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Amtlicher Teil 1. Information aus der Amtsverwaltung 2 2. Information der Friedhofsverwaltung 2 3. Bekanntgabe der Wahlergebnisse 2 4. Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte 6 5. Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 10 6. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 11 7. Beschlüsse der Gemeinde Göritz 11 8. Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 12 9. Satzung über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungs- plans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ und Bekanntmachungsanordnung 15 11. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Inhaltsverzeichnis Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld 16 12. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ der Gemeinde Schenkenberg 17 Nicht Amtlicher Teil Veranstaltungen in den Gemeinden 19 Gratulationen 20 Kindertag im Labyrinthpark Malchow 21 Jugendrotkreuz des DRK 22 Kirchliche Informationen und Veranstaltungen 24 Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht! 26 Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Wer hat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“ 26

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Amtlicher Teil 1. Information aus der Amtsverwaltung 22. Information der Friedhofsverwaltung 23. Bekanntgabe der Wahlergebnisse 24. Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte 65. Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 106. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 117. Beschlüsse der Gemeinde Göritz 118. Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 129. Satzung über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungs- plans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ und Bekanntmachungsanordnung 1511. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des

Inhaltsverzeichnis Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld 1612. Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ der Gemeinde Schenkenberg 17

Nicht Amtlicher TeilVeranstaltungen in den Gemeinden 19Gratulationen 20Kindertag im Labyrinthpark Malchow 21Jugendrotkreuz des DRK 22Kirchliche Informationen und Veranstaltungen 24Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht! 26Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Werhat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“ 26

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Wir möchten darauf hinweisen, dass Termine außerhalb der Sprechtage nur nach vorheriger (telefonischer) Absprache mit dem Sachbearbeiter möglich sind. Während der Sprechzeiten

Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrDonnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

sind unsere Mitarbeiter wie gewohnt für Sie erreichbar. Für Bürger, die aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwie-

Hinweise zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltungrigkeiten haben, das Amtsgebäude zu betreten, befindet sich neben der Treppe eine Rufsäule.

Neumann Amtsdirektor

Ich möchte mich nochmals bei allen Wahlhelfern und dem Briefwahlvorstand des Amtes Brüssow, auch im Namen des Amtsdirektors Herrn Neumann und des Kreiswahlleiters Herrn Dziwis, für Ihre Unterstützung und die geleistete Arbeit am 25. Mai 2014 herzlich bedanken.Ohne Ihre Mithilfe und Ihr Arrangement wäre das alles nicht möglich gewesen.

Danksagung an alle WahlhelferIn diesem Zusammenhang hoffe ich auch wieder auf Ihre Mit-hilfe zu den Landtagswahlen, die am 14. September 2014 stattfinden. „Zusammen schaffen wir Alles!“

gez. KlünderWahlleiterin

Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen gem. VSG 4.7. § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow

Friedhof Grimme 14. Juli 2014 10.00 UhrFriedhof Klockow 14. Juli 2014 11.00 UhrFriedhof Göritz, OT Malchow 14. Juli 2014 11.45 Uhr

Friedhof Brüssow 15. Juli 2014 08.00 UhrFriedhof Battin 15. Juli 2014 10.15 UhrFriedhof Bagemühl 15. Juli 2014 10.40 Uhr

Information der FriedhofsverwaltungFriedhof Woddow 15. Juli 2014 11.10 UhrFriedhof Wollschow 15. Juli 2014 11.35 UhrFriedhof Menkin 15. Juli 2014 12.00 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.

JoachimSachbearbeiterin

Wahlbeteiligung Stadt Brüssow

Brüssow Bagemühl Grünberg Woddow Wollschow Briefwähler GesamtWahlberechtigte 1.079 102 224 91 252 - 1748Wähler 516 68 99 63 132 146 1024Wahlbeteiligung 47,8 66,7 44,2 69,2 52,4 - 58,6

Wahlbeteiligung Gemeinde Göritz

Göritz BriefwahlWahlberechtigte 698 -Wähler 316 20Wahlbeteiligung 48,1 -

Wahlbeteiligung Gemeinde Carmzow-Wallmow

Carmzow Cremzow Wallmow Briefwahl GesamtWahlberechtigte 235 90 218 - 543Wähler 109 67 130 26 332Wahlbeteiligung 46,4 74,4 59,6 - 61,1

Bekanntmachung des WahlergebnissesGemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlge-setzes ist das Wahlergebnis der Kommunalwahlen, zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und den Gemeindevertre-tungen, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister, der Ortsvor-

steher und Ortsbeiräte vom 25. Mai 2014 in der Stadt Brüssow, den Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld ermittelt worden und wird öffentlich bekannt gemacht.

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Wahlbeteiligung Gemeinde Schenkenberg

Baumgarten Kleptow Ludwigsburg Schenkenberg Briefwahl GesamtWahlberechtigte 159 122 67 153 - 501Wähler 82 69 47 94 12 304Wahlbeteiligung 51,6 56,6 70,1 61,4 - 60,7

Wahlbeteiligung Gemeinde Schönfeld

Klockow Schönfeld Briefwahl GesamtWahlberechtigte 329 203 - 532Wähler 168 108 24 300Wahlbeteiligung 51,1 53,2 - 56,4

Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Stadt Brüssow

Brüssow Bagemühl Grünberg Woddow Wollschow Briefwahl Stimmen gesamt gewähltGültige Stimmen 507 65 95 63 128 - 1.004 996SPDRakow, Michael 335 40 55 46 66 83 625 X

DIE LINKERusin, Bert 172 25 40 17 62 55 371

Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Göritz

Ja Nein gewähltDaniel Pohl 210 101Briefwahl 16 4Gesamt 226 105 X

Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Carmzow-Wallmow

Ja Nein gewähltCarmzow

Harald Zimmermann

89 16Cremzow 43 23Wallmow 79 48Briefwahl 10 15Gesamt 221 102 X

Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Schenkenberg

Ja Nein gewähltBaumgarten

Hans-Ludwig Müller

53 29Kleptow 20 47Ludwigsburg 39 7Schenkenberg 55 38Briefwahl 6 6Gesamt 173 127 X

Wahl Ehrenamtlicher Bürgermeister Schönfeld

Ja Nein gewähltSchönfeld

Uwe Behnke81 24

Klockow 137 29Briefwahl 21 3Gesamt 239 56 X

Wahl der Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Brüssow Bagemühl Grünberg Woddow Wollschow Briefwahl gesamt Stimmen gesamt SitzverteilungGültige Stimmen 1.446 198 291 176 386 438 2.935SPDRakow, Michael 361 26 33 20 44 72 556 XReiss, Peter 47 19 62 10 9 17 164 XVöcks, Joachim 24 6 2 57 13 8 110 XBahr, Ronny 94 0 1 3 18 15 131 XBartzick, Klaus 1 2 - 4 30 2 39Buse, Axel 14 4 64 2 1 16 101Kuchling, Kathrin 129 1 3 1 3 17 154 XJahnke Mirko 5 52 1 1 1 1 61Plagge, Norbert 42 - - - 2 4 48Schmidt, Andreas 154 1 17 - 7 17 196 XSchulz, Petra 105 2 5 4 10 20 146 XSprötge, Lothar 75 3 - 5 3 14 100gesamt 1.051 116 188 107 141 203 1.806 7Die LinkeRusin, Bert 255 12 35 27 60 126 515 XSchulz, Maika 6 40 5 1 - 9 61 XWaldow, Bernd 11 - 13 3 5 7 39 XSchwenn, Klaus 4 1 1 - 19 4 29gesamt 276 53 54 31 84 146 644 3BLR Zahn, Dietmar 17 27 14 19 29 19 125gesamt 17 27 14 19 29 19 125 0Wählergruppe Brüssower ListeTrölsch, Inger-Eli-sabeth

49 - 23 1 1 24 98 X

Huth, Peter 24 - 9 1 2 17 53gesamt 73 - 32 2 3 41 151 1Einzelbewerber Pahl

29 2 3 17 129 29 209 X

Gesamt 29 2 3 17 129 29 209 1

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Wahl der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow

Carmzow Cremzow Wallmow Briefwahl Stimmen gesamt SitzverteilungGültige Stimmen 324 198 385 75 982WG „Zukunft für Wallmow“Rymas, Heike 11 25 69 8 113 XSchmidt, Anke 9 10 77 7 103 XPoller, Matthias - 3 24 1 28Lüdtke, Norbert 3 - 31 6 40 XBörner, Steffen 3 5 24 3 35gesamt 26 43 225 25 319 3EinzelbewerberEggersdorf, Karin-Karola 154 36 33 10 233 Xgesamt 154 36 33 10 233 2EinzelbewerberWegner, Gabriele 1 1 46 1 49gesamt 1 1 46 1 49 0EinzelbewerberWendt, Max 3 4 49 3 59gesamt 3 4 49 3 59 0EinzelbewerberHempel, Harald 54 20 20 1 95 Xgesamt 54 20 20 1 95 1EinzelbewerberKarbe, Jörg 65 4 3 9 81 Xgesamt 65 4 3 9 81 1Einzelbewerberv. Zitzewitz, Albrecht 21 90 9 26 146 Xgesamt 21 90 9 26 146 1

Wahl der Gemeindevertretung Göritz

Göritz Briefwahl Stimmen gesamt SitzverteilungGültige Stimmen 873 60 933SPDScherping, Hans- Jürgen 90 7 97 XNinnemann, Christoph 95 18 113 XHerholz, Klaus- Dieter 91 - 91 XGesamt 276 25 301 3DIE LINKEKoch, Marco 97 8 105 XNaumann, Siegbert 77 11 88 Xgesamt 174 19 193 2WG Feuerwehr GöritzScholz, Silke 91 1 92 XGenetzky, Detlef 62 3 65 XGesamt 153 4 157 2EinzelbewerberDähn, Nico 174 4 178 XGesamt 174 4 178 2EinzelbewerberPohl, Daniel 96 8 104 Xgesamt 96 8 104 1

Wahl Gemeindevertretung Schönfeld

Klockow Schönfeld Briefwahl gesamt Stimmen gesamt SitzverteilungGültige Stimmen 488 317 72 877WG des AWO Ortsvereins KlockowMarion Ben Rabah 89 9 13 111 Xgesamt 89 9 13 111 1WG Schönfeld-KlockowBehnke, Uwe 110 50 10 170 XBloy, Doris 6 21 1 28Eilmes, Bernd 8 52 11 71 XJahns, Siegfried 30 10 4 44Kluge, Monika 12 1 1 14Krohn, Eberhard 18 3 4 25Licht, Heinz 44 9 2 55 XMakowiak, Edgar 2 82 5 89 XNinnemann, Stefan 17 47 10 74 XSchön, Michael 87 20 8 115 XDettmann, Andrea 24 3 1 28Behnke, Gerhardine 41 10 2 53 Xgesamt 399 308 59 766 7

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Wahl der Gemeindevertretung Schenkenberg

