feuerwehr:

Giftzentrale:

Augenarzt:

Chirurgische Ambulanz:

Notruf- Wo geschah es?angaben Was geschah?

Wie viele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!

Erste Hilfe leistenWer fachkundig Erste Hilfe leisten will, muss als Ersthelfer aus- und fortgebildet sein.

11.4 Sofortmaßnahmen bei Unfällen

Zur Beachtung:■ Ein interner Unfallbericht muss bei jedem Unfall, d.h. auch bei einem, der nicht

der ärztlichen Behandlung bedarf, abgegeben werden (Geschäftszimmer).■ Eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger muss dann

abgegeben werden, wenn ein Versicherter getötet oder so verletzt ist, dass erärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss.

Ein Formblatt zum persönlichen Gebrauch ist in dieser Broschüre auf S. 130 abgedruckt.

1.

2.

3.

GUV-I 8553

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Anhang A

Verzeichnis krebserzeugender, erbgut-verändernder oder fortpflanzungsgefähr-dender Stoffe (KMR-Verzeichnis)

Das nachstehende Verzeichnis (Stand: Juli 2005) enthält Stoffe, die

� im Anhang I der EG-Richtlinie67/548/EWG (Stand 29. Anpassung)als krebserzeugend, erbgutveränderndoder fortpflanzungsgefährdend einge-stuft sind oder

� in der TRGS 905 „Verzeichnis krebs-erzeugender, erbgutverändernder oderfortpflanzungsgefährdender Stoffe“aufgeführt werden.

Die Einträge in den Spalten bedeuten:

Krebserzeugend

K1 Stoffe, die auf den Menschen bekann-termaßen krebserzeugend wirken. Der Kausalzusammenhang zwischender Exposition eines Menschengegenüber dem Stoff und der Ent-stehung von Krebs ist ausreichendnachgewiesen.(R45: Kann Krebs erzeugen) oder(R49: Kann Krebs erzeugen beim Einat-men)

K2 Stoffe, die als krebserzeugend für denMenschen angesehen werden sollten.Es bestehen hinreichende Anhalts-punkte zu der Annahme, dass dieExposition eines Menschen gegenüberdem Stoff Krebs erzeugen kann. (R45 oder R49)

Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:– geeignete Langzeit-Tierversuche,– sonstige relevante Informationen.

K3 Stoffe, die wegen möglicher krebs-erregender Wirkung beim MenschenAnlass zur Besorgnis geben, über diejedoch ungenügend Informationen füreine befriedigende Beurteilungvorliegen. Aus geeigneten Tierver-suchen liegen einige Anhaltspunktevor, die jedoch nicht ausreichen, umeinen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.(R40: Verdacht auf krebserzeugendeWirkung)

Erbgutverändernd

M1 Stoffe, die auf den Menschen bekann-termaßen erbgutverändernd wirken.Es sind hinreichende Anhaltspunktefür einen Kausalzusammenhangzwischen der Exposition einesMenschen gegenüber dem Stoff undvererbbaren Schäden vorhanden.(R46: Kann vererbbare Schäden verur-sachen)

M2 Stoffe, die als erbgutverändernd fürden Menschen angesehen werdensollten. Es bestehen hinreichendeAnhaltspunkte zu der begründetenAnnahme, dass die Exposition einesMenschen gegenüber dem Stoff zuvererbbaren Schäden führen kann(R46). Diese Annahme beruht imAllgemeinen auf Folgendem:– geeignete Langzeit-Tierversuche,– sonstige relevante Informationen.

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M3 Stoffe, die wegen möglicher erbgut-verändernder Wirkung auf denMenschen zu Besorgnis Anlass geben.Aus geeigneten Mutagenitätsver-suchen liegen einige Anhaltspunktevor, die jedoch nicht ausreichen, umden Stoff in Kategorie 2 einzustufen.(R68: Irreversibler Schaden möglich)

Fortpflanzungsgefährdend

RF Beeinträchtigung der Fortpflanzungs-fähigkeit (Fruchtbarkeit)

RE Fruchtschädigend(entwicklungsschädigend)

RF1 Stoffe, die beim Menschen die Fort-pflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit)bekanntermaßen beeinträchtigen. Essind hinreichende Anhahltspunktefür einen Kausalzusammenhang zwi-schen der Exposition eines Men-schen gegenüber dem Stoff undeiner Beeinträchtigung der Fortpflan-zungsfähigkeit vorhanden.(R60: Kann die Fortpflanzungsfähig-keit beeinträchtigen)

RE1 Stoffe, die beim Menschen bekann-termaßen fruchtschädigend (ent-wicklungsschädigend) wirken. Essind hinreichende Anhaltspunkte füreinen Kausalzusammenhang zwi-schen der Exposition einer schwan-geren Frau gegenüber dem Stoff undschädlichen Auswirkungen auf dieEntwicklung der direkten Nachkom-menschaft vorhanden.(R61: Kann das Kind im Mutterleibschädigen)

RF2 Stoffe, die als beeinträchtigend fürdie Fortpflanzungsfähigkeit (Frucht-barkeit) des Menschen angesehenwerden sollten. Es bestehen hinrei-chende Anhaltspunkte zu derbegründeten Annahme, dass dieExposition eines Menschen gegen-über dem Stoff zu einer Beeinträchti-gung der Fortpflanzungsfähigkeitführen kann. Diese Annahme beruhtim Allgemeinen auf Folgendem:

• eindeutige tierexperimentelle Nach-weise einer Beeinträchtigung derFortpflanzungsfähigkeit ohne Vor-liegen anderer toxischer Wirkun-gen, oder Nachweis einer Beein-trächtigung der Fortpflanzungs-fähigkeit bei etwa denselben Dosie-rungen, bei denen andere toxischeEffekte auftreten, wobei jedoch diebeobachtete fruchtbarkeitsbeein-trächtigende Wirkung nicht sekun-däre unspezifische Folge der ande-ren toxischen Effekte ist,

• sonstigen relevanten Informatio-nen. (R 60)

RE2 Stoffe, die als fruchtschädigend(entwicklungsschädigend) für denMenschen angesehen werden soll-ten. Es bestehen hinreichende An-haltspunkte zu der begründetenAnnahme, dass die Exposition einerschwangeren Frau gegenüber demStoff zu schädlichen Auswirkungenauf die Entwicklung der Nachkom-menschaft führen kann. Diese An-nahme beruht im Allgemeinen aufFolgendem:

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• eindeutige Nachweise aus Tierversu-chen, in denen eine fruchtschädi-gende Wirkung ohne Anzeichen aus-geprägter maternaler Toxizität beob-achtet wurde, oder fruchtschädigen-de Wirkungen in einem Dosisbereichmit maternal toxischen Effekten,wobei jedoch die fruchtschädigendeWirkung nicht sekundäre Folge dermaternalen Toxizität ist;

• sonstigen relevanten Informatio-nen. (R 61)

RF3 Stoffe, die wegen möglicher Beein-trächtigung der Fortpflanzungsfähig-keit (Fruchtbarkeit) des Menschen zu Besorgnis Anlass geben. DieseAnnahme beruht im Allgemeinen aufFolgendem:

• Ergebnisse aus geeigneten Tierver-suchen, die hinreichende Anhalts-punkte für den starken Verdacht aufeine Beeinträchtigung der Fort-pflanzungsfähigkeit in einem Dosis-bereich ohne Vorliegen anderertoxischer Wirkungen liefern, oderentsprechende Hinweise auf eineBeeinträchtigung der Fortpflan-zungsfähigkeit in einem Dosisbe-reich, in dem andere toxische Effek-te auftreten, wobei jedoch diebeobachtete Beeinträchtigung derFortpflanzungsfähigkeit nicht

sekundäre unspezifische Folge deranderen toxischen Wirkungen istund der Nachweis der Befunde füreine Einstufung des Stoffes in Kate-gorie 2 nicht ausreicht;

• sonstigen relevanten Informationen.

(R 62: Kann möglicherweise die Fort-pflanzungsfähigkeit beeinträchtigen)

RE3 Stoffe, die wegen möglicher frucht-schädigender (entwicklungsschädi-gender) Wirkungen beim Menschenzu Besorgnis Anlass geben. DieseAnnahme beruht im Allgemeinen aufFolgendem:

• Ergebnisse aus geeigneten Tierver-suchen, die hinreichende Anhalts-punkte für einen starken Verdachtauf eine fruchtschädigende Wirkungohne ausgeprägte maternale Toxi-zität liefern, bzw. die solche An-haltspunkte in maternal toxischenDosisbereichen liefern, wobeijedoch die beobachtete fruchtschä-digende Wirkung nicht sekundäreFolge der maternalen Toxizität istund der Nachweis der Befunde füreine Einstufung des Stoffes in Kate-gorie 2 nicht ausreicht;

• sonstigen relevanten Informationen.

(R 63: Kann das Kind im Mutterleibmöglicherweise schädigen)

* Die mit Stern gekennzeichneten Bewertungen wurden der TRGS 905 entnommen. Diese nationalen Bewer-tungen durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeits-platz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann. Eine EG-Legaleinstufung fürdiese Stoffe wird angestrebt. Sofern für einen Stoff bereits eine EG-Legaleinstufung vorliegt, muss diesebis zur Neueinstufung des Stoffes durch die EG-Kommission beim Inverkehrbringen angegeben werden.Die Bewertung durch den AGS ist in diesen Fällen bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen zu berück-sichtigen.

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Acetaldehyd 75-07-0 3Acetamid 60-35-5 3N-[2-(3-Acetyl-5-nitrothiophen-2-ylazo)-5- 3diethylaminophenyl]acetamid (2004/73/EG)Acrylaldehyd 107-02-8 … … … …Acrylamid (2001/59/EG) 79-06-1 2 2 3Acrylnitril (2004/73/EG) 107-13-1 2Alachlor (2004/73/EG) 15972-60-8 3Aldrin (ISO) 309-00-2 35-Allyl-1,3-benzodioxol (2004/73/EG) 94-59-7 2 34-Allyl-2,6-bis(2,3-epoxypropyl)phenol; 34-Allyl-6-[3-[6-[3-[6-[3-(4-allyl-2,6-bis (2,3-epoxypropyl)phenoxy)-2-hydroxypropyl]-4-allyl-2-(2,3-epoxypropyl)phenoxy]-2-hy-droxypropyl]-4-allyl-2-(2,3-epoxypropyl)phe-noxy]-2-hydroxypropyl]-2-(2,3-epoxypropyl)-phenol; 4-Allyl-6-[3-(4-allyl-2,6-bis(2,3-epoxypropyl)phenoxy)-2-hydroxypropyl]-2-(2,3-epoxypropyl)phenol; 4-Allyl-6-[3-[6-[3-(4-allyl-2,6-bis(2,3-epoxypropyl)phenoxy)-2-hydroxypropyl]-4-allyl-2-(2,3-epoxypropyl)-phenoxy]-2-hydroxypropyl]-2-(2,3-epoxy-propyl)phenol, Gemisch aus (2001/59/EG)1-Allyloxy-2,3-epoxypropan (2001/59/EG) 106-92-3 2* 3 … 3

