Bodenschutzbehörde€¦ · - Arbeitsstand Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom...

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03.04.2018, Herr Weigelt

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51.1 i'm-1:! ' (31.15 LT: I 1

Vorhaben: Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens '

Braustolzgelände — Entwicklungsgebiet 1

Gemarkung: Schönau/Altendorf

Flurstück(e): 247/5, 278/8, 278/4

Untere Wasser- u. Bodenschutzbehörde 36.23 Frau Dr. Wildemann (D 3680

Das Entwicklungsgebiet 1 des Projektentwicklungskonzeptes Braustolz umfasst die Teilflä- che 1 „Tankstelle, Kfz-Werkstatt mit Altlöllager“ der im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) geführten Altlastenverdachtsfläche „Brauerei Altendorf".

Für die Teilfläche 1 liegt eine Historische Erkundung vor, welche ausweist, dass sich auf dem Gelände eine kleine Tankstelle mit zwei oberirdischen Tanks und eine Kfz-Werkstatt mit Altöllager befanden (Anlage: Karte).

Zur Vorbereitung der sensibleren Nutzung der Wohnbebauung ist eine Orientierende Unter- suchung nach BBodSchV durchzuführen. Die konkreten Untersuchungen nach BBodSchV sind mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Auf Grundlage der Untersuchungs- ergebnisse sind dementsprechend Maßnahmen abzuleiten, abzustimmen und festzulegen, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

36.22 Herr Sundheim 03.3681

Der Vorhabensträger führt bereits im Anschreiben aus, dass sich die aus der Lage unmittel- bar am Kappelbach ergebenden Anforderungen (Freihaltung Gewässerrandstreifen; Berück- sichtigung Uberschwemmungsgebiet) im Rahmen der Planung Berücksichtigung finden. Un— ter dieser Voraussetzung bestehen keine Einwände gegen den Aufstellungsbeschluss.

Die abwassertechnische Erschließung ist zunächst mit dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht bzw. der inetz GmbH als beauftragtem Kanalnetzbetreiber abzustimmen. |n der Fortschreibung des Rahmenplans für die Umnut- zung der ehemaligen Braustolz-Brauerei (Beschlussvorlage B-048/2018)_wird zum Punkt abwassertechnische Erschließung ausgeführt, dass zukünftig für die Ableitung des Schmutzwassers ein 2014 neu errichteter Anschlusskanal über das Flurstück 279/4 zum Kappelbachsammler genutzt werden soll.

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Hierzu wird unsererseits darauf hingewiesen, dass dieser Anschlusskanal, der derzeitig oberirdisch den Kappelbach quert, ohne die dafür erforderliche wasserrechtliche Genehmi- gung errichtet worden ist. Die Ausführung als oberirdische Querung entspricht nicht den all- gemein anerkannten Regeln des Wasserbaus. Eine nachträgliche Genehmigung kann somit auch nicht in Aussicht gestellt werden. Daher ist eine Leitungsumverlegung mit Unterque- rung des Kappelbaches vorzusehen. Dabei sind folgende Anforderungen zp beachten:

- Die Leitungskreuzung ist rechtwinklig zur Gewässerachse vorzusehen. — Die Leitung ist im Bereich der Kreuzungsstelle mit mindestens 1,0 m Überdeckungshöhe

unter der festen Sohle des Kappelbaches zu verlegen. - Die Querung des Gewässers bedarf nach 5 36 WHG einer waSserrechtlichen Genehmi-

gung. Diese ist unter Vorlage entsprechender Planunterlagen bei der unteren Wasser— behörde der Stadt Chemnitz zu beantragen.

Die Abstimmungen mit dem ESC zur nachträglichen Erteilung der Anschlussgenehmigung an den öffentlichen ‚Kanal bleiben davon unberührt.

Untere Abfallbehörde 36.5 - Frau Tasche - 3666

Grundsätzlich werden durch die untere Abfallbehörde bezüglich des Aufstellungsbeschlus- ses zur Erstellung eines B-Planes zu o.g. Grundstück keine Bedenken vorgetragen.

