Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann? Rechtskonforme Erbringung behördlicher...

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Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann? Rechtskonforme Erbringung behördlicher Dienstleistungen und vergaberechtliche Besonderheiten Wiesbaden, 30. Oktober 2009 Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Barbara von der Recke Rechtsanwältin

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Brennpunkttag Schweinegrippe

Was muss, was kann? Rechtskonforme Erbringung behördlicher Dienstleistungen und vergaberechtliche Besonderheiten

Wiesbaden, 30. Oktober 2009

Dr. Ute JasperRechtsanwältin

Barbara von der ReckeRechtsanwältin

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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht

AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts

Grundlagen desVergaberechts

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

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Hohe AnsteckungsgefahrHohe Ansteckungsgefahr

Vorsorgemaßnahmen erforderlich

Vorsorgemaßnahmen erforderlich

Handlungsfähigkeit der Behörde sicherstellen

Handlungsfähigkeit der Behörde sicherstellen

Ist hierbei das Vergaberecht zu berücksichtigen? Ist hierbei das Vergaberecht zu berücksichtigen?

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Vergaberecht - Was ist das? Vergaberecht - Was ist das?

durch die öffentliche Hand durch die öffentliche Hand

Beschaffung von Leistungen und Gütern Beschaffung von Leistungen und Gütern

in wettbewerblichen Verfahren in wettbewerblichen Verfahren

Sinn und Zweck: ökonomische Verwendung von Steuergeldern diskriminierungsfreier Wettbewerb

Sinn und Zweck: ökonomische Verwendung von Steuergeldern diskriminierungsfreier Wettbewerb

Ursprung: Haushaltsrecht von Bund / Ländern / Gemeinden Europarecht: Gemeinsamer Markt

Ursprung: Haushaltsrecht von Bund / Ländern / Gemeinden Europarecht: Gemeinsamer Markt

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Vergabepflichtige Aufträge der Behörden Vergabepflichtige Aufträge der Behörden

Entgeltliche Verträge mit Unternehmen überEntgeltliche Verträge mit Unternehmen über

Dienst-leistungenDienst-

leistungenLiefer-

leistungenLiefer-

leistungenBau-

leistungenBau-

leistungenfreiberuflicheLeistungen

freiberuflicheLeistungen

relevant für behördliche Maßnahmen bei der Schweinegrippe relevant für behördliche Maßnahmen bei der Schweinegrippe

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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VorsorgemaßnahmenVorsorgemaßnahmen

• Hygienemaßnahmen• Desinfektionsmaßnahmen• Schutzmasken• Schutzausrüstung• Arzneimittel• Impfstoffe

• Hygienemaßnahmen• Desinfektionsmaßnahmen• Schutzmasken• Schutzausrüstung• Arzneimittel• Impfstoffe

Beschaffung von Produkten:Beschaffung von Produkten:Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

• Verstärkung von Personal• Externe Dienstleister zur

Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Hausmeister, IT, etc.)

• Schulung von Schutzmaß-nahmen durch Pandemie-helfer

• Erstellen von Pandemie-plänen

• Rettungsdienstleistungen

• Verstärkung von Personal• Externe Dienstleister zur

Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Hausmeister, IT, etc.)

• Schulung von Schutzmaß-nahmen durch Pandemie-helfer

• Erstellen von Pandemie-plänen

• Rettungsdienstleistungen

Beschaffung von Leistungen:Beschaffung von Leistungen:

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Vorsorgliche MarkterkundungVorsorgliche Markterkundung

wenn:

• Beschaffungsbedarf aufgezeigt wird

• Bedarfsprognosen aufgestelltwerden

• Unternehmenskontakte hergestellt werden

wenn:

• Beschaffungsbedarf aufgezeigt wird

• Bedarfsprognosen aufgestelltwerden

• Unternehmenskontakte hergestellt werden

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

wenn:

• Bereich der Markterkundungverlassen wird, durch

Forderung verbindlicherPreisangaben

Verbindliche Ernennungvon Lieferanten / Dienst-leistern

wenn:

• Bereich der Markterkundungverlassen wird, durch

Forderung verbindlicherPreisangaben

Verbindliche Ernennungvon Lieferanten / Dienst-leistern

Kein VergaberechtKein Vergaberecht VergaberechtVergaberecht

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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht

AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts

Grundlagen desVergaberechts

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

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Grundlagen des VergaberechtsGrundlagen des Vergaberechts

EbeneEbene

EG-EbeneEG-Ebene

nationale Gesetzesebenenationale Gesetzesebene

nationale Verordnungsebenenationale Verordnungsebene

VerdingungsordnungenVerdingungsordnungen

RegelungsmaterienRegelungsmaterien

EG-RichtlinienEG-Richtlinien

4. Teil des GWB (§§ 97 ff.)4. Teil des GWB (§§ 97 ff.)

Vergabeverordnung (VgV)Vergabeverordnung (VgV)

VOL/AVOL/A VOB/AVOB/A VOFVOF SektVoSektVo

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Dienst- und LieferleistungenDienst- und Lieferleistungen

Schwellenwert für EU-Vergaben: € 206.000,00Schwellenwert für EU-Vergaben: € 206.000,00

oberhalb der Schwellenwerteoberhalb der Schwellenwerte unterhalb der Schwellenwerteunterhalb der Schwellenwerte

§ 97 ff. GWB

VgV

VOL/A (1. + 2. Abschnitt)

§ 97 ff. GWB

VgV

VOL/A (1. + 2. Abschnitt)

VOL/A (1. Abschnitt)VOL/A (1. Abschnitt)

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Verfahrensarten für die VergabeVerfahrensarten für die Vergabe

Verfahrensarten oberhalb der Schwellenwerte

Verfahrensarten oberhalb der Schwellenwerte

Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte

Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Offenes Verfahren

Nichtoffenes Verfahren

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Wege in das Nichtoffene und/oder Verhandlungsverfahren Wege in das Nichtoffene und/oder Verhandlungsverfahren

Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren Nichtoffenes VerfahrenNichtoffenes Verfahren

Offenes Verfahren verursacht hohen Aufwand, der zum Vorteil im Missverhältnis stehen würde

Zwecke der Forschung und Entwicklung

Offenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis gehabt

Offenes Verfahren ist aus anderen Gründen unzweckmäßig (Dringlichkeit, Geheimhaltung)

Leistung ist nur von einem beschränkten Kreis erbringbar

Offenes/Nichtoffenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis

Zwecke der Forschung und Entwicklung

Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar

Technische/künstlerische Gründe, Ausschließlichkeitsrechte

Dringlichkeit (sehr enge Voraussetzungen)

Zusätzlichen Leistungen (+ weitere Voraussetzungen)

§§ 3, 3a VOL/A, Beispiele: §§ 3, 3a VOL/A, Beispiele: Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Fristen für das offene / nichtoffene VerfahrenFristen für das offene / nichtoffene Verfahren

+

-

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

NichtoffenesVerfahren

NichtoffenesVerfahren

OffenesVerfahrenOffenes

Verfahren

Angebotsfrist:mind. 52 Tage abVersand der Bekanntmachung

Verkürzung der Angebotsfrist auf36 (22) Tage möglich bei Vor-information

Angebotsfrist:mind. 52 Tage abVersand der Bekanntmachung

Verkürzung der Angebotsfrist auf36 (22) Tage möglich bei Vor-information

Teilnahmeantrag37 Tage ab Versand der Bekanntmachung

Angebotsfrist mind.40 Tage ab Auf-forderung zurAngebotsabgabe

Verkürzung derAngebotsfrist auf26 (22) Tagemöglich bei Vor-information

Teilnahmeantrag37 Tage ab Versand der Bekanntmachung

Angebotsfrist mind.40 Tage ab Auf-forderung zurAngebotsabgabe

Verkürzung derAngebotsfrist auf26 (22) Tagemöglich bei Vor-information

Bei Dringlichkeit:mind. 15 Tage ab Versandder Bekanntmachung; (10 Tage bei elektro-nischer Übermittlung)

Bei Dringlichkeit:mind. 10 Tage ab Auf-forderung zu Angebots-abgabe

Bei Dringlichkeit:mind. 15 Tage ab Versandder Bekanntmachung; (10 Tage bei elektro-nischer Übermittlung)

Bei Dringlichkeit:mind. 10 Tage ab Auf-forderung zu Angebots-abgabe

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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht

AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts

Grundlagen desVergaberechts

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

Ausnahmen vomVergaberecht

bei der Schweinegrippe

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Ausnahmen für DirektvergabenAusnahmen für Direktvergaben

enger AnwendungsbereichUnmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter

Katastrophenfälle

Seuchen

enger AnwendungsbereichUnmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter

Katastrophenfälle

Seuchen

DringlichkeitDringlichkeit

Abwendung akuter Gefahr und Gefährdung der Versorgungssicherheit erforderlich

Monopolstellung eines Unternehmers

z.B.

• Patentrecht• Urheberrecht• Eigentum

Monopolstellung eines Unternehmers

z.B.

• Patentrecht• Urheberrecht• Eigentum

AusschließlichkeitsrechteAusschließlichkeitsrechteAusgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich

Verhandlungsverfahren / freihändige Vergabe ohne Bekanntmachung und ohne TeilnahmewettbewerbVerhandlungsverfahren / freihändige Vergabe ohne Bekanntmachung und ohne Teilnahmewettbewerb

ABER: Dokumentation über Vorliegen der Dringlichkeit erforderlich ABER: Dokumentation über Vorliegen der Dringlichkeit erforderlich

Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (1)Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (1)

Vgl. BMVBW, Erlass

vom 20.08.2008 bzgl.

Hochwasserkatastrophe

an der Oder

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (2)Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (2)

bei absehbarem Bedarf für Beschaffung von Vorsorgemaßnahmen, z.B.

Pandemieplan durch DritteSchutzmasken, Arzneimittel, ImpfstoffeHygienemaßnahmen

bei absehbarem Bedarf für Beschaffung von Vorsorgemaßnahmen, z.B.

Pandemieplan durch DritteSchutzmasken, Arzneimittel, ImpfstoffeHygienemaßnahmen

bei unvorhergesehenem oder unvorhersehbarem Bedarf an

Zusätzlichen VorsorgeproduktenAkut notwendige Dienstleistungen, z.B.

• externe Dienstleister, zusätzliches Personal• Weiterführende Maßnahmen in der Behörde

bei unvorhergesehenem oder unvorhersehbarem Bedarf an

Zusätzlichen VorsorgeproduktenAkut notwendige Dienstleistungen, z.B.

• externe Dienstleister, zusätzliches Personal• Weiterführende Maßnahmen in der Behörde

Vergabe-verfahren erforderlich

Vergabe-verfahren erforderlich

Exklusiv-verhand-lungenzulässig

Exklusiv-verhand-lungenzulässig

+

-

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des VergaberechtsRechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Vergaberechts

Vergabepflicht unterhalb der Schwellenwerte

Vergabepflicht unterhalb der Schwellenwerte

Vergabepflicht oberhalb der Schwellenwerte

Vergabepflicht oberhalb der Schwellenwerte

rechtliche Angreifbarkeitrechtliche Angreifbarkeit

u.U. nichtige Verträgeu.U. nichtige Verträge

Primär- und Sekundärrechtsschutz

Primär- und Sekundärrechtsschutz

nur Sekundärrechtsschutznur Sekundärrechtsschutz

Ausgangslage

Grundlagen des Vergaberechts

Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe

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Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Annette TixTelefon + 49 (211) 60055-326Telefax + 49 (211) 60055-320E-Mail [email protected]

Georg-Glock-Str. 4D-40474 Düsseldorfwww.heuking.de

Vielen Dank für Ihr Interesse!Vielen Dank für Ihr Interesse!

Rechtsanwältin Barbara von der Recke Sekretariat Sonja WallschlägerTelefon + 49 (211) 60055-327Telefax + 49 (211) 60055-340E-Mail [email protected]