BK-Aktuell BK Weiz Ausgabe 2 2016 - stmk.lko.at BK-Aktuell Bezirkskammer für Land- und...

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BK-Aktuell Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Weiz aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 2/2016 Inhalt Seite Vorwort Obmann 2 Unternehmensführung 2 Düngeberechnung 3 Tierhaltung 4 Forstpflanzenaktion 2016 ab 5 Forstwirtschaft ab 9 Bäuerinnenorganisation 13 Ernährung 14 Gesundheit 15 Erwerbskombination ab 16 Direktvermarktung 19 Aktuelles 20 Foto: Krogger Die Eiche Baum des Jahres 2016 JETZT BESTELLEN! Forstpflanzen Bestellformulare finden Sie ab Seite 6. Bringen Sie Mischbaumarten ein!

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BK-Aktuell Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Weiz

aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 2/2016

Inhalt Seite Vorwort Obmann 2 Unternehmensführung 2 Düngeberechnung 3 Tierhaltung 4 Forstpflanzenaktion 2016 ab 5 Forstwirtschaft ab 9 Bäuerinnenorganisation 13 Ernährung 14 Gesundheit 15 Erwerbskombination ab 16 Direktvermarktung 19 Aktuelles 20

Foto: Krogger

Die Eiche

Baum des Jahres 2016

JETZT BESTELLEN!

Forstpflanzen Bestellformulare finden Sie ab Seite 6.

Bringen Sie Mischbaumarten ein!

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Bezirkskammer Weiz

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VORWORT OBMANN

Liebe Bäuerinnen und Bauern! Liebe bäuerliche Jugend! Bei der Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag, dem 31. Jänner 2016 wurde folgendes Ergebnis erzielt: Die Anzahl der Wahlberechtigten be-trug 15.590 (16.483 im Jahr 2011). Die Wahlbeteiligung konnte mit 39,41 % konstant gehalten werden (39,53 % im Jahr 2011).

Die gültig abgegebenen Stimmen sind wie folgt verteilt: Steirischer Bauernbund: 66,68 %, 11 Mandate SPÖ Bauern - Steirisches Landvolk: 6,14 %, 1 Mandat Unabhängiger Bauernverband Steiermark: 11,40 %, 1 Mandat Freiheitliche Bauernschaft Steiermark: 12,41 %, 2 Mandate GRÜNE und Unabhängige: 3,37 %, 0 Mandate Damit wurde mir wieder der Auftrag erteilt, sehr aktiv als Sozialpartner im Bezirk Weiz zu arbeiten und die Bäue-rinnen und Bauern in all ihren Belangen zu unterstützen.

Euer Kammerobmann Sepp Wumbauer

Sepp Wumbauer Kammerobmann

Aus zeitlichen Gründen ist es leider nicht möglich, Vorort-Kontrollen aus dem Jahr 2015 und größere Flächenände-rungen z. B. aufgrund von Zupachtung,... bei der Mehr-fachantragsabgabe 2016 einzuarbeiten. Da Sie jedoch verpflichtet sind, die Ergebnisse einer Vor-ort-Kontrolle in Ihrem MFA 2016 zu berücksichtigen, kön-nen Sie in der Bezirkskammer Weiz einen Termin für die Digitalisierung Ihrer neuen Flächendaten telefonisch ver-einbaren. Eine solche Digitalisierung ist nur im Februar 2016 mög-lich!

Information:

Günter Fitz, Telefon: 03172/2684-5655 Gabriele Fuchs, Telefon: 03172/2684-5632

OM Robert Strahlhofer, Telefon: 03172/2684-5606 Hubert Terler, Telefon: 03172/2684-5604

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Existenzgründungsbeihilfe auch bei Pacht

Mehrfachantrag 2016

Auch bei Pachtungen mit dazugehörigem Betriebsgebäu-de kann die Existenzgründungsbeihilfe (bisher Niederlas-sungsprämie) ausgelöst werden. Diese Beihilfe muss innerhalb von einem Jahr ab der erstmaligen Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (egal ob durch eine Übernahme, Schenkung, Erbschaft, Pachtung oder Kauf einer Liegenschaft) beantragt wer-den!

ACHTUNG • ACHTUNG • ACHTUNG Junglandwirte, die die Bewirtschaftung eines Betriebes vor dem 8. April 2014 durch Pachtung aufgenommen haben, können die Existenzgründungsbeihilfe bis spätestens 19. Februar 2016 be-

antragen. Wird dieses Datum versäumt, können diese Landwirte zu einem späteren Zeitpunkt (auch bei erfolgter Hofübernahme) keinen Antrag auf Existenzgründungs-beihilfe mehr einbringen!

Information:

Ing. Engelbert Hierzer Telefon: 03172/2684-5631

E-Mail: [email protected]

Ing. Stefan Schlagbauer Telefon: 03172/2684-5630

E-Mail: [email protected]

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UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Düngeberechnung Das Aktionsprogramm Nitrat verpflichtet zur betriebsbezogenen Dokumentation!

Folgendes ist aufzuzeichnen

Das Aktionsprogramm Nitrat verpflichtet seit 1. Jänner 2015 zur betriebsbezogenen Dokumentation der Stickstoffdüngung. Aufzeichnen müssen alle Acker-, Garten-, Obst-, Wein- und Gemüsebaubetriebe mit mehr als fünf Hektar land-wirtschaftlicher Nutzfläche oder solche, die auf zwei oder mehr Hektar Gemüse oder/und Wein anbauen. Grünland-betriebe bis 15 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oh-ne Almen (mindestens 90% der Fläche ohne Almen sind Dauergrünland oder Wechselwiesen) sind von der Auf-zeichnungspflicht ausgenommen.

• Die Größe (Hektar) der landwirtschaftlichen Nutzflä-che des Betriebes und der landwirtschaftlichen Nutz-fläche, auf der stickstoffhaltige Düngemittel ausge-bracht werden.

• Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger (feld-

fallend), die am Betrieb anfiel, an andere Betriebe ab-gegeben oder von anderen Betrieben übernommen und auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Be-triebs ausgebracht wurde.

• Die auf der düngungswürdigen landwirtschaftlichen

Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirt-schaftsdünger, sonstigen organischen Düngern, Se-kundärrohstoffen und Mineraldünger in feldfallender Wirkung, das heißt nach Abzug der Ausbringungsver-luste und als jahreswirksame Menge, also die im Jahr der Anwendung wirksame Stickstoffmenge.

