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Materia prüfanstaltInstitut für Baustoffe, für das Bauwesen

Massivbau und Brandschutz

Matedalprtifanstalt fär das Bauweses Beetheserrslr. 52 D-38106 Braunschweig

Schreiben 1906012011

Niedax GmbH & Co. KG Unsere Zeichen: (3316/592/11)-CM

Herrn Dirk Schäfer iter: eMaertinsAsbacher Str. 141 Abteilung: BS

53545 Linz Kontakt: 0531-391-8265

[email protected]

Ihre Zeichen: Hr. SchäferIhre Nachricht vom: -

Datum: 03.11.2011

Brandschutztechnische Bewertung von Stahisammelhaltern SHS 15 und SHS 30 im Hinblick

auf die Führung von Leitungsanlagen im Bereich von Zwischendecken in notwendigen Fluren

gemäß Muster-Leitungsanlagenrichtlinien (MLAR) Abschnitt 3.5.3

3 Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Gespräch vom 17.08.2010 wurde die MPA Braunschweig durch die Niedax GmbH & Co.

KG beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zum Brandverhalten von Stahlsammelhaltern

SHS 15 und SHS 30 im Hinblick auf die Ausführung von Leitungsanlagen in Zwischendeckenberei

chen von notwendigen Fluren zu erstellen. Diese Bewertung bezieht sich auf Abschnitt 3.5.3 der

MLAR (Fassung November 2005).

1 Beschreibung der Stahisammelhalter

Bei den Stahisammelhaltern SHS 15 und SHS 30 handelt es sich um Kabelsammelhalter mit Ver

schlusslaschen zur Führung von Leitungsanlagen. Die Stahlsammelhalter sollen in einem Befesti

gungsabstand von a 600 mm montiert werden, wobei die Sammelhalter SHS 15 mit einer Kabel-

last von 2,2 kg/m und die Sammelhalter SHS 30 mit einer Kabellast von max. 4,5 kg/m belastet und

anschließend geschlossen werden.

Dieses Dokument darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der MPA Braunschweig.

Von der MPA nicht veranlasste Übersetzungen dieses Dokuments müssen den Hinweis Von der Materialprüfanstalt fdr das Bauwesen, Braunschweig, nicht geprüfte Uberset

zurig der deutschen Originalfassung‘ enthalten Dokumente ohne Unterschrift haben keine Gültigkeit. Dieses Dokument wird unabhängig von erteilten bauaufsichtlichen

Anerkennungen erstellt und unterliegt nicht der Akkreditierung

Matenalprüfanstalt (MPA) Fon +49 (0)531-391-5400 Norddeutsche LB Hannover Notified body (0761 -CPD)für das Bauwesen Fax +49(0)531-391-5900 106 020 050 BLZ 250 500 00 Die MPA Braunschweig ist für Prüfung, Überwachung,

Beethovenstraße 52 info@mpa tu-bs.de Swift-Code. NOLADE 2H Inspektion und Zertifizierung bauaufsichtlich anerkannt

D-351 06 Braunschweig www.mpu.tu-bs.de USt.-ID-Nr. DE183500654 und notifiziert. Die MPA Braunschweig ist als Prüf- undSteuer-Nr.: 14/201/22859 Kalibrierlaboralorium nach ISO/IEC 17025 und als InIBAN DE58250500000106020050 spektionsstelle nach ISO/IEC 17020 akkreditiert

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Auf eine weitere Beschreibung der Stahlsammelhalter wird verzichtet und auf die Anlagen 1 bis 3 zu

dieser Bewertung verwiesen.

2 Brandschutztechnische Bewertung der Stahisammelhalter

Gemäß Abschnitt 3.5.3 der MLAR (Fassung November 2005) wird gefordert, dass bei der Führung

von Installationen in Zwischendeckenbereichen brandschutztechnisch relevanter Unterdecken die

besonderen Anforderungen hinsichtlich der brandsicheren Befestigung der im Bereich zwischen den

Geschoßdecken und Unterdecken verlegten Leitungen entsprechend zu beachten sind, damit eine

negative Beeinträchtigung durch herabstürzende Bauteile bei einer Klassifizierung der Unterdecke

von oben ausgeschlossen werden kann.

