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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Blickpunkt Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Blickpunkt

Berücksichtigung vonNachhaltigkeit in der Kapitalanlage

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ÜberblickÜberblick

Inhalt

Am Anfang – warum dieses Papier? 03

Was ist Nachhaltigkeit? Die Sicht der Assekuranz 05

4x der Bundeshaushalt – wie Versicherer investieren 07

Der Aktionsplan der EU-Kommission – alles im grünen Bereich? 10

Im Fokus – warum die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage wichtig ist 12

Jedes Unternehmen hat eine Verantwortung 12

Wir sind nicht allein – Erwartungen der Anderen 13

Das eigene Ansehen hat einen Wert 14

Am Ende zählen Zahlen – ohne Rendite ist alles nichts 15

Viele Wege führen nach Rom – Ansätze zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 18

Ausschlusskriterien 19

Positivlisten 21

Best in Class-Konzept 22

Themenfonds 22

Normbasiertes Screening 23

ESG-Integration 24

Engagement und Stimmrechtsausübung 26

Ohne Transparenz geht es nicht: Nachhaltigkeitsberichterstattung 28

Glossar 30

0202

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

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Am Anfang 03Am Anfang 03

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Wachstums als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bedingungen für nachhal-tige Finanzierungen in der Europäischen Uni-on. Insbesondere die Einführung einer Taxo-nomie für nachhaltige Kapitalanlagen wird bei Investoren wie Emittenten gleicherma-ßen zu mehr Klarheit und Transparenz füh-ren. Aufgrund der großen Dynamik und Di-versität unterschiedlicher Wertevorstellun-gen sollte der Gesetzgeber weiterhin einer freiwilligen Verbreitung von nachhaltigen Kapitalanlagen gegenüber gesetzlichen Vor-gaben den Vorzug geben. Versicherer müs-sen auch zukünftig unternehmensindividu-ell über die Berücksichtigung von Nachhaltig-keitsaspekten in der Kapitalanlage entschei-den können. Ferner sollte die Ausrichtung an marktwirtschaftlichen Kriterien eine hohe Priorität besitzen. Nur wenn auch nachhaltige Investitionen ein attraktives Rendite-Risiko- Profil aufweisen, können die Unternehmen die vertraglich zugesicherten Leistungsver-sprechen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden sicher und jederzeit erfüllen. Zu bes-seren Rahmenbedingungen gehört auch, dass eine ausreichende Zahl investierbarer nach-haltiger Projekte geschaffen wird. Daneben sollte eine stringentere Internalisierung ex-terner Effekte bei den Verursachern von z. B. Umweltschäden geprüft werden. Regeln im

Versicherungsunternehmen haben auf-grund ihres auf die langfristige Absi-cherung von Risiken ausgerichteten

Geschäftsmodells seit jeher ein großes Inter-esse an ökonomisch nachhaltigen Kapitalan-lagen. Mit einem Kapitalanlagebestand von rund 1,35 Billionen Euro (Erstversicherungs-unternehmen) per Ende 2017 gehören Versi-cherer zu den größten institutionellen Inves-toren in Deutschland. Um der Verantwortung gegenüber ihren Kundinnen und Kunden ge-recht zu werden, unterliegen Versicherer ei-ner Reihe gesetzlicher und aufsichtsrechtli-cher Bestimmungen. Bei Kapitalanlageent-scheidungen sind sie verpflichtet, im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden die Grundsät-ze der Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität auf Ebene des Gesamtportfolios zu beachten, um so eine jederzeitige Leistungsfä-higkeit sicherzustellen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten kann hierbei ei-nen positiven Einfluss auf die Ertragsentwick-lung haben und Informationen zur Verringe-rung der Portfoliorisiken liefern. So besteht die Chance, das Rendite-Risiko-Profil der Kapital-anlagen langfristig durch einen optimierten Investmentprozess zu verbessern.

Unternehmensindividuell unterschiedli-che Ansätze zur Berücksichtigung von Nach-haltigkeitsaspekten ergeben sich bereits fast zwangsläufig aus dem Umstand, dass es bis-her weder auf nationaler noch internatio-naler Ebene eine einheitliche Definition für Nachhaltigkeit gibt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den am 8. März 2018 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen

Am Anfang – warum dieses Papier?Angesichts des drohenden Klimawandels, einer rasant steigenden Weltbevölkerung und einer zunehmenden globalen Unsicherheit unterstützt die deutsche Versicherungswirtschaft die gesellschaftlichen Bemühungen um eine stärkere Ausrichtung der globalen Wirtschaft am Konzept der Nachhaltigkeit. Beiträge hierzu müssen von allen Beteiligten kommen, von der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern und der Industrie. Aber auch der Finanzdienstleistungssektor ist gefordert, eine wichtige Rolle anzunehmen. Um finanzielle Mittel in nachhaltige Investitionen zu lenken, müssen die Rahmenbedingungen zur Förderung von Nachhaltigkeit noch weiter verbessert werden. Dies ist in einer sozialen Marktwirtschaft möglich, denn hier ist Raum sowohl für wirtschaftlichen Erfolg als auch für übergeordnete gesellschaftliche Interessen.

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die Bemühungen um eine stärkere Ausrichtung der globalen Wirtschaft an Nachhaltigkeitsaspekten.

Eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeits-aspekten ist wesentlich für eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit.

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Am Anfang04 Am Anfang04

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Bereich der Nachhaltigkeit sollten möglichst für alle Anlegergruppen einheitlich sein, damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen kommt.

Mit dem vorliegenden Papier möchte der GDV einen konstruktiven Beitrag zur aktuel-len Debatte leisten und die im Aktionsplan der Europäischen Kommission genannten Maß-nahmen aus Sicht der Versicherungswirt-schaft einordnen. Das Papier gibt darüber hi-naus Hinweise, inwiefern die Auseinanderset-zung mit Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage für einen Versicherer sinnvoll sein kann und diskutiert Ansätze zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanla-ge. Je nach Größe und individueller Situation des Versicherers können dabei unterschiedli-che Nachhaltigkeitsansätze bzw. eine Kombi-nation daraus sinnvoll sein.

In dem Papier wird ferner ein erster Über-blick über den derzeitigen Stand der Verbrei-tung von nachhaltigen Kapitalanlagen bzw. der Verwendung von Nachhaltigkeitskonzep-ten im Anlageprozess gegeben. Dabei zeigt sich, dass bereits heute viele Versicherer frei-willig Nachhaltigkeitskonzepte in der Kapi-talanlage anwenden und für die Zukunft von

einer weiter deutlich zunehmenden Verbrei-tung ausgegangen werden kann. Auch die Berichterstattung über Nachhaltigkeit hat deutlich zugenommen. Eine Bewertung der Ertragsentwicklung nachhaltiger Kapitalan-lagen anhand aktueller Studien und Metaana-lysen ergibt, dass nachhaltige Kapitalanlagen einen positiven Einfluss auf die Ertragsent-wicklung haben können, wenn eine geeignete Strategie angewendet wird. Entscheidend ist dabei jedoch, dass sich Investoren auf die ma-teriellen Werttreiber konzentrieren. Aus dem Blickwinkel institutioneller Investoren bleibt darüber hinaus festzuhalten, dass die Kapital-marktforschung bezüglich der Berechnung und Erklärung der wesentlichen Renditetrei-ber von Nachhaltigkeitskonzepten erst noch am Anfang steht und noch weitere belastbare-re Informationen zur Verfügung gestellt wer-den müssen. Aus grundsätzlichen Erwägun-gen, jedoch auch aufgrund dieser Dynamik sollte die weitere Verbreitung nachhaltiger In-vestments auf Basis freiwilliger Marktinitia-tiven erfolgen und nicht politisch vorgegeben werden.

Versicherer nutzen zunehmend Nach-

haltigkeitskonzepte im Anlageprozess.

Die freiwillige Verbreitung

funktioniert.

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Was ist Nachhaltigkeit? 05Was ist Nachhaltigkeit? 05

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Nachhaltigkeit als wesentlicher Bestandteil des VersicherungsgeschäftsDem Versicherungsprinzip liegt historisch der Gedanke von Solidargemeinschaften zugrun-de, die sich gegenseitig in einer Risikogemein-schaft gegen (existenzielle) Risiken absichern – und dies auch über sehr lange Zeiträume. Ökonomische Nachhaltigkeit ist daher per se ein wesentliches Merkmal eines Versicherers. Es findet sich z. B. in vielen Produkten oder in der Form des Arbeitsumfeldes wieder. So zahlen die deutschen Lebensversicherer je-des Jahr rund 80 Milliarden Euro an ihre Kun-dinnen und Kunden aus. Geld, das über lan-ge Zeiträume angespart und im Interesse der Versicherungskunden zur Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite angelegt und ver-waltet wurde. Die Unternehmen tragen da-mit in erheblichem Maße zur Sicherung der Altersversorgung in der Bevölkerung und zur sozio-ökonomischen Stabilität insgesamt bei. Versicherer stellen unverzichtbare Absiche-rungsmöglichkeiten für Berufsunfähigkeit und andere existenzielle Risiken bereit und fördern den Ausbau von Erneuerbaren Energi-en, indem sie versicherungstechnische Exper-tise und innovative Versicherungslösungen anbieten. Darüber hinaus sind Grundsätze gu-ter Unternehmensführung bzw. Governan-ce bereits seit mehreren Jahren ein wesentli-cher Teil in den Prozessen und Prüfungen der Gesellschaften. Auch soziale Aspekte werden berücksichtigt, beispielsweise über Spenden oder indem Unternehmen in soziale Projek-te investieren.

Nachhaltigkeit in der KapitalanlageIm Bereich der internationalen Kapitalanla-gen hat sich zum Thema Nachhaltigkeit das Kürzel „ESG“ verbreitet. ESG steht für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und gute Un-ternehmensführung (Governance). Unter den jeweiligen Oberbegriffen befindet sich eine Vielzahl von Einzelkriterien, die bei einer In-vestitionsentscheidung berücksichtigt werden können.

Nachhaltige Investitionen berücksichtigen zusätzlich zu den bislang gängigen Entschei-dungskriterien der Kapitalanlage (Risiko, Ren-dite, Liquidität und Qualität) ESG-Kriterien in

Was ist Nachhaltigkeit? Die Sicht der AssekuranzSeit einigen Jahren wird in der Finanzwelt vermehrt über Nachhaltigkeit gesprochen. Das Problem dabei: bis heute gibt es keine allgemeingültigen Definitionen für diesen Begriff. Je nach Standpunkt existieren ganz unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Investment nachhaltig ist oder nicht. Diese Unschärfe hat Vorteile, weil sie z. B. unterschiedliche Wertevorstellungen erlaubt und der Diskussion um Nachhaltigkeit Freiräume und Dynamik zur Weiterentwicklung lässt. Aus Sicht institutioneller Investoren ist jedoch nachteilig, dass durch unklare Begrifflichkeiten die Operationalisierbarkeit im Unternehmen erschwert wird.

Versicherer sind bedeutende Finanzierer der EnergiewendeInvestitionen der Erstversicherer in Erneuerbare Energien

Quelle: GDV, 2018

Mrd. €

5

4

3

2

1

02012 2013 2014 2015 2016 2017

0,8

1,62,2

4,55,0 5,1

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Was ist Nachhaltigkeit?06 Was ist Nachhaltigkeit?06

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Dennoch muss eine nachhaltige Kapital-anlage über eine reine risikobasierte ESG-Prü-fung der Kapitalanlagen hinausgehen. Be-reits 1987 definierten die Vereinten Nationen: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwick-lung, die den Bedürfnissen der heutigen Ge-neration entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre ei-genen Bedürfnisse zu befriedigen“. In den letz-ten Jahrzehnten hat sich jedoch gezeigt, dass konkrete Ziele notwendig sind, an denen sich nicht nur Staaten, sondern auch der private Sektor orientieren kann. 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Nachhaltige Agen-da 2030 mit 17 konkreten Zielen – den UN Sus-tainable Development Goals (UN SDGs; siehe Schaubild). Diese Ziele ermöglichen eine ein-heitliche Wegrichtung und Orientierung für Staaten und auch Unternehmen, um eine nach-haltige Entwicklung zu fördern.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der fehlenden allgemeingültigen Definition von Nachhaltigkeit begrüßt die deutsche Versiche-rungswirtschaft ausdrücklich das am 8. März 2018 im Aktionsplan der Europäischen Kom-mission angekündigte Klassifizierungssys-tem, um eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit nachhaltiger Kapitalanlagen zu erreichen.

der Investitionsentscheidung. Die sehr hetero-genen Wertevorstellungen innerhalb der Be-völkerung Deutschlands und noch vielmehr bei Betrachtung der Wertevorstellungen in an-deren Staaten und Kulturen machen klar, dass es keinen allgemeinverbindlichen Wertekanon gibt. Somit ist ein einheitliches Verständnis von nachhaltigen Investitionen nur über einen Materialitätsgedanken möglich und sinnvoll. Bei einer materiellen ESG-Analyse liegt der Fo-kus auf Faktoren, die einen spürbaren Effekt auf das ESG-Risikoprofil und somit auch die finanzielle Performance eines Unternehmens haben können. Dieser Zusammenhang lässt sich exemplarisch anhand eines Beispiels über die Bedeutung der Atomenergie in Deutsch-land und Frankreich illustrieren: Während in Deutschland die Bevölkerung Atomenergie in einem relativ breiten gesellschaftlichen Kon-sens als nicht umweltverträglich ablehnt, wird Atomstrom in Frankreich mehrheitlich als eine umweltfreundliche – weil den CO2-Ausstoß re-duzierende – Alternative zu Kohle- und Gas-kraftwerken gesehen.