• Der Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen unter

Berücksichtigung des aus der Vorfrucht zur Verfügung stehenden Stickstoffs sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen. Schlagbezogene Aufzeichnungen sind im Normalfall nicht mehr notwendig. In diversen För-derungsprogrammen können die Aufzeichnungsver-pflichtungen auch über das hier beschriebene Min-destausmaß hinausgehen. Diese sind selbstverständ-lich zu erfüllen.

Behörde vorzulegen. Die Nicht-Einhaltung des Aktions-programmes Nitrat 2012 ist ein CC-Verstoß und kann die Kürzung oder den Verlust der Betriebsprämie, des ÖPUL-, AZ- und Investitionszuschusses bewirken.

Fristen

Mit dem LK-Düngerrechner lässt sich die betriebsbezo-gene Dokumentation für Cross Compliance und ÖPUL auf einfache Weise durchführen und erfüllt alle geforder-ten Aufzeichnungserfordernisse. Es ist ein kostenfreies Excel-Programm der Landwirtschaftskammer. Das Pro-gramm ist von der Homepage der Landwirtschaftskam-mer unter www.lko.at downloadbar.

Kostenloser Düngerechner

Wollen Sie bei der Erstellung Ihrer Düngeberechnung unsere Dienste in Anspruch nehmen, so können wir Ihnen bis zur 1. Märzwoche behilflich sein. Ein späterer Termin ist wegen der Abwicklung des Mehrfachantrages 2016 nicht möglich. Der Grundpreis beträgt bis zu einer halben Stunde 20 €, danach 10 € für jede vollendete Viertelstunde. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an OM Robert Strahl-hofer, Bezirkskammer Weiz, Telefon: 03172/2684-5606, E-Mail: [email protected]

Düngeberechnung in der Bezirkskammer Weiz

Die Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des Folgejahres zu erstellen, (für das Jahr 2015 also bis spä-testens 31. März 2016) und ist 7 Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der

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TIERHALTUNG

TKZ-Hotline

Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 12 Uhr

Tel: 0316/8050-9650 Fax: 0316/8050-9651

E-Mail: [email protected] Korrekturen von Rinderdatenbankmeldungen sind nur nach vorheriger telefonischer Termin-vereinbarung möglich. Telefon: 03172/2684-5632 (Gabi Fuchs - nur Mittwoch erreichbar!)

TGD-Weiterbildung Rinderhaltung

Rund um die Geburt beim Rind Der Zeitraum um die Geburt ist die Achil-lesferse der Milchrinderhaltung. Auf die Belastung der Hochträchtigkeit folgt die oft kräfterauben-de Geburt. Gleichzeitig hat das Tier danach eine Milchleistungssteigerung von Null auf teilweise über 40 kg Tagesgemelk binnen weniger Tage zu verkraften. Nur wenn die Kühe ausgewogen ernährt werden sowie Haltung, Herdenmanagement, Geburtsvorbereitung und Geburtshilfe fachlich fundiert erfolgen, können die enor-men Anforderungen an den Stoffwechsel bewältigt und wirtschaftlich und nachhaltig Milchrinderhaltung betrie-ben werden. Dahingehend werden in diesem Seminar die wichtigsten Inhalte vermittelt, um die Phase „rund um die Geburt“ bestmöglich bewältigen zu kön-nen. Referent: Dr. Norbert Tomaschek Kosten: 43 €/Person Dauer: 4 Unterrichtseinheiten Termin: Mittwoch, 9. März 2016 9 bis 13 Uhr, GH Pichler, Oberaich-Bruck/Mur Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an das LFI Steiermark, Telefon: 0316/8050-1305, E-Mail: [email protected] Dieser Kurs wird mit 2 Stunden als TGD Weiterbildung gemäß § 11 TGD Verordnung angerechnet.

TGD-Weiterbildung Rinderhaltung

Eutergesundheit beim Rind Die Eutergesundheit der Kühe ist die Grundlage jeder Qualitätsmilcherzeugung. Inhalt: Anatomie und Physiologie des Euters, Euterer-krankungen, Euterentzündungen, Zellzahl, Diagnose, Bakterienarten, Antibiogramm, Hygieneprogramm, Thera-pie, Vorbeugung, richtiges Trockenstellen, richtige Milch-probenentnahme, Milchqualität, Melkhygiene, Euterge-sundheit bei Mutterkühen, Gesundheitsmonitoring und Vorgehensweise bei Bestandsproblemen Kosten: 43 €/Person Dauer: 4 Unterrichtseinheiten Termin und Ort: Freitag, 11. März 2016 13 bis 17 Uhr, GH Unterberger - Jagawirt, Heilbrunn Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an das LFI Steiermark, Telefon: 0316/8050-1305, E-Mail: [email protected] Dieser Kurs wird mit 2 Stunden als TGD Weiterbildung gemäß § 11 TGD Verordnung angerechnet.

TiertransportbetreuerIn

Kurs zur Erlangung des Befähigungs-nachweises für LandwirtInnen Die EU-Tiertransportverordnung regelt all jene Tiertransporte, die in Zusammenhang mit einer wirt-schaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportie-ren, müssen einen Befähigungsnachweis vorweisen. Seit 2008 ist, um den Befähigungsnachweis zu erhalten, ein Kurs mit Prüfung vorgeschrieben. Dieser Kurs wird spezi-ell für LandwirtInnen angeboten. Inhalt: allgemeine Bedingungen, Transportpapiere, techni-sche Vorschriften, Transportfähigkeit, praktischer Umgang mit Tieren beim Transport, Ladedichte, Fahrverhalten, Per-sonensicherheit, Erste Hilfe, Krankheitssymptome, Notfälle. Zielgruppe: Alle LandwirtInnen, die beabsichtigen, eigene oder fremde Tiere im eigenen oder fremden Transportmittel über eine Strecke von mehr als 65 km zu transportieren. Kosten: 50 €/Person Termin und Ort: Donnerstag, 3. März 2016 13.30 bis 17.30 Uhr, GH Stiegenwirt, Dobl Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an das LFI Steiermark, Telefon: 0316/8050-1305, E-Mail: [email protected] Dieser Kurs wird mit 2 Stunden als TGD Weiterbildung gemäß § 11 TGD Verordnung angerechnet.

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FORSTWIRTSCHAFT

Forstpflanzenaktion 2016 Profitieren Sie durch den gemeinsamen Einkauf!

Der Waldverband Weiz und das Forstreferat der Bezirks-kammer Weiz bieten auch heuer wieder die Möglichkeit an, Forstpflanzen zu bestellen. Bitte füllen Sie beiliegende Pflanzenbestellscheine vollständig aus und übermitteln Sie diese an die Be-zirkskammer Weiz.

