BKU Kalendarium 2013 - Heinrich Vogel Shop...69 2.1 *Straßen der Kategorie 4 und 5 Höchst-...

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Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenverkehr Bordbuch Berufskraftfahrer unterwegs 2013

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    Ob Fahrverbote, Lenk- und Ruhezeiten oder aktuelle Bußgeldregelungen: Das Bordbuch „Berufskraftfahrer unterwegs 2013“ enthält alle wichtigen Informationen für Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr. Von Autobahn baustellen über Notrufnummern bis zur nötigen Winterausrüstung bei europaweiten Fahrten, mit diesem Taschenbuch sind Fahrer auf der sicheren Seite. Inklusive abtrennbarem Nachweis-Formular zur Gültigkeit des Füh-rerscheins nach § 31 (2) StVZO.

    Berufskraftfahrer unterwegs 2013

    Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenverkehr

    Bordbuch

    Berufskraftfahrerunterwegs 2013

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    Bestell-Nr. 26032 ISBN 978-3-574-26032-2www.heinrich-vogel-shop.de

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    SeiteVorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.1 Notrufnummern in der BRD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . . 361.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 381.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421.6 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501.7 Neue Lkw-Parkplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551.8 Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611.9 Mautpflichtige Bundesstraßenabschnitte . . . . . . . 64

    3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1433.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1493.3 EU-Führerscheinklassen 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1523.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543.5 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1603.6 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 1643.7 Verkehrssünden in Europa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1663.8 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1673.9 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1683.10 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

    4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1704.2 Fernfahrerstammtische. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1724.3 Maut in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1754.4 Winterausrüstung Bus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . 1844.6 Gefahrgut. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1854.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914.8 Checkliste Busbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2024.9 Dieselklau – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2034.10 Update! – Weitere Änderungen in Kürze. . . . . . . . . 204

    5.1 Fahr Fit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren – Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion – Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer– Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol – Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren5.2 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 2225.3 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 2325.4 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2345.5 DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236

    1Nützlichesfürunterwegs

    2Länder-informationen

    3Recht

    4Rund umKfzund Ladung

    5Service

    2.1 Belarus/ Weißrussland . . . .682.2 Belgien . . . . . . . . .702.3 Bosnien- Herzegowina . . . .722.4 Bulgarien . . . . . . .742.5 Dänemark . . . . . . .762.6 Deutschland . . . .782.7 Estland . . . . . . . . .802.8 Finnland . . . . . . . .822.9 Frankreich . . . . . . .842.10 Griechenland . . . .862.11 Großbritannien und Nordirland . .882.12 Irland . . . . . . . . . . .902.13 Italien . . . . . . . . . .922.14 Kroatien . . . . . . . .942.15 Lettland . . . . . . . .962.16 Litauen . . . . . . . . .982.17 Luxemburg . . . . 100

    2.18 Mazedonien . . . . . . . . 1022.19 Niederlande . . . . . . . . 1042.20 Norwegen . . . . . . . . . . 1062.21 Österreich . . . . . . . . . 1082.22 Polen . . . . . . . . . . . . . . . 1102.23 Portugal . . . . . . . . . . . . 1122.24 Rumänien . . . . . . . . . . . 1142.25 Russland . . . . . . . . . . . . 1162.26 Schweden . . . . . . . . . . . 1182.27 Schweiz . . . . . . . . . . . . . 1202.28 Serbien . . . . . . . . . . . . . 1222.29 Slowakei . . . . . . . . . . . . 1242.30 Slowenien . . . . . . . . . . . 1262.31 Spanien . . . . . . . . . . . . . 1282.32 Tschechien . . . . . . . . . . 1302.33 Türkei . . . . . . . . . . . . . . 1322.34 Ukraine . . . . . . . . . . . . . 1342.35 Ungarn . . . . . . . . . . . . . 1362.36 Kontaktdaten europ.

