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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE NEUESTE BAUMASCHINEN IN AKTION ERLEBEN: 3. BAUMASCHINENTAG 2012 IN DER BAYERI- SCHEN BAUAKADEMIE S. 4 VERLÄNGERUNG DER STOFFPREISGLEITKLAUSEL FÜR STAHL BIS ENDE 2012: GEMEINSAME ERKLÄRUNG MEHRERER VERBÄNDE S. 5 LOHNSTEUER – ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE STARTET ERST ZUM 1. JANUAR 2013 S. 10 FORTFÜHRUNG DES PROGRAMMS „ALTERSGERECHT UMBAUEN“ DURCH DIE KFW-BANKENGRUPPE S. 14 B 4890 E 2 0 12 BEILAGE: Wichtige Info der BG-BAU Steuerpraxis für den Bauunternehmer Nr.151 1

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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

NEUESTE BAUMASCHINEN IN AKTION ERLEBEN: 3. BAUMASCHINENTAG2012 IN DER BAYERI-SCHEN BAUAKADEMIE

S. 4

VERLÄNGERUNG DER STOFFPREISGLEITKLAUSEL FÜR STAHL BIS ENDE 2012: GEMEINSAME ERKLÄRUNGMEHRERER VERBÄNDE

S. 5

LOHNSTEUER –ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE STARTET ERST ZUM 1. JANUAR 2013

S. 10

FORTFÜHRUNG DES PROGRAMMS „ALTERSGERECHT UMBAUEN“ DURCH DIEKFW-BANKENGRUPPE

S. 14

B 4890 E

2012

BEILAGE:• Wichtige Info

der BG-BAU

• Steuerpraxis für den Bauunternehmer Nr. 1511

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STANDPUNKT

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das erste Heft von BLICKPUNKT BAU im neuen Jahr – ein Blick ins Inhaltsverzeichniszeigt, dass uns viele Themen aus dem vergangenen Jahr auch in 2012 weiter fordernwerden.

Fast schon ein „Dauerbrenner“ ist das missglückte Bauforderungssicherungsgesetz,das unserer Branche kaum zusätzliche Sicherheit, geschweige denn Liquidität, wohlaber erhebliche zusätzliche bürokratische Belastungen und Haftungsrisiken bringt.In den nächsten Wochen steht die Evaluation des Gesetzes durch die TU Freibergan (s. hierzu Seite 7 in diesem Heft). Sie ist für die von uns vehement geforderte Änderung des Gesetzes überaus wichtig. Wir hoffen, dass sich möglichst viele unsererMitgliedsbetriebe registrieren lassen und wir so der Stimme des Baugewerbes beider Befragung Gewicht verleihen können.

Auch vergaberechtlich wird es in diesem Jahr – zumindest im Oberschwellenbereich– nicht langweilig werden. Die neuen Abschnitte 2 und 3 der VOB/A sind noch imvergangenen Jahr bekannt gemacht worden (siehe Seite 6 in diesem Heft) und voraussichtlich ab Jahresmitte von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden. Parallel hierzu hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011 Vorschlägefür eine grundlegende Überarbeitung der Europäischen Vergaberegelungen vor -gelegt. Ziel ist unter anderem eine Vereinfachung und Flexibilisierung, um geradekleineren und mittleren Unternehmen den Marktzugang zu erleichtern. Dass geradefür diesen Bieterkreis weniger Änderungen und mehr Stetigkeit im Vergaberecht diegrößte Er leichterung bedeuten würden, hat sich bis zur Kommission offenbar nochnicht herumgesprochen.

Ebenfalls auf europäischer Ebene wird in diesem Jahr eine Änderung des Fahr-personalrechts diskutiert. Wie wir berichtet haben, hat die Kommission erfreulicher-weise vorgeschlagen, den Radius der sog. Handwerkerausnahme von derzeit 50 auf150 km auszudehnen. Hier werden wir uns gemeinsam mit der Handwerksorgani-sation dafür einsetzen, dass es nicht bei diesen 100 km bleibt, sondern ein praxis -gerechterer Radius von 150 km gewählt und gleichzeitig die derzeitige Gewichts -begrenzung von 7,5 t angehoben wird.

Auch hinsichtlich des Entwurfs einer europäischen Richtlinie zur konzerninternen Entsendung von Arbeitnehmern (ICT) kann leider noch keine Entwarnung gegebenwerden. Zwar ist es uns gelungen, der Politik auf europäischer und auf nationalerEbene klarzumachen, welche Risiken der Entwurf gerade für unsere Branche birgt;die von uns geforderte Branchenausnahme für die Bauwirtschaft wartet jedoch weiterauf Umsetzung. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wäre es einem Unternehmenmit Sitz außerhalb Europas nach wie vor möglich, Arbeitskräfte in einen EU-Mit-gliedsstaat mit niedrigen Sozialstandards zu entsenden und mit diesem Personaldann auf deutschen Baustellen entgegen dem Grundsatz des „Rechts der Baustelle“zu den niedrigen Sozialstandards des Aufnahmelandes zu arbeiten.

Wir hoffen, dass wir einige der vorgenannten „Baustellen“ in diesem Jahr mit posi-tivem Ergebnis für unsere Branche abschließen können.

IhrAndreas Demharter

2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

STANDPUNKT

Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2012 und 08/2012werden zusammengefasst.

Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

Titelseite: Bilder: Quelle ZDB

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INHALTSVERZEICHNIS

3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

AKTUELLES

4 ..... Neueste Baumaschinen in Aktion erleben: 3. BaumaschinenTag 2012 in der Bayerischen BauAkademie

5 ..... Verlängerung der Stoffpreisgleitklausel für Stahl bis Ende 2012: Gemeinsame Erklärung mehrerer Verbände

RECHT

6 ..... Vergaberecht: Neuer EU-Schwellenwert für Bauaufträge

6 ..... Vergaberecht: Neue Abschnitte 2 und 3 der VOB/A

7 ..... Evaluation des Bauforderungs-sicherungsgesetzes

8 ..... Änderung des Bayerischen Nachbarrechts

9 ..... Neue Wertgrenzenregelung für Auftragsvergaben im kommunalen Bereich

STEUERN

10... Lohnsteuer –Elektronische Lohnsteuerkarte startet erst zum 1. Januar 2013

11... Steuerliche Aufbewahrungsfristen

11... Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer bleibt bei 500.000 EUR

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

12... Erhöhung der Ausgleichsabgabefür Schwerbehinderte

22... Fliesenlegermeister Hans-Joachim Lehmann aus Weiden undFliesenlegermeister Günther Kropf aus Burghaslachmit dem Goldenen Ehrenzeichendes LBB ausgezeichnet

23... Zugriff auf Merkblätter des Fachverbands Fliesen und Naturstein

23... Einladung zum Bayerischen Fliesenlegertag am 2. März 2012 in Bamberg

24... Kranschein entlastet Unternehmer

25... Aus-, Fort- und Weiterbildung im Brunnen- und Spezialtiefbau 2012

25... ZDB gründet Arbeitskreis Bahnbau: Einladung zur konstituierenden Sitzung

PERSÖNLICHES

26... Herr Dipl.-Ing. Hans Greimel feiert 70. Geburtstag

INHALTSVERZEICHNIS

12... Anhebung der Insolvenzgeldumlage

13... Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

13... Schlechtwetterperiode 2011/2012Ausschlussfristen

13... Verlängerung der Übergangsregelungen gegen-über Bulgarien und Rumänien

WIRTSCHAFT

14... Basel III verschlechtert Unternehmerkredite

14... Fortführung des Programms „Altersgerecht Umbauen“ durch die KfW-Bankengruppe

15... Tätigkeit des Landesausschussesfür Betriebswirtschaft beim LBB

15... Baukonjunkturmeter Dezember 2011

16... RKW-Veranstaltung –Digitales Planen, Bauen und Betreiben

16... Italien-Leitfaden –neu aufgelegt

TECHNIK

17... Eurocode 2-Familie ist nun komplett

18... Wann ist eine Fachunternehmer-erklärung erforderlich?

BERUFSBILDUNG

19... Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungs-verordnungen erschienen

19... Bayerische BauAkademie bietet Vorarbeiter- und Werk-polierlehrgänge im Februar an

20... Neuer „Beton-Straßenbau Schein“

FACHGRUPPEN

21... Waldwegebau und Naturschutz:Gemeinsame Bekanntmachung der Ministerien

21... Akkreditierung um Kanalbau erweitert: Zertifizierung Bau e.V. stellt sich unabhängiger externer Überwachung

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AKTUELLES

4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Neueste Baumaschinen in Aktion erleben: 3. BaumaschinenTag 2012 in der Bayerischen BauAkademie

Baumaschinen fast jeder Größe live vorführen lassen und begutachten – das istder BaumaschinenTag in der Bayerischen Akademie vom 4. bis 6. Mai 2012,der nach 2006 und 2009 in diesem Jahr zum 3. Mal stattfindet. Auf dem dies-jährigen BaumaschinenTag sind neben vielen Baumaschinen aus dem Hochbau,Tief- und Straßenbau sowie Ausbau erstmals auch verschiedenste Geräte ausdem Bereich Abbruch zu sehen.

Kostenfrei für Mitgliedsbetriebe

Unternehmer von Mitgliedsbetrieben derbayerischen Bauinnungen und ihre Mit-arbeiter haben einen besonderen Vorteil:Für sie entfällt der reguläre Eintritt inHöhe von 9 €. Die Gastkarten, die zumkostenlosen Eintritt berechtigen, sind vonder Bayerischen BauAkademie oder vonden Bauinnungen ab März 2012 zu be-ziehen. Um auch die Anreise möglichststressfrei zu gestalten, bietet sich dieMöglichkeit eines kostenlosen Bustrans-fers, da diese Kosten als „berufskundlicheFahrt“ den jeweiligen Bauinnungen er-stattet werden können.

Maschinen für den Mittelstand

Namhafte Hersteller präsentieren beimBaumaschinenTag ihre wichtigsten Ma-schinen für den Mittelstand. Die großeNachfrage zeigt auch der Rückblick:Beim BaumaschinenTag 2009 waren über50 Aussteller vor Ort, um die neuestenEntwicklungen und aktuellen Produkte zuzeigen. Vor allem Baumaschinen, die

typischerweise in kleinen bis mittelgroßenBetrieben vorkommen, werden auf demBaumaschinenTag präsentiert. Die Be -sucher erwartet ein umfangreichrei-ches Spektrum an Geräten von Erdbe-wegungsmaschinen über LKWs und Lieferfahrzeugen, Hochbaumaschinenund Kranen bis zu Anbaugeräten für ver-schiedene Einsatzbereiche. Ganz neuaufgenommen werden 2012 auch Ab-bruchmaschinen und -werkzeuge.

Viele Vorführungen

Mit Recht wird die Maschinenausstellungals „einzigartige Baugeräteschau“ be-zeichnet. Denn anders als bei den großenBaumaschinenmessen können hier dieBaugeräte hautnah erlebt und angefasstwerden. Diese besondere Praxisnähezeichnet den BaumaschinenTag auch aus.Während der drei spannenden Tage imMai sind auf dem Gelände der Bayeri-schen BauAkademie nicht nur zahlreicheVorführungen geplant. Viele Ausstellerladen die Besucher ein, bei Live-Präsen-tationen von klein- bis zu Großgeräten

AKTUELLES

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5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Ganz ohne Stress können Maschinen undGeräte verglichen und Informationenüber den derzeitigen Stand der Technikgesammelt werden. An den jeweiligenMaschinen und im Gespräch mit den Ansprechpartnern der Firmen lassen sich die Potentiale der Geräte für den Einsatz auf der eigenen Baustelle ent-decken.

hautnah dabei zu sein und vielleichtsogar selbst Platz zu nehmen.

Aktuelle Technik

Der BaumaschinenTag ist der ideale Ort,um sich einen Überblick über die aktuel-len Baumaschinenflotten namhafter Her-steller zu verschaffen.