Das Risiko eines Atomunfalls aufgrund mangelhafter Sicherheitssysteme oder einer schlechten Unternehmensführung ist dagegen unabhängig von Wertevorstellungen messbar. Eine wertebasierte allgemeingültige Definition für nachhaltige Kapitalanlagen kann es nicht geben, aber über den Materialitätsgedanken ist eine risikobasierte Einordnung nach ESG-Kri-terien in der Kapitalanlage möglich.

Es gibt keinen all-gemeingültigen Wertekanon, ein

einheitliches Ver-ständnis ist daher

nur über einen Materialitäts­

gedanken möglich.

Die UN Sustainable

Development Goals

Quelle: un.org

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4x der Bundeshaushalt 074x der Bundeshaushalt 07

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zu können. Aufgrund der hohen sozialpoliti-schen Bedeutung von Versicherern unterlie-gen die Unternehmen einer Reihe aufsichts-rechtlicher Bestimmungen, die insbesondere im europäischen Aufsichtssystem Solvency II zusammengefasst sind. Für die Kapitalanla-ge besonders wichtig sind hierbei der Grund-satz der unternehmerischen Vorsicht und die allgemeinen Anlagegrundsätze im § 124 VAG. Bei Kapitalanlageentscheidungen achten die Versicherer im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden daher auf die Grundsätze Qualität, Si-cherheit, Rentabilität und Liquidität. Durch die Berücksichtigung der Anlagegrundsätze sollen erkennbar finanziell nachteilige Anla-geentscheidungen möglichst ausgeschlossen werden.

Auch nachhaltige Kapitalanlagen müs-sen diese Anlagegrundsätze erfüllen. So kann z. B. ein Investment in einen Windpark ein fi-nanziell attraktives und sicheres Investment sein, das gleichzeitig auch gut für die Umwelt ist. Genauso gibt es aber auch grüne Inves-titionen, die mit unangemessen hohen Risi-ken verbunden und somit nicht im Interes-se der Kundinnen und Kunden sind. So sind z. B. im Umfeld der Erneuerbaren Energien mittlerweile einige vielversprechende Anbie-ter und Geschäftsmodelle wieder vom Markt verschwunden.

Versicherer gehören zu den größten ins-titutionellen Investoren der Welt. Deut-sche Erstversicherer verfügen über Ka-

pitalanlagen von zusammen 1,35 Billionen Euro (Stand 31.12.2017). Dies entspricht dem Volumen von rund vier deutschen Bundes-haushalten. Jeden Tag legen die Versicherer durchschnittlich rund 1,2 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten an. Das Geld steht aber nicht den Versicherern zur freien Verfügung, sondern gehört in erster Linie den Kundinnen und Kunden, die es den Unternehmen in Form von Beiträgen nur auf Zeit überlassen haben.

Die Interessen der Kundinnen und Kunden stehen im VordergrundEntsprechend sind die Versicherer bei der Anla-ge auch nicht völlig frei, sondern müssen stets darauf achten, dass sie mit den Kundengeldern verantwortungsvoll umgehen, um z. B. garan-tierte Rentenleistungen oder Schadenzahlun-gen jederzeit sicher und vollständig erfüllen

Als Besonderheit steht bei der Kapitalanlage von Versicherern nicht die Renditemaximierung um jeden Preis im Vordergrund, sondern die sichere Erfüllung der Leistungsversprechen gegenüber den Kundinnen und Kunden.

Viel Geld – viel VerantwortungDie Kapitalanlagen der Versicherer sind viermal so groß wie der Bundeshaushalt

Quelle: GDV

329

Mrd. €

Bundes- haushalt 2017

1.351

Kapitalanlagen der Erstversicherer

2017

1.000

500

0

4x der Bundeshaushalt – wie Versicherer investierenDeutsche Erstversicherer verfügen über die sehr hohe Summe von ca. 1.350 Milliarden Euro Kapitalanlagen. Dieses Geld gehört jedoch nicht den Versicherern, sondern den Kundinnen und Kunden. Versicherer müssen diese Kundengelder verantwortungsvoll anlegen, um die vertraglichen Leistungsgarantien zu erfüllen. Das heißt in erster Linie sicher und rentabel. Vermehrt eignen sich dafür auch nachhaltige Kapitalanlagen.

Bei Kapitalanlage-entscheidungen achten Versi-cherer auf Qua-lität, Sicherheit, Rentabilität und Liquidität.

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4x der Bundeshaushalt 08 4x der Bundeshaushalt 08

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grund des Fehlens einer verbindlichen De-finition von Nachhaltigkeit lässt sich bisher jedoch nicht seriös die Frage beantworten, wieviel Prozent der Kapitalanlagen der Ver-sicherer eigentlich nachhaltig investiert sind. Die Unternehmen müssen daher individuel-le Annahmen treffen und eigene wertebasier-te Definitionen aufstellen. Sicher ist, dass die deutschen Versicherer in den vergangenen Jahren vermehrt Expertise in diesem Bereich aufgebaut und ESG-Konzepte in die Kapital-anlage integriert haben. Zunehmend lassen die Unternehmen im Interesse der Leistungs-fähigkeit gegenüber den Versicherungskun-den ökologische und soziale Standards sowie eine Bewertung der Grundsätze der Unterneh-mensführung im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse in ihre Anlageentscheidungs-prozesse einfließen.

Die folgenden Einschätzungen sollen auf-grund der fehlenden allgemeingültigen Defi-nition nur erste Anhaltspunkte für den Stand der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei den Versicherern liefern. Sie basieren auf aktu-ellen unternehmensindividuellen Annahmen und Bewertungen.

Fokus auf langfristige und sichere Kapitalanlagen Versicherungsunternehmen haben aufgrund ihres auf die langfristige Absicherung von Ri-siken ausgerichteten Geschäftsmodells seit jeher ein großes Interesse an ökonomisch nachhaltigen Kapitalanlagen mit stabilen Ka-pitalflüssen. Ein besonderes Merkmal der Le-bensversicherer ist, dass sie ihre Kapitalanla-gen oftmals bis zur Fälligkeit halten, um ihre ebenfalls lang laufenden Verbindlichkeiten er-füllen zu können. Die durchschnittliche Rest-laufzeit der festverzinslichen Kapitalanlagen beträgt aktuell mehr als 13 Jahre. Diese langfris-tige Ausrichtung der Kapitalanlage passt auch gut zu vielen nachhaltigen Infrastrukturpro-jekten mit Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren.

Als Folge der oben beschriebenen Bedin-gungen gliedern sich die Kapitalanlagen der Assekuranz in einen sehr hohen Anteil risi-koarmer und breit diversifizierter Rentenin-vestments bei gleichzeitig nur geringen Tei-len risikoreicherer Anlagen.

Nachhaltige Kapitalanlagen der VersichererESG-Aspekte können die Investitionsentschei-dung der Versicherer sinnvoll erweitern. Auf-

* insbesondere Anleihen öffentlicher und staatsnaher Emittenten und Unternehmensanleihen

Quelle: BaFin, GDV (31.12.2017)

Portfoliostruktur der VersichererKapitalanlagenbestand (Buchwerte) zum 31.12.2017: 1.351 Mrd. Euro

Versicherer sichern lang-

fristige Risiken ab. Infrastruk-

turprojekte mit Laufzeiten

von 20 oder 30 Jahren

passen hervor-ragend zu ihrer

langfristigen Kapitalanlage.

Andere 2,2 %

Immobilien 3,9 %

Beteiligungen 3,8 %

Aktien 5,1 %

Hypotheken 4,6 %

Pfandbriefe 12,7 %

Börsennotierte* Schuldver-schreibungen 18,3 %

über Fonds gehaltene Renten 25,9 %

Darlehen, inkl Tages-, Termin- und Festgelder 18,7 %

Renten 84,9 %

Nachränge und Genussrechte

1,5 %

Andere Renten 3,2 %

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4x der Bundeshaushalt 094x der Bundeshaushalt 09

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Nachhaltigkeit – im Mittelfeld mit Luft nach obenBerücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage institutioneller Investoren

Quelle: Union Investment (2017)

KVG: Kapitalverwaltungsgesellsch. (n = 30)STIF/KIR : Stiftungen/Kirchen (n = 35)VER: Versicherungen (n = 34)

AV/PK: Altersversorger/Pensionskassen (n = 28)GU: Großunternehmen (n = 33)KI: Kreditinstitute (n = 44)

ja nein

64 %

36 %

Gesa

mt

10 %

90 %

KVG

77 %

23 %

STIF

/KIR

35 %

65 %

VER

36 %

64 %

AV/P

K

52 %

48 %

GU

45 %

55 %

KIFakten und Trends zur Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen deutscher Versicherer

→ Ende 2017 hatten deutsche Versicherer mit rund der Hälfte der gesamten Kapitalanla-gen deutscher Erst-VU die Principles for Res-ponsible Investments (PRI) unterzeichnet. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Unter-nehmen, ESG-Aspekte in ihre Analysen und in ihr Portfoliomanagement zu integrieren und von Geschäftspartnern in direktem Dialog den Schutz der Umwelt, die Einhaltung sozialer Standards und gute Unternehmensführung zu verlangen.

→ Mehr als 75 % der Versicherer berücksich-tigen aktuell bereits ESG-Faktoren bei der Kapitalanlage.

→ Neben Negativlisten werden von den Versi-cherungsunternehmen in der Kapitalanlage zunehmend ESG-Konzepte wie Positivlisten, Best in Class-Konzepte oder Engagement-An-sätze angewendet – häufig auch in Kombina-tion (siehe Seite 18).

→ Bei der Anwendung von ESG-Konzepten be-rücksichtigen Versicherer die Faktoren Um-welt, Soziales und gute Unternehmensfüh-rung (ESG) gleichermaßen, d. h. es findet in der Regel keine deutliche Bevorzugung ei-nes Faktors statt. Im Interesse eines mög-lichst weit reichenden und flexiblen Ansat-zes ist aus Unternehmenssicht die gesamt-hafte Betrachtung von ESG einer einseitigen Konzentration auf Umweltbelange bzw. Kli-maschutz vorzuziehen.

→ Rund 90 % der Versicherer wollen in Zukunft Nachhaltigkeits aspekte verstärkt in der Kapi-talanlage berücksichtigen.

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Der Aktionsplan der EU-Kommission10 Der Aktionsplan der EU-Kommission10

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Der Aktionsplan der EU-Kommission – alles im grünen Bereich?Ende Januar 2018 hat eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) einen Bericht vorgelegt, in dem weitreichende Empfehlungen für eine nachhaltigere Finanzierung der Europäischen Wirtschaft unterbreitet werden. Seit dem ist viel passiert, bereits Ende Mai wurden in Brüssel erste Legislativvorschläge vorgelegt.

Diese Empfehlungen der HLEG wurden von der Europäischen Kommission in einem am 8. März 2018 vorgelegten Aktionsplan zu wesentlichen

Teilen aufgegriffen. Der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigen Wirtschaftens in der Europä-ischen Union. Am 24. Mai 2018 hat die EU-Kommis-sion bereits erste Legislativvorschläge zu verschie-denen Maßnahmen aus dem Aktionsplan veröffent-licht. Mit der nachfolgenden Positionierung möchte die Versicherungswirtschaft einen konstruktiven Bei-trag zur aktuellen Debatte leisten und die im Aktions-plan genannten Vorhaben aus Sicht der Assekuranz – eine der größten institutionellen Investorengruppen in Deutschland – einordnen.