Die gemäß Abschnitt 1 beschriebenen Sammelhalterungen SHS 15 und SHS 30 wurden in Brand-

prüfungen an Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 41 02-12 geprüft. Hierbei wur

den die Sammelhalterungen in einem Achsabstand von a 600 mm ausgeführt. Die maximale Be

lastung der Sammelhalterungen SHS 30 betrug hier 4,5 kglm. Die Brandprüfungen wurden über

einen Zeitraum von mmd. 90 Minuten bei einer Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperatur

kurve (ETK) gemäß DIN 41 02-2 durchgeführt, ohne dass hier ein Versagen der Sammelhalterungen

hinsichtlich Tragfähigkeit aufgetreten ist. Somit bestehen in brandschutztechnischer Hinsicht keine

Bedenken, die in Abschnitt 1 beschriebenen und in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten Sammelhalte

rungen unter den dort genannten Randbedingungen auszuführen, ohne dass eine negative Beein

trächtigung von darunterliegenden brandschutztechnisch relevanten Unterdecken zu befürchten ist.

Dies gilt jedoch nur, sofern die Verankerung der Sammelhalter in den Wänden bzw. Decken mit ent

sprechenden brandschutztechnisch nachgewiesenen Befestigungsmitteln erfolgt. Dübel müssen für

den Untergrund und die Anwendung geeignet sein und den Angaben gültiger allgemeiner bauauf

sichtlicher Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin bzw. einer europäisch

technischen Zulassung (ETA), entsprechen. Sofern die Zulassung keine Aussagen zum Brandver

halten der Befestigungsmittel trifft, sind diese mit 2hef (doppelte Setztiefe) - mindestens jedoch 6 cm

tief — und einer maximalen rechnerische Zugbelastung je Dübel von 500 N (vgl. DIN 4102-4: 1994-

03, Abschnitt 8.5.7.5) einzubauen. Die effektive Setztiefe (hef) ist der gültigen Zulassung zu entneh

men. Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, deren brandschutztechnische Eignung durch ein

allgemeines bauaufsichtlichen Prüfzeugnis belegt ist oder deren Eignung durch einen brandschutz

technischen Nachweis (z.B. Prüfung und Beurteilung durch eine anerkannte Prüfstelle) erbracht

wurde.

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.IIPASeite 3 von 31 Schreiben 1906012011 vom 03.11.2011 (3316/592/11)-CM 1 TU BRAUNSCHWEIG

Dübel sind entsprechend den Technischen Unterlagen (Montagerichtlinien) in der Regel entspre

chend den Vorgaben in der Zulassung (abZ oder ETA) bzw. im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf

Zeugnis (abP) einzubauen. In jedem Fall muss die Eignung der Dübel für den Untergrund und die

Anwendung auch für den kalten Einbauzustand nachgewiesen werden.

Weiterhin ist ein Mindestabstand von der Unterseite der Sammelhalterungen bis zur Oberseite der

Unterdecken von 50 mm zu gewährleisten, damit im Brandfall durch Längenänderung und Verfor

mung der Sammelhalterung die Unterdecke nicht belastet bzw. zerstört wird.

3 Besondere Hinweise

Diese brandschutztechnische Bewertung gilt nur, wenn die Ausführung der Sammelhalter SHS 15

und SHS 30 entsprechend Abschnitt 1 bzw. den Anlagen 1 bis 3 zu dieser brandschutztechnischen

Bewertung erfolgt.

Kabelanlagen mit integrierten Funktionserhalt nach DIN 41 02-12 müssen gesondert durch ein gülti

ges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden.

Die Gültigkeit dieser Stellungnahme endet am 03.11.2016. Eine Veränderung der Gültigkeit kann in

Abhängigkeit von Stand der Technik erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

DipI.-lng. MaertinsSachbearbeiter

imelungsleiter

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An‘age ii Schreiben 19060/2011 vom 03.11.2011 (3316/592)11)-CM

.MPAIBMb TU BRAUNSCHWEIG

Sammelhafter — Wandmontage

1 IVerendwiq kisgdevonO4.11.2Q11I1

GmbH & Co. KG 1 Sammelhalter an Decke und WandLinz/Rh&n

Sammelhalter — Decke

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Anlage 21 Schreiben 19060/2011 vom 03.11.2011

CO

15

(3316/592/11)-CM

MPA1 BMb TU BRAUNSCHWEIG

Veriendung•

Sammelhafter / Stahlffi:O4112O11I

1 GmbH&Co.KGLinz/Rhein 1 Mod.Nr. SHS 15

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Anlage 3 1 Schreiben 19060/2011 vom 03.11.2011 (3316/592/11)-CM

• MPAI BMb TU BRAUNSCHWEIG

1gevonEO4j1.2O11I

1 1 Sammehater / Stahl1 GmbH&Co.KG

Linz/Rhein i Mo-Nr. SHS 30

OD