BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich...

16
BOTSCHAFT zur Urnenabstimmung vom 25. September 2016 Neubau Glasfasernetz – Investitionskredit SEEDORF EINWOHNERGEMEINDE

Transcript of BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich...

Page 1: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

BOTSCHAFTzur Urnenabstimmung vom 25. September 2016

Neubau Glasfasernetz – Investitionskredit

S E E D O R FE I N W O H N E R G E M E I N D E

Page 2: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 2

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen in Anwendung von Artikel 30 der Gemeindeordnung die Kreditvorlage von Fr. 5‘050‘000.00 inkl. MWST für den Neubau eines Glasfasernetzes in der Gemeinde Seedorf. Seedorf, 30.06.2016 Namens des Gemeinderates Der Präsident Die Sekretärin Hans Peter Heimberg Daniela Weber

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Das Wichtigste in Kürze 3

2 Ausgangslage 5

3 Das Projekt im Detail 6

4 Finanzielle Auswirkungen 11

5 Folgen einer Ablehnung 14

6 Antrag an die Stimmberechtigten 15

Page 3: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 3

1. Das Wichtigste in Kürze Mit dieser Botschaft unterbreitet der Gemeinderat den Stimmbürgerin-nen und Stimmbürgern den Investitionskredit von Fr. 5‘050‘000.00 inkl. MWST für den Neubau eines Glasfasernetzes in der Einwohner- gemeinde Seedorf zum Entscheid. Wieso ein Glasfasernetz? Das Kabelfernsehnetz der Gemeinde Seedorf stammt aus den Achtzi-gerjahren und erfüllt mittelfristig die Anforderungen nicht mehr. Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde die Zukunft des Kabelfern-sehnetzes überprüft. Zurzeit sind rund 30% der Gebäude in der Ge-meinde Seedorf noch nicht an das Kabelfernsehnetz oder ein anderes modernes und schnelles Kommunikationsnetz angeschlossen. Die Modernisierung des heutigen Kabelnetzes (ohne Erweiterung auf die nicht erschlossenen Gebiete) ist ähnlich teuer wie ein Neubau eines Glasfasernetzes. Mit einem Glasfasernetz wird eine nahezu unbe-grenzte Datenübertragungskapazität garantiert und es verfügt über eine hohe Lebensdauer. Mögliche Angebote auf einem Glasfasernetz sind HDTV (Hochauflösendes Fernsehen), Internet, Telefonie, Video on Demand, Steuerung von Haustechnik, Zählerfernablesungen, Da-tenübertragung von Sicherheits- und Überwachungstechnik und weite-re. Es ist deshalb sinnvoll, neue Gebietserschliessungen oder die Er-schliessung von Neubauten nur noch mit Glasfasern umzusetzen, da diese Strategie nachhaltiger und aus betrieblicher Sicht effizienter ist. Da im bestehenden Kabelfernsehnetz sowieso in den nächsten 2 – 3 Jahren mit grösseren Investitionen zu rechnen ist, hat der Gemeinderat entschieden, zusammen mit den Partnern Swisscom Schweiz AG und EWA Energie Wasser Aarberg AG den Neubau eines Glasfasernetzes im ganzen Gemeindegebiet zu realisieren. Wie und bis wann wird das Glasfasernetz erstellt? Ziel ist eine möglichst flächendeckende Erschliessung der Gebäude in der Gemeinde Seedorf. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentü-mer entscheiden jedoch selber mittels Unterzeichnung eines Gebäude-

Page 4: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 4

Erschliessungsvertrags, ob sie ihre Liegenschaft an das Glasfasernetz anschliessen wollen. Die Erschliessungsarbeiten der Gebiete und Liegenschaften für ein Glasfasernetz sind in den Jahren 2017 – 2019 vorgesehen. Was kostet der Bau des Glasfasernetzes? Die Gesamtinvestition für ein Glasfasernetz beläuft sich auf Fr. 5‘050‘000.00 inkl. MWST. Die Swisscom Schweiz AG beteiligt sich an den Gesamtkosten mit rund 54%. Für die Gemeinde resp. die Spezialfinanzierung Kommunikationsnetze verbleiben somit Netto- investitionen von rund Fr. 2‘150‘000.00. Mit einem Anschlussentgelt beteiligen sich auch die Hauseigentüme-rinnen und Hauseigentümer an den Kosten der Gemeinde. Die Höhe der vorgesehenen Anschlussentgelte sind unter Punkt 4 Finanzielle Auswirkungen ersichtlich. Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Neubau des Glasfasernetzes und dem dazu nötigen Bruttokredit von Fr. 5‘050‘000.00 inkl. MWST zuzustimmen.

Page 5: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 5

2. Ausgangslage Das heutige Kabelfernsehnetz der Gemeinde Seedorf stammt aus den Achtzigerjahren. Rund 70% der Liegenschaften in der Gemeinde sind erschlossen. Nicht erschlossen sind die Gebiete Ruchwil, Dampfwil, Holtere, Halti, Rebhalde, Rättli – Rättlifeld, Niggidei, Grissenberg sowie Teile von Vogelsang – Rotholz. Diese Gebiete sind auch anderweitig beispielsweise durch die Swisscom Schweiz AG nicht an ein modernes und schnelles Kommunikationsnetz angeschlossen. Aufgrund des hohen Alters des Kabelfernsehnetzes und der ständig zunehmenden Anforderungen in Bezug auf Angebote und Bandbreite erfüllt das Netz mittelfristig die Erwartungen nicht mehr. Die Anforde-rungen an die Übertragungskapazität wachsen ständig, dies wegen Online-Games, Videostreamig, Cloud Computing, 3D/HD oder sogar Ultra HD Fernsehen und aufgrund der Mehrbelastung des Netzes durch die Zunahme der Anzahl Haushalte in der Gemeinde. Die Si-cherstellung einer hohen Qualität auf dem bestehenden Kabelfernseh-netz kann in naher Zukunft nicht mehr gewährleistet werden. Dies führt dazu, dass in den nächsten 2 – 3 Jahren mit grösseren Investitionen und Anpassungen am bestehenden Kabelfernsehnetz gerechnet wer-den muss. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat vier Varianten geprüft: 1. Nichts tun

Das Kabelfernsehnetz bleibt auf dem heutigen Stand in Betrieb. Einschränkungen werden in Kauf genommen. Eine Abschaltung muss laufend, spätestens in einigen Jahren geprüft werden.

2. Modernisierung des bestehenden Kabelfernsehnetzes Austausch von Verstärker- und Signaltransportausrüstung, Aus-tausch von Kabelstrecken, Migration auf einen höheren Netzproto-koll-Standard (Docsis 3.1).

3. Verkauf Kabelfernsehnetz an externen Investor

4. Neubau Glasfasernetz Die Varianten 1 und 2 wurden vom Gemeinderat verworfen, einerseits aufgrund der entstehenden Angebotslücke beim „nichts tun“ und ande-rerseits aufgrund der hohen Kosten (rund Fr. 2.7 Millionen) für die Mo-dernisierung des bestehenden Kabelfernsehnetzes.

Page 6: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 6

Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz AG) und trotzdem ist die Modernisierung nicht über Jahrzehnte nachhaltig. Zudem ist der Betrieb eines Glas- fasernetzes kostengünstiger als derjenige eines Kabelfernsehnetzes, weil unter anderem im Netz selber keine Ausrüstungen für die Signal-übertragung mehr notwendig sind. Auch die Variante 3 „Verkauf“ wur-de vom Gemeinderat verworfen, da ein externer Investor höchstwahr-scheinlich die Aussengebiete wie z.B. Ruchwil, Dampfwil etc. nicht erschliessen würde und allfällige Synergien mit anderen Infrastruktur-anlagen nicht mehr genutzt werden könnten. Zukünftig sollen auch die 30% der Gebäude, welche nicht an das Ka-belfernsehnetz angeschlossen sind, an ein modernes und schnelles Kommunikationsnetz angeschlossen werden. Angesichts der idealen Alternative eines Glasfaseranschlusses ist die Erweiterung des beste-henden Kabelfernsehnetzes auf diese Gruppe von Liegenschaften nicht sinnvoll. Daher hat der Gemeinderat die Planung für die Erstellung eines Glas-fasernetzes in Auftrag gegeben. 3. Das Projekt im Detail Was ist ein Glasfasernetz? Glasfasernetze übertragen Daten aller Art optisch und ultraschnell auf einer für das menschliche Auge unsichtbaren Lichtwellenlänge. Glas-fasern garantieren eine nahezu unbegrenzte Datenübertragungskapa-zität und verfügen über eine hohe Lebensdauer. Über ein Glasfaser-netz sind Angebote wie HDTV (Hochauflösendes Fernsehen), Internet, Telefonie, Video on Demand, Steuerung von Haustechnik, Zähler-fernablesungen, Datenübertragung von Sicherheits- und Überwa-chungstechnik und weitere möglich. Ziele Mit dem Neubau eines Glasfasernetzes wird der Bevölkerung und den Gewerbebetrieben von Seedorf bis Ende 2019 der Zugang zu einem Glasfasernetz ermöglicht. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bür-

Page 7: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 7

ger der Gemeinde und die Anbieter von Telekomdienstleistungen, na-mentlich EWA Energie Wasser Aarberg AG und Swisscom Schweiz AG. Zudem wird dadurch die teure und volkswirtschaftlich nicht sinn-volle parallele Modernisierung des Swisscom Netzes vermieden. Lösungssuche / Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern Gleichzeitig mit den laufenden Abklärungen der Gemeinde bezüglich der Modernisierung der Breitbandkommunikation hat die Swisscom Schweiz AG mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen. Die Swisscom Schweiz AG beabsichtigt die Modernisierung ihrer bestehenden Kup-fernetze in den grösseren Ortschaften (Aspi, Seedorf, Baggwil) der Gemeinde. Davon könnte rund die Hälfte der Bevölkerung von Seedorf profitieren. Die restlichen Teile der Bevölkerung würde die Swisscom Schweiz AG auch in Zukunft nicht oder allenfalls nur im Rahmen von laufenden Projekten wie beispielsweise Strassensanierungen er-schliessen, da unter anderem die technischen Anlagen der Swisscom Schweiz AG in der Gemeinde nicht optimal sind (keine flächendeckend verfügbaren Rohranlagen, teilweise erdverlegte Kabel oder Freileitun-gen). Die Strukturen der Gemeinde (Bevölkerungsdichte, Anzahl Wohnun-gen pro Gebäude, Zersiedelung der Gemeinde) sind nicht gegeben, um ein Glasfasernetz alleine gewinnbringend realisieren zu können. Aus diesem Grund schlägt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bür-gern die Realisierung eines gemeinsamen Glasfasernetzes mit ver-schiedenen Partnern vor. Nach langen Verhandlungen konnten die EWA Energie Wasser Aarberg AG mit Angeboten von Quickline sowie die Swisscom Schweiz AG für eine Zusammenarbeit gewonnen wer-den. Das gemeinsame Vorgehen hat mehrere Vorteile. Es entsteht: • „EIN Netz für ALLE“ • Eine breit abgestützte Finanzierung • Ein auf das Nötigste reduzierter Netzbau • Wahlfreiheit der Angebote (zwischen Produkten von Swisscom und

