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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 1 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG Wie sicher sind österreichische Zementwerke? August 2015

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 1

BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNGWie sicher sind österreichische Zementwerke?

August 2015

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2 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Inhalt1. Zusammenfassung 3

2. Einleitung 4

2.1 Zementproduktion 5

2.2 Zementproduktion in Österreich 7

3. Datenerhebung 11

3.1 Anfragen an die Behörden 11

3.2 Anfragen an die Zementwerke 13

4. Abfallverwertung - Risiken und Mängel 14

4.1 Lange Listen an genehmigten Abfallarten 15

4.2 Abfälle, die besonders bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten 16

4.3 Abfälle, die nicht zur Zementproduktion geeignet sind 18

5. Luftemissionen 20

5.1 Kontinuierlich gemessene Schadstoffe 22

5.2 Teils kontinuierlich gemessene Schadstoffe 24

5.3 Diskontinuierlich gemessene Schadstoffe 26

6. Ableitungen 27

6.1 Maßnahmen für Politik & Behörden 28

6.2 Maßnahmen für die Zementindustrie 31

7. Anhänge 32

Anhang 1: Greenpeace-Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz 32

Anhang 2: Bedenkliche und möglicherweise bedenkliche Abfallschlüsselnummern 34

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 3

Nach dem HCB-Skandal in Kärnten hat Greenpeace alle acht Zementwerke in Österreich unter die Lupe genommen. Über mehrere Monate wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt, um mögliche Mängel und Risiken aufzudecken, Umweltbelastungen entgegenzuwirken und einem erneuten Umweltskandal, wie etwa jenem in Kärnten, vorzubeugen. Dazu wurden Abfallverwertung und Luftemissionen der Zementindustrie recherchiert. Die im Report zusammengefassten Recherche-Ergebnisse ergeben keine Hinweise auf einen akut gefährlichen Problemfall. Es werden jedoch zahlreiche kritische Lücken im System aufgedeckt, die mittelfristig zu einem ähnlichen Fall wie dem HCB-Skandal führen könnten. Auf Basis der Erhebungen leitet Greenpeace dringende Handlungsfelder für Politik, Behörden und Industrie ab.

Besonders negativ aufgefallen, ist der Umgang mit Abfallgenehmigungen: Die Abfälle, die zur Entsorgung in Zementwerken landen, sind teilweise unklar definiert und die Auflagen für problematische Schadstoffe unzureichend. Zudem ist die Verwertung von Abfällen intransparent.

Insgesamt sind rund 680 Abfallarten für Zementwerke genehmigt, darunter 170, die bedenkliche Stoffe enthalten oder enthalten können. Die Liste umfasst höchst problematische Schadstoffe wie Arsen, sechswertiges Chrom, PVC oder polychlorierte Biphenyle (PCBs). Letztere zählen wie HCB zu den weltweit verbotenen „Dauergiften“. Etwa 140 Abfallarten sind so vage definiert, dass nicht klar hervorgeht ob diese problematische Stoffe wie beispielsweise Quecksilber enthalten.

Beim Vergleich der tatsächlichen Luftemissionen der einzelnen Werke schneiden die Zementwerke bei den verschiedenen Schadstoffen unterschiedlich ab. Grenzwertüberschreitungen sind zwar insgesamt selten und kommen am ehesten bei Stickoxiden und Quecksilber vor, jedoch sind bestimmte Grenzwerte wie etwa der organische Gesamtkohlenstoff, HCB oder Kohlenmonoxid sehr hoch angesetzt oder existieren gar nicht.

Zu den wichtigsten abgeleiteten Maßnahmen zählen ein Verbot des Einsatzes besonders problematischer Abfälle, strengere Auflagen der Behörden beim Einsatz von Abfallarten, die bedenkliche Verunreinigungen enthalten oder enthalten können, spezifische Rauchgasmessungen beim Einsatz von kritischen Abfällen sowie eine konsequente Eingangskontrolle für Abfälle durch die Zementwerke.

Ausgehend vom Vergleich der Luftemissionen sieht Greenpeace bei jedem der Zementwerke Investitionsbedarf in Umweltschutztechnik. So müssen mittelfristig eine Quecksilberabscheidung sowie eine Rauchgasnachverbrennung Standard sein.

Zudem zeigen die unvollständigen Auskünfte der Behörden auf die Greenpeace-Anfrage im Zuge der Recherche erneut die dringende Notwendigkeit der weitgehenden Aufhebung des Amtsgeheimnisses.

1. ZUSAMMENFASSUNG

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4 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

2. EINLEITUNG

Ende November 2014 erschüttert das Görtschitztal in Kärnten einer der schlimmsten Umweltskandale in der österreichischen Geschichte: Mit Schadstoffen belasteter Blaukalk aus der Deponie K20 in Brückl wurde im Zementwerk in Wietersdorf nicht sachgemäß verwertet, so dass HCB (Hexachlorbenzol) freigesetzt wurde. Der schwer abbaubare Schadstoff gelangte in die Umwelt. Auch pflanzliche und tierische Nahrungsmittel wurden mit HCB belastet – besonders stark betroffen waren Milchprodukte.

Die Folgen für die lokale Bevölkerung und Umwelt waren schwerwiegend. Die Liste der auslösenden Faktoren ist eine lange, die erst nach und nach ans Licht kam. Ein wesentlicher Grund für die vermeidbare Katastrophe ist jedoch folgender: Die Verwertung des giftigen Blaukalks erfolgte über zwei Jahre, ohne dass die organischen Schadstoffe, die in der Deponie nachweislich vorhanden waren vom Zementwerk analysiert wurden – weder im Zuge einer Eingangskontrolle noch im Abgas oder durch Immissionsmessungen. Derartige Messungen wurden von der Behörde auch nicht vorgeschrieben.

Um der Wiederholung eines Umweltskandals wie in Kärnten vorzubeugen, hat Greenpeace umgehend eine umfassende Erhebung zu allen acht österreichischen Zementwerken begonnen. Im Mittelpunkt der monatelangen Recherchen standen Genehmigung und Kontrollen der Verwertung von Abfällen durch die Zementindustrie, es wurden aber auch die aktuellsten öffentlich zugänglichen Emissionswerte 1 in Bezug zueinander und zu anderen relevanten Emissionen 2 gestellt.

Einleitend werden auf den nächsten Seiten die in einem Zementwerk stattfindenden Prozesse kurz erläutert. Die nachfolgenden Kapitel beschäftigen sich dann mit den Erhebungen, den festgestellten Risiken und Mängeln sowie den sich daraus ergebenden Ableitungen.

1 Bericht des BMLFUW über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen gem. § 18 Abfallverbrennungsverordnung (Berichtsjahr 2012); Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), veröffentlicht August 2014 2 Emissionen aus Anlagen der österreichischen Zementindustrie, Berichtsjahr 2013; G. Mauschitz, Technische Universität Wien; 2014

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Einleitung

Grundsätzlich verwerten alle Zementwerke in Europa Abfälle. Sie werden dazu im Sinne einer Reduktion von Treibhausgasen und der Schonung natürlicher Ressourcen auch angehalten. Die Verwertung findet auf unterschiedliche Arten statt: Neben dem bekannten Einsatz als „Ersatzbrennstoffe“ (statt Kohle, Öl, Gas) werden auch Rohstoffe, wie etwa der in Kärnten eingesetzte Blaukalk, und teilweise sogar Betriebshilfsstoffe ersetzt. Je nachdem wo im Prozess die Abfälle zum Einsatz kommen, spricht man daher von Rohmehl-Ersatzstoffen, Ersatz-Korrekturstoffen oder Ersatz-Zumahlstoffen. Betriebshilfsstoffe, etwa zur Reduzierung giftiger Stickoxide oder Regulierung der Flammentemperatur, sind eine Einsatzmöglichkeit für wässrige Abfälle.

2.1. ZEMENTPRODUKTIONMit einer Weltproduktion von über 3,5 Milliarden Tonnen pro Jahr 3 ist Zement einer der meistverbrauchten Werkstoffe überhaupt. Der Baustoff erhärtet nach Zugabe von Wasser auch unter Wasser und ist Bindemittel in Beton und verschiedenen Mörteln. Zement wird über das Zwischenprodukt Klinker in einem Hochtemperaturprozess aus den Hauptbestandteilen Kalkstein, Ton und Mergel hergestellt. Über fünfzig Prozent des Baustoffs werden in China hergestellt, der Anteil der EU liegt mit rund 170 Millionen Tonnen Zement pro Jahr bei etwa fünf Prozent.

Aufgrund der für die Klinkerherstellung nötigen Temperaturen geht die Zementproduktion mit einem hohen Energieaufwand einher. Für eine Tonne Zement werden etwa eine Tonne Rohmaterialien (Kalkstein, Ton und Mergel) sowie 850 Kilowattstunden Brennstoff-Energie benötigt. Klassische Energieträger sind Steinkohle, Braunkohlenstaub, Heizöl schwer oder Petrolkoks – alles fossile Brennstoffe mit hohem Heizwert und hohem Kohlendioxid-Ausstoß. Zusammen mit den Kohlendioxid-Emissionen, die beim Kalkbrennen freigesetzt werden, ist die Zementindustrie damit für knapp zehn Prozent der weltweiten Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich.4

Greenpeace unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union zu einem effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen. Auch die Kohlendioxid-Emissionen müssen aus Klimaschutzgründen gesenkt werden. Für Zementwerke bedeutet das den Einsatz von Ersatzbrennstoffen und Ersatzrohstoffen sowie die Optimierung der Energieeffizienz. Zum Einsatz können Alternativbrennstoffe mit hohem Heizwert (z.B. Altreifen, Altöle, aufbereitete Kunststoffe oder Papierfaserreste) sowie Sekundärrohstoffe kommen, die einen Teil des Rohmaterials in Form von Rohmehl-Ersatz und -Korrekturstoffen oder Zumahlstoffen ersetzen.

Substanz Hauptquelle Massenprozent

Siliziumoxid Ton/Mergel 18-24

Aluminiumoxid Ton/Mergel 3,5-9

Eisenoxid Ton 1-4

Kalziumoxid Kalk 60-67

Magnesiumoxid Kalk/Mergel/Ton 0,5-5

Schwefeltrioxid Gips 0,5-3,5

Tabelle 1: Chemische Zusammensetzung von Zement

3 2012 Minerals Yearbook – Cement; US Geological Survey; März 2015 4 Trends in Global CO2 Emissions: 2014 Report; PBL Netherlands Environmental Assessment Agency; 2014

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6 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

ZEMENT-MAHLUNG:

Für die Zementherstellung wird der Klinker mit sogenannten Zumahlstoffen in der Zementmühle zum Endprodukt gemahlen. Über die Zumahlstoffe bzw. deren Mengen und die Mahlfeinheit werden die Eigenschaften des Zements eingestellt und verschiedene Sorten hergestellt. So beeinflusst beispielsweise der Sulfatanteil die Aushärtegeschwindigkeit.

Auch bei den Zumahlstoffen werden klar definierte Industrieabfälle verwertet. Zum Einsatz kommen Flugasche, Hochofenschlacke, Hüttensand, Silicastaub und diverse Sulfatträger (z.B. Gips oder Calciumsulfat-Anhydrit).

BRENNVORGANG:

Im Vorwärmer wird das Rohmehl auf rund 800 bis 900 Grad Celsius erhitzt. Tonmaterialien entwässern über 500 Grad Celsius, ab etwa 800 Grad Celsius wird der Kalk gebrannt. Diesen Vorgang nennt man auch Dekarbonatisierung, nachdem dabei pro Tonne Rohmehl etwa 340 Kilogramm Kohlendioxid abgegeben werden (CaCO3 zu CaO und CO2).

Im Drehrohrofen (bis zu 1450 Grad Celsius) entsteht in einem Sintervorgang der Klinker – durch die Längsdrehung des Ofenrohrs als kugelförmiges Material, das anschließend rasch abgekühlt wird.

Bei den hohen Temperaturen werden organische Verbindungen zerstört und Eisen oxidiert. Klassische Brennstoffe sind Kohle, Heizöl oder Petrolkoks, es werden aber vermehrt Alternativbrennstoffe (etwa Altreifen, Altöle, aufbereitete Kunststoffe oder Papierfaserreste) eingesetzt.

ROHMATERIALGEWINNUNG UND -AUFBEREITUNG:

Die Rohmaterialien Kalkstein, Ton und Mergel werden in Steinbrüchen abgebaut und zerkleinert. Zwei Teile Kalk und ein Teil Ton bzw. Mergel werden mit Korrekturstoffen wie Quarzsand oder eisenoxidhaltigen Stoffen vermischt.

Der Bedarf neuer Rohstoffe kann verringert werden, wenn Rohmehl-Ersatzstoffe (z.B. Gießereialtsand, diverse Schlacken oder Betonbruch) und Rohmehl-Korrekturstoffe (Erzähnliche Stoffe mit hohem Kalzium-, Silizium-, Eisen- oder Aluminiumanteil) eingesetzt werden.

Die vermischten Rohmaterialien werden in der Rohmehlmühle zu sogenanntem Rohmehl vermahlen, das im heißen Drehrohrofenabgas homogenisiert und getrocknet wird.

1 2

Abb. 1: Schema der Zementproduktion Die Zementherstellung kann in die drei Bereiche Rohmaterialgewinnung und -aufbereitung, Brennvorgang und Zement-Mahlung gegliedert

werden. Abfälle können an verschiedenen Punkten im Herstellungsprozess eingesetzt werden. Der heiße Abgasstrom aus dem Drehofen ist in hellblau eingezeichnet.

Einleitung

3

Zementvermahlung Zementsilos & Versand

(Ersatz-3. ZEMENT-MAHLUNG

Rohmehl-

RohmehlmühleSteinbrüche (Kalkstein, Ton & Mergel)

Drehrohrofen

Klinkerkühlung

Klinkersilo

Rohmehl-

Vorwärmer

Abgasreinigung

800 –900 °C

< 200 °C

2. BRENNVORGANG

Abgasstrombis 400 °C

1. ROHMATERIALGEWINNUNG UND -AUFBEREITUNG

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 7

Einleitung

2.2. ZEMENTPRODUKTION IN ÖSTERREICHIn Österreich werden in insgesamt acht aktiven Zementfabriken etwa vier bis fünf Millionen Ton-nen Zement pro Jahr hergestellt – das sind etwas über 2,5 Prozent der Zementproduktion in der Europäischen Union. Der Hauptteil der dafür notwendigen etwa fünf Millionen Tonnen Kalk, Ton und Mergel wird in zwanzig Steinbrüchen in Österreich abgebaut.

Abb. 2: Standorte aktiver Zementwerke in Österreich

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8 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Einleitung

OrtBezirk und Bundesland

Firma EigentümerProduktions-ka-pazität (Jahreston-nen Klinker)

Gmunden Gmunden (OÖ)Zementwerk Hatschek GmbH

Rohrdorfer Gruppe (Hauptsitz in Bayern, mehrheitlich in Familienbesitz)

ca. 450.000 5

Kirchdorf a.d. Krems

Kirchdorf an der Krems (OÖ)

Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH

50 % LafargeHolcim Gruppe (AG mit Hauptsitz in der Schweiz)

50 % halten 6 Einzelpersonenca. 400.000 6

MannersdorfBruck an der Leitha (NÖ)

Lafarge Zementwerke GmbH

LafargeHolcim Gruppe (AG mit Hauptsitz in der Schweiz)

ca. 1.000.000 7

Retznei Leibnitz (ST)Lafarge Zementwerke GmbH

LafargeHolcim Gruppe (AG mit Hauptsitz in der Schweiz)

ca. 450.000 8

Sankt Leonhard

Salzburg-Umge-bung

Zementwerk Leube GmbH

Fam. Leube ca. 700.000 9

Vils Reutte (T)Schretter & Cie. GmbH & Co KG

Fam. Schretter ca. 330.000 10

WietersdorfSt. Veit an der Glan (K)

w&p Zement GmbH Fam. Knoch & Kern 700.000 11

WopfingWiener Neustadt (NÖ)

Wopfinger Baustoffindustrie

Fam. Schmid ca. 450.000 12

Tabelle 1: Aktive Zementwerke in Österreich

5 Auskunft Land OÖ 6 Auskunft Land OÖ 7Unternehmensangabe: 1.100.000 Zement, www.lafarge.at 8 Unternehmensangabe: 500.000 Zement, www.lafarge.at 9 Unternehmensangabe: 2.200 Tonnen/Tag, http://www.iv-net.at/lg/sbg/b495; Land Salzburg hat Auskunft verweigert. 10 1.000 Tagestonnen laut Anfragebeantwortung der BH Reutte 11 UVP-Teilabnahmebescheid des Landes Kärnten 12 Schätzung aus einer Unternehmensangabe zum Marktanteil in Österreich

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 9

Einleitung

13 Emissionen aus Anlagen der österreichischen Zementindustrie, Berichtsjahr 2013; G. Mauschitz, Technische Universität Wien; 2014

Seit Ende der 1980er-Jahre werden in Österreich vermehrt Abfälle in der Klinkerproduktion verwertet. Der Anteil an Primärbrennstoffen ist besonders stark gesunken. Lag er 1990 noch bei 90 Prozent, betrug er 2013 nur mehr 20 Prozent auf Tonnen bezogen bzw. 30 Prozent auf den Heizwert bezogen (siehe Abbildung 3). 13

In Abbildung 4 ist die Zunahme der Abfallverwertung in Zementwerken seit 1990 dargestellt. Gut sichtbar ist, dass sich die Menge der verwerteten Abfälle insgesamt mehr als verdoppelt hat. Betrachtet man die einzelnen Bereiche, so wird ersichtlich, dass sich der Einsatz von Ersatzbrennstoffen in den letzten 25 Jahren verachtfacht, der von Ersatzrohstoffen sogar verzehnfacht hat. Im Verhältnis dazu wirken die Änderungen bei den Zumahlstoffen gering – 2013 wurde etwa ein Drittel mehr eingesetzt als 1990.

Durch die Verwertung von Abfällen können die Kohlendioxid-Emissionen pro Tonne Zement auf zwei Arten verringert werden:

Durch den Einsatz alternativer Brennstoffe: Bei der Verwertung von z.B. Altreifen und Kunststoffen handelt es sich allerdings nach wie vor um eine rückgelagerte Verbrennung fossiler Brennstoffe. Biogene Brennstoffe sind Kohlendioxid-neutral, haben aber oft einen höheren Wassergehalt bzw. schlechteren Heizwert und damit eine schlechtere Energieeffizienz.

Durch eine Verringerung des zu brennenden Kalks: Durch einen höheren Anteil an Ersatzrohstoffen werden die Kohlendioxid-Emissionen reduziert, die beim Kalkbrennen freigesetzt werden (Dekarbonatisierung, CaCO3 zu CaO und CO2).

Abb. 4: Art der Abfallverwertung

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1,5

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1990 2000 2005 2010 2012 2013

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Abb. 3: Anteil ErsatzbrennstoffeVeränderung des Einsatzes fossiler Brennstoffe und Ersatzbrennstoffe seit 1990,

bezogen auf den Heizwert.

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10 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Einleitung

In den folgenden drei Abbildungen sind die Kohlendioxid-Emissionen der österreichischen Zementindustrie nach ihrem Ursprung aufgetrennt. Man sieht, dass in den letzten 25 Jahren die Kohlendioxid-Emissionen leicht gesenkt werden konnten, vor allem jedoch eine Verlagerung von fossilen Primärbrennstoffen zu teils fossilen, teils biogenen Alternativbrennstoffen stattfindet.

Abb. 6: Kohlendioxid-Emissionen pro Jahr

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1990 2000 2005 2010 2012 2013

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Verbrennungsprozess

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0,30

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1990 2000 2005 2010 2012 2013

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Verbrennungsprozess

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2000 2005 2010 2012 2013

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Abb. 5: Kohlendioxid-Emissionen aus dem Brennprozess

Abb. 7: Kohlendioxid-Emissionen pro Tonne Zement

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 11

3. DATENERHEBUNG

3.1. ANFRAGEN AN DIE BEHÖRDEN

Greenpeace hat Anfang 2015 offizielle Anfragen gemäß Umweltinformationsgesetz an alle zuständigen Behörden gerichtet. 14 Je nach Rechtsgrundlage für die Anlagengenehmigungen sind die Bezirkshauptmannschaften (BHs) oder die Länder zuständig. Diese haben gemäß Gesetz vier Wochen Zeit für eine Beantwortung. Bei großem Umfang darf diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden.

Bei den in diesem Bericht veröffent-lichten Daten handelt es sich einer-seits um eine Analyse von öffentlich zugänglichen Daten, andererseits von Informationen, die über Anfra-gen an die für die Zementwerke zu-ständigen Behörden bzw. in einem zweiten Schritt an die Zementwerke selbst erfragt wurden.

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Auffallend: Die Reaktionen der Behörden unterschieden sich stark sowohl in der für die Beantwortung benötigten Zeit (Abbildung 8), als auch im Umfang. Das Amtsgeheimnis wurde meist als Grund für eine Nichtbeantwortung herangezogen, jedoch wurde es von den einzelnen Behörden völlig unterschiedlich angewendet (Tabelle 3). So wurden etwa von den Ländern Oberösterreich und Salzburg die relevanten Bescheide vollständig übermittelt, während

14 Ausnahme: Das Land Kärnten, nachdem in Folge des HCB-Skandals bereits die meisten Informationen über das Werk in Wietersdorf bekannt waren.

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12 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Datenerhebung

Abb. 8: Dauer der Anfragenbeantwortung

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60

70

80

Tage

bis

zur B

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wor

tung Dauer bis zur Antwort gesetzliche Frist Fristverlängerung

Abb. 8: Dauer der Anfragenbeantwortung

Niederösterreich lediglich Auszüge zusandte und die Tiroler Bezirkshauptmannschaft Reutte unter Verweis auf das Amtsgeheimnis diesen Teil der Anfrage gar nicht beantwortete. Diese Umfrage verdeutlicht erneut die Notwendigkeit nach einer weitgehenden Aufhebung des Amtsgeheimnisses. Der seit Jahren laufende politische Prozess ist derzeit ins Stocken geraten und muss dringend wieder aufgenommen und abgeschlossen werden.

Beispiel 1: Frage nach Produktionskapazitäten In Salzburg, der Steiermark und Niederösterreich geheim, in Oberösterreich und Tirol wurden die Daten bekannt gegeben.

Beispiel 2: Frage nach tatsächlich verwerteten Abfallarten & Mengen Diese Frage wurde nur vom Land Oberösterreich und der Steiermark annähernd beantwortet. In allen anderen angefragten Fällen wurde diese Information unter Verweis auf Datenschutz verweigert.

Beispiel 3: Frage nach der Anzahl der behördlichen Kontrollen Diese Frage wurde nur von der BH Reutte (Tirol) beantwortet.

Beispiel 4: Frage nach Verstößen gegen Abfallgesetz Wurde von Tirol und Oberösterreich beantwortet, sonst von niemandem.

Beispiel 5: Frage nach Übermittlung von relevanten Bescheide Wurde von der BH Reutte ganz verweigert, Nieder-österreich hat nur kurze Auszüge übermittelt, wäh-rend Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark ebenso wie Kärnten die Bescheide zur Verfügung gestellt haben.

3.1.1. GROSSE UNTERSCHIEDE ERGABEN SICH IM UMFANG DER ANTWORTEN

3.1.2. AMTSGEHEIMNIS ODER NICHT ?

~

BeantwortetOÖ

GmundenOÖ

KirchdorfNÖ

MannersdorfSTM

RetzneiS

St.LeonhardT

VilsNÖ

Wopfing

Antwort durch Land Land Land Land Land BH Reutte Land

1. Produktions-kapazitäten

2.a) Abfallart

2.b) Abfallmenge

3. Anzahl behördl. Kontrollen

4. Abfallverwertungs-Verstöße

5. Genehmigungs-bescheide

Tabelle 3: Amtsgeheimnis in den österreichischen Behörden

Die Frage wurde beantwortet; nicht beantwortet; teilweise beantwortet~

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 13

3.2. ANFRAGEN AN DIE ZEMENTWERKEMitte Juni wurden in einem zweiten Schritt vier Zementunternehmen mit Standorten in Kirchdorf (OÖ), Mannersdorf (NÖ), Retznei (ST), Wietersdorf (K), Wopfing (NÖ) und Gmunden (OÖ) angeschrieben und um Auskunft zu einer Auswahl der genehmigten Abfälle sowie Auffälligkeiten bei den Emissionswerten gebeten.

Die Beantwortung erfolgte unter der Koordination des Verbands der österreichischen Zementindustrie (VÖZ) in zwei konstruktiven Gesprächen mit Vertretern der Zementwerke sowie im Rahmen individueller, ausführlicher Detailantworten. Die Auskunftsbereitschaft der Zementindustrie beurteilt Greenpeace als insgesamt sehr zufriedenstellend mit Ausnahme der - aus angeblichen Wettbewerbsgründen - nicht ausreichend gegebenen Informationen über die tatsächlich eingesetzten Abfallarten.

Datenerhebung

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14 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Die österreichischen Zementwerke sind abfallrechtlich betrachtet sogenannte Mitverbrennungsanlagen. Das bedeutet, dass Abfälle gemeinsam mit herkömmlichen Brennstoffen „mitverbrannt“ werden bzw. diese ersetzen. Derartige Anlagen sind in Österreich weitverbreitet und finden sich außer in der Zementindustrie zum Beispiel auch in der Papier-, Holz-, Chemie- und Metallindustrie.

Um eine Abfallart nun tatsächlich einsetzen zu dürfen, muss ein Werk die dem Abfall zugeordnete Abfallschlüsselnummer (ASN) genehmigt bekommen. Dabei handelt es sich um einen fünfstelligen Code, dem Abfälle auf Basis der Abfallverzeichnisverordnung nach Prozessherkunft und Inhalt zugeordnet werden.

4. ABFALLVERWERTUNG - RISIKEN UND MÄNGEL

Notwendige Genehmigungen pro Abfallschlüsselnummer (ASN):

• Sammler- und Behandler-Erlaubnis Abfallwirtschafts- und berufsrechtliche Berechtigungen, die auf die Rechtsperson bezogen sind. Die sogenannte S & B-Erlaubnis ist über das EDM-Portal des Umweltbundesamtes 15 öffentlich zugänglich.

• Anlagenrechtliche Bewilligung Eine auf das Werk bezogene Berechtigung; die Information, welche Abfälle für ein Werk genehmigt sind, kann nur bei den zuständigen Behörden – also dem jeweiligen Land oder der BH - beantragt werden.

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15 https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do, Stand der hier verwendeten Daten: 22. 5. 2015

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 15

16 Die Zahlen für die ASN-Graphiken stammen aus Einschätzungen der knapp 700 für Zementwerke genehmigten Abfälle und geben die Größenordnung an, sollten aber nicht als Absolutwerte verwendet werden

Abfallverwertung - Risiken und Mängel

4.1. LANGE LISTEN AN GENEHMIGTEN ABFALLARTENInsgesamt haben die österreichischen Zementwerke S & B-Berechtigungen für rund 600 16 Abfallschlüsselnummern, gut 400 Abfallarten sind auch anlagenrechtlich genehmigt und dürfen daher tatsächlich in Zementwerken verwertet werden.

Wie aus Abbildung 9 ersichtlich ist, unterscheiden sich diese beiden Genehmigungslisten oft deutlich voneinander. Sieht man von Mannersdorf ab, so haben alle österreichischen Werke mehr S & B-Berechtigungen als anlagenbezogene Genehmigungen. Besonders stark ist der Unterschied in Gmunden und Wopfing, wo nur für ein gutes Drittel bzw. die knappe Hälfte des S & B-Berechtigungsumfangs auch eine anlagenrechtliche Bewilligung vorliegt. Die Zementwerke argumentieren diese Unterschiede damit, dass die Genehmigungen „historisch gewachsen“ seien. In jedem Fall führt diese Situation jedoch dazu, dass die Abfallbehandlung in Zementwerken sehr schwer nachvollziehbar ist.

Auch die Anzahl der für die einzelnen Werke zugelassenen Abfallschlüsselnummern ist sehr verschieden. Während das Werk in Tirol von insgesamt 19 S & B-Berechtigungen nur 15 ungefährliche und auch überwiegend unbedenkliche Abfallarten verwerten darf, sind es für das Zementwerk Gmunden bei einem S & B-Berechtigungsumfang von 650 Abfallarten 231 ASN mit Anlagengenehmigung. Kirchberg, Mannersdorf und Wopfing liegen mit rund 200 ASN im Mittelfeld.

Bei fast der Hälfte der für Zementwerke genehmigten Abfallarten besteht Handlungsbedarf: entweder, weil sie genauer spezifiziert werden müssen, weil es sich um zu riskante, bedenkliche oder möglicherweise bedenkliche Abfälle handelt oder weil sie mutmaßlich keine geeigneten Brenn- oder Rohstoff-Ersatzstoffe sind.

231186

237

129 97

15100 97

650

187 199 199

10419

150205

0

100

200

300

400

500

600

700

Anlagenbezogene Genehmigungen* Der Lafarge-Berechtigungsumfang ist für die Werke in Mannersdorf (NÖ) und Retznei (ST) gültig

** Die anlagenbezogenen Genehmigungen für Wietersdorf beruhen auf einer Schätzung

Abb. 9: Genehmigte AbfallartenAnzahl der genehmigten Abfallarten (Abfallschlüsselnummern = ASN) der

acht österreichischen ZementwerkeVergleich der Genehmigungen der einzelnen Zementwerke, sowie

der anlagenbezogenen Genehmigungen (blau) mit den Sammler- und Behandler-Berechtigungen (S & B-Berechtigungen, grün).

Anza

hl

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16 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

1320

30

104 0 3

478 0

0

20 0 0

1

4 2

0

1

00

1

2

0

10

20

30

40

50

60

Anza

hl

möglicherweise bedenklich bedenklich zu riskant

61

20 12 12 50 4

69

13

0 2 2 00 1

1

12

21 1

0 1 1

2

0102030405060708090

100

Anza

hl

möglicherweise bedenklich bedenklich zu riskant

Viele für die Zementwerke genehmigten ASN bestehen aus oder enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile. Aufgrund der ASN-Bezeichnungen gibt es 29 Abfallarten, die mit Sicherheit für ein Zementwerk problematisch sind, hinzu kommt eine Vielzahl möglicherweise bedenklicher Abfälle.

4.2.1. ZU RISKANTE ABFALLARTEN Von den 29 Abfallarten müssen jedenfalls 14 als zu riskant für ein Zementwerk eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise

PVC-haltige Abfälle, die in Kirchdorf und Gmunden verwertet werden dürfen.

„Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen“ (enthalten wenn sie aus klassischen Müllverbrennungsanlagen stammen, sehr hohe Dioxin-Konzentrationen bis in den μg/kg-Bereich hinein), für die Retznei, Wietersdorf und Wopfing Genehmigungen haben.

PCB-haltige Abfälle, die Gmunden genehmigt hat. PCBs sind ebenso wie HCB in der Liste der 12 gefährlichsten Chemikalien („Dauergifte“, persistent organic pollutants (POPs), Stockholm Konvention). Laut Angaben des Werks wurden seit 2012 keine PCB-haltigen Abfälle verwertet.

