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04.04.2016 Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Tim Brauckmüller, Breitbandbüro des Bundes Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1

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04.04.2016

Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur

Tim Brauckmüller, Breitbandbüro des Bundes

Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur1

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Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung

04.04.2016

„Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit

mindestens 50 Mbit/s geben.“Quelle: Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode

Breitbandbüro des BundesEin Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur2

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Der Stand des Breitbandausbaus heute

04.04.2016

Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Prozent der Haushalte

Prägung ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s

Städtisch 100,0 100,0 99,7 96,6 91,5 85,8

Halb-städtisch 99,8 99,6 97,1 80,4 69,5 58,4

Ländlich 98,5 97,9 90,5 61,0 46,5 28,3

Gesamt 99,4 99,1 95,7 79,3 69,2 57,5

Gemeindeprägung in Deutschland

Städtisch ca. 21,92 Mio. Haushalte

Halbstädtisch ca. 13,57 Mio. Haushalte

Ländlich ca. 4,39 Mio. Haushalte

3Breitbandbüro des Bundes

Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur

Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015

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0102030405060708090

100

30 Mbit/s 50 Mbit/s

Aktuelle Versorgung in den Bundesländernmit ≥ 30 Mbit/s und ≥ 50 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent)

Der Stand des Breitbandausbaus heute

04.04.2016

Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 2015

Haus

halte

[%]

4Breitbandbüro des Bundes

Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur

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Bundesförderprogramm Breitband

Basiert auf der NGA-Rahmenregelung

Ziel ist eine flächendeckende Abdeckungmit mind. 50 Mbit/s

bis 2018

Mittel: Erlöse aus der Frequenz-versteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.H.v. ingesamt ca. 2 Mrd.€

Ein weiterer Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (insgesamt 2,7. Mrd. Euro)

Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..)

04.04.2016

Zielsetzung

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Verkehr und digitale Infrastruktur5

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Beratungsleistungen 50.000 Euro (100 %)

Wirtschaftlichkeitslückenförderung

Betreibermodell

Förderquote: 50-70 %

Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro

Bagatellgrenze 100.000 Euro

Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände

Bundesförderprogramm Breitband

Auf einen Blick

04.04.2016Ein Kompetenzzentrum des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Bundesförderprogramm

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Markterkundungs-verfahren

(4 Wochen)

Wirtschaftlichkeits-abwägung (z.B. durch

IBV oder Studie)

Antragseinreichung (digital und Postweg)

Antragsprüfung

Vorläufiger ZuwendungsbescheidAusschreibungEndgültiger

ZuwendungsbescheidBeginn des Baus

Zwischennachweise Endverwendungs-nachweis

Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms

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Pluspunkte im Scoring, wenn das Land mitfinanziert

Beim Betreibermodell muss der Betreiber vor dem Baubeginn feststehen.

Darf nicht der Landesbauplanung widersprechen (positive Stellungnahme des Landes erforderlich)

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Schnittstellen mit dem Landesprogramm

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Verfahren nach Einreichung des Antrags

Antragseinreichung in digitaler Form

Antragseinreichung (Schriftlich/ per Fax)

Prüfung des Antrags

Nachforderungen

Nachprüfung und Durchführung des Scorings

Empfehlung zur Bewilligung/ Ablehnung

Zuwendungsbescheid

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Vorzeitiger Maßnahmebeginn -Einzelfallentscheidung

Förderfähigkeit sollte gegeben sein

Risiko liegt beim Antragssteller

Begründeter Nachteil bei späterem Beginn

Z.B. Synergieeffekte nicht nutzbar

Einbettung in andere Programme

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Begründungen im Antrag

Topografische Schwierigkeiten

Sollten begründet sein!

Nachvollziehbar höhere Kosten verursachen!

Innovative Verlegemethoden und Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen

sollten kostensparend wirken

sind im Netzplan auszuweisen

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist eine Kommunale GmbH antragsberechtigt?

Muss der Ausbau bis 2018 fertig sein?

Was muss die Wirtschaftlichkeitsabwägung enthalten ?

Nutzen Sie den Leitfaden und die Formblätter!

2. Aufruf: 01.Februar 2016 – 29.April 2016

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Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes

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Seminare des BBB:

Workshop zur Synergienutzung

Praxis-Workshop Breitband

Breitband-Workshop für Fortgeschrittene

Beihilfen-Workshop für Landesbehörden

und Kommunen

Praxisworkshop für Bankenvertreter

Schulungen zur

Ausschreibungsdatenbank

Workshop für kommunale Versorger

Qualifizierungsoffensive

12Breitbandbüro des Bundes

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Antragsunterlagen und Informationen auf der Internetseite http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html

Bescheidübergabe:www.breitbandfoerderung-bmvi.de

Antragseinreichung:www.breitbandausschreibungen.de

Service-Telefon:030/23 32 49 77 7

Bundesförderprogramm

Kontaktdaten und Links

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„Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie gut vorbereitet

zu sein.“Der attische Staatsmann Perikles

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner:Tim Brauckmüller

Breitbandbüro des Bundes

Georgenstraße 24, 10117 BerlinTel: 030 | 60 40 40 60Fax: 030 | 60 40 40 640 E-Mail: [email protected]

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