Bestellschein NATLACEN (Seite 7und 8)

Bestellschein LIECO (Seite 6)

���� Post Florianigasse 9, 8160 Weiz

℡℡℡℡ Telefon

Siehe nebenstehende Infobox!

���� Fax 03172/2684-5651

@ E-Mail

[email protected]

Mischbaumarten (Tanne, Lärche, Laubholz) benöti-gen ausreichenden Schutz gegen Wildverbiss und Fe-geschäden. Stammschutz-hüllen und Stachelbäume können gleichzeitig mit den Forstpflanzen (siehe Be-stellschein) bestellt werden.

Letzter Abgabetermin: Freitag, 4. März 2016

Hier können Sie bestellen!

Bezirkskammer Weiz Gabriele Vorraber, 03172/2684-5635

Ing. Franz Schaffler, 03172/2684-5640 Dipl.-Ing. Josef Krogger, 03172/2684-5642

Waldhelfer im Waldverband Weiz

Peter Baumegger, 0664/3308306 Alois Färber, 0664/9907806

Rudolf Klammler, 0664/2537906 Markus Strobl, 0664/5343650

Walter Weißenbacher, 0664/5349854

Gemeindeämter Floing, Hofstätten/Raab, Markt Hartmannsdorf,

St. Margarethen/Raab, Sinabelkirchen

Erwin Koller Romatschachen 54, 0664/3911285

Karl Loder

Oberdorf 12, 0664/9536690

Johann Rasser Fünfing 41, 03178/3645

Herbert Wiesenhofer

Puch 29, 03177/2257

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FORSTWIRTSCHAFT

Schilderwald Oft sieht man vor lauter Schildern den Wald nicht mehr!

Aus der Fülle an verschiedenen Warnschildern und Ver-botstafeln sollen hier die wichtigsten Themen aus dem Praxishandbuch „Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald“ (herausgegeben von Land&Forstbetriebe Öster-reich) vorgestellt werden. Forststraßen gehören rechtlich zum Wald. Sie bedürfen keiner Kennzeich-nung, um als solche zu gelten. Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrück-liche Zustimmung des Grundeigentü-mers bzw. Wegehalters nicht befahren werden. Zur Vermeidung von Haftungsfällen wird jedoch dringend geraten, Forststraßen an Verbindungsstellen zum öffentli-chen Wegenetz entsprechend der forstlichen Kennzeich-nungsverordnung auszuschildern, damit die unerlaubte Benützung auch eindeutig optisch erkennbar ist. Dies wird von der Rechtsprechung gefordert. Die Zusatztafeln „gilt auch für Radfahrer“ oder „Reiten verboten“ sind nicht zwingend erforderlich. Dauernde Sperren (Forstliches Sperr-gebiet) sind nur zulässig für Waldflä-chen, die • aus forstlichen Nebennutzungen ent-

wickelten Sonderkulturen (Christ-baumzucht) gewidmet sind,

• der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen wie Tiergarten, Alpengarten oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Ein-trittsgebühr, gewidmet sind,

• der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäu-sern vorbehält und die insgesamt 5 % von dessen Ge-samtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht überstei-gen. Bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.

Befristete Sperren (Befristetes Forstliches Sperrgebiet) sind nur zulässig für folgende Flächen: • Baustellen von Bringungsanlagen

und anderen forstbetrieblichen Hoch- und Tiefbauten

• Gefährdungsbereiche der Holzfäl-lung und -bringung bis zur Abfuhr-stelle auf die Dauer der Holzern-tearbeiten

• Waldflächen, in denen durch at-mosphärische Einwirkungen Stämme in größerer Zahl geworfen oder gebrochen wurden und noch nicht auf-

Dipl.-Ing. Eduard Schnur ist seit Jän-ner 2016 als Wegebaureferent in der Landwirtschaftskammer Graz tätig. Seine Aufgaben reichen von der Bera-tung sowie Planung von Forststraßen und Hofzufahrten bis hin zur Bauauf-sichtigung. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Abwicklung von Förderanträgen. Das Einsatzge-biet erstreckt sich über die Bezirke

Hartberg-Fürstenfeld, Weiz, Bruck-Mürzzuschlag und Graz-Umgebung. Der gebürtige Oststeirer wuchs am land- und forstwirt-schaftlichen Betrieb seiner Eltern auf. Ein großes Interes-se galt schon immer der Forstwirtschaft mit all seiner Vielfalt. Aus diesem Grund fasste er – nach Abschluss der HTL in Pinkafeld und einigen Jahren Tätigkeit als technischer Zeichner – 2010 den Entschluss, Forstwirt-schaft an der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien zu studieren. Im Zuge des Studiums konnte er durch Tä-tigkeiten bei den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) sowie bei der Bundesforschungsanstalt für Wald (BFW) viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Seine Freizeit ver-bringt er ebenfalls gerne in der Natur, sei es bei der Jagd, beim Angeln oder bei Tätigkeiten am elterlichen Betrieb.

Dipl.-Ing. Eduard Schur Wegebaureferent

LK Steiermark Telefon: 0316/8050-1276 oder 0664/602596 1276

E-Mail: [email protected]

Neuer Wegebaureferent in der Land-wirtschaftskammer Steiermark

gearbeitet sind, bis zur Beendigung der Aufarbeitung • Waldflächen, in denen Forstschädlinge bekämpft wer-

den, solange es der Bekämpfungszweck erfordert • Waldflächen, wenn und solange sie wissenschaftli-

chen Zwecken dienen und diese ohne Sperre nicht erreicht werden können

WICHTIG: BEGINN und ENDE der Frist sind gut leser-lich nach TAG, MONAT und JAHR an einer Zusatzta-fel ersichtlich zu machen!

Dipl.-Ing. Josef Krogger Forstreferent

Bezirkskammer Weiz Telefon: 03172/2684-5642

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FORSTWIRTSCHAFT

Vergleich Neuaufforstung - Kurzumtriebsfläche

Neuaufforstung Unter einer Neuaufforstung versteht man die flächige Bepflanzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche mit forstlichen Holzgewächsen. Dafür sind im Vorhinein ein paar Dinge zu beachten bzw. abzuklären. Wichtig ist die richtige Baumartenwahl für den jeweiligen Standort, um einen stabilen und ertragreichen Bestand zu begründen. Aufgrund der gewählten Baumarten ist der passende Pflanzverband und somit die Pflanzenanz-ahl zu ermitteln. Rechtlich gilt für die Steiermark: Sollte innerhalb eines 30 Meter breiten Streifens eine landwirtschaftliche Nutz-fläche eines anderen Besitzers an die Aufforstungsfläche angrenzen, ist um eine Aufforstungsbewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzusuchen.