Quickline) • Eine Technologie mit Leistungsreserven für Jahrzehnte

Page 8: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 8

Das Projekt im Überblick Das Projekt und die Erschliessungsarbeiten für ein Glasfasernetz be-ginnen nach einem positiven Entscheid an der Urnenabstimmung vom 25.09.2016. Die Erschliessung der Gebiete und Liegenschaften erfol-gen etappenweise. Die Gebäude werden gruppiert, in Zellen oder nach Dorfschaften aufgeteilt. Die Etappierung der Gebiete erfolgt nach tech-nischen Gesichtspunkten und wird erst nach der Volksabstimmung definitiv festgelegt. Das Bild auf Seite 9 zeigt eine mögliche Gruppierung/Etappierung der Gebäude in der Gemeinde Seedorf. Gebäude einer Fläche mit dersel-ben Farbe gehören zur gleichen Etappe. Es handelt sich um einen provisorischen, unverbindlichen Planungsstand. Erschliessung Als erster Schritt wird der Netzbau vom zentralen Standort (POP, bis-her Telefonzentrale) in die jeweiligen Gebiete oder Dorfschaften der Gemeinde ausgeführt. Anschliessend werden der Verteilbereich zu den Liegenschaften und die Hausanschlüsse realisiert. Das Gebäude wird vom nächstgelegenen Schacht oder Werkloch in der Strasse oder Trottoir oder von der nächstgelegenen Verteilkabine aus erschlossen. Das Glasfaserkabel wird normalerweise in das vorhandene Kabelfern-seh-Schutzrohr oder in das bestehende Rohr der Stromversorgung verlegt und im Hausanschlusskasten (BEP) montiert. Nachdem das Glasfaserkabel im Gebäude eingezogen und im Hausanschlusskasten (BEP) installiert wurde, wird die optische Steckdose (OTO) in der Wohnung installiert und mit dem Hausanschlusskasten verbunden.

Page 9: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 9

Mögliche Gruppierung / Etappierung der Gebäude

Page 10: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 10

Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entscheiden selber, ob sie ihre Liegenschaft mit einem Glasfaseranschluss erschliessen wol-len. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden kontak-tiert, sobald in ihrem Gebiet die Abklärungen starten. Anschliessend werden die Gebäude besichtigt, ein Gebäude-Erschliessungsvertrag unterzeichnet und die detaillierten Planungsarbeiten für die Umsetzung gestartet. Stilllegung bisherige Netze Sobald das Glasfasernetz fertig gebaut ist, beginnt die Stilllegungs-phase des bestehenden Kabelfernsehnetzes. Nach der Abschaltung stehen die bisherigen Dienste über das Kabelfernsehnetz nicht mehr zur Verfügung. Auch die Swisscom Schweiz AG ist nach dem Bau des Glasfasernetzes daran interessiert, die Dienstleistungen inkl. Grund-versorgung nur noch über das Glasfasernetz zu erbringen. Was be-deutet, dass Wartung und Unterhalt der alten Kupferkabel soweit mög-lich reduziert werden und allenfalls der Leistungsumfang am beste-henden Telefonanschluss von Swisscom auf die Grundversorgung reduziert wird (Telefonie, Internet ca. 2Mbit/s). Umsetzungszeitraum

2016/2017

• Kontakt mit Gebäude-eigentümern

• Akquisition Gebäude-Erschliessungs-verträge

2017-2019

• Projektierung • Realisierung • Erschliessung • Laufende Freigabe realisierter Gebiete

Dez. 2019

• Projekt-abschluss

Page 11: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 11

4. Finanzielle Auswirkungen Bruttokredit Die Investition für ein Glasfasernetz beläuft sich gesamthaft auf rund Fr. 5‘050‘000.00. Zusammenstellung der Projektkosten Planung, Projektierung, Akquisition Fr. 635‘000.00 Baukosten (Netz und Technikraum) Fr. 3‘564‘150.00 Diverses, Unvorhergesehenes Fr. 475‘000.00 Total ohne MWST Fr. 4‘674‘150.00 MWST Fr. 373‘932.00 Total inkl. MWST Fr. 5‘048‘082.00 Die Kosten werden durch die Swisscom Schweiz AG und die Gemein-de (Spezialfinanzierung Kommunikationsnetze – keine Belastung des Steuerhaushaltes) gemeinsam getragen. Die Aufteilung der Investitionskosten von Fr. 5‘050‘000.00 sieht unge-fähr wie folgt aus:

54%46%

Aufteilung Investition Beteiligte

Swisscom

Gemeinde

Page 12: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 12

Folgekosten Der Gemeinde resp. der Spezialfinanzierung Kommunikationsnetze verbleiben Netto-Investitionskosten von rund Fr. 2‘150‘000.00. Mit den Anschlussentgelten in der Grössenordnung von Fr. 1‘500‘000.00 hel-fen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, den zukünftigen Aufwand zu decken. Zudem beteiligt sich die EWA Energie Wasser Aarberg AG mit einer jährlichen Fasermiete an den Folgekosten. Die Erträge aus den Ko-operationen mit Swisscom Schweiz AG und EWA Energie Wasser Aarberg AG sind in Verträgen mit Laufzeiten von 30 bzw. 15 Jahren abgesichert. Neben dem ordentlichen Unterhalts- und Betriebsaufwand des Glasfa-sernetzes und den entsprechenden Erträgen für die Vermietung von Fasern, werden die Netto-Investitionskosten über die Nutzungsdauer von 25 Jahren linear abgeschrieben. Dies entspricht einem jährlichen Abschreibungsaufwand von rund Fr. 80‘000.00 zu Lasten der Spezial-finanzierung Kommunikationsnetze. Finanzierung Die liquiden Mittel werden durch den Allgemeinen Haushalt bereitge-stellt. Im Zusammenhang mit anderen Investitionsprojekten (z.B. Schu-linfrastruktur) ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren zu-sätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Für die Differenz zwischen Verwaltungsvermögen und Eigenkapital der Spezialfinanzie-rung Kommunikationsnetze wird dem Allgemeinen Haushalt ein inter-ner Zins verrechnet. Die Kosten sind im Finanzplan enthalten und für die Spezialfinanzie-rung Kommunikationsnetze tragbar. Gemäss umfangreichen Berech-nungen werden die laufenden Erträge die Aufwände decken und das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Kommunikationsnetze dürfte sich bis in 30 Jahren sogar noch leicht erhöhen.

Page 13: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 13

Anschlussentgelte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer leisten einen einmali-gen Beitrag an das Projekt mit einem Anschlussentgelt pro Gebäude und Wohnung. Der jeweilige Gebäude-Erschliessungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Hauseigentümer / der Hauseigentümerin wird in einem privat-rechtlichen Rechtsverhältnis geregelt. Die Höhe des Anschlussentgelts ist davon abhängig, ob das Gebäude bereits über einen Kabelfernsehanschluss verfügt. Die Haushalte, wel-che ihre Liegenschaft während der Grunderschliessung (2017 - 2019) an das Glasfasernetz anschliessen, profitieren von einem einmaligen Projektrabatt. Für spätere Anschlüsse (Nacherschliessung) werden höhere Beiträge bzw. die effektiven Kosten weiterverrechnet. Neubau-ten zwischen 2014 und 2016 werden gesondert behandelt. Die Entgelte sind wie folgt vorgesehen (Anschlussentgelt exkl. MWST): Während dem Projekt (Grunderschliessung) pro Gebäude mit bestehendem Kabel-TV Anschluss Fr. 425.00 pro Wohnung Fr. 525.00 pro Gebäude ohne bestehenden Kabel-TV An-schluss

Fr. 1‘900.00

pro Wohnung Fr. 525.00 Nach dem Projekt (Nacherschliessung und Neubauten) Das einmalige Anschlussentgelt pro Gebäude und Wohnung mit oder ohne Kabel-TV Anschluss beträgt mind. Fr. 1‘900.00 pro Gebäude und Fr. 600.00 pro Wohnung oder wird bei höheren Kosten nach effektivem Aufwand verrechnet. Mit diesen Entgelten kostet ein Anschluss an das Glasfasernetz für ein Haus mit einer Wohnung (Einfamilienhaus) mit bestehendem Kabel-fernsehanschluss während der Grunderschliessung einmalig Fr. 950.00 exkl. MWST. Ein Anschluss eines Einfamilienhaus ohne bestehenden Kabelfernsehanschluss kostet während der Grunder-schliessung einmalig Fr. 2‘425.00 exkl. MWST. Zum Vergleich: Die heute gültigen Anschlussgebühren an das Kabel-fernsehnetz betragen für ein Einfamilienhaus Fr. 2‘500.00 exkl. MWST.

