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1Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
BLOCK 9Vertiefung Kosten und Finanzierung
PlanungsProzesse und BauProjektManagement 2
Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Reismann
Block 9
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2Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Rahmen für Investitionen und BaunutzungskostenRahmens der Investitionsmittel sowie der Personal- und Sachkosten des Betriebs
Lebenszykluskosten, Life Cycle Costs LCC
Einrichten der Ausgabenrechnung, Erstellung Zahlungsplan
Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten
Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung
Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke
Ermitteln und Beantragen von Investitionsmitteln, Förderungen, Krediten
Block 9
Leistungen nach HO-PS in PPH 1 - ProjektvorbeteitungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung
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3Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Leistungen nach HO-PS in PPH 2 - PlanungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung
Block 9
Überprüfen der Kostenschätzungen und -berechnungen der Objekt- und Fachplaner
Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen
Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten
Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss
Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung
Fortschreiben der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss (= Zahlungsplan)
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4Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Leistungen nach HO-PS in PPH 3 – Ausführungsvorb.Handlungsbereich Kosten und Finanzierung
Block 9
Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung
Überprüfen der Kostenanschläge der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen der erforderlichenAnpassungsmaßnahmen
Vorgabe der Deckungsbestätigungen für AufträgeVergleich der Soll-Werte mit den Angebotssummen. Je nach Differenz (pos. od. neg.) entsprechende Handlungsoptionen
Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele
Zusammenstellen der aktualisierten Baunutzungskosten
Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung, der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss
Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung
Fortschreiben der Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen (z.B. Renditevorgaben)
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Leistungen nach HO-PS in PPH 4 - AusführungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung
Block 9
Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele
Freigabe der Rechnungen zur Zahlung
Beurteilen der Nachtragsprüfungen
Vorgabe von Deckungsbestätigungen für Nachträge
Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung
Fortschreiben der Ausgabenrechnung für denMittelabfluss (=Zahlungsplan)
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Leistungen nach HO-PS in PPH 5 - ProjektabschlussHandlungsbereich Kosten und Finanzierung
Block 9
Überprüfen der Kostenfeststellungen der Objekt- undFachplaner
Freigabe der Rechnungen zur Zahlung
Veranlassen der abschließenden Aktualisierung derBaunutzungskosten
Freigabe von Schlussabrechnungen sowie Mitwirken beider Freigabe von Einbehalten
Abschluss der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss
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7Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Vorgabe:Fixer
(bestimmter) Mitteleinsatz
Ziel:maximales Ergebnis
Ziel:minimaler
Mitteleinsatz
Ziel:Fixes (bestimmtes)Ergebnis
Nachtrag zu Block 8Das ökonomische Prinzip
Block 9
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8Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und FinanzierungKaufmännische Abwicklung und Kostenverfolgung
Kostenprognose, Kostenverfolgung
Auftragsbezogene Kostenverfolgung, je Gewerk bzw. VertragKostenverfolgungsprogramme, Zusammenwirken mit Buchhaltung AGingenieurmäßige Beurteilung der Kostenentwicklung unabdingbarBerichte monatlich oder quartalsweise
Regelabläufe, Routinen für Freigabe von Rechnungen, Zahlungen, Änderungen, MKF
Diese Routinen sind im OHB oder PHB festgelegt und strikt einzuhalten. Alle erforderlichen Stellen mit einbeziehen durch
+ Unterschrift oder+ elektronische Freigabe
aber nicht zu kompliziert machen.
Block 9
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9Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und FinanzierungKostenplanung
Kostenplanung:Die Kostenplanung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung.
Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und der Ausführung.
Block 9Block 9
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10Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und Finanzierungin der Phase Planung
• Die Kosten sind nach ÖN B 1801 geplant.
• Die Kostenplanung wird laufend fortgeschrieben.
• Bei jedem wesentlichen Planungsschritt werden die Folgen auf Kosten und Termine beachtet.
• Die Baunutzungskosten (Lebenszykluskosten) werden berücksichtigt.
• Das Budget steht, die Plankosten halten.
• Die Prognose enthält entsprechende Ansätze für Risiko und Preisgleitung.
• Mittelbedarfsrechnung und Prognose für den Mittelabfluss haben die ständige Liquidität im Auge.
• Rechnungen werden sorgfältig geprüft, Zahlungen gemäß demvereinbarten Procedere freigegeben.