Den Programmflyer mit allen Informationen zum

Bayerischen Baumaschinentag 2012

finden Sie in diesem Heft als Beilage.

mehr möglich und komme für die Unter-nehmer zu spät. Die Stoffpreisgleitklauselsei zudem keine „Einbahnstraße“, so dassdie öffentliche Hand von sinkenden Stahl-preisen profitieren und die Erstattung vonMinderaufwendungen verlangen könne.

Hinweis: Die Bitte der Verbände zur Verlängerung der Stoffpreis-gleitklausel für Stahl bezieht sichsowohl auf den Bereich des Bun-deshochbaus wie auch für die Bereiche der Bundesfernstraßen

Bislang hat das BMVBS den Erlass vom2. Dezember 2011, der eine Verlängerungder Stoffpreisgleitklausel für Stahl nur biszum 31. Dezember 2011 vorsieht, nichtweiter verlängert. Nach Ansicht der Ver-bände sei für die Zukunft jedoch nichtverlässlich abzuschätzen, ob es zu einerBeruhigung der Preise auf dem Stahl-markt kommen wird. Die Vergangenheit(z. B. 2004 und 2008) hätte auch gezeigt,dass externe Preisänderungen bei Stahl-erzeugnissen nicht vorhersehbar in relativkurzer Zeit ablaufen würden. Eine nach-trägliche Einführung einer Stahlpreisglei-tung sei dann für erteilte Aufträge nicht

und der Bundeswasserstraßen. DasSchreiben der Verbände inklusiveeiner schematischen Darstellung der Preisentwicklung ausgewählterStahlprodukte in Deutschland ist für interessierte Mitglieder unterwww.lbb-bayern.de/Bau- und Ver-gaberecht einsehbar. Es ist davonauszugehen, dass sich die Entschei-dung des BMVBS auch auf den Be-reich der bayerischen Staatsbau-verwaltung auswirken wird.

Verlängerung der Stoffpreisgleitklausel für Stahl bis Ende 2012: Gemeinsame Erklärung mehrerer Verbände

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die BundesvereinigungMittelständischer Bauunternehmen und der Deutsche Stahlbau-Verband haben sich in einem gemeinsamen Schreiben andas Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gewandt und um eine Verlängerung der Stoff-preisgleitklausel für Stahl bis zum 31. Dezember 2012 gebeten.

AKTUELLES

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Vergaberecht: Neue Abschnitte 2 und 3 der VOB/A

Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A sind am 24. Oktober 2011 im Bun-desanzeiger bekanntgegeben worden. Die Abschnitte sind jedoch bis zum Inkrafttreten der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Ver-teidigung und Sicherheit (VSVgV) noch nicht anzuwenden. Dies wird voraus-sichtlich Mitte 2012 geschehen.

RECHT

6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Vergaberecht: Neuer EU-Schwellenwert für Bauaufträge

Die Europäische Kommission hat den Schwellenwert für Bauaufträge auf5.000.000,– € erhöht. Der neue Schwellenwert gilt jedoch erst nach Inkraft-treten einer entsprechenden Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Dieswird voraussichtlich Mitte 2012 geschehen.

Das Vergaberecht in Deutschland ist zwei-geteilt. Im sog. Oberschwellenbereich istdas Vergaberecht im Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen (GWB), in derVergabeverordnung (VgV) und in derVOB/A geregelt. Es besteht ein Rechts-schutzsystem, das es dem Bieter erlaubt,bei Verstößen gegen das Vergaberechtdie Zuschlagserteilung zu stoppen undüberprüfen zu lassen.

Im Unterschwellenbereich ist das Verga-berecht haushaltsrechtlich geprägt und imWesentlichen in Abschnitt 1 der VOB/Ageregelt. Effektiven Bieterrechtsschutz wieim Oberschwellenbereich gibt es hiernicht. Bieter können sich an die VOB-Stelle wenden und ein Vergabeverfahrenüberprüfen lassen. Eine Zuschlagssperreentsteht hierdurch jedoch nicht.

Die EU-Kommission hat den neuenSchwellenwert zum 01.01.2012 festge-legt. Der bisher für die Anwendbarkeitder Regelungen des Oberschwellenbe-reichs maßgebliche Schwellenwert deraktuellen VgV von 4.845.000,– € gilt

jedoch (vorläufig) weiter, da dieser nied-riger und somit „strenger“ ist als der aufEU-Ebene festgelegte Schwellenwert. Erstwenn eine entsprechende Änderung derVgV in Kraft getreten ist, gelten die hö -heren Schwellenwerte der EU auch aufnationaler Ebene. Maßgeblich für die Be-rechnung des EU-Schwellenwerts ist derGesamtauftragswert einer Maßnahme,nicht Einzelauftragswerte.

Hinweis: Für den Sektorenbereich(Aufträge im Bereich des Verkehrs,der Trinkwasserversorgung und derEnergieversorgung) bedarf es kei-ner Umsetzung der EU-Schwellen-werte in der Sektorenverordnung,da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf dieSchwellenwerte enthalten. Der neueEU-Schwellenwert für Bauaufträgevon 5.000.000,– € gilt damit im Be-reich der Sektorenverordnung un-mittelbar ab 01.01.2012.

RECHT

Der geänderte Abschnitt 2 der VOB/A:Im Unterschwellenbereich (vgl. den Artikel„Neuer Schwellenwert für Bauaufträge“in dieser Ausgabe von BLICKPUNKT BAU)gelten die Regelungen von Abschnitt 1der VOB/A (Basisparagraphen). Im Ober-schwellenbereich galten bisher zusätzlich

zu den Basisparagraphen die „a-Para-graphen“ von Abschnitt 2 der VOB/A. Indem neuen Abschnitt 2 werden nun fürden Oberschwellenbereich die Basis- unda-Paragraphen zu einheitlichen Paragra-phen (EG-Paragraphen) zusammenge-fasst. Der Abschnitt 2 ist damit in sich

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7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

gabe bestimmter Bauaufträge in den Be-reichen Verteidigung und Sicherheit Rech-nung getragen. Die Umsetzung derRichtlinie erfolgt dabei auch durch dieÄnderung des GWB und durch Schaf-fung der VSVgV. Diese werden derzeitvon der Bundesregierung vorbereitet.Hinsichtlich der Verfahrensregelung fürdie Vergabe von Bauaufträgen in den Be-reichen Verteidigung und Sicherheit solldie Verordnung dann auf den neuen Ab-

geschlossen und gilt nunmehr nicht zu-sätzlich zu Abschnitt 1 für Vergaben imOberschwellenbereich, sondern aus-schließlich. Der neue Abschnitt 2 ist erst nach Inkrafttreten der VgV (voraus -sichtlich Mitte 2012) anzuwenden.

Der neue Abschnitt 3 der VOB/A:Mit dem neuen Abschnitt 3 wird der Eu-ropäischen Richtlinie 2009/81/EG überdie Koordinierung der Verfahren zur Ver-

schnitt 3 verweisen. Basistext für den Ab-schnitt 3 ist der neu gefasste Abschnitt 2der VOB/A, welcher um die für die Bau-vergaben in den Bereichen Verteidigungund Sicherheit zusätzlich geltenden Be-stimmungen ergänzt wurde. Die VSVgVsoll zeitgleich mit der VgV (voraussicht-lich Mitte 2012) in Kraft treten.

angemessen erreicht, wenn (lediglich) sichergestellt ist, dass alle Baugelder indem Geschäftsbetrieb eines Unterneh-mens verbleiben und für Baumaßnahmenverwendet werden. Leider hat die Justiz-ministerkonferenz trotz der bisherigen Erkenntnisse der Arbeitsgruppe beschlos-sen, dass die geplante Änderung desBauFordSiG erst nach einer weiteren „zügigen, umfassenden und repräsenta -tiven Untersuchung der Auswirkungen deszum 1. Januar 2009 novellierten Bau -forderungssicherungsgesetzes“ erwogenwerden könne.

Diese Evaluation des BauFordSiG wirdderzeit von Herrn Prof. Dr. Jacob von derTU Freiberg durchgeführt. Der Evalua -tionsprozess besteht dabei aus zwei Phasen: In der Phase 1 können sich inte-ressierte Unternehmen zur Evaluation re-gistrieren lassen. Nach der Phase 1werden die registrierten Unternehmen mitHilfe verschiedener Merkmale, die imRahmen der Registrierung abgefragt wer-den (z. B. Umsatz, Mitarbeiterzahl, etc.),in Gruppen zusammengefasst.

Aus diesen Gruppen werden dann in derPhase 2 repräsentativ für die Struktur desdeutschen Baumarkts Unternehmen zufäl-lig ausgewählt, denen ein Fragekatalogzum BauFordSiG zur Beantwortung inanonymer Form zugesendet werden.

Durch das seit 1. Januar 2009 geltendeBauFordSiG soll sichergestellt werden,dass das für ein bestimmtes Bauwerk zurVerfügung gestellte Baugeld zur Bezah-lung derjenigen verwendet wird, die ander Erstellung oder dem Umbau durchihre Leistungen beteiligt sind. Durch dasGesetz sollen Nachunternehmer im Falleeiner Insolvenz vor Forderungsausfällengeschützt werden. Bei Verstoß gegendiese gesetzliche Verwendungspflichtdrohen den Verantwortlichen des Unter-nehmens, das in die Insolvenz geht, diepersönliche Inanspruchnahme und straf-rechtliche Sanktionen.

Aufgrund der massiven Kritik und der For-derung der Verbände der Bauwirtschaftnach einer möglichst schnellen Aufhe-bung der bisherigen baustellenbezoge-nen Verwendungspflicht hatte das feder -führende Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vonFebruar bis April 2010 eine Arbeitsgruppezur Evaluation des BauFordSiG einge-setzt (vgl. BLICKPUNKT BAU 3/2010, S. 4). Die Erkenntnisse aus der Arbeits-gruppe sind in einen Referentenentwurfeines Zweiten Gesetzes zur Änderungdes BauFordSiG eingeflossen. Kern desGesetzesentwurfs ist dabei die Aufgabeder baustellenscharfen Verwendungs-pflicht. Nach Ansicht der Arbeitsgruppewird der Zweck des Gesetzes auch dann

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme, um zu gewährleisten, dass eine mög-lichst große Zahl von Mitgliedsbe triebendes Baugewerbes an der Evaluation desBauFordSiG teilnimmt.

Die Registrierung kann im Internet vor-genommen werden unter:

http://limesurvey.hrz.tu-freiberg.de/limesurvey/index.php?sid=83964&lang=de

Sollten Mitglieder unserer Organisationfür die Beantwortung des Fragebogensausgewählt werden, wären wir um eineRückmeldung an uns dankbar. Hierdurchkönnten wir einen Überblick darüber er-halten, wie viele und welche Mitglieds -betriebe den Fragebogen beantwortensollen.

Hinweis:Weitere Einzelheiten zur praxisgerechten Umgestaltung des

Bauforderungssicherungsgesetzes können Sie unserem

„Schwerpunktthema“ unter www.lbb-bayern.de/Schwerpunktthemen

entnehmen.

Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetzes

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) wird derzeit durch die TU Freiberg evaluiert. Ziel der Evaluation istes, die Anwendbarkeit der Anforderungen des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die Beteiligten im Anwendungs-bereich des Gesetzes zu untersuchen. Der Evaluationsprozess besteht aus zwei Schritten: Der erste Schritt (Phase 1) istdie Registrierung zur Evaluation und der zweite Schritt (Phase 2) die Auswahl von Unternehmen zur Befragung.