1  Etablierung eines Klassifizierung-systems für nachhaltige Aktivitäten

→ Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Etablierung eines Klassifizierungssystems. Eine geeignete prinzipi-enbasierte Umsetzung kann die Transparenz bei Defi-nitionen verbessern.

→ Ein ganzheitlicher Ansatz zu ESG ist einer einsei-tigen Konzentration auf Umwelt oder Klimaschutz vorzuziehen.

→ Der Vorschlag vom 24. Mai 2018 bietet eine erste Grundlage für eine umweltbezogene Einordnung von Corporate-Anlagen.

2  Setzung von Standards und Labels für „grüne“ Finanzprodukte

→ Wir begrüßen eine Standardsetzung für Green Bonds. → Eine parallele Entwicklung auch von Standards für

Social-Bonds, Social-Impact-Bonds oder SDG-Bonds ist aus Diversifikationsgründen wünschenswert.

3  Förderung von Investitionen in nachhaltige Infrastruktur - projekte

→ Wir unterstützen eine stärkere Beratung und tech-nische Unterstützung für Investitionen in nachhaltige Infrastruktur -Projekte.

→ Durch die bessere Einbeziehung von privaten Kapital-gebern könnte deutlich mehr Kapital in nachhaltige Pro-jekte allokiert werden.

→ Förderinstitute sollten bei der Marktentwicklung le-diglich unterstützen, nicht ein Haupt akteur im Markt sein.

4  Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Finanz-beratung (IDD, MiFID)

→ Sofern Kunden bei der Analyse ihrer Anlageziele die Berücksichtigung von ESG-Aspekten wünschen, muss dies in der Empfehlung bereits nach geltendem Recht berücksichtigt werden.

→ Zu dem Vorschlag vom 24. Mai 2018 ist festzu halten, dass eine ausdrückliche Pflicht zur Ein beziehung der Nachhaltigkeit in die Geeignetheitsprüfung von Produk-ten erst erwogen werden sollte, wenn eine Taxonomie etabliert ist.

5  Entwicklung von Nachhaltigkeits-Benchmarks

→ Der Vorschlag vom 24. Mai 2018 bezieht sich ledig-lich auf CO2-Benchmarks. Bei weiterer Entwicklung von Benchmarks sollte ein breiter ESG-Ansatz verfolgt werden.

→ Unternehmen sollten frei in der Auswahl der Nach-haltigkeitsindizes sein.

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Der Aktionsplan der EU-Kommission 11Der Aktionsplan der EU-Kommission 11

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6  Bessere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Ratings und Marktresearch

→ Bei der Anpassung der Ratingkriterien darf die Aus-sagekraft von externen Kreditratings hinsichtlich des Ausfall risikos von Emittent oder Instrument nicht ge-schwächt werden.

→ Ratingagenturen und ESG-Research-Provider soll-ten grundsätzlich individuelle Ansätze verfolgen kön-nen. Wettbewerb fördert Dynamik und Innovations-kraft bei der Fortentwicklung der ESG-Faktoren. Un-abhängig davon ist eine Untersuchung der Methoden und der Unabhängigkeit von ESG-Research-Providern zu begrüßen, um die Vergleichbarkeit der Bewertun-gen zu verbessern.

7  Klarstellung zu Pflichten institutioneller Investoren

→ Nachhaltigkeitsaspekte, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf Sicherheit, Rentabilität oder Liquidi-tät der Kapital anlagen haben, müssen unter Solvency II im PPP bereits heute berücksichtigt werden.

→ Eine Sensibilisierung für ESG-Risiken im Risikoma-nagement ist sinnvoll.

→ Die unternehmensindividuelle Anlage- und Entschei-dungsfreiheit muss gewahrt bleiben.

8  Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in aufsichtsrecht lichen Anforderungen

→ Keine Verwässerung von Solvency II als risikobasier-tem System.

→ Pauschale Eigenmittelerleichterungen oder Kapitalzu-schläge für bestimmte Investments sieht die Versiche-rungswirtschaft als nicht geeignet an, um nachhaltige Finanzierungen risikogerecht zu fördern.

9  Stärkung der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung und Bilanzierungsregeln

→ Eine erweiterte Nachhaltigkeitsbericht erstattung be-deutet erheblichen Mehr aufwand.

→ Bevor neue Berichtspflichten eingeführt werden, soll-ten zunächst Erfahrungen mit den von Unternehmen neu umzusetzenden Anforderungen gesammelt werden.

10  Förderung von nachhaltigen Grund-sätzen zur Unterneh mensführung und Dämpfung von Kurzfristigkeit an den Kapitalmärkten

→ Versicherer sind aufgrund ihres Geschäftsmodells naturgemäß auf Stabilität ausgerichtete, langfristige Kapitalanleger.

→ Die Vorschläge von EIOPA zum Solvency II-Review setzen teilweise Anreize gegen langlaufende Verpflich-tungen und damit gegen langfristige Kapitalanlagen.

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Im Fokus12 Im Fokus12

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Jedes Unternehmen hat eine Verantwortung

Unternehmerische Verantwortung (auch Cor-porate Responsibility bzw. Corporate Social Re-sponsibility) beschreibt den freiwilligen Bei-trag von Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forde-rungen hinausgeht. Verantwortliches Handeln kann sich auf die Kernfelder der Geschäftstä-tigkeit – wie z. B. die Kapitalanlagen –, ökolo-gisch relevante Aspekte sowie die Beziehungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Austausch mit relevanten Anspruchsgrup-pen beziehen. Versicherer sind häufig nicht mehr nur in ihrem Ursprungsland tätig, son-dern betreiben ihr Geschäft weltweit. In einem solchen nicht einheitlich regulierten Umfeld bekommt die unternehmerische Verantwor-tung eine besondere Bedeutung. Die Unterneh-mensleitung entscheidet über die Ausrichtung der unternehmerischen Verantwortung.

Versicherungen dienen grundsätzlich dazu, die finanziellen Auswirkungen von Schä-den auszugleichen, zumindest aber zu begren-zen, so dass keine existentiellen Sorgen entste-hen. Somit war die Versicherungswirtschaft schon immer im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden auf ökonomische Nachhaltigkeit aus-gerichtet. Ferner spielen soziale Nachhaltig-keitsaspekte wie die Sicherung der Grundbe-dürfnisse und Armutsvermeidung traditionell eine wesentliche Rolle.

Mit der Verabschiedung des Pariser Klima-abkommens und der Agenda 2030 für nach-

haltige Entwicklung haben sich die unter-zeichnenden Staaten erstmals konkrete, all-gemeingültige Ziele gesetzt und damit den Handlungsdruck auf Wirtschaft und Gesell-schaft deutlich erhöht. Nachhaltigkeit ist da-mit eines der großen Themen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund der in den beiden Ab-kommen ausgedrückten umfassenden gesell-schaftlichen Übereinkunft ist es daher nahe-liegend, dass auch die Versicherungsbranche in ihrem unternehmerischen Handeln zuneh-mend Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Dies umfasst auch die Kapitalanlagefunktion.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren res-sourceneffizienten Wirtschaft kommt dem Fi-nanzsektor und hier insbesondere den Versi-cherern als maßgebliche institutionelle In-vestorengruppe eine Schlüsselrolle zu. Ver-sicherer haben eine hohe Bedeutung und entsprechende Verantwortung bei der Um-setzung der in den internationalen Abkom-men und im Aktionsplan der EU-Kommissi-on formulierten Ziele.

Unternehmen, die sich gegenüber der Ge-sellschaft als verantwortlich verstehen, be-ziehen bereits aus positiven Effekten für ihre Umwelt eine Motivation für ihre Tätigkeit. Die Wahrnehmung der unternehmerischen Ver-antwortung in diesem Kontext ist jedoch nicht

Im Fokus – warum die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage wichtig istDie Einführung neuer Prozesse oder Verhaltensweisen stößt häufig zunächst einmal auf Widerstand. Denn solche Veränderungen bedeuten für die Unternehmen einen zum Teil erheblichen Aufwand, dem zur Rechtfertigung ein konkreter Nutzen gegenüber stehen muss. Für die Entscheidung eines Versicherers, Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage zu berücksichtigen, können verschiedene unternehmensinterne oder externe Gründe ausschlaggebend sein. In den folgenden Abschnitten sollen aus Sicht der Versicherungswirtschaft einige zentrale Motivationen dargestellt werden.

Die Unterneh-mensleitung

entscheidet über die Ausrichtung

der unterneh-merischen

Verantwortung.

Es gibt viele gute Gründe, warum Versicherer Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage berücksichtigen.

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Im Fokus 13Im Fokus 13

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gesellschaftliche Inte-ressen auch durch nicht

staatlich organisierte Interessenver-bände öffentlich adressiert. Neben diesen ge-samtgesellschaftlichen Erwartungen an die Politik – allen Aspekten der Nachhaltigkeit ge-recht zu werden – werden auch Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln aufgefordert. So sind Großanleger wie Versicherer oder Pen-sionskassen angehalten, ihre Kapitalanlagen auf ESG-Kritierien hin zu überprüfen.

Den gesellschaftlichen Wandel und die damit verbundene Forderung nach mehr Nachhaltigkeit nehmen Versicherungsun-ternehmen auch unmittelbar im Dialog mit ihren Kundinnen und Kunden wahr. Durch das wachsende Nachhaltigkeitsbewusstsein der Versicherungskunden fordern diese mit ihren Entscheidungen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten stärker ein. Kundinnen und Kunden interessieren sich dabei nicht nur für Nachhaltigkeit des Versi-cherungsunternehmens selbst, sondern wün-schen sich auch die Einhaltung bestimmter ESG-Kriterien oder nachhaltige Kapitalanla-geprodukte im Produktspektrum der Asseku-ranz. Das besondere Interesse von Firmen-kunden an Nachhaltigkeitsfragen kann sich daraus ergeben, dass diese wiederum ihren eigenen Kundinnen und Kunden verpflich-tet sind, und deshalb ESG-Aspekte in ihrem Geschäftsablauf berücksichtigen.

nur als gesellschaftli-che Verpflichtung, son-dern darüber hinaus auch als Chan-ce für das einzelne Unternehmen zu verste-hen. Die systematische Integration von Nach-haltigkeit in die Kapitalanlage kann vor dem Hintergrund einer zunehmend sensibilisier-ten Öffentlichkeit im Wettbewerb durchaus einen Erfolgsfaktor darstellen – insbesonde-re, wenn es gelingt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Investments mit weiterhin attraktiven Renditen in Einklang zu bringen.

Eine gelebte unternehmerische Verant-wortung kann dazu beitragen, die gesellschaft-lichen Erwartungen an die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu erfüllen. Geschäftspo-litik und Außendarstellung eines Versiche-rungsunternehmens sind hierauf abzustim-men. Unternehmensinteressen und unter-nehmerische Verantwortung sind keine Ge-genspieler, sondern sich ergänzende Faktoren.

Wir sind nicht allein – Erwartungen der Anderen

Die Themen Umweltschutz, Soziales und gute Unternehmensführung gewinnen seit vielen Jahren deutlich an gesellschaftlicher Bedeu-tung und finden sich zunehmend auch auf politischer Ebene wieder. Zudem werden durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage kann in der Öf-fentlichkeit und im Wettbewerb einen Erfolgsfak-tor darstellen – besonders wenn es gelingt, nach-haltige Investiti-onen mit attrak-tiven Renditen zu verbinden.

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Im Fokus14 Im Fokus14

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weniger Augenblicke. Besonders in der heuti-gen multimedialen Welt mit unbegrenztem Informationszugang ist die Reputation daher besonders kostbar und schützenswert. Durch die hohe Dichte im Versicherungsmarkt und den vorherrschenden Verdrängungswettbe-werb stellt die Reputation für die Unterneh-men der Versicherungsbranche zum einen eine Chance, zum anderen aber auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.

Reputation und Nachhaltigkeit stehen in engem Zusammenhang. Ist das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen in allen drei ESG-Ausprägungen verankert, wird dadurch ein wichtiger Grundstein im Rahmen des Reputations-Risikomanagements gelegt. Die meisten Reputationsschäden von Unterneh-men sind auf Skandale als Folge nicht nach-haltigen Verhaltens zurückzuführen. Darun-ter fallen zum Beispiel die Nichtbefolgung von Gesetzen und Vorschriften, unlautere Geschäftspraktiken, fragwürdige Arbeitsbe-dingungen oder die Verursachung von Um-weltschäden. Dabei kann jedoch nicht nur ei-genes Fehlverhalten zu einem Reputations-schaden führen, sondern auch die Unterhal-tung einer Geschäftsbeziehung mit anderen

Neben den Versicherungskunden erwarten zudem häufig die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass ihr Unternehmen bereit ist, gesellschaftliche Verantwortung zu über-nehmen und Unternehmensentscheidungen unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien zu treffen. Dazu kann z. B. gehören, die Kapi-talanlage so zu betreiben, dass neben den wirt-schaftlichen und aufsichtsrechtlichen Anfor-derungen auch ökologische und soziale Aspek-te angemessene Beachtung finden.