• Finanzierung über Eigenkapital, Fremdkapital ist gesichert.
Block 9Block 9
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11Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und FinanzierungRisikoverteilung im Projekt
Block 3
„Untragbare Risiken überbinden macht keinen Sinn.“
Oft wird versucht, die Risiken einseitig zu verteilen.
AGs gestalten Vertragsbedingungen, unter denen der AN zusammenbricht.
Es gelingt auf Dauer nicht, Risiken jenen zu übertragen, die dafür auf Grund ihrer Firmenkonstellation (Kapital, Versicherung, Größe) nicht geeignet sind.
Jeder soll das Risiko nehmen, für das er „gebaut“ ist.
Block 9
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12Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Die 80/20 RegelNicht im Detail verlieren, den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen
20 % des Aufwandes ergibt 80% der Lösung.20% der Positionen prüfen ergibt 80% Kostensicherheit.
Block 9
Aufwand
Lösung
Block 9
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13Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Der Regelkreis der Kosten
Lernkurve mit positivem Abschluss
dargestellt am Beispiel des Projektkosten-Kreislaufes
Block 9
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14Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
Kostenplanung Stufen nach ÖN B 1801-1:2009
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15Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Die Begriffe der ÖNORM B 1801-1 (2009)
Projektphase PPH Begriff zur Methode bzw.HO-PS Kostenplanung Gliederung
Entwicklung PPH 1 Kostenziel frei wählbar, Kennwerte, m2, m3, lfm
Vorbereitung PPH 1 Kostenrahmen Baugliederung 1. Ebene
Vorentwurf PPH 2 Kostenschätzung Grobelemente
Entwurf PPH 2 Kostenberechnung Elemente
AusschreibungVergabe PPH 3 Kostenanschlag Positionen, Elemente, Anbote
Ausführung PPH 4 Kostenverfolgung Laufende Abrechnung
Abschluss PPH 5 Kostenfeststellung Positionen, Elemente, Endabrechnung
Block 9
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16Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Die Kostenbegriffe der DIN 276
Kostenermittlung nach DIN
Planungsstand Genauigkeit
Pla
nung
Kostenrahmen Projektidee Grobe Top down BetrachtungKennwerte für z.B. 1 Hotelbett, 1 Büroarbeitsplatz
20%Streuung
Kostenschätzung Vorentwurf Überschlägige Kostenermittlung:Entscheidungsgrundlage über die VorplanungKostenorientierungsgrößen wie Bruttorauminhalt oder Flächen
10%StreuungLt. DIN:25-30%
Kostenberechnung Entwurfsplanung Entscheidungsgrundlage der Entwurfsplanung. Nach DIN Ermittlung mindestens bis zur 2. Ebene der KostengliederungBerechnungsmethode bezieht sich auf Kostenkennwerte
7%StreuungLt. DIN:12-18%
Aus
führ
ung
Kostenanschlag AusführungsplanungVergabe
Entscheidungsgrundlage für Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe.Alle Leistungen werden im Kostenanschlag in Leistungspositionen beschrieben.
ca.5%Streuung
Kostenfeststellung Nach Fertigstellung Dient dem Nachweis der entstandenen Kosten sowie zu Vergleichen und Dokumentation
Block 9
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17Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
Kostengruppierung nach ÖN B 1801-1:2009
Achtung: Finanzierungskosten sind nicht enthalten.
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18Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenplanung- Baugliederung nach ÖN B 1801-1:2009 (Auszug)
Gliederung „planungsorientiert“
Bsp. „Decke“
Block 9
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19Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
Kostenplanung nach Elementen (ÖN B1801-1)Beispiel Kosten für Elementtyp „Decke“
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20Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenkennwertenach ÖN B1801-1
Block 9
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21Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Baukosten-Statistik - BKI
Block 9
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22Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Baukosten – BKI (Auszug)
Block 9
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23Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Um Kosten nicht nur für ein Bauprojekt als Ganzes, sondern auch für Teile davon angeben zu können, sind Messgrößen erforderlich, die einerseits eine Zuordnungder Kosten ermöglichen und andererseits die Vergleichbarkeit der Kostendaten sicherstellen.
Bezugsgrößen können alle Messeinheiten und Grundgrößen eines Projektes (mit Ausnahme der Kosten selbst) sein, die als Basis für die Kostenanalyse und das Kostenmanagement dienen können.