34-Aminoazobenzol 60-09-3 24-Aminobiphenyl 92-67-1 14-Aminobiphenyl, Salze von 16-Amino-2-ethoxynaphthalin (TRGS 905 Nr. 4) 2*3-Amino-9-ethylcarbazol 132-32-1 3*4-Amino-3-fluorphenol 399-95-1 25-[(4-[(7-Amino-1-hydroxy-3-sulfo-2-naph- 163879-69-4 3thyl)azo]-2,5-diethoxyphenyl)azo]-2-[(3-phosphonophenyl)azo]benzoesäure und 5-[(4-[(7-Amino-1-hydroxy-3-sulfo-2-naphthyl)azo]-2,5-diethoxyphenyl)azo]-3-[(3-phos-phonophenyl)azo]benzoesäure, Gemisch aus (2004/73/EG)

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

o-Aminophenol 95-55-6 3p-Aminophenol 123-30-8 3Amitrol (ISO) (2004/73/EG) 61-82-5 … 32-{4-(2-Ammoniopropylamino)-6-[4-hy- 3droxy-3-(5-methyl-2-methoxy-4-sulfamoyl-phenylazo)-2-sulfonatonaphth-7-ylamino]-1,3,5-triazin-2-ylamino}-2-aminopropylhy-droformiat (2004/73/EG)Ammoniumdichromat (2004/73/EG) 7789-09-5 2 2 2 2Anabolika (Steroidhormone) 3* … 2* 1*Androgene (Steroidhormone) 3* … 2* 1*Androgene, schwache (Steroidhormone) … … 3* 3*Anilin (2004/73/EG) 62-53-3 3 3 … …Anilin, Salze von (2004/73/EG) 3 3Antu (ISO) 86-88-4 3Arsenige Säure 36465-76-6 1*Arsensäure, Salze der 1Arsensäure 7778-39-4 1Arzneistoffe, krebserzeugende (siehe TRGS 905)Asbest (2001/59/EG) 1Atrazin (2001/59/EG) 1912-24-9 … …Azafenidin (2004/73/EG) 68049-83-2 2 3Azobenzol (2004/73/EG) 103-33-3 2 3 … …Azo-Farbstoffe 1*Azofarbstoffe mit einer krebs- odererzeugender Aminkomponente (R 45). 2*Zubereitungen von Azofarbstoffen mit einer krebserzeugender Aminkomponente der Kategorie 1 oder 2 sind nach § 3 Abs. 2 GefStoffV und TRGS 905 Nr. 4 entsprechend ihrem Gehalt an potentiell durch reduktive Azospaltung freisetzbarem krebserzeugen-den Amin und dem Gehalt des Azofarb-stoffes in der Zubereitung als krebserzeu-gend einzustufen (R 45).Azofarbstoffe auf Benzidinbasis, 2mit Ausnahme der namentlich bezeichneten

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Azofarbstoffe auf 23,3'-Dimethoxybenzidinbasis (98/98/EG)Azofarbstoffe auf 23,3'-Dimethylbenzidinbasis (98/98/EG)Benomyl (ISO) (2004/73/EG) 17804-35-2 2 2 2Benzidin (2004/73/EG) 92-87-5 1Benzidin, Salze von 1Benzo[a]anthracen 56-55-3 2Benzo[b]fluoranthen 205-99-2 2Benzo[j]fluoranthen 205-82-3 2Benzo[k]fluoranthen 207-08-9 2Benzol (2004/73/EG) 71-43-2 1 21,2-Benzoldicarbonsäure, 71888-89-6 … … 2* 3*Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich Di-iso-heptylphthalat1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-9- 68515-41-3 … … 3* …verzweigte und lineare Alkylester1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-ver- 68515-42-4 … … 2 3zweigte und lineare Alkylester (2004/73/EG)1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C9-11-ver- 68515-43-5 … … 3* …zweigte und lineare Alkylester1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, 84777-06-0 … … 2 2verzweigt und linear n-Pentyl-isopentylphthalat Di-n-pentylphthalat 131-18-0Diisopentylphthalat (DIPP) (2004/73/EG) 605-50-5Benzo[a]pyren (2004/73/EG) 50-32-8 2 2 2 2Benzo[e]pyren (98/98/EG) 192-97-2 2Benzoylchlorid 98-88-4 … … … …Benzylbutylphthalat (2004/73/EG) 85-68-7 … … 2 3Benzyl-2,4-dibrombutanoat (2001/59/EG) 23085-60-1 3Benzyl violet 4B 1694-09-3 3Beryllium 7440-41-7 2Berylliumverbindungen, ausgenommen 2Beryllium-Tonerdesilikate sowienamentlich genannte (2001/59/EG)Berylliumoxid (2001/59/EG) 1304-56-9 2

R49Binapacryl (2001/59/EG) 485-31-4 2

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Biphenyl-2-ylamin (98/98/EG) 90-41-5 3(7-(4,6-Bis-(2-ammoniopropylamino)-1,3,5- 108225-03-2 2triazin-2-ylamino)-4-hydroxy-3-((2-methoxy-phenyl)azo)naphthalin-2-sulfonato)mono-formiat (2001/59/EG)Bis(chlormethyl)ether (2001/59/EG) 542-88-1 1Bis(cyclopenta-1,3-dienid-bis(2,6-difluor-3- 125051-32-3 3(1H-pyrrol-1-yl)phenolid)titan(IV) (2001/59/EG)1,3-Bis(2,3-epoxypropoxy)benzol 101-90-6 2* 3(2001/59/EG) 3Bis(2-ethylhexyl)phthalat DEHP (2001/59/EG) 117-81-7 … … 2 24-[[Bis-(4-fluorphenyl)methylsilyl]methyl]- 3 24H-1,2,4-triazol; 1-[[Bis-(4-fluorphenyl)-methylsilyl]methyl]-1H-1,2,4-triazol, Gemisch aus (2001/59/EG)1,2-Bis(2-methoxyethoxy)ethan 112-49-2 … … 2 3(2004/73/EG) 2*Bis(2-methoxyethyl)ether (2001/59/EG) 111-96-6 2 2Bis(2-methoxyethyl)phthalat 117-82-8 2 3Bis(pentabromphenyl)ether 1163-19-5 3* … … …1,3-Bis(vinylsulfonylacetamido)propan 93629-90-4 3(2004/73/EG)Blei-Metall (bioverfügbar) 7439-92-1 1* 3*Bleiverbindungen mit Ausnahme der 1 3namentlich bezeichneten (2004/73/EG)Bleiacetat, basisch 1335-32-6 3 1 3Bleialkyle, Pb(CnH2n+1)x (n = 1-5) (2004/73/EG) 1 3Bleiazid 13424-46-9 1 3Bleichromat 7758-97-6 3 1 3Bleichromatmolybdatsulfatrot 12656-85-8 3 1 3Bleidiacetat 301-04-2 1 3Bleihexafluorsilikat (2001/59/EG) 25808-74-6 1 3Bleihydrogenarsenat 7784-40-9 1 1 3Blei(II)methansulfonat 17570-76-2 1 3Bleisulfochromatgelb 1344-37-2 3 1 3Bleitetraethyl 78-00-2 1 3Bleitetramethyl 75-74-1 1 3Blei-2,4,6-trinitroresorcinat 15245-44-0 1 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan 151-67-7 2* …Bromethan (98/98/EG) 74-96-4 2*

3Bromethen 593-60-2 2Brommethan (98/98/EG) 74-83-9 … 3 … …(R)-5-Brom-3-(1-methyl-2-pyrrolidinyl- 143322-57-0 3methyl)-1H-indol (2004/73/EG)Bromoxynil (ISO) (2004/73/EG) 1689-84-5 3Bromoxynil-Heptanoat (2004/73/EG) 56634-95-8 31-Brompropan (2004/73/EG) 106-94-5 … … 3 22-Brompropan (2001/59/EG) 75-26-3 11-Brom-3,4,5-trifluorbenzol (2001/59/EG) 138526-69-9 31,3-Butadien (2001/59/EG) 106-99-0 1 2n-Butan, enthält ≥ 0,1% Butadien 106-97-8 1 2(2001/59/EG)iso-Butan, enthält ≥ 0,1% Butadien 75-28-5 1 2(2001/59/EG)2-Butanonoxim (2001/59/EG) 96-29-7 31,4-Butansulton 1633-83-6 3*2,4-Butansulton (TRGS 905 Nr. 4) 1121-03-5 2*2-Butenal (2001/59/EG) 4170-30-3 … 3 … …

123-73-91-Butoxy-2,3-epoxypropan (2001/59/EG) 2426-08-6 3 2* … …

31-tert-Butoxy-2,3-epoxypropan 7665-72-7 … 3* … …4'-tert-Butyl-2',6'-dimethyl-3',5'-dinitro- 81-14-1 … … … …acetophenon, Musk Ketone2-(4-tert-Butylphenyl)ethanol (2001/59/EG) 5406-86-0 35-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol, Musk 81-15-2 3 … … …Xylene Xy-lolmoschus (2004/73/EG)5-(3-Butyryl-2,4,6-trimethylphenyl)-2- 138164-12-2 3 3[1-(ethoxyimino)propyl]-3-hydroxycyclohex-2-en-1-on (2004/73/EG)Cadmium (2004/73/EG) 7440-43-9 2 3 3 3Cadmiumchlorid (2004/73/EG) 10108-64-2 2 2 2 2Cadmiumcyanid 542-83-6 2*Cadmiumfluorid (2004/73/EG) 7790-79-6 2 2 2 2Cadmiumformiat 4464-23-7 2*Cadmiumhexafluorosilikat 17010-21-8 2*

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Cadmiumiodid 7790-80-9 2*Cadmiumoxid (2004/73/EG) 1306-19-0 2 3 3 3Cadmiumsulfat (2004/73/EG) 10124-36-4 2 2 2 2Cadmiumsulfid (2004/73/EG) 1306-23-6 2 3 3 3Cadmiumverbindungen, mit Ausnahme 2*der namentlich bezeichneten (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube/Aerosole)Calciumchromat 13765-19-0 2Camphechlor 8001-35-2 3Captafol (ISO) 2425-06-1 2Captan (2001/59/EG) 133-06-2 3Carbadox (INN) 6804-07-5 2Carbaryl (98/98/EG) 63-25-2 3Carbendazim (ISO) (2004/73/EG) 10605-21-7 2 2 24,4'-Carbonimidoylbis- 492-80-8 2* 3* … …(N,N-dimethylanilin) 34,4'-Carbonimidoylbis(N,N-dimethylanilin),Herstellung von (s.u. TRGS 906)

4,4'-Carbonimidoylbis(N,N-dimethylanilin), 3Salze von (außer Hydrochlorid)4,4'-Carbonimidoylbis- 2465-27-2 2* 3* … …(N,N-dimethylanilin)-Hydrochlorid 32-Chloracetaldehyd (2004/73/EG) 107-20-0 3 … … …2-Chloracetamid (98/98/EG) 79-07-2 … … … 3Chloralkane, C10-13Cl1-13 (98/98/EG) 85535-84-8 34-Chloranilin (98/73/EG) 106-47-8 24-Chlorbenzotrichlorid (2004/73/EG) 5216-25-1 2 … … 3

2*2-Chlor-1,3-butadien (2004/73/EG) 126-99-8 2 … … …Chlordan (ISO) 57-74-9 3Chlordecone (ISO) 143-50-0 35-Chlor-1,3-dihydro-2H-indol-2-on 1763-75-0 3(2001/59/EG)Chlordimeform (ISO) 6164-98-3 3Chlordimeformhydrochlorid 19750-95-9 31-Chlor-2,3-epoxypropan (2001/59/EG) 106-89-8 2

51594-55-9Chlorethan 75-00-3 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

6-(2-Chlorethyl)-6-(2-methoxyethoxy)- 37894-46-5 22,5,7,10-tetraoxa-6-silaundecan(98/73/EG)Chlorfluormethan 593-70-4 2*(3-Chlor-2-hydroxypropyl)trimethyl- 3327-22-8 3* … … …ammoniumchloridChlormethan 74-87-3 3Chlormethylmethylether 107-30-2 13-Chlor-2-methylpropen 563-47-3 3*1-Chlor-2-nitrobenzol 88-73-3 3* … … 3*1-Chlor-4-nitrobenzol (2004/79/EG) 100-00-5 3 3 … …1-(4-Chlorphenyl)-4,4-dimethyl-3- 107534-96-3 3(1,2,4-triazol-1-ylmethyl)pentan-3-ol (2004/73/EG)3-(4-Chlorphenyl)-1,1-dimethyl- 140-41-0 3uroniumtrichloracetat(2RS, 3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2- 133855-98-8 3 3 3(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-methyl]oxiran (2004/73/EG)(3-Chlorphenyl)-(4-methoxy-3-nitrophenyl)- 66938-41-8 3methanon (2001/59/EG)3-Chlorpropen (2004/73/EG) 107-05-1 3 3Chlorthalonil (2004/73/EG) 1897-45-6 34-Chlor-o-toluidin (2004/73/EG) 95-69-2 1* 3

24-Chlor-o-toluidin, Hydrochlorid 3165-93-3 1* 3(2004/73/EG) 25-Chlor-o-toluidin 95-79-4 3*�–Chlortoluole – Gemisch 1*�–Chlortoluol (2001/59/EG) 100-44-7 2 3* 3* …Chlortoluron (2004/73/EG) 15545-48-9 3 3Chlozolinate (2001/59/EG) 84332-86-5 3Chrom(III)chromat 24613-89-6 2Chromoxychlorid 14977-61-8 2 2

R49Chromtrioxid (2004/73/EG) 1333-82-0 1 2 3Chrom(VI)-Verbindungen, 2mit Ausnahme von Bariumchromat R49und der namentlich bezeichnetenChrysen (2004/73/EG) 218-01-9 2 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

C.I. Basic Red 9 (98/98/EG) 569-61-9 2 … … …C.I. Basic Violet 3 (Kristallviolett) 548-62-9 3 … … …(2004/73/EG)C.I. Basic Violet 3 mit � 0,1 % 548-62-9 2Michlers Keton (2004/73/EG)C.I. Direct Blue 218 73070-37-8 3* … … …Cobalt, Metall (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube/Aerosole) 7440-48-4 3* … … …ausgenommen HartmetalleCobalt(II)acetat-Tetrahydrat (bioverfügbar, 6147-53-1 2* 3* … 2*in Form atembarer Stäube/Aerosole) R49Cobaltcarbonat (bioverfügbar, in Form 513-79-1 2* 3* … 2*atembarer Stäube/Aerosole) R49Cobaltdichlorid (bioverfügbar, in Form 7646-79-9 2 3* … 2*atembarer Stäube/Aerosole) (2004/73/EG) R49Cobalt(II)nitrat-Hexahydrat (bioverfügbar, 10026-22-9 2* 3* … 2*in Form atembarer Stäube/Aerosole) R49Cobaltoxid (bioverfügbar, in Form atembarer 1307-96-6 3* … … …Stäube/Aerosole)Cobaltsulfat (2004/73/EG) 10124-43-3 2 3* … 2*

R49Cobalt(II)sulfat-Heptahydrat (bioverfügbar, 10026-24-1 2 3* … 2*in Form atembarer Stäube/Aerosole) R49Cobaltsulfid (bioverfügbar, in Form 1317-42-6 3* … … …atembarer Stäube/Aerosole)Cobaltverbindungen (bioverfügbar,in Form atembarer Stäube/Aerosole), 3* … … …ausgenommen die namentlich genannten4-Cyan-2,6-diiodophenyloctanoat 3861-47-0 3(2004/73/EG)Cyclohexanon 108-94-1 …

Cycloheximid 66-81-9 3 2N-Cyclohexyl-N-methoxy- 60568-05-0 32,5-dimethyl-3-furamidtrans-4-Cyclohexyl-L-prolinmonohydro- 90657-55-9 3chlorid (2001/59/EG)1-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4- 93107-30-3 3oxochinolin-3-carbonsäure (2000/32/EG)Cyproconazol (2000/32/EG) 94361-06-5 3Daminozid (2004/73/EG) 1596-84-5 …

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97

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

DDT 50-29-3 3Diallat (ISO) 2303-16-4 32,4-Diaminoanisol 615-05-4 2 3-sulfat (2004/73/EG) 39156-41-73,3'-Diaminobenzidin 91-95-2 3*3,3'-Diaminobenzidin, Salze von 3*4,4'-Diaminodiphenylmethan (2004/73/EG) 101-77-9 2 3Diaminotoluol (2004/73/EG) 25376-45-8 2(s. auch Methylphenylendiamin)Diantimontrioxid 1309-64-4 3Diarsenpentaoxid 1303-28-2 1Diarsentrioxid 1327-53-3 1Diazomethan 334-88-3 2Dibenz[a,h]anthracen (2004/73/EG) 53-70-3 21,2-Dibrom-3-chlorpropan 96-12-8 2 2 … 12,6-Dibrom-4-cyanphenyloctanoat 1689-99-2 3(2004/73/EG)1,2-Dibromethan (2004/73/EG) 106-93-4 22,2-Dibrom-2-nitroethanol (2004/73/EG) 69094-18-4 32,3-Dibrompropan-1-ol (2001/59/EG) 96-13-9 2 … … 3Dibutylphthalat DBP (2001/59/EG) 84-74-2 … … 2 2*

3Dichloracetylen 7572-29-4 2*

33,3'-Dichlorbenzidin 91-94-1 23,3'-Dichlorbenzidin, Salze von 21,4-Dichlorbenzol (2004/73/EG) 106-46-7 3 …1,4-Dichlorbut-2-en (2004/73/EG) 764-41-0 22,2'-Dichlordiethylether (2004/73/EG) 111-44-4 32,2'-Dichlordiethylsulfid (TRGS 905 Nr. 4) 505-60-2 1*3,5-Dichlor-N-(1,1-dimethylprop-2-inyl)- 23950-58-5 3benzamid (2001/59/EG)1,2-Dichlorethan 107-06-2 21,1-Dichlorethen (2004/73/EG) 75-35-4 3Dichlormethan 75-09-2 31,2-Dichlormethoxyethan 41683-62-9 … 3* … …2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin 101-14-4 22,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin, 2Salze von

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98

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopro- 36734-19-7 3pylimidazolidin-1-carboxamid (2001/59/EG)(±)-2-(2,4-Dichlorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propyl-1,1,2,2-tetrafluorethylether 112281-77-3 3(2001/59/EG)1,2-Dichlorpropan 78-87-5 … … … …1,3-Dichlor-2-propanol 96-23-1 21,3-Dichlorpropen (cis- und trans-) 542-75-6 2* 3* … …2,3-Dichlorpropen (98/73/EG) 78-88-6 3�,�-Dichlortoluol 98-87-3 32,2-Dichlor-1,1,1-trifluorethan 306-83-2 3* … … …Dicyclohexylnitrosamin 947-92-2 … 3* … …Dieldrin (ISO) 60-57-1 31,2,3,4-Diepoxybutan (98/98/EG) 1464-53-5 2 2 … 3*Dieselmotor-Emissionen (s.u. TRGS 906) 2*Diethylcarbamidsäurechlorid 88-10-8 3Diethylsulfat 64-67-5 2 21,1-Difluorethen 75-38-7 3*Diglycidylether 2238-07-5 3*N,N'-Dihexadecyl-N,N'-bis(2-hydroxyethyl)- 149591-38-8 3propandiamid (2004/73/EG)(S)-2,3-Dihydro-1H-indol-2-carbonsäure 79815-20-6 3(2001/59/EG)1,4-Dihydroxybenzol (98/98/EG) 123-31-9 3 3 … …4-[4-(1,3-Dihydroxyprop-2-yl)- 114565-66-1 3phenylamino]-1,8-dihydroxy-5-nitroanthrachinon (98/98/EG)2,4-Diisocyanattoluol (2004/73/EG) 584-84-9 32,6-Diisocyanattoluol (2004/73/EG) 91-08-7 33,3'-Dimethoxybenzidin 119-90-4 23,3'-Dimethoxybenzidin, Salze von 21,2-Dimethoxyethan (2004/73/EG) 110-71-4 … … 2 2N,N-Dimethylacetamid (2001/59/EG) 127-19-5 2 3*N,N-Dimethylanilin 121-69-7 3 … … …N,N-Dimethylaniliniumtetrakis(penta- 118612-00-3 3fluorphenyl)borat (2004/73/EG)3,3'-Dimethylbenzidin 119-93-7 23,3'-Dimethylbenzidin, Salze von 2Dimethylcarbamoylchlorid (2001/59/EG) 79-44-7 2

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99

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

N,N-Dimethylformamid 68-12-2 21,2-Dimethylhydrazin (2004/73/EG) 540-73-8 2N,N-Dimethylhydrazin 57-14-7 2Dimethylhydrogenphosphit 868-85-9 3*Dimethylsulfamoylchlorid 13360-57-1 2Dimethylsulfat (2004/73/EG) 77-78-1 2 3Dinatrium-4-amino-3-[[4'-[(2,4-diamino- 1937-37-7 2 3phenyl)azo] [1,1'-biphenyl]-4-yl]azo]-5-hydroxy-6-(phenyl)azo)naphthalin-2,7-disulfonatDinatrium-3,3'-[[1,1'-biphenyl]-4,4'-diylbis- 573-58-0 2 3(azo)]bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat)Dinatrium-[5-[(4'-((2,6-dihydroxy-3- 16071-86-6 2((2-hydroxy-5-sulfophenyl)azo)phenyl)azo)-(1,1'-biphenyl)-4-yl)azo]salicylato(4-)]-cuprat(2-)Dinatrium-4-(3-ethoxycarbonyl-4-(5-(3-ethoxycarbonyl-5-hydroxy-1-(4-sulfo-natophenyl)pyrazol-4-yl)penta-2,4-dieny-liden)-4,5-dihydro-5-oxopyrazol-1-yl)-benzolsulfonat und Trinatrium-4-(3-ethoxy- 2carbonyl-4-(5-(3-ethoxycarbonyl-5-oxido-1-(4-sulfonatophenyl)pyrazol-4-yl)penta-2,4-dienyliden)-4,5-dihydro-5-oxopyrazol-1-yl)-benzolsulfonat, Gemisch aus (2004/73/EG)Dinickeltrioxid (2001/59/EG) 1314-06-3 1