Kurzumtriebsfläche (z.B.: Energieholz) Von Kurzumtrieb spricht man dann, wenn eine mit Forst-pflanzen bewachsene landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Umtriebszeit bis zu max. 30 Jahren genutzt wird. Für die Steiermark gilt: Bei der Anlage einer Kurzum-triebsfläche ist ein Mindestabstand von 4 m von der Grenze einer landwirtschaftlichen Nutzfläche eines ande-ren Besitzers einzuhalten. Sobald der Bewuchs eine Hö-he von 8 m übersteigt ist eine behördliche Bewilligung einzuholen, bei der dann ein Mindestabstand von 4 bis 30 m von der Grenze festgelegt wird. Die Kurzumtriebsfläche ist als solche binnen eines Jah-res nach der Auspflanzung der Bezirksverwaltungsbe-hörde zu melden.

Dipl.-Ing. Josef Krogger Forstreferent

Bezirkskammer Weiz Telefon: 03172/2684-5642

Seit 1. Jänner 2016 gelten folgende Umsatzsteuersätze beim Verkauf forstlicher Produkte. Durch die Steuerre-form wird ein neuer ermäßigter Steuersatz von 13 % ein-geführt. Dabei erhöht sich der Steuersatz von bisher 10 % für u.a. nachfolgende Lieferungen, Leistungen und Einfuhr auf 13 %: • Bulben, Zwiebeln, Knollen etc. und andere lebende

Pflanzen (z.B. Bäume, Sträucher, Forstgehölze, Zim-merpflanzen,…)

• Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile,

ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten zu Binde- oder Zierwecken, frisch (z.B. auch Weihnachtsbäume)

• Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zwei-

gen, Reisigbündeln, Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln, Sägespäne, Holzabfälle und Holzaus-schuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnli-chen Formen zusammengepresst

• Für die Lieferung und Leistung an Nichtunternehmer

beträgt der Steuersatz grundsätzlich 10 %. Wäre der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 13 % anzuwenden, erhöht sich auch der Steuersatz im Rahmen der USt-Pauschalierung auf 13 % (z.B. Brennholz, Wein und Most ab Hof, ab 1. Mai 2016 Urlaub am Bauernhof).

• Bei der Lieferung und Leistung an einen Unternehmer

für sein Unternehmen beträgt der Steuersatz generell 13 %.

Neuer Umsatzsteuersatz bei Forstprodukten

Verkäufer ist

USt-pauschalierter Landwirt

Rundholz Brennholz,

u. ä. Christbäume,

u. ä. Käufer ist Unternehmer

13 % 13 % 13 %

Käufer ist Privatperson

10 % 13 % 13 %

Verkäufer ist

regelbesteuerter Landwirt

Rundholz Brennholz

u. ä. Christbäume,

u. ä. Käufer ist Unternehmer

20 % 13% 13 %

Käufer ist Privatperson

20 % 13 % 13 %

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FORSTWIRTSCHAFT

Die Trockenheit in unseren Wäldern ist besorgniser-regend. Viele Borkenkäfer werden gut überwintern und können im Frühjahr voll durchstarten. Waldhygi-ene und kompromisslose Bekämpfung können grö-ßere Schäden verhindern. Die im Herbst von Borkenkäfern befallenen Bäume stel-len eine große Gefahr für eine Massenvermehrung im Frühjahr dar. Besonders zu beachten ist auch der Befall durch Kupferstecher im schwächeren Material und in Ästen. Die sorgfältige Aufarbeitung dieser über den Winter sichtbar gewordenen Käferbäume muss jetzt erfolgen. Die Vernichtung dieses Brutmaterials kann durch Häckseln oder Mulchen erfolgen. Beim Verbrennen ist besonders auf die erhöhte Waldbrandgefahr zu achten und überdies muss dies der örtlichen Feuerwehr und Ge-meinde gemeldet werden. Wird diese zwingende Maßnahme zu spät gesetzt, kön-nen die im Kronenbereich überwinternden Käfer (vor-wiegend Kupferstecher) ausfliegen und ein Vielfaches an Schaden anrichten. Aus einem voll befallenen Käferbaum können über 10.000 Borkenkäfer ausfliegen! Daher ist jetzt die ge-naue Kontrolle im Wald notwendig und sinnvoll.

Borkenkäfergefahr nicht unterschätzen Waldhygiene und kompromisslose Bekämpfung können größere Schäden verhindern!

• Fangbaumvorlagen sind nur bei flächigem Befall sinn-voll – nicht bei Einzelbefall.

• Die Fangbaumkontrolle hat je nach Befallstärke und Entwicklungsgrad der Käfer nach 14 Tagen in wö-chentlichen Abständen zu erfolgen.

• Die Fangbäume müssen bis spätestens 5 Wochen nach dem ersten Befall, wenn die Entwicklung der Käfer sich im sogenannten „weißen Stadium“ (Larven) befindet, aufgearbeitet bzw. bekämpfungstechnisch behandelt werden, damit der Ausflug der Elternkäfer und die Möglichkeit zur Anlage von Geschwisterbru-ten verhindert wird.

• Sind die gelegten Fangbäume rasch voll belegt (alle 10 cm ein Einbohrloch), müssen weitere Fangbäume gefällt werden, um ein Ausweichen auf stehende Bäu-me zu verhindern.

• Die Fangbaumvorlage sollte nur nach Absprache mit der zuständigen Bezirksforstinspektion erfolgen, die auch die Förderungen abwickelt.

Bei aller Sorgfalt wird der Witterungsverlauf im Früh-jahr die Populationsentwicklung der Borkenkäfer aber auch die Vitalität der Fichten entscheidend beeinflussen. Diese natürlichen Bedingungen können wir nicht ändern. Jeder Waldbesitzer sollte aber einer Borkenkäfermas-senvermehrung durch saubere Waldwirtschaft, genaue Kontrolle im Frühjahr und unverzügliche Aufarbeitung von Schadhölzern entgegenwirken.

Dipl.-Ing. Josef Krogger Forstreferent

Bezirkskammer Weiz Telefon: 03172/2684-5642

Erkennungsmerkmale

• Dürrer Wipfelbereich oder starke Kronenverlichtung. • Bei sorgfältiger Kontrolle der Stammrinde und des

Stammfußes kann das ausgeworfene Bohrmehl deut-lich gesehen werden.

• Trockene, grüne Nadeln am Waldboden sind ein wei-teres untrügliches Zeichen für Käferbefall.

