BRIEF AUS BERLIN NR. 18/2015 - Martin Rabanus...BRIEF AUS BERLIN – NR. 18/2015 Aus dem Bundestag...

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BRIEF AUS BERLIN – NR. 18/2015 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Genossinnen und Genossen, der politische Diskurs der zurückliegenden Woche wurde vor allem von der sehr persönlichen Debatte und Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe dominiert. Mit dem beschlossenen Gesetzespaket dazu haben wir verlässlichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, bleibt verboten. Die Fraktionsdisziplin wurde wegen der ethischen Dimension dieser sehr persönlichen Entscheidung aufgehoben. Ich freue mich, dass sich Sigmar Gabriel und die SPD beim Koalitionsgipfel am Donnerstag durchsetzen konnten. Die unsäglichen, Haftlager ähnlichen, Transitzonen sind vom Tisch und stattdessen wird es Zentren für eine geregelte Registrierung und schnelle Verfahren für Asylbewerber geben. Inhalt Vorwort Aus dem Bundestag Flüchtlingsdebatte Sterbehilfe Hospiz- und Palliativversorgung Nachtragshaushalt 2015 Freie Routerwahl Expertengespräch verdi/GEW Innovations-Dialog zu „E-Health“ Netzwerkabend „Westliche Werte“ Aus dem Wahlkreis Pressemitteilungen Termine

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BRIEF AUS BERLIN – NR. 18/2015

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Genossinnen und Genossen,

der politische Diskurs der zurückliegenden Woche wurde vor allem von der sehr persönlichen Debatte

und Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe dominiert. Mit dem beschlossenen

Gesetzespaket dazu haben wir verlässlichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen.

Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung

ausgerichtet ist, bleibt verboten. Die Fraktionsdisziplin wurde wegen der ethischen Dimension dieser

sehr persönlichen Entscheidung aufgehoben.

Ich freue mich, dass sich Sigmar Gabriel und die SPD beim Koalitionsgipfel am Donnerstag durchsetzen

konnten. Die unsäglichen, Haftlager ähnlichen, Transitzonen sind vom Tisch und stattdessen wird es

Zentren für eine geregelte Registrierung und schnelle Verfahren für Asylbewerber geben.

Inhalt

Vorwort

Aus dem Bundestag

Flüchtlingsdebatte

Sterbehilfe

Hospiz- und Palliativversorgung

Nachtragshaushalt 2015

Freie Routerwahl

Expertengespräch verdi/GEW

Innovations-Dialog zu „E-Health“

Netzwerkabend „Westliche Werte“

Aus dem Wahlkreis

Pressemitteilungen

Termine

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Diese Woche wurde der Nachtragshaushalt 2015, der die Soforthilfe für die Kommunen auf insgesamt

2 Milliarden Euro erhöht, verabschiedet. Dieser wurde nötig, um die Beschlüsse von Bund und Län-

dern vom September zur Bewältigung der flüchtlingspolitischen Herausforderungen umzusetzen.

Eine weitere wichtige Entscheidung war die Verabschiedung der Weiterentwicklung der Hospiz- und

Palliativversorgung, besonders im ländlichen Raum. Vor allem die ambulante Versorgung soll, neben

der Pflege in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, verbessert werden.

Auf dem Innovationsdialog des Debattenmagazins „Berliner Republik“ zum Thema „E-Health“ konnte

ich Fachpublikum, Politiker und Interessierte begrüßen, um über die Chancen und Risiken der Digitali-

sierung im Gesundheitswesen zu diskutieren.

Einem weiteren eher technischen Thema widmete sich der Deutsche Bundestag bei der Entscheidung

zum so genannten Routerzwang beim Internetanschluss zu Hause. Eine Regelung wurde nötig, da

Netzbetreiber Konsumenten keine freie Wahl bei der Auswahl des Routers ließen.

Diese Woche traf ich mich mit Bildungspolitkern und Weiterbildungsexperten verschiedener Gewerk-

schaften unter dem Dach von ver.di zum Fachdialog, um über bundeseinheitliche Gestaltungsmöglich-

keiten der Weiterbildungsregelungen zu diskutieren.

Zum donnerstäglichen Netzwerkabend konnte das Netzwerk Berlin den renommierten Historiker Prof.

Dr. Heinrich August Winkler begrüßen, der mit den Gästen zum Wertekanon des Westens im Kontext

der Globalisierung, seiner Entwicklung, Verbreitung und Akzeptanz diskutierte.

Nun wünsche ich Euch/Ihnen eine angenehme Lektüre und ein schönes Wochenende!