Hinzuweisen ist für die Erarbeitunq des B-Planes:

Für die Festlegungen entsprechend 5 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB (Flächen für die Abfallentsor- gung und Abwasserbeseitigung ...) sind der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz und der ESC als TÖB zu beteiligen.

Immissionsschutz 36.1 2 Herr Weigelt — 3674

Der Grünzug Kappelbach ist Bestandteil der Klimaanpassungsmaßnahmen für die Stadt Chemnitz, die in das Integrierten Klimaschutzprogramm 2012 aufgenommen wurden. Ent- sprechend der klimaökologischen Bewertung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chem- nitz (Ing-Büro Lohmeyer 2020) bestehen in diesem Gebiet stärkere klimaökologische Vor- behalte gegenüber Nutzungsintensivierungen.

Eine Rücknahme der weiteren zukünftigen Bebauung der anliegenden Flächen ist für die Sicherung der Frischluftschneise Kappelbach von großer Bedeutung. Die Frischluftschneise Kappelbach verbessert die Immissions- und lokalklimatischen Verhältnisse im Stadt-Klimatop und wirkt Wärmeinseln im Stadtzentrum entgegen. Wir empfehlen deshalb bei der Planung der zukünftigen Bebauung die klimaökologischen Aspekte abzuwägen.

Auf der Rechtsgrundlage nach 5 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB sollte festgesetzt werden, dass die Verwendung fester fossiler Brennstoffe insbesondere zur Raumheizung und zur Erzeugung von Brauchwasser unzulässig ist.

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Untere Naturschutzbehörde 36. 4 . Frau Leonhardt - 3646

Aus der Sicht des. Naturschutzes 'und der Landschaftspflege wird zum Vorgang wie folgt Stellung genommen:

Die Aufbaugesellschaft Am Feldschlößchen 1 mbH stellte mit Schreiben vom 16.03.2018 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Braustolzgelände — Entwicklungsgebiet 1". Der B-Plan dient der Innenentwicklung und soll im beschleunigten Verfahren nach 5 13a BauGB i. V. m. 5 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt werden. Auf der Fläche ist die Entwicklung von Wohnbauland für Einzelhausbebauung angestrebt. Dabei sollen insgesamt 3 Wohngebäude entstehen. Das vorgesehene Plangebiet wird zum Teil durch Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 94/11 „Grünzug Kappelbach zwischen Michaelstraße und Popowstraße“ berührt. Mit der Planung einhergehende Eingriffe in die festgesetzte private Grünfläche des rechtskräftigen B-Plans sollen innerhalb des Gebiets durch Entsiegelung ausgeglichen werden.

Trotz Anwendung des vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahrens sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf die Schutzgüter, das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (gemäß 5 1 Abs. 6 Nr.7a BauGB) nach wie vor in der Begründung darzustellen und bei der Abwägung zu berücksichtigen. Damit die biologische Vielfalt dauerhaft gesichert werden kann, erfordert es u. a. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen zu erhalten, den Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedlung zu ermöglichen (5 1 Abs. 2 BNatSchG).

Die Flurstücke liegen nicht innerhalb und auch nicht in unmittelbarer Umgebung von einem Schutzgebiet im Sinne von 55 23 — 29 BNatSchG.

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind für den Geltungsbereich des B-Planes folgende Punkte zu beachten:

1. Gehölzschutz Im Plangebiet befinden sich größere Gehölzbestände, welche wichtige Lebensraumfunktionen für verschiedene Tierarten erfüllen und somit auch zur Biotopvernetzung beitragen. Des Weite- ren werden durch den Erhalt des Großgrünbestandes negative Auswirkungen auf die Schutzgü- ter Luft und Klima gemindert. Der auf den Flurstücken 247/5 Schönau und 278/8 t h Altendorf befindliche Gehölzbestand ist zu erhalten und während der Bauphase Im gesamten Kronen-, Wurzelf und Stammbereich vor Beeinträchtigungen zu schützen. Der Gehölzbestand und die zur Erhaltung festzusetzenden Bäume sind im Grünordnungsplan darzustellen. Abgängige Gehölze sind zu ersetzen. Für eventuell notwendige Ersatzpflanzun- gen bzw. weitere Begrünungen ist auf standortgerechte, im Stadtgebiet Chemnitz heimische Gehölze zurückzugreifen und deren Herkunftsnachweis vorzulegen. Die unter Punkt III im B- Plan Nr. 94/11 aufgeführte Empfehlungsliste für heimische, standortgerechte Gehölze sollte als Orientierung dienen.