Auch die vorhandenen Genehmigungen zur Verwertung von Asbestzement und Arsenverbindungen überraschen. Die vollständige Liste dieser als zu riskant eingestuften Abfallarten findet sich in Anhang 2a.

Abfallverwertung - Risiken und Mängel

Abb. 10: Anzahl der kritischen Abfälle (S &B – Genehmigungen)

Abb. 11: Anzahl der kritischen Abfälle (Anlagengenehmigungen)

4.2. ABFÄLLE, DIE BESONDERS BEDENKLICHE INHALTSSTOFFE ENTHALTEN

4.2.2. BEDENKLICHE ABFALLARTEN Die anderen 15 ASN aus dieser Kategorie wurden als bedenklich eingestuft, da sie mit Sicherheit problematische Schadstoffe enthalten, ihr Einsatz im Zementwerk unter Einhaltung strenger Auflagen jedoch möglich ist. Dazu zählen Pestizide, verschiedene halogenhaltige Lösungen, Weichmacher und Kunststoffschlämme. Genehmigungen für solche Abfälle hat vor allem das Werk in Gmunden. Die vollständige Liste dieser als bedenklich eingestuften Abfallarten findet sich in Anhang 2b.

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 17

Abfallverwertung - Risiken und Mängel

4.2.3. MÖGLICHERWEISE BEDENKLICHE ABFALLARTEN Etwa 140 der insgesamt rund 680 genehmigten Abfallarten sind so definiert, dass sie bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten können. Eine Besorgnis erregende Tatsache, da es so nicht möglich ist, Informationen über mögliche gefährliche Chemikalien zu erhalten. So können sich beispielsweise hinter der Bezeichnung „Sandfanginhalte, gefährlich kontaminiert“ sowohl für Zementwerke problemlose Verunreinigungen wie Öle, aber auch Quecksilber verstecken.

Fast alle Zementwerke dürfen derart unspezifische Abfallarten verwerten. Unterschiede gibt es jedoch bei der Anzahl: In Wopfing sind es mit knapp 50 unklar definierten Abfallschlüsselnummern (ASN) fast die Hälfte der für das Werk genehmigten ASN, in Mannersdorf mit 30 und Kirchdorf mit 20 unklar definierten ASN je gut zehn Prozent.

Beispiele für bedenkliche Abfälle, deren Verwertung im Zementwerk ohne Zusatzauflagen an sich gefährlich sein könnte, sind Abfälle, bei deren Einsatz Dioxine, Dauergifte oder Quecksilber freigesetzt werden können. Eine vollständige Liste dieser möglicherweise bedenklichen Abfallarten findet sich in Anhang 2c.

Während Greenpeace einige Abfälle als zu riskant für den Einsatz im Zementwerk einstuft, ist eine Verwertung bedenklicher und unklar definierter Abfallarten grundsätzlich möglich, jedoch nur bei Erfüllung zahlreicher Bedingungen. Dazu zählen eine konsequente Eingangskontrolle und verstärkte Emissionsmessungen. Näheres dazu findet sich in Kapitel 6.

• „gefährlich kontaminiert“

• „mit schädlichen/produktionsspezifischen Beimengungen“• „verunreinigt“

führen zu unspezifischen Abfallschlüsselnummern wie

Zusätze wie

KONKRET UNKONKRET(Beispiele für Bezeichnungen von Abfallsarten)

• „sonstige verunreinigte Böden, Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, sonstig verunreinigt, nicht gefährlich“

• „Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung, gefährlich kontaminiert“

hinter denen sich bedenkliche Abfälle verbergen können.

• „Ionenaustauscherharze mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen“

• „Kalkschlamm mit schädlichen Beimengungen“

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18 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

© G

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PE

AC

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RG

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4.3. ABFÄLLE, DIE NICHT ZUR ZEMENTPRODUKTION GEEIGNET SIND

Rund 140 genehmigte Abfallarten sind mutmaßlich nicht für die Zementproduktion geeignet. Entweder, weil sie keinen oder einen vernachlässigbaren technologischen Nutzen haben, oder weil es sich um hochwertige Abfälle für die biologische Verwertung handelt, bei denen eine Verbrennung nicht sinnvoll erscheint (z.B. Kompost).

Positiv zu vermerken ist jedoch die Tatsache, dass es bei dieser Kategorie nur bei rund zehn Prozent der S & B-Berechtigungen auch eine anlagenbezogene Genehmigung gibt. Auf dieser Liste ist jedoch deutlich die „Sammlung“ ungeeigneter bis skurriler S & B-Bewilligungen hervorzuheben. Diese teils über Jahrzehnte gewachsenen Berechtigungsumfänge benötigen eine Sichtung, um die Abfallbehandlung in Zementwerken leichter nachvollziehbar zu gestalten.

Besonders auffällig ist hier das Zementwerk Gmunden mit insgesamt über 130 derartiger S & B-Berechtigungen, aber bis auf Vils und Sankt Leonhard besitzen alle Werke Bewilligungen für ungeeignete Abfälle.

Abfallverwertung - Risiken und Mängel

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 19

3

1

3 2

0 01

3

5

0

1

0 0

1

0

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Anza

hl

Kompost ungeeignet

84

1 3 30 0 2 6

55

3 0 2 10

20

40

60

80

100

120

140

160

Anza

hlKompost ungeeignet

4.3.1. ABFÄLLE MIT FRAGLICHEM TECHNOLOGISCHEN NUTZEN Einige Zementwerke besitzen auch Bewilligungen für Abfälle, bei denen der technologische Nutzen offensichtlich nicht im Vordergrund steht und bei denen daher angenommen werden muss, dass es sich um reine Abfallentsorgungen handelt. Dies kann in Ausnahmefällen und mit den entsprechenden Vorkehrungen im öffentlichen Interesse sinnvoll sein (z.B. Tiermehlverwertung während der BSE-Krise), der Großteil dieser Berechtigungen ist aber nicht nachvollziehbar.Zu den für Zementwerke genehmigten, aber offensichtlich ungeeigneten Abfällen zählen diverse metallurgische Stäube (z.B. Zinnaschen), mineralische Schlämme mit Schwermetallanteil (z.B. Bleischlamm) und Metallabfälle oder „anorganische Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung“. Das Zementwerk in Gmunden dagegen hat S & B-Bewilligungen für gut 100 ASN, bei denen keine sinnvolle Verwertung in einem Zementwerk möglich scheint. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Gmunden Genehmigungen für Abfälle wie „überlagerte Lebensmittelkonserven, Glas und Metall“, „Gase in Stahldruckflaschen“, KFZ-Katalysatoren, Kabel bis hin zu Flüssigkristallanzeigen besitzt.

4.3.2. HOCHWERTIGE ABFÄLLE Unter den genehmigten Abfällen finden sich auch zahlreiche Arten, die für die biologische Verwertung wie zum Beispiel die Kompostierung (ASN-Gruppe 92) vorgesehen sind. Dazu zählen Mähgut, Laub, Obst- und Gemüseabfälle, Holz, Baum- und Strauchschnitt, Eierschalen, aber auch Kalk oder Pflanzenaschen als Zuschlagstoffe zur Kompostierung. Diese Abfälle sollten hochwertig verwertet werden, zumal der Nutzen (niedriger Heizwert, Feuchtegehalt,…) dieser Abfälle im Zementwerk gering ist.

4.3.3. „SKURRILITÄTEN“ Beim Zementwerk Gmunden sind eine Reihe von skurrilen Abfallarten aufgefallen. So hat das Werk beispielsweise S & B-Berechtigungen für „Körperteile und Organabfälle“, „Fäkalien“, „Geflügelkot“ oder „Lebendimpfstoffe“.

Abb. 12: S & B-Berechtigungen für ungeeignete Abfälle Anzahl der Sammler und Behandler-Genehmigungen für Abfallarten,

die für die Zementproduktion nicht geeignet sindUnterschieden wurde zwischen Abfällen mit geringem technologis-chem Nutzen („ungeeignet“) und hochwertigen Abfällen, die für die

biologische Verwertung vorgesehen sind („Kompost“).

Abb. 13: Anlagengenehmigungen für ungeeignete AbfallartenAnzahl der für Zementwerke zugelassenen Abfallarten, die für die

Zementproduktion nicht geeignet sindUnterschieden wurde zwischen Abfällen mit geringem

technologischem Nutzen („ungeeignet“) und hochwertigen Abfällen, die für die biologische Verwertung vorgesehen sind („Kompost“).

Abfallverwertung - Risiken und Mängel

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20 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

5. LUFTEMISSIONEN

Im Folgenden wurden die aktuellsten öffentlich zugänglichen Emissionswerte (Berichtsjahr 2012) der einzelnen österreichischen Zementwerke aus dem Bericht des Umweltministeriums miteinander verglichen. 17 Emissionen, für die kein Grenzwert vorliegt, werden in diesem Bericht nicht erfasst. Die österreichische Zementindustrie veröffentlicht aber im Rahmen eines Berichts der Technischen Universität Wien 18 jährlich die Gesamtabgabe von Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2). Diese Daten wurden für den Vergleich mit österreichweiten Kohlendioxid-Emissionen verwendet. 19, 20

Prinzipiell müssen Anlagen, die Abfälle verbrennen, in Österreich eine Reihe an Luftschadstoffen messen (siehe Tabelle 4).

Luftschadstoff Abkürzung

Staub -

Gesamtorganischer Kohlenstoff TOC

Schwefeldioxid SO2

Stickoxide NOx

Ammoniak NH3

Kohlenmonoxid COChlorwasserstoff HClFluorwasserstoff HF

Quecksilber Hg

Cadmium und Tellur Cd & TlSummenparameter für relevante Metalle Antimon, Arsen, Beryllium, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Selen, Vanadium, Zink und Zinn

Metalle

Polychlorierte Dioxine und Furane PCDD/F

Tabelle 3: In der Abfallverbrennungsverordnung geregelte Luftschadstoffe

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RE

EN

PE

AC

E / M

ITJA K

OB

AL

17 Bericht des BMLFUW über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen gem. § 18 Abfallverbrennungsverordnung (Berichtsjahr 2012); Bundesministeri-um für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), veröffentlicht August 2014 18 Emissionen aus Anlagen der österreichischen Zementindustrie, Berichtsjahr 2013; G. Mauschitz, Technische Universität Wien; 2014 19 Austria’s Informative Inventory Report (IIR) 2015, Umweltbundesamt REP-0505, Wien 2015 20 Austria’s National Inventory Report 2014; Umweltbundesamt REP-0475, Wien 2014

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 21

21 Abfallverbrennungsverordnung (AVV),Fassung vom 26. 5. 2015, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

Luftemissionen

Die zu messenden Schadstoffe, die auferlegten Grenzwerte und die Häufigkeit der Messungen sind allerdings nicht für alle Anlagen gleich. Reine Müllverbrennungsanlagen haben zum Teil strengere Grenzwerte als Anlagen, bei denen die Abfälle bei der Herstellung eines Produkts verwertet werden (z.B. in der Holz-, Metall- oder Chemie-Industrie)

Die höheren Grenzwerte berücksichtigen Schadstoff-Emissionen, die durch die Verwertung natürlicher Rohstoffe abgegeben werden. Die Grenzwerte für den organischen Gesamtkohlenstoff (TOC), Schwefeldioxid (SO2) und Stickoxide (NOx) können daher für Zementwerke hinaufgesetzt werden, wenn die Emissionen nachweislich nicht durch die Verbrennung von Abfällen verursacht werden, sondern auf im Kalk, Ton und Mergel enthaltene organische Verbindungen oder Sulfide zurückzuführen sind.

In der folgenden Grafik werden die Grenzwerte der österreichischen Zementwerke und die in der Abfallverbrennungsverordnung 21 vorgeschriebenen Grenzwerte für Müllverbrennungsanlagen miteinander verglichen. Die Luftemissionen werden dabei immer in Normkubikmetern (Nm3) angegeben und auf einen Sauerstoffgehalt von zehn Prozent bezogen.

Für Kohlenmonoxid (CO) haben Zementwerke nur einen Richtwert von 1000 mg/Nm3. Auch hier sind Emissionen aus den Rohstoffen der Grund: Beim Kalkbrennen wird Kohlendioxid freigesetzt, ein Teil davon entweicht als CO. Zementwerke tragen so zu knapp drei Prozent der österreichischen CO-Emissionen bei. Eine effiziente CO-Reduktion ist

Abb. 14: Grenzwerte für Zementwerke und Müllverbrennungsanlagen

Große Unterschiede findet man bei den Grenzwerten für organischen Gesamtkohlenstoff (TOC), Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx) und

Ammoniak (NH3). Für Kohlenmonoxid (CO) gibt es für Zementwerke nur einen Richtwert. Bei den hier nicht dargestellten Grenzwerten

für Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Quecksilber, Metalle, Cadmium und Tellur sowie Dioxine gelten für Zementwerke und

Müllverbrennungsanlagen dieselben Grenzwerte.

durch eine sogenannte Rauchgasnachverbrennung möglich. Eine solche Anlage gibt es in Österreich derzeit nur in Wopfing bzw. Kirchdorf (in Bau).

Die Zementindustrie ist auch für rund vier Prozent der österreichischen Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich.

Sechzig Prozent der durch Zementwerke verursachten Kohlendioxid-Emissionen werden beim Kalkbrennen aus dem Gestein freigesetzt (CaCO3 zu CaO und CO2).

50

350

500

302075

10

450

120

50 70

550

1000

10

200

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1000

mg/

Nm

3

Zementwerk CO-Richtwert für Zementwerke Müllverbrennungsanlage

Staub TOC SO2 NOx NH3 CO

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22 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Luftemissionen

SCHADSTOFFE, BEI DENEN DIE ZEMENTWERKE MIT DER EINHALTUNG DER GRENZWERTE SCHWIERIGKEITEN HABEN

Stickoxide (NOx): Bei der Hälfte der Werke (Gmunden (OÖ), Kirchdorf (OÖ), Mannersdorf (NÖ) und Vils (T)) kam es 2012 zu meldepflichtigen Grenzwertüberschreitungen.

der organische Kohlenstoffgehalt (Corg/TOC für Total Organic Carbon): Überschreitung(en) in Wopfing (NÖ) aufgrund eines Ausfalls der Rauchgasnachverbrennung

Quecksilber (Hg): Überschreitung(en) in Mannersdorf (NÖ), Überschreitung der Grenze für diskontinuierliche Messung 22 (3 mg/Nm3) in Mannersdorf (NÖ) und Gmunden (OÖ)

Chlorwasserstoff (HCl): Überschreitung der Grenze für diskontinuierliche Messungen (0,01 mg/Nm3) in Retznei (ST) und Wopfing (NÖ)

Kohlenmonoxid (CO): bei Zementwerken nur Richtwert; die Behörde kann einen Grenzwert festlegen, das ist aber bei keinem der österreichischen Zementwerke der Fall. Kohlenmonoxid wird daher für Zementwerke im Bericht des Umweltbundesamtes nicht erfasst.

5.1. KONTINUIERLICH GEMESSENE SCHADSTOFFESchwefeldioxid (SO2), Staub, Stickoxide (NOx) und der organische Kohlenstoffgehalt (TOC) werden generell kontinuierlich gemessen. Den österreichischen Zementwerken sind aber sehr unterschiedliche Grenzwerte auferlegt. Die folgenden Diagramme zeigen daher jeweils den für das Zementwerk gültigen Grenzwert für die Tagesmittelwerte (TMW), vor den die gemessenen maximalen Monatsmittelwerte gelegt werden.

22 Ein Zementwerk kann die Erlaubnis bekommen, Quecksilber bzw. Chlorwasserstoff nur zweimal jährlich statt ständig zu messen – einer der Ausnahme-gründe sind Messwerte unter einer festgelegten Grenze.

5.1.1. STAUB Staubemissionen werden in der Zementproduktion durch das Mahlen und Brennen von Rohstoffen, Brennstoffen und Klinker verursacht. Die Emissionen der österreichischen Zementwerke liegen bis auf das Werk im steirischen Retznei (knapp über 50 Prozent des Grenzwerts) und dem niederösterreichischen Mannersdorf (rund 40 Prozent des Grenzwerts) alle unter 30 Prozent des Grenzwerts. Der Grenzwert ist relativ einheitlich (20 mg/Nm3), Kirchdorf und Wietersdorf haben mit 10 mg/Nm3 strengere Grenzwerte.

0

5

10

15

20

Staub TMW-Grenzwerte

Abb. 15: Vergleich der Emissionswerte für StaubDie maximalen Monatsmittelwerte wurden mit den Grenzwerten für die

Tagesmittelwerte (TMW, 10 bzw. 20 mg/Nm3) verglichen.

mg

/ Nm

3

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 23

24 AVV, Fassung vom 26. 5. 2015

Luftemissionen

0

50

100

150

TOC TMW-Grenzwerte* Kirchdorf (OÖ) baut eine Anlage zur Rauchgas-Nachverbrennung

Abb. 16: Vergleich der Emissionswerte für den organischen Gesamtkohlenstoff (TOC)

Die maximalen Monatsmittelwerte wurden mit den Grenzwerten für die Tagesmittelwerte (TMW, bei kontinuierlicher Messung zwischen 50 und

125 mg/Nm3) verglichen.

5.1.2. ORGANISCHER KOHLENSTOFFGEHALT Der organische Gesamtkohlenstoff (TOC) misst die Summe flüchtiger organischer Komponenten im Abgas, die zu einem guten Teil aus den Rohstoffen stammen.

Der Grenzwert liegt laut Abfallverbrennungsverordnung 23 bei 10 mg/Nm3, kann aber bis auf 120 mg/Nm3 hinaufgesetzt werden, wenn die Emissionen nachweislich nicht durch die Verbrennung von Abfällen verursacht werden.

Bis auf Vils gelten für alle Werke erhöhte TOC-Grenzwerte. Vils misst dafür als einziges Werk den organischen Kohlenstoff diskontinuierlich. Die Grenzwerte reichen von 50 mg/Nm3 in Gmunden bis zu 120 mg/Nm3 in Mannersdorf, Wopfing und Sankt Leonhard. Die maximalen Monatsmittelwerte liegen im Mittel bei 50 Prozent des Grenzwerts (11 Prozent für Wopfing und 75 Prozent für Kirchdorf); absolut hat Wietersdorf die höchsten Emissionswerte. 2012 gab es nur in Wopfing Grenzwertüberschreitung(en), die durch den Ausfall der Nachverbrennungsanlage verursacht wurden.

Die Anlage zur Rauchgas-Nachverbrennung in Wopfing ist derzeit die einzige in Betrieb, in Kirchdorf wird gerade eine Anlage errichtet.

5.1.3. SCHWEFELDIOXID Schwefeldioxid ist ein giftiges Gas, das durch Umwandlung in Schwefelsäure in der Atmosphäre zu „saurem Regen“ führt. Es entsteht bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe oder durch die Oxidation von im Rohmaterial enthaltenem Schwefel. Zur Reduktion der Emissionen werden Rauchgasentschwefelungen eingesetzt.

Der Grenzwert für Schwefeldioxid liegt laut Abfallverbrennungsverordnung 24 bei 50 mg/Nm3, kann aber bis auf 350 mg/Nm3 hinaufgesetzt werden, wenn die Emissionen nachweislich nicht durch die Verbrennung von Abfällen verursacht werden. Dies ist für fünf der acht Werke der Fall, drei Werke (Mannersdorf, Retznei und Gmunden) unterliegen dem höchstmöglichen Grenzwert. Retznei hat sowohl absolut als auch prozentuell im Vergleich zum Grenzwert die höchsten SO2-Emissionen.

0

100

200

300

400

SO2 Grenzwerte (TMW)

Abb. 17: Vergleich der Emissionswerte für Schwefeldioxid (SO2)Die maximalen Monatsmittelwerte wurden mit den Grenzwerten für die

Tagesmittelwerte (TMW, 50 bis 350 mg/Nm3) verglichen.

mg

/ Nm

3m

g / N

m3

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24 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

ox e enzwer

0

100

200

300

400

500

mg

/ Nm

3

Grenzwerte (TMW)

Luftemissionen

5.1.4. STICKOXIDE Stickoxide (auch Stickstoffoxide, NOx) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Stickstoff-Sauerstoff-Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen entstehen und mit Ausnahme von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O) reizend und giftig wirken. In Zementwerken entstehen sowohl im Drehrohrofen bei Flammentemperaturen von etwa 2000 Grad Celsius Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) aus Luftstickstoff (N2), als auch im Vorwärmer aus im Brennstoff gebundenem Stickstoff.

Rund 1,6 Prozent der österreichischen NOx-Emissionen werden durch die Zementindustrie verursacht. Im Gegensatz zum Straßenverkehr, der mit mehr als der Hälfte der Stickoxid-Emissionen eindeutiger Hauptverursacher ist, handelt es sich bei der Zementindustrie allerdings um lokale Punktquellen.

Die Grenzwerte für die Stickoxid-Tagesmittelwerte sind mit 450 mg/Nm3 bzw. 500 mg/Nm3 relativ einheitlich. Sie sind für Zementwerke nicht leicht

einzuhalten. Die maximalen Monatsmittelwerte der österreichischen Zementwerke liegen sehr nahe an den Grenzwerten (im Mittel über 80 Prozent des Grenzwerts) bzw. kam es bei den Werken in Kirchdorf, Mannersdorf, Vils und Gmunden im Betriebsjahr 2012 zu meldepflichtigen Überschreitungen.

Abb. 18: Vergleich der Emissionswerte für Stickoxide (NOx)Die maximalen Monatsmittelwerte wurden mit den Grenzwerten für die

Tagesmittelwerte (TMW, 450 bzw. 500 mg/Nm3) verglichen.

5.2. TEILS KONTINUIERLICH GEMESSENE SCHADSTOFFE

Chlorwasserstoff (HCl) und Quecksilber (Hg) müssen laut Abfallverbrennungsverordnung prinzipiell kontinuierlich gemessen werden, die Behörde kann aber unter bestimmten vom Anlageninhaber nachzuweisenden Bedingungen diskontinuierliche Messungen genehmigen. Mit dieser Erlaubnis müssen die Zementwerke Chlorwasserstoff bzw. Quecksilber nicht ständig messen, sondern nur zweimal jährlich je drei Messungen durchführen.

Ein Teil der österreichischen Zementwerke macht von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch.

5.2.1. CHLORWASSERSTOFF Chlorwasserstoff (HCl) ist ein gut wasserlösliches, saures Gas, das bei Brennprozessen entsteht, wenn Chloride vorhanden sind. Ein Großteil des Gases wird als Salz abgefangen, bei großen Chlormengen ist dies nur begrenzt möglich.

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 25

0123456789

10

mg

/ Nm

3

Grenzwert

Abb. 19: Vergleich der Emissionswerte für Chlorwasserstoff (HCl) Bei den kontinuierlichen Werten handelt es sich um maximale

Monatsmittelwerte, bei den diskontinuierlichen um Mittel-werte der durchgeführten Messungen; die „diskontinuierlich ok“-Linie bezieht sich

auf den Wert, unter dem eine diskontinuierliche Messung erlaubt ist.

Luftemissionen

Der Grenzwert liegt bei 10 mg/Nm3, diskontinuierliche Messungen können genehmigt werden, wenn die Emissionen nachweislich unter 30 Prozent des Grenzwerts (3 mg/Nm3) liegen.

Nachdem die Werte der diskontinuierlichen Messungen in Retznei und Wopfing in den Betriebsjahren 2012 und 2011 über den vorgegebenen Grenzen für diskontinuierliche Messungen lagen, wurden die Werke nach Maßnahmen bezüglich der Chlorwasserstoff-Emissionen befragt. Prinzipiell würde hier die Aufhebung der Ausnahme für diskontinuierliche Messungen logisch erscheinen.

Wopfing gibt an, dass der Chlorinput hauptsächlich aus der als Alternativbrennstoff eingesetzten Kunststofffraktion kommt, deren Chlorkonzentration seit 2013 reduziert werden konnte. Weiters würden zusätzliche HCl-Messungen durchgeführt werden.

5.2.2. QUECKSILBER Nachdem das Schwermetall Quecksilber (Hg) leichtflüchtig ist, gelangt es aus den Roh- oder Brennstoffen in den Abgasstrom. Der Quecksilbergehalt der verwendeten Materialien muss daher genau überprüft werden.

Der Grenzwert liegt bei 50 µg/Nm3, diskontinuierliche Messungen können genehmigt werden, wenn die Emissionen nicht mehr als 20 Prozent (10 µg/Nm3) des Emissionsgrenzwerts betragen bzw. die eingesetzten Abfälle nachweislich unter 0,5 mg/kg liegen.

Die höchsten Quecksilberemissionen hatten 2012 Wopfing (60 Prozent des Grenzwertes) und Wietersdorf (50 Prozent des Grenzwertes). Im März 2015 wurde in Wietersdorf eine Anlage zur Reduktion der Quecksilber-Emissionen in Betrieb genommen. Erste Ergebnisse zeigen durchschnittliche Quecksilber-Emissionen unter 10 µg/Nm3.

Nachdem die Werte der diskontinuierlichen Messungen für Quecksilber in Gmunden im Betriebsjahr 2012 und in Mannersdorf für 2011 und 2012 über der vorgegebenen Grenze für diskontinuierliche Messungen lagen, wurden

0

0,01

0,02

0,03

0,04

0,05

Grenzwert

* Wietersdorf (K) hat seit Ende März 2015 eine Quecksilber-Reduktionsanlage

Abb. 20: Vergleich der Emissionswerte für Quecksilber (Hg)Bei den kontinuierlichen Werten handelt es sich um maximale

Monatsmittelwerte, bei den diskontinuierlichen um Mittel werte der durchgeführten Messungen; die „diskontinuierlich ok“-Linie bezieht sich

auf den Wert, unter dem eine diskontinuierliche Messung erlaubt ist.

die Werke nach Maßnahmen bezüglich der Quecksilber-Emissionen befragt.

Mannersdorf hat 2012 eine kontinuierliche Quecksilbermessung installiert, Gmunden stellt sicher, dass der Quecksilbergehalt der eingesetzten Abfälle unter 0,5 mg/kg liegt.

mg

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PCDD/F Grenzwert

5.3. DISKONTINUIERLICH GEMESSENE SCHADSTOFFEFluorwasserstoff, Polychlorierte Dioxine und Dibenzo-Furane (PCDD/F, Dioxine) sowie eine Reihe an Metallen werden diskontinuierlich gemessen. Für die Metalle schreibt die Abfallverbrennungsverordnung zwei Summengrenzwerte vor: 0,5 mg/Nm3 für die Summe der Metalle Antimon, Arsen, Beryllium, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Selen, Vanadium, Zink und Zinn sowie 0,05 mg/Nm3 für die relativ flüchtigen Metalle Cadmium und Thallium. Die Fluorwasserstoff- und Metall-Emissionen liegen in allen österreichischen Zementwerken unter 20 Prozent des Grenzwertes.

Luftemissionen

Abb. 21: Vergleich der Emissionen Polychlorierter Dioxine und Dibenzo-Furane (PCDD/F)

5.3.1. POLYCHLORIERTE DIOXINE UND DIBENZO-FURANE Polychlorierte Dioxine und Dibenzo-Furane (PCDD/F), oft einfach als Dioxine bezeichnet, sind schlecht abbaubare organische Schadstoffe (POPs – Persistant Organic Pollutants), die bei Verbrennungsprozessen entstehen und sich in Lebewesen anreichern.

Die Emissionen werden diskontinuierlich gemessen, liegen aber nur in Gmunden (36 Prozent), Vils (32 Prozent) und Wietersdorf (21 Prozent) über fünf Prozent des Grenzwerts von 0,1 ng/Nm3.

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 27

6. ABLEITUNGEN

Im Rahmen der Recherchen beziehungsweise der Erstellung dieses Berichtes wurden zahlreiche notwendige Maßnahmen offensichtlich, um mögliche Mängel und Risiken aufzudecken, Umweltbelastungen entgegenzuwirken und einem neuen Umweltskandal wie dem Kärntner HCB-Fall vorzubeugen.

Auf den nachfolgenden Seiten sind eine Reihe von notwendigen Maßnahmen und die jeweiligen Zuständigkeiten (Politik & Behörden sowie Zementindustrie) angeführt. Maßnahmen, die sich auf die Abfallentsorgung beziehen, gelten sinngemäß auch für andere, abfallverwertende Industrieanlagen wie beispielsweise Holz- oder Metallverarbeitende Betriebe.

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28 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

6.1. MASSNAHMEN FÜR POLITIK & BEHÖRDEN

6.1.1. KEINE GENEHMIGUNG FÜR ZU RISKANTE ABFÄLLE Die Vergabe von Genehmigungen muss strenger erfolgen. Für Abfälle, deren Verwertung im Zementwerk als zu riskant einzustufen ist, darf zukünftig keine Genehmigung mehr erteilt werden. Derartig bedenkliche Abfälle sollten nur in speziell für gefährlichen Sonderabfall ausgelegten Anlagen entsorgt oder deponiert werden.

Für Zementwerksverwertung zu riskant (Beispiele, siehe auch Anhang 2a):

57116 PVC-Abfälle und Schäume auf PVC-Basis Gefahr: Bildung von Dioxinen

31309 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen (Anm.: gilt nur für jene aus Restmüllverbrennungs- und ähnlichen Anlagen) Gefahr: Dioxinhaltig, Rohstoffersatz

31412 Asbestzement

51539 sonstige Arsenverbindungen

54111 sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle (Polychlorierte Bi- & Triphenyle), größer als 50 bis 100 ppm PCB Gefahr: zählen wie HCB zu den Dauergiften (POPs)

54107 Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenhaltig

55220 Lösemittelgemische, halogenhaltig

53103 Altbestände von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

53104 Produktionsabfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Ableitungen

6.1.2. STRENGERE AUFLAGEN FÜR BEDENKLICHE ABFÄLLE Abfälle, die problematische Schadstoffe wie Quecksilber, Blei, Arsen, POPs (persistent organic pollutants, „Dauergifte“ gemäß Stockholmer Konvention), Halogene (Chlor, Fluor,…) etc. in umweltrelevanten Mengen enthalten, dürfen für Zementwerke nur unter klar definierten Bedingungen und bei Bedarf mit zusätzlichen, streng zu kontrollierenden Auflagen genehmigt werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss spezifiziert werden, welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind, wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) aussehen und welche zusätzlichen Emissions- und Immissionsmessungen gegebenenfalls durchzuführen sind. Besonders kritisch sind rohstoffseitig eingebrachte Stoffe.

Einer alternativen, gleichwertigen Entsorgungsmöglichkeit in einer speziell für gefährliche Abfälle ausgelegten Anlage soll Vorrang gegeben werden. Insbesondere für POPs sind nicht auf Verbrennung basierende Technologien zu bevorzugen.

Für Zementwerke bedenkliche Abfälle (Beispiele, siehe Anhang 2b):

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 29

6.1.3. STRENGERE AUFLAGEN FÜR MÖGLICHERWEISE BEDENKLICHE ABFÄLLE Unklar definierte Abfallschlüsselnummern (ASN) dürfen zukünftig nur unter bestimmten Auflagen Genehmigungen an Zementwerke vergeben werden. Solche Auflagen sind insbesondere Schadstoffbegrenzungen bzw. bei umweltrelevanten Konzentrationen von Schadstoffen die gleichen Auflagen wie für die oben angeführten bedenklichen Abfälle.

Für eine Verwertung im Zementwerk zu unklar definiert (Beispiele, siehe Anhang 2c):

31460 Glasurabfälle, gefährlich kontaminiert

54408 sonstige Öl-Wassergemische

57125 Ionenaustauscherharze mit anwendungs spezifischen, schädlichen Beimengungen

31405 Glasvlies, gefährlich kontaminiert

31418 Gesteinsstäube, Polierstäube, gefährlich kontaminiert

31608 Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung, gefährlich kontaminiert

6.1.4. KEINE GENEHMIGUNG FÜR ABFÄLLE OHNE TECHNOLOGISCHEN NUTZEN Für Abfälle, die weder Brenn- noch Rohstoffe oder Betriebsmittel sind, darf zukünftig keine Genehmigung mehr erteilt werden (ausgenommen die Entsorgung steht im öffentlichen Interesse und es gibt keine geeignetere Möglichkeit – dies war etwa bei der Entsorgung von Tiermehl während und nach der BSE-Krise der Fall). Der technologische Nutzen muss bei der Mitverwertung im Vordergrund stehen.

Für Zementwerksverwertung ungeeignet (Beispiele):

6.1.5. KEINE GENEHMIGUNG FÜR DIE VERWERTUNG HOCHWERTIGER ABFÄLLE Es sollten keine Genehmigungen für Abfälle erteilt werden, die für eine hochwertige biologische Verwertung (z.B. Kompostierung) bestens geeignet sind.

Für eine Verwertung im Zementwerk zu hochwertig (Beispiele):

6.1.6. ZEITLICHE BEFRISTUNG DER GENEHMIGUNGEN FÜR ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN Um einen „Wildwuchs“ bei genehmigten Abfallschlüsselnummern zu verhindern, ist eine zeitliche Beschränkung der erteilten Genehmigungen auf zum Beispiel etwa zehn Jahre sinnvoll.

11116 überlagerte Lebensmittelkonserven; Glas und Metall

35107 Kfz-Katalysatoren und andere Edelmetall- Katalysatoren

35211 Flüssigkristallanzeigen

35314 Kabel

511 (Untergruppe) Galvanikschlämme

51505 Lederchemikalien, Gerbstoffe

59802 Gase in Stahldruckflaschen

91304 anorganische Sortierreste (z.B. Glas, Steine, Metall) aus der mechanisch- biologischen Abfallbehandlung

92102 Mähgut, Laub

92103 Obst- und Gemüseabfälle, Blumen

92105 Holz

92118 biologisch abbaubare Verpackungen

92302 Kalk (Zuschlagstoffe zur Kompostierung)

92303 Pflanzenasche

92405 Eierschalen

Ableitungen

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30 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Ableitungen

25 https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do

6.1.7. MEHR TRANSPARENZ BEI ANLAGENBEZOGENEN GENEHMIGUNGEN Das EDM-Portal 25 zeigt derzeit nur die Sammler- und Behandler-Genehmigungen der Abfallverwerter. Hier sollten zusätzlich die anlagenbezogenen Genehmigungen aufgenommen werden, um einen Überblick über alle notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

6.1.8. REDUZIERUNG DER KOHLENMONOXID-EMISSIONEN Mittelfristig muss ein Kohlenmonoxid-Grenzwert für Zementwerke im Zuge der Nachverbrennungs-Aufrüstung eingeführt werden; zurzeit sind Zementwerke auf Grund der CO-Emissionen beim Erwärmen von Primärrohstoffen (Mergel & Kalk) von einem CO-Grenzwert ausgenommen (Halbstundenmittelwert für Müllverbrennungsanlagen 100 mg/m3).

6.1.9. AUFHEBUNG DES AMTSGEHEIMNISSES Um den Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit zu erleichtern, muss das Amtsgeheimnis weitestgehend abgeschafft werden. Dies betrifft zum Beispiel auch die Herausgabe von umweltrelevanten Bescheiden. Nachdem das Amtsgeheimnis in der Verfassung festgeschrieben ist, bedarf es für eine Aufhebung eines Beschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Parlament. Eine politische Diskussion dazu findet schon seit längerem statt, ist aber ins Stocken geraten.

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 31

6.2. MASSNAHMEN FÜR DIE ZEMENTINDUSTRIE

Ableitungen

6.2.1 EINGANGSKONTROLLEN FÜR ABFÄLLE Die Zementwerke müssen die bereits in der BVT-Schlussfolgerung 26 für Zement-, Kalk- und Magnesiumoxid-Herstellung vorgesehenen, verpflichtenden Eingangskontrollen für Abfälle schnellstmöglich umsetzen. Das umfasst unter anderem:

[…] Qualitätssicherungssysteme, um die Eigenschaften der […] Abfälle zu gewährlei-sen und auf folgende Kriterien hin zu prüfen: konstante Qualität, physikalische Eigenschaften (Emissionsverhalten, Reaktivität, Heizwert, […]), chemische Eigenschaften wie Chlor-, Schwe-fel-, Alkali-, Phosphatgehalt und Gehalt an relevanten Metallen

Kontrolle der relevanten Parameter (Chlor, rele-vante Metalle (z.B. Cadmium, Quecksilber, Tel-lur), Schwefel & Halogene insgesamt, relevante POPs ) bei jedem Abfall, der als Rohmaterial und/oder Brennstoff im Zementofen eingesetzt werden soll

6.2.2 TRANSPARENZ Die Zementwerke sollten Menge und Art der tatsächlich eingesetzten Abfallarten auf freiwilliger Basis veröffentlichen, im Sinne eines „Gläsernen Zementwerks“. Die Veröffentlichung sollte zeitnah erfolgen (etwa Monatsberichte). Auch sollten alle Emissionsdaten aktiv und zeitnahe – bzw. wenn möglich in Echtzeit — veröffentlicht werden. Dies gilt sowohl für gesetzlich oder bescheidmäßig begrenzte Schadstoffe als auch für Messungen, die rein freiwillig durchgeführt werden.

6.2.3 VERZICHT AUF NICHT-BENÖTIGTE ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN Zementwerke, die aus rein historischen Gründen Genehmigungen für Abfallarten besitzen, die sie nicht mehr benötigen, sollen diese im Sinne einer besseren Transparenz zurückgeben.

6.2.4 LAUFENDE ANPASSUNG AN DEN STAND DER UMWELTTECHNIK Sobald die derzeit in Österreich in Errichtung oder im Testbetrieb befindlichen Pilotanlagen für Rauchgasnachverbrennung und Quecksilberabscheidung ausreichende Erkenntnisse gezeigt haben, müssen für alle Werke entsprechende mittelfristige Investitionspläne vorgelegt werden.

Qualitätssicherung jeder Abfallcharge

Sicherheitsmanagement für die Handhabung, Lagerung und Zuführung von gefährlichen Abfällen – z.B. in Form eines risikobasierten Ansatzes für Kennzeichnung, Kontrolle, Bepro-bung und Untersuchung der zu handhabenden Abfälle entsprechend ihrer Herkunft und Art

26 BVT: Beste Verfügbare Technik, veröffentlicht am 9. April 2013, vier Jahre Zeit zur Implementierung

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32 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Wie groß ist die Anlage (Jahresproduktion, Kapazität der Klinkerproduktion)?

Welche Abfälle (Schlüsselnummer) dürfen in der Anlage verbrannt / verwertet werden bzw. wurden in welchen Mengen tatsächlich verwertet (Zeitraum 2013 und 2014)?

Wurde die Genehmigung der Mitverbrennung bzw. Verwertung der Abfälle nur nach Abfallschlüsselnummern erteilt oder gab es eine darüber hinausgehende Spezifizierung?

Gibt es eine Genehmigung für die Schlüsselnummer 31621 für dieses Werk? Wann wurde die Genehmigung erteilt? Wenn es keine Genehmigung für SN 31621 gibt, hat das Unternehmen seit 1.1.2008 um die Erteilung dieser Genehmigung angesucht?

7. ANHÄNGE

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ANHANG 1: GREENPEACE-ANFRAGE NACH DEM UMWELTINFORMATIONSGESETZ1.

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 33

Wenn es eine über die Schlüsselnummer hinausgehende Spezifizierung gab, welche Abfallarten wurden zur Mitverbrennung/Verwertung genehmigt?

Gibt es anlagenbezogene Vorgaben hinsichtlich Emissionsmessungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen? Wie lauten diese Vorgaben?

Gibt es anlagenbezogene Emissionsgrenzwerte, die über gesetzliche Vorgaben (Parameterumfang, Grenzwerte) hinausgehen? Welche Parameter sind betroffen und wie lauten die Grenzwerte?

Wie viele unangekündigte behördliche Kontrollen wurden seit Genehmigung der Mitverbrennung/Verwertung von Abfällen zur Überprüfung der entsprechenden Vorgaben und Auflagen durchgeführt (bzw. maximal ab 2011)? Was wurde bei diesen Kontrollen überprüft?

Gibt es in der Umgebung der Anlage anlagenbezogene Immissionsmessungen?

Wie viele Beanstandungen hat es seitens der Behörden hinsichtlich der Mitverbrennung und Verwertung von Abfällen bisher gegeben (Zeitraum ab 1.1.2011)? Was wurde konkret beanstandet?

Gab es oder gibt es Verfahren (Verwaltungsstrafverfahren) wegen Verstößen gegen anlagenbezogene Bescheide oder gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Mitverbrennung/Verwertung von Abfällen (Zeitraum ab 1.1.2011)? Wenn ja, wie viele und wie viele sind bereits mit einer rechtskräftigen Verwaltungsstrafe abgeschlossen?

Wir ersuchen um die Übermittlung des Genehmigungsbescheides oder der Bescheide, die die Mitverbrennung bzw. Verwertung von Abfällen regeln.

Wir ersuchen um die Übermittlung aller gemessenen Emissionswerte seit Genehmigung der Mitverbrennung von Abfällen, maximal ab 1.1.2011.

Wir ersuchen um die Übermittlung der gemessenen Immissionswerte aus der Umgebung der Anlage.

5.

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34 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

ANHANG 2: BEDENKLICHE UND MÖGLICHERWEISE BEDENKLICHE ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN

Anhänge

31309 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen (Anm.: gilt nur für jene aus Restmüllverbrennungs- und ähnlichen Anlagen)31412 Asbestzement51101 cyanidhaltiger Galvanikschlamm, ausgestuft51106 cadmiumhaltiger Galvanikschlamm, ausgestuft51114 Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme, ausgestuft51525 Bariumsalze, ausgestuft

51505 Lederchemikalien, Gerbstoffe, ausgestuft52201 organische Säuren und Säuregemische, halogeniert, ausgestuft52725 sonstige wässrige Konzentrate53103 Altbestände von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, ausgestuft

53104 Produktionsabfälle von Pflanzenbehand- lungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, ausgestuft54107 Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenhaltig54119 Hydrauliköle, halogenhaltig

Die folgenden Listen enthalten für Zementwerke genehmigte Abfallschlüsselnum-mern (Sammler- und Behandler-Berechtigung und/oder anlagenbezogene Berech-tigungen), die problematische Schadstoffe enthalten oder enthalten können.

A) ZU RISKANTE ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN Hierbei handelt es sich um Abfälle, deren Verwertung in Mitverbrennungsanlagen an sich gefährlich sein könnte. Für diese dürfen keine Genehmigungen erteilt werden.

B) BEDENKLICHE ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN Abfallschlüsselnummern, die bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten, dürfen nur unter klar definierten Bedingungen eingesetzt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollte — gegebenenfalls unter Vorschreibung von Auflagen — spezifiziert werden, welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind und wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) aussehen.

51533 Salze, cyanidhaltig, ausgestuft51535 Vanadiumsalze, ausgestuft51539 sonstige Arsenverbindungen, ausgestuft54110 PCB-haltige und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel, größer als 50 bis 100 ppm PCB54111 sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle, größer als 50 bis 100 ppm PCB57116 PVC-Abfälle und Schäume auf PVC-Basis57126 fluorhaltige Kunststoffabfälle91304 anorganische Sortierreste (zB Glas, Steine, Metall) aus der MBA, gefährlich kontaminiert

55214 Kaltreiniger, halogenhaltig55220 Lösemittelgemische, halogenhaltig55223 sonstige halogenierte Lösemittel55224 Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln55401 lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen55403 lösemittelhaltige Betriebsmittel mit halogenierten organischen Bestandteilen57201 Weichmacher mit halogenierten organischen Bestandteilen, ausgestuft57305 Kunststoffschlamm, lösemittelhaltig, mit halogenierten organischen Bestandteilen

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 35

Anhänge

11421 Spül- und Waschwasser mit schädlichen Verunreinigungen, organisch belastet14402 Gerbereischlamm14704 Lederschleifschlamm, Ledermehl14706 sonstige Abfälle aus der Pelz- und Lederverarbeitung17208 Holz (zB Pfähle und Masten), salzimprägniert, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften17213 Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch organische Chemikalien (zB Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt17214 Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, durch anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt17216 Sägemehl und -späne, durch organische Chemikalien (zB Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften17217 Sägemehl und -späne, durch anorganische Chemikalien (zB Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften18102 Rückstände aus der Chemikalienrückgewinnung der Zellstoffherstellung, gefährlich kontaminiert18710 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch18710 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch, ausgestuft18711 Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch18712 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch18712 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch, ausgestuft18713 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch18713 Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch, ausgestuft18714 Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend organisch

C) MÖGLICHERWEISE BEDENKLICHE ABFALLSCHLÜSSELNUMMERN Bei Abfallschlüsselnummern, die bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten können, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - gegebenenfalls unter Vorschreibung von Auflagen - spezifiziert werden, welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind und wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) aussehen.

18715 Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend anorganisch31108 Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen31109 Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen31111 Hütten- und Gießereischutt, gefährlich kontaminiert31202 Kupolofenschlacke, gefährlich kontaminiert31203 Schlacken aus NE-Metallschmelzen31203 Schlacken aus NE-Metallschmelzen, ausgestuft31207 Schlacken aus Schmelzelektrolysen31207 Schlacken aus Schmelzelektrolysen, ausgestuft31208 Eisenoxid, gesintert, gefährlich kontaminiert31211 Salzschlacken, aluminiumhaltig31211 Salzschlacken, aluminiumhaltig, ausgestuft31212 Salzschlacken, magnesiumhaltig31212 Salzschlacken, magnesiumhaltig, ausgestuft31217 Filterstäube, NE-metallhaltig31217 Filterstäube, NE-metallhaltig, ausgestuft31221 sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung31221 sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung, ausgestuft31223 Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen31224 Metallkrätze, gasbildend31301 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen, gefährlich kontaminiert31305 Kohlenasche, gefährlich kontaminiert31306 Holzasche, Strohasche, gefährlich kontaminiert31307 Kesselschlacke, gefährlich kontaminiert31309 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen, ausgestuft31314 feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea- Gipse)

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36 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

Anhänge

31405 Glasvlies, gefährlich kontaminiert31418 Gesteinsstäube, Polierstäube, gefährlich kontaminiert31419 Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung, gefährlich kontaminiert31422 Kiesabbrände, gefährlich kontaminiert31424 sonstige verunreinigte Böden31430 verunreinigte Mineralfaserabfälle, gefährlich kontaminiert31435 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle)31439 mineralische Rückstände aus der Gasreinigung31440 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen31440 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, ausgestuft31441 Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen31441 Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen, Brandschutt von nicht gewerblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien31442 Kieselsäure- und Quarzabfälle, gefährlich kontaminiert31445 Gipsabfälle mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen31446 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend organisch, gefährlich kontaminiert31447 Kieselsäure- und Quarzabfälle mit produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend anorganisch, gefährlich kontaminiert31449 keramische Bottichauskleidungen, gefährlich kontaminiert31450 Kesselstein, gefährlich kontaminiert31460 Glasurabfälle, gefährlich kontaminiert31466 Glas und Keramik mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen31467 Gleisschotter, gefährlich kontaminiert31486 Gießformen und -sande vor dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften31487 Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften31601 Schlamm aus der Betonherstellung, gefährlich kontaminiert31602 Steinschleifschlamm, gefährlich kontaminiert

31605 Schlamm aus der Zementfabrikation, gefährlich kontaminiert31607 Schlamm aus der Fertigmörtelherstellung, gefährlich kontaminiert31608 Rotschlamm aus der Aluminiumerzeugung, gefährlich kontaminiert31620 Gipsschlamm mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen31621 Kalkschlamm mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen31625 Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub, gefährlich kontaminiert31626 Schlamm aus der Nichteisenmetall- Erzeugung31626 Schlamm aus der Nichteisenmetall- Erzeugung, ausgestuft31627 Aluminiumoxidschlamm, gefährlich kontaminiert31634 Carbonatationsschlamm, gefährlich kontaminiert31636 Bohrschlamm, verunreinigt, gefährlich kontaminiert31639 sonstige Schlämme aus Fäll- und Löseprozessen mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen, ausgestuft31641 Calciumfluoridschlamm, gefährlich kontaminiert31642 Kesselreinigungsrückstände35102 Zunder und Hammerschlag, Walzensinter, gefährlich kontaminiert39909 sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifischen oder anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen39909 sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifischen oder anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, ausgestuft51115 Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt51305 Aluminiumoxid, gefährlich kontaminiert51310 sonstige Metallhydroxide, ausgestuft51502 Häutesalz, ausgestuft51529 Schwermetallsulfide, ausgestuft51540 sonstige Salze, leicht löslich, ausgestuft51541 sonstige Salze, schwerlöslich, ausgestuft52102 Säuren und Säuregemische, anorganisch, ausgestuft52103 Säuren, Säuregemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate), ausgestuft52202 organische Säuren und Säuregemische, nicht halogeniert, ausgestuft52402 Laugen, Laugengemische, ausgestuft

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BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG 37

Anhänge

52404 Laugen und Laugengemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zB Beizen, Ionenaustauschereluate, Entfettungsbäder), ausgestuft52710 Gerbereibrühe, ausgestuft52716 Konzentrate, metallsalzhaltig (zB Nitratlösungen, Entrostungsbäder, Brünierbäder), ausgestuft52722 Spül- und Waschwässer, metallsalzhaltig, ausgestuft52725 sonstige wässrige Konzentrate, ausgestuft54408 sonstige Öl-Wassergemische54501 Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei, gefährlich kontaminiert54715 Schlamm aus der Behälterreinigung (zB aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen)54924 sonstige Schlämme aus Kokereien und Gaswerken54925 sonstige Schlämme aus der Petrochemie54928 gebrauchte Öl- und Luftfilter, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften54930 feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle)54930 feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle), ausgestuft55374 Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel55402 lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile55404 lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile55404 lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile, ausgestuft55502 Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden55507 Farbstoffrückstände, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden55508 Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig und/ oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden57125 Ionenaustauscherharze mit anwendungsspezifischen, schädlichen Beimengungen57127 Kunststoffemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten (auch Tonercartridges mit gefährlichen Inhaltsstoffen)

57202 Fabrikationsrückstände aus der Kunststoffherstellung und -verarbeitung57202 Fabrikationsrückstände aus der Kunststoffherstellung und -verarbeitung, ausgestuft57706 Gummischlamm, lösemittelhaltig58201 Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch, ausgestuft58202 Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend anorganisch, ausgestuft58203 textiles Verpackungsmaterial mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch, ausgestuft58204 textiles Verpackungsmaterial mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend anorganisch, ausgestuft58205 Polierwolle und Polierfilze mit anwendungsspezifischen schädlichen Verunreinigungen59202 Reste von flüssigen Bauchemikalien (zB Trennöle)59904 organische Peroxide, ausgestuft91103 Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung, gefährlich kontaminiert91108 Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert, gefährlich kontaminiert94101 Sedimentationsschlamm, gefährlich kontaminiert94704 Sandfanginhalte, gefährlich kontaminiert94801 Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen95201 Abwasser aus der aeroben Abfallbehandlung95202 Abwasser aus der anaeroben Abfallbehandlung95301 Sickerwasser aus Abfalldeponien, mit gefährlichen Inhaltsstoffen95401 Wasch- und Prozesswässer95401 Wasch- und Prozesswässer, gefährlich kontaminiert95403 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung95404 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften

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38 BRENNPUNKT ABFALLVERWERTUNG

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Veröffentlicht im August 2015 von Greenpeace in Zentral und Osteuropa 1100 Wien, Fernkorngasse 10 Österreich ZVR: 961128260

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