In ihrer gesellschaftlichen Verantwor-tung stehen Versicherer nicht nur als Risiko-träger in einer zentralen Position, sie haben auch mit ihren Kapitalanlageentscheidun-gen maßgeblichen Einfluss auf das weltwei-te nachhaltige Wirtschaften.

Das eigene Ansehen hat einen Wert

Eine positive Reputation ist der bedeutendste immaterielle Vermögenswert eines Unterneh-mens und ausschlaggebend für dessen Wert und zukünftigen Geschäftserfolg. Während der Aufbau eines guten Rufs Jahrzehnte dau-ern kann, erfolgt der Verfall oftmals innerhalb

Es geht nicht nur um die

Vermeidung von Reputationsri-siken, sondern

auch um das Er-kennen, Steuern

und Überwachen dieser Risiken im

Unternehmen.

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Im Fokus 15Im Fokus 15

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winnt zunehmend an Bedeutung für dessen Reputation.

Am Ende zählen Zahlen – ohne Rendite ist alles nichts

Die Berücksichtigung von ESG-Aspekten hat Einfluss auf das Rendite-Risiko-Profil von Ka-pitalanlagen. Dabei können bestimmte Nach-haltigkeitsaspekte wesentliche finanzielle Auswirkungen haben, andere sind nicht un-mittelbar finanziell relevant, werden aber als zusätzliches Selektionsmerkmal in die Anlage-entscheidung einbezogen. Die Höhe des Ein-flusses hängt stark von Art und Umfang ab, wie ESG-Kriterien in den Investmentprozess integriert werden.

Auf der Risikoseite können Investitio-nen in ESG-konforme Anlagen zur Vermei-dung oder Verringerung von Groß-, Extrem- bzw. singulären Risiken beitragen. Staaten, Unternehmen oder Einrichtungen, die in der öffentlichen Meinung in Misskredit fallen und nicht nachhaltig wirtschaften, unterlie-gen häufig Mittelabflüssen und somit Wert-verlusten. Grundsätzlich sollte dies bereits in der klassischen Finanzanalyse der Investo-ren berücksichtigt werden. Auch sind Nach-haltigkeitsaspekte, die wesentliche finanzi-elle Auswirkungen auf die Sicherheit, Ren-tabilität, Liquidität oder Qualität der Kapital-anlagen haben, bereits unter Solvency II im Rahmen des Grundsatzes der unternehme-rischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) zu würdigen. Um die Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken zu verbes-sern, ist eine Sensibilisierung für ESG-Risi-ken und ein diesbezüglicher Auf- bzw. Aus-bau der Expertise im Bereich Nachhaltigkeit sinnvoll. Die ESG-Analyse kann zusätzliche Informationen zum systematischen Risiko von Unternehmen liefern und so das Rendite- Risiko-Profil eines Portfolios verbessern. Eine Konzentration auf materielle ESG-Kriterien ist hierbei aber entscheidend. Um das Know-how im Markt zu verbreitern und den Prozess voranzutreiben, könnten z. B. branchenweite Workshops geeignet sein.

Weiterhin können klimabezogene Risi-ken für das Gesamtunternehmen durch eine entsprechende Selektion bzw. den Ausschluss

Unternehmen. Auch die Investition in Unter-nehmen, denen nicht nachhaltiges Verhalten nachgesagt wird, kann die Reputation eines Versicherungsunternehmens gefährden. Wei-ter kann es für Unternehmen aus Arbeitgeber-sicht sinnvoll sein, ESG-Kriterien zu berück-sichtigen. Dies dürfte insbesondere für Sozial- und Governance-Kriterien gelten.

Negative Effekte eines materialisierten Reputationsrisikos können sich zum Bei-spiel in abschmelzenden Neubeiträgen, er-höhtem Storno, einer Abkehr von Investoren oder einem Einbruch beim Firmenkundenge-schäft in der betrieblichen Altersvorsorge zei-gen oder auch negativ auf die Mitarbeitersu-che auswirken.

In der Auseinandersetzung mit dem The-ma Nachhaltigkeit hat ein Unternehmen die Chance, sich zu den einzelnen Themen inner-halb seiner Nachhaltigkeitsstrategie aktiv zu positionieren. Dabei sollte es nicht nur um eine mögliche Vermeidung von Reputationsrisiken gehen, sondern auch um das Erkennen, Steu-ern und Überwachen dieser Risiken im Unter-nehmen. Insbesondere ein unternehmenswei-ter Abgleich über die Entwicklung der einzel-nen Maßnahmen und Zielsetzungen ermög-licht eine zeitnahe Identifikation und damit auch die Verringerung von Reputationsrisiken.

Beim Thema Nachhaltigkeit wird der Fo-kus nicht nur von den Medien und der Po-litik, sondern von allen Anspruchsgruppen zunehmend auf die Kapitalanlage gerichtet. Mittlerweile wird vielfach erwartet, dass die Kapitalanlage der Versicherer einen erhebli-chen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft leistet. Aufgrund der gro-ßen Volumina in der Kapitalanlage der Ver-sicherungsbranche ist dieser Bereich unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als wesent-lich zu bewerten. Die Anfragen von Kundin-nen und Kunden, Medien, Politik oder Eigen-tümern und Aufsichtsräten zu der Nachhal-tigkeit ihrer Kapitalanlage häufen sich in der Versicherungsbranche.

Die Versicherer werden sich daher mehr und mehr mit dem Thema Nachhaltigkeit in allen Unternehmensbereichen, insbesonde-re auch in der Kapitalanlage auseinanderset-zen. Die bewusste Entscheidung, wem ein Versicherungsunternehmen die Gelder sei-ner Kundinnen und Kunden anvertraut, ge-

Die ESG-Analyse kann zusätzliche Informationen zum systemati-schen Risiko von Unternehmen liefern und so das Rendite-Risiko- Profil verbessern.

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Im Fokus16 Im Fokus16

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risiko erhöht und unter Umständen volkswirt-schaftlich unerwünschte Allokationseffekte auslösen würde.

Inwieweit ESG-Kriterien in einem Zusam-menhang mit der finanziellen Entwicklung von Unternehmen stehen und dadurch die Rendite eines Portfolios beeinflussen, wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Eine große Zahl wissenschaftlicher Untersuchun-gen zeigt keine signifikanten systematischen Renditevor- oder -nachteile von nach ESG-Kri-terien ausgewählten Kapitalanlagen. Die Er-gebnisse sind aber stark vom Studiendesign und dem gewählten Ansatz abhängig. Grund-sätzlich gilt: Je weniger Ausschluss- und Posi-tivkriterien sowie Best-in-Class-Konzepte mit Einschränkungen des Investmentuniversums verbunden sind und je besser materielle ren-dite- und risikorelevante ESG-Kriterien iden-tifiziert werden, desto eher kann eine wettbe-werbsfähige, risikoadjustierte Rendite oder gar eine Renditeverbesserung nachhaltiger Investments erreicht werden. Der GDV hat zur Beurteilung der Ertragseffekte von nach ESG-Kriterien ausgewählten Kapitalanlagen aktuelle Studien und Metaanalysen ausgewer-tet (siehe Kasten S. 17).

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien erzeugt je nach Ausgestaltung nicht zu ver-nachlässigende Aufwände und Kosten in den Unternehmen. Neben monetären Aufwänden für die Einbeziehung von Dienstleistungen professioneller ESG-Research-Provider sind hierfür auch angemessene unternehmens-interne Prozesse notwendig, beispielsweise für die Beurteilung und Überwachung der Kriterien, den Kauf bzw. Verkauf von konfor-men bzw. nicht-konformen Anlagen oder die Berichterstattung. Hinzu kommt, dass nach aktueller Einschätzung der Versicherer noch nicht ausreichend Daten und Research vor-handen sind, um ESG-Kriterien in der Kapital-anlage adäquat berücksichtigen zu können.

Insgesamt lässt sich festhalten: Die Erzie-lung einer wettbewerbsfähigen risikoadjus-tierten Rendite und die Berücksichtigung von ESG-Standards sind grundsätzlich gut mitein-ander vereinbar.

von diesbezüglich anfälligen Unternehmen reduziert werden. Dies kann für Versicherer hilfreich sein, die beispielsweise auch im Ver-sicherungsbestand eine hohe Abhängigkeit von Wetter und Klima haben. Die Korrelation von Kapitalanlage und Versicherungstechnik wird dadurch verringert, die Stabilität der Be-triebsergebnisse erhöht.

Bei den verfolgten ESG-Ansätzen ist risi-koseitig zu bedenken, dass sich insbesonde-re durch den Ausschluss von Emittenten das Universum möglicher Anlagen verkleinert. Analog hierzu werden Positivlisten nur aus vergleichsweise wenigen Emittenten beste-hen, sofern zu strenge Kriterien bei der Aus-wahl herangezogen werden. Beides kann zu einer geringeren Diversifikation führen, was die Rentabilitäts-, Sicherheits- und Liquidi-tätsziele sowie statistische Risikomaße in der Kapitalanlage beeinflusst. Dieser Zusammen-hang ist aufgrund der absoluten und relativen Höhe der Kapitalanlagen besonders für Versi-cherungsunternehmen relevant. Ausschluss- und Positivlisten sowie Best in Class-Kon-zepte müssen daher die unternehmensindi-viduell zu definierenden Wertvorstellungen widerspiegeln, bei denen die Interessen der Stakeholder zu berücksichtigen sind. Anhand dieser Beurteilung muss zwischen dem Um-fang der anzuwendenden ESG-Kriterien und dem Einfluss auf das Portfolio abgewogen werden. Eine gesetzliche Pflicht, bestimmte Kriterien anzuwenden, wäre daher nicht ziel-führend. Insbesondere könnte diese zu Her-denverhalten führen, welches das Anlage -

Gründe, warum ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage keine Berücksichtigung findenFehlen von Daten und Research

Bedeutung ist ... hoch mittel gering keine k. A.

Quelle: GDV, Unternehmensangaben, 2018

23 %

28 %

34 %

9 %

6 %

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Im Fokus 17Im Fokus 17

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Versicherer müssen die aufsichtsrechtlichen Anlage-grundsätze Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qua-lität auf Ebene des Gesamtportfolios erfüllen. Es stellt sich die Frage, ob nachhaltiges Investieren im Einklang mit diesen Grundsätzen steht. Zu diesem Zweck wurden vom GDV vorhandene Studien und Metaanalysen zur Ertragsentwicklung von nach ESG-Kriterien ausgewähl-ten Kapitalanlagen analysiert. Die Auswertung dieser Untersuchungen hat ergeben, dass die Renditewirkung nachhaltiger Investments nicht eindeutig ist. Es kann aber ein positiver Zusammenhang mit der Ertragsent-wicklung festgestellt werden, wenn die richtige Strate-gie angewendet wird. Entscheidend ist dabei, dass sich

Investoren auf die materiellen Werttreiber konzentrie-ren. Eine falsche Strategie kann dagegen zu deutlichen Ertragseinbußen und höheren Portfoliorisiken führen.

Es hat sich herausgestellt, dass die Kapitalmarkt-forschung bezüglich der Berechnung und Erklärung der Rendite von Portfolios, die mit Nachhaltigkeitsansätzen gemanagt werden, erst am Anfang steht und den In-vestoren noch bessere und belastbarere Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten. Aus grundsätzli-chen Erwägungen, jedoch auch aufgrund dieser Dyna-mik sollte die weitere Verbreitung nachhaltiger Invest-ments zwar gefördert werden, aber auch weiterhin auf Basis freiwilliger Marktinitiativen erfolgen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind im Einzelnen:

→ Auch wenn der Großteil der Studien neutrale oder ge-mischte Ergebnisse liefert, kann sich die Berücksichti-gung von ESG-Kritieren im Investmentprozess positiv auf den Ertrag bzw. die risikoadjustierten Erträge der Portfolios auswirken.

