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Bürgerwindpark Ellhöft-Westre Kreis Nordfriesland Fachbeitrag zum Artenschutz (BNatSchG) Freie Biologen Auftraggeber: Bürgerwindpark Ellhöft-Westre Reinhard Christiansen Dorfstraße 11 25923 Ellhöft Bearbeiter: Biologenbüro GGV Stralsunder Weg 16 24161 Altenholz-Stift Dipl. Biol. O. Grell 18. November 2015

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Bürgerwindpark Ellhöft-Westre Kreis Nordfriesland

Fachbeitrag zum Artenschutz (BNatSchG)

Freie Biologen

Auftraggeber: Bürgerwindpark Ellhöft-Westre Reinhard Christiansen Dorfstraße 11 25923 Ellhöft

Bearbeiter: Biologenbüro GGV

Stralsunder Weg 16 24161 Altenholz-Stift Dipl. Biol. O. Grell

18. November 2015

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Inhalt

Zusammenfassung ................................................................................................... 5

1. Aufgabenstellung .................................................................................................. 6

2. Methode ................................................................................................................ 8

3. Bestand und vorhabenbedingte Wirkungen ........................................................ 10

4. Bestand und Relevanz Fledermäuse .................................................................. 12

4.1 Bestand ......................................................................................................... 12

4.2 Vorkommen im Plangebiet ............................................................................ 19

4.3 Konfliktpotenzial Fledermäuse ...................................................................... 25

4.4 Gebiete mit Gefährdungspotenzial ................................................................ 25

4.4.1 Natura 2000-Gebiete .............................................................................. 25

4.4.2 Wälder .................................................................................................... 26

4.4.3 Gewässer ................................................................................................ 27

4.4.4 Siedlungen .............................................................................................. 27

4.4.5 Winterquartiere ....................................................................................... 27

4.4.6 Migrationsräume ..................................................................................... 28

4.4.7 Jagdräume .............................................................................................. 28

4.4.8 Tradierte Flugwege ................................................................................. 29

4.5 Fazit Fledermäuse ......................................................................................... 30

5. Bestand und Relevanz Vögel .............................................................................. 31

5.1 Bestand Vögel ............................................................................................... 31

5.2 Großvogelarten mit Brutvorkommen im Prüfbereich...................................... 33

5.3 Großvogelarten mit Brutvorkommen im potenziellen Beeinträchtigungsbereich

............................................................................................................................ 33

5.4 Weitere wertgebende Vorkommen im Plangebiet ......................................... 34

6. Wertgebende Vorkommen im Plangebiet............................................................ 35

6.1 Wespenbussard............................................................................................. 35

6.1.1 Steckbrief ................................................................................................ 35

6.1.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 35

6.1.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 35

6.2 Rotmilan ........................................................................................................ 35

6.2.1 Steckbrief ................................................................................................ 35

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6.2.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 36

6.2.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 36

6.3 Rohrweihe ..................................................................................................... 36

6.3.1 Steckbrief ................................................................................................ 36

6.3.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 37

6.3.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 37

6.4 Wiesenweihe ................................................................................................. 37

6.4.1 Steckbrief ................................................................................................ 37

6.4.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 38

6.4.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 39

6.5 Kranich .......................................................................................................... 39

6.5.1 Steckbrief ................................................................................................ 39

6.5.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 40

6.5.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 40

6.6 Neuntöter ....................................................................................................... 41

6.6.1 Steckbrief ................................................................................................ 41

6.6.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 41

6.6.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 41

6.7 Grauammer ................................................................................................... 42

6.7.1 Steckbrief ................................................................................................ 42

6.7.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 42

6.7.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 43

6.8 Kiebitz ............................................................................................................ 44

6.8.1 Steckbrief ................................................................................................ 44

6.8.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 44

6.8.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 45

6.9 Rastvögel ...................................................................................................... 46

6.9.1 Steckbrief ................................................................................................ 46

6.9.2 Vorkommen im Plangebiet ...................................................................... 46

6.9.3 Artenschutzrechtliche Relevanz .............................................................. 47

6.10 Gilde Wiesenvögel ....................................................................................... 48

6.10.1 Steckbrief .............................................................................................. 48

6.10.2 Vorkommen im Plangebiet .................................................................... 51

6.10.3 Artenschutzrechtliche Relevanz ............................................................ 52

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7. Fristen und Maßnahmen ..................................................................................... 54

7.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................. 54

7.1.1 Eingriffsfrist Gehölze ............................................................................... 54

7.1.2 Eingriffsfrist Bodenbrüter ........................................................................ 54

7.2 Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen....................................... 55

7.2.1 CEF- Maßnahmen .................................................................................. 55

7.2.2 Allgemeine artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen .............. 55

8. Umsetzungsempfehlung ..................................................................................... 56

8.1 Anlage von Saumstreifen .............................................................................. 56

8.2 Aufwertung von Grünland .............................................................................. 56

9. Ausblick ............................................................................................................... 56

10. Literatur ............................................................................................................. 57

Anhang.................................................................................................................... 65

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Zusammenfassung

In vorliegendem Fachbeitrag werden vom Biologenbüro GGV auf der Basis von

Geländeuntersuchungen und Recherchen die artenschutzrechtlichen Belange des

geplanten Bürgerwindparks Ellhöft-Westre in Nordfriesland dargestellt. Es erfolgte

eine Erfassung der Avifauna und der Fledermäuse.

Das Plangebiet ist artenreich besiedelt. Wertgebende Vogelarten sind

Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweihe, Wiesenweihe, Kranich, Neuntöter,

Grauammer, Kiebitz, Großer Brachvogel, sowie die Gilde der Wiesenvögel:

Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Wiesenpieper, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen.

Es wird jeweils zwischen Brutvögeln und Nahrungsgästen unterschieden, bei einigen

Arten liegt beides vor. Es wurden für die im Plangebiet vorkommenden Arten keine

Verbotstatbestände festgestellt, die von der Errichtung der WEA ausgelöst werden,

doch werden in einigen Fällen Kollisionsrisiken und Verdrängungen aus dem

Nahbereich der geplanten WEA dargestellt, die den lokalen Erhaltungszustand der

genannten Arten verschlechtern könnten. Zur Kompensation werden Maßnahmen

empfohlen, die aus den faunistischen Vorkommen abgeleitet werden und gezielt die

im Plangebiet vorkommenden Arten unterstützen.

In Bezug auf Fledermäuse wurden von Ende Juni bis Anfang Oktober zwei Langzeit-

Ultraschallmessungen durchgeführt. Ein Messgerät wurde auf einer Gondel, das

andere in Bodennähe installiert. Es wurden sieben Fledermausarten nachgewiesen.

Am Boden wurden sehr zahlreiche Fledermausaktivitäten gemessen, in der Höhe

war die Präsenz extrem gering. Ein erhöhtes Fledermaus-Kollisionsrisiko ist nach der

vorliegenden Untersuchung im Plangebiet nicht zu erwarten. Vorgeschrieben ist

i.d.R. ein zweijähriges Höhenmonitoring. Da bisher nur ein Untersuchungsjahr

vorliegt, steht noch aus, das weitere Vorgehen in Bezug auf die

Fledermauserfassung mit der UNB bzw. dem LLUR abzustimmen.

Für die Bauphase ist eine Bauzeitenregelung notwendig, um Verbotstatbestände

gemäß § 44 BNatSchG in Bezug auf Brutvorkommen von Bodenbrütern in

Aufstellungsflächen und Zuwegungen der WEA auszuschließen.

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1. Aufgabenstellung

Das Büro „Freie Biologen GGV“ aus Stift-Altenholz wurde mit der Erstellung eines

artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zur geplanten Erweiterung der Nutzung der

Windenergie in den Gemeinden Ellhöft und Westre beauftragt. Ziel ist die Schaffung

der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung des Bürgerwindparks Ellhöft-

Westre. Die Festlegung des Untersuchungsumfangs erfolgte in Abstimmung mit der

Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland (Frau Schmidt).

Am 01.03.2010 trat das bisherige Bundesnaturschutzgesetz außer Kraft und wurde

durch das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der

Landschaftspflege“ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, Bundesgesetzblatt Jahrgang

2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2009, ersetzt.

Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,

sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,

Überwinterungs-, und Wanderzeiten erheblich zu stören. Eine

erhebliche Störung liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der

Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der

besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder

ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre

Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Angefügt ist Absatz (5)

Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für

Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften

des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und

Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang

IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43 EWG aufgeführte Tierarten,

europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer

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Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt

ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im

Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild

lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht

vor, soweit die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte

wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie

92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.

Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei

Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein

Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.

Es wird auf der Basis von Recherchen und einer faunistischen Untersuchung geprüft,

ob die Errichtung des Windparks Ellhöft-Westre Konflikte mit dem Artenschutzrecht

(§ 44 BNatSchG) in Bezug auf die Avifauna und Fledermausfauna aufweist, oder ob

solche zu erwarten sind. Das Ergebnis liegt hiermit vor.

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2. Methode

Der Umfang der notwendigen Untersuchungen wurde mit der Unteren

Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Nordfriesland (Frau Schmidt) abgestimmt.

Es wurden zur Datenlage von Tierartenvorkommen im Plangebiet allgemeine

Veröffentlichungen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung einzelner Arten

berücksichtigt (z.B. MLUR 2003-2014, Romahn et al. 2008, Berndt & Koop 2014). Es

erfolgte eine Abfrage nach bekannten Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter

Arten beim Artenkataster des LLUR. Es erfolgten avifaunistische Untersuchungen mit

> 4 Stunden Beobachtungen im Gelände, am 19.06. (abends) 3 Stunden, am 20.06

acht Stunden. Die Termine waren: 22.05.15 / 04.06.15 / 15.06.15 / 19.06.15 /

20.06.15 / 20.07.15 / 21.07.15 / 31.07.15 / 11.08.15 / 14.08.15 / 01.09.15 / 23.09.15 /

06.10.15. Die Erfassung der Vögel erfolgte durch Sichtbeobachtung (Fernglas und

Spektiv) und akustische Erfassung in Anlehnung an Gnielka (1990) und Südbeck et

al. (2005). Am 19.06. und 21.07 erfolgte der Einsatz von Klangattrappen

(Wachtelkönig). Es erfolgte eine Suche nach Spuren, Rupfungen, Gewöllen, Kot,

Mauserfedern. Nach Großvögeln (vgl. MELUR 2013) wurde bis zu 6 Kilometer

Entfernung recherchiert. Nach dem Weißstorch wurde auch in Dänemark

recherchiert.

Der zweite Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung lag auf der Erfassung der

Fledermäuse. Sie wurden vom 19. Juni bis zum 6. Oktober durchgehend an einer

bestehenden WEA durch eine Horchbox erfasst. Der Beobachtungszeitraum

erstreckte sich über die Zeit der Reproduktion und Migration. Vom 20. Juli bis

6. Oktober wurde durchgängig eine stationäre Messung der Ultraschallaute an einem

Gewässer (20.-30.Juli) und am Sockel einer WEA (31. Juli bis 6. Oktober) in etwa

zwei Meter Höhe durchgeführt (s. u. Abb. und Fotos). Ergänzend wurden Sicht-

beobachtungen von Fledermäusen an zwei Abenden in Kombination mit der

Erfassung von Nachtvögeln gemacht. Die manuelle Bearbeitung wurde mit einem

Ultraschalldetektor Modell Pettersson D 240x durchgeführt. Die stationäre

Aufzeichnung von Ultraschalllauten erfolgte mit einem „Batcorder“ der modernsten

Generation der Firma EcoObs mit Echtzeitaufzeichnung. Die mit einer Zeituhr

gesteuerte Horchbox zeichnet jeweils die ganze Nacht Ultraschalllaute auf, die am

Computer visualisiert und analysiert werden können. Die Artbestimmung erfolgte

nach Ahlen (1981), Weid (1988) und Skiba (2009). Einzelheiten zur Vorgehensweise

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entsprechen MELUR (2013) und sind ebenso orientiert an LLUR (2008, 2013, 2014)

und LBV (2013).

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3. Bestand und vorhabenbedingte Wirkungen

Geplant ist die Errichtung von bis zu zwölf WEA entlang der deutsch-dänischen

Grenze in den Gemeinden Ellhöft und Westre. Der Windpark liegt in weiträumiger

und offener Feldmark in landwirtschaftlicher Nutzung, überwiegend Grünland, sowohl

Mahd als auch Beweidung mit Schafen und Rindern. Auf einem kleineren Teil der

Fläche wird Ackerbau betrieben. Hauptfeldfrüchte sind Mais, sowie stellenweise

Gerste, Hafer und Weizen. Das Gebiet grenzt im Norden an der deutsch-dänischen

Grenze an einen Fluss. Verstreut gibt es kleinere Feldgehölze mit überwiegend

Nadelwald sowie einige kleine Teiche. Die Fläche wird von Entwässerungsgräben

durchzogen. Von West nach Ost verläuft südlich der geplanten WEA ein Feldweg.

Abb. 1: Plangebiet und vorgesehene Standorte der WEA des Windparks Ellhöft-

Westre. Gelb,Blau,Grün = geplante WEA, Rot,Schwarz = Bestand WEA

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Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Wirkfaktoren, die zu einer Erfüllung eines

Verbotstatbestandes gemäß § 44 BNatSchG führen könnten, werden in folgender

Übersicht tabellarisch zusammengestellt.

Bauphase Anlage Betrieb

Es könnten Tiere getötet

werden, die sich in den

Baufeldern aufhalten. Die

Baufelder beinhalten die

Aufstellungsflächen der

WEA und die

Zuwegungen.

Es könnten

Habitatstrukturen zerstört

werden, die eine

ökologische Funktion für

diese Tierarten besitzen.

Es könnte zu Kollisionen

an den Rotorblättern mit

Vögeln und Fledermäusen

kommen (Bergen et al.

2002, Hötker et al. 2004,

Freude 2004, Brinkmann

2006, LANU 2008, Dürr

2015).

Foto O.Grell, 04.06.15. Plangebiet Ellhöft-Westre

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4. Bestand und Relevanz Fledermäuse

4.1 Bestand

Es wurden im Plangebiet Ellhöft-Westre in vorliegender Untersuchung aktuell durch

Sichtbeobachtung und Aufzeichnung von Ultraschallrufen sieben Arten Fledermäuse

nachgewiesen.

Art RL SH D FFH §§ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V IV s

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G IV s

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - IV s

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - IV s

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus V D IV s

Braunes Langohr Plecotus auritus V V IV s

Wasserfledermaus Myotis daubentoni - - IV s

Rote Liste SH: Borkenhagen (2014), Rote Liste D: Meinig et al. 2008 (in BfN 2009)

- = ungefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten unzureichend,

V = Vorwarnliste, 3 = Gefährdet

FFH = Aufgeführt in Anhang IV der FFH-Richtlinie, nach Petersen et al. (2004).

§§ s = Streng geschützte Arten nach §10(2)11 Bundesnaturschutzgesetz (29. Juli 2009).

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Überblick über die Fledermausarten im Plangebiet, Gefährdungsstatus in Schleswig-

Holstein und Kurzcharakteristik

Tierart RLSH Kurzdarstellung der Lebensraumansprüche

Abendsegler 3 Ursprünglich eine Waldfledermaus, aber auch in Parks im Siedlungsbereich anzutreffen (Borkenhagen 2011). Sommerquartiere und Wochenstuben überwiegend in Baumhöhlen, Winterquartiere oberirdisch in Bäumen und Gebäuden (NABU 2002). Große Homerange, migrationfähig (FÖAG 2007-2011, Hutterer 2005).

Breitflügelfledermaus

3 Lebensraum in lichten Wäldern, auch in Siedlungen und Städten. Sommerquartiere in Bäumen und Gebäuden. Typisch sind Schuppen und Gebäude am Ortsrand bei ländlicher Bebauung (Robinson & Strebbings 1997, Kurze 1991). Winterquartiere in Spaltenquartieren an und in Gebäuden, selten in unterirdischen Hohlräumen (Höhlen, Stollen, Keller usw.), auch in Holzstapeln (NABU 2002).

Zwergfledermaus - In Schleswig-Holstein häufig (Borkenhagen 2011). Bevorzugt Ortrandlagen (FÖAG 2007-2011). Sommerquartiere / Wochenstuben in geeigneten Hohlräumen an Bauwerken/Gebäuden, in Baumhöhlen, Nistkästen (Boye et al. 1998), Winterquartiere v. a. in Kellern, Bunkern, Stollen sowie Spalten an Gebäuden (NABU 2002).

Rauhhautfledermaus 3 Waldfledermaus (Meschede & Heller 2000); Sommerquartiere / Wochenstuben v.a. Baumhöhlen in Laub- und Nadelholz, oft in Wassernähe (Dietz et al. 2007, FÖAG 2007-2011). Wanderfledermaus mit östlicher Verbreitung. In Schleswig-Holstein Brutpopulation und Durchzieher (Borkenhagen 2011, FÖAG 2007-2011).

Mückenfledermaus D Stärker an Gewässer gebunden als Zwergfledermaus (Dietz et al. 2007). Bisher kaum Funde von Winterquartieren bekannt. Wanderverhalten der Tiere über große Entfernung scheint sehr wahrscheinlich (FÖAG 2007-2011). Hauptsächlich sind bisher oberirdische Überwinterungsstandorte in Gebäuden bekannt geworden (NABU 2002).

Braunes Langohr 2 Gehölzgebunden mit relativ kleinem Aktionsradius (Meschede & Heller 2000). Laub- u. Mischwälder, Parkanlagen (FÖAG 2007). Sommerquartiere/Wochenstuben v. a. in Dachstühlen, Baumhöhlen und Kästen, Winterquartiere v. a. in Kellern, Bunkern, Stollen (NABU 2002).

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Wasserfledermaus -

Jagdhabitat Gewässer, auch (sehr) kleine Teiche, (sehr) schmale Bäche. Jagdterritorien in der Regel in Waldnähe. Wochenstuben vorwiegend in Baumhöhlen, in der Regel unweit von Gewässern, seltener in Gebäuden (NABU 2002, Borkenhagen 2011). Winterquartiere in unterirdischen Hohlräumen (Naturhöhlen, Stollen, Schächten, Kellern usw.) (NABU 2002).

Der Abendsegler (Nyctalus noctula)

Der Abendsegler war ursprünglich eine Waldfledermaus, er ist aber auch in Parks

und im Siedlungsbereich anzutreffen. Weit entfernte Nahrungshabitate werden auf

schnellen, geradlinigen Flügen aufgesucht. Jagdgebiete sind u.a. Gewässer und

Waldränder (Meschede & Heller 2000, Dietz et al. 2007, Krapp et al. 2011). Seine

Winterquartiere bestehen in Bäumen und an Gebäuden (NABU 2002, FÖAG 2007-

2011). Der Abendsegler kommt in Schleswig-Holstein verbreitet vor (Borkenhagen

2011, FÖAG 2007-2011). Der Abendsegler ist eine umherstreifende, migrierende

Fledermausart (Hutterer et al. 2005).

Abb. 2: Ruf des Abendseglers, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

Die Breitflügelfledermaus ist in Schleswig-Holstein verbreitet (Borkenhagen 2011,

NABU 2002). Die Breitflügelfledermaus gilt als synanthrope Art, also als Besiedler

menschlicher Siedlungen und bevorzugt Ortsränder (Meschede & Heller 2000, Kurze

1991). Sie jagt u.a. an Waldrändern und im Grünland (Hübner 1991, Robinson &

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Strebbings 1997). Von der Art sind fast ausschließlich Gebäudequartiere bekannt

(NABU 2002, FÖAG 2007-2011). Die Breitflügelfledermaus gilt als migrationsfähige

Art (Hutterer et al. 2005, LANU 2008).

Abb. 3: Ruf der Breitflügelfledermaus, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Europas und in Schleswig-Holstein häufig

und verbreitet (Mitchell-Jones 1999, NABU 2002, Borkenhagen 2011). Sie bevorzugt

Ortsrandlagen (FÖAG 2007-2011). Ihre Wochenstuben liegen häufig an Gebäuden,

aber auch in Baumhöhlen (Boye et al. 1998, Meschede & Heller 2000).

Winterquartiere sind Keller, Bunker, Stollen sowie Spalten an Gebäuden (NABU

2002).

Abb. 4: Ruf der Zwergfledermaus, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

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Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

Die Rauhhautfledermaus besitzt ihren Verbreitungsschwerpunkt in Osteuropa (Boye

et al. 1998) und gehört in Mitteleuropa zu den weit wandernden Fledermausarten.

Zwischen Sommer- und Winterquartieren werden zwei Mal jährlich Hunderte von

Kilometern überbrückt. Durch Schleswig-Holstein ziehen skandinavische, polnische,

ostdeutsche und baltische Tiere (Limpens & Schulte 2000, Barre & Bach 2004,

Schmidt 2004, Markovets et al. 2004). Der Durchzug vollzieht sich außerhalb der

Brutsaison etwa ab August. Dann können sich Rauhhautfledermäuse vorübergehend

in verschiedenen Biotopen aufhalten (Hutterer 2005). Die Rauhhautfledermaus

besiedelt bevorzugt wasserreiche Wälder (Meschede & Heller 2000). Wenige

Wochenstubennachweise liegen für Schleswig-Holstein vor (Borkenhagen 2011,

FÖAG 2007-2011).

Abb. 5: Ruf der Rauhhautfledermaus, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)

Die Mückenfledermaus wurde erst vor relativ kurzer Zeit anhand ihrer Ortungslaute

„entdeckt“, d.h. von der Zwergfledermaus differenziert. Eine Beschreibung der

morphologischen und akustischen Merkmale sowie der Habitatpräferenzen und des

Vorkommens geben Helversen & Holderied (2003). Hauptsächlich sind bisher

Quartiere in Gebäuden und oberirdische Überwinterungsstandorte in Gebäuden

bekannt geworden (FÖAG 2007-2011).

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Abb. 6: Ruf der Mückenfledermaus, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

Braunes Langohr (Plecotus auritus)

Das Braune Langohr ist eine typische Waldart mit relativ kleinem Aktionsradius

(Braun & Dieterlen 2003, Meschede et al. 2000). Vorkommen befinden sich in v.a. in

Laub- u. Mischwäldern und Parkanlagen (FÖAG 2007-2011). Sommerquartiere und

Wochenstuben sind aus Dachstühlen, Baumhöhlen und Kästen, Winterquartiere v. a.

aus Kellern, Bunkern, Stollen bekannt (NABU 2002). Die Art kommt in Schleswig-

Holstein in allen Landesteilen mit Schwerpunkt im Osten vor (FÖAG 2007-2011). Da

die Art sehr leise ruft, könnte ihr tatsächlicher Bestand höher sein, da sie leicht

übersehen werden kann.

Abb. 7: Ruf des Braunen Langohrs, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

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Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)

Die Wasserfledermaus ist in Schleswig-Holstein verbreitet und häufig (NABU 2002,

FÖAG 2007-2011, Borkenhagen 2011). Vowinkel (1991) erklärt die Ausbreitung der

Wasserfledermaus mit der Zunahme von Fischteichen. Die Wasserfledermaus jagt

vorzugsweise über Wasserflächen. Sie profitiert von eutrophen Gewässern mit hoher

Produktion an Insekten. Die Wochenstuben werden meist in alten Bäumen angelegt.

Die Rotbuche ab 100 Jahre wird dabei deutlich bevorzugt (Kretschmer 2001). Es

wurden Strecken bis zu sieben Kilometer zwischen Quartier und Jagdgebiet

gemessen (Ebenau 1995). Klenk et al. (1996) ermittelten durch Telemetrie

Entfernungen von 1250 und 2100 m zu Tagesquartieren. Rieger (1997) fand

Flugstraßen zwischen einigen hundert Metern bis etwa 2 km Länge.

Abb. 8: Ruf der Wasserfledermaus, aufgenommen im Windpark Ellhöft-Westre

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4.2 Vorkommen im Plangebiet

Es wurde im Windpark Ellhöft-Westre oben an einer Gondel zwischen 19. Juni und 6.

Oktober 2015 nur ein einziges Mal eine Fledermaus nachgewiesen. In Bodennähe

wurden 11.459 Fledermausaktivitäten gemessen.

Datum Position Horchbox

Anzahl Fledermaus-

Kontakte

A B Z M R L W

Lokalpopulation

16.07.15 Gondel 1 1

Migration

Gondel 0

Summe Gondel 1

Datum Position Horchbox

Anzahl Fledermaus-

kontakte

A B Z M R L W

Lokalpopulation

20.07.15 Bei WEA 2 5 1 3 1

21.07.15 Gewässer 237 1 30 205 1

22.07.15 Gewässer 51 1 5 45

23.07.15 Gewässer 670 7 5 36 622

24.07.15 Gewässer 68 2 1 12 53

25.07.15 Gewässer 16 16

26.07.15 Gewässer 9 9

27.07.15 Gewässer 5 5

28.07.15 Gewässer 12 1 8 3

29.07.15 Gewässer 64 13 51

30.07.15 Gewässer 3 1 2

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Datum Position Horchbox

Anzahl Fledermaus-

kontakte

A B Z M R L W

31.07.15 WEA 5 3 3

Migration

01.08.15 WEA 5 1 1

02.08.15 WEA 5 13 1 10 1 1

03.08.15 WEA 5 4 3 1

04.08.15 WEA 5 8 2 5 1

05.08.15 WEA 5 1 1

06.08.15 WEA 5 9 3 2 4

07.08.15 WEA 5 10 7 3

08.08.15 WEA 5 17 1 1 15

09.08.15 WEA 5 2 1 1

10.08.15 WEA 5 2 2

11.08.15 WEA 5 35 1 33 1

12.08.15 WEA 5 23 5 12 1 2 2 1

13.08.15 WEA 5 3 1 2

14.08.15 WEA 5 15 5 9 1

15.08.15 WEA 5 29 15 13 1

16.08.15 WEA 5 23 14 6 3

17.08.15 WEA 5 20 2 10 7 1

18.08.15 WEA 5 28 2 8 12 6

19.08.15 WEA 5 53 2 46 5

20.08.15 WEA 5 79 11 3 61 4

21.08.15 WEA 5 21 1 14 3 3

22.08.15 WEA 5 17 2 12 2 1

23.08.15 WEA 5 2 3 1

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Datum Position Horchbox

Anzahl Fledermaus-

kontakte

A B Z M R L W

24.08.15 WEA 5 17 12 1 4

25.08.15 WEA 5 18 4 7 7

26.08.15 WEA 5 3 1 2

27.08.15 WEA 5 2 1 1

28.08.15 WEA 5 8 1 5 1 1

29.08.15 WEA 5 198 3 186 9

30.08.15 WEA 5 702 2 1 651 48

31.08.15 WEA 5 77 10 1 65 1

01.09.15 WEA 5 133 11 5 55 62

02.09.15 WEA 5 0

03.09.15 WEA 5 4 2 2

04.09.15 WEA 5 0

05.09.15 WEA 5 0

06.09.15 WEA 5 2 1 1

07.09.15 WEA 5 5 5

08.09.15 WEA 5 71 6 1 4

09.09.15 WEA 5 50 1 3 45 1

10.09.15 WEA 5 8 1 1 4 2

11.09.15 WEA 5 81 80 1

12.09.15 WEA 5 2 2

13.09.15 WEA 5 129 127 2

14.09.15 WEA 5 13 11 2

15.09.15 WEA 5 0

16.09.15 WEA 5 0

17.09.15 WEA 5 5 2 3

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Datum Position Horchbox

Anzahl Fledermaus-

kontakte

A B Z M R L W

18.09.15 WEA 5 4 3 1

19.09.15 WEA 5 18 18

20.09.15 WEA 5 0

21.09.15 WEA 5 0

22.09.15 WEA 5 53 2 51

23.09.15 WEA 5 1 1

24.09.15 WEA 5 0

25.09.15 WEA 5 3 2 1

26.09.15 WEA 5 0

27.09.15 WEA 5 2 1 1

28.09.15 WEA 5 11 2 9

29.09.15 WEA 5 146 1 138 7

30.09.15 WEA 5 18 18

01.10.15 WEA 5 5 3 2

02.10.15 WEA 5 1 1

03.10.15 WEA 5 48 47 1

04.10.15 WEA 5 3 3

05.10.15 WEA 5 4 1 2 1

Summe Boden 11.459

A = Abendsegler, B = Breitflügelfledermaus, Z = Zwergfledermaus, M = Mückenfledermaus, R =

Rauhhautfledermaus, L = Braunes Langohr, W = Wasserfledermaus

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Abb. 9: An der Gondel von WEA 4 gemessene Fledermaus-Aktivität in Ellhöft

Abb. 10: Standorte der Messgeräte auf der Gondel von WEA 4 (rot) und am Sockel

der WEA 5 (grün) im WP Ellhöft (s. u. Fotos).

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Stationäre Ultraschallmessung oben an der Gondel von WEA 4 im WP Ellhöft

Stationäre Ultraschallmessung am Sockel der WEA 5 im WP Ellhöft

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4.3 Konfliktpotenzial Fledermäuse

Eine Gefährdung besteht durch die Rotorblätter, die aufgrund ihrer hohen

Geschwindigkeit vom Ortungssystem der Fledermäuse offenbar nicht immer

ausreichend erfasst werden, so dass die Tiere nicht rechtzeitig ausweichen und

durch Kollisionen und Verwirbelungen sowie durch Druckeinwirkungen zu Schaden

kommen können. Im Gegensatz zur eher tief fliegenden Lokalpopulation können

Langstreckenflüge von umherstreifenden und migrierenden Fledermäusen im

Wirkbereich der Rotorblätter stattfinden (Behr & Helversen 2005, Brinkmann 2006,

LANU 2008). Albrecht & Grünfelder (2011) verweisen auf die nicht auszuschließende

Möglichkeit, dass Fledermäuse auch der Lokalpopulationen z.B. an windstillen

Nächten in die Höhe gelangen können und dort Schaden nehmen könnten.

4.4 Gebiete mit Gefährdungspotenzial

Um das Schlagrisiko zu minimieren werden Abstandsregelungen zu bedeutsamen

Wochenstuben, Zugrouten oder Nahrungshabitaten empfohlen. Dies trifft v.a. für

größere Waldgebiete, Gewässer oder andere besondere Nahrungshabitate und

Flugrouten zu. In Folgendem werden Strukturen und Gebiete mit besonderer

Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein, in denen Konflikte mit

der Windenergienutzung möglich sind in Bezug zum vorliegenden Plangebiet

überprüft. Die Abstandsempfehlungen der in diesem Kapitel abgebildeten Tabellen

entstammen den Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei

Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein (LANU 2008).

4.4.1 Natura 2000-Gebiete

Für Natura 2000-Gebiete mit dem Schutzziel Fledermäuse wird ein Abstand von

1.000 Meter empfohlen (LANU 2008).

Natura 2000-Gebiete mit dem Schutzziel

Fledermäuse

1.000 m

Das FFH-Gebiet DE 1119-303 „Süderlügumer Binnendünen“ liegt in etwa 1,1 Km

Entfernung südlich des Plangebietes. Die Entfernung entspricht der Empfehlung. Das

FFH-Gebiet weist zudem keine Erhaltungsziele zum Schutz von Fledermäusen auf

(Natura 2000-SH, internet). Es besteht kein Konflikt.

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4.4.2 Wälder

Da Wälder in der Regel von Fledermäusen besiedelt sind, wird je nach Größe und

Bedeutung der Wälder die Einhaltung eines Abstandes bei der Errichtung von WEA

empfohlen.

Wälder < 10 ha 200 m

Wälder > 10 ha In der Regel 500 m

Wälder > 10 ha wenn eine geringere

Bedeutung des Waldes für Fledermäuse

nachgewiesen wird

200 m

Abb. 11: Lage der Wälder und Feldgehölze (rot markiert) im Plangebiet Ellhöft-

Westre

Die drei nahe des Plangebiet vorkommenden Feldgehölze weisen eine Größe < 10

ha auf (1,4 ha / 1,7 ha) und liegen in einer Entfernung > 200 Meter zu den nächsten

WEA. Zudem handelt es sich um Feldgehölze mit überwiegend Nadelgehölzen mit

geringer Bedeutung für Fledermäuse. Ein Konflikt ist in Bezug auf die Feldgehölze

nicht erkennbar. Zum südlich des Plangebietes liegenden ausgedehnten Waldgebiet

werden von allen geplanten WEA deutlich > 500 Meter Abstand eingehalten, was

der Empfehlung des LANU (2008) entspricht.

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4.4.3 Gewässer

Da Gewässer in der Regel Nahrungshabitate für Fledermäuse darstellen, wird je

nach Größe und Bedeutung der Gewässer die Einhaltung eines Abstandes bei der

Errichtung von WEA empfohlen.

Stehende Gewässer > 1 ha 500 m

Fließgewässer 1. Ordnung 500 m

Im weiteren Umkreis um das Plangebiet (> 1 Km) bestehen keine Stillgewässer >

1 ha Größe. Es besteht kein Konflikt.

4.4.4 Siedlungen

Viele Fledermausarten haben ihre Quartiere überwiegend in Siedlungsbereichen,

obwohl die Arten teilweise ursprünglich Waldarten waren (Meschede & Heller 2000).

Es werden daher auch aus Gründen des Fledermausschutzes Abstände zu

Siedlungen sowie auch zu Gehöften mit Einzellage empfohlen, wenn dort

Wochenstuben bekannt sind.

Städte und ländliche Siedlungen ohne

Einzellagen

500 m

Einzellagen mit Wochenstube 500 m

Die nächst gelegenen ländlichen Siedlungen sind Einzelhöfe und Häuser an der

Grenzstraße mit > 600 Meter Entfernung zur nächsten WEA. Die Abstände

entsprechen den Empfehlungen (LANU 2008). Es besteht kein Konflikt.

4.4.5 Winterquartiere

Fledermäuse überwintern in Felshöhlen, Stollen, Bunkern, Kellern und anderen

Räumen, die Schutz vor Frost bieten. Gut geeignete Winterquartiere werden

alljährlich über lange Zeiträume genutzt. Im Umfeld von bedeutenden

Winterquartieren ist mit Fledermausaktivitäten zu rechnen, so dass Abstands-

empfehlungen zu Winterquartieren bestehen.

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Fledermauswinterquartiere mit

regelmäßig mehr als 100 überwinternden

Individuen und Massenwinterquartiere

mit mehr als 1.000 Individuen

1.000 m

Massenwinterquartiere Levensauer

Hochbrücke und Segeberger Kalkhöhle

3.000 m

Es sind keine Winterquartiere bekannt (LANU 2008, LLUR 2015). Es besteht kein

Konflikt.

4.4.6 Migrationsräume

Einige Fledermausarten führen ähnlich wie Zugvögel überregionale Flugbewegungen

zwischen Sommerlebensräumen und Winterquartieren aus (Hutterer et al. 2005,

Borkenhagen 2011, Krapp 2011). Nach der Reproduktionszeit ziehen einige Arten

weit umher. Die Migrationsräume zeichnen sich durch teilweise hohe Dichten an

Fledermäusen aus. Es werden Abstandsempfehlungen gegeben und es wird die

Prüfung von technischen Lösungen zur Konfliktminimierung empfohlen.

Sehr bedeutsame Migrationsräume mit

sehr hohen Fledermausdichten

1.000 m

Bedeutende Migrationsräume mit hohen

Fledermausdichten

Es sind technische Lösungen zu prüfen

um erhebliche Beeinträchtigungen zu

minimieren

Im Windpark Ellhöft-Westre wurde die migrierenden Arten Abendsegler und

Rauhhautfledermaus festgestellt. Die Häufigkeit der Flugbewegungen war bei den

Messungen am Boden bei diesen beiden Arten gering. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko

ist nicht zu erwarten.

4.4.7 Jagdräume

Alle einheimischen Fledermausarten ernähren sich von Insekten und anderen

Kerbtieren. Die meiste Flugaktivität einer Fledermaus wird daher in die

Nahrungssuche investiert. Habitate mit einer hohen „Produktion“ an Nahrungstieren

werden regelmäßig angeflogen. Strukturbedingt gute Nahrungshabitate können

daher eine hohe Fledermaus-Aktivitätsdichte aufweisen. Es werden vorsorglich

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Abstandsempfehlungen zu bedeutenden Jagdräumen gegeben und es wird die

Prüfung von technischen Lösungen zur Konfliktminimierung empfohlen (LANU 2008).

Sehr bedeutende Jagdräume mit sehr

hohen Fledermausdichten

1.000 m

Bedeutende Jagdräume mit hohen

Fledermausdichten

Es sind technische Lösungen zu prüfen

um erhebliche Beeinträchtigungen zu

minimieren

Im Windpark Ellhöft-Westre wurden durch direkte Beobachtung und durch

Horchboxen-Aufnahmen am Boden festgestellt, dass Kleingewässer und Säume als

Jagdhabitate von Fledermäusen genutzt werden. Die nachgewiesenen

Fledermausaktivitäten in Bodennähe sind teilweise sehr hoch, in Rotorhöhe wurden

dagegen kaum Aktivitäten festgestellt. Ein Konflikt ist zum gegenwärtigen Stand der

Untersuchungen nicht erkennbar.

4.4.8 Tradierte Flugwege

Fledermäuse können „Traditionen“ ausbilden, womit gemeint ist, dass für sie

günstige Quartiere und Nahrungshabitate sowie günstige Flugwege dazwischen

immer wieder genutzt werden und die Kenntnisse an die Jungen weitergegeben

werden, so dass sich bei größeren Populationen über größere Zeiträume genutzte

Flugwege herausbilden können. Hierzu werden Abstandsempfehlungen gegeben

(LANU 2008).

Tradierte Flugwege zwischen

bedeutenden Wochenstubenquartieren

und Jagdhabitaten oder tradierte

Flugwege zu Massenwinterquartieren mit

sehr hohen Fledermausvorkommen

1.000 m

Im Plangebiet bestehen auf der Basis der vorliegenden Untersuchung sowie von

Recherchen keine Hinweise auf tradierte Flugwege.

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4.5 Fazit Fledermäuse

Es sind aufgrund der umfangreichen Untersuchung an Fledermäusen in 2015 im

Plangebiet Kollisionen mit Fledermäusen in Rotorhöhe nicht zu erwarten. In

Bodennähe wurden teils hohe Fledermausaktivitäten festgestellt. In Rotorhöhe wurde

dagegen kaum Aktivität festgestellt. Dies entspricht gut der naturräumlichen Lage

des Plangebietes in weiträumiger offener Feldflur ohne Wälder und mit häufig

ungebremstem Wind. Hoch fliegende Fledermäuse sind dort kaum zu erwarten.

Das Monitoring mit einer Messstelle auf einer Gondel ist stellvertretend für insgesamt

4 WEA. Bei einem Windpark > 5 WEA müssen entsprechend mehr Messstellen

eingerichtet werden. Die Messungen gelten für den ganzen Windpark, ebenso die

Abschaltzeiten (Angaben vom LLUR, Herr Albrecht). Ob das bereits 2015

durchgeführte Höhenmonitoring ggf. nach Errichtung der WEA fortgesetzt wird, sollte

mit der UNB bzw. ggf. dem LLUR abgestimmt werden (s. Kap. 9 „Ausblick“).

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5. Bestand und Relevanz Vögel

5.1 Bestand Vögel

Im Plangebiet wurden 67 Vogelarten nachgewiesen oder es werden Vorkommen

nicht ausgeschlossen. Es wurden alle Arten berücksichtigt, die bereits 2010 in einem

Teilgebiet nachgewiesen wurden und für die geeignete Habitate vorhanden sind. In

2015 wurden (gegenüber 2010) 19 Arten neu nachgewiesen. Die Tageskisten

befinden sich im Anhang.

Art Status SH D VS §§ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Graureiher Ardea cinerea N - - b

Höckerschwan* Cygnus olor N - - b

Nilgans* Alopochen aegyptiacus N - - ?

Graugans* Anser anser N - - b

Brandgans Tadorna tadorna N - - b

Krickente* Anas crecca N - 3 b

Stockente Anas platyrhynchos B - - b

Wespenbussard* Pernis apivorus N - V I s

Rotmilan* Milvus milvus N V - I s

Rohrweihe Circus aeruginosus N - - I s

Wiesenweihe Circus pygargus N 2 2 I s

Sperber* Accipiter nisus N - - s

Mäusebussard Buteo buteo N - - s

Turmfalke Falco tinnunculus N - - s

Rebhuhn Perdix perdix B V 2 b

Wachtel Coturnix coturnix B 3 - b

Teichralle* Gallinula chloropus B - V s

Kranich* Grus grus N - - I s

Austernfischer* Haematopus ostralegus N - - b

Kiebitz Vanellus vanellus B 3 2 s

Regenbrachvogel Numenius phaeopus N - - ?

Großer Brachvogel Numenius arquata N V 1 s

Page 32: Bürgerwindpark Ellhöft-Westre...2016/04/01  · 2006, LANU 2008, Dürr 2015). Foto O.Grell, 04.06.15. Plangebiet Ellhöft-Westre GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz

GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Waldwasserläufer Tringa ochropus N - - s

Lachmöwe* Larus ridibundus N - - b

Sturmmöwe Larus canus N V - b

Heringsmöwe Larus fuscus N - - b

Silbermöwe Larus argentatus N - - b

Ringeltaube Columba palumbus B - - b

Kuckuck Cuculus canorus N V V b

Feldlerche Alauda arvensis B 3 3 b

Uferschwalbe* Riparia riparia N - - s

Rauchschwalbe Hirundo rustica N - V b

Mehlschwalbe Delichon urbica N - V b

Baumpieper Anthus trivialis B - V b

Wiesenpieper Anthus pratensis B V V b

Schafstelze* Motacilla flava B - - b

Bachstelze Motacilla alba B - - b

Heckenbraunelle Prunella modularis B - - b

Braunkehlchen Saxicola rubetra B 3 3 b

Schwarzkehlchen Saxicola torquata B - V b

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe N 1 1 b

Wachholderdrossel Turdus pilaris N 3 - b

Amsel Turdus merula B - - b

Rotdrossel* Turdus iliacus N - - ?

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris B - - b

Gelbspötter Hippolais icterina B - - b

Dorngrasmücke Sylvia communis B - - b

Klappergrasmücke Sylvia curruca B - - b

Gartengrasmücke* Sylvia borin B - - b

Zilpzalp Phylloscopus collybita B - - b

Fitis Phylloscopus trochilus B - - b

Blaumeise* Parus caeruleus B - - b

Kohlmeise Parus major B - - b

Neuntöter Lanius collurio B V - I b

Rabenkrähe Corvus corone B - - b

Star Sturnus vulgaris N - - b

Page 33: Bürgerwindpark Ellhöft-Westre...2016/04/01  · 2006, LANU 2008, Dürr 2015). Foto O.Grell, 04.06.15. Plangebiet Ellhöft-Westre GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz

GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Feldsperling Passer montanus B - V b

Buchfink Fringilla coelebs B - - b

Grünling Chloris chloris B - - b

Stieglitz Carduelis carduelis B - - b

Birkenzeisig Acanthis flammea B - - b

Hänfling Acanthis cannabina B - V b

Gimpel* Pyrrhula pyrrhula B - - b

Goldammer Emberiza citrinella B - - b

Rohrammer Emberiza schoeniclus B - - b

Grauammer* Miliaria calandra B 3 3 s

Rote Liste SH (Schleswig-Holstein): Knief et al. 2010, Rote Liste D (Deutschland): Südbeck et al.

2007

Status: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, Zugvogel

V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht

VS = Aufgeführt in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) nach Petersen et al. (2004).

§§ s/b = streng / besonders geschützt nach §10(2)11 Bundesnaturschutzgesetz (29. Juli 2009).

* = 2015 neu (gegenüber 2010) nachgewiesene Arten

5.2 Großvogelarten mit Brutvorkommen im Prüfbereich

Vogelarten des Plangebietes in Hinsicht auf Brutvorkommen im Prüfbereich (nach

MELUR 2013)

Art Prüfbereich ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

keine entfällt

5.3 Großvogelarten mit Brutvorkommen im potenziellen

Beeinträchtigungsbereich

Großvogelarten des Plangebietes in Hinsicht auf Vorkommen im potenziellen

Beeinträchtigungsbereich (MELUR 2013)

Art Potenzieller Beeinträchtigungsbereich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- keine entfällt

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

5.4 Weitere wertgebende Vorkommen im Plangebiet

In diesem und in dem darauf folgenden Kapitel werden Vogelarten des Plangebietes

zusammengestellt, die aufgrund ihres internationalen Schutzstatus oder ihrer lokalen

Gefährdung besonders wertgebend sind und nachfolgend stellvertretend für alle

vorkommenden Arten näher betrachtet werden.

Art Status SH D VS §§ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wespenbussard* Pernis apivorus N - V I s

Rotmilan* Milvus milvus N V - I s

Rohrweihe Circus aeruginosus N - - I s

Wiesenweihe Circus pygargus N 2 2 I s

Kranich* Grus grus N - - I s

Neuntöter Lanius collurio B V - I b

Grauammer* Miliaria calandra B 3 3 s

Kiebitz Vanellus vanellus B 3 2 s

Gilde Rastvögel

Kiebitz Vanellus vanellus N 3 2 s

Großer Brachvogel Numenius arquata N V 1 s

Gilde Wiesenvögel

Rebhuhn Perdix perdix B V 2 b

Wachtel Coturnix coturnix B 3 - b

Feldlerche Alauda arvensis B 3 3 b

Wiesenpieper Anthus pratensis B V V b

Braunkehlchen Saxicola rubetra B 3 3 b

Rote Liste SH (Schleswig-Holstein): Knief et al. 2010, Rote Liste D (Deutschland): Südbeck et al.

2007

Status: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, Zugvogel

V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht

VS = Aufgeführt in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) nach Petersen et al. (2004).

§§ s/b = streng / besonders geschützt nach §10(2)11 Bundesnaturschutzgesetz (29. Juli 2009).

* = 2015 neu (gegenüber 2010) nachgewiesene Arten

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6. Wertgebende Vorkommen im Plangebiet

6.1 Wespenbussard

6.1.1 Steckbrief

Der Wespenbussard ist ein Langstreckenzugvogel mit europaweiter Verbreitung

(Beaman & Madge 2007, Bauer & Berthold 1996). Der Landesbestand ist in

Schleswig-Holstein seit einigen Jahren stabil bis leicht ansteigend und beträgt etwa

400 BP (MLUR 2008, Romahn et al. 2008, Knief et al. 2010). Der Schwerpunkt der

Verbreitung liegt in Schleswig-Holstein im Südosten und nimmt in Richtung

Nordwesten ab. Der Wespenbussard brütet vorzugsweise am Waldrand und bejagt

große Reviere von 2.000-4.000 ha (Ziesemer 1997). Er kommt relativ spät aus dem

Winterlebensraum ins Brutgebiet (Berndt et al. 2002). Der Wespenbussard ernährt

sich von Hymenopteren (Wespen, Bienen, Ameisen) und benötigt trockene Habitate.

6.1.2 Vorkommen im Plangebiet

Der Wespenbussard wurde vereinzelt nach der Brutzeit an östlichen Außenrand des

Plangebietes registriert.

6.1.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz.

6.2 Rotmilan

6.2.1 Steckbrief

Der Rotmilan ist Zugvogel und überwintert im nördlichen Mittelmeerraum. Er ist ein

Suchflieger, der weite Strecken unter Ausnutzung der Termik im Gleit- und Segelflug

zurücklegt (Ortlieb 1982). Bei einem im Kreis Dithmarschen untersuchten Brutpaar

betrug der Aufenthaltsbereich 11 km² (Busche 2010). Typische Nisthabitate sind

halboffene Buchenaltholzbestände in abwechslungsreicher Landschaft. Der Rotmilan

ist eine der wenigen Tierarten, die mit 11.000 bis 13.000 BP einen

Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa aufweisen, wovon Deutschland über die

Hälfte beherbergt. Der Schutz des Rotmilans obliegt daher in Deutschland einer

besonderen Verantwortung (Boye 2009). In Mitteleuropa ist die Bestandsentwicklung

nach früheren Rückgängen am Anfang des 20. Jahrhunderts seit den 1980´ger

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Jahren überwiegend positiv (Beaman & Madge 2007, Bauer & Berthold 1996), es

gibt aber auch Hinweise auf lokale Rückgänge (Mammen et al. 2011). In Schleswig-

Holstein besteht gegenwärtig eine etwa gleichmäßige bis langfristig eher

abnehmende Bestandsentwicklung, die Art steht auf der Vorwarnliste (Knief et al.

2010). Der Erhaltungszustand wird unterschiedlich zwischen schlecht bis gut mit

Einschränkungen beurteilt (MLUR 2008, Romahn et al. 2008). Der Landesbestand

weist etwa 120 BP in Schleswig-Holstein auf (Berndt et al. 2002, Knief et al. 2010,

Koop & Berndt 2014). Schwerpunkt der Brutplätze ist der Südosten des Landes. Die

Siedlungsdichte nimmt von Nordwesten nach Südosten zu und liegt etwa zwischen

0,5-2,5 BP / 100 km² (Looft & Busche 1990, Romahn et al. 2008). Die

Revierbesetzung erfolgt sehr früh im Jahr, etwa im März (Aebischer 2009).

6.2.2 Vorkommen im Plangebiet

Der Rotmilan wurde einmal nach der Brutzeit als Durchzügler und Nahrungsgast im

Plangebiet registriert.

6.2.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz.

6.3 Rohrweihe

6.3.1 Steckbrief

Die Rohrweihe ist Kurz- und Langstreckenzieher mit einem geschlossenen

Verbreitungsgebiet in Europa und in weiten Teilen Asiens (Beaman & Madge 2007).

Seit den 1970´ger Jahren besteht in Mitteleuropa eine deutliche Bestandszunahme

(Bauer & Bertolt 1996, Bauer et al. 2012). Die Rohrweihe ist in Schleswig-Holstein

gegenwärtig häufig und dort ungefährdet. Die Verbreitung ist landesweit relativ

gleichmäßig, höhere Populationsdichten liegen im Westen und Osten des Landes.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in Schilfröhrichten. Das Nahrungsrevier erstreckt

sich über Offenlandbereiche und kann bis 900 ha groß sein. Der Bestand hat sich

seit den 70´ger Jahren mehr als verdreifacht (Looft & Busche 1990, Koop et al.

2001). Die Gesamtzahl der in Schleswig-Holstein bekannten Brutvorkommen der

Rohrweihe beträgt etwa 880 BP (Knief et al. 2010, Koop & Berndt 2014). Der

Erhaltungszustand der schleswig-holsteinischen Population ist gut (MLUR 2008,

Romahn et al. 2008, Koop & Berndt 2014).

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6.3.2 Vorkommen im Plangebiet

Die Rohrweihe wurde bereits 2010 im Plangebiet als Nahrungsgast registriert (GGV

2010). Auch 2015 trat die Art vereinzelt als Nahrungsgast auf. Nahe gelegene

Brutplätze sind nicht bekannt (LLUR 2015).

6.3.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz.

6.4 Wiesenweihe

6.4.1 Steckbrief

Die Wiesenweihe ist Brutvogel feuchter Niederungen und in Mitteleuropa

schwerpunktmäßig in der polnisch-norddeutschen Tiefebene und angrenzend bis

Niederlande verbreitet. Innerhalb des Verbreitungsareals ist die Wiesenweihe nur

lokal verbreitet und fehlt gebietsweise. Sie ist ein Langstreckenzieher mit

Wintergebieten südlich der Sahara (Bauer & Berthold 1996). Ursprünglich ist sie ein

Brutvogel der Verlandungsgesellschaften. Die Brutplätze liegen in gewässerreichen

Niederungen, Flusstälern, Mooren, Verlandungsgesellschaften von nicht zu hohem

Röhricht bis zum Bruchwald, selten in trockenen Hochstaudenfluren, in lockerem

Gebüsch oder Jungholz, Klee- und Getreidefeldern. Bevorzugt wird der

Übergangsbereich zwischen Röhricht und Seggenried, insbesondere in schütteren,

wenig hohen Schilfbeständen. Die optimale Vegetationshöhe beträgt einen Meter.

Die Jagdgebiete liegen gewöhnlich 1-5 km um den Horst. In Schleswig-Holstein

wurden Aktionsräume von 340 – 1.560 ha ermittelt (Grajetzky et al. 2008). Unter

optimalen Bedingungen sind kolonieartige Brutansammlungen möglich (Lugert et al.

1994). Der Legebeginn ist meist Ende Mai bis Anfang Juni, die Brutdauer beträgt 30

Tage. Mit etwa 35 Tagen fliegen die Jungen aus, aber vorläufig mit Bindung an den

Brutplatz. Nach etwa sieben Wochen beginnen die Jungen selbst Beute zu machen,

der Familienverband löst sich erst bei Verlassen des Reviers auf. Die Beute besteht

aus Mäusen, Kleinvögeln, aber auch zu einem erheblichen Anteil aus Eidechsen,

Laubheuschrecken, Mistkäfern, sogar Libellen etc. (Glutz v. Blotzheim 1994). In den

letzten Jahrzehnten hat sich europaweit und auch in Schleswig-Holstein eine

Anpassung an Bruthabitate in Getreidefeldern und Rapsfeldern vollzogen (Busche

1990, Gahrau & Schmüser 2007, Mebs & Schmidt 2006). Die Art ist dadurch stark

durch Erntearbeiten gefährdet und von Naturschutzprogrammen abhängig (Clemens

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

1994, Romahn et al. 2008). Der Nordwesten von Schleswig-Holstein gehört zu den

Hauptbrutgebieten der Wiesenweihe in Schleswig-Holstein (Looft 1981, Berndt et al.

2002, MLUR 2003-2014), es besteht gegenwärtig jedoch eine zunehmende

Arealerweiterung in östliche Landesteile (Schmüser & Gahrau 2010). Der

Landesbestand der Wiesenweihe betrug im Jahr 2010 58 Paare, bei 51 davon

konnte ein Brutnachweis erbracht werden (Schmüser & Gahrau 2010). Die Art gilt als

gefährdet, der Erhaltungszustand wird als ungesichert und abhängig von

Landnutzern eingestuft (MLUR 2008, Romahn et al. 2008, Knief et al. 2010, Koop &

Berndt 2014).

6.4.2 Vorkommen im Plangebiet

Im Plangebiet wurden 2015 nur einige Male männliche Wiesenweihen als

Nahrungsgast registriert. Beflogen wurde v.a. der östliche Außenrand des

Plangebites, so dass anzunehmen ist, dass ein Brutplatz in östlicher Richtung liegt.

Hinweise für eine nahe gelege Brut konnten 2015 im Rahmen der vorliegenden

Untersuchung nicht festgestellt werden. Das Plangebiet gehört jedoch zu einem von

Wiesenweihen langfristig besiedeltem Raum (s. Abb. 12). Die Brutplätze werden

jedes Jahr in Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung der einzelnen Schläge

neu angelegt. Auf Grund der Lage und Nutzung des Plangebietes ist langfristig mit

Wiesenweihen sowohl als Nahrungsgäste als auch als Brutvögel zu rechnen.

Abb. 12: Wiesenweihen-Vorkommen im Plangebiet der letzten 15 Jahre. Quelle: Arbeitsgemeinschaft Wiesenweihe (Herr Hertz-Kleptow). BP = Brutpaar, BZV = Brutzeitvorkommen, RP = Revierpaar

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6.4.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Die Wiesenweihe jagt in geringer Höhe, so dass WEA gewöhnlich unterflogen

werden. Eine Meidung von WEA kann nicht festgestellt werden (Grajetzky et al.

2008, Joest & Rasran 2008, eigene Beobachtung). Konflikte mit WEA erschienen

daher für lange Zeit kaum zu bestehen. Die Wiesenweihe führt jedoch nahe der

Brutplätze Balzflüge aus. Diese finden in kollisionsrelevanter Höhe statt (Grajetzky et

al. 2008). Die ersten Kollisionsmeldungen von Wiesenweihen an WEA kamen aus

Spanien (Dürr & Langgemach 2011). Seit 2010 gibt es auch für Deutschland zwei

Kollisionsmeldungen von Wiesenweihen. Zwei Funde fallen in die Phase der Balz, in

der sich die Weihen regelmäßig, durch Thermik und Wind begünstigt, in größere

Höhen tragen lassen. Ein Fund stammt aus dem Bürgerwindpark Friedrich-Wilhelm-

Lübke-Koog in Nordfriesland (Dürr 2015, Dürr & Langgemach 2011). Aufgrund der

nur ungesicherten Population der gefährdeten Art sowie der herausragenden

Bedeutung des Nordwestens von Schleswig-Holstein für die Wiesenweihe besteht im

Plangebiet ein Konfliktpotenzial, da dieses in einem Lebensraum liegt, der langfristig

von der Wiesenweihe genutzt wird (s. Abb. 12).

Ein grundsätzlicher oder systematischer Konflikt ist nicht erkennbar. Entscheidend für

ein erfolgreiches Brutvorkommen der Wiesenweihen sind die richtigen

Habitatbedingungen. Die Wiesenweihe ist auf kurzrasiges Grünland sowie auf

kurzrasige Säume in der Brutzeit angewiesen, um genügend Mäuse zu fangen.

Windkraftvorhaben in Wiesenweihen-Brutgebieten sollten daher in Verantwortung für

die wertgebende Art als artenschutzrechtliche Kompensation aufgrund des nicht

auszuschließenden Kollisionsrisikos geeignete Habitataufwertungen in Form von

Ausgleichsflächen umsetzen (s. Kap. 7).

6.5 Kranich

6.5.1 Steckbrief

Der Kranich weist eine stark nordöstliche Verbreitung über Russland und

Skandinavien auf. Er ist dort Brutvogel weiter Moorlandschaften, feuchter Steppen

und Heiden oder sumpfiger Waldlichtungen. Der Kranich ist Zugvogel mit schmalen

Flugrouten und fixen Rastpunkten. Die Überwinterungsgebiete liegen im

Mittelmeerraum in der Nähe von Seen und Sümpfen (Hölzinger & Boschert 2001,

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Eichstädt et al. 2006, Beaman & Madge 2007). Innerhalb Deutschlands kommt der

Kranich außerhalb Schleswig-Holsteins nur in Mecklenburg-Vorpommern und

Brandenburg vor. In Schleswig-Holstein brütet der Kranich bevorzugt in Moorwäldern

und Bruchwäldern und ist zur Nahrungsaufnahme auf benachbartes Offenland

angewiesen. Gegenwärtig besteht eine Arealausbreitung, die sich auch in Schleswig-

Holstein bemerkbar macht. Dort war der Kranich noch bis in die 1970´ger Jahre ein

seltener Brutvogel abgelegener Moore im Herzogtum Lauenburg. Dies hat sich

grundlegend geändert. Der Bestand ist in Schleswig-Holstein landesweit auf >350 BP

angestiegen und hat sich bis über den Nordostseekanal ausgedehnt (MLUR 2002-

2014, Koop & Berndt 2014). Der Kranich ist in Schleswig-Holstein ungefährdet (Knief

et al. 2010). Der Erhaltungszustand gilt als „hervorragend“ (Romahn et al. 2008).

6.5.2 Vorkommen im Plangebiet

Der Kranich wurde einmal als Nahrungsgast im Plangebiet registriert. Offenbar hielt

ein Individuum sich mehrere Tage im Gebiet auf, oder ist vorübergehend mehrfach

eingeflogen, denn es wurden von zwei verschiedenen Kartierern unabhängig von

einander Ende Juni Beobachtungen von einem Kranich gemacht. Die Zeit der

Beobachtungen fällt in die späte Brutzeit, so dass eine Brut in der Nähe des

Plangebietes nicht ausgeschlossen ist. Der Kranich kam vor kurzer Zeit noch nicht im

Raum vor (GGV 2010), die Art hat sich jedoch in Schleswig-Holstein extrem stark

ausgebreitet (MLUR 2002-2014). Mögliche Brutplätze bestehen in den Waldmooren

im FFH-Gebiet “Lügumer Heide” etwa 1000 m südlich des Plangebietes.

6.5.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Trotz einer starken Verbreitung des Kranichs in Gebieten mit erhöhten Dichten von

Windparks (Brandenburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein) sind Kollisionen

nicht häufig (Dürr 2015). Aus Schleswig-Holstein ist nur eine Kollision bekannt (Dürr

2015). Scheller & Völker (2007) stellten außerhalb von 400 Meter vom Brutplatz

keine Beeinträchtigungen durch WEA beim Kranich fest. Die vergleichsweise geringe

Verlustrate erklärt sich voraussichtlich aus dem Umstand, dass der Kranich während

der Brutzeit sehr stark territorial ist und ferner sich als Bodenvogel nach dem

Schlüpfen der Jungen überwiegend „zu Fuß“ bewegt. Ein Konflikt ist im Plangebiet

aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der bestehenden Entfernung zu

möglichen Brutplätzen in der „Lügumer Heide“ nicht erkennbar.

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6.6 Neuntöter

6.6.1 Steckbrief

Der Neuntöter weist in Mittel- bis Osteuropa ein geschlossenes Verbreitungsgebiet

auf (Beaman & Madge 2007). Er ist Langstreckenzieher mit Überwinterungsgebieten

in Ost- bis Südafrika. Die Brutareale des Neuntöters umfassen halboffene

Landschaften in thermisch günstiger Lage (Bauer & Berholt 1996). Die Art wird in

Schleswig-Holstein zunehmend aus der landwirtschaftlich geprägten Landschaft

verdrängt und ist auf Sonderstandorte angewiesen (Koop & Klose 2006). In

Schleswig-Holstein beträgt der Brutbestand etwa 3.500 BP (Knief et al. 2010), Der

Erhaltungszustand wird in Schleswig-Holstein als indifferent beschrieben (Jeromin &

Koop 2004, Romahn et al. 2008, MLUR 2008). Der Neuntöter bevorzugt als

Brutvogel insektenreiche, sonnige und trockenere, extensiv genutzte (Halb-)

Offenlandschaften mit dornigen Sträuchern und kurzrasigen teilweise lückigen

Grünland mit einer Vielzahl von Ansitzwarten und günstigem Mikroklima. Sein

Raumbedarf zur Brutzeit beträgt etwa 0,1 - 3-8 ha (Froelich & Sporbeck 2006). Die

Art wird in Schleswig-Holstein zunehmend aus der landwirtschaftlich geprägten

Landschaft verdrängt und ist auf Sonderstandorte angewiesen (Koop & Klose 2006).

Der Erhaltungszustand wird dort als indifferent beschrieben (Jeromin & Koop 2004).

6.6.2 Vorkommen im Plangebiet

Der Neuntöter kam 2010 im Plangebiet vor (GGV 2010), wurde jedoch 2015 dort

nicht festgestellt. Eine Verdrängung durch die bestehenden WEA wird

ausgeschlossen, da große Teile des Plangebietes gegenwärtig frei von WEA sind

und für den Neuntöter gut geeignete Strukturen aufweisen. Es wird davon

ausgegangen, dass die Art das Plangebiet unregelmäßig besiedelt. Da der Neuntöter

2010 vorhanden war und Brutplätze jedes Jahr neu angelegt werden, ist eine erneute

Brutplatzbesetzung anzunehmen.

6.6.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Es sind Kollisionen des Neuntöters mit WEA bisher nur aus Brandenburg bekannt

(Dürr 1015). Da der Neuntöter in Bodennähe fliegt, dürften moderne Anlagen eher

unterflogen werden, wenn auch eine Kollision gemäß der Unfallstatistik nicht

auszuschließen ist. Abstandsempfehlungen des LLUR (LANU 2008) liegen für die Art

nicht vor. Der Neuntöter kann von Sonderstandorten wie Zuwegungen etc.

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

profitieren. Es werden zur Kompensation des nicht auszuschließenden

Kollisionsrisikos geeignete Ausgleichsmaßnahmen empfohlen (s. Kap. 7).

6.7 Grauammer

6.7.1 Steckbrief

Die Grauammer ist ein Standvogel und über ganz Europa verbreitet. In Mitteleuropa

besteht ein starker Rückgang und die Art tritt nur noch sehr lokal im Tiefland auf. Die

Grauammer besiedelt offenes Kulturland, extensiv genutzte Acker-Grünland-

Komplexe, bevorzugt schweren kalkhaltigen Boden mit Mosaikförmiger vielfältiger

Nutzungsstruktur, oft in Gebieten ohne jeden Baum- oder Strauchbewuchs,

Einzelbäume und Gebüsche werden als Singwarten aufgesucht. Die Grauammer ist

Bodenbrüter in krautiger Vegetation (Südbeck et al. 2005, Beaman & Madge 2007).

Die Die Grauammer bevorzugt Regionen mit geringem Niederschlag in der

Hauptvegetationsperiode, das entspricht eher dem kontinentalen Klima und erklärt

möglicherweise die Seltenheit in Schleswig-Holstein. Die Grauammer ist in

Mecklenburg-Vorpommern fast flächendeckend verbreitet (Eichstädt et al. 2006), in

Schleswig-Holstein ist die Art sehr selten (Kieckbusch 2002). Der gegenwärtige

Brutbestand beträgt 30 BP, besiedelt sind nur die Grenzregion zu Mecklenburg sowie

der Norden Nordfrieslands bis zur dänischen Grenze. Dort kommt die Grauammer in

der Agrarlandschaft mit einem hohen Anteil an Sommergetreide sowie in den

Säumen und Brachen an den Zufahrten zu den Windkraftanlagen vor (Koop & Berndt

2014).

6.7.2 Vorkommen im Plangebiet

Die Grauammer wurde 2015 mit zwei Brutplätzen im Plangebiet erfasst. Das

Plangebiet liegt in dem relativ kleinen Verbreitungsgebiet der seltenen Art in

Schleswig-Holstein. Die Habitatbeschaffenheit im Plangebiet erscheint auf Grund der

offenen Flächen und der Säume einschließlich der Zuwegungen für die

Windkraftanlagen für die Grauammer gut geeignet.

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Abb. 13: Brutplätze der Grauammer 2015 im Plangebiet

6.7.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Die Grauammer ist in den östlichen Bundesländern vereinzelt Opfer von Kollisionen

mit Rotoren (Dürr 2015), aus Schleswig-Holstein sind noch keine Fälle bekannt. Dies

liegt v.a an der unterschiedlichen Häufigkeit bzw. Seltenheit der Art. Kollisionen sind

wie die Erfahrungen in einigen östlichen Bundesländern zeigen, nicht ganz

auszuschließen, jedoch werden durch die Zuwegungen für Windkraftanlagen auch

Habitate geschaffen, die die Art unterstützen. Insgesamt scheint wie bei den anderen

Kleinvögeln auch trotz nicht auszuschließender Verluste von einzelnen Individuen

der Lebensraumvorteil der Zuwegungen für die WEA für die lokale Population zu

überwiegen. Ein systematischer artenschutzrechtlicher Konflikt ist für das Plangebiet

nicht erkennbar. Vorsorglich werden zur Unterstützung der in Schleswig-Holstein

seltenen Art aufgrund des nicht auszuschließenden Kollisionsrisikos im Plangebiet

Kompensationsmaßnahmen empfohlen (s. Kap. 7).

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6.8 Kiebitz

6.8.1 Steckbrief

Der Kiebitz ist über ganz Europa bis Asien verbreitet (Beaman & Madge 2007, Bauer

et al. 2012). Die dichtesten Vorkommen liegen in westeuropäischen Tiefebenen in

Flussniederungen. Der Kiebitz ist ein Kurzstreckenzieher, in milden Wintern

vereinzelt Standvogel. Die Überwinterungsgebiete liegen in der westeuropäischen

Golfstromregion sowie am Mittelmeer. Der Kiebitz weist in Schleswig-Holstein einen

Brutbestand von etwa 12.500 BP auf und ist mit Schwerpunkt an der Westküste

landesweit verbreitet. Dieser recht hoch erscheinende Brutbestand täuscht darüber

hinweg, dass der Kiebitz früher wesentlich häufiger war. Der Bestand nimmt stetig ab

(Klemp 1993, Berndt et al. 2002, Koop & Berndt 2014). Der Erhaltungszustand ist

schlecht (MLUR 2008). Der Kiebitz gilt aufgrund seiner anhaltend negativen

Bestandsentwicklung in Schleswig-Holstein als gefährdet (MLUR 2008, Knief et al

2010). Gefährdungsursachen sind zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft,

Entwässerung, intensive Düngung (beschleunigtes Wachstum), frühe Mahd,

drastischer Rückgang der Nahrungstiere durch Pestizideinsatz (Bauer & Berthold

1996, Bauer et al. 2012). Der Kiebitz ist Brutvogel flacher, offener Flächen mit

niedriger und lückiger Vegetation, ursprünglich im Feuchtgrünland, inzwischen auch

in Biotopen des Kulturlandes, wie in Ackerschlägen mit teilweise geringem Bruterfolg.

6.8.2 Vorkommen im Plangebiet

Das Plangebiet ist Brutgebiet für eine kleine Kiebitz-Population, die im Vergleich der

letzten Jahre etwa stabili ist (vgl. GGV 2010). In 2015 wurden insgesamt 12

Brutpaare festgestellt, 10 davon lagen in Maisäckern. Die Kiebitze neigen im

Plangebiet zur Koloniebildung in größeren Maisschlägen. Wichtig ist aber gleichzeitig

das umliegende Grünland als Nahrungshabitat. Oft fliegen die Kiebitze zwischen den

Schlägen hin und her. Bruterfolg wurde 2015 auch auf den Maisäckern

nachgewiesen. Zwei Brutplätze lagen relativ nahe (<100m) an bestehenden

Windkraftanlagen.

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Abb. 14: Kiebitz-Brutplätze 2015 im Plangebiet

6.8.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Vogelschlag ist beim Kiebitz bisher selten registriert worden (Dürr 2015). Ein

möglicher Konflikt besteht in der Flächenabwertung durch die Scheuchwirkung von

WEA. Beim Kiebitz ist die Einhaltung eines Abstandes zu WEA bekannt (Bach et al.

1999, Isselbächer & Isselbächer 2001, Hötker et al. 2004). Der Kiebitz meidet Sicht

einschränkende, aufragende vertikale Strukturen und hält daher zu WEA einen

Abstand ein (Bach et al. 1999, Isselbächer & Isselbächer 2001, Hötker et al. 2004,

Steinborn et al. 2011). Die Abstände des Kiebitzes zu WEA variieren in den von

Hötker (2004) ausgewerteten Studien sehr stark. Signifikant sank der Abstand in der

Brutzeit, d.h. dass sich Kiebitze in der Brutzeit den WEA bis auf 250 -100 (max.

50) m annähern. Einen signifikanten Verdrängungseffekt auf brütende Kiebitze durch

WEA wies Steinborn et al. (2011) bis 100 m nach. Eine Aufgabe des Brutgebietes

wird bei Einrichtung des Windparks nicht angenommen, da die Brutplätze jedes Jahr

neu in Ackerflächen angelegt werden und genügend Ausweichmöglichkeiten

bestehen. Die Brutmöglichkeiten werden jedoch durch das Abstandsverhalten des

Kiebitzes mit der Errichtung des Windparks eingeschränkt. Der Konflikt wird aufgrund

der Ausweichmöglichkeiten als gering eingestuft, es werden Kompensations-

maßnahmen zur Unterstützung des Kiebitzes empfohlen (s. Kap. 7).

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

6.9 Rastvögel

6.9.1 Steckbrief

Der Große Brachvogel ist über weite Teile Europas und Russlands verbreitet. Der

Brutbestand beträgt in Europa etwa 150.000 BP (Beaman & Madge 2007, Bauer et

al. 2012). Der Große Brachvogel hat sich erst nach 1900 in Schleswig-Holstein

ausgebreitet. Ursprünglich war die Art v.a. an Hochmoore gebunden. Gegenwärtig ist

im Kulturland eine Anpassung an offene, großflächige Wiesen und Weiden von

Niederungsgebieten zu erkennen. Die Art ist weniger empfindlich als Uferschnepfe

und Rotschenkel und gilt daher als Indikatorart für suboptimale Feuchtwiesen (Bauer

& Berholt 1996). Hölzinger & Boschert (2001) geben Reviergrößen von etwa 15-25

ha an. Bezzel (1985) nennt Reviergrößen von 10-70 ha und 7-38 ha sowie eine max.

Besiedlungsdichte von 5-6 BP/100ha. Trotz der Anpassung der Art an das Kulturland

sind die Bestände meist rückläufig (Bauer & Berholt 1996, Bauer et al. 2012). In

Schleswig-Holstein konzentrieren sich die Vorkommen auf die Geest. Der

landesweite Brutbestand beträgt etwa 300 BP. Die Bestandstendenz ist in Schleswig-

Holstein indifferent, lokal gibt es Zunahmen (Berndt et al 2002, Knief et al. 2010).

6.9.2 Vorkommen im Plangebiet

Kiebitz und Großer Brachvogel wurden im Plangebiet als Rastvögel registriert. Die

Nahrungsaufnahmen erfolgen nach den Beobachtungen kaum auf bestimmten

Flächen sondern fast überall im Plangebiet, wenn gerade nach einer Mahd die

Vegetationshöhe niedrig ist, so dass die Rastflächen unmittelbar von der

Bewirtschaftung bestimmt werden. Die etwas feuchteren Flächen werden bevorzugt.

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Abb. 15: Rastflächen des Kiebitzes 2015 im Plangebiet (max. 120 Ex.)

Abb. 16: Rastflächen des Großen Brachvogels 2015 im Plangebiet (max. 56 Ex.)

6.9.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Außerhalb der Brutzeit gilt der Kiebitz als empfindlich gegenüber WEA (Hötker et al.

2004). Hötker nennt einen statistisch abgesicherter Mittelwert von 260 m. Er

empfiehlt einen Abstand von 400-500 m zu Rastgebieten. Das gilt ebenso für den

Großen Brachvogel. Ein Rastgebiet liegt im Plangebiet aufgrund der geringen

Präsenz der Arten nicht vor. Das Plangebiet ist Nahrungsgebiet in flexibler Nutzung

für kleinere Gruppen nach der Brutzeit. Es ist im Plangebiet eine Verdrängung im

Nahbereich der WEA zu erwarten. Aufgrund des Abstandsverhaltens der Rastvögel

werden die Rastmöglichkeiten durch die Errichtung des Windparks lokal stellenweise

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

eingeschränkt. Es wird zur Kompensation eine Grünlandaufwertung in

Randbereichen des Windparks empfohlen (s. Kap. 7).

6.10 Gilde Wiesenvögel

6.10.1 Steckbrief

Es wurden Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Wiesenpieper, Braunkehlchen und

Schwarzkehlchen im Plangebiet nachgewiesen.

Rebhuhn

Das Rebhuhn ist ein Bodenbrüter. Es weist ein geschlossenes Verbreitungsgebiet

über Mittel- und Osteuropa auf, der Norden und der Süden Europas werden weniger

besiedelt (Beaman & Madge 2007, Hölzinger & Boschert 2001). Primärbiotope sind

Waldsteppen- und Steppengebiete, heute wird fast ausschließlich Agrarland

besiedelt. Das Rebhuhn meidet regional nasse, kalte und sehr arme Böden und ist

weniger als die Wachtel auf dauernde Deckung angewiesen. Es bevorzugt

kleinflächig gegliederte Feld- und Ackerlandschaften mit Fruchtwechsel in denen

Hecken, Büsche, Staudenfluren und Trockenrasenstreifen das ganze Jahr über das

geforderte Maß an Nahrung und Deckung bieten. Die Siedlungsdichte nimmt mit

steigender Bodengüte zu. Sie wird auch in ganz entscheidender Weise von den

Deckungsmöglichkeiten und der Intensität der Bewirtschaftung beeinflusst. In vielen

mitteleuropäischen Brutgebieten liegt sie bei 0,5 –1 BP/100ha. Es können 10-11

BP/100ha erreicht werden (Glutz v. Blotzheim 1994). Gefährdungsursachen sind

Intensivierungen und Technisierung der Landwirtschaft. Das Rebhuhn hat in Europa

drastische Bestandseinbußen erlitten (Bauer & Berthold 1996). In Schleswig-Holstein

ist die Art mit einem Schwerpunkt in der mittleren und nördlichen Geest verbreitet

(Bernd et al. 2002, MLUR 2003-2014). Der Landesbestand beträgt 7.800 BP (Knief

et al. 2010). Der Erhaltungszustand gilt als „Zwischenstadium“, also als suboptimal

(MLUR 2008), die Art gilt in Schleswig-Holstein als potenziell gefährdet, der

Bestandstrend ist negativ, lokal aber auch stabil (MLUR 2011, Koop & Berndt 2014).

Wachtel

Die Wachtel hat mit Ausnahme des Nordens von Europa bis Asien ein

geschlossenes Verbreitungsgebiet (Beaman & Madge 2007). Hohe Bestands-dichten

werden auf der iberischen Halbinsel sowie in Osteuropa erreicht, in Mitteleuropa ist

die Bestandsdichte vergleichsweise gering (Bauer & Berthold 1996).

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Bestandschwankungen gehören zum Invasionscharakter der Wachtel. Hierdurch

besteht eine starke Anpassung an wechselnde Wetterlagen. Bruthabitate liegen im

wärmebegünstigten Offenland möglichst ohne Büsche und Bäume, in Mitteleuropa

fast ausschließlich in Agrarlandschaften. Südbeck et al. (2005) gibt an:

Sommergetreide, auch Winterweizen, Klee, Luzerne, Ackerfrüchte, Grünland,

Ruderalfluren, bevorzugt auf warmen Böden. Die Neststandorte liegen oft in Luzerne

und Klee, in der Staudenvegetation von Feld- und Grabenrändern, weniger oft in

Wintergetreide und selten in Sommergetreide und Mähwiesen. Die Wachtel verlangt

eine hohe Krautschicht, da eine ständige Deckung nach oben gesucht wird. Die

Nahrung besteht aus Samen und Insekten. Eine große Rolle spielen Samen von

Ackerwildkräutern (Glutz v. Blotzheim 1994). In Mecklenburg Vorpommern ist die

Wachtel im Agrarland weit verbreitet und häufig, besonders in Getreide, v.a. in

Gerste sowie in Stilllegungsflächen (Eichstädt et al 2006). Schleswig-Holstein liegt

am Rand des geschlossenen Brutgebietes der Art. Der Schwerpunkt der Art liegt

innerhalb Schleswig-Holsteins im wärmeren Südosten. Der Bestand weist in

Anhängigkeit der Witterung starke Schwankungen auf, wobei Rufer von tatsächlichen

Bruten kaum zu unterscheiden sind (Berndt et al. 2002). Der schleswig-holsteinische

Brutbestand wird mit etwa 300-1.000 BP angegeben (Knief et al. 2010), der

Erhaltungszustand ist schlecht (MLUR 2008).

Feldlerche

Die Feldlerche verlangt niedrige gut strukturierte Gras- u. Krautfluren auf trockenen

bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont. Die

am dichtesten besiedelten Biotope zeichnen sich durch kurze und karge Vegetation,

oft durch Anteile an offenem Boden aus. Einzelgebäude, Scheunen, Ställe, Bäume

und Baumreihen, Gebüschstreifen und Hochspannungsleitungen stehen der

Ansiedlung nicht im Wege, beeinträchtigen jedoch die Siedlungsdichte. Zu bebauten

und bewaldeten Gebieten wird ein Mindestabstand von 60-120 m eingehalten.

Flächen < 5-10 ha scheiden i.d.R. als Feldlerchenbiotope aus. Die Feldlerche ist

Charaktervogel auf Weiden, Wiesen und im Ackerland. Auch monotone Ackerland-

Großflächen werden besiedelt, ebenso Brachen und Ruderalflächen. Die

Reviergrößen sind unterschiedlich, es wurden 2.800 bis 5.000 m² in Luzernenfeldern

und 5.000 –7.850 m² in Getreidefeldern gemessen. In Schleswig-Holstein sind hohe

Dichten von 12,1-12,8 Rev./10 ha ermittelt worden. Die Besiedlungsdichte liegt

jedoch häufig bei nur etwa 0,1 BP/10 ha. Zunehmende Parzellengröße, dichte,

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raschwüchsige Gras- und Krautfluren, Gebüsche, Hecken und Feldgehölze senken

die Siedlungsdichte. Aus stark gedüngten Kulturen kann die Feldlerche völlig

verschwinden (Glutz v. Blotzheim 1994). Die Feldlerche weist in Schleswig-Holstein

eine flächendeckende Verbreitung mit einem Brutbestand von etwa 30.000 BP auf.

Noch vor wenigen Jahren lag der Brutbestand bei 38.000 BP (Berndt et al. 2002).

Der Erhaltungszustand gilt als schlecht (MLUR 2008).

Wiesenpieper

Der Wiesenpieper ist Teilzieher mit Winterflucht, in Mitteleuropa Standvogel und

Sommervogel in Skandinavien bis Russland. Er ist Brutvogel der offenen

Graslandschaften, Kulturlebensräume wie Grünland und Acker, Heiden und Moore,

Salzwiesen und Dünentäler, auch Kahlschläge, Ruderalflächen und

Straßenböschungen. Der Wiesenpieper ist Bodenbrüter in krautiger Vegetation meist

direkt am Boden, aber auch bis 1 m hoch (Südbeck et al. 2005, Beaman & Madge

2007). In Schleswig-Holstein ist der Wiesenpieper potenziell gefährdet (Knief et al.

2010). Gegenwärtig beträgt der Brutbestand etwa 10.000 BP. Die Art besiedelt das

ganze Land mit Schwerpunkt der Küstenmarschen und der Niederungen. Lokale

Bestandsrückgänge gehen auf die Intensivierung der Landwirtschaft, v.a.

Grünlandschwund, Energiepflanzenanbau und Entwässerungen von Niederungen

zurück (Koop & Berndt 2014).

Braunkehlchen

Das geschlossene Verbreitungsgebiet des Braunkehlchens erstreckt sich über Mittel-

Nord- und Osteuropa. Die Art ist Langstreckenzieher und überwintert südlich der

Sahara (Beaman & Madge 2007). Das Braunkehlchen ist an Offenland mit höher

stehender Vegetation gebunden. Typische Habitate sind Mähwiesen, Weiden,

Feuchtwiesen, Hochmoore (Bölscher 1988). Südbeck et al. (2005) nennt: Nieder-,

Übergangs- u. Hochmoore, meist mit Jungbirkenverbuschung, Uferstaudenfluren,

trockene Altschilfbestände in Flussauen, brachliegende Gras- u. Krautfluren,

Ackerbrachen, Gräben und saumartige Hochstaudenfluren, Staudensäume im

Grünland. Wichtig ist das Vorhandensein von Singwarten sowie bodennahe

Deckung. Aufgrund natürlicher Habitatveränderungen kommt es häufig zu größeren

kurzfristigen Bestandsschwankungen. Gefährdungsursachen sind Intensivierungen in

der Landwirtschaft (Bauer et al. 2012). Das Braunkehlchen ist in Schleswig-Holstein

mit Schwerpunkt in den Niederungen des Westens des Landes verbreitet. Die

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Bestandsentwicklung ist offenbar v.a. von Extensivierungsmaßnahmen abhängig,

während die Art aus intensiv genutzten Agrarlandschaften verschwindet (Berndt et al.

2002). Der landesweite Brutbestand beträgt etwa 3.200 BP (Knief et al. 2010, Koop

& Berndt 2014), der Erhaltungszustand ist schlecht (MLUR 2008).

6.10.2 Vorkommen im Plangebiet

Das Rebhuhn wurde 2015 nicht gefunden, die Art wurde jedoch 2010 im Gebiet

nachgewiesen (GGV 2010). Es wird davon ausgegangen, dass das Rebhuhn

unregelmäßig vorkommt oder sich wieder ansiedeln wird, da der Lebensraum

geeignet erscheint. Die Wachtel wurde 2010 erstmalig nachgewiesen (GGV 2010)

und 2015 wieder bestätigt. Die Ansiedlung könnte von dänischer Seite aus erfolgen,

da jenseits der Grenze ein zweiter Rufer in einer Ackerbrache registriert wurde.

Abb. 17: Rufplätze der Wachtel 2015

Die Feldlerche kommt fast flächendeckend im gesamten Gebiet vor. Der

Wiesenpieper wurde mit 10 Brutpaaren nachgewiesen. Besonders besiedelt sind die

zentral gelegenen kleinstrukturierten Grünlandbereiche. Der Bestand erscheint stabil

(GGV 2010). Das Braunkehlchen weist mit 14 Brutparen einen sehr guten lokalen

Bestand auf. Viele der Brutplätze liegen unmittelbar an den Windkraftanlagen im

Bereich der Zuwegungen.

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Abb. 18: Brutplätze des Wiesenpiepers 2015

Abb. 19: Brutplätze von Braunkehlchen (rot) und Schwarzkehlchen (grün) 2015

6.10.3 Artenschutzrechtliche Relevanz

Kollisionen treten bei der Gilde der hier behandelten Wiesenvögel sehr selten auf.

Aus Schleswig-Holstein sind von den genannten Arten keine Kollisionen bekannt

(Dürr 2015). Wiesenvögel wie Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Wiesenpieper,

Braunkehlchen und Schwarzkehlchen können von Säumen an Zuwegungen zu den

WEA profitieren. Ein möglichen Verlust einzelner Individuen wird durch die

Habitatverbesserungen kompensiert (Elle 2006, Fischer et al. 2007). Gemäß § 44 (5)

besteht kein Tötungstatbestand beim Verlust einzelner Individuen, wenn die Habitate

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im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben. Eine Verschlechterung des lokalen

Erhaltungszustands ist für Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Wiesenpieper,

Braunkehlchen und Schwarzkehlchen im Plangebiet nicht zu erwarten. Alle

genannten Wiesenvögel können jedoch in den Eingriffsbereichen (Bauphase,

Errichtung WEA, Zuwegung) als Brutvögel nicht ausgeschlossen werden. Sie sind

nach dem BNatSchG als europäische Vogelarten geschützt und in Bezug auf das

„Tötungsverbot“ artenschutzrechtlich relevant. Eingriffe müssen außerhalb der

Brutzeit erfolgen (s. Kap. 7).

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7. Fristen und Maßnahmen

In diesem Kapitel werden Maßnahmen angeführt, die geeignet sind, die in Kap. 6 für

die einzelnen Arten und Artengruppen herausgearbeiteten nicht auszuschließenden

Verbotstatbestände zu vermeiden (vgl. LBV 2013).

7.1 Vermeidungsmaßnahmen

7.1.1 Eingriffsfrist Gehölze

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen ist für die Beseitigung von Vegetation

(Bäume, Gebüsche, Hecken) eine Eingriffsfrist zu beachten. Im LNatSchG S-H von

24.02 2010 mit Inkrafttreten zum 01.03.2010 wird in § 27 a eine Sperrfrist vom 15.

März bis 1. Oktober angesetzt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die

zuständige UNB.

7.1.2 Eingriffsfrist Bodenbrüter

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen in Bezug auf am Boden oder in niedriger

Vegetation brütende Brutvögel sind Bauzeitenregelungen notwendig, insbesondere

um eine „Tötung“ zu vermeiden.

Relevante Arten

oder Artengruppen

Betroffene Habitate Zu erwartende

Auswirkungen der

Eingriffe

Vorgeschlagene

Maßnahmen

Kiebitz

Rebhuhn, Wachtel,

Feldlerche,

Wiesepieper,

Braunkehlchen,

Schwarzkehlchen

Grünland, Acker,

Säume

Gefährdung während

der Bauphase

Durchführung der

Eingriffe außerhalb

der Brutzeit vom

15. März bis 15.

August.

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7.2 Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen

7.2.1 CEF- Maßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen „CEF- Maßnahmen“ (continued ecological

functionality) können nach § 44 BNatSchG Art. 1 Abs. 5 seitens des Vorhabenträgers

eingesetzt werden, um Verbotstatbestände zu vermeiden. Es besteht aufgrund

artenschutzrechtlicher Belange zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß

BNatSchG für den Planbereich kein Erfordernis für CEF-Maßnahmen.

7.2.2 Allgemeine artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen

Im Gegensatz zu CEF-Maßnahmen müssen allgemeine artenschutzrechtliche

Kompensationsmaßnahmen nicht zwingend vorgezogen vor dem Eingriff realisiert

sein, i.d.R. werden die Maßnahmen etwa zeitgleich mit den Eingriffen (Errichtung des

Windparks) umgesetzt. Entscheidend ist eine verbindliche Aufnahme in die Planung.

Relevante Arten

oder Artengruppen

Betroffene Habitate Zu erwartende Auswirkungen der Eingriffe

Vorgeschlagene Maßnahmen

Wiesenweihe Nahrungshabitat Kollisionsgefährdung

nicht völlig

ausgeschlossen

Anlage von

Saumstreifen

Neuntöter Säume,

Grabenränder,

Kleine Brachen

Kollisionsgefährdung

nicht völlig

ausgeschlossen

Anlage von

Saumstreifen

Grauammer Offene Flächen,

Brutplätze in

Säumen

Kollisionsgefährdung

nicht völlig

ausgeschlossen

Anlage von

Saumstreifen

Kiebitz Brutplätze Verdrängung durch

Sichteinschränkung

Aufwertung von

Grünland

Rastvögel Kiebitz

Großer Brachvogel

Offene Flächen Verdrängung durch

Sichteinschränkung

Aufwertung von

Grünland

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8. Umsetzungsempfehlung

8.1 Anlage von Saumstreifen

Es wird empfohlen, an geeigneten Stellen Saumstreifen anzulegen. Es bietet sich an,

Saumstreifen entlang der deutsch-dänischen Grenze anzulegen. Der Grenzfluss

durchquert den Windpark vollständig und ist für den Raum Aspekt prägend. Der

Saumstreifen sollte nicht völlig brach fallen, sondern im Gegenteil ist eine

regelmäßige Mahd wichtig, um die Vegetation kurz zu halten. Die kurze Vegetation

ist die Voraussetzung, dass die Wiesenweihe jagen kann. Es sollten für die kleinen

Wiesenvögel wie Braunkehlchen etc. schmale Säume alternierend nur alle zwei

Jahre gemäht werden. Der Mahdzeitpunkt sollte etwa Anfang Juli liegen.

8.2 Aufwertung von Grünland

Durch Einschränkung der Düngung kann artenarmes Wirtschaftsgrünland in

„Wertgrünland“ mit deutlich höherem ökologischem Wert entwickelt werden. Eine

landwirtschaftliche Nutzung ist dennoch erforderlich. Die Grünlandaufwertung bietet

sich im Raum überall an, sie ist nur von der Flächenverfügbarkeit abhängig.

9. Ausblick

Vorgeschrieben ist ein Fledermaus-Höhenmonitoring über zwei Jahre. Es ist mit der

UNB und dem LLUR auf der Basis der vorliegenden Untersuchung abzustimmen, ob

und ggf. wie die Untersuchung der Fledermäuse fortgesetzt werden soll.

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10. Literatur

Aebischer, A. (2009): Der Rotmilan. Ein faszinierender Greifvogel, 232 S.

Albrecht, K. & C. Grünfelder (2011): Fledermäuse für Standortplanungen von Windenergieanlagen erfassen. Erhebungen in kollisionsrelevanten Höhen mit einem Heliumballon. Natur u. Landschaft 43 (1): 005-014

Bach, L. et al. (1999): Einfluss von Windenergieanlagen auf die Verteilung von Brut- und Rastvögeln in Nordwest-Deutschland – Erste Auswertung verschiedener Untersuchungen. Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Bd. 4. Themenheft „Vögel und Windkraft“.

Barre, D. & L. Bach (2004): Saisonale Wanderungen der Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) – eine europaweite Befragung zur Diskussion gestellt. Nyctalus 9(3): 203-214

Bauer, H.-G. & P. Berthold (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. - 715 S., Radolfzell.

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Anhang

Tab. 1: Artenspektrum 2015 (+) = außerhalb des Plangebietes, P = Paar, BP = Brutpaar, Z = Zugvogel, Ü = Überfliegend, N = Nahrung suchend, b = balzend, m = Männchen, w = Weibchen, Fml. = Familie (Eltern mit Jungen), juv. = Jungvogel, immat. = halbwüchsig. Dj = diesjährig, ad = adult. S = Sänger, Rufe, Rev. = Revier, KA = Klangattrappe eingesetzt (Wachtelkönig)

22. Mai 04. Jun. 20 15. Jun 19. Jun

Graureiher 2 N 1 (abends KA)

Höckerschwan

Nilgans

Graugans

Brandgans 1

Krickente

Stockente 13 Wespenbussard

Rotmilan

Rohrweihe

Wiesenweihe

Sperber

Mäusebussard 2 2 3

Turmfalke 1P

Rebhuhn

Wachtel 1 Rufer

Teichralle

Kranich 1N

Austernfischer Kiebitz 5b 12+7 BP 11+5BP

Regenbrachvogel

Großer Brachvogel

Waldwasserläufer

Lachmöwe 55N

Sturmmöwe 40N

Heringsmöwe 1N

Silbermöwe 1 10N 35N

Ringeltaube 1 25N 12

Kuckuck 1s

Feldlerche 10s 12s 7s

Uferschwalbe Rauchschwalbe 4 15 7

Mehlschwalbe

Baumpieper

Wiesenpieper 1 4 1

Schafstelze

Bachstelze 1

Heckenbraunelle

Braunkehlchen 3Rev. 11BP 1

Schwarzkehlchen 1

Steinschmätzer

Wachholderdrossel

Amsel 1

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Rotdrossel

Sumpfrohrsänger

Gelbspötter 2 3

Dorngrasmücke 7 4 Klappergrasmücke 2

Gartengrasmücke 1 1

Zilpzalp 1

Fitis

Blaumeise

Kohlmeise

Neuntöter

Rabenkrähe 4 2 4

Star 150N 1.150

Feldsperling 1

Buchfink 1

Grünling 2 Stieglitz

Birkenzeisig

Hänfling 2

Gimpel

Goldammer 5 5

Rohrammer 2 3

Grauammer 1Rev. 1Rev.

20. Jun 20. Jul 21. Jul 31. Jul

Graureiher (abends KA)

Höckerschwan

Nilgans 1w

Graugans 2ad

Brandgans

Krickente

Stockente 2

Wespenbussard 2 Ex. Rotmilan

Rohrweihe

Wiesenweihe 1m

Sperber 1 1

Mäusebussard 3 3 1+juv.

Turmfalke 2

Rebhuhn

Wachtel 1 Rufer 1 Rufer 2 Rufer

Teichralle 1

Kranich 1 N

Austernfischer 1

Kiebitz 1+3 P, juv. 21 Regenbrachvogel

Großer Brachvogel 5N 56N

Waldwasserläufer

Lachmöwe 30N 20 10

Sturmmöwe 100 >100N

Heringsmöwe 30

Silbermöwe 30 10

Ringeltaube 2 1

Page 67: Bürgerwindpark Ellhöft-Westre...2016/04/01  · 2006, LANU 2008, Dürr 2015). Foto O.Grell, 04.06.15. Plangebiet Ellhöft-Westre GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz

GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Kuckuck

Feldlerche 24 s 1

Uferschwalbe 4

Rauchschwalbe 12 50+juv. Mehlschwalbe

Baumpieper

Wiesenpieper 6

Schafstelze 1 Rev. 1

Bachstelze 1

Heckenbraunelle 2s 1

Braunkehlchen 11BP 1 Fml

Schwarzkehlchen 1

Steinschmätzer

Wachholderdrossel

Amsel 2 1

Rotdrossel Sumpfrohrsänger 7

Gelbspötter 5

Dorngrasmücke 21

Klappergrasmücke 1 1

Gartengrasmücke

Zilpzalp 2

Fitis

Blaumeise 1Fml

Kohlmeise

Neuntöter

Rabenkrähe 2N 5

Star 30N 1.300 Feldsperling 1

Buchfink 3 1

Grünling 2

Stieglitz

Birkenzeisig

Hänfling 1

Gimpel 2

Goldammer 17 1

Rohrammer 5 1

Grauammer 2 Rev.

11. Aug 14. Aug 01. Sep 23. Sep 06. Okt

Graureiher 1 1 1

Höckerschwan 1

Nilgans

Graugans

Brandgans

Krickente 1 Stockente 1

Wespenbussard 1N

Rotmilan 1N

Rohrweihe 1wN 1wN

Wiesenweihe

Sperber

Mäusebussard 2 3 2

Turmfalke 1

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GGV 2015 Bürgerwindpark Ellhöft-Westre - Artenschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------

Rebhuhn

Wachtel

Teichralle

Kranich Austernfischer

Kiebitz 27 120+35+8 22 1

Regenbrachvogel

Großer Brachvogel 1 7

Waldwasserläufer 1

Lachmöwe 15

Sturmmöwe

Heringsmöwe 1 10

Silbermöwe 6 5

Ringeltaube 10 1

Kuckuck

Feldlerche Uferschwalbe

Rauchschwalbe

Mehlschwalbe

Baumpieper

Wiesenpieper

Schafstelze

Bachstelze

Heckenbraunelle

Braunkehlchen

Schwarzkehlchen

Steinschmätzer

Wachholderdrossel 5 Amsel

Rotdrossel 20

Sumpfrohrsänger

Gelbspötter

Dorngrasmücke

Klappergrasmücke

Gartengrasmücke

Zilpzalp

Fitis

Blaumeise

Kohlmeise

Neuntöter Rabenkrähe 4

Star >3000 800 500

Feldsperling 12

Buchfink 2

Grünling

Stieglitz

Birkenzeisig

Hänfling

Gimpel

Goldammer

Rohrammer 1

Grauammer