Fangbäume

Bei der Vorlage von Fangbäumen sind wichtige Regeln zu beachten: • Zwischen Fangbaum und stehenden, befallsgefährde-

ten Fichten soll ein Sicherheitsabstand je nach Wind-richtung von mind. 25 m eingehalten werden.

• Nur gesunde Bäume aus der herrschenden oder mit-herrschenden Schicht mit einem Mindestdurchmesser von 20 cm in Brusthöhe sind geeignet.

• Die Vorlage hat zwei bis drei Wochen vor dem Bor-kenkäferflug zu erfolgen. Die Bäume sind zu entasten und stark besonnte Stammabschnitte sollen mit Reisig leicht abgedeckt werden.

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Donnerstag, 17. März 2016 19.30 Uhr

GH Ederer, Weizberg

Die WVB-Mitglieder sind anschließend zu einem gemein-samen Abendessen eingeladen.

Jahreshauptversammlung Waldverband Weiz

FORSTWIRTSCHAFT

12. März 2016 Motorsägenkurs für Damen

15. März 2016

Der Wald – Sparbuch, Girokonto oder Risikopapier?

30. bis 31. März 2016 Der traditionelle Holzzaun

30. März bis 2. April 2016

Baumsteigen und Bergetechnik

1. bis 2. April 2016 Ausbildung zum Waldameisenheger (Modul 1)

1. bis 2. April 2016

Motorsägenkurs zur Brennholzaufarbeitung

5. bis 8. April 2016 Baumsteigen und Bergetechnik

6. bis 8. April 2016 Holzschindelkurs

11. bis 22. April 2016

Traditioneller Blockhausbau

19. bis 22. April 2016 Waldpädagogik Modul A: "Waldpädagogik für Einsteiger"

25. bis 28. April 2016 Baumabtragekurs

28. bis 29. April 2016

Ausbildung zum Waldameisenheger (Modul 2)

Information und Anmeldung: Forstliche Ausbildungsstätte Pichl Rittisstraße 1 8662 St. Barbara im Mürztal (Mitterdorf) Telefon: 03858/2201-0 Fax: 03858/2201-7251 E-Mail: [email protected]

Sehr gute Schlägerungsbedin-gungen auch in hochgelegenen Regionen der Steiermark führen zu vollen Rundholzlagern bei unseren Sägewerken. Die Nach-

frage nach Sägerundholz ist grundsätzlich gut, aber es kann zu Abfuhrverzögerungen kommen. Die Rundholzpreise sind leicht zurückgegangen. Im Na-delrundholz können alle Holzarten und Sortimente – aus-genommen Kiefer – gut vermarktet werden. Bei den Laubhölzern ist besonders Eiche gefragt, aber auch die Buchennachfrage ist wieder leicht gestiegen. Der Industrieholzmarkt stabilisiert sich erst langsam wie-der und mit dem Vollbetrieb in Pöls wird auch die Faser-holznachfrage wieder steigen. Waldhygiene Ein gut durchforsteter, gepflegter und damit stabiler Waldbestand kann nachhaltige Wertschöpfung bringen. Von Borkenkäfern befallenes oder bruttaugliches Holz ist jetzt unbedingt aus dem Wald zu bringen. Durchforstun-gen im Schwachholz sollen im Frühjahr nicht mehr ge-macht werden, da die Gefahr für Käferbefall zu groß ist. Holz ist als genialer, nachwachsender Rohstoff mit her-vorragenden Produkteigenschaften im Baugewerbe und im Möbelbau immer stärker nachgefragt. Die Holzver-wendung am eigenen Betrieb ist für das positive Image von Holz sehr wichtig und die beste Werbung.

Am Donnerstag, dem 10. März 2016 findet der 3. Holz-bautag in der Försterschule in Bruck unter dem Motto: „Altes bewahren – Neues schaffen“ statt. Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr mit einem Früh-stücksempfang und endet nach vielen interessanten Im-pulsreferaten um 16.15 Uhr. Das detaillierte Programm mit den ReferentInnen, dem Tagungsbeitrag und der Anmeldung entnehmen Sie bitte der homepage www.waldverband-stmk.at

Holzmarktbericht

Holzwertschaftstag 2016

Termine FAST Pichl

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Frauen sind anders - Männer auch

(ACHTUNG TERMINÄNDERUNG!)

Freitag, 1. April 2016, 19 Uhr GH Angererhof, Anger

Referentin: Dipl.-Päd. Maria Vötsch Kosten: 3 €

Anmeldungen bei Helga Lendl Telefon: 0664/88580149 oder 03177/3393

Die Organe und ihre Emotionen

Mittwoch, 9. März 2016, 19 Uhr

Begegnungszentrum, Puch bei Weiz Referentin: Dr. Claudia Furian (TCM)

Kosten: 6 € Anmeldungen bei Andrea Pangerl

Telefon: 03177/3585

Für alles ist ein Kraut gewachsen

Donnerstag, 17. März 2016, 19 Uhr

Seminarraum Garten der Generationen, Krottendorf Referentin: Mag. Eva Wildt

Kosten: keine Anmeldungen bei Monika Hutter

Telefon: 0664/7695590

BÄUERINNENORGANISATION

Bäuerinnentag 18. März 2016

Die Bäuerinnenorganisation Weiz veranstal-tet in regelmäßigen Abständen ihren Bäue-rinnentag. Am Freitag, dem 18. März 2016 um 13 Uhr laden wir wieder alle Bäuerinnen des Bezir-kes in den Gasthof Ederer auf den Weiz-berg ein, einen interessanten, gemütlichen, lustigen und geselligen Nachmittag zu ver-bringen.

Unter dem Motto „HerzVerbunden“ werden die Mitglieder des Bäuerinnenbeirates ihre Gedanken zum Nachdenken anregend dar-stellen. Als Festreferentin ist es uns gelungen, Gisi Hafner, bekannt aus dem ORF Steier-mark zu gewinnen. Weiters ist es uns eine Ehre, Bäuerinnen für ihre Leistungen mit der Bäuerinnennadel oder der Urkunde für treue Bauernarbeit im Rahmen des Bäuerinnentages auszu-zeichnen. Die Bäuerinnenorganisation mit der Bezirks-bäuerin an der Spritze freut sich, Sie beim Bäuerinnentag begrüßen zu dürfen.

Florales Gestalten für Ostern

Mittwoch, 2. März 2016, 18 Uhr

Buschenschank Maier-Paar, Sulz

Kursleitung: Anita Kainer, Floristin Kosten: 10 € zzgl. Materialkosten

Anmeldungen bei Edith Locker

Telefon: 0664/6513149

Vortrag: Aktuelles und Neues von der SVB

Mittwoch, 9. März 2016, 14 Uhr

GH Walter Prem, Gersdorf Referent: DDr. Paul Tschuffer

Auf zahlreichen Besuch freuen sich die Seniorenvertre-

terinnen Maria Holzerbauer und Herta Steininger!

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Claudia Doppler Bed MA

ERNÄHRUNGSTIPP

SELLERIE Knolle, Blatt und Stange

Lange Zeit hat man bei Sellerie nur an ein Suppengemü-se gedacht, jedoch zeigte er in den letzten Jahren sein wahres Potential. Ob als Rohkostsnack, als Saftzutat, gedünstet als Gemüse oder überbacken aus dem Ofen – Sellerie beweist Vielfalt. Des Weiteren ist Sellerie eine uralte Heilpflanze, die vor tausenden Jahren schon als Naturprodukt bei rheumatischen Beschwerden oder Bluthochdruck eingesetzt wurde. Sellerie ist eine Pflanzengattung, welche 30 Arten um-fasst. Hauptsächlich findet der Sellerie in der Küche Ver-wendung, aber auch in der Naturheilkunde hat er seinen festen Platz. Bekannte Selleriearten sind: • Knollensellerie: Der Knollensellerie wird hauptsäch-

lich gerieben für Salate, gestückelt als Suppenzutat oder in Scheiben geschnitten in der Pfanne gebraten.

• Staudensellerie: Der Staudensellerie hat lange, flei-schige Blattstiele.

• Schnittsellerie: Die Knolle des Schnittselleries ist kaum ausgeprägt. Doch verfügt diese Sellerieart auch nicht über sonderlich fleischige Stängel. Daher nutzt man ihre Blätter, die optisch an Petersilie erin-nern, als feines Gewürzkraut.

Heilpflanze Sellerie Im alten Ägypten beispielsweise wurde der Vorfahr un-serer heutigen Sellerievielfalt – der Wildsellerie – bereits um 1200 v. Chr. als Heilpflanze gegen rheumatische Beschwerden genutzt. Heutzutage wird Selleriesaft in der Traditionellen Chine-sischen Medizin als Mittel gegen zu hohen Blutdruck, bei Verdauungsstörungen und neurologischen Altersbe-schwerden eingesetzt. Hervorzuheben ist beim Staudensellerie besonders sein hoher Kaliumgehalt, der für eine der wichtigsten medizi-nischen Effekte des Selleries verantwortlich ist, nämlich für die harntreibende Wirkung. Gerade bei Gicht und Rheuma ist eine gründliche Ent-wässerung hilfreich, damit die entsprechenden Schla-cken besser ausgeschieden werden können. So enthalten schon 100 g frischer Sellerie 344 mg Kali-um und damit 10 Prozent der empfohlenen Kalium-Tagesdosis. Bei rheumatischen Erkrankungen wirkt der Sellerie zu-dem auch noch entzündungshemmend. Da der Sellerie hervorragend entschlackt, ferner dabei hilft, überschüssiges Wasser aus den Geweben zu ent-fernen und überdies zu den kalorienärmsten Gemüsen gehört, ist der Staudensellerie sehr hilfreich, wenn es darum geht, Gewicht zu verlieren.

ERNÄHRUNG

KartoffelKartoffelKartoffelKartoffel----SellerieSellerieSellerieSellerie----SuppeSuppeSuppeSuppe

Zutaten:Zutaten:Zutaten:Zutaten: Zwiebel 1 EL Olivenöl 2 Kartoffeln 1/2 Sellerieknolle (fein raspeln) 750 ml Gemüsesuppe Liebstöckl Petersilie Schnittlauch Muskat Pfeffer Salz Selleriegrün Zubereitung:Zubereitung:Zubereitung:Zubereitung: Gehackte Zwiebeln im Olivenöl andüns-ten. Die Kartoffeln würfeln, den Sellerie fein raspeln und hinzugeben, mit Gemüse-suppe auffüllen und zum Kochen brin-gen. Mit Gewürzen abschmecken (bis auf das Selleriegrün). 30 Minuten kochen lassen. Dann die Suppe im Mixer pürieren. Das kleingeschnittene Selleriegrün vor dem Servieren auf die fertige Suppe ge-ben. Weitere Rezepte über Gemüse finden Sie Weitere Rezepte über Gemüse finden Sie Weitere Rezepte über Gemüse finden Sie Weitere Rezepte über Gemüse finden Sie in der Rezeptbroschüre der Seminarbäu-in der Rezeptbroschüre der Seminarbäu-in der Rezeptbroschüre der Seminarbäu-in der Rezeptbroschüre der Seminarbäu-eeeerrrriiiinnnnnnnneeeennnn,,,, eeeerrrrhhhhäääällllttttlllliiiicccchhhh iiiinnnn ddddeeeerrrr BBBBeeeezzzziiiirrrrkkkksssskkkkaaaammmmmmmmeeeerrrr Weiz, Telefon: 03172/2684Weiz, Telefon: 03172/2684Weiz, Telefon: 03172/2684Weiz, Telefon: 03172/2684----5624.5624.5624.5624.

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GESUNDHEIT

FSME-Impfaktion 2016 Sich impfen lassen heißt, den Zecken keine Chance zu geben!

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird - wie auch die Borreliose - von Zecken übertragen. Im Gegen-satz zur Borreliose ist die FSME eine Viruserkrankung, die zur Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute und des Zentralnervensystems führt. Die Symptome der FSME können einer Grippe ähnlich sein, wie z. B. Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Nackensteifigkeit. Die Er-krankung kann zu bleibenden Schäden, wie Lähmung oder lang andauernder Rekonvaleszenz führen, aber schlimmstenfalls auch tödlich enden. Gegen die ausge-brochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbe-handlung, es können nur die Symptome so gut wie mög-lich gemildert werden. Der einzige wirksame Schutz ge-gen die Erkrankung ist die aktive FSME-Impfung. Grundimmunisierung Die Zeckenschutzimpfung ist eine Dreifachimpfung und gewährleistet einen mehrjährigen Schutz. 1. Teilimpfung: am besten in der kalten Jahreszeit 2. Teilimpfung: 4 bis 12 Wochen nach der 1. Teilimpfung 3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 2. Teilimpfung Auffrischungsimpfung Nach der 3. Teilimpfung ist die Grundimmunisierung komplett. Nach drei Jahren ist erstmals eine Auffri-schungsimpfung erforderlich. Ist diese erfolgt, so ist der Impfschutz alle fünf Jahre wieder aufzufrischen (Ausnahme: Personen über 60 Jahre müssen alle drei Jahre zur Auffrischungsimpfung.). Kostenlose FSME-Impfaktionen der SVB Da Tätigkeiten in der Natur die häufigste Ursache für eine FSME-Erkrankung sind, ist das Risiko im bäuerlichen Bereich durch die Arbeit im Freien zu erkranken beson-ders hoch. In ihrer Aufgabenstellung als Unfallversiche-rungsträger verfolgt die SVB das Ziel, Berufskrankheiten - zu denen die FSME für den bäuerlichen Bereich zählt - zu verhindern. In den Monaten Februar, März und April werden von der SVB kostenlose FSME-Impfaktionen an-geboten. Für die Teilnahme an der kostenlosen FSME-Impfaktion der SVB ist eine einmalige Anmeldung unbedingt erforderlich.

Online Formular unter www.svb.at E-Mail: [email protected]

Telefon: 02682/63116 – 3320 Fax: 02682/63116 – 3400

Post: SVB, Krautgartenweg 4, 7000 Eisenstadt Alle vorgemerkten anspruchsberechtigten Personen er-halten im Jahr der fälligen Impfung (ca. 2 Wochen vor dem jeweiligen Impftermin) eine schriftliche Einladung mit Angabe der Impfstelle und des genauen Impftermins.

Teilnahmeberechtigter Personenkreis An den kostenlosen Impfaktionen der SVB sind folgende Personen teilnahmeberechtigt: • Voll- und Nebenerwerbslandwirte • im Betrieb mittätige Angehörige:

Ehegatten bzw. eingetragene Partner; Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder ab dem vollen-deten 6. Lebensjahr sowie Schwiegerkinder; Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern; Geschwister des Betriebsführers

• Jäger und Fischer, die in die bäuerliche Unfallversi-cherung einbezogen sind

• Sonstige bei der SVB krankenversicherte Personen ohne Pflegegeldleistung

Für Impfung notwendige Unterlagen Nehmen Sie bitte zur Zeckenschutzimpfung unbedingt Ihr Vorladungsschreiben, den ausgefüllten Fragebogen zur Impfvorbereitung sowie einen vorhandenen Impfpass mit. Kostenzuschuss für Impfungen außerhalb der SVB-Impfaktionen Außerhalb dieser Impfaktionen gibt es auch die Möglich-keit, sich von niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. Dafür gewährt die SVB nach Einreichung der Honorarno-te einen Kostenzuschuss für die FSME-Impfung von maximal 17,09 €.

FSME-Impftermine 2016 Bezirk Weiz

Orte und Termine der Impfaktionen finden sich über-sichtlich gereiht auch unter www.svb.at/zeckenimpfung

Gemeindezentrum Hofstätten Donnerstag, 3. März 2016, 8 bis 11 Uhr Donnerstag, 7. April 2016, 8 bis 11 Uhr

Gemeindehaus Gschaid bei Birkfeld Freitag, 4. März 2016, 10 bis 11.30 Uhr Freitag, 8. April 2016, 10 bis 11.30 Uhr

Bezirkskammer Weiz Freitag, 4. März 2016, 14 bis 16.30 Uhr Freitag, 8. April 2016, 14 bis 16.30 Uhr

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ERWERBSKOMBINATION

Endlich gute Fotos Aufbaukurs

Sie wollen noch mehr zum Thema Fotografieren und zu den Möglichkeiten der einfachen Bildbear-beitung erfahren? Der Fortsetzungs-Workshop „Endlich gute Fotos“ möchte Ihnen dazu weitere Unterstützung bieten, Ihren Betrieb ins beste fotografi-sche Licht zu rücken.

Inhalt: • Fotografieren vor Ort und gemeinsames Besprechen

der Bilder • Bilder schnell und unkompliziert mit kostenlosen Soft-

ware-Programmen verbessern • Einfache Retuschen selber machen (Teile eines Bil-

des verbessern, ungewünschte Dinge entfernen etc.) Voraussetzungen: Grundkenntnisse beim Fotografieren und Computerkenntnisse Referent: Wolfgang Spekner Kosten: 87 € Termin und Ort: Mittwoch, 2. März 2016, 9 bis 17 Uhr Raststätte Dokl, Hofstätten/Raab 113, 8200 Gleisdorf Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 17. Februar 2016 an Dipl.-Päd. Dipl.-Ing. Monika Ehrenpaar, Telefon: 03172/2684-5623, E-Mail: [email protected] Bitte bei der Anmeldung Marke und Typ Ihrer Kamera bekanntgeben, sowie welches Bildbearbeitungspro-gramm und Betriebssystem Sie nutzen. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie Ihren eigenen Laptop/Tablet mit-nehmen oder nicht.

Foto: BK Weiz

Kreatives Gestalten mit Schätzen aus der Natur

Die liebevolle und geschmackvolle Gestaltung von Haus und Hof heißt die Gäste am Betrieb willkom-men und lädt zum Genießen, Entspannen und Wohlfühlen ein! Dekorationsmöglichkeiten gibt es am Urlaub am Bauernhof-Betrieb viele: Zimmer, Früh-stücksraum, Eingangsbereich, Verkaufsecke u.v.m. Dieser Workshop vermittelt die wichtigsten Grundlagen und Tipps zur floristischen Gestaltung mit Naturmateria-lien und lädt Sie dazu ein, kreative Gestaltungs- und De-korationsideen selbst zu entwickeln und unter fachkundi-ger Anleitung auszuprobieren. Gelingen garantiert! Bei einem Rundgang durch WALD - WIESE - FELD sam-meln wir Materialien aller Art, die wir gemeinsam kreativ zu unterschiedlichen Dekorationen verarbeiten. Der Krea-tivität sind keine Grenzen gesetzt! Mitzubringen: Dekogefäße, Vasen, Körbe etc., die Sie gerne für Dekorationszwecke am Betrieb verwenden möchten. Referentin: Manuela Stoller (Blumenfee) Kosten: 75 € Termin und Ort: Mittwoch, 20. April 2016 9 bis 17 Uhr, FAST Pichl Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 6. April 2016 an Dipl.-Päd. Dipl.-Ing. Monika Ehrenpaar, Telefon: 03172/2684-5623, E-Mail: [email protected]

Foto: Manuela Stoller

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ERWERBSKOMBINATION

Einladung zur Mitgliederversammlung

des Regionsausschusses UaB Weiz/GU

Mittwoch, 13. April 2016 9.30 Uhr

Lindenbergstubn, Passail Programm: • Gäste wollen regionale bäuerliche Produkte!

Haubenkoch Ferdinand Bauernhofer • Neues vom Landesverband UaB Steiermark

Mag. Astrid Schoberer-Németh • Jahreshauptversammlung

Tätigkeitsbericht, Kassabericht • Verteilung der Kategorisierungsurkunden • Mittagessen • Erlebniswanderung zu den UaB-Betrieben Minipo-

nyhof Wild und Pferdehof Stockner

Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 8. April 2016 an Dipl.-Päd. Dipl.-Ing. Monika Ehrenpaar, Telefon: 03172/2684-5623, E-Mail: [email protected]

Mitgliederversammlung Regionsausschuss UaB Weiz/GU

Schule am Bauernhof Ab sofort wieder Förderungen möglich! Für Lehrausgänge im Rahmen der Erwerbskombination „Schule am Bau-ernhof“ kann ab sofort wieder eine Förderung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Mag. Michaela Taurer LFI Steiermark

Telefon: 0316/8050-1388 E-Mail: [email protected]

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DIREKTVERMARKTUNG

Hygiene und Allergenkennzeichnung für Feste und ähnliche ortsveränderliche Veranstaltungen

In der Planung und Organisation von Festen und Veran-staltungen mit ortsveränderlichen Betriebsstätten (z.B. Zelten) ergibt sich die Frage, welche Hygieneanforderun-gen erfüllt werden müssen. Diese Schulung unterstützt Sie einerseits dabei, die Anforderungen gemäß VO (EG) 852/04 der Lebensmittelhygiene auf Festen und ähnli-chen ortsveränderlichen Veranstaltungen zu erfüllen, an-dererseits erhalten Sie wichtige Informationen über die verpflichtende Allergenauszeichnung im Rahmen Ihrer Feste. Im Kursbeitrag sind auch Dokumentationsblätter für das obligatorische Eigenkontrollsystem beinhaltet. Inhalt: Anforderungen an ortsveränderliche Betriebsstät-ten im Freien bzw. in Zelten u.dgl., Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Lagertem-peraturen, Dokumentationspflicht, Eigenkontrolle, Be-sprechung der 14 allergenen Stoffe laut Lebensmittelin-formationsverordnung, Durchführung der Allergeninfor-mation in der Praxis. Zielgruppe: Betriebe, Gemeinden, Vereine und Organi-sationen, die Feste veranstalten Referentin: Raphaela Lackner, BEd MA Kursbeitrag: 25 € (gefördert) Dauer: 3 Unterrichtseinheiten Termin und Ort: Donnerstag, 17. März 2016 9 bis 12 Uhr, Marktheuriger Strobl, St. Ruprecht/Raab Information und Anmeldung: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 3. März 2016 an das LFI Steier-mark, Telefon: 0316/8050-1305, E-Mail: [email protected]

Trinkwasseruntersuchung 2016

Für alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe mit eigener Quelle oder Brunnen ist jährlich eine chemische und bak-teriologische Wasseruntersuchung erforderlich! Anmeldungen zur Trinkwasseruntersuchung werden ganzjährig entgegen genommen. Sie erhalten das Anmeldeformular bei Lisa Kleinhappel, Telefon: 0316/8050-1452, Fax: 0316/8050-1460, E-Mail: [email protected]

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Bezirkskammer Weiz

Medieninhaber: Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

Hamerlinggasse 3, 8010 Graz Telefon: 0316/8050-0 � Fax: 0316/8050-1510

E-Mail: [email protected] Internet: www.stmk.lko.at

Herausgeber:

Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Weiz Florianigasse 9, 8160 Weiz

Telefon: 03172/2684-0 � Fax: 03172/2684-5651 E-Mail: [email protected]

Internet: www.stmk.lko.at/weiz

Für den Inhalt verantwortlich: Team der Bezirkskammer Weiz Layout und Gestaltung: Birgit Haas

Druck: Universitätsdruckerei Klampfer, St. Ruprecht/Raab

Diese Zeitung dient der Vermittlung von Nachrichten, Informationen und Angelegenheiten der bäuerlichen Interessensvertretung an alle Mitglie-der im Bezirk Weiz. 1. Februar 2016

Verteilerpostamt: 8000 Graz ���� Postgebühr bar bezahlt! Zulassungsnummer: GZ 02Z031406 M ���� DVR 0000400

Keine Retouren!

AKTUELLES

Traktor-Fahrsicherheitskurse Termine 2016

LandwirtInnen nehmen mit Traktoren und Anhängern zunehmend am immer dichter werdenden Straßenver-kehr teil. Um das Unfallgeschehen zu vermindern, werden im ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum in 8403 Lang-Lebring und im Fahrtechnikzentrum Murtal in 8753 Fohnsdorf - mit Unterstützung der SVB - Fahrtechnik- und Sicherheits-kurse abgehalten. Die Kurse dauern einen Tag und beinhalten einen kurzen theoretischen Teil und einen umfangreichen Praxisteil auf der Teststrecke und im Gelände (Gefahrensituationen werden mit Traktoren und Anhängern simuliert und richtiges Verhalten ge-übt.). Die Kosten für die Teilnahme am Traktor-Fahrsicher-heitskurs werden für UV-Versicherte bei der SVB und Inhaber des Führerscheins der Gruppe F mit einem Förderbetrag unterstützt. Der/dem Teilnehmer/in ver-bleibt ein Selbstbehalt von 60 €.

Fahrtechnikzentrum Lang/Lebring (10 Termine) 8403 Lang/Lebring, Telefon: 03182/40165 Anmeldung bei Frau LODNER erforderlich! Mo 11.4. - Fr 15.4., Mo 18.4. - Fr 22.4.2016

Fahrtechnikzentrum Murtal/Fohnsdorf (5 Termine) 8753 Fohnsdorf, Telefon: 03573/340033

Anmeldung erforderlich! voraussichtlich Mo 29.2. - Fr 4.3.2016

Vitaminreich durch den Winter Ab sofort wieder g´sunde, geschmackvolle und knacki-ge Äpfel frisch aus dem Lager direkt beim Obstbauern. Derzeit gibt es noch folgende Sorten ab Hof:

Ihr seid herzlich zum Verkosten eingeladen. Wir freuen uns über Euren Besuch.

Wir sind für Euch da: Montag und Mittwoch, 8 bis 17 Uhr Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr Samstag, 9 bis 16 Uhr In den Wintermonaten ist Dienstag, Sonn- und Feier-tags geschlossen. Familien Wilhelm - Heuberger Lingstätten 2 8182 Puch bei Weiz Telefon: 03177/4141 www.wilhelm.at

• Elstar • Pinova • Breaburn • Topaz • Rubinette

• Golden • Gala • Idared • Boskoop • Jonagold

Die Bezirkskammer Weiz ist am Karfreitag, dem 25. März 2016 geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis!