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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13584 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Trägt das Jobcenter t.a.h. zur Entstehung von Wohnungslosigkeit bei? In einer stadtsoziologischen 1 Studie der Humboldt-Universität zu Berlin wird ein tiefer Einblick gegeben in einen angespannten Berliner Wohnungsmarkt, Zwangsräumungen und ein systemisch überfordertes Hilfesystem, das dro- hende Wohnungslosigkeit nicht nur nicht verhindern kann, sondern ebenso mit produziert. Dabei wird insbesondere den Jobcentern eine Mitverantwor- tung für Zwangsräumungen und drohende Wohnungslosigkeit zugesprochen, die den Autoren/-innen zufolge vor allem durch die zu knapp bemessenen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU), die langen Bear- beitungszeiten von SGB-II-Anträgen und durch die Zahlungslücken entstehen können sowie an der Sanktionspraxis liegen. 2 Gleichwohl verweisen die Autoren/-innen auf die defizitäre Datengrundlage, die sowohl die politische als auch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Problematik erschwert bis unmöglich macht. 3 Auch für Hamburg liegen kaum Daten vor. Der Senat beantwortet Anfragen regelmäßig dahin gehend, dass dazu keine Daten erhoben würden oder eine händische Auswertung nicht möglich sei (vergleiche beispielsweise Drs. 21/12383, 21/12403, 21/12004). Daher bleibt unklar, welches Ausmaß Zwangsräumungen angenommen haben und welche mögliche Rolle das Jobcenter t.a.h. hierbei spielt. Angesichts des angespannten Wohnungsmark- tes ist jede Zwangsräumung für die Betroffenen eine persönliche Katastrophe und eine verantwortungsvolle Politik sollte jede Möglichkeit ergreifen, um diese zu verhindern. Nicht von ungefähr fordert das Hamburger Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik das Aussetzen von Kostensenkungsauf- forderungen des Jobcenters 4 , bis sich der Hamburger Wohnungsmarkt auf dem preisgünstigen Segment deutlich entspannt hat. Ohne die entsprechen- de Datengrundlage ist die politische Auseinandersetzung damit jedoch unmöglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Job- center team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt: 1 https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/archiv/nr1504/pm_150423_00. 2 Vergleiche ebenda, Seite 78 fortfolgende. 3 Vergleiche ebenda, Seite 16, Seite 93. 4 https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/ PM-und-Hintergrund-KDU-Moratorium.pdf.

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1358421. Wahlperiode 03.07.18

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.06.18

und Antwort des Senats

Betr.: Trägt das Jobcenter t.a.h. zur Entstehung von Wohnungslosigkeit bei?

In einer stadtsoziologischen1 Studie der Humboldt-Universität zu Berlin wird ein tiefer Einblick gegeben in einen angespannten Berliner Wohnungsmarkt, Zwangsräumungen und ein systemisch überfordertes Hilfesystem, das dro-hende Wohnungslosigkeit nicht nur nicht verhindern kann, sondern ebenso mit produziert. Dabei wird insbesondere den Jobcentern eine Mitverantwor-tung für Zwangsräumungen und drohende Wohnungslosigkeit zugesprochen, die den Autoren/-innen zufolge vor allem durch die zu knapp bemessenen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU), die langen Bear-beitungszeiten von SGB-II-Anträgen und durch die Zahlungslücken entstehen können sowie an der Sanktionspraxis liegen.2 Gleichwohl verweisen die Autoren/-innen auf die defizitäre Datengrundlage, die sowohl die politische als auch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Problematik erschwert bis unmöglich macht.3

Auch für Hamburg liegen kaum Daten vor. Der Senat beantwortet Anfragen regelmäßig dahin gehend, dass dazu keine Daten erhoben würden oder eine händische Auswertung nicht möglich sei (vergleiche beispielsweise Drs. 21/12383, 21/12403, 21/12004). Daher bleibt unklar, welches Ausmaß Zwangsräumungen angenommen haben und welche mögliche Rolle das Jobcenter t.a.h. hierbei spielt. Angesichts des angespannten Wohnungsmark-tes ist jede Zwangsräumung für die Betroffenen eine persönliche Katastrophe und eine verantwortungsvolle Politik sollte jede Möglichkeit ergreifen, um diese zu verhindern. Nicht von ungefähr fordert das Hamburger Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik das Aussetzen von Kostensenkungsauf-forderungen des Jobcenters4, bis sich der Hamburger Wohnungsmarkt auf dem preisgünstigen Segment deutlich entspannt hat. Ohne die entsprechen-de Datengrundlage ist die politische Auseinandersetzung damit jedoch unmöglich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Job-center team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt:

1 https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/archiv/nr1504/pm_150423_00. 2 Vergleiche ebenda, Seite 78 fortfolgende. 3 Vergleiche ebenda, Seite 16, Seite 93. 4 https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/

PM-und-Hintergrund-KDU-Moratorium.pdf.

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Drucksache 21/13584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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1. In welcher Weise werden Umfang und Ursachen von Zwangsräumungen statistisch erfasst? Wenn diese nicht erfasst werden, warum nicht?

Die Justizstatistik erfasst lediglich die bereits in den Drs. 21/12383, 21/12403 und 21/12004 gemeldeten Zahlen. Änderungen sind nur in Abstimmung mit allen Ländern gemeinsam zu erreichen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

2. Der Hamburger Mietenspiegel 2017 verzeichnet einen Anstieg der Mie-ten von 5,2 Prozent im Vergleich zu 2015. Hingegen wurden die maximal zulässigen Kosten der Unterkunft nach SGB II, SGB XII und Asylbewer-berleistungsgesetz im Durchschnitt lediglich um 3,8 Prozent erhöht.5 Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung erfolgte die Erhöhung der KdU, wenn sie sich offenbar nicht am Mietenspiegel orientiert?

Die Anhebung der Angemessenheitsgrenze für die Bedarfe der Unterkunft und Hei-zung ist unter Berücksichtigung der Produkttheorie des Bundessozialgerichts erfolgt. Die Bruttokaltangemessenheitsgrenze in Hamburg setzt sich aus der angemessenen Kaltmiete und den angemessenen Betriebskosten ohne Wasser zusammen.

Mangels eigener Daten wird für die Ermittlung der kalten Betriebskosten auf die Erhe-bungen des Deutschen Mieterbundes zurückgegriffen. Dabei wurde die aktuelle Erhe-bung des Deutschen Mieterbundes für 2016/2017 auf Basis der Daten aus 2015 her-angezogen. Danach ergeben sich zwar Veränderungen bei einzelnen Betriebskosten-positionen, in der Summe sind die Ausgaben pro Quadratmeter allerdings gleich geblieben.

Hinsichtlich der Kaltmiete hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) eine Sonderauswertung auf Basis des Hamburger Mietenspiegels 2017 vorgenom-men, um die für die Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen relevanten Quadrat-metermieten zu ermitteln. Der Hamburger Mietenspiegel umfasst Wohnungen von zwei verschiedenen Ausstattungsarten sowie Wohnungen in normalen und in guten Wohnlagen. Im Rahmen der Existenzsicherung besteht dagegen das Erfordernis, nur Wohnungen mit einfachem Wohnstandard zu berücksichtigen. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass ausschließlich die Mieten für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung in normalen Wohnlagen, nicht jedoch in guten Wohnlagen berück-sichtigt wurden. Hierdurch ergibt sich die geringere Steigerungsrate.

3. Wie viele Kostensenkungsverfahren gab es seit 2015 pro Jahr? Wie vie-le Kostensenkungsverfahren gab es bislang in 2018?

Kostensenkungsverfahren* 2015 2016 2017 bis April 2018 1.140 923 1.037 83*

* Hinweis: Seit Dezember 2017 sind Kostensenkungsverfahren aufgrund einer Überarbeitung der fachlichen Vorgaben ausgesetzt. Ausgenommen sind die Fälle, in denen die Bruttokalt-miete mindestens 20 Prozent über der jeweiligen Angemessenheitsgrenze liegt.

4. Wie lange ist die Bearbeitungszeit des Jobcenters t.a.h. für

a) Erstanträge?

b) Weiterbewilligungsanträge?

c) Änderungsanträge?

Bitte für jedes Jahr ab 2015 einzeln darstellen und differenzieren nach Minimum, Maximum, Median und Durchschnitt.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Hierfür wäre eine Einzelfallauszählung von rund 100.000 Leistungsakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich.

5 http://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unterkunft/.

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5. Wie viele Vollsanktionen (inklusive Kürzung der KdU) wurden pro Jahr seit 2015 verhängt gegen

a) unter 25-Jährige?

b) über 25-Jährige?

Bitte für jedes Jahr ab 2015 einzeln darstellen und nicht nur den jährli-chen Durchschnitt der sanktionierten Leistungsempfänger/-innen pro Monat, sondern auch den Gesamtwert aller in diesem Jahr Sanktionier-ten angeben.

Eine statistische Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht. Hilfsweise wird die statisti-sche Auswertung „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), zum Stichtag wirksame Sanktionen gegenüber ELB, ELB mit mindestens 1 am Stichtag wirksamen Sanktion sowie vollsanktionierte ELB nach Alter“ des Statistik Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt (Anlage).

6. In wie vielen Fällen mussten die Jobcenter t.a.h. seit 2015 Leistungsbe-rechtigte an die Fachstellen für Wohnungsnotfälle verweisen? Bitte auch die Gründe nach Fallgruppen (zum Beispiel verspätete Antragsbearbei-tung, verspätete Zahlung durch die Jobcenter t.a.h., Sanktionen, Miet-schulden et cetera) dafür nennen.

Siehe Antwort zu 4.

7. Wie viele Anträge auf Mietschuldenübernahme gemäß § 22 Absatz 8 SGB II wurden seit 2015 gestellt?

a) Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? Wie viele davon als Darlehen, wie viele als Zuschuss?

Eine getrennte Erfassung im Dokumentationssystem der Fachstellen für Wohnungs-notfälle, ob die Mietschuldenübernahme als Darlehen oder Beihilfe bewilligt wurde, erfolgt nicht. Hierfür wäre eine Einzelfallauszählung von rund 100.000 Leistungsakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich. Die Anzahl aller Mietschuldenübernahmen auf-gegliedert nach Bezirken stellt sich wie folgt dar:

Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II 2015 2016 2017 bis Mai 2018

Altona 167 152 160 65 Bergedorf 159 123 117 39 Eimsbüttel 192 177 165 53 Hamburg-Mitte 378 304 344 149 Hamburg Nord 163 149 114 47 Harburg 150 132 113 34 Wandsbek 363 335 281 123 Gesamt 1.572 1.372 1.294 510 Quelle: Datawarehouse, BfW

b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt?

Die Anzahl der abgelehnten Anträge aufgegliedert nach Bezirken stellt sich wie folgt dar:

Abgelehnte Anträge nach § 22 Abs. 8 SGB II 2015 2016 2017 bis Mai 2018 Altona 5 9 6 1 Bergedorf 0 2 1 2 Eimsbüttel 2 1 5 1 Hamburg-Mitte 2 6 11 4 Hamburg Nord 2 1 3 3 Harburg 1 3 1 2 Wandsbek 7 13 6 0

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Drucksache 21/13584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Abgelehnte Anträge nach § 22 Abs. 8 SGB II 2015 2016 2017 bis Mai 2018 Gesamt 19 35 33 13 Quelle: Datawarehouse, BfW

c) Aus welchen Gründen wurden die in Frage 7. b) genannten Anträge abgelehnt?

Bitte einzeln für jedes Jahr ab 2015 angeben und nach Bezirken diffe-renzieren.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.a).

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Jobcenter Hamburg, Freie und Hansestadt (Gebietsstand Juni 2018)Zeitreihe, Datenstand: Juni 2018

unter 25 Jahre

Alter 25 Jahre und älter

unter 25 Jahre

Alter 25 Jahre und älter

unter 25 Jahre

Alter 25 Jahre und älter

unter 25 Jahre

Alter 25 Jahre und älter

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Veränderung Ø 2017 ggü. Ø 2015 abs. 4.537 3.132 1.405 915 21 894 440 -5 445 50 10 40

Veränderung Ø 2017 ggü. Ø 2015 in % 3,5 14,2 1,3 16,2 1,4 21,3 11,3 -0,5 14,8 25,8 9,8 44,4

Ø 2015 131.377 22.078 109.299 5.660 1.460 4.200 3.888 880 3.008 194 104 89

Januar 2015 129.635 21.507 108.128 6.304 1.576 4.728 4.310 973 3.337 172 93 79

Februar 2015 130.485 21.799 108.686 6.279 1.625 4.654 4.235 970 3.265 166 83 83

März 2015 132.671 22.338 110.333 5.836 1.505 4.331 4.015 907 3.108 173 86 87

April 2015 132.926 22.452 110.474 5.632 1.449 4.183 3.899 878 3.021 183 89 94

Mai 2015 132.710 22.542 110.168 5.296 1.470 3.826 3.692 898 2.794 183 102 81

Juni 2015 133.113 22.735 110.378 5.257 1.444 3.813 3.621 871 2.750 219 121 98

Juli 2015 133.031 22.928 110.103 5.499 1.519 3.980 3.784 881 2.903 191 112 79

August 2015 131.554 22.296 109.258 5.473 1.422 4.051 3.772 848 2.924 183 96 87

September 2015 130.935 21.934 109.001 5.508 1.409 4.099 3.772 839 2.933 205 111 94

Oktober 2015 130.119 21.474 108.645 5.367 1.355 4.012 3.726 826 2.900 216 122 94

November 2015 129.822 21.486 108.336 5.582 1.352 4.230 3.846 830 3.016 234 123 111

Dezember 2015 129.526 21.445 108.081 5.890 1.394 4.496 3.984 843 3.141 200 114 86

Ø 2016 132.517 23.280 109.236 5.997 1.339 4.658 4.038 801 3.237 260 119 141

Januar 2016 130.452 21.713 108.739 6.037 1.417 4.620 4.079 862 3.217 238 118 120

Februar 2016 131.778 22.192 109.586 6.287 1.503 4.784 4.244 907 3.337 236 117 119

März 2016 132.412 22.585 109.827 6.262 1.551 4.711 4.244 903 3.341 261 119 142

April 2016 132.533 22.861 109.672 6.194 1.447 4.747 4.199 843 3.356 259 112 147

Mai 2016 132.685 23.077 109.608 6.148 1.427 4.721 4.148 824 3.324 243 114 129

Juni 2016 132.742 23.283 109.459 5.862 1.228 4.634 3.932 732 3.200 268 117 151

Juli 2016 132.435 23.492 108.943 5.957 1.239 4.718 4.004 749 3.255 272 119 153

August 2016 132.983 23.867 109.116 5.641 1.191 4.450 3.794 722 3.072 267 130 137

September 2016 132.929 23.912 109.017 6.016 1.341 4.675 4.022 791 3.231 261 118 143

Oktober 2016 132.922 23.913 109.009 5.812 1.299 4.513 3.919 795 3.124 273 128 145

November 2016 133.082 24.117 108.965 5.868 1.207 4.661 3.943 745 3.198 261 111 150

Dezember 2016 133.246 24.350 108.896 5.877 1.217 4.660 3.930 740 3.190 280 123 157

Ø 2017 135.914 25.210 110.704 6.575 1.481 5.094 4.328 876 3.452 244 115 129

Januar 2017 134.535 24.657 109.878 5.954 1.302 4.652 4.037 785 3.252 261 117 144

Februar 2017 136.036 25.025 111.011 6.328 1.426 4.902 4.243 844 3.399 244 107 137

März 2017 137.135 25.409 111.726 6.157 1.435 4.722 4.113 870 3.243 242 111 131

April 2017 137.186 25.448 111.738 6.364 1.498 4.866 4.223 904 3.319 246 118 128

Mai 2017 137.299 25.634 111.665 6.126 1.419 4.707 4.099 858 3.241 254 132 122

Juni 2017 137.258 25.698 111.560 6.610 1.493 5.117 4.359 891 3.468 254 115 139

Juli 2017 137.274 25.865 111.409 6.703 1.495 5.208 4.400 884 3.516 238 106 132

August 2017 136.693 25.567 111.126 6.865 1.500 5.365 4.415 868 3.547 236 110 126

September 2017 135.397 25.124 110.273 6.974 1.528 5.446 4.508 887 3.621 249 124 125

Oktober 2017 134.674 24.855 109.819 7.013 1.573 5.440 4.528 916 3.612 241 123 118

November 2017 133.992 24.657 109.335 6.930 1.512 5.418 4.511 886 3.625 225 103 122

Dezember 2017 133.488 24.578 108.910 6.881 1.593 5.288 4.500 915 3.585 234 109 125

Januar 2018 133.876 24.734 109.142 6.586 1.528 5.058 4.408 898 3.510 231 98 133

Februar 2018 134.159 24.854 109.305 6.717 1.551 5.166 4.484 913 3.571 234 107 127 gleit. ØMrz. 2017 bis Feb. 2018 135.703 25.202 110.501 6.661 1.510 5.150 4.379 891 3.488 240 113 127 Erstellungsdatum: 27.06.2018, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 268302 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrages die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs im Berichtsmonat, d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vor.

Insgesamtdavon (Spalte 10)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem ELB Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darumbemühen, Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach,treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können.

Insgesamtdavon (Spalte 1)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), zum Stichtag wirksame Sanktionen gegenüber ELB, ELB mit mindestens 1 am Stichtag wirksamen Sanktion sowie vollsanktionierte ELB nach Alter

Insgesamtdavon (Spalte 4)

Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen – also erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) oder nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) –bildet § 31 in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II.

Bestand ELBZum Stichtag wirksame Sanktionen

gegenüber ELBBestand ELB mit mindestens einer

Sanktion Bestand vollsanktionierte ELB 1)

BerichtsmonatInsgesamt

davon (Spalte 7)

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13584

5

Anlage