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Gemeindeverwaltungsverband Elzach 12. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Änderungsbereich 1 - Haldenacker“(Biederbach) Änderungsbereich 2 „Tannhöf“ (Biederbach) Änderungsbereich 3 Kirchhöfe“ (Biederbach) FASSUNG: Frühzeitige Beteiligung STAND: 23.05.2019 Inhalt 1) Planzeichnungen (Deckblätter 1-3) 2) Begründung 3) Steckbriefe 4) Umweltbericht 1 2 3

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Gemeindeverwaltungsverband Elzach

12. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS

Änderungsbereich 1 - „Haldenacker“(Biederbach)

Änderungsbereich 2 – „Tannhöf“ (Biederbach)

Änderungsbereich 3 – „Kirchhöfe“ (Biederbach)

FASSUNG: Frühzeitige Beteiligung

STAND: 23.05.2019

Inhalt

1) Planzeichnungen (Deckblätter 1-3)

2) Begründung

3) Steckbriefe

4) Umweltbericht

1

2

3

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BEGRÜNDUNG Seite 1 von 13

19-05-23 Begründung FNPÄ 12 (19-05-10).doc

INHALT

1 Anlass, Ziel und Zweck der Planänderung ........................................................................ 2

2 Verfahren .......................................................................................................................... 3

2.1 Bisherige Änderungsverfahren ................................................................................. 3

2.2 Verfahrensdaten ...................................................................................................... 4

3 Lage / Nutzung .................................................................................................................. 5

4 Übergeordnete Planungen ................................................................................................ 7

5 Inhalte der Planänderung .................................................................................................. 8

5.1 Änderungsbereich 1 – Haldenacker ......................................................................... 8

5.2 Änderungsbereich 2 – Tannhöf ................................................................................ 9

5.3 Änderungsbereich 3 – Kirchhöfe ............................................................................ 10

6 Flächenbilanz der 12. FNP-Änderung ............................................................................. 11

7 Umweltbericht ................................................................................................................. 12

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BEGRÜNDUNG Seite 2 von 13

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1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG

In der Gemeinde Biederbach besteht eine anhaltend große Nachfrage nach Bau-land für einheimische junge Familien. Dieser Nachfrage nach Bauplätzen kann ak-tuell jedoch nicht nachgekommen werden. Um Abwanderungsbewegungen entge-genzuwirken, soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Dementsprechend hat sich die Gemeinde entschlossen, am Ortsrand der Gemeinde im Ortsteil Dorf das Gebiet Haldenacker II zu entwickeln. Die Fläche Haldenacker ist im wirksamen Flä-chennutzungsplan bereits als geplante Wohnbaufläche dargestellt. In einem ersten Schritt wurde der größte Teil dieser Fläche entwickelt und durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Haldenacker I“ im Jahre 2006 entwickelt. Dieser sah bereits ge-eignete Anschlussstellen für die Erweiterung des Plangebiets nach Norden und Os-ten vor. Das Gebiet ist heute bereits fast vollständig aufgesiedelt, nur sehr verein-zelt stehen noch Baugrundstücke zur Verfügung. An dieses Baugebiet nach Osten anschließend sollte nun die im Flächennutzungsplan verbleibende Fläche entwi-ckelt werden. Dementsprechend hat die Gemeinde bereits im Jahr 2016 mit der Entwicklung der Fläche begonnen. Es wurden verschiedene Entwürfe für das neue Baugebiet erarbeitet. Aufgrund der starken Topographie ist die Erschließung der Fläche jedoch schwierig, dazu kommt, dass einzelne Grundstückseigentümer nicht mitwirkungsbereit sind, so dass die Entwürfe mehrfach überarbeitet und angepasst werden mussten. Nach mehrjähriger Planung wurde im Januar 2019 die freiwillige frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan „Haldenacker II“ durchgeführt. Ur-sprünglich als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB begonnen, wurde im Verfahren deutlich, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen ist. Da die Fläche in ihrer heutigen Abgrenzung jedoch nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, soll im Parallelverfahren dement-sprechend der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverban-des Elzach geändert werden.

Die Darstellung der nun geplanten Wohnbaufläche Haldenacker soll als Ände-rungsbereich 1 an die konkreten Planungen der Wohngebietserweiterung ange-passt werden. Hierzu wird einerseits der Zuschnitt der bestehenden Fläche ange-passt, so dass im Norden Teile der geplanten Wohnbaufläche entfallen. Anderer-seits wird die Fläche nach Osten erweitert. Insgesamt wird die Wohnbaufläche ver-größert. Als Kompensation für diese Erweiterung wird als Teilbereich 2 der hier vor-liegenden Flächennutzungsplanänderung auf die geplante Wohnbaufläche Tannhöf im Ortsteil Tannhöf verzichtet. Diese wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Auch im Ortsteil Kirchhöfe im Norden der Gemeinde Biederbach möchte die Ge-meinde langfristig die Entwicklung einer im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellten Fläche angehen. Auch hier zeigen erste Entwürfe, dass die Abgrenzung der Fläche im Flächennutzungsplan nicht optimal ist, so dass im Zuge der nun vorliegenden Planung zur Flächennutzungsplanänderung hier ebenfalls der Zuschnitt der Fläche optimiert werden soll. Auch wenn sowohl die vor-liegenden Planungen als auch die Absicht, diese Entwicklung zu forcieren, noch nicht weit vorangeschritten sind, möchte die Gemeinde die nun anstehende Flä-chennutzugsplanänderung nutzen, um auch hier die Darstellung anzupassen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt keine weitere Flächennutzungsplanänderung notwendig wird. Dieser Teilbereich „Kirchhöfe“ wird als Änderungsbereich 3 in die nun vorliegende Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

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Für das Gebiet der Stadt Elzach mit den Nachbargemeinden Biederbach und Win-den im Elztal wurde im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes ein gemein-samer Flächennutzungsplan aufgestellt. Er wurde am 21.01.2004 genehmigt und ist seit dem 19.05.2004 wirksam. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das ge-samte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach die vorgesehenen Flä-chennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu ent-wickeln. Die nun vorliegenden Entwicklungen entsprechen teilweise nicht den Dar-stellungen des Flächennutzungsplans, so dass dieser im Rahmen der nun vorlie-genden 12. punktuellen Änderung entsprechend angepasst werden soll. Grundsätz-lich sollen mit den Planungen folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:

Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum Deckung der Wohnbedürfnisse von Familien und jungen Menschen vor Ort Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichti-

gung ökologischer Aspekte Planungsrechtliche Sicherung und Gestaltung von öffentlichen und privaten

Grün- und Freibereichen

2 VERFAHREN

Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, beste-hend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) nehmen die Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Stellung.

Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach wurde der wirksame Flächennutzungsplan bereits 11-mal geändert. Die vorliegende FNP-Änderung stellt die 12. FNP-Änderung dar.

2.1 Bisherige Änderungsverfahren

Nummerierung Planungsfall Stand

1. FNP-Änderung (2003)

Bereich „Gelände der ELZA-Textilwerke in Elzach“

Verfahren wurde nicht bis zur Genehmigung durch-geführt

2. FNP-Änderung (2004)

„Ausweisung von Konzentrati-onszonen für Windenenergiean-lagen“, Gemarkung Elzach, Prechtal, Yach, Biederbach

Verfahren wurde nicht bis zur Genehmigung durch-geführt

3. FNP-Änderung Ausweisung von „Bereich Erzenbach II“ – Erweiterung und Ausweisung einer Wohnbauflä-che, Gemarkung Oberwinden

Genehmigung am 17.07.2007 erteilt

4. FNP-Änderung Sonderbaufläche „Gewerbege-biet Neumatten“ in Elzach

Genehmigung am 08.02.2011 erteilt

5. FNP-Änderung (2009)

Sonderbaufläche Zweckbe-stimmung „Campingplatz“ auf dem Grundstück Flst. Nr.

Verfahren wurde nicht bis zur Genehmigung durch-geführt

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BEGRÜNDUNG Seite 4 von 13

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556/97 der Gemarkung Elzach (künftig Bebauungsplangebiet „Kalmerwald“), Gemarkung Elzach

6. FNP-Änderung Sonderbaufläche „Angelsee“, Oberprechtal

Wohnbaufläche „Vor dem Wit-tenbach“, Oberprechtal

Genehmigung am 19.03.2012 erteilt

7. FNP-Änderung Bereich „Östlicher Ortsrand“ und „Hausmatte“ in Biederbach – Erweiterung einer Wohnbauflä-che

Genehmigung am 05.11.2013 erteilt

8. FNP-Änderung Wohnbauflächen „Sonnhalde West“ (B1) und „Kirchhöfe“ (B2) in Biederbach

Genehmigung am 24.04.2014 erteilt

9. FNP-Änderung Wohn- und Mischbaufläche “Sonnensiedlung“, Elzach

Genehmigung am 08.05.2014 erteilt

10. FNP-Änderung

6 Sonderbauflächen „Tourismus / Hüttenwinkel“ in Elzach, Bie-derbach und Winden im Elztal

Genehmigung am 09.10.2015 erteilt

11. FNP-Änderung

„Sauter-Areal“ in Elzach als Wohn- und Mischbaufläche so-wie Fläche für Gemeinbedarf

Bereiche Dattlersberg und Win-teracker zu landwirtschaftlicher Fläche als Flächentausch

Feststellungsbeschluss 08.05.2018

2.2 Verfahrensdaten

__.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach:

Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennut-zungsplans und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Gleichzeitig werden die Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefor-dert, zu Umfang und Detaillierungsrad der Umweltprüfung Stel-lung zu nehmen. (Scoping)

__.__.____ - __.__.____

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Plan-auslage

__.__.___

__.__.____

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Scoping

Anschreiben vom

mit Frist bis

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BEGRÜNDUNG Seite 5 von 13

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__.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach:

Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegungsbeschluss.

__.__.____ - __.__.____

Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit

__.__.____

__.__.____

Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anschreiben vom

mit Frist bis

__.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach:

Entscheidung über die Anregungen aus der Offenlage und Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennut-zungsplans

3 LAGE / NUTZUNG

In der vorliegenden 12. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Elzach sollen die 3 in den beiliegenden Steckbriefen dargestellten Flächen geändert wer-den.

Änderungsbereich 1

Der Änderungsbereich 1 liegt im Norden des Ortsteils Dorf und ergänzt die beste-hende Bebauung nach Osten. Der Bereich umfasst eine Fläche von etwa 2,19 ha und wird im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise als geplante Wohnbaufläche (1,27 ha) und teilweise als landwirtschaftliche Fläche (0,92) dargestellt. Die Abgren-zung des Änderungsbereichs basiert zum einen auf der geplanten Erweiterung der Wohnbebauung, zum anderen auf der plangraphischen Notwendigkeit, Teile der bereits realisierten Bebauung mit aufzunehmen, um eine einheitliche Darstellung der gesamten Fläche im Flächennutzungsplan zu erreichen.

Änderungsbereich 1 „Haldenacker“, Orts-teil Dorf (eigene Darstellung, o.M.)

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BEGRÜNDUNG Seite 6 von 13

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Änderungsbereich 2

Der Änderungsbereich 2 liegt im Westen des Ortsteils Tannhöf und umfasst eine Fläche von 0,36 ha, die im wirksamen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbau-fläche dargestellt wird, jedoch als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird.

Änderungsbereich 2 „Tannhöf“, Ortsteil Tannhöf (eigene Dar-stellung, o.M.)

Änderungsbereich 3

Der Änderungsbereich 3 liegt im Süden des Ortsteils Kirchhöfe im Norden der Ge-meinde Biederbach. Er umfasst vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch bereits in Anspruch genommene und bebaute Flächen. Der Geltungsbe-reich umfasst eine Fläche von etwa 1,59 ha.

Änderungsbereich 3 „Kirch-höfe“, Ortsteil Kirchhöfe (eigene Darstellung, o.M.)

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4 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN

Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupas-sen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne.

Für die Bereiche der Stadt Elzach und der Gemeinden Biederbach und Winden im Elztal sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend.

Der Regionalplan 1995 wurde insgesamt fortgeschrieben. Der Regionalplan (ohne Kapitel 4.2.1 Windenergie) ist am 8.12.2016 als Satzung beschlossen und am 26.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Er ist seit 22.09.2017 verbindlich. Nach 1980 und 1995 ist es der dritte Regionalplan der Region Südlicher Oberrhein. Er löst den bis-herigen Regionalplan 1995 mit seinen zahlreichen Nachträgen ab.

Im Rahmen der 12. Flächennutzungsplanänderung soll durch einen Flächentausch die Wohnbauentwicklung der Gemeinde Biederbach optimiert werden. Darüber hin-aus werden die dargestellten Flächen an die vorliegenden Planungen angepasst. Daher sind keine Konflikte mit den Zielen des wirksamen Regionalplans zu erwar-ten. Unter diesen Voraussetzungen kann das Verfahren zur 4. punktuellen Flä-chennutzungsplanänderung durchgeführt werden.

Auszug aus der Raumnutzungskarte - Regionalplan Südlicher Oberrhein, (ohne Maßstab) mit ungefährer Lage der geplanten Änderungsbereiche (rote Umrandung).

1

2

3

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5 INHALTE DER PLANÄNDERUNG

5.1 Änderungsbereich 1 – Haldenacker

Inhalt der Änderung im Bereich Haldenacker ist die Umgestaltung, Neuabgrenzung sowie die Erweiterung der bestehenden Wohnbaufläche im Norden des Ortsteils Dorf, um die geplante Erweiterung der Wohnbebauung zu ermöglichen. Im Zuge der konkreten Planungen für die Erweiterung wurde vor allem aufgrund der stark bewegten Topographie sowie der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft einiger Grund-stückseigentümer eine Neuabgrenzung der Wohnbaufläche notwendig.

Änderungsbereich 1 „Haldenacker“, Darstellung im Flächennutzungsplan heute - geplant (eigene Darstellung, o.M.)

Im wirskamen Flächennutz-ungsplan ist der Änderungsbereich heute als geplante Wohnbaufläche sowie landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Rahmen des bereits initiierten Bebauungs-planverfahrens wurde als Grundlage ein Entwurf für die Entwicklung des Plangebiets erarbeitet. Ursprünglich sollte eine gesamte Entwicklung des Plangebiets realisiert werden, im Rahmen der Abstimmungen mit den Grundstückseigen-tümern und den Erschließ-ungsplanern wurde der Entwurf jedoch dahingehend geändert, dass nun im Norden die bestehende Bebauung um 7 Grundstücke erweitert wird, und im Süden ebenfalls 7 Baugrundstücke entstehen, die jedoch nicht miteinander verbunden sind. Aufgrund der bewegten

Städtebaulicher Entwurf Haldenacker II, Stand Oktober 2018 (Büro fsp-stadtplanung)

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Topographie und der damit verbundenen schwierigen Erschließung, bzw. Ver- und Entsorgung ist diese Zweiteilung sinnvoll. Die mittigen Flächen sollen als landwirtschaftlich genutzte Flächen beziehungsweise als private Grünflächen langfristig erhalten und gesichert werden. Diese werden in den parallelen Bebauungsplan aufgenommen und mit überplant, um zu vermeiden, dass in diesen Teilen Bereiche entstehen, die gemäß § 34 BauGB zu bewerten und damit für eine Bebauung zu nutzen wären. In den Geltungsbereich der nun vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden diese Teilflächen jedoch nur insoweit in die Planungen aufgenommen, als dass sie bisher einer anderen Nutzung zugeordnet waren.

Darstellung der vorliegenden Flä-

chennutzungs-planänderung mit dem Geltungsbe-reich des Bebau-ungsplans „Halden-acker II“(rot gestri-chelte Linie), der parallel aufgestellt wird (eigene Darstel-lung, o.M.)

Die Abgrenzung der geplanten Wohnbaufläche im nun vorliegenden Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung basiert dementsprechend auf der konkreten Planung, die sich vor allem aus der vorhandenen Topographie ergibt, so dass die Bebauung des Ortsteils Dorf im Grunde einmal im Bereich des Wohngebiets Haldenacker erweitert wird, zum anderen von Süden erschlossen ebenfalls die bestehende Bebauung des Dorfkerns ergänzt wird.

5.2 Änderungsbereich 2 – Tannhöf

Da durch die Erweiterung der Wohnbebauung im Ortsteil Dorf die bestehende Wohnbebauung erweitert wird, soll im Gegenzug auf die mögliche Bebauung im Bereich Tannhöf im angrenzenden Ortsteil Tannhöf verzichtet werden. Hier ist die etwa 0,36 ha große geplante Wohnbaufläche im wirksamen Flächennutzungsplans dargestellt und soll nun im Zuge der vorliegenden Änderung zu einer landwirtschaftlich genutzten Fläche geändert werden. Damit entspricht die Darstellung im Flächennutznungsplan dann der tatsächlichen Nutzung.

Einem Flächentausch steht aus ökologischer Sicht ebenfalls nichts entgegen, da in beide Fällen landwirtschaftlich genutzte Flächen vorliegen, die durch ihre intensive Nutzung geprägt sind. Im Bereich Tannhöf sind darüber hinaus einige wenige Bäume und Sträucher vorhanden, die als gliederndes Element in geringem Umfang

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fungieren und die bestehende Bebauung kleinflächig nach Westen eingrünt. Die Nutzung als Fläche für die Lndwirtschaft wird im Bereich Haldenacker durch die stark bewege Topographie eingeschränkt.

Änderungsbereich 1 „Haldenacker“, Darstellung im Flächennutzungsplan heute - geplant (eigene Darstellung, o.M.)

5.3 Änderungsbereich 3 – Kirchhöfe

Im südlichen Bereich des Ortsteils Kirchhöfe ist im wirksamen Flächennutzungsplan eine geplante Wohnbaufläche dargestellt. Diese wurde im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans bereits geändert, indem zwei kleinere Teilflächen aus der geplanten Wohnbaufläche herausgenommen wurden, um im Bereich der Sonnhalde West in Biederbach eine Erweiterung der dortigen Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Gemeinde Biederbach möchte als Zukunftsoption, um bei einem anhaltenden Bevölkerungswachstum auch weiterhin ortsansässigen jungen Familien ein Baugrundstück anbieten zu können, hier eine Bebauung langfristig sichern. Nach den Erfahrungen mit der Erweiterung des Baugebiets Haldenacker, die sich bereits seit Jahren hinzieht und um eine weitere Flächennutzungsplanänderung zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden, die wiederrum Kosten und Zeit in Anspruch nehmen würde, hat sich die Gemeinde entschieden auch im Bereich Kirchhöfe die notwendige Flächennutzungsplan-änderung umzusetzen. Auch hier wurde durch die Erarbeitung eines Entwurfs zur zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich die Abgrenzung der geplanten Wohnbaufläche überprüft.

Änderungsbereich 3 „Kirchhöfe“, Darstellung im Flächennutzungsplan heute - geplant (eigene Darstellung, o.M.)

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In einem ersten Schritt soll die seit Jahren bestehende Mischbebauung entsprechend ihrer tatsächlichen Lage abgegrenzt werden. Hier besteht eine Bebauung, die langfristig nicht geändert werden soll, die jedoch im Rahmen der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans nur teilweise mit in die Darstellung aufgenommen wurde. Im Norden liegt darüber hinaus eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“. Hier ist die tatsächliche Nutzung ebenfalls deutlich geringer, so dass auch hier die dargestellte Fläche verkleinert werden soll. Um jedoch die Aussage zur Zweckbestimmung auch plangraphisch zu erhalten, wird die gesamte Gemeinbedarfsfläche überlagert und entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung abgegrenzt. Die realisierte Verkehrsfläche wird ebenfalls in die Plangung aufgenommen, so dass die Erschließungssituation deutlich wird. Langfristiges Ziel der nun vorliegenden Planung ist es, entlang der bereits bestehenden kleinen Erschließungsstraße eine ergänzende Bebauung zu ermöglichen und im Süden durch eine Stichstraße von Osten weitere Bauplätze mit relativ kleinen Grundstücken, verglichen mit der bestehenden Siedlungsstruktur von Biederbach, zu ermöglichen. So könnten insgesamt etwa 14 Bauplätze entstehen, so dass auch in diesem Ortsteil ein angemessenes Wachstum ermöglicht würde, so dass ortsansässige Familien im Ort verbleiben könnten.

6 FLÄCHENBILANZ DER 12. FNP-ÄNDERUNG

Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-plans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und aus Gründen der Darstellungs-systematik und Lesbarkeit manche Darstellungen, wie z.B. die Breite von Straßen nicht maßstäblich sind.

Im Folgenden sollen die in der vorliegenden 12. FNP-Änderung geplanten Nut-zungsänderungen im Überblick dargestellt werden.

Änderungsbe-reich

Flächennutzung Fläche in ha

Bisherige Dar-stellung

Zukünftige Darstellung

Änderungsbe-reich 1 Halden-acker, Bieder-bach

Landwirtschaftliche Fläche 0,92 0,43

zu entwickelnde Wohnbaufläche 1,27 1,41

Wohnbaufläche Bestand - 0,24

Grünfläche - 0,11

Änderungsbe-reich 2 Tannhöf, Biederbach

zu entwickelnde Wohnbaufläche 0,36 -

Landwirtschaftliche Fläche - 0,36

Änderungsbe-reich 3 Kirchhöfe, Biederbach

Wohnbaufläche Bestand - 0,04

zu entwickelnde Wohnbaufläche 0,93 0,75

Mischbaufläche Bestand - 0,15

Gemeinbedarfsfläche Schule 0,44 0,16

Verkehr - 0,21

Landwirtschaftliche Fläche 0,22 0,28

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BEGRÜNDUNG Seite 12 von 13

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Die nun vorliegende 12. Flächennutzungsplanänderung ermöglicht eine Neupositio-nierung der geplanten Wohnbauflächen innerhalb der Gemeinde, so dass die zu-künftige Entwicklung sichergestellt wird. Der Vergleich der Darstellungen der bishe-rigen Baufläche (Wohn- und Mischgebiete, Straßen, Gemeinbedarfsfläche) und der bisherigen Freiflächen (landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen) macht deut-lich, dass lediglich im Sinne eines Flächentauschs die bebaubaren Flächen neu ge-ordnet und teilweise dem Bestand entsprechend dargestellt werden.

Änderungsbe-reich

Baufläche (inkl. Verkehr) Freifläche

Bisherige Darstellung

Zukünftige Darstellung

Bisherige Darstellung

Zukünftige Darstellung

Änderungsbe-reich 1 Halden-acker, Bieder-bach

1,27 1,65 0,92 0,54

Änderungsbe-reich 2 Tannhöf, Biederbach

0,36 0 0 0,36

Änderungsbe-reich 3 Kirchhöfe, Biederbach 1,37 1,31 0,22 0,28

gesamt 3,0 2,96 1,14 1,18

Die vorliegenden Planungen zum geänderten Zuschnitt der einzelnen Flächen ba-sieren auf konkreten Planungen, die zumindest im Bereich des Baugebiets Halden-acker bereits durch die Fachplaner verifiziert und mit den Grundstückseigentümern abgestimmt sind. Alle Planungen ergänzen das bestehende Siedlungsgefüge sinn-voll und maßstäblich, so dass die städtebauliche Ordnung der Gemeinde insgesamt durch die hier vorliegenden Änderungen im Flächennutzungsplan nicht beeinträch-tigt wird.

7 UMWELTBERICHT

Parallel zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird durch das Büro Winski ein Umweltbericht erarbeitet. Er liefert mit der Darstellung der Untersu-chungsergebnisse der Umweltprüfung eine Grundlage zur Standort-Bewertung und somit wichtiges Abwägungsmaterial. Zur Festlegung von Umfang und Detaillie-rungsgrad der Umweltprüfung wird im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteili-gung ein „Scoping“ durchgeführt.

Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung und liegt den Unterlagen als Begründung – Teil 2 bei. Im Sinne der Abschichtung der Pla-nung wird der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung auf die großräumli-chen Aspekte begrenzt.

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Stadt Elzach, den __.__.____

Roland Tibi Verbandsvorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach

Der Planverfasser

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19-05-23 Steckbriefe FNPÄ 12 (19-05-10).doc

W: Haldenacker 12. FNPÄ - Änderungsbereich 1 (Gemeinde Biederbach)

Wirksamer FNP (2004) (ohne Maßstab) 12. FNP – Änderung Entwurf 2019 (ohne Maßstab)

Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele

Größe: 2,19 ha

Lage: Im Norden des Ortsteils Dorf in Biederbach

Topographie: starke Hangneigung

Derzeitige Nutzung: Teilweise Wohnbebauung, land-wirtschaftliche Fläche und private Grünfläche

bisher: Landwirtschaftliche Fläche (0,92) und geplante Wohnbaufläche (1,27)

geplant: zu entwickelnde Wohnbauflächen (1,41 ha), Wohnbaufläche (0,24 ha), landwirtschaftliche Fläche (0,43 ha) und Grünfläche (0,11)

Erweiterung der bestehenden Wohn-bebauung im Ortsteil Dorf von Bieder-bach zur Deckung des dringenden örtlichen Wohnflächenbedarfs

Luftbild mit ungefährer Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Umrandung), Quelle: google.maps.de, ohne Maßstab

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Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben

Lage im Naturpark „Südschwarzwald“.

Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen.

Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)

Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung

Das Plangebiet erweitert den bestehenden Ortsteil Dorf in Biederbach im Norden. Das Plangebiet kann über die bestehenden Straßen angebunden werden und er-möglicht eine zusätzliche Wohnbebauung zur Deckung des dringenden örtlichen Bedarfs. Die Lage innerhalb der Streusiedlung von Biederbach stärkt einen der wenigen Hauptsiedlungen und liegt nahe an der vorhandenen Infrastruktur (Schule, Rathaus, Bushaltestelle, Gastronomie).

geeignet

Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung

Das Plangebiet im Norden kann über den Kapellenweg, der südliche Teil über die Dorfstraße sowohl verkehrlich als auch bezüglich der Ver- und Entsorgung gut erschlossen werden. Konkrete Planungen liegen bereits vor.

geeignet

Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte

Es sind keine Nutzungskonflikte zu erwarten, lediglich mit Emissionen von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist zu rechnen.

keine

Kultur- und sonstige Sachgüter

Erheblichkeit / Konflikte

Es sind keine Kultur- und Sachgüter im Plangebiet bekannt. keine

Landschafts- und Ortsbild, Erholung

Erheblichkeit / Konflikte

Das Planungsgebiet in hängiger Lage und ist dadurch insbesondere vom Gegen-hang gut einsehbar.

Eine Wohnbaufläche stellt auf der Ebene des Flächennutzungsplans eine Verände-rung für das Landschaftsbild im Vergleich zum Bestand dar. Im Hinblick auf die derzeitige Nutzung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild im Gebiet verän-dern.

mittel

Boden Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche liegt im Bereich von Braunerde aus Paragneisschutt führenden Fließer-den und Hangschutt (im oberen Bereich) bzw. Gley und Quellengley aus Hangschutt (im unteren Bereich) mit einer Gesamtbewertung der Bodenfunktion auf landwirtschaftlichen Flächen von 1,67.

Eine Versieglung bedeutet einen Eingriff in das Schutzgut Boden, der je nach Um-fang der Versiegelung mehr oder weniger erheblich ist. Dieser Eingriff ist im Rah-men der Umweltprüfung zum jeweiligen Bebauungsplan zu bewerten und zu bilan-zieren.

mittel

Wasser Erheblichkeit / Konflikte

Es liegen keine Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder Hochwasser-überflutungsflächen in der Fläche. Mit der Ausweisung als Wohnbauflächen werden die Weichen für eine zukünftige Überbauung gestellt. Dies kann je nach Ausfüh-rung (Maß der baulichen Nutzung, Kellergeschosse) zu Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser führen. Diese sind im Rahmen eines Umweltberichts zum zu-künftigen Bebauungsplan zu ermitteln.

geeignet

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Klima / Luft

Erheblichkeit / Konflikte

Im Falle einer Bebauung des Gebietes wird Boden versiegelt. Damit gehen Flächen für die Frisch- und Kaltluftproduktion verloren. Je nach Dichte und Ausdehnung der zukünftigen Bebauung, kann es zu geringfügigen kleinklimatischen Veränderungen kommen. Jedoch hat die Kaltluftbildung nur eine lokale Wirkung und besitzt in der Regel aufgrund der Größe und Topographie keine Siedlungsrelevanz.

geeignet

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte

Der Großteil des Plangebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Im aktuellen Be-stand kann das Gebiet grob in drei Teilflächen eingeteilt werden: Die westliche Teilfläche wurde zum Zeitpunkt der Begehung beweidet. Die östliche Teilfläche umfasst ca. 5.915 m² und entspricht bezüglich der Artausstattung einer FFH-Mähwiese. Die zwischen dieser und der östlichen Teilfläche liegende Senke wird nicht überbaut und verbleibt als landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche.

Im Plangebiet vorhandene Strukturen zeigen Potential als Vogel- und Insektenhabi-tat.

hoch

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Abwägung / Bewertungsergebnis

Aus stadtplanerischer Sicht ist die Fläche für eine Bebauung geeignet. Die bereits bestehenden Erschließungs- und Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sind positiv zu bewerten. Die geplante Bebauung ergänzt die Bestehende harmonisch und stärkt den Ortsteil. Konflikte sind nicht zu erwarten.

Als Ergebnis der Umweltprüfung ist die Fläche aus landschaftsplanerischer Sicht bedingt geeig-net. Bezüglich der Schutzgüter Mensch/Erholung und Kultur- und Sachgüter ist nicht mit erhebli-chen Beeinträchtigungen durch die FNP-Änderung zu rechnen. Bei den Schutzgütern Mensch/Lärm, Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die geplante FNP-Änderung nicht auszuschließen. Für diese Schutzgü-ter sind auf Ebene des Bebauungsplans entsprechende Minimierungs-, Vermeidungs- und Kom-pensationsmaßnehmen durchzuführen.

Der Standort der 12. FNPÄ ist bezüglich der geplanten Nutzungen insgesamt

(x) geeignet ( ) geeignet mit Auflagen ( ) bedingt geeignet ( ) ungeeignet

Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben für die Bebauungsplanung

Stadtplanung Festsetzungen, so dass die neu entstehende Bebauung sich harmonisch in die be-stehende Struktur einfügt.

Grünplanung

Zur Ermittlung von Vermeidungs-/ Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist ein Umweltbericht mit Grünordnungsplan, sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz. Des Weiteren ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange betroffen und spezi-elle artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich sind.

Durchgrünung des Plangebietes mit Bäumen und Sträuchern, Gärtnerische Anlage unbebauter Flächen, Begrünung von Straßen und öffentlichen Parkplätzen

Flächenversiegelung soweit wie möglich minimieren

Ausgleich der FFH-Mähwiese im Haldenacker außerhalb des Gebiets

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Tannhöf 12. FNPÄ – Änderungsbereich 2 (Gemeinde Biederbach)

Wirksamer FNP (2004) (ohne Maßstab) 12. FNP – Änderung Entwurf 2019 (ohne Maßstab)

Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele

Größe: 0,36 ha

Lage: Im Westen des Ortsteils Tannhöf in der Gemeinde Biederbach

Topographie: ansteigende Hanglage

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Fläche

bisher: zu entwickelnde Wohnbaufläche

geplant: landwirtschaftliche Fläche

Ausweisung einer landwirtschaftlichen Fläche zur Kompensation der Auswei-sung einer zu entwickelnden Wohn-baufläche im Bereich Haldenacker.

Luftbild mit ungefährer Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Umrandung), Quelle: google.maps.de, ohne Maßstab

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Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben

Lage im Naturpark „Südschwarzwald“.

Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen.

Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)

Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung

Das Plangebiet wird bereits landwirtschaftlich genutzt. geeignet

Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung

Das Plangebiet ist bereits durch landwirtschaftliche Wege erschlossen. Es sind keine infrastrukturellen Maßnahmen erforderlich.

geeignet

Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte

Derzeitige mögliche Nutzungskonflikte gegenüber bestehenden Wohngebäuden z.B. durch den Einsatz von Spritzmitteln sind zu berücksichtigen.

geeignet mit Auflagen

Kultur- und sonstige Sachgüter

Erheblichkeit / Konflikte

Es sind keine Kultur- und Sachgüter im Plangebiet bekannt. keine

Landschafts- und Ortsbild, Erholung

Erheblichkeit / Konflikte

Halbseitig grenzt an die Plangebiet Wohnbebauung, die Fläche ragt in die Freie Landschaft. Bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Fläche kommt es verglichen mit der aktuell zulässigen Wohnbebauung zu keiner Änderung des Landschaftsbil-des, bzw. der Erholungsnutzung. Mögliche negative Eingriffe werden durch den Verzicht auf eine bauliche Entwicklung vermieden.

keine

Boden Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche liegt im Bereich Paragneisschutt, Gley und Quellengley. Bei Beibehal-tung der landwirtschaftlichen Nutzung bleiben, verglichen mit der aktuell zulässigen Wohnbebauung die vorhandenen Bodenfunktionen erhalten. Eine Bodenversiege-lung mit einem Verlust der Böden wird durch den Verzicht auf diese Fläche vermie-den.

keine

Wasser Erheblichkeit / Konflikte

Es liegen keine Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder Hochwasser-überflutungsflächen in der Fläche. Die bestehenden Grundwasserverhältnisse im Gebiet bleiben bei Fortführung der vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzung erhal-ten. Mögliche negative Eingriffe (z.B. Reduktion der Grundwasserneubildung) wer-den, verglichen mit der aktuell zulässigen Wohnbebauung, durch den Verzicht auf eine bauliche Entwicklung vermieden.

keine

Klima / Luft

Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche trägt zur Kaltluftentstehung bei. Bei der Beibehaltung der landwirtschaft-lichen Fläche bleiben, verglichen mit der aktuell zulässigen Wohnbebauung, die bestehenden klimatischen Verhältnisse unberührt.

keine

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt (Grünland). Bei Beibehaltung der Nut-zung ändert sich, verglichen mit der aktuell zulässigen Wohnbebauung, die die bestehende Situation mit mittlerer bis geringer ökologischer Bedeutung nicht.

keine

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Abwägung / Bewertungsergebnis

Aufgrund der Eignung der Fläche als landwirtschaftliche Fläche soll auf die Darstellung als zu entwickelnde Wohnbaufläche verzichtet werden. Dadurch kommt es zu keiner Veränderung der bestehenden Situation und zu keiner baulich verursachten, negativen Beeinflussung der Schutz-güter.

Der Standort ist bezüglich der Nutzungen als landwirtschaftliche Fläche insgesamt

(x) geeignet ( ) geeignet mit Auflagen ( ) bedingt geeignet ( ) ungeeignet

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W: Kirchhöfe (B2) 12. FNPÄ – Änderungsbereich 3 (Gemeinde Biederbach)

Wirksamer FNP (2004) (ohne Maßstab) 12. FNP – Änderung Entwurf 2019 (ohne Maßstab)

Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele

Größe: 1,59 ha

Lage: Im Süden des Ortsteils Kirchhöfe in der Gemeinde Biederbach.

Topographie: leicht ansteigende Hanglage nach Norden

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Fläche, Misch-bau- und Gemeinbedarfsfläche

bisher: zu entwickelnde Wohnbaufläche (Nr. B2 Kirchhöfe, 0,93 ha), Gemeinbe-darfsfläche Schule (0,44 ha) und landwirtschaftliche Fläche (0,22 ha)

geplant: Wohn- und Mischbaufläche Bestand (0,04 ha, 0,15 ha), geplante Wohn-baufläche (0,75 ha), landwirtschaftli-che Fläche (0,28 ha) und Verkehrs-fläche (0,21 ha)

Optimierung des Flächenzuschnitts der geplanten Wohnbebauung, sowie Darstellung der bereits realisierten Wohn- und Mischbauflächen

Luftbild mit ungefährer Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Umrandung), Quelle: google.maps.de, ohne Maßstab

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Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben

Lage im Naturpark „Südschwarzwald“.

Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen.

Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)

Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung

Das Plangebiet wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Süden sind Wohn- und Mischgebietsnutzungen vorhanden. Die geplante Wohn-bauentwicklungsfläche wird in ihrem Zuschnitt optimiert und an die bestehende Bebauung angeschlossen. Es entsteht eine harmonische Ortsbebauung, die sich in die vorhandene Struktur einpasst.

geeignet

Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung

Das Plangebiet kann über die bestehenden Verkehrswege im Norden und über einen eigenständigen Anschluss an die L101 erschlossen werden. Es sind nur plangebietsinterne infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich.

geeignet

Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte

Es sind keine Nutzungskonflikte zu erwarten, lediglich mit Emissionen von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist zu rechnen.

geeignet mit Auflagen

Kultur- und sonstige Sachgüter

Erheblichkeit / Konflikte

Es sind keine Kultur- und Sachgüter im Plangebiet bekannt. keine

Landschafts- und Ortsbild, Erholung

Erheblichkeit / Konflikte

Das Planungsgebiet liegt in hängiger Lage. Die Fläche ist dadurch gut einsehbar. Bedingt geeignet

Boden Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche liegt im Bereich von Braunerde, häufig rigolt, aus Fließerde auf Grund-gebirge mit einer Gesamtbewertung der Bodenfunktion auf landwirtschaftlichen Flächen von 1,67.

Eine Versieglung bedeutet einen Eingriff in das Schutzgut Boden, der je nach Um-fang der Versiegelung mehr oder weniger erheblich ist. Dieser Eingriff ist im Rah-men der Umweltprüfung zum jeweiligen Bebauungsplan zu bewerten und zu bilan-zieren.

Durch Reduktion der Fläche im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Planung ergeben sich in Zukunft jedoch geringere negativen Auswirkungen, als bei der ursprünglich vorgesehenen Planung.

geeignet

Wasser Erheblichkeit / Konflikte

Es liegen keine Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder Hochwasser-überflutungsflächen in der Fläche. Mit der Ausweisung als Wohnbauflächen werden die Weichen für eine zukünftige Überbauung gestellt. Dies kann je nach Ausfüh-rung (Maß der baulichen Nutzung, Kellergeschosse) zu Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser führen. Diese sind im Rahmen eines Umweltberichts zum zu-künftigen Bebauungsplan zu ermitteln.

Durch Reduktion der Fläche im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Planung ergeben sich in Zukunft jedoch geringere negativen Auswirkungen, als bei der ursprünglich vorgesehenen Planung.

geeignet

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Klima / Luft

Erheblichkeit / Konflikte

Es liegen keine Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder Hochwasser-überflutungsflächen in der Fläche. Mit der Ausweisung als Wohnbauflächen werden die Weichen für eine zukünftige Überbauung gestellt. Dies kann je nach Ausfüh-rung (Maß der baulichen Nutzung, Kellergeschosse) zu Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser führen. Diese sind im Rahmen eines Umweltberichts zum zu-künftigen Bebauungsplan zu ermitteln.

Durch Reduktion der Fläche im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Planung ergeben sich in Zukunft jedoch geringere negativen Auswirkungen, als bei der ursprünglich vorgesehenen Planung.

geeignet

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte

Die Fläche wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt (Grünland), im nördlichen und östlichen Bereich sind bereits Flächen bebaut.

Die Baufläche soll reduziert werden, sodass 550 m² mehr Freiflächen entstehen. Somit bleiben für das Schutzgut Pflanzen / Tiere hochwertiger Flächen erhalten.

geeignet

Abwägung / Bewertungsergebnis

Das Plangebiet wird bereits als geplante Wohnbaufläche dargestellt und wird lediglich in den Randbereichen neu organisiert und neu zugeschnitten, so dass die geplante Maßnahme den be-stehenden Ortsteil harmonisch erweitert. Dadurch kommt es zu keiner Veränderung der beste-henden planungsrechtlichen Situation. Aus landschaftsplanerischer Sicht ergeben sich aus der Reduktion der Baufläche geringere negative Auswirkungen auf die Schutzgüter. Im Rahmen der Umweltprüfung zum zukünftigen, konkreten Bebauungsplan sind Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und zu bilanzieren.

Der Standort Kirchhöfe ist bezüglich der Nutzungen als geplante Wohnbaufläche insgesamt

(x) geeignet ( ) geeignet mit Auflagen ( ) bedingt geeignet ( ) ungeeignet