Brandschutz - hpi-hannover.de · 2017. 5. 19. · Brandschutz –aktuelle Auflagen mit folgen für...

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Brandschutz - aktuelle Auflagen mit Folgen für die Modernisierung

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  • Brandschutz

    - aktuelle Auflagen mit Folgen für die Modernisierung

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    Herzlich Willkommen

    zum Kontaktstudium 2017

    In Bielefeld

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    Brandschutz

  • Schutzziele im Brandschutz

    ► In der Musterbauordnung (MBO) festgelegt

    ► Schutz vor Rauch und Feuer

    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand

    zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von

    Feuer und Rauch vorgebeugt wird

    ► Rettung von Menschen und Tieren

    möglich ist

    ► Wirksame Löscharbeiten

    Ein drittes Schutzziel ist, den abwehrenden Brandschutz durch die

    Feuerwehr mit wirksamen Löscharbeiten zu ermöglichen.

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  • Brandschutzkonzept

    ► Im Brandschutzkonzept werden Risiken bewertet und ein Maßnahmenpaket

    zusammengestellt, damit das Gebäude möglichst

    optimal geschützt werden kann

    ► Um ein Brandschutzgutachten oder -konzept erstellen zu können,

    sollten im Vorfeld folgende Punkte abgeklärt werden:

    Gebäudeklassifizierung

    Bestandsschutz

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  • Gebäudeklassifizierung

    ► Berufsbildungsstätten gehören zu den

    ► Sonderbauten

    wie Kindergärten,

    Schulen,

    Sportstätten,

    Krankenhäuser und

    Hochhäuser und müssen dementsprechend höhere Anforderungen des

    Brandschutzes erfüllen

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  • Gebäudeklassifizierung

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  • Die Säulen des Brandschutzes

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    Vorbeugender Brandschutz

    ► Anlagentechnisch Brandmeldeanlage, Löschanlage, Rauch- und

    Wärmeabzugsanlage

    ► Betrieblich/organisatorisch Einweisen, Schulen, Üben

    ► Baulich Brandabschnitt, Feuerschutzabschluss

    Rettungsweg, Beschilderung

    Abwehrender Brandschutz

    ► Feuerwehr Retten, Bergen, Löschen, Schützen

    Löschwasserversorgung

    Feuerwehrflächen

    Festgelegte Schutzziele müssen erreicht werden

    Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein

  • Brandschutzkonzept

    ► Baulicher Brandschutz

    die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,

    die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,

    die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände und

    die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und

    raumabschließenden Konstruktionen

    ► Anlagentechnischer Brandschutz

    Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und

    Betrieb

    Feuerlöschanlagen

    natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch-

    und Wärmefreihaltung

    Brandschutztüren oder -tore

    Anlagen zur Löschwasserrückhaltung

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  • Brandschutzkonzept

    ► Organisatorischer/betrieblicher Brandschutz

    Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen

    und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten

    Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen

    Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für

    Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr)

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  • Brandmeldekonzept

    Erforderliche Angaben

    Angaben zum Objekt, zum Bauherrn und zum Betreiber

    Schutzziele

    Umfang der automatischen Überwachung

    Maßnahmen zur Falschalarmvermeidung

    Art der Fernalarmierung

    Art der internen Alarmierung

    Steuerfunktionen

    Alarmorganisation

    Anforderungen an die Dokumentation

    Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und erforderliche Prüfungen

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  • Brandmeldekonzept

    Erforderliche Planungen

    Einteilung in einzelne Brandabschnitte (z. B. Brandwände)

    Brandabschnittstrennungen (Brandschott)

    Statische Tragfähigkeit prüfen

    Versorgung mit Strom für Notbeleuchtungen sicherstellen

    Schornsteine und Feuerstätten müssen brandsicher ausgeführt werden

    Verhinderung der Verrauchung durch Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA)

    von Treppenhäusern

    Flucht- und Rettungswege müssen auch im Brandfall genutzt werden können

    Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen

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  • Brandmeldeanlage (BMA) Schutzziel nach § 14

    ► BMA werden häufig zur Kompensation von Abweichungen vom

    Bauordnungsrecht verwendet

    ► Brandschutznachweise legen nur fest, ob eine BMA installiert werden soll

    und ggf. den Überwachungsumfang

    ► Planung

    Welche Räume müssen überwacht werden

    Platzierung der erforderlichen Melder und Signalgeber, etc.

    Festlegung der Zentrale (BMZ)

    Feuerwehrperipherie

    Beschreibung der Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall

    Erstellung einer Matrix für die Brandfallsteuerung, Schlüsseldepot

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  • Brandmeldeanlage (BMA)

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  • Feuerlöschgeräte- und Anlagen

    ► Erste Löschhilfe vor Eintreffen der Feuerwehr

    ► Brandklasseabhängig

    ► Brandklassen:

    Brandklasse A: Brände fester, glutbildender Stoffe

    Brandklasse B: Brände flüssiger und flüssigwerdender Stoffe

    Brandklasse C: Brände von Gasen

    Brandklasse D: Brände von Metallen

    Brandklasse F: Brände von Speisefetten und -ölen.

    Wasserlöscher A

    Schaumlöscher A, B

    Pulverfeuerlöscher A, B, C

    Kohlendioxidlöscher CO2-Löscher B, C

    Fettbrandlöscher Einsatz im Küchenbereich F

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  • Wandhydranten

    ► Wandhydranten vom Typ F

    dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, sondern

    sind über Löschwasserleitungen „nass“ oder „nass/trocken“ nach DIN 1988-

    600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600:

    Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und

    Brandschutzanlagen versorgen.

    Wandhydranten „Typ S“ sind nur zur Selbsthilfe vorgesehen.

    Nur bei Wandhydranten vom Typ S darf ein direkter Trinkwasseranschluss

    gewählt werden – sofern ein Schlauchanschlussventil mit integriertem

    Rückflussverhinderer und Belüfter verwendet wird.

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  • Sprinkleranlagen

    ► Sprinkleranlagen sind selbsttätige Sprühwasserlöschanlagen, die die

    Ausbreitung eines Brandes in der Anfangsphase verhindern sollen.

    Unter Druck stehendes Rohrleitungsnetz

    Eigene gesicherte Wasserversorgung

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  • Feststellanlagen

    ► Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutz-,

    Rauchschutztüren, Rolltoren oder Rauchschutzvorhängen

    ► Feuerschutzabschlüsse werden offengehalten

    ► Abnahme lt. Richtlinie des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)

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  • Brandschutztüren, -tore, -vorhänge

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  • Rohrleitungsanlagen

    ► Rohrleitungsanlagen aus brennbaren Baustoffen oder mit

    brennbaren Dämmstoffen müssen

    in Schlitzen von massiven Wänden, die mit mindestens 15 mm

    dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger

    mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustoffen

    verschlossen werden,

    In Installationsschächten und -kanälen

    über Unterdecken

    in Unterflurkanälen oder

    in Systemböden verlegt werden.

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  • Leitungen abgehängte Decke in Fluren

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  • Leitungen abgehängte Decke in Fluren

    ► Basisabschottung durch Massivbauteile Wand und Decke

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  • Lüftungsleitungen

    ► Einbau in Lüftungsleitungen

    ► Brandschutzklappen werden zwischen Brandabschnitten in Wände und

    Decken eingebaut

    Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet,

    Schließt im Brandfall automatisch

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  • Brandschutzklappen

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  • Blitzschutz für bauliche Anlagen

    nach Bauordnung der Länder

    ► Bauliche Anlagen die bei denen je nach Bauart, Lage oder Nutzung ein

    Blitzschlag besonders schwere Folgen haben könnte, sind mit einem

    wirksamen Blitzschutz zu versehen

    ► Hochhäuser, hohe Schornsteine oder Türme, kurz bauliche Anlagen die

    ihre Umgebung weit überragen.

    ► bauliche Anlagen die besonders Brand- oder explosionsgefährdet

    sind, wie zum Beispiel Holzbearbeitungsbetriebe, Lack- und

    Munitionsfabriken, Lager brennbarer Materialien oder Gasbehälter.

    ► bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung, in denen infolge einer

    Menschenansammlung bei Blitzschlag mit einer Panik zu rechnen ist.

    ► sonstige bauliche Anlagen, die besonders brandgefährdet sind oder

    bei denen Kulturgüter geschützt werden sollen.

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  • Brandschutzkonzept

    ► Im Brandschutzkonzept werden Risiken bewertet und ein Maßnahmenpaket

    zusammengestellt, damit das Gebäude möglichst

    optimal geschützt werden kann

    ► Um ein Brandschutzgutachten oder -konzept erstellen zu können,

    sollten im Vorfeld folgende Punkte abgeklärt werden:

    Gebäudeklassifizierung

    Bestandsschutz

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  • Bestandsschutz

    Der Bestandsschutz erlischt, wenn an einem Gebäude entweder bauliche

    Maßnahmen ergriffen werden, die nicht von der Baugenehmigung abgedeckt

    sind oder wenn die Nutzung der Räume geändert wird

    bauliche Maßnahmen

    betrieblich/organisatorische Nutzungsänderungen

    Änderungen im Bestand, die sich eindeutig abgrenzen lassen, führen nicht

    dazu, dass die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen auf das gesamte

    Gebäude angewendet werden müssen oder der Bestandsschutz gefährdet ist

    (Fenster oder Dachhaut erneuern)

    Können Anforderungen im Bestand nicht erfüllt werden, ist bei den

    Brandschutzvorschriften die Möglichkeit der „Zulassung der Abweichung“

    gegeben

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  • Bestandsschutz

    Beispiel 2. Rettungsweg

    MBO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg

    Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie

    Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem

    Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins

    Freie vorhanden sein, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des

    Geschosses über den selben notwendigen Flur führen.

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  • Bestandsschutz

    Bestandsgeschützt ist eine bauliche Anlage,

    wenn sie genehmigt und genehmigungskonform errichtet worden ist

    („formeller Bestandsschutz“)

    wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem geltenden Recht

    entsprochen hat („materieller Bestandsschutz“)

    und danach jeweils nicht rechtswidrig geändert worden ist.

    Auch wenn eine bauliche Anlage bestandsgeschützt ist, können Anforderungen

    gestellt werden, wenn dies zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben und

    Gesundheit notwendig ist. (2. Rettungsweg - Sonderbau)

    Für diese Feststellung ist immer eine

    „Vor Ort Beurteilung“ erforderlich !

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  • Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

    ► Die Anforderungen an barrierefreies Bauen regelt § 50 der MBO

    ► Anforderungen der Länder können abweichen!!

    ► (2) bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem

    allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit

    Behinderungen barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe

    zweckentsprechend genutzt werden können

    ► - autonome und gleichberechtigte Nutzung –

    ► Anforderungen

    An lichte Durchgangsbreiten , Bewegungsflächen, Treppen und

    Toilettenräumen

    Eigenrettung ermöglichen bei motorischen und sensorischen

    Einschränkungen

    Wegeführung und „zwei Sinne-Prinzip der Leitsysteme

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  • Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

    ► 2. Rettungsweg mit Fahrstuhl

    ► Benutzung möglich auch im Brandfall

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  • Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

    ► Mittels Eigenstromversorgungsanlage

    ► Integrierter Aufzug für Barrierefreiheit

    ► Parallel Feuerwehraufzug

    ► Auflage Brandschutzkonzept:

    Fahrstuhl mit Netzerhaltungsanlage um bei Spannungsausfall

    Die Nutzung weiter zu garantieren

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  • Dimensionierung von Flucht- und

    Rettungswegen bei Sonderbauten

    ► Art und Nutzung von Sonderbauten oder Arbeitsstätten

    ► Beherbergungsstätten

    ► Länge: keine Abweichung von der Landesbauordnung (LBO) ≤ 35,00 m

    ► Breite: keine Abweichung von der LBO

    ► Schulbauten

    ► Länge: keine Abweichung von der LBO ≤ 35,00 m

    ► Breite: Ausgänge von Unterrichtsräumen und sonstigen Aufenthaltsräumen,

    notwendige Flure, notwendige Treppen ≥ 1,20 m pro Benutzer

    ► Breite bei Ausgängen von Unterrichtsräumen und sonstigen

    Aufenthaltsräumen, ≥ 0,90 m

    ► Breite notwendige Flure ≥1,50 m

    ► Breite notwendiger Treppen ≥ 1,20 m

    ► Versammlungsstätten

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  • Definition notwendige Flure horizontale

    Fluchtwege

    ► Der horizontale Flucht- und Rettungsweg zwischen Nutzungseinheiten und

    dem Treppenraum oder ins Freie wird als notwendiger Flur bezeichnet

    ► ….so angeordnet und ausgebildet

    ► sein, dass die Nutzung ausreichend

    ► lang möglich ist (§ 36 (1) MBO)

    ► Notwendie Flure sind durch Türabschlüsse

    ► in Rauchabschnitte ≤ 30 m zu unterteilen

    ► Abschlüsse nichtabschließbar, rauchdicht und

    ► selbstschließend herstellen (Rauchschutztüren)

    ► Wichtig: nicht z. B. mit Holzkeilen offenhalten,

    ► besser Offenhaltungssysteme

    ► Frei von Brandlasten

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  • Definition notwendige Treppen und

    Treppenräume vertikale Fluchtwege

    ► Notwendig sind Treppen oder Treppenräume dann, wenn bauaufsichtliche

    Rettungswege über sie geführt werden (§ 35 (1) MBO)

    ► Ausbildung der Wände als Brandwände

    raumabschließende Bauteile

    ► (Brandabschnitt)

    ► Decken

    Als raumabschließende Bauteile müssen

    Decken eine Brandausbreitung zwischen

    den geschossen verhindern. Öffnungen

    für Leitungen müssen nach der Installation

    durch geeignete Maßnahmen (z.B. Schottungen)

    verschlossen werden.

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  • Rauchabzug in Treppenräumen

    ► In Treppenräumen von Sonderbauten, von denen angenommen werden

    muss, dass sie dem Aufenthalt ortsunkundiger Personen dienen und für

    hohes Publikumsaufkommen dimensioniert sind, ist immer ein Rauchabzug

    vorzusehen

    Auslösestellen auf jeder Etage

    Ziele:

    ► Rauchfreihaltung (Personenschutz)

    Vorbeugender Brandschutz, indem der Brandrauch schnellstmöglich aus

    dem Gebäude nach außen abgeführt wird

    ► Wärmeabführung (Gebäudeerhalt und Sicherheit der Feuerwehr)

    Die Gebäudekonstruktion durch gezielte Wärmeabführung thermisch zu

    entlasten

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  • Abwehrender Brandschutz

    Aufgabenbereich der Feuerwehr

    Neue DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung" seit

    ► Mai 2014 in Kraft! Seitdem gelten neue Anforderungen

    Für die Erstellung und das Aushängen der Brandschutzordnung gilt

    grundsätzlich die DIN 14096.

    ► Die DIN 14096 unterteilt sich in drei Teile:

    Teil A (alle Personen),

    Teil B (Mitarbeiter) und

    Teil C (Brandschutzbeauftragte)

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  • Brandschutzordnung

    ► DIN A4-groß und mit einem roten Rahmen versehen, beinhaltet sie in

    kurzen und verständlichen Sätzen, die wichtigsten Maßnahmen zur

    Brandverhütung sowie für den Brandfall.

    Aufgaben vom Brandschutzhelfer oder

    vom Brandschutzbeauftragten, aber auch

    allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung

    zur Alarmierung

    zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

    zur Sicherung der Brandstelle

    zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen

    ► Die Brandschutzordnung richtet sich sowohl an Besucher als auch an

    Mitarbeiter.

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  • Baustoffe Brandschutzklassen nach DIN 4102 Teil 1

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    A Baustoffe

    nicht brennbar

    Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies),

    Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik,

    Glas, Schaumglas, massive Gipsbauteile

    (Gipsdielen), Gusseisen, Stahl, Aluminium

    A 1 Nicht brennbar

    Ohne organische Bestandteile

    Mineralfaserbauteile, Glaswolle

    A 2 Nicht brennbar

    mit brennbaren organischen

    Bestandteile

    Gipskartonplatten (mit geschlossener

    Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle

    B Brennbar

    B 1 Schwer entflammbar Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe,

    Hartschaumkunststoffe

    B 2 Normal entflammbar Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer

    Dicke > 2mm

    B 3 Leicht entflammbar Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer

    Dicke < 2mm, Stroh, Pappen, Papier

  • Bauteile Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2

    ► Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten, während der

    ein Bauteil beim Normbrandversuch nach DIN 4102 die dort gestellten

    Anforderungen erfüllt.

    Brandschutz – aktuelle Auflagen mit Folgen für die Modernisierung Kontaktstudium 2017 HWK Bielefeld HPI Seite 40

    Feuerwiderstandsklassen min

    F 30 ≥ 30

    F 60 ≥ 60

    F 90 ≥ 90

    F120 ≥ 120

    F180 ≥ 180

  • Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

    ► Im Jahre 2001 vom europäischen Komitee für Normung (CEN) mit der

    Normenreihe DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und

    Bauarten zu ihrem Brandverhalten

    ► Einstufung der Baustoffe in sieben Euroklassen

    ► A1, A2 B, C, D, E und F

    ► Brandnebenerscheinungen

    ► Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3)

    ► Brennendes Abtropfen/Abfallen (d 0 droplets, Klassen d0, d1 und d2

    ► Bodenbeläge sind in besondere Klassen unterteilt (fl = floorings)

    ► Unterschied zur nationalen Klassifizierung DIN 4102

    ► - deutlich größeres Spektrum an Baustoffklassen und Kombinationen -

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  • Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik

    an der Leibniz Universität Hannover

    www.zdh.de

    Bildnachweise der Titelfolie (von links oben nach rechts unten): fotolia.com, Anton Maltsev / LVDESIGN / Heiko Löffler / Grecaud Paul / Piga / xy / niroworld / blickwinkel2511

    Ria Meister

    Wilhelm-Busch-Str. 18

    30167 Hannover

    Technische Beratung und Begutachtung

    0511-701 55-23

    [email protected]

    Verwendete Quellen: baunetzwissen, vds, rockwool planungs- u. montagehelfer