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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12322 13. 03. 18 21. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes Sachstand der Planungen für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1, die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest und den Neubau der U-Bahn-Linie U5 einschließlich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 21. Januar 2016 „Wir machen Hamburg mobil – Bürgerbeteiligung beim Bau der U5 und weiteren Großbauprojekten“ (Drucksache 21/2923) zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 18. Januar 2017 „Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens“ (Drucksache 21/7570) 1

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BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12322

13. 03. 1821. Wahlperiode

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes

Sachstand der Planungen für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1,

die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest und den Neubau der U-Bahn-Linie U5

einschließlich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens

zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 21. Januar 2016

„Wir machen Hamburg mobil – Bürgerbeteiligung beim Bau der U5 und weiteren Großbauprojekten“ (Drucksache 21/2923)

zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 18. Januar 2017

„Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens“ (Drucksache 21/7570)

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322

1. Anlass und Ziel

Hamburg wächst. Die Zahl der Menschen, die in Hamburg leben und auch arbeiten möchten, steigt. Auch das Angebot an guter Arbeit nimmt stetig zu. Dieses Wachstum ist für die Stadt Ham­burg eine große Chance, die der Senat nutzt, um spürbar die Lebensqualität aller Hamburgerinnen und Hamburger zu steigern und Hamburgs Zu­kunft zu sichern. Dafür werden konsequent im gesamten Stadtgebiet Potentiale für den Woh­nungsbau und für die Ansiedlung von Unterneh­men erschlossen. Die Voraussetzung dafür ist ein umfassender Ausbau des Schnellbahnnetzes. Der Senat ist der Überzeugung, dass in einer mo­dernen Metropole vor allem der schienengebun­dene Nahverkehr das Rückgrat der Mobilität dar­stellt. Der jetzt unter Hochdruck betriebene Schnellbahnausbau weitet das Angebot um bis zu 100 Kilometer aus, wovon mehrere 100.000 Menschen und die Entwicklung Hamburgs bzw. der gesamten Metropolregion nachhaltig profi­tieren.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie die Metropolregion Hamburg bieten gute Pers­pektiven für eine überdurchschnittliche ökonomi­sche Entwicklung. Gleichzeitig ist von einer star­ken Zunahme der Wohnbevölkerung bis in die 30er­Jahre dieses Jahrhunderts auszugehen. Zu­gleich ist eine Reduzierung der derzeitigen Um­welteinwirkungen (Schadstoffe, Lärm) auf die Wohnbevölkerung erforderlich. Hieraus erwächst die Notwendigkeit zum Ausbau der Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dabei insbesondere des Schienengebundenen Personennahverkehrs durch umfangreiche Er­

weiterungen der bestehenden Schnellbahnnetze. Neben dem Ausbau des S­Bahn­Netzes für die Verkehre aus dem und in das Umland ist auch der Schnellbahnverkehr innerhalb Hamburgs künftig im Wesentlichen durch eine Erweiterung des be­stehenden U­Bahn­Netzes auszubauen. Bereits seit längerem in Planung bzw. Umsetzung sind dabei die Projekte S21 nach Kaltenkirchen, die S4 nach Ahrensburg/Bad Oldesloe, die Halte­stelle Ottensen an der S1, die Verlängerung der U4 zu den Elbbrücken und dort die Verknüpfung mit einer gleichnamigen neuen S­Bahn­Station an der S3/S31.

Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hat als städtisches Verkehrs­ und Infrastrukturunterneh­men auf Basis der in der Drucksache 20/11267 enthaltenen Anträge (Beschluss am 26. März 2014) zusätzliche Planungsschritte zur langfristi­gen Weiterentwicklung des U­Bahn­Netzes über­nommen. Als Ergebnis der in 2014 erstellten Kon­zeptstudie sind die Projekte Neubau der Halte­stelle Oldenfelde an der U­Bahn­Linie U1, Verlän­gerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest und Neubau der U­Bahn­Linie U5 hervorgegan­gen. Bezüglich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgt eine systemoffene Betrachtung.

Über erste Bausteine bzw. Zwischenschritte hat der Senat bereits in der vergangenen Legislatur­periode mit der Drucksache 20/13739 am 22. Ja­nuar 2015 sowie in der laufenden Legislaturperi­ode mit der Drucksache 21/1736 am 9. Dezember 2015 der Bürgerschaft berichtet. Mit dem Be­schluss der Drucksache 21/1736 wurde zum einen der Weiterentwicklung des U­Bahn­Netzes

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. Anlass und Ziel2. Planungsstadium und weiteres Vorgehen2.1 Neubau der Haltestelle Oldenfelde

an der U­Bahn­Linie U12.2 Verlängerung der U­Bahn­Linie U4

auf die Horner Geest2.3 Neubau der U­Bahn­Linie U52.3.1 Planungsabschnitt U5­Ost:

Bramfeld – City Nord2.3.2 Planungsabschnitt U5­Mitte: City Nord

– Innenstadt – Siemersplatz/Stellingen2.3.3 Planungsabschnitt U5 – Betriebswerkstatt2.3.4 Planungsabschnitt Hamburger Westen

U5 Nord/S32 Süd3. Antworten zu Bürgerschaftlichen Ersuchen

3.1 Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bericht zu Drucksache 21/2923)

3.2 Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den von den Vorzugsvarianten erschlossenen Räumen (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 2)

3.3 Untersuchung Anbindung Schenefeld (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 3)

4. Kosten, Finanzierung und Abwicklung5. Wirtschaftlichkeit6. Auswirkungen auf die Vermögenslage

der FHH7. Verhältnis der U­Bahn­Planungen

zum Flächennutzungsplan8. Petitum

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

in Hamburg im Rahmen des in der Drucksache dargestellten Zielnetzes grundsätzlich zuge­stimmt und zum anderen das Ersuchen der Drucksache 20/11267 vollständig beantwortet.

In Anbetracht der gesamtstädtischen Dimension ist eine erneute Berichterstattung über die Wei­terentwicklung des U­Bahn­Netzes geboten.

Mit den in der vorliegenden Drucksache aufge­zeigten Schritten sollen hinreichende Kenntnisse zu Planung, Kosten und Finanzierung der vorste­hend genannten Projekte erarbeitet werden, so dass jeweils zu einem späteren Zeitpunkt weitere grundsätzliche Entscheidungen zu ebendiesen Projekten getroffen werden können.

2. Planungsstadium und weiteres Vorgehen

Abbildung 1: Übersicht über die Projekte zur Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes

Die Möglichkeiten einer langfristigen Weiterent­

wicklung des U­Bahn­Netzes wurden 2014 im Rahmen einer Konzeptstudie durch die Hoch­bahn entwickelt. Dabei wurden städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinn­volle U­Bahn­Erweiterungen unter Berücksichti­gung bestehender Planungen zur Erweiterung des S­Bahn­Netzes (S21, S4, Haltestellen Otten­sen und Elbbrücken) und des U­Bahn­Netzes (Verlängerung U4 bis Elbbrücken) evaluiert.

Die Konzeptstudie wurde im Dezember 2014 ab­geschlossen und die Maßnahmen „Neubau der U­Bahn­Haltestelle Oldenfelde an der U1“, „Ver­längerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest“ sowie „Neubau U­Bahn­Linie U5“ als wei­ter zu verfolgende Maßnahmen empfohlen.

Für die Maßnahme „Neubau der U­Bahn­Halte­stelle Oldenfelde an der U1“ konnten direkt die Vor­, Entwurfs­ und Genehmigungsplanungen begonnen werden. Die als Ergebnis der Konzept­studie ermittelten U­Bahn­Strecken „Verlänge­rung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest“ und „Neubau der U­Bahn­Linie U5“ wurden zu­nächst abschnittsweise in Machbarkeitsuntersu­chungen vertieft betrachtet. Ziel der Machbar­keitsuntersuchungen ist es, die verkehrliche, be­triebliche, technische und wirtschaftliche Mach­barkeit der Streckenabschnitte aufzuzeigen und die jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt und An­lieger zu beurteilen. Zusätzlich sollen dabei die Voraussetzungen für eine formale Sicherung der Trassen und Haltestellen im Flächennutzungs­

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322

plan geschaffen werden. Bezüglich der Verträg­lichkeit mit anderen Planungen gelten weiterhin die Aussagen der Drucksache 20/13739. Die Pla­nungsphasen (beginnend mit der Vorplanung) schließen sich an die Machbarkeitsuntersuchun­gen an.

2.1 Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U­Bahn­ Linie U1

Abbildung 2: Lage der Haltestelle

Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1 Auf dem östlichen Ast der U­Bahn­Linie U1 wird

zwischen den beiden in großem Abstand vonein­ander gelegenen U­Bahn­Haltestellen Farmsen und Berne eine weitere oberirdische U­Bahn­Hal­testelle ‚Oldenfelde‘ errichtet und somit eine be­stehende Erschließungslücke geschlossen.Hierdurch können Wohngebiete mit ca. 4.500 Einwohnern direkt an das U­Bahn­Netz angebun­den werden. Darüber hinaus können im Umfeld der neuen Haltestelle weitere Wohnbauflächen erschlossen und gegebenenfalls Nachverdich­tungspotenziale gewonnen werden.

Planungsstadium:

Über den Stand der Planungen wurde zuletzt mit Drucksache 21/7348 am 18. Januar 2017 berich­tet.

Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss vom 23. August 2017 liegt vor.

Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen.

Die Vergabe der Bauleistungen für das Bauhaupt­gewerk (Rohbau, Erdarbeiten, Verbauarbeiten) ist nach EU­weiter Ausschreibung bereits erfolgt. Der Baubeginn hierfür war Mitte Januar 2018.

Zudem finden die Vorbereitungen für die Verga­ben der weiteren Bauleistungen statt.

Weiteres Vorgehen:

Die Bauausführung ist unter laufendem U­Bahn­Betrieb vorgesehen. In den Schulferien im Früh­jahr und Herbst 2018 sowie im Frühjahr 2019 sind jedoch Streckensperrungen erforderlich.

Termine:

– Bauausführung: bis voraussichtlich Dezember 2019

Kosten und Finanzierung:

Die Vor­, Entwurfs­ und Genehmigungsplanun­gen (0,8 Mio. EUR) wurden aus Regionalisie­rungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739).

Die Planungskosten ab der Ausführungsplanung (2,73 Mio. EUR) sowie die Baukosten (16,76 Mio. EUR für Basiskosten, Kostenvarianz, Preissteige­rungen und Besondere Kostenrisiken) werden ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe auch Drucksache 21/7348).

Die Gesamtkosten der Infrastrukturmaßnahme (ohne Besondere Kostenrisiken in Höhe von 1,77 Mio. EUR) sind mit 18,52 Mio. EUR veranschlagt. Derzeit sind keine Änderungen an den Projekt­kosten zu erwarten.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

Die Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest soll im Bereich der Haltestelle Hor­ner Rennbahn aus dem vorhandenen U­Bahn­Netz ausfädeln und unterhalb der Manshardtstraße bis zur Einmündung der Dannerallee verlaufen.

Im Zuge der abgeschlossenen Vorplanung wurde der in der Machbarkeitsuntersuchung gewählte Trassenverlauf bestätigt.

Rund 13.000 Einwohner werden in Folge der Maßnahme erstmalig einen direkten Schnell­bahnanschluss erhalten. Im Rahmen des Kon­zepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und Urbane Produktion in Hamburg Ost“, wel­ches im Juli 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist zudem für die Horner Geest eine städ­tebauliche Nachverdichtung zur Schaffung von bezahlbaren und attraktiven Wohnungen vorge­sehen. Eine U­Bahn­Anbindung der Horner Geest ist in dem Konzept bereits berücksichtigt.

Länge:

ca. 2,6 km (davon 0,7 km im Bereich des Bypas­ses an der Haltestelle Horner Rennbahn und 1,9 km Streckenlänge auf die Horner Geest)

Haltestellen:

Horner Rennbahn (Umbau/Erweiterung), Stolten­straße und Dannerallee

Planungsstadium:

Die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest wurde

Ende 2015, die Vorplanung im Frühjahr 2017 und die Entwurfsplanung im Dezember 2017 abge­schlossen.

Die Genehmigungsplanung wurde Anfang 2018 begonnen.

Building Information Modeling:

Das Projekt Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest wird als Pionierprojekt für die Planung nach der Methodik Building Informa­tion Modeling (Bauwerksdatenmodellierung, BIM) bearbeitet. Die Hochbahn beschreitet durch die Einführung von BIM in diesem Projekt neue Wege der Bauprojektabwicklung. BIM bedeutet einen Mehrwert in der Projektdurchführung.

Weiteres Vorgehen:

Die Planfeststellung soll im Frühjahr 2018 bean­tragt werden. Parallel zum Planfeststellungsver­fahren sollen in den Jahren 2018 und 2019 die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe vorangetrieben werden.

Der Senat wird die Bürgerschaft voraussichtlich 2019 um Zustimmung zum Bau und damit der konkreten Umsetzung dieses Projektes bitten.

Termine:

– Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich Frühjahr 2018

– Baubeginn: angestrebt Ende 2019

Abbildung 3: Linienverlauf U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest

2.2 Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322

– Inbetriebnahme: angestrebt Mitte der 20er­Jahre

Kosten und Finanzierung:

Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 0,8 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739). Die Zuwen­dung enthält auch die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf den Kleinen Grasbrook. Dieses Projekt im Zusam­menhang mit der Bewerbung um die Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele wurde nicht weiter verfolgt.

Auch die Vor­, Entwurfs­ und Genehmigungspla­nungen (15,0 Mio. EUR) werden aus Regiona­

lisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Druck­sache 21/1736).

Die Ausführungsplanungen und die Vorbereitun­gen der Vergabe (5,15 Mio. EUR) werden eben­falls aus Regionalisierungsmitteln finanziert.

Die Baukosten – Basiskosten (355 Mio. EUR) zzgl. Ansatz für Kostenvarianz (36 Mio. EUR) und Preissteigerungen (21 Mio. EUR) – sowie die noch ausstehenden Planungskosten (33 Mio. EUR) betragen zum jetzigen Planungsstand 445 Mio. EUR. Einschl. der bereits finanzierten, vor­stehend genannten Planungskosten ergeben sich damit Gesamtbaukosten in Höhe von 465 Mio. EUR (Kostenberechnung, Abschluss der Entwurfsplanung).

Abbildung 4: Linienverlauf Neubau der U-Bahn-Linie U5,

Planungsabschnitt U5-Ost

2.3 Neubau der U­Bahn­Linie U52.3.1 Planungsabschnitt U5­Ost: Bramfeld – City Nord

Der Planungsabschnitt U5­Ost bindet Bramfeld, Steilshoop, Barmbek­Nord und die City Nord über die Haltestelle Sengelmannstraße an das vorhan­dene U­Bahn­Netz an. Insgesamt können hier­durch ca. 30.000 Einwohner der genannten Stadt­teile direkt durch die U­Bahn­Linie U5 erschlos­sen werden. Darüber hinaus werden die verdich­teten Arbeitsplatz­ und Einzelhandelsstandorte in Bramfeld, Barmbek­Nord und der City Nord er­schlossen.

Die Machbarkeitsuntersuchung sieht die Ver­knüpfung mit der S­Bahn an der Haltestelle Rü­benkamp vor. Im Rahmen der Vorplanung zeigte sich bei der weiteren Streckenführung über das Quartierszentrum von Barmbek­Nord die Halte­stellenlage Hartzlohplatz als die günstigste Vari­ante (Südalternative).