R49Dinitronaphthaline, alle Isomeren 27478-34-8 3*2,3-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 602-01-7 2 3 32,4-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 121-14-2 2 3 32,5-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 619-15-8 2 3 32,6-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 606-20-2 2 3 33,4-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 610-39-9 2 3 33,5-Dinitrotoluol (2004/73/EG) 618-85-9 2 3 3Dinitrotoluole, (techn. Isomerengemische) 25321-14-6 2 3 … 3(2004/73/EG)Dinocarb (2004/73/EG) 39300-45-3 2Dinoseb 88-85-7 2 3Dinoseb, Salze und Ester, mit Ausnahme der namentlich bezeichneten (2001/59/EG) 2 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Dinoterb 1420-07-1 2Dinoterb, Salze und Ester des 21,4-Dioxan (2001/59/EG) 123-91-1 31,3-Diphenylguanidin (98/98/EG) 102-06-7 3Diuron (2001/59/EG) 330-54-1 3Divanadiumpentoxid (98/98/EG) 1314-62-1 3 3DNOC 534-52-1 3Dodecachlorpentacyclo- 2385-85-5 3 3 3[5.2.1.02,6.03,9.05,8]decanEdifenphos (2001/59/EG) 17109-49-8 …1,2-Epoxybutan 106-88-7 2*

31-Epoxyethyl-3,4-epoxycyclohexan 106-87-6 2*1,2-Epoxy-3-phenoxypropan (2004/73/EG) 122-60-1 2 32,3-Epoxy-1-propanol (2004/73/EG) 556-52-5 2 3 … 2R-2,3-Epoxy-1-propanol (2001/59/EG) 57044-25-4

26447-14-3

1,2-Epoxy-3-(tolyloxy)propan (98/98/EG) 2186-24-5 3* 32186-25-62210-79-9

Erionit 12510-42-8 1Estrogene (Steroidhormone) 3* … 3* 1*Estrogene, schwache (Steroidhormone) … … 3* 3*Ethen (Ethylen) 74-85-1 … 3* … …O,O'-(Ethenylmethylsilylen)di[(4-methylpen- 3tan-2-on)oxim] (2004/73/EG)4-Ethoxyanilin (2004/73/EG) 156-43-4 34'-Ethoxy-2-benzimidazol-anilid 120187-29-3 3(2001/59/EG)2-Ethoxyethanol 110-80-5 2 22-Ethoxyethylacetat 111-15-9 2 25-Ethoxy-3-trichlormethyl-1,2,4-thiadiazol 2593-15-9 3(98/98/EG)Ethylenimin 151-56-4 2 2Ethylenoxid 75-21-8 2 2Ethylenthioharnstoff 96-45-7 3* … 22-Ethylhexan-1,3-diol 94-96-2 …

2-Ethylhexansäure 149-57-5 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

2-Ethylhexyl-[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)- 80387-97-9 24-hydroxyphenyl]-methyl]thio]acetat3-Ethyl-2-methyl-2-(3-methylbutyl)-1,3-oxa- 143860-04-2 2zolidin (2004/73/EG) 1-Ethyl-1-methylmorpholiniumbromid 65756-41-4 3(2001/59/EG)4-Ethyl-4-methylpyrrolidiniumbromid 69227-51-6 3(2001/59/EG)Faserstäube, anorganische 2*(Eine Einstufung ist abhängig von der oderErfüllung bestimmter Kriterien, siehe 3*TRGS 905 Abschnitt 2.3) Asbest, Erionit, Mineralwolle und keramische Mineralfasern siehe dort Fenarimol (2001/59/EG) 60168-88-9 3 3Fenpropimorph (2004/73/EG) 67564-91-4 3Fenthion (98/98/EG) 55-38-9 3Fentinacetat (2001/59/EG) 900-95-8 3 3Fentinhydroxid (2001/59/EG) 76-87-9 3 3Fluazifop-butyl (2001/59/EG) 69806-50-4 2Fluazifop-P-butyl (2001/59/EG) 79241-46-6 3Flumioxazin (2001/59/EG) 103361-09-7 21-(4-Fluor-5-hydroxymethyl-tetrahydrofuran- 41107-56-6 32-yl)-1H-pyrimidin-2,4-dion (2001/59/EG)Flusilazol (2001/59/EG) 85509-19-9 3 2Formaldehyd 50-00-0 3Formamid (2001/59/EG) 75-12-7 2Furaldehyd (98/73/EG) 98-01-1 3 … … …Furan (2004/73/EG) 110-00-9 2 3 … …Gestagene (Steroidhormone) 3* … 2* 1*Gestagene, schwache (Steroidhormone) … … 3* 3*Glucocorticoide (Steroidhormone) … … 1* 3*Glycidyltrimethylammoniumchlorid 3033-77-0 2* 3* … …Glyoxal (2004/73/EG) 107-22-2 3Heptachlor (ISO) 76-44-8 3Heptachlorepoxid 1024-57-3 3Hexachlorbenzol 118-74-1 21,1,2,3,4,4-Hexachlor-1,3-butadien 87-68-3 3*

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexane, 3mit Ausnahme der namentlich bezeichnetenHexahydrocyclopenta[c]pyrrol-1-(1H)- 3ammonium-N-ethoxycarbonyl-N-(p-tolylsulfonyl)azanid (2001/59/EG)Hexamethylphosphorsäuretriamid 680-31-9 2 2(2001/59/EG)n-Hexan (2004/73/EG) 110-54-3 32-Hexanon (98/98/EG) 591-78-6 3Holzstaub (außer Hartholzstäube, s. unten) 3*Hydrazin (2004/73/EG) 302-01-2 2Hydrazin, Salze von 2Hydrazinbis(3-carboxy-4- 2hydroxybenzolsulfonat)(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansul- 81880-96-8 3fonamidhydrochlorid (2001/59/EG)Hydrazin-tri-nitromethan (2001/59/EG) 2Hydrazobenzol 122-66-7 22-[2-Hydroxy-3-(2-chlorphenyl)carbamoyl-1- 2naphthylazo]-7-[2-hydroxy-3-(3-methyl-phenyl)carbamoyl-1-naphthylazo]fluoren-9-on (2004/73/EG)2-(2-Hydroxy-3,5-dinitroanilino)ethanol 99610-72-7 3(2001/59/EG)6-Hydroxy-1-(3-isopropoxypropyl)-4- 85136-74-9 2methyl-2-oxo-5-[4-(phenylazo)phenylazo]-1,2-dihydro-3-pyridincarbonitril (2001/59/EG)N-[3-Hydroxy-2-(2-methyl-acryloylamino- 2 3methoxy)-propoxymethyl]-2-methyl-acrylamid; N-[2,3-Bis(2-methyl-acryl-oylamino-methoxy)propoxymethyl]-2-methyl-acrylamid; Methacrylamid; 2-Methyl-N-(2-methyl-acryloylamino-methoxy-methyl)-acrylamid; N-(2,3-Dihydroxy-propoxymethyl)-2-methyl-acrylamid, Gemisch aus (2001/59/EG)

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

N-[4-[(2-Hydroxy-5-methylphenyl)azo]phe- 2832-40-8 3nyl]acetamid, C.I. Disperse yellow 3 (2001/59/EG)Ioxynil (2004/73/EG) 1689-83-4 34-(7-Hydroxy-2,4,4-trimethyl-2-chromanyl)- 140698-96-0 3resorcinol-4-yl-tris(6-diazo-5,6-dihydro-5-oxonaphthalin-1-sulfonat) und 4-(7-Hydroxy-2,4,4-trimethyl-2-chromanyl)resorcinol-bis(6-diazo-5,6-dihydro-5-oxonaphthalin-1-sulfonat), 2:1 Gemisch aus (2004/73/EG)4,4'-Isobutylethylidendiphenol 6807-17-6 2(2000/32/EG)Isobutylnitrit (2004/73/EG) 542-56-3 2 32-(Isocyanatosulfonylmethyl)- 83056-32-0 3benzoesäuremethylester (2000/32/EG)Isopren, Methyl-1,3-butadien (2004/73/EG) 78-79-5 2 3 … …4,4'-Isopropylidendiphenol (2004/73/EG) 80-05-7 … 3Isoproturon (2004/73/EG) 34123-59-6 3Isoxaflutole (2001/59/EG) 141112-29-0 3Kaliumbromat 7758-01-2 2Kaliumchromat 7789-00-6 2 2

R49Kaliumdichromat (2004/73/EG) 7778-50-9 2 2 2 2Kaliumnitrat 7757-79-1 … …Keramische Mineralfasern (97/69/EG) 2Fasern für spezielle Anwendungen; R49[Künstlich hergestellte ungerichtete glasige (Silikat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+ BaO) von weniger oder gleich 18 Gewichtsprozent] (Eine Einstufung ist abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien, siehe TRGS 905 bzw. 97/69/EG)Kohlendisulfid 75-15-0 3 3Kohlenmonoxid 630-08-0 1Kresoxim-methyl (2001/59/EG) 143390-89-0 3Lindan (2004/73/EG) 58-89-9 3* …Linuron (ISO) (2004/73/EG) 330-55-2 3 2 3Malachitgrün Hydrochlorid, C.I. Basic Green 4 569-64-2 3Malachitgrün Oxalat (2004/73/EG) 18015-76-4

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

2-Methoxyanilin (2004/73/EG) 90-04-0 2 3Methoxyessigsäure (2001/59/EG) 625-45-6 2 22-Methoxyethanol 109-86-4 2 22-(2-Methoxyethoxy)ethanol (98/98/EG) 111-77-3 32-Methoxyethylacetat 110-49-6 2 22-Methoxy-1-propanol (98/98/EG) 1589-47-5 … 2 …2-Methoxypropylacetat-1 (98/98/EG) 70657-70-4 26-Methoxy-m-toluidin 120-71-8 22-Methoxy-5-methylanilin (2004/73/EG)N-Methylacetamid (2001/59/EG) 79-16-3 … … 2 …Methylacrylamidomethoxyacetat 77402-03-0 2 2(mit ≥ 0.1% Acrylamid)Methylacrylamidoglykolat 77402-05-2 2 2(mit ≥ 0.1% Acrylamid)Methylacrylat 96-33-3 …2-Methylaziridin (2004/73/EG) 75-55-8 2(Methyl-ONN-azoxy)methylacetat 592-62-1 2 2N-Methylbis(2-chlorethyl)amin 51-75-2 1* 2*(TRGS 905 Nr. 4)6-Methyl-1,3-dithiolo(4,5-b)- 2439-01-2 3chinoxalin-2-on (98/98/EG)4,4'-Methylenbis(2-ethylanilin) 19900-65-3 3 … … …(98/98/EG)Gemisch aus: Reaktionsprodukt aus 4,4'- 3Methylenbis[2-(4-hydroxybenzyl)-3,6-dimethylphenol] und 6-Diazo-5,6-dihydro-5-oxo-naphthalinsulfonat (1:2)Reaktionsprodukt aus 4,4'-Methylenbis[2-(4-hydroxybenzyl)-3,6-dimethylphenol] und 6-Diazo-5,6-dihydro-5-oxo-naphthalin-sulfonat (1:3) (2004/73/EG)(Methylenbis(4,1-phenylenazo(1-(3- 2(dimethylamino)propyl)-1,2-dihydro-6-hydroxy-4-methyl-2-oxopyridin-5,3-diyl)))-1,1'-dipyridiniumdichlorid-dihydrochlorid (2004/73/EG)4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat 101-68-8 3* … … …(in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat 9016-87-9 3* … … …tech. (Polymeres) MDI, pMDI(in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