    Transportverbände . . 138

  • 54

    Nützliches für unterwegs

    A Nr

    Autohöfe1.6

    61 Mönchengladbach- 14 Shell-Autohof Pflipsen Güdderath Plaidt 35 ED-Truckpoint Plaidt Koblenz-Metternich 38 Esso-Autohof Koblenz Pfalzfeld 43 Shell-Autohof Pfalzfeld Rheinböllen 45 Aral-Autohof Rheinböllen Waldlaubersheim 47 Euro Rastpark

    Waldlaubersheim Gau-Bickelheim 52 Esso-Autohof Gau-Bickelheim 66 Schlüchtern-Nord 49 SVG-Autohof Schlüchtern 70 Werneck 3 Euro Rastpark Werneck Knetzgau 11 Euro Rastpark Knetzgau Thurnau-Ost 23 Esso-Autohof Thurnau-Ost 72 Treuen 8 Autohof Treuen Stollberg-Nord 14 SVG-Autohof Niederdorf 73 Breitengüssbach-Mitte 19 OMV-Autohof Nürnberg-Westring AS SVG-Autohof 81 Ilsfeld 12 Aral-Autohof Ilsfeld Stuttgart-Zuffenhaus. 17 SVG-Autohof Stuttgart-Wangen Sulz 32 24-Autohof Sulz-Vöhringen 92 Wörtha.d.Isar 16 Autohof Wörth

    a. d. Isar 93 Thiersheim 11 Shell-Autohof Thiersheim Mitterteich 17 Aral-Autohof Mitterteich Wernberg-Köblitz 27 24-Autohof Wernberg Reischenhardt 57 Agip-Autohof Raubling 96 Aichstetten 10 Euro Rastpark Aichstetten Türkheim 20 Shell-Autohof Unterallgäu 98 Binzen 2 Shell-Autohof Dreiländereck 252 Hamburg- 6 Shell-Autohof Georgswerder Georgswerder 650 Oggersheim-Süd AS SVG-Autohof Ludwigshafen

    DocStop-Hilfe (siehe S. 232)

    Vorteil mit Trucker-Karte (siehe auch www.trucker.de)

    SVG-Autohof

  • 55

    1.7Neue lkw-ParkplätzeParkplatz Ausstattung

    BADEN-WüRTTEMBERG A5FahrtrichtungHattenbacherDreieck561,80 Wachenburg + 52615,50 Höfenschlag + 35

    A5FahrtrichtungWeilamRhein664,20 Oberfeld + 40675,40 Feldmatt + 38794,10 Bad Bellingen + 44

    A6FahrtrichtungWaidhaus561,00 Viernheim + 22681,10 Kochertalbrücke + 21

    A6FahrtrichtungSaarbrücken583,40 Am Hockenheimring + 22

    A8FahrrichtungDreieckKarlsruhe224,60 Höllberg + 42

    A8FahrtrichtungSalzburg224,60 Heckengäu + 41

    A81FahrtrichtungWürzburg691,60 Räthisgraben + 25BAyERN A3FahrtrichtungArnheim249,40 Kohlsberg + 48270,20 Fronberg + 43

    A3FahrtrichtungPassau270,30 Fronberg

    (alt: Uettinger Rothe)+ 47

    A6FahrtrichtungSaarbrücken750,85 Geisberg + 36863,66 Stockerholz + 33

    A6FahrtrichtungWaidhaus750,85 Geisberg + 36863,65 Stockerholz + 33

    A8FahrtrichtungDreieckKarlsruhe30,00 Adelzhauser Berg + 47

    A8FahrtrichtungSalzburg30,00 Adelzhauser Berg + 41

  • 68

    länderinformationen2.1

    weißrussisch, russisch Minsk

    1 Belarus-Rubel (BYR) 100502520 1 EUR = 10.421,05 BYR*

    Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht im grenzüber-schreitenden Verkehr nicht.