Der im B-Plan Nr. 94/11 .zum Erhalt festgesetzte Baum (an der westlichen Grenze des FS 247/5) ist ebenfalls zu erhalten und während der Bauphase im gesamten Kronen-‚ Wurzel- und Stammbereich vor Beeinträchtigungen zu schützen.

2 Artenschutz Aufgrund der bestehenden Gebäudestrukturen sind Vorkommen von Fortpflanzungs— und Ru- hestätten von gesetzlich geschützten, Gebäude bewohnenden Tierarten (Vögel, Fledermäuse)

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nicht auszuschließen. Bei Maßnahmen (Abriss/Sanierung/Um-lAnbau) an der bestehenden Gebäudesubstanz sind die Belange des besonderen Artenschutzes zu beachten.‘

Im Rahmen des B-Planverfahrens ist sowohl für die Gehölze als auch für die Gebäude die Be- troffenheit artenschutzrechtlicher Belange anhand einer separaten artenschutzrechtlichen Prü- fung (saP) zu untersuchen, d. h. Prüfung inwiefern die Verbote des 5 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten können, der Verbotstatbestand durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann oder ob Voraussetzungen für eine Ausnahme bzw. Befreiung bestehen. Dazu zählen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen, die zur Vermeidung oder zum Ausgleich der Beeinträchtigun- gen der geschützten Arten notwendig sind. Zu prüfende Tierarten sind europäische Vogelar- ten und Fledermäuse.

3. Biotogschutz Im Plangebiet befindet sich kein der unteren Naturschutzbehörde bekanntes besonders geschütztes Biotop nach 5 30 BNatSchG i. V. m. 5 21 SächsNatSchG.

Höhlenbäume mit mindestens 2 Höhlen bzw. einer größeren Höhle unterliegen nach der sächsischen VwV Biotopschutz (VwV Biotopschutz) dem besonderen Schutz 5 30 BNatSchG i.

V. m. 5 21 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG. Das Vorkommen von Höhlenbäumen ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zu untersuchen. Die Baumhöhlen sind nach folgenden Kriterien zu erfassen: Baumnummer, Baumart, Zustand des Baumes (Vitalität, Totholzanteil, etc.) Stammumfang in 1

m Höhe, Standort der Höhle am Baum (Höhe, Lage, Exposition), Anzahl und Art der Höhle (Ausfaulung, Spechtart), Nutzung dur'ch Höhlenbrüter. Darstellung der Höhlenbäume in Karten und Fotodokumentation.

4. Sonstige Forderungen Die im B-Plan Nr. 94/11 als private Grünfläche festgesetzte und hier als Bauland überplante Fläche ist durch Entsiegelung einer Fläche mit gleicher Größe auszugleichen. Die entsiegelte Fläche ist vollständig zu renaturieren und zu begrünen. Die zur Entsiegelung vorgesehene Fläche sollte innerhalb des Plangebiets liegen und zum Erhalt festgesetzt werden.

4 Dr. Thomas Scharbrodt

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11.2018, Herr Weigelt

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Vorhaben: Vorhabenbezogener B-Plan 18/08 Braustolzgelände — Entwicklungsgebiet 1

Gemarkung: Schönau/Altendorf

Flurstück(e): 247/5, 278/8, 278/4

Untere Wasser- u. Bodenschutzbehörde 36.23 Frau Dr. Wildemann O) 3680

Der Sachstand zur Altlastenverdachtsteilfläche „Tankstelle, Kfz-Werkstatt mit Altlöllager“ der

im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) geführten Altlastenverdachtsfläche „Brauerei Altendorf“ wird korrekt aufgeführt.

Als Maßnahmen sind jedoch weiterhin (siehe Stellungnahme zum Entwurf) aufzunehmen:

Zur Vorbereitung der sensibleren Nutzung der Wohnbebauung ist eine Orientierende Unter-

Suchung nach BBodSchV durchzuführen. Die konkreten Untersuchungen nach BBodSchV sind mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Auf Grundlage der Untersuchungs-

ergebnisse sind dementsprechend Maßnahmen abzuleiten, abzustimmen und festzulegen, um geSunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

36.22 Herr Sundheim (D 3681

Dem B-PIan-Entwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Sofern dies nicht über Regelungen im

B-Plan erfolgt ist dafür Sorge zu tragen, dass der Rückbau der Gewässerüberbauung über

den städtischen Flurstücken 405 und 280/4a Gmk. Altendorf und die Reanturierung der ent-

sprechenden Uferbereiche anderweitig sichergestellt werden. Es handelt sich hierbei um

eine bauliche Anlage, die nach Recherchen im Stadtarchiv zweifelsfrei den Eigentümern der ehemaligen BraustoIz—Brauerei zuzuordnen ist, da sie ausschließlich der Verbindung der privaten Flurstücke 280/3 und 278/8 Gmk. Altendorf diente. Dies wurde bereits mit Schr‘ei-

ben vom 19.09.2018 dem Stadtplanungsamt mitgeteilt.

Die Forderung aus der Beteiligung zum Austellungsbeschluss, dass der den Kappelbach oberirdisch querende SchmutzwasseranschIusskanal mittels Unterquerung des Kappelba-

ches umzuverlegen ist, wird nach entsprechender nochmaliger Abstimmung mit dem Vorha-

bensträger nicht aufrechterhalten.

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Immissionsschutz 36.12 . Herr Weigelt — 3674

Der Grünzug Kappelbach ist Bestandteil der Klimaanpassungsmaßnahmen für die Stadt Chemnitz, die in das Integrierte Klimaschutzprogramm 2012 aufgenommen wurden. Ent- sprechend der klimaökologischen Bewertung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chem—

nitz (Ing-Büro Lohmeyer 2018) bestehen in diesem Gebiet stärkere klimaökologische Vor- behalte gegenüber Nutzungsintensivierungen.

Eine Rücknahme der weiteren zukünftigen Bebauung der anliegenden Flächen ist für die Sicherung der Frischluftschneise Kappelbach von großer Bedeutung. Die Frischluftschneise Kappelbach verbessert die Immissions- und Iokalklimatischen Verhältnisse im Stadt-Klimatop und wirkt Wärmeinseln im Stadtzentrum entgegen. Die klimaökologischen Aspekte wurden beachtet.

Auf der Rechtsgrundlage nach ä 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB soll jedoch festgesetzt werden, dass die Vewvendung fester fossiler Brennstoffe insbesondere zur Raumheizung und zur Erzeugung von Brauchwasser unzulässig ist.

Untere Naturschutzbehörde 36.4 Dr. Täubert - 3642

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird zum Vorgang wie folgt Stellung genommen:

verwendete Unterlagen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18/08 Planzeichnung mit Begründung und

textlicher Festsetzung vom 10.10.2018, erstellt vom Planungsbüro „Büro und Stadt Anja Härtel“ Dresden ‚

- Arbeitsstand Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 11.10.2018, erstellt von igc lngenieurgruppe Chemnitz GbR

Sachverhalt Im Plangebiet befindet sich eine überwiegend ungenutzte, bewachsene Fläche (Grünland). Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll Baurecht für 3 Wohngebäude geschaffen werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach 5 133 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Prüfung Auf dem Baugrundstück befindet sich kein der unteren Naturschutzbehörde bekanntes besonders geschütztes Biotop nach 5 30 BNatSchG i. V. m. 5 21 SächsNatSchG. Das Flurstück liegt nicht innerhalb und auch nicht in unmittelbarer Umgebung von einem Schutzgebiet im Sinne der 55 23 — 29 BNatSchG.

Im GOP wurden folgende Festsetzungen getroffen:

V1 - Festsetzung des von jeglichen baulichen Beeinträchtigungen freizuhaltenden Wurzelbe- reiches der geschützten Stieleiche auf dem Grundstück Nansenstraße 24 V2 - Rückbau Folienteich unter ökologischer Baubegleitung außerhalb der Vermehrungszeit oder Einwinterungszeit von Amphibien V3 - Freihaltung des Uferrandstreifens in einer Breite von 5 m ab Oberkante der Böschung des Kappelbaches von baulichen oder gartenbaulichen Beeinträchtigungen

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V4 - dauerhafte Entsiegelung und Wiederbegrünung einer vormals durch Überbauung beein- trächtigten Fläche in der Größe von mind. 635 m2

V5 - Freihaltung des amtlich festgesetzten ÜG Hq100 von Überbauung oder Retentionsraumreduktion V6 - Festsetzung des Eschenahorn. nach Bestandspan Nr. 8, als zu erhaltendes Gehölz

M1 - Pflanzung und dauerhafter Erhalt von 4 Stck. Baumhasel, M2 - Ausbildung und dauerhafter Erhalt einer öffentlichen Grünfläche von mind. 200 m2

Pflanzung von Rosen entsprechend Pflanzenliste im Textteil M3 - Pflanzung von 10 Schwarzerlen M4 - Ansaat von 170 m2 extensive Wiese mit Wildkräutern (Verwendung Ökotypensaatgut, Mahd max. 2x pro Jahr) oder Sukzessionsfläche (Mahd aller 2-3 Jahre) M5 - Fällung der nicht standortgerechten Nadelgehölze im Uferbereich nach Bestandsplan Nr. 1-5

Prüfergebnis Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird dem Vorhaben zugestimmt. Bei der Maßnahme M4 ist, außerhalb des Uferrandstreifens die Herstellung einer extensiven Wiese (max. 2 malige Mahd pro Jahr) der Anlage einer Sukzessionsfläche (Mahd alle 3 Jahre) vorzuziehen. '

Hinweise: Zur Vermeidung von Individuenverlusten sind geplante Fällungen/Entfernung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit der Vögel (März bis August) bzw. Wochenstuben- und Fortpflan- zungszeit der Fledermäuse (April bis September) — und somit von Oktober bis Ende Februar — vorzunehmen.M

r. Thomas Scharbrodt

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Stellungnahme 36.23 aktualisiert

Vorhaben: Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens Braustolzgelände — Entwicklungsgebiet 1

Gemarkung: Schönau/Altendorf

Flurstück(e): 247/5, 278/8, 278/4

36.23 Frau Dr. Wildemann/O) -3680 36.23/209/18 23.01.2019

Altlasten

Das Entwicklungsgebiet 1 des Projektentwicklungskonzeptes Braustolz umfasst die Teilflä- che 1 „Tankstelle, Kfz-Werkstatt mit Altlöllager“ der im Sächsischen Altlastenkataster geführ- ten Altlastenverdachtsfläche „Brauerei Altendorf‘ (Altlastenkennziffer 61270626).

Für die Teilfläche 1 liegt eine Historische Erkundung vor, welche ausweist, dass sich auf dem Gelände eine kleine Tankstelle mit zwei oberirdischen Tanks und eine Kfz-Werkstatt mit Altöllager befanden. Die abschließende Altlastenuntersuchung nach Abriss der Gebäude einschließlich Fundamente ist durch den Vorhabenträger in Bearbeitung.

Die Altlastenverdachtsfläche "Kfz-Werkstatt mit Tankstelle" kann nach Vorlage der mit dem Vorhabenträger abgestimmten abschließenden Altlastenuntersuchungen aus dem Sächsi- schen Altlastenkataster entlassen werden. Damit sind im Entwicklungsgebiet keine Altlas- tenverdachtsflächen mehr vorhanden. Die Kennzeichnung im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, kann entfallen.

Bodenschutz

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Är‘c’üwdu—