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Brandschutzordnungen LFS SH 04/13 1 Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C Arten der Brandschutzordnungen Brandschutzordnung A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage. (Bewohner, Beschäftigte, Besucher) Brandschutzordnung B richtet sich an Personen, die nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. (Bewohner, Beschäftigte) Brandschutzordnung C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind. (Brandschutzbeauftragte, Sicherheits- beauftragte oder Ingenieure) Brände verhüten Verhalten im Brandfall Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Notruf 112 Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Aufzug nicht benutzen Handfeuermelder betätigen Ort: Ruhe bewahren Brand melden In Sicherheit bringen Löschversuch unternehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Auf Anweisungen achten Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen (z.B. Löschdecke) Teil B Teil C

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Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 1

BrandschutzordnungenTeil ATeil BTeil C

Arten der Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung A

richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage.

(Bewohner, Beschäftigte, Besucher)

Brandschutzordnung B

richtet sich an Personen, die nicht nur

vorübergehend in der baulichen Anlage

aufhalten.

(Bewohner, Beschäftigte)

Brandschutzordnung C

gilt für Personen, denen besondere

Brandschutzaufgaben übertragen worden sind.

(Brandschutzbeauftragte, Sicherheits-

beauftragte oder –Ingenieure)

Brände verhüten

Verhalten im Brandfall

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Notruf 112

Gefährdete Personen warnenHilflose mitnehmen

Aufzug nicht benutzen

Handfeuermelder betätigenOrt:

Ruhe bewahren

Brand melden

In Sicherheitbringen

Löschversuchunternehmen

Türen schließen

Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen

Auf Anweisungen achten

Feuerlöscher benutzen

Wandhydrant benutzen

Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01

Einrichtungen zur Brandbekämpfungbenutzen (z.B. Löschdecke)Beratende Ingenieure

+ M ediz iner

Tel.

Fax .

e-m ail

0391 / 59727 - 0

0391 / 59727 -25

info@ s idiblume.de

Teil B

Teil C

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 2

Brände verhüten

Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten

________________________________________________________________________

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren

Brand melden Notruf 112

________________________________________________________________________

Gefährdete Personen warnen/

In Sicherheit

bringen Hausalarm betätigen

Hilflose mitnehmen

Türen schließen

Aufzug nicht benutzen

Sammelstelle aufsuchen

Auf Anweisungen achten

________________________________________________________________________

Löschversuch Feuerlöscher benutzen

unternehmenLöschschlauch benutzen

Brandschutzordnung B

Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt.

Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A.

Die Brandschutzordnung B gibt folgende Hinweise:

zur Brandverhütung

zur Brand- und Rauchausbreitung

zu den Flucht- und Rettungswegen

zu den Melde- und Löscheinrichtungen

zum Verhalten im Brandfall

zum Notruf

Alarmsignale und Anweisungen beachten

Löschversuche

Besondere Verhaltensmaßregeln

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 3

Brandschutzordnung B

Brandverhütung

Vorbeugender Brandschutz muss auch während der Bau-und Instandsetzungsarbeiten sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein

In gefährdeten Bereichen:

Kein Umgang mit offenen Feuer

Rauchen ist nur an den dafür

zugelassenen Orten gestattet

Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebsanweisungen zu betreiben

Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen

Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf das für den Produktionsvorgang erforderliche Minimum begrenzen

Brandschutzordnung B

Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen

Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen

Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht einzuengen

Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten in dazu bestimmten Räumen durchführen (Schweißerlaubnisschein)

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 4

Brandschutzordnung B

Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen)

In der Schutzzone (z.B. in Lagerräumen) dürfen keine Kelleröffnungen, Bodenabläufe, Kanalabläufe, Luft- und Lichtschächte vorhanden sein

Vorhandensein von ebenen und festen Böden in Lagerräumen, die einen sicheren Stand der Behälter gewährleisten

Flüssiggas nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen lagern

Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern (min. 0,5 m)

Lagerräume durch selbstschließende feuerhemmende Türen (T 30) verschließen

Brandschutzordnung B

> 0,5 m

Lüftung

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 5

Brandschutzordnung B

Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen)

undichte Flüssiggasflaschen sind sofort ins Freie an eine gut belüftete Stelle zu bringen und für das Füllwerk zu kennzeichnen

betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt

ein Hinweisschild muss vorhanden sein:

„Feuer- und Explosionsgefahr!

Rauchen oder Umgang

mit offenen Licht oder Feuer ist verboten“

Brandschutzordnung B

Brand- und Rauchausbreitung

Feuerschutzabschlüsse

•Wände

• Türen

• Rolltore

Rauchschutzabschlüsse

• Rauchschutztüren

• Rauchschürzen

Rauch-und Wärmeabzugsanlagen

Lüftungs- und Klimaanlagen

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 6

Brandschutzordnung B

Rauchschürze

Brandschutzordnung B

Flucht- und Rettungswege

Fluchtwege

Rettungswege

Flächen für die Feuerwehr

Schilder für Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungspläne

Gebäude A Erdgeschoß

Flucht- und Rettu

ngsplan

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren

1. Brandl melden

2. In Sicherheit

bringen

3. Löschversuch

unternehmen

Verhalten bei Unfällen

Ruhe bewahren

1. Unfall m

elden

2. Erste Hilfe

3. Weite

re

Maßnahmen

Lageplan

Legende :

Sammelpunkt

Rettungsweg

Erste Hilfe

Löschdecke

Brandmelder

Feuerlösch-

einrichtung

Hydrant

Standort

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 7

Brandschutzordnung B

Melde- und Löscheinrichtungen

Feuermelder

Telefon/Handy

Meldestellen

Meldungen innerhalb der Betriebszeit

Wandhydranten

Feuerlöscher

Löschdecken

Notduschen

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren

Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden

Mitarbeiter/in warnen

Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten, Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei schalten

Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichneten Flucht- und Rettungsweg verlassen

Aufzüge nicht mehr benutzen

Gebückt gehen (Schutz vor Rauch und Hitze)

Festgelegte Maßnahmen nach Brandschutzordnung durchführen

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung

Brandschutzordnung B

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 8

Brandschutzordnung B

Der Notruf erfolgt nach dem 5-W-Schema

WER meldet?

WAS ist passiert?

WIE VIELE sind betroffen/verletzt?

WO ist etwas passiert?

WARTEN auf Rückfragen!

Brandschutzordnung B

Alarmsignale und Anweisungen beachten

Alarmsignale

•Akustisch

•Optisch

•Akustisch und optisch

Bedeutung der Alarmsignale

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 9

Brandschutzordnung C

Der Inhalt der Brandschutzordnung C gliedert sich in nachstehende Reihenfolge:

Brandverhütung

Alarmplan

Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

Löschmaßnahmen

Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr

Nachsorge der

gebrauchten

Gerätschaften

Sofortmaßnahmen

Betriebsleiter

112

Erste Hilfe :

Verbandskasten :

Nächster Arzt :

Krankenhaus :

Elektr. Hauptschalter :

Löschwasseranschluss:

Hpt. Wasseranschluss :

Feuerlöschgeräte :

Abte ilungsleiterWerksta tt-Meister

weiter an

110

UnfallFeuer

ÜberfallEinbruch

Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen -Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten

AlarmplanBetrieb/Abt.

bei

Brandschutzordnung C

Brandverhütung

Es ist eine Verantwortliche Person

(z.B. Brandschutzbeauftragter) zu benennen, der für die nachstehend aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten zuständig ist:

Einhaltung der Brandschutzstimmungen, auch bei Neubauten bzw. Nutzungsänderungen

Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Überwachen von Prüffristen

Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern

Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.B. feuergefährliche Arbeiten; Schweißerlaubnisschein)

Überwachen des Rauchverbotes

Fortschreiben von Feuerwehrplänen und Rettungsplänen sowie der Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 10

Brandschutzordnung C

Brandverhütung

Brandschutzunterweisung für Beschäftigte (auch für Fremdfirmen)

Planung und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Schadenversicherer pflegen

Brandschutzordnung C

Alarmplan

Sofortmaßnahmen

Be trieb sleiter

112

Erste Hilfe :

Verbandskasten :

Nächster Arzt :

Krankenhaus :

Elektr. Hauptschalter :

Löschwasseranschluss:

Hpt. Wasseranschluss :

Feuerlöschgeräte :

Ab te ilung sleiterWe rksta tt-Meiste r

we ite r a n

110

UnfallFeuer

ÜberfallEinbruch

Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen -Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten

AlarmplanBetrieb/Abt.

bei

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 11

Brandschutzordnung C

Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

Räumung durchführen und überwachen

Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen betreuen

Betriebsunterbrechungen anordnen

Bestimmte Sachwerte bergen

Mechanische Rauchabzugsanlagen in Betrieb nehmen, bestimmte Anlagen abschalten

Brandschutzordnung C

Löschmaßnahmen

Selbsthilfekräfte, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr einsetzen

nichtautomatische Löschanlagen in Betrieb nehmen

Löschwasserrückhaltevorrichtungen schließen

Absperrventilfür

Löschwasser-rückhaltung

Brandschutzordnungen

LFS SH 04/13 12

Brandschutzordnung C

Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr

Brandstelle und Umgebung freimachen

Flächen für die Feuerwehr und Wasserentnahmestellen freihalten

Lotsen aufstellen

Schlüssel, Übersichtspläne und notwendiges Informationsmaterial bereitstellen

Für die Einsatzleitung der Feuerwehr verfügbar bleiben

Brandschutzordnung C

Nachsorgearbeiten

Sicherung der Brandstelle veranlassen

Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutz-einrichtungen veranlassen

Maßnahmen der Schadenminderung treffen

( Gebrauchte Feuerlöschtechnik füllen lassen )