Baumgarten Kleptow Ludwigsburg Schenkenberg Briefwahl Stimmen gesamt SitzverteilungGültige Stimmen 242 207 135 270 36 890WG Gemeinsame Liste SchenkenbergMüller, Hans-Ludwig 17 5 31 65 3 121 XSojka, Jan 38 6 3 18 - 65 XBerg, Mathias 14 9 42 9 2 76 XSchönfeldt, Kurt 6 1 26 6 - 39gesamt 75 21 102 98 5 301 3EinzelbewerberDuchow, Silvio 2 43 - 3 4 52gesamt 2 43 - 3 4 52 0Einzelbewerber Runge, Gerd 23 10 5 125 5 168 Xgesamt 23 10 5 125 5 168 1Einzelbewerberin Reich, Petra 2 22 2 1 1 28gesamt 2 22 2 1 1 28 0Einzelbewerber Gall, Michael 107 5 21 33 13 179 Xgesamt 107 5 21 33 13 179 2EinzelbewerberGolz, Thomas 13 67 3 5 - 88 Xgesamt 13 67 3 5 - 88 1Einzelbewerber Hübner, Stephan 20 39 2 5 8 74 Xgesamt 20 39 2 5 8 74 1

Wahl Ortsbeirat im OT Brüssow

Bewerber Brüssow Briefwahl gesamt

Sitz-verteilung

Gültige Stimmen 1471 267SPDRakow, Michael 471 85 XBahr, Ronny 136 20 XSchulz, Petra 130 19 XSprötge, Lothar 113 13Schmidt, Andreas 198 22 Xgesamt 1048 159 4DIE LINKERusin, Bert 316 82 Xgesamt 316 82 1Wählergruppe Brüssower ListeTrölsch, Inger-Elisabeth 54 12Huth, Peter 53 14gesamt 107 26 0

Wahl Ortsbeirat im OT Bagemühl

Bewerber Stimmen gesamt

Briefwahl gesamt

Sitzver-teilung

Gültige Stimmen 194 15SPDJahnke, Mirko 39 0 XKäpnick, Margot 112 3 Xgesamt 151 3 2DIE LINKESchulz, Maika 43 12 Xgesamt 43 12 1

Wahl Ortsbeirat im OT Grünberg

Bewerber Stimmen gesamt

Briefwahl gesamt

Sitzver-teilung

Gültige Stimmen 285 72SPDBuse, Axel 134 25 XReiss, Peter 67 17 XRubruck, Joachim 45 16 Xgesamt 246 58 3DIE LINKEWaldow, Bernd 39 14gesamt 39 14 0

Wahl Ortsbeirat im OT Woddow

Bewerber Stimmen gesamt

Briefwahlgesamt

Sitzver-teilung

Gültige Stimmen 168SPDVöcks, Joachim 90 - XKnospe, Resi 59 - XGroß, Christine 19 - Xgesamt 168 - 3

Wahl Ortsbeirat im OT Wollschow

Bewerber Stimmen gesamt

Briefwahl gesamt

Sitzver-teilung

Gültige Stimmen 379SPDBartzick, Klaus 46 4gesamt 46 4 0DIE LINKESchwenn, Klaus 39 32gesamt 39 32 0DIE LINKEEinzelbewerberin AlbrechtAlbrecht, Karin 141 13 Xgesamt 141 13 1Einzelbewerber PahlPahl, Dieter 82 12 Xgesamt 82 12 1Einzelbewerber WerthWerth, Marcel 71 2 Xgesamt 71 2 1

Ortsvorsteher Gemeinde Carmzow-Wallmow

Ja Nein gewähltOT Wallmow Rymas, HeikeWallmow 103 26Briefwahl 9 7gesamt 112 33 X

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Ortsvorsteher Schenkenberg

Ja Nein Briefwahl gesamt gewählt

OT Schenkenberg Hans-Ludwig Müller

37 - -

Gerd Runge 53 - 3 Xgesamt 90 - 3

Ortsvorsteher Ludwigsburg

Ja Nein gewähltOT Baumgarten Gall, Michael 71 11OT Ludwigsburg 38 9OT Kleptow 47 20Briefwahl 4 3gesamt 160 43 X

Brüssow, 2. Juni 2014gez. KlünderWahlleiterin

Auf der Grundlage der §§ 17 Abs. 3 Satz 2 und 18 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kinderta-gesstättengesetz (KitaG) in der jeweils aktuellen Fassung, der §§ 23 und 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (I 1990, 1163) in der jeweils aktuellen Fassung sowie des § 3 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils aktuellen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 28 Absatz 2 Ziffer 9 BbgKVerf in ihrer Sitzung am 12.05.2014 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze1) Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten, die sich in

Trägerschaft der Gemeinde Schenkenberg befinden. 2) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in eine Kin-

dertagesstätte ist der Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow.

§ 2 Aufnahme von Kindern und Abschluss eines Betreuungsvertrages

1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kinder-betreuungsangebotes ist die Feststellung des Rechtsan-spruchs. Nach Vorlage entsprechender Nachweise im Amt Brüssow (z. B. Feststellungsbescheid vom Jugendamt des Landkreises Uckermark) wird der Rechtsanspruch geprüft und der Bedarf des Betreuungsumfangs festgesetzt.

2) Die Anmeldung für die Beanspruchung eines Platzes in einer kommunalen Kindertageseinrichtung und die Ent-scheidung zum Abschluss eines Betreuungsvertrages erfolgt durch die Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow.

3) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte erfolgt grundsätzlich zum Ersten eines Monats, sofern die Anmeldung vorliegt und freie Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so wird die volle Gebühr für den jeweiligen Monat erhoben.

4) Für die erste Aufnahme eines Kindes in eine Kita ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in der Kinder-einrichtung erforderlich, in der die Eignung zum Besuch einer Kita bescheinigt wird. Wurde das Kind innerhalb der letzten vier Wochen vor der Aufnahme in einer anderen Kindertagesstätte oder in der Tagespflege betreut, so ist eine Bescheinigung dieser Einrichtung über das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten i. S. d. Infektionsschutz-gesetzes vorzulegen.

5) Wurde ein Kind zuvor in einer anderen Kita oder Tages-pflegestelle betreut, so ist die Kündigungsbestätigung

Satzung der Gemeinde Schenkenberg über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte

der anderen Kita bzw. Tagespflegestelle vorzulegen, um eine Doppelförderung des zu betreuenden Kindes aus-zuschließen.

6) Die Personensorgeberechtigten/Eltern erkennen mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages die Kindertagesbe-treuungssatzung der Gemeinde Schenkenberg an.

§ 3 Betreuungszeiten1) Die Inanspruchnahme des Betreuungsumfanges richtet

sich nach dem tatsächlichen Bedarf, der sich aus dem Rechtsanspruch ergibt.

2) Folgende Staffelungen der Betreuungsformen sind für die Beitragsfestsetzung ausschlaggebend:1) für Kinder bis zur Einschulung täglicher Betreuungsumfang bis 6 Stunden bis 8 Stunden über 8 Stunden2) für Kinder im Grundschulalter täglicher Betreuungsumfang bis 4 Stunden über 4 Stunden

3) Änderungen des Betreuungsumfanges müssen in der Re-gel von den Personensorgeberechtigten/Eltern schriftlich bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Die Ände-rung wird in der Regel mit Beginn des der Neuregelung nachfolgenden Monats wirksam.

4) Die Betreuungszeiten (Bring- und Abholzeiten) werden in Absprache mit der Einrichtungsleiterin schriftlich verein-bart. Sie gelten bis auf Widerruf und können in der Regel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat geändert werden.

5) Um in der Kindertagesstätte die Bildung der Kinder päda-gogisch sinnvoll durchführen zu können, sollten die Kinder der Altersgruppe 0 Jahre bis zum Schuleintritt morgens bis 8.30 Uhr in der Einrichtung anwesend sein.

6) Während der Schließtage und der Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung.

§ 4 Pflichten der Personensorgeberechtigten/Eltern1) Die Personensorgeberechtigten/Eltern übergeben die

Kinder in der Kita einer pädagogischen Fachkraft und holen sie dort auch wieder ab. Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt seitens des pädagogischen Fachpersonals erst mit der Übergabe und endet mit dem Abholen des Kindes durch die Personensorgeberechtigten/Eltern. Soll das Kind durch eine andere Person abgeholt werden, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Erklärung und Bevollmächtigung durch die Personensorgeberechtigten/Eltern. Liegt eine solche Erklärung und Bevollmächtigung nicht vor, ist die Kindertagesstätte berechtigt, die Heraus-gabe des Kindes zu verweigern. Einer schriftlichen Erklä-

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

rung durch die Personensorgeberechtigten/Eltern bedarf es auch, wenn das zu betreuende Kind den Heimweg von der Kita allein antreten soll.

2) Die Personensorgeberechtigten/Eltern erkennen die pä-dagogische Konzeption der Kindertagesstätte und die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung in der jeweils aktuellen Fassung an und tragen aktiv zur Umsetzung der dort genannten pädagogischen Grundsätze und Ziele bei. Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Weiter-entwicklung der pädagogischen Konzeption. Die aktive Teilnahme der Personensorgeberechtigten/Eltern an Aktivitäten in- und außerhalb der Kindertagesstätte ist im Interesse des Kindes ausdrücklich erwünscht. Insbe-sondere fallen hierunter Elternversammlungen und die Elterngespräche.

3) Dem pädagogischen Fachpersonal der Kindereinrichtung ist unverzüglich durch die Personensorgeberechtigten/Eltern mitzuteilen, wenn:• das Kind die Kita befristet nicht besuchen wird,• das Kind unter chronischen Krankheiten sowie Aller-

gien leidet,• es einen Verdacht oder das Auftreten einer anste-

ckenden Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz beim Kind oder dessen Lebensumfeld gibt,

• sich die Erreichbarkeit der Personensorgeberech-tigten/Eltern oder der sonstigen Abholberechtigten ändert.

4) Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Fachpersonal eine Arztbescheini-gung über die Unbedenklichkeit des Besuchs der Kinder-tagesstätte abgefordert werden. Fehlt das Kind wegen einer ansteckenden Krankheit oder aus nicht nachvoll-ziehbaren Gründen, so sind die Personensorgeberech-tigten/Eltern auf Verlangen des pädagogischen Personals verpflichtet, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheini-gung für die Wiederaufnahme in der Kita vorzulegen.

5) Dem Amt Brüssow ist unverzüglich durch die Personen-sorgeberechtigten/Eltern mitzuteilen, wenn:• die Personensorgeberechtigten/Eltern einen ande-

ren Wohnsitz nehmen,• das Kind den regelmäßigen und gewöhnlichen Auf-

enthaltsort ändert.

§ 5 Pflichten des pädagogischen Fachpersonals1) Die Gruppenerzieherin und die pädagogische Leitung

stehen für Auskünfte zum Entwicklungsstand des Kindes nach Absprache zur Verfügung. Auskunftsberechtigt sind nur die Personensorgeberechtigten/Eltern.

2) Die Inhalte der pädagogischen Arbeit werden durch das pädagogische Fachpersonal transparent dargestellt. Das pädagogische Fachpersonal ist verpflichtet, mit den Per-sonensorgeberechtigten/Eltern in allen Fragen der Erzie-hung des Kindes zusammenzuarbeiten.

3) Bei Unfällen des Kindes ist das Personal der Kindertages-stätte verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und ggf. für eine sofortige Arztvorstellung Sorge zu tragen. Die Personen-sorgeberechtigten/Eltern sind in diesem Fall unverzüglich zu benachrichtigen.

4) Ein Betreuungsanspruch für kranke Kinder besteht nicht. Die Einnahme von Medikamenten (Ausnahme: Notfall-medikamente) erfolgt nur nach Einzelfallentscheidung des pädagogischen Fachpersonals der Einrichtung. In Zweifelsfällen entscheidet der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der Leiterin der Einrichtung und ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Der Träger der Einrichtung und/oder die Einrichtungsleiterin

können u.a. von den Personensorgeberechtigten folgende Unterlagen anfordern:• eine schriftliche Anweisung zur Medikation vom Arzt,• eine Unterweisung des Personals durch den behan-

delnden Arzt,• eine schriftliche Einverständniserklärung der Perso-

nensorgeberechtigten,• Freistellung der Krankenkasse des Kindes.

Sollte eine Medikamentenabgabe in der Einrichtung mög-lich sein, ist dies nur bei Abgabe der Medikamente in der Originalverpackung mit erkennbaren Verfallsdatum und Beipackzettel zulässig. Voraussetzung hierfür ist ferner, dass ein sicherer Aufbewahrungsort in der Kita vorhanden ist und die Situation in der Kita eine gesicherte Medikamentenabgabe gestattet. Die Abgabe von Medi-kamenten ist von pädagogischen Fachkräften schriftlich zu dokumentieren. Antibiotika werden grundsätzlich nicht verabreicht.

§ 6 Entstehung der Gebührenpflicht1) Für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertages-

stätte haben die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten. Gegebenenfalls ist ein Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mitta-gessen und/oder Getränken in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essen-/Getränkegeld). Die Elternbeiträge werden als Gebühr erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebühren-bescheid. Die Verpflichtung zur Zahlung des festgesetzten Beitrages gilt unbeschadet der tatsächlichen Inanspruch-nahme des Betreuungsplatzes und unbeschadet der Re-gelung in Absatz 7.

2) Die Erhebung der Gebühr erfolgt in 12 gleichen Monats-beiträgen. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalenderjahres, werden die Gebühren ab dem Auf-nahmemonat, der im Betreuungsvertrag vereinbart wurde, erhoben. Die Gebühren entstehen zum 1. des Monats und sind jeweils am 15. des Monats fällig.

3) Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden pro Kind 10 v. H. vom Beitrag „Familie mit einem Kind“ abgezogen. Ein abzugsfähiger Betrag von 50 v. H. darf dabei nicht überschritten werden.

4) Gebührenpflichtig und damit Gebührenschuldner sind diejenigen, auf deren Veranlassung das Kind eine Kinder-tagesstätte in Anspruch nimmt. Sind mehrere Gebühren-schuldner, z. B. zwei Personensorgeberechtigten/Eltern, vorhanden, so haften diese als Gesamtschuldner.

5) Für Partner in einer Lebensgemeinschaft im Sinne des § 7 Absatz 2 gilt Absatz 4 entsprechend.

6) Änderungen in der familiären Situation, wie z. B. Erwerbs-losigkeit, Elternzeit, Alleinerziehende/r, Veränderungen im Einkommen, die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder usw. ist unverzüglich anzuzeigen.

7) Bei Abwesenheit des Kindes von mindestens einem Mo-nat kann in begründeten Fällen (z. B. Krankheit des Kin-des, Kuraufenthalt usw.) für diesen Zeitraum auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise Gebühren-freiheit gewährt werden. Die Entscheidung hierfür trifft die Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow.

§ 7 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren

1) Die Höhe der Benutzungsgebühren bemisst sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Fa-milie des zu betreuenden Kindes, dem Alter des Kindes, der Betreuungszeit und nach dem Einkommen der Per-

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sonensorgeberechtigten/Eltern. Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem EStG in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Gebühren ist den Anlagen 1 bis 4 der Gebührensatzung zu entnehmen, die Anlagen sind Bestandteil dieser Satzung.

2) Lebensgemeinschaften (uneheliche bzw. gleichge-schlechtliche) werden als eine Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. Bei der Höhe der Gebühren wird das Einkommen beider Lebenspartner zugrunde gelegt, so-fern sie die Eltern des Kindes sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. Das Einkommen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils wird mitberücksichtigt, sofern dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebt. Als häusliche Gemeinschaft im Sinne dieser Satzung gilt der Ort, an dem sich der Betreffende überwiegend auf-hält, ohne dass es auf eine melderechtlich Registrierung ankommt.

3) Das Einkommen im Sinne der Gebührensatzung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gebührenschuldner zum aktuellen Zeitpunkt widerspiegeln. Als Nachweis der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelten z. B. Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen der Arbeitgeber oder Dienstherren sowie Bescheide nach dem SGB II oder XII. Selbstständige, die Aufstockungs-beiträge nach dem SGB erhalten, haben diese zusätzlich anzugeben. Zur Feststellung der momentanen wirtschaft-lichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen soll mindestens einmal jährlich eine Einkommensüberprüfung stattfinden.

4) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte. Dazu gehören insbesondere:• Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (hier-

zu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Be-schäftigungen),

• Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (E-A-Ü) bei selbstständiger Arbeit (alternativ Be-triebsabrechnungsbogen (BAB) oder Bescheinigung des Steuerberaters) aller Firmen und Firmenbeteili-gungen,

• Unterhaltsleistungen,• Kindergeld,• Renten,• Einkommen nach dem SGB II und dem SGB III wie:

Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeiter-geld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Insol-venzgeld,

• sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletzten-geld, Wohngeld, Leistungen nach dem Beamtenver-sorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz,

• Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leis-tungen nach dem BAföG für die Kinder der Perso-nensorgeberechtigten/Eltern),

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Das Erziehungsgeld/Elterngeld gehört zu den positiven Einkommen, soweit es einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet. Eine Minderung des Einkommens durch nachgewiesene Unterhaltszahlungen ist möglich.

Nicht zum Einkommen gehören:• Leistungen nach dem SGB XI (Pflegegeld)

5) Für Kinder mit bestehendem Betreuungsvertrag ist eine zusätzliche Betreuung an schulfreien Tagen und in den Ferien im Hort auf Antrag der Personensorgeberechtigten/

Eltern möglich. Der Antrag ist mindestens vier Wochen im Voraus im Amt Brüssow einzureichen, Nachweise sind beizulegen. Hierfür wird zusätzlich zum Kostenbeitrag eine Ferienpauschale erhoben, die sich aus der Differenz des Monatsbeitrages während der Schulzeit und des Mo-natsbetrages entsprechend dem erhöhten Betreuungsbe-darfs ergibt.

6) Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten und muss deshalb die im Betreuungsvertrag geregelte Öff-nungszeit der Kindereinrichtung verlängert werden, so wird von den Gebührenschuldnern eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro je angefangener Stunde erhoben. Wird die vereinbarte Betreuungszeit innerhalb der im Betreu-ungsvertrag geregelten Öffnungszeit überschritten, so ist von den Personensorgeberechtigten/Eltern je angefan-gene Stunde 10,00 Euro als zusätzliche Gebühr zu zah-len. Die Gebühr wird jeweils in gesonderten Bescheiden festgesetzt.

7) Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) erhalten, übernimmt der für diese Leistung zuständige örtliche Träger der öffentli-chen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durch-schnitts der Elternbeiträge des Trägers.

§ 8 Festsetzung der Gebühren, Auskunftspflichten1) Der jeweilige Höchstbetrag für die Gebühren nach dieser

Satzung gilt solange, bis die Gebührenschuldner den Nachweis eines geringeren Einkommens erbracht ha-ben. Dies gilt auch bei den mindestens einmal jährlich erfolgenden Einkommensüberprüfungen. Der Höchstbe-trag darf die Kosten des Kindertagesstättenplatzes nicht übersteigen.

2) Die Verwaltung ist berechtigt, jederzeit eine Überprüfung des jeweiligen Einkommens vorzunehmen. Sofern sich hieraus eine Abweichung von den bisher zugrunde ge-legten Einkommen ergibt, ist die Verwaltung den Gebüh-renschuldnern gegenüber zur Neufestsetzung berechtigt. Dieses Recht gilt auch rückwirkend.

3) Die Gebührenschuldner sind bei der Überprüfung nach Absatz 2 zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht zur Beibringung geeigneter Einkom-mensnachweise trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, gilt bis zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht für den von ihnen nicht nachgewiesenen Zeitraum Absatz 1 Satz 1.

4) Auf Antrag der Gebührenschuldner und bei einer we-sentlichen Veränderung der Einkommensverhältnisse erfolgt eine Neuberechnung des Kita-Beitrages. Von ei-ner wesentlichen Änderung wird ausgegangen, wenn das veränderte Einkommen der Gebührenschuldner eine andere Stufe des anzurechnenden Einkommens als zur vorangegangenen Festsetzung bewirkt.

5) Die Gebührenschuldner haben die Pflicht, alle Verände-rungen der familiären Situation die zu einer Anhebung des Elternbeitrages führen, der Gemeinde Schönfeld über das Amt Brüssow unverzüglich nach bekannt wer-den mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so ist die Gemeinde auch rückwirkend berechtigt, Elternbeiträge neu festzusetzen.

§ 9 Sonstige Regelungen 1) Die Aufsicht der Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur

und von der Kita obliegt allein den Personensorgeberech-tigten/Eltern bzw. deren Bevollmächtigten. Der Träger der Kita und sein Personal haben ihre Pflicht erfüllt, wenn sie das Kind in der vereinbarten Weise aus der Kita entlas-sen.

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2) Kinder ab Schuleintritt werden nur in der vereinbarten Zeit betreut. Für die Betreuung der Kinder bei Unterrichtsaus-fällen hat die Schule Sorge zu tragen.

3) In begründeten Fällen können Gastkinder in der kom-munalen Einrichtung der Gemeinde Schenkenberg auf-genommen werden. Für die Betreuung von Gastkindern beträgt die Gebühr pro Tag :• für Kinder bis zur Einschulung bis 6 Stunden Betreuung 10,00 Euro über 6 Stunden Betreuung 12,50 Euro• für Kinder im Grundschulalter bis 4 Stunden Betreuung 6,00 Euro über 4 Stunden Betreuung 10,00 Euro

4) Vollzieht sich bei einem betreuten Kind im laufenden Mo-nat ein Wechsel der Altersgruppe, der eine Veränderung der Elternbeiträge zur Folge hat, erfolgt eine Neuberech-nung erst im Folgemonat. Bei Eintritt in die Grundschule erfolgt die Neuberechnung zum Schuljahresbeginn des laufenden Jahres, sofern die Kinder auch im Folgemonat im Hort betreut werden.

§ 10 Beendigung des Betreuungsvertrages1) Der Betreuungsvertrag für Kinder im Grundschulalter

(Hortbetreuung) endet, sofern er nicht nach dieser Sat-zung gekündigt wird, mit der Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe. Bestehen die Voraussetzungen für einen weiteren Rechtsanspruch auch in der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe, so haben die Personen-sorgeberechtigten/Eltern hierfür rechtzeitig einen neuen Feststellungsbescheid zum Rechtsanspruch beim Ju-gendamt des Landkreises Uckermark zu beantragen.

2) Die Personensorgeberechtigten/Eltern und der Träger können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem

Monat zum Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Datum des Posteinganges im Amt Brüssow maßgebend.

3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4) Wird die Kündigung durch den Träger ausgesprochen, so

ist sie schriftlich zu begründen.5) Der Träger kann den Vertrag fristlos kündigen und das

Kind vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn die Gebührenverpflichteten trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen zwei Monate nicht nachkommen bzw. in Höhe von zwei Monatsbeiträgen im Zahlungs-rückstand sind und/oder wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag, gegen die Kindertagesbetreuungssatzung oder gegen die Haus-ordnung verstoßen.

6) Wird der Betreuungsvertrag wegen rückständiger Zah-lungsverpflichtungen gekündigt, erfolgt eine Neu- bzw. Wiederaufnahme frühestens nach vollständiger Be-gleichung der Rückstände bzw. einer entsprechenden Zahlungsvereinbarung. Wird eine bestehende Zahlungs-vereinbarung nicht eingehalten, so berechtigt dies den Träger der Kindertagesbetreuung zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages ohne Einhalten der Kündigungsfrist.

§ 11 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 01.01.2008 außer Kraft.

Brüssow, den 13.05.2014Neumann

Amtsdirektor

Anlage 1Kostenbeiträge für Kinder von 0 bis 3 Jahren (Krippenkinder)

monatliches Nettoeinkommen bis 6 Stunden bis 8 Stunden über 8 Stunden 1 bis 1.000 € 29,00 € 29,00 € 29,00 €2 bis 1.100 € 35,00 € 39,00 € 48,00 €3 bis 1.300 € 47,00 € 56,00 € 67,00 €4 bis 1.500 € 62,00 € 73,00 € 86,00 €5 bis 1.700 € 77,00 € 90,00 € 105,00 €6 bis 1.900 € 93,00 € 108,00 € 125,00 €7 bis 2.100 € 109,00 € 126,00 € 145,00 €8 bis 2.300 € 125,00 € 146,00 € 167,00 €9 bis 2.500 € 143,00 € 166,00 € 189,00 € Höchstbetrag

10 ab 2.501 € 161,00 € 186,00 € 211,00 €

Anlage 2Kostenbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Kindergartenkinder)

monatliches Nettoeinkommen bis 6 Stunden bis 8 Stunden über 8 Stunden1 bis 1.000 € 29,00 € 29,00 € 29,00 €2 bis 1.100 € 32,00 € 35,00 € 42,00 €3 bis 1.300 € 37,00 € 48,00 € 57,00 €4 bis 1.500 € 48,00 € 61,00 € 72,00 €5 bis 1.700 € 59,00 € 74,00 € 87,00 €6 bis 1.900 € 70,00 € 87,00 € 102,00 €7 bis 2.100 € 81,00 € 100,00 € 117,00 €8 bis 2.300 € 92,00 € 113,00 € 132,00 €9 bis 2.500 € 103,00 € 126,00 € 147,00 € Höchstbetrag

10 ab 2.501 € 114,00 € 139,00 € 164,00 €

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Anlage 3Kostenbeiträge für Kinder im Grundschulalter (Hort)

monatliches Nettoeinkommen

bis 4 Stunden

über 4 Stunden

1 bis 1.000 € 29,00 € 29,00 €2 bis 1.100 € 31,00 € 34,00 €3 bis 1.300 € 35,00 € 46,00 €4 bis 1.500 € 45,00 € 58,00 €5 bis 1.700 € 55,00 € 70,00 €6 bis 1.900 € 65,00 € 82,00 €7 bis 2.100 € 75,00 € 94,00 €8 bis 2.300 € 85,00 € 106,00 €9 bis 2.500 € 95,00 € 118,00 € Höchstbetrag

10 ab 2.501 € 105,00 € 130,00 €

Anlage 4Durchschnittssätze zu den Elternbeiträgen

(Findet nur Anwendung bei § 7 Absatz 7 Kita- Gebührensatzung)

Betreuungsform

bis 6 Stunden

bis 8 Stunden

über 8 Stunden

bis 4 Stunden

über 4 Stunden -

1 Krippenkinder Kinder 0-3 Jahre

88,00 € 102,00 € 117,00 €

2 Kindergarten Kinder 3 bis Einschulung

67,00 € 81,00 € 95,00 €

3 HortKinder im Grundschulalter

62,00 € 77,00 € -

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldBeschlüsse vom 08.05.2014

Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/14Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Ent-wurf 2013 Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regional-planung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)Am 17. August 2005 hat die Regionalversammlung der Regio-nalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim auf ihrer 16. Sitzung die Regionale Planungsstelle beauftragt, den Regio-nalplan sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ vom 4. Oktober 2000 in der Fassung der Be-kanntmachung vom 6. August 2004 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38/2004, S. 718 ff) fortzuschreiben (Beschluss Nr. 06/2005).Auf ihrer 26. Sitzung am 2. Dezember 2013 hat die Regional-versammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ucker-mark-Barnim den Entwurf 2013 des Regionalplans sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie den ihm zu Grunde liegenden Kriterien bestätigt und die Eröff-nung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes des sachlichen Teilplans einschließlich des Umweltberichtes beschlossen (Beschluss Nr. 01/2013). Hiermit wird den öffentlichen Stellen sowie natürlichen und ju-ristischen Personen des Privatrechts Gelegenheit gegeben, ihr Stellungnahme zum Entwurf 2013 des Regionalplans Ucker-mark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsiche-rung und -gewinnung“ (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regionalversammlung vom 2. Dezember 2013) abzugeben. Die Unterlagen zum Entwurf 2013 des sachlichen Teilregio-nalplans sind auch im Internet auf der Webseite der Regio-nalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim unter www.uckermark-barnim.de einsehbar.Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Beteiligung am 1. April 2014 innerhalb einer Frist von drei Monaten bis zum 30. Juni 2014 vorgebracht werden.

Die Gemeindevertretung Schönfeld gibt folgende Beden-ken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab:- keine

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

BeschlüsseBeschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld gemäß § 3 (2) Bau-gesetzbuchZum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ wurde entsprechend dem Beschluss der Ge-meindevertreter vom 29. Juli 2013 bis einschließlich 30. August 2013 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbe-teiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan haben die Gemeindevertreter mit dem in Anlage 1 dargestell-ten Ergebnis geprüft.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht – Planfassung: April 2014, wird daher der Ge-meinde zur Billigung und zur Beschlussfassung über eine erneute öffentliche Auslegung vorgelegt (siehe Anlagen 2–5).Während der Zeit der Auslegung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke sowie die we-sentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist darauf hinzuwei-sen, dass jedermann Anregungen und Bedenken während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei-ben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld billi-gen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, Stand April 2014, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festset-zungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht und beschließen seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.

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Die Verwaltung wird ermächtigt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begrün-dung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen so-wie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.Die erneute förmliche Beteiligung der Behörden und Trä-ger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/2014Beschluss eines Durchführungsvertrags zum VBP „Wind-feld Uckermark, Klockow Ost“Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließen den Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der ENER-TRAG Aktiengesellschaft gemäß § 12 BauGB.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8/2014 lt. Beschlussvorlage 0008/14 Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungs-planes des Ortsteiles Dauer der Stadt PrenzlauDie Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken:- keine

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 9/2014 lt. Beschlussvorlage 0009/14Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken:- keine

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 08.04.2014

Beschluss 18/2014 lt. 0018/14Umstellung der Wärmelieferverträge in den Ortsteilen Wollschow und WoddowDie Stadtverordneten beschließen, das Angebot der Firma Alpha-therm GmbH Prenzlau zur Umstellung der Wärmeliefe-rung der Wohnblöcke in Wollschow und Woddow anzunehmen, verbunden mit der Verlängerung der Wärmelieferverträge bis zum 30.09.2020.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Beschlüsse vom 13.05.2014

Beschluss 19/2014 lt. Beschlussvorlage 0019/14Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Ent-wurf 2013 – Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungs-planung (RegBkPlG)

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab:1. Mit der Errichtung der Windfelder Wolfsmoor und Trampe/

Wallmow sehen wir unseren Beitrag zur Versorgung mit alternativer Energie (im Bereich Windenergienutzung) als geleistet an. Mehr Belastung ist unseren Bürgern nicht zuzumuten! Daher lehnen wir die Erweiterung des Wind-feldes Wallmow in Richtung Hammelstall ab.

2. Die technische Weiterentwicklung in der Höhe der Anla-gen ist bei der Festlegung der Abstände zur Wohnbebau-ung zu berücksichtigen (Vergrößerung des Abstandes bei höheren Anlagen).

3. Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, um die bei uns gültigen Richtlinien im Grenzgebiet durch-zusetzen und gegenläufige Planungen zu verhindern.

4. Einheitliche Befeuerung der WKA in einem Windfeld muss zwingend vorgeschrieben werden.

5. Aufstellen eines günstigen Strompreises für die betrof-fenen Bürger in den Gebieten (Lärm kompensieren).

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 20/2014 lt. Beschlussvorlage 0020/14 mit Zu-satzBezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen 2014Die Stadtverordneten beschließen, den Uckermärkische Mu-sikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Grimme mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 150 € und der Bereitstellung der Bestuhlung durch die Wohnungsverwaltung zu unterstützen.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde GöritzBeschlüsse vom 23.04.2014

Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/2014Stellungnahme Bauleitplanung Gemeinde Uckerland 2. Änderung des Amtsflächennutzungsplanes Lübbenow 1 Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie – Wind-feld Milow“ – Hier: Vorentwurf – frühzeitige Unterrichtung gemäß § 4 (1) BauGBDie Gemeinde Göritz hat zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sonder-gebiet Windenergie – Windfeld Milow“ gemäß § 4 (2) BauGB folgende Bedenken und Anregungen:- keine

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungs-planes des Ortsteiles Dauer der Stadt Prenzlau Die Gemeindevertretung Göritz hat folgende Anregungen und Bedenken:- keine

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/14Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt PrenzlauDie Gemeindevertretung Göritz hat folgende Anregungen und Bedenken:- Die Flügelspitze soll keine 200 m überschreiten.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Beschlüsse vom 20.05.2014

Beschluss 17/2014 lt. Beschlussvorlage 0017/14Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen 2014Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen, den Uckermärkische Musikwochen e. V. zur Ausrichtung sei-nes Konzertes in Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu unterstützen soweit diese fin. Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 15/2014 lt. Beschlussvorlage 0015/14 Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Ent-wurf 2013 (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regional-versammlung vom 2. Dez. 2013)Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regional-planung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)Die Gemeindevertretung Göritz gibt folgende Bedenken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab:- keine

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 19/2014 lt. Beschlussvorlage 0019/14Teilnahme am Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“Unter dem Motto „Was wollen wir – Was haben wir erreicht – Was ist noch zu tun?“ können sich räumlich zusammenhän-gende Gemeinden oder Gemeindeteile im Dorfwettbewerb präsentieren. Zunächst auf Kreisebene, bei einem Sieg auch auf Landesebene, wird die bisherige und auch die zukünftige Entwicklung der Dörfer gezeigt. Im Vorfeld gibt es dazu einige Arbeiten zu erledigen, die aber den Zusammenhalt fördern und das Gemeinsamkeitsgefühl stärken soll. Dazu wird die Bildung einer Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen koordiniert. Diesem Arbeits-gremium sollen neben Personen, die an der Dorfentwicklung oder am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sach-kundige aus den verschiedenen Bereichen entsprechend der Bewertungskriterien angehören. Hilfreich ist die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten. Vom Amt Brüssow wird Frau Rückbrecht die Teilnahme be-gleiten. Als Preisgeld wurden vom Landkreis Uckermark insgesamt 5.000,- € ausgelobt für die ersten drei Preisträger. In den letz-ten beiden Wettbewerben hat Wallmow/ Wendtshof den ersten Platz gewonnen. Die Gemeinde Göritz nimmt mit den zusammenhän-genden Gemeindeteilen Göritz und Malchow am Dorf-wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil und bildet hierfür eine Arbeitsgruppe, welche die notwendigen Zu-arbeiten leistet.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 18/2014 lt. Beschlussvorlage 0018/14Herrichtung und Unterhaltung von Wertstoffcontainer-plätzenIn der Gemeinde Göritz verwaltet das Kommunale Wohnungs-unternehmen Prenzlau-Land Wohnblöcke. An diesen gibt es Müllplätze, deren Stellflächen aufgrund der Einführung der „Gelben Tonne“ nicht mehr ausreicht. Betroffen sind die Ob-jekte Göritz (Chausseestraße 2–5 c; 5 d–5 f; Dorfstraße 43) und Malchow (Prenzlauer Straße 8 a–8 c).

Mit dem Landkreis Uckermark besteht eine „Vereinbarung zur Bereitstellung, Herrichtung und Unterhaltung von Wertstoffcon-tainerplätzen“ (DSD-Mittel).Das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land möchte die Stellflächen an den Wohnblöcken vergrößern und hierfür die anteilig für die Gemeinde Göritz bereitgestellten DSD-Mittel (0,43 €/EW zum Stichtag) nutzen.Es handelt sich voraussichtlich um eine Bezuschussung und nicht um eine Vollfinanzierung.Die Gemeindevertretung beschließt, die anteilig für die Gemeinde Göritz ausgeschütteten DSD-Mittel für das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land zur Verfügung zu stellen. Das Wohnungsunternehmen wird den zweckgebundenen Einsatz der Mittel durch Verwen-dungsnachweise sicherstellen.

Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergBeschlüsse vom 17.03.2014

Beschluss 7/2014 lt. Beschlussvorlage 0007/14Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Er-richtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemar-kung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72 der Fa. Windpark Bietikow GbRDie Firma Windpark Bietikow GbR, Gut Bietikow 1 in 17291 Uckerfelde hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72, (Reg.-Nr. G00213) ein-gereicht.Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ Enercon E 82 E2 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m, einem Rotordurchmesser von 82 m und einer Leistung von 2.300 KW je WKA geplant.Bei Vorhaben, die nach §§ 31, 33, 34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde ge-mäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich.

Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt ihr Einver-nehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und gibt folgende Hinweise:- mit den Flügelspitzen ist im Baufenster zu bleibenÄnderung ProjektbeschreibungSeite 1, Position1 Projektüberblick, 2. Absatz:Die Standorte – ist zu streichenDer Standort – ist einzufügen – der geplanten WEA befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schenkenberg.

Dafürstimmen 3 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 2

Beschlüsse vom 14.04.2014Beschluss 10/2014 lt. Beschlussvorlage 0010/14Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Ge-markung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72 der Fa. Windpark Bietikow GbRAntrag auf Abweichung der Festsetzung des B-PlansDie Gemeindevertretung Schenkenberg hat mit Beschluss 0007/14 ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer WKA in der Gemarkung Schenkenberg, Flur 1, Flurstück 72, erteilt. Des Weiteren hat Sie folgenden Hinweis gegeben: Die Flügelspitzen sollten das Baufenster nicht überschreiten. Die Firma Windpark Bietikow GbR, Gut Bietikow 1 in 17291 Uckerfelde beantragt nun die Ausnahme und Befreiung gemäß

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

§ 31 Abs. 2 des BauGB, dahingehend, dass die Rotorspitzen das Baufenster um 20 m überschreiten dürfen. Gemäß § 31 Abs. 2, Satz 2 BauGB kann von den Festset-zungen des B-Plans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebau-lich vertretbar ist.Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 BauGB seine Zustimmung zum Antrag auf Abweichung.Die Flügelspitzen dieser einen geplanten WKA dürfen die Baugrenze an der Süd-West-Seite um max. 20 m über-schreiten.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 13/2014 lt. Beschlussvorlage 0013/14Mittagsversorgung der Kita BaumgartenDie Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschlie-ßen, dass die Kosten für die Mittagsversorgung der Kinder in der Kita Krümelburg in Baumgarten ab dem 01.05.2014 bis 31.12.14 in voller Höhe von der Gemeinde übernommen werden.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 9/2014 lt. Beschlussvorlage 0009/14Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebau-ungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ in der Ge-markung Kleptow, Flur 1Die Gemeindevertreter von Schenkenberg hatten in ihrer Sit-zung am 15.03.2010 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlos-sen, die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Be-scheid vom 26.08.2010 (Az. 631-051/2010) durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt und trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt Brüssow am 15.09.2010 in Kraft.Der Bebauungsplan ermöglicht der Firma Getränke Sojka GmbH & Co. KG in 17291 Schenkenberg, OT Ludwigsburg, Gemeindeteil Kleptow die Erweiterung ihres Betriebsgeländes in nördlicher Richtung und ordnet die Zufahrten und Ladeflä-chen der für den Betrieb erforderlichen An- und Abfahrten. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die städ-tebaulichen Grundlagen an die konkret erforderliche weitere Verdichtung angepasst. Die Festsetzung zur vorgeschrie-benen Befestigung von Stellplätzen wird gestrichen. Zudem wird die erforderliche Entwässerung berücksichtigt, die sich an den geplanten Flächen- und Gebäudegrößen bemisst. Die Anpassung von Festsetzungen zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Änderungsverfahren ebenfalls. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a abgesehen. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark erfolgt eine Konkretisierung der Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen zur abschließenden Bewälti-gung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung.Eine formale Bürgerbeteiligung kann durch Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB oder einen Erörterungster-min durchgeführt werden. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg be-schließen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ge-werbegebiet Getränkehandel“. Ziel ist die Anpassung von Festsetzungen an die erforderliche Bebauungsdich-te.Das Verfahren umfasst den gesamten rechtskräftigen Bebauungsplan des Getränkehandels der Firma Sojka mit einer Flächengröße von ca. 5,25 ha am nordöstlichen Ortsrand von Kleptow.Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des bestehenden Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wird abgesehen.Nach Erarbeitung des Entwurfs wird der betroffenen Öf-fentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Ausle-gung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Sojka hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschlüsse vom 12.05.2014Beschluss 15/2014 lt. Beschlussvorlage 0015/14Kita-GebührensatzungDie Gemeindevertreter der Gemeindevertretung Schenken-berg beschließen die vorgelegte Kita-Gebührensatzung mit ihren Anhängen.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 16/2014 lt. Beschlussvorlage 0016/2014Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung und Finan-zierung von Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für Eingriffe in den Boden durch die Errichtung weiterer Bauwerke im Bereich der 3. Änderung/Ergänzung des Be-bauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“Die Gemeinde beabsichtigt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sonder-gebiet Verwaltung Dauerthal“ zu fassen. Hierfür ist die Absi-cherung der Umsetzung der außerhalb des Geltungsbereichs erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.Der städtebauliche Vertrag dient der Sicherung und Finanzie-rung von Maßnahmen zur Kompensation, insbesondere von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens durch die Errichtung von Bauwerken im Bereich des in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sonder-gebiet Verwaltung Dauerthal“.Gegenstand des Vertrags, sind Art, Umfang und Finanzierung von nach Maßgabe der Abwägung erforderlichen Kompensa-tionsmaßnahmen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umgesetzt werden sollen. Der vorliegende Vertrag ist erforderlich zur Regelung der Pflichten des Vorhabenträgers im Zusammenhang mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Gemeindevertretung beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung und Finanzierung von Kom-pensationsmaßnahmen, insbesondere für Eingriffe in den Boden durch die Errichtung weiterer Bauwerke im Bereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Beschluss 17/2014 lt. Beschlussvorlage 0017/14Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 3. Ände-rung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonderge-biet Verwaltung Dauerthal“ der Gemeinde SchenkenbergDie Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 10.12.2012 (Beschluss-Nr. 1) die Aufstellung der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dau-erthal“ beschlossen. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurf durch die Gemeindevertretung gebilligt und die Beteiligung der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 07.02.2014 im Bau- und Ordnungsamt in Brüssow statt. Es wurde Gelegen-heit zur Äußerung gegeben. Es wurden weder mündliche noch schriftliche Stellungnahmen abgegeben.Mit Schreiben vom 05.12.2013 wurden insgesamt 33 Behörden und Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbarge-meinden), deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes berührt sein kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten. Den Beteiligten wurde eine Frist für die Rückäußerung bis einschließlich 17.01.2014 eingeräumt. Die Überprüfung und Auswertung der Stellungnahmen erfolgte unter Zugrundele-gung der für eine Abwägung geltenden Maßstäbe nach pla-nerischen und fachspezifischen Belangen und Erfordernissen (s. Abwägungsunterlagen in Anlage 1). Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen wird der Ent-wurf des Bebauungsplans bestätigt und kann mit redaktio-nellen Änderungen als Satzung beschlossen werden.Zur Absicherung der Umsetzung der außerhalb des Geltungs-bereichs des Bebauungsplans umzusetzenden Kompensa-tionsmaßnahmen wurde vor diesem Abwägungs- und Sat-zungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Eine Zustimmung des Vorhabenträgers zum Städtebaulichen Vertrag liegt vor.Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Planaufstellungsver-fahren abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungs-planes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Dies wird von den Ge-meindevertretern zur Kenntnis genommen.Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Entwurf der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ (Anlage 1).Die Gemeindevertretung beschließt, dass diejenigen Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis dieser Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen sind.Auf der Grundlage des beschlossenen Abwägungsergeb-nisses wird die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungs-planes Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“, mit der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlage 3).Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu ma-chen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,

wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist gem. § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Gel-tendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Außerdem ist gem. § 44 Abs. 5 BauGB auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen (Erlöschen von Entschädigungsansprüchen).

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 18/2014 lt. Beschlussvorlage 0018/14Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Ausle-gung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehan-del“ (1. Änderung) der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)Entsprechend dem Änderungsbeschluss der Gemeindevertre-ter vom 14.04.2014 wurde der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ erarbeitet.Darin werden die städtebaulichen Grundlagen an die konkret erforderliche bauliche Nutzung angepasst. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wurde gestrichen. Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt und die Festset-zungen daran angepasst. Auch die Festsetzungen über erforderliche Kompensations-maßnahmen wurden im Änderungsverfahren überarbeitet. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewer-begebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umwelt-bericht – Planfassung: Mai 2014, wird daher der Gemeinde zur Billigung und zur Beschlussfassung über eine öffentliche Auslegung vorgelegt (siehe Anlagen 1–3).Während der Zeit der Auslegung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke sowie die we-sentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist darauf hinzuwei-sen, dass jedermann Anregungen und Bedenken während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei-ben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg bil-ligen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“, Stand Mai 2014, be-stehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz und beschließen seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des satzungskräftigen Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Ein Vorent-wurf wird nicht erstellt.Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen so-

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wie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Eine Beteiligung der Behörden, Nachbar-gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4(2) BauGB parallel durchzuführen.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Sojka hat an der Abstimmung nicht teilgenommen wegen Befangenheit.

Beschluss 12/2014 lt. Beschlussvorlage 0012/14Stellungnahme zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) WII „Windfeld Dauer“ der Stadt PrenzlauDie Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anre-gungen und Bedenken:- keine

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 11/2014 lt. Beschlussvorlage 0011/14Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilflächennutzungs-planes des Ortsteiles Dauer der Stadt Prenzlau

Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anre-gungen und Bedenken:- 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 14/2014 lt. Beschlussvorlage 0014/14Regionalplan Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Ent-wurf 2013 (Stand: März 2014/Beschlusslage: 26. Regio-nalversammlung vom 2. Dez. 2013)Hier: Beteiligungsverfahren gemäß Gesetz zur Regional-planung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Die Gemeindevertretung Schenkenberg gibt folgende Beden-ken und Anregungen zum o. g. Entwurf ab:- Straße Baumgarten–Cremzow soll südliche Begrenzung

sein (WF 19),- Nabenhöhe 150 m max., 1.000 m zur Wohnbebauung

Dafürstimmen 5 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 1

Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat in ihrer Sitzung am 12. Mai 2014 die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) bekannt gegeben. Mit der Bekannt-machung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt der Bebau-ungsplan in Kraft. Jedermann kann ihn und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während der Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Dienstzeiten: Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 UhrDonnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.30 bis 11.00 Uhr

(Sprechzeiten: Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr, Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten ist während der Dienstzeiten eine Einsichtnahme nach telefonischer Voranmeldung unter 039742/8600 möglich).

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dau-erthal“ befindet sich in der Gemeinde Schenkenberg, west-lich der Bundesautobahn A 20 im Ortsteil Dauerthal. Im Wes-ten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) des Ortsteils Dauerthal an. Die örtliche Erschließungsstraße „Dauerthal“, die den Orts-teil Dauerthal mit der Dorflage Schenkenberg in westlicher Richtung und mit der Landesstraße L 26 in östlicher Richtung verbindet, quert den Geltungsbereich an dessen Südrand. Die Änderungs- und Ergänzungsbereiche der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwal-

Amtliche BekanntmachungSatzung über die 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1

„Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“tung Dauerthal“ umfassen eine Fläche von ca. 2,6 ha auf den Flurstücken 509, 526, 527 (tlw.), 528, 529 (tlw.), 530, 531 und 532 in der Flur 2, Gemarkung Schenkenberg.Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Verwaltung Dau-erthal“ ist im beigefügten Plankartenausschnitt dargestellt.

Hinweise:a) gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 BauGB Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-chennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-gel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht in-nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-verhalts geltend gemacht worden sind.

b) gemäß § 44 BauGB

Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Ent-schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä-digungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

BekanntmachungsanordnungDie von der Gemeindevertretung am 12.05.2014 beschlos-sene 3. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1

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„Sondergebiet Verwaltung Dauerthal“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 09.12.2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.07.2010 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Planzeich-nung, die Begründung nebst Umweltbericht und die zusam-menfassende Erklärung zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom

27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich)

zu jedermanns Einsicht aus.

Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1)Zeit: während der Dienststunden

Brüssow, den 04.06.2014

Neumann Amtsdirektor

Die Gemeindevertreter von Schönfeld haben am 08.05.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Be-bauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ in der Fassung vom April 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Der Geltungsbereich des B-Planes mit einer Größe von ca. 363 ha befindet sich südwestlich des Ortsteils Klockow der Gemeinde Schönfeld. Er befindet sich vollständig in der Flur 1 der Gemarkung Klockow. Die Lage des Plangebietes ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Schaffung baurecht-licher Grundlagen für die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen innerhalb der Grenzen des aktuell rechts-kräftigen Windeignungsgebietes „Schenkenberg“ gemäß dem Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Wind-nutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (Satzung vom 3. März 2004, genehmigt am 22. Juli 2004).Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Um-weltbericht (mit integrierter Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) liegt in der Planfassung „April 2014“ öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten:• Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der

voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf- den Menschen – Information über mögliche stoffliche

und Schallemissionen sowie visuelle Störungen; - die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswir-

kungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbe-stand sowie Biotopstrukturen;

- die betroffenen Tierklassen:- Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brut-

vögel, unter besonderer Betrachtung der Arten Kra-nich und Rohrweihe sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel;

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld

- Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zu Beein-trächtigungen von Flugbahnen;

- den Boden – Information zum Ausmaß der Versiege-lungen;

- das Landschaftsbild – Information zu den Auswir-kungen im Nah- und Fernbereich;

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Denkmale;

sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen.

• Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung.

• Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden und öffentlich eingesehen werden können:- Windfeld Tornow/Klockow – Brutvogelkartierung

2011. Teterow, Stand: 15. September 2011- „Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vor-

habengebiet + 1-km-Puffer.“ Teterow, Stand: 21. De-zember 2010.

- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung Februar bis April 2011.“ Teterow, Stand: 24. August 2011

- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung 2009/2010.“ Endbericht. Teterow, Stand: 14. Sep-tember 2011

- „Klockower See, Baumsee und Prenzlauer See –Brutvogelkartierung 2012 (Möwen und Seeschwal-ben).“ Teterow, Stand: 7. Mai 2013

- „Einschätzung von 22 Windenergieanlagenstandor-ten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Wind-feldes Uckermark“ Travenhorst, August 2013

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten darüber hinaus alle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-

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keit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umwelt-bericht, die Fachgutachten sowie weitere umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich)

in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Stra-ße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungs-amts im Erdgeschoß

Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 UhrDonnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.30 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sie haben die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Aus-legungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

Dienstag 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr undDonnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ord-nungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein-de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brüssow, den 04.06.2014

NeumannAmtsdirektor

Anlage: Übersichtslageplan

Die Gemeindevertreter von Schenkenberg haben am 12.05.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ in der Fassung vom Mai 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des B-Planes mit einer Größe von ca. 5 ha befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Kleptow der Gemeinde Schenkenberg. Er befindet sich vollständig in der Flur 1 der Gemarkung Kleptow. Die Lage des Plangebietes ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist Anpassung von Art und Maß der baulichen Nutzung an den konkret erforderlichen Bedarf. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wurde gestrichen. Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt und die Festsetzungen daran angepasst. Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des satzungskräftigen Bebauungsplans und erfolgt daher im ver-einfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Ein Vorentwurf wurde nicht erstellt.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewer-begebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeichnung und

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ der Gemeinde Schenkenberg

textlichen Festsetzungen sowie seiner Begründung mit Um-weltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz liegt in der Planfassung „Mai 2014“ öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten:

• Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf- den Menschen, Gesundheit, Bevölkerung – Informa-

tion über mögliche stoffliche und Schallemissionen während der Bauphase und im laufenden Betrieb;

- die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswir-kungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbe-stand sowie Biotopstrukturen;

- die betroffenen Tierklassen;- den Boden – Information zum Ausmaß der Versiege-

lungen;- das Landschaftsbild – Information zu den Auswir-

kungen im Nah- und Fernbereich; - Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen

zu den Auswirkungen auf mögliche Denkmale; so-

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wie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen.

• Überarbeitete Bilanzierung der Eingriffe durch das ge-plante Vorhaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umwelt-bericht mit einer überarbeiteten Kompensationsbilanz liegen in der Zeit vom

27.06.2014 bis zum 30.07.2014 (jeweils einschließlich)

in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Stra-ße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungs-amts im Erdgeschoß

Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 UhrDonnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.30 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Aus-legungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

Dienstag 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr undDonnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ord-nungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein-de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brüssow, den 03.06.2014

NeumannAmtsdirektor

Anlage: Übersichtslageplan

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckerland) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Dienstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr Donnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

ISSN

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde monatlich kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Veranstaltungen

Jugendclub Brüssow

25.06.2014 16.00 Uhr Heimische Früchte von A bis Z mit Frau Sy

02.07.2014 16.00 Uhr Malen mit Frau Sy, Fertigstellung des Städteprojekts

09.07.2014 16.00 Uhr Spielenachmittag mit Frau Müller

16.07.2014 16.00 Uhr Nachmittag zum Thema Dessert mit Frau Müller

Veranstaltungen in den Gemeinden

Samstag, 21. Juni- Park- und Kinderfest in Brüssow (Programm siehe unten)- Feierliche Spielplatzeröffnung Dorffest in Klockow

Samstag, 28. Juni- Dorffest in Menkin- 8. ENERTRAG-Cup des FSV Blau-Weiß Klockow

Samstag, 5. Juli- Dorffest in Bagemühl- 20 Jahrfeier „Land in Sicht“ in Wendtshof

Samstag, 12. JuliDorffest in Woddow

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20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Gratulationen

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Juni 2014

Brüssow02.07. Günter Schnittke zum 82.03.07. Renate Geißer zum 68.05.07. Ernst Dewitz zum 94.06.07. Else Ott zum 86.06.07. Heinrich Zemke zum 83.08.07. Hans-Jürgen Bahr zum 72.09.07. Fritz Möhl zum 83.12.07. Ingrid Bohlmann zum 66.12.07. Renate Stoebel zum 80.12.07. Edith Vollbrecht zum 84.13.07. Gisela Hoge zum 76.13.07. Günter Kluth zum 73.14.07. Maria von Bode zum 79.15.07. Luise Schinkel zum 98.16.07. Roland Böttcher zum 63.16.07. Erika Pogorzelsky zum 75.16.07. Eckhard Wittkopf zum 72.17.07. Ingelore Mewes zum 70.19.07. Siegfried Karl Stachelhaus zum 85.20.07. Renate Krüger zum 70.21.07. Hans-Joachim Rahde zum 62.22.07. Gertrud Braunroth zum 77.24.07. Elke Littmann zum 64.25.07. Eva Joachim zum 85.25.07. Roni Nawroth zum 81.27.07. Gerhard Gombert zum 73.28.07. Linde-Maria Gentz zum 91.28.07. Erhard Riemer zum 60.28.07. Marita Schröder zum 61.29.07. Gertrud Genrich zum 85.29.07. Ingelore Müller zum 72.29.07. Renate Wehlig zum 70.30.07. Anita Quade zum 85.31.07. Harry Stürmer zum 61.31.07. Zuzanna Wąsowski zum 79.

Brüssow OT Bagemühl07.07. Anita Wallasch zum 70.09.07. Heinz Joachim Haker zum 62.12.07. Marian Jozef Kazmierczak zum 65.15.07. Margot Käpnick zum 60.16.07. Werner Marzinski zum 81.21.07. Vera Gleiche zum 80.21.07. Günter Mewes zum 69.27.07. Erika Matz zum 74.

Brüssow OT Grünberg01.07. Johanna Hauff zum 82.01.07. Isolde Siemoneit zum 60.07.07. Johanna Dittmann zum 79.12.07. Karin Siebert zum 74.

Brüssow OT Woddow06.07. Helmut Patzer zum 61.22.07. Ilse Staske zum 86.27.07. Brigitte Peick zum 60.

Brüssow OT Wollschow09.07. Hannelore Kuschinski zum 65.

Brüssow OT Grimme29.07. Johannes Groß zum 83.

Brüssow OT Stramehl09.07. Klaus-Rüdiger Krüger zum 75.

Brüssow OT Moor12.07. Manfred Klein zum 63.

Brüssow OT Battin31.07. Günter Zylka zum 79.

Brüssow OT Trampe16.07. Tadeusz Pajkowski zum 65.27.07. Bernd Störmer zum 60.

Brüssow OT Menkin05.07. Otto Schönbeck zum 93.11.07. Anna Utnehmer zum 83.17.07. Ursula Kretschmer zum 64.

Carmzow01.07. Nelya Ivanova zum 87.08.07. Herbert Tews zum 76.10.07. Manfred Krause zum 65.13.07. Horst Stakelbeck zum 66.15.07. Katharina Jakob zum 86.28.07. Helga Mühle zum 63.

Wallmow02.07. Christa Lepin zum 68.07.07. Willi Sinner zum 89.13.07. Gerhard Hofert zum 73.14.07. Heinz Reimann zum 79.27.07. Gerhard Fischer zum 65.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow08.07. Otto Gehrmann zum 67.16.07. Hannelore Henschke zum 61.

Göritz05.07. Helga Naumann zum 76.05.07. Kurt Schnabel zum 78.10.07. Horst Nickel zum 67.10.07. Lothar Trettin zum 73.14.07. Dieter Brzoska zum 63.19.07. Margrit Loewe zum 72.21.07. Frieda Hornburg zum 80.23.07. Bernfred Hiller zum 61.24.07. Jutta Schmidt zum 84.27.07. Marlies Grewe zum 61.28.07. Harry Sonnenberg zum 89.

Göritz OT Malchow01.07. Elli Walter zum 86.16.07. Ruth Stoldt zum 83.27.07. Gerhard Stoldt zum 60.28.07. Uwe Kahn zum 61.

Göritz OT Tornow02.07. Brigitte Obst zum 79.27.07. Waltraut Becker zum 86.

Schenkenberg15.07. Ursula Tokarski zum 65.25.07. Kurt Briesemeister zum 78.

Schenkenberg OT Ludwigsburg04.07. Edith Karbstein zum 79.08.07. Herbert Drews zum 81.12.07. Heinz Gliese zum 80.16.07. Klaus Pfefferkorn zum 61.

Schenkenberg OT Baumgarten11.07. Charlotte Gratz zum 85.

Schenkenberg OT Kleptow04.07. Horst Kienitz zum 86.06.07. Otto Laatsch zum 74.23.07. Gertrud Böttcher zum 79.

Schenkenberg OT Wittenhof14.07. Helga Runge zum 82.19.07. Artur Küper zum 86.

Schönfeld03.07. Ingrid Kähms zum 61.05.07. Gundula Hufe zum 63.12.07. Ursula Schröder zum 73.17.07. Helga Krüger zum 73.23.07. Horst Altmann zum 74.

Schönfeld OT Klockow01.07. Ingetraud Östreich zum 77.15.07. Rudolf Seelig zum 73.17.07. Lisa Seelig zum 68.19.07. Wolfgang Greiff zum 61.21.07. Meta Müller zum 76.29.07. Heinz Vandrey zum 61.

Schönfeld OT Neuenfeld11.07. Edith Bartnicki zum 86.

Schönfeld OT Karlshof13.07. Monika Kube zum 60.

Goldene Hochzeit feiern am 4. Juli 2014

Renate & Manfred Geißer, Brüssow

Es gratulieren recht herzlichMichael Rakow, BürgermeisterDetlef Neumann, Amtsdirektor

am 11. Juli 2014Ursula & Rüdiger Schossig, Neuenfeld

Es gratuliert recht herzlichUwe Behnke, Bürgermeister

Detlef Neumann, Amtsdirektor

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 21

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Wie jedes Jahr wollten wir auch diesmal eine tolle Kindertags-feier für die Kinder der Kita „Kastanienstübchen“ gestalten. Am 02.06.2014 war es dann soweit. Wir fuhren zum Labyrinthpark nach Malchow. Gespannt betraten die Kinder dort das Spei-chercafé und stürzten sich zuerst auf die Brettspiele, welche mit viel Ausdauer getestet wurden. Nachdem wir im Park einige Labyrinthe durchlaufen haben, legten die Kinder mit viel Spaß ihr eigenes Labyrinth draußen auf die große Rasenfläche. Ganz aufregend wurde es im großen Irrgarten. Dort mussten Buchstaben gefunden werden, um sich „Meister des Irrgar-tens“ zu nennen. Belohnt wurden alle Kinder dafür mit einer Urkunde, welche der Irrgarten-Großmeister Frank Tietschert aushändigte. Bevor die Kinder stolz ihre Urkunden nach Hause trugen, gab es zum Abschluss noch leckeren Kuchen und eine riesige Portion Eis. Wir danken dem Team vom Labyrinthpark, den Eltern und vor allem dem Sportverein Rot-Weiß Carmzow, der uns diesen schönen Ausflug zum Kindertag spendierte.

Kita „Kastanienstübchen“ Carmzow

Kindertag im Labyrinthpark MalchowSV Rot-Weiß Carmzow sponsert Ausflug

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brüssow,

für das entgegengebrachte Vertrauen zur Kommunalwahl am 25.05.2014 möchte ich mich im Namen aller Abgeord-neten und in meinem persönlichen Namen bei allen Wäh-lerinnen und Wählern auf das Herzlichste bedanken. Für die Zukunft wünsche ich uns gemeinsam viele gute Ideen bzw. viel Erfolg beim Lösen der vor uns stehenden Auf-gaben.

Rakow, Bürgermeister

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22 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Dicht belagert von den Mitgliedern unseres Jugendrotkreuzes des Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim war am 12. April die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule in der Fried-rich-Engelsstraße in Eberswalde. Für unser diesjähriges Aus-bildungscamp unter dem Motto „Wege(n) der Menschlichkeit“ hatten sich neun Mannschaften im Alter von 6 bis 17 Jahren mit insgesamt 43 Startern angemeldet, die in fünf Aufgaben-bereichen: Erste Hilfe, Rotkreuzwissen, musisch-kultureller Bereich, sozialer Bereich und sportlich-spielerischer Bereich ihr Wissen und Können testen wollten. Darunter befanden sich auch zwei Mannschaften der Jugendfeuerwehr aus Finow, die sich nicht davor scheuten, gerade im Bereich der Ersten Hilfe ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Bei herrlichem Son-nenschein wurde die Veranstaltung von dem Vorsitzenden des DRK-Ortsverbandes Eberswalde, Herrn Christian Mann, pünktlich um 10.15 Uhr eröffnet und die Stationen von den Teilnehmern dicht umlagert. Zahlreiche Gäste, unter ihnen der Bürgermeister der Stadt Eberswalde und Schirrmherr der Veranstaltung, Herr Boginski, der Schulleiter Herr Volkmann und unser Präsidiumsmitglied aus Eberswalde, Herr Worlitzer, unsere Vorstandsvorsitzende, Frau Carmen Drath und unser Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Branden-burg, Herr Hubertus Diemer, konnten sich im Laufe des Tages

Jugendrotkreuz des DRK erobert das Schulgelände der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule in Eberswalde

von den Kenntnissen der Teilnehmer ein Bild machen und sahen auch die Freude und den Spaß in den Gesichtern der Kinder und Jugendlichen. Jede Mannschaft durfte sich zu sei-ner Mannschaftsnummer noch einen Namen selbst ausdenken und so liefen unter anderem die „Fischstäbchen“, die „Heros“ und die „Kameraden Schnürschuh“ von Station zu Station. Mit 13 Stationen der Ersten Hilfe wurde den Startern sehr viel Wissen und Können abverlangt, reichten doch die Verlet-zungen von Verbrennungen, Kreislaufbeschwerden bis hin zu Knochenbrüchen. Dank der Schminktruppe um Alexander Ja-siczek als Verantwortlicher für die Notfalldarstellung und dem schauspielerischen Können der Mimen wirkte alles sehr echt und realistisch. Nach einem anstrengenden Tag konnten sich die „Fischstäbchen“ aus Templin als Sieger mit der höchsten Punktzahl küren lassen, aber dennoch ging keiner als Verlierer nach Hause. Alle hatten viel Spaß, bekamen eine Urkunde und eine Erinnerungsmedaille, haben neue Bekanntschaften geschlossen und viel Neues dazugelernt. 56 Helfer, von der Versorgungstruppe über die Schiedsrichter und Mimen bis hin zu den vielen helfenden Händen und Organisatoren überall, trugen zu einem gelungenen Tag bei. Danke sagen wir auch der Schule für ihre Gastfreundlichkeit und unserem Sponsor, der Sparkasse Barnim.

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 23

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24 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Kirchliche Informationen

Gottesdienste21.06.2014 14.00 Uhr Grünberg mit Taufe22.06.2014 14.00 Uhr Missionsfest in der Heidemühle27.06.2014 15.00 Uhr Sommerfest in Fahrenwalde28.06.2014 14.00 Uhr Konfirmation in Fahrenwalde29.06.2014 Gemeindeausflug auf die Insel Rü-

gen06.07.2014 10.00 Uhr Brüssow13.07.2014 14.00 Uhr Sommerfest in Brüssow20.07.2014 10.00 Uhr Brüssow

Glaubenskurs in BrüssowWas hat es mit der Bibel auf sich? Was bedeutet Heiliger Geist? Wie viele Bücher hat die Bibel? Wann ist die Bibel ent-standen? Herzliche Einladung zum Glaubenskurs, den Frau Wienholz und Matthias Gienke veranstalten. Insgesamt sind 8 Abende im Alten Pfarrhaus geplant. Termine: 19. Juni, 26. Juni, 3. Juli und 19. Juli, jeweils um 19.00 Uhr.

Lange Nacht der KircheAm 21. Juni ab 19.00 Uhr in den Kirchen im Pfarrsprengel Brüssow.19.00 Uhr Überraschung vom Schloss in der Brölliner Kirche21.00 Uhr Posaunenchor und Lesung in Bagemühl23.00 Uhr Orgelkonzert mit Kantor Dietrich Schönherr in

Brüssow (Sohn von Albrecht Schönherr)

Evangelisches Pfarramt BrüssowHimmelfahrt in BattinDatum: 29.05.2014 ab 14.00 UhrOrt: Kirchenruine in BattinAblauf: 14.00 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit

Taufe 15.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Kutschfahrt, Eis und

Grillen 15.30 Uhr Konzert mit der Kreismusikschule:

„Die Blechperle spielt Landmusik“ ab 21.30 Uhr Kirchenkino „Agnes Krause Vieche-

reien“

Missionsfest in der HeidemühleDie Tradition gibt es seit über 150 Jahren in der Gaststätte.Datum: 22. Juni 2014Ablauf: ab 13.30 Uhr Ankommen 14.00 Uhr Gottesdienst mit Band 15.00 Uhr Kaffee, Kuchen und Getränke ab 15.30 Uhr Posaunenchöre der Region mit Volks-

liedersingen

Gemeindeausflug nach RügenIn diesem Jahr steht die Insel Rügen im Mittelpunkt unseres Ausfluges. Gemeinsam wollen wir zu Ernst Moritz Arndt, zu ei-ner Wallfahrtskirche, nach Bergen, Boot fahren und vieles mehr.Datum: 29. Juni 2014 um 8.00 UhrKosten: 30 Euro (Fahrt, Führungen, Kaffee und Abendbrot) Kinder: 15 Euro Abfahrt: Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch)

Sommerfest in FahrenwaldeAm 27. Juni 2014 an der Kulturscheune in Fahrenwalde.15.00 Uhr Kaffee, Kuchen, Hüpfburg und Spiele17.30 Uhr Andacht in der Kirche18.00 Uhr Wildschweinvariationen

Sommerfest in BrüssowAm 13. Juli um 14.00 Uhr mit Gottesdienst, Kirchenchor, Kaf-fee, Bratwurst und Kuchen im Pfarrgarten. Herzliche Einladung an alle!

Weitere TermineMännerkreis Nächster Termin 9. Juli um 14.00 Uhr

auf dem Kirchplatz.50plus Datum: 2. Juli.2014, Beginn: 14.00 Uhr Herzliche Einladung an Alle!

SommerurlaubDas Pfarramt ist vom 20. Juli nicht besetzt.

Die Vertretung hat Pastorin i. R. Frau Rosemarie Wienholz (Telefon: 03974/451851)

Gewerbliche Anzeige

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 25

Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 20.06. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-

schluss So., 22.06. 10.00 Uhr Baumgarten – Familiengottesdienst

zum Ferienbeginn mit dem Bläser-kreis Schönfeld,

Fr., 27.06. 18.00 Uhr Malchow – Festkonzert mit dem Preußischen Kammerorchester und Aaron Dan (Querflöte) (Werke von Vivaldi, Schubert, Bach, Britten u. a.) Anschließend Begrüßungsa-bend im Malchower Speicher für die Gäste des 9. Stiftungstages der Carl Büchsel-Stiftung

Sa., 28.06. 09.30 Uhr Schenkenberg – Andacht anläss-lich des 9. Stiftungstages verbun-den mit der weiteren Verpflichtung des Vorstandes der Carl Büchsel-Stiftung (Hans-Hermann Büchsel, Heidelberg), anschließend Vor-standssitzung

10.00–18.00 Uhr Malchower Labyrinthpark, kosten-lose Führungen um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr

So., 29.06. 9.Stiftungsfest der Carl Büchsel-Stiftung

10.00 Uhr Kirchenzelt auf Gutshof Ludwigs-burg „Kommt liebe Leute, laßt uns fröhlich gehen, das Ziel ist schon in Sicht – Auf dem Weg zur Ein-weihung des Evangelischen Se-niorenzentrums Gutshaus Lud-wigsburg“, Festgottesdienst mit Bekrönung des Gutshausturmes und „Tag der offenen Tür“ mit Einars Alpe, Bischof von Dauga-vpils und Lettgallen (Lettland), Dr. Wilhelm Hüffmeier, Vizepräsident des Gustav-Adolf-Werkes e. V. Ulrich Seelemann, Konsistorial-präsident d. Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg – schlesische Ober-lausitz Singkreis Schönfeld und polnischer Partnerchor Zespol Wokalny Agniculi, Heeresmusik-korps Neubrandenburg, Preisträ-ger des 6. Internationalen Malcho-wer Kirchenpreis

14.00 Uhr Gutshof Ludwigsburg Festkonzert mit dem Heeresmusikkorps Neu-brandenburg

Fr., 04.07. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

So., 06.07. 10.30 Uhr Prenzlau Marktberg Festgottes-dienst Kirchentag Uckermark

Fr., 11.07. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-schluss

So., 13.07. 09.00 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) 10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden) Freitag 18. Juli 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochen-

schlussSa., 19.07. 18.00 Uhr TornowSo., 20.07. 09.00 Uhr Kleptow/10.15 Uhr Klockow (für alle Gemeinden)

Ev. Pfarrsprengel SchönfeldGemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz)Für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten:

Montag 16.06./15.09. Schönfeld/TornowDonnerstag 19.06./18.09. Kleptow/Baumgarten/CarmzowDonnerstag 12.06./05.09. KlockowMontag 23.06./22.09. Schenkenberg/LudwigsburgMittwoch 11.06./10.09. Göritz

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen(G. Dietz/N. Nolden/C. Christiansen)Di. 09.00–10.00 Uhr Carmzow, KindergartenDi. 15.45–16.45 Uhr BaumgartenDo. 12.45-13.45 Uhr Göritz, KindergartenDo. 14.00–15.00 Uhr 1.–6. Kl., Gemeindehaus 15.00–16.00 Uhr Flötengruppe, GemeindehausMi. 14.30 Uhr Schönfeld, 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarr-

haus SchönfeldMi. 14.45–16.00 Uhr Klockow, 1.–6. Kl., Ev. Jugendhaus 15.30–17.15 Uhr Flöten-/Gitarrengr.Mo. 14.00–15.00 Uhr Carmzow, 1.–6. Kl., Pfarrhaus

Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz)Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld. Die nächsten Termine sind am 11.06., 03.09. und 19.–21.09. Chorin

Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann)Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeinde-haus Göritz. Die nächsten Termine sind am 18.06. und 16.06.

Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling)Im Bernhard Mätzke-Haus Klockow, donnerstags um 14.00 Uhr, die nächsten Termine sind am 03.07. und 14.08.

Vorankündigung- Public Viewing der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft im Mal-

chower Labyrinthpark, Sa. 21.06. ab 20.00 Uhr, Deutschland Ghana und das Finale am So., 13. Juli ab 20.00 Uhr

- Gemeindefahrt nach Pommern u. Danzig unter Ltg. von Pfr. Wolfgang Schneider und seiner Frau Elfriede, 3.–9. Juli 2014, Quartier in Kartuzy (Karthaus) Ausflüge u.a. nach Zoppot, Danzig und zum berühmten Haus auf dem Dach... Kosten: 430 €, Anmeldungen an Fam. Schneider Tel. 039740/20650

- Sommerfreizeit für Kinder 1. bis 6. Klasse, 14. bis 18. Juli 2014 Prebelow

- Jugendfreizeit (ab 6. Klasse) 2014 Paddeltour Mecklenbur-ger Seenplatte, 13. bis 19. Juli

- „Die ganze Welt ist himmelblau“, Chansons und Lieder mit Ute Beckert (Sopran) und Andreas Wolter (Klavier) beim Sommerfest für alle, die Zeit und Lust haben, Kindergar-ten Göritz, Schönfelder Bläser, Montag 21. Juli, 14.00 Uhr Pfarrgarten Schönfeld

- 24. Frauenfreizeit 2014 gemeinsam mit den Frauen aus unserer Partnergemeinde Lützelsachsen, 19. bis 21. Sep-tember Kloster Chorin

- 25 Jahre Partnerschaft Lützelsachsen-Schönfeld, Jubiläum-streffen vor allem der Chöre, der Männergruppen und allen, die Zeit und Lust haben vom 17. bis 19. Oktober 2014 in Lützelsachsen

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgele-genheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

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26 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckerland) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

Anzeigen und Abonnements:Schibri-Verlag, Martina Goth • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

An alle fußballinteressierten Kinder!Seit nunmehr zwei Jahren nimmt der SV Eintracht Göritz wieder mit Juniorenteams am regulären Spielbetrieb teil. Auch wenn wir uns bereits über regen Zulauf freuen können, sind wir dennoch weiterhin auf der Suche nach männlichen und weiblichen(!) Nachwuchsspielern für die F-Jugend (Jahrgang 2006–2007 oder jünger) und E-Jugend (Jahrgang 2004–2005). Auch wenn ihr nicht in die genannten Geburtenjahrgänge passt, ihr dennoch aber gerne bei uns trainieren möchtet, seid ihr bei uns herzlich willkommen. Schaut einfach bei unseren Trainingseinheiten vorbei. Die Trainer werden euch und euren Eltern bei Fragen gerne weiterhelfen.

Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht!

TrainingszeitenF-Jugend immer mittwochs, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Stephan Neitzel, Christian Meyer)E-Jugend immer dienstags und freitags, 17.00–18.30 Uhr (Trainer: Andre Helmholz)

Rückfragen gerne auch bei Stephan Neitzel unter: [email protected]

Die ersten ostereisuchenden Kinder wurden am Ostersonn-tag bereits kurz nach 7.00 Uhr gesichtet. Spannend war für den Osterhasen, wer ihm diesmal seine verlorenen Ostereier wiederbringt.Im Amt Brüssow wurden dann am Dienstag die gefundenen Ostereier eingetauscht gegen einen Korb voller Süßigkeiten und noch einen Gutschein im Wert von 25,00 Euro obendrauf.

Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Wer hat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“

Verraten können wir auf jeden Fall: Gefunden wurden sie alle!

Das letzte große Osterei fanden diese beiden jungen Damen an einem Baum am Hammelstaller Weg. Betont wurde von diesen, dass eben-falls ihr Bruder und ihr Cou-sin dabei waren. Also müssen sich jetzt Eva, Emma und Arne sowie Tom Sternbeck den Gutschein für Pommes oder Eis oder … im Schüt-zenhaus teilen.

Ein Dank des Tourismusver-eins „Brüssower Land“ e. V. geht an die Wohnungsverwaltung GmbH Brüssow und das Schützenhaus Brüssow für die gesponserten Gutscheine.

Da der Osterhase mit jedem Jahr älter und schusseliger wird, würde er sich sehr freuen, wenn sich im nächsten Jahr wieder viele Familien auf die Suche nach seinen verlorenen Oster-eiern machen.

Tourismusverein „Brüssower Land“ e. V.Anke Wodrich-Laurent

Kevin Michaelis entdeckte ein großes Osterei auf dem Aben-teuerspielplatz und wird auch in diesem Jahr die Badean-stalt wieder unsicher machen.

Julian Barsch wurde fündig auf dem neuen Aussichtsberg am Ortseingang und kann sich nun über einen Kino-Gutschein freuen.

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Nr. 06/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 27

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28 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2014

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes

Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 17.07.2014.

Redaktionsschluss ist der 02.07.2014

Anzeigenschluss ist der 04.07.2014