4,4'-Methylendi-o-toluidin 838-88-0 2N-Methylformamid (2001/59/EG) 123-39-7 2Methyliodid 74-88-4 3Methylisocyanat (2004/73/EG) 624-83-9 31-Methyl-3-nitro-1-nitrosoguanidin 70-25-7 2(2001/59/EG)N-Methylolchloracetamid 2832-19-1 … 3* … …2-Methyl-m-phenylendiamin (2000/32/EG) 823-40-5 34-Methyl-m-phenylendiamin (2004/73/EG) 95-80-7 24-Methyl-m-phenylendiamin-sulfat 65321-67-7 2N-Methyl-2,4,6-N-tetranitroanilin 479-45-8 … … … …Michlers Keton (2004/73/EG) 90-94-8 2 3 … …Mineralwolle (siehe TRGS 905) 2*Künstlich hergestellte ungerichtete glasige 3(Silikat-)Fasern mit einem Anteil an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+ BaO) von über 18 Gewichts-prozent (97/69/EG) (Eine Einstufung ist abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien, siehe TRGS 905 bzw. 97/69/EG)Molinat (2004/73/EG) 2212-67-1 3 3Monocrotophos (98/98/EG) 6923-22-4 3Monuron (ISO) 150-68-5 3Morpholin-4-carbonylchlorid 15159-40-7 2*

3Myclobutanil (98/98/EG) 88671-89-0 3Naphthalin (2004/73/EG) 91-20-3 3 … … …2-Naphthylamin (2004/73/EG) 91-59-8 12-Naphthylamin, Salze von 1N-2-Naphthylanilin (98/73/EG) 135-88-6 31,5-Naphthylendiamin 2243-62-1 31-(1-Naphthylmethyl)quinoliniumchlorid 65322-65-8 3 3(2004/73/EG)Natriumbisulfit 7631-90-5 …Natriumchromat (2004/73/EG) 7775-11-3 2 2 2 2Natriumdichromat (2004/73/EG) 10588-01-9 2 2 2 2Natriumdichromatdihydrat (2004/73/EG) 7789-12-0 2 2 2 2Natriummetabisulfit 7681-57-4 …Natriumnitrat 7631-99-4 … …

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Nickel, Metall 7440-02-0 3Nickelsalze, löslich 1* …Nickelacetat 373-02-4 1* …Nickelcarbonat 3333-67-3 3Nickelchlorid 7718-54-9 1* …Nickeldihydroxid (2001/59/EG) 12054-48-7 3Nickeldioxid (2001/59/EG) 12035-36-8 1

R49Nickelmatte, Rösten oder elektrolytische Raffination (s.u. TRGS 906)Nickelmonoxid (2001/59/EG) 1313-99-1 1

R49Nickelsulfat 7786-81-4 1* …

3Nickelsulfid (2001/59/EG) 16812-54-7 1

R49Nickeltetracarbonyl 13463-39-3 3 25-Nitroacenaphthen 602-87-9 22-Nitro-4-aminophenol 119-34-6 3*2-Nitroanisol 91-23-6 2Nitrobenzol 98-95-3 3 34-Nitrobiphenyl 92-93-3 2Nitrofen (ISO) 1836-75-5 2 21-Nitronaphthalin 86-57-7 … … … …2-Nitronaphthalin 581-89-5 22-Nitro-p-phenylendiamin 5307-14-2 3*2-Nitropropan 79-46-9 2Nitropyrene (Mono-, Di-, Tri-, Tetra-), 5522-43-0 3*IsomereN-Nitrosodi-n-butylamin (TRGS 905 Nr. 4) 924-16-3 2*N-Nitrosodiethanolamin 1116-54-7 2N-Nitrosodiethylamin (TRGS 905 Nr. 4) 55-18-5 2*N-Nitrosodimethylamin (2004/73/EG) 62-75-9 2Nitrosodi-i-propylamin (TRGS 905 Nr. 4) 601-77-4 2*N-Nitrosodi-n-propylamin (2001/59/EG) 621-64-7 2N-Nitrosoethylphenylamin (TRGS 905 Nr. 4) 612-64-6 2*N-Nitrosomethylethylamin (TRGS 905 Nr. 4) 10595-95-6 2*

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

N-Nitrosomethylphenylamin (TRGS 905 Nr. 4) 614-00-6 2*N-Nitrosomorpholin (TRGS 905 Nr. 4) 59-89-2 2*p-Nitrosophenol (98/98/EG) 104-91-6 3N-Nitrosopiperidin (TRGS 905 Nr. 4) 100-75-4 2*N-Nitrosopyrrolidin (TRGS 905 Nr. 4) 930-55-2 2*5-Nitro-o-toluidin, 2-Amino-4-nitrotoluol 99-55-8 3 … … …(2004/73/EG)Nitro-o-toluidin, Hydrochlorid (2004/73/EG) 51085-52-0 3 … … …2-Nitrotoluol (2004/73/EG) 88-72-2 2 2 … 3Nonylphenol/lineare Seitenkette 25154-52-3 … … 3 3(2004/73/EG)4-Nonylphenol/verzweigte Seitenkette 84852-15-3 … … 3 3(2004/73/EG)Octabromdiphenylether (2004/73/EG) 32536-52-0 … … 2 3Octamethylcyclotetrasiloxan, 556-67-2 … … … 3D4 (2001/59/EG)Olaquindox 23696-28-8 3* 2* … 3*Oxadiargyl (2004/73/EG) 39807-15-3 3Oxiranmethanol, 4-methylbenzolsulfonat, 70987-78-9 2 3(S)- (2004/73/EG)4,4'-Oxydianilin und seine Salze 101-80-4 2 2 … 3(2004/73/EG)Ozon 10028-15-6 3* … … …Passivrauchen 1* 3* 1* …(Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz werden durch das Arbeits-schutzgesetz und die Arbeitsstättenverord-nung geregelt)Pentachlorethan (2004/73/EG) 76-01-7 3Pentachlorphenol 87-86-5 2* 3* 2* …

3Pentachlorphenol, Salze von 2*Pentachlorphenol, Alkalisalze von (98/73/EG) 2*Natriumsalz 131-52-2 3Kaliumsalz 7778-73-6Peroxyessigsäure 79-21-0 … … … …Phenol (2004/73/EG) 108-95-2 … 3 … …4-(Phenylazo)benzol-1,3-diamin 495-54-5 … 3*

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

4-Phenylazophenylen-1,3-diaminmono- 532-82-1 … 3*hydrochlorid1-Phenylazo-2-naphthol (2001/59/EG) 842-07-9 3 3 … …1,2-Phenylendiamin (98/98/EG) 95-54-5 3 3 … …1,2-Phenylendiamindihydrochlorid 615-28-1 3 3 … …(98/98/EG)1,3-Phenylendiamin (98/98/EG) 108-45-2 … 3 … …1,3-Phenylendiamindihydrochlorid 541-69-5 … 3 … …(98/98/EG)1,4-Phenylendiamin 106-50-3 … … … …1,4-Phenylendiamindihydrochlorid 624-18-0 … … … …(R)-α-Phenylethylammonium-(-)-(1R, 2S)- 25383-07-7 3(1,2-epoxypropyl)phosphonatmonohydrat (2001/59/EG)Phenylhydrazin (2004/73/EG) 100-63-0 2 3 … …Phenylhydrazinhydrochlorid (2004/73/EG) 27140-08-5 2 3Phenylhydraziniumchlorid (2004/73/EG) 59-88-1 2 3 … …Phenylhydraziniumsulfat, 2:1 52033-74-6 2 3(2004/73/EG)trans-4-Phenyl-L-prolin (2004/73/EG) 96314-26-0 3Phosphamidon 13171-21-6 3Polychlorierte Biphenyle 1336-36-3 3* 2* 2*3-Propanolid 57-57-8 21,3-Propansulton 1120-71-4 2Propargit (2004/73/EG) 2312-35-8 3Propazin 139-40-2 31,2-Propylenoxid (2001/59/EG) 75-56-9 2 2Propylenthioharnstoff (2001/59/EG) 2122-19-2 3iso-Propylglycidylether 4016-14-2 … 3* … …Pymetrozin (2004/73/EG) 123312-89-0 3Pyrogallol (2004/73/EG) 87-66-1 3Pyrolyseprodukte aus organischem 1*Material, s. auch namentlich genannte oder(s.u. TRGS 906) 2*Quarz-A-Staub (s.u. TRGS 906) 14808-60-7Simazin (2001/59/EG) 122-34-9 3Strontiumchromat 7789-06-2 2Styroloxid 96-09-3 2

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Sulfallat (ISO) 95-06-7 21,4,5,8-Tetraaminoanthrachinon (98/98/EG) 2475-45-8 2 … … …5,6,12,13-Tetrachloranthra(2,1,9-def:6,5,10- 115662-06-1 3d'e'f')diisochinolin-1,3,8,10(2H, 9H)tetron (2001/59/EG)2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin 1746-01-6 2*(TRGS 905 Nr. 4)1,1,2,2-Tetrachlorethan 79-34-5 3* 3* … …Tetrachlorethen 127-18-4 3 … 3* …Tetrachlormethan (2004/73/EG) 56-23-5 3N,N,N',N'-Tetraglycidyl-4,4'-diamino- 130728-76-6 33,3'-diethyldiphenylmethan (2001/59/EG)(±)-Tetrahydrofurfuryl-(R)-2-[4-(6-chlor- 119738-06-6 3 2 3chinoxalin-2-yloxy)-phenyloxy]propanoat (2001/59/EG)Tetrahydrothiopyran-3-carboxaldehyd 61571-06-0 2(2004/73/EG)Tetrakis(hydroxymethyl)phosphonium- 166242-53-1 3 …chlorid; Reaktionsprodukt mit Harnstoff und destilliertem hydriertem C16-18-Talg-alkylamin (2004/73/EG)N,N,N',N'-Tetramethylacridin-3,6-yldiamin- 65-61-2 … 3* … …hydrochlorid und N,N,N',N-Tetramethylacridin-3,6-diamin- 10127-02-3monohydrochloridVerbindung mit ZnCl2 (Acridinorange)2,2'-((3,5',5,5'-Tetramethyl-(1,1'-biphenyl)- 85954-11-6 34,4'-diyl)-bis(oxymethylen))-bisoxiran (2000/32/EG)N,N,N',N'-Tetramethyl-4,4'-methylen- 101-61-1 2dianilin 4,4'-Methylenbis(N,N-dimethylanilin) (2004/73/EG)Tetranatrium-3,3'-[[1,1'-biphenyl]- 2602-46-2 2 34,4'-diylbis(azo)]bis [5-amino-4-hydroxy-naphthalin-2,7-disulfonat]Tetranitromethan (TRGS 905 Nr. 4) 509-14-8 2*Thioacetamid 62-55-5 24,4'-Thiodianilin und sein Salze 139-65-1 2(2004/73/EG)Thioharnstoff (98/98/EG) 62-56-6 3 3Thiophanat-methyl (2001/59/EG) 23564-05-8 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Thiram (2004/73/EG) 137-26-8 …o-Toluidin 95-53-4 2p-Toluidin (2001/59/EG) 106-49-0 3 … … …p-Toluidiniumchlorid (2001/59/EG) 540-23-8 3p-Toluidinsulfat (2001/59/EG) 540-25-0 3Toluol (2004/73/EG) 108-88-3 … … 3 …4-o-Tolylazo-o-toluidin 97-56-3 2m-Tolylidendiisocyanat (2004/73/EG) 26471-62-5 31,2,4-Triazol (98/73/EG) 288-88-0 3Tribleibis(orthophosphat) 7446-27-7 1 3Tribrommethan 75-25-2 3*Tributylphosphat (2004/73/EG) 126-73-8 32,3,4-Trichlor-1-buten (2001/59/EG) 2431-50-7 2*

31,1,2-Trichlorethan (2004/73/EG) 79-00-5 3 … … …Trichlorethylen (2001/59/EG) 79-01-6 2 3Trichlormethan 67-66-3 2* 3* 3* …

3N-(Trichlormethylthio)phthalimid 133-07-3 3(2001/59/EG)2,4,6-Trichlorphenol 88-06-2 31,2,3-Trichlorpropan (2004/73/EG) 96-18-4 2 3* … 2�,�,�-Trichlortoluol 98-07-7 2Tridemorph (98/98/EG) 24602-86-6 2Triethylarsenat (2004/73/EG) 15606-95-8 1Trifluoriodmethan (2001/59/EG) 2314-97-8 32,4,5-Trimethylanilin 137-17-7 2 … … …-hydrochlorid (2004/73/EG) 21436-97-53,5,5-Trimethyl-2-cyclohexen-1-on 78-59-1 3 … … …(98/98/EG)

Trimethylphosphat 512-56-1 3* 2*

Trinatrium-[4'-(8-acetylamino-3,6-disul- 164058-22-4 2fonato-2-naphthylazo)-4''-(6-benzoyl-amino-3-sulfonato-2-naphthylazo)-bi-phenyl-1,3',3'',1'''-tetraolato-O,O',O'',O''']kupfer(II) (2004/73/EG)Trinatriumbis[7-acetamido-2-(4-nitro-2-oxidophenylazo)-3-sulfonato- 31-naphtholato]chromat(1-)

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, KategorieK M RE RF

Trinickeldisulfid (2001/59/EG) 12035-72-2 1R49

2,4,7-Trinitrofluoren-9-on 129-79-3 3*2,4,6-Trinitrotoluol (und Isomeren in 118-96-7 3*technischen Gemischen)1,3,5-Trioxan (2004/73/EG) 110-88-3 … … 3 …1,3,5-Tris(3-aminomethylethylphenyl)-1,3,5- 2 2(1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion und Oligo-merengemisch aus 3,5-Bis(3-aminomethyl-phenyl)-1-poly[3,5-bis(3-aminomethyl-phenyl)-2,4,6-triazin-1,3,5-(1H,3H,5H)triazin-1-yl]-1,3,5-(1H,3H,5H)-triazin-2,4,6-trion, Gemisch aus (2004/73/EG)Tris(2-chlorethyl)phosphat (98/98/EG) 115-96-8 2* … … 2*

31,3,5-Tris-[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]- 59653-74-6 21,3,5-triazin-2,4,6-(1H, 3H, 5H)-trion (2001/59/EG)1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5- 2451-62-9 … 2 … 3*triazin-2,4,6(1H,3H,5H)trionUrethan (INN) 51-79-6 2Valinamid (2001/59/EG) 20108-78-5 3Vinclozolin (2001/59/EG) 50471-44-8 3 2 2Vinylacetat 108-05-4 3*9-Vinylcarbazol (2001/59/EG) 1484-13-5 … 3 … …Vinylchlorid 75-01-4 14-Vinylcyclohexen 100-40-3 3* … … 3*N-Vinyl-2-pyrrolidon (2001/59/EG) 88-12-0 3 … … …Warfarin 81-81-2 1

5543-57-75543-58-8

Wasserstoffperoxid 7722-84-1 … … … …2,4-Xylidin 95-68-1 3*2,6-Xylidin (2001/59/EG) 87-62-7 3 … … …Zinkchromate, einschließlich 1ZinkkaliumchromatZiram (2004/73/EG) 137-30-4 …

… Auf Grund der vorliegenden Daten konnte eine Zuordnung zu den Kategorien 1 bis3 nach Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG nicht vorgenommen werden.

Quelle: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz – BGIA, Sankt Augustin

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Anhang B

Einteilung organischer Verbindungen mit einem Siedepunkt � 65 °C(Niedrigsieder) in Filtergruppen.

Gruppen 1 und 2:Niedrigsieder, gegen die Schutz durch AX-Filter erreichbar ist.

Gruppe 3:Niedrigsieder, gegen die Schutz mitanderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K)erreichbar ist.

Gruppe 4:Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind.

Niedrigsieder der Gruppen 1 bis 4

Gruppe 1

Acetaldehyd2-Aminobutan2-Amino-2-methylpropan2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethanBrommethan1,3-Butadien1-Chlor-1,1-difluorethanChlorfluormethan2-Chlor-1,3-butadien3-Chlor-1-propen1,1-DichlorethenDichlormethanDiethylamin1,1-DifluorethenDimethylether1,1-Dimethylethylamin( tert-Butylamin)1,2-EpoxypropanEthanthiolEthylenoxidIodmethanMethanolMonochlordimethylether2-Propenal (Acrolein)PropyleniminTrichlormethanVinylchlorid

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113

Gruppe 2

AcetonBromethanButanChlorethan2-Chlorpropan1,3-CyclopentadienDibromdifluormethan1,1-Dichlorethan1,2-Dichlorethen (cis)1,2-Dichlorethen (trans)1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethanDiethyletherDimethoxymethanDimethylpropan1,3-EpoxypropanEthylformiatGlyoxalMethylacetatMethylbutanMethylformiatMethylpropann-PentanPropanal

Gruppe 3

2-AminopropanCarbonylchlorid (Phosgen)DiazomethanDimethylamin1,1-DimethylhydrazinEthylaminEthyldimethylamin (N,N-Dimethyl-ethylamin)EthyleniminEthylquecksilberchloridFormaldehydKohlendisulfidMethanthiolMethylaminMethylisocyanatOxalsäuredinitril (Dicyan)

Gruppe 4

BromtrifluormethanChlordifluormethanChlormethanChlortrifluormethanDichlordifluormethanDichlorfluormethan1,1-DifluorethenKetenMethylacetylenPropanTrichlorfluormethan1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan

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Anhang C

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

E F + F O

T + T Xn Xi

Explosions- Hoch- Leicht- Brand-gefährlich entzündlich entzündlich fördernd

Sehr giftig Giftig Gesundheits- Reizendschädlich

C N

Ätzend Umweltgefährlich

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Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)

R 1 In trockenem Zustandexplosionsgefährlich

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellenexplosionsgefährlich

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellenbesonders explosionsgefährlich

R 4 Bildet hochempfindlicheexplosionsgefährlicheMetallverbindungen

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7 Kann Brand verursachen

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10 Entzündlich

R 11 Leichtentzündlich

R 12 Hochentzündlich

R 14 Reagiert heftig mit Wasser

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildunghochentzündlicher Gase

R 16 Explosionsgefährlich in Mischungmit brandfördernden Stoffen

R 17 Selbstentzündlich an der Luft

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosions-fähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich

R 19 Kann explosionsfähige Peroxidebilden

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 Gesundheitsschädlich beiBerührung mit der Haut

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23 Giftig beim Einatmen

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25 Giftig beim Verschlucken

R 26 Sehr giftig beim Einatmen

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30 Kann bei Gebrauch leicht-entzündlich werden

R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34 Verursacht Verätzungen

R 35 Verursacht schwere Verätzungen

R 36 Reizt die Augen

R 37 Reizt die Atmungsorgane

R 38 Reizt die Haut

R 39 Ernste Gefahr irreversiblenSchadens

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41 Gefahr ernster Augenschäden

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich

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R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

R 45 Kann Krebs erzeugen

R 46 Kann vererbbare Schädenverursachen

R 48 Gefahr erster Gesundheitsschädenbei längerer Exposition

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51 Giftig für Wasserorganismen

R 52 Schädlich für Wasserorganismen

R 53 Kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 54 Giftig für Pflanzen

R 55 Giftig für Tiere

R 56 Giftig für Bodenorganismen

R 57 Giftig für Bienen

R 58 Kann längerfristig schädlicheWirkungen auf die Umwelt haben

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen

R 61 Kann das Kind im Mutterleibschädigen

R 62 Kann möglicherweise dieFortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen

R 63 Kann das Kind im Mutterleibmöglicherweise schädigen

R 64 Kann Säuglinge über dieMuttermilch schädigen

R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim VerschluckenLungenschäden verursachen

R 66 Wiederholter Kontakt kann zuspröder oder rissiger Haut führen

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen

R 68 Irreversilber Schaden möglich

Kombination der R-Sätze

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasserunter Bildung hoch-entzündlicher Gase

R 15/29 Reagiert mit Wasser unterBildung giftiger undhochentzündlicher Gase

R 20/21 Gesundheitsschädlich beimEinatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/22 Gesundheitsschädlich beimEinatmen und Verschlucken

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beimEinatmen, Verschlucken undBerührung mit der Haut

R 21/22 Gesundheitsschädlich beiBerührung mit der Haut undbeim Verschlucken

R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25 Giftig beim Einatmen undVerschlucken

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen,Verschlucken und Berührungmit der Haut

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R 24/25 Giftig bei Berührung mit derHaut und beim Verschlucken

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmenund bei Berührung mit der Haut

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmenund Verschlucken

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen,Verschlucken und Berührungmit der Haut

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beimVerschlucken

R 36/37 Reizt die Augen und dieAtmungsorgane

R 36/38 Reizt die Augen und die HautR 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungs-

organe und die HautR 37/38 Reizt die Atmungsorgane

und die HautR 39/23 Giftig: ernste Gefahr

irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und beiBerührung mit der Haut

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und durchVerschlucken

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen und bei Berührungmit der Haut

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und durchVerschlucken

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 42/43 Sensibilisierung durchEinatmen und Hautkontaktmöglich

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R 48/20 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmen

R 48/21 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Berührungmit der Haut

R 48/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durchVerschlucken

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmenund durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmenund durch Verschlucken

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Berührungmit der Haut und durchVerschlucken

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmen,Berührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 48/23 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen

R 48/24 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchBerührung mit der Haut

R 48/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchVerschlucken

R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen und durchBerührung mit der Haut