    ! Im Juni, Juli und August besteht an Tagen mit Tempera-turen über 25° C ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Achs-last >6 t (11.00 Uhr bis 21.00 Uhr). Bei Gefahrgutbeförderungen auf der Straße muss vorab eine Genehmigung beantragt werden. Es wird empfohlen, aktuelle Sicherheitshinweise zu beachten. Promillegrenze (BAK**) in ‰: 0,3, für Berufskraft-fahrer 0,0!

    ul. Sacharowa 26, Minsk 220034deutsche Botschaft Tel.: (0037517) 2 17 59 00, Fax: (0037517) 2 94 85 52 E-Mail: [email protected]

    von Deutschland nach Weißrussland 00375 von Weißrussland nach Deutschland 81049

    + Polizei 02, Unfallrettung 03

    4Erforderliche Dokumente

    ReisepassVisuminternat. FührerscheinVerfügungsberechtigung des

    FahrzeughaltersKopie der Krankenversiche-

    rungspoliceFahrzeugscheinCMR-FrachtbriefBescheinigung der Kfz-Haft-

    pflichtversicherung (grüne Versicherungskarte gilt

    nicht!).

    ReisepassVisuminternat. Führerschein Kopie der Krankenversiche-

    rungspoliceFahrzeugschein Bescheinigung der Kfz-Haft-

    pflichtversicherung (grüne Versicherungskarte gilt nicht!).

    ASOR-Fahrtenblatt

    * variabler Kurs (Stand 01.06.2012), kein Euro-Teilnehmerland** Blutalkoholkonzentration

    Belarus/Weißrussland

  • 6969

    2.1

    *Straßen der Kategorie 4 und 5

    Höchst- zulässige

    Abmessun-gen

    Länge Lkw 12,00 mAnhänger 12,00 mLastzug 20,00 m

    Kraftomnibus mit 2 Achsen 12,00 mmit 3 Achsen 15,00 mGelenkomnibus 18,00 m

    Breite 2,55 mKühlfahrzeuge 2,60 m

    2,55 m

    Höhe 4 m 4 m

    Höchst- zulässige

    Achslasten und

    Gesamt- masse

    Einzelachse (Achsabstand >2,50 m) 10 t (Doppelbereifung)

    Lkw mit 2 Achsen 18 t (12)*Lkw mit 3 Achsen 24 t (16)*Anhänger mit 2

    Achsen 18 t (12)*Anhänger mit 3

    Achsen 24 t (16)*Lastzug mit 4 Achsen

    (2+2) 36 t (24)*

    Kraftomnibus mit 2 Achsen 18,00 t mit 3 Achsen 24,00 tGelenkomnibus mit 3 oder 4 Achsen 28,00 t

    km/h

    Höchst- zulässige

    Geschwin-digkeit

    innerorts 60 km/hfür Fahrzeuge über 3,5 t zGMaußerorts:Autobahnen 90 km/hübrige Straßen 70 km/h

    innerorts 60 km/haußerorts:Autobahnen 90 km/hsonstige Straßen 90 km/h

  • Recht

    154

    Auszug Bußgeldkatalog3.4Tatbestand €

    Fahr-verbot Pu

    nkte

    zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG* a) Straßenverkehrs-OrdnungStraßenbenutzung durch Fahrzeuge

    6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr-zeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung ei-nes anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht

    140 3

    Geschwindigkeit

    8.1 Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Ne-bel, Glatteis)

    100 3

    9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite un-ter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten

    9.1 um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

    9.2 um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 3a.1 genannten Art mit gefährli-chen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen

    9.3 um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nr. 3a.1 oder 3a.2 genannten Kraftfahr-zeugen

    80

    siehe 11.1

    siehe 11.2

    siehe11.3

    3

    10 Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Brems-bereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbei-fahren oder Überholen

    80 3

    11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit

    11.1 Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, mit Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger, mit Kraftomnibussen, auch mit Gepäckanhänger, mit Kraftfahrzeu-gen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, mit allen Kraftfahrzeugen mit Anhänger, ausgenommen Personenkraft-wagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamt-gewicht von 3,5 t, mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen

    * Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der fest-gesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach den Nummern 3a.1, 3a.2, und 3a.3.