→ Dabei ist die Auswahl einer geeigneten Strategie und hier insbesondere die Fokussierung auf die materi-ellen Werttreiber der entscheidende Erfolgsfak-tor für die Implementierung von ESG-Strategien: Stu-dien haben materielle Werttreiber u. a. im Hinblick auf ESG­Faktoren, Regionen und Branchen identifiziert (z. B. Energieeffizienz oder die Lebenszyklusbetrachtung von Produkten und Dienstleistungen). Der ESG-Faktor „Go-vernance“ hat die höchste Materialität und ist damit ge-nerell ein wesentlicher Werttreiber.

→ Eine deutliche Einschränkung des Anlageuniver-sums führt zu geringerem Ertrag und einer verschlech-terten Diversifikation. Allerdings sind die Studienergeb-nisse stark von Definition und Umfang der Einschrän-kung abhängig.

→ ESG­Kriterien können einen positiven Einfluss auf das Risikomanagement bzw. die Reduktion von extremen Verlusten (tail risks) haben: Die ESG-Analyse liefert zu-sätzliche Informationen zum systematischen Risiko von Unternehmen, die über reine Finanzkennzahlen hinaus-gehen. Ein vollständigeres Risikobild kann das Rendite- Risiko­Profil verbessern.

→ ESG-Kriterien können Smart-Beta-Strategien, d. h. die Unterstützung bei der Vereinnahmung von Risiko-prämien und Verbesserung des Risikomanagements, er-gänzen. Eine Konzentration auf materielle ESG-Kriterien ist entscheidend.

→ Die Renditetreiber nachhaltiger Investments sind noch nicht ausreichend erforscht:

– Hohe Korrelationen zwischen ESG-Kriterien und dem Portfolioertrag sind kein Beweis für Kausali täten bzw. Ursachen- und Wirkungszusammenhänge.

– Bisherige Studien konzentrieren sich hauptsächlich auf Aktieninvestments und sind daher für Versicherer mit ihren auf festverzinslichen Wertpapieren fokus-sierten Anlageportfolios nur bedingt aussagekräftig.

– Die Kosten der Implementierung und laufenden ESG­Analyse werden häufig nicht explizit berücksichtigt.

– Es fehlen noch tiefergehende wissenschaftliche Stu-dien, die sich mit den materiellen Werttreibern von nachhaltigen Investments beschäftigen und den Ein-fluss auf den langfristigen Ertrag hinreichend deutlich definieren.

→ Weitere Informationen auf gdv.de: Analyse zur Er-tragsentwicklung nachhaltiger Investments

Analyse zur Ertragsentwicklung nachhaltiger Investments

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien18 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien18

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Die Anwendbarkeit der im Folgenden auf-geführten Umsetzungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung von ESG-Krite-

rien in der Kapitalanlage variiert je nach An-lagetyp. Handelt es sich um direkt getätigte Investitionen, so ist die Anwendbarkeit in der Regel uneingeschränkt möglich. Bei der Um-setzung sind je nach Anlageklasse jedoch oft-mals Besonderheiten zu berücksichtigen. So können beispielsweise Immobilieninvestiti-onen über eine Projektentwicklung realisiert werden. Hierbei können nachhaltige Aspekte bei der Planungsphase, anlässlich der Beauf-tragung des ausführenden Unternehmens, der Bauphase oder später während der Betriebs-phase des Gebäudes berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es für Direktinvestitio-nen in Immobilien eine Vielzahl spezifischer nationaler und internationaler Standards, die jeweils unterschiedliche Nachhaltigkeitsas-pekte berücksichtigen.

Bei indirekten Investitionen muss eben-falls zwischen den unterschiedlichen Fonds-anlagen differenziert werden: Während ein Versicherer bei der Anlage in einem Spezial-fonds über die Leitlinien und den Anlageaus-schuss auf die Kapitalanlage im Fonds wesent-lichen Einfluss hat, können die unten aufge-führten Umsetzungsmöglichkeiten bei Pu-blikumsfonds, Exchange Traded Funds oder auch Private Equity-Fonds nicht ohne Weite-res implementiert werden. Werden Investi-tionen in Fondsprodukte getätigt, so besteht die Möglichkeit, ESG-Kriterien in die Aus-wahl des Fondsmanagers und des konkre-

ten Produktes einfließen zu lassen. Beispiels-weise bieten zahlreiche Fondsmanager Pub-likumsfonds an, welche geächtete Waffen-systeme ausschließen. Nach Investition hat der Investor jedoch keine Möglichkeit mehr, Einfluss auf die Investmentstrategie zu neh-men. Im Fall von Finanzinstrumenten, wel-che auf großen Börsenindizes basieren (z. B. Ex change Traded Funds oder Index-Derivate), ist die Anwendbarkeit von ESG-Kriterien in der Regel nicht möglich bzw. praktikabel. Zwar kann man grundsätzlich ESG-Kriterien auch bei der Auswahl von einigen Indizes berück-sichtigen, allerdings spielen ESG-Aspekte bei der Konstruktion der wichtigen und liquiden Indizes keine Rolle. Das Angebot an liquiden Indizes ist sehr gering und somit häufig nicht angemessen für die Anlageerfordernisse eines institutionellen Investors.

Für den Fall, dass eine Durchsicht auf die Einzelanlagen im Fonds besteht, kann unter Umständen die Definition von Schwellenwer-ten dabei helfen, ESG-Faktoren auch bei in-direkt getätigten Investitionen angemessen zu berücksichtigen. Zum Beispiel könnte der Versicherer festlegen, dass Investitionen in kontroverse Anlagen im Rahmen eines Fonds nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Fondsvermögens toleriert werden.

Viele Wege führen nach Rom – Ansätze zur Berücksichtigung von NachhaltigkeitskriterienGenau so wenig wie es bisher eine allgemeingültige Definition von Nachhaltigkeit gibt, gibt es bisher auch noch keinen Standard bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Aspekten in der Kapitalanlage. Stattdessen kann ein Unternehmen zwischen verschiedenen Ansätzen wählen und diese auch kombinieren. In den folgenden Abschnitten werden die allgemein gebräuchlichen Ansätze kurz dargestellt und anhand von Beispielen erläutert. Ferner zeigen wir die Herausforderungen bei der Umsetzung auf, wie z. B. bei der Berücksichtigung von indirekten Investitionen über Fonds oder Indizes.

Welcher der Ansätze zur

Berücksichtigung von ESG-

Aspekten in der Kapitalanlage

sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen

Anlagetyp ab.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-kriterien im Unternehmen kann über verschiedene Ansätze erreicht werden.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 19Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 19

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Die Produkte der fondsgebundenen Le-bensversicherung stellen einen gesondert zu betrachtenden Fall dar: Hier kann der Kunde nach seinen Präferenzen aus einer üblicher-weise aus Publikumsfonds bestehenden Fonds - palette auswählen. Die Anlageentscheidung wie auch das Anlagerisiko liegt allein bei den Kundinnen und Kunden. Der Versicherer hat hier die Möglichkeit, explizite Nachhaltig-keitsfonds in seiner Fondspalette zu führen.

Zur Implementierung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage besteht die Möglichkeit, die Dienstleistungen und Produkte von mitt-lerweile etablierten externen ESG-Research- Providern zu nutzen, die sich auf die Ana-lyse von Nachhaltigkeitsaspekten speziali-siert haben. Die in diesem Zusammenhang

angebotenen Dienstleistungen und Produk-te reichen von Nachhaltigkeitsanalysen und -bewertungen einzelner Unternehmen und Länder bis hin zur Entwicklung ganzheitli-cher individueller Anlagestrategien. Darüber hinaus unternehmen mittlerweile auch die wichtigsten Index-Anbieter sowie einige Ra-tingagenturen große Anstrengungen, um die-sen Markt zu bearbeiten und die konventio-nellen ESG-Analysen mit weiteren Aspekten anzureichern. Eine gewisse Standardisierung ist in diesem Bereich wünschenswert, da be-stehende ESG-Bewertungen aufgrund vonei-nander abweichender Methoden aus Investo-rensicht oft nur schwer oder sogar kaum mit-einander vergleichbar sind.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien20 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien20

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Ausschlusslisten

Bei der Anwendung von Ausschlusskriteri-en soll über die Erstellung einer Einzeltitellis-te die Kapitalanlage in bestimmte Unterneh-men und/oder Staaten vermieden werden. Der Ausschluss erfolgt anhand zuvor festgelegter Kriterien. Die dafür erforderliche Analyse des Anlageuniversums kann vom Unternehmen selbst oder mit Hilfe von spezialisierten An-bietern (z. B. ESG-Research-Providern) erfol-gen. Damit können zusätzlich zu den gene-rellen Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung ein-zelne spezifische, ethische oder moralische An-lagekriterien definiert und im Anlageprozess berücksichtigt werden. Diese können sich so-wohl auf individuelle als auch auf gesellschaft-liche Problemstellungen beziehen.

Die festgelegten Ausschlusskriterien sol-len ethisch/moralisch-kontroverses Verhalten verhindern und helfen Reputationsrisiken zu verringern. Die Bandbreite möglicher Aus-schlusskriterien ist groß und von Unterneh-men zu Unternehmen individuell verschie-den. Solche Ausschlusskriterien können die auf Materialitätsaspekte bezogenen ESG-Kon-zepte sinnvoll ergänzen. Eine deutliche Ein-schränkung des Anlageuniversums durch eine Anhäufung von Ausschlusskriterien kann al-lerdings zu negativen Ertrags- und Diversifi-kationseffekten führen.

Die Anwendung von Ausschlusskriterien auf unternehmensbezogenen Anlageinstru-menten wie Aktien oder Unternehmensanlei-hen kann in der Regel relativ problemlos umge-setzt werden. Bei der Konzeption muss der Ver-sicherer entscheiden, inwiefern auch Mutter-, Schwester- und Tochterunternehmen identifi-zierter Unternehmen von einem Ausschluss be-troffen sind und welche Schwellenwerte (Um-satzgrenzen) für einen Ausschluss gelten sollen.

Unverbindliches Beispiel für einen Ausschluss der Kapitalanlage in Hersteller geächteter oder international verbotener WaffensystemeNachfolgend stellen wir ein Beispiel dar, wie ein Versicherer in seinen Leitlinien für die Kapital-anlage z. B. die Investition in Hersteller geächte-

ter oder international verbotener Waffensysteme ausschließen könnte. Das Beispiel ist unverbind-lich. Den Unternehmen steht es frei, sich abwei-chende Leitlinien zu geben. Diese Hinweise gel-ten auch für alle folgenden Beispiele.

Ausschluss von Herstellern geächteter WaffensystemeDer Versicherer verpflichtet sich, direkte oder in-direkte Anlagen in Aktien, Aktienderivate, Un-ternehmensanleihen und Darlehen von bzw. an Unternehmen zu unterlassen, welche nach den unten genannten Konventionen verbotene oder geächtete Waffensysteme oder Schlüsselkompo-nenten herstellen:

→ Biowaffenkonvention (1972) → Chemiewaffenkonvention (1992) → Ottawa-Konvention gegen Anti-Personen-minen (1997)

→ Oslo-Konvention gegen Streubomben (2008)

Die aufgeführten Abkommen wurden von mehr als 100 Staaten unterzeichnet, darunter der Bun-desrepublik Deutschland, und verbieten den Ge-brauch, die Lagerung, die Produktion und den Handel mit sowie den Transport von den aufge-führten Waffensystemen und Schlüsselkompo-nenten von solchen Waffensystemen. Die Kauf-verbote werden in den internen Anlagekatalog des Versicherers aufgenommen.

AnwendungsbereichDamit der Anwendungsbereich der Kaufverbo-te einen möglichst großen Teil der Kapitalanla-ge umfasst und dennoch sowohl kostenseitig als auch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit des Kauf-verbotes praktikabel ist, sind folgende Vorgaben sinnvoll:

→ Der Anwendungsbereich bezieht sich nicht nur auf die Gesellschaften selbst, sondern auch auf Zwischenholdings und die Mutter dieser Unternehmen.

→ Die Kaufverbote finden Anwendung auf alle direkt und indirekt gehaltenen Kapitalanla-gen des Versicherers und seiner Tochtergesell-schaften. Die Selbstverpflichtung findet dem-nach insbesondere Anwendung auf unterneh-mensbezogene Anlageinstrumente wie Aktien, Aktienderivate, Unternehmensanleihen und Darlehen von bzw. an Unternehmen.

→ Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Investitionen, bei denen die Entscheidung über

Ausschlusslisten können ESG-Kon-

zepte sinnvoll ergänzen.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 21Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 21

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die Anlage durch den Kunden ohne Rücksicht auf die erwähnten internationalen Abkom-men getroffen wird sowie Anlagen in Indizes.