Hochbau: Eher einheitliche Gebäudestruktur bei allen ProjektenTiefbau: Mannigfaltige Geometrien der Baukörper, schwierig zu vereinheitlichen
Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung
Block 9
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24Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Als Bezugseinheiten werden grundlegend unterschieden:
• Nutzereinheiten (z.B.: Kilowattstunde für Anlagen der Energieversorgung)
• geometrische Einheiten (z.B.: lfm Tunnel, Straße, Stützmauer; m2 Brücke; m3 Straßendamm etc.)
• Leistungseinheiten (z.B.: m3 Ausbruch im Hohlraumbau; m2 Sicherungsmaßnahmen; lfm Bohrpfahl etc.)
Im Unterschied zu den geometrischen Einheiten wird ein Objekt nicht mehr als Ganzes, sondern als Teile davon betrachtet.
Die Wahl der geeigneten Bezugsgrößen für die Kostenzuweisung hängt maßgeblich von der jeweiligen Planungsstufe ab, sowie von der gewünschten Genauigkeit der Kostenaussagen.
Block 9
Methoden der KostenermittlungBezugseinheiten
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25Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
RichtwertmethodeSie entspricht der Ermittlung der Kosten auf Basis der geometrischen Bezugseinheiten. Diese Methode eignet sich besonders gut für die Kostenermittlung in frühen Projektphasen, wo noch keine detaillierten Angaben, beispielsweise Mengenangaben, bezüglich Gebäudeelementen gemacht werden können.
ElementemethodeDiese Methode ermöglicht es, typische Bestandteile eines Bauwerks isoliert zu betrachten und diese mit Kosten zu belegen. Die darin gezählten Bestandteile heißen Elemente und sollen so beschaffen sein, dass sie geometrisch oder funktional abgegrenzte und fest definierte Bauteile bzw. Gebäudeteile gleicher oder ähnlicher Konstruktion sind, die als planungsorientierte Größen je nach Planungsstand unterschiedlich fein gegliedert werden können.
Block 9
Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung
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26Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Leistungsverzeichnismethode
Die Methode der Kostenermittlung nach Positionen des Leistungsverzeichnisses ist die genaueste Stufe der Kostenplanung.
Da die erforderlichen Leistungen (Positionen) und die zugehörigen Mengen je Leistungseinheit des Leistungsverzeichnisses erst in einem relativ späten Planungsstadium abschätzbar sind, können Leistungspositionen in dieser Form nicht für Kostenermittlungen in früheren Planungsstadienherangezogen werden.
Block 9
Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung
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27Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
ÖNORM B 1801-1
GrobelementeBeispiel Kostenbereich 2 (Bauwerk – Rohbau):
2 Bauwerk – Rohbau2A Allgemeine Maßnahmen2B Erdarbeiten / Baugrube2C Gründungen / Bodenkonstruktionen2D Horizontale Baukonstruktion2E vertikale Baukonstruktion2F spezielle Baukonstruktion2G Rohbau zu Bauwerk - Technik
Block 9
Methoden der Kostenermittlung, ElementenmethodeGrobelemente und Feinelemente
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28Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Elementeunterteilen die Grobelemente in weitere, feinere Bereiche. Als Beispiel hierfür liefert das Grobelement 2B Erdarbeiten / Baugrube:
2B Erdarbeiten / Baugrube2B.01 Baugrubenherstellung2B.02 Baugrubenumschließung2B.99 Sonstiges
FeinelementeAls Feinelement ist jenes kleinste Bauwerkselement zu bezeichnen, für das noch Kosten und Mengen angegeben werden können. Sie werden in der ÖNORM B 1801-1 [1] nicht mehr angeführt.
Block 9
Methoden der Kostenermittlung, ElementenmethodeGrobelemente und Feinelemente
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29Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
KostenelementeFeinelement, Grobelement im Bahnbau
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30Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
KostenelementeGrobelement Bahnbau
Block 9
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31Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
KostenelementeSystematik zum Straßenbau
3 FahrstreifenFahrstreifen
Lage Bestandsniveau
CQ01 CQ02
Damm Einschnitt
Fahrbahn
→ Querschnitts-Nr.