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen und durchVerschlucken

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchBerührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 50/53 Sehr giftig für Wasser-organismen, kann inGewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

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Sicherheitsratschläge (S-Sätze)S 1 Unter Verschluss aufbewahrenS 2 Darf nicht in die Hände von

Kindern gelangenS 3 Kühl aufbewahrenS 4 Von Wohnplätzen fern haltenS 5 Unter ... aufbewahren

(geeignete Flüssigkeit vomHersteller anzugeben)

S 6 Unter ... aufbewahren ( inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7 Behälter dicht geschlossen haltenS 8 Behälter trocken haltenS 9 Behälter an einem gut gelüfteten

Ort aufbewahrenS 12 Behälter nicht gasdicht

verschließenS 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken

und Futtermitteln fern haltenS 14 Von ... fern halten

( inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)

S 15 Vor Hitze schützenS 16 Von Zündquellen fern halten –

Nicht rauchenS 17 Von brennbaren Stoffen fern haltenS 18 Behälter mit Vorsicht öffnen

und handhabenS 20 Bei der Arbeit nicht essen

und trinkenS 21 Bei der Arbeit nicht rauchenS 22 Staub nicht einatmenS 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht ein-

atmen (geeignete Bezeichnung(en)vom Hersteller anzugeben)

S 24 Berührung mit der Haut vermeidenS 25 Berührung mit den Augen

vermeiden

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen,kann in Gewässern länger-fristig schädliche Wirkungenhaben

R 52/53 Schädlich für Wasser-organismen, kann inGewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 68/20 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens durch Einatmen

R 68/21 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens bei Berührung mit derHaut

R 68/22 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens durch Verschlucken

R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens durch Einatmen und beiBerührung mit der Haut

R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens durch Einatmen unddurch Verschlucken

R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Mög-lichkeit irreversiblen Scha-dens bei Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen,Berührung mit der Haut unddurch Verschlucken

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S 26 Bei Berührung mit den Augensofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidungsofort ausziehen

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S 30 Niemals Wasser hinzugießenS 33 Maßnahmen gegen elektrostatische

Aufladungen treffenS 35 Abfälle und Behälter müssen in

gesicherter Weise beseitigt werdenS 36 Bei der Arbeit geeignete

Schutzkleidung tragenS 37 Geeignete Schutzhandschuhe

tragenS 38 Bei unzureichender Belüftung

Atemschutzgerät anlegenS 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragenS 40 Fußboden und verunreinigte

Gegenstände mit ... reinigen(Material vom Herstelleranzugeben)

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S 42 Bei Räuchern/Versprühengeeignetes Atemschutzgerätanlegen (geeignete Bezeichnung(en)vom Hersteller anzugeben)

S 43 Zum Löschen ... (vom Herstelleranzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht,anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofortArzt hinzuziehen (wenn möglichdieses Etikett vorzeigen)

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichenRat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °Caufbewahren (vom Herstelleranzugeben)

S 48 Feucht halten mit ... (geeignetesMittel vom Hersteller anzugeben)

S 49 Nur im Originalbehälteraufbewahren

S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichenverwenden

S 52 Nicht großflächig für Wohn- undAufenthaltsräume zu verwenden

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondereAnweisungen einholen

S 56 Dieses Produkt und seinen Behälterder Problemabfallentsorgungzuführen

S 57 Zur Vermeidung einerKontamination der Umweltgeeigneten Behälter verwenden

S 59 Information zur Wiederverwen-dung/Wiederverwertung beimHersteller/Lieferanten erfragen

S 60 Dieses Produkt und sein Behältersind als gefährlicher Abfall zu ent-sorgen

S 61 Freisetzung in die Umweltvermeiden. Besondere Anweisun-gen einholen/Sicherheitsdatenblattbeachten

S 62 Bei Verschluckenkein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

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S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ortaufbewahren

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturenüber ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen,trinken oder rauchen

S 24/25 Berührung mit den Augen undder Haut vermeiden

S 27/28 Bei Berührung mit der Hautbeschmutzte Kleidung sofortausziehen und sofort ab-waschen mit viel ....(vom Hersteller anzugeben)

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelan-gen lassen. Abfälle und Behäl-ter müssen in gesicherterWeise beseitigt werden.

S 29/56 Nicht in die Kanalisationgelangen lassen

S 36/37 Bei der Arbeit geeigneteSchutzhandschuhe undSchutzkleidung tragen

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzkleidung, Schutzhand-schuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 36/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzkleidung und Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen

S 37/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzhandschuhe und Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49 Nur im Originalbehälter beieiner Temperatur von nichtüber ... °C (vom Herstelleranzugeben) aufbewahren

S 63 Bei Unfall durch Einatmen:Verunfallten an die frische Luftbringen und ruhig stellen

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasserausspülen (nur wenn Verunfallterbei Bewusstsein ist )

Kombination der S-Sätze

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinderunzugänglich aufbewahren

S 3/7 Behälter dicht geschlossenhalten und an einem kühlen Ortaufbewahren

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfte-ten Ort, entfernt von ... aufbe-wahren (die Stoffe, mit denenKontakt vermieden werdenmuss, sind vom Herstelleranzugeben)

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter aneinem kühlen, gut gelüftetenOrt, entfernt von ... aufbe-wahren (die Stoffe, mit denenKontakt vermieden werdenmuss, sind vom Herstelleranzugeben)

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter aneinem kühlen, gut gelüftetenOrt aufbewahren

S 3/14 An einem kühlen, von ... ent-fernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontaktvermieden werden muss, sindvom Hersteller anzugeben)

S 7/8 Behälter trocken und dichtgeschlossen halten

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Anhang D

I. Literatur zur Sicherheit in Laboratorienund zu den gefährlichen Eigenschaftenchemischer Arbeitsstoffe

a) Allgemeine Literatur überArbeitssicherheit

Druckschriftenverzeichnisse derUnfallversicherungsträger

Verzeichnisse über Unfallverhütungs-vorschriften, Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz, Merkblätter,Informationen u.a. aus allen Bereichender Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinwerden in regelmäßig aktualisiertenAusgaben herausgegeben:

a-1 Druckschriftenverzeichnis desBundesverbandes der Unfallkassen(BUK), zu beziehen von Ihrem zustän-digen Unfallversicherungsträger.

a-2 BGVR-Verzeichnis desHauptverbandes der gewerblichenBerufsgenossenschaften (HVBG), zu beziehen beimCarl Heymanns Verlag, Köln.

Monographien undLoseblattsammlungen

a-3 W. Berthold, U. Löffler:Lexikon sicherheitstechnischerBegriffe in der Chemie, Verlag Che-mie, Weinheim 1981.

a-4 K. Isselhard, G. Neumann, P. Stürk, P. Volkmann, F. Willms:Lexikon Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit, 10. Auflage, Universum Verlagsanstalt GmbH KG,Wiesbaden 2003.

a-5 M. Graßl, I. Zakrzewski:Arbeitssicherheit und Unfall-verhütung im öffentlichen Dienst,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg 1999.

a-6 W.-D. Ring, H.-Ch. Titze:Handbuch Deutsches Arbeitsschutz-recht, Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg (Loseblattsammlung).

Lehrmittel

a-7 DVD„Alles wird gut“, Labor-Sicherheitsfilm der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürn-berg, zu beziehen von Ihrem zuständi-gen Unfallversicherungsträger, 2005.

a-8 CD-Trainingsprogramm„Sicheres Arbeiten im Labor“,Berufsgenossenschaft der Chemi-schen Industrie, Heidelberg 2004.

a-9 Video-Kassette„Arbeitsplatz Labor – keineExperimente mit der Sicherheit“,Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Heidelberg 1997.

b) Arbeitssicherheit im chemischen Laboratorium

Regeln der Unfallversicherungsträger

b-1 GUV-Regel „Laboratorien“ (GUV-R 120, bisher GUV 16.17), zu beziehen vonIhrem zuständigen Unfallversiche-rungsträger.

Monographien undLoseblattsammlungen

b-2 L. Bretherick:Hazards in the Chemical Laboratory,Third Edition, The Royal Society ofChemistry, London 1981.

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b-3 L. Roth, U. Weller:Sicherheitsfibel Chemie,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg (Loseblattsammlung).

b-5 H.K. Schäfer, Ch. Jochum:Sicherheit in der Chemie; Ein Leitfa-den für die Praxis, 2. Auflage, Carl Hanser Verlag, München 1997.

b-6 W. Wolf, H. Schwahn:Sicherheit im Labor; Einrichten –Experimentieren – Entsorgen,Diesterweg-Verlag, Frankfurt 1984.

b-7 H. Kruse:Laborfibel, Wiley-VCH, Weinheim 2002

c) Gesundheitsschädlichechemische Arbeitsstoffe:Informationsmöglichkeiten,sicherer Umgang und Entsorgung

Staatliche Vorschriften

c-1 Gesetz zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Chemikaliengesetz –ChemG), Bundesgesetzblatt

c-2 Verordnung zum Schutz vor Gefahr-stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ), Bundesgesetzblatt

c-3 Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS), siehe hierzu TRGS 002„Übersicht über den Stand der Tech-nischen Regeln für Gefahrstoffe“,Bundesarbeitsblatt

Vorschriften und Informationen derUnfallversicherungsträger

c-4 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1),zu beziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger.

c-5 GUV-Information „Erste Hilfe beiEinwirken gefährlicher chemischerStoffe“ (GUV-I 8504, bisher GUV20.10), zu beziehen von Ihrem zustän-digen Unfallversicherungsträger.

c-6 Merkblätter der „M-Serie“ (Gefahr-stoffe) der Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Jedermann-Verlag, Heidelberg.

c-7 Gefahrstoffe 2005,Universum Verlagsanstalt GmbH KG, Wiesbaden (erscheint jährlich).

CD-ROM

c-8 R. Kühn, K. Birett:Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe,Ecomed-Verlagsgesellschaft, Landsberg 2005.

c-9 L. Roth, M. Daunderer:Giftliste, Ecomed-Verlagsgesellschaft, Landsberg.

Loseblattsammlungen

c-10 G. Sorbe:Sicherheitstechnische Kenndaten –Gefahrenindex chemischer Stoffe, Ecomed-Verlagsgesellschaft, Landsberg.

Monographien

c-11 R. Seidenstücker, U. Wölcke:Krebserzeugende Stoffe – ChemischeKanzerogene im Laboratorium –Struktur, Wirkungsweise und Maß-nahmen beim Umgang, 3. Auflage, Wirtschaftsverlag NW,Bremerhaven 1979.