Vorgehen bei direkten und indirekten Anlagen im Bestand

→ Die Deinvestition von direkten Anlagen in das betroffene Unternehmen sollte vor dem Hin-tergrund der Anlagegrundsätze interessewah-rend innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. sechs Monaten) vorgenommen werden. Bei in-direkten Anlagen in Spezialfonds sollte der Versicherer über den Anlageausschuss sowie durch Änderung der Leitlinien für den Fonds einen portfolioverträglichen Verkauf der be-troffenen Anlagen anstrengen.

→ Bei indirekten Anlagen in Publikumsfonds soll-te der Versicherer den Verkauf der Anlage in das betroffene Unternehmen im Dialog mit dem Fondsmanager anregen. Bleibt dies ohne Erfolg, sollte ein portfolio verträglicher Verkauf innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. sechs Monaten) erfolgen.

Externer Datenlieferant und fortlaufendes MonitoringUm eine unabhängige und objektive Identifizie-rung der unter die Kaufverbote fallenden Unter-nehmen zu erleichtern, kann ein externer Daten-lieferant beauftragt werden. Aufgaben des Da-tenlieferanten können sein:

→ Identifizierung der Hersteller von in den Konven-tionen genannten verbotenen oder geächteten Waffensystemen oder Schlüsselkomponenten.

→ Zurverfügungstellung einer Liste mit nach den vorgegebenen Kriterien identifizierten Unter-nehmen sowie regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung dieser Liste.

→ Einsetzen eines unternehmensinternen Prüf-prozesses mit der Aufgabe, mindestens einmal jährlich die bestehenden Leitlinien der Kauf-verbote, so z. B. die Aufnahme von bestehen-den oder neuen internationalen Konventionen, zu überprüfen.

Positivlisten Bei der Anwendung von Positivlisten legt der Investor bestimmte Kriterien fest, anhand de-rer er ein Unternehmen aus ökologischen, so-

zialen und/oder Governance-Gesichtspunkten als nachhaltiges Investment einstuft. Im Rah-men einer Unternehmensanalyse seines Anla-geuniversums finden die vorab ausgewählten Kriterien dann eine besondere Berücksichti-gung. Nur solche Unternehmen, die die vor-gegebenen Mindeststandards erfüllen, wer-den dann zur Investition freigegeben.

Als Alternative zur Festlegung auf Einzel-unternehmensebene bestimmen Investoren ggf. auch einzelne Branchen/Sektoren in wel-che investiert werden kann. Zudem geht die Definition einer Positivliste auch häufig mit der Festlegung einer Negativliste einher. Häu-fig münden die beschriebenen Bemühungen in einem Best in Class-Konzept, in welchem auf bestimmte Sektoren verzichtet wird.

Beispiele für Positivlisten Übergreifende Kriterien

→ Staaten und Unternehmen, die sich erfolgreich für eine nachhaltige Entwicklung, für die Ach-tung der Menschenrechte und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen.

→ Dienstleistungen, die umwelt- und sozialver-trägliches Wirtschaften fördern.

→ Förderung regionaler Kreisläufe.

Im Bereich Umwelt und Soziales können Posi-tivkriterien bei produzierenden Unternehmen de-finiert werden, welche z. B. folgenden Fragestel-lungen nachgehen:

→ Wie hoch ist die Energieeffizienz bei der Her-stellung bestimmter Produkte; werden langle-bige und umweltverträgliche Verbrauchsgü-ter hergestellt?

→ Ist das Unternehmen Branchenvorreiter beim Einsatz regenerativer Energien bzw. beim Um-gang mit knappen Ressourcen (Wasser, Roh-stoffen, etc.)?

→ Wie hoch ist der Grad der Umweltverschmut-zung im Produktionsprozess und welche Maß-nahmen werden zum Erhalt der Umwelt bzw. zur Verringerung von Umweltschäden ergriffen?

→ Stammen produzierte Nahrungsmittel aus ökologischem Anbau (Erhalt der biologischen Vielfalt)?

→ Wie umwelt- bzw. sozialverträglich sind die Produktions- und Distributionsprozesse?

→ Wie gestalten sich die Arbeitsplatz bedingungen; Abbau bzw. Vermeidung von Diskriminierung?

Bei Positivlisten darf nur in solche Unternehmen investiert werden, die die vorgege-benen Mindest­standards erfüllen.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien22 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien22

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Das Problem des Best in Class-Ansatzes ist jedoch, dass er sehr stark abhängig ist von der Datenverfügbarkeit der ESG-Research-Pro-vider. Oftmals werden mittlere oder kleine Unternehmen hier noch nicht erfasst. Somit kann dieser Ansatz dazu führen, das Invest-ment-Universum künstlich zu verkleinern.

Die überwiegende Mehrheit der Best in Class-Konzepte beschränkt bzw. konzentriert sich ausschließlich auf die Bewertung der Leis-tungen für Umwelt, Soziales und guter Unter-nehmensführung, da die wirtschaftliche und finanzielle Beurteilung der Unternehmen von den konventionellen Finanzanalysten vorge-nommen wird.

Beispiele für den Best in Class-AnsatzProminente Beispiele für Best in Class-Kon-zepte, die sowohl ökologische, soziale als auch wirtschaftliche Leistungen beurteilen, sind die Nachhaltigkeitsindizes:

→ Dow Jones Sustainability Index (DJSI), → FTSE4Good Index, → MSCI World ESG Leaders Index.

Alle drei Indizes schließen bestimmte Unter-nehmen, wie z. B. Hersteller kontroverser Waf-fen, aus.

Themenfonds

Um bestimmte ESG-Kriterien als Investor in der Kapitalanlage zu berücksichtigen, wer-den zunehmend nachhaltige Themenfonds zur Hilfe genommen.

Zumeist beziehen sich diese Fonds auf ei-nen bestimmten Sektor und müssen ausdrück-lich eine nachhaltige Motivation aufweisen und entsprechende ESG-Faktoren einbezie-hen. Dies setzt das Festlegen transparenter Mechanismen / Auswahlverfahren im Fonds-management voraus.

Beispiele für nachhaltige Themenfonds Aktive Investitionen z. B. im Themenbereich:

→ Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, → Nachhaltige Rohstoffe wie z. B. Wald, Wasser etc.,

→ Findet eine Weiterentwicklung von medizini-schen Produkten und Dienstleistungen zur Ge-sundheitsvorsorge statt?

Im Bereich Corporate Governance können z. B. folgende Fragen adressiert werden:

→ Wie verbraucherfreundlich bzw. transparent ist die Unternehmenspolitik?

→ Wie gestaltet sich die betriebliche Mitbe - stimmung?

→ Wie ist die Unternehmenskommunikation im Bereich ESG?

→ Gibt es ein Sozial- und/oder Umweltmanage-ment im Unternehmen?

→ Wie gestaltet sich die Transparenz im Umgang mit Anspruchsgruppen?

Best in Class

Bei der Anwendung des Best in Class-Ansatzes werden aus einem definierten Anlageuniver-sum oder Index innerhalb von Branchen bzw. Sektoren die Unternehmen entsprechend ihrer Bewertung anhand ausgewählter Nachhaltig-keitskriterien in eine Rangfolge gebracht. Es handelt sich um eine relative Betrachtung. Die Unternehmen verfolgen per se kein nachhal-tiges Geschäftsmodell, sondern schneiden bei der Verfolgung ihrer Geschäftsmodelle gemes-sen an den gewählten Nachhaltigkeitskriteri-en relativ besser ab als ihre Wettbewerber aus dem gleichen Index, Branche oder Sektor. Ein-bezogen werden regelmäßig alle drei ESG-Kri-terien, deren Gewichtung aber teilweise bran-chenspezifisch ist.

Das Konzept kann sowohl für Aktien- wie für Rentenanlagen verwendet werden. Der In-vestor kann – je nach Investmentansatz – z. B. jeweils in die Branchenbesten investieren oder die branchenbesten Unternehmen in seinem Portfolio übergewichten.

Ebenso können nach dem Best in Class- Ansatz (in der Regel in Kombination mit Aus-schluss- und Positivkriterien) Nachhaltig-keitsindizes zusammengestellt werden. Die Gewichtung der Aktien oder Anleihen im In-dex bemisst sich dann nach deren Beurtei-lung (Ranking) gemäß diversen definierten Nachhaltigkeitskriterien.

Themenfonds beziehen sich auf

bestimmte Sek-toren und müs-sen bestimmte

ESG-Faktoren einbeziehen.

Über den Best in Class-Ansatz

kann der Investor z. B. in die jeweils Branchenbesten

investieren.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 23Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 23

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Die Kriterien, die diesen Konzepten zugrunde liegen, werden allerdings durch die Orientie-rung an internationalen Normen objektiviert. Dies bietet deutliche Vorteile: In der Umset-zung der Nachhaltigkeitskriterien wird die Akzeptanz erhöht. Auch in der Kommunikati-on kann auf die Allgemeingültigkeit der Nor-men verwiesen werden. Dadurch wird auch die Gefahr von „Greenwashing“ reduziert.

Normbasiertes Screening kann in der Re-gel nur unter Einbindung externer Nachhal-tigkeitsresearch-Provider sinnvoll erfolgen. Grund hierfür ist, dass die Emittenten anhand zahlreicher Kriterien darauf überprüft wer-den müssen, inwiefern die Geschäftspraktiken den Normen widersprechen. Die vollständige eigene Analyse ist wegen der hohen Zahl an Emittenten und des damit verbundenen ho-hen Aufwandes ohne externe Unterstützung kaum leistbar.

Beispiele für Normbasiertes ScreeningDer Versicherer muss zunächst festlegen, welche internationale(n) Norm(en) als Beurteilungsmaß-stab herangezogen werden sollen. Dabei spielt auch das eigene Werteverständnis eine entschei-dende Rolle. Auch müssen die Interessen der An-spruchsgruppen gewürdigt werden.

→ Grüne Immobilien (Green Building), → Mikrofinanzierungen, Unterstützung sozialer Projekte, Bildung,

→ Abfallentsorgung.

Investitionen unter Ausschluss bestimmter The-men (oft als ethische Fonds bezeichnet):

→ Ausschluss von Waffenherstellern, → Ausschluss von Kinderarbeit, → Ausschluss von Staaten, die die Menschenrech-te missachten.

Normbasiertes Screening

Das normbasierte Screening beschreibt einen ESG-Ansatz, bei dem die Investitionen darauf-hin untersucht werden, inwiefern sie – oft-mals international – gültigen Normen ent-sprechen. Diese können sich auf Menschen-rechte, Arbeitsrechte, Umweltverhalten, Ge-schäftspraktiken o. Ä. beziehen.

Normbasiertes Screening stellt an sich keinen eigenständigen Ansatz dar, sondern wird im Ergebnis wieder in Form von Nega-tiv- und Positivlisten, Best in Class-Konzepten oder Engagement (siehe Seite 25) umgesetzt.

Normbasiertes Screening ist auf alle Ansätze anwendbar. Durch den Fokus auf die Einhaltung internationaler Normen werden diese objektiviert.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien24 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien24

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

nen Ausschluss einfließen. Generell ist aber stets darauf zu achten, dass die Beurteilun-gen nachvollziehbar und glaubwürdig blei-ben, auch um den Eindruck von Greenwas-hing zu vermeiden.

ESG-Integration

ESG-Integration bedeutet, dass Kapitalanleger in ihrer Analyse einzelner Investitionen der strategischen und taktischen Allokation sowie über den ganzen Portfoliomanagement-Pro-zess hinweg, systematisch ESG-Aspekte be-rücksichtigen. Um eine solche ESG-Integrati-on in die Praxis umzusetzen, gibt es unzähli-ge Vorgehensweisen.

Die Vielzahl von Ansätzen zur ganzheitli-chen Integration von ESG-Kriterien erschwert den (brancheninternen) Vergleich der Unter-nehmen. Um Transparenz zu schaffen, einen (branchenspezifischen) Standard zu definie-ren und letztendlich einen Vergleich zu er-möglichen, wurden viele Verbände und Orga-nisationen gegründet. Unternehmen, welche den Verbänden und Organisationen beitreten, können sich an den vorgegebenen Richtlinien und vorgeschlagenen Ansätzen für Analysen, Entscheidungen und Reporting orientieren. Zudem bieten die Verbände und Organisati-onen eine Plattform für den multi- oder bila-teralen Erfahrungsaustausch. Im Folgenden werden einige der Organisationen aufgelistet und kurz erläutert.

Beispiele für ESG-Integration Principles for Responsible Investment (PRI)Die „Principles for Responsible Investments“ – die „Prinzipien für Verantwortliches Investieren“ – sind eine internationale Initiative in Partner-schaft mit dem UN Global Compact und der Fi-nanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP. Ziel der Initiative ist es, die Auswirkungen und Implikationen von Nachhaltigkeit bei Investiti-onen besser zu verstehen. Der Kernauftrag von PRI ist es, seine Unterzeichner bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit zu unterstützen sowie An-sätze zu liefern, die damit verbundenen Heraus-forderungen und Schwierigkeiten zu meistern.

Beispiele für akzeptierte internationale Nor-men sind:

→ Kontroverse Geschäftspraktiken in Anlehnung an den UN Global Compact (soziale und öko-logische Mindeststandards),

→ Arbeitsrechte in Anlehnung an ILO-Normen (In-ternational Labour Organization),

→ Identifizierung autoritärer Regime anhand des jährlich veröffentlichten Berichts „Freedom in the World“ der US-amerikanischen Institution Freedom House,

→ Identifizierung korrupter Staaten anhand des Korruptionsindex von Transparency International,

→ Identifizierung von Staaten mit Atomwaffen mittels SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute).

Inwiefern Unternehmen oder Staaten solchen Normen entsprechen oder dagegen verstoßen, muss entsprechend operationalisiert werden. Ins-besondere muss ein Maßstab für den Schwere-grad der Verstöße gefunden werden, da dieser in der Regel nicht objektiv ermittelbar ist. Der Maß-stab kann unternehmensindividuell unterschied-lich sein. Leitfragen hierbei können sein:

→ Handelt es sich um ein dauerhaftes oder sin-guläres Ereignis?

→ Ist der Emittent in Gesamtheit betroffen oder erfolgt der Verstoß nur in Teilbereichen (z. B. Mischkonzern)?

→ Welche Verantwortung trifft den Emittenten im Rahmen von Angebotsketten?

→ Wie und wann wurden Gegenmaßnahmen eingeleitet?

→ Wann soll der Verstoß in Abhängigkeit des Schweregrades verjähren?

Auch externe ESG-Research-Provider haben ein eigenes Beurteilungssystem. In der Um-setzung ist zu prüfen, ob dieses dem eige-nen (Werte-)Verständnis entspricht. Darauf aufbauend muss dann ein eigener Maßstab entwickelt werden, der von der externen Be-urteilung abweichen kann. Auch können an dieser Stelle weitere Prozesselemente integ-riert werden. So wäre es möglich, im Rahmen eines Engagements mit betroffenen Unter-nehmen in Kontakt zu treten und mögliche Gegenmaßnahmen zu erörtern. Diese kön-nen dann wieder in die Beurteilung über ei-

Die PRI sind das anerkannteste

Beispiel, um ESG-Kriterien

systematisch im Unternehmen

umzusetzen.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 25Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 25

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Durch aktives, verantwortliches Handeln eine nachhaltige Verbesserung erzielen (ac-tive ownership). Durch den aktiven Dialog mit anderen Unternehmen, Nicht-Regierungs-organisationen und Regierungen soll gemein-sam eine Verbesserung von ESG-relevanten Themen erreicht werden (siehe hierzu auch Engagement).

Wirkungsgerichtete Investitionen (impact investing). Über wirkungsgerichtete Investi-tionen wird eine Branche, die einen positiven Beitrag zum Umweltschutz oder der Gesell-schaft leistet, besonders unterstützt. Die reale positive Auswirkung der Investition auf Um-welt oder Gesellschaft wird ermittelt und be-stimmt teilweise auch die Höhe der finanziel-len Rendite. Beispiele sind Erneuerbare Ener-gien, Green Bonds, Sozialer Wohnungsbau etc.

Zusätzlich zu den oben gelisteten Organi-sationen gibt es viele weitere international eta-blierte Initiativen, welche sich mit dem The-ma der ESG-Integration beschäftigen und u. a. auch Schwerpunkte auf verschiedene The-menbereiche (wie zum Beispiel Klimawandel oder Menschenrechte) legen.

Engagement und Stimmrechtsausübungen

Engagement spielt sich in verschiedenen Formen ab. Hierzu zählt beispielsweise die Stimmrechtsausübung, der Dialog mit dem Unternehmen genauso wie eine Mitwirkung in Unternehmensgremien. Verbreitet ist auch ein gemeinsames Engagement von Instituti-onen z. B. über die gemeinsame Unterzeich-nung von Briefen an die Nachhaltigkeitsver-antwortlichen in den Unternehmen, Einfluss-nahme auf Branchenvertretungen etc. Die potenzielle Einflussnahme hängt von der Ak-tivität des Investors sowie der Art des Invest-ments (also Aktien- oder Anleihebesitz) ab. Das Gespräch mit dem Unternehmen kann einer-seits in der Öffentlichkeit, andererseits bilate-ral und insbesondere vor einer Investitionsent-scheidung erfolgen.

Für die öffentlichkeitswirksame Varian-te bietet sich die aktive Teilnahme an einer Hauptversammlung als beste Möglichkeit für

Durch die Unterzeichnung bekennen sich die Unternehmen, die sechs Prinzipien von PRI in ihre Analysen und den Portfoliomanage-ment-Prozess zu integrieren. Dabei dient PRI als Plattform und hält durch die Mitglieder er-arbeitete Best Practice-Ansätze vor.

Die PRI wurden 2006 durch den UN-Ge-neralsekretär Kofi Annan ins Leben gerufen und zählen mittlerweile nahezu 2.000 Unter-zeichner. → www.unpri.org

United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) Die UNEP Finance Initiative wurde 1992 als Part-nerschaft zwischen den Vereinten Nationen und der globalen Finanzindustrie ins Leben gerufen. Ziel der Organisation ist es, Nachhaltigkeit und Performance im Finanzbereich in Einklang zu bringen.

Mit Unterzeichnung des UNEP Finance In-itiative Statements erklären derzeit über 200 Finanzinstitutionen (vor allem Banken, Versi-cherungen und Fondsmanager) ihre Selbstver-pflichtung, bestimmte ESG-Standards in allen Geschäftsbereichen umzusetzen und auszubau-en. Die Mitglieder der UNEP Finance Initiative tauschen sich über Best Practices aus, erarbei-ten kontinuierlich Lösungen für aktuelle und zukünftige potenzielle Probleme im Bereich Fi-nanzierungen und Nachhaltigkeit und entwi-ckeln nachhaltige innovative Finanzprodukte. → www.unepfi.org

Die Integration der Prinzipien für Verantwort-liches Investieren (PRI) in die Kapitalanlage ei-nes Unternehmens könnte beispielsweise fol-gendermaßen ausgestaltet sein:

Integration von ESG-Faktoren in den Invest mentprozess. Sicherstellung, dass beim Kauf von gehandelten und nicht gehan-delten Kapitalanlagen auch ESG-Faktoren be-rücksichtigt werden. Dies kann beispielswei-se über die verpflichtende Einbeziehung von ESG-Research in der Kapitalanlage erfolgen. Hierfür bieten zahlreiche Anbieter ESG-Ra-tings von Unternehmen und Staaten an. Für nicht an der Börse gehandelte Kapitalanla-gen empfiehlt sich eine Einzelprüfung nach Sektorrichtlinien.

Die Integration der PRI kann über die Einbeziehung von ESG-Research bei der Investiti-onsentscheidung, Engagement und über sog. impact investing erfolgen.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien26 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien26

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

jeder Hauptversammlung gleichbleibende Abstimmungsprozesse ermöglicht. ESG-As-pekte sind in der Regel keine ordentlichen Gegenstände einer Hauptversammlung. Ab-stimmungen über nachhaltige Aspekte kön-nen sich nur mittelbar in den obigen Punkten widerspiegeln. Mögliche Ausnahmen wären z. B. ein Umweltereignis, das besondere Auf-merksamkeit bekommen hat oder das freiwil-lige Berichten der Unternehmen über deren Nachhaltigkeitsleistung.

Wenn der Aktionär nicht selbst auf einer Hauptversammlung abstimmen möchte, kann er sich des Instruments der Bevollmächtigung entweder in Form einer genauen Weisung zu einzelnen Abstimmungspunkten mittels eines Vertreters oder allgemein mittels Aktionärs-gruppen bedienen. Hierzu haben sich profes-sionelle Proxy Voting-Dienstleister herausge-bildet, die Stimmrechtsbevollmächtigungen von institutionellen Investoren erhalten und sich damit für vorab spezifizierte Nachhaltig-keitsziele einsetzen.

Eine weitere Möglichkeit des Engage-ments besteht in der direkten Diskussion mit den Unternehmen. Mit Unternehmensvertre-tern (Vorstände, Investor Relations, etc.) findet ein regelmäßiger bilateraler Austausch statt, um Näheres über die Geschäftspolitik und die künftige Entwicklung zu erfahren. In diesen Gesprächen können direkt nachhaltige The-men im nicht öffentlichen Rahmen seitens der Aktien- oder Anleihebesitzer angesprochen werden. Es besteht die Möglichkeit, auch die Unzufriedenheit über mangelnde oder fehlen-de Nachhaltigkeitsbestrebungen zu diskutie-ren und entsprechende Maßnahmen (z. B. auf der nächsten Hauptversammlung diese Punk-te zur Sprache zu bringen oder den Emitten-ten zukünftig vom Erwerb auszuschließen) anzukündigen.

Sollte es nicht möglich sein, den direk-ten Kontakt selbst durchzuführen, bietet sich die Auslagerung dieser Tätigkeit an geeigne-te Agenturen an. Engagement bei börsenno-tierten wie nicht börsennotierten Unterneh-men stärkt durch aktive Mitwirkung in Gre-mien (Beirat etc.) die Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik.

Auch im Rahmen der Anwendung von Aus-schlusskriterien kann der Versicherer oder der beauftragte ESG-Research-Provider bei einem

den Aktionär an, auf das vollzogene und das künftige Handeln der Gesellschaft einzuwir-ken. Dieses erfolgt in mehreren Stufen. Durch den Kauf von Aktien erwirbt sich der Aktionär die elementaren Rechte gegenüber der Gesell-schaft. Diese bestehen in der Regel aus dem Vorschlags-, Rede- und Stimmrecht. Mit der Einbringung eigener Vorschläge zeigt der Ak-tionär sein Interesse an der Gesellschaft und nutzt seine Mitwirkungsmöglichkeiten. Das Besondere an dem Ansatz der Stimmrechts-ausübung im Hinblick auf ESG-Kriterien ist, dass dieser bei der Hauptversammlung zur Vertretung von Themen führt, die sich nicht zwangsläufig in den finanziellen Ergebnissen des Unternehmens widerspiegeln.

Beispiele für Stimmrechtsausübung Die Stimmrechtsausübung auf einer Hauptver-sammlung kann zum Beispiel im Hinblick auf fol-gende Themen erfolgen:

→ Anträge zum Jahresabschluss, → Entlastung der Gremien, → Dividendenausschüttung, → Kapitalstruktur bzw. -erhöhungen, → Unternehmensübernahmen und Fusionen, → Aufsichtsratsaspekte und Vergütungspolitik, → Satzungsänderungen.

Der Grad der Zufriedenheit mit der Führung des Unternehmens kann auf der Hauptversamm-lung auch in der Aussprache über den Bericht des Vorstandes bzw. über eigene Anträge be-kundet werden. Zentral ist jedoch die Ausübung des Stimmrechts für die von der Hauptversamm-lung aufgerufenen Tagesordnungspunkte. Eine Entscheidung, wie man sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausübt, kann durch unter-nehmensinterne Regeln bestimmt werden, die auch ESG-Aspekte beinhalten können. Eine sol-che Festlegung sollte systematisch erfolgen und einer regelmäßigen Überprüfung unterzo-gen werden.

Je nach Einstellung des Aktionärs zu den obi-gen Aspekten empfiehlt es sich eine eigene Richtlinie zu entwerfen. Hierzu kann exter-ne Unterstützung durch Nachhaltigkeitsagen-turen oder Aktionärsberater geleistet werden. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der auf

Stimmrechtsaus-übungen sind ein effektives Mittel,

um auf die Ge-schäftspraktiken

von Unterneh-men einzuwirken.