jDTV I
jDTVII
CQ03 CQ04
jDTV I
jDTVII
Betondecke Bituminöse Decke
CQ05 CQ06
jDTV I
jDTVII
CQ07 CQ08
jDTV I
jDTVII
Betondecke Bituminöse Decke
Verkehrsbelastung
CQ09 CQ10
jDTV I
jDTVII
CQ11 CQ12
jDTV I
jDTVII
Betondecke Bituminöse Decke
Block 9
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32Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenelemente TunnelbauBeispiel Kostenelement-Codierung
Block 9
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33Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenelemente TunnelbauGrobelement, charakteristischer Querschnitt
Tunnel, zwei Fahrstreifen, Längslüftung, ebene Sohle ohne Bodenplatte,nicht drückendes Wasser
charakteristischer Querschnitt Innenausbau/Ausbruch, Entwässerung,Ulmendrainage mitBergwasserhauptentwässerung
Block 9
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34Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenbeeinflussung in der Frühphase
NR. 201B
Zeit
Kos
ten
Kosten
Einsparungspotential
Block 9
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35Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseAblauf
Definition einer Budgetvorgabe (Budget/Kostenziel)
Durchführung der Planungsstufen mit zugehörigen Kostenschätzungen (z.B. Kostenrahmen, Vorentwurf/Kostenschätzung und Entwurf/Kostenberechnung nach ÖNORM B1801:2009)
Ausschreibung der Leistungen mit Kostenanschlag je Gewerk
Beauftragung der Leistungen/Gewerke und Auftragsabwicklung (Auftragssumme mit Zusatzbeauftragungen und Abrechnung)
Block 9
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36Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseKostenschätzungen
Basieren auf einem Planungsstand mit Elementen und Kostenansätzen
Haben eine Preisbasis (Kostenansätze)
Prognosegröße für Risiko (Unbekanntes/Unberücksichtigtes) erforderlich
Prognosegröße für die Valorisierung (zukünftige Kostensteigerungen) erforderlich
Haben eine Schwankungsbreite
Block 9
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37Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseKostenschätzungen
Budget Kosten-rahmen
R
V
Kosten-schätzung
Kosten-berechnung
Schwankungsbreite
Block 9
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38Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Risiko
Nach ÖNORM B1801:2009: „Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bei Planungen, Ermittlungen und Prognosen“
Projektspezifische Risikobetrachtungen erforderlich (geologisches Risiko, Auflagen, Denkmalschutz, etc.)
Einschätzung über Erfahrungswerte (Benchmark) und Berücksichtigung mit mittlerer Eintretenswahrscheinlichkeit
Block 9
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39Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Valorisierung - Hochbau
Projektspezifische Einschätzung erforderlich, Trendextrapolation von Baupreisentwicklungen
Quelle: Statistik Austria
Block 9
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40Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Valorisierung - Tiefbau
Quelle: Statistik Austria
Block 9
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41Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Valorisierung - Großhandel
Quelle: Statistik Austria
Block 9
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42Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseKostenansätze
Summe Elemente x Kostenansätze+ Risiko (Unbekanntes und
Unberücksichtigtes)+ Valorisierung= Kostenprognose
R
Su(ElxKA)
V
Block 9
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43Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseAuftragsverfolgung und -prognose
Auftragsprognose:
Auftragssumme+ Zusatzaufträge+ Mehr- oder Minderkostenforderungen bekannt
und erwartet (Prognose)+ Mengenänderungen (Prognose)+ Risiko (Unbekanntes und Unberücksichtigtes)+ Valorisierung= Auftragsprognose
R
AuSu
V
ZA
MKFb+e
MÄ
Block 9
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44Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseFortschreibung mit Rechnungslegung
Auftragssummen – Rechnungssummen = „noch abzurechnende Leistungen“Gemischtes System mit Kostenansätzen und Aufträgen
Stichtag
AuSu
ReSu
Kostenprognose
Zeit
Kos
ten
R
V
Block 9
Basis für- Risikoprognose- Valorisierung
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45Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseDatenverwaltung auf Auftragsebene
Block 9
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46Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseGleitung und Valorisierung
ReSu(IstK)
G_verrechnet
Noch abzurechnen(mit ZA)
G_bekanntR
V
Fortschreibung der Gleitung /Valorisierung sowie des Risikos mit der Rechnungslegung(häufiger Begriff für Valorisierung: „Vorausvalorisierung“)
Block 9
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47Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseBudget und Änderungsevidenzen
Fortschreibung des Budgets über Änderungsevidenzen
„Änderungen zu freigegebenen Projektsvorgaben“
Budget
AEVs
Block 9
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48Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseKostengliederungssysteme
Gliederung nach ÖNORM B1801:2009 findet v.a. im Hochbau Anwendung (Kostenbereiche: 0 Grund, 1 Aufschließung, 2 Bauwerk-Rohbau, 3 Bauwerk-Technik, 4 Bauwerk-Ausbau, 5 Einrichtung, 6 Außenanlagen, 7 Planungsleistungen, 8 Nebenleistungen bis 9 Reserven)
Keine genormte Gliederung für den Verkehrsinfrastrukturbau / Tiefbau (Bsp. ÖBB: Grundeinlöse, Entwurfsplanung, bautechnische Planung, Bauausführung, Oberbau, Streckenausrüstung, Erkundungsarbeiten, Projektmanagement)
Wesentlich ist die Definition eines durchgängigen Kostengliederungssystemes und dessen Beibehaltung über alle Projektsphasen.