Martin Rabanus, MdB

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Flüchtlingspolitik: Mit ruhiger Hand und Ver-

stand

Bund, Länder und Kommunen haben in den

vergangenen Monaten ein Bündel von Maß-

nahmen vereinbart, um eine menschenwürdi-

ge Versorgung von Flüchtlingen zu gewährleis-

ten und die finanziellen Lasten fair zu schul-

tern. Wichtig ist nun, dass die Beschlüsse des

Parlamentes auch endlich operativ umgesetzt

werden können. Man könnte durchaus den

Eindruck gewinnen, dass der Ernst der Lage

noch nicht in allen Amtsstuben des Bundes

angekommen ist.

Ohne konstruktives Miteinander werden wir

die Probleme nicht in den Griff bekommen.

Wir dürfen daher keine Zeit mit parteipoliti-

schen Ränkespielen vergeuden, sondern müs-

sen mit aller Kraft an sinnvollen Lösungen ar-

beiten. Nicht Reden ist jetzt gefragt, sondern

Handeln. Unausgegorene Scheinlösungen hel-

fen uns daher nicht weiter. Sondern wir müs-

sen konkrete Fortschritte erzielen,

damit Deutschland auch künftig seiner huma-

nitären Verantwortung gerecht werden kann.

Für die SPD-Bundestagsfraktion halten wir in

aller Deutlichkeit fest: Wir sind bereit, an Lö-

sungen, die mehr Ordnung und Kontrolle in

das bisherige Verfahren bringen, konstruktiv

mitzuarbeiten. Aber wir erwarten umgekehrt

von unserem Koalitionspartner, dass er nicht

auf Vorschlägen beharrt, die offenkundig nicht

praktikabel sind. Daher ist es sehr gut, dass die

Parteivorsitzenden der Koalition sich am Don-

nerstagabend auf ein Konzept zur Registrie-

rung von Flüchtlingen geeinigt und damit eine

wichtige Grundlage zur Beschleunigung von

Verfahren gelegt haben. Dank Sigmar Gabriel

hat sich die SPD im Wesentlichen durchge-

setzt. Künftig wird es Zentren für eine geregel-

te Registrierung und schnelle Verfahren für

Asylbewerber geben, deren Anträge kaum

Aussicht auf Anerkennung haben. Die CSU-

Forderung nach unsinnigen Transitzonen ist

vom Tisch.

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Bessere Hospiz- und Palliativversorgung

Diese Woche verabschiedeten wir im Parla-

ment den Gesetzesentwurf der Bundesregie-

rung zur Verbesserung der Hospiz- und Pallia-

tivversorgung.

Ziel dieses Gesetzes ist, schwer kranke und alte

Menschen am Ende ihres Lebens besser und

individueller zu betreuen, um ihre Schmerzen

zu lindern und Ängste zu nehmen. Es werden

gezielt Anreize zum flächendeckenden Ausbau

der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt.

Denn klar ist, viele Bereiche in Deutschland

sind heute noch nicht zufriedenstellend ver-

sorgt.

Um die flächendeckende Versorgung zu forcie-

ren werden die Krankenkassen dazu verpflich-

tet, die Patienten bezüglich der Angebote der

Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu

beraten und die Informationsangebote anhand

des persönlichen Bedarfs zur Verfügung zu

stellen.

Wir alle wünschen uns, zu Hause im Kreise

unserer Familie sterben zu dürfen. Die Realität

sieht leider vielmals anders aus. Nahezu die

Hälfte aller Menschen stirbt in Kliniken, wobei

die meisten dort außerhalb einer Palliativstati-

on begleitet werden. Gerade für die kleinen

kommunalen Häuser, die einen wichtigen Fak-

tor für die Versorgung im ländlichen Raum

darstellen, ist das Vorhalten einer Palliativsta-

tion oftmals unrentabel und kaum zu stem-

men.

Durch die jetzt im Gesetz vorgesehene Mög-

lichkeit zur Kooperation mit multiprofessionel-

len Teams wird diesem Umstand Sorge getra-

gen. Es kann nicht sein, dass die Anforderun-

gen so hoch gesteckt werden, dass sie im länd-

lichen Raum zu einer Überforderung der Struk-

turen führen und damit auch zu einer schlech-

ten Qualität der Versorgung. Durch den geziel-

ten Einsatz von sogenannten Palliativ Care

Teams kann dann auch in kleinen Krankenhäu-

sern eine angemessene und qualitativ hoch-

wertige Versorgung sichergestellt werden.

Und nicht nur innerhalb der Krankenhäuser

wird die Versorgung verbessert, durch die nun

vorgesehene stärkere Einbindung der Hausärz-

tinnen und Hausärzte wird auch die ambulante

palliativmedizinische Betreuung verbessert

werden. Damit schaffen wir beides: Die Erhal-

tung der bereits existierenden und funktionie-

renden Strukturen und die in die Zukunft ge-

richtete Weiterentwicklung der Vielfalt der

Versorgungsformen.

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In Würde sterben: Bundestag debattierte über

Sterbehilfe

Am Freitagvormittag wurde im Bundestag über

Sterbehilfe debattiert. Anschließend wurde

über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe

abgestimmt – und zwar in namentlicher Ab-

stimmung, weil die Sterbehilfe nicht nur eine

juristische und medizinische, sondern vor al-

lem auch eine ethische Frage ist, ohne den

sogenannten Fraktionszwang.

Bereits im ersten Durchlauf hat der Gesetz-

entwurf einer Gruppe von Abgeordneten um

Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD)

mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur

Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung

der Selbsttötung“ die Mehrheit erhalten. Auch

ich habe mich diesem Gesetzesentwurf nach

reiflicher Überlegung angeschlossen.

Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres Aus-

scheidens aus dem Leben durch Suizid selbst

bestimmen möchten. Sie wenden sich zur Un-

terstützung auch an Angehörige, Ärzte oder

Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob eine

Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bun-

destag nun entschieden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive

Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie

dem erklärten Wille des Patienten entspricht.

Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B.

mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen

strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe

zur Selbsttötung, ist nicht verboten, kann aber

bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwort-

lichen Suizid strafbar sein. Ein Strafbarkeitsrisi-

ko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die

Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden

unterlassen.

Die vier neuen Gesetzesentwürfe, die in dieser

Sitzungswoche beraten wurden, eint, dass

aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll

und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Ge-

winnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.

Eine gute individuelle Betreuung am Lebens-

ende ist unermesslich wichtig. Wer keine Angst

vor Schmerzen haben muss, verliert auch et-

was von der Angst vor dem Tod. Und auch für

die Angehörigen ist es sehr beruhigend zu wis-

sen, dass ein geliebter Mensch ohne Schmer-

zen sterben konnte, friedlich und vielleicht im

Kreis seiner Familie. Die Palliativmedizin und

die Hospize leisten ungeheuer wichtige Arbeit,

die unbedingt unterstützt werden muss. Des-

wegen begrüßen wir es, dass wir in dieser Wo-

che auch ein gutes Hospiz- und Palliativgesetz

auf den Weg gebracht haben.

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Nachtragshaushalt entlastet Länder und Kom-

munen erneut

Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bun-

destag in 2./3.Lesung das zweite Nachtrags-

haushaltsgesetz 2015. Der Nachtrag dient ins-

besondere dazu, die Kosten für Aufgaben im

Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von

Flüchtlingen und Asylbewerbern darzustellen

und die Länder und Kommunen zeitnah finan-

ziell zu unterstützen. So werden Länder und

Kommunen noch in diesem Jahr um zwei Milli-

arden Euro entlastet, ursprünglich war für

2015 lediglich eine Entlastung von einer Milli-

arde Euro vorgesehen. Des Weiteren werden

Kommunen in die Lage versetzt, bundeseigene

Liegenschaften mietzinsfrei und einschließlich

der Kosten für den Umbau für die Flüchtlings-

unterbringung zu nutzen. Auch ein Ankauf

unterhalb des Verkehrswertes soll möglich

sein.

Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes

für dieses Jahr sind zudem neben der Flücht-

lingshilfe 1,3 Milliarden Euro für den "Energie-

und Klimafonds" vorgesehen und für das El-

terngeld Plus sollen zusätzlich 300 Millionen

Euro mehr zur Verfügung stehen.

Neben den Überschüssen in diesem Jahr er-

wartet die Bundesregierung Mehreinnahmen

unter anderem aus den Erlösen der Versteige-

rung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende

II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro sowie

geringere Zinsausgaben. Dank guter Wirt-

schaftslage und geringer Zinsbelastungen im

Haushaltsjahr 2015 können weitere 5,5 Milli-

arden Euro in eine Rücklage fließen, um auch

im Haushaltsjahr 2016 für Mehrausgaben im

Bereich der Flüchtlings- und Integrationshilfe

gewappnet zu sein.

In einem Begleit-Antrag (18/6062) zum Nach-

tragshaushalt haben wir zudem die Bundesre-

gierung aufgefordert, die kommunalfreundli-

che Politik des Bundes konsequent fortzuset-

zen. Unter anderem wollen wir erreichen, dass

- das Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2017

in Kraft treten kann

- die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung

der Kommunen um fünf Milliarden Euro jähr-

lich ab 2018 auch wirklich bei den Kommunen

ankommt

- die Bundesländer finanzielle Leistungen des

Bundes für die Kommunen diesen auch zusätz-

lich und in vollem Umfang weiterreichen

- die zugesagte dauerhafte und strukturelle

Beteiligung des Bundes an den Kosten für die

Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge

zügig umgesetzt wird.

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Freie Routerwahl

Am Donnerstag wurde der Entwurf eines „Ge-

setzes zur Auswahl und zum Anschluss von

Telekommunikationsendgeräten“ im Deut-

schen Bundestag abschließend beraten.

Mit dem Gesetz setzen wir eine wichtige Ver-

einbarung des Koalitionsvertrags um. Die Ab-

schaffung des Routerzwangs ist von Verbrau-

cherinnen und Verbrauchern, aber auch gro-

ßen Teilen der Wirtschaft, immer wieder ge-

fordert worden. Der nun bevorstehende Be-

schluss ist ein weiterer wichtiger Schritt in der

Umsetzung der Digitalen Agenda.

Derzeit ist es für Verbraucherinnen und Ver-

braucher häufig nicht möglich, die Router ihres

Telefonanschlusses frei zu wählen. Stattdessen

lassen viele Netzbetreiber an ihrem Breitband-

anschluss nur vorgegebene Geräte zu, der

Router wird als Teil des Netzanschlusses be-

trachtet. Dieser „Routerzwang“ ist jedoch nicht

mit den EU-rechtlichen Vorgaben für einen

liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar. Da-

mit wird das Recht der Nutzerinnen und Nut-

zer gestärkt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat

sich bei den parlamentarischen Beratungen

stets dafür stark gemacht, dass der Rou-

terzwang endlich der Vergangenheit angehö-

ren wird.

Berufliche Weiterbildung weiter entwickeln Fachdialog mit ver.di, GEW und IG Metall

Am Mittwoch lud die Gewerkschaft ver.di zum

Fachdialog über die berufliche Weiterbildung

ein. Die eingeladenen Fachleute, Gewerk-

schaftsvertreter und Politiker sprachen über

mögliche Entwicklungen der beruflichen Wei-

terbildung in Deutschland. Erwartungen an

verschiedene Ansätze wurden diskutiert und

die Weiterbildung in Österreich und der

Schweiz dargestellt. Deren Systeme der beruf-

lichen Weiterbildung, ähneln teilweise in Struk-

tur und Ansatz dem deutschen System.

In der Schweiz tritt das Weiterbildungsgesetz

nach 11 Jahren Verhandlungen 2017 in Kraft.

In Deutschland wollen wir vergleichbare Rege-

lungen gern schneller, aber mindestens genau-

so akribisch erarbeiten. Eine dem Berufsbil-

dungsgesetz (BBiG) vergleichbare Bundesrege-

lung für ein einheitliches und zukunftsfähiges

System der beruflichen Weiterbildung soll ge-

schaffen werden. Mit der Weiterentwicklung

des Weiterbildungssystems wollen wir auf dem

deutschen Weiterbildungsmarkt ein solidari-

sches System erreichen, das mehr und bessere

Weiterbildung für alle ermöglicht.

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Innovationsdialog der Berliner Republik zum

E-Health-Gesetz

Im Rahmen des Diskussionsformats des Inno-

vationsdialogs der Berliner Republik, dessen

Mitherausgeber und stellvertretender Vorsit-

zender ich bin, diskutierten wir diese Woche

brandaktuell das E-Health-Gesetz am Vortag

seiner Anhörung im Deutschen Bundestag.

Digitale Vernetzung kann Leben retten und

stärkt die Patientinnen und Patienten. Um die

Chancen der Digitalisierung des Gesundheits-

wesens zu fördern und ihnen einen Rahmen zu

geben, befasst sich der Deutsche Bundestag

derzeit mit dem Entwurf des „E-Health-

Gesetzes“. Mit dem Gesetz wird die entspre-

chende Grundlage geschaffen. Daher stellt es

auch ein wichtiges Vorhaben der Koalition und

insbesondere für die SPD dar.

An der spannenden Diskussion um die techni-

schen Entwicklungen und der Digitalisierung

von Medizin und Pflege nahmen verschiedene

Akteure wie Vertreter der Politik, u. a. Dirk

Heidenblut als zuständiger Berichterstatter der

SPD-Fraktion für „E-Health“, oder aus dem

medizinischen Unternehmens- und For-

schungsbereich teil und stellten ihre unter-

schiedlichen Sichtweisen dar. Einig waren sich

alle darin, dass die Digitalisierung im Gesund-

heitswesen ein enormes Potenzial und Chan-

cen birgt, alleine was die Vernetzung der Ak-

teure untereinander angeht, jedoch gleichzei-

tig Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind,

insbesondere im Hinblick auf den Schutz der

Patientendaten. Dirk Heidenblut sowie weitere

Vertreter der SPD-Fraktion verwiesen hierbei

darauf, dass der Fokus des Gesetzentwurfes

eindeutig auf den Patientinnen und Patienten

liegen muss. Dabei stehen Patientinnen und

Patienten den technischen Entwicklungen wie

Gesundheits-Apps und Robotern in der Pflege

mehrheitlich positiv gegenüber. So gelten In-

novationen auch als Lösungen für drängende

Probleme, wie beispielsweise die zu geringe

Anzahl von Fachärztinnen und -ärzten in ländli-

chen Regionen oder die Belastungen des Ver-

sorgungssystems durch den demografischen

Wandel. Hierzu wurde ebenso die die Bedeu-

tung von Telemedizin und Online-

Sprechstunden thematisiert. Weiterhin können

medizintechnische Neuerungen wie kommuni-

zierende Implantate wahre Lebensretter sein,

indem sie die Distanz zwischen Patientin und

Arzt überbrücken. Die Fülle an Innovationen

geht dabei auch mit einem hohen Wachstums-

potenzial in der „Digital Health“-Branche ein-

her.

Hier gibt es weitere Informationen sowie die

dazugehörigen Drucksachen zur Anhörung.

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Europäische Werte - Netzwerkabend mit Prof.

Dr. Heinrich August Winkler

Am Donnerstag konnten wir den renommier-

ten Historiker Prof. Heinrich August Winkler als

Gast begrüßen. Sein Vortrag „Europäische oder

westliche Werte? Gedanken über ein unvoll-

endetes Projekt“ gab den Gästen Gelegenheit,

in das Thema einzusteigen und im Anschluss

die Thesen des Historikers zu diskutieren.

Winkler, langjähriges SPD-Mitglied, sprach

über die historische Entstehung westlicher

Werte wie Menschenwürde, Gewaltenteilung,

Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Zudem

stellte er Herausforderungen für den Werteka-

non Europas vor: islamistischer Terrorismus,

den chinesischen, staatlich gelenkten Kapita-

lismus sowie Russlands Außenpolitik. Mit Blick

auf die großen Flüchtlingszahlen in Europa ist

die Verteidigung der Menschenwürde von

zentraler Bedeutung, so Prof. Winkler.

Die westlichen Werte bezeichnet er als Projekt,

das bislang unabgeschlossen ist, aber jeden

und jede zu einer weiteren Annäherung an

dessen Verwirklichung motivieren kann. Die

beste Werbung für dieses Projekt sei es, wenn

der Westen sich selbst an seine eigenen Über-

zeugungen halte.

Zuschuss für Bundestagsbesuch in 2016

Ich lade alle Berlininteressierten herzlich zu

einer Informationsfahrt nach Berlin ein. Ab

sofort können sich alle interessierten Gruppen

und Institutionen für die Kontingentplätze in

2016 bewerben. Die Plätze beinhalten einen

Plenarbesuch sowie einen Imbiss im Paul-Löbe-

Haus. Es gibt einen finanziellen Zuschuss für

die Hin- und Rückfahrt nach Berlin. Der Zu-

schuss beinhaltet nicht die Kosten für eine

Übernachtung in Berlin. Weitere Infos finden

Sie auf meiner Homepage. Bei Interesse bitte

melden bei Juliane Fehlhaber, Tel. 030/227-

77104.

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Pressemitteilungen aus dem Wahlkreis

02.11.2015

Martin Rabanus macht auf den Bundeswett-

bewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler

Suchtprävention“ aufmerksam

27.10.2015

Kreisjugendfeuerwehr aus Limburg-Weilburg

besucht den Deutschen Bundestag

26.10.2015

Gastfamilien gesucht

22.10.2015

Martin Rabanus spenden Spielsachen an

Flüchtlingskinder

20.10.2015

Antwort auf den Offenen Brief von Landrat

Burkhard Albers betr. Aktueller Flüchtlingssitu-

ation

Termine

07.11.2015

10.00 – Landesparteitag der SPD Hessen in

Kassel

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Termine in kursiv sind öffentlich

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