Die errechneten Umsteigerzahlen zwischen der S­Bahn und der U5 am Rübenkamp liegen jedoch

deutlich niedriger als zunächst erwartet. Daher wurde unter Verzicht auf diese Umsteigemöglich­keit auch eine direktere Linienführung zwischen Steilshoop und Sengelmannstraße betrachtet (Nordalternative). Diese hat nur eine Haltestelle im Bereich der Nordheimstraße und ist rd. 1,2 km kürzer. Somit ist sie kostengünstiger und hat deutliche Fahrzeitvorteile für alle Fahrgäste aus Bramfeld und Steilshoop, so dass trotz der gerin­geren Erschließungswirkung in Barmbek­Nord insgesamt mehr Fahrgäste für den ÖPNV (Schnellbahn und Bus) gewonnen werden kön­nen. Daher wird diese Alternative der weiteren Entwurfsplanung zugrunde gelegt.

Für eine bessere Anbindung von Barmbek­Nord wird nun untersucht, ob eine zusätzliche Halte­stelle der Linie U3 an der Fuhlsbüttler Straße zwi­schen den Haltestellen Barmbek und Habicht­straße errichtet werden kann (siehe Drucksache 21/11671).

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

Länge:

ca. 5,8 km

Haltestellen (vorläufige Bezeichnungen):

Bramfeld, Steilshoop, Fuhlsbüttler Straße/Nord­heimstraße, Sengelmannstraße (Umbau/Erweite­rung), City Nord

Planungsstadium:

Die Machbarkeitsuntersuchung zum Neubau der U­Bahn­Linie U5, Planungsabschnitt U5­Ost wurde Ende 2015 abgeschlossen. Die Vorpla­nung für die Südalternative wurde Mitte 2017 und für die Nordalternative Ende 2017 abgeschlos­sen, so dass diese Planungsphase im Frühjahr 2018 finalisiert werden kann.

Das Projekt Neubau der U­Bahn­Linie U5, Pla­nungsabschnitt U5­Ost, befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung.

Weiteres Vorgehen:

Die Entwurfs­ und Genehmigungsplanungen für diesen Abschnitt wurden 2017 begonnen und werden fortgesetzt. Auf deren Grundlage wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich 2019 um Zustimmung zum Bau und damit der konkreten Umsetzung dieses Abschnittes der U5 bitten.

Termine:

– Abschluss der Entwurfsplanung: voraussichtlich Ende 2018

– Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich Anfang 2019

– Baubeginn: angestrebt ab Ende 2021

Kosten und Finanzierung:

Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 0,8 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739).

Die Vor­, Entwurfs­ und Genehmigungsplanun­gen (40,0 Mio. EUR) werden ebenfalls aus Regio­nalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Druck­sache 21/1736).

2.3.2 Planungsabschnitt U5­Mitte: City Nord – In­nenstadt – Siemersplatz/Stellingen

Der Abschnitt U5­Mitte der neuen U­Bahn­Linie U5 soll von der City Nord über Borgweg (Verknüp­fung mit der U3), Winterhude, Uhlenhorst und St.

Georg zum Hauptbahnhof (Verknüpfung mit der U2/U4, S­Bahn sowie Regional­ und Fernverkehr) geführt werden. Ab Hauptbahnhof ist eine Innen­stadtquerung bis zum Stephansplatz (Verknüp­fung mit der U1) und von dort eine Weiterführung über Universität, Hoheluftbrücke (Verknüpfung mit der U3) und Gärtnerstraße zu einer möglichen Endhaltestelle am Siemersplatz vorgesehen (siehe Drucksache 21/1736). Mit dieser Linienfüh­rung können die Potenzialgebiete Winterhude, Uhlenhorst, St. Georg, Universität, Hoheluft und Lokstedt dann erstmalig bzw. deutlich besser an das Schnellbahnnetz angebunden werden. Ins­gesamt erhalten bis zu 90.000 Einwohner erst­mals einen direkten, fußläufigen Schnellbahnan­schluss. Darüber hinaus wird u. a. die Erschlie­ßung der Universität und der Innenstadt mit ihren verdichteten Ausbildungs­, Arbeitsplatz­ und Ein­zelhandelsstandorten deutlich verbessert.

Im Folgenden werden die Empfehlungsvarianten aus der Machbarkeitsuntersuchung zum Pla­nungsabschnitt U5­Mitte dargestellt. Bei den Empfehlungsvarianten handelt es sich jeweils um eine baulich und technisch grundsätzlich mach­bare Lösung. Im Rahmen der anschließenden Planungsschritte sind für alle Streckenabschnitte und Haltestellen weitere Varianten zu entwickeln und zu vergleichen, um hieraus die letztlich zu realisierende Lösung zu ermitteln. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das Projekt in drei Teilabschnitten erläutert.

Teilabschnitt U5­Mitte (Ost): City Nord bis St. Georg

Für die Anbindung des Abschnitts von der City Nord bis St. Georg wurden zwei alternative Stre­ckenführungen untersucht: zum einen ab der City Nord über den Mühlenkamp und Hofweg, zum anderen ab der City Nord über die Barmbeker Straße und den Winterhuder Weg.

Die Führung über Barmbeker Straße und Winter­huder Weg bindet ca. 30 % mehr Einwohner erst­malig an das U­Bahn­Netz an, die bauliche Her­stellung der U­Bahn­Trassen und insbesondere der Haltestellen ist als wesentlich einfacher ein­zustufen und zusätzlich müssen weniger Ge­bäude unterfahren werden als in der Alternative über Mühlenkamp und Hofweg, so dass im Rah­men der Vorplanung nur diese Alternative weiter verfolgt wird.

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Teilabschnitt U5­Mitte (Mitte): St. Georg bis Uni­versität

Im Innenstadtbereich sieht die Empfehlungsvari­ante eine Streckenführung mit in Ost­West­Lage

ausgerichteter Haltestelle Hauptbahnhof (Nord) sowie eine anschließende, relativ direkte Verbin­dung in Richtung Stephansplatz vor.

Abbildung 6: Linienverlauf Neubau der U-Bahn-Linie U5,

Planungsabschnitt U5 Mitte (Mitte)

Abbildung 5: Neubau der U-Bahn-Linie U5,

Planungsabschnitt U5-Mitte (Ost)

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung er­folgt unter anderem die Untersuchung eines bahnsteiggleichen Überganges zwischen der ge­planten U5 und den Bestandslinien U2/U4 inner­

halb des vorhandenen Bauwerkes der Haltestelle Hauptbahnhof (Nord), da diese Lösung erhebli­che verkehrliche Vorteile mit sich bringen würde. Falls sich die Nutzung der heute ungenutzten,

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äußeren Bestandsröhren für die U5 als nicht machbar herausstellen sollte, wäre auch ein neues Bauwerk für die U5 nördlich der heutigen Haltestelle der U2/U4 möglich.

Im Bereich der Haltestelle Stephansplatz wird eine gemeinsame Haltestelle mit bahnsteigglei­chem Umstieg zur U­Bahn­Linie U1 untersucht. Eine solche Lösung würde auch hier erhebliche verkehrliche Vorteile mit sich bringen. Technisch machbare Alternativen bestehen hier aber eben­falls, die auch vor dem Hintergrund der städte­baulichen Konsequenzen in diesem baukulturell bedeutenden Umfeld noch untersucht werden müssen.

Von den zu erzielenden Planungsergebnissen wird letztlich auch abhängen, ob und in welcher Ausführung eine U5­Haltestelle Jungfernstieg sinnvoll und erforderlich ist.

Sollte sich diese Streckenführung im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung als nicht realisierbar erweisen, so wäre eine alternative, südliche Stre­ckenführung durch die Innenstadt denkbar. Sie würde eine neue Haltestelle am Hauptbahnhof unterhalb der Kirchenallee in Nord­Süd­Lage be­rücksichtigen. Die Strecke würde anschließend weiter über die südliche Innenstadt führen und eine Haltestelle im Bereich Rathaus erhalten. Die südliche Streckenführung würde eine geringfügig bessere Erschließung der City erreichen, aber auch durch ungünstigere Umsteigebeziehungen

und einen deutlich längeren Streckentunnel unter der Altstadt längere Fahrzeiten sowie erhebliche bauliche Eingriffe im Bereich des Rathausmark­tes und im Bereich des Hauptbahnhofes bedin­gen.

Teilabschnitt U5­Mitte (West): Universität bis Sie­mersplatz/Stellingen

Für den Abschnitt westlich der Alster gibt es der­zeit noch drei grundsätzlich denkbare Strecken­führungen, die bis zur Gärtnerstraße einen identi­schen Verlauf entlang der Achse Grindelallee/Hoheluftchaussee haben. Die in der Konzeptstu­die entwickelte Streckenführung sieht ab der Gärtnerstraße einen weiteren Linienverlauf bis zum Siemersplatz als Endhaltestelle mit anschlie­ßender Abstellanlage vor. Im Rahmen der Mach­barkeitsuntersuchung werden darüber hinaus im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schnell­bahnanbindung des Hamburger Westens (siehe Kapitel 2.3.4) sowie ergänzender Wirtschaftlich­keitsbetrachtungen auch Möglichkeiten einer ver­längerten Trassenführung über Hagenbecks Tier­park bis Stellingen betrachtet. Die erste Alterna­tive verläuft ab Siemersplatz (bei gegenüber der Streckenführung gemäß Konzeptstudie geänder­ter Haltestellenlage) über Hagenbecks Tierpark nach Stellingen. Die zweite Alternative dient der Erschließung des Potenzialgebietes Lokstedt Süd (Bereich Lohkoppelweg) und führt ab der Halte­stelle Gärtnerstraße auf direktem Wege über Ha­genbecks Tierpark ebenfalls bis nach Stellingen.

Abbildung 7: Neubau der U-Bahn-Linie U5,

Planungsabschnitt U5-Mitte (West)

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Länge:

City Nord bis Siemersplatz: ca. 13 km

City Nord über Siemersplatz bis Stellingen: ca. 17 km

City Nord über Lohkoppelweg bis Stellingen: ca. 15 km

Haltestellen:

City Nord bis Siemersplatz: ca. 14 Haltestellen

City Nord über Siemersplatz bis Stellingen: ca. 17 Haltestellen

City Nord über Lohkoppelweg bis Stellingen: ca. 16 Haltestellen

Planungsstadium:

Für das Projekt Neubau der U­Bahn­Linie U5, Planungsabschnitt U5­Mitte, wird die Machbar­keitsuntersuchung im Frühjahr 2018 abgeschlos­sen werden.

Weiteres Vorgehen:

Die Vorplanung kann 2018 beginnen. Auf Grund­lage der Ergebnisse der Vorplanung wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich 2020 um Zustimmung für die weiteren Planungsphasen bitten.

Termine:

– Abschluss der Vorplanung: voraussichtlich Ende 2019

Kosten und Finanzierung:

Die Machbarkeitsuntersuchung (2,0 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 21/1736). Zur Erweite­rung der Machbarkeitsuntersuchung auf den Ab­schnitt Siemersplatz bzw. Gärtnerstraße bis Stel­lingen sowie zur Vertiefung im Bereich der Innen­stadt (integrierte Haltestellenlagen Hauptbahnhof Nord und Stephansplatz) wird ein Nachtrag zur Zuwendung über rd. 1,0 Mio. EUR gewährt, der ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert wird. Für die Betrachtung weiterer Varianten am

Hauptbahnhof und Alternativen zum Stephans­platz wird ein zweiter Nachtrag erforderlich.

Die Finanzierung der Vorplanung (28,2 Mio. EUR) soll ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln erfol­gen. Der Antrag auf Zuwendung erfolgte zusam­men mit der Vorplanung bzw. erweiterten Mach­barkeitsstudie für die U5­Betriebswerkstatt (0,6 Mio. EUR).

2.3.3 Planungsabschnitt U5 – Betriebswerkstatt

Für den Betrieb der auf der U5 einzusetzenden Fahrzeuge sind sowohl eine Hauptwerkstatt (In­betriebnahme der Fahrzeuge, Hauptuntersu­chungen, umfangreiche Instandhaltungsarbeiten) als auch eine Betriebswerkstatt (häufigere regel­mäßige Wartungs­ und kleinere Instandhaltungs­maßnahmen) erforderlich.

Die U5 wird als erste U­Bahn­Linie in Hamburg vollautomatisch gesteuert, was einen sehr dich­ten Takt ermöglicht. Diese im Fahrgastbetrieb vollautomatisch betriebenen Fahrzeuge werden ausschließlich auf der U5 verkehren, können je­doch fahrerbedient auch im Bestandsnetz über­führt werden, wodurch die Nutzung der vorhande­nen U­Bahn­Hauptwerkstatt in Barmbek auch für die U5­Fahrzeuge möglich ist. Auf dem Gelände sind hierfür Anpassungen vorzunehmen, ein zu­sätzlicher Standort ist aber nicht notwendig.

Die wesentlich häufiger von allen Fahrzeugen an­zufahrende Betriebswerkstatt sollte dagegen aus wirtschaftlichen Gründen mit kurzen Zuführungs­wegen direkt von der U5 aus erreichbar sein. Hierzu wurde in den Jahren 2015/2016 durch die Hochbahn im Rahmen einer Konzeptstudie unter­sucht, an welchen Stellen entlang der U5 die Er­richtung einer Betriebswerkstatt möglich ist.

Nach Abwägung von betrieblichen, wirtschaftli­chen, stadträumlichen und umweltrelevanten As­pekten im Rahmen der Konzeptstudie verblieben als mögliche Standorte für eine Betriebswerkstatt die Bereiche Gleisdreieck und Kollaustraße/ Heckenrosenweg.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

Für diese beiden Standorte erfolgte in den Jahren 2016/2017 eine Machbarkeitsuntersuchung.

Vor dem Hintergrund des Planungsstandes der angrenzenden Streckenbereiche der U5 sollen nunmehr der Bereich Gleisdreieck als Vorpla­nung und der Bereich Kollaustraße als erweiterte Machbarkeitsuntersuchung bearbeitet werden.

Bei einer zeitlich den anderen Abschnitten vorge­lagerte Teilinbetriebnahme des Abschnittes U5­Ost ist wegen des räumlichen Bezugs eine Be­triebswerkstatt im Bereich Gleisdreieck erforder­lich. Auch in diesem Falle ist der Standort im Bereich Kollaustraße für mögliche langfristige U­Bahn­Netzerweiterungen zu sichern.

Planungsstadium:

Die Konzeptstudie für das Projekt Planungsab­schnitt U5­Betriebswerkstatt wurde Anfang 2016 und die entsprechende Machbarkeitsuntersu­chung Anfang 2017 abgeschlossen.

Weiteres Vorgehen:

Bis Herbst 2018 soll für den Standort Gleisdreieck die Vorplanung für eine Betriebswerkstatt erstellt werden.

Parallel erfolgt ebenfalls bis Herbst 2018 für den Standort Kollaustraße die Erstellung einer erwei­terten Machbarkeitsuntersuchung.

Termine:

– Abschluss der Vorplanung bzw. erweiterten Machbarkeitsuntersuchung: voraussichtlich Herbst 2018

Kosten und Finanzierung:

Die Finanzierung der Vorplanung bzw. erweiter­ten Machbarkeitsuntersuchung (0,6 Mio. EUR) soll aus Regionalisierungsmitteln erfolgen. Der Antrag auf Zuwendung erfolgte zusammen mit der Vorplanung für die U5­Mitte (28,2 Mio. EUR).

2.3.4 Planungsabschnitt Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd

Zur Anbindung der einwohnerstarken Gebiete im Hamburger Westen (Lurup, Osdorfer Born) an das Schnellbahnnetz sind Konzeptstudien der Hochbahn und der S­Bahn Hamburg GmbH er­stellt worden. Für insgesamt sieben Streckenfüh­rungsvarianten von U­ und S­Bahn wurden unter Federführung des HVV die baulichen, verkehrli­chen, wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Kon­ sequenzen aufgezeigt und die wesentlichen Kri­terien vergleichend bewertet. Als Ergebnis wurde Anfang 2017 entschieden, die beiden Varianten U5 Nord und S32 Süd im Rahmen einer Machbar­keitsuntersuchung weiter zu betrachten und auf dieser Basis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen (siehe Drucksache 21/8959).

Abbildung 8: untersuchte Standorte für eine Betriebswerkstatt

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In der Machbarkeitsuntersuchung sollen sowohl eine Führung der U5 ab Stellingen nach Lurup/Osdorfer Born als auch eine neue S­Bahn­Stre­cke als Ausfädelung ab Diebsteich über Bahren­feld Trabrennbahn nach Lurup/Osdorfer Born pla­nerisch durchdrungen werden. Anschließend werden die U5 Nord von Siemersplatz über Stel­lingen nach Osdorfer Born und die S32 Süd von Diebsteich nach Osdorfer Born vergleichend ein­ander gegenübergestellt werden, um die letztlich zu realisierende Lösung festlegen zu können. Zu­sätzlich wird eine Anbindung des DESY­Standor­tes durch die U5 untersucht. Diese Machbarkeits­untersuchung wurde im Herbst 2017 begonnen.

Die Projektsteuerung erfolgt durch die Hochbahn gemeinsam mit der S­Bahn Hamburg GmbH.

Länge:

U5 Nord: ca. 6 km

S32 Süd: ca. 8 km

Haltestellen:

U5 Nord: ca. 4 Haltestellen

S32 Süd: ca. 6 Haltestellen

Planungsstadium:

Für das Projekt Planungsabschnitt Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd wurde im Herbst 2017 mit einer Machbarkeitsuntersuchung begonnen.

Weiteres Vorgehen:

Die Machbarkeitsuntersuchung wird voraussicht­lich im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die ver­kehrliche, betriebliche, technische und wirtschaft­

liche Machbarkeit aufzuzeigen. Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung soll eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ge­troffen werden.

Über die Ergebnisse der o. g. Machbarkeitsunter­suchung wird der Senat die Bürgerschaft voraus­sichtlich 2019 unterrichten und ggf. um Zustim­mung zur Aufnahme der nächsten Planungs­schritte bitten.

Termine:

– Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung: voraussichtlich Frühjahr 2019

Kosten und Finanzierung:

Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 3,2 Mio. EUR) wird aus Regionalisierungsmitteln finanziert.

3. Antworten zu Bürgerschaftlichen Ersuchen

3.1 Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bericht zu Drucksache 21/2923)Die gesetzlichen Vorschriften zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger in große Infrastrukturvor­haben, wie beispielsweise dem Bau neuer Schnellbahnlinien, sehen diese erst im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens (Plan­feststellungsverfahren) vor und somit zu einem Zeitpunkt, an dem die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind. Die Planungsträger grö­ßerer Vorhaben sind aber aufgefordert, die betrof­fene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorha­bens zu unterrichten (§ 25 Abs. 3 HmbVwVfG).

Abbildung 9: System- und Streckenführungsvarianten

zur Anbindung des Hamburger Westens

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Der Senat und die Hamburger Hochbahn AG haben sich zum Ziel gesetzt, den U­Bahn­Netz­ausbau in enger Abstimmung mit den Bürgerin­nen und Bürgern der Stadt Hamburg zu planen und diese somit frühzeitig in den Planungspro­zess einzubinden. Dies trifft auch auf die Projekte Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U­Bahn­Linie U1, die derzeit in der Planung befind­liche Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest und den Neubau der U­Bahn­Linie U5, Planungsabschnitt U5­Ost zu. Die Disziplinen Planung und Beteiligung gehören bei großen In­frastrukturvorhaben zusammen.

Bei den Planungen zum Ausbau des U­Bahn­Net­zes nimmt die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner, von Verbänden, Vereinen, Institu­tionen und Politik eine besondere Rolle ein. Ge­rade große Infrastrukturprojekte hängen in ihrer Realisierung immer stärker vom Verständnis und von der Akzeptanz der Menschen für das ge­plante Bauvorhaben ab. Ziel des Beteiligungspro­zesses ist es deshalb, umfangreich zu informie­ren, Ängste und Betroffenheiten frühzeitig sensi­bel aufzunehmen, das Wissen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil in den Planungen aufzu­greifen und Planungsabläufe belastbarer zu ge­stalten.

Die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwoh­nern, Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbän­den, Initiativen sowie positiv wie negativ Betroffe­nen hat im Rahmen der zuvor genannten Projekte nach Abschluss der jeweiligen Machbarkeitsun­tersuchung und mit Eintritt in die Vorplanung be­gonnen. Durch die Hochbahn wurde eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die projektüber­greifend für die Konzeption, Organisation und Durchführung der Beteiligung und Kommunika­tion zuständig ist und in enger Abstimmung mit der Planung agiert. Als Bindeglied zur Öffentlich­keit wurden den Projekten zusätzlich Beauftragte direkt zugeordnet, welche unmittelbar in den Pla­nungsprozess integriert sind.

Als zusätzliches Informationsmedium werden die Projekte der Netzentwicklung nach Abschluss der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchungen intensiv in den verschiedenen Online­Angeboten der Hochbahn thematisiert.

Im Rahmen des Projektes Neubau einer Halte­stelle Oldenfelde an der U­Bahn­Linie U1 wurde vor dem Planfeststellungsverfahren eine umfang­reiche Bürgerbeteiligung mit insgesamt drei öf­fentlichen Veranstaltungen im Stadtteil durchge­führt.

Zunächst wurden die Ergebnisse der Machbar­keitsuntersuchung zum Bau der Haltestelle vor­

gestellt und diskutiert. Dabei wurden Themen­schwerpunkte der Anwohnerinnen und Anwohner herausgearbeitet.

Diese Themenschwerpunkte wurden in der Vor­planung ausgewertet und bearbeitet. In der zwei­ten Veranstaltung wurden die Themenschwer­punkte zudem in Arbeitsgruppen mit den Anwoh­nerinnen und Anwohnern vertieft diskutiert und anschließend weitere Ansätze in der Entwurfspla­nung im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.

Die folgenden Anmerkungen und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner konnten in wesentlichen Teilen in die Planung aufgenom­men werden:

– Gestaltung der Zuwegungen zur Haltestelle, reduzierter Eingriff in Baumbestand

– ständige Bereitstellung der Unterführung als öffentlicher Weg

– keine Integration eines Kiosk in die Haltestelle– Erweiterung der FahrradabstellanlagenIm Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind daher keine wesentlichen Planungsänderungen erforderlich gewesen.

Für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde steht den Menschen eine direkte Ansprechpartnerin der Hochbahn zur Verfügung.

Im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung im Projekt Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest fanden im 2. Halbjahr 2016 erste Veranstaltungen im Stadtteilhaus Horner Freiheit und der Schule Sterntalerstraße statt. Am 20. Mai 2017 nahmen 100 Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte an einer Streckenbegehung teil, bei der Details der Vorplanung erläutert wur­den. Darüber hinaus fand am 4. Dezember 2017 eine Veranstaltung zur Haltestellenarchitektur statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtweisen zur Berücksichtigung der Identität des Stadtteils einbringen konnten. Neben den breit beworbenen öffentlichen Veranstaltungen der Hochbahn beinhaltet die Beteiligung auch den direkten Austausch mit Vereinen, Verbän­den, Stadtteilgremien und Initiativen sowie den örtlichen Abgeordneten.

Die Hochbahn konnte im Zuge der Bürgerbeteili­gung Anregungen aufgreifen und einarbeiten. Dies waren u. a. ein zweiter Aufzug an der Halte­stelle Horner Rennbahn sowie eine Fußgänger­furt an der Haltestelle Stoltenstraße.

Seit Januar 2017 steht den Bürgerinnen und Bür­gern zudem eine direkte Beauftragte der Hoch­bahn zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin im Stadtteil, besucht Sitzungen der Stadtteilgremien

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322

und transportiert somit sowohl die Projektinhalte als auch die Anliegen und Vorschläge der Bürge­rinnen und Bürger.

Auf diesen Erfahrungen aufbauend wurden auch in dem Projekt Neubau der U­Bahn­Linie U5 (Pla­nungsabschnitt U5­Ost: Bramfeld – City Nord) zahlreiche öffentliche Veranstaltungen durchge­führt. Ziel war es, die Bürgerinnen und Bürger mit Präsenz vor Ort über den U­Bahn­Netzausbau und die aktuellen Planungsstände zu informieren sowie ihre Anmerkungen, Anregungen und Wün­sche aufzunehmen, abzuwägen und nach Mög­lichkeit in die Planungen zu integrieren. Regelmä­ßig wurden auch Veranstaltungen zu speziellen Themenkomplexen durchgeführt.

Folgende Veranstaltungsformate haben unter an­derem bisher stattgefunden:

– In jedem betroffenen Stadtteil wurden einfüh­rende Auftaktveranstaltungen durchgeführt, zu denen Anwohnerinnen und Anwohner ihre Themenvorschläge einbringen konnten.

– Auf Grundlage der Themen der Bürgerinnen und Bürger wurden Sonderformate zu einzel­nen Gebieten angeboten (z. B. Haltestellenla­gen, Emissionen) oder einzelne Interessens­gruppen gezielt angesprochen (z. B. Gewerbe­treibende).

– Es wurden Stadtteilspaziergänge zur Erläute­rung des Streckenverlaufs und der Planung angeboten. Dabei wurden auch ortsbezogene Sonderthemen aufgegriffen (z. B. Aufarbei­tung des Mythos einer bereits existierenden Haltestelle in Steilshoop).

– Mit Infoständen wurde auf Stadtteilfesten auf­geklärt (z. B. Bramfelder Fenster).

Zusätzlich zu den öffentlichen Veranstaltungen findet regelmäßig ein Austausch mit Vereinen, Verbänden und Initiativen statt. Die jeweiligen Be­auftragten vor Ort vertreten die Hochbahn regel­mäßig persönlich in den jeweils stadtteilrelevan­ten Gremien (z. B. Stadtteilkonferenzen, Runde Tische). Ziel ist es nicht nur, auf diesem Wege das Projekt in den Stadtteil, sondern auch den Stadtteil in das Projekt zu tragen.

Darüber hinaus findet ein Austausch mit Beteili­gungsbeauftragten anderer großer Infrastruktur­träger/Infrastrukturvorhaben in Hamburg statt, um in einem Best­Practice­Prozess die Beteili­gung einem laufenden Verbesserungsprozess zu unterziehen.

Die Hochbahn wird auch die anstehenden Pla­nungen zum Neubau der U­Bahn­Linie U5, Pla­

nungsabschnitt U5­Mitte unter engem Einbezug der Bürgerinnen und Bürger durchführen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteili­gung in den Projekten des U­Bahn­Netzausbaus gewonnenen Erfahrungen können in die Bürger­beteiligungskonzepte kommender Großprojekte der FHH einfließen. Bereits heute werden bei Großprojekten auf den Einzelfall zugeschnittene Konzepte mit einem hohen Maß an Bürgerbeteili­gung umgesetzt.

3.2 Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den von den Vorzugsvarianten erschlossenen Räu­men (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 2)Mit der Drucksache 21/7570 wird der Senat er­sucht, „die städtebaulichen Entwicklungspers­pektiven in den von den Vorzugsvarianten“ (zur Anbindung des Hamburger Westens) „erschlos­senen Räumen darzustellen und zu quantifizie­ren“. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Druck­sache 21/7570 wurden noch sieben Varianten betrachtet, die im Februar 2017 auf zwei ver­bliebene Varianten (U5 Nord und S32 Süd) redu­ziert wurden. Der Verkehrsausschuss wurde am 17. Februar 2017 entsprechend informiert (siehe auch Kapitel 2.3.4 zum Planungsabschnitt Ham­burger Westen). Aus diesem Grund beziehen sich die derzeit noch laufenden Analysen zu den städ­tebaulichen Entwicklungspotenzialen auch aus­schließlich auf das Umfeld der beiden verbliebe­nen Varianten.

Die Datenbasis für die städtebaulichen Entwick­lungsperspektiven im Umfeld der beiden Varian­ten bildet eine seitens der Behörde für Stadtent­wicklung und Wohnen geführte Datenbank. Sie enthält Aussagen zu den Wohnungsbau­ und Ge­werbeflächenpotenzialen sowie zu deren zeitli­cher Flächenverfügbarkeit und wird jährlich zwi­schen den Bezirken und Fachbehörden abge­stimmt. Im Bereich der Variante U5 Nord ist etwa der Wohnungsbaustandort am Sportplatzring in der Datenbank enthalten; das Stadtentwicklungs­projekt im Bereich der Trabrennbahn Bahrenfeld ist eines der wesentlichen Potenziale im direkten Einzugsbereich der Variante S32 Süd.

Im Umfeld der voraussichtlichen Trassenführung der S32 Süd ergänzt mit der geplanten Erweite­rung des Forschungscampus Bahrenfeld ein wei­teres bedeutendes Vorhaben zur Ansiedlung zahlreicher zusätzlicher Arbeitsplätze aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung die städ­tebaulichen Zielvorstellungen.

In enger Abstimmung mit den Bezirken Altona und Eimsbüttel werden aktuell weitere Entwick­lungsflächen identifiziert und hinsichtlich ihrer

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Nutzbarkeit untersucht. Dieser Analyseschritt ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

3.3 Untersuchung Anbindung Schenefeld (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 3)Die Länder Hamburg und Schleswig­Holstein haben die Vereinbarung getroffen, die Möglich­keiten einer Anbindung der Stadt Schenefeld an das Hamburger Schnellbahnnetz im Rahmen einer Konzeptstudie zu untersuchen. Die Bear­beitung erfolgt im Wesentlichen durch die Ver­kehrsverbünde (NAH.SH und HVV) sowie die Ver­kehrsunternehmen (Hochbahn und S­Bahn Ham­burg). Punktuell werden bei Bedarf externe Gut­achter hinzugezogen. Diese Leistungen werden vom Land Schleswig­Holstein beauftragt und von diesem, dem Kreis Pinneberg sowie der Stadt Schenefeld zu gleichen Teilen finanziert.

Die Bearbeitung der Konzeptstudie hat im Som­mer 2017 begonnen. Die Konzeptstudie soll im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden.

Grundsätzliche Prämisse bei der Bearbeitung ist es, dass durch die Anbindung von Schenefeld die laufenden Planungsüberlegungen zur Schnell­bahnanbindung des Osdorfer Borns auf Hambur­ger Stadtgebiet weder hinsichtlich Linienverlauf und Haltestellenlagen noch hinsichtlich Taktdich­ten und Fahrzeiten eingeschränkt werden. Nach derzeitigem Planungsstand würde das Stadtge­biet von Schenefeld mit einer Haltestelle im Be­reich des Stadtzentrums angebunden werden.

Nach Abschluss der Konzeptstudie ist durch die zuständigen Stellen in Schleswig­Holstein zu ent­scheiden, ob eine weitere planerische Vertiefung im Rahmen der seit Herbst 2017 laufenden Mach­barkeitsuntersuchung zur Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgen soll. Im Auftrag für diese Machbarkeitsuntersuchung (siehe Kapi­tel 2.3.4) ist hierfür bereits eine Option vorgese­hen.

4. Kosten, Finanzierung und Abwicklung

Die Machbarkeitsuntersuchungen bzw. die Vor­planungen und darauf aufbauende Entwurfs­ und Genehmigungsplanungen sind wesentliche Vor­bedingungen für die fachlich fundierte und den Anforderungen an das kostenstabile Bauen ent­sprechende Planung der im öffentlichen Inter­

esse liegenden langfristigen Weiterentwicklung des U­Bahn­Netzes in Hamburg. Sie sind damit auch Grundlage für die von der Bürgerschaft zu treffenden Entscheidungen. Es besteht daher ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Untersuchungen, das nicht durch Eigenleistun­gen der Freien und Hansestadt Hamburg befrie­digt werden kann. Vielmehr erfüllt allein die Hoch­bahn als das in Hamburg mit der Erbringung von U­Bahn­Verkehrsleistungen betraute Unterneh­men, dem auch der Ausbau der U­Bahn­Infra­struktur obliegt, über die notwendige fachliche und organisatorische Qualifikation für die Unter­suchungen und Planungen. Damit liegen die Vor­aussetzungen für die Gewährung von Zuwendun­gen an die Hochbahn gemäß den Vorschriften des § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vor.

Die Hochbahn wird die Ingenieurleistungen aus­schreiben. Die bisher vorgenommenen Schätzun­gen zur Höhe der erforderlichen Planungsmittel beruhen auf Erfahrungen mit ähnlichen Projekten in der Vergangenheit. Die tatsächlichen Kosten können nach dem Ergebnis dieser Ausschreibun­gen von den unten stehenden Angaben abwei­chen.

Mit dieser Drucksache wird die Bürgerschaft über die Verwendung folgender Regionalisierungsmit­tel informiert:

– 5,15 Mio. EUR für die Förderung der Ausfüh­rungsplanung sowie die Vorbereitung der Ver­gabe des Projektes Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest

– rd. 1,0 Mio. EUR für die Vertiefung der Mach­barkeitsstudie (Nachtrag) im Rahmen des Pro­jektes Neubau der U­Bahn­Linie U5, Planungs­abschnitt U5­Mitte

– 28,8 Mio. EUR für die Vorplanung im Rahmen des Projektes Neubau der U­Bahn­Linie U5, Planungsabschnitt U5­Mitte (einschl. Vorpla­nung bzw. erweiterte Machbarkeitsuntersu­chung im Rahmen des Projektes U5­Betriebs­werkstatt)

– rd. 3,2 Mio. EUR für die Machbarkeitsuntersu­chung im Rahmen des Projektes Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd

Die Finanzmittel werden als Vollfinanzierung per Zuwendung gewährt.

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Für den Bau der U­Bahn ist die Beschaffung von Grundstücken bzw. von Rechten an Grund­stücken – insbesondere Tunneldienstbarkeiten – erforderlich. Zudem sind in diesem Zusammen­hang u. a. Wertbeurteilungen vorzunehmen.

Gemäß § 4 des U­Bahn­Verkehrswegevertrags aus dem Jahre 1998 (Drucksache 16/1361) hat Hamburg der Hochbahn die für den geplanten U­Bahn­Verkehrsweg erforderlichen Grundstücks­nutzungen unentgeltlich zu gestatten. Soweit Grundstücke nicht im Eigentum Hamburgs ste­hen, beschafft die Stadt auf ihre Kosten die für die Errichtung und die Benutzung von U­Bahn­Ver­kehrswegen erforderlichen Grundstücke bzw. Rechte an Grundstücken (wie Dienstbarkeiten) an diesen Grundstücken und überlässt die Aus­übung der Dienstbarkeiten der Hochbahn. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

(BWVI), die Hochbahn und der Landesbetrieb Im­mobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) haben eine Vereinbarung getroffen, wonach der LIG als Dienstleister für die BWVI die erforderli­chen Grundstücke bzw. die notwendigen Rechte an Grundstücken Dritter beschafft.

Gespräche und Verhandlungen mit den betroffe­nen Grundstückseigentümern und sonstigen Drit­ten, insbesondere zu Kaufverträgen und der Ein­räumung von Rechten an Grundstücken, sollen bereits während der Planungsverfahren für die Projekte erfolgen, um insoweit möglichst weitge­hende Rechtssicherheit zu erzielen. Die notariel­len Verträge sollen daher nur unter dem Vorbe­halt abgeschlossen werden, dass der Planfest­stellungsbeschluss und die Kostenzusage Ham­burgs zum Bau der jeweiligen U­Bahn­Linie vor­liegen.

Abbildung 10: Übersicht über bisherige und beantragte Bewilligungen

2015 2016 2017 2018 2019 2020 SummenAbfluss

ISTAbfluss

ISTAbfluss

ISTAbfluss

PlanAbfluss

PlanAbfluss

PlanAbfluss IST

und Plan

Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung

0,5 0,0 0,3 0,8

Vorbereitung der Vergabe und Bauausführung *1)

0,6 3,9 6,8 8,2 19,5

Machbarkeitsuntersuchung *2)

0,4 0,4 0,8

Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung

1,0 4,0 3,5 3,1 3,4 15,0

Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe

0,8 2,5 1,5 4,8

Machbarkeitsuntersuchung 0,0 0,8 0,8

Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung

1,0 7,5 8,9 9,9 12,7 40,0

Machbarkeitsuntersuchung 1,3 1,7 3,0

Vorplanung 9,4 10,0 8,8 28,2

Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5 Betriebswerkstatt

Vorplanung / erw. Machbarkeitsstudie 0,6 0,6

Hamburger WestenU5 Nord / S32 Süd Machbarkeitsuntersuchung 0,0 2,0 1,2 3,2

0,0 1,8 8,8 22,6 21,1 21,5 75,8

Summen, insgesamt 0,4 3,7 13,4 31,1 33,5 34,6 116,7

Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5-Mitte(City Nord - Siemersplatz/ Stellingen)

Summe Neubau der U-Bahn-Linie U5

*1) einschl. Bauleistungen*2) Der Mittelabfluss enthält auch die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf den Kleinen Grasbrook. Dieses Projekt stand im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele und wurde nicht weiterverfolgt.

Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1

abgeschlossen

Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest

abgeschlossen

Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5-Ost(Bramfeld - City Nord)

abgeschlossen

U-Bahn-NetzausbauÜbersicht über bisherige und beantragte Bewilligungen

Stand: Februar 2018

Vorhaben Planungsleistungen

Angaben in Mio. EUR, gerundet auf 0,1 Mio. EUR

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

Auf Grund der erforderlichen Dienstleistungen des LIG fallen deshalb bereits aktuell Kosten an. Der LIG wird für seinen Aufwand eine vorläufige Vergütungspauschale in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus Regionalisierungsmitteln erhalten. Nach voll­ständiger Umsetzung der Projekte erfolgt seitens des LIG eine Abrechnung der tatsächlich erbrach­ten Leistungen.

Regionalisierungsmittel:

Regionalisierungsmittel sind Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz. Sie sind für den Öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere den Schienenpersonennahver­kehr, einzusetzen und dienen in Hamburg insbe­sondere zur Finanzierung der Verkehrsleistungen der S­Bahn und der Regionalverkehre auf Ham­burger Gebiet. Daneben ist auch die Finanzie­rung neuer ÖPNV­Infrastruktur mit Regionalisie­rungsmitteln möglich. Aktuell werden u. a. die Planung der Haltestelle Ottensen hieraus mitfi­nanziert sowie die Planung der S4 und die Reali­sierung der S­Bahn­Station Elbbrücken.

Die Finanzierung weiterer Planungs­ und Bauleis­tungen obliegt den Behörden. Insofern die Regio­nalisierungsmittel hierfür nicht ausreichen, wer­den die erforderlichen Anmeldungen in den jewei­ligen Haushaltsplanverfahren oder durch geson­derte Drucksachen erfolgen.

5. Wirtschaftlichkeit

Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U­Bahn­Linie U1.

Siehe Drucksache 21/7348.

Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest und Neubau der U­Bahn Linie U5 (alle Pla­nungsabschnitte):

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Nutzen­Kos­ten­Untersuchungen) liegen noch nicht vor.

Das Instrument einer Nutzen­Kosten­Untersu­chung für größere ÖPNV­Maßnahmen wie dem Bau einer U­Bahn ist die Standardisierte Bewer­tung, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Förderung aus den GVFG­Bundesmitteln ist. Mit der Standardisierten Bewertung wird der Nut­zen den Kosten gegenüber gestellt und damit die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Vor­habens ermittelt. Eine wesentliche Grundlage der Standardisierten Bewertung ist eine Kostenbe­rechnung auf der Basis einer durchgearbeiteten Entwurfsplanung.

Mit den in dieser Drucksache aufgeführten Pla­nungsleistungen werden somit die Grundlagen für die Durchführung von qualifizierten Wirtschaft­

lichkeitsuntersuchungen geschaffen, die wiede­rum die erforderlichen Grundlagen einer Finan­zierung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme darstellen.

6. Auswirkungen auf die Vermögenslage der FHH

Durch den Einsatz von Regionalisierungsmitteln (Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisie­rungsgesetz) für die in dieser Drucksache aufge­führten und zu einem Teil bereits bewilligten Zu­wendungen an die Hochbahn ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt.

Die Aufwendungen für die Machbarkeitsuntersu­chungen sowie für die Vor­, Entwurfs­ und Geneh­migungsplanungen (soweit keinem Vermögens­gegenstand zurechenbar) mindern im Jahr ihrer Entstehung über die Ergebnisrechnung das Ei­genkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Investitionszuschüsse an Verkehrsunterneh­men sind als immaterielle Vermögensgegen­stände zu aktivieren. Die jeweiligen jährlichen Abschreibungen mindern über die Ergebnisrech­nung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.

7. Verhältnis der U-Bahn-Planungen zum Flächen-nutzungsplan

Gemäß § 7 BauGB sind Planungen eines Fach­planungsträgers, wie die Erweiterung des U­Bahn­Netzes, deren planrechtliche Absicherung abschnittsweise durch Planfeststellungsverfah­ren erfolgt, dem Flächennutzungsplan (FNP) an­zupassen, d. h. die Trassenführung muss sich im Wesentlichen nach dem Verlauf der im FNP vor­gesehenen Trasse richten. Bei vom FNP abwei­chenden Planungen hat sich der Planungsträger mit der Gemeinde (d. h. der Bürgerschaft) ins Be­nehmen zu setzen.

Stellt der FNP keine Trasse dar, kann in diesem Bereich die Fachplanung nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses in den FNP nach­richtlich übernommen werden. Dies gilt für die Verlängerung der U­Bahn­Linie U4 auf die Horner Geest sowie im Falle einer Alternative U5 Nord zur Schnellbahnanbindung des Hamburger Wes­tens für den Abschnitt zwischen den Stationen Siemersplatz (bzw. Gärtnerstraße) und Lurup Mitte.

Geringfügige Abweichungen der Linienführung der Fachplanung von der Trassenführung des FNP, die sich aus dem Übergang in die konkre­tere Planungsstufe ergeben, sind zulässig. Dazu müssen sie sich innerhalb der städtebaulichen

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322

Grundentscheidungen des FNP halten. Dies ist nach derzeitigem Planungsstand für den gesam­ten Abschnitt der U5 zwischen den Stationen Sengelmannstraße und Siemersplatz der Fall. Nach Bestandskraft der Planfeststellungsbe­schlüsse wird die Darstellung im FNP entspre­chend der tatsächlichen Linienführung für diese Abschnitte korrigiert werden.

Die nunmehr geplante Linienführung der U5 Ost stellt zwischen den Haltestellen Sengelmann­straße und Bramfeld (Bramfelder Dorfplatz) eine vom FNP abweichende Trasse dar. Dort wird, ba­sierend auf planerischen Überlegungen der 1960er Jahre und unter der Prämisse einer späte­ren Prüfung, eine Trasse dargestellt, die nördlich

der Haltestelle Dehnhaide aus dem Bestandsnetz (U3/Ringlinie) ausfädelt, den Bahnhof Barmbek kreuzt und über Steilshoop und Bramfeld (im Be­reich der Osterkirche, rd. 500 m südlich des Bramfelder Dorfplatzes) weiter bis zur Karlshöhe verläuft. Die aktuell vorgesehene Planung zur Er­schließung von Steilshoop und Bramfeld (unter Verzicht auf die beiden Haltestellen in Barmbek­Nord an der Rungestraße und am Schwalben­platz) weicht hinsichtlich der Linienführung und der Verkehrsbeziehungen erheblich von der im FNP verzeichneten Trasse ab. Entsprechend muss der FNP geändert werden, um die oben dar­gestellte Linienführung der U5 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu ermöglichen.

Abbildung 11: Abweichung der Linienführung U5-Ost vom Flächennutzungsplan

Die notwendige Änderung des FNP umfasst die

Aufnahme der neuen Trasse zwischen Sengel­mannstraße und Bramfelder Dorfplatz, die Her­ausnahme der Trasse zwischen Dehnhaide/Barmbek und Bramfeld (Osterkirche) sowie die Anpassung der Fortsetzung Richtung Karlshöhe an die neue Haltestellenlage Bramfeld am Bram­felder Dorfplatz.

Die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innova­tion und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind bestrebt, das Planfeststellungsver­fahren und die notwendige Änderung des Flä­chennutzungsplanes zur U5­Ost in zeitlich mög­lichst parallelen Verfahren durchzuführen. Da­

durch soll die inhaltliche Konsistenz zwischen Fachplanung und Flächennutzungsplanung ge­wahrt werden. Voraussichtlich wird das Planfest­stellungsverfahren jedoch schneller abgeschlos­sen werden. Der Rechtsprechung des Bundes­verwaltungsgerichts folgend ist es möglich, dass der Planfeststellungsbeschluss vor der förmli­chen Änderung des FNP gefasst wird, also bevor das FNP­Änderungsverfahren abgeschlossen ist. Dazu müssen jedoch zwei Voraussetzungen er­füllt sein. Erstens muss der Abstimmungsprozess zwischen Fachplanungsträger und Gemeinde in­haltlich abgeschlossen sein. Zweitens muss ein Verfahren zur Änderung des FNP durch einen

Page 19: BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG … · BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12322 21. Wahlperiode 13. 03. 18 Mitteilung des Senats an die

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322

förmlichen Beschluss des zuständigen Gemein­deorgans eingeleitet worden sein (BVerwG, U. v. 24. November 2010, 9 A 13/09, Rn. 51).

Der Beschluss, den FNP zu ändern, wird durch den Senat gefasst (§ 1 Abs. 1 Bauleitplanfeststel­lungsgesetz). Für die Feststellung des geänder­ten FNP ist die Bürgerschaft zuständig (§ 2 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz). Vor dem Hinter­grund der oben genannten Rechtsprechung, der Gewichtigkeit der Planung und im Interesse einer zügigen Einleitung des Änderungsverfahrens des FNP wird in diesem Fall die Bürgerschaft gebe­ten, die Änderung des Flächennutzungsplanes durch ein an den Senat gerichtetes Aufstellungs­ersuchen anzustoßen. Eine Abweichung von der Kompetenzverteilung zwischen Senat und Bür­gerschaft liegt darin nicht.

Mit der vorliegenden Drucksache gibt der Senat der Bürgerschaft daher das Erfordernis der Ände­rung des FNP hinsichtlich der Trassenführung der U5 zwischen den Haltestellen Sengelmann­straße und Bramfelder Dorfplatz zur Kenntnis. So­dann wird die Bürgerschaft gebeten, ihr Einver­

nehmen mit einer entsprechend geänderten Tras­senführung im FNP zu erklären und zum Zwecke der zügigen Umsetzung den Senat zu ersuchen, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

8. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. die Ausführungen der Drucksache zur Kennt­nis nehmen,

2. der Weiterentwicklung des U­Bahn­Netzes in Hamburg in Form der beschriebenen Planun­gen und Maßnahmen zustimmen,

3. ihr Einvernehmen mit der vom Flächennut­zungsplan abweichenden Planung der Linien­führung, Haltestellenlage und Verkehrsbezie­hungen der U5­Ost zwischen den Haltestellen Sengelmannstraße und Bramfelder Dorfplatz erklären und

4. den Senat ersuchen, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flä­chennutzungsplans zu fassen.

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