Block 9
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49Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseProjektstrukturierung
Am häufigsten kommt eine physische Gliederung zum Einsatz
Beispiel Hochbau: Baubereiche, Objekte (Gebäude), Bauteile
Beispiel Tiefbau: Baulos, Objekte (zB Brücken, Tunnel), Bauteile
In der Ausführungsphase erfolgt die Strukturierung nach Aufträgen. Die Projektstruktur sollte bereits auf die auftragsorientierte Gliederung abgestimmt werden.
Block 9
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50Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseWeitere Anforderungen
Umfängliche Vollständigkeit (Abgrenzungsdefinition)
Zeitliche Durchgängigkeit (Planungsphase – Ausführungsphase / Fertigstellung)
Einschätzung von Prognosegrößen über Erfahrungswerte (Benchmark) und Berücksichtigung mit mittlerer Eintretenswahrscheinlichkeit
Periodische Durchführung von Soll/Ist-Vergleichen mit Abweichungsanalyse
Prognose der Finanzmittelabflüsse (Zahlungsplan)
Berichtswesen
Block 9
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51Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kostenverfolgung und KostenprognoseErgebnis
Budget
AEVs
Block 9
Stichtag
AuSu
ReSu
Kostenprognose
Kos
tenR
V
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52Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
ProjektphasenLeistungen nach HO-PS in PPH 4 - Ausführung
MKF „Mehr- oder Minderkostenforderung“früher auch NA oder ZA„Nachtragsangebot“ oder Zusatzangebot international „Claim“
In der Regel Forderung des AN nach mehr Geld.
Aber auch Forderung des AG nach Preisreduktion im Falle von z.B. bei Leistungsminderung (Umplanung, Einsparung) bei Pauschalverträgen.
Block 9
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53Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
OFF RECORDS !!!
Kosten und FinanzierungMKF Mehr- und Minderkosten
Block 9
Dichte Wanne
Einsparen der Pos. Abdichtung
Dichtbeton
Kosten für Bewehrung
Alles weitere mündlich …
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54Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Rechnungsläufe - Konsulentenrechnungen
Eingang der Rechnung in Buchhaltung
Projektsteuerung Konsulent, Planer, ÖBA, ...Bauherr
Prüfung der Rechnung
VorlageRechnung
Rechnungs-freigabe
Erfassung im SAP
Zahlungsanordnung
Ja
Korrektur der Rechnung
Nein
Verteilung der Rechnung
Block 9
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55Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Rechnungsläufe - Baurechnungen
Eingang der Rechnung in Buchhaltung
Projektsteuerung ÖBABauherr
Prüfung der Rechnung7 AT
VorlageRechnung
Rechnungs-freigabe
Erfassung im SAP
Zahlungsanordnung
Ja
Korrektur der Rechnung
Verteilung der Rechnung
Totalunternehmer
Kontrolle der Rechnung
2 ATNein
Freigabe zur ZahlungJa
Nein
Block 9
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56Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und FinanzierungProjektabschluss
Schlussabrechnung aller Gewerke, Aufträge,mit der Schlussrechnung können Abschlagsrechnungen nochmals korrigiert werden.
Spätestens jetzt werden alle offenen Forderungen, MKF, strittige Positionen ausdiskutiert und vereinbart.
Sicherheiten für die Phase Gewährleistung,Bankgarantien oder Rücklässe (z.B. 5% Rechnungseinbehalt)
Kostenfeststellung, Abschluss der Kostenverfolgung,Kennwerte für kommende Projekte, Kalkulationsgrundlage.
Block 9
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57Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
OFF RECORDS !!!
Zum Thema:Rahmen für Investitionen und BaunutzungskostenRahmen der Investitionsmittel sowie der Personal- und Sachkosten des Betriebs
Kosten und FinanzierungEhrlich währt am längsten!
Gibt es so was wie „politische Budgets“?
Echte Kostenerhöhung oder falsche Kostenschätzung?
Was kostet der Denkmalschutz?
Kann die Bahn eine Straße finanzieren?
Geschäfte zu Lasten Dritter?
Sollen Planer im Voraus das Budget des Auftraggebers wissen?
Honorierung von Experten? Geld oder Ehre?
Block 9
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58Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Abkürzungen aus OHB
• AG Auftraggeber• AN Auftragnehmer • ATP Ausführungsterminplan • AufB Auftraggeberbesprechung • BA Buchhaltungsabteilung• BauB Baubesprechung • BauKG Baustellenkoordinations-
gesetz • BH Bauherr • BHM Bauherrnmanagement• BPK Bauprojektkommission • BPL Bauprojektleiter
= Projektmanagement• GD Generaldirektor• GP Generalplaner• GTP Generalterminplan • LKT Leiter Kompetenzteam,
Nutzerkoordination (projektspezifisch)
• NutB Nutzerbesprechung • ÖBA Örtliche Bauaufsicht • OHB Organisationshandbuch• PC Projektcontrolling • PlaB Planungsbesprechung • PM Projektmanagement • PHB Projekthandbuch• PPH Projektphase• ProB Projektbesprechung• RTP Rahmenterminplan• TKB Terminkontrollbericht• VerB Vertragsbesprechung• VS-BPK Vorsitzender
Bauprojektkommission• VTP Vertragsterminplan
Block 9
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59Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementNachtragsmanagement Konsulenten
Ein Konsulent, Planer, ÖBA legt ein Zusatzangebot vor, Prüfung durch PM, allenfalls Verhandlung und Vergabevorschlag, Zustimmung Controlling erforderlich.
Block 9
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60Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Nach Prüfvermerk Zustimmung oder Ablehnung durch Controlling,bei Ablehnung zurück zur Prüfung.
Zurück auf Feld 1Mensch ärgere Dich nicht!
aus OHBNachtragsmanagement Konsulenten
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61Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Nach Zustimmung Controlling Vergabevorschlag durch PMPrüfung mit Fallfrist 1 Woche durch BHMAuftragsschreiben durch PMInfo an Nutzerkoordination LKTBestellung über SAP, d.h.Buchhaltungsprogrammdann Beauftragung durch PM
aus OHBNachtragsmanagement Konsulenten
Block 9
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62Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Originaltext OHBFreigabelauf Zusatzangebot
Vom Auftragnehmer wird ein Zusatzangebot vorgelegt. Es ist im Original an das Projektmanagement sowie elektronisch als pdf-file an das Projektmanagement und an das Controlling zu übermitteln.
Das Projektmanagement prüft das Zusatzangebot dem Grunde und der Höhe nach. Gegebenenfalls werden unter Einbindung des Controlling Verhandlungen mit dem AN geführt.
Das PM erstellt einen Vergabevorschlag, der an das Controlling zur Kontrolle (stichprobenartig) übermittelt wird. Erteilt das Controlling die Zustimmung zur Vergabe, so wird durch das PM eine Beauftragung durchgeführt und durch den LKT erfolgt die Veranlassung der SAP-Bestellung.
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63Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementBauleistungen
Block 9
Ausführende Firma legt MKF vor. Prüfung durch ÖBA, dem Grunde und der Höhe nach. Prüfbericht ÖBA.Beurteilung durch PM.Bei Zustimmung PM …
…. nächste Folie
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64Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementBauleistungen
Nach Zustimmung PM ggf. Verhandlung mit einigen Parteien.
Vergabevorschlag von PM, Prüfung durch Controlling,bei Zustimmung,Auftragsschreiben von PM.
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65Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Vom ausführenden Unternehmen wird ein Zusatzangebot vorgelegt. Es ist im Original an die ÖBA sowie elektronisch an das Projektmanagement zu übermitteln.
Die ÖBA prüft das Zusatzangebot dem Grunde und der Höhe nach und führt Abstimmungen und Vorverhandlungen mit dem ausführenden Unternehmen durch. Weiters erstellt sie einen Prüfbericht, den sie an das Projektmanagement weiterleitet. Das PM beurteilt die Nachtragsprüfung und bindet ggf. den Planer ein.
Im Falle der Zustimmung durch das PM werden gegebenenfalls im Zuge der Bauvertragsbesprechungen unter Mitwirkung der ÖBA und Beisein des Controllings Verhandlungen mit dem ausführenden Unternehmen geführt.
Das PM erstellt einen Vergabevorschlag, der an das Controlling zur stichprobenartigen Kontrolle übermittelt wird. Erteilt das Controlling die Zustimmung zur Vergabe, so erfolgt eine Beauftragung durch das PM und eine Erfassung der Bestellung durch den LKT.
Block 9
Originaltext OHBFreigabelauf Zusatzangebot
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66Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
aus OHBRechnungslauf
Die Rechnungen haben als Mindestanforderung folgende formale Anforderungen zu erfüllen:– Projektbezeichung– Rechnungsnummer (z.B. 3. Teilrechung)– Absenderadresse– Bestelleradresse– Rechnungsadresse– UID – Bankverbindung
Der Rechnungslauf wird von einem Rechnungslaufzettel begleitet, auf dem die Prüfer das jeweilige Eingangs- und Prüfdatum zu vermerken haben
Block 9
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67Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (1)
Block 9
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68Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (2)
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69Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann Block 9
aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (3)
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70Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann
Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110
Block 9
6.3 Vergütung6.3.1 Festpreise und veränderliche Preise
6.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen,
2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertragkeine Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden,
3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen.
Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen.
Angebotsfrist: Abgabe der Anbote, d.h. angenommener Stichtag der Kalkulation
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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110
Block 9
6.3.3 Garantierte Angebotssumme
6.3.3.1 Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. BVergG 2006 abgeschlossen wurde, gilt – wenn nicht anders vereinbart – für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebotssumme als vereinbart.
6.3.3.2 Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme wegen Mengenänderungen ist ausgeschlossen.Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich ergebende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.
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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110
Block 9
7.4.5 Nachteilsabgeltung
Erwächst dem AN, bei Unterschreitung der Auftragssumme um mehr als 5 %,durch Minderung oder Entfall von Teilen einer Leistung ein Nachteil, der nicht durch neue Einheitspreise oder durch andere Entgelte abgedeckt ist, hat der AGdiesen Nachteil abzugelten.
Dieser Nachteil kann einvernehmlich durch Vergütung des kalkulierten Anteils der Geschäftsgemeinkosten an den entfallenen Leistungen abgegolten werden.
Die Kosten von projektbezogenen erbrachten Vorleistungen, die nicht anderweitig zu verwerten sind, sind jedenfalls (unabhängig von der 5%-Grenze) abzugelten.
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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110
Block 9
7.5 Außerhalb des Leistungsumfangs erbrachte Leistungen
7.5.1 Leistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind und durch eine Störung der Leistungserbringung erforderlich werden, dürfen nach Erkennbarkeit, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht aus- oder fortgeführt werden.
Davon ausgenommen gilt, dass der AN nach Erkennen einer Störung der Leistungserbringung jedenfalls die mit dem AG einvernehmlich vor Ort als technisch erforderlich bestimmte Leistung zu erbringen hat.
Der AG hat seine Entscheidung rechtzeitig bekannt zu geben. Trifft der AG keine Entscheidung, haftet er für die Folgen seiner Unterlassung.
Der AN hat bei Wegfall der Störung der Leistungserbringung die Ausführung der Leistung ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.
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Block 9
7.5 Außerhalb des Leistungsumfangs erbrachte Leistungen
7.5.2 Alle Leistungen, die der AN ohne Auftrag oder unter eigenmächtigerAbweichung vom Vertrag ausgeführt hat, werden nur dann vergütet, wenn der AG sie nachträglich anerkennt.
Ist dies nicht der Fall, sind diese Leistungen vom AN auf Verlangen des AG innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, widrigenfalls dies auf Kosten des AN geschehen kann.
7.5.3 Waren Leistungen zur Erreichung des Leistungszieles oder aus Gründen der Schadensminderung notwendig und konnte die Zustimmung des AG wegen Gefahr im Verzug nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist dem AG hiervon ehestens Mitteilung zu machen.
Der AG hat solche Leistungen anzuerkennen und zu vergüten.