  • 155

    3.4Tatbestand €

    Fahr-verbot Pu

    nkte

    › innerhalb geschlossener Ortschaftenbis 10 km/h11 – 15 km/hbis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantrittum 16–20 km/h 21–25 km/h 26–30 km/h 31–40 km/h 41–50 km/h 51–60 km/h über 60 km/h › außerhalb geschlossener Ortschaftenbis 10 km/h11–15 km/hbis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantrittum 16–20 km/h 21–25 km/h 26–30 km/h 31–40 km/h

    41–50 km/h

    51–60 km/h

    über 60 km/h

    11.2 kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomni-bussen mit Fahrgästen

    › innerhalb geschlossener Ortschaftenbis 10 km/h11 – 15 km/hbis 15 km/h – für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantrittum 16–20 km/h 21–25 km/h

    26–30 km/h

    31–40 km/h

    2030

    808095140

    1 Monat 200

    1 Monat 280

    2 Monate 480

    3 Monate 680

    3 Monate

    1525

    70708095160

    1 Monat 240

    1 Monat 440

    2 Monate 600

    3 Monate

    3540160

    160200

    1 Monat280

    1 Monat360

    2 Monate

    1113 3 4 4 4

    11133

    3

    4

    4

    11

    12

    3

    3

  • Rund um Kfz und ladung

    190

    4.6 Gefahrgut

    Verbot für kennzeichnungs-

    pflichtige Kfz mit gefährlichen

    Gütern

    Verbot für Fahrzeuge mit wasser-

    gefährdender Ladung (ab 20 l)

    Wasserschutz- gebiet

    Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrem Disponenten nach.

    12. Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sicht-weite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Ge-fährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächs-ten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Hier müssen Sie als Fahrer selbst entscheiden, ob ein Weiterfahren mög-lich ist oder nicht.

    13. Wenn ein Tunnel mit dem Zeichen „Verbot für kennzeich-nungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern“ (s.o.) plus Zu-satzkennzeichen (B, C, D oder E) versehen ist, das die Tun-nelkategorie gemäß ADR angibt, darf der Fahrer je nach Tunnelbeschränkungscodierung auf dem Beförderungspa-pier den Tunnel nicht durchfahren.

    Dies sind nur einige wenige Regeln, die eigentlich jeder Kraft-fahrer kennen sollte.

    Mehr zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte und den Än-derungen nach dem neuen ADR 2013 finden Sie im Bordbuch „Gefahrgutfahrer unterwegs 2013” (Bestell-Nr. 26033, Verlag Heinrich Vogel).

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  • 191

    ladungssicherung 4.7Ladungen müssen so verstaut sein, dass sie unter „normalen“ Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise ver-rutschen, herabfallen oder Ursache für das Umkippen eines Fahrzeuges sein können.

    Fährt ein Fahrzeug mit unzureichender Ladungssicherung oder gar ungesicherter Ladung, wird die Ladung immer dann rut-schen oder kippen, wenn die Sicherungs- und/oder Rückhalte-kräfte kleiner als die jeweilige Beschleunigungskraft beim An-fahren, die Verzögerungskraft beim Bremsen, die Fliehkraft bei der Kurvenfahrt oder die Vertikalkraft bei Fahrbahnunebenhei-ten sind.

    Eine Ladung muss grundsätzlich für die oben aufgeführten Kräf-te gesichert werden.

    1. Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers

    Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem Unfall durch herabfallende Ladung angesprochen. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter La-dungssicherung angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht zu haben. Seine Pflichten bezüglich der Ladungssicherung sind in §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt.

    Pflichten des Fahrzeugführers (Lkw-Fahrer):

    › Anweisung des Verladepersonals bezüglich Lastverteilung (Betriebssicherheit)

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