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c-12 R. Seidenstücker:Vorkommen krebserzeugender undfruchtschädigender Stoffe in derGrundausbildung von Diplom-Chemikern und Lehramtskandidaten,Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 1988.

c-13 R.J. Lewis:Sax’s Dangerous Properties of Industrial Materials, 11. Edition, Wiley VCH, Weinheim/Berlin/New York 2005.

c-14 D.B. Walters:Safe Handling of chemical carcinogens, mutagens, teratogensand highly toxic substances, Ann Arbor Sciences, Ann Arbor,Michigan 1980.

c-15 Deutsche Forschungsgemeinschaft,MAK- und BAT-Werte-Liste 2004, Wiley-VCH, Weinheim, /Berlin/NewYork, erscheint jährlich.

d) Gefährliche chemischeReaktionen und Arbeitstechniken

Vorschriften des Staates und derUnfallversicherungsträger

d-1 Verordnung über Sicherheit undGesundheitsschutz bei der Bereitstel-lung von Arbeitsmitteln und derenBenutzung bei der Arbeit, überSicherheit beim Betrieb überwa-chungsbedürftiger Anlagen und überdie Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes (Betriebssicherheits-verordnung – BetrSichV), zu beziehen im Buchhandel.

d-2 Teil 3 „Zentrifugen“ von Kapitel 2.11„Betreiben von Maschinen der chemi-schen Verfahrenstechnik“ der GUV-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“(GUV-R 500), http://regelwerk.unfallkassen.de.

d-3 GUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190, bisherGUV 20.14), zu beziehen von Ihremzuständigen Unfallversicherungsträger.

Sonstige Fachliteratur

d-4 L. Roth, U. Weller:Gefährliche chemische Reaktionen,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg 2004 (CD-ROM).

d-5 P.G. Urben:Bredericks Handbook of reactive che-mical hazards, Butterworth Heine-mann, London 1999 (ZweiteiligesHandbuch mit CD-ROM.

e) Feuer- und explosionsgefährlicheStoffe; Brandverhütung und -bekämpfung

Vorschriften des Staates und derUnfallversicherungsträger

e-1 Verordnung über Sicherheit undGesundheitsschutz bei der Bereitstel-lung von Arbeitsmitteln und derenBenutzung bei der Arbeit, überSicherheit beim Betrieb überwa-chungsbedürftiger Anlagen und überdie Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes (Betriebssicherheits-verordnung – BetrSichV), zu beziehen im Buchhandel.

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e-2 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL),(GUV-R 104, bisher GUV 19.8), zubeziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger

e-3 Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektro-statischer Aufladungen (GUV-R 132,bisher GUV 19.7), zu beziehen vonIhrem zuständigen Unfallversiche-rungsträger.

e-4 Merkblatt Brandschutz – Brandverhü-tung – Brandbekämpfung, Bayeri-sches Landesinstitut für Arbeits-schutz, Arbeitsmedizin und Sicher-heitstechnik, München 2003.

Sonstige Fachliteratur

e-5 A. Rempe:Feuerlöschmittel – Eigenschaften, Wir-kung, Anwendung,Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2005.

e-6 K. Nabert, G. Schön:Sicherheitstechnische Kennzahlenbrennbarer Gase und Dämpfe,Deutscher Eichverlag, Braunschweig 1990.

e-7 W. Schramm:Laborbrände – Laborexplosionen,Ursachen, Folgen und Folgerungen,Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1987.

f ) Toxikologie chemischerArbeitsstoffe

Loseblattsammlungen

f-1 M. Daunderer:Klinische Toxikologie,

Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

f-2 H. Greim:Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe.Toxikologisch-arbeitsmedizinischeBegründung von MAK-Werten,Wiley-VCH, Weinheim/Berlin/NewYork 1992.

Monographien

f-3 H. Braun, A. Dönhardt: Vergiftungs-register,Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1982.

f-4 K. Aktories, U. Förstermann, F.B. HOf-mann, F. Bernhard:Allgemeine und SpeziellePharmakologie und Toxikologie,9. Auflage, Elsevier, München 2004.

f-5 W. Wirth, Ch. Gloxhuber:Toxikologie, 5. Auflage,Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1994.

g) Entsorgung

Monographien

g-1 D. Reichard, W. Ochterbeck:Abfälle aus chemischen Laboratorienund medizinischen Einrichtungen,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg, 2. Auflage 1994.

g-2 D. Bernabei:Sicherheit – Handbuch für das Labor,GIT-Verlag, Darmstadt 2002.

Loseblattsammlungen

g-3 L. Roth:Gefahrstoff-Entsorgung,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

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a) Allgemeine Informationen überArbeitssicherheit

a-1 Vorschriften und Regelwerk derUnfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: http://regelwerk.unfallkassen.de

a-2 Vorschriften und Regelwerk dergewerblichen Berufsgenossenschaf-ten: http://www.arbeitssicherheit.de

a-3 Staatliche Vorschriften und Techni-sche Regel:http://www.baua.de/prax/index.htm

b) Informationen zu Gefahrstoffen

b-1 GESTIS-Stoffdatenbank der gesetzli-chen Unfallversicherungsträger:http://www.hvbg.de/d/bia/fac/stoffdb/index.html

b-2 Informationsstelle für Sicherheitsda-tenblätter (ISI) beim Berufsgenossen-schaftlichen Institut für Arbeitsschutz(BGIA):http://www.hvbg.de/d/bia/fac/isi-db/index.html

b-3 Gefahrstoffinformationssystem derBerufsgenossenschaft der chemi-schen Industrie (GisChem):http://www.gischem.de

b-4 Stoffdatenbank der Firma Merck(ChemDAT): http://www.chemdat.de

Weitere Internet-Adressen sind in derBroschüre „Gesundheitsschutz beimUmgang mit Gefahrstoffen – PC-Program-me und Datenbanken“ (GUV-I 8518, bis-her GUV 20.55) des Bundesverbandes derUnfallkassen (BUK) enthalten.http://regelwerk.unfallkassen.de

II. Informationen im Internet

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Stichwortsverzeichnis

AAbfallbeseitiung 38ff.Abzug 18, 21ff.Alkalimetalle 40, 48Altöl 39Ammoniak 60, 80Arbeitsbekleidung

s. LaborkleidungAtemgeräte 69ff.Atemschutz 69ff.Atemschutzfilter 71ff.Atmung 69Aufladung,

elektrostatische 42Aufnahmewege 57Autoklaven 36f.Azide 24, 44

BBase, s. Laugebeheizen 28ff.Beschäftigungs-

beschränkungen 15,64Blausäure 8, 41, 61, 81Brand 42ff.Brom 40, 60, 80Bunsenbrenner,

s. Gasbrenner

CCarcinogene

s. KrebserzeugendeStoffe

Chemikaliengesetz 14Chlor 60, 80Chlorwasserstoff

s. SalzsäureChromschwefelsäure 38Cocarcinogene 66Cyanid 24, 81

DDewaregefäße 30Diazomethan 66, 67Diethylsulfat 41Digestorium s. AbzugDimethylsulfat 41, 66Druck, Über- 36ff.Druck, verminderter 31ff.Druckgasflaschen 33ff.Druckminderer 34f.

EElimination von

Giftstoffen 58f.Entsorgung 38ff., 67f.Erbgutverändernde

Stoffe 64f., Anhang AErbgutverändernde

Stoffe,Umgang mit 67f.

Erste Hilfe 75ff.Erste Hilfe bei Unfall

m. Gefahrstoffen 79ff.Ether 25, 44, 46Explosion 44ff.Exsikkator 32

Anhang E

FFeuerlöscher 9, 47f.Feuermelder 9Fluchtweg 9Fluorwasserstoff

24, 60, 62, 81Formaldehyd 60Fortpflanzungsgefährdende

Stoffe 64, Anhang A

GGasbrenner 30Gase, physiol.

Wirkung 60f.Gaseinleitung 35fGasflaschen

s. DruckgasflaschenGefahrenklassen (VbF) 43Gefahrstoff-

verordnung 14f.Gewöhnungseffekt 8Glasbruch 26f.

HHalogenkohlenwasser-

stoffe 44, 62, 81Handschuhe

s. SchutzhandschuheHeizbäder 28ff.heizen 28ff.

IImplosion 31f.

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KKalium s. AlkalimetalleKatalysatoren 43Kennzeichnung 10f., 16

Anhang CKittel s. LaborkleidungKMR–Verzeichnis 85ff.Knallsilber 25Kreislaufwirtschafts-

und Abfallgesetz 38f.Körperschutz 12f.Kohlendioxid 61

s. auch LöschmittelKohlenmonoxid 60f., 82Kohlensäure

s. LöschmittelKrebserzeugende Stoffe

64ff., Anhang AKrebserzeugende Stoffe,

biochemischeWirkung 66f.

Krebserzeugende Stoffe,Umgang mit 67f.

Kühlbäder 28, 30kühlen 30Kühlschrank 8, 31, 43

LLaborglas 26f.Laborkleidung 12f.Lagerung 16f., 33, 43Laserstrahlen 54Lauge 24, 62, 82LD50 55Löschdecke 47f.

Löschmittel 47f.Löschpulver

s. Löschmittel

MMAK-Wert 63f.Metabolismus 58Methanol 58, 82Molekularsieb 44Mutagene

s. erbgutveränderndeStoffe

NNatrium 25, 40, 44Notausgang 9Notdusche 9, 47, 76Notruf 9, 75

PPerchlorsäure 24Permanganat 24Per-Verbindungen

44, 46f.Phosgen 36, 41, 60, 83Pipettieren 18, 53Präcarcinogene 67Pressluftatmer 69f., 74

QQuecksilber 25, 39, 58

RRaney-Nickel 41, 43Reaktion, exotherm 45f.Reaktion, Zersetzung 46f.Reinigung 13, 38Röntgenstrahlung 54

SSäure 24, 62, 83Säureanhydrid 41Säurechlorid 41, 45Salzsäure 41, 60, 62, 81Sand s. LöschmittelSchliffverbindungen 27Schuhe s. LaborkleidungSchutzbrille 12, 38Schutzhandschuhe

12, 24, 38, 75Schutzkleidung 13, 75Schwefeldioxid 41, 60Schwefelwasserstoff

61, 83Schwermetalle 39, 66Sicherheits-

bewusstsein 6f.Selbstschutz 9, 75Sicherheits-

informationen 10Siedeverzug 28Sofortmaßnahmen

bei Unfällen 84Sprengstoffe 44f.Sprengstoffgesetz 44f.Stäube 62f.

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Strahlung,Arbeiten mit 51ff.

Strahlenschutz-verordnung 51, 54

Strom 49f.

TTeratogene s. fortpflan-

zungsgefährdendeStoffe

Toxikologie 10, 55ff.Transport 16f., 33Trockeneis 30Trockenschränke 31TRGS 900 63f., 65TRK-Wert 65

UUmfüllen 17f.Unfallmeldung 75Unfallverhütung 7f.

VVakuum s. Druck,

verminderterVbF 43Ventil, Gasentnahme 35Vergiftungen 56

ZZündquellen 8, 42f.

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Retten■ Verletzte unter Selbstschutz aus

Gefahrenbereich bringen■ Alarmieren weiterer Personen

im Gefahrenbereich■ Gegebenenfalls Abschalten von Gas,

Wasser, Strom; ggf. Not-Aus betätigen

Hilfe anfordernNotruf-Nr./Zimmer-Nr./Adresse eintragen

Ersthelfer:

Notarzt:

Feuerwehr:

Giftzentrale:

Augenarzt:

ChirurgischeAmbulanz:

Notruf- Wo geschah es?angaben: Was geschah?

Wieviele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!

Erste Hilfe leisten

Sofortmaßnahmen am Unfallort

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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen LaboratorienEinführung für Studierende

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Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.