Page 14: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 14

Beim heutigen Kabelfernsehanschluss fallen, nebst den Angebotskos-ten für individuelle Angebote von Quickline wie z.B. Quickline Verte, auch noch Benützungsgebühren an die Gemeinde von Fr. 10.10 (exkl. MWST) plus Fr. 1.90 Urheberrechtsgebühren pro Monat an. Diese monatlichen Gebühren an die Gemeinde fallen beim Glasfaseran-schluss weg. Die Provider (z.B. Quickline, Swisscom) stellen die bezo-genen Leistungen (Internet, TV, Telefon) dem Nutzer / der Nutzerin direkt in Rechnung. Risiken Das Projekt steht insgesamt auf einer sehr soliden Basis. Die gemein-deeigenen, bestehenden und verfügbaren Rohranlagen des Kabelfern-sehnetzes und der Elektrizitätsversorgung Seedorf bilden dabei eine zentrale Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts. Bei der Projekterarbeitung wurde ein Businessplan erstellt, dabei wurden die Einnahmen/Ausgaben sowohl für den bestmöglichen Verlauf (best case) sowie für den schlechtesten Verlauf (worst case) ermittelt. Über die bestehenden Reserven in der Spezialfinanzierung Kommunikati-onsnetze ist ein theoretischer Ausfall der heute vertraglich nicht abge-sicherten Einnahmen finanzierbar (worst case), die Spezialfinanzierung bleibt selbsttragend. Ein wichtiges und allenfalls projektentscheidendes Risiko ist die Hal-tung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Das Projekt ist nur wirtschaftlich mit einer möglichst flächendeckenden Erschliessung sämtlicher Gebäude im Versorgungsgebiet der Gemeinde Seedorf. Um diesem Risiko entgegen zu wirken, wird ein befristeter Projektrabatt auf den Anschlussentgelten für Gebäude und Wohnungen gewährt (siehe Abschnitt Anschlussentgelte Hauseigentümerinnen und Hauseigentü-mer). 5. Folgen einer Ablehnung Die einmalige Chance, mit den Partnern Swisscom Schweiz AG und EWA Energie Wasser Aarberg AG zusammenzuarbeiten und damit Kosten einzusparen würde dahinfallen. Die Erstellung eines Glasfaser-netzes im Alleingang durch die Gemeinde Seedorf ist unrealistisch und

Page 15: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz

Seite 15

wirtschaftlich nicht tragbar. Somit würde in der Gemeinde Seedorf in naher Zukunft kein Glasfasernetz erstellt werden. Das bestehende Kabelfernsehnetz müsste in den nächsten 2 – 3 Jah-ren modernisiert werden, um den Anforderungen der nächsten 5 – 10 Jahre zu genügen. Dies hätte hohe Investitionskosten und eine Gebüh-renerhöhung zur Folge. Langfristig müsste mit einer Reduktion der Angebotspalette für die Kunden gerechnet werden, schlussendlich bis hin zur Abschaltung des heutigen Kabelfernsehnetzes. Die Swisscom Schweiz AG würde in den nächsten Jahren in den grös-seren Ortschaften das vorhandene Kupfernetz modernisieren. Wann und ob die kleineren Ortschaften, welche heute noch über kein moder-nes und schnelles Kommunikationsnetz verfügen, erschlossen würden, bliebe offen. 6. Antrag an die Stimmberechtigten Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, folgendem Antrag zuzustimmen: Der Bruttokredit von Fr. 5‘050‘000.00 inkl. MWST für den Neubau eines Glasfasernetzes wird genehmigt. Dabei gelten: - Teuerungsbedingte Mehrkosten als genehmigt. - Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Seedorf, 30.06.2016 Namens des Gemeinderates Hans Peter Heimberg Daniela Weber Der Präsident Die Sekretärin

Page 16: BOTSCHAFT - Seedorf · Die Modernisierung des heutigen Kabelfernsehnetzes ist somit ähnlich aufwändig wie ein Neubau eines Glasfasernetzes (in Zusammenarbeit mit der Swisscom Schweiz