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 27Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien 27

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

Für den Halter von Finanztiteln eines Un-ternehmens ist ferner durch den Erwerb oder Verkauf des Finanztitels eine mittelbare Stim-mabgabe über die nachhaltige Unternehmen-spolitik möglich. Aktien- und Kreditanalysten haben oftmals einen engen Kontakt zu den In-vestor Relations-Abteilungen der Unterneh-men. Dieser Kontakt kann nicht nur dazu ge-nutzt werden, Informationen zum Geschäfts-modell und Finanzkennzahlen zu erfahren, sondern auch um ESG-Risiken anzuspre-chen und von außen in das Unternehmen zu tragen.

festgestellten Verstoß zunächst in einen Dia-log mit dem Anlageunternehmen eintreten, um eine Anpassung bzw. Veränderung des Verhaltens des Unternehmens zu erreichen. Ein solches Vorgehen ist geboten, da der Aus-schluss von Unternehmen aus dem Anlage-horizont eines Versicherers aufgrund der gro-ßen Bedeutung von Versicherern als institu-tionelle Investoren den freien Zugang zum Kapitalmarkt einschränkt und beispielswei-se Refinanzierungsbemühungen von Unter-nehmen erheblich erschweren kann. Oftmals ist eine Anpassung des Verhaltens des Anla-geunternehmens selbst bei grundsätzlicher Zustimmung aber kurzfristig nicht möglich. Die Gründe hierfür können in rechtlichen Ver-pflichtungen oder auch wirtschaftlichen Not-wendigkeiten bzw. Abhängigkeiten liegen. Für diesen Fall kann dem Unternehmen eine an-gemessene Frist für die Verhaltensänderung gesetzt werden.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung28 Nachhaltigkeitsberichterstattung28

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

welche sowohl innerhalb des Lageberichts platziert sein wie auch als gesonderter Bericht ausgestaltet werden kann, unterliegt einer (nur) formalen Prüfung durch den Abschluss-prüfer, wobei den Aufsichtsrat eine vollum-fängliche inhaltliche Prüfungspflicht trifft. Die EU-Richtlinie verweist auf Rahmenwer-ke wie den UN Global Compact oder die Glo-bal-Reporting-Initiative (GRI), mit deren An-wendung das Unternehmen den berichtssei-tigen Anforderungen der Richtlinie gerecht wird. Einige Versicherer berichten schon seit Jahren freiwillig danach. Unabhängig von der konkreten Berichtsmethode: Da Versicherer zu den größten institutionellen Investoren in Deutschland gehören, wird der Themenkom-plex Kapitalanlage immer ein wesentlicher Be-standteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung sein. So haben bereits Ende 2017 mehr als die Hälfte der Versicherungsunternehmen Nach-haltigkeitsberichte veröffentlicht.

Ferner spielt zunehmend die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klima-bezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, eine

Reporting aus Unternehmenssicht Auf europäischer Ebene sind in jüngerer Ver-gangenheit Berichtspflichten über ESG-As-pekte beschlossen worden. Am 15. November 2014 wurde die Richtlinie 2014/95/EU im Hin-blick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Grup-pen (sog. Corporate Social Responsibility = CSR-Richtlinie) verkündet. Im Juli 2017 hat die EU-Kommission ergänzend hierzu Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzi-elle Informationen veröffentlicht, welche den Unternehmen Hilfestellungen bei der Umset-zung geben sollen.

Das am 19. April 2017 in Kraft getrete-ne nationale Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unterneh-men (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ver-pflichtet große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2017 über ihren Umgang mit Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Vorkehrungen zur Achtung der Menschen-rechte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Die Unternehmen müssen hierbei ihre verfolg-ten Konzepte einschließlich der angewand-ten Due-Diligence-Prozesse, das Ergebnis ih-rer Konzepte, wesentliche Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit wie auch aus Geschäftsbe-ziehungen und ihre wichtigsten Leistungsin-dikatoren darlegen sowie gegebenenfalls auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge hin-weisen. Wenn ein Unternehmen in Bezug auf einen oder mehrere der genannten Aspekte kein Konzept verfolgt, hat es dies klar und be-gründet zu erläutern („comply-or-explain“).

Diese nichtfinanzielle Berichterstattung,

Ohne Transparenz geht es nicht – NachhaltigkeitsberichterstattungTransparenz über die materiellen Werttreiber eines Unternehmens ist für die verschiedenen Anspruchs-gruppen eines Versicherers (z. B. Aktionäre, Kundinnen und Kunden, NGOs) wichtig. Die Anforderungen an Versicherungsunternehmen, über das klassische Berichtswesen hinaus auch zu ihrem ESG-Engagement zu berichten, sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist inzwischen weit verbreitet. Aber auch als Kapitalanleger benötigen die Versicherer genügend und aussagekräftige Informa-tionen, um eine verantwortungsvolle Anlageentscheidung treffen zu können.

Versicherer gehören zu den größten institu-

tionellen Investo-ren – die Kapital-

anlage ist daher ein wesentlicher Bestandteil ihrer Nachhaltigkeits-

berichterstattung.

Offenlegung ESG-konformer Investments

Quelle: GDV, Unternehmensangaben, 2018

64 %

67 %

36 %

33 %

Nachhaltigkeitsbericht ja nein

Lagebericht (gem. § 315 b HGB)

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Nachhaltigkeitsberichterstattung 29Nachhaltigkeitsberichterstattung 29

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

liche Bewertung und Überprüfung der einge-leiteten Maßnahmen wird so ebenfalls erleich-tert. Die interne Nachhaltigkeitsberichterstat-tung kann als Teil des Risikomanagements oder des Controllings oder als selbständige Einheit organisiert werden.

Reporting aus InvestorensichtNicht nur bei der Beurteilung von Investitio-nen nach ESG-Kriterien, sondern auch bei der Berichterstattung zu ESG-Themen wird zu-nehmend auf ESG-Research-Provider zurück-gegriffen. Diese bemühen sich, der Nachhal-tigkeitsperformance von Ländern und Unter-nehmen einen Wert zuzuschreiben und sie so vergleichbar zu machen. Dabei werden in der Regel öffentlich zugängliche Informationen wie Nachhaltigkeitsberichte, nichtfinanziel-le Berichterstattungen und Geschäftsberich-te, aber auch Pressemeldungen von Verbrau-cherschützern und Nichtregierungsorganisa-tionen verwendet.

Es ist jedoch nicht einfach, damit eine gro-ße und tiefe Marktabdeckung mit möglichst gleichen methodischen Definitionen und An-sätzen zu erreichen. Die Datenkonsistenz über Anlageklassen, Emittenten, Unternehmens-größen und Regionen ist noch ungenügend entwickelt. Längere Datenreihen sind zudem erst im Entstehen begriffen. Ebenso müssen sich diese Provider nicht nur dem Wettbewerb stellen, sondern auch der staatlichen Regulie-rung, wie es im Aktionsplan der EU-Kommis-sion vorgesehen ist, was die Qualität der Da-ten erhöht.

Am Ende muss berücksichtigt werden, dass mit der Implementierung einer exter-nen und internen Nachhaltigkeitsberichter-stattung ein für das Unternehmen erheblicher Aufwand verbunden ist. Neben der Definition und Zuordnung von Zuständigkeiten und Pro-zessen ergibt sich auch die Notwendigkeit ei-nes Einbezugs unterschiedlicher Abteilungen im Unternehmen und eines laufenden Moni-torings. Der Einbezug von Externen wie Wirt-schaftsprüfern oder ESG-Research-Providern führt ebenfalls zu zusätzlichen Kosten. Bei ei-ner konsequenten Implementierung der Nach-haltigkeitsberichterstattung kann diese jedoch zu einem wichtigen Instrument der Unterneh-menspolitik werden.

erhebliche Rolle. Die Angaben können von Un-ternehmen genutzt werden, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interes-sengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TCFD hat am 29. Juni 2017 einen Bericht zur Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken für Unter-nehmen aus allen Branchen und Rechtskrei-sen vorgelegt. Er enthält ferner branchenspe-zifische Leitlinien für Versicherer sowohl im Hinblick auf ihre Underwriting-Aktivitäten als auch zur Offenlegung von klimabezoge-nen Chancen und Risiken in der Kapitalanlage.

In jüngster Zeit wurden weitere Vorschlä-ge von der durch die EU-Kommission einge-setzten High-Level Expert Group on Sustain-able Finance unterbreitet, die eine Verstärkung der Offenlegungspflichten von Investoren, zu-nächst mit Fokus auf Aspekte des Klimawan-dels, beinhaltet. Diese wurden im Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nach-haltigen Wachstums übernommen. Es wäre aus Branchensicht jedoch wünschenswert, erst Erfahrungen mit den bisherigen Berichts-anforderungen zu sammeln, bevor neue ein-geführt werden sowie dem bisherigen breite-rem ESG-Ansatz zu folgen.

Neben dieser Unternehmensberichter-stattung müssen Versicherer auch bei ausge-wählten Produkttypen Auskunft zu ESG-As-pekten geben. Auf nationaler Ebene müssen Versicherer bei Riester- und Rüruprenten (zer-tifizierten Verträgen) bereits seit Jahren den Vertragspartner jährlich darüber informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahl-ten Beiträge berücksichtigt werden. Sozusa-gen als Pendant dazu müssen Versicherer nach § 144 VAG im Rahmen der jährlichen Informa-tionsschreiben der betrieblichen Altersversor-gung Angaben darüber machen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträ-ge berücksichtigen.

Sobald ein Unternehmen ESG-Aspekte in der Kapitalanlage berücksichtigt, ergibt sich die Notwendigkeit einer unternehmensinter-nen Berichterstattung. Die interne Nachhaltig-keitsberichterstattung stellt sicher, dass die im Rahmen der Unternehmensstrategie beschlos-senen Ansätze im Unternehmen prozessual umgesetzt werden können. Eine kontinuier-

Bei der Bericht-erstattung zu ESG-Themen grei-fen Versicherer zunehmend auf ESG-Research- Provider zu – das bringt Erkenntnis, kostet aber auch.

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Glossar30 Glossar30

N a c h h a l t i g k e i t i n d e r K a p i t a l a n l a g e

GlossarBaFin .................................................................... Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtCorporate Governance ................................... gute UnternehmensführungCorporate Social Responsibility ................. Unternehmerische VerantwortungCSR-Richtlinie ................................................... Corporate Social Responsibility-RichtlinieEIOPA ................................................................... European Insurance and Occupational Pensions Authority –

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Erst-VU ................................................................ ErstversicherungsunternehmenESG ........................................................................ Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales, gute

Unternehmensführung EU-Kommission ............................................... Europäische Kommission GDV ....................................................................... Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.GRI ......................................................................... Global-Reporting-Initiative ILO ......................................................................... International Labour OrganizationHLEG ..................................................................... High-Level Expert GroupGreen Bonds ...................................................... Grüne AnleihenESG-Research-Provider ................................. ESG-Research AnbieterIDD ........................................................................ Insurance Distribution Directive – Versicherungs-Vermittler-RichtlinieMiFID II ................................................................ Markets in Financial Instruments Directive – Richtlinie über Märkte für

FinanzinstrumenteNachränge .......................................................... Nachrangige AnleihenNGO ....................................................................... Nichtregierungsorganisationen PPP ....................................................................... Prudent Person Principle – Grundsatz der unternehmerischen VorsichtPRI ......................................................................... Principles for Responsible Investments – Prinzipien für Verantwortliches

InvestierenProxy Voting ...................................................... StimmrechtsvertreterSDG-Bonds ......................................................... Sustainable Development Goals Bonds – Anleihen zur Umsetzung nach-

haltiger Entwicklungsziele SIPRI ..................................................................... Stockholm International Peace Research Institute Solvency II .......................................................... Solvabilität II (europäisches Aufsichtsregime der Versicherer)Social-Bonds ..................................................... Sozial-AnleihenSocial-Impact-Bonds ..................................... Soziale Wirkungskredite bzw. -anleihenTail risks .............................................................. Risiko extremer VerlusteTCFD ..................................................................... Task Force on Climate-related Financial Disclosure – Task Force zu klima-

bezogenen FinanzinformationenUNEPFI ................................................................ United Nations Environment Programme Finance Inititative –

Finanzinitiative der Vereinten Nationen zum UmweltprogrammUN SDG ................................................................ UN Sustainable Development Goals – Ziele zur nachhaltigen Entwicklung

der Vereinten Nationen

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Glossar 31

ImpressumHerausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G10117 Berlin Tel. +49 30 2020-5000 [email protected]

V.i.S.d.P.: Christoph Hardt

Redaktion:Abteilung KapitalanlagenTel. +49 30 2020-5440 [email protected]

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Wilhelmstraße 43 / 43G 10117 Berlin Tel.: 030 / 20 20 – 50 00 Fax: 030 / 20 20 – 60 00 E­Mail: [email protected]

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