RECHT

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8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

die Durchführbarkeit energetischer Ge-bäudesanierungen erleichtern, sonderninsgesamt die Zahl der Rechtsstreitigkei-ten reduzieren, die sich darum ranken, obein Bauherr im Zuge der Bebauung seinesGrundstücks das Nachbargrundstück mitdem Kran überschwenken und/oder be-treten darf. Im neuen Art. 46b AGBGBwird geregelt, dass der Nachbar duldenmuss, dass sein Grundstück für Bauarbei-ten betreten und benutzt wird, wenn diesder einzig zweckmäßige Weg ist, die Arbeiten durchzuführen und die mit derDuldung verbundenen Nachteile oder Be-lästigungen nicht außer Verhältnis stehen.Der Berechtigte muss dem Eigentümer undNutzungsberechtigten mindestens einenMonat vor Beginn der Baumaßnahmeseine Absicht anzeigen, vom Hammer-schlags- und Leiterrecht Gebrauch ma-chen zu wollen. Dabei hat er über denungefähren räumlichen und zeitlichenUmfang der Bauarbeiten zu informieren.Lediglich in einer Notstandslage kann zurGefahrenabwehr auf eine Anzeige ver-zichtet werden. Sofern der Duldungs-pflichtige durch die Baumaßnahme einenSchaden erleidet (z. B. wegen Mietaus -fällen infolge vorübergehend nicht ge -gebener Nutzbarkeit eines vermietetenGrundstücksteils), kann der NachbarSchadensersatz geltend machen. Zur Absicherung seiner Ansprüche kann erbereits vor Beginn der Arbeiten eine ent-

Nach der neuen Regelung in Art. 46aAGBGB hat der benachbarte Eigentümeroder Nutzungsberechtigte es zu dulden,wenn durch die nachträglich aufge-brachte Wärmedämmung ein Überbauentsteht. Die Benutzung des Nachbar-grundstücks darf dadurch nicht oder nurgeringfügig beeinträchtigt werden. Nachder Gesetzesbegründung soll eine Wär-medämmung in einem Bereich von ca. 10bis 30 cm wegen ihrer geringen Dicke inder Regel zu keiner wesentlichen Beein-trächtigung des überbauten Grundstücksführen. Weitere Voraussetzungen der Dul-dungspflicht sind, dass eine vergleichbareWärmedämmung auf andere Weise nichtmit vertretbarem Aufwand vorgenommenwerden kann und die übergreifendenBauteile öffentlich-rechtlichen Vorschriftenentsprechen. Der überbauende Eigentü-mer ist verpflichtet, die Wärmedämmungin ordnungsgemäßem Zustand zu erhal-ten. Als Ausgleich für den Überbau kannder Nachbar Zahlung einer Überbau-rente verlangen. Die Einführung der Dul-dungspflicht führt dazu, dass die von derEnEV geforderte Dämmschichtdicke, z. B.bei Erneuerung des Außenputzes einesgrenzständigen Gebäudes einzuhalten ist.

2. Hammerschlags- und Leiterrecht

Die Einführung des sog. Hammerschlags-und Leiterrechts in Bayern soll nicht nur

sprechende Sicherheitsleistung verlangen.Sofern keine Schadenseratzansprüchewegen entgangener anderweitiger Nut-zung des Grundstücks verlangt werden,kann der Nachbar bei einer Nutzung seines Grundstücks, die länger als eineWoche andauert, für den gesamten Zeit-raum eine Entschädigung verlangen. Weniger lange Arbeiten lösen keine Ent-schädigungspflicht aus.

Etwaige Streitigkeiten nach AGBGB fallen unter das Bayerische Schlichtungs-gesetz, mit der Folge, dass bei Zustän-digkeit des Amtsgerichts zunächst einSchlichtungsversuch unternommen wer-den muss.

Das neue AGBGB ist zum 01.01.2012in Kraft getreten.

Hinweis: Bei energetischen Sanierungenstellt sich regelmäßig auch im öffentlichen Baurecht die Frage,wie die abstandsflächenrecht -liche Behandlung zu erfolgen hat.Denn die Abstandsfläche beur-teilt sich nach der Außenwand,vor der die Abstandsfläche lie-gen muss. Bei nachträglich aufge-brachter Wärmedämmung kann

Änderung des Bayerischen Nachbarrechts:Duldungspflicht bei Überbau wegen nachträglicher Wärmedämmung und Einführung des Hammerschlags- und Leiterrechts

Mitte Dezember 2011 wurde im Bayerischen Landtag das Änderungsgesetz zum AGBGB verabschiedet. Die Gesetzes-änderung soll die energetische Sanierung von Gebäuden, die an der Grundstücksgrenze liegen, erleichtern.1. Duldungspflicht – Überbau

RECHT

www.lbb-bayern.de

Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

Schauen Sie doch mal rein!

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9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

nahmen an bestehenden Gebäu-den zum Zwecke der Energie-einsparung geringfügige Abwei -chungen von dem festgesetz-ten Maß der baulichen Nutzung,der Bauweise und der überbau-baren Grundstücksfläche zuläs-sig. Nach einem Rundschreibender Obersten Baubehörde desBayerischen Staatsministeriumsvom 29.07.2011 gilt dies auchfür Abstandsflächen. Von § 248

die erforderliche Abstandsflä-che unter Umständen nicht mehrauf dem Baugrundstück unter-gebracht werden. Nach alterRechtslage war in diesem Fall diebauordnungsrechtliche Zulassungeiner Abweichung nach Art. 63Abs. 1 S. 1 BayBO erforderlich.Mit Einführung des § 248 BauGB(Sonderregelung zur sparsamenund effektiven Nutzung von Ener-gie) im Juli 2011 wurden bei Maß-

BGB begünstigte Maßnah menund Anlagen bleiben bei der Beurteilung der planungsrechtlichfestgelegten Gebäudeabständeunberücksichtigt. Wegen der unmittelbar gesetzes abhängigenZulassung in § 248 BauGB be-dürfen diese Abweichungen kei-ner einzelfallbezogenen bauauf-sichtlichen Zulassung mehr.

RECHT

Neue Wertgrenzenregelung für Auftragsvergaben im kommunalen Bereich

Die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben des Konjunkturpakets II galten in Bayernfür den kommunalen Bereich nur bis zum 31.12.2011. Seit dem 01.01.2012 gelten sowohl für Beschränkte Ausschrei-bungen als auch für Freihändige Vergaben unbefristet neue Wertgrenzen.

Für Bauaufträge nach VOB/A sind bis zufolgenden Wertgrenzen (jeweils ohneUmsatzsteuer) Beschränkte Ausschrei -bungen und Freihändige Vergaben vonkommunalen Bauleistungen ohne weitereEinzelbegründung zulässig:

Beschränkte Ausschreibungen:– 500.000,– € im Tief-, Verkehrswege-

und Ingenieurbau,

– 125.000,– € für Ausbaugewerke (ohneEnergie- und Gebäudetechnik) sowieLandschaftsbau und Straßenausstattung

(www.lbb-bayern.de/Bau- und Ver-gaberecht). Erfreulich ist, dass nun-mehr für Freihändige Vergabennicht mehr eine Wertgrenze von100.000,– €, sondern nur noch von30.000,– € gilt.

Der LBB hatte die bisherige Wert-grenze von 100.000,– € wegen derfehlenden Transparenz und derNachverhandlungsmöglichkeit beiFreihändigen Vergaben immer striktabgelehnt.

– 250.000,– € für alle übrigen Gewerke

Freihändige Vergaben:30.000,– €

Hinweis: Weitere Einzelheiten, wiez. B. flankierende Maßnahmen beiBeschränkten Ausschreibungen undFreihändigen Vergaben, können Sieder „Zweiten Änderung der Be-kanntmachung über die Vergabevon Bauaufträgen im kommunalenBereich“ des Bayerischen Staats -ministerium des Innern entnehmen

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STEUERN

10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Lohnsteuer – Elektronische Lohnsteuerkarte startet erst zum 1. Januar 2013

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die Einführung derelektronischen Lohnsteuerkarte aufgrund von technischen Problemen um ein wei-teres Jahr auf den 1. Januar 2013 verschiebt.

Was bedeutet die Verschiebung in der Praxis?

Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger. DieEintragungen auf der Lohnsteuerkarte2010 bzw. der vom Finanzamt ausge-stellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steu-erklasse, Kinderfreibeträge, Kirchen -steuer merkmal und Freibeträge) gelten biszum Start des Verfahrens, also auch fürdas Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeit-geberwechsel muss der Arbeitnehmer –wie bisher auch – dem neuen Arbeitgeberdie Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbe-scheinigungen 2011 aushändigen.

Was ist zu tun, wenn die Eintragungenauf der Lohnsteuerkarte oder der Er-satzbescheinigung nicht mehr aktuellsind?

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerk-male nicht mehr (z. B. zu günstige Steuer-klasse oder zu hohe Zahl der Kin-derfreibeträge), muss der Arbeitnehmerdiese beim Finanzamt ändern lassen. Er

erhält dort auf Antrag einen Ausdruckder geänderten Lohnsteuerabzugsmerk-male oder eine neue Ersatzbescheinigungund legt diese seinem Arbeitgeber alsGrundlage für den Lohnsteuerabzug vor.

Berufseinsteiger

Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanz-amt bis zum Start des elektronischen Ver-fahrens – wie bisher – auf Antrag eineErsatzbescheinigung aus. Diese ist demArbeitgeber vorzulegen. Ausnahmsweisekann bei ledigen Auszubildenden, die imKalenderjahr 2012 ein Ausbildungs -verhältnis als erstes Dienstverhältnis be-ginnen, auf die Ersatzbescheinigungverzichtet werden. Der Ausbildungs -betrieb kann die Lohnsteuer nach derSteuerklasse I berechnen, wenn der Aus-zubildende seine Identifikationsnummer,sein Geburtsdatum sowie die Religions-zugehörigkeit mitteilt und gleichzeitigschriftlich bestätigt, dass es sich um daserste Dienstverhältnis handelt. Für Aus-zubildende, für die im Jahr 2011 die Ver-einfachungsregelung bereits angewandtwurde, gilt diese weiterhin.

STEUERN

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11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Buchungsanweisungen, Gehaltslis-ten, Kassenberichte etc.), die vor dem1. Januar 2002 entstanden sind.

Mit Ablauf des Kalenderjahres 2011endet die 6-jährige Aufbewahrungsfristfür folgende Unterlagen:

6. Handels- und Geschäftsbriefe, die vordem 1. Januar 2006 empfangen undAb- oder Durchschriften der Handels-bzw. Geschäftsbriefe, die vor dem 1. Januar 2006 abgesandt wordensind. Hierzu zählen z. B. Frachtbriefe,Auftragszettel, Kostenvoranschläge,Verträge etc.

Angebotsunterlagen, auf die kein Zu-schlag erteilt wurde, sind keine Han-delsbriefe nach § 257 HGB undmüssen deshalb nicht aufbewahrt wer-den. Ob betriebsinterne Gründe füreine Aufbewahrung sprechen, mussjedes Unternehmen individuell ent-scheiden.

7. Sonstige Unterlagen und Geschäfts-papiere, die für die Besteuerung vonBedeutung sind, wenn sie vor dem 1. Januar 2006 entstanden sind.

Mit Ablauf des Kalenderjahres 2011endet die 10-jährige Aufbewahrungsfristfür folgende Unterlagen:

1. Geschäftsbücher, in denen die letzteEintragung vor dem 1. Januar 2002erfolgt ist.

2. Inventare, Jahresabschlüsse, Lagebe-richte, Konzernabschlüsse, Konzern -lageberichte, die vor dem 1. Januar2002 aufgestellt worden sind.

3. Bilanzen einschließlich der Gewinn-und Verlustrechnungen, die vor dem 1. Januar 2002 aufgestellt bzw. fest-gestellt worden sind.

4. Arbeitsanweisungen und Organisa -tionsunterlagen, in denen die letzteEintragung vor dem 1. Januar 2002erfolgt ist. Hierzu gehören insbeson-dere Programmdokumentationen undAblaufdiagramme bei der Verwen-dung von EDV-Anlagen.

5. Buchungsbelege (z. B. Rechnungen,Lieferscheine, Quittungen, Auftrags -zettel, Bankauszüge, Betriebskosten-rechnungen, Bewertungsunterlagen,

8. Lohnkonten, wenn die letzte Eintra-gung darin vor dem 1. Januar 2006erfolgt ist (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG).

Nach Ablauf der genannten Aufbewah-rungsfristen brauchen die Unterlagen nurnoch aufbewahrt zu werden, wenn undsoweit sie für eine begonnene Außenprü-fung, für eine vorläufige Steuerfestsetzungnach § 165 AO, für anhängige steuer-straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlun-gen, für ein schwebendes oder auf Grundeiner Außenprüfung zu erwartendesRechtsbehelfsverfahren oder zur Begrün-dung von Anträgen des Steuerpflichtigenvon Bedeutung sind.

Ein ausführliches Verzeichnis der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen kann im Internet

unter www.lbb-bayern.de,

LBB-Mitgliederbereich, Rubrik „Steuern“

abgerufen werden.

Steuerliche Aufbewahrungsfristen

Gemäß den Aufbewahrungsfristen nach §§ 146/147 Abgabenordnung (AO) sind Bücher, Inventare, Bilanzen, zu erstel-lende Aufzeichnungen, empfangene Handelsbriefe, Buchungsbelege und – soweit sie für die Besteuerung von Bedeutungsind – auch Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen geordnet aufzubewahren.

ternehmer die Umsatzsteuer bereits indem Veranlagungszeitraum (Kalender-jahr/Vierteljahr) an das Finanzamt ab-führen, der auf die Leistungserbringungund Rechnungsstellung folgt, und zwarunabhängig davon, wann der Auftragge-ber die Rechnung begleicht. Für 2012hätte ursprünglich wieder die Umsatz-grenze von 250.000 Euro gegolten.

Bei der Ist-Versteuerung brauchen Unter-nehmen die Umsatzsteuer erst zu demZeitpunkt an das Finanzamt abführen,indem die Auftraggeber ihre Rechnungenbeglichen haben. Derzeit steht die Ist-Versteuerung nur befristet Unternehmenzu, deren Jahresumsatz nicht mehr als500.000 Euro beträgt. Bei Jahresumsät-zen oberhalb dieses Betrags müssen Un-

Laut Angaben aus dem Bundesfinanzmi-nisterium führt die Entfristung der Ist-Ver-steuerungsgrenze bei der Umsatzsteuerzu Steuermindereinnahmen bei der Um-satzsteuer im Jahr 2012 in Höhe von 1,1Mrd. Euro. Im Gegenzug erhöht sich dieLiquidität der mittelständischen Unterneh-men entsprechend.

Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer bleibt bei 500.000 EUR

Der Bundesrat hat am 25. November 2011 dem dritten Umsatzsteueränderungsgesetz zugestimmt. Damit bleibt es dauerhaft bei der bisherigen befristeten Umsatzgrenze in Höhe von 500.000 Euro, bis zu der die Unternehmen von derIst-Versteuerung Gebrauch machen können.

STEUERN

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TARIF- UND

12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber für jeden nicht mit einem schwerbehin-derten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz zu zahlen haben, erhöht sich mitWirkung ab 1. Januar 2012.

Nach § 71 SGB IX haben private Arbeit-geber, die jahresdurchschnittlich über mo-natlich mindestens 20 Arbeitsplätze ver -fügen, auf mindestens 5 % dieser Arbeits-plätze schwerbehinderte Menschen oderihnen Gleichgestellte zu beschäftigen.Solange Arbeitgeber die vorgeschrie-bene Zahl Schwerbehinderter oder ihnenGleichgestellter nicht beschäftigen, ha -ben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatzeine Ausgleichsabgabe an das für ihrenSitz zuständige Integrationsamt zu ent-richten. Zugleich haben sie einmal jähr-lich bis zum 31. März für das voran-gegangene Kalenderjahr eine Anzeige andie für sie zuständige Agentur für Arbeitabzugeben, damit der Umfang der Be-schäftigungspflicht geprüft werden kann.

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2011hat das Bundesministerium für Arbeit undSoziales mitgeteilt, dass sich die Aus-gleichsabgabe zum 1. Januar 2012 er-höhen wird. Nach § 77 Abs. 3 SGB IXerhöht sich die Ausgleichsabgabe ent-sprechend der Veränderung der Bezugs-

größe nach § 18 Abs. 1 SGB IV, wennsich die Bezugsgröße seit der letztenNeubestimmung der Ausgleichsabga-be um wenigstens 10 % erhöht hat. Dieletzte Festsetzung der Ausgleichsabgabeerfolgte aufgrund der Euro-Umrechnungim Jahre 2002. Seit diesem Zeitpunkt erhöhte sich die Bezugsgröße von28.140 € auf 31.500 €, so dass damitdie Bezugsgröße im Jahre 2012 um11,94 % höher liegt als im Jahre 2002.

Die Beiträge der Ausgleichsabgabe stei-gen damit bei einer Erfüllungsquote von3 % bis unter 5 % von 105 € auf 115 €,bei einer Erfüllungsquote von 2 % bisunter 3 % von 180 € auf 200 € und beieiner Erfüllungsquote von 0 % bis unter 2 % von 260 € auf 290 €. Diese Erhö-hung soll für Pflichtplätze gelten, die abdem 1. Januar 2012 unbesetzt sind. Dieneuen Werte wirken sich jedoch erst im Jahr 2013 aus, weil für die bis zum 31. März 2012 abzugebende Anzeigenoch die Ausgleichsabgaben für das Er-hebungsjahr 2011 maßgeblich sind.

SOZI

ALP

OLI

TIK

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

Anhebung der Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012 beträgt 0,04 %.

Nachdem der Umlagesatz für das In-solvenzgeld im Kalenderjahr 2011 auf0,0 % gesenkt werden konnte, wird diesernunmehr für das Kalenderjahr 2012 ge-ringfügig auf 0,04 % Prozent angehoben.Nach den gesetzlichen Vorgaben für dieFestlegung der Insolvenzgeldumlagegemäß § 160 SGB III müssen die voraus-sichtlichen Aufwendungen im folgendenKalenderjahr durch die Umlage gedecktwerden. Auf der Basis dieser Vorgabenhat das zuständige Bundesministerium fürArbeit und Soziales für 2012 einen Um-lagesatz in Höhe von 0,04 % errechnet.

Nachdem der Bundesrat der so genann-ten „Insolvenzgeldumlagesatzverordnung2012“ zugestimmt hat, wurde diese am8. Dezember 2011 im Bundesgesetzblattverkündet und ist am 1. Januar 2012 inKraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/

Arbeits- und Sozialrecht.

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FÜR DEZEMBER 2011 Montag, den 02. April 2012

FÜR JANUAR 2012 Montag, den 30. April 2012

FÜR FEBRUAR 2012 Donnerstag, den 31. Mai 2012

FÜR MÄRZ 2012 Montag, den 02. Juli 2012

13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

meranteils zur Krankenversicherung ins-gesamt 15,5 %.

Daraus ergibt sich ein monatlicher Arbeit-geberzuschuss zur privaten Krankenver-sicherung von höchstens

Beschäftigte, die privat krankenversichertund wegen Überschreitens der Jahres-arbeitsentgeltgrenze nicht in einer gesetz-lichen Krankenkasse sind, haben gegen-über ihrem Arbeitgeber einen Anspruchauf Zahlung eines Zuschusses zu ihrenKrankenversicherungsbeiträgen.

Der Zuschussberechnung wird der aktu-elle Beitragssatz in der gesetzlichenKrankenversicherung zugrunde gelegt;dieser beträgt ab dem 1. Januar 2012einschließlich des zusätzlichen Arbeitneh-

(15,5 % – 0,9 % =) 14,6 %

= 7,3 % x 3.825,00 € (Beitragsbemessungsgrenze2

in der Krankenversicherung)= 279,23 € (Höchstzuschuss).

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Der Arbeitgeberhöchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt mit Wirkung ab 1. Januar 2012 von 271,01 €auf 279,23 €.

gegenüber der Europäischen Kommis-sion, mit der die Weitergeltung derÜbergangs regelungen für weitere zweiJahre in Anspruch genommen werdenkann. Die Bundesregierung hat ihre Entschei-dung damit begründet, die Einschränkun-gen für Rumänien und Bulgarien seien ausarbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichenund gesellschaftlichen Gründen geboten.

Das Bundeskabinett hat am 7. Dezember2011 eine Verlängerung der Übergangs-regelungen zur Beschränkung der Arbeit-nehmerfreizügigkeit und der Dienst -leistungs freiheit für die letzten beidenJahre der sog. 2+3+2-Regelung, also für die Jahre 2012 und 2013 gegenüberBulgarien und Rumänien beschlossen. Der Kabinettsbeschluss ist Grundlage für eine Mitteilung der Bundesregierung

Deutschland drohten anderenfalls zusätz-liche Störungen des Arbeitsmarktes fürLangzeitarbeitslose und gering quali -fizierte Arbeitsuchende. So lange der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland nochdoppelt so hohe Arbeitslosenquoten auf-weise wie in Westdeutschland, könne dievolle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumä-nien und Bulgarien darüber hinaus dieseRegion zusätzlich belasten.

Verlängerung der Übergangsregelungen gegenüber Bulgarien und Rumänien

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. Dezember 2011 eine Verlängerung der Übergangsregelungenzur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit gegenüber Bulgarien und Rumänien beschlossen.

TARIF- UND SOZIALPOLITIK

Der Arbeitgeberzuschuss ist jedoch derHöhe nach zusätzlich begrenzt auf dieHälfte desjenigen Betrages, den der Be-schäftigte tatsächlich für seine privateKrankenversicherung aufwendet.

Schlechtwetterperiode 2011/2012 – Ausschlussfristen

Die tariflichen und gesetzlichen Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und den ergänzenden Leistungen bleiben fürdie Schlechtwetterperiode 2011/2012 unverändert.

Für die gesetzliche Schlechtwetterzeit (1. Dezember 2011 bis 31. März 2012)sind hinsichtlich der Erstattungsanträgefür Saison-Kurzarbeitergeld, Sozialauf-

wand, Zuschuss-Wintergeld und Mehr-aufwands-Wintergeld folgende gesetz-lichen Ausschlussfristen zu beachten:

Der Antrag auf Erstattung der Winter-beschäftigungs-Umlage für Zeiten derAuslandsbeschäftigung im Kalenderjahr2011 ist bis zum 2. April 2012 bei derSOKA-BAU einzureichen.

Das Winterbau-Merkblatt 2011/2012lag der Ausgabe November 2011

von BLICKPUNKT BAU als Verlegerbeilage bei.

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WIRTSCHAFT

14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Basel III verschlechtert Unternehmerkredite

Die Konditionen für Unternehmenskredite werden sich voraussichtlich – spätes-tens mit Einführung von Basel III ab 1. Januar 2013 – verschlechtern.

Ab dem 1. Januar 2013 beginnt die Ein-führung von Basel III, die die Banken zueiner höheren Eigenkapitalunterlegungihrer Kredite zwingt. Finanzexpertengehen davon aus, dass die Banken auch2012 schon ihre Bemühungen verstärkenwerden, ihre Eigenkapitalquoten denneuen Bestimmungen anzunähern. Daskönnte dazu führen, dass einige BankenKredite vornehmlich an Unternehmen mitguter Bonität gewähren, weil sie für dieseKredite nicht so viel Eigenkapital vor -halten müssen wie für Kunden mit gerin-gerer Bonität. Möglich ist auch, dass ausoben genannten Gründen geschwäch-te Banken andere Anlagemöglichkeiten suchen, weil Unternehmenskredite (unter1 Mio. €) nach Basel III mit vergleichs-weise viel Eigenkapital (Risikogewichtung75 %) unterlegt werden müssen. BeimKauf von Staatsanleihen dagegen muss

gar kein Eigenkapital unterlegt werden(Risikogewichtung 0 %).

Zusätzlicher Druck auf die Unterneh-mensfinanzierung könnte auch dadurchentstehen, dass die Banken versuchenwerden, die nach Basel III geforderten Eigenkapitalquoten deutlich früher zu er-reichen als erst nach Ablauf der Über-gangsphase zum 1. Januar 2019.

Basel III ist zudem nicht das einzige neueInstrument, das die Banken aktuell be-schäftigt. Weitere zusätzliche Regulie -rungen im Bankenbereich werden denHandlungsspielraum der Banken künftigeinengen und sie veranlassen, mit Unter-nehmenskrediten anders umzugehen: DieBankenabgabe und eine mögliche Finanz-transaktionssteuer werden bei den Bankenzu Kostensteigerungen führen.

WIRTSCHAFT

Die aktuelle Zinskonditionen-übersicht steht Ihnen im Internet

(www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter

der Nummer 069 / 74 31 42 14 zur Verfügung.

Die KfW hat uns nun mitgeteilt, dass dasProgramm „Altersgerecht Umbauen“ abdem 01.01.2012 in der Darlehensvari-ante als Eigenprogramm fortgeführt wird.Das Programm wird künftig rein aus KfW-Mitteln getragen. Die Zuschussvarian-te ist zum Jahresende 2011 eingestellt. worden.

Fortführung des Programms „Altersgerecht Umbauen“ durch die KfW-Bankengruppe

Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm AltersgerechtUmbauen bisher Haushaltsmittel in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich für die Zins-verbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit gestellt. Das Pro-gramm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keineHaushaltsmittel zur Verfügung.

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15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

ZDB-Leitfaden zur Krisenbewältigungund Insolvenz im Bauunternehmen vorge-stellt.

In der Herbstsitzung in Feuchtwangen am18. November wurde Dipl.-Kfm. ChristophBlank aus Unterfranken als neu gewähltesAusschussmitglied begrüßt. Das behan-delte Themenspektrum in der Sitzungreichte dabei von Baukonjunktur in Bay-ern, Energiewende in Deutschland, Bau-forderungssicherungsgesetz (BauFordSIG)bis hin zur Einführung der E-Bilanz, elek-tronische Übermittlung von Rechnungen,ELENA-Verfahren und Entwurf des Geld-wäschegesetzes.

Zudem wurde die überarbeitete ZDB-Infoline – Bereich Betriebswirtschaft –vorgestellt, welche über unsere Internet-seite www.lbb-bayern.de abrufbar ist.

Kernaufgabe der baubetriebswirtschaft-lichen Grundsatz- und Gremienarbeit desLBB ist es seinen Mitgliedern hierzu prak-tische Hilfestellungen zur Gestaltung ihrerUnternehmensprozesse an die Hand zugeben.

Im Berichtsjahr 2011 tagte der Landes-ausschuss für Briebswirtschaft zwei Mal.Die Sitzung beginnt immer am Vorabendmit einem Erfahrungsaustausch.

Unter Leitung von Herrn Dipl.-Wirtschafts.-Ing. Peter Pickl (Vorsitzender) fand am 6. Mai in München die traditionelle Früh-jahrssitzung statt. Themenschwerpunktewaren: Bauforderungssicherungsgesetz(BauFordSIG), Lohnabrechnung im Bau-gewerbe, ELENA-Verfahren, Baukonjunk-tur in Bayern, Arbeitnehmerfreizügigkeitab 2011. Darüber hinaus wurde der neue

Dem Landesausschuss für Betriebswirtschaft gehören an:

Herrn Dipl.-Wirtschaftsingenieur Peter Pickl, Vorsitzender

Herrn Dipl. Bauingenieur Christoph Blank

Herrn Dipl.-Ing. Michael Eberhardt

Frau Dipl.-Ing. (FH) Jeannette Fösel

Frau Dr. Cordelia Hannusch-Kompa

Herrn Volker Kraus

Dipl.-Ing. Thomas Rödl

Herrn Dipl.-Kfm. Dietmar Rothdach

Herrn Dipl.-Ing. (FH) Hans Stiglocher

Tätigkeit des Landesauschusses für Betriebswirtschaft beim LBB

Trotz guter Baukonjunktur ist der Baumarkt hart umkämpft. Die Bauunternehmen benötigen daher effiziente Unter -nehmensstrategien und ein nutzbringendes Unternehmensnetzwerk.

Geschäftsklima aufgehellt

Zum Ende des Jahres 2011 hat sich dasGeschäftsklima im deutschen Bauhaupt-gewerbe wieder etwas aufgehellt, nach-dem es zuvor drei Monate in Folge Ver-schlechterungen aufwies.

Während die Geschäftslage im Novem-ber gegenüber Oktober unverändertblieb, haben sich die Erwartungen leichtverbessert. Das ist nicht untypisch.

Denn: Bei den Erwartungen wird nach dervoraussichtlichen Entwicklung in dennächsten Monaten gefragt, also bis Mai2012.

Baukonjunkturmeter Dezember 2011

WIRTSCHAFT

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16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Bauunternehmen und Handwerksbetriebeeignen, wie die elektronische Vergabe zurVerbesserung der Auftragschancen ge-nutzt werden kann und wie typische Ge-schäftsprozesse für Bauen im Bestand undFacility Management mit IT-Anwendun-gen vereinfacht werden. Die Darstellungvon Programmen und Fördermaßnahmenrundet die Veranstaltung ab.

Den Höhepunkt der Veranstaltung bildetdie Preisverleihung zum Wettbewerb„Auf IT gebaut“ unter dem Motto „Bau-

Zunächst wird es bei der Fachveranstal-tung darum gehen, wie das Handwerkvom digitalen Planen, Bauen und Betrei-ben profitieren kann.

Durch einfache IT-Anwendungen lassensich typische Geschäftsprozesse bessergestalten und überwachen sowie neueGeschäftsfelder wie Facility Managementoder Bauen im Bestand einfacher er-schließen und bearbeiten. Referenten ausder Baupraxis werden zeigen, welche IT-Anwendungen sich für kleine und mittlere

wirtschaft innovativ – Von neuen Ideenprofitieren“. Über den Wettbewerb hat-ten wir zuletzt in BLICKPUNKT BAU06/2011, Seite 28, berichtet.

Den Veranstaltungsflyer können Sie in unserem Intranet

unter www.lbb-bayern.de (Stichwort Digitales Planen)

herunterladen.

RKW – Digitales Planen, Bauen und Betreiben

Im Rahmen der Messe bautec in Berlin findet am 22. Februar 2012 die Fachveranstaltung des RKW-Kompetenzzentrums„Digitales Planen, Bauen und Betreiben“ statt.

Das über 90 Seiten umfassende Werk

(Stand Oktober 2011) ist ab sofort kostenfrei bei

Bayern Handwerk International per Fax 0911/586856-60

oder E-Mail [email protected]

bestellbar.

Schwerpunkte des Leitfadens sind:

– Eröffnung eines eigenen Handwerksbetriebs

– Subunternehmertätigkeit

– Erbringung vonWerkslieferungen/Werksleistungen

– Vertragsgestaltung

Italien-Leitfaden – neu aufgelegt

Bayern Handwerk International hat den Länderleitfaden Italien überarbeitet. Dieser beschreibt die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen von Geschäftstätigkeiten in Italien.

WIRTSCHAFT

Die aktuell wichtigsten Formulare bzw.Links runden den Leitfaden ab.

Diese können zum Teil auch in deutscherSprache heruntergeladen werden.

Die neuesten Änderungen – wie zum Bei-spiel der erst vor kurzem erhöhte Umsatz-steuersatz – sind in die neue Auflageeingearbeitet.

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17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Eurocode 2-Familie ist nun komplett

Wie mehrfach berichtet wurde die DIN 1045-1 zum letzten Jahreswechsel vomDIN zurückgezogen und der Eurocode 2 eingeführt. Bislang unvollständig warenjedoch die Ausführungsnormen für den Betonbau, die nun mit Einführung derDIN 1045-3 die Eurocode 2-Familie abrunden.

Die bauaufsichtliche Einführung des Eurocode 2 wie auch der meisten ande-ren Eurocodes ist für Juli 2012 geplant.Der Umstellungstermin der VOB/C aufEurocode ist noch nicht bekannt. Zu be-achten ist, dass bei Verwendung des Eurocode 2 als Grundlage der Tagwerks-planung auch die in der im Eurocode 2aufgelisteten Ausführungsnormen anzu-wenden sind.

Wie z.B: EN 197-1: Zement: Zusammensetzung,Anforderungen und Konformitätskriterienvon NormalzementEN 206-1: Beton: Festlegung, Eigenschaf-ten, Herstellung und KonformitätEN 1293: Prüfung von FestbetonEN 10080: Stahl für die Bewehrung vonBeton – schweißgeeigneter Betonstahl –Allge meinesEN ISO 17660: Schweißen – Schweißenvon BetonstahlEN 13670: Ausführung von Beton -tragwerkenEN 13791: Bewertung der Druckfestig-keit von Beton in Bauwerken oder in Bau-werksteilen.

Dabei ist zu beachten, dass der EC 2unter anderem unter der Annahme gilt,dass die Bauausführung mit Personal er-folgt, welches angemessene Fertigkeitenund Erfahrungen hat und das die Anfor-derungen an die Bauausführung und dasPersonal nach EN 13670 erfüllt werden.Die Beschreibung der Anforderungen andas Personal ist dabei deutlich detaillier-ter als in der früher geltenden DIN 1045-3:2008-08. Wir empfehlen unseren Mit -gliedern die durch die EC2-Familie defi-nierten Anforderungen an das Personalzu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitigWeiterbildungsmaßnahmen einzuleiten.

Neue DIN 1045-3: 2012-1 ist in Ver-bindung mit EN 13670 Ausführungs-norm für Betonarbeiten!Die neue DIN 1045-3 ist der nationaleAnhang zur DIN EN 13670. Das bedeu-

tet, dass beide technischen Regeln nur gemeinsam gelten. Das zuerst geltendeDokument ist die DIN EN 13670, da-nach gilt die DIN 1045-3, in der sehrviele Regelungen die europaweit durchdie DIN 13670 geregelt wurden, fürDeutschland anders geregelt wurdenoder gar auch außer Kraft gesetzt wurden. Auch zusätzliche Regelungengegenüber der DIN 13670 können auf-treten. Neu sind insbesondere Toleranz-festlegungen – auch für die Lage derBewehrung.

Neue Festlegungen für BewehrungstoleranzenMit den neu eingeführten Toleranzen fürdie Lage der Bewehrung wird vermutlichdie Qualitätsüberwachung für dieses Kri-terium zukünftig deutlich an Bedeutunggewinnen. Wir empfehlen daher unserenMitgliedsbetrieben insbesondere bei derVergabe der Bewehrungsarbeiten anSubunternehmen auf die Einhaltung die-ser technischen Regeln streng zu achten.

Bauaufsichtliche Einführung am 01.07.2012Mit einem gewissen Nachlauf nach derbauaufsichtlichen Einführung also voraus-sichtlich im Spätsommer oder Herbst2012 ist damit zu rechnen, dass Beton-baustellen zunehmend nach Eurocode 2einschließlich der mitgeltenden Aus -führungsnormen abzuwickeln sind.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daherdringend sich rechtzeitig darauf einzu-stellen. Viele Organisationen bieten der-zeit Einführungsveranstaltungen an. DieBayerische Bauakademie wird in ihren re-gelmäßig stattfindenden Seminaren zurBetontechnik den aktuellen Stand der Be-tontechnik präsentieren. Darüber hinausist für den Sommer 2012 rechtzeitig mitder bauaufsichtlichen Einführung des Eurocodes eine Einführungsveranstaltungder Fachgruppe Hochbau in der Baye -rischen BauAkdemie Feuchtwangen ge-plant.

TECHNIK

TECHNIK

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18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

keine Notwendigkeit für eine Fachun -ternehmererklärung ableiten. Allerdingsmuss der Unternehmer nachweisen, dassdie Bauprodukte und Bauarten verwendetwerden dürfen und er muss diese Nach-weise auf der Baustelle bereithalten.

Unter Absatz 2 steht „Jeder Unternehmerhat auf Verlangen der Bauaufsichtsbe-hörde für Arbeiten, bei denen die Sicher-heit der Anlage in außergewöhnlichemMaße von der besonderen Sachkenntnisund Erfahrung des Unternehmers odervon einer Ausstattung des Unternehmensmit besonderen Vorrichtungen abhängt,nachzuweisen, dass er für diese Arbeitengeeignet ist und über die erforderlichenVorrichtungen verfügt.“ Eine solche Fach-unternehmererklärung dürfte nur in sel -tenen Fällen (schwierige Gründungen,größere Abbrucharbeiten, Tunnels, grö-ßere Brücken, Spannbetonarbeiten, ge-schweißte Stahlbauwerke, geleimte tra-gende Holzbauteile, …) und nur auf frühzeitiges Verlangen der Bauaufsichts-behörde notwendig werden.

Gesetzliche Verpflichtung auf der Grundlage der EnEV?

Der § 26 a der EnEV 2009 verpflichtetUnternehmen, die in oder an bestehendenGebäuden Änderungen an den Aussen-bauteilen oder der obersten Geschoss -decke vornehmen, dem Eigentümer nachAbschluss der Arbeiten eine schriftlicheUnternehmenserklärung abzugeben. DieUnternehmererklärung ist vom Eigentümermindestens 5 Jahre aufzubewahren undder zuständigen Behörde auf Verlangenvorzulegen.

Diese Pflicht besteht für Bau- und Aus-bauunternehmen somit nur bei Sanierungbereits bestehender Gebäude, nicht beimNeubau. Wer diese Unternehmererklä-rung vorsätzlich oder leichtfertig nicht,nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgibt,

Eine der in der technischen Beratung imvergangenen Jahr am häufigsten gestellteFrage lautet: „Der Bauleiter fordert von mir eine Fachunternehmererklärung.Warum muss ich eine Fachunternehmer-erklärung abgeben?“ oder – „Haben Sievielleicht ein Formular für eine Fachunter-nehmererklärung?“

Es stellt sich jedoch die Frage, auf wel-cher Grundlage ein Verlangen des Auf-traggebers für eine Fachunternehmer -erklärung beruht. Ein Anspruch eines Auf-traggebers auf eine Fachunternehmerer-klärung wäre nur gerechtfertigt, wenn eseine gesetzliche oder vertragliche Ver-pflichtung gäbe. Im Folgenden sollen evtl.mögliche Verpflichtungen Punkt für Punktuntersucht werden.

Gesetzliche Verpflichtung auf der Grundlage der Bayerischen Bauordnung?

Eine Grundlage für eine Forderung nacheiner Fachunternehmererklärung könnteArtikel 52 der Bayerischen Bauordnungbzw. Artikel 55 der Musterbauordnungsein. Unter Ziffer 1 heißt es in Satz 1:„Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich rechtlichen Anforderungenübereinstimmende Ausführung der vonihm übernommenen Arbeiten und in so-weit für die ordnungsgemäße Einrichtungund den sicheren Betrieb der Baustelleverantwortlich.“ Auch aus diesem Satz ist keine Verpflichtung zur Abgabe einerFachunternehmererklärung herzuleiten.Vielmehr ist der Unternehmer ohnehin vollumfänglich für die von ihm übernomme-nen Arbeiten verantwortlich.

In Satz 2 des gleichen Absatzes steht: „Er hat die erforderlichen Nachweiseüber die Verwendbarkeit der verwende-ten Bauprodukte und Bauarten zu erbrin-gen und auf der Baustelle bereit zuhalten.“ Auch aus diesem Satz lässt sich

handelt nach § 27 Abs. 3 EnEV ordnungs-widrig und kann mit einem Bußgeld be-legt werden.

Die bei den Sanierungen einzuhaltendenAnforderungen ergeben sich aus der An-lage 3 der EnEV 2009. Bei Anlagen undInstallationen für Heiz-, Kühl- und Raum-lufttechnik sowie der Warmwasserversor-gung gilt die Verpflichtung zur Abgabeeiner Fachunternehmererklärung nicht nurfür Änderungen sondern auch für Neu-bauten (ZVEnEV).

Fachunternehmererklärung als vertragliche Verpflichtung?

Im vergangenen Jahr wurde uns mehrfachvon Fällen berichtet, in denen in den Ver-tragsbedingungen oder sogar als Posi -tionsbeschreibung in Bauverträgen eineFachunternehmererklärung bzw. Rohbau-herstellerbescheinigung, Konformitäts -erklärung, Fachbauleitererklärung, etc.verlangt wurden. In solchen Fällen wirdselbstverständlich eine entsprechende Erklärung geschuldet. Wir empfehlen un-seren Mitgliedbetrieben sich über Hinter-gründe und Inhalte einer solchen Erklä-rung vor Angebotsabgabe zu informie-ren.

Fazit:Die Abgabe von Fachunternehmererklä-rungen sind für Bau- und Ausbauunter-nehmen nur erforderlich, wenn sie imBauvertrag vertraglich vereinbart wurdenoder wenn im Zuge einer Gebäudesanie-rung Arbeiten an der Aussenhülle bzw.der obersten Geschossdecke eines Ge-bäudes, die in Hinblick auf die Energie-einsparverordnung für den Primärenergie-verbrauch des Gebäudes relevant sind,vorgenommen wurden. Ansonsten sind für Bau- und Ausbauarbeiten keine Fach-unternehmererklärungen erforderlich.

Wann ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich?

Als Fachunternehmererklärung oder auch Fachunternehmerbescheinigung wird ein Schriftstück bezeichnet, in dem einBauunternehmen seine fachliche Kompetenz erklärt. Aus Anfragen wird deutlich, dass in der Praxis häufig Unsicherheitbesteht, wann Fachunternehmererklärungen überhaupt erforderlich sind.

TECHNIK

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19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen erschienen

In BLICKPUNKT Bau 12/2011, Seite 25, hatten wir über die Veröffentlichungder geänderten Teile III und IV der Meisterprüfungsverordnung berichtet. Nunist ergänzend eine Sammelverordnung zur Änderung von Meisterprüfungsver-ordnungen im Bundesgesetzblatt erschienen.

Nähere Informationen und weitere Einzelheiten

erhalten Sie unter www.lbb-bayern.de

in der Rubrik Mitgliederbereich/Berufsbildung.

BERUFSBILDUNG

BERUFSBILDUNG

Bayerische BauAkademie bietet Vorarbeiter- und Werkpolierlehrgänge im Februar an

Wegen der hohen Nachfrage nach dem Vorarbeiter-Lehrgang Tiefbau wirdan der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen ein zusätzlicher Termin imFebruar 2012 angeboten.

TiefbauDie Bayerische BauAkademie bietetwegen der hohen Nachfrage außer demregulären Januar-Termin einen zusätz -lichen Lehrgang zum Bauvorarbeiter Tief-bau an. Dieser zweiwöchige Lehrgangbeginnt am Dienstag, den 7. Februar2012 und dauert bis Samstag, den 18. Februar. Außerdem wird ein Lehrgangzum Werkpolier Tiefbau angeboten. Erdauert fünf Wochen und ist bereits am 9. Januar 2012 gestartet.

HochbauFür die Qualifikation zum BauvorarbeiterHochbau werden ebenfalls zwei Lehr-gänge angeboten: Ab 16. Januar bis 27. Januar 2012 und ein weiterer ab 13. Februar 2012. Der Werkpolier Hoch-bau mit fünf Wochen Dauer beginnt am16.01.2012. und endet am 17.02.2012.

Vorarbeiter- und Werkpolier-Lehrgänge sind förderfähigUnter bestimmten Voraussetzungen sindVorarbeiter- und Werkpolier-Lehrgängedurch die Bundesagentur förderfähig.

Über die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen

zu den Lehrgängen informiert die

Bayerische BauAkademie unter www.baybauakad.de

(dort finden Sie auch alle Antragsformular

zum Download) oder über das Servicetelefon

09852 / 9002 - 0.

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20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

schluss den „Beton-Straßenbau Schein (B-StB Schein)“.

Bei den Inhalten des neuen Kurses geht esum die Besonderheiten im Umgang mitBeton bei Planung, Konstruktion, Aus -führung und Erhaltung für Stadt- undLandstraßen sowie für besondere Ver-kehrsflächen. Das Angebot richtet sich anIngenieure/-innen (Bachelor oder Mas-ter), Bauleiter, Poliere und Meister imStahlbetonbauerhandwerk, zum Beispielaus mittelständischen Straßen- und Tief-bauunternehmen, sowie an technisch orientiertes Personal der Transportbeton-industrie.

Die Fortbildung findet bundesweit nur ander Bayerischen BauAkademie Feucht-wangen sowie am Betonzentrum Dresdenstatt. Der zweiwöchige, zertifizierte Lehr-

Neue anerkannte Fortbildung im Betonstraßenbau für leitendes Fachpersonal

Die Vorteile von Betonstraßen habenviele Auftraggeber erkannt. Neben derHauptverbreitung auf Autobahnen undderen Tank- und Rastanlagen werden Betonstraßen auch zunehmend im inner-städtischen Bereich, für Landstraßen undverstärkt für Kreisverkehre eingesetzt. Fürdie Qualitätssicherung beim Bau und Erhalt sind jedoch spezielle betontech -nologische Kenntnisse erforderlich. Umleitendes Fachpersonal vor allem in mit-telständischen Unternehmen zu gewinnenund Betonstraßen qualitätsgerecht an -bieten zu können, gibt es seit kurzem dieanerkannte Fortbildung zum „Fachmannfür den Betonstraßenbau“. Die Absolven-ten erwerben mit einem erfolgreichen Ab-

gang umfasst neben dem theoretischenUnterricht auch eine praktische Unterwei-sung zum Prüfen des Betons. Nach erfolg-reicher schriftlicher Prüfung erhalten dieAbsolventen den „B-StB Schein“.

Informationen, Termin und Anmeldungen

In der Bayerischen BauAkademie können sich jetzt

Mitarbeiter gezielt qualifizieren:

„Betontechnologische Ausbildung im Betonstraßenbau –

B-StB Schein“

ab Montag, den 27.02.2012 bis Samstag, den 10.03.2012.

Neuer „Beton-Straßenbau Schein“

Der Betonstraßenbau erfordert in Bau und Erhalt spezielle Kenntnisse, die der neue „Beton-Straßenbau Schein“ derBayerischen BauAkademie vermittelt.

BERUFSBILDUNG

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FACHGRUPPEN

21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Waldwegebau und Naturschutz: Gemeinsame Bekanntmachung der Ministerien

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forstensowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit haben imRahmen einer gemeinsamen Bekanntmachung eine Richtlinie zum Waldwegebauund Naturschutz veröffentlicht.

Die Richtlinie enthält Regelungen für alleWaldbesitzarten und soll eine angemes-sene und ausreichende Berücksichtigungder Belange des Naturschutzes und derLandschaftspflege beim Waldwegebausicherstellen.

Gleichzeitig soll eine Vereinheitlichungund Vereinfachung der Zusammenarbeitder Naturschutz- und Forstbehörden er-reicht werden.

Im Anhang zu dieser Richtlinie sind allge-meine Anforderungen an den Waldwege-bau erläutert. Diese betreffen die Er -schlie ßungsdichte, die Wegegestaltungsowie die Bauausführung.

Die gemeinsame Bekanntmachungder Bayerischen Staatsministerienfür Ernährung, Landwirtschaft undForsten sowie für Umwelt und Ge-sundheit „Waldwegebau und Na-turschutz“ vom 26. September 2011kann beim LBB, Herrn Holger Seit,Telefon 089/ 76 79 - 131 oder perEmail: [email protected] ange-fordert werden.

Hinweis: Ebenfalls über den LBBangefordert werden kann einSchreiben des Bayerischen Staats-ministeriums für Wirtschaft, Infra-struktur, Verkehr und Technologie„Einsatz von Firmen ohne Eintrag indie Handwerksrolle beim Wald -wegebau“ vom 26. März 2009.

STRASSEN- UND TIEFBAU

FACHGRUPPEN

Akkreditierung um Kanalbau erweitert:Zertifizierung Bau e.V. stellt sich unabhängiger externer Überwachung

Die Zertifizierung Bau e.V, der größte deutsche Zertifzierer für Baudienstleis-tungen, hat im Dezember 2011 ihre Akkreditierung erweitert und als europa-weit erste und bislang einzige Zertifizierungsstelle vor einer unabhängigenexternen Überwachung ihre Kompetenz im Bereich Kanalbau nachgewiesen.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle(DAkkS), die als alleinige nationale Akkreditierungsstelle der BundesrepublikDeutschland für die hoheitliche Akkre -ditierungstätigkeit beliehen wurde, hatdie bereits bestehende Akkreditierung derZertifizierung Bau e.V. in den Tiefbau-Be-reichen

• GW 301/GW 302 (Zertifizierungennach den DVGW-Arbeitsblättern GW301 und GW 302),

• FW 601 (Zertifizierung von Rohrlei-tungsbauunternehmen nach Arbeits-blatt FW 601 der Arbeitsgemeinschaftfür Wärme und Heizkraftwirtschaft –AGFW) und

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22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

bestätigt, dass alle Voraussetzungen füreine neutrale, unabhängige und fach -kundige Zertifizierung gegeben sind.

Die Zertifizierung Bau e.V. zeigt sich zu-versichtlich, dass die in der Vergangen-heit geführten Diskussionen mit einzelnenöffentlichen Auftraggebern zur Gleich-wertigkeit von Zertifizierungen im Ka -nalbau nunmehr abgeschlossen sind. Soseien zum einen die Anforderungen, diedie Zertifizierung Bau bei der Fremdüber-wachung von Unternehmen im Kanalbaustellt, mit denen der RAL-Gütegemein-schaft Kanalbau deckungsgleich.

Zum anderen sei es europarechtlich unzu-lässig, wenn öffentliche Auftraggeber alsNachweis der Kompetenz einer Zertifizie-rungsstelle eine europaweit gültige Akkre-ditierung der DAkkS nicht anerkennen.

• W 120 (Qualitätsmanagement, Druck-rohrleitungsbau, Fernwärmeleitungsbau,Brunnenbau)

bestätigt und gleichzeitig um den Bereichder

• Fremdüberwachung Kanalbau er-weitert.

Die Zertifizierung Bau e.V. unterliegtdurch die Akkreditierung einer regel -mäßigen Überwachung ihrer Zertifizie-rungstätigkeiten, die auf Grundlage dereinschlägigen europäischen Vorgaben fürZertifizierungsstellen durchgeführt wird.Seitens der DAkkS wurde nach ausführli-chen Begutachtungen der Geschäftsstellesowie nach Teilnahme an konkreten Au-dits in Unternehmen mit der Übergabeeiner erweiterten Akkreditierungsurkunde

Informationen:Die Zertifizierung Bau e.V.

präsentiert sich und ihre Leistungen

im Internet unter www.zert-bau.de.

Ansprechpartnerin Bereich Fremdüberwachung Kanalbau:

Frau ZanderTelefon 030/ 203 14 -133

Ansprechpartnerin Bereich Zertifizierung

W 120, GW 301, GW 302, FW 601: Frau Buddenbohm

Telefon 030/ 20 314 -138

aufgaben im Fliesen-, Platten- und Mo-saiklegerhandwerk in Bayern gewesen.1994 bis 2003 war Herr Lehmann Mit-glied des Hauptausschusses der Bauin-nung Regensburg. Im gleichen Zeitraumwar er auch stellvertretender Bezirksfach-gruppenleiter Fliesen und Naturstein fürdie Oberpfalz. Im Jahr 2000 hat HerrLehmann für seine Verdienste den Golde-nen Meisterbrief der Handwerkskammererhalten.

Herr Fliesenlegermeister Günther Kropfaus Burghaslach wurde am 26. Novem-ber 2011 mit dem Goldenen Ehren-zeichen des Landesverbands Bayeri-scher Bauinnungen ausgezeichnet.

Herr Kropf ist seit 1986 bis heute Vor-standsmitglied der Fliesen-, Platten- und

Herr Fliesenlegermeister Hans-JoachimLehmann aus Weiden in der Ober-pfalz wurde am 21. Oktober 2011mit dem Goldenen Ehrenzeichen desLandesverbands Bayerischer Bauin-nungen ausgezeichnet.

Herr Lehmann war jahrzehntelang Mit-glied des Gesellenprüfungsausschussesder Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz. Den Vorsitz zur Prüfungsab-nahme der Gesellenprüfung im Fliesen-,Platten- und Mosaiklegerhandwerk beider Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz hat er im Jahr 1983 übernom-men und bis April 2010 inne gehabt.

Von 1996 bis 2011 ist Herr Lehmann fürdie Oberpfalz Mitglied im Koordinie-rungsausschuss für die Gesellenprüfungs-

Mosaiklegerinnung Mittelfranken. Beson-dere Verdienste hat sich Herr Kropf beider Nachwuchsarbeit erworben undzwar weit über den Bereich seiner Innunghinaus.

Herr Kropf betreut seit vielen Jahren diejungen Fliesenleger, die als bayerischeLandessieger am Leistungswettbewerbder deutschen Handwerksjugend teilneh-men. Als „Nationaltrainer“ betreut er dieBundessieger bei internationalen Wettbe-werben, wie den Welt- und Europameis-terschaften und das mit herausragendenErfolgen.

Wir gratulieren!

Fliesenlegermeister Hans-Joachim Lehmann aus Weiden und Fliesenlegermeister Günther Kropf aus Burghaslach mit dem Goldenen Ehrenzeichen des LBB ausgezeichnet

FACHGRUPPEN

FLIESEN UD NATURSTEIN

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23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Fliesen und Naturstein die Möglichkeit,diese auf den Internetseiten des Fachver-bands Fliesen kostenlos einzusehen undherunter zu laden.

Eine Zugriffsmöglichkeit auf dieMerkblätter des Fachverbands Flie-sen und Naturstein im ZDB bestehtüber den Internetauftritt des LBB,www.lbb-bayern.de, Rubrik Mit-

Die ursprünglich für 2011 angekündigteNeuauflage des Fachbuchs HandbuchTechnik für das Fliesengewerbe, das der-zeit mit Stand 2008 vorliegt, wird erst imspäten Frühjahr 2012 erscheinen. Umtrotzdem auf alle aktuellen Merkblätterzurückgreifen zu können, insbesonderediejenigen, die aufgrund ihres späterenErscheinungsdatums nicht im HandbuchTechnik für das Fliesengewerbe, Auflage2008, abgedruckt sind, besteht für alleMitgliedsbetriebe der Landesfachgruppe

gliederbreich/LandesfachgruppeFliesen und Naturstein.

Bei einem Klick auf den dortigenButton des Fachverbands Fliesenund Naturstein wird man direkt mitdem internen Bereich des Fachver-bandes verbunden, auf dem dieMerkblätter verfügbar sind.

Zugriff auf Merkblätter des Fachverbands Fliesen und Naturstein

Die Mitgliedsbetriebe unserer Landesfachgruppe Fliesen und Naturstein können alle aktuellen Merkblätter des Fach-verbands Fliesen und Naturstein im ZDB kostenlos beziehen.

Auf dem Programm des Bayerischen Flie-senlegertags 2012 stehen die folgendenThemen:– Marktchance Fassadensysteme

mit Fliesen und Platten– Starre Beläge auf Trockenbau– Fließestriche –

Was muss der Fliesenleger wissen?– Messverfahren zur Belegreifemessung

von Estrichen– Abnahme und Gewährleistung – König Kunde – Der richtige Umgang

mit Beschwerden

Auf dieser neu konzipierten zentralenVeranstaltung unserer Landesfachgruppewollen wir Sie gemeinsam mit hochkarä-tigen Referenten über wichtige aktuelletechnische und rechtliche Themen infor-mieren und Ihnen Tipps zur VerbesserungIhrer betrieblichen Abläufe geben.

Gelegenheit zum Austausch mit Kollegenwird es auch reichlich geben, denn der Bayerische Fliesenlegertag findet ineinem schönen und zentral in der Bam-berger Altstadt gelegenen Hotel statt.

Programmflyer und Anmeldungen:Der Programmflyer

zur Veranstaltung kann im Internet unter

www.lbb-bayern.de/Startseite herunter geladen oder bei Frau Sina Marek,

[email protected], Telefon 089/ 76 79 -131

angefordert werden.

Einladung zum Bayerischen Fliesenlegertag am 2. März 2012 in Bamberg

Die Landesfachgruppe Fliesen und Naturstein im LBB lädt herzlich zum Bayerischen Fliesenlegertag 2012 nach Bambergein. Eingeladen sind nicht nur Mitgliedsbetriebe der Landesfachgruppe, sondern auch interessierte Betriebe der anderenAusbaufachgruppen.

FACHGRUPPEN

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24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Einheitliche Qualitätsstandards bei Maschinenführern

Der von den Spitzenverbänden der Bau-wirtschaft, dem Zentralverband des Deut-schen Baugewerbes e.V. und dem Haupt-verband der Deutschen Bauindustrie e.V.gegründete Zulassungsausschuss für Prü-fungsstätten von Maschinenführern in derBauwirtschaft, kurz ZUMBau, hat sich dieEntwicklung und den Erhalt anerkannterQualitätsstandards bei der Fortbildungvon Baumaschinenführern zum Ziel ge-setzt. Auf Basis anerkannter Befähigungs-nachweise garantieren die entwickeltenStandards sowohl Unternehmern als auchPrüflingen eine hohe Personalqualifika-tion. Gemeinsam mit der Berufsgenos -senschaft der Bauwirtschaft wurdenMindestanforderungen an Prüfinhalte undPrüfstätten entwickelt.

Die Bayerische BauAkademie wurde alseine der ersten ZUMBau-Prüfungsstättenzertifiziert und bietet verschiedene Lehr-gänge zum „Geprüften Turmdrehkranfüh-rer“ und weitere Maschinenarten an.

• Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger – 3 Wochen

• Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene I (mit Grundkenntnissen) – 2 Wochen

• Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene II (mit Erfahrung) – 1 Woche

Turmdrehkranführer tragen im Umgangmit ihrem Großgerät eine erhebliche Ver-antwortung für Mensch und Umwelt, diebesondere Fachkenntnisse und Erfahrun-gen voraussetzt. Dennoch besteht keineVerpflichtung für einen „Turmdrehkranfüh-rerschein“. In der BGV D6 (früher UW„Krane“) wird lediglich definiert, dass nurPersonen mit dem selbstständigen Führeneines Krans betraut werden dürfen, diemindestens 18 Jahre alt, körperlich undgeistig geeignet (G 25 Vorsorgeuntersu-chung) und zugleich im Führen eines Kra-nes unterwiesen und eingewiesen sind.

Unternehmerische Sorgfaltspflicht und Mithaftung

Die Sorgfaltspflicht des Unternehmers er-fordert mindestens, wenn er einen Kran-fahrer beschäftigt, der keinen Kranscheinnach den BG-Vorgaben nachweisenkann, dass er prüfen muss, ob dieser inder Lage ist seine Maschine zu bedienen.Neben den Praxisfähigkeiten müssenauch Kenntnisse in Arbeitssicherheit ab-gefragt werden. Ist der Unternehmerüberzeugt, dass keine Gefährdung vonMensch und Maschine ausgeht, so hat erden Kranfuhrer schriftlich zu beauftragen.Kommt es nach der Beauftragung aus Unwissenheit und Unkenntnis des Kran-fahrers zu einem Unfall, so ist der Bau -unternehmer strafrechtlich in der Mit-verantwortung. Beschäftigt der Unterneh-mer dagegen einen Kran fahrer mit einemgultigen ZUMBau-Kranschein, so handeltder Kranfahrer in Eigenverantwortung.

• Geprüfter Turmdrehkranführerfür Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr – 3 Wochen (Bei diesem Kurs werden die Kursgebühren vollständig und die Internatskosten teilweise von der SOKA-Bau übernommen)

Durch die bestandene Prüfung wird demUnternehmer eine entsprechende Unter-weisung am Turmdrehkran nach den„Grundsätzen für Auswahl, Unterweisungund Befähigung“ der Berufsgenossen-schaft der Bauwirtschaft (gemäß BGG921) nachgewiesen.

Die Prüflinge erhalten ein Prüfungszertifi-kat mit der erreichten Punktezahl undeinen baustellentauglichen scheckkarten-großen Ausweis, versehen mit Bild undPersonendaten, so dass die Fortbildungjederzeit nachweisbar ist. Der erworbeneKranschein ist in Österreich und derSchweiz anerkannt.

Weitere Hinweise und ein Musterformular

für die schriftliche Beauftragung der Turmdrehkranführer

erhalten Sie im Internet unter

www.lbb-bayern.de/Rubrik Technik

Kranschein entlastet Unternehmer

Turmdrehkrane gehören zum Bild einer Hochbau-Baustelle. Doch sowohl Aufstellung als auch Handhabung bergen Risiken,die nicht selten zu Schadensfällen führen. Um sich abzusichern, können Unternehmer einen Teil ihrer Verantwortung delegieren, indem sie ihre Kranführer nach den ZUMBau-Vorgaben „Geprüfter Turmdrehkranführer“ fortbilden lassen.

FACHGRUPPEN

HOCHBAU

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25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W120.

Informationen:Die Zusammenstellung der Aus-,Fort- und Weiterbildungen im Brun-nen- und Spezialtiefbau für dasJahr 2012 kann als Datei auf unse-rem Internetauftritt unter www.lbb-bayern.de, Mitgliederbereich, Rubrik

Wie in jedem Jahr haben sich der Zen-tralverband des Deutschen Baugewerbes,der Hauptverband der Deutschen Bauin-dustrie, der DVGW und die FIGAWAüber die Inhalte der aktuellen Maßnah-men zur Aus-, Fort- und Weiterbildung imBrunnen- und Spezialtiefbau für das lau-fende Jahr abgestimmt. Alle angebotenenFort- und Weiterbildungsmaßnahmen er-füllen die Voraussetzungen zur Anerken-nung als Weiterbildungsveranstaltung

Landesfachgruppe Brunnenbau, Spe-zialtiefbau und Geotechnik herun-ter geladen werden.Besonders möchten wir hinweisenauf das Seminar BT54 „Aktuellesaus dem Brunnenbau (W120)“ dasam 22. März 2012 in der Bayeri-schen BauAkademie in Feuchtwan-gen angeboten wird.

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Brunnen- und Spezialtiefbau 2012

Wir informieren Sie über die alljährliche Zusammenstellung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Brunnen-und Spezialtiefbau mit Anerkennung für die DVGW-W120-Zertifizierung.

eines Arbeitskreises Bahnbau im ZDB be-schlossen. Der Arbeitskreis will eine Dia-logplattform mit der Deutschen Bahn AGsein und den Unternehmen die Möglich-keit zu einem überregionalen Erfahrungs-und Meinungsaustausch bieten.Die konstituierende Sitzung des ZDB- Arbeitskreises Bahnbau findet am 6. Feb-ruar 2012 in Berlin statt. Auf der Ta-gesordnung werden unter anderem ein In-formationsaustausch über die Vertrags-bedingungen, das Verhandlungsverfah-ren, das Nachtragsmanagement und dieLieferantenbewertung der DB AG stehen.

Teilnahme am ZDB-ArbeitskreisBahnbau bzw. LBB-AusschussBahnbau: Alle Mitgliedsbetriebe unseres Ver-bandes, die Aufträge für die Deut-sche Bahn AG ausführen oderhieran Interesse haben, können sich

Bereits seit mehreren Jahren besteht im LBB ein Ausschuss Bahnbau, dem Mitgliedsbetriebe aus den Bereichen Verkehrswegebau, Tiefbau, Ingenieurbauund Hochbau angehören. Der ZDB hattebislang die Betreuung des Bahnbaus imRahmen der traditionellen Anbindung andas Straßen- und Tiefbaugewerbe ge-führt. Nicht zuletzt die Resonanz auf diein den vergangenen beiden Jahren vomZDB organisierten zentralen Veranstal-tungen zum Bahnbau zeigten, dass eineVielzahl von Mitgliedsbetrieben für dieDeutsche Bahn AG tätig ist und das Inte-resse der Unternehmen an einem überre-gionalen Erfahrungsaustausch gestiegenist. Gleichzeitig bietet sich für die Un-ternehmen die Chance, über den Arbeits-kreis Bahnbau mit Vertretern der Deut-schen Bahn AG in einen gezielten Dialogzu treten. Der Ausschuss Umwelt, Technik und Un-ternehmensentwicklung im ZDB hat des-halb im November 2011 die Einrichtung

im LBB-Ausschuss Bahnbau listenlassen. Sie erhalten dann regelmä-ßig Informationen und Einladungenzu Veranstaltungen rund um denBahnbau.

Gleichzeitig sind Sie herzlich ein-geladen an der konstituierendenSitzung des ZDB-ArbeitskreisesBahnbau am 6. Februar 2012 teil-zunehmen.

Weitere Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung: Ansprechpartner im LBB: Holger Seit, [email protected] 089/ 76 79-131 Telefax 089/ 76 85 62.

Die bereits im Ausschuss Bahnbauim LBB gelisteten Mitgliedsbetriebewurden von uns direkt eingeladen.

ZDB gründet Arbeitskreis Bahnbau: Einladung zur konstituierenden Sitzung

Die Deutsche Bahn AG ist Deutschlands größter privater Auftraggeber mit einem jährlichen Auftragsvolumen von über4 Mrd. Euro und verkörpert einen interessanten Markt für Bauunternehmen verschiedener Gewerke. Aus diesem Grundhat sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes entschlossen, einen Gewerke übergreifenden ArbeitskreisBahnbau zu gründen. Die konstituierende Sitzung findet am 6. Februar 2012 in Berlin statt.

FACHGRUPPEN

BRUNNENBAU

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PERSÖNLICHES

26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

Herr Dipl.-Ing. Hans Greimel feiert 70. Geburtstag

Herr Dipl.-Ing. Hans Greimel aus Breitbrunn, langjähriger Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses und Mitglied des Präsidiums unserer Verbände,feierte am 25. Dezember 2011 seinen 70. Geburtstag.

Hans Ulrich Greimel war bis zum Jahr2005 Vorsitzender des Landesausschus-ses für Tarif- und Sozialpolitik und Mit-glied des Präsidiums unserer Verbände.Als Vizepräsident und langjähriger Vor-sitzender des tarifpolitischen Ausschus -ses des Zentralverbandes des DeutschenBaugewerbes setzte er wesentliche Im-pulse in der Tarifpolitik. Insbesondere dieAnfänge der heutigen Saisonkurzarbei-tergeld-Regel und Arbeitszeitflexibilisie-rung sind geprägt von den Ideen desHerrn Greimel.

Als Obermeister der Bauinnung Gar-misch/Weilheim/Starnberg vertritt HerrGreimel seit 1979 die Interessen des Bau-gewerbes auf Innungsebene.

Für seine herausragende ehrenamtlicheArbeit wurde Herrn Greimel die GoldeneVerdienstmedaille des Landesverbandesder Bayerischen Bauinnungen und der Ehrenring des Zentralverbandes desDeutschen Baugewerbes verliehen.

PERSÖNLICHES

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IQ-Grundlagenseminar

27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 1, Januar 2012

BAUEN MIT IQBauen mit Innungs-Qualität

Alles im Blick?! Wie organisiere ich meinen Betrieb effektiv?

Wie kann ich meine Termin- und Personalplanung verbessern?

Wie motiviere ich meine Mitarbeiter?

Wie vermeide ich Fehler von Anfang an?

Wir unterstützen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichenQualitäts-Betrieb.

Nutzen Sie Ihre Chancen und bauen Sie mit und auf IQ.

Informationen zu IQ und den Seminaren erhalten Sie unter Tel.: 089-76 79 119 oder www.innungsqualitaet.de.

Kurs-Nr. RSSM95Ihr Weg zum IQ-BetriebGrundlagenseminar

Ihr Nutzen:Sie erfahren, welche Philosophie hinter Bauen mit IQ steckt und wie Sie und Ihr Betrieb davon profitieren. Sie lernen die Erfolgsfaktoren und einfache Maßnahmen kennen, mit denen Sie in Ihrem Betrieb in kurzer Zeit spurbare Verbesserungen erreichen.

Termin: Freitag, 2. März 2012, von 9.00 Uhr bisSamstag, 3. März 2012, bis ca. 15.30 Uhr

Ort: Bauinnung MunchenWestendstraße 179, 80686 München

Kosten: Seminarpaket 499,00 €inkl. Lernmittel, Tagungsgetränke und Mittagessenfur den 2. Teilnehmer eines Unternehmens 399,00 €zzgl. eines umfangreichen Handbuchs mit CD und vielen Vorlagen: 199,00 €(wird von IQ in Rechnung gestellt und auf den ersten IQ-Mitgliedsbeitrag angerechnet) zzgl. Übernachtung in unseren Gästehäusern sowie Fruhstuck und Abendessen

Zielgruppe: Fur alle Innungsbetriebe des bayerischen Baugewerbes. Speziell fur Inhaber, Geschäftsfuhrer, geschäftsfuhrende Gesellschafter,verantwortliche Mitarbeiter.

Seminarinhalt: Die Basis– Was erwartet der Kunde von heute?– Wie entwickeln sich Märkte?– Analyse der Fertigkeiten, Wertvorstellungen

Das IQ-System und unverzichtbare Vorgaben– IQ-Grundgedanke und Nutzen– So funktioniert IQ in der Praxis– Umgang mit dem Muster-Handbuch

Organisation und Ziele– Entwicklung einer Unternehmensstrategie– Grundlagen moderner Personalorganisation– Organigramm und Stellenbeschreibung

Kundenmanagement– Von der Beratung bis zur Kundenzufriedenheit– Umgang mit Reklamationen

Angebots- und Auftragswesen– Die optimale Arbeitsvorbereitung– Termin- und Personalplanung

Erfolgsfaktor Betriebsorganisation– Grundlagen der Betriebsorganisation– Projektablauf vom Auftrag

bis zur Nachkalkulation– Messung, Analyse und Verbesserung

Außerdem: Viele Checklisten und FormblätterHinweis: Alle Unterlagen sind nur im Zusammenhang mit diesem Seminar erhältlich!

Ihr Referent: Andreas Dörflinger, Inhaber einesInstallations unternehmens und Spezialist furOrganisations beratung und Qualitätsmanagement.

Änderungen der Themen und des Referenten vorbehalten!

Unser Tipp: Dieses Seminar ist die Voraussetzung sür die Aufnahme in die Qualitätsgemeinschaft Bauen mit IQ.

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BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.

BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK

WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

STUCK UND PUTZ

TROCKENBAU

ESTRICH UND BELAG

STRASSEN- UND TIEFBAU

BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

HOCHBAU

FLIESEN UND NATURSTEIN